"Am Burgergraben" Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanverfahren

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"Am Burgergraben" Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanverfahren
Schalltechnische Untersuchung
 zum Bauleitplanverfahren
 „Am Burgergraben“
 in der Gemeinde Bischofswiesen

 Hagenah, Sebastian
 Bericht-Nr.: ACB-0721-9628/02
 28.07.2021

ACCON GmbH • Provinostraße 52 • 86153 Augsburg• Telefon 0 821 / 45 59 65-0 • info@accon.de • www.accon.de
 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 • Messstelle nach § 29b BImSchG • Güteprüfstelle
"Am Burgergraben" Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanverfahren
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

 Titel: Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanver-
 fahren „Am Burgergraben“ in der Gemeinde Bi-
 schofswiesen

 Auftraggeber: NRT Narr . Rist . Türk
 Isarstraße 9
 D- 85417 Marzling

 Auftragnehmer: ACCON GmbH – Büro Augsburg
 Provinostraße 52
 86153 Augsburg
 Telefon 0821 / 455 965 – 0
 augsburg@accon.de
 www.accon.de

 Auftrag vom: 20.01.2021

 Bericht-Nr.: ACB-0721-9628/02

 Umfang: 21 Seiten und 4 Anlagen

 Datum: 28.07.2021

 Bearbeiter: B.Sc. Sebastian Hagenah

 sebastian.hagenah@acccon.de

 Telefon 0821 / 455 965 - 12

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"Am Burgergraben" Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanverfahren
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Inhalt

Quellenverzeichnis .......................................................................................... 4
1 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................... 5
2 Herangezogene Beurteilungsgrundlagen ................................................. 6
 2.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau ................................................................ 6
 2.2 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm ................................. 7
 2.3 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung................................................... 8
 2.4 DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau.................................................................... 9
3 Untersuchungsgrundlagen ....................................................................... 10
 3.1 Örtliche Gegebenheiten ....................................................................................... 10
 3.2 Geplante Bebauung .............................................................................................. 10
4 Schalltechnische Untersuchung des Straßenverkehrs ......................... 12
 4.1 Emissionskenndaten des Straßenverkehrs ........................................................ 12
 4.2 Ausbreitungsberechnung und Ergebnisse ......................................................... 12
5 Schalltechnische Untersuchung anlagenbezogener Geräusche .......... 14
 5.1 Allgemein .............................................................................................................. 14
 5.2 Emissionskenndaten ............................................................................................ 14
 5.3 Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung .......................................................... 15
6 Maßnahmen zum Schallschutz................................................................. 16
7 Textvorschläge für den Bebauungsplan ................................................. 17
 7.1 Festsetzungen ...................................................................................................... 17
 7.2 Hinweise ................................................................................................................ 18
 7.3 Begründung .......................................................................................................... 18
8 Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109 ......... 20
9 Zusammenfassung .................................................................................... 22
Anlagenverzeichnis .......................................................................................... I

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"Am Burgergraben" Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanverfahren
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Quellenverzeichnis
[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
 Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzge-
 setz, BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) in der Fassung der Be-
 kanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz
 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist
[2] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung –
 BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S.
 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert
 worden ist
[3] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998
 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017
 (BAnz AT 08.06.2017 B5)
[4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
 (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036),
 die durch Artikel 1 der Verordnung vom 04. November 2020 (BGBl. I S. 2334) geändert
 worden ist
[5] DIN-18005 Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Pla-
 nung", Juli 2002;
[6] Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren -
 schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987
[7] DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: All-
 gemeines Berechnungsverfahren", Oktober 1999
[8] „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-19", Bundesministerium für Verkehr
 und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
 nukleare Sicherheit (BMU), Ausgabe 2019
[9] Parkplatzlärmstudie - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Park-
 plätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen",
 6. Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt, August 2007
[10] Vorentwurf Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan " Am Burgergraben",
 Gemeinde Bischofswiesen, Stand 05.07.2021
[11] SoundPlan, EDV-Programm zur Berechnung von Lärmimmissionen im Freien, Version
 8.2 – Update 16.07.2021, SoundPlan GmbH, Backnang
[12] Verkehrszählung Gebirgsjägerstraße, vom 04.03.2021 bis 15.03.2021, erhalten am
 22.03.2021 per E-Mail vom Planungsbüro NRT Narr . Rist . Türk
[13] Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB), April 2021
[14] DIN 4109-1 "Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen", Januar 2018
[15] DIN 4109-2 "Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung
 der Anforderungen", Januar 2018

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

1 Anlass und Aufgabenstellung

Die Gemeinde Bischofswiesen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Burger-
graben“ im Süden der Gemarkung. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet
fest.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nördlich der Gebirgsjägerstraße in direkter
Nachbarschaft der Jägerkaserne. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an bestehende
Wohnbebauung, im Osten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an den Gel-
tungsbereich an. Im Süden und Westen befindet sich die Jägerkaserne, mit einem direkt an
den Geltungsbereich angrenzenden Parkplatz.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist eine schalltechnische Untersuchung erforderlich,
welche mögliche Konflikte hinsichtlich des Schall-Immissionsschutzes identifiziert und denk-
bare Lösungsvorschläge aufzeigt. Untersucht wird nachfolgend die Geräuschbelastung durch
den Straßenverkehr, ferner ist die Geräuschbelastung durch den östlich angrenzenden Park-
platz zu berechnen und gemäß den Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen. Eine Untersuchung
weiterer anlagenbezogener Geräuschquellen ist nicht Teil der vorliegenden Untersuchung.
Die ACCON GmbH wurde beauftragt, mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung
die zu erwartende Geräuscheinwirkung innerhalb des Planungsgebiets zu berechnen und zu
beurteilen.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

2 Herangezogene Beurteilungsgrundlagen

2.1 DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau

Die Belange des Schallschutzes im Rahmen der Bauleitplanung werden durch die DIN 18005
– Schallschutz im Städtebau [5] konkretisiert. Die DIN 18005 gibt in Beiblatt 1 [6] Orientie-
rungswerte bei der Ausweisung von Baugebieten vor. Hierbei handelt es sich nicht um strenge
Grenzwerte, sondern um einen Anhalt ab wann der Schallschutz einen wichtigen Abwägungs-
sachverhalt im Rahmen der Bauleitplanung darstellt. Grundsätzlich gilt, dass je höher die Ori-
entierungswerte überschritten werden, desto gewichtigere Gründe sind im Rahmen der Abwä-
gung anzuführen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 sind in folgender Tabelle dargestellt.
Tabelle 1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Beiblatt 1 [6]

 Nutzungsart Orientierungswerte
 tags nachts
 dB
reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferien-
 50 35 / 40
hausgebiete
allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete
(WS) 55 40 / 45
und Campingplatzgebiete
Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55
besondere Wohngebiete (WB) 60 40 / 45
Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 45 / 50
Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 50 / 55
sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind,
 45 bis 65 35 bis 65
je nach Nutzungsart
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie
für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.

Die Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Frei-
zeitlärm) werden entsprechend der DIN 18005 einzeln für sich betrachtet und mit den Orien-
tierungswerten verglichen. Eine Gesamtlärmbetrachtung findet gemäß DIN 18005 nicht statt.
Die DIN 18005 beinhaltet keine Verfahren die Schallimmissionen an den maßgebenden Im-
missionsorten zu ermittelten, sondern verweist auf andere schalltechnische Regelwerke. Bei
der Überplanung von Bestandsgebieten können die Orientierungswerte der DIN 18005 häufig
nicht eingehalten werden, im Rahmen der Bauleitplanung ist dann sicherzustellen, dass keine
städtebaulichen Missstände verfestigt oder geschaffen werden.

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2.2 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm

Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräu-
sche dient die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz [1]
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm [3]). Sie gilt für genehmigungsbe-
dürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Für die Summe der Geräuscheinwirkun-
gen aus bestehenden Gewerbe- und Industrieanlagen (Vorbelastung) und den Geräuschen
geplanter Anlagen gelten die Immissionsrichtwerte (IRW) der nachfolgenden Tabelle. Die IRW
beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden.
Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [3]

 Nutzungsart Immissionsrichtwerte
 tags nachts
 dB(A)

 a) Industriegebiete 70
 b) Gewerbegebiete 65 50
 c) Urbane Gebiete 63 45
 d) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 60 45
 e) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 40
 f) Reine Wohngebiete 50 35
 g) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35

Die Immissionsrichtwerte gelten für folgende Beurteilungszeiträume:
 Tag 06.00 bis 22.00 Uhr
 Nacht 22.00 bis 06.00 Uhr
Die IRW gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für
die Beurteilung der Nacht ist die sog. lauteste Nachtstunde, also die volle Stunde mit dem
höchsten Beurteilungspegel (z.B. 22:00 bis 23:00 Uhr). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen
dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um
nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
▪ Für die Teilzeiten, in denen aus den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder meh-
 rere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist ein Zuschlag
 für Ton- und Informationshaltigkeit KT von (je nach Auffälligkeit) 3 dB oder 6 dB anzusetzen.
 Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist KT = 0 dB.
▪ Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist ein Zuschlag
 für Impulshaltigkeit KI von (je nach Störwirkung) 3 dB oder 6 dB anzusetzen. Bei Anlagen,
 deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist KI = 0 dB.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Bei der Bestimmung des Beurteilungspegels sind folgende Zuschläge zu berücksichtigen:
▪ Für nachfolgend aufgeführte Zeiten ist in Gebieten nach Tabelle 2, Buchstaben e bis g ein
 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit KR von 6 dB zu berücksichtigen:

 ▪ an Werktagen 06:00 - 07:00 Uhr
 20:00 - 22:00 Uhr
 ▪ an Sonn- und Feiertagen 06:00 - 09:00 Uhr
 13:00 - 15:00 Uhr
 20:00 - 22:00 Uhr

2.3 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung

Die basierend auf § 43 des BImSchG [1] erlassene 16. BImSchV [4], konkretisiert § 41 des
BImSchG. Die Verordnung setzt die beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentli-
chen Straßen und Schienenwegen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräu-
sche fest und regelt das Verfahren für die Berechnung der Beurteilungspegel am Immissions-
ort. Nach § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV ist deren Anwendbarkeit auf den (Neu-) Bau oder die
wesentliche Änderung der o.g. Verkehrswege beschränkt. § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV setzt
zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, Im-
missionsgrenzwerte für den Beurteilungspegel fest. Die Immissionsgrenzwerte dürfen beim
Bau oder der wesentlichen Änderung, d. h. im Rahmen der Lärmvorsorge, nicht überschritten
werden. Die Grenzwerte greifen die unterschiedlichen Nutzungsarten der Baunutzungsverord-
nung [2] auf.
Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung [4]

 Nutzungsart Immissionsgrenzwerte
 tags nachts
 dB
 Gewerbegebiete 69 59
 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete und Urbane Gebiete 64 54
Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 49
 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47

Im Rahmen der Bauleitplanung stellen die in § 2 Abs. 1 festgesetzten Immissionsgrenzwerte
eine Zumutbarkeitsschwelle dar, die bei einer Überschreitung der Orientierungswerte nach
DIN 18005 im Rahmen der Abwägung herangezogen werden kann.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

2.4 DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau

Für die Ermittlung des erforderlichen Schallschutzes von schutzbedürftigen Räumen ist die
DIN 4109 in der Fassung aus dem Jahr 2018 [14] in Bayern als technische Baubestimmung
eingeführt [13].
Nach DIN 4109-1 ergeben sich die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau‐Schall-
dämm‐Maße R'w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung
der unterschiedlichen Raumarten nach folgender Gleichung:
 R'w,ges = La − KRaumart
 mit
 KRaumart = 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;
 KRaumart = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beher-
 bergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches;
 KRaumart = 35 dB für Büroräume und Ähnliches;
 La maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109-2
 Folgende Werte sind mindestens einzuhalten:
 R'w,ges = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;
 R'w,ges = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beher-
 bergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches.
Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus dem Beurteilungspegel am Tag zuzüglich
eines Zuschlags von 3 dB.
Falls jedoch der Beurteilungspegel nachts weniger als 10 dB unter dem Beurteilungspegel des
Tags liegt, wird der maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Beurteilungspegel der Nacht zu-
züglich eines Zuschlags von 10 dB (zur Berücksichtigung des höheren Schutzbedürfnisses in
der Nacht) sowie des Zuschlags von 3 dB gebildet.
Die so ermittelten Schalldämmmaße können als Anhaltswert betrachtet werden. Bei der spä-
teren Planung müssen diese Werte noch nach DIN 4109-2 [15] korrigiert werden, um u. a. den
Einfluss der Raumgröße im Verhältnis zur Fläche der Außenbauteile zu berücksichtigen.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

3 Untersuchungsgrundlagen

3.1 Örtliche Gegebenheiten

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nördlich der Gebirgsjägerstraße, im Süden der
Gemeinde Bischofswiesen. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest.
Im Norden grenzt der Geltungsbereich an bestehende Wohnbebauung, im Osten schließen
sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an den Geltungsbereich an. Im Süden und Westen
befindet sich die Jägerkaserne, mit einem direkt an den Geltungsbereich angrenzenden Park-
platz. Die Lage des Planungsgebiets sowie der umliegenden Nutzungen sind nachfolgender
Abbildung schematisch dargestellt.

Abbildung 1: Planungsgebiet, umliegende Nutzungen (Quelle: www.openstreetmaps.org)

3.2 Geplante Bebauung

Der Bebauungsplan „Am Burgergraben“ setzt Allgemeines Wohngebiet fest, die maximal zu-
lässige Wandhöhe wird auf 9,5 Meter beschränkt. Nachfolgend werden drei Geschosse für die
geplante Bebauung berücksichtigt. Innerhalb des Geltungsbereichs sollen zukünftig zehn
Wohngebäude entstehen. In nachfolgender Abbildung ist die zum jetzigen Zeitpunkt [10] ge-
plante Bebauung dargestellt.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Abbildung 2: Geplante Bebauung innerhalb des Geltungsbereichs [10]

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4 Schalltechnische Untersuchung des Straßenverkehrs

4.1 Emissionskenndaten des Straßenverkehrs

Die Emissionen der umliegenden Straßen werden u.a. durch die durchschnittliche stündliche
Verkehrsstärke, den Schwerverkehrsanteil, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, der Art der
Straßenoberfläche sowie der Längsneigungen berechnet. Die Berechnung erfolgt entspre-
chend den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-19 [8]. Bei der Berechnung ent-
sprechend RLS-19 wird die 1. und 2. Reflexionsordnung berücksichtigt.
Der Schwerverkehr wird in zwei Fahrzeuggruppen unterteilt. Bei der Fahrzeuggruppe „Lkw 1“
handelt es sich um Lkw ohne Anhänger größer 3,5 Tonnen sowie um Busse. Die Fahrzeug-
gruppe „Lkw 2“ beinhaltet Lkw mit Anhängern und Sattelzüge. Die angesetzten Verkehrsstär-
ken werden der „Verkehrszählung Gebirgsjägerstraße“ [12] entnommen und entsprechend
den Umrechnungsfaktoren der RLS-19 – Tabelle 2 angepasst. Da im Rahmen der Verkehrs-
zählung keine Schwerverkehrsanteile ermittelt wurden, werden diese ebenfalls entsprechend
RLS-19 – Tabelle 2 angesetzt.
Für eine weitsichtige Untersuchung wurde der Prognosehorizont 2035 herangezogen. Im vor-
liegenden Fall werden die Verkehrszahlen auf das Prognosejahr 2035 hochgerechnet. Es wird
eine jährliche Verkehrssteigerung von 1,5 % bei gleichbleibendem Schwerverkehrsanteil an-
gesetzt. Für die Straße „Am Burgergraben“ wird pauschal eine Verkehrsstärke von 270 Fahr-
zeugen pro Tag angesetzt. In nachfolgender Tabelle sind die verwendeten Verkehrszahlen,
die ermittelten Prognosewerte sowie Emissionspegel zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 4: Verkehrszahlen und Emissionsparameter der untersuchten Straßen

 DTV 2019 DTV 2035 vmax LmE, Tag LmE, Nacht
 Straßenabschnitt
 [Kfz/d] [Kfz/d] [km/h] [dB(A)] [dB(A)]

Gebirgsjägerstraße 1.058 1.305 50 73,3 65,7

Am Burgergraben -- 270* 30 63,9 56,1

Lm,E: Emissionspegel in dB(A)
Vmax: zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h
* Abschätzung Verkehrsstärke auf Straße „Am Burgergraben“

4.2 Ausbreitungsberechnung und Ergebnisse

Zur Beurteilung der Schallimmissionen werden 13 Immissionsorte entlang der geplanten Bau-
fenster stockwerksgenau untersucht. Die Lage der untersuchten Immissionsorte kann Karte 1
(siehe Anlage 4) entnommen werden. Die Ausbreitungsberechnung erfolgt entsprechend den
RLS-19 [8]. Für die Berechnung gemäß den RLS-19 wird die 2. Reflexionsordnung berück-
sichtigt, für Gebäudefassaden der bestehenden Bebauung wird ein Reflexionsverlust von
0,5 dB angesetzt. Die Beurteilung der Geräuschbelastung erfolgt entsprechend der
DIN 18005 [6], die Berechnungen werden mit dem EDV-Programm SoundPlan [11] durchge-
führt.

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In Anlage 1 sind die Ergebnisse tabellarisch für die untersuchten Immissionsorte stockwerks-
genau dargestellt. Die Orientierungswerte der DIN 18005 werden während des Beurteilungs-
zeitraums Tag an fünf Immissionsorten um bis zu 5 dB(A) überschritten. Die um 4 dB(A) hö-
heren Grenzwerte der 16. BImSchV [4] werden noch an 3 Immissionsorten überschritten.
Während des Beurteilungszeitraums Nacht werden die Orientierungswerte an acht Immission-
sorten überschritten. Die höchsten Überschreitungen ergeben sich am Immissionsort IO 03,
hier sind nachts Pegel von 53 dB(A) zu erwarten. Die um 4 dB(A) höheren Immissionsgrenz-
werte der 16. BImSchV [3] werden an 3 Immissionsorten überschritten. Maßnahmen zum
Schallschutz sind notwendig.
Zur Darstellung der Geräuschsituation in den Freibereichen wurden Schallimmissionspläne
erstellt, welche die Geräuschsituation in einer Höhe von 5,20 Metern über dem Gelände dar-
stellen (siehe Anlage 4, Karten 2 und 3). Die Schallimmissionspläne dienen der Orientierung,
maßgebend für die Beurteilung sind die berechneten Beurteilungspegel an den Immissionsor-
ten.

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5 Schalltechnische Untersuchung anlagenbezogener Geräusche

5.1 Allgemein

Der westlich an den Geltungsbereich angrenzende Parkplatz fällt in den Anwendungsbereich
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm [3]. Die Beurteilung der Ge-
räuschimmissionen erfolgt daher getrennt von denen des Straßenverkehrs.
Entsprechend der zur Verfügung gestellten Verkehrszählung [12] fahren den Parkplatz durch-
schnittlich 186 Fahrzeuge an. Für eine Untersuchung auf der sicheren Seite werden nachfol-
gend über 300 Zufahrten pro Tag berücksichtigt.

5.2 Emissionskenndaten

Die Ermittlung der Schallemissionen des Parkplatzes erfolgt entsprechend der Parkplatzlärm-
studie des Bayerischen Landesamts für Umwelt [9]. Die Beurteilung erfolgt entsprechend der
TA Lärm [3]. Gemäß der Parkplatzlärmstudie berechnet sich die Geräuschbelastung durch die
Parkvorgänge folgendermaßen:
 = [ 63 + + + + + 10 log( ∗ )] ( )
Mit
 Lw Anlagenbezogener Schallleistungspegel

 KPA Zuschlag für die Art des Parkplatzes

 KI Zuschlag für die Impulshaltigkeit

 KD Zuschlag für den Durchfahrtanteil

 KStro Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche

 B Bezugsgröße (Stellplätze)

 S Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes

 B*N Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkfläche

Die Straßenoberfläche der Fahrgassen wird als eine asphaltierte Fahrbahn angesetzt. Ent-
sprechend einer Abschätzung aus dem Luftbild des Planungsgebiets, werden 384 Stellplätze
auf dem Parkplatz berücksichtigt, Unterlagen zur Genehmigung etc. liegen nicht vor. Während
des Tagzeitraums wird eine Bewegungshäufigkeit von 0,1 Bewegungen je Stellplatz je Stunde
angesetzt. Dies entspricht insgesamt 614 berücksichtigten Bewegungen auf dem Parkplatz
(307 Zu- und Abfahrten). Während der lautesten Nachtstunde werden 40 Zu- bzw. Abfahrten
angesetzt (entspricht mehr als 10% der Stellplätze). Der Spitzenpegel für das Schließen von
Kofferraum und Türen wird entsprechend der Parkplatzlärmstudie mit 97,5 dB(A) berücksich-
tigt. Als Parkplatz-Art wird ein Besucher – und Mitarbeiterparkplatz angesetzt. In nachfolgen-
der Tabelle sind die Emissionskenndaten des Parkplatzes zusammenfassend dargestellt.

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Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Tabelle 5: Emissionspegel Parkplatz - Rettungsdienste

 Parkplatz- Anzahl Lwo KPA KI KD KStro Lw,ref LWA,max
 Art Stellplätze [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]

 Besucher- und 384 63,0 -- 4,0 6,4 -- 99,2 97,5
 Mitarbeiter

5.3 Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung

Die frequenzabhängigen Schallausbreitungsberechnungen erfolgen mit dem Programm
SoundPlan [11] gemäß TA Lärm [3] auf Grundlage der DIN ISO 9613-2 [7]. Der Bodeneffekt
wird pauschal für das gesamte Planungsgebiet mit 0,4 (eher schallharter Boden) angesetzt.
Alle Informationen zum Rechenlauf sind zusammenfassend in Anlage 2 dargestellt. Zur Beur-
teilung der Geräuschsituation werden insgesamt 13 Immissionsorte im Planungsgebiet unter-
sucht. Die Lage der Immissionsorte kann Karte 1 (vgl. Anlage 4) entnommen werden. Zur
Darstellung der Geräuschsituation in den Freibereichen wurden Schallimmissionspläne für die
Beurteilungszeiträume Tag und Nacht erstellt (siehe Anlage 4, Karte 4 und Karte 5). Die Schal-
limmissionspläne zeigen den Beurteilungspegel in einer Höhe von 5,20 Meter über dem Ge-
lände und dienen ausschließlich der Orientierung.
Die Immissionsrichtwerte der TA lärm werden an allen untersuchten Immissionsorten einge-
halten. Während des Beurteilungszeitraums Tag werden die Immissionsrichtwerte um mehr
als 10 dB(A) unterschritten, während des Nachtzeitraums werden die Immissionsrichtwerte um
mindestens 1,5 dB(A) unterschritten. Maßnahmen zum Schallschutz sind nicht notwendig.

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6 Maßnahmen zum Schallschutz

Grundsätzlich sind aktive Schallschutzmaßnahmen gegenüber passiven Schallschutzmaß-
nahmen zu bevorzugen. Zur Minderung der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr
kommen hierbei in erster Linie Schallschutzwände oder -wälle in Frage. Entlang der Gebirgs-
jägerstraße sind aufgrund der innerörtlichen Situation sowie städtebaulicher Gesichtspunkte
keine Schallschutzwände bzw. -wälle umsetzbar. Alternativ zur Umsetzung aktiver Schall-
schutzmaßnahmen besteht die Möglichkeit zur Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen
am Gebäude, wenn aktive Maßnahmen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand bzw. nicht
umsetzbar sind. Hierzu zählen eine geeignete Grundrissgestaltung sowie der passive Schall-
schutz nach DIN 4109 [14] [15].
Lüftungseinrichtungen in Aufenthaltsräumen mit Schlaffunktion
Ungestörter Schlaf ist bei teilweise geöffnetem Fenster, oftmals ab einem Beurteilungspegel
von 45 dB(A) nachts nicht mehr möglich (vgl. DIN 18005 Beiblatt 1 [6]). Dem Schutz von Auf-
enthaltsräumen mit Schlaffunktion ist daher besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ab nächt-
lichen Beurteilungspegeln oberhalb 45 dB(A) sind Aufenthaltsräume mit Schlaffunktion mit
schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten oder durch ein Fenster auf der schall-
abgewandten Gebäudeseite zu belüften.
Schallschutz nach DIN 4109
Die Ermittlung des erforderlichen Schallschutzes von schutzbedürftigen Räumen erfolgt ent-
sprechend der Norm DIN 4109 in der aktuellen Fassung vom Januar 2018[14] [15]. Eine ver-
einfachte oder zusammenfassende Angabe des erforderlichen Schalldämmmaßes ist nicht
möglich, da das Schalldämmmaß abhängig von der Nutzung (z. B. Büroraum, Wohnraum) und
vom maßgeblichen Außenlärmpegel ist, der aus den Beurteilungspegeln des Straßenverkehrs
sowie anlagenbedingter Geräuschimmissionen gebildet werden muss. Der erforderliche bau-
liche Schallschutz gegen Außenlärm ist daher im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
zu ermitteln. Die maßgeblichen Außenlärmpegel entlang der geplanten Bebauung werden in
Kapitel 8 ermittelt. Bei der späteren Planung müssen diese Werte nach DIN 4109-2 [15] korri-
giert werden, um u. a. den Einfluss der Raumgröße im Verhältnis zur Fläche der Außenbau-
teile zu berücksichtigen.
Geeignete Grundrissgestaltung
Räume die entsprechend DIN 4109-1, Kap. 3.16 schutzbedürftig sind, sind an der schallab-
gewandten Gebäudeseite anzuordnen. Räume, die keine Schutzbedürftigkeit aufweisen (Bad,
Flur, Abstellräume etc.), können an der schallintensiven Gebäudeseite angeordnet werden
Geplante Tiefgaragen Ein- und Ausfahrten
Im Vorentwurf des Bebauungsplans [10] sind Umgrenzungsflächen von Tiefgaragen festge-
setzt. Die Lage der Ein- und Ausfahrten sowie deren genaue Planung wird im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens nicht verbindlich festgelegt. Es wird empfohlen die Tiefgaragen Ein- und
Ausfahrten, soweit dies möglich ist, nicht gegenüber von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen
anzuordnen.

9545_02_B 16
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Sollte dies nicht möglich sein, ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein schalltech-
nischer Nachweis zu erbringen, dass die Vorgaben der TA Lärm an den umliegenden schutz-
bedürftigen Nutzungen eingehalten werden.

7 Textvorschläge für den Bebauungsplan

7.1 Festsetzungen

Schutz gegenüber den Schallimmissionen des Schienenverkehrs
 i. Bei Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 (Juli 2002) für ein Allge-
 meines Wohngebiet (tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A)), sind öffenbare Fenster von
 schutzbedürftigen Räumen nach Möglichkeit an der geräuschabgewandten Gebäu-
 deseite anzuordnen, oder die schutzbedürftigen Räume sind über ein Fenster auf der
 geräuschabgewandten Gebäudeseite zu belüften.
 ii. Die Ein- und Ausfahrten der geplanten Tiefgaragen sind, soweit möglich, nicht gegen-
 über schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen zu errichten. Ist dies nicht möglich, ist im
 Rahmen des nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens ein schalltechnischer
 Nachweis zu erbringen, dass die Regelungen der TA Lärm an der schutzbedürftigen
 Bebauung eingehalten werden.
 iii. Aufenthaltsräume mit Schlaffunktion sind ab einen nächtlichen Beurteilungspegel ober-
 halb 45 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort, mit schallgedämmten Lüftungseinrich-
 tungen auszuführen, sofern keine Grundrissorientierung möglich ist, oder der Schlaf-
 raum durch ein Fenster auf der schallabgewandten Gebäudeseite belüftet werden
 kann. Alternativ dazu, können auch Balkone mit allseitiger Schallschutzverglasung
 ausgeführt werden, ein Nachweis, dass ein nächtlicher Beurteilungspegel von 45 dB(A)
 am Immissionsort eingehalten wird, ist im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen.

9545_02_B 17
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

 Je nach geplanter Bebauung und deren Fortschritt in den einzelnen Baufenstern, kann sich
 die Geräuschsituation verändern. Sofern die zu den Schallquellen nächstgelegenen Ge-
 bäude zeitlich vor den dahinter liegenden bzw. zeitgleich gebaut werden, kann sich eine
 abschirmende Wirkung für die dahinter liegenden Baufenster ergeben, so dass ggf. auf
 entsprechende Schallschutzmaßnahmen (schallgedämmte Lüftungseinrichtungen etc.)
 verzichtet werden kann. Im Baugenehmigungsverfahren muss ein schalltechnischer Nach-
 weis erbracht werden, dass der Schallschutz gewährleistet ist.

7.2 Hinweise

Die Schalldämmung der Außenbauteile ist entsprechend DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
zu bemessen. Maßgebend ist hierbei die zum Zeitpunkt der Genehmigung, in den Bayrischen
Technischen Baubestimmungen (BayTB) baurechtlich eingeführte Version der DIN 4109 -
Schallschutz im Hochbau. Ein entsprechender Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren
zu erbringen.

7.3 Begründung

Auf den Geltungsbereich wirken Schallimmissionen ausgehend vom Straßenverkehr sowie
anlagenbezogene Geräusche ein. Die auf den Geltungsbereich einwirkenden Geräuschimmis-
sionen wurden vom Ingenieurbüro ACCON GmbH ermittelt und im Gutachten ACB-0721-
9545/02 vom 28.07.2021 dokumentiert.
Die Beurteilung des Straßenverkehrslärms erfolgt nach DIN 18005. Die in dieser DIN genann-
ten Orientierungswerte betragen für ein allgemeines Wohngebiet (WA) tags 55 dB(A) und
nachts 45 dB(A). Diese Orientierungswerte werden, je nach Lage innerhalb des Geltungsbe-
reichs, um bis zu 7 dB(A) während des Beurteilungszeitraums Nacht überschritten. Während
des Beurteilungszeitraums Tag werden die Orientierungswerte der DIN 18005 im südlichen
Teil des Geltungsbereichs überschritten. Die höchsten Beurteilungspegel treten, an den nach
Süden orientieren Gebäudefassaden auf.
Grundsätzlich sind aktive Schallschutzmaßnahmen gegenüber passiven Schallschutzmaß-
nahmen zu bevorzugen. Zur Minderung der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr
kommen hierbei in erster Linie Schallschutzwände oder -wälle in Frage. Entlang der Gebirgs-
jägerstraße sind aufgrund der innerörtlichen Situation sowie städtebaulicher Gesichtspunkte
jedoch keine aktiven Schalschutzmaßnahmen umsetzbar. Zur Sicherstellung gesunder Wohn-
verhältnisse wird daher auf passive Maßnahmen zum Schallschutz verwiesen.
Schutzbedürftige Wohnräume (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer) sind nach Möglichkeit auf
die verkehrslärmabgewandte Gebäudeseite zu legen, bzw. zum Lüften notwendige Fenster an
der zur Gebirgsjägerstraße orientierten Fassade zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein,
muss den Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 mit passiven Schallschutz-
maßnahmen begegnet werden. Gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 ist ein ungestörter Schlaf bei
gekippten Fenstern ab einem Beurteilungspegel oberhalb 45 dB(A) nicht mehr möglich. Fens-
ter müssen in diesen Fällen daher geschlossen gehalten werden.

9545_02_B 18
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Um dennoch einen ausreichenden Luftaustausch zu gewährleisten, müssen in Schlaf- und
Kinderzimmern mit Beurteilungspegeln über 45 dB(A) schallgedämmte Lüftungseinrichtungen
vorgesehen werden. Die Beurteilung des Gewerbelärms erfolgt gemäß der Technischen An-
leitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm. Die in der TA Lärm genannten Immissionsricht-
werte betragen für allgemeines Wohngebiet (WA) tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A). Die
Immissionsrichtwerte werden im gesamten Geltungsbereich eingehalten. Maßnahmen zum
Schallschutz gegenüber dem Gewerbelärm sind nicht erforderlich.
Im Bebauungsplan werden Umgrenzungsflächen von Tiefgaragen festgesetzt. Die Lage der
Ein- und Ausfahrten sowie deren genaue Planung wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
nicht verbindlich festgelegt. Zum Schutz vor Verkehrslärm wird empfohlen die Tiefgaragen Ein-
und Ausfahrten, soweit dies möglich ist, nicht gegenüber von schutzbedürftigen Aufenthalts-
räumen anzuordnen. Sollte dies nicht möglich sein, ist im Rahmen des Baugenehmigungsver-
fahrens ein schalltechnischer Nachweis zu erbringen, dass die Vorgaben der TA Lärm an den
umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten werden.

9545_02_B 19
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

8 Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109

In diesem Abschnitt werden die Anforderungen an den passiven Schallschutz ermittelt. Eine
Festsetzung im Bebauungsplan ist nicht zwingend notwendig, da die Pflicht zur Erfüllung des
baulichen Schallschutzes nach DIN 4109-1 [14] durch das Baurecht [13] gesichert ist. Ein Hin-
weis bzgl. des baulichen Schallschutzes nach DIN 4109-1 ist jedoch empfehlenswert.
Nach DIN 4109-1 sind in Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Büroräumen und Ähnlichen
Schalldämm-Maße von mindestens R’w,ges = 30 dB einzuhalten.
In der Fassung der DIN 4109 vom Januar 2018 [14] [15] wird dabei dem nächtlichen Ruhebe-
dürfnis mehr Bedeutung zugerechnet. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen
Tag minus Nacht weniger als 10 dB(A), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum
Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und
einem Zuschlag von 10 dB(A). Im vorliegenden Fall wurde ausschließlich der Nachtwerte her-
angezogen, da die Beurteilungspegel im gesamten Planungsgebiet tags und nachts ähnlich
hoch sind.
Überlagerung mehrerer Schallquellen
Aufgrund zweier unterschiedlicher Schallquellen, die bei der Berechnung zu berücksichtigen
sind (Gewerbe und Verkehr), wird der resultierenden Außenlärmpegel La,res entsprechend DIN-
4109, Kap. 4.4.5.7 bestimmt. Im Sinne einer Vereinfachung werden hierbei unterschiedliche
Definitionen der einzelnen maßgeblichen Außenpegel toleriert. Eine Addition von 3 dB(A) er-
folgt nur einmal auf den resultierenden Außenlärmpegel La,res.

 , = 10 log ∑( 100,1 ) 

Mit:
 La,i einzelne maßgebliche Außenlärmpegel der verschiedenen Schallquellen

 La,res resultierender Außenlärmpegel aus den einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegeln

Die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN-4109 werden an Immissionsorten an der ge-
planten Bebauung ermittelt und sind in Anlage 3 stockwerksgenau dargestellt. Die untersuch-
ten Immissionsorte können in nachfolgender Abbildung entnommen werden. Grundlage für die
Berechnungen bildet der Vorentwurf des Bebauungsplans [10]. Die schallabschirmende Wir-
kung der geplanten Gebäude wurde bei der Berechnung berücksichtigt.

9545_02_B 20
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Abbildung 3: Maßgebliche Immissionsorte zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN
 4109

9545_02_B 21
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

9 Zusammenfassung

Die Gemeinde Bischofswiesen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Burger-
graben“ im Süden der Gemarkung. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet
fest.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nördlich der Gebirgsjägerstraße in direkter
Nachbarschaft der Jägerkaserne. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an bestehende
Wohnbebauung, im Osten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an den Gel-
tungsbereich an. Im Süden und Westen befindet sich die Jägerkaserne, mit einem direkt an
den Geltungsbereich angrenzenden Parkplatz.
Es wurde untersucht mit welchen Geräuschimmissionen ausgehend vom Straßenverkehr in
dem geplanten Wohngebiet zu rechnen ist. Die Berechnungen ergaben, dass die Orientie-
rungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärm (55 dB(A) tags, 45 dB(A) nachts, in allgemeinen
Wohngebieten) an Teilen der ausgewiesenen Baufenstern überschritten werden.
Aufgrund der innerörtlichen Situation und städtebaulicher Gesichtspunkte ist eine Umsetzung
aktiver Schallschutzmaßnahmen nicht möglich, zur Sicherstellung gesunder Wohnverhält-
nisse wird eine Grundrissgestaltung sowie passiver Schallschutz nach DIN 4109 vorgeschla-
gen.
Weiterhin wurden die Geräuschimmissionen des westlich angrenzenden Parkplatzes schall-
technisch untersucht. Der westlich an den Geltungsbereich angrenzende Parkplatz fällt in den
Anwendungsbereich der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm. Die Un-
tersuchung ergab, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im gesamten Geltungsbereich
eingehalten werden und keine Maßnahmen zum Schallschutz notwendig sind. Weitere ge-
werbliche Geräuschquellen wurden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht berück-
sichtigt.

Augsburg, 28.07.2021
ACCON GmbH

B.Sc. Sebastian Hagenah

9545_02_B 22
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Beurteilungspegel Verkehr
Anlage 2 Beurteilungspegel Gewerbe
Anlage 3 Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109
Anlage 4 Karten

9545_02_B I
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Anlage 1 Beurteilungspegel Verkehr

9545_02_B II
Schalltechnische Untersuchung Anlage 1

 Bebauungsplan "Am Burgergraben"
 Rechenlaufinformationen Straßenverkehr

 Projektbeschreibung

 Projekttitel: Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanerfahren „Am Burgergraben“
 Projekt Nr.: 9545
 Projektbearbeiter: SeHa
 Auftraggeber: NRT Narr . Rist . Türk

 Beschreibung:
 Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanerfahren „Am Burgergraben“
 in der Gemeinde Bischofswiesen

 Rechenlaufbeschreibung

 Rechenart: Einzelpunkt Schall
 Titel: Beurteilungspegel Verkehr
 Gruppe
 Laufdatei: RunFile.runx
 Ergebnisnummer: 6
 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8)
 Berechnungsbeginn: 27.07.2021 16:31:18
 Berechnungsende: 27.07.2021 16:31:25
 Rechenzeit: 00:01:677 [m:s:ms]
 Anzahl Punkte: 13
 Anzahl berechneter Punkte: 13
 Kernel Version: SoundPLAN 8.2 (16.07.2021) - 32 bit

 Rechenlaufparameter

 Reflexionsordnung 2
 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m
 Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m
 Suchradius 5000 m
 Filter: dB(A)
 Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB
 Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Ja

 Richtlinien:
 Straße: RLS-19
 Rechtsverkehr
 Emissionsberechnung nach: RLS-19
 Reflexionsordnung begrenzt auf : 2
 Reflexionsverluste gemäß Richtlinie verwenden
 Seitenbeugung: ausgeschaltet
 Minderung
 Bewuchs: Benutzerdefiniert
 Bebauung: Benutzerdefiniert
 Industriegelände: Benutzerdefiniert

 Bewertung: DIN 18005:1987 - Verkehr
 Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 1

 Bebauungsplan "Am Burgergraben"
 Rechenlaufinformationen Straßenverkehr
 Geometriedaten

 Situation2 - Verkehr.sit 27.07.2021 16:06:40
 - enthält:
 Gebäude-Angepasst.geo 27.07.2021 16:06:38
 Rechengebiet.geo 27.04.2021 11:18:44
 Straße.geo 27.07.2021 15:56:06
 Immissionsorte.geo 27.07.2021 16:06:40
 Baufenster-Gebäude.geo 27.07.2021 16:06:40
 RDGM0002.dgm 27.04.2021 10:41:52

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 1

 Bebauungsplan "Am Burgergraben"
 Beurteilungspegel Straßenverkehr

 Legende
 Immissionsort Name des Immissionsorts
 Nutzung Gebietsnutzung
 SW Stockwerk
 HR Richtung
 OW,T dB(A) Orientierungswert Tag
 OW,N dB(A) Orientierungswert Nacht
 LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag
 LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht
 LrT,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT
 LrN,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 1

 Bebauungsplan "Am Burgergraben"
 Beurteilungspegel Straßenverkehr
Immissionsort Nutzung SW HR OW,T OW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff

 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB
IO 01 WA EG W 55 45 53,1 45,4 --- 0,4
 1.OG 55 45 53,2 45,5 --- 0,5
 2.OG 55 45 53,2 45,5 --- 0,5
IO 02 WA EG W 55 45 54,1 46,5 --- 1,5
 1.OG 55 45 55,1 47,5 0,1 2,5
 2.OG 55 45 55,3 47,7 0,3 2,7
IO 03 WA EG S 55 45 59,6 52,0 4,6 7,0
 1.OG 55 45 60,2 52,6 5,2 7,6
 2.OG 55 45 60,0 52,4 5,0 7,4
IO 04 WA EG S 55 45 58,6 51,0 3,6 6,0
 1.OG 55 45 59,2 51,6 4,2 6,6
 2.OG 55 45 59,0 51,4 4,0 6,4
IO 05 WA EG S 55 45 58,6 51,0 3,6 6,0
 1.OG 55 45 59,2 51,6 4,2 6,6
 2.OG 55 45 58,9 51,3 3,9 6,3
IO 06 WA EG O 55 45 55,5 47,8 0,5 2,8
 1.OG 55 45 55,7 48,0 0,7 3,0
 2.OG 55 45 55,2 47,5 0,2 2,5
IO 07 WA EG O 55 45 52,7 44,9 --- ---
 1.OG 55 45 52,5 44,8 --- ---
 2.OG 55 45 52,2 44,5 --- ---
IO 08 WA EG N 55 45 52,0 44,2 --- ---
 1.OG 55 45 51,2 43,5 --- ---
 2.OG 55 45 50,4 42,7 --- ---
IO 09 WA EG N 55 45 51,7 44,0 --- ---
 1.OG 55 45 50,9 43,2 --- ---
 2.OG 55 45 50,0 42,3 --- ---
IO 10 WA EG SW 55 45 51,3 43,6 --- ---
 1.OG 55 45 51,4 43,7 --- ---
 2.OG 55 45 51,3 43,6 --- ---
IO 11 WA EG S 55 45 53,9 46,2 --- 1,2
 1.OG 55 45 53,6 45,9 --- 0,9
 2.OG 55 45 53,2 45,5 --- 0,5
IO 12 WA EG S 55 45 54,1 46,4 --- 1,4
 1.OG 55 45 53,8 46,1 --- 1,1
 2.OG 55 45 53,3 45,5 --- 0,5
IO 13 WA EG O 55 45 41,8 34,2 --- ---
 1.OG 55 45 43,0 35,4 --- ---
 2.OG 55 45 44,1 36,5 --- ---

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Anlage 2 Beurteilungspegel Gewerbe

9545_02_B III
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2

 Bebauungsplan "Am Burgergraben"
 Rechenlaufinformationen Gewerbe

 Projektbeschreibung

 Projekttitel: Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanerfahren „Am Burgergraben“
 Projekt Nr.: 9545
 Projektbearbeiter: SeHa
 Auftraggeber: NRT Narr . Rist . Türk

 Beschreibung:
 Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanerfahren „Am Burgergraben“
 in der Gemeinde Bischofswiesen

 Rechenlaufbeschreibung

 Rechenart: Einzelpunkt Schall
 Titel: Beurteilungspegel Gewerbe
 Gruppe
 Laufdatei: RunFile.runx
 Ergebnisnummer: 4
 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8)
 Berechnungsbeginn: 28.07.2021 15:27:49
 Berechnungsende: 28.07.2021 15:27:57
 Rechenzeit: 00:01:772 [m:s:ms]
 Anzahl Punkte: 13
 Anzahl berechneter Punkte: 13
 Kernel Version: SoundPLAN 8.2 (16.07.2021) - 32 bit

 Rechenlaufparameter

 Reflexionsordnung 3
 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m
 Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m
 Suchradius 5000 m
 Filter: dB(A)
 Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB
 Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Ja

 Richtlinien:
 Parkplätze: ISO 9613-2: 1996
 Emissionsberechnung nach: Parkplatzlärmstudie 2007
 Luftabsorption: ISO 9613-1
 regulärer Bodeneffekt (Kapitel 7.3.1), für Quellen ohne Spektrum automatisch alternativer Bodeneffekt
 Begrenzung des Beugungsverlusts:
 einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB
 Seitenbeugung: Seitliche Pfade auch um Gelände (veraltet)
 Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung
 Umgebung:
 Luftdruck 1013,3 mbar
 relative Feuchte 70,0 %
 Temperatur 10,0 °C
 Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0;
 Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2

 Bebauungsplan "Am Burgergraben"
 Rechenlaufinformationen Gewerbe
 Beugungsparameter: C2=20,0
 Zerlegungsparameter:
 Faktor Abstand / Durchmesser 8
 Minimale Distanz [m] 1m
 Max. Differenz Bodendämpfung + Beugung 1,0 dB
 Max. Iterationszahl 4
 Minderung
 Bewuchs: ISO 9613-2
 Bebauung: ISO 9613-2
 Industriegelände: ISO 9613-2

 Bewertung: TA-Lärm 1998/2017 - Werktag
 Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt

 Geometriedaten

 Situation3 - Gewerbe.sit 28.07.2021 15:22:52
 - enthält:
 Bodeneffekt.geo 28.07.2021 15:22:52
 Gebäude-Angepasst.geo 27.07.2021 16:06:38
 Geltungsbereich.geo 27.07.2021 14:55:26
 Immissionsorte.geo 27.07.2021 16:06:40
 Parkplatz.geo 27.04.2021 11:35:06
 Rechengebiet.geo 27.04.2021 11:18:44
 Baufenster-Gebäude.geo 27.07.2021 16:06:40
 RDGM0002.dgm 27.07.2021 16:36:12

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2

 Bebauungsplan "Am Burgergraben"
 Beurteilungspegel Gewerbe

 Legende
 Immissionsort Name des Immissionsorts
 Nutzung Gebietsnutzung
 SW Stockwerk
 HR Richtung
 RW,T dB(A) Richtwert Tag
 RW,N dB(A) Richtwert Nacht
 RW,T max dB(A) Richtwert Maximalpegel Tag
 RW,N max dB(A) Richtwert Maximalpegel Nacht
 LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag
 LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht
 LT,max dB(A) Maximalpegel Tag
 LN,max dB(A) Maximalpegel Nacht
 LrT,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT
 LrN,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN
 LT,max diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LT,max
 LN,max diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LN,max

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2

 Bebauungsplan "Am Burgergraben"
 Beurteilungspegel Gewerbe
Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N RW,T RW,N LrT LrN LT,max LN,max LrT,diff LrN,diff LT,max LN,max
 max max diff diff
 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB dB dB
IO 01 WA EG W 55 40 85 60 38,1 36,6 55,4 55,4 --- --- --- ---
IO 01 WA 1.OG W 55 40 85 60 38,9 37,4 56,0 56,0 --- --- --- ---
IO 01 WA 2.OG W 55 40 85 60 39,4 37,9 56,7 56,7 --- --- --- ---
IO 02 WA EG W 55 40 85 60 38,6 37,1 56,4 56,4 --- --- --- ---
IO 02 WA 1.OG W 55 40 85 60 39,5 38,0 57,2 57,2 --- --- --- ---
IO 02 WA 2.OG W 55 40 85 60 40,0 38,5 57,8 57,8 --- --- --- ---
IO 03 WA EG S 55 40 85 60 33,9 32,4 51,7 51,7 --- --- --- ---
IO 03 WA 1.OG S 55 40 85 60 35,6 34,1 53,5 53,5 --- --- --- ---
IO 03 WA 2.OG S 55 40 85 60 36,0 34,5 54,0 54,0 --- --- --- ---
IO 04 WA EG S 55 40 85 60 30,2 28,6 44,6 44,6 --- --- --- ---
IO 04 WA 1.OG S 55 40 85 60 31,5 30,0 46,1 46,1 --- --- --- ---
IO 04 WA 2.OG S 55 40 85 60 31,6 30,0 46,9 46,9 --- --- --- ---
IO 05 WA EG S 55 40 85 60 25,9 24,3 39,9 39,9 --- --- --- ---
IO 05 WA 1.OG S 55 40 85 60 27,0 25,5 41,2 41,2 --- --- --- ---
IO 05 WA 2.OG S 55 40 85 60 27,1 25,6 41,8 41,8 --- --- --- ---
IO 06 WA EG O 55 40 85 60 26,1 24,6 39,1 39,1 --- --- --- ---
IO 06 WA 1.OG O 55 40 85 60 26,5 24,9 38,8 38,8 --- --- --- ---
IO 06 WA 2.OG O 55 40 85 60 26,4 24,9 38,8 38,8 --- --- --- ---
IO 07 WA EG O 55 40 85 60 20,8 19,3 35,5 35,5 --- --- --- ---
IO 07 WA 1.OG O 55 40 85 60 15,5 14,0 28,1 28,1 --- --- --- ---
IO 07 WA 2.OG O 55 40 85 60 9,8 8,3 22,6 22,6 --- --- --- ---
IO 08 WA EG N 55 40 85 60 22,7 21,2 37,4 37,4 --- --- --- ---
IO 08 WA 1.OG N 55 40 85 60 22,7 21,1 37,1 37,1 --- --- --- ---

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Schalltechnische Untersuchung Anlage 2

 Bebauungsplan "Am Burgergraben"
 Beurteilungspegel Gewerbe
Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N RW,T RW,N LrT LrN LT,max LN,max LrT,diff LrN,diff LT,max LN,max
 max max diff diff
 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB dB dB
IO 08 WA 2.OG N 55 40 85 60 22,7 21,1 37,4 37,4 --- --- --- ---
IO 09 WA EG N 55 40 85 60 23,8 22,3 39,2 39,2 --- --- --- ---
IO 09 WA 1.OG N 55 40 85 60 24,3 22,8 40,2 40,2 --- --- --- ---
IO 09 WA 2.OG N 55 40 85 60 24,4 22,9 40,6 40,6 --- --- --- ---
IO 10 WA EG SW 55 40 85 60 34,0 32,5 50,0 50,0 --- --- --- ---
IO 10 WA 1.OG SW 55 40 85 60 35,5 33,9 50,2 50,2 --- --- --- ---
IO 10 WA 2.OG SW 55 40 85 60 36,1 34,6 50,7 50,7 --- --- --- ---
IO 11 WA EG S 55 40 85 60 32,3 30,8 46,7 46,7 --- --- --- ---
IO 11 WA 1.OG S 55 40 85 60 33,4 31,9 47,1 47,1 --- --- --- ---
IO 11 WA 2.OG S 55 40 85 60 34,1 32,6 47,8 47,8 --- --- --- ---
IO 12 WA EG S 55 40 85 60 30,0 28,5 42,6 42,6 --- --- --- ---
IO 12 WA 1.OG S 55 40 85 60 30,8 29,3 42,6 42,6 --- --- --- ---
IO 12 WA 2.OG S 55 40 85 60 31,4 29,9 43,5 43,5 --- --- --- ---
IO 13 WA EG O 55 40 85 60
IO 13 WA 1.OG O 55 40 85 60
IO 13 WA 2.OG O 55 40 85 60

 ACCON GmbH - Büro Augsburg, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

SoundPLAN 8.2
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

Anlage 3 Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109
 Immissionsort Stockwerk Beurteilungspegel Beurteilungspegel Maßgeblicher
 Verkehr [dB] Gewerbe [dB] Außenlärmpegel
 nach DIN-4109
 IO 1
 EG 53 55 61
 1.OG 53 55 61
 2.OG 52 55 60
 IO 2
 EG 54 55 61
 1.OG 54 55 61
 2.OG 53 55 61
 IO 3
 EG 53 55 61
 1.OG 53 55 61
 2.OG 53 55 61
 IO 4
 EG 54 55 61
 1.OG 54 55 61
 2.OG 54 55 61
 IO 5
 EG 51 55 60
 1.OG 52 55 60
 2.OG 52 55 60
 IO 6
 EG 55 55 62
 1.OG 55 55 62
 2.OG 54 55 61
 IO 7
 EG 49 55 59
 1.OG 50 55 60
 2.OG 50 55 60
 IO 8
 EG 55 55 62
 1.OG 55 55 62
 2.OG 54 55 61
 IO 9
 EG 50 55 60
 1.OG 50 55 60
 2.OG 51 55 60
 IO 10
 EG 49 55 59
 1.OG 50 55 60
 2.OG 50 55 60
 IO 11
 EG 54 55 61
 1.OG 54 55 61
 2.OG 54 55 61
 IO 12
 EG 46 55 59
 1.OG 47 55 59
 2.OG 48 55 59
 IO 13
 EG 55 55 62
 1.OG 56 55 62
 2.OG 56 55 62

9545_02_B IV
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

 Immissionsort Stockwerk Beurteilungspegel Beurteilungspegel Maßgeblicher
 Verkehr [dB] Gewerbe [dB] Außenlärmpegel
 nach DIN-4109
 IO 14 EG
 57 55 63
 1.OG
 58 55 63
 2.OG
 58 55 63
 IO 15 EG
 63 55 67
 1.OG
 63 55 67
 2.OG
 63 55 67
 IO 16 EG
 57 55 63
 1.OG
 58 55 63
 2.OG
 58 55 63
 IO 17 EG
 51 55 60
 1.OG
 53 55 61
 2.OG
 54 55 61
 IO 18 EG
 51 55 60
 1.OG
 52 55 60
 2.OG
 54 55 61
 IO 19 EG
 52 55 60
 1.OG
 54 55 61
 2.OG
 55 55 62
 IO 20 EG
 57 55 63
 1.OG
 58 55 63
 2.OG
 58 55 63
 IO 21 EG
 62 55 66
 1.OG
 63 55 67
 2.OG
 62 55 66
 IO 22 EG
 57 55 63
 1.OG
 58 55 63
 2.OG
 58 55 63
 IO 23 EG
 51 55 60
 1.OG
 52 55 60
 2.OG
 53 55 61
 IO 24 EG
 50 55 60
 1.OG
 52 55 60
 2.OG
 53 55 61
 IO 25 EG
 51 55 60
 1.OG
 53 55 61
 2.OG
 54 55 61
 IO 26 EG
 56 55 62
 1.OG
 57 55 63
 2.OG
 57 55 63

9545_02_B V
Bericht-Nr.: ACB-0721-9545/02

 Immissionsort Stockwerk Beurteilungspegel Beurteilungspegel Maßgeblicher
 Verkehr [dB] Gewerbe [dB] Außenlärmpegel
 nach DIN-4109
 IO 27 EG
 62 55 66
 1.OG
 62 55 66
 2.OG
 62 55 66
 IO 28 EG
 57 55 63
 1.OG
 57 55 63
 2.OG
 58 55 63
 IO 29 EG
 50 55 60
 1.OG
 52 55 60
 2.OG
 53 55 61
 IO 30 EG
 50 55 60
 1.OG
 51 55 60
 2.OG
 53 55 61
 IO 31 EG
 51 55 60
 1.OG
 52 55 60
 2.OG
 54 55 61
 IO 32 EG
 56 55 62
 1.OG
 57 55 63
 2.OG
 57 55 63
 IO 33 EG
 62 55 66
 1.OG
 62 55 66
 2.OG
 62 55 66
 IO 34 EG
 57 55 63
 1.OG
 57 55 63
 2.OG
 58 55 63
 IO 35 EG
 50 55 60
 1.OG
 52 55 60
 2.OG
 53 55 61
 IO 36 EG
 50 55 60
 1.OG
 51 55 60
 2.OG
 53 55 61
 IO 37 EG
 51 55 60
 1.OG
 52 55 60
 2.OG
 53 55 61
 IO 38 EG
 55 55 62
 1.OG
 56 55 62
 2.OG
 57 55 63
 IO 39 EG
 62 55 66
 1.OG
 62 55 66
 2.OG
 62 55 66

9545_02_B VI
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