AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW

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AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
23. Dezember 2020 - Ausgabe 05
                                        Jahrgang 29 | Auflage 12.500

AMTSBLATT                 FÜR DIE STADT TELTOW

     RATHAUS           KULTUR                       REGIONALES
NEUE REGELN     PARTNERSCHAFT                 BUSVERBINDUNG
Öffnung zu      Freunde aus Ahlen             Schneller Weg
Corona-Zeiten   zu Gast                       zum BER

                                                          www.teltow.de
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
AMTSBLATT
                                                                     FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                     AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

     INHALT
      AMTLICHER TEIL
04 BESCHLÜSSE DER 05. WERKSAUSSCHUSSSITZUNG VOM 30.09.2020

       BESCHLÜSSE DER 12. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG VOM 26.10.2020

       BESCHLUSS DER 06. WERKSAUSSCHUSSSITZUNG VOM 11.11.2020

       BESCHLÜSSE DER 13. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG VOM 30.11.2020

05 BESCHLÜSSE DER 10. STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG VOM 09.12.2020

07 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG GRUNDSTEUER 2021

       ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG STRASSENREINIGUNGSGEBÜHREN 2021

       BEKANNTMACHUNG ZUR SCHULANMELDUNG DER EINSCHÜLER ZUM
       SCHULJAHR 2021/2022

08 ALLGEMEINVERFÜGUNG STRASSENBENENNUNG ÖFFENTLICHER VERKEHRSFLÄCHEN

09 WIDMUNGSVERFÜGUNG ÖFFENTLICHER VERKEHRSFLÄCHEN

 11 BEKANNTMACHUNG DES EIGENBETRIEBES „MENSCHENSKINDER TELTOW“ –
       EIGENBETRIEB DER STADT TELTOW – ÜBER DIE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES
       JAHRESABSCHLUSSES 2017

       FESTSETZUNGEN NACH § 14 ABSATZ 1 NUMMER 1 EIGV FÜR DAS
       WIRTSCHAFTSJAHR 2021 EIGENBETRIEB „MENSCHENSKINDER TELTOW“
       DER STADT TELTOW

 12 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BERUFUNG VON ERSATZPERSONEN

       HAUSHALTSSATZUNG DER STADT TELTOW FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2021

 IMPRESSUM                                                                             Sie finden das Amtsblatt auch online auf der Webseite www.teltow.de.
Herausgeber: Stadt Teltow, Der Bürgermeister, Marktplatz 1–3, 14513 Teltow, Telefon 03328 4781 0, Körperschaft des öffentlichen Rechts; Texte/Redaktion:
SG Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing; Fotos: Stadt Teltow, Adobe Stock Fotos, Titelbild: Elias, 9 Jahre; Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt
erscheint nach Bedarf, hängt im Bekanntmachungskasten der Stadt Teltow vor dem Neuen Rathaus, Marktplatz 1–3, aus, liegt im Neuen Rathaus
zur Mitnahme bereit und ist zusätzlich unter www.teltow.de einsehbar. Auflage: 12.500 Exemplare; Grafikdesign: Karin Rische, Art Direction; Druck und
Weiterverarbeitung: dieUmweltDruckerei

                                                                              02
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
AMTSBLATT
                            FÜR DIE STADT TELTOW
                            AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

 INFORMATIONEN AUS UND FÜR TELTOW
BRIEF DES BÜRGERMEISTERS   14                  18 KRIMINALITÄTSSTATISTIK 2019

       NEUER STATDTPLAN    16                  19 EINE NEUE FRIEDHOFSGLOCKE
             ERSCHIENEN

                                               22 BAUMASSNAHMEN
       TASCHENKALENDER     16                         UND SPERRUNGEN
               FÜR 2021

                                               23 JUGENDKUNSTSCHULE
     AKTUELLER HAUSHALT    17                         SUCHT KURSLEITUNG
              EINSEHBAR

                                               24 TERMINE DER STADTBIBLIOTHEK
           JTT-CONTAINER   17
        IN FRISCHEM LOOK

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AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                         AMTLICHER TEIL
                                                             AMTSBLATT
                                                             FÜR DIE STADT TELTOW
                                                             AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

SITZUNGSBESCHLÜSSE

BESCHLÜSSE DER                                 HA-Beschluss-Nr.: 03/12/2020                    HA-Beschluss-Nr.: 09/12/2020
05. WERKSAUSSCHUSSSITZUNG
VOM 30.09.2020                                 „Das gemeindliche Einvernehmen zum An-          „Der Auftrag zur Erbringung der Planungs-
                                               trag auf Baugenehmigung zum Neubau              leistungen für die Erneuerung des Schulhofes
ÖFFENTLICH BEHANDELT:                          von vier Einfamilienhäusern in der Wilhelm-     der Bruno-H.- Bürgel- Schule wird dem Pla-
                                               Külz-Straße 26 (Gemarkung Teltow, Flur 9,       nungsbüro GründerZeit , Forststraße 126 a in
WA-Beschluss-Nr.: 01/05/2020                   Flurstück 424/1) wird erteilt.“                 14471 Potsdam, erteilt. Die Auftragssumme
                                                                                               beträgt 40.973,87 € brutto.“
„Die Stadt Teltow übernimmt das sich aus
dem Inkrafttreten der neuen Elternbeitrags-    HA-Beschluss-Nr.: 04/12/2020
ordnung ab dem 01.01.2020 ergebende Ein-                                                       HA-Beschluss-Nr.: 10/12/2020
nahmedefizit i.H. von 5.000 € im Haushalts-    „Die Fragen 3, 4 und 5 des Antrages auf
jahr 2020 des Evangelischen Diakonissen-       Vorbescheid für den Neubau von zwei Bau-        „Der Auftrag zur Erbringung der Planungs-
hauses Berlin Teltow Lehnin.“                  körpern als Wohn- und Geschäftshaus am          leistungen für die Sanierung des Glas-
                                               Ruhlsdorfer Platz 3 (Gemarkung Teltow, Flur     ganges des Gebäudes der Stadtverwaltung
                                               2, Flurstücke 85, 87 und 88) werden mit         Teltow wird dem Planungsbüro S&P Sahl-
WA-Beschluss-Nr.: 02/05/2020                   JA beantwortet. Die Fragen 1, 2 und 6 des       mann GmbH, Stubenrauchstraße 10, 14482
                                               Antrages auf Vorbescheid können nicht           Potsdam, erteilt. Die Auftragssumme beträgt
„Der Eigenbetrieb unterstützt die Bemü-        beantwortet werden.“                            97.124,26 € brutto.“
hungen der Stadt Teltow (Beschluss der SVV
vom 27.11.2019) sich an der internationalen
Kampagne „Fairtrade-Towns" zu beteiligen.      HA-Beschluss-Nr.: 05/12/2020                    HA-Beschluss-Nr.: 17/12/2020
Damit strebt Teltow den in Deutschland vom
gemeinnützigen Verein TransFair e.V. verlie-   „Der Auftrag zur Pflanzung von Straßen-         „Die Verlängerung des Mietvertrages
henen Titel „Fairtrade-Town" an, der an den    bäumen wird an die Firma Alpina AG, NL          ab 01.05.2021 zwischen der WGT Teltow
Kriterien von TransFair e.V. und der WFTO      Potsdam / Ludwigsfelde, Struveweg 5 in          und dem Eigenbetrieb „MenschensKinder
(World Fair Trade Organisation) ausgerichtet   14974 Ludwigsfelde vergeben. Die Auftrags-      Teltow“ für das Familienzentrum „Philantow“
ist. Hierbei kann der Eigenbetrieb beim Kauf   summe beträgt: 160.703,79 € brutto.“            wird beschlossen.“
von Lebensmitteln und sonstigen Bedarf
prüfen, ob auch Produkte mit dem Fairtrade
Siegel und den Kriterien des WFTO´s beim       HA-Beschluss-Nr.: 06/12/2020                    BESCHLUSS DER
Einkauf berücksichtigt werden können.“                                                         06. WERKSAUSSCHUSSSITZUNG
                                               „Der Auftrag für die Erstellung eines Grün-     VOM 11.11.2020
                                               flächenkatasters wird an das Vermessungs-
BESCHLÜSSE DER                                 büro Mengelkamp vergeben. Die Auftrags-         ÖFFENTLICH BEHANDELT:
12. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG                      summe beträgt: 64.880,29 € brutto.“
VOM 26.10.2020                                                                                 WA-Beschluss-Nr.: 06/06/2020

ÖFFENTLICH BEHANDELT:                          HA-Beschluss-Nr.: 07/12/2020                    „Die PWP Treuhand GmbH wird zur Prüfung
                                                                                               des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbe-
HA-Beschluss-Nr.: 01/12/2020                   „Der Zuschlag zum Rahmenvertrag Laubent-        triebes „MenschensKinder Teltow“ auf der
                                               sorgung soll auf das Angebot der Firma Stadt-   Grundlage der Wirtschaftsprüferrahmen-
„Dem Antrag auf Befreiung von Festset-         entsorgung Potsdam GmbH – Drewitzer             vereinbarung und des Einzelabrufes vom
zungen (Traufhöhe und Firsthöhe) des Be-       Straße 47, 14478 Potsdam erteilt werden.        26.10.2020 benannt.“
bauungsplanes Nr. 59 „Verdistraße/Dürer-       Das Gesamtauftragsvolumen beläuft sich
straße“ für das Bauvorhaben Verdistraße 86     auf 62.861,28 € Brutto verteilt auf 3 Jahre.“
(Gemarkung Teltow, Flur 11, Flurstücke 508                                                     BESCHLÜSSE DER
und 756) wird zugestimmt.“                                                                     13. HAUPTAUSSCHUSSSITZUNG
                                               HA-Beschluss-Nr.: 08/12/2020                    VOM 30.11.2020

HA-Beschluss-Nr.: 02/12/2020                   „Der Auftrag zur Erbringung der Planungs-       ÖFFENTLICH BEHANDELT:
                                               leistungen für die Sanierung und den Um-
„Dem Antrag auf Befreiung von einer Festset-   bau der Bruno- H.- Bürgel- Schule zur Grund-    HA-Beschluss-Nr.: 04/13/2020
zung (Traufhöhe) des Bebauungsplanes Nr.       schule wird dem Planungsbüro DAS Projekt-
59 „Verdistraße/Dürerstraße“ für das Bauvor-   planung – Projektsteuerung, Peitzer Straße 9,   „Der Auftrag für die Gebäudeplanung (Los
haben Verdistraße 43 (Gemarkung Teltow,        15232 Frankfurt/ O. erteilt. Die Auftrags-      01) des neuen Kita-Gebäudes „Käferland“,
Flur 11, Flurstück 719) wird zugestimmt.“      summe beträgt 40.764,31 € brutto.“              Anne-Frank-Weg 1 in Teltow wird an das

                                                                      04
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                          AMTLICHER TEIL
                                                              AMTSBLATT
                                                              FÜR DIE STADT TELTOW
                                                              AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

Architektur- und Ingenieurbüro GKK & Partner    zeitweiligen Lagerung von nicht gefähr-         BESCHLÜSSE DER 10. SITZUNG
aus Berlin vergeben.“                           lichen Abfällen in der Ruhlsdorfer Straße 100   DER STADTVERORDNETEN-
                                                (Gemarkung Teltow, Flur 14, Flurstück 13)       VERSAMMLUNG VOM 09.12.2020
                                                wird nicht erteilt.“
HA-Beschluss-Nr.: 05/13/2020                                                                    ÖFFENTLICH BEHANDELT:

„Der Auftrag für die Freianlagenplanung (Los    HA-Beschluss-Nr.: 18/13/2020                    SVV-Beschluss-Nr.: 01/10/2020
05) der neuen Integrationskita „Käferland“,
Anne-Frank-Weg 1 in Teltow wird an das Büro     „Der Widmungsverfügung 02/2020 wird             „Die öffentliche Tagesordnung der 10. Sit-
freianlage.de – Landschaftsarchitektur aus      laut vorliegendem Entwurf zugestimmt. Der       zung der Stadtverordnetenversammlung
Potsdam vergeben.“                              Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und     vom 09.12.2020 wird um die Anfragen der
                                                Bekanntmachung beauftragt.“                     Fraktion GRÜNE/LINKE, AF-220/2020 sowie
                                                                                                AF-221/2020, erweitert.
HA-Beschluss-Nr.: 13/13/2020
                                                HA-Beschluss-Nr.: 19/13/2020                    Die Einordnung der Anfragen erfolgt unter
„Das gemeindliche Einvernehmen zum An-                                                          dem Tagesordnungspunkt 10. „Anfragen der
trag auf Vorbescheid zum Neubau von sechs       „Der Hauptausschuss beschließt, dass die        Fraktionen/der Stadtverordneten“.“
Doppelhaushälften und drei Einfamilien-         Stadtverwaltung das Büro SHP Ingenieure
häusern in der Wilhelm-Külz-Straße 2            mit der Erstellung eines Rahmenkonzeptes
(Gemarkung Teltow, Flur 9, Flurstück 423/1)     zum Radverkehr für die Stadt Teltow beauf-      SVV-Beschluss-Nr.: 02/10/2020
wird erteilt. Die Frage zum Vorbescheid         tragt.“
wird mit „Ja“ beantwortet.“                                                                        1. Sitzungen der Stadtverordneten-
                                                                                                      versammlung und ihrer Ausschüsse
                                                HA-Beschluss-Nr.: 20/13/2020                          können als Präsenzsitzungen, Video-
HA-Beschluss-Nr.: 14/13/2020                                                                          sitzungen oder Audiositzungen nach
                                                „Mit der Erarbeitung des Vorentwurfs                  den Maßgaben der Brandenburgi-
„Das gemeindliche Einvernehmen zum An-          (inclusive der zu berücksichtigenden Um-              schen Kommunalen Notlagenverord-
trag auf Vorbescheid zum Neubau eines           weltbelange sowie verkehrsplanerischer und            nung (BbgKomNotV) durchgeführt
Zweifamilienhauses in der Max-Sabersky-         verkehrstechnischer Ingenieurleistungen)              werden.
Allee 68 (Gemarkung Teltow, Flur 4, Flur-       für das Bebauungsplanverfahren Nr.76
stück 48) wird nicht erteilt.“                  „Zentrum Ruhlsdorfer Platz“ wird das Büro          2. Die Sitzung der Stadtverordneten-
                                                Dr. Szamatolski + Partner PartGmbB, Brun-             versammlung am 9. Dezember 2020
                                                nenstraße 181, 10119 Berlin beauftragt.               findet als Videositzung statt.“
HA-Beschluss-Nr.: 15/13/2020
                                                Die Auftragssumme beträgt brutto
„Für das beantragte Bauvorhaben zur Er-         46.832,16 €.“                                   SVV-Beschluss-Nr.: 03/10/2020
richtung von 10 Mehrfamilienhäusern in der
Lichterfelder Allee (Gemarkung Teltow, Flur                                                     „Der Bürgermeister wird beauftragt, umge-
3, Flustücke 47, 48, 49, 51, 52, 53, 54, 55,    HA-Beschluss-Nr.: 21/13/2020                    hend mit der regiobus Potsdam Mittelmark
56, 57) wird das gemeindliche Einvernehmen                                                      GmbH in Kontakt zu treten mit den Zielen:
nicht erteilt.“                                 „Die Firma DAKO GmbH wird mit dem mobi-
                                                litätsgerechten Umbau von nachfolgenden            1) Die morgendlichen Schulbuskapa-
                                                Bushaltestellen in Teltow beauftragt:                 zitäten bzw. die morgendliche Schul-
HA-Beschluss-Nr.: 16/13/2020                                                                          bustaktung zwischen Teltow-Seehof
                                                S-Bahn Teltow Stadt/ Mahlower Str.                    und der Ernst-von-Stubenrauch Grund-
„Dem Antrag auf Befreiung von den Fest-         stadtein- und auswärts                                schule unmittelbar zu erhöhen bzw.
setzungen des Bebauungsplanes 59 „Verdi-                                                              zu erweitern.
straße/Dürerstraße“ hinsichtlich der Einhal-    S-Bahn Teltow Stadt/ Gonfrevillestraße
tung von Baugrenzen für den Neubau eines        in Richtung Ruhlsdorfer Str.                       2) Einen nachmittäglichen Schulbus-
Wohnhauses mit Garage in der Verdistraße                                                              verkehr zwischen der Ernst-von-
51 (Flur 11, Flurstück 884) wird zugestimmt.“   Teltow, Regionalbahnhof                               Stubenrauch Grundschule und Teltow-
                                                stadtein- und auswärts                                Seehof einzurichten.“

HA-Beschluss-Nr.: 17/13/2020                    Die Auftragssumme beträgt inkl. 16 %
                                                Mwst. 401.102,51 €.“                            SVV-Beschluss-Nr.: 04/10/2020
„Das Einvernehmen der Stadt Teltow zum
Antrag auf Neugenehmigung gemäß § 4                                                             „Die Stadtverordnetenversammlung Teltow
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)                                                         lehnt den Antrag des Stadtverordne-
für eine Anlage zum Umschlag und zur                                                            ten Herrn Adenstedt in der vorliegenden

                                                                       05
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                         AMTLICHER TEIL
                                                             AMTSBLATT
                                                             FÜR DIE STADT TELTOW
                                                             AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

Fassung der DS-168/2020 – „Wurzelräume          gemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB        346.048,47 € wird durch die Auflösung der
bei der Baumpflanzung - ab.“                    und § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.             Betriebsmittelrücklage ausgeglichen.“

                                                Der Entwurf der 21. Änderung des Flächen-
SVV-Beschluss-Nr.: 05/10/2020                   nutzungsplans Teltow wird beschlossen.         SVV-Beschluss-Nr.: 14/10/2020
                                                Dessen Begründung wird gebilligt.
„Die Stadtverordnetenversammlung Teltow                                                        „Der Jahresabschluss 2017 für den Eigen-
lehnt den Antrag des Stadtverordneten Herrn     Der Entwurf der 21. Änderung des Flächen-      betrieb „MenschensKinder Teltow“ wird
Adenstedt in der vorliegenden Fassung der       nutzungsplans Teltow wird gemäß § 3 Abs.       festgestellt. Der Werkleitung wird Entlastung
DS-183/2020 – „Erarbeitung einer Satzung        2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffent-          erteilt.“
über die Veränderungssperre zum B-Plan          lich ausgelegt. Die Beteiligung der in ihren
76“ - ab.“                                      Belangen berührten Behörden und sonstigen
                                                Träger öffentlicher Belange sowie die Ab-      SVV-Beschluss-Nr.: 15/10/2020
                                                stimmung mit den Nachbargemeinden wer-
SVV-Beschluss-Nr.: 06/10/2020                   den gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2      „Der Wirtschaftsplan 2021 des Eigen-
                                                BauGB durchgeführt.“                           betriebes „MenschensKinder Teltow“ der
„Das Baulandmodell für die Stadt Teltow                                                        Stadt Teltow wird beschlossen.“
wird beschlossen und dient fortan als Grund-
lage bei der Erarbeitung städtebaulicher        SVV-Beschluss-Nr.: 09/10/2020
Verträge.“                                                                                     SVV-Beschluss-Nr.: 16/10/2020
                                                „Die Haushaltssatzung 2021 in der geänder-
                                                ten Fassung einschließlich des Haushalts-      „Der Gründung einer Tochtergesellschaft
SVV-Beschluss-Nr.: 07/10/2020                   planes und des Stellenplanes werden            durch die Mittelmärkische Wasser- und Ab-
                                                beschlossen.“                                  wasser GmbH (MWA) zur Umsetzung von
„(1)Der Entwurf der 2. Änderung des Bebau-                                                     Rohrleitungs- und Tiefbauarbeiten sowie
    ungsplans „Westliche Ruhlsdorfer Straße                                                    technischen Nebenleistungen, begrenzt auf
    - südlich der Buschwiesen“ und dessen       SVV-Beschluss-Nr.: 10/10/2020                  die Gebiete und Aufgaben der beiden Was-
    Begründung werden gebilligt und gemäß                                                      ser- und Abwasserzweckverbände (WAZV)
    § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich aus-        „Die Kapazität der Ernst-von-Stubenrauch-      „Der Teltow“ und „Mittelgraben“, wird zu-
    gelegt.                                     Grundschule wird ab dem Schuljahr 2021/22      gestimmt. Die Bürgermeisterin / Der Bürger-
                                                auf eine durchgängige Fünfzügigkeit erhöht.    meister wird beauftragt, in der Verbands-
(2) Die Beteiligung der in ihren Belangen       Die räumlichen Voraussetzungen machen es       versammlung des WAZV „Der Teltow“ /
    berührten Behörden und sonstigen Trä-       notwendig, dass der Ausbau der Schule am       „Mittelgraben“ als Stimmenführer das Er-
    ger öffentlicher Belange sowie die Ab-      Standort der ehemaligen Oberschule „Bruno      gebnis der kommunalen Abstimmung als
    stimmung mit den Nachbargemeinden           H. Bürgel“ erfolgt.“                           einheitliches Votum vorzutragen.“
    werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2
    Abs. 2 BauGB durchgeführt.“
                                                SVV-Beschluss-Nr.: 11/10/2020                  SVV-Beschluss-Nr.: 17/10/2020

SVV-Beschluss-Nr.: 08/10/2020                   „Die Stadtverordnetenversammlung be-           „Für das Bauvorhaben „mobilitätsgerechter
                                                schließt gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf den        Umbau von Bushaltestellen“ sind überplan-
Gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)          geprüften und durch den Bürgermeister am       mäßige Mittel in Höhe von 251.000 € für das
sind die öffentlichen und privaten Belange      17.09.2020 festgestellten Jahresabschluss      Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung zu stellen.“
gegeneinander und untereinander gerecht         2011 mit seinen Anlagen.“
abgewogen worden. Die Abwägung wird
gebilligt.                                                                                     SVV-Beschluss-Nr.: 18/10/2020
                                                SVV-Beschluss-Nr.: 12/10/2020
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 73                                                          „Die als Anlage beigefügten Terminpläne für
„Siedlerweg, östlich des Zehnrutenwegs"         „Die Stadtverordnetenversammlung be-           den Zeitraum 01. Februar 2021 bis 09. Feb-
wird beschlossen. Dessen Begründung wird        schließt, dem Bürgermeister, Herrn Thomas      ruar 2022 werden bestätigt.“
gebilligt.                                      Schmidt, für das Haushaltsjahr 2011 Ent-
                                                lastung zu erteilen.“
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 73
„Siedlerweg, östlich des Zehnrutenwegs"                                                        Teltow, den 10.12.2020
wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches       SVV-Beschluss-Nr.: 13/10/2020                  SVV-Büro
(BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung
der in ihren Belangen berührten Behörden        „Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetrie-
und sonstigen Träger öffentlicher Belange       bes „MenschensKinder Teltow“ wird fest-
sowie die Abstimmung mit den Nachbar-           gestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von

                                                                      06
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                           AMTLICHER TEIL
                                                               AMTSBLATT
                                                               FÜR DIE STADT TELTOW
                                                               AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG                         Werden Grundstücke im Laufe des Kalender-        Innerhalb eines Monats nach dieser Veröf-
                                                 jahres 2021 veräußert, so ist der bisherige      fentlichung ist deshalb der Widerspruch ge-
Grundsteuer 2021                                 Eigentümer/Steuerschuldner verpflichtet, die     gen die Gebührenfestsetzung zulässig. Dieser
                                                 Grundsteuer bis zur Bekanntgabe eines Än-        ist bei der Stadt Teltow, -Der Bürgermeister-,
Die Festsetzung der Grundsteuer für das          derungsbescheides weiterhin zu entrichten.       Marktplatz 1-3, 14513 Teltow, schriftlich oder
Kalenderjahr 2021 wird im Amtsblatt für die      Die Steuerpflicht besteht dann nach den ge-      mündlich zur Niederschrift zu erheben. Der
Stadt Teltow in der Ausgabe Nr. 5/2020 durch     setzlichen Bestimmungen für das gesamte          Widerspruch hat keine aufschiebende Wir-
den Bürgermeister öffentlichen bekannt-          Kalenderjahr fort.                               kung auf die Fälligkeit der angefochtenen
gemacht.                                                                                          Beträge.
                                                 Teltow, 02.11.2020
Teltow, 02.11.2020                                                                                Die Straßenreinigungsgebühr wird mit den
                                                                                                  Raten und zu den Zeitpunkten fällig, welche
                                                 Thomas Schmidt                                   im letzten schriftlichen Bescheid festgesetzt
Thomas Schmidt                                   Bürgermeister                                    wurden.
Bürgermeister
                                                                                                  Teltow, 02.11.2020
                                                 BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
 GRUNDSTEUER 2021                                Straßenreinigungsgebühren 2021                   Thomas Schmidt
                                                                                                  Bürgermeister
Für das Jahr 2021 wird nicht jedem Grund-        Die Festsetzung der Straßenreinigungs-
steuerpflichtigen ein Veranlagungsbescheid       gebühren für das Kalenderjahr 2021 wird im
über Steuern und Abgaben erteilt. Veran-         Amtsblatt für die Stadt Teltow in der Ausgabe    BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
lagungsbescheide erhalten nur diejenigen         Nr. 5/2020 durch den Bürgermeister öffent-
Steuerpflichtigen, bei deren Besteuerungs-       lichen bekanntgemacht.                           Hiermit verfüge ich die öffentliche Bekannt-
grundlagen gegenüber dem zurückliegenden                                                          machung zur ,,Schulanmeldung der Einschü-
Kalenderjahr eine Änderung eingetreten ist.      Teltow, 02.11.2020                               ler zum Schuljahr 2021/2022“ für das Amts-
                                                                                                  blatt der Stadt Teltow im Dezember 2020.
Alle anderen Steuerschuldner haben für das
Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer        Thomas Schmidt                                   Teltow, den 04.11.2020
wie im Vorjahr zu entrichten. Diese Grund-       Bürgermeister
steuer wird anstelle eines Veranlagungsbe-
scheides über Steuern und Abgaben durch                                                           Thomas Schmidt
öffentliche Bekanntmachung mit Wirkung           ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG                       Bürgermeister
für alle betroffenen Steuerpflichtigen hier-     STRASSENREINIGUNGSGEBÜHREN
mit gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz        2021
festgesetzt.                                                                                       BEKANNTMACHUNG
                                                 Für das Jahr 2021 wird nicht jedem Gebühren-      ZUR SCHULANMELDUNG
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-         pflichtigen ein Veranlagungsbescheid über         DER EINSCHÜLER
chung treten die gleichen Rechtswirkungen        steuern und Abgaben erteilt. Veranlagungs-        ZUM SCHULJAHR 2021/2022
ein, wie wenn an diesem Tage ein schrift-        bescheide erhalten nur diejenigen Gebühren-
licher Bescheid bekannt gegeben worden           pflichtigen, bei denen gegenüber dem zu-         Auf der Grundlage der Regelungen des §
wäre.                                            rückliegenden Kalenderjahr eine Änderung         37 Brandenburgisches Schulgesetz beginnt
                                                 eingetreten ist.                                 die Schulpflicht für Kinder zum Schuljahr
Innerhalb eines Monats nach dieser Veröf-                                                         2021/2022, die bis zum 3o. September 2021
fentlichung ist deshalb der Widerspruch ge-      Alle anderen Gebührenpflichtigen haben für       das sechste Lebensjahr vollenden. Der erste
gen die Steuerfestsetzung zulässig. Dieser       das Kalenderjahr 2021 die gleiche Straßenrei-    Schultag im Schuljahr 2021/2022 ist Montag,
ist bei der Stadt Teltow, -Der Bürgermeister-,   nigungsgebühr wie im Vorjahr zu entrichten.      der 09. August 2021.
Marktplatz 1-3, 14513 Teltow, schriftlich oder   Diese Straßenreinigungsgebühr wird anstelle
mündlich zur Niederschrift zu erheben. Der       eines Veranlagungsbescheides über Steuern        Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis
Widerspruch hat keine aufschiebende Wir-         und Abgaben durch öffentliche Bekannt-           zum 31. Dezember 2021 das sechste Lebens-
kung auf die Fälligkeit der angefochtenen        machung mit Wirkung für alle betroffenen         jahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern
Beträge.                                         Gebührenpflichtigen hiermit gemäß § 12a          zu Beginn des Schuljahres in die Schule auf-
                                                 Kommunalabgabengesetz festgesetzt.               genommen.
Die Grundsteuer wird mit den Raten und zu
den Zeitpunkten fällig, welche im letzten        Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-         In begründeten Ausnahmefällen können Kin-
schriftlichen Bescheid festgesetzt wurden.       chung treten die gleichen Rechtswirkungen        der aufgenommen werden, die nach dem 31.
                                                 ein, wie wenn an diesem Tage ein schriftlicher   Dezember 2021, jedoch vor dem 01. August
                                                 Bescheid bekannt gegeben worden wäre.            2022 das sechste Lebensjahr vollenden.

                                                                        07
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                           AMTLICHER TEIL
                                                               AMTSBLATT
                                                               FÜR DIE STADT TELTOW
                                                               AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

Entsprechende Anträge sollen gesicher-           BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG                           der Flur 9 sowie das Flurstück 1453 der Flur
te Nachweise zum Entwicklungsstand des                                                              10 im Eigentum der Stadt Teltow.
Kindes enthalten. Mit der Aufnahme in die        Hiermit ordne ich an, die Benennung gem.
Schule beginnt die Schulpflicht.                 § 28 Abs. 2 Nr. 13 BbgKVerf i.V.m. § 1 Abs.        Die genannte Verkehrsfläche führt die
                                                 2 Nr. 1 BekanntmV i.V.m. § 15 Abs. 2 der           Schlüssel-Nummer 00325.
Es wird darauf hingewiesen, dass die An-         Hauptsatzung der Stadt Teltow im Amts-
meldung immer in der für den Hauptwohn-          blatt, Ausgabe 05/2020, Erscheinungstermin         Der Lageplan - Anlage - ist Bestandteil der
sitz des Kindes zuständigen Grundschule zu       23.12.2020, bekannt zu machen.                     Verfügung.
erfolgen hat. Das zuständige Staatliche
Schulamt Brandenburg an der Havel kann           Teltow, den 05.11.2020
in begründeten Ausnahmefällen gestatten,                                                            Gründe
dass eine andere als die zuständige Grund-
schule besucht wird.                             Thomas Schmidt		                        (Siegel)   Die Benennung der genannten Flurstücke
                                                 Bürgermeister                                      dient dazu den LKW-Verkehr aus der Robert-
Die für die Schulanmeldung maßgeblichen                                                             Koch-Straße fernhalten sowie zur Orientie-
Schulbezirke sind der Satzung der Stadt                                                             rung von ständig wechselnden LKW-Fahrern
Teltow über die Bildung von Schulbezirken                                                           zum Güterbahnhof.
für die Grundschulen in Trägerschaft der         ALLGEMEINVERFÜGUNG
Stadt Teltow vom 20.11.2014 (veröffent-          STRASSENBENENNUNG
licht im ,,Amtsblatt für die Stadt Teltow“ Nr.   ÖFFENTLICHER VERKEHRSFLÄCHEN                       Inkrafttreten
10 vom 03.12.2014) zu entnehmen. Die zu-
ständigen Grundschulen für die Überschnei-       Gemäß § 28 Abs. 2 Nummer 13 der BbgKVerf           Diese Verfügung gilt einen Tag nach Bekannt-
dungsgebiete werden durch den Schulträger        (Kommunalverfassung des Landes Branden-            gabe der Veröffentlichung als bekannt ge-
im Einvernehmen mit dem/der Schulleiter/in       burg) i.V.m § 35 S 2VwVfG (Verwaltungs-            geben.
bestimmt. Eltern werden durch die Stadtver-      verfahrensgesetz) hat die Stadtverordneten-
waltung Teltow/ Sachgebiet Bildung über die      versammlung der Stadt Teltow in Ihrer Sitzung
zuständige Grundschule mittels Elternbrief       am 16.09.2020 die Benennung einer Privat-          Rechtsbehelfsbelehrung
schriftlich unterrichtet.                        straße sowie einer öffentlichen Straße be-
                                                 schlossen.                                         Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines
Die Schulanmeldung, zu der bitte die Ge-                                                            Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein-
burtsurkunde des Kindes und die Teilnah-                                                            gelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich
mebestätigung zur Sprachstandsfeststellung         Benennung einer Privatstraße sowie               oder zur Niederschrift bei der Stadt Teltow,
mitzubringen sind, findet wie folgt statt:              einer öffentlichen Straße                   - Der Bürgermeister -, Marktplatz 1-3, 14513
                                                    Allgemeinverfügung Nr. 02/2020                  Teltow zu erheben.
   Ernst-von-Stubenrauch Grundschule               Beschlussnummer: SVV-20/08/2020
        Egerstraße 10, 14513 Teltow                                                                 Elektronisch übermittelte Widersprüche er-
          11. bis 15. Januar 2021                   Benennung – „Zum Güterbahnhof“                  füllen das Erfordernis der Schriftform nicht.

        Anne-Frank Grundschule
   John-Schehr-Straße 18, 14513 Teltow                       Bekanntmachung                         Teltow, den 03.11.2020
         11. bis 15. Januar 2021
                                                 Mit Beschluss der Sitzung der Stadtverord-
      Grundschule „Am Röthepfuhl“                netenversammlung vom 16.09.2020 (Be-               Thomas Schmidt		                     (Siegel)
    Sputendorfer Straße 1, 14513 Teltow          schluss-Nr.: SVV-20/08/2020) wird eine             Bürgermeister
                OT Ruhlsdorf                     Privatstraße sowie eine öffentliche Straße in
          11. bis 15. Januar 2021                „Zum Güterbahnhof“ benannt.

Das anzumeldende Kind ist darüber hinaus
persönlich vorzustellen. Nähere Informatio-      Lagebezeichnung
nen zur Terminvereinbarung sind dem Eltern-
brief zu entnehmen.                              Beide Straßen befinden sich in der Gemar-
                                                 kung Teltow. Die Privatstraße führt über die
Teltow, den 04.11.2020                           Flur 9 und betrifft die Flurstücke 552 und
                                                 1452. Die öffentliche Straße führt über die
                                                 Flur 9, Flurstück 539 sowie Flur 10, Flurstück
Thomas Schmidt                                   1453.
Bürgermeister
                                                 Die Flurstücke 552 und 1452 der Flur 9 befin-
                                                 den sich in Privateigentum, das Flurstück 539

                                                                        08
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                             AMTLICHER TEIL
                                                                 AMTSBLATT
                                                                 FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                 AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

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                                                                          Robe
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                                                                                                        3
                                                                                                   t.145
                                                                                               Fls
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BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG                          WIDMUNGSVERFÜGUNG                                       Lagebezeichnung:
                                                  ÖFFENTLICHER VERKEHRSFLÄCHEN
Hiermit ordne ich an, die Widmung gem.                                                                    Gemarkung Ruhlsdorf Flur 1, Flurstück 255,
§ 6 Abs.1 S. 2 und Abs. 3 S. 1 BbgStrG (Bran-     Nach § 6 Abs. 1 des BbgStrG (Brandenbur-                grenzt nördlich an den Wirtschafts- und Rad-
denburgisches Straßengesetz) i.V.m. § 1           gischen Straßengesetzes) in der Fassung                 weg (ehemalige L 40) und südwestlich an das
Abs. 2 Nr. 1 BekanntmV i.V.m. § 15 Abs. 2         der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009                    Gemeindegebiet Stahnsdorf OT Sputendorf.
der Hauptsatzung der Stadt Teltow im Amts-        (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert
blatt, Ausgabe 05/2020, Erscheinungstermin        durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezem-
23. Dezember 2020, bekannt zu machen.             ber 2018 (GBVI.I/18, [Nr. 37], S. 3), verfügt           Klassifizierung:
                                                  die Stadt Teltow als zuständiger Straßen-
Teltow, den 02.12.2020                            baulastträger hiermit die                               Das Flurstück erhält die Eigenschaft einer öf-
                                                  		                                                      fentlichen Straße und wird der Allgemeinheit
                                                      Widmung des Flurstückes 255                         zur Verfügung gestellt. Gemäß § 3 Abs. 5 Nr.
Thomas Schmidt		                    (Siegel)          aus der Flur 1                                      2 BbgStrG wird die Verkehrsfläche als sonsti-
Bürgermeister                                         Gemarkung Ruhlsdorf                                 ge öffentliche Straße eingestuft und hat die
                                                      Widmungsverfügung-Nr.: 02/2020                      Schlüsselnummer 00326.
                                                      Beschlussnummer: HA-18/13/2020

                                                                          09
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - NEUE REGELN - FÜR DIE STADT TELTOW
AMTLICHER TEIL                                                                           AMTLICHER TEIL
                                                               AMTSBLATT
                                                               FÜR DIE STADT TELTOW
                                                               AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

Benutzergruppen:                                 Inkrafttreten                                    Bei der Verwendung der elektronischen Form
                                                                                                  sind besondere technische Rahmenbedin-
Die Straße wird Fußgängern, Fahrradfahrern       Diese Verfügung tritt am Tage nach der Ver-      gungen zu beachten, die im Impressum der
und Landwirtschaftlichem Verkehr zur Ver-        öffentlichung als bekannt gegeben.               Internetseite der Stadt Teltow, www.teltow.
fügung gestellt.                                                                                  de/impressum, aufgeführt sind. In diesem
                                                                                                  Falle ist das elektronische Dokument mit
                                                 Rechtsbehelfsbelehrung                           einer qualifizierten elektronischen Signa-
Gründe                                                                                            tur zu versehen und an die E-Mail-Adresse:
                                                 Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines       signatur@teltow.de zu versenden.
Das Flurstück 255 aus der Flur 1 befindet sich   Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein-
im Eigentum der Stadt Teltow. Eine Widmung       gelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich   Teltow, den 02.12.2020
ist bisher nicht erfolgt. Aus Gründen der        oder zur Niederschrift bei der Stadt Teltow,
Rechtsklarheit wird das Flurstück gewidmet.      - Der Bürgermeister -, Marktplatz 1-3, 14513
                                                 Teltow zu erheben.                               Thomas Schmidt		                     (Siegel)
                                                                                                  Bürgermeister

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG

zur Bekanntmachung des Eigenbetriebes            den Ort sowie den Beginn und das Ende der        für die Stadt Teltow, Ausgabe Nr. 05 Jahrgang
„MenschensKinder Teltow“ – Eigenbetrieb          Auslegung von Jahresabschluss und Prü-           29 vom 23.12.2020 bekannt zu machen.
der Stadt Teltow – über die öffentliche Aus-     fungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2017
legung des Jahresabschlusses 2017                des Eigenbetriebes „MenschensKinder Tel-         Teltow, 10.12.2020
                                                 tow“ durch Veröffentlichung gemäß § 33
Hiermit ordne ich an, die Beschlüsse der         Abs. 3 Sätze 1 und 3 EigV i. V. m. § 3 Abs. 3
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tel-       BbgKVerf i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs.     Thomas Schmidt		                     -Siegel-
tow Nr. 13/10/2020 und 14/10/2020 vom            2 Nr. 1 BekanntmV i. V. m. § 15 Abs. 2 der       Bürgermeister
09.12.2020 nebst der genauen Angabe über         Hauptsatzung der Stadt Teltow im Amtsblatt

                                                                        10
AMTLICHER TEIL                                                                              AMTLICHER TEIL
                                                                  AMTSBLATT
                                                                  FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                  AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

BEKANNTMACHUNG DES EIGENBETRIEBES „MENSCHENSKINDER TELTOW“ –
EIGENBETRIEB DER STADT TELTOW – ÜBER DIE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2017

Auf der Grundlage des § 33 Abs. 3 der Ver-       „MenschensKinder Teltow“ wird festgestellt.                   während der folgenden Dienstzeiten zur
ordnung über Eigenbetriebe der Gemeinden        Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 346.048,47                    Einsicht aus:
(Eigenbetriebsverordnung - EigV) vom 26.        € wird durch die Auflösung der Betriebsmittel-
März 2009 (GVBl. II/09, (Nr. 11) S. 150) in     rücklage ausgeglichen.“                                        Montag     9.00 – 12.00 13.30 – 15.00
der jeweils geltenden Fassung ist der Jahres-                                                                  Dienstag 9.00 – 12.00 13.30 – 18.00
abschluss und der Prüfungsvermerk eine          Beschluss Nr. SVV-14/10/2020............                       Donnerstag 9.00 – 12.00 13.30 – 16.00
Woche öffentlich auszulegen.                    „Der Jahresabschluss 2017 für den Eigenbetrieb                 Freitag    9.00 – 12.00
                                                „MenschensKinder Teltow“ wird festgestellt.
Mit Beschluss Nr. SVV-13/10/2020 und            Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.“                      Teltow, 10.12.2020
Beschluss Nr. SVV-14/10/2020 wurde der
Jahresabschluss 2017 festgestellt und der       Der geprüfte Jahresabschluss und der Prü-
Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2017        fungsvermerk liegen für jedermann im Eigen-                    Thomas Schmidt
Entlastung erteilt:                             betrieb „MenschensKinder Teltow“, Neiße-                       Bürgermeister
                                                straße 1, 14513 Teltow,
Beschluss Nr. SVV-13/10/2020..............
„Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes    in der Zeit vom 04.01.2021 bis 08.01.2021

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG                         FESTSETZUNGEN NACH § 14 ABSATZ 1 NUMMER 1 EIGV FÜR DAS
                                                 WIRTSCHAFTSJAHR 2021 EIGENBETRIEB „MENSCHENSKINDER TELTOW“
zur Bekanntmachung des Eigenbetriebes            DER STADT TELTOW
der Stadt Teltow „MenschensKinder Teltow“
über die öffentliche Auslegung des Wirt-        Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die
schaftsplanes 2021                              Gemeindevertretung durch Beschluss vom 09.12.2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschafts-
                                                jahr 2021 festgestellt:
Stadt Teltow		                                  1. Es betragen
Der Bürgermeister
                                                  1.1 im Erfolgsplan
Hiermit ordne ich an, den Beschluss der         		 die Erträge                                                                                         22.041.600      €
Stadtverordnetenversammlung der Stadt           		 die Aufwendungen                                                                                    22.041.600      €
Teltow Nr. 15/10/2020 vom 09.12.2020 nebst      		 der Jahresgewinn                                                                                             0      €
der genauen Angabe über den Ort der Aus-        		 der Jahresverlust                                                                                            0      €
legung des Wirtschaftsplanes 2021 des
Eigenbetriebes „MenschensKinder Teltow“           1.2 im Finanzplan
durch Veröffentlichung gemäß § 14 Abs.          		 Mittelzufluss / Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit                                          356.900 €
3 EigV. im Amtsblatt für die Stadt Teltow,      		 Mittelzufluss / Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit                                            -356.900 €
Ausgabe Nr. 05/2020 Jahrgang 29 vom             		 Mittelzufluss / Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit                                                  0 €
23.12.2020, wie folgt bekannt zu machen.
                                                2. Es werden festgesetzt
„Der Wirtschaftsplan 2021 einschließlich
Erfolgsplan, Finanzplan und Anlagen liegt                  2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf                                                                  0 €
zur Einsichtnahme für jedermann im Eigen-                  2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                       822.000 €
betrieb „MenschensKinder Teltow“, Neiße-                   2.3 die Verbandsumlage (nur bei Zweckverbänden)                                                       0 €
straße 1, 14513 Teltow, während der folgen-
den Dienstzeiten aus:                           Nach § 19 Absatz 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei folgende
                                                Anteile zu tragen:
Montag     9.00 – 12.00 13.30 – 15.00                                                          ___________
                                                		              a)……………………………………                             €
Dienstag 9.00 – 12.00 13.30 – 18.00                                                            ___________
                                                		              b)……………………………………                             €
Donnerstag 9.00 – 12.00 13.30 – 16.00                                                          ___________
                                                		              c)……………………………………                             €
Freitag    9.00 – 12.00

Teltow, den 10.12.2020                          .................................. ................................................... Ort, Datum Hauptverwaltungsbeamter

                                                Der Wirtschaftsplan 2021 einschließlich Erfolgsplan, Finanzplan und Anlagen liegt zur Einsicht-
Thomas Schmidt		                     -Siegel-   nahme für jedermann im „Neue Rathaus“ der Stadt Teltow, Bürgerservice, Raum 0.01, Markt-
Bürgermeister                                   platz 1/1, 4513 Teltow, während der Dienstzeiten aus.

                                                                           11
AMTLICHER TEIL                                                                  AMTLICHER TEIL
„KOMMUNALWAHLEN IM LAND                       HAUSHALTSSATZUNG DER STADT TELTOW FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2021
BRANDENBURG AM 26. MAI 2019“
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG                    Auf Grund des § 67 der Kommunalverfas-                              §2
ÜBER DIE BERUFUNG VON                         sung des Landes Brandenburg wird nach Be-
ERSATZPERSONEN NACH                           schluss der Stadtverordnetenversammlung        Kredite zur Finanzierung von Investitionen
§ 80 BRANDENBURGISCHE                         vom 09.12.2020 folgende Haushaltssatzung       und Investitionsfördermaßnahmen werden
KOMMUNALWAHLVERORDNUNG                        erlassen:                                      nicht festgesetzt.
(BBGKWAHLV)
                                                                  §1                                              §3
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
                                              Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2021   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
ich teile Ihnen gem. § 80 Abs. 1 Satz 2       wird                                           mächtigungen zur Leistung von Investitions-
BbgKWahlV mit, dass Herr Reinhard Frank        1. im Ergebnishaushalt mit dem                auszahlungen und Auszahlungen für Inves-
sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt-   		Gesamtbetrag der                             titionsförderungsmaßnahmen in künftigen
verordnetenversammlung Teltow zum 31.                                                        Haushaltsjahren wird auf 11.834.200 € fest-
Dezember 2020 nicht mehr ausübt.              		 ordentlichen Erträge auf                    gesetzt.
                                              					                       50.604.000 €
Der Sitz geht gem. § 60 Abs. 3 Satz 1         		 ordentlichen Aufwendungen auf		                                  §4
BbgKWahlG zum 01. Januar 2021 auf             					                       58.293.500 €
Herrn Kay Gunther Klaus Kudell, 2. Nach-                                                     Die Steuersätze für die Realsteuern werden
folgekandidat der Partei DIE LINKE, über.     		 außerordentlichen Erträge auf		             für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
                                              					                         250.000 €
Herr Kay Gunther Klaus Kudell hat das Man-    		 außerordentlichen Aufwendungen auf          1. Grundsteuer
dat gemäß § 51 Abs. 1 BbgKWahlG ange-         					                          60.000 €          a) für die land- und forstwirtschaftlichen
nommen.                                                                                      		 Betriebe (Grundsteuer A)
                                               2. im Finanzhaushalt mit dem                  					                              200 v.H.
Teltow, 10.12.2020                            		Gesamtbetrag der                               b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
                                                                                             					                              400 v.H.
gez.:                                         		 Einzahlungen auf            51.222.400 €
Christian Vitense                             		 Auszahlungen auf            62.531.600 €    2. Gewerbesteuer		                 320 v.H.
Stellvertretender Wahlleiter
der Stadt Teltow                              festgesetzt.                                                        §5

                                              Von den Einzahlungen und Auszahlungen des      1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG                      Finanzhaushaltes entfallen auf:                Erträge und außerordentliche Aufwendungen
                                                                                             als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung
Hiermit ordne ich an, die von der Stadtver-       Einzahlungen aus laufender                 angesehen werden, wird auf 20.000 € fest-
ordnetenversammlung der Stadt Teltow am           Verwaltungstätigkeit    48.504.100 €       gesetzt.
09.12.2020 beschlossene Haushaltssatzung          Auszahlungen aus laufender
2021 durch Veröffentlichung in ihrem vollen       Verwaltungstätigkeit    54.707.900 €       2. Die Wertgrenze für die insgesamt erfor-
Wortlaut gemäß § 3 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m.                                                  derlichen Auszahlungen, ab der Investitio-
§ 67 Abs. 5 BbgKVerf im Amtsblatt für die      Einzahlungen aus Investitionstätigkeit        nen und Investitionsfördermaßnahmen im
Stadt Teltow, Ausgabe 05/2020 mit Erschei-    					                       2.718.300 €        Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind,
nungstermin 23.12.2020, bekannt zu machen.     Auszahlungen aus Investitionstätigkeit        wird auf 50.000 € festgesetzt.
                                              					                       7.772.500 €
Die Haushaltssatzung 2021 mit Haushalts-                                                     3. Die Wertgrenze, ab der Aufwendungen
plan und die dazugehörigen Anlagen können         Einzahlungen aus der                       und Auszahlungen der vorherigen Zustim-
in der Stadtverwaltung Teltow, Fachbereich        Finanzierungstätigkeit		            0€     mung der Stadtverordnetenversammlung
Innere Verwaltung, Marktplatz 1 – 3, Zimmer       Auszahlungen aus                           bedürfen, wird für
1.07 während der Dienstzeiten eingesehen          Finanzierungstätigkeit         51.200 €
werden.                                                                                         a.) überplanmäßige Aufwendungen/
                                               Einzahlungen aus Auflösung                           Auszahlungen auf 10 % des An-
Teltow, 10.12.2020                             von Liquiditätsreserven		         0€                 satzes; jedoch mindestens 10.000 €
                                               Auszahlungen an Liquiditätsreserven
                                              						                             0€             b.) außerplanmäßige Aufwendungen/
Thomas Schmidt		                  -Siegel-                                                          Auszahlungen auf 10.000 €
Bürgermeister
                                                                                             festgesetzt.

                                                                  12
AMTLICHER TEIL                                                                        AMTLICHER TEIL
                                                            AMTSBLATT
                                                            FÜR DIE STADT TELTOW
                                                            AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

4. Über- und außerplanmäßige Aufwen-           Als erheblich im Sinne des § 68 Abs. 2 Nr. 2        Dies wird gemäß § 82 Abs. 5 BbgKVerf hier-
dungen / Auszahlungen, die durch zweck-        BbgKVerf werden bisher nicht veranschlagte          mit öffentlich bekanntgemacht.
gebundene zusätzliche Erträge / Einzah-        oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder
lungen bewirkt werden, sind unerheblich,       Einzelauszahlungen angesehen, wenn sie              Teltow, 10.12.2020
wenn der Eigenanteil unerheblich ist.          1 % der Gesamtaufwendungen bzw. Gesamt-
                                               auszahlungen überschreiten.
5. Über- und außerplanmäßige nicht zah-                                                            Thomas Schmidt		               - Siegel -
lungswirksame Aufwendungen werden je           Teltow, 10.12.2020                                  Bürgermeister
Einzelfall über 2 % des Gesamtbetrages der
ordentlichen Aufwendungen als erheblich
angesehen und bedürfen vor Inanspruch-         Thomas Schmidt		                       - Siegel -   BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
nahme der Zustimmung der Stadtverord-          Bürgermeister
netenversammlung.                                                                                  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
                                                                                                   Teltow hat auf ihrer Sitzung am 09.12.2020
6. Über- und außerplanmäßige Aufwendun-        BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG                            folgenden Beschluss gefasst:
gen / Auszahlungen, die aufgrund gesetz-
licher, tarifvertraglicher oder privatrecht-   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt           Jahresabschluss 2011
licher Verpflichtungen entstehen, können       Teltow hat auf ihrer Sitzung am 09.12.2020          der Stadt Teltow – Entlastung des
ohne Rücksicht auf ihre Höhe und ohne vor-     folgenden Beschluss gefasst:                        Hauptverwaltungsbeamten
herige Zustimmung der Stadtverordneten-
versammlung geleistet werden.                  Der geprüfte Jahresabschluss 2011,                  Dem Hauptverwaltungsbeamten, Herrn
                                               mit seinen Anlagen, durch den                       Thomas Schmidt, wird für das Haushaltsjahr
7. Über unerhebliche über- und außerplan-      Hauptverwaltungsbeamten                             2011 die Entlastung erteilt.
mäßige Aufwendungen / Auszahlungen             festgestellt am 17.09.2020, wird
entscheidet der Kämmerer.                      gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf                          Dies wird gemäß § 82 Abs. 5 BbgKVerf hier-
                                               beschlossen.                                        mit öffentlich bekanntgemacht.
8. Die Wertgrenze, ab der gemäß § 68 Abs.
2 Nr. 1 BbgKVerf eine Nachtragssatzung         Der Jahresabschluss 2011 mit Anlagen liegt          Teltow, 10.12.2020
zu erlassen ist, wird beim Entstehen eines     ab sofort zur Einsichtnahme in der Stadtver-
Fehlbetrages beim ordentlichen Ergebnis an-    waltung Teltow, Fachbereich Innere Verwal-
gesehen, der 2 % des Gesamtbetrages der        tung, Marktplatz 1 – 3, Zimmer 1.07 während         Thomas Schmidt		               - Siegel -
ordentlichen Aufwendungen übersteigt.          der Sprechzeiten aus.                               Bürgermeister

                                                    ENDE DES AMTLICHEN TEILS

                Bürgermeister Thomas Schmidt, die Stadtverordneten
            der Stadt Teltow und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
     Stadtverwaltung, der Feuerwehr und des Eigenbetriebes „MenschensKinder“
                         wünschen besinnliche Feiertage und
                           einen guten Start in ein gesundes
                              und erfolgreiches Jahr 2021.

                                                                     13
AMTSBLATT
                                            FÜR DIE STADT TELTOW
                                            AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

bereits im Juni dieses Jahres hatte ich mich im Amtsblatt an Sie gewandt.
Damals war die erste Welle der Corona-Pandemie gerade abgeklungen und
wir konnten gemeinsam aufatmen. Das Schlimmste schien überwunden,
die Stadt Teltow war insgesamt glimpflich durch diese gesundheitliche Krise
gekommen. Doch was für ganz Deutschland gilt, das ist auch hier in unserer
Stadt bittere Wahrheit: Das Corona-Virus hat unser gesellschaftliches Leben
nach wie vor fest im Griff. Wir müssen bis weit in das Jahr 2021 hinein mit
Beschränkungen leben.

Dennoch möchte ich uns allen an dieser Stelle Mut zusprechen. Im Frühjahr und Sommer war es uns
gelungen, in großer Solidarität Schlimmeres zu verhüten. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in der
aktuellen Phase durch gemeinsames Handeln die Infektionszahlen wieder beherrschbar machen
können. Jeder Einzelne kann zum Erfolg dieser Strategie beitragen. Es gilt vermeidbare Kontakte im
täglichen Miteinander auf ein Minimum zu reduzieren. Das ist gerade über die Feiertage und den
Jahreswechsel ein schmerzlicher Einschnitt. Doch nur auf diese Weise wird es uns gelingen, im Jahr
2021 wieder zur Normalität zurückzukehren.

Im Rückblich auf das Jahr 2020 wird deutlich, wie gravierend die Pandemie gerade das soziale und
gesellschaftliche Leben in Teltow beeinflusst hat. Bereits im April mussten wir das Kirschblütenfest
absagen, im Oktober fiel das traditionelle Stadtfest aus und auch auf unseren beliebten Weihnachts-
markt rund um die Andreaskirche mussten wir verzichten. Doch das war nur die Spitze des Eisbergs,
denn auch abseits der großen Veranstaltungen hagelte es bei Konzerten und Lesungen Absagen.
Bis auf wenige Ausnahmen, die mit viel Mühe umgesetzt werden konnten, lag das soziale und
kulturelle Leben in unserer Stadt brach.

Beeindruckt haben mich das Verständnis und die Geduld, mit der die allermeisten Teltowerinnen und
Teltower diese Monate durchgehalten haben. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich
bedanken. Mein Dank gilt gleichermaßen all den Ehrenamtlichen, zu denen ich auch die kommunal-
politisch Aktiven zähle. Sie haben sich der Situation gestellt und mit neuen Formaten ihre Arbeit
fortgesetzt – zum Wohl dieser Stadt und der Menschen, die in ihr leben. Dasselbe gilt für die Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die alles daran gesetzt haben, die Arbeitsfähigkeit
des Rathauses aufrechtzuerhalten. Für all das spreche ich meinen Dank und meine Anerkennung aus!

Für meine Amtszeit als Teltower Bürgermeister bedeutet das Jahr 2020 wie für alle Menschen einen
Einschnitt. Schön war es zu erleben, dass die kommunale Familie in dieser Zeit sehr eng zusammen-
gewachsen ist. Städte und Gemeinden haben sich gegenseitig beraten und unterstützt. Mit meinen
Amtskolleginnen und Amtskollegen war ich in ständigem Austausch. Für uns alle standen die
Gesundheit und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle.
Diese Solidarität, da bin ich mir sicher, wird bleiben und auch die kommende Zeit bestimmen.

Lassen Sie uns gemeinsam aus den Erfahrungen der vergangenen Monate Kraft schöpfen.
Lassen Sie uns gestärkt in das neue Jahr gehen, weil wir wissen, dass es in unserer Hand liegt, der
gesundheitlichen Herausforderung zu trotzen. Wir sind dem Virus nicht ausgeliefert, sondern können
es mit Hilfe der Wissenschaft und unserer Solidarität dauerhaft besiegen.

Mit herzlichen Grüßen und dem Wunsch, der uns derzeit alle vereint: Bleiben Sie gesund!

Thomas Schmidt
Bürgermeister

                                                     14
AMTSBLATT
                                                                FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

INFORMATIONEN
AUS UND FÜR TELTOW
                                                                                                    TELEFONLISTE RATHAUS (AUSZUG)
                                                                                                    Bürgermeister/Sekretariat 03328/4781-251

                                                                                                    Öffentlichkeitsarbeit/
                                                                                                    Pressesprecher             03328/4781-253

                                                                               r
                                                                       sverkeh
                                                                                                    SVV-Büro                   03328/4781-259

                                  P u b l i k um
                               er
                                                                                                    Tourist Information        03328/4781-293

      Einges           chränkt
                                                                                                    Kultur                     03328/4781-241

                                                                                                    Ordnungsamt                03328/4781-230

                                                                                                    Verkehrsbehörde            03328/4781-208

NEWS                                                                                                Gewerbeamt                 03328/4781-295
01                                                                                                  Bürgerservice/Einwohnermeldeamt
                                                                                                                     03328/4781-0, -291, -292
Rathaus Teltow –                                                                                    Soziales                   03328/4781-665
Regelungen und wichtige Ansprechpartner im Überblick
                                                                                                    Bildung/Schulwesen         03328/4781-240

Das Teltower Rathaus ist nur eingeschränkt        Telefonnummern 03328-4781-0 bzw. -291             Bibliothek                 03328/4781-653
für den Publikumsverkehr geöffnet, dennoch        zur Verfügung.                                    Äußere Verwaltung/
können alle Leistungen des Einwohnermelde-                                                          Sekretariat                03328/4781-211
amtes und aller anderen Fachbereiche in An-       Per E-Mail ist die Verwaltung zentral unter
spruch genommen werden.                           stadt-teltow@teltow.de zu erreichen.              Grünfläche/
                                                                                                    Baumbeauftragte            03328/4781-475
Die Bürgerinnen und Bürger benötigen da-                                                            Spielplätze/Friedhöfe      03328/4781-476
für allerdings einen Termin und werden in-
                                                                                                    Standesamt                 03328/4781-234
dividuell an der Rathaustür von einem Mit-
arbeiter der Verwaltung abgeholt. Der freie                                                         Zentrale Feuerwehr            03328/41420
Zutritt zum Teltower Rathaus ist weiterhin
nicht möglich. Der Zugang erfolgt nur über                                                          Innere Verwaltung/
                                                                                                    Sekretariat                03328/4781-221
den Haupteingang am Marktplatz. Dort wird
auch über die Zutrittsregeln informiert. Bildet                                                     Kasse/Mahnungen            03328/4781-226
sich eine Schlange, so müssen die Warten-
den unbedingt den Sicherheitsabstand von                                                            Die vollständige Übersicht aller Fachbereiche
1,5 Meter, besser 2 Meter, zueinander ein-         FÜR JEDEN BESUCHER DES                           und Ansprechpartner finden Sie unter
halten. Besucher mit Handicap werden nach          RATHAUSES GILT EINE                              www.teltow.de
vorheriger Absprache auch am Fahrstuhl in          „MASKENPFLICHT“, DAS HEISST,
der Neuen Straße abgeholt. Das Rathaus be-         MUND UND NASE MÜSSEN IN
treten darf nur die Person, die zur Vorgangs-      GEEIGNETER WEISE BEDECKT SEIN.                      Die Stadt informiert auch
bearbeitung notwendig ist – eine Begleitung        DIESE PFLICHT GILT BEI                              regelmäßig in den Sozialen Medien:
ist also nicht möglich.                            KUNDENKONTAKT AUCH FÜR
                                                   DIE MITARBEITER DES TELTOWER                        www.teltow.de
Um einen Termin zu erhalten, sollten Bür-          RATHAUSES.                                          facebook.com/teltow.de
gerinnen und Bürger vorzugsweise die
                                                                                                       facebook.com/kulturinteltow
„Online-Terminvergabe“ nutzen. Sie ist auf        Wichtig ist, dass der Antragsteller alle erfor-
der städtischen Webseite www.teltow.de            derlichen Unterlagen mitbringt, ansonsten            maerker.brandenburg.de/bb/teltow
unter „Bürgerservice“ leicht zu finden.           verfällt der Termin. Biometrische Lichtbilder        instagram.com/stadtbibliothek_teltow
                                                  müssen selbst mitgebracht werden, weil der
Alternativ ist es auch möglich, einen Termin      Fotoautomat im Rathaus aus hygienischen              twitter.com/Stadt_Teltow
telefonisch zu vereinbaren. Dafür stehen die      Gründen leider nicht zur Verfügung steht.

                                                                         15
AMTSBLATT
                                                                FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

NEWS            Neuer Stadtplan                   NEWS            Der Taschenkalender
02              erschienen                        03              für das Jahr 2021 ist da!
Lange ersehnt und nun endlich verfügbar:          Wer gut und mit flotten Sprüchen durch das
Der neue Stadtplan von Teltow! Insbesonde-        Jahr 2021 kommen will, für den eignet sich
re aufgrund der Baugebietserschließungen          der Taschenkalender der Stadt Teltow. Darin
der vergangenen Jahre mit Entstehung neu-         enthalten sind auch die wichtigsten Termine
er Straßen war die Neuauflage dringend er-        für Veranstaltungen in der Stadt.
forderlich. Der kompakte Faltplan ist nicht nur
für Ortsansässige und Neubürger, sondern          Der Taschenkalender ist kostenlos in der
auch für Besucher und Gäste eine wertvolle        Tourist Information im Neuen Rathaus
Orientierungshilfe und wird seitens der Stadt     erhältlich.
Teltow im Sinne der Bürgerfreundlichkeit          Zwischen den Feiertagen ist diese zwar ge-
kostenlos in der Tourist Information aus-         schlossen, ab dem 4. Januar 2021 steht die
gegeben.                                          Tourist Information aber wieder zu den
                                                  üblichen Öffnungszeiten für die Besucher
                                                  offen.

                                                  NEWS          Aktuelles zur                     NEWS          Einwohnerstatistik,
                                                  04            Teltower Feuerwehr                05            Stand 30. November
                                                                                                                2020
                                                  Im Monat November 2020 hat die Teltower         In der Stadt Teltow wohnen derzeit, mit Haupt-
                                                  Feuerwehr folgende Einsatzstatistik zu ver-     wohnung angemeldet, insgesamt 27.617
                                                  zeichnen: Es wurden insgesamt 73 Einsätze       Bewohnerinnen und Bewohner.
                                                  ausgerufen, die sich auf einen Brandeinsatz,
                                                  49 technische Hilfeleistungen, 13 Rettungs-
                                                  diensteinsätze und zehn Fehlalarme bezie-
                                                  hen. Darüber hinaus gab es vier Brandver-
                                                  hütungsschauen, die von den Kameraden
                                                  durchgeführt wurden. Die Jahresstatistik
                                                  2020 wird im kommenden Amtsblatt ver-
                                                  öffentlicht.

NEWS            Ein leises Helau – der 11.11. in Teltow
06
Die 39. Karnevalssaison des Damenelferrats        Aus einem Fenster des Alten Rathauses
„Rot-Weiss“ Teltow e.V. ist am 11.11.2020         schritt Thomas Schmidt um 11.11 Uhr zur Tat
nach Corona-Regeln eröffnet worden. Das           und Präsidentin Manuela Böhm nahm auf der
Teltower Stadtoberhaupt Thomas Schmidt            Rathaustreppe den Schlüssel entgegen.
musste den Rathausschlüssel an die Präsi-
dentin Manuela Böhm übergeben. Die När-           „Bleibt bitte gesund und ist das Leben gerade
rinnen und Narren haben damit die Macht in        auch grau, wir benötigen dringend Euer
der Stadt übernommen und werden sie erst
wieder am Aschermittwoch aus der Hand
                                                  TELTOW HELAU!                    “

geben. Die Schlüsselübergabe erfolgte auf
große Distanz – nicht wegen der fehlenden
Liebe, sondern wegen Corona.
ALSO HIESS ES NICHT: „RAPUNZEL,
LASS DEIN HAAR HERUNTER“,
SONDERN: „BÜRGERMEISTER, LASS
DEN SCHLÜSSEL HERUNTER“!

                                                                         16
AMTSBLATT
                                                               FÜR DIE STADT TELTOW
                                                               AUSGABE 05 ˙ 23.12.2020

NEWS            Interaktiver Haushalt
07              einsehbar
Die Haushaltssatzung 2021 ist verabschiedet
worden. Der Haushalt ist öffentlich einsehbar
als „Interaktiver Haushalt“ auf der städtischen
Webseite www.teltow.de

                                                  NEWS
                                                  08

                                                  Ein Container in frischem Look
                                                  Nachdem durch die Anschaffung eines Con-      schönsten Entwürfe ausgelost und trotz des
                                                  tainers das Lagerproblem des Jugendtreffs     nicht so optimalen Wetters in fünf Sitzungen
                                                  Teltow (JTT) gelöst wurde, kam die Idee,      an den Container gesprayt. Da dieses Pro-
                                                  diesen auch ansprechend und jugendgemäß       jekt den Jugendlichen sehr viel Spaß gemacht
                                                  zu gestalten. Zusammen mit den Jugend-        hat, möchte der Jugendtreff dauerhaft einen
                                                  lichen arbeitete der Graffiti-Künstler Rico   Graffiti-Kurs anbieten.
                                                  an dieser Aufgabe. In dem Projekt, welches
NEWS         Ausbildungsmesse                     50 Stunden umfasste, entstanden verschie-     Für das Frühjahr ist schon ein neues Graffiti-
09           in diesem Jahr als                   dene Skizzen, Entwürfe und Farbvorschläge     Projekt angedacht, welches die Gestaltung
             Digitalmesse?                        der Jugendlichen. Gemeinsam wurden die        der Hausfassade des Jugendtreffs vorsieht.

                                                  NEWS         Auf der Suche nach dem Glück
                                                  10
                                                  Schülerinnen und Schüler der Grace-Hopper-    GLÜCKSREISE UND ERFORSCHEN IHR
                                                  Gesamtschule gingen auf Glücksreise und       SELBSTGEWÄHLTES THEMA: MACHT
                                                  machten auch in Teltow einen Zwischenstopp.   RUHM GLÜCKLICH? MACHT UNS
                                                  „DIE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER                 FAMILIE GLÜCKLICH? ODER IST GLÜCK
                                                  SIND TEIL EINES VOLKES, DAS ALLES             MESSBAR? IN DEN ZWEI WOCHEN
                                                  HAT: REICHE ERNTEN, VIEL GELD UND             WERDEN SIE ZU GLÜCKSEXPERTEN,
                                                  LANGEN FRIEDEN. WAS IHNEN FEHLT,              DIE IHREM VOLK VON DEN NEUEN ER-
                                                  IST GLÜCK. IN UNSEREM FÄCHERÜBER-             KENNTNISSEN BERICHTEN WERDEN,“
                                                  GREIFENDEN PROJEKT GEHEN DIE                  beschreibt Lehrer Florian Müller das Schul-
                                                  SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER AUF                  projekt.

Wegen der Corona-Pandemie muss die Aus-
bildungsmesse Teltow als Präsenzmesse im
Januar 2021 leider ausfallen. Das ist umso
schmerzlicher, weil die Messe wegen eines
Wasserschadens im traditionellen Veranstal-
tungsort des Oberstufenzentrums Teltow
bereits im vergangenen Jahr nicht stattfin-
den konnte. Um den Jugendlichen der Re-
gion dennoch die Möglichkeit zur Berufsori-
entierung zu geben, arbeiten die Stadt und
ihre Partner an Alternativen. So könnte es
im März 2021 vielleicht eine digitale Aus-
bildungsmesse geben. Details werden zu
gegebener Zeit bekanntgegeben.

                                                                        17
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