Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich

 
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Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich

Derzeit aktuelle Maßnahmen, Stand 28.5.2020

      Weiterhin wird die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht
       im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist.
       Ausnahmen dafür gibt es dafür nur in folgenden Bereichen:
       – In der Gastronomie kann dieser Abstand von 1m unterschritten werden für 4
       Erwachsene und ihre zugehörigen, minderjährigen Kinder, die an einem Tisch
       gemeinsam sitzen.
       – In öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn die Anzahl der Fahrgäste es nicht zulässt,
       dass ein Meter Abstand gehalten werden kann.

      In allen öffentlichen, geschlossenen Räumen besteht Mund-Nasen-Schutz-Pflicht!
      Diese Regelungen gelten voerst bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.

Eckpunkte für die Gastronomie

      Gastronomische Betriebe können seit 15. Mai, ihre Geschäftslokale für Gäste von
       6.00 bis längstens 23.00 Uhr geöffnet haben.
      Maximal 4 Erwachsene mit ihren zugehörigen Kindern dürfen an einem Tisch
       gemeinsam sitzen.
      Die Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch
       gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein.
      Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
      Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am
       Verabreichungsplatz hat der Kunde in geschlossenen Räumen eine den Mund- und
       Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
      Verabreichungsplätze (zum Genuss von Speisen oder Getränken bestimmte Steh- oder
       Sitzplätze) sind so einzurichten, dass zwischen Besuchergruppen ein Meter Abstand
       gewährleistet werden kann.
      Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschild zu tragen, Gäste
       müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
      Am Tisch dürfen keine Gegenstände bereitgestellt werden, die von Kunden
       gemeinsam verwendet werden.
      Buffets sind zulässig, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Speisen ausgeben,
       oder Selbstentnahme durch den Gast bei vorportionierten und abgedeckten Speisen
       und Getränken möglich ist.
      Alle weiteren Informationen und Details befinden sich auf www.sichere-
       gastfreundschaft.at.

Eckpunkte für die Beherbergung

      Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen für private Nächtigungen.
      Die Grundregel des Mindestabstands von 1 Meter gilt weiterhin, außer innerhalb einer
       Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben oder wenn
       durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko
minimiert werden kann. Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den
       Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringen.
      Im Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
      Mitarbeiter mit Gästekontakt haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende
       mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
      Für den Gastronomiebereich der Beherbergung gelten die gleichen Bestimmungen wie
       für reine Gastronomiebetriebe mit einer Erleichterung: Buffets in Selbstbedienung
       können für Übernachtungsgäste angeboten werden, sofern durch besondere
       hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann;
       Frühstücksbuffets sind damit grundsätzlich möglich
      Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, wenn Betriebe ihre Abstands- und
       Hygienemaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums
       gestalten.
      Auch Schutzhütten können ab 29.5. wieder Wanderer beherbergen,
       Gemeinschaftsschlafräume können unter den folgenden Voraussetzungen genutzt
       werden: Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist
       zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein
       Abstand von zwei Metern eingehalten wird; oder durch geeignete Schutzmaßnahmen
       zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
      Alle weiteren Informationen und Details finden Sie auf www.sichere-
       gastfreundschaft.at.
      Weitere Informationen sind unter den Fachinformationen des
       Sozialministeriums abrufbar.

Eckpunkte für den Tourismus

      Freizeitbetriebe, Schwimmbäder und Seilbahnen können ab 29.5. wieder öffnen,
       diesbezügliche Regelungen des Gesundheitsministeriums sind in Ausarbeitung. Das
       gilt auch für Fitnessbereiche in den Beherbergungsbetrieben.
      Tierparks „Outdoor“ dürfen, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann, seit
       15. Mai öffnen.
      Spielplätze sind bereits wieder offen (Abstandsregelung beachten)
      Sportstätten im Freiluftbereich dürfen bereits benutzt werden, sofern es sich um
       Sportarten handelt, bei denen zwischen den Beteiligten typischerweise ein Abstand
       von mindestens 2 Metern eingehalten werden kann und wird.
       Im Freiluftbereich können demnach jedenfalls folgende Sportstätten betrieben werden:
       Außenbereiche von Fitnessbetrieben, Bahnengolf, Bogenschießanlagen,
       Flugsportanlagen, Golfplätze, Hochseilgärten, Kartbahnen, Kitesurf-
       /Wasserskianlagen, Klettergärten, Leichtathletikanlagen, Bikeparks, Motocross-
       Strecken, Rafting- und Canyoning, Reitanlagen, Schießstätten, Segelschulen,
       Stocksportanlagen, Tennisplätze
       Innenbereiche der Sportstätte (z.B. Garderoben) dürfen nur betreten werden, soweit
       dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist.
      Erlaubt ist die Vermietung von Sportgeräten (Bootsvermietung, Tretbootverleih,
       Bootseinsteller)
      Museen, Archive, Bibliotheken und Büchereien dürfen seit 15. Mai wieder
       öffnen. Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend. Bitte informieren Sie sich bei den
       einzelnen Einrichtungen über die tatsächliche Öffnung.
      Führungen im öffentlichen Raum dürfen von
       Fremdenführer/Reiseleiter/Reisebetreuer in Kleingruppen bis zu 10 Personen
       angeboten werden.
   Update Veranstaltungen:
              Ab 29.5.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis zu 100 BesucherInnen
              Ab 1.7.2020: Indoor bis 250 Personen / Outdoor bis 500 BesucherInnen (Kinos auch
              ab 1.7.)
              Ab 1.8.2020: Indoor 500 – 1000 (mit Genehmigung) Personen / Outdoor 750 –
              1250 (mit Genehmigung) BesucherInnen.Info: Die TeilnehmerInnen-Obergrenzen
              beziehen sich rein auf das Publikum – DarstellerInnen, Ordnungs- und
              Technikpersonal werden nicht dazu gezählt.
             Grundprinzipien für Veranstaltungen: Nur Sitzplätze, Mindestabstand 1 Meter
              Ohne zugewiesene Sitzplätze (Stehplätze) sind Veranstaltungen bis 31. August auf
              100 Personen beschränkt
              Zwischen den Sitzplätzen muss ein Meter Abstand eingehalten werden (Sitzmitte zu
              Sitzmitte) – oder ein Sitzplatz wird seitlich freigelassen und es wird im
              „Schachbrettmuster“ bestuhlt, dann müssen die BesucherInnen allerdings Mund-
              Nasen-Schutz tragen.
              Es dürfen bis zu vier Erwachsene direkt nebeneinandersitzen, die die Veranstaltung
              gemeinsam besuchen, auch wenn sie nicht im selben Haushalt leben.
             Aktuelle Informationen über die geplanten, schrittweisen Öffnungen im Kunst- und
              Kulturbereich: Bundesministerium
             Die Schiffahrt auf dem Bodensee darf ab 29. Mail die Saison für Ausflugsfahrten
              starten.
              Für die Linienschifffahrt gilt nach derzeitigem Stand der 15. Juni als Startdatum (wenn
              die Grenzen öffnen)

      Bereits bestehende Maßnahmen:

             In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Verpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes
             In Geschäften und Dienstleistungsbetrieben (z.B. Friseure) gilt Mund-Nasen-Schutz
              und Abstand halten verpflichtend
             Gottesdienste dürfen unter bestehenden Auflagen seit 15. Mai wieder stattfinden
             Hafenanlagen am Bodensee sind bereits geöffnet. Die Abstandregel gilt auch hier. Die
              Regelungen betreffend die Beschränkungen der Grenzübertritte zwischen den
              Bodenseeanrainerstaaten gelten auch auf dem See. Mit Grenzkontrollen ist noch bis
              15. Juni zu rechnen.

      Öffentlicher Verkehr in Vorarlberg :
      – Seit 11. Mai fahren Busse und Bahn wieder im Normalfahrplan.
      – Flüge von Altenrhein (CH) nach Wien sind eingestellt. Voraussichtliche Wiederaufnahme
      des Flugbetriebs am 15. Juni 2020. Informationen hier.

      Gesammelte Informationen und Links:
      Die Gesundheitsberatung 1450 ist und bleibt in der Coronakrise die erste
      Anlaufstelle. Bitte benutzen Sie diese Hotline nur, wenn es wirklich um Ihren
      Gesundheitszustand geht, Sie in einer Risikoregion waren und Symptome zeigen
      oder Sie vermuten sich infiziert zu haben!

   Kalender der schrittweisen Öffnung in Wirtschaft und Gesellschaft (Land Vorarlberg,
    PDF)
   Gesundheitshotline Telefon 1450 (wenn Sie Symptome zeigen)
   Online-Formular COVID-19 für Kontaktpersonen (wenn Sie mit Infizierten in Kontakt
    waren)
   Aktuelle Maßnahmen – Bundesministerium für Tourismus
   Coronavirus-Informationsseite der AGES (Agentur für Gesundheit)
   Coronavirus Info-Hotline der AGES (24 Stunden Dienst): Tel: 0800 555 621
   Aktuellen Maßnahmen in Vorarlberg (Vorarlberger Landesregierung)
   Bedingungen im Kultur- und Veranstaltungsbereich (Kultur im Jetzt)
   Alle aktuellen Infos zu Ein- und Ausreise von/nach Deutschland (WKÖ Vorarlberg)
   Aktuelle Informationen zu Grenzkontrollen – Bundesministerium für Inneres
   Aktuelle Reisewarnungen des Bundesministerium für europäische und internationale
    Angelegenheiten
   Tägliche Updates über Österreich-Zahlen zu Testungen / Krankheitsfällen
   Corona-Informationen in 16 Sprachen

      Ein-/Ausreise – Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen

            Lockerungen der Einreisebestimmungen an Österreichs Grenzen:
             Aktuell führt Österreich stichprobenweise Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland,
             Schweiz und Liechtenstein durch. Die geltenden COVID-19-Einreisebestimmungen
             der Gesundheitsbehörden für Österreich bleiben unverändert in Kraft. Das heißt: Die
             Einreise ist weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
             Informationen und Infos über geltende Ausnahmen gibt es bei der Vorarlberger
             Landesregierung – Mobilität, Grenzkontrollen und Verkehr sowie
             beim Bundesministerium für Inneres.
            Für die Grenze zu Deutschland hat die österreichische Bundesregierung in
             Abstimmung mit der deutschen Bundesregierung die vollständige Öffnung für den 15.
             Juni angekündigt. Gespräche mit weiteren Nachbarländern laufen.
            Sämtliche Informationen zu Ein- und Ausreise von und nach Deutschland finden Sie
             auf der Website der Wirtschaftskammer Vorarlberg zusammengefasst
            Auch die Gemeinde Mittelberg (Kleinwalsertal) ist von den Einreisebeschränkungen
             ausgenommen.
             Damit ist Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Mittelberg die Einreise nach
             Österreich über
             Deutschland möglich. (Quelle: Land Vorarlberg)
            Personen, die aus Nachbarländern nach Österreich einreisen, haben ein ärztliches
             Attest über einen negativen Test auf COVID-19 vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis
             darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Andernfalls wird die Einreise
             verweigert. Durchreisen ohne Zwischenstopp sind gestattet.
            Österreichische Staatsbürger oder Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz
             oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, können auf den Test verzichten,
             wenn sie sich zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten.
            FAQs zu Grenzübertritten des Landes Vorarlberg (hier als PDF Download)

      Einreise auf dem Luftweg
      Die Einreise von außerhalb des Schengenraums auf dem Luftweg ist Drittstaatenangehörigen
      untersagt. Drittstaatenangehörige, die aus dem Schengenraum auf dem Luftweg einreisen,
      haben ein Gesundheitszeugnis vorzulegen oder eine 14-tägige Quarantäne zu absolvieren.
      Informationen über die aktuellen Beschränkungen beim Bundesministerium für Inneres.

      Zugverbindungen
      Der Personenzugverkehr zwischen Österreich und Italien, Slowenien, Schweiz, Slowakei und
      Tschechischer Republik ist eingestellt. Die Zugverbindungen zwischen Österreich und
      Deutschland sowie Ungarn sind eingeschränkt. Der Schienen-Nahverkehr sowie der ÖBB
Fernverkehr innerhalb Österreichs ist seit 18. Mai wieder im Normalbetrieb unterwegs.
      Informationen über aktuelle Fahrpläne der Österreichischen Bundesbahnen hier (ÖBB).

      Vorschau:
      Ab 2. Juni wird die Railjet-Verbindung Wien – Feldkirch – Zürich wieder aufgenommen, am
      8. Juni folgt die Verbindung Zürich – Bregenz – München.
      Ab Ende Juni sind auch die Nightjets wieder unterwegs. Die ersten Relationen Wien – Zürich,
      Wien – Hamburg und Zürich – Berlin werden zu den bestehenden Nightjet-Relationen
      innerhalb Österreichs zusätzlich aufgenommen.

      Flugverbindungen
      Die Flughäfen Wien, Salzburg und Innsbruck sind mit einem eingeschränkten Angebot in
      Betrieb. Der reguläre Flugbetrieb von Austrian Airlines bleibt bis vorerst 7. Juni eingestellt.
      Informieren Sie sich bitte zeitnah bei ihrer Fluglinie, ob ein geplanter Flug tatsächlich
      stattfindet.
      Die Flugverbindung Altenrhein (CH) nach Wien ist eingestellt bis voraussichtlich 2. Juni.
      Informieren Sie sich bitte zeitnah bei ihrer Fluglinie, ob ein geplanter Flug tatsächlich
      stattfindet.

      Derzeit keine Visa-Ausstellung
      Die österreichischen Botschaften und Konsulate stellen weltweit derzeit keine Visa aus.

      Stornierungen von Reisen
      Bei Fragen zu Stornierungsbedingungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Unterkunft bzw.
      Ihren Vertragspartner.

      Bitte beachten Sie: sämtliche Informationen haben wir mit bestmöglicher Sorgfalt
      recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewähr auf Richtigkeit übernehmen.

      Links & Informationen zu den zuständigen Stellen
      Information und Unterstützung für unsere Tourismusbetriebe:

          FAQs Härtefallfonds für Privatzimmervermieter in Vorarlberg
          Infopoint der WKÖ: Tel 0590099 4352
          Infoseite der WKO Vorarlberg allgemein, eMail: Infopoint_Coronavirus@wko.at
          Rechtsfragen der WKÖ
          Maßnahmenpaket der Bundesregierung für betroffene Betriebe: www.oeht.at

      Information und Unterstützung für Kunst- und Kulturschaffende:

          Kultur im Jetzt (Land Vorarlberg/Kulturabteilung, Plattform Kultur & Tourismus)

      Informationen zu Storno von Reisen und Hotelbuchungen

   Fachverband der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
   Fachverbandes der Hotellerie der WKO.

      Unsere Informationen zum Verkehr und Wetter Vorarlberg, Schnee und
      Straßenzustand sowie wichtige, allgemeine Notrufnummern finden Sie
      vorübergehend auf einer separaten Serviceseite:
   Serviceline – Wetter und Straße – Vorarlberg
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