Allgemeine Vertriebspartnerbedingungen der Vemma Europe

 
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Allgemeine Vertriebspartnerbedingungen der Vemma Europe

                                      1.         Einführung

       Die Vemma Europe ist eine Gesellschaft, die sich mit dem Direktverkauf
durch das Netzwerk-Marketing beschäftigt. Die Vemma Europe handelt gemäß
den guten Sitten und verbindet die größten Vorteile aus dem Direktverkauf mit
der langjährigen Erfahrung ihrer Gründer in diesem Bereich. Die Vemma Europe
bietet als der alleinige Importeur der Vemmawaren für den europäischen Markt
und der alleinige Lizenzinhaber von Vemma in Europa, Qualitätsware aus der
Nahrungsergänzungsmittelgruppe an.

       Unserer Meinung nach, sollte Personen nicht geglaubt werden, die ihren
Vertreiber versprechen, dass sie den Finanzerfolg mühelos erzielen. Wir sind
überzeugt davon, dass es unmöglich ist ohne einen Tätigkeitsplan zu handeln
und sich nur auf andere zu verlassen. Die Gesellschaften, die ihren Gewinn nur
durch Einnehmen der neuen Vertriebspartner statt wirklichen Warenverkaufs
erzielen, haben auf die Dauer keine Zukunft.

       Der Vertriebspartner von der Vemma Europe ist ein unabhängiger
Unternehmer , der selbständig und eigenverantwortlich handelt und der Erfolg
ist von seinem Engagement und seinem Willen abhängig . Keine Gesellschaft ,
die sich mit dem Direktverkauf beschäftigt , ist in der Lage ihren unabhängigen
Vertreibern den Erfolg oder einen bestimmten Gewinn zu garantieren. Unsere
Firma bietet den Vertriebspartnern und Kunden die Möglichkeit durch den
Verzehr unserer Produkte Ihre Lebensqualität zu erhöhen. Wir garantieren jedem
Vertriebspartner die Chance einen finanziellen Erfolg zu erzielen, der mit uns
bei der Vermarktung und Vertrieb der Waren zusammenarbeiten möchte. Sollte
der Vertriebspartner mit uns effektiv arbeiten wollen, dann wird diese Tätigkeit,
gemäß dem Marketingplan und auf den Allgemeine Vertriebsbedingungen
beruhen.
                                           www.vemmaeurope.com
                 DIRECTORS: SZYMON GRABOWSKI, ROSEMARIE HAYDEN, MICHAL MEKLER, PASCAL STEGE
                                          COMPANY NUMBER 423877
                                 PHONE 00 353 1 685 2455; FAX 00 353 1 651 9596
Die nachstehenden Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen sind
Bestandteil eines jeden Vertriebspartnervertrages zwischen der Vemma Europe
Limited, The Harbour, Kilcock, Co. Kildare, Irland (im Folgenden: Vemma
Europe) und dem unabhängigen und selbständigen Vertragshändler (im
Folgenden: Vertriebspartner).

                                  2. Begriffsdefinitionen

a)   Vemma Europe – die Vemma Europe Limited, The Harbour, Kilcock,
Co. Kildare, Irland.

b)    Allgemeine Vertriebspartnerbedingungen der Vemma Europe – das
vorliegende Dokument, ist ein Bestandteil eines jeden Vertriebspartnervertrages

c)   Die gewerbliche Tätigkeit der Firma Vemma – die Vertriebsform ist als
Netzwerk-Marketing organisiert

d)     Der unabhängige Vertriebspartner – ist eine natürliche oder juristische
Person, die mit der Vemma Europe auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Vertriebspartnerbedingungen den Vertriebsvertrag unterzeichnet hat

e)    Der aktive Unabhängige Vertriebspartner- ist eine Person, die eine
Bestellung im Monat direkt vor der Statusfestlegung platziert und auch bezahlt
hat.

f)   Markennamen der Frima Vemma – folgende gesetzlich geschützte
Markennamen: Vemma, Verve, Vemma Nutrtion Program, Vemma Premium,
Vemma Suite, Vemma Europe

g)    Vergütungsplan (Marketingplan)- ein Dokument dass festlegt, welche
Voraussetzungen der Vertriebspartner erfüllen muss, damit bestimmte
Provisionen an den Vertriebspartner ausbezahlt werden. Der Vergütungsplan ist
Bestandteil eines jeden Vertriebspartnervertrages

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                 DIRECTORS: SZYMON GRABOWSKI, ROSEMARIE HAYDEN, MICHAL MEKLER, PASCAL STEGE
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h)     Waren – die Waren der Firma Vemma, die aktuell zum Verkauf auf der
offiziellen Website www..vemmaeurope.com angeboten werden
i)     Back Office – Online-Informationsdienst für Vertriebspartner, der den
Vertrieb und die Vermarktung unterstützten soll

j)     Das aktuelle Preisverzeichnis – das Warenverzeichnis, dass auf der
offiziellen Website www.vemmaeurope.com veröffentlicht wird

k)     Anmeldeformular – ein Formular, das                  Personaldaten                     des
Vertriebspartners und andere rechtlich erforderliche Daten enthält

l)     Vertriebspartnervertrag – der Vertrag, der Rechte und Pflichten des
Vertriebspartners sowie die Rechte und Pflichten von der Vemma Europe
festlegt

m)    Verbraucher – natürliche Person, die im Geschäftsverkehr zu Zwecken
handelt, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet
werden können

n)    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vemma Online- Shop– das
Dokument, das die Verkaufsgrundsätze und das Rückgaberechte bestimmt und
auf der offiziellen Website www.vemmaeurope.com veröffentlicht wird; ist
Bestandteil eines jeden Vertriebspartnervertrages

o)   VID – Nummer - die persönliche und vertrauliche Identifikationsnummer
von Vemma.

                       3. Tätigkeitsgegenstand von Vemma

3.1.Vemma Europe ist ein Unternehmen, das in Europa über einen
Vertriebspartner Nahrungsergänzungsmittel (künftig: Waren) vertreibt. Vemma
Europe erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen.
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Der Vertriebspartner hat das Recht, von der Vemma Europe die Waren
einzukaufen und im Rahmen seiner Tätigkeit gewinnbringend an den
Endverbraucher weiterzuverkaufen. Das aktuelle Preisverzeichnis im
Backoffice, bestimmt auch das aktuelle Warenpreisverzeichnis und die Höhe der
Provisionen, die der Vertriebspartner durch den Weiterverkauf erzielen kann.

3.2. Zusätzlich besteht die Möglichkeit aktiver Vertriebspartner zu werden. Der
aktive Vertriebspartner ist berechtigt, weitere Vertriebspartner für den Vertrieb
von Waren zu gewinnen. Für diese Vermittlungstätigkeit erhält der aktive
Vertriebspartner bestimmte Provisionen. Das aktuelle Preisverzeichnis im
Backoffice, ist die Grundlage auf denen die Provisionen ausbezahlt werden, die
Höhe der Provision sowie die Bedingungen, die von den Vertriebspartnern
erfüllt werden müssen, damit sie als aktiver bzw. qualifizierter Vertriebspartner
anerkannt werden.

         4. Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

4.1. Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen oder natürlichen
Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Unternehmer
sind. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (Konsumenten) ist nicht möglich.

 4.2. Sollte eine juristische Person den Vertrag mit der Vemma Europe
abschließen, ist bei dem Anmeldeantrag eine vertretungsberechtigte natürliche
Person und ein Sitz zu benennen.
Die Vemma Europe behält sich das Recht vor, vor dem Vertragsabschluss eine
beglaubigte Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder der
Gewerbeanmeldung zu verlangen.

4.3. Wollen Ehepaare Vertriebspartner werden, dürfen sie als zwei unabhängige
Vertriebspartner mit zwei unabhängigen Konten oder gemeinsam als ein
Vertriebspartner mit einem Konto handeln. In beiden Fällen sollten beide
Ehepartner ein Anmeldeformular ausfüllen, beide haften bei Verstoß gegen die
Allgemeinen Vertriebsbedingungen. Die Ehepartner müssen vom selben
Vertriebspartner angemeldet werden oder ein Ehepartner kann seinen Ehepartner
bei der Vemma Europe anmelden. Falls die Ehepartner als ein Vertriebspartner
handeln, sollte Vemma Europe im Falle einer Scheidung oder Trennung

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informiert werden, damit die Vemma Europe über eine Möglichkeit der weiteren
Zusammenarbeit entscheiden kann.

4.4. Jeder Vertriebspartner sollte seine Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Falls der Vertriebspartner ein Mehrwertsteuerzahler ist, ist er verpflichtet, die
Vemma Europe darüber in Kenntnis zu setzen. Die Vemma Europe hat das
Recht, von dem Vertriebspartner die Bescheinigung der Zuteilung der Steuers-
Identifikationsnummer oder MwSt.-nummer, vom zuständigen Steuerorgan, zu
verlangen.

4.5. Jeder Vertriebspartner erhält nach dem Vertragsabschluss automatisch eine
personelle und vertrauliche Identifikationsnummer von der Vemma Europe
zugeteilt, s.g. VID-Nummer. Die VID-Nummer wird von dem Vertriebspartner
bei allen Bestellungen sowie beim Aufbau des Vertriebspartnernetzes und der
Korrespondenz mit der Vemma Europe benötigt.

4.6. Um Vertriebspartner zu werden, muss man sich auf der Vemma Europe
Website anmelden (www.vemmaeurope.com) oder das Anmeldeformular per
Post an Vemma Europe zusenden.
Zuerst muss das elektronische Anmeldeformular von der Vemma Europe
Website ausgedruckt und ausgefüllt werden, das unterschriebene Original des
Vertriebspartnervertrags muss an die Vemma Europe zu gesendet werden.
Sobald die Anmeldung akzeptiert worden ist und die Vemma Europe den
Vertriebspartnervertrag unterschreiben hat, wird der Status zum Vertriebspartner
erteilt, der Vertriebspartner wird darüber in Kenntnis gesetzt. Die Vemma
Europe behält sich das Recht vor, einen Anmeldeantrag ohne jegliche
Begründung und nach eigenem Ermessen abzulehnen. Zudem akzeptiert der
Vertriebspartner mit gesonderter Unterschrift auf dem Antragsformular diese
Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen sowie den Vertriebsvertrag.

4.7. Die Anmeldung ist kostenfrei und es ist nicht zwingend Waren zu erwerben
oder für Vorkosten aufzukommen.

4.8. Zu einem Vertriebspartner kann man auch auf der folgenden Website
www.myvemma.com werden. Die Website muss jedoch zu einem konkreten
Vertriebspartner gehören.
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4.9 Der Vertriebspartner handelt als selbständiger Unternehmer, auf eigene
Gefahr, in selbstständig bestimmtem Ort und Zeitpunkt und ist verpflichtet
selbständig unerlässliche Hilfsmittel, wie. z.B. Telefon, Beförderungsmittel,
Ausstattung und Büro zu gewährleisten. Der Vertriebspartner darf einige
Aufgaben, die mit seiner Tätigkeit verbunden sind, Dritten übergeben. Der
Vertriebspartner haftet gegenüber Dritten für Vermögens- und Personenschaden,
die während oder aufgrund der Ausführung des Vertriebsvertrags entstehen.

4.10. Der Vertriebspartner ist verpflichtet jede Änderung der persönlichen
Daten an Vemma Europe zu übermitteln.

4.11. Der neue Vertriebspartner kann sich innerhalb von 5 Tagen, ab der
Anmeldung, an Vemma Europe wenden und um Änderung der Position bitten.
Die Änderung ist nur möglich aufgrund von wichtigen Gründen, wie z.B. bei
Fehlern verursacht, durch einen Vemma Europe Angestellten. Vemma Europe
behält sich das Recht vor einen Antrag auf Änderung frei zu entscheiden und
gegebenenfalls ohne Begründung abzulehnen. Der Antrag auf Änderung muss
schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
4.12. Der neue Vertriebspartner kann sich innerhalb von 10 Tagen, ab der
Anmeldung an Vemma Europe wenden und um Änderung des Einschreibers
bitten. Die nach der abgelaufenen Frist, gestellten Anträge werden nur in
Ausnahmefällen überprüft. Die endgültige Entscheidung wird von der Vemma
Europe getroffen. Der Einschreiber, ist verpflichtet neue Vertriebspartner vor der
Anmeldung bei Vemma Europe und der Erlangung des Vertriebspartner-Status
über die Vemma Europe Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen sowie dem
Vertriebsvertrag und dem Vergütungsplan zu informieren.

               5. Rechte und Pflichten des Vertriebspartners.

Der Vertriebspartner hat das Recht:
1.    Waren zu verkaufen und einen Gewinn aus den Warenverkauf zu ziehen
2.    Vergütung gemäß dem Vergütungsplan zu erzielen
3.    Waren von der Vemma Europe einzukaufen
4.    neue Kunden einzuladen und Vertriebspartnernetz aufzubauen
5.    kostenlose Webseite www.myvemma.com zu Marketingzwecken zu
nutzen, wenn es mit seiner Tätigkeit bei Vemma Europe verbunden ist
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6.    Backoffice zu nutzen.

        6.     Rechte und Pflichten des werbenden Vertriebspartner
                          (Enroller/Einschreiber)

6.1. Jeder Vertriebspartner hat das Recht neue Vertriebspartner zu werben und
jeder neue Vertriebspartner hat das Recht seinen werbenden Vertriebspartner
(Enroller) frei zu wählen. Sind zwei verschiedene Personen die werbenden
Vertriebspartner (Enroller) derselben Person, entscheidet Vemma Europe
unabhängig, welcher Vertriebspartner in diesem Fall der korrekte werbende
Vertriebspartner (Einschreiber) ist. Die Vertriebspartner verpflichten sich solche
Entscheidung zu respektieren.

6.2. Jeder Enroller ist verpflichtet neue Vertriebspartner zu unterstützen, Vertrieb
und Verkauf des Endkunden zu kontrollieren und geworbene Vertriebspartner
fortzubilden. Er soll auch mit seinem Vemma Team in ständiger Verbindung
stehen. Solch ständige Verbindung besteht besonders in Vorstellung der Waren,
Schulungen im Bereich des Einzelverkaufs, Unterrichtung über neue Waren und
Handlungen von Vemma Europe, sowie schriftliche Korrespondenz, Treffen,
Telefonkontakt, Nutzung der Mobilbox sowie E-Mail und Betreuung der neuen
Vertriebspartner bei Schulungen. Auf Wunsch von Vemma Europe muss der
Enroller einen Beweis vorlegen, dass er diese Pflichten erfüllt.
Der werbende Vertriebspartner (Enroller) ist nicht verpflichtet neuen
Vertriebspartnern Hilfsmittel (z.B. Waren) zur Verfügung zu stellen.

6.3 Vemma Europe befürwortet den Kontakt zwischen Vertriebspartner und
Enroller. Falls dies nicht möglich ist, stellt Vemma Europe dem Vertriebspartner
Kontaktdaten zur Verfügung.

                        7.        Bedingungen der Bewerbung

7.1. Die Markennamen und andere Kennzeichen, die von Vemma Europe
genutzt werden, sind Eigentum von Vemma Europe, Vemma Nutrition Company
oder New Vision.
Diese Markennamen sind rechtlich geschützt.
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7.2. Die Vemma Europe erteilt dem Vertriebspartner die eingeschränkte Lizenz
zur Nutzung der registrierten Firmenzeichen, Dienstleistungszeichen und andere
Zeichen von der Vemma Europe, ausschließlich im Zusammenhang mit seiner
Tätigkeit     und     gemäß       dem     Vemma        Europe     Allgemeinen
Vertriebspartnerbedingungen (Marketinglizenz).
Vorliegende Lizenz gilt für den Warenverkauf und nur während des Zeitraums
indem der Vertriebspartner an den Vertriebsvertrag gebunden ist. Der
Vertriebspartner erklärt, dass er keinen Anspruch auf Markennamen von der
Vemma Europe oder Vemma Nutrition Company erheben wird .

7.3. Dem Vertriebspartner ist es untersagt für die Waren anders, als auf die von
Vemma Europe zur Verfügung gestellte Weise zu werben. Erlaubt ist, anhand der
zuvor von Vemma Europe akzeptierten Materialien für die Waren zu werben.
Dem Vertriebspartner ist es untersagt schriftliche, ausgedruckte oder andere
Marketingmaterialien zu nutzen, es sei denn, dass diese Materialien vorher von
Vemma Europe gesichtet und schriftlich akzeptiert worden sind.

7.4. Der Vertriebspartner ist verpflichtet keine falschen Informationen
anzugeben, die Vemma Europe, Waren, den Vergütungsplan oder
Verdienstmöglichkeiten betreffen.

7.5. Die Rechte des Vertriebspartners zur Nutzung der Markennamen von der
Vemma Europe Webseite ist eingeschränkt. Das Kopieren der mit dem
„Copyright“-Zeichen gekennzeichneten Markennamen ist nicht erlaubt. Die
Verletzung dieses Verbots kann ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.
7.6. Alle Formen der Internetwerbung und private Webseiten müssen diesen
Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen entsprechen und vor der
Veröffentlichung schriftlich akzeptiert werden. Jede private Webseite muss eine
separate Seite enthalten, diese muss unter der Bezeichnung ‚Kontakt‘ (im Fall
des Kaufmanns: „Firmeninformation“, „Impressum“ u.ä.), Informationen über
den     Seiteninhaber     (Name,     Vorname,     Anschrift,   E-Mail-Adresse,
Telefonnummer, VID oder im Fall des Kaufmanns- die Firma, VID, Steuer-
Identifikationsnummer, Gewerbeanmeldungsnummer und evtl. MwSt.-nummer)
veröffentlichen. Unter dem Namen oder der Firma muss auch die Information
über den Vertriebspartnerstatus veröffentlicht werden. Der Seiteninhaber muss
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auch folgende Information auf der Seite angeben: „ Diese Seite ist keine
offizielle Seite der Vemma Europe“. Diese Information muss immer sichtbar
sein. Die Aufnahme der Domäne mit Markenzeichen der Vemma Europe ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von der Vemma Europe ist nicht zulässig.
Vemma Europe hat das Recht, die Akzeptanz der Domäne oder die private
Webseite abzulehnen auch wenn die Seite zur Bewilligung vorgestellt wurde.

7.7 Der Vertriebspartner hat das Recht eine eigene Strategie auszuarbeiten,
insofern es die Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen oder geltende
Vorschriften nicht verletzt. Es ist nicht zulässig ohne schriftliche Zustimmung
andere, als von Vemma Europe gelieferte Marketingmaterialien zu nutzen, zu
produzieren und zu verkaufen.

7.8.Der Vertriebspartner kann keinen Anspruch auf Sicherheit, gesundheitliche,
therapeutische oder heilende Eigenschaften erheben. Der Vertriebspartner darf
nur Aussagen tätigen, die vorher von Vemma Europe akzeptiert worden sind und
die sich in den offiziellen Marketingmaterialien befinden. Der Vertriebspartner
darf keine Behauptungen formulieren und veröffentlichen, dass die Produkte
Medikamente sind, dass sie bei Therapie oder Diagnostik genutzt werden, oder
dass sie zur Vorbeugung gegen diverse Krankheiten dienen. Die Nutzung oder
Veröffentlichung von Gutachten von Ärzten, Wissenschaftlern oder
Verbrauchern ist, ohne vorherige Absprache mit Vemma Europe und ohne
schriftliche Zustimmung von Vemma Europe, nicht erlaubt.
Auf Grund unterschiedlicher amerikanischer und europäischer Vorschriften, die
Werbung von Nahrungsergänzungsmitteln betreffen, empfiehlt Vemma Europe
nur Aussage zu machen, die Zusammensetzung und Eigenschaften betreffen, wie
sie auf der offiziellen Website (www.vemmaeurope.com) oder im Backoffice zu
finden sind. Der Vertriebspartner kann seinen Kunden empfehlen vor dem
Verzehr einen Arzt zu konsultieren, sollte der Kunde derzeit eine Therapie
machen oder kurz vor einem ärztlichen Eingriff stehen. Gesundheitliche
Ansprüche sind nicht zulässig.

7.9 Es ist nicht zulässig, ohne vorherige Zustimmung von Vemma Europe
Informationen über Vergütung zu veröffentlichen, die nicht der Wahrheit
entsprechen. Der finanzielle Erfolg des Vertriebspartners ist von seinem

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Engagement, Willen und Schulungen abhängig sowie von der Unterstützung, die
er von anderen Vertriebspartner aus einer Gruppe erhält.

7.10 Jegliche Informationen, die vom Vertriebspartner erteilt werden, müssen
den Vertriebspartnerstatus enthalten (z.B. bei Angabe der Telefonnummer auf
den Visitenkarten)

7.11 Es ist nicht erlaubt mittelbar oder unmittelbar Vertriebspartner oder Kunden
zum Verkauf oder Kauf anderer als Vemma Europe- oder New Vision-Produkte
zu bewegen. Der Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, dass es von
Vemma Europe zu bewerten gilt, ob der vorliegende Fall diesen Punkt verletzt.

7.12. Die Produkte dürfen nicht öffentlich ausgestellt und/oder verkauft werden.
Dies gilt für Verkaufsstände, Büros, Auktionen (eBay, ricardo u.ä.) und in
Internetgeschäften (mit Ausnahme von vemmaeurope.com und vemma.com)
oder im Fernsehen. Die Ausnahmen sind unten genannt.
Die Unternehmer, die Vertriebspartner werden wollen, dürfen die Tätigkeit nicht
bei ihren Verkaufsständen oder anderen Plätzen, bei dem öffentlicher Zugang
möglich ist, führen.
Dies garantiert allen Vertriebspartnern gleiche Chancen auf Erfolg.
Die Produkte dürfen in nicht öffentlich zugänglichen Büroräumen oder in
privaten Räumen ausgestellt werden.

7.13. Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet Vemma Europe zu benachrichtigen
und eine schriftliche Genehmigung einzuholen, wenn er Vemma Europe
betreffende Materialien (wie Fotos, Erklärungen, Marketingmaterialien u.ä.) auf
Social-Networking-Online Diensten (Facebook, MySpace, yoututbe.com,
imeem.com, Blogger, u.ä.) veröffentlichen will. Es muss gemäß den
Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen und Richtlinien, die Werbung
betreffen, gehandelt werden.
Vemma Europe untersagt Aussagen über heilende Eigenschaften, den
Vergütungsplan oder negative Kommentare, zu veröffentlichen.

7.14. Der Vertriebspartner darf die Produkte auf Messen ausstellen. Bevor der
Vertriebspartner sein Vorhaben an einer Messe teilzunehmen deklariert, sollte er
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vorher beim Organisator erfragen, ob ein anderer Vertriebspartner auch an dieser
Messe teilnehmen wird. Es gibt keine Einschränkung der Teilnehmerzahl an ein
und demselben Ereignis.
Die schriftliche Genehmigung aller, auf den Messen ausgestellter
Marketingmaterialien, ist obligatorisch. Dasselbe gilt für die Teilnahme des
Vertriebspartners an den Messen.
Der Aussteller muss deutlich als Vertriebspartner von Vemma Europe
gekennzeichnet sein.

7.15. Dem Vertriebspartner ist es nicht erlaubt an Orten an denen der Verkauf
nicht zulässig ist, Vemma-Waren zu verkaufen.

7.16. Alle elektronische oder gedrückten Materialien über die Vemma Europe
sind im Urheberrecht geschützt.

7.17. Der Vertriebspartner darf ohne die schriftliche Zustimmung der Personen,
keine Audio- und Videoaufnahmen von Präsentation, Angestellten, den
Vertretern der Vemma Europe oder der von Vemma Nutrition Company
organisierten Treffen machen.

7.18. Dem Vertriebspartner ist es nicht erlaubt, Publikationen, Filme,
Aufnahmen oder Ausdrucke von ähnlichen Materialien der Vemma Europe zu
schaffen, verkaufen oder zu vertreiben.
Der Verkauf oder Vertrieb, der nicht von Vemma Europe stammender und nicht
autorisierter Materialien ist nicht gestattet.

7.19. Jegliche andere Werbung oder Kopien, die die Vemma Markenzeichen
enthalten, müssen der Vemma Europe vorgestellt und eine schriftliche
Zustimmung ausgestellt bekommen.

7.20. Damit eine unverfälschte Darstellung der Vemma Europe bewahrt wird,
müssen alle Fragen der Medien unverzüglich an die Vemma Europe
weitergeleitet werden. Der Vertriebspartner darf nicht ohne vorherige
Zustimmung als ein Pressesprecher handeln und Erklärungen an Medien
abgeben.

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7.21. Der Vertriebspartner darf mit der Bezeichnung Vemma Europe im
Telefonbuch im Branchenverzeichnis seine Daten platzieren, sofern sein Name
mit einer Anmerkung versehen wird, dass er Vertriebspartner ist. Der
Vertriebspartner darf mit vorherigen Zustimmung der Vemma Europe auf
eigene Kosten im Branchenverzeichnis (Gelbe Seiten) seine Daten platzieren.
Die Vemma Europe ratet diese Art der Werbung, im Verzeichnis „Lebensmittel“
zu platzieren.

7.22. Es ist streng verboten jegliche Änderungen des Etiketts, der Verpackung
oder der von Vemma gelieferten Materialien durchzuführen.

7.23. Es ist untersagt, ein Abbild einer öffentlichen Personen aufzunehmen oder
auf sonstige Art zu verwenden. Die Verwertung, Beschreibung, Ausstellung,
Vervielfältigung, eines Abbildes, Verwendung von Namen, Stimmen oder
biografische Informationen auf Fotos, Videobänden, Digitalträgern,
Illustrationen, Bildern ist untersagt, falls die Zustimmung von Vemma Europe
nicht erteilt wird.
7.24. Der Vertriebspartner hat das Recht sein Fahrzeug als Werbefläche für
Produkte zu nutzen, indem er das Vemma Europe Marketingmaterial, dass im
Vemma Shop auf der Webseite http://shop.vemmaeurope.com/ erhältlich ist, an
seinem Fahrzeug anbringt. Das Verwenden von anderem Marketingmaterial
ohne die schriftliche Zustimmung von Vemma Europe ist nicht erlaubt. Vemma
Europe hat das Recht Informationen ggf. Fotos über das betreffende Fahrzeug
des selbständigen Vertriebspartners einzuholen. Der Vertriebspartner muss die
entstanden Kosten selbst tragen. Sollte sich der selbständige Vertriebspartner für
diese Form der Werbung entscheiden, verpflichtet er sich kein Werbematerial
anderer Produkte oder Dienstleistungen auf seinem Fahrzeug anzubringen. Der
selbständige Vertriebspartner verpflichtet sich das Fahrzeug in einem guten
Zustand zu halten, insbesondere dieses sauber zu halten. Die Zustimmung für
diese Form der Werbung wird nicht erteilt, sollte der selbständige
Vertriebspartner wegen Verstößen gegen die Strassenverkehrsordnung ,
gerichtlich verurteilt worden sein.
7.25. Ein Verstoß gegen die in diesem Punkt genannten Verbote, ist eine
Grundlage für die sofortige Enthebung des Vertriebspartners. Er wird in
elektronischer Form von Vemma Europe über die Verstöße informiert und zu
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deren Behebung verpflichtet. Die Behebung sollte innerhalb von 48 Stunden
erfolgen. Ein unwirksames Verstreichen dieser Frist kann die Auflösung des
Vertriebspartnervertrages zur Folge haben.

                 8. Der Vergütungsplan und die Provisionen.

8.1. Der Vergütungsplan sieht wöchentliche Auszahlungen der Provisionen vor.
Diese Provisionen erwerben Sie gemäß Vergütungsplan durch die Ausübung des
Vertriebspartnervertrags. Der Vergütungsplan ist Bestandteil eines jeden
Vertriebspartnervertrages und ist im Backoffice veröffentlicht.

8.2. Die minimale Auszahlungshöhe der Provision beträgt 10 EURO. 1.50 EUR
Überweisungsgebühr wird von der Provision von Vemma Europe abgerechnet.
Die Provision wird auf das Konto ausbezahlt, das von dem Vertriebspartner im
Anmeldeantrag angegeben wurde. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Vemma
Europe über jede Änderung der Kontonummer schriftlich zu informieren. Falls
die Kontonummer falsch angegeben wurde, hat Vemma Europe das Recht die
Rückerstattung des Geldes zu fordern. Der Vertriebspartner erklärt sich damit
einverstanden. Die Auszahlung auf ein anderes als im Anmeldeantrag
angegebenes Konto ist nicht möglich. Im Fall von juristischen Personen, ist der
im Handelsregister angegebene Sitz oder Hauptsitz berücksichtigt. Die
Auszahlung auf das Konto der Niederlassung ist nicht möglich.

8.3. Die im Vergütungsplan festgelegten Provisionen werden auf der Grundlage
der im Back Office bestimmten Daten ausbezahlt. Der Vertriebspartner der auch
als Unternehmer tätig ist und Marketingdienste anbietet, ist verpflichtet bis Ende
jeden Monats eine Originalrechnung der Vemma Europe zukommen zu lassen.

8.4. Die Vemma Europe ist berechtigt die Auszahlung der Provisionen
zurückzuhalten, falls die geforderten Rechnungen von letztem Monat oder
andere Unterlagen an die Vemma Europe nicht zugestellt worden sind. Unter
Unterlagen sind z. B. die MwSt.-Nummer oder EUMwST-Nummer und ein
Gewerbeschein zu verstehen. Falls eine Auszahlung zurückgehalten worden ist,
hat der Vertriebspartner kein Recht Zinsen einzufordern.
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8.5. Falls der Vertriebspartner eine Zahlung für gekaufte Waren nicht geleistet
haben sollte, ist er mit der Aufrechnung für den Preis der Bestellung gegen die
Provisionen einverstanden.

8.6. Falls jegliche Zweifel oder Ungereimtheiten bei der Auszahlung der
Provision oder bei der Ausfertigung des Berichts entstanden sein sollten, ist der
Vertriebspartner verpflichtet diese der Vemma Europe innerhalb von fünfzehn
Tagen mitzuteilen. Die Vemma Europe haftet nicht für Fehler, Probleme oder
Vernachlässigungen, die nicht innerhalb dieser Frist angemeldet worden sind.

8.7. Der Vertriebspartner ist ausschließlich für die Anmeldung der MwSt. und
für die rechtzeitige Bekanntgabe verantwortlich, die Vemma Europe kann bei
Versäumnis nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt auch für die
Einkommenssteuerpflicht, den Versicherungsbeitrag, Rentenbeitrag und alle
andere Steuerpflichten und Lasten.

                                      9. Vertraulichkeit

9.1. „Geschäftsgeheimnis“ oder „vertrauliche Information“ sind Informationen,
die wirkliche oder potenzielle Werte haben und von anderen Personen
ausgenutzt oder offenbart werden könnten.Unter „Geschäftsgeheimnis“ oder
„vertrauliche Information“ sind z.B. Muster, Formel, Kompilation, Programm,
Anlage, Methode, Technik oder Prozesse zu verstehen.

9.2. Berichte und alle anderen Informationen die u.ä. Verkaufsorganisation oder
Provisionen betreffen sind vertrauliche Informationen der Vemma Europe. Jeder
Vertriebspartner der diese vertraulichen Informationen besitzt, ist verpflichtet
diese geheim zu halten. Der Vertriebspartner darf diese nur innerhalb der
Verkaufsverwaltung nutzen. Solche Informationen sind außergewöhnlich
wertvoll für die Vemma Europe und sie dürfen nur zwecks der
Verkaufssystemausbildung, Schulungen oder Unterstützung der Personen die
Vertriebspartner werden wollen zur Verfügung gestellt werden.

9.3. Die Ausnutzung, Veröffentlichung und Ablichtung aller vertraulichen
Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt. Mittelbare
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oder unmittelbare Ausnutzung der vertraulichen Informationen für den eigenen
oder fremden sowie anderen als mit der Vemma Europe gebundenen Gewinn ist
verboten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die vertraulichen Informationen
geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass eine unerlaubte Ausnützung oder im
Widerspruch zu den Allgemeine Vertriebspartnerbedingungen stehenden
Handlungen, vermieden werden.

9.4.Nach dem Erlöschen oder der Auflösung des Vertriebspartnervertrages, ist
der Vertriebspartner verpflichtet alle Kopien der vertraulichen Informationen
zurückzugeben. Die Vemma Europe hat das Recht, eine schriftliche
Bescheinigung, über die Rückgabe aller Kopien der vertraulichen Informationen
einzufordern.

                     10. Vertragsverletzung und Auflösung

10.1. Die Vertragsauflösung ist immer im Einvernehmen der Parteien möglich.
Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende
eines Kalendermonats möglich.

10.2. Der Vertriebspartner ist verpflichtet den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Nachdem der Vertrag gekündigt worden ist, wird der Zugang zum Back Office
nicht mehr gewährt. Der Vertriebspartner kann nach 24 (vierundzwanzig)
Wochen einen neuen Anmeldeantrag stellen. Dieser Anmeldeantrag kann vom
selben oder einem anderen meldenden Vertriebspartner gestellt werden. Nach
nochmaliger Anmeldung wird der Vertriebspartner unten in der Linie von
seinem meldenden Vertriebspartner platziert. Bei nochmaliger Anmeldung muss
der Vertriebspartner den Anmeldeantrag ausfüllen, den Vertriebspartnervertrag
unterschreiben und eine schriftliche Zustimmung von der Vemma Europe
erhalten.

10.3. Die Vemma Europe hat das Recht den Vertriebspartnervertrag
unverzüglich zu kündigen insbesondere wenn:
a) der Vertriebspartner innerhalb 24 folgenden Wochen nicht aktiv ist
b) der Vertriebspartner den Vertriebspartnervertrag oder die Allgemeine
Vertriebspartnerbedingungen verletzt
c) der Vertriebspartner mit den Zahlungen für mind. 3 Monaten im Rückstand ist
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10.4. Sollte der Vertriebspartner den Vertriebspartnervertrag und die Allgemeine
Vertriebspartnerbedingungen verletzten, hat die Vemma Europe das Recht diesen
vorübergehen außer Kraft zu setzen. Es gilt insbesondere beim Recht Provision
ausbezahlt zu bekommen oder die Waren zu erwerben. Die Vemma Europe legt
dem Vertriebspartner eine Frist fest, um den Vertragsverstoß zu rechtfertigten.
Falls der Vertriebspartner die Verstöße nicht behebt oder innerhalb der
vorgeschriebenen Frist keine Erklärungen abgibt, wird er enthebt. In diesem Fall
hat Vemma Europe das Recht den Vertriebspartnervetrag auf Grundlage von
Punkt 10.3 b. zu kündigen.

10.5. Die Mitteilung über die Aussetzung des Vertriebspartners wird an die im
Anmeldeformular oder Vertriebspartnervertrag angegebenen Daten per Email,
Fax oder Einschreiben gesendet.

10.6. Sollte der Vertriebspartnervertrag gemäß dem Punkt 10.3. gekündigt
werden, gibt es keine Möglichkeit wieder einen Vertriebsvertrag mit der Vemma
Europe abzuschließen.

10.7 Im Fall der Enthebung hat der Vertriebspartner kein Recht sich als
Vertriebspartner von Vemma Europe vorzustellen. Er verliert in diesem
Zusammenhang        alle  Privilegien  und    Bonusse,    die   aus     dem
Vertriebspartnervertrag und diesem Dokument hervorgehen. Der Verlust gilt ab
dem Abschlusszeitraum, während dessen es zu dem Verstoß gekommen ist.

                               11. Andere Bestimmungen

11.1. Während des Vertriebspartnervertrags darf sich der Vertriebspartner für
keine Tätigkeit einsetzen,       die zu einem Verstoß der Allgemeinen
Vertriebspartnerbedingungen führen könnte. Es ist nicht erlaubt, mittelbar oder
unmittelbar einen anderen Vertriebspartner, Kunden oder eine andere Person, die
innerhalb der letzten 6 Monate als Vertriebspartner registriert war, bei einem
anderen Netzwerk-Marketing Unternehmen anzumelden. Der Vertriebspartner
ist nicht berechtigt, anderen Personen sein Abbild oder seinen Namen in
sonstigen Materialien und Marketing- oder Beschaffungshandlungen von
anderer als Vemma Europe Netzwerk-Marketing Gesellschaft zu verwenden.
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11.2. Handlungen die einen Schaden, einem anderen Vertriebspartner oder
Angestellten der Vemma Europe oder auch Dritter verursachen könnten sind
nicht erlaubt. Im besonderen betrifft dies ein Abbild, Waren und den
Vergütungsplan. Jegliche Fragen, Suggestion oder Kommentare, die dieses
betreffen, sind an den Sitz der Vemma Europe oder zu
support@vemmaeurope.com zu richten.

11.3. Die Vemma Europe ist zu einer Änderung der Allgemeinen
Vertriebspartnerbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Die Vemma Europe wird
Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Alle Änderungen werden
im Vertriebsdienst veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist mit
Bekanntmachung gleichbedeutend. Der Vertriebspartner hat das Recht, der
Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil.
Im Falle des Widerspruchs ist die Vemma Europe berechtigt, den Vertrag zu dem
Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

11.4 Den Verstoß gegen jegliche Vorschriften des Vertriebspartnervertrags oder
dieses Dokuments, kann Vemma Europe als Kündigungsgrund für den
Vertriebspartnervertrag mit dem Vertriebspartner ansehen. Die Kündigung des
Vertrages auf dieser Grundlage befreit den Unabhängigen Geschäftspartner
jedoch nicht von der Vertragsstrafe und der Verantwortung für die Schäden
Vemma Europe gegenüber.

11.5. Nach der Auflösung des Vertriebspartnervertrages hat derjenige, der in der
Vergangenheit ein Vertriebspartner war, kein Recht die Produkte an Dritte zu
verkaufen.

11.6 Die Vemma Europe verwendet die von dem Vertriebspartner mitgeteilten
Daten     (Titel, Name, Anschrift,    E-Mail-Adresse,    Telefonnummer,
Telefaxnummer, Kontonummer) gemäß den Bestimmungen des deutschen,
österreichischen und schweizerischen     Datenschutzrechts sowie der
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Datenschutzerklärung der Vemma Europe, die auf der offiziellen Webseite
veröffentlicht ist.

11.7. Die Bedingungen für den Kauf der Waren, die Garantie und Rückgabe der
Waren sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vemma Europe auf
der offiziellen Webseite veröffentlicht.

11.8. Die Vemma Europe ist jederzeit berechtigt, ihren Geschäftsbetrieb ganz
oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern sich der Rechtsnachfolger an die
gesetzlichen Vorschriften, wie auch die geltenden Verträge, hält.

11.9. Der Vertriebspartner ist zur Übertragung seiner Rechte für seinen
Geschäftsbetrieb nicht berechtigt. In Ausnahmefällen kann er jedoch die Rechte
seiner Position im Marketingplan nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
durch die Vemma Europe und Vorlage des Kauf- und/oder
Übertragungsvertrages durch die Vemma Europe auf Dritte übertragen. Im Fall
der Übertragung oder des Verkaufs wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
100 Euro berechnet.

11.10. Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser
Allgemeinen Nutzungsbedingungen wird nicht der gesamte Vertrag unwirksam.
Vielmehr wird die unwirksame Klausel durch solche ersetzt werden, die
wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten
kommt. Das Gleiche wird bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke
gelten.

19. August 2010

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