Stadt Moers Stadtkämmerer und Erster Beigeordneter Wolfgang Thoenes Rede zur Einbringung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 und der ...

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Stadt Moers

Stadtkämmerer und Erster Beigeordneter

          Wolfgang Thoenes

               Rede zur

      Einbringung des Entwurfes

       des Haushaltsplanes 2021

               und der

          Fortschreibung des
 Haushaltssanierungsplanes 2012 - 2021

      in den Rat der Stadt Moers

        am 16. Dezember 2020
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates, verehrte Gäste,

„Nichts in dieser Welt ist von Dauer. Nicht mal unsere Sorgen.“ Dieses Zitat von
Charlie Chaplin macht Hoffnung, dass alle Sorgen endlich sind und immer wieder
ein Licht am Ende des Tunnels auftaucht.

Dabei gibt es zurzeit durchaus eine große Menge an Themen, die Anlass zur Sorge
geben: Zuvorderst sicherlich die Sorge um die Gesundheit in Zeiten einer
Pandemie, die allerdings zügig um weitere Sorgen ergänzt wird. Pandemiebedingt
schreitet die Ungleichheit bei der Verteilung von gerechten Bildungschancen
weiter voran, auch die Kluft zwischen Arm und Reich wird größer. In Zeiten von
Kontaktbeschränkungen greift soziale Isolation um sich mit aktuell kaum
absehbaren soziologischen und psychologischen Folgen für unsere Gesellschaft.
Auch die Frage und das sorgenvolle Nachdenken darüber, wer diese ganzen
Rettungsschirme und Bazookas am Ende des Tages finanziert, sollten wir nicht
außer Betracht lassen.

Aus Sicht eines kommunalen Finanzverantwortlichen kommt selbstverständlich
die Sorge um den städtischen Haushalt des aktuellen und der Folgejahre hinzu.

Dabei ist in Zeiten wie diesen die Haushaltsplanung an sich schon eine immense
Herausforderung. Auch bei Ungewissheit gilt es, Schlüsse aus aktuellen
Entwicklungen zu ziehen, was bei unvollständigen Informationen nicht immer
ganz so einfach ist. Dies gilt umso mehr in Krisenzeiten wie der Finanzkrise in
2008, der Flüchtlingssituation in 2015 und eben aktuell in Zeiten einer Pandemie.

Hier gilt es den Spagat zu schaffen, neben dem herkömmlichen Haushalts-
Aufstellungsprozess das sehr dynamische aktuelle Geschehen bezüglich der
Bundes- und Landeshilfen für die kommunalen Haushalte immer im Blick zu
behalten und in den Planungsprozess zu integrieren. Die Finanzverantwortlichen
sind gefordert, Orientierung in Finanzfragen zu geben und den Haushalt auch in
außergewöhnlichen Zeiten zu planen.

Gestatten Sie mir im Folgenden deshalb kurz einen Überblick darüber, wie sich
die Hilfen von Bund und Land dazu weiter konkretisiert haben.
Mit dem angekündigten Rettungsschirm von Bund und Land sollen die
schlimmsten Folgen abgefedert werden. Konjunkturpakete, Ausgleich von
Gewerbesteuerverlusten und vor allen Dingen aufgestockte Stärkungspaktmittel
von über 5 Millionen € sollen dafür sorgen, dass uns der Haushaltsausgleich für
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das Jahr 2020 so wie in den Jahren zuvor trotz der absehbaren Verluste bei der
Gewerbesteuer und den Einkommensteueranteilen gelingt.
Das „Sonderhilfen-Gesetz Stärkungspakt“ ist sicherlich gut für die kommunale
Familie und damit auch für Moers. Es ist Teil des „Gesetzes zur Isolierung der
aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen
Haushalten“, dass der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen vor einigen
Wochen beschlossen hat.
Dieses Gesetz stellt als „Lösungsweg“ dar, die Finanzschäden der Corona-Krise
-zunächst für die Haushaltsjahre 2020 und 2021- buchungstechnisch zu
separieren, sie als Bilanzierungshilfe zu aktivieren, um sie dann langfristig ab dem
Jahr 2025 über längstens 50 Jahre in der Ergebnisrechnung der Kommune
ergebnisbelastend abzuschreiben.
Lediglich die buchhalterische Isolierung der pandemiebedingten Lasten in den
kommunalen Haushalten kann jedoch nicht die alleinige Lösung des Problems
sein.
Diese Bilanzierungshilfe kann nicht die dringend benötigte finanzielle
Unterstützung der Städte und Gemeinden ersetzen! Die Aktivierung und
Finanzierung über langfristige Kredite führt erneut zu einer erheblichen
langfristigen Neuverschuldung bei den Kommunen sowie zu einer Belastung der
nachfolgenden Generationen.
Auch die angekündigte Übernahme der Gewerbesteuer-Verluste für 2020 ist zwar
höchst erfreulich, große Mindereinnahmen werden sich aber voraussichtlich auch
in den Jahren 2021 ff. zeigen.
Kommunen finanzieren sich auch über die Gemeindeanteile an der Einkommen-
und Umsatzsteuer sowie über die Schlüsselzuweisung im Rahmen des
Finanzausgleichs. Auch dessen Verbundmasse ist abhängig von der Höhe der
Steuererträge und wird deshalb deutlich sinken. Für das Jahr 2021 hat das Land
Nordrhein-Westfalen bei der Aufstellung des Gemeindefinanzierungsgesetzes die
Pandemie bedingten Ausfälle von über 900 Mio. € zunächst kreditfinanziert
aufgestockt.
Die zukünftige Finanzierung der Aufstockungsmittel soll jedoch über
Vorwegabzüge von der Verbundmasse zukünftiger Gemeindefinanzierungs-
gesetze geschehen. Damit bezahlen die Kommunen die Zeche -wenn auch später-
wieder einmal selbst. Das Land NRW übernimmt lediglich die
Zwischenfinanzierung.
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Im Fokus eines kommunalen Schutzpaketes müssen deshalb zusätzlich zu den
bisherigen, sicher guten Absichten und Ansätzen, direkte materielle Finanzhilfen
für die Kommunen stehen, damit Ertragsausfälle und höhere Aufwendungen
durch die Corona-Pandemie ausgeglichen werden können.
Bleibt echte materielle Hilfe aus, wird sich in den nächsten Jahren eine legalisierte
massive kommunale Neuverschuldung ergeben.
Die Corona-Pandemie wird damit nicht nur unsere Konsolidierungserfolge der
letzten acht Jahre konterkarieren, sondern die kommunale Verschuldung auf ein
bislang nicht vorstellbares Niveau heben.
Das grundlegende Problem der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen
Ebene wird weiter verschärft über die kommunalen Altschulden, über die seitens
des Landes NRW geflissentlich nicht mehr gesprochen wird. Die finanziellen
Risiken bei einer Zinswende, auch wenn diese nicht unmittelbar bevorsteht,
steigen damit dramatisch an.

Auf der Bundesebene hat sich neben der hälftigen Erstattung der
Gewerbesteuerausfälle auch im Bereich der Kosten der Unterkunft erhebliches
getan.
Die dauerhafte Anhebung der Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten für
Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte auf bis zu 75 % der bundesweiten
Ausgaben in diesem Bereich stellt eine nachhaltige Entlastung für den Kreis
Wesel dar und bedeutet, dass dieser eine jährliche Entlastung von knapp über 20
Millionen € erfährt.
Bei einem Kreisumlagenanteil der Stadt Moers von einem knappen Viertel sollten
davon 4,5 bis 5 Mio. € bei uns über die verringerte Kreisumlage ankommen. Wie
viel es tatsächlich ist, dazu später mehr.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Verwaltung bringt Ihnen heute den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021
sowie eine mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 ein. Die darin
enthaltenen Haushaltsansätze sind unter Berücksichtigung der örtlichen und
strukturellen Gegebenheiten und der aktuell verfügbaren Informationen und
Erkenntnisse gewissenhaft ermittelt worden.
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Gleichwohl werden wir im Zuge der anstehenden Haushaltsplanberatungen und
durch den Zugewinn an weiteren haushaltsrelevanten Daten in den nächsten
Wochen und Monaten sicherlich im Rahmen des Veränderungsdienstes noch die
eine oder andere Modifikation vornehmen müssen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann und darf Ihnen an dieser Stelle das Wesentliche mitteilen, dass Sie -
zunächst- beruhigen wird: Wir werden -Stand heute- im Haushalt 2021 unsere
Zielvorgabe aus dem Finanztableau des Haushaltssanierungsplanes erreichen und
können im Entwurf eine „schwarze Null“ ausweisen.

Die Aufstellung des Haushalts 2021 war entscheidend davon geprägt, weiterhin
die Vorgaben und Eckdaten des Haushaltssanierungsplans einzuhalten. Die Ziele,
nämlich den Haushalt mit Landeshilfen spätestens 2018 und ohne Landeshilfe
spätestens 2021 auszugleichen, werden mit dem vorgelegten Entwurf erreicht.
Den Ausgleich erreichen wir im Wesentlichen „coronabedingt“ durch das
außerordentliche Ergebnis des Ergebnisplanes und das Anwenden der
Bilanzierungshilfe.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Rückblick auf das Jahresergebnis
2019 und auf das bereits vorangeschrittene Haushaltsjahr 2020:

Das Haushaltsjahr 2019 war für die Stadt Moers ein sehr gutes Jahr. Es wurde mit
einem positiven Ergebnis von 10,9 Mio. € Jahresüberschuss abgeschlossen.
Im Bereich der ordentlichen Erträge waren unter der Position Steuern und
ähnliche Abgaben Mehrerträge von 6,7 Mio. € zum Ansatz von 141 Mio. € zu
verzeichnen. Dies resultierte hauptsächlich aus Mehrerträgen bei der
Gewerbesteuer.

Nachdem der Rat den Haushalt 2020 am 12.02.2020 beschlossen hatte, kam die
Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung der achten
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 für das
Haushaltsjahr 2020 erst am 07.05.2020, so dass die ersten Monate des Jahres 2020
unter vorläufiger Haushaltsführung stattfanden.

Bezogen auf die in meinen letzten Haushaltsreden zu den Haushalten 2017 bis
2020 angesprochene Erstattung der Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge
ist die Erstattung des Landes nach den aktuellen Berechnungen aus nunmehr über
dreieinhalb Jahren nach wie vor nicht auskömmlich.
Der Landeserstattung von 866 € je Monat und Person stehen nach wie vor deutlich
höhere Kosten in Moers gegenüber.
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Eine landesseitige Regelung der Kostenerstattung auf Basis der tatsächlichen
Kosten und auch die Frage nach der Einbeziehung der sogenannten „Geduldeten“
ist leider immer noch nicht in Kraft.
Planerisch unterstellen wir im Haushaltsentwurf 2021, dass die ab dem
01.01.2018 avisierte zusätzliche Kostenerstattung insbesondere durch das Land
NRW nach der entsprechenden Evaluierung auch tatsächlich erfolgt. Der dann
noch im Haushaltsentwurf 2021 verbleibende negative Saldo beläuft sich auf gut
1,6 Mio. €.

Das diesjährige moersfestival war pandemiebedingt wohl das außergewöhnlichste
Festival in der 49-jährigen Geschichte, da es ohne Zuschauer stattfand und als
reine Streaming-Veranstaltung in die ganze Welt übertragen wurde.
Trotz großer Unsicherheiten in der Planung und eines nur kurzen Vorlaufs, um
das ursprünglich geplante Veranstaltungsformat auf eine Streaming-
Veranstaltung umzustellen, erzielte das Festival bei den Zuschauerinnen und
Zuschauern, aber auch bei der Fachpresse und den Fördergebern eine
herausragende Resonanz.
Das lag sicherlich nicht nur an der neu ins Moerser Kulturleben gerufenen Miss
Unimoers, sondern auch am unentwegten Einsatz und dem Improvisationstalent
des gesamten Festivalteams, für den ich mich an dieser Stelle noch einmal recht
herzlich bedanken möchte.
Auch aus Sicht des Kämmerers gebührt den Verantwortlichen Dank, denn wider
Erwarten konnte das Festival 2020 nach derzeitigem Erkenntnisstand im Rahmen
des städtischen Zuschussbedarfes durchgeführt werden.

Eine weitere wesentliche Entwicklung im Kulturbereich der Stadt Moers war die
in diesem Jahr formell abgewickelte Abspaltung der Schlosstheater Moers GmbH
von der Moers Kultur GmbH – eine Empfehlung aus dem
Kulturentwicklungsprozess. Ebenso wie die Moers Kultur GmbH wird somit auch
die Schlosstheater Moers GmbH ab dem kommenden Jahr als unmittelbare
Beteiligung der Stadt Moers fungieren.

Auf die weiteren wesentlichen Veränderungen in der Beteiligungsstruktur möchte
ich im Folgenden kurz eingehen:

Der im Jahre 2015 eingerichtete steuerliche Querverbund auf Ebene der ENNI-
Gruppe führt infolge der damit verbundenen Steuereinspareffekte dazu, dass auch
in den kommenden Jahren der Haushalt der Stadt Moers weiter konsolidiert
werden kann. Inzwischen kann jährlich mit über 4 Mio. € Beteiligungserträgen
aus der ENNI-Gruppe gerechnet werden, was ohne den steuerlichen Querverbund
nahezu unmöglich wäre. Insoweit gilt es zu hoffen, dass der Gesetzgeber die
permanent diskutierten Regularien zum Querverbund weiterhin aufrechterhält.
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Gerade aber die gesetzgeberischen Anforderungen zur Aufrechterhaltung des
Querverbundes, in Verbindung mit der bis zum Jahre 2019 zwischen der
Stadtwerke Dinslaken GmbH und der ENNI bestehenden Überkreuzbeteiligung,
erschwerten das operative Geschäft der Beteiligten erheblich. Daher wurde im
letzten Jahr in Abstimmung mit allen am Prozess Beteiligten die formelle
Auflösung dieser Überkreuzbeteiligung beschlossen und zum 01.01.2020
umgesetzt, ohne die auf Ebene der beiden Energieversorger funktionierende und
gewinnbringende Zusammenarbeit zukünftig zu lösen.
Die in zwei Schritten vollzogene Aufstockung der von ENNI gehaltenen Anteile
an dem ertragreichen Tochterunternehmen der Stadtwerke Dinslaken – der
Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH – auf nunmehr 15 % zeigt, dass die
Zusammenarbeit auch für die Zukunft gesichert ist. Seit der Einbringung der
Gasnetze in Rheinberg und Uedem in die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein
GmbH fungiert zudem die Gelsenwasser AG neben der innogy SE als weiterer
privater Anteilseigner

Ende letzten Jahres wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen der Stadt
und den Erbenvertretern der Eigentumsübergang der Grundstücksgesellschaft
Königlicher Hof auf die Stadt vollzogen. Durch den Erwerb der bislang von
privater Hand gehaltenen 20 % ist die Grundstücksgesellschaft nunmehr zu 100
% in städtischer Hand. Durch das ebenfalls im Eigentum der Stadt stehende
Nachbargebäude ergeben sich somit für die Zukunft neue stadtgestalterische
Möglichkeiten, um das gesamte Areal rund um den Königlichen Hof neu
aufzuwerten.

Als ich im letzten Jahr hier vor Ihnen stand, um meine Haushaltsrede zu halten,
fehlten zum Haushaltsausgleich noch etwas über 3 Mio. Euro. Infolge der zur
Beschlussfassung eines ausgeglichenen Haushaltes nur noch zur Verfügung
stehenden knappen Zeit und aufgrund der Höhe des Fehlbetrages fiel der Blick
schnell auf die Gewinnrücklagen der städtischen Beteiligungen. Durch
Anwendung des „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahrens“ wurden die liquiden Mittel
der betroffenen Unternehmen geschont und gleichzeitig bis zum Haushaltsjahr
2021 nennenswerte Beträge für den Haushaltsausgleich zur Verfügung gestellt.
Mein Dank gilt den Leitungen der involvierten Unternehmen, die das Vorhaben
alle mitgetragen haben.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

die wesentlichen weiteren Umstände des aktuellen Status der Finanzen unserer
Stadt für die Haushaltsplanung 2021 werde ich Ihnen nachfolgend aufzeigen:
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Hier sind zunächst die Personalkosten zu nennen. Für die Planung der
Personalkosten 2021 der Stadt Moers wurde der aktuelle Personalbestand
aufgrund feststehender Tarifabschlüsse im Bereich der Beschäftigten sowie der
gesetzlichen Steigerung im Bereich der Beamten hochgerechnet.
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Fluktuation aus Zu- und Abgängen
sowie der einzuarbeitenden Haushaltssanierungsmaßnahme Nummer 1 ergibt sich
für den Personal- und Versorgungsaufwand eine Summe von 76,3 Mio. €.

Die weitere Fortschreibung im Finanzplanungszeitraum geht für die gesamten
Personalkosten von den bekannten Tariferhöhungen und ansonsten von einer
jeweils 1,5 prozentigen Steigerung aus. Die aus der Maßnahme Nummer 1 des
Haushaltssanierungsplans resultierenden Konsolidierungsbeträge sind in
veranschlagter Höhe berücksichtigt.
Die Umsetzung der HSP-Maßnahme 1 ist für das Jahr 2021 bis auf wenige
Stellenanteile nachgewiesen. Organisationsuntersuchungen laufen in vielen
Bereichen der Verwaltung weiter fort.

Im Haushaltsjahr 2021 werden bei den Betriebskosten der Kindertagesstätten
rund 17,6 Mio. € und bei den Kosten der Tagespflege etwa 4,98 Mio. €
erforderlich sein. Hier schlagen sich die zu erwartenden strukturellen tariflichen
Erhöhungen der Beschäftigten sowie die zur Erfüllung der jeweiligen
Betreuungsquote notwendigen personellen Maßnahmen finanziell nieder. Beide
Positionen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr im aktuellen Haushaltsentwurf
um insgesamt 3,36 Mio. Im Haushaltsjahr 2021 sind die weiteren Belastungen
durch die Reform des Kinderbildungsgesetzes enthalten.

Bei der Gewerbesteuer ist die weitere Entwicklung ob ihrer Volatilität schwer
einschätzbar.
Aus dem Mittelwert der Jahre 2017 bis 2019 sowie der Prognose des laufenden
Jahres 2020 ergäbe sich nach Anwendung der Orientierungsdaten der Ansatz
2021 in Höhe von 50,5 Mio. €. Wir gehen aktuell von einem coronabedingten
Minderertrag von rund 15 Mio. € aus, den wir über die Möglichkeiten des Covid-
19-Isolierungsgesetzes isolieren werden und dem Haushalt über das
außerordentliche Ergebnis wieder wertmäßig zuführen können.

Bezüglich der Schlüsselzuweisung ist im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes
2021 die erste Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) unter
Einbezug der vorläufigen Eckpunkte der Landesregierung berücksichtigt. Diese
Modellrechnung geht von einer Schlüsselzuweisung für Moers in Höhe von 64,45
Mio. € aus. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass das Land
NRW die Verbundmasse kreditfinanziert um über 900 Mio. € aufgestockt hat.
Diese dürfen die Kommunen selbst abstottern, das wissen sie, ich erwähnte es
anfangs.
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

nachdem ich Ihnen nun die wesentlichsten Einflussfaktoren des Haushaltes 2021
aufgezeigt habe, sorge ich nun für den notwendigen Rahmen indem ich Ihnen die
Eckdaten des Haushaltes 2021 in Übersichtsform darlege.

Die weiteren Details und Einschätzungen zum Haushalt 2021 können Sie dem
Druckexemplar oder digital dem Ratsinformationssystem entnehmen.

Zur Ergebnisplanung:

Den Gesamtaufwendungen von 310,7 Mio. € stehen Gesamterträge von 292,4
Mio. € gegenüber.
Der Ergebnishaushalt der Stadt Moers schließt dennoch in der Ergebnisplanung
2021 mit einem Überschuss von rund 440 T Euro ab, da über das außerordentliche
Ergebnis knapp 19 Mio. € durch die coronabedingte Isolierung von
Ertragsausfällen und Aufwandsmehrungen ergebniswirksam veranschlagt
werden.

Zu den Bereichen Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisung, frühkindliche Betreuung,
Asylbewerber und den Personalkosten hatte ich bereits an anderer Stelle
ausgeführt.

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer wurden
anhand der Steuerschätzung hochgerechnet. Der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer ist für 2021 mit 54,7 Mio. € veranschlagt und der
Umsatzsteueranteil mit 9,8 Mio. €.

Bei der Kreisumlage gehen wir von einem Aufwand von 64,7 Mio. € in 2021 aus.
Dies entspricht einer Reduzierung von rund 1 Mio. € zum Vorjahr. Die im
Rahmen der Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2021 aufgestellte
Forderung an Moers beläuft sich sogar auf 66,9 Mio. €, damit plus 1,2 Mio. € zum
Vorjahr. Sie sehen, der Effekt aus der höheren Bundesbeteiligung an den Kosten
der Unterkunft verpufft vollständig im Haushaltsentwurf des Kreises. Hier ist
meine klare Erwartungshaltung an den Kreis Wesel, im Rahmen der weiteren
Haushaltsberatungen alle Spielräume zur Entlastung der Kommunen auszureizen.

Die Kreditzinsen für langfristige Darlehen und für Kredite zur
Liquiditätssicherung sind mit rd. 11,3 Mio. € in 2021 veranschlagt. Hiermit ist
nach wie vor die Möglichkeit gegeben, für einen Teil der Liquiditätskredite
längerfristige Zinsbindungen einzugehen, um das Zinsrisiko zu dämpfen.
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Aufgrund der von den meisten Experten angenommenen weiteren
Niedrigzinspolitik sowie auf Basis der Ergebnisse der Vorjahre konnte ich den
Ansatz im Vergleich zu den Vorjahren weiter reduzieren.
Bei den Investitionskrediten, die zur Umschuldung anstehen, wurden Zinsen
anhand der aktuellen Marktsituation und der Zinsstrukturkurve für die
Prolongation herangezogen.

Nach intensiven verwaltungsinternen Analysen werden wir im
Haushaltsplanentwurf 2021 schließlich insgesamt 4,7 Mio. € coronabedingte
Mehraufwendungen        bzw.      Mindererträge   zusätzlich   zu     den
Gewerbesteuerausfällen isolieren.

Zum Finanzhaushalt:

Der Finanzhaushalt des Jahres 2021 umfasst ein Investitionsvolumen von 33,9
Mio. Euro.

Das zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen erforderliche Volumen an
Kreditaufnahmen beträgt 12,5 Mio. €.

Unter Beachtung der in 2021 geplanten Tilgungsleistungen ist sichergestellt, dass
eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sind
somit alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen 2021 durchführbar. Eine
Priorisierung der Investitionen ist nicht erforderlich.

Die investiven Schwerpunkte 2021 sind weiterhin Infrastruktur und Bildung. So
sind für die Bereiche

   • Straßen und Brücken                       5,5 Mio. €
   • Schulen                                   7,3 Mio. €
   • Sonstige städtische Gebäude incl.
     Teilansatz Hauptfeuerwehrwache            4,2 Mio. €

vorgesehen.

Zur Finanzplanung:

Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sind aus heutiger Sicht weiterhin
für die Jahre bis 2024 ausgeglichene Ergebnisse eingeplant.
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit den angerissenen Themen, die unseren Haushalt 2021 maßgeblich durch die
damit einhergehenden Chancen und Risiken beeinflussen werden, hoffe ich, bei
Ihnen Interesse für die Lektüre unseres umfassenden Vorberichtes geweckt zu
haben. Während der Haushaltsplanberatungen im Rat und seinen Gremien freue
ich mich auf eine kritische und konstruktive Debatte zum eingebrachten
Haushaltsplanentwurf.

Ein großer Dank gilt meinen Kollegen im Verwaltungsvorstand, den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes 2.1 Haushaltswirtschaft
sowie allen am Aufstellungsprozess des Haushaltsplanentwurfes beteiligten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.

In schwierigen Zeiten obliegt ihnen in den nächsten Wochen und Monaten die
Beratung und am 24. Februar 2021 die Beschlussfassung zum Haushalt 2021.
Aufgrund der massiven finanziellen Schäden, die durch die Corona-Pandemie
bereits im städtischen Haushalt eingetreten sind und auch noch eintreten werden,
ist dies sicherlich keine leichte Aufgabe.
Als Kämmerer habe ich Ihnen hierzu eine auf Sicht gefahrene Prognose über die
zukünftige Haushaltsentwicklung zur Verfügung stellen können.
Ich wünsche Ihnen für die anstehende Beratung das notwendige Augenmaß und
die in schwierigen Zeiten notwendige Entschlossenheit und innere Stärke zur
Entscheidungsfindung.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie zuversichtlich.
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