Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 16. Jahrgang Schönwalde-Glien, 20. August 2020 Nr. 09 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 AMTLICHER TEIL ...........................................................................................................................................3 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ..................................................................................................3 Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.07.2020.............................................3 Auszug aus der Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.08.2020 ...................4 Zahlungserinnerung.............................................................................................................................................................................5 Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ .................................6 NICHTAMTLICHER TEIL ..............................................................................................................................9 Bericht des Bürgermeisters aus der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.07.2020 ...............................................................9 Elternbrief 46: 8 Jahre: „Mit acht Jahren ganz schön selbstständig“ ................................................................................................11 Blutspenden kann dabei helfen, fit und gesund zu bleiben - DRK bittet in der Corona-Pandemie weiter um Engagement als Spender ...........................................................................................................................................................................................................11 Blutspendetermine im Havelland ......................................................................................................................................................11 Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ..............................................................................................................12 Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ...................................................................................................................12 Impressum Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Redaktion: Annett Häßler Der Bürgermeister Telefax: (0 33 22) 24 84-40 Bodo Oehme Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien www.schoenwalde-glien.de rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus. Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff „Verteiler Amtsblatt“ an oeffentlichkeitsarbeit@schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht. 2
Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien AMTLICHER TEIL ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Lfd. Vertreter Stellvertreter Fraktion Bekanntmachung Nr. über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung 1 Bodo Oehme Stellvertreter/in des Bürgermeister Bürgermeister der Gemeindevertretung vom 16.07.2020 2 Dr. Uta Krieg- Nicole Kowohl CDU Oehme 3 Siegfried Spallek Sven Kraatz CDU - ÖFFENTLICHE SITZUNG - 4 Yvonne Hartley Bärbel Eitner SPD Beschluss Nr. DR 133/2020 5 Karl-Heinz Kordt Rudolf Kondziella B90/DIE Öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Kindertagesbetreuung 2021 - 2024 GRÜNEN 6 Michael Rhein Dr. Eva-Maria AfD Die Gemeindevertretung beschließt Huntemann Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem Entwurf für den Öffentlich- rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Havelland und der Gemeinde 7 Roswitha Bresch Jörg Schönberg DIE LINKE/ Schönwalde-Glien zur Durchführung der Aufgaben nach § 12 (1) FAMILIE/ Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg für den Zeitraum FORUM 01.01.2021 bis 31.12.2024 zu. (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) (13 Ja- und 6 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. DR 135/2020 Beschluss Nr. DR 117/2020 Diskussion und Beschluss zur Einreichung einer Projektskizze für die Diskussion und Beschluss zur Abberufung der durch die Frakiton AfD Umsetzung von Fördervorhaben der Leader-Region Havelland: entsendeten sachkundigen Einwohner, aus dem Ausschuss für Bau, "Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Wansdorf" Wohnen, Verkehr und Vergabe, dem Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft, dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Umsetzung von Jugend, Soziales und Sport und dem Ausschuss für Finanzen. Fördervorhaben der Leader-Region Havelland eine Projektskizze für die Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Wansdorf eingereicht wird. Bei Die Gemeindevertretung beschließt die Abberufung der sachkundigen Aufnahme in die Rankingliste der LAG Havelland, ist bei der zuständigen Einwohner Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, ein formgebundener Fördermittelantrag Herrn Harald Brien einzureichen. Die Gesamtkosten betragen 149.291,25 €. aus dem Ausschuss für Bau, Wohnen, Verkehr und Vergabe (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Herrn Waldemar Opaternie aus dem Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft Beschluss Nr. DR 136/2020 Frau Susanne Brien Diskussion und Beschluss zur Einreichung einer Projektskizze für die aus dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales und Sport Umsetzung von Fördervorhaben der Leader-Region Havelland: "Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Grünefeld" Herrn Axel Schröder aus dem Ausschuss für Finanzen. Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Umsetzung von Fördervorhaben der Leader-Region Havelland eine Projektskizze für die (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Grünefeld eingereicht wird. Bei Aufnahme in die Rankingliste der LAG Havelland, ist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Beschluss Nr. DR 123/2020 Landwirtschaft und Flurneuordnung, ein formgebundener Fördermittelantrag Diskussion und Beschluss zur Bestellung der Vertreter in den Trink- und einzureichen. Die Gesamtkosten betragen 149.213,90 €. Abwasserzweckverband "Glien" (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Die Gemeindevertretung beschließt: In den Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“ werden als Vertreter der hauptamtliche Bürgermeister und 6 weitere Vertreter sowie ihre Stellvertreter Beschluss Nr. DR 104/2020 bestellt. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung Beleuchtung Rotkehlchen/- Die sich aufgrund der Vorschläge der Fraktion ergebene Sitzverteilung sowie Waldkauzsteig die Benennung der Vertreter sowie ihrer Stellvertreter werden wie folgt festgestellt: Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Bauleistung Beleuchtung Vertreter und Stellvertreter im Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“ Rotkehlchen-/Waldkauzsteig an die Firma SAB GmbH mit einer Bruttohonorarsumme von 54.632,31 €. (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) 3
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 Beschluss Nr. DR 138/2020 Diskussion und Beschluss zum Antrag 14/2020 vom 05.07.2020 der Fraktion DIE LINKE/FAMILIE/FORUM Die Gemeindevertretung beschließt Siehe Antrag 14/2020 vom 05.07.2020 der Fraktion DIE LINKE/FAMILIE/FORUM In namentlicher Abstimmung (6 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. DR 142/2020 Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe im Bauvorhaben KITA "Frechdachs" im OT Paaren im Glien Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für das Bauvorhaben KITA „Frechdachs“ im OT Paaren im Glien i.H.v. 49.800,00 € auf das Produktkonto: 36505.0961100. Die Deckung erfolgt über das Konto 54100.7221000. (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) - ENDE DER SITZUNG - Auszug aus der Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.08.2020 - ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. DR 144/2020 Beschluss zur Genehmigung der Eilentscheidung gem. § 58 BbgKVerf zur Vergabe der Winterdienstreinigung kommunaler Objekte in den Beschluss Nr. DR 097/2020 Ortsteilen Bebauungsplan Nr. 14 "Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch" 1. Änderung, OT Schönwalde-Dorf Die Gemeindevertretung beschließt, die vom Bürgermeister im Einvernehmen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung vom 23.07.2020 gem. § 58 BbgKVerf zur Vergabe der Winterdienstreinigung Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 kommunaler Objekte in den Ortsteilen Grünefeld, Paaren im Glien, Perwenitz „Wohnen und Mischnutzung“ 1. Änderung, OT Schönwalde-Dorf mit Stand und Pausin an die Firma Objektservice Lindemann aus Schönwalde-Glien mit 27. April 2020 einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie Masterplan einer rechn. geprüften Angebotssumme i.H.v. 12.185,33 €/Jahr für die Dauer Grünordnung sowie die Entwurfsunterlagen zur parallelen Änderung des von 3 Jahren. Flächennutzungsplans für den Änderungsbereich des Bebauungsplans und bestimmt sie zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie In namentlicher Abstimmung zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher (9 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen) Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 1 Monat. Die Offenlage ist ortsüblich bekannt zu machen. Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Ronny In namentlicher Abstimmung Wilke. (10 Ja- und 9 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) - ENDE DER SITZUNG - 4
Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Zahlungserinnerung Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen zum 15. August (Quartalszahler) fällig waren: - Grundsteuer A - Grundsteuer B - Hundesteuer - Zweitwohnungssteuer - Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ Liebenwalde - Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ Nauen Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird. Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Schönwalde-Glien, den 06.08. 2020 gez. Bodo Oehme Bürgermeister 5
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ Hinweis zur Bekanntmachung der Ersten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat die von ihm mit Bescheid vom 23. Juni 2020 kommunalaufsichtlich genehmigte Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ am 15. Juli 2020 im Amtsblatt für Brandenburg, 2020, Nr. 28, Seite 617, öffentlich bekannt gemacht. (Hinweis im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg). Die Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes ist am 16. Juli 2020 in Kraft getreten. Die Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung hat folgenden Wortlaut, der hier deklaratorisch wiedergegeben wird: „Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ Bekanntmachung des Ministeriums des Innern und für Kommunales Gesch.Z.: 33-347-21 Vom 26. Juni 2020 I. Genehmigung Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige ich als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz 1 GKGBbg den mit der mir vorgelegten Ersten Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ erfolgenden Beitritt des Amtes Kleine Elster (Niederlausitz), des Amtes Lindow (Mark), des Amtes Niemegk, der Gemeinde Heideblick, der Gemeinde Märkische Heide, der Gemeinde Planetal, der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, der Stadt Altlandsberg und der Stadt Fürstenberg/Havel zum Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus erhoben werden. Im Auftrag Stevener II. Die Satzung hat folgenden Wortlaut: Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ Aufgrund des § 18 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 19. Juni 2019 (GVBl. I Nr. 38, S. 1), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ in ihrer konstituierenden Sitzung am 20. Mai 2020 folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen der Verbandssatzung Die Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. April 2020 (Amtsblatt für Brandenburg, 2020, Nummer 14, Seite 290) wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: 6
Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien „Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“ 2. Die Präambel wird wie folgt gefasst: „Auf der Grundlage der §§ 10 Absatz 1 sowie 13 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 19. Juni 2019 (GVBl. I Nr. 38, S. 1), haben die Städte Angermünde, Bad Belzig, Cottbus/Chóśebuz, Hohen Neuendorf, Kyritz, Oranienburg, Premnitz, Senftenberg/Zły Komorow, Wittenberge, die Gemeinden Eichwalde, Fehrbellin, Nuthetal, Schönwalde-Glien, Schwielowsee, Wusterhausen/Dosse, die Ämter Lebus, Neustadt (Dosse), Neuzelle, Rhinow sowie der Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V., nachfolgende Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg vereinbart:“ 3. § 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg“.“ 4. In § 7 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b) werden nach den Wörtern „die Wahl“ die Wörter „und Abwahl“ eingefügt. 5. In § 8 Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „zwei Wochen“ durch die Wörter „vierzehn Kalendertage“ ersetzt. 6. § 14 wird wie folgt gefasst: „Für die örtliche Prüfung des Zweckverbandes findet § 30 GKGBbg Anwendung.“ 7. § 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Sonstige Satzungen und Mitteilungen sowie Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsversammlung werden im „Amtsblatt des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“ bekannt gemacht. Dieses wird von der Verbandsleitung herausgegeben und kann gegen Entgelt im Postbezug bei dem Zweckverband bezogen werden.“ 8. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“. b) Satz 1 wie folgt gefasst: „Verbandsmitglieder nach § 2 Satz 1 sind: 1. Amt Kleine Elster (Niederlausitz) 2. Amt Lebus 3. Amt Lindow (Mark) 4. Amt Neustadt (Dosse) 5. Amt Neuzelle 6. Amt Niemegk 7. Amt Rhinow 8. Gemeinde Eichwalde 9. Gemeinde Fehrbellin 10. Gemeinde Heideblick 11. Gemeinde Märkische Heide 12. Gemeinde Nuthetal 13. Gemeinde Panketal 14. Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin 15. Gemeinde Schönwalde-Glien 16. Gemeinde Schwielowsee 17. Gemeinde Wusterhausen/Dosse 18. Stadt Altlandsberg 19. Stadt Angermünde 20. Stadt Bad Belzig 21. Stadt Cottbus/Chóśebuz 22. Stadt Fürstenberg/Havel 23. Stadt Hohen Neuendorf 24. Stadt Kyritz 7
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 25. Stadt Oranienburg 26. Stadt Premnitz 27. Stadt Senftenberg/Zły Komorow 28. Stadt Wittenberge 29. Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V.“. 9. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“ b) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Abweichend von § 6 Absatz 1 der Verbandssatzung bemisst sich die Stimmenanzahl in den ersten beiden Kalenderjahren der Mitgliedschaft derjenigen Verbandsmitglieder, für die das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in der amtlichen Statistik der Bevölkerungszahlen regelmäßig eine Einwohnerzahl veröffentlicht, nach der Höhe der Einwohnerzahl.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im „Amtsblatt für Brandenburg“ in Kraft. Hohen Neuendorf, 20. Mai 2020 gez. Ute Hustig Stellv. Verbandsleitung“ Ende amtlicher Teil 8
Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien NICHTAMTLICHER TEIL Bericht des Bürgermeisters aus der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.07.2020 Herr Oehme berichtet: Corona: es gibt eine neue Verordnung bzgl. Großveranstaltungen ab 1000 Personen. Diese sind bis 31.10.2020 weiterhin im Land Brandenburg untersagt. In der Kita und im Hortbereich werden die Betreuungszeiten wieder wie vor der Corona-Zeit angeboten, sämtliche Abstandsregelungen etc. sind für Erzieher ab dem 15. Juni entfallen. Sie entfallen dann auch zum Schulstart in diesem Bereich zum 10.08.2020. Die Zensuszählung, die für Mai 2021 vorgesehen war, wird in den Mai 2022 verschoben. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat die Möglichkeit eingeräumt, Radwege entlang der Landesstraßen zu beantragen. Entsprechende konkrete Ideen hierzu sollen bis zum 31.08.2020 eingereicht werden. Die Verwaltung hat sich bereits hiermit auseinandergesetzt. Die Frage, ob der Gotenweg im Ausbaubeitragsrecht behandelt werden kann, ist noch immer unklar. Die neue Verordnung mit dem vor zwei Monaten angekündigten Formblatt hierzu wurde vom Land noch nicht gereicht. Das Land hat auch noch keine Aussage zur Prüfung, welches Recht gültig ist, getätigt. Man habe sich mit den anderen umliegenden Gemeinden zusammengesetzt und wird ein Schreiben an den zuständigen Minister aufsetzen, da dieser Zustand unhaltbar ist. Der Einbruch/Diebstahl in der Kurmärkischen Str. 2a (Strandbadgebäude) wurde zu den Akten gelegt. Der Täter ist nicht zu ermitteln. Zum 31.12.2019 hatte die Gemeinde 9.864 Einwohner, davon 4.928 männliche und 4.936 weibliche Einwohner/innen. Am 17.08.2020 findet das Stadtradeln zur Minimierung der CO2-Bilanz statt, bei dem sich alle gern beteiligen können. Entsprechende Informationen werden den Abgeordneten zur Kenntnis gereicht. Die Fa. Stadler erwartet die Baugenehmigung für den Umbau des Standortes im Gewerbegebiet Perwenitz noch in diesem Monat. Die Aufnahme des Betriebes soll im Oktober/November diesen Jahres erfolgen. Das Investitionsvolumen liegt bei ca. 12 Mio Euro. Man habe sich zum Kreisverkehr an der L20 verständigt, so dass man anstrebt, bis Ende 2020 einen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen abgestimmten Bauantrag stellen zu können. In den Ortsteilen Grünefeld und Pausin wurden die Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt. In der Ortslage von Grünefeld liegt die Spitzengeschwindigkeit derzeit bei 127 km/h, in Pausin in der 30er-Zone bei 85km/h. In der letzten Sitzung wurde durch die Abgeordneten eine Vergaberichtlinie der Verwaltung gefordert. Das ist nicht zu schaffen. Hinzu kommt, dass durch einen Serverkomplettausfall die Verwaltung derzeit nicht arbeitsfähig ist. Wann dies wieder der Fall sein wird, ist nicht abzusehen. Hinsichtlich des Beanstandungsverfahrens bei der Kommunalaufsicht zum Thema unbefristete Ausschreibung von Stellen in der Gemeinde (befristete Verträge) war ihm nicht bewusst, dass dies im Antrag auch Führungspositionen betraf. Diese waren nicht Bestandteil des Antrags, daher versteht er das Schreiben der Fraktion DIE GRÜNEN nicht, dass sie an die Kommunalaufsicht geschrieben haben. Es liegen die Prioritätenlisten der Ortsbeiräte vor. Er fragt nun den Ortsvorsteher von Pausin, Herrn Fröhlich-Leitert, warum die Waldstraße nun vor dem Gartenweg errichtet werden soll? In den alten Prioritätenlisten war dies immer umgekehrt der Fall. Zudem laufe Ende 2022 die Kaufoption für die notwendige Teilfläche eines Grundstücks zur Verbindungsstraße im Gartenweg/Waldstraße ab. Herr Fröhlich-Leitert entgegnet, dass dies der Ortsbeirat so entschieden hätte und man an dieser Stelle auch enteignen könne, um die Straße zu errichten. Er bittet den Ortsvorsteher von Schönwalde-Siedlung Herrn Mund darum der Verwaltung mitzuteilen, ob die Straßenplanungen in der Siedlung weiterhin aufrechterhalten werden sollen gemäß der Prioritätenliste vom Vorjahr. Dies sei aus der Prioritätenliste des Ortsbeirates nicht eindeutig erkennbar. 9
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 In der Sitzung des Ältestenrates am 21.07.2020 würden dann die Priorisierungen mit den Fraktionsvorsitzenden nochmals besprochen. Die beiden Badeseen der Gemeinde in Grünefeld und in Schönwalde-Siedlung sind ohne Einschränkungen badefähig. Am 30.06.2020 wurde der langjährige Hausmeister der Schule, Herr Natzkowski, in den Ruhestand verabschiedet. Der neue Hausmeister, Herr Rouvel, hat seine Arbeit aufgenommen. Am 10.07.2020 hat der Landrat die Milchviehanlage von Hr. Schmücker in Wansdorf besucht. Auch hier sind die Auswirkungen der geringen Milchpreise zu spüren, da auch er mehr als 100 Tiere abgeschafft hat, da die Arbeit nicht rentabel ist. Er bittet den entsprechenden Ausschuss darum, sich auch derartigen Themen anzunehmen, da es derzeit nur noch um Landschaftspflege ginge und nicht um Landwirtschaft. Der Bürgermeister der Gemeinde Wandlitz lässt Grüße ausrichten, die Feierlichkeiten zu 30 Jahren Deutsche Einheit wurden auch in Wandlitz abgesagt. Der Umweltausschuss habe sich zusammengesetzt und überlegt, ob der Umwelttag nicht am 24.10.2020 stattfindet. Dies sei in den Ferien, weshalb er bittet, den Termin nochmals zu überdenken. Am 25.10.2020 soll im Rahmen des Havellandcups der Schnauff-Lauf in Wansdorf stattfinden. Es fand ein Auftaktgespräch zur Ertüchtigung und Vermarktung des Mauerradweges zwischen Hennigsdorf und Schönwalde statt, da an dieser Stelle der Lückenschluss noch fehle. Man wird versuchen, durch übergreifende Fördermittel den Radweg zu ertüchtigen. 10
Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Blutspenden kann dabei helfen, fit und gesund zu bleiben - DRK bittet in der Corona-Pandemie weiter um Engagement als Spender Elternbrief 46: 8 Jahre: „Mit acht Jahren ganz schön selbstständig“ Ein besonderer Schwerpunkt bei der DRK-Blutspende liegt auf der Gesundheitskontrolle für Blutspender. Unter anderem wird Antons Vater hat Wäsche auf dem Balkon aufgehängt und geht das Blut jeder Spende auf das Vorhandensein bestimmter aus dem Haus. Prompt fängt es an zu regnen wie aus Kübeln. Krankheitserreger untersucht (Hepatitis A, B, C, E; HI-Virus; Er hetzt zurück in die Wohnung – und sein achtjähriger Sohn Parvovirus B 19; West-Nil-Virus, CM-Viren). Außerdem wird hat alle Wäschestücke rechtzeitig hereingeholt! Der Vater das Spenderblut auf Antikörper gegen die Erreger der staunt nicht schlecht und Anton bekommt ein dickes Lob. Geschlechtskrankheit Syphilis, HIV-Antikörper, Hepatitis B- In eigener Verantwortung zu handeln geht bei Achtjährigen Antikörper und Hepatitis C-Antikörper getestet. aber manchmal noch gründlich daneben. Voller Tatendrang hat Lara die Waschmaschine in Gang gesetzt – und mit dem 95- Wer drei Blutspenden innerhalb von zwölf Monaten leistet, Grad-Programm den schönen Wollpullover verdorben! Klar, erhält darüber hinaus den „Gesundheitscheck“, bei dem weitere dass ihre Mutter nicht gerade begeistert ist. Aber: Zeigen, wie Blutwerte mitgeteilt werden, die Aufschluss über mögliche man es richtig macht, und es noch mal versuchen, hilft mehr als Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sowie Schimpfen und Zetern. Störungen der Nierenfunktion geben können. Selbstständige Kinder wollen nicht nur vieles allein machen, Wichtig zu wissen: Gemäß Mitteilung des Robert-Koch- sondern auch vieles selbst entscheiden. Was ein Kind schon Institutes ist eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Blut allein verantworten kann und wo die Eltern entscheiden und derzeit nicht anzunehmen, weil das Virus bei symptomlosen gegebenenfalls ein klares „Nein“ aussprechen müssen, lässt Personen im Blut nicht nachweisbar ist. Folglich werden sich nicht allgemein sagen. Sie kennen Ihr Kind am besten. Blutspenden derzeit auch nicht auf SARS-CoV-2 untersucht Vielleicht helfen diese Anregungen: Geben Sie Ihrem Kind (Stand: Juli 2020, Änderungen vorbehalten). Gelegenheit, seine Selbstständigkeit zu beweisen. Verhandeln Sie, wo es möglich ist: Achtjährige möchten gehört werden und Wer fit und gesund ist und keinerlei Erkältungssymptome mitreden. Fragen Sie nach eigenen Lösungsvorschlägen. aufweist, kann Blutspenden. Dies gilt auch weiterhin während Vielleicht kommt Ihr Kind ja auf bessere Ideen als Sie – und der Corona-Pandemie. Blutspender unterstützen mit ihrem hält sich eher an eine Regel, wenn es sie selbst vorgeschlagen Einsatz schwerkranke Patienten in der eigenen Region. hat. Entscheiden Sie, wo es nötig ist: Es gibt Situationen, in denen Sie weder die Zeit noch die Nerven haben zu verhandeln. Um einen reibungslosen Ablauf unter Einhaltung aller aktuell Und es gibt Regeln, die Ihnen so wichtig sind, dass Sie sie nicht geltenden Hygiene- und Abstandsregeln auf seinen zur Diskussion stellen möchten. Das muss Ihr Kind Blutspendeterminen gewährleisten zu können, bittet der DRK- akzeptieren. Klare Regeln sind ja auch entlastend für alle Blutspendedienst Nord-Ost alle Spenderinnen und Spender Beteiligten – das anfängliche Aufheulen wird sich legen, wenn darum, sich vorab einen Termin für die Blutspende am Sie sich nicht beirren lassen. Wunschterminort zu reservieren. Dies kann über die Terminsuche auf der Website www.blutspende-nordost.de oder Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land auch telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für erfolgen. Dort erhält man auch weitere Informationen zum Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Thema Blutspende. (MSGIV). Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Blutspendetermine im Havelland Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Di, 01.09., 15-19 Uhr, Falkensee „ Am Akazienhof“, Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Poststraße 15, 14612 Falkensee Sabine Weczera M.A. Di, 01.09., 15.30-19 Uhr, OSZ Nauen, Zu den Luchbergen Elternbriefe Brandenburg 26-34, 14641 Nauen Di, 15.09., 14-18 Uhr, Ev. Waldkrankenhaus, Stadtrandstr. 555, Berlin 11
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020 Ratsinformationssystem der Gemeinde Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien Schönwalde-Glien Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien und Entscheidungen zu informieren. in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien. können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf www.schoenwalde-glien.de einsehen. www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de Interaktiver Haushalt Gemeinde Schönwalde-Glien www.haushalt.schoenwalde-glien.de 12
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