Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
Amtsblatt
               für die Gemeinde Schönwalde-Glien
               mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,
                                   Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

16. Jahrgang               Schönwalde-Glien, 20. August 2020                 Nr. 09

               ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                         Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien                              Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020

AMTLICHER TEIL ...........................................................................................................................................3
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ..................................................................................................3
  Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.07.2020.............................................3
  Auszug aus der Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.08.2020 ...................4
  Zahlungserinnerung.............................................................................................................................................................................5
  Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ .................................6
NICHTAMTLICHER TEIL ..............................................................................................................................9
  Bericht des Bürgermeisters aus der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.07.2020 ...............................................................9
  Elternbrief 46: 8 Jahre: „Mit acht Jahren ganz schön selbstständig“ ................................................................................................11
  Blutspenden kann dabei helfen, fit und gesund zu bleiben - DRK bittet in der Corona-Pandemie weiter um Engagement als Spender
  ...........................................................................................................................................................................................................11
  Blutspendetermine im Havelland ......................................................................................................................................................11
  Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ..............................................................................................................12
  Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ...................................................................................................................12

    Impressum
    Herausgeber:               Gemeinde Schönwalde-Glien                         Telefon: (0 33 22) 24 84-0                                   Redaktion:            Annett Häßler
                               Der Bürgermeister                                 Telefax: (0 33 22) 24 84-40                                                        Bodo Oehme
                               Berliner Allee 7
                               14621 Schönwalde-Glien                            www.schoenwalde-glien.de

                                                                                 rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

    Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

    Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde
    können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen
    werden.

    Bezugsmöglichkeiten:
    Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf
    den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.
    Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
    Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff
    „Verteiler Amtsblatt“ an oeffentlichkeitsarbeit@schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender
    eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020                Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

                                                             AMTLICHER TEIL

                                    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                                                                                       Lfd.    Vertreter               Stellvertreter          Fraktion
Bekanntmachung                                                                         Nr.
über gefasste Beschlüsse der 14. Sitzung                                               1       Bodo Oehme              Stellvertreter/in des
                                                                                               Bürgermeister           Bürgermeister
der Gemeindevertretung vom 16.07.2020                                                  2       Dr.   Uta Krieg-        Nicole Kowohl           CDU
                                                                                               Oehme

                                                                                       3       Siegfried Spallek       Sven Kraatz             CDU
                - ÖFFENTLICHE SITZUNG -
                                                                                       4       Yvonne Hartley          Bärbel Eitner           SPD

Beschluss Nr. DR 133/2020                                                              5       Karl-Heinz Kordt        Rudolf Kondziella       B90/DIE
Öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Kindertagesbetreuung 2021 - 2024                                                                        GRÜNEN
                                                                                       6       Michael Rhein           Dr. Eva-Maria           AfD
Die Gemeindevertretung beschließt                                                                                      Huntemann
Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem Entwurf für den Öffentlich-
rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Havelland und der Gemeinde                  7       Roswitha Bresch         Jörg Schönberg          DIE LINKE/
Schönwalde-Glien zur Durchführung der Aufgaben nach § 12 (1)                                                                                   FAMILIE/
Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg für den Zeitraum                                                                               FORUM
01.01.2021 bis 31.12.2024 zu.
                                                                                     (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
(13 Ja- und 6 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

                                                                                     Beschluss Nr. DR 135/2020
Beschluss Nr. DR 117/2020
                                                                                     Diskussion und Beschluss zur Einreichung einer Projektskizze für die
Diskussion und Beschluss zur Abberufung der durch die Frakiton AfD
                                                                                     Umsetzung von Fördervorhaben der Leader-Region Havelland:
entsendeten sachkundigen Einwohner, aus dem Ausschuss für Bau,
                                                                                     "Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Wansdorf"
Wohnen, Verkehr und Vergabe, dem Ausschuss für Umwelt, Ordnung,
Sicherheit und Landwirtschaft, dem Ausschuss für Bildung, Kultur,
                                                                                     Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Umsetzung von
Jugend, Soziales und Sport und dem Ausschuss für Finanzen.
                                                                                     Fördervorhaben der Leader-Region Havelland eine Projektskizze für die
                                                                                     Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Wansdorf eingereicht wird. Bei
Die Gemeindevertretung beschließt die Abberufung der sachkundigen
                                                                                     Aufnahme in die Rankingliste der LAG Havelland, ist bei der zuständigen
Einwohner
                                                                                     Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung,
                                                                                     Landwirtschaft und Flurneuordnung, ein formgebundener Fördermittelantrag
Herrn Harald Brien
                                                                                     einzureichen. Die Gesamtkosten betragen 149.291,25 €.
aus dem Ausschuss für Bau, Wohnen, Verkehr und Vergabe
                                                                                     (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Herrn Waldemar Opaternie
aus dem Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft
                                                                                     Beschluss Nr. DR 136/2020
Frau Susanne Brien
                                                                                     Diskussion und Beschluss zur Einreichung einer Projektskizze für die
aus dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales und Sport
                                                                                     Umsetzung von Fördervorhaben der Leader-Region Havelland:
                                                                                     "Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Grünefeld"
Herrn Axel Schröder
aus dem Ausschuss für Finanzen.
                                                                                     Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Umsetzung von
                                                                                     Fördervorhaben der Leader-Region Havelland eine Projektskizze für die
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
                                                                                     Freiflächengestaltung Dorfanger im OT Grünefeld eingereicht wird. Bei
                                                                                     Aufnahme in die Rankingliste der LAG Havelland, ist bei der zuständigen
                                                                                     Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung,
Beschluss Nr. DR 123/2020
                                                                                     Landwirtschaft und Flurneuordnung, ein formgebundener Fördermittelantrag
Diskussion und Beschluss zur Bestellung der Vertreter in den Trink- und
                                                                                     einzureichen. Die Gesamtkosten betragen 149.213,90 €.
Abwasserzweckverband "Glien"
                                                                                     (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Die Gemeindevertretung beschließt:
In den Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“ werden als Vertreter der
hauptamtliche Bürgermeister und 6 weitere Vertreter sowie ihre Stellvertreter
                                                                                     Beschluss Nr. DR 104/2020
bestellt.
                                                                                     Beschluss zur Vergabe der Bauleistung Beleuchtung Rotkehlchen/-
Die sich aufgrund der Vorschläge der Fraktion ergebene Sitzverteilung sowie
                                                                                     Waldkauzsteig
die Benennung der Vertreter sowie ihrer Stellvertreter werden wie folgt
festgestellt:
                                                                                     Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Bauleistung Beleuchtung
Vertreter und Stellvertreter im Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“
                                                                                     Rotkehlchen-/Waldkauzsteig an die Firma SAB GmbH mit einer
                                                                                     Bruttohonorarsumme von 54.632,31 €.

                                                                                     (19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

                                                                                                                                                          3
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien            Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020

Beschluss Nr. DR 138/2020
Diskussion und Beschluss zum Antrag 14/2020 vom 05.07.2020 der
Fraktion DIE LINKE/FAMILIE/FORUM

Die Gemeindevertretung beschließt
Siehe Antrag 14/2020         vom      05.07.2020    der    Fraktion   DIE
LINKE/FAMILIE/FORUM

In namentlicher Abstimmung
(6 Ja- und 13 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 142/2020
Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe im Bauvorhaben KITA
"Frechdachs" im OT Paaren im Glien

Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für das
Bauvorhaben KITA „Frechdachs“ im OT Paaren im Glien i.H.v. 49.800,00 €
auf das Produktkonto: 36505.0961100. Die Deckung erfolgt über das Konto
54100.7221000.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

                   - ENDE DER SITZUNG -

Auszug     aus   der     Bekanntmachung
über gefasste Beschlüsse der 15. Sitzung
der Gemeindevertretung vom 12.08.2020

               - ÖFFENTLICHE SITZUNG -                                             Beschluss Nr. DR 144/2020
                                                                                   Beschluss zur Genehmigung der Eilentscheidung gem. § 58 BbgKVerf zur
                                                                                   Vergabe der Winterdienstreinigung kommunaler Objekte in den
Beschluss Nr. DR 097/2020                                                          Ortsteilen
Bebauungsplan Nr. 14 "Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch"
1. Änderung, OT Schönwalde-Dorf                                                    Die Gemeindevertretung beschließt, die vom Bürgermeister im Einvernehmen
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss                                              mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung
                                                                                   vom 23.07.2020 gem. § 58 BbgKVerf zur Vergabe der Winterdienstreinigung
Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14               kommunaler Objekte in den Ortsteilen Grünefeld, Paaren im Glien, Perwenitz
„Wohnen und Mischnutzung“ 1. Änderung, OT Schönwalde-Dorf mit Stand                und Pausin an die Firma Objektservice Lindemann aus Schönwalde-Glien mit
27. April 2020 einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie Masterplan           einer rechn. geprüften Angebotssumme i.H.v. 12.185,33 €/Jahr für die Dauer
Grünordnung sowie die Entwurfsunterlagen zur parallelen Änderung des               von 3 Jahren.
Flächennutzungsplans für den Änderungsbereich des Bebauungsplans und
bestimmt sie zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie        In namentlicher Abstimmung
zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher           (9 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 1 Monat. Die Offenlage ist
ortsüblich bekannt zu machen.                                                      Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. haben folgende Mitglieder der
                                                                                   Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Ronny
In namentlicher Abstimmung                                                         Wilke.
(10 Ja- und 9 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

                                                                                                       - ENDE DER SITZUNG -

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020       Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass
folgende Zahlungen
zum 15. August (Quartalszahler) fällig waren:

- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Hundesteuer
- Zweitwohnungssteuer
- Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband
  „Schnelle Havel“ Liebenwalde
- Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband
  „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“ Nauen
Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an
die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.

Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Schönwalde-Glien, den 06.08. 2020

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister

                                                                                                                                   5
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien       Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020

Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen
Brandenburg“
Hinweis zur Bekanntmachung der Ersten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale
Kommunen Brandenburg“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat die von ihm mit Bescheid vom 23. Juni 2020
kommunalaufsichtlich genehmigte Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen
Brandenburg“ am 15. Juli 2020 im Amtsblatt für Brandenburg, 2020, Nr. 28, Seite 617, öffentlich bekannt gemacht. (Hinweis im Sinne
des § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg).

Die Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes ist am 16. Juli 2020 in Kraft getreten. Die Erste Satzung
zur Änderung der Verbandssatzung hat folgenden Wortlaut, der hier deklaratorisch wiedergegeben wird:

                                                         „Erste Satzung zur Änderung
                                                   der Verbandssatzung des Zweckverbandes
                                                      „digitale Kommunen Brandenburg“

                                                               Bekanntmachung
                                                des Ministeriums des Innern und für Kommunales
                                                              Gesch.Z.: 33-347-21
                                                               Vom 26. Juni 2020

                                                                      I.
                                                                 Genehmigung

Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige ich
als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz 1 GKGBbg den mit der mir vorgelegten Ersten Änderungssatzung zur
Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ erfolgenden Beitritt des Amtes Kleine Elster
(Niederlausitz), des Amtes Lindow (Mark), des Amtes Niemegk, der Gemeinde Heideblick, der Gemeinde Märkische Heide, der
Gemeinde Planetal, der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, der Stadt Altlandsberg und der Stadt Fürstenberg/Havel zum Zweckverband
„digitale Kommunen Brandenburg“.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus erhoben werden.

                                                                   Im Auftrag
                                                                    Stevener

                                                                        II.

Die Satzung hat folgenden Wortlaut:

                                                          Erste Satzung zur Änderung
                                                   der Verbandssatzung des Zweckverbandes
                                                      „digitale Kommunen Brandenburg“

Aufgrund des § 18 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10. Juli 2014
(GVBl. I Nr. 32), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 19. Juni
2019 (GVBl. I Nr. 38, S. 1), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ in ihrer
konstituierenden Sitzung am 20. Mai 2020 folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

                                                                  Artikel 1
                                                       Änderungen der Verbandssatzung

Die Verbandssatzung des Zweckverbandes „digitale Kommunen Brandenburg“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. April 2020
(Amtsblatt für Brandenburg, 2020, Nummer 14, Seite 290) wird wie folgt geändert:

1.        Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020   Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

„Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“

2.      Die Präambel wird wie folgt gefasst:

„Auf der Grundlage der §§ 10 Absatz 1 sowie 13 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)
vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Zusammenarbeit vom 19. Juni 2019 (GVBl. I Nr. 38, S. 1), haben die Städte Angermünde, Bad Belzig, Cottbus/Chóśebuz, Hohen
Neuendorf, Kyritz, Oranienburg, Premnitz, Senftenberg/Zły Komorow, Wittenberge, die Gemeinden Eichwalde, Fehrbellin, Nuthetal,
Schönwalde-Glien, Schwielowsee, Wusterhausen/Dosse, die Ämter Lebus, Neustadt (Dosse), Neuzelle, Rhinow sowie der Städte- und
Gemeindebund Brandenburg e.V., nachfolgende Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg vereinbart:“

3.      § 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

        „(1) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg“.“

4.      In § 7 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b) werden nach den Wörtern „die Wahl“ die Wörter „und Abwahl“ eingefügt.

5.      In § 8 Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „zwei Wochen“ durch die Wörter „vierzehn Kalendertage“ ersetzt.

6.      § 14 wird wie folgt gefasst:

        „Für die örtliche Prüfung des Zweckverbandes findet § 30 GKGBbg Anwendung.“

7.      § 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

        „(2) Sonstige Satzungen und Mitteilungen sowie Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsversammlung werden
        im „Amtsblatt des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“ bekannt gemacht. Dieses wird von der Verbandsleitung
        herausgegeben und kann gegen Entgelt im Postbezug bei dem Zweckverband bezogen werden.“

8.      Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)      Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

        „Anlage 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“.

b)      Satz 1 wie folgt gefasst:

        „Verbandsmitglieder nach § 2 Satz 1 sind:

                 1.       Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
                 2.       Amt Lebus
                 3.       Amt Lindow (Mark)
                 4.       Amt Neustadt (Dosse)
                 5.       Amt Neuzelle
                 6.       Amt Niemegk
                 7.       Amt Rhinow
                 8.       Gemeinde Eichwalde
                 9.       Gemeinde Fehrbellin
                 10.      Gemeinde Heideblick
                 11.      Gemeinde Märkische Heide
                 12.      Gemeinde Nuthetal
                 13.      Gemeinde Panketal
                 14.      Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
                 15.      Gemeinde Schönwalde-Glien
                 16.      Gemeinde Schwielowsee
                 17.      Gemeinde Wusterhausen/Dosse
                 18.      Stadt Altlandsberg
                 19.      Stadt Angermünde
                 20.      Stadt Bad Belzig
                 21.      Stadt Cottbus/Chóśebuz
                 22.      Stadt Fürstenberg/Havel
                 23.      Stadt Hohen Neuendorf
                 24.      Stadt Kyritz

                                                                                                                                  7
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien    Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020

                    25.       Stadt Oranienburg
                    26.       Stadt Premnitz
                    27.       Stadt Senftenberg/Zły Komorow
                    28.       Stadt Wittenberge
                    29.       Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V.“.

9.        Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)        Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

          „Anlage 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg“

b)        Satz 1 wird wie folgt gefasst:

          „Abweichend von § 6 Absatz 1 der Verbandssatzung bemisst sich die Stimmenanzahl in den ersten beiden Kalenderjahren der
          Mitgliedschaft derjenigen Verbandsmitglieder, für die das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in der amtlichen Statistik der
          Bevölkerungszahlen regelmäßig eine Einwohnerzahl veröffentlicht, nach der Höhe der Einwohnerzahl.“

                                                                Artikel 2
                                                              Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im „Amtsblatt für Brandenburg“ in Kraft.

Hohen Neuendorf, 20. Mai 2020

                                                              gez. Ute Hustig
                                                         Stellv. Verbandsleitung“

                                                       Ende amtlicher Teil

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien - OPUS 4
Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020        Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

                                         NICHTAMTLICHER TEIL
Bericht des Bürgermeisters aus der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.07.2020
Herr Oehme berichtet:

       Corona:
               es gibt eine neue Verordnung bzgl. Großveranstaltungen ab 1000 Personen. Diese sind bis 31.10.2020 weiterhin
                im Land Brandenburg untersagt.
               In der Kita und im Hortbereich werden die Betreuungszeiten wieder wie vor der Corona-Zeit angeboten, sämtliche
                Abstandsregelungen etc. sind für Erzieher ab dem 15. Juni entfallen. Sie entfallen dann auch zum Schulstart in
                diesem Bereich zum 10.08.2020.

       Die Zensuszählung, die für Mai 2021 vorgesehen war, wird in den Mai 2022 verschoben.

       Der Landesbetrieb Straßenwesen hat die Möglichkeit eingeräumt, Radwege entlang der Landesstraßen zu beantragen.
        Entsprechende konkrete Ideen hierzu sollen bis zum 31.08.2020 eingereicht werden. Die Verwaltung hat sich bereits hiermit
        auseinandergesetzt.

       Die Frage, ob der Gotenweg im Ausbaubeitragsrecht behandelt werden kann, ist noch immer unklar. Die neue Verordnung
        mit dem vor zwei Monaten angekündigten Formblatt hierzu wurde vom Land noch nicht gereicht. Das Land hat auch noch
        keine Aussage zur Prüfung, welches Recht gültig ist, getätigt. Man habe sich mit den anderen umliegenden Gemeinden
        zusammengesetzt und wird ein Schreiben an den zuständigen Minister aufsetzen, da dieser Zustand unhaltbar ist.

       Der Einbruch/Diebstahl in der Kurmärkischen Str. 2a (Strandbadgebäude) wurde zu den Akten gelegt. Der Täter ist nicht zu
        ermitteln.

       Zum 31.12.2019 hatte die Gemeinde 9.864 Einwohner, davon 4.928 männliche und 4.936 weibliche Einwohner/innen.

       Am 17.08.2020 findet das Stadtradeln zur Minimierung der CO2-Bilanz statt, bei dem sich alle gern beteiligen können.
        Entsprechende Informationen werden den Abgeordneten zur Kenntnis gereicht.

       Die Fa. Stadler erwartet die Baugenehmigung für den Umbau des Standortes im Gewerbegebiet Perwenitz noch in diesem
        Monat. Die Aufnahme des Betriebes soll im Oktober/November diesen Jahres erfolgen. Das Investitionsvolumen liegt bei
        ca. 12 Mio Euro.

       Man habe sich zum Kreisverkehr an der L20 verständigt, so dass man anstrebt, bis Ende 2020 einen mit dem Landesbetrieb
        Straßenwesen abgestimmten Bauantrag stellen zu können.

       In den Ortsteilen Grünefeld und Pausin wurden die Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt. In der Ortslage von Grünefeld
        liegt die Spitzengeschwindigkeit derzeit bei 127 km/h, in Pausin in der 30er-Zone bei 85km/h.

       In der letzten Sitzung wurde durch die Abgeordneten eine Vergaberichtlinie der Verwaltung gefordert. Das ist nicht zu
        schaffen. Hinzu kommt, dass durch einen Serverkomplettausfall die Verwaltung derzeit nicht arbeitsfähig ist. Wann dies
        wieder der Fall sein wird, ist nicht abzusehen.

       Hinsichtlich des Beanstandungsverfahrens bei der Kommunalaufsicht zum Thema unbefristete Ausschreibung von Stellen
        in der Gemeinde (befristete Verträge) war ihm nicht bewusst, dass dies im Antrag auch Führungspositionen betraf. Diese
        waren nicht Bestandteil des Antrags, daher versteht er das Schreiben der Fraktion DIE GRÜNEN nicht, dass sie an die
        Kommunalaufsicht geschrieben haben.

       Es liegen die Prioritätenlisten der Ortsbeiräte vor. Er fragt nun den Ortsvorsteher von Pausin, Herrn Fröhlich-Leitert, warum
        die Waldstraße nun vor dem Gartenweg errichtet werden soll? In den alten Prioritätenlisten war dies immer umgekehrt der
        Fall. Zudem laufe Ende 2022 die Kaufoption für die notwendige Teilfläche eines Grundstücks zur Verbindungsstraße im
        Gartenweg/Waldstraße ab. Herr Fröhlich-Leitert entgegnet, dass dies der Ortsbeirat so entschieden hätte und man an dieser
        Stelle auch enteignen könne, um die Straße zu errichten.

       Er bittet den Ortsvorsteher von Schönwalde-Siedlung Herrn Mund darum der Verwaltung mitzuteilen, ob die
        Straßenplanungen in der Siedlung weiterhin aufrechterhalten werden sollen gemäß der Prioritätenliste vom Vorjahr. Dies sei
        aus der Prioritätenliste des Ortsbeirates nicht eindeutig erkennbar.

                                                                                                                                    9
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien   Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020

         In der Sitzung des Ältestenrates am 21.07.2020 würden dann die Priorisierungen mit den Fraktionsvorsitzenden nochmals
          besprochen.

         Die beiden Badeseen der Gemeinde in Grünefeld und in Schönwalde-Siedlung sind ohne Einschränkungen badefähig.

         Am 30.06.2020 wurde der langjährige Hausmeister der Schule, Herr Natzkowski, in den Ruhestand verabschiedet. Der neue
          Hausmeister, Herr Rouvel, hat seine Arbeit aufgenommen.

         Am 10.07.2020 hat der Landrat die Milchviehanlage von Hr. Schmücker in Wansdorf besucht. Auch hier sind die
          Auswirkungen der geringen Milchpreise zu spüren, da auch er mehr als 100 Tiere abgeschafft hat, da die Arbeit nicht rentabel
          ist. Er bittet den entsprechenden Ausschuss darum, sich auch derartigen Themen anzunehmen, da es derzeit nur noch um
          Landschaftspflege ginge und nicht um Landwirtschaft.

         Der Bürgermeister der Gemeinde Wandlitz lässt Grüße ausrichten, die Feierlichkeiten zu 30 Jahren Deutsche Einheit wurden
          auch in Wandlitz abgesagt.

         Der Umweltausschuss habe sich zusammengesetzt und überlegt, ob der Umwelttag nicht am 24.10.2020 stattfindet. Dies sei
          in den Ferien, weshalb er bittet, den Termin nochmals zu überdenken.

         Am 25.10.2020 soll im Rahmen des Havellandcups der Schnauff-Lauf in Wansdorf stattfinden.

         Es fand ein Auftaktgespräch zur Ertüchtigung und Vermarktung des Mauerradweges zwischen Hennigsdorf und Schönwalde
          statt, da an dieser Stelle der Lückenschluss noch fehle. Man wird versuchen, durch übergreifende Fördermittel den Radweg
          zu ertüchtigen.

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Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020          Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien

                                                                            Blutspenden kann dabei helfen, fit und
                                                                            gesund zu bleiben - DRK bittet in der
                                                                            Corona-Pandemie weiter um Engagement als
                                                                            Spender
Elternbrief 46: 8 Jahre:
„Mit acht Jahren ganz schön selbstständig“                                  Ein besonderer Schwerpunkt bei der DRK-Blutspende liegt auf
                                                                            der Gesundheitskontrolle für Blutspender. Unter anderem wird
Antons Vater hat Wäsche auf dem Balkon aufgehängt und geht                  das Blut jeder Spende auf das Vorhandensein bestimmter
aus dem Haus. Prompt fängt es an zu regnen wie aus Kübeln.                  Krankheitserreger untersucht (Hepatitis A, B, C, E; HI-Virus;
Er hetzt zurück in die Wohnung – und sein achtjähriger Sohn                 Parvovirus B 19; West-Nil-Virus, CM-Viren). Außerdem wird
hat alle Wäschestücke rechtzeitig hereingeholt! Der Vater                   das Spenderblut auf Antikörper gegen die Erreger der
staunt nicht schlecht und Anton bekommt ein dickes Lob.                     Geschlechtskrankheit Syphilis, HIV-Antikörper, Hepatitis B-
In eigener Verantwortung zu handeln geht bei Achtjährigen                   Antikörper und Hepatitis C-Antikörper getestet.
aber manchmal noch gründlich daneben. Voller Tatendrang hat
Lara die Waschmaschine in Gang gesetzt – und mit dem 95-                    Wer drei Blutspenden innerhalb von zwölf Monaten leistet,
Grad-Programm den schönen Wollpullover verdorben! Klar,                     erhält darüber hinaus den „Gesundheitscheck“, bei dem weitere
dass ihre Mutter nicht gerade begeistert ist. Aber: Zeigen, wie             Blutwerte mitgeteilt werden, die Aufschluss über mögliche
man es richtig macht, und es noch mal versuchen, hilft mehr als             Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sowie
Schimpfen und Zetern.                                                       Störungen der Nierenfunktion geben können.
Selbstständige Kinder wollen nicht nur vieles allein machen,                Wichtig zu wissen: Gemäß Mitteilung des Robert-Koch-
sondern auch vieles selbst entscheiden. Was ein Kind schon                  Institutes ist eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Blut
allein verantworten kann und wo die Eltern entscheiden und                  derzeit nicht anzunehmen, weil das Virus bei symptomlosen
gegebenenfalls ein klares „Nein“ aussprechen müssen, lässt                  Personen im Blut nicht nachweisbar ist. Folglich werden
sich nicht allgemein sagen. Sie kennen Ihr Kind am besten.                  Blutspenden derzeit auch nicht auf SARS-CoV-2 untersucht
Vielleicht helfen diese Anregungen: Geben Sie Ihrem Kind                    (Stand: Juli 2020, Änderungen vorbehalten).
Gelegenheit, seine Selbstständigkeit zu beweisen. Verhandeln
Sie, wo es möglich ist: Achtjährige möchten gehört werden und               Wer fit und gesund ist und keinerlei Erkältungssymptome
mitreden. Fragen Sie nach eigenen Lösungsvorschlägen.                       aufweist, kann Blutspenden. Dies gilt auch weiterhin während
Vielleicht kommt Ihr Kind ja auf bessere Ideen als Sie – und                der Corona-Pandemie. Blutspender unterstützen mit ihrem
hält sich eher an eine Regel, wenn es sie selbst vorgeschlagen              Einsatz schwerkranke Patienten in der eigenen Region.
hat. Entscheiden Sie, wo es nötig ist: Es gibt Situationen, in
denen Sie weder die Zeit noch die Nerven haben zu verhandeln.               Um einen reibungslosen Ablauf unter Einhaltung aller aktuell
Und es gibt Regeln, die Ihnen so wichtig sind, dass Sie sie nicht           geltenden Hygiene- und Abstandsregeln auf seinen
zur Diskussion stellen möchten. Das muss Ihr Kind                           Blutspendeterminen gewährleisten zu können, bittet der DRK-
akzeptieren. Klare Regeln sind ja auch entlastend für alle                  Blutspendedienst Nord-Ost alle Spenderinnen und Spender
Beteiligten – das anfängliche Aufheulen wird sich legen, wenn               darum, sich vorab einen Termin für die Blutspende am
Sie sich nicht beirren lassen.                                              Wunschterminort zu reservieren. Dies kann über die
                                                                            Terminsuche auf der Website www.blutspende-nordost.de oder
Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land                      auch telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11
Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für                        erfolgen. Dort erhält man auch weitere Informationen zum
Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz                     Thema Blutspende.
(MSGIV). Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren
Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises               Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an
ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per               Blutspendetermine im Havelland
Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen
altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen                    Di, 01.09., 15-19 Uhr, Falkensee „ Am Akazienhof“,
Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.                           Poststraße 15, 14612 Falkensee

Sabine Weczera M.A.                                                         Di, 01.09., 15.30-19 Uhr, OSZ Nauen, Zu den Luchbergen
Elternbriefe Brandenburg                                                    26-34, 14641 Nauen

                                                                            Di, 15.09., 14-18 Uhr, Ev. Waldkrankenhaus,
                                                                            Stadtrandstr. 555, Berlin

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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien     Jahrgang 16 Nr. 09 vom 20.08.2020

Ratsinformationssystem der Gemeinde                                       Interaktiver Haushalt der Gemeinde
Schönwalde-Glien                                                          Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem,                  Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr
um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen               die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien
und Entscheidungen zu informieren.                                        in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das
Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie                    komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich
selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren                    zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und
Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen              visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst
Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt               erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den
oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und               Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument
informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.                      können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf
                                                                          www.schoenwalde-glien.de einsehen.

                            www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

                                               Interaktiver Haushalt
                                                     Gemeinde Schönwalde-Glien

                                   www.haushalt.schoenwalde-glien.de

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