Leitfaden zur Einführung des kommunalen GIS beim Kreis Kleve - Erstellt im Januar 2007
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Leitfaden zur Einführung des kommunalen GIS beim Kreis Kleve Erstellt im Januar 2007
Inhaltsverzeichnis Seite Zielsetzungen des Leitfadens 2 Teil A: Informationen zu GIS I. Beschreibung des GIS und seiner Komponenten 4 II. Das kommunale GIS bei der Kreisverwaltung Kleve 8 III. Beteiligte Stellen und deren Aufgaben 9 IV. Kriterien zur Anwendung des GIS 12 Teil B: Einführung des GIS V. Ablaufdiagramm 19 VI. Beschreibung der Einführungsphasen 21 Anhang 1 : Fragebogen zum Kontaktgespräch -1-
Zielsetzungen des Leitfadens Der vorliegende Leitfaden hat folgende wesentliche Zielsetzungen: Im ersten Teil sollen Interessierten kurz und übersichtlich Informationen rund um das Thema GIS gegeben werden. Dazu gehören Erläuterungen zu den Grundzügen in allgemeinverständlicher Form ebenso, wie eine Beschreibung der speziell für die Kreisverwaltung Kleve geltenden Randbedingungen. Interessierte sollen so in die Lage versetzt werden, den Nutzen, wie auch die Erfordernisse und Voraussetzungen für das GIS zu verstehen und die bei einer Einführung dieses Informationswerkzeuges beteiligten Stellen der Kreisverwaltung und deren Aufgaben kennen zu lernen. Vorgesetzte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in der Regel keine GIS-Fachleute sind, soll der Leitfaden bei der Beantwortung der Fragestellung unterstützen, ob das GIS in einem bestimmten Arbeitsbereich nutzbringend eingesetzt werden kann. Der Leitfaden kann nicht die Einzelfallprüfung für ein Sachgebiet ersetzen. Diese muss im Detail mit dem hierfür zuständigen GIS-Koordinator oder der GIS- Koordinatorin erfolgen. Soll GIS für einen bestimmten Anwendungsbereich genutzt werden, beschreibt der zweite Teil den Ablauf der Einführung in einem Sachgebiet von der ersten Kontaktaufnahme mit dem GIS-Koordinator oder der GIS-Koordinatorin bis zur Realisierung der Anwendung. Die hierin aufgeführten Schritte ergeben sich aus fachlichen Notwendigkeiten und den Aufgaben und Zuständigkeiten der beteiligten Stellen im Hause. -2-
Teil A: Informationen zu GIS -3-
I. Beschreibung des GIS und seiner Komponenten: Das System: Das Geografische InformationsSystem (GIS) ist ein EDV-Werkzeug, mit dem die verschiedensten zu einem geografischen Ort vorhandenen Informationen und Daten (siehe Abschnitt „Daten“) gesammelt, sichtbar gemacht und unter verschiedenen Fragestellungen ausgewertet werden können. Es besteht im Wesentlichen aus einem Datenbanksystem beim kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) in Moers (siehe Abschnitt „GIS-Datenbank“), dessen Inhalte mittels EDV-Programmen über Internetverbindungen abrufbar sind. Nutzer können sowohl Privatpersonen und Firmen, als auch öffentliche Stellen und Verwaltungen sein. Wer welche Informationen abrufen kann, wird unter Beachtung des Datenschutzes durch unterschiedliche Zugriffsberechtigungen geregelt (siehe Abschnitt „Arbeitsplätze“). Im Rahmen dieser Berechtigungen sind mittels GIS erstmalig verschiedene Fachdaten und bei Bedarf auch Auswertemöglichkeiten an einem Arbeitsplatz verfügbar. Die bisherige Einzelabfrage bei den unterschiedlichen datenvorhaltenden Stellen entfällt. Datenlieferanten und Datennutzer sind derzeit 42 an das KRZN angeschlossene Kreise, Städte und Gemeinden. Wichtige Abgrenzung: Das GIS kann nicht die in den einzelnen Fachverwaltungen vorhandenen Fachprogramme ersetzen, da deren Einsatz im Regelfall einem anderen Ziel dient (siehe Abschnitt IV „Kriterien zur Anwendbarkeit des GIS“). Die Hauptkomponenten: 1. GIS-Datenbank: Die GIS-Datenbank, auch als „GeoDataWarehouse“ bezeichnet, ist die zentrale Komponente des GIS. In ihr werden alle Basisdaten und Fachdaten gespeichert (siehe Abschnitt „Daten“). Diese können mittels GIS eingesehen oder ausgewertet werden. Für jede angeschlossene Kommune und jeden Fachdatenbereich werden in ihr sozusagen „Ordner“ angelegt. Alternativ können in der GIS-Datenbank auch lediglich Verknüpfungen zu kommunalen Datenbanken eingerichtet werden, ohne dass eine direkte Speicherung beim KRZN erfolgt. Auch auf diese Weise erhalten autorisierte Nutzer die benötigten Informationen. Die GIS-Datenbank enthält neben den Fachdaten die jeweiligen zugehörigen Datenbeschreibungen (die sogenannten „Metadaten“) und die unterschiedlichen Zugangsberechtigungen, ohne die eine sinnvolle und kontrollierte Nutzung der Datenbestände und damit des GIS nicht möglich ist. -4-
2. Arbeitsplätze: GIS bietet als Auskunfts-, Auswerte- und Erfassungsinstrument viele Möglichkeiten. Daher wird die Anwendung von GIS durch die Vergabe unterschiedlicher Berechtigungen reglementiert. Nicht für jede Sachbearbeitung werden alle Funktionen benötigt. Darüber hinaus dürfen aus Datenschutzgründen auch nicht alle Daten durch jeden Benutzer abgefragt oder ausgewertet werden. Berechtigungen, und auch die gerätetechnische Ausstattung nehmen vom „Auskunftsarbeitsplatz“ über den „Analysearbeitsplatz“ zum „Expertenarbeitsplatz“ hin zu. 2.1. Auskunftsarbeitsplatz: Die Nutzer und Nutzerinnen können an diesem Arbeitsplatz die für sie freigeschalteten Daten über ein Intranet- oder Internetzugangsprogramm (Browser, z.B. Internet-Explorer) abrufen. Es handelt sich um einen Netz-Arbeitsplatz („Web“- Arbeitsplatz), der mittels PC und NC genutzt werden kann. Die Anwender erhalten immer die aktuellsten Daten. Sie können diese entweder nur einsehen, oder bei entsprechender Berechtigung auch vorgefertigte Abfragen oder Auswertungen durchführen. Es ist nicht möglich, selbst Daten zu erfassen oder Auswertungen nach eigenen Vorgaben vorzunehmen. Für den Auskunftsarbeitsplatz ist für die verbandsweite Anwendung (KRZN) die Einrichtung des Programms „RPI“; für die lokale Anwendung (auf Servern des Kreises Kleve) die Einrichtung des Programms „Geomedia Viewer“ erforderlich. Der Schulungsaufwand für einen Auskunftsarbeitsplatz ist mit etwa einem halben Tag eher gering. Die Schulung erfolgt im eigenen Hause durch „Multiplikatoren“. Dies sind Personen, die eine Schulung beim Kommunalen Rechenzentrum erhalten haben und ihre Kenntnisse an andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung weitergeben. Die meisten GIS-Arbeitsplätze sind reine Auskunftsarbeitsplätze (ca. 85 %). 2.2. Analysearbeitsplatz: Neben den Möglichkeiten, die der Auskunftsarbeitsplatz bietet, können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Analysearbeitsplatz verschiedene, auszuwertende Datenbestände selbst zusammenstellen. Aus diesen können sie im Rahmen ihrer Berechtigung eigene Abfragen und Auswertungen erstellen. Darüber hinaus ist auch die Erfassung von Daten in gewissem Umfang möglich. Der Analysearbeitsplatz erfordert die Installation des Programmpaketes „Geomedia- Standard“ auf einem PC („Desktop“-Arbeitsplatz). Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden in einem dreitätigen Grundlagenkurs beim KRZN geschult. Etwa 10 % der GIS-Arbeitsplätze werden als Analysearbeitsplatz eingerichtet. -5-
2.3. Expertenarbeitsplatz: Dieser Arbeitsplatz bietet alle Möglichkeiten des GIS. Neben den bereits am Analysearbeitsplatz gebotenen Funktionen sind hier Datenauswertungen und Datenerfassungen aller Art möglich. Der eigentliche Anwendungsschwerpunkt liegt jedoch in der Berechtigung, selbst Daten für die GIS-Datenbank zu erstellen (schreibender Zugriff), die dann von anderen Berechtigten über Auskunfts- oder Analysearbeitsplätze abgefragt werden können. Auch der Expertenarbeitsplatz erfordert einen PC, auf dem allerdings das weitergehende Programmpaket „Geomedia Professional“ zu installieren ist. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist eine einwöchige Schulung beim KRZN erforderlich. Etwa 5 % der GIS-Arbeitsplätze dürften als Expertenarbeitsplätze einzurichten sein. -6-
3. Daten: 3.1. Basisdaten: „Basisdaten“ sind Informationen, auf die alle GIS-Nutzer zugreifen können und ohne die eine Nutzung des GIS nicht möglich oder sinnvoll ist. Sie sind die Grundlage für die Darstellung und Auswertung von raumbezogenen Fachdaten (siehe 3.2) und stellen die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Fachdatenbeständen her. Als graphische Basisdaten in digitaler Form gelten die automatisierte Liegenschaftskarte ALK (Maßstab 1: 1.000), die Deutsche Grundkarte DGK5 (Maßstab 1: 5.000), die Luftbilder der DGK5, die topographischen Karten in den Maßstäben 1: 10.000 bis 1: 500.000. die beschreibenden Daten des automatisierten Liegenschaftsbuches ALB sowie die Einwohnermeldedaten. Die Datenbestände des ALB (mit den Eigentümern von Grundstücken) und die Einwohnermeldedaten nehmen hier eine Sonderstellung wegen des Datenschutzes ein. Verknüpfungen über diese Datenbestände sind nicht allen Nutzern zugänglich. 3.2. Raumbezogene Fachdaten: Das sind Daten der jeweiligen Fachverwaltungen, die einer Örtlichkeit zugeordnet und somit in Karten dargestellt werden können. Diese Zuordnung bezeichnet man auch als Raumbezug. Dieser Raumbezug kann hergestellt werden durch die Adresse, die Flurstücksbezeichnung oder die Koordinatenwerte. Über diese drei Verknüpfungsglieder sind die Fachdaten mit den Basisdaten verbunden. Erst durch diese Verknüpfung lassen sich Daten aus verschiedenen Bereichen auswerten. Beispiele hierfür sind: Kaufpreissammlung, Verknüpfung über Adresse Bodenrichtwertkarte, Verknüpfung über Koordinate Kreiseigene Grundstücke Verknüpfung über Flurstücke Jagdbezirkskarte, keine Verknüpfung -7-
II. Das kommunale GIS bei der Kreisverwaltung Kleve Im Jahre 2003 fiel seitens der Verwaltung die Entscheidung, ein GIS als Informationssystem beim Kreis Kleve einzuführen. Man entschied sich für das Geographische Informationssystem Geomedia der Fa. Intergraph. Diese Einführung erfolgt über das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) in Moers mit den dem Verbund angehörigen Kreisen Kleve, Viersen und Wesel, der Stadt Krefeld, sowie den 38 kreisangehörigen Städte und Gemeinden. 2004 wurde die Dienstanweisung für die Einrichtung und Führung des GIS beim Kreis Kleve erstellt und im Verwaltungshandbuch unter der Ordnungsziffer 10 – 20 abgelegt. Hier wurde auch der Name „kommunales GIS“ festgelegt. Entsprechend der Dienstanweisung wurde ein GIS-Koordinator ernannt sowie eine GIS-Arbeitsgruppe (GIS-AG) eingerichtet. In diesem, wie auch im Folgejahr 2005 wurden die GIS-Basisdaten (siehe Kapitel I) für den Kreis Kleve aufbereitet. Auch die Fachdaten einiger Sachgebiete, die beim Kreis Kleve in Datenbeständen bereits vorlagen, wurden aufbereitet. Sie werden bis zur Einrichtung des Fachthemas in der GIS-Datenbank beim KRZN, vom jeweiligen Fachbereich/Sachgebiet lokal (auf Servern des Kreises Kleve) vorgehalten. Diese Fachthemen sind u.a.: Landschaftspläne Richtwertkarte Gebietsentwicklungspläne Jagdbezirkskarte Landschaftsschutzkarte Kreiseigene Brückenbauwerke Hochwasserschutzkarte Baublöcke Ende 2005 wurden beim Kreis Kleve die Programme zur Anwendung des GIS bereitgestellt. Die Einrichtung der Basisdaten in der GIS-Datenbank erfolgte Anfang 2006 durch das KRZN, so dass das GIS als geographisches Informationssystem bei der Kreisverwaltung Kleve nun zur Verfügung steht. Neben der kontinuierlichen Aktualisierung der Basisdaten sind zur Zeit (Stand Juni 2006) u.a. folgende Fachthemen in Bearbeitung bzw. Planung: Altlasten Kreiseigene Grundstücke (NKF) Verbandsgrenzen der Wasser- Tierseuchenbekämpfung und Bodenverbände -8-
III. Beteiligte Stellen und deren Aufgaben GIS-Koordinator / GIS-Koordinatorin: Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin ist die zentrale Person bei der Einrichtung und Führung des GIS. Er oder sie koordiniert die Einrichtung und Führung beim Kreis Kleve in Abstimmung mit dem Fachbereich 1 und erfüllt folgende Aufgaben: Aufbau, Pflege und Bereitstellung der Basisdaten (s. Kapitel I) Beratung und Koordinierung beim Aufbau des GIS im Innenverhältnis des Kreises Kleve in den Fachbereichen, Abteilungen, Sachgebieten und extern bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Vertretung des Kreises Kleve beim KRZN in der dortigen GIS-Arbeitsgruppe Leitung der GIS-Arbeitsgruppe des Kreises Kleve Erstellung von Jahresplanungen und Jahresberichten GIS-Arbeitsgruppe: Durch die GIS-Arbeitsgruppe (GIS-AG) sind die einzelnen Fachbereiche in die Einrichtung und Führung des kommunalen GIS beim Kreis Kleve eingebunden. Die GIS-AG besteht aus: je einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin aller Fachbereiche, einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der TUIV der oder dem Datenschutzbeauftragten dem GIS-Koordinator oder der GIS-Koordinatorin Die Arbeitsgruppe tagt vierteljährlich unter Leitung des GIS-Koordinators bzw. der GIS-Koordinatorin. Sie hat folgende Aufgaben: Sammlung der Anforderungen aus den Fachbereichen Beratung über die Aufnahme weiterer Fachdaten für das GIS Hilfestellung (innerhalb des eigenen Fachbereiches) bei der Aufbereitung von Fachdatenbeständen für das GIS Beschreibung der vorhandenen Fachdatenbestände aus dem eigenen Fachbereich Beratung über die Reihenfolge der Datenaufbereitungen -9-
Fachbereich 6: Der Fachbereich 6 ist für die Führung des kommunalen GIS zuständig. Als GIS- Koordinator wurde ein Mitarbeiter der Abteilung 6.2 benannt. Fachbereich 1: Der Fachbereich 1 begleitet die Einrichtung und Führung des GIS beim Kreis Kleve und ist zuständig für die Erteilung der Freigaben von Fachdaten sowie für die Berechtigungsverwaltung. Er wird durch die vom GIS-Koordinator bzw. der GIS-Koordinatorin zu erstellenden Jahresberichte und Entwürfe zur Jahresplanung, sowie durch die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen der GIS-AG über die Aktivitäten zum GIS informiert. Fachbereiche 1 – 6: Die einzelnen Fachbereiche, bzw. deren Abteilungen und Sachgebiete sind Anwender bzw. Nutzer des GIS , aber auch Datenlieferanten. Sie beteiligen und unterstützen den GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin beim Aufbau des GIS und sind grundsätzlich für den Aufbau und die Pflege ihrer Fachdatenbestände zuständig. Datenschutzbeauftragte/r: Der oder die Datenschutzbeauftragte ist Mitglied der GIS-AG, und so in die Aktivitäten bei der Einrichtung und Führung des GIS eingebunden. Er oder sie kann jederzeit bei datenschutzrelevanten Fragen tätig werden und beratend zur Seite stehen. Die Freigabe von Fachdaten durch den FB 1 erfolgt unter Beteiligung des oder der Datenschutzbeauftragten. Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte/r: Der Personalrat, wie auch der oder die Gleichstellungsbeauftragte erhalten Ausfertigungen der Sitzungsprotokolle der GIS-AG. Damit sind sie über den Stand der Einrichtung und Führung des GIS beim Kreis Kleve laufend informiert und können, sobald Themen bearbeitet werden, die ihre Interessen betreffen, tätig werden. - 10 -
KRZN: Das Kommunale Rechenzentrum in Moers ist für die Entwicklung und Bereitstellung von Softwareprodukten, wie auch für die Wartung und den allgemeinen Service dieser Produkte zuständig. Entsprechend wird die Datenhaltung zum GIS in der GIS- Datenbank (S. Kapitel I) auf geeigneten Servern im KRZN betrieben. Die Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für den Analysearbeitsplatz (Geomedia Standard) sowie für den Expertenarbeitsplatz (Geomedia Professional) erfolgt durch das KRZN. In Bezug auf die Einrichtung und Führung des GIS koordiniert das KRZN die Zusammenarbeit der Kreise Kleve, Wesel und Viersen sowie der Stadt Krefeld. Es leitet die regelmäßig stattfindenden GIS-Verbandsitzungen. Ziel hierbei ist der Informationsaustausch zwischen den Kommunen, wie auch eine einheitliche Vorgehensweise bzgl. künftig anstehender Themen. Die Einrichtung von Fachdaten in der GIS-Datenbank erfolgt durch das KRZN. TUIV: Die TUIV ist für die Einrichtung der Hard- und Software (Installation der Geomedia- Produkte) der jeweiligen GIS-Arbeitsplätze (s. Kapitel I) zuständig. Die Einrichtung neuer Nutzer erfolgt ebenfalls durch die TUIV. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der TUIV ist Mitglied der GIS-AG, und so in die Aktivitäten bei der Einrichtung und Führung des GIS eingebunden. - 11 -
IV. Kriterien zur Anwendbarkeit des GIS Vorbemerkung: Für erste Überlegungen zur Anwendbarkeit von GIS ist wichtig, dass GIS keine speziellen Fachprogramme der einzelnen Fachverwaltungen ersetzen kann und soll. Fachprogramme werden in der Regel für die konkrete Vorgangsbearbeitung benötigt, sind daher auf sehr verschiedene Arbeitsabläufe zugeschnitten und sollen diese unterstützen. Als Beispiel sei hier etwa das in der Bauverwaltung genutzte Fachprogramm „PRO BauG“ genannt. Mit seiner Hilfe werden unter anderem auch Baugenehmigungsverfahren abgewickelt. Von der Aktenzeichenvergabe über verschiedene Beteiligungserfordernisse bis hin zur Vorgangskontrolle (Auskunft über den jeweiligen Bearbeitungsstand des Verfahrens) erfüllt „PROBauG“ alle Anforderungen an ein Verwaltungs- oder Registraturprogramm für den Baubereich. Eine solche inhaltliche Funktion für verschiedene Abläufe in unterschiedlichen Fachverwaltungen kann nicht durch ein einziges „Universalprogramm“ geboten werden. Es wäre in seiner Struktur zu unübersichtlich und damit schwer zu handhaben. Das System GIS hat eine ganz andere Zielrichtung: Es kann die (beispielsweise auch mittels der Fachprogramme) erarbeiteten oder allgemein vorhandenen Fachdaten vieler unterschiedlicher Fachverwaltungen übernehmen, in einem einheitlichen System darstellen und fachübergreifenden Auskunfts- oder Auswertungsvorhaben zugänglich machen, soweit dies gewünscht ist und soweit die weiter unten genannten Voraussetzungen gegeben sind. Allgemeines: Um das System GIS effizient nutzen zu können, sollen möglichst alle raumbezogenen Daten der Verwaltungen in der GIS-Datenbank verfügbar sein. Nur so können die Vorteile des GIS voll ausgeschöpft werden. In der gemeinsamen GIS-Datenbank können dann viele Nutzer die Informationen (Daten) entsprechend ihrer Berechtigungen abrufen. Sämtliche vorhandene Fachdatenbestände können je nach Erfordernis miteinander dargestellt oder ausgewertet werden. Vor der Einführung von GIS in einem Sachgebiet für ein bestimmtes Thema ist aber grundsätzlich zu prüfen, ob die technischen wie auch die rechtlichen Vorraussetzungen zur Einführung gegeben sind; auch die Kosten/Nutzen-Frage ist zu klären. Aus den Informationen der vorangegangenen Kapitel lassen sich einige Kriterien ableiten, die bei der Entscheidung helfen können, ob die Einführung für den speziellen Anwendungsfall Sinn macht. - 12 -
1. Raumbezug der Fachdaten: Mittels des GIS lassen sich Informationen (Daten), die einer Örtlichkeit zugeordnet werden können, darstellen und auswerten. Dieser Raumbezug kann hergestellt werden über die Adresse, die Flurstücksbezeichnung oder die Koordinatenwerte (siehe Kapitel II.3.2). Hieraus folgt, dass überall dort, wo raumbezogene Fachdaten vorliegen die Einführung von GIS möglich ist, und seitens der Sachgebiets- oder Abteilungsleitung darüber nachgedacht werden sollte, ob die Einführung des GIS für das entsprechende Thema Nutzen bringt. Liegt für vorhandene Daten kein Raumbezug vor (z.B. Rechnungen und Buchungen im Kassenwesen, Beurteilungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) ist GIS nicht anwendbar. 2. Nutzung von Daten durch Dritte: Wesensmerkmal des GIS ist die Nutzung der Informationen/Daten nicht nur durch den Datenlieferanten, Datenproduzenten oder Dateneigentümer, sondern auch durch weitere Stellen oder Personen. Diese Nutzung kann erfolgen zu Auskunfts- wie auch zu Auswertezwecken (siehe 2.1 und 2.2). Liegt die Nutzung der Daten durch Dritte nicht vor oder ist sie rechtlich nicht zulässig (z.B. aus Gründen des Datenschutzes), wäre die Einführung des GIS, soweit es sich um raumbezogene Daten handelt möglich, aber ggf. nicht nutzbringend. In diesem Fall ist die Kosten/Nutzen-Frage zu beantworten, da zur Datenhaltung und Datennutzung „nur für eigene Zwecke“ ggf. andere Alternativen zur Verfügung stehen (z.B. bisherige Datenhaltung). 2.1 GIS als Auskunftsinstrument: Werden die Daten von anderen Fachbereichen oder Sachgebieten der Kreisverwaltung oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden benötigt und sollen dementsprechend diesen Stellen zugänglich gemacht oder später sogar dem Bürger via Internet zur Verfügung gestellt werden, ist die Anwendung von GIS prinzipiell gegeben. Durch das GIS können an jedem Auskunftsarbeitsplatz alle verfügbaren Informationen aus der GIS-Datenbank abgerufen werden. Das GIS vereinfacht und beschleunigt so in den meisten Anwendungsfällen die Arbeiten innerhalb der Verwaltung; bisher übliche schriftliche oder mündliche Abfragen benötigter Informationen bei den jeweils zuständigen Stellen sind nicht mehr erforderlich. Neben der Auskunft zu einem bestimmten Fachthema ist über den Auskunftsarbeitsplatz auch die gemeinsame Darstellung verschiedener Fachdaten möglich, wie z.B. Bebauungsplan und tatsächliche Bebauung Naturschutzgebiete und betroffene Eigentümer Wahlbezirke und die Anzahl gemeldeter Personen Schulbezirke und die Anzahl der zugehörigen 5-jährigen Kinder - 13 -
Vor Einführung des GIS ist bzgl. der Nutzung der Daten durch Dritte zu Auskunftszwecken eine Aufwand-Nutzen-Abschätzung gegenüber der bisherigen Auskunfts-/Übermittlungsart durchzuführen (Häufigkeit, Umfang, Detailtiefe der abgefragten/benötigten Informationen). 2.2 GIS als Auswerteinstrument: Dort, wo über die Anwendung der Auskunft hinaus Datenverschneidungen oder Datenkombinationen verschiedenster Art benötigt werden, macht die Einführung von GIS in jedem Falle Sinn, da es hierzu alternative Auswertemöglichkeiten nicht gibt. Beispiele hierfür sind: Auswertung über Grundstücke mit eigener Trinkwasserversorgung, die gleichzeitig in der Nähe einer Altlast liegen Auswertung über die Anzahl von Einwohnern rund um eine geplante Bushaltestelle Auswertung über die Anzahl von 3-6-jährigen Kindern rund um einen geplanten Kindergarten 3. Kosten und Nutzen des GIS: Soweit die Vorraussetzungen des Raumbezuges der Daten vorliegen und das GIS als Auskunfts- und/oder Auswerteinstrument zur eigenen oder der Nutzung Dritter eingeführt werden soll, sind grundsätzlich dem Nutzen auch die Kosten der Einführung des GIS gegenüberzustellen. Vorraussetzung für die Nutzung der Daten ist deren Erfassung. Es ist zu klären, welcher Aufwand (personell/technisch) zur Aufbereitung der Daten für das GIS erforderlich ist. Ebenfalls ist zu klären, wie die Datenpflege, die laufende Aktualisierung erfolgt. Für die GIS-Nutzung als Auskunftsarbeitsplatz entstehen neben der Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (siehe I.2.1) keine direkten Kosten. Die Kosten der GIS-Datenbank (Datenhaltung) und des Auskunftsarbeitsplatzes RPI werden pauschal durch das KRZN über die 42 Kommunen (entsprechend der Einwohnerzahl) abgerechnet. Die Kosten des Analyse- und Expertenarbeitsplatzes fallen dem gegenüber stärker ins Gewicht. Der Einsatz dieser Arbeitsplätze ist deshalb sorgfältig abzuwägen. Hier fallen je Arbeitsplatz Lizenzkosten, Schulungskosten (siehe I.2.3 und I.2.4) und evtl. Hardwarekosten an. Eine sporadische Nutzung dieser Arbeitsplätze ist aufgrund der komplexen Programme nicht sinnvoll. Dementsprechend ist bei der Einführung des GIS zu einem Fachthema zu klären, durch wen die Daten aufbereitet, eingegeben und gepflegt werden. Die folgende Zusammenstellung von Kriterien soll den Fachbereich, die Abteilung oder das Sachgebiet zur Klärung der Kosten/Nutzen-Frage bei der Einführung des GIS zu einem bestimmten Thema unterstützen. - 14 -
Zusammenstellung von Kriterien zur Nutzen/Kosten-Frage bei der Einführung des GIS Einrichten des Auskunftsarbeitsplatzes „RPI“ Vorraussetzung: Die eigenen wie auch die Daten „Dritter“ müssen zur Nutzung (in der GIS-Datenbank) zur Verfügung stehen. Diese sind vorher mit dem Expertenarbeitsplatz aufzubereiten, einzugeben und zu pflegen. Nutzen (direkt) Nutzen (indirekt) Kosten (erforderliche Arbeiten) Zugriff von jedem Arbeitsplatz aus auf Keine doppelte Datenhaltung Installation des Programms RPI durch die TUIV eigene Daten oder Daten „Dritter“ und Datenpflege Setzen von Berechtigungen durch die TUIV Gemeinsame Darstellung verschiedener Schriftliche oder mündliche Anfragen an Fachdaten andere Stellen entfallen Schulung: ½ Tag durch Mitarbeiter/innen (Multiplikatoren) des Kreises Kleve Nutzung vorgefertigter Auswertemöglichkeiten Zeitersparnis (Bearbeitungszeiten) Personaleinsparung Fragen bei der Wie oft werden die eigenen oder Daten anderer Stellen benötigt? Einrichtung: Wie erfolgt bisher die Abfrage der eigenen Daten bzw. die Anfrage von Daten „Dritter“? Erleichtert der Zugriff von allen Arbeitsplätzen aus die Arbeit? Werden die benötigten „fremden“ Daten selbst gehalten und gepflegt? Sind gemeinsame Darstellungen von verschiedenen Fachdaten oder vorgefertigte Abfragen sinnvoll, für den Bearbeitungsablauf vorteilhaft? - 15 -
Einrichten des Analysearbeitsplatzes „Geomedia-Standard“ Vorraussetzung: Die eigenen wie auch die Daten „Dritter“ müssen zur Nutzung (in der GIS-Datenbank oder auf eigenen Servern) zur Verfügung stehen. Nutzen (direkt) Nutzen (indirekt) Kosten (erforderliche Arbeiten) Über den Nutzen des Verbesserung von Arbeitsabläufen Einrichten der notwendigen Hardware (PC) durch die Auskunftsarbeitsplatzes hinaus: TUIV Erstellen eigener Abfragen und Installation des Programms „Geomedia-Standard“ Auswertungen (Lizenzkosten) für den Analysearbeitsplatz durch die TUIV Zeitersparnis (Bearbeitungszeiten) Setzen von Berechtigungen durch die TUIV Personaleinsparung Schulung: 3-tägig beim KRZN Fragen bei der Ist die Erstellung eigener Abfragen und Auswertungen sinnvoll oder erforderlich, für den Bearbeitungsablauf vorteilhaft? Einrichtung: Können diese Abfragen und Auswertungen ggf. von anderer Stelle vorgenommen und in der GIS-Datenbank abgelegt werden? Wird die Einrichtung des Programms „Geomedia-Standard“ ausreichend genutzt? - 16 -
Einrichten des Expertenarbeitsplatzes „Geomedia Professional“ Nutzen (direkt) Nutzen (indirekt) Kosten (erforderliche Arbeiten) Über den Nutzen des Analysearbeitsplatzes Zeitgemäße einheitliche Datenhaltung Einrichten der notwendigen Hardware (PC) durch die hinaus: TUIV Dateneingabe für die GIS-Datenbank Keine doppelte Datenhaltung und Installation des Programms „Geomedia Professional“ Datenpflege (Lizenzkosten) für den Expertenarbeitsplatz durch die Datenpflege für die GIS-Datenbank TUIV Schriftliche oder mündliche Anfragen von Datenausgabe aus der GIS-Datenbank für anderen Stellen entfallen Setzen von Berechtigungen durch die TUIV „Dritte“ Zugriff des Bürgers via Schulung: 5-tägig beim KRZN Internet Aufbereitung der Daten für das GIS Pflege der Daten für das GIS Zeitersparnis (Bearbeitungszeiten) Personaleinsparung Bürgerfreundlichkeit Fragen bei der Wer ist Dateneigentümer? Einrichtung: Wer soll und kann die Daten aufbereiten, eingeben und pflegen? Wird die Einrichtung des Programms „Geomedia Professional“ ausreichend genutzt? - 17 -
Teil B: Einführung des GIS - 18 -
V. Ablaufdiagramm zur Einführung des Kommunalen GIS beim Kreis Kleve Phase 1: GIS-Koordinator/in - Kontaktaufnahme mit GIS-Koordinator/in Phase 2: GIS-Koordinator/in Fachbereich - Bestandsaufnahme (Aufnahme des Ist-Zustandes) - Abteilung - Informationsaustausch - Sachgebiet - Erste Beurteilung zur Umsetzungsmöglichkeit - Sachbearbeiter/in Phase 3: GIS-AG Fachbereich 1 • GIS-Koordinator/in - Beteiligung durch Protokoll • Datenschutzbeauftragte/r - Abstimmung GIS-Koord. FB1 • Beauftragte der Fachbereiche • TUIV Personalrat - Sitzung der GIS-AG: - Beteiligung durch Protokoll - Beratung über Fachthemen - Ablehnung/Befürwortung der Themen - Reihenfolge der Themen Gleichstellungsbeauftragte/r - Beteiligung durch Protokoll Phase 4: GIS-Koordinator/in Fachbereich (Fachabteilung) - Proberealisierung: - Probedaten - Planung des Konzeptes - Arbeitsabläufe - Maßnahmen festlegen - Zeitplan erstellen - Freigabe der Daten beantragen TUIV - Hardware, Software Zu bearbeitende Themenbereiche: - Berechtigungen - Datenaufbereitung - Berechtigungen - Datenschutz - Hardware, Software - Datenpflege - Arbeitsabläufe KRZN - Aktualisierung Schulung - Bereitstellung von Daten - Ressourcen - 19 -
Phase 5: Fachbereich 1 Datenschutzbeauftragte/r - Freigabe der Fachdaten - Datenschutz Phase 6: GIS-Koordinator/in KRZN - Bereitstellung von Daten - Umsetzung der Planung/des Konzeptes TUIV - Einbringen des Thema in die GIS-Verbandssitzung - Hardware, Software, Berechtigungen - Realisierung der Anwendung: Fachbereich (Fachabteilung) - Datenerfassung - Arbeitsabläufe - Datenauswertung - Datenpräsentation - Zugriffsberechtigungen Datenschutzbeauftragte/r - Beschreibung der Daten - Auswirkungen der GIS-Nutzung - Evtl. lokale Realisierung Phase 7: Fachbereich (Abteilung, Sachgebiet) Mitarbeiterschulung durch: - Kreis Kleve - Auskunftsarbeitsplatz - KRZN - Analysearbeitsplatz - Expertenarbeitsplatz Phase 8: KRZN - Realisierung in der GIS-Datenbank - 20 -
VI. Beschreibung der Einführungsphasen Phase 1: GIS-Koordinator/in: bekannt werden eines Themas Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin kann auf ein Thema zu einer möglichen GIS-Anwendung aufmerksam werden • aus seiner oder ihrer Tätigkeit heraus, • durch die Bestandsaufnahme aller vorhandenen Daten, • durch die kreisweite GIS-Redaktionskonferenz mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, • durch die verbandsweite GIS-Redaktionskonferenz beim KRZN, • aus dem Intranet, dem Internet oder anderen Medien oder • durch Anregung anderer GIS-Anwender. Nach dem bekannt werden eines Themas für das GIS wird zunächst ein Kontaktgespräch mit dem zuständigen Fachbereich (der Abteilung, dem Sachgebiet) vereinbart. (zurück) Phase 2: GIS-Koordinator/in: Bestandsaufnahme In den Kontaktgesprächen zwischen dem GIS-Koordinator oder der GIS- Koordinatorin und dem Fachbereich werden drei Themen behandelt: 1. Die Beschreibung der Anwendung (Bestandsaufnahme): Die Mitarbeiter und/oder Mitarbeiterinnen der Abteilung oder des Sachgebietes beschreiben die bisherige Anwendung des Fachthemas. Diese Beschreibung soll Ausführungen zu folgenden Fragestellungen enthalten: • Wie ist die Art der bisherigen Datenhaltung, Datenerfassung und Datenaktualisierung ? • Von wem werden die eigenen Daten genutzt ? • Werden Daten anderer Stellen genutzt ? • Sind Auswertungen aus Datenbeständen erforderlich ? • Welche Datenschutzregelungen bestehen bereits ? • Welche technische Ausstattung (Hardware) ist vorhanden ? Ein Fragebogen (siehe Anlage zum Leitfaden) dient der Vorbereitung auf das Gespräch und der Abfrage der notwendigen Informationen. - 21 -
2. Die Möglichkeiten der GIS-Nutzung: Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin erläutert die Möglichkeiten und/ oder die Varianten der GIS-Nutzung für dieses Fachthema. Bei Bedarf werden die einzelnen GIS-Komponenten näher beschrieben. 3. Ablauf der Einführung: Anhand des Ablaufdiagramms erläutert der GIS-Koordinator oder die GIS- Koordinatorin den gesamten Ablauf der GIS-Einführung. Im ersten Gespräch ist zu klären, in welchem Umfang die Fachbereichs-, Abteilungs- oder Sachgebietsleitung in die Einführung von GIS eingebunden wird oder zu informieren ist. Zur weiteren Abstimmung sollte ein Ansprechpartner für den GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin benannt werden. Grundsätzlich sollte an den Gesprächen neben der Abteilungsleitung (Sachgebietsleitung) auf jeden Fall der sogenannte „Dateneigentümer“ teilnehmen. Er ist derjenige, der die Anwendung in allen Einzelheiten kennt und auch für die Datenpflege zuständig ist. Nach der Bestandsaufnahme der Daten erstellt der GIS-Koordinator oder die GIS- Koordinatorin eine Beschreibung der Anwendung, wie sie sich aus seiner oder ihrer Sicht darstellt. Diese wird anschließend mit dem Fachbereich (Abteilung, Sachgebiet, Ansprechpartner) abgestimmt. Zum Abschluss der Phase 2 fertigt der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin eine erste Beurteilung, in der er oder sie feststellt, ob die gewünschte Anwendung zur Umsetzung im GIS sinnvoll und geeignet erscheint. Diese dient zur Vorlage bei der nächsten Sitzung der GIS-AG. (zurück) Phase 3: GIS-AG: Sitzung Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin bringt die in der Phase 2 bearbeiteten Themenvorschläge, einschließlich seiner oder ihrer Erstbeurteilung in die GIS-AG ein. Dort wird darüber beraten, ob und ggfs. in welcher Reihenfolge eine Einbindung der vorgestellten Themen ins GIS (Realisierung der Anwendung) erfolgen soll. Die Zusammensetzung der GIS-AG (Beauftragte aller Fachbereiche, der oder die Datenschutzbeauftragte und ein Vertreter/ eine Vertreterin der TUIV) stellt dabei sicher, das alle in diesem Zusammenhang wichtigen Aspekte in den Abwägungsvorgang einfließen können. Das Beratungsergebnis kann daher auch von der anfänglichen Erstbeurteilung des GIS-Koordinators oder der GIS- Koordinatorin abweichen. Über die Vorlage der Sitzungsprotokolle werden der Fachbereich 1, der oder die Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat informiert und beteiligt. Damit kann der Fachbereich 1 bereits in diesem Stadium die weitere Bearbeitung von GIS- Themen verantwortlich steuern. (zurück) - 22 -
Phase 4: GIS-Koordinator/in: Proberealisierung Der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin setzt eine als Ergebnis der Phase 3 durch die GIS-AG befürwortete GIS-Anbindung für ein Fachthema versuchsweise um. Ziel ist, vorab zu prüfen, ob die GIS-Anbindung die gewünschten Resultate erbringt. Diese Proberealisierung erfolgt mit Testdaten lokal auf Rechnern und Servern des Kreises Kleve, ohne in die laufenden EDV-Anwendungen des Fachbereiches einzugreifen oder diese zu ändern. Sie wird gemeinsam mit der Fachabteilung erstellt, wobei in der Regel die Themenbereiche Datenaufbereitung (Erfassung oder Auswertung), Datenschutz, Datenpflege, Datenberechtigungen, Ressourcen (personell, finanziell), Ausstattung mit Hard- und Software, erforderliche Schulungen, sowie ggfs. notwendige Änderungen von Arbeitsabläufen zu bearbeiten sind. Um die Möglichkeiten der endgültigen Realisierung richtig einschätzen zu können, kann es hierzu auch erforderlich werden, die TUIV oder das KRZN einzubinden. Die TUIV kann für die Dauer der Proberealisierung lokal Rechnerverbindungen einrichten und Nutzungsberechtigungen vergeben, während das KRZN z.B. Probedaten aus KRZN-Datenbanken zur Verfügung stellt oder Berechtigungen zu KRZN-Verfahren vergibt. Bei größeren Anwendungen kann auch ein Zeitplan oder die Umsetzung in verschiedenen Teilschritten vorgesehen werden. Die fertiggestellte Probeanbindung wird in der Fachabteilung vorgeführt, um letzten Anpassungsbedarf zu ermitteln. (zurück) Phase 5: Fachbereich 1: Freigabe der Daten Nach erfolgreich abgeschlossener Phase 4 beantragt der GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin die Freigabe des Fachdatenbestandes für die Nutzung im kommunalen GIS. Der Antrag muss alle für eine Freigabe notwendigen Informationen enthalten, z.B.: • Beschreibung der GIS-Anwendung, • Benennung aller Aspekte, die zur Realisierung der Anwendung geführt haben, • Überlegungen zu Kosten und Nutzen, • Angabe des beabsichtigten Nutzerkreises der Daten (z.B. einzelne Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterinnen, Sachgebiete, Kreisverwaltung allgemein, andere Verwaltungen des Verbandsgebietes oder alle Internetnutzer) Die Freigabe des Fachdatenbestandes erfolgt durch den Fachbereich 1 unter Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten. (zurück) - 23 -
Phase 6: GIS-Koordinator/in: Realisierung Nach der Freigabe der Daten durch Fachbereich 1 kann die GIS-Anwendung endgültig realisiert werden. Hierzu wird das Thema der Anwendung vom GIS- Koordinator oder von der GIS-Koordinatorin in die nächste verbandsweite GIS- Redaktionssitzung eingebracht. In diesen Sitzungen werden die Anforderungen der drei Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie der kreisfreien Stadt Krefeld abgestimmt und die Reihenfolge der verbandsweiten Realisierungen festgelegt. Für die Umsetzung der GIS-Anbindung sind in der Regel folgende Arbeiten durchzuführen: • die Datenerfassung, • die Datenprüfung, • die Datenaufbereitung für die Übernahme ins GIS, • die Regelungen zur Datenaktualisierung, • die Berechtigungsvergabe (wer darf die Daten sehen / wer darf sie verändern), • die Datenbeschreibung (Metadaten: Erläuterung des Dateninhaltes, der Datengenauigkeit, der Datenherkunft, des Dateneigentümers, u.s.w.). Anschließend werden alle für die später erforderlichen Auswertungen nötigen Datenverbindungen angelegt. • Welche Datenkombinationen sollen möglich sein? • Wie sollen die endgültigen Daten weiterverarbeitet werden? In einem dritten Schritt sind auch Fragestellungen zur Präsentation der Daten für die Mitarbeiter zu behandeln: • Wie werden die Daten aufgerufen ? • Wie sollen sie visualisiert werden ? Abschließend sollte die Fachabteilung auch sicherstellen, dass die für eine Realisierung der GIS-Anbindung nötigen Rahmenbedingungen vorliegen oder ggfs. unter Beteiligung des Fachbereiches 1 hergestellt werden können. Das sind z.B.: • Arbeitsabläufe • Dienstverteilungspläne Wurde die Umsetzung der konkreten GIS-Anwendung in der verbandsweiten GIS- Redaktionssitzung zurückgestellt, kann die Anwendung – soweit sinnvoll – auch vorab lokal realisiert werden. Hierzu werden die notwendigen Daten auf den Servern des Kreises bereitgestellt und verknüpft. Eine Kombination von lokalen Daten und Daten des kommunalen GIS im KRZN ist nicht möglich. Die lokale Nutzung ist vorteilhaft, wenn der Gesamtnutzen der Anwendung getestet werden soll. Hierdurch können erste Fehler aufgezeigt und die Erfahrungen einiger Anwender für die Verbesserung der späteren Gesamtanwendung genutzt werden. Die lokale Bereitstellung der Anwendung für eine Übergangszeit ist jedoch auch mit zusätzlichem Schulungsaufwand und damit Kosten verbunden ( Schulung auf - 24 -
lokale , später auf verbandsweite Nutzung). Sie dürfte daher nur für relativ wenige Nutzer in Frage kommen. (zurück) Phase 7: Fachbereich: Schulung Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit einer GIS-Anwendung arbeiten sollen, müssen geschult werden. Die Schulung zum Auskunftsarbeitsplatz erfolgt durch den GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin oder über Multiplikatoren (Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, die eine vertiefte Schulung zum Zwecke der Weitergabe an andere erhalten haben). Schulungen für Analyse- und Expertenarbeitsplatz bietet das KRZN an. Folgende Schulungen werden angeboten: • Auskunftsarbeitsplatz: - RPI: 2-stündige Schulung (Multipl.) - Geomedia Viewer (lokale Realisierung): 2-stündige Schulung (Multipl.) • Analysearbeitsplatz: - Geomedia Standard: 3-tägige Schulung (KRZN) • Expertenarbeitsplatz: - Geomedia Professional: 5-tägige Schulung (KRZN) - Geomedia Professional (mit Fachschale): mehrtägige Schulung (KRZN) (zurück) Phase 8: KRZN: Umsetzung der Anwendung Die Realisierung einer Anwendung erfolgt entsprechend der Prioritätenliste der verbandsweiten GIS-Redaktionskonferenz. Auf Anforderung stellt der GIS- Koordinator hierzu dem KRZN die für die Anwendung bearbeiteten Daten in der vorher festgelegten Form zur Verfügung. Danach nimmt das KRZN die für die beabsichtigte Nutzung notwendigen Definitionen für die GIS-Datenbank und den Auskunftsarbeitsplatz (RPI) vor. Nach dem anschließenden, erstmaligen Laden der Daten werden durch den GIS-Koordinator oder die GIS-Koordinatorin die zugehörigen Datenbeschreibungen (Metadaten) eingetragen und die Zugriffsberechtigungen für die GIS-Nutzer gesetzt. (zurück) (zurück zum Anfang des Ablaufplanes) Nach Fertigstellung der Arbeiten sollte die Anwendung zur Zufriedenheit aller funktionieren. - 25 -
Anhang 1: Fragebogen Dieser Fragebogen dient der Vorbereitung auf das erste Kontaktgespräch zwischen dem GIS-Koordinator oder der GIS-Koordinatorin und dem zuständigen Fachbereich (der Abteilung, dem Sachgebiet). Je nach Art und Umfang der GIS-Anwendung sind nicht alle, der unten aufgeführten Fragen und Themenbereiche für jeden Bereich zutreffend und entsprechend tlw. dann auch nicht zu beantworten. Einige Fragestellungen können erst im gemeinsamen Gespräch - nach entsprechenden Erläuterungen durch den GIS-Koordinator oder der GIS- Koordinatorin - geklärt werden. Als „roter Faden“ hilft dieser Fragebogen beim Gespräch, alle wichtigen Aspekte bzgl. der Bestandsaufnahme und den Möglichkeiten der GIS-Nutzung durchzusprechen. Fragen zur Datenhaltung: - Wie erfolgt die Datenhaltung - analog in Karteikarten bisher? - analog in Karten und Plänen - Anzahl der Datensätze? - analog in anderer Form - digital in einzelnen Dateien - digital in Word - digital in Excel - digital in Access - digital auf Datenbanken der AS/400 - digital in einer Oracle-Datenbank - digital in KRZN-Datenbanken - Anzahl der Datensätze: __________ Fragen zur Datennutzung: - Werden Daten anderer Stellen - vom Bund genutzt? - vom Land - vom Landschaftsverband - von der Kommune - von Anderen - Von wem werden die eigenen - Dateneigentümer, eigenes /andere Daten genutzt? Sachgebiete, andere Abteilungen, ... - _________________________________ - Wie oft werden die Daten - Anzahl der Anwender: durch die Anwender genutzt? eigener Produktbereich : ______ - Für wen sind die Daten andere Produktbereiche: ______ zusätzlich interessant? - 26 -
Fragen zum Datenschutz: - Bestehen Datenschutz- - Daten öffentlich, (für Bürger) regelungen? - Kreisbedienstete und kommunalen - Wer darf welche Daten sehen Mitarbeiter bzw. nutzen? - nur Kreisbedienstete - Sind gewisse Daten - Mitarbeiter der Abteilung, des Sachgebietes, (Teildaten) zu schützen? des Produktbereiches - Einzelne wenige Mitarbeiter (User) Fragen zum Raumbezug: - Existieren in den vorliegenden - eindeutige Adressen mit Straßenschlüssel Fachdaten nebenstehende - eindeutige Adressen ohne Straßenschlüssel Schlüsselfelder ? - eindeutige Flurstücksnummern - Koordinaten - Eindeutige Geschäftsbuchnummer oder Aktenzeichen Fragen zur EDV-Ausstattung: - Wie sind die jetzigen, wie - PC auch künftigen Anwender - NC technisch ausgestattet (Hardware)? Weitere Themenbereiche, Fragestellungen des ersten Kontaktgespräches: Die untenstehenden Fragestellungen sollen vorweg nicht beantwortet werden. Diese Themen werden im Kontaktgespäch angesprochen und erläutert. Darstellung, Auswertung und Nutzung der Daten: - Welche Daten können zur Zeit graphisch dargestellt werden; welche Darstellungen sind gewünscht? - Welche Auswertemöglichkeiten (Datenverschneidungen, Datenkombinationen) bestehen bereits; welche sind gewünscht? - Sind verschiedene Ausgaben (Darstellungs- und Auswertemöglichkeiten) für unterschiedliche Nutzergruppen sinnvoll bzw. gewünscht? Datenerfassung, Datenaktualisierung, Datenhaltung: - Wie und durch wen erfolgt bisher die Datenerfassung, wie und durch wen soll diese künftig erfolgen? - Gibt es Mehrfacheingaben von Daten, wie sieht es mit dem Datenfluss aus? - Wie und durch wen erfolgt die Aktualisierung der Daten bisher, wie soll dies künftig erfolgen (Fachbereich, GIS-Koordinator/in, KRZN)? - Wie und wo erfolgt bisher die Datenhaltung bisher, wie und wo soll dieses Künftig erfolgen (Original oder Kopie im GIS)? - 27 -
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