Leitfaden zur Einführung des kommunalen GIS beim Kreis Kleve - Erstellt im Januar 2007

 
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Leitfaden
           zur
     Einführung des
    kommunalen GIS
    beim Kreis Kleve

Erstellt im Januar 2007
Inhaltsverzeichnis

                                                      Seite

    Zielsetzungen des Leitfadens                       2

           Teil A: Informationen zu GIS

 I. Beschreibung des GIS und seiner Komponenten        4

II. Das kommunale GIS bei der Kreisverwaltung Kleve    8

III. Beteiligte Stellen und deren Aufgaben             9

IV. Kriterien zur Anwendung des GIS                   12

            Teil B: Einführung des GIS

V. Ablaufdiagramm                                     19

VI. Beschreibung der Einführungsphasen                21

Anhang 1 : Fragebogen zum Kontaktgespräch

                         -1-
Zielsetzungen des Leitfadens

Der vorliegende Leitfaden hat folgende wesentliche Zielsetzungen:

Im ersten Teil sollen Interessierten kurz und übersichtlich Informationen rund um das
Thema GIS gegeben werden. Dazu gehören Erläuterungen zu den Grundzügen in
allgemeinverständlicher Form ebenso, wie eine Beschreibung der speziell für die
Kreisverwaltung Kleve geltenden Randbedingungen.

Interessierte sollen so in die Lage versetzt werden, den Nutzen, wie auch die
Erfordernisse und Voraussetzungen für das GIS zu verstehen und die bei einer
Einführung dieses Informationswerkzeuges beteiligten Stellen der Kreisverwaltung
und deren Aufgaben kennen zu lernen.

Vorgesetzte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in der Regel keine GIS-Fachleute
sind, soll der Leitfaden bei der Beantwortung der Fragestellung unterstützen, ob das
GIS in einem bestimmten Arbeitsbereich nutzbringend eingesetzt werden kann.

Der Leitfaden kann nicht die Einzelfallprüfung für ein Sachgebiet ersetzen. Diese
muss im Detail mit dem hierfür zuständigen GIS-Koordinator oder der GIS-
Koordinatorin erfolgen.

Soll GIS für einen bestimmten Anwendungsbereich genutzt werden, beschreibt der
zweite Teil den Ablauf der Einführung in einem Sachgebiet von der ersten
Kontaktaufnahme mit dem GIS-Koordinator oder der GIS-Koordinatorin bis zur
Realisierung der Anwendung. Die hierin aufgeführten Schritte ergeben sich aus
fachlichen Notwendigkeiten und den Aufgaben und Zuständigkeiten der beteiligten
Stellen im Hause.

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Teil A:

Informationen zu GIS

        -3-
I.

                Beschreibung des GIS und seiner Komponenten:

Das System:

Das Geografische InformationsSystem (GIS) ist ein EDV-Werkzeug, mit dem die
verschiedensten zu einem geografischen Ort vorhandenen Informationen und Daten
(siehe Abschnitt „Daten“) gesammelt, sichtbar gemacht und unter verschiedenen
Fragestellungen ausgewertet werden können. Es besteht im Wesentlichen aus einem
Datenbanksystem beim kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) in Moers
(siehe Abschnitt „GIS-Datenbank“), dessen Inhalte mittels EDV-Programmen über
Internetverbindungen abrufbar sind. Nutzer können sowohl Privatpersonen und
Firmen, als auch öffentliche Stellen und Verwaltungen sein. Wer welche
Informationen abrufen kann, wird unter Beachtung des Datenschutzes durch
unterschiedliche Zugriffsberechtigungen geregelt (siehe Abschnitt „Arbeitsplätze“). Im
Rahmen dieser Berechtigungen sind mittels GIS erstmalig verschiedene Fachdaten
und bei Bedarf auch Auswertemöglichkeiten an einem Arbeitsplatz verfügbar. Die
bisherige Einzelabfrage bei den unterschiedlichen datenvorhaltenden Stellen entfällt.
Datenlieferanten und Datennutzer sind derzeit 42 an das KRZN angeschlossene
Kreise, Städte und Gemeinden.

Wichtige Abgrenzung: Das GIS kann nicht die in den einzelnen Fachverwaltungen
vorhandenen Fachprogramme ersetzen, da deren Einsatz im Regelfall einem
anderen Ziel dient (siehe Abschnitt IV „Kriterien zur Anwendbarkeit des GIS“).

Die Hauptkomponenten:

1. GIS-Datenbank:

Die GIS-Datenbank, auch als „GeoDataWarehouse“ bezeichnet, ist die zentrale
Komponente des GIS. In ihr werden alle Basisdaten und Fachdaten gespeichert
(siehe Abschnitt „Daten“). Diese können mittels GIS eingesehen oder ausgewertet
werden.
Für jede angeschlossene Kommune und jeden Fachdatenbereich werden in ihr
sozusagen „Ordner“ angelegt. Alternativ können in der GIS-Datenbank auch lediglich
Verknüpfungen zu kommunalen Datenbanken eingerichtet werden, ohne dass eine
direkte Speicherung beim KRZN erfolgt. Auch auf diese Weise erhalten autorisierte
Nutzer die benötigten Informationen. Die GIS-Datenbank enthält neben den
Fachdaten die jeweiligen zugehörigen Datenbeschreibungen (die sogenannten
„Metadaten“) und die unterschiedlichen Zugangsberechtigungen, ohne die eine
sinnvolle und kontrollierte Nutzung der Datenbestände und damit des GIS nicht
möglich ist.

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2. Arbeitsplätze:

GIS bietet als Auskunfts-, Auswerte- und Erfassungsinstrument viele Möglichkeiten.
Daher wird die Anwendung von GIS durch die Vergabe unterschiedlicher
Berechtigungen reglementiert. Nicht für jede Sachbearbeitung werden alle Funktionen
benötigt. Darüber hinaus dürfen aus Datenschutzgründen auch nicht alle Daten durch
jeden Benutzer abgefragt oder ausgewertet werden. Berechtigungen, und auch die
gerätetechnische Ausstattung nehmen vom „Auskunftsarbeitsplatz“ über den
„Analysearbeitsplatz“ zum „Expertenarbeitsplatz“ hin zu.

2.1. Auskunftsarbeitsplatz:

Die Nutzer und Nutzerinnen können an diesem Arbeitsplatz die für sie
freigeschalteten Daten über ein Intranet- oder Internetzugangsprogramm (Browser,
z.B. Internet-Explorer) abrufen. Es handelt sich um einen Netz-Arbeitsplatz („Web“-
Arbeitsplatz), der mittels PC und NC genutzt werden kann. Die Anwender erhalten
immer die aktuellsten Daten. Sie können diese entweder nur einsehen, oder bei
entsprechender Berechtigung auch vorgefertigte Abfragen oder Auswertungen
durchführen. Es ist nicht möglich, selbst Daten zu erfassen oder Auswertungen nach
eigenen Vorgaben vorzunehmen.

Für den Auskunftsarbeitsplatz ist für die verbandsweite Anwendung (KRZN) die
Einrichtung des Programms „RPI“; für die lokale Anwendung (auf Servern des Kreises
Kleve) die Einrichtung des Programms „Geomedia Viewer“ erforderlich. Der
Schulungsaufwand für einen Auskunftsarbeitsplatz ist mit etwa einem halben Tag
eher gering. Die Schulung erfolgt im eigenen Hause durch „Multiplikatoren“. Dies sind
Personen, die eine Schulung beim Kommunalen Rechenzentrum erhalten haben und
ihre Kenntnisse an andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung
weitergeben. Die meisten GIS-Arbeitsplätze sind reine Auskunftsarbeitsplätze (ca.
85 %).

2.2. Analysearbeitsplatz:

Neben den Möglichkeiten, die der Auskunftsarbeitsplatz bietet, können Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen am Analysearbeitsplatz verschiedene, auszuwertende
Datenbestände selbst zusammenstellen. Aus diesen können sie im Rahmen ihrer
Berechtigung eigene Abfragen und Auswertungen erstellen. Darüber hinaus ist auch
die Erfassung von Daten in gewissem Umfang möglich.

Der Analysearbeitsplatz erfordert die Installation des Programmpaketes „Geomedia-
Standard“ auf einem PC („Desktop“-Arbeitsplatz). Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
werden in einem dreitätigen Grundlagenkurs beim KRZN geschult. Etwa 10 % der
GIS-Arbeitsplätze werden als Analysearbeitsplatz eingerichtet.

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2.3. Expertenarbeitsplatz:

Dieser Arbeitsplatz bietet alle Möglichkeiten des GIS. Neben den bereits am
Analysearbeitsplatz gebotenen Funktionen sind hier Datenauswertungen und
Datenerfassungen aller Art möglich. Der eigentliche Anwendungsschwerpunkt liegt
jedoch in der Berechtigung, selbst Daten für die GIS-Datenbank zu erstellen
(schreibender Zugriff), die dann von anderen Berechtigten über Auskunfts- oder
Analysearbeitsplätze abgefragt werden können.

Auch der Expertenarbeitsplatz erfordert einen PC, auf dem allerdings das
weitergehende Programmpaket „Geomedia Professional“ zu installieren ist. Für
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist eine einwöchige Schulung beim KRZN
erforderlich. Etwa 5 % der GIS-Arbeitsplätze dürften als Expertenarbeitsplätze
einzurichten sein.

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3. Daten:

3.1. Basisdaten:

„Basisdaten“ sind Informationen, auf die alle GIS-Nutzer zugreifen können und ohne
die eine Nutzung des GIS nicht möglich oder sinnvoll ist. Sie sind die Grundlage für
die Darstellung und Auswertung von raumbezogenen Fachdaten (siehe 3.2) und
stellen die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Fachdatenbeständen her.
Als graphische Basisdaten in digitaler Form gelten

       die automatisierte Liegenschaftskarte ALK (Maßstab 1: 1.000),
       die Deutsche Grundkarte DGK5 (Maßstab 1: 5.000),
       die Luftbilder der DGK5,
       die topographischen Karten in den Maßstäben 1: 10.000 bis 1: 500.000.
       die beschreibenden Daten des automatisierten Liegenschaftsbuches ALB
       sowie
       die Einwohnermeldedaten.

Die Datenbestände des ALB (mit den Eigentümern von Grundstücken) und die
Einwohnermeldedaten nehmen hier eine Sonderstellung wegen des Datenschutzes
ein. Verknüpfungen über diese Datenbestände sind nicht allen Nutzern zugänglich.

3.2. Raumbezogene Fachdaten:

Das sind Daten der jeweiligen Fachverwaltungen, die einer Örtlichkeit zugeordnet und
somit in Karten dargestellt werden können. Diese Zuordnung bezeichnet man auch
als Raumbezug. Dieser Raumbezug kann hergestellt werden durch

       die Adresse,
       die Flurstücksbezeichnung oder
       die Koordinatenwerte.

Über diese drei Verknüpfungsglieder sind die Fachdaten mit den Basisdaten
verbunden. Erst durch diese Verknüpfung lassen sich Daten aus verschiedenen
Bereichen auswerten.

Beispiele hierfür sind:
        Kaufpreissammlung,         Verknüpfung über Adresse
        Bodenrichtwertkarte,       Verknüpfung über Koordinate
        Kreiseigene Grundstücke    Verknüpfung über Flurstücke
        Jagdbezirkskarte,          keine Verknüpfung

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II.

               Das kommunale GIS bei der Kreisverwaltung Kleve

Im Jahre 2003 fiel seitens der Verwaltung die Entscheidung, ein GIS als
Informationssystem beim Kreis Kleve einzuführen. Man entschied sich für das
Geographische Informationssystem Geomedia der Fa. Intergraph. Diese Einführung
erfolgt über das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) in Moers mit den
dem Verbund angehörigen Kreisen Kleve, Viersen und Wesel, der Stadt Krefeld,
sowie den 38 kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

2004 wurde die Dienstanweisung für die Einrichtung und Führung des GIS beim Kreis
Kleve erstellt und im Verwaltungshandbuch unter der Ordnungsziffer 10 – 20
abgelegt. Hier wurde auch der Name „kommunales GIS“ festgelegt. Entsprechend der
Dienstanweisung wurde ein GIS-Koordinator ernannt sowie eine GIS-Arbeitsgruppe
(GIS-AG) eingerichtet.
In diesem, wie auch im Folgejahr 2005 wurden die GIS-Basisdaten (siehe Kapitel I)
für den Kreis Kleve aufbereitet.

Auch die Fachdaten einiger Sachgebiete, die beim Kreis Kleve in Datenbeständen
bereits vorlagen, wurden aufbereitet. Sie werden bis zur Einrichtung des Fachthemas
in der GIS-Datenbank beim KRZN, vom jeweiligen Fachbereich/Sachgebiet lokal (auf
Servern des Kreises Kleve) vorgehalten.

Diese Fachthemen sind u.a.:
      Landschaftspläne                              Richtwertkarte
      Gebietsentwicklungspläne                      Jagdbezirkskarte
      Landschaftsschutzkarte                        Kreiseigene Brückenbauwerke
      Hochwasserschutzkarte                         Baublöcke

Ende 2005 wurden beim Kreis Kleve die Programme zur Anwendung des GIS
bereitgestellt.
Die Einrichtung der Basisdaten in der GIS-Datenbank erfolgte Anfang 2006 durch das
KRZN, so dass das GIS als geographisches Informationssystem bei der
Kreisverwaltung Kleve nun zur Verfügung steht.

Neben der kontinuierlichen Aktualisierung der Basisdaten sind zur Zeit (Stand Juni
2006) u.a. folgende Fachthemen in Bearbeitung bzw. Planung:
      Altlasten                                   Kreiseigene Grundstücke (NKF)
      Verbandsgrenzen der Wasser-                 Tierseuchenbekämpfung
      und Bodenverbände

                                        -8-
III.

                      Beteiligte Stellen und deren Aufgaben

GIS-Koordinator / GIS-Koordinatorin:

Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin ist die zentrale Person bei der
Einrichtung und Führung des GIS. Er oder sie koordiniert die Einrichtung und Führung
beim Kreis Kleve in Abstimmung mit dem Fachbereich 1 und erfüllt folgende
Aufgaben:
      Aufbau, Pflege und Bereitstellung der Basisdaten (s. Kapitel I)
      Beratung und Koordinierung beim Aufbau des GIS im Innenverhältnis des
      Kreises Kleve in den Fachbereichen, Abteilungen, Sachgebieten und extern bei
      den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
      Vertretung des Kreises Kleve beim KRZN in der dortigen GIS-Arbeitsgruppe
      Leitung der GIS-Arbeitsgruppe des Kreises Kleve
      Erstellung von Jahresplanungen und Jahresberichten

GIS-Arbeitsgruppe:

Durch die GIS-Arbeitsgruppe (GIS-AG) sind die einzelnen Fachbereiche in die
Einrichtung und Führung des kommunalen GIS beim Kreis Kleve eingebunden. Die
GIS-AG besteht aus:
      je einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin aller Fachbereiche,
      einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der TUIV
      der oder dem Datenschutzbeauftragten
      dem GIS-Koordinator oder der GIS-Koordinatorin

Die Arbeitsgruppe tagt vierteljährlich unter Leitung des GIS-Koordinators bzw. der
GIS-Koordinatorin. Sie hat folgende Aufgaben:
      Sammlung der Anforderungen aus den Fachbereichen
      Beratung über die Aufnahme weiterer Fachdaten für das GIS
      Hilfestellung (innerhalb des eigenen Fachbereiches) bei der Aufbereitung von
      Fachdatenbeständen für das GIS
      Beschreibung der vorhandenen Fachdatenbestände aus dem eigenen
      Fachbereich
      Beratung über die Reihenfolge der Datenaufbereitungen

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Fachbereich 6:

Der Fachbereich 6 ist für die Führung des kommunalen GIS zuständig. Als GIS-
Koordinator wurde ein Mitarbeiter der Abteilung 6.2 benannt.

Fachbereich 1:

Der Fachbereich 1 begleitet die Einrichtung und Führung des GIS beim Kreis Kleve
und ist zuständig für die Erteilung der Freigaben von Fachdaten sowie für die
Berechtigungsverwaltung.
Er wird durch die vom GIS-Koordinator bzw. der GIS-Koordinatorin zu erstellenden
Jahresberichte und Entwürfe zur Jahresplanung, sowie durch die Tagesordnungen
und Protokolle der Sitzungen der GIS-AG über die Aktivitäten zum GIS informiert.

Fachbereiche 1 – 6:

Die einzelnen Fachbereiche, bzw. deren Abteilungen und Sachgebiete sind
Anwender bzw. Nutzer des GIS , aber auch Datenlieferanten. Sie beteiligen und
unterstützen den GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin beim Aufbau des GIS
und sind grundsätzlich für den Aufbau und die Pflege ihrer Fachdatenbestände
zuständig.

Datenschutzbeauftragte/r:

Der oder die Datenschutzbeauftragte ist Mitglied der GIS-AG, und so in die Aktivitäten
bei der Einrichtung und Führung des GIS eingebunden. Er oder sie kann jederzeit bei
datenschutzrelevanten Fragen tätig werden und beratend zur Seite stehen.
Die Freigabe von Fachdaten durch den FB 1 erfolgt unter Beteiligung des oder der
Datenschutzbeauftragten.

Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte/r:

Der Personalrat, wie auch der oder die Gleichstellungsbeauftragte erhalten
Ausfertigungen der Sitzungsprotokolle der GIS-AG. Damit sind sie über den Stand
der Einrichtung und Führung des GIS beim Kreis Kleve laufend informiert und
können, sobald Themen bearbeitet werden, die ihre Interessen betreffen, tätig
werden.

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KRZN:

Das Kommunale Rechenzentrum in Moers ist für die Entwicklung und Bereitstellung
von Softwareprodukten, wie auch für die Wartung und den allgemeinen Service
dieser Produkte zuständig. Entsprechend wird die Datenhaltung zum GIS in der GIS-
Datenbank (S. Kapitel I) auf geeigneten Servern im KRZN betrieben.
Die Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für den Analysearbeitsplatz
(Geomedia Standard) sowie für den Expertenarbeitsplatz (Geomedia Professional)
erfolgt durch das KRZN.
In Bezug auf die Einrichtung und Führung des GIS koordiniert das KRZN die
Zusammenarbeit der Kreise Kleve, Wesel und Viersen sowie der Stadt Krefeld. Es
leitet die regelmäßig stattfindenden GIS-Verbandsitzungen. Ziel hierbei ist der
Informationsaustausch zwischen den Kommunen, wie auch eine einheitliche
Vorgehensweise bzgl. künftig anstehender Themen.
Die Einrichtung von Fachdaten in der GIS-Datenbank erfolgt durch das KRZN.

TUIV:

Die TUIV ist für die Einrichtung der Hard- und Software (Installation der Geomedia-
Produkte) der jeweiligen GIS-Arbeitsplätze (s. Kapitel I) zuständig. Die Einrichtung
neuer Nutzer erfolgt ebenfalls durch die TUIV.
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der TUIV ist Mitglied der GIS-AG, und so in die
Aktivitäten bei der Einrichtung und Führung des GIS eingebunden.

                                         - 11 -
IV.

                      Kriterien zur Anwendbarkeit des GIS

Vorbemerkung:

Für erste Überlegungen zur Anwendbarkeit von GIS ist wichtig, dass GIS keine
speziellen Fachprogramme der einzelnen Fachverwaltungen ersetzen kann und soll.
Fachprogramme werden in der Regel für die konkrete Vorgangsbearbeitung benötigt,
sind daher auf sehr verschiedene Arbeitsabläufe zugeschnitten und sollen diese
unterstützen.

Als Beispiel sei hier etwa das in der Bauverwaltung genutzte Fachprogramm „PRO
BauG“     genannt.     Mit   seiner    Hilfe   werden    unter    anderem      auch
Baugenehmigungsverfahren abgewickelt. Von der Aktenzeichenvergabe über
verschiedene Beteiligungserfordernisse bis hin zur Vorgangskontrolle (Auskunft über
den jeweiligen Bearbeitungsstand des Verfahrens) erfüllt „PROBauG“ alle
Anforderungen an ein Verwaltungs- oder Registraturprogramm für den Baubereich.

Eine solche inhaltliche Funktion für verschiedene Abläufe in unterschiedlichen
Fachverwaltungen kann nicht durch ein einziges „Universalprogramm“ geboten
werden. Es wäre in seiner Struktur zu unübersichtlich und damit schwer zu
handhaben.

Das System GIS hat eine ganz andere Zielrichtung: Es kann die (beispielsweise auch
mittels der Fachprogramme) erarbeiteten oder allgemein vorhandenen Fachdaten
vieler unterschiedlicher Fachverwaltungen übernehmen, in einem einheitlichen
System darstellen und fachübergreifenden Auskunfts- oder Auswertungsvorhaben
zugänglich machen, soweit dies gewünscht ist und soweit die weiter unten genannten
Voraussetzungen gegeben sind.

Allgemeines:

Um das System GIS effizient nutzen zu können, sollen möglichst alle raumbezogenen
Daten der Verwaltungen in der GIS-Datenbank verfügbar sein. Nur so können die
Vorteile des GIS voll ausgeschöpft werden. In der gemeinsamen GIS-Datenbank
können dann viele Nutzer die Informationen (Daten) entsprechend ihrer
Berechtigungen abrufen. Sämtliche vorhandene Fachdatenbestände können je nach
Erfordernis miteinander dargestellt oder ausgewertet werden.

Vor der Einführung von GIS in einem Sachgebiet für ein bestimmtes Thema ist aber
grundsätzlich zu prüfen, ob die technischen wie auch die rechtlichen
Vorraussetzungen zur Einführung gegeben sind; auch die Kosten/Nutzen-Frage ist zu
klären.

Aus den Informationen der vorangegangenen Kapitel lassen sich einige Kriterien
ableiten, die bei der Entscheidung helfen können, ob die Einführung für den
speziellen Anwendungsfall Sinn macht.

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1. Raumbezug der Fachdaten:

Mittels des GIS lassen sich Informationen (Daten), die einer Örtlichkeit zugeordnet
werden können, darstellen und auswerten. Dieser Raumbezug kann hergestellt
werden über die Adresse, die Flurstücksbezeichnung oder die Koordinatenwerte
(siehe Kapitel II.3.2). Hieraus folgt, dass überall dort, wo raumbezogene Fachdaten
vorliegen die Einführung von GIS möglich ist, und seitens der Sachgebiets- oder
Abteilungsleitung darüber nachgedacht werden sollte, ob die Einführung des GIS für
das entsprechende Thema Nutzen bringt.

Liegt für vorhandene Daten kein Raumbezug vor (z.B. Rechnungen und Buchungen
im Kassenwesen, Beurteilungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) ist GIS nicht
anwendbar.

2. Nutzung von Daten durch Dritte:

Wesensmerkmal des GIS ist die Nutzung der Informationen/Daten nicht nur durch
den Datenlieferanten, Datenproduzenten oder Dateneigentümer, sondern auch durch
weitere Stellen oder Personen. Diese Nutzung kann erfolgen zu Auskunfts- wie auch
zu Auswertezwecken (siehe 2.1 und 2.2).

Liegt die Nutzung der Daten durch Dritte nicht vor oder ist sie rechtlich nicht zulässig
(z.B. aus Gründen des Datenschutzes), wäre die Einführung des GIS, soweit es sich
um raumbezogene Daten handelt möglich, aber ggf. nicht nutzbringend. In diesem
Fall ist die Kosten/Nutzen-Frage zu beantworten, da zur Datenhaltung und
Datennutzung „nur für eigene Zwecke“ ggf. andere Alternativen zur Verfügung stehen
(z.B. bisherige Datenhaltung).

2.1 GIS als Auskunftsinstrument:

Werden die Daten von anderen Fachbereichen oder Sachgebieten der
Kreisverwaltung oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden benötigt und
sollen dementsprechend diesen Stellen zugänglich gemacht oder später sogar dem
Bürger via Internet zur Verfügung gestellt werden, ist die Anwendung von GIS
prinzipiell gegeben.

Durch das GIS können an jedem Auskunftsarbeitsplatz alle verfügbaren
Informationen aus der GIS-Datenbank abgerufen werden. Das GIS vereinfacht und
beschleunigt so in den meisten Anwendungsfällen die Arbeiten innerhalb der
Verwaltung; bisher übliche schriftliche oder mündliche Abfragen benötigter
Informationen bei den jeweils zuständigen Stellen sind nicht mehr erforderlich.

Neben der Auskunft zu einem bestimmten Fachthema ist über den
Auskunftsarbeitsplatz auch die gemeinsame Darstellung verschiedener Fachdaten
möglich, wie z.B.

        Bebauungsplan und tatsächliche Bebauung
        Naturschutzgebiete und betroffene Eigentümer
        Wahlbezirke und die Anzahl gemeldeter Personen
        Schulbezirke und die Anzahl der zugehörigen 5-jährigen Kinder

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Vor Einführung des GIS ist bzgl. der Nutzung der Daten durch Dritte zu
Auskunftszwecken eine Aufwand-Nutzen-Abschätzung gegenüber der bisherigen
Auskunfts-/Übermittlungsart durchzuführen (Häufigkeit, Umfang, Detailtiefe der
abgefragten/benötigten Informationen).

2.2 GIS als Auswerteinstrument:

Dort, wo über die Anwendung der Auskunft hinaus Datenverschneidungen oder
Datenkombinationen verschiedenster Art benötigt werden, macht die Einführung von
GIS in jedem Falle Sinn, da es hierzu alternative Auswertemöglichkeiten nicht gibt.
Beispiele hierfür sind:

        Auswertung über Grundstücke mit eigener Trinkwasserversorgung, die
        gleichzeitig in der Nähe einer Altlast liegen
        Auswertung über die Anzahl von Einwohnern rund um eine geplante
        Bushaltestelle
        Auswertung über die Anzahl von 3-6-jährigen Kindern rund um einen
        geplanten Kindergarten

3. Kosten und Nutzen des GIS:

Soweit die Vorraussetzungen des Raumbezuges der Daten vorliegen und das GIS als
Auskunfts- und/oder Auswerteinstrument zur eigenen oder der Nutzung Dritter
eingeführt werden soll, sind grundsätzlich dem Nutzen auch die Kosten der
Einführung des GIS gegenüberzustellen.
Vorraussetzung für die Nutzung der Daten ist deren Erfassung. Es ist zu klären,
welcher Aufwand (personell/technisch) zur Aufbereitung der Daten für das GIS
erforderlich ist. Ebenfalls ist zu klären, wie die Datenpflege, die laufende
Aktualisierung erfolgt.

Für die GIS-Nutzung als Auskunftsarbeitsplatz entstehen neben der Schulung der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (siehe I.2.1) keine direkten Kosten.
Die Kosten der GIS-Datenbank (Datenhaltung) und des Auskunftsarbeitsplatzes RPI
werden pauschal durch das KRZN über die 42 Kommunen (entsprechend der
Einwohnerzahl) abgerechnet.

Die Kosten des Analyse- und Expertenarbeitsplatzes fallen dem gegenüber stärker
ins Gewicht. Der Einsatz dieser Arbeitsplätze ist deshalb sorgfältig abzuwägen.
Hier fallen je Arbeitsplatz Lizenzkosten, Schulungskosten (siehe I.2.3 und I.2.4) und
evtl. Hardwarekosten an. Eine sporadische Nutzung dieser Arbeitsplätze ist aufgrund
der komplexen Programme nicht sinnvoll. Dementsprechend ist bei der Einführung
des GIS zu einem Fachthema zu klären, durch wen die Daten aufbereitet,
eingegeben und gepflegt werden.

Die folgende Zusammenstellung von Kriterien soll den Fachbereich, die Abteilung
oder das Sachgebiet zur Klärung der Kosten/Nutzen-Frage bei der Einführung des
GIS zu einem bestimmten Thema unterstützen.

                                        - 14 -
Zusammenstellung von Kriterien zur Nutzen/Kosten-Frage bei der Einführung des GIS

                                                    Einrichten des Auskunftsarbeitsplatzes „RPI“

Vorraussetzung:        Die eigenen wie auch die Daten „Dritter“ müssen zur Nutzung (in der GIS-Datenbank) zur Verfügung stehen. Diese sind
                       vorher mit dem Expertenarbeitsplatz aufzubereiten, einzugeben und zu pflegen.

                 Nutzen (direkt)                                Nutzen (indirekt)                        Kosten (erforderliche Arbeiten)

Zugriff von jedem Arbeitsplatz aus auf                   Keine doppelte Datenhaltung          Installation des Programms RPI durch die TUIV
eigene Daten oder Daten „Dritter“                              und Datenpflege
                                                                                              Setzen von Berechtigungen durch die TUIV
Gemeinsame Darstellung verschiedener                Schriftliche oder mündliche Anfragen an
Fachdaten                                                     andere Stellen entfallen        Schulung: ½ Tag durch Mitarbeiter/innen
                                                                                              (Multiplikatoren) des Kreises Kleve
Nutzung vorgefertigter
Auswertemöglichkeiten

                                                       Zeitersparnis (Bearbeitungszeiten)

                                                              Personaleinsparung

Fragen bei der         Wie oft werden die eigenen oder Daten anderer Stellen benötigt?
Einrichtung:
                       Wie erfolgt bisher die Abfrage der eigenen Daten bzw. die Anfrage von Daten „Dritter“?

                       Erleichtert der Zugriff von allen Arbeitsplätzen aus die Arbeit?

                       Werden die benötigten „fremden“ Daten selbst gehalten und gepflegt?

                       Sind gemeinsame Darstellungen von verschiedenen Fachdaten oder vorgefertigte Abfragen sinnvoll, für den
                       Bearbeitungsablauf vorteilhaft?

                                                                          - 15 -
Einrichten des Analysearbeitsplatzes „Geomedia-Standard“

Vorraussetzung:        Die eigenen wie auch die Daten „Dritter“ müssen zur Nutzung (in der GIS-Datenbank oder auf eigenen Servern) zur
                       Verfügung stehen.

                 Nutzen (direkt)                              Nutzen (indirekt)                            Kosten (erforderliche Arbeiten)

Über den Nutzen des                                  Verbesserung von Arbeitsabläufen          Einrichten der notwendigen Hardware (PC) durch die
Auskunftsarbeitsplatzes hinaus:                                                                TUIV

Erstellen eigener Abfragen und                                                                 Installation des Programms „Geomedia-Standard“
Auswertungen                                                                                   (Lizenzkosten) für den Analysearbeitsplatz durch die
                                                                                               TUIV
                                                     Zeitersparnis (Bearbeitungszeiten)
                                                                                               Setzen von Berechtigungen durch die TUIV
                                                             Personaleinsparung
                                                                                               Schulung: 3-tägig beim KRZN

Fragen bei der         Ist die Erstellung eigener Abfragen und Auswertungen sinnvoll oder erforderlich, für den Bearbeitungsablauf vorteilhaft?
Einrichtung:
                       Können diese Abfragen und Auswertungen ggf. von anderer Stelle vorgenommen und in der GIS-Datenbank abgelegt
                       werden?

                       Wird die Einrichtung des Programms „Geomedia-Standard“ ausreichend genutzt?

                                                                        - 16 -
Einrichten des Expertenarbeitsplatzes „Geomedia Professional“

                 Nutzen (direkt)                             Nutzen (indirekt)                        Kosten (erforderliche Arbeiten)

Über den Nutzen des Analysearbeitsplatzes          Zeitgemäße einheitliche Datenhaltung    Einrichten der notwendigen Hardware (PC) durch die
hinaus:                                                                                    TUIV

Dateneingabe für die GIS-Datenbank                   Keine doppelte Datenhaltung und       Installation des Programms „Geomedia Professional“
                                                              Datenpflege                  (Lizenzkosten) für den Expertenarbeitsplatz durch die
Datenpflege für die GIS-Datenbank                                                          TUIV
                                                Schriftliche oder mündliche Anfragen von
Datenausgabe aus der GIS-Datenbank für                    anderen Stellen entfallen        Setzen von Berechtigungen durch die TUIV
„Dritte“
                                                          Zugriff des Bürgers via          Schulung: 5-tägig beim KRZN
                                                                  Internet
                                                                                           Aufbereitung der Daten für das GIS

                                                                                           Pflege der Daten für das GIS

                                                    Zeitersparnis (Bearbeitungszeiten)

                                                           Personaleinsparung

                                                           Bürgerfreundlichkeit

Fragen bei der          Wer ist Dateneigentümer?
Einrichtung:
                        Wer soll und kann die Daten aufbereiten, eingeben und pflegen?

                        Wird die Einrichtung des Programms „Geomedia Professional“ ausreichend genutzt?

                                                                       - 17 -
Teil B:

Einführung des GIS

       - 18 -
V.

       Ablaufdiagramm zur Einführung des Kommunalen GIS beim Kreis Kleve

Phase 1:

                   GIS-Koordinator/in
 -   Kontaktaufnahme mit GIS-Koordinator/in

Phase 2:

                   GIS-Koordinator/in
                                                                   Fachbereich
 -   Bestandsaufnahme (Aufnahme des Ist-Zustandes)     - Abteilung
 -   Informationsaustausch                             - Sachgebiet
 -   Erste Beurteilung zur Umsetzungsmöglichkeit       - Sachbearbeiter/in

Phase 3:

                         GIS-AG                                  Fachbereich 1
 •   GIS-Koordinator/in                                - Beteiligung durch Protokoll
 •   Datenschutzbeauftragte/r                          - Abstimmung GIS-Koord.         FB1
 •   Beauftragte der Fachbereiche
 •   TUIV
                                                                   Personalrat
 - Sitzung der GIS-AG:                                 - Beteiligung durch Protokoll
        - Beratung über Fachthemen
        - Ablehnung/Befürwortung der Themen
        - Reihenfolge der Themen                        Gleichstellungsbeauftragte/r
                                                       - Beteiligung durch Protokoll

Phase 4:

                   GIS-Koordinator/in                   Fachbereich (Fachabteilung)
 -   Proberealisierung:                                - Probedaten
          - Planung des Konzeptes                      - Arbeitsabläufe
          - Maßnahmen festlegen
          - Zeitplan erstellen
          - Freigabe der Daten beantragen
                                                                          TUIV
                                                       - Hardware, Software
 Zu bearbeitende Themenbereiche:                       - Berechtigungen
 - Datenaufbereitung - Berechtigungen
 - Datenschutz        - Hardware, Software
 - Datenpflege        - Arbeitsabläufe                                    KRZN
 - Aktualisierung     Schulung                         - Bereitstellung von Daten
 - Ressourcen

                                              - 19 -
Phase 5:

                      Fachbereich 1                           Datenschutzbeauftragte/r

 - Freigabe der Fachdaten                                 - Datenschutz

Phase 6:

                   GIS-Koordinator/in                                        KRZN
                                                          - Bereitstellung von Daten
 - Umsetzung der Planung/des Konzeptes

                                                                             TUIV
 - Einbringen des Thema in die GIS-Verbandssitzung        - Hardware, Software, Berechtigungen

 - Realisierung der Anwendung:                              Fachbereich (Fachabteilung)
    - Datenerfassung                                      - Arbeitsabläufe
    - Datenauswertung
    - Datenpräsentation
    - Zugriffsberechtigungen                                Datenschutzbeauftragte/r
    - Beschreibung der Daten
    - Auswirkungen der GIS-Nutzung
    - Evtl. lokale Realisierung

Phase 7:

                      Fachbereich
                 (Abteilung, Sachgebiet)
  Mitarbeiterschulung durch:

 - Kreis Kleve                 - Auskunftsarbeitsplatz

 - KRZN                        - Analysearbeitsplatz
                               - Expertenarbeitsplatz

Phase 8:

                         KRZN
 - Realisierung in der GIS-Datenbank

                                                 - 20 -
VI.

                    Beschreibung der Einführungsphasen

Phase 1: GIS-Koordinator/in: bekannt werden eines Themas

Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin kann auf ein Thema zu einer
möglichen GIS-Anwendung aufmerksam werden

•   aus seiner oder ihrer Tätigkeit heraus,
•   durch die Bestandsaufnahme aller vorhandenen Daten,
•   durch die kreisweite GIS-Redaktionskonferenz mit den kreisangehörigen
    Städten                                                           und
    Gemeinden,
•   durch die verbandsweite GIS-Redaktionskonferenz beim KRZN,
•   aus dem Intranet, dem Internet oder anderen Medien oder
•   durch Anregung anderer GIS-Anwender.

Nach dem bekannt werden eines Themas für das GIS wird zunächst ein
Kontaktgespräch mit dem zuständigen Fachbereich (der Abteilung, dem
Sachgebiet) vereinbart.

(zurück)

Phase 2: GIS-Koordinator/in: Bestandsaufnahme

In den Kontaktgesprächen zwischen dem GIS-Koordinator oder der GIS-
Koordinatorin und dem Fachbereich werden drei Themen behandelt:

     1. Die Beschreibung der Anwendung (Bestandsaufnahme):

     Die Mitarbeiter und/oder Mitarbeiterinnen der Abteilung oder des
     Sachgebietes beschreiben die bisherige Anwendung des Fachthemas. Diese
     Beschreibung soll Ausführungen zu folgenden Fragestellungen enthalten:

     • Wie ist die Art der bisherigen Datenhaltung, Datenerfassung und
       Datenaktualisierung ?
     • Von wem werden die eigenen Daten genutzt ?
     • Werden Daten anderer Stellen genutzt ?
     • Sind Auswertungen aus Datenbeständen erforderlich ?
     • Welche Datenschutzregelungen bestehen bereits ?
     • Welche technische Ausstattung (Hardware) ist vorhanden ?

     Ein Fragebogen (siehe Anlage zum Leitfaden) dient der Vorbereitung auf das
     Gespräch und der Abfrage der notwendigen Informationen.

                                      - 21 -
2. Die Möglichkeiten der GIS-Nutzung:

     Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin erläutert die Möglichkeiten
     und/ oder die Varianten der GIS-Nutzung für dieses Fachthema. Bei Bedarf
     werden die einzelnen GIS-Komponenten näher beschrieben.

     3. Ablauf der Einführung:

     Anhand des Ablaufdiagramms erläutert der GIS-Koordinator oder die GIS-
     Koordinatorin den gesamten Ablauf der GIS-Einführung.

Im ersten Gespräch ist zu klären, in welchem Umfang die Fachbereichs-,
Abteilungs- oder Sachgebietsleitung in die Einführung von GIS eingebunden wird
oder zu informieren ist. Zur weiteren Abstimmung sollte ein Ansprechpartner für
den GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin benannt werden.

Grundsätzlich sollte an den Gesprächen neben der Abteilungsleitung
(Sachgebietsleitung) auf jeden Fall der sogenannte „Dateneigentümer“ teilnehmen.
Er ist derjenige, der die Anwendung in allen Einzelheiten kennt und auch für die
Datenpflege zuständig ist.

Nach der Bestandsaufnahme der Daten erstellt der GIS-Koordinator oder die GIS-
Koordinatorin eine Beschreibung der Anwendung, wie sie sich aus seiner oder ihrer
Sicht darstellt. Diese wird anschließend mit dem Fachbereich (Abteilung,
Sachgebiet, Ansprechpartner) abgestimmt.

Zum Abschluss der Phase 2 fertigt der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin
eine erste Beurteilung, in der er oder sie feststellt, ob die gewünschte Anwendung
zur Umsetzung im GIS sinnvoll und geeignet erscheint. Diese dient zur Vorlage bei
der nächsten Sitzung der GIS-AG.

(zurück)

Phase 3: GIS-AG: Sitzung

Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin bringt die in der Phase 2
bearbeiteten Themenvorschläge, einschließlich seiner oder ihrer Erstbeurteilung in
die GIS-AG ein. Dort wird darüber beraten, ob und ggfs. in welcher Reihenfolge
eine Einbindung der vorgestellten Themen ins GIS (Realisierung der Anwendung)
erfolgen soll. Die Zusammensetzung der GIS-AG (Beauftragte aller Fachbereiche,
der oder die Datenschutzbeauftragte und ein Vertreter/ eine Vertreterin der TUIV)
stellt dabei sicher, das alle in diesem Zusammenhang wichtigen Aspekte in den
Abwägungsvorgang einfließen können. Das Beratungsergebnis kann daher auch
von der anfänglichen Erstbeurteilung des GIS-Koordinators oder der GIS-
Koordinatorin abweichen.
Über die Vorlage der Sitzungsprotokolle werden der Fachbereich 1, der oder die
Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat informiert und beteiligt. Damit kann
der Fachbereich 1 bereits in diesem Stadium die weitere Bearbeitung von GIS-
Themen verantwortlich steuern.

(zurück)

                                       - 22 -
Phase 4: GIS-Koordinator/in: Proberealisierung

Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin setzt eine als Ergebnis der Phase
3 durch die GIS-AG befürwortete GIS-Anbindung für ein                 Fachthema
versuchsweise um. Ziel ist, vorab zu prüfen, ob die GIS-Anbindung die
gewünschten Resultate erbringt.

Diese Proberealisierung erfolgt mit Testdaten lokal auf Rechnern und Servern des
Kreises Kleve, ohne in die laufenden EDV-Anwendungen des Fachbereiches
einzugreifen oder diese zu ändern. Sie wird gemeinsam mit der Fachabteilung
erstellt, wobei in der Regel die Themenbereiche Datenaufbereitung (Erfassung
oder Auswertung), Datenschutz, Datenpflege, Datenberechtigungen, Ressourcen
(personell, finanziell), Ausstattung mit Hard- und Software, erforderliche
Schulungen, sowie ggfs. notwendige Änderungen von Arbeitsabläufen zu
bearbeiten sind.

Um die Möglichkeiten der endgültigen Realisierung richtig einschätzen zu können,
kann es hierzu auch erforderlich werden, die TUIV oder das KRZN einzubinden.
Die TUIV kann für die Dauer der Proberealisierung lokal Rechnerverbindungen
einrichten und Nutzungsberechtigungen vergeben, während das KRZN z.B.
Probedaten aus KRZN-Datenbanken zur Verfügung stellt oder Berechtigungen zu
KRZN-Verfahren vergibt. Bei größeren Anwendungen kann auch ein Zeitplan oder
die Umsetzung in verschiedenen Teilschritten vorgesehen werden.

Die fertiggestellte Probeanbindung wird in der Fachabteilung vorgeführt, um letzten
Anpassungsbedarf zu ermitteln.

(zurück)

Phase 5: Fachbereich 1: Freigabe der Daten

Nach erfolgreich abgeschlossener Phase 4 beantragt der GIS-Koordinator oder die
GIS-Koordinatorin die Freigabe des Fachdatenbestandes für die Nutzung im
kommunalen GIS. Der Antrag muss alle für eine Freigabe notwendigen
Informationen enthalten, z.B.:

•   Beschreibung der GIS-Anwendung,
•   Benennung aller Aspekte, die zur Realisierung der Anwendung geführt haben,
•   Überlegungen zu Kosten und Nutzen,
•   Angabe des beabsichtigten Nutzerkreises der Daten (z.B. einzelne
    Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterinnen, Sachgebiete, Kreisverwaltung
    allgemein, andere Verwaltungen des Verbandsgebietes oder alle Internetnutzer)

Die Freigabe des Fachdatenbestandes erfolgt durch den Fachbereich 1 unter
Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten.

(zurück)

                                       - 23 -
Phase 6: GIS-Koordinator/in: Realisierung

Nach der Freigabe der Daten durch Fachbereich 1 kann die GIS-Anwendung
endgültig realisiert werden. Hierzu wird das Thema der Anwendung vom GIS-
Koordinator oder von der GIS-Koordinatorin in die nächste verbandsweite GIS-
Redaktionssitzung eingebracht. In diesen Sitzungen werden die Anforderungen der
drei Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie der kreisfreien Stadt Krefeld
abgestimmt und die Reihenfolge der verbandsweiten Realisierungen festgelegt.

Für die Umsetzung der GIS-Anbindung sind in der Regel folgende Arbeiten
durchzuführen:

•   die Datenerfassung,
•   die Datenprüfung,
•   die Datenaufbereitung für die Übernahme ins GIS,
•   die Regelungen zur Datenaktualisierung,
•   die Berechtigungsvergabe (wer darf die Daten sehen / wer darf sie verändern),
•   die Datenbeschreibung (Metadaten: Erläuterung des Dateninhaltes, der
    Datengenauigkeit, der Datenherkunft, des Dateneigentümers, u.s.w.).

Anschließend werden alle für die später erforderlichen Auswertungen nötigen
Datenverbindungen angelegt.

• Welche Datenkombinationen sollen möglich sein?
• Wie sollen die endgültigen Daten weiterverarbeitet werden?

In einem dritten Schritt sind auch Fragestellungen zur Präsentation der Daten für
die Mitarbeiter zu behandeln:

• Wie werden die Daten aufgerufen ?
• Wie sollen sie visualisiert werden ?

Abschließend sollte die Fachabteilung auch sicherstellen, dass die für eine
Realisierung der GIS-Anbindung nötigen Rahmenbedingungen vorliegen oder ggfs.
unter Beteiligung des Fachbereiches 1 hergestellt werden können. Das sind z.B.:

• Arbeitsabläufe
• Dienstverteilungspläne

Wurde die Umsetzung der konkreten GIS-Anwendung in der verbandsweiten GIS-
Redaktionssitzung zurückgestellt, kann die Anwendung – soweit sinnvoll – auch
vorab lokal realisiert werden. Hierzu werden die notwendigen Daten auf den
Servern des Kreises bereitgestellt und verknüpft. Eine Kombination von lokalen
Daten und Daten des kommunalen GIS im KRZN ist nicht möglich.

Die lokale Nutzung ist vorteilhaft, wenn der Gesamtnutzen der Anwendung getestet
werden soll. Hierdurch können erste Fehler aufgezeigt und die Erfahrungen einiger
Anwender für die Verbesserung der späteren Gesamtanwendung genutzt werden.
Die lokale Bereitstellung der Anwendung für eine Übergangszeit ist jedoch auch mit
zusätzlichem Schulungsaufwand und damit Kosten verbunden ( Schulung auf

                                         - 24 -
lokale , später auf verbandsweite Nutzung). Sie dürfte daher nur für relativ wenige
Nutzer in Frage kommen.

(zurück)

Phase 7: Fachbereich: Schulung

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit einer GIS-Anwendung arbeiten sollen,
müssen geschult werden.

Die Schulung zum Auskunftsarbeitsplatz erfolgt durch den GIS-Koordinator oder
die GIS-Koordinatorin oder über Multiplikatoren (Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen,
die eine vertiefte Schulung zum Zwecke der Weitergabe an andere erhalten
haben). Schulungen für Analyse- und Expertenarbeitsplatz bietet das KRZN an.

Folgende Schulungen werden angeboten:

• Auskunftsarbeitsplatz:
  - RPI:                                        2-stündige Schulung (Multipl.)
  - Geomedia Viewer (lokale Realisierung):      2-stündige Schulung (Multipl.)
• Analysearbeitsplatz:
  - Geomedia Standard:                          3-tägige Schulung     (KRZN)
• Expertenarbeitsplatz:
  - Geomedia Professional:                      5-tägige Schulung   (KRZN)
  - Geomedia Professional (mit Fachschale):     mehrtägige Schulung (KRZN)

(zurück)

Phase 8: KRZN: Umsetzung der Anwendung

Die Realisierung einer Anwendung erfolgt entsprechend der Prioritätenliste der
verbandsweiten GIS-Redaktionskonferenz. Auf Anforderung stellt der GIS-
Koordinator hierzu dem KRZN die für die Anwendung bearbeiteten Daten in der
vorher festgelegten Form zur Verfügung. Danach nimmt das KRZN die für die
beabsichtigte Nutzung notwendigen Definitionen für die GIS-Datenbank und den
Auskunftsarbeitsplatz (RPI) vor. Nach dem anschließenden, erstmaligen Laden der
Daten werden durch den GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin die
zugehörigen     Datenbeschreibungen      (Metadaten)  eingetragen     und   die
Zugriffsberechtigungen für die GIS-Nutzer gesetzt.

(zurück)

(zurück zum Anfang des Ablaufplanes)

Nach Fertigstellung der Arbeiten sollte die Anwendung zur Zufriedenheit aller
funktionieren.

                                       - 25 -
Anhang 1:

                                   Fragebogen

Dieser Fragebogen dient der Vorbereitung auf das erste Kontaktgespräch zwischen
dem GIS-Koordinator oder der GIS-Koordinatorin und dem zuständigen
Fachbereich (der Abteilung, dem Sachgebiet).

Je nach Art und Umfang der GIS-Anwendung sind nicht alle, der unten
aufgeführten Fragen und Themenbereiche für jeden Bereich zutreffend und
entsprechend tlw. dann auch nicht zu beantworten.

Einige Fragestellungen können erst im gemeinsamen Gespräch - nach
entsprechenden Erläuterungen durch den GIS-Koordinator oder der GIS-
Koordinatorin - geklärt werden.

Als „roter Faden“ hilft dieser Fragebogen beim Gespräch, alle wichtigen Aspekte
bzgl. der Bestandsaufnahme und den Möglichkeiten der GIS-Nutzung
durchzusprechen.

Fragen zur Datenhaltung:
-   Wie erfolgt die Datenhaltung   -   analog in Karteikarten
    bisher?                        -   analog in Karten und Plänen
-   Anzahl der Datensätze?         -   analog in anderer Form
                                   -   digital in einzelnen Dateien
                                   -   digital in Word
                                   -   digital in Excel
                                   -   digital in Access
                                   -   digital auf Datenbanken der AS/400
                                   -   digital in einer Oracle-Datenbank
                                   -   digital in KRZN-Datenbanken
                                   -   Anzahl der Datensätze: __________
Fragen zur Datennutzung:
-   Werden Daten anderer Stellen   -   vom Bund
    genutzt?                       -   vom Land
                                   -   vom Landschaftsverband
                                   -   von der Kommune
                                   -   von Anderen
-   Von wem werden die eigenen     -   Dateneigentümer, eigenes /andere
    Daten genutzt?                     Sachgebiete, andere Abteilungen, ...
                                   -   _________________________________
-   Wie oft werden die Daten       -   Anzahl der Anwender:
    durch die Anwender genutzt?           eigener Produktbereich : ______
-   Für wen sind die Daten                andere Produktbereiche: ______
    zusätzlich interessant?

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Fragen zum Datenschutz:
-   Bestehen Datenschutz-            -   Daten öffentlich, (für Bürger)
    regelungen?                      -   Kreisbedienstete und kommunalen
-   Wer darf welche Daten sehen          Mitarbeiter
    bzw. nutzen?                     -   nur Kreisbedienstete
-   Sind gewisse Daten               -   Mitarbeiter der Abteilung, des Sachgebietes,
    (Teildaten) zu schützen?             des Produktbereiches
                                     -   Einzelne wenige Mitarbeiter (User)

Fragen zum Raumbezug:
-   Existieren in den vorliegenden   -   eindeutige Adressen mit Straßenschlüssel
    Fachdaten nebenstehende          -   eindeutige Adressen ohne Straßenschlüssel
    Schlüsselfelder ?                -   eindeutige Flurstücksnummern
                                     -   Koordinaten
                                     -   Eindeutige Geschäftsbuchnummer oder
                                         Aktenzeichen
Fragen zur EDV-Ausstattung:
-   Wie sind die jetzigen, wie       -   PC
    auch künftigen Anwender          -   NC
    technisch ausgestattet
    (Hardware)?

     Weitere Themenbereiche, Fragestellungen des ersten Kontaktgespräches:

    Die untenstehenden Fragestellungen sollen vorweg nicht beantwortet werden.
       Diese Themen werden im Kontaktgespäch angesprochen und erläutert.

Darstellung, Auswertung und Nutzung der Daten:
-   Welche Daten können zur Zeit graphisch dargestellt werden; welche
    Darstellungen sind gewünscht?
-   Welche Auswertemöglichkeiten (Datenverschneidungen, Datenkombinationen)
    bestehen bereits; welche sind gewünscht?
-   Sind verschiedene Ausgaben (Darstellungs- und Auswertemöglichkeiten) für
    unterschiedliche Nutzergruppen sinnvoll bzw. gewünscht?
Datenerfassung, Datenaktualisierung, Datenhaltung:
-   Wie und durch wen erfolgt bisher die Datenerfassung, wie und durch wen soll
    diese künftig erfolgen?
-   Gibt es Mehrfacheingaben von Daten, wie sieht es mit dem Datenfluss aus?
-   Wie und durch wen erfolgt die Aktualisierung der Daten bisher, wie soll dies
    künftig erfolgen (Fachbereich, GIS-Koordinator/in, KRZN)?
-   Wie und wo erfolgt bisher die Datenhaltung bisher, wie und wo soll dieses
    Künftig erfolgen (Original oder Kopie im GIS)?

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