FAQs Volksbegehren "Don't Smoke" Stand 13.02.2018

 
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FAQs
Volksbegehren „Don’t Smoke“
     Stand 13.02.2018
Grundfragen zum Volksbegehren
Warum wurde das Volkbegehren initiiert?
Österreich sollte sich, so wie andere vergleichbare Länder auch, für rauchfreie
Lokale aussprechen. Der Schritt zurück ist kontraproduktiv und schadet der Ge-
sundheit der Österreicher. Österreich ist das Land mit den meisten Raucherin-
nen in Europa. Auch bei Männern belegen wir einen Top-Platz. Die derzeit ge-
plante Abkehr vom Nichtrauchergesetz 2015 und vom generellen Rauchverbot
in der Gastronomie hat daher massive gesundheitliche Auswirkungen auf große
Bereiche der Bevölkerung. Es ist nun einmal Faktum, dass ein Drittel aller
Krebserkrankungen auf Rauchen zurückzuführen ist. Generelle Nichtraucher-
schutzbestimmungen in anderen EU-Ländern haben gezeigt, dass damit Herzin-
farkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris sowie die Frühgeburtenrate
und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen (small for date) reduziert werden
konnten.

Was erhofft man sich davon?
Wir erhoffen uns, ein entsprechend starkes Zeichen zu setzen, damit der Nati-
onalrat und die Regierung sich mit diesem wichtigen Anliegen auseinanderset-
zen. Wir hoffen, dass diese Initiative und Bemühung von der österreichischen
Bevölkerung breitflächig unterstützt und getragen wird, um den gewünschten
Effekt zu erzielen, nämlich, dass das Gesetz in der 2015 neu beschlossenen
Form beibehalten wird.

Beinhaltet das Volksbegehren auch Produkte wie E-Zigaretten und Shishas?
Die Regelungen des Nichtraucherschutzes im Sinne dieser Bestimmung erstre-
cken sich auch auf die Verwendung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeug-
nisse. E-Zigaretten sind ebenfalls per Tabakgesetz betroffen.

Was ist genau ein Gastronomiebetrieb? Wieviel Gastronomiebetriebe wären
durch die Novelle betroffen?
Gastronomiebetriebe sind im Sinne des Tabakgesetzes „Räume oder sonstige
Einrichtungen für die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme
von Speisen oder Getränken“, d.h. alle Restaurants und Bars etc. Laut Wirt-
schaftskammer gibt es ca. 60.000 Gastronomiebetriebe in Österreich.

Wie viele Unterstützer will man erreichen (Mindest-/Maximalzahl)?
Wir sind nicht zufrieden, wenn wir zwar eine Million Unterstützer erreichen,
aber keine Beibehaltung des Gesetzes 2015. Wir sind zufrieden, wenn wir die
erforderlichen 100.000 Unterstützer erreichen und damit das 2015 beschlosse-
ne Gesetz beibehalten würde.
Wie viele Unterstützungserklärungen braucht man, um erfolgreich das Anlie-
gen in den Nationalrat zu bringen?
Wir benötigen regelgemäß zumindest 100.000 Unterstützer, damit das Anlie-
gen im Nationalrat behandelt wird. Wir erwarten jedoch, dass die tatsächliche
Anzahl an Unterstützern wesentlich höher sein wird.

Was ist der Unterschied zwischen dem ursprünglich geforderten Rauchverbot
und den jetzt genannten „rauchfreien Lokalen“?
Der Begriff „Rauchfreie Lokale“ spiegelt die Idee unseres Anliegens besser als
der Fachbegriff „Rauchverbot“. Wir sind nicht gegen Raucher oder deren freie
Entscheidungswahl, zu rauchen, sondern dafür, dass Menschen, die nicht rau-
chen, Gastronomiestätten ohne gesundheitliche Bedenken besuchen bzw. dort
arbeiten können.

Was ist ein „rauchfreies Lokal“?
Ein „rauchfreies Lokal“ ist ein Lokal, in dem in allen Räumlichkeiten ein absolu-
tes Rauchverbot gilt.

Wie viel Lokale gibt es derzeit tatsächlich, die getrennte Raucher-
/Nichtraucherbereiche haben bzw. gänzlich Nichtraucherlokale sind?
Genaue Zahlen zu den Nichtraucherlokalen gibt es nicht. Schätzungen
zufolge sollen zwei Drittel der Lokale in Wien zumindest einen Nichtraucherbe-
reich haben.
Medizinische Aspekte
Wie viele Todesfälle gibt es pro Jahr in Österreich aufgrund von Rauchen? Wie
sieht es in Europa aus?
Lungenkrebs ist in der EU die häufigste Todesursache sämtlicher Krebsarten. In
Ungarn gehen 27% aller tödlichen Krebserkrankungen auf Lungenkrebs zurück
– dies ist der höchste Wert in der EU. Portugal weist mit 15% den niedrigsten
Anteil auf. Österreich liegt laut Eurostat-Daten aus dem Jahr 2014 mit 19%
leicht unter dem EU-Durchschnitt von 21%. Das liegt aber auch aus unserer
Sicht daran, dass wir in Österreich eine ausgezeichnete medizinische Versor-
gung haben.

Ist ein Rauchverbot im internationalen Vergleich wirklich so wirksam?
Es ist nun einmal Faktum, dass ein Drittel aller Krebserkrankungen auf Rauchen
zurückzuführen ist. Generelle Rauchverbote in anderen EU-Ländern haben ge-
zeigt, dass damit Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris sowie
die Frühgeburtenrate und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen (small for
date) reduziert werden konnten.

Wie groß ist der Raucheranteil in Österreich (m/w, Alter)?
Laut den aktuellsten OECD-Daten rauchen 24,3% der österreichischen Bevölke-
rung täglich. Bei den Männern sind das 26,5%, bei Frauen 22,1%. Damit sind
vor allem Frauen in Österreich europaweit die traurige Nummer 1. Bei den Ju-
gendlichen liegen wir mit 14,5% (14% weiblich, 15% männlich) weit über dem
OECD-Durchschnitt (11,7%).

Wie groß ist der Raucheranteil in Österreich im internationalen Vergleich?
Laut den aktuellsten OECD-Daten rauchen 24,3% der österreichischen Bevölke-
rung täglich, damit belegen wir den drittschlechtesten Platz in der EU. Zum
Vergleich dazu beträgt der OECD-Schnitt 18,4%. Nur Griechenland (27,3%) und
Ungarn (25,8%) sind schlechter als wir. Österreich ist auch das Land mit den
meisten Raucherinnen in Europa (22,1%). Auch bei Männern belegen wir mit
26,5% einen Top-Platz. Bei den Jugendlichen belegen wir ebenfalls einen Platz
im vorderen Spitzenfeld (14,5%) und liegen damit weit über dem OECD-
Durchschnitt (11,7%).

Was genau ist so gefährlich am Passivrauchen?
Mehr als 4000 schädliche chemische Substanzen sind im Zigarettenrauch ent-
halten, darunter giftige Substanzen wie z.B. Blausäure, Ammoniak, Formalde-
hyd, Kohlenmonoxid. Mehr als 50 davon sind krebserregend, wie z.B. Nor-
Nikotin, Ammoniak, Blausäure, Benzapyren, Cadmium, Formaldehyd und das
radioaktive Isotop Polonium 210.
Das Gefährliche am Passivrauch ist das ungewollte Einatmen des sogenannten
Nebenstromrauchs (der von der glimmenden Zigarette ungefiltert an die Um-
gebung abgegeben wird) bzw. des vom Raucher ausgeatmeten Hauptstromrau-
ches. Der Raucher selbst bekommt den konzentrierten Hauptstromrauch ab,
der Nichtraucher den Nebenstromrauch. Passivrauch (Second-Hand-Smoke)
enthält, wie der Hauptstromrauch, nicht nur gasförmige toxische Substanzen,
sondern auch Rauchpartikel (= Tabakfeinstaub) und flüchtige organische Ver-
bindungen. Diese weniger als 10 Mikrometer kleinen Partikel sind deswegen so
gefährlich, weil sie tief in die Lunge gelangen. Diese Rauchteilchen lagern sich
auch an Wänden, Böden, Decken und Gegenständen, aber auch an Kleidern,
Haaren, Zähnen und menschlicher Haut ab und werden wieder in die Umge-
bung abgegeben, auch wenn aktuell gar nicht (mehr) geraucht wird (Third-
Hand-Smoke).

Es gibt doch jetzt schon die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereich.
Wieso reicht das nicht aus?
Erstens ist die Feinstaubbelastung auch in Nichtraucherbereichen deutlich er-
höht und gesundheitsgefährdend.
Zweitens widerspricht dies dem Arbeitnehmerschutzgesetz, weil Serviceperso-
nal auch in Raucherbereichen arbeiten muss.
Drittens müssen vor allem Jugendliche vor dem Tabakrauch geschützt werden
und ihnen damit ausschließlich rauchfreie Gastronomiebetriebe geboten wer-
den.
Last but not least schafft nur ein generelles Rauchverbot auch wirklich faire Be-
dingungen für alle Gastronomiebetriebe.
Die Belastung durch Tabakrauch beschneidet lt. WHO (2007) die fundamenta-
len Rechte und Freiheiten des Menschen auf eine gesunde Umgebung (reine
Luft und sauberes Wasser).
Volkbegehren Ablauf, Inhalt und rechtliche Aspekte
Wie kann man das Volksbegehren unterstützen?
Man kann das Volksbegehren zunächst unterstützen, indem man eine Unter-
stützungserklärung (voraussichtlich ab 15. Februar 2018) abgibt. Dies kann via
Handy-Signatur oder persönlich bei jeder (beliebigen) Gemeindebehörde (Ge-
meindeamt, Magistrat, Magistratische Bezirksämter) erfolgen. Die Unterstüt-
zungserklärung – wir benötigen 8401 Unterstützungserklärungen, um das
Volksbegehren einleiten lassen zu können – zählt dann übrigens auch gleich als
Stimme für das darauffolgende eigentliche Volksbegehren.

Wo kann ich unterschreiben?
Man kann die Unterstützungserklärung per Handy-Signatur oder persönlich bei
einer (beliebigen) Gemeindebehörde (Gemeindeamt, Magistrat, Magistrati-
sches Bezirksamt) unterschreiben. Die Unterstützung wird dann automatisch
von der Behörde elektronisch erfasst – man muss keine weiteren Schritte set-
zen. Die Unterstützungserklärung zählt gleich als Stimme für das darauffolgen-
de eigentliche Volksbegehren.

Was brauche ich zum Unterschreiben?
Zum Unterschreiben benötigt man einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Rei-
sepass, Personalausweis oder Führerschein). Ein Ärzteausweis ist auch ausrei-
chend.

Kann ich als Niederösterreicher, Oberösterreicher, Salzburger… das Volksbe-
gehren der Wiener Ärztekammer unterstützen?
Ja, das Volksbegehren findet österreichweit statt, jeder österreichische Staats-
bürger, der in der Wählerevidenz aufscheint, kann daran teilnehmen.

Ab wann ist das Volksbegehren erfolgreich und was passiert dann damit?
Das Volksbegehren muss ab 100.000 Unterschriften im Nationalrat behandelt
werden. Der Nationalrat bzw. die Regierung können auf Basis des Volksbegeh-
rens dann Maßnahmen auf politischer Ebene ergreifen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Unterstützungserklärung und der Un-
terschrift zum Volkbegehren?
Um das Einleitungsverfahren starten zu können, benötigt der Initiator des
Volksbegehrens mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen, damit das
Volksbegehren zur Unterschrift aufgesetzt werden kann. Das tatsächliche
Sammeln von Unterschriften für das Volksbegehren folgt danach in einer ge-
sonderten Frist, die 8.401 (oder mehr) Unterschriften gelten jedoch bereits und
müssen nicht doppelt geleistet werden. Der Innenminister legt die Zeitspanne
für das Volksbegehren fest; es sind jedenfalls acht Tage. Diese Zeitspanne wird
dann natürlich noch separat kommuniziert.

Kann (Muss) ich zweimal unterschreiben, oder gilt meine Unterstützungser-
klärung gleich als Unterschrift zum Volksbegehren?
Die Unterstützungserklärung gilt auch für das tatsächliche Volksbegehren, es
muss also nicht zweimal unterschrieben werden.

Welches sind die Öffnungszeiten bei den Gemeindeämtern für die Unter-
schriftleistung während des Volksbegehrens?
Die Öffnungszeiten der Gemeindeämter können von Gemeinde zu Gemeinde
variieren. Daher bitten wir Sie, sich vorab online oder bei der jeweiligen Ge-
meinde über die geltenden Öffnungszeiten zu informieren.

Kann ich auch online unterschreiben?
Ja, man kann auch per Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte unterschreiben.

Kann ich auch als Auslandsösterreicher unterschreiben?
Ja, und zwar mit Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte.

Kann ich auch als Nicht-Österreicher bzw. EU-Ausländer bzw. Nicht-EU-
Ausländer unterschreiben?
Nein, da Nicht-Österreicher nicht in der österreichischen Wählerevidenz erfasst
sind.

Wie funktioniert die Unterstützung per Handy-Signatur?
Sie können das Volksbegehren auch bequem und einfach online unterschrei-
ben. Dazu brauchen Sie lediglich eine persönliche Handysignatur und müssen 5
einfache Schritte durchführen.

Sie haben keine Handysignatur? Hier (https://www.handy-signatur.at/hs2/)
erfahren Sie, wie Sie diese bekommen können. Bedenken Sie, dass es ein paar
Tage dauern kann, bis Sie die Handysignatur tatsächlich nutzen können.

Schritt 1: Klicken Sie hier (https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-
p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger), um auf die Seite des Innenministeri-
ums zu gelangen.
Schritt 2: Klicken Sie auf das Bild „Mobile BKU“.
Schritt 3: Klicken Sie auf „Anmeldung mit Bürgerkarte“.
Schritt 4: Geben Sie nun Ihre Mobilnummer (ohne Landesvorwahl) ein.
Warten Sie kurz, bis Sie das Signatur-Passwort per SMS empfangen haben und
geben Sie dieses dann ebenfalls ein.
Schritt 5: Fast fertig! Jetzt können Sie in Ihrem persönlichen Bereich das Volks-
begehren „Don’t Smoke“ unterstützen bzw. unterschreiben.

Wie alt muss ich sein, um das Volksbegehren unterschreiben zu können?
Man muss das gesetzliche 16. Lebensjahr dafür vollendet haben.

Wie sieht der Zeitplan für das Volksbegehren aus? Welche Maßnahmen sind
geplant?
Die formale Einreichung (= Registrierung) erfolgte am 2. Februar 2016. Offiziel-
ler Startschutz bildet eine Pressekonferenz am 15. Februar 2018, ab diesem
Zeitpunkt werden die Unterstützungserklärungen österreichweit freigeschal-
ten. Danach werden zunächst die notwendigen 8401 Unterstützungserklärun-
gen eingeholt, wobei es der Ärztekammer freisteht, solange Unterstützungser-
klärungen zu sammeln, solange es ihr opportun erscheint (theoretisch sogar bis
31.12.2019). In dem Moment, wenn die Ärztekammer den Einleitungsantrag
beim Innenministerium stellt, können keine Unterstützungen mehr abgegeben
werden. Das Innenministerium hat dann drei Wochen Zeit zur Prüfung, danach
setzt der Innenminister den Zeitraum für das Volksbegehren, das 8 Tage um-
fasst, fest.
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