Weihnachtsgrüße - Schleusegrund
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Schleusegrund aktuell Amtsblatt der Gemeinde Schleusegrund für die Ortschaften: Biberschlag, Engenstein, Gießübel, Langenbach, Lichtenau, Schönbrunn, Steinbach und Tellerhammer 25. Jahrgang Samstag, den 1. Dezember 2018 Nr. 14 / 48. Woche Bild: ChristArt - Fotolia Weihnachtsgrüße Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen, auch im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schleusegrund, ein gesundes und friedvolles Weihnachtsfest und für das Jahr 2019 Gesundheit und Glück. Ihr Bürgermeister Heiko Schilling
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund -2- Nr. 14/2018 Amtliche Bekanntmachungen Schließung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation am 27. und 28. Dezember 2018 Amtliche Bekanntmachung Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Kataster- bereich Schmalkalden ist am 27. und 28. Dezember 2018 ge- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der schlossen. Öffentlichkeit zum Einfachen Bebauungsplan Sondergebiet Wochenendhaus „Büchelbach“ - Ab dem 2. Januar 2019 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Gemeinde Schleusegrund gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Mitarbeiter in den Servicestellen wieder zu den gewohnten Öff- nungszeiten zur Verfügung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Diese sind wie folgt: BauGB erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf) zum Einfachen Bebauungsplan Sondergebiet Wochenendhaus Mo. bis Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr „Büchelbach“ - Gemeinde Schleusegrund (Vorentwurf - Stand: Mo. bis Mi. auch 13.00 Uhr - 15.30 Uhr 29.10.2018). Do. auch 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzu- gez. Olaf Krech sehen und sich über die planerischen Absichten, die auf Wunsch Leiter des Katasterbereiches erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äuße- Telefon: 0361 / 574042600 rungen und Anregungen abgeben. Telefax: 0361 / 574042612 Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 03.12.2018 bis 20.12.2018 während der Dienststunden Mo: 9.00 - 11.00 Uhr Di: 9.00 - 11.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr Informationen aus dem Rathaus Mi: geschlossen Do: 9.00 - 11.00 Uhr & 13.30 - 18.00 Uhr Fr: 9.00 - 11.00 Uhr Achtung in der Gemeindeverwaltung Schleusegrund, Eisfelder Str. 11, 98667 Schleusegrund/OT Schönbrunn, in der Bauverwaltung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! aus. Am Donnerstag, den 27.12.2018 steht Ihnen die Verwal- Schleusegrund,den 21.11.2018 tung, einschließlich Einwohnermeldeamt in der Zeit von gez. Bürgermeister 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Heiko Schilling Am Freitag, den 28.12.2018 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. Die Kindertagesstätte „Sonnenblume“ ist vom Einladung zur Gemeinderatssitzung 21.12.2018 bis 01.01.2019 geschlossen. Am Montag, den 17. Dezember 2018 findet um 19.00 Uhr die Öffnungszeiten Touristinformation und Gewürzmuseum: nächste öffentliche Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schleusegrund im Rathaus Schönbrunn statt. Freitag, 28.12.2018 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Samstag, 29.12.2018 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu recht herzlich eingeladen. Vom 24.12. bis 27.12. sowie 30.12. bis 01.01.2019 bleiben Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. die Touristinformation und das Gewürzmuseum geschlossen. Heiko Schilling Heiko Schilling Bürgermeister Bürgermeister Nachruf Kassenschluss Wir weisen darauf hin, dass Überweisungen und Bareinzahlun- Gott zur Ehr - dem Nächsten zur Wehr gen für das Jahr 2018 nur bis Freitag, den 14.12.2018 möglich Wir trauern um unseren sind. Spätere Einzahlungen und Überweisungen können nicht Kameraden a.D. mehr berücksichtigt werden. der Freiwilligen Feuerwehr Steinbach E. Fabig/K. Lösch Kassenverwaltung Roland Sittig Mit Roland Sittig verlieren wir einen guten und zuverlässi- Anmeldung zur Aufnahme Ihres Kindes in gen Kameraden, der sich durch hohes persönliches Enga- unserer Kindertagesstätte „Sonnenblume“ gement über viele Dienstjahren für die Belange der Feuer- wehr Steinbach einsetzte. Schönbrunn Seinen Dienst erfüllte er jederzeit in hohem Pflicht- und Ver- antwortungsbewusstsein. Liebe Eltern, Mit seiner Diensterfüllung wird Kamerad Sittig auch weiter- hin Vorbild für seine Kameraden bleiben. damit eine gute Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2018/2019 in unserer Kindertagesstätte „Sonnenblume“ erfolgen Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuer- kann, bitten wir Sie die Anmeldungen Ihrer Kinder, soweit der wehr Schleusegrund werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. beabsichtigte Aufnahmetermin feststeht, in der Gemeindever- waltung schriftlich bekanntzugeben. Heiko Schilling Renè Bender Martina Kreußel Bürgermeister Ortsbrandmeister Brand- und Für eventuelle Rückfragen sind wir gerne unter der Telefon-Nr. Katastrophenschutz 036874/79715 für Sie erreichbar. Schleusegrund, November 2018 Katrin Krebs Steueramt / Kita
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund -3- Nr. 14/2018 Anmeldung von Hunden In den Ortsteilen der Gemeinde Schleusegrund wurde auch in diesem Jahr der Opfer der Kriege gedacht. Für diese Unterstüt- lt. Hundesteuersatzung zung möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken. der Gemeinde Schleusegrund Heiko Schilling Bürgermeister Anzeigepflicht Wer einen über vier Monate alten, in der Gemeinde Schleuse- grund noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Wir laden ein zur Blutspende Ein entsprechendes Anmeldeformular kann in der Gemeinde Schleusegrund abgeholt werden. im Monat Dezember 2018 Desweiteren ist der Halter eines Hundes verpflichtet im Sinne Das Institut für Transfusionsmedizin Suhl des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTierGefG eine Haftpflichtversicherung gGmbH führt am zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Dienstag, den 11.12.2018 von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Der Halter des Hundes ist verpflichtet den Hund dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch les- in der Staatlichen Regelschule in Schönbrunn die nächste baren Transponder nach ISO - Standard (Mikrochip) durch einen Blutspendeaktion durch. Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Der Halter hat der zuständigen Behörde die Kennzeichnung an- zuzeigen und den Nachweis der Versicherung zu erbringen. Kleidersammlung Für eventuelle Rückfragen sind wir gerne unter der Telefon-Nr. Die TALISA -Thüringer Arbeitsloseninitiative - Soziale Arbeit e.V. 036874/79715 für Sie erreichbar. führt am Katrin Krebs Samstag den, 01.12.2018 Steueramt / Kita eine Kleidersammlung durch. Die Kleidungsstücke werden aufgearbeitet und an hilfebedürftige Einreichung von Auszeichnungsvorschlägen BürgerInnen Ihres Landkreises im Kleiderlädchen des IGN Hild- im Rahmen der Nachwuchsförderung für burghausen, Obere Marktstraße 33, übergeben. Vereine Bitte helfen auch Sie mit und unterstützen mit Ihrer Kleiderspen- de unsere soziale Arbeit. Hiermit rufen wir alle Vereine der Gemeinde Schleusegrund auf, ihre Vorschläge für die diesjährige Nachwuchsförderung bis spä- Wo? Schönbrunn - Stellplatz Gabeler Str. TEGUT testens 10.12.2018 im Rathaus einzureichen. Wann? 08.45 Uhr - 09.15 Uhr Katrin Schneider Es können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die Projektleiterin sich mit besonderen Leistungen aktiv am Vereinsleben beteili- gen, vorgeschlagen werden. IGN-Intergeneratives Nachbarschaftszentrum der TALISA e.V. Südthüringen Die Auszeichnungsveranstaltung findet am Donnerstag, den Vereinsregister Amtsgericht Erfurt VR 162328 20.12.2018 um 17.00 Uhr im Rathaus statt. Obere Marktstraße 33, 98646 Hildburghausen Tel./Fax: 03685 403778 E-Mail: ign-hildburghausen@t-online.de Dank an alle Vereine der Gemeinde Schleusegrund Grüngutannahmestelle geschlossen Auch in diesem Jahr möchte ich zum Jahresende die Gele- Die Grüngutannahmestelle „Kleiner Ahlersbach“ ist ab sofort genheit nutzen, allen zu danken, die sich im vergangenen für dieses Jahr geschlossen. Jahr wieder für das Gemeinwohl eingesetzt haben, sei es in Wir bitten um Beachtung! den Vereinen, Organisationen und Verbänden. Dank allen, die in der FFW, in sozialen Diensten, in Schulen, der Kin- dertagesstätte und sonstigen Einrichtungen ihren Dienst tun und für die Menschen unserer Gemeinde tätig sind. Sie alle haben in vielfältiger Weise dazu beigetragen, das Leben in unserer Gemeinde zu gestalten und zu bereichern. Ihrem außergewöhnlichen Engagement zollt hohe Anerken- nung und Respekt. Ein weiteres Dankeschön an alle Bürgerinnen und Bürger, die uns bei der Erhaltung und Verschönerung des Ortsbil- des, auch in diesem Jahr wieder unterstützten, wie z.B. beim Säubern und Pflegen der Grünanlagen und Flächen. Ihr Bürgermeister Heiko Schilling Mitteilungen Ehrungen zum Volkstrauertag Der Volkstrauertag wird seit 1952 jeweils zwei Sonntage vor dem ersten Advent begangen, zur Erinnerung an Kriegs- und Gewal- topfer aller Nationen. Gemeinderäte und Vereinsmitglieder legten an den jeweiligen Gedenkstätten Gebinde nieder.
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund -4- Nr. 14/2018 Rauchmelderpflicht Thüringen - so ist sie geregelt In Thüringen sind seit dem 29.02.2008 für Neu- und Umbauten · Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie mindestens ein Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern zwei Rauchmelder - und zwar einen auf jeder Seite. sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen · Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große führen, vorgeschrieben. Für Bestandsbauten gilt nach ThürBo Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen § 48 eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018. Für den Einbau Rauchmelder. der Rauchmelder ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verant- wortlich, für die Wartung der Mieter selbst. · Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen er- strecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Rauchmelder. Thüringen Die Rauchmelderpflicht in Thüringen gilt für folgende Woh- nungen und Häuser: · Neu- und Umbauten müssen bereits seit dem 29.02.2008 mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. · Für Bestandsbauten gilt nach Thüringer Bauordnung (Thür- Bo) § 48 (Wohnungen) vom 13. März 2014 eine Übergangs- frist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2018 In welchen Räumen müssen Sie Rauchmelder anbringen? · In Schlafräumen und Kinderzimmern · In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie füh- ren, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Umsetzung am Beispiel einer 3-Zimmer-Wohnung Wer muss die Rauchmelder installieren? · der Eigentümer Mindestschutz (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder- und Schlafzim- mer, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege dienen Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Be- triebsbereitschaft): Mindestschutz (nur in Berlin und Brandenburg: Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen außer Küche und Bad · In Mietwohnungen: der Eigentümer · Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer Optimaler Schutz: alle Aufenthaltsräume Wo und in welchen Räumen Rauchmelder installieren? Besonderer Schutz für die Küche: Rauchmelder mit Stummschaltung Ein Rauchmelder sollte in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, installiert werden. Brin- Weitere Informationen: gen Sie Rauchmelder möglichst mittig im Zimmer, in waagerech- https://www.rauchmelder-lebensretter.de oder bei Ihrer zuständi- ter Position an der Zimmerdecke an. gen Örtlichen Feuerwehr Die Platzierung im Raum Sollte bei Ihnen jemand Rauchmelder kontrollieren wollen und Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum Sie die Person nicht kennen, so lassen Sie diese nicht in Ihr Haus und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert / Wohnung und verständigen Sie sofort die Polizei. werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten René Bender beachten Sie bitte: Ortsbrandmeister Veranstaltungen Samstag, 01. Dezember 14:00 Uhr Seniorenweihnachtsfeier Gießübel, Vereinshaus Samstag, 01. Dezember Erlebnis Weihnachtsmarkt mit Frankenblick Schnett, Hotel Frankenblick Sonntag, 02. Dezember 18:00 Uhr Orgelkonzert Gießübel, Kirche Sonntag, 02. Dezember 19:00 Uhr Adventssingen Schönbrunn, Kirche Dienstag, 4. Dezember 14:00 Uhr Dienstagstreff Schönbrunn, AWO Begegnungs- stätte Mittwoch, 5. Dezember 14:00 Uhr Mittwochstreff Schönbrunn, AWO Begegnungs- stätte Donnerstag, 6. Dezem- 17.00 Uhr Nikolausgottesdienst, anschließend Kirche Schönbrunn ber Beisammensein bei Kinderpunsch und Glühwein Samstag, 8. Dezember Bergweihnacht Fehrenbach Sonntag, 9. Dezember 14:00 Uhr Adventsfest Schönbrunn, Forstamt Sonntag, 9. Dezember 18.00 Uhr Weihnachtliches Orgelkonzert mit Kantor Förster Kirche Gießübel aus Eisfeld Dienstag, 11. Dezember 14:00 Uhr Dienstagstreff Schönbrunn, AWO Begegnungs- stätte Mittwoch, 12. Dezember 14:00 Uhr Mittwochstreff Schönbrunn, AWO Begegnungs- stätte Sonntag, 16. Dezember 14:00 Uhr Weihnachtsmarkt Biberschlag Sonntag, 16. Dezember 14.00 Uhr Konzert, anschließend Adventsmarkt Kirche Biberschlag Sonntag, 16. Dezember 16.00 Uhr Chorkonzert Kirche Gießübel
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund -5- Nr. 14/2018 Dienstag, 18. Dezember 14:00 Uhr Dienstagstreff Schönbrunn, AWO Begegnungs- stätte Mittwoch, 19. Dezember 14:00 Uhr Mittwochstreff Schönbrunn, AWO Begegnungs- stätte Sonntag, 23. Dezember 17.00 Uhr Krippenspiel Kirche Gießübel Montag, 24. Dezember 17.00 Uhr Krippenspiel Kirche Biberschlag Montag, 24. Dezember 18.00 Uhr Krippenspiel Kirche Schönbrunn Montag, 24. Dezember 21.00 Uhr Besinnliche Andacht zur Heiligen Nacht Kirche Gießübel Dienstag, 25. Dezember 09.00 Uhr Gottesdienst Kirche Biberschlag Dienstag, 25. Dezember 10.00 Uhr Gottesdienst Kirche Schönbrunn Sonntag, 30. Dezember 18:00 Uhr Fackelumzug Schönbrunn, Rathaus Montag, 31. Dezember 13.30 Uhr Gottesdienst Kirche Gießübel Montag, 31. Dezember 18.00 Uhr Gottesdienst Kirche Schönbrunn Montag, 31. Dezember 23.30 Uhr Lichterkirche zum Jahreswechsel Kirche Biberschlag Samstag, 12. Januar 20:00 Uhr Neujahrskonzert Gießübel, Kulturhaus Die Amtsblatt-Redaktion ist im Interesse aller Leserinnen und Leser bemüht, öffentliche Veranstaltungen jeder Art im Schleusegrund möglichst umfassend anzukündigen. Wenn Sie in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe (2019) für eine Veranstaltung (z.B. Ihres Vereins) werben möchten, schreiben Sie uns bis spätestens Mi., 02.01.2019 eine E-Mail an amtsblatt@schleusegrund.de Später eingereichte Beiträge können nicht berücksichtigt werden. 12. Neujahrskonzert Werte Einwohner der Gemeinde Schleusegrund! Am 12. Januar 2019 findet das 12. Neujahrskonzert um 20.00 Uhr im Vereinshaus Gießübel statt. Der Abend wird mit einem Auftritt der vereinten Chöre der Ge- meinde Schleusegrund eröffnet. Im Hauptprogramm präsentiert sich das Salonorchester „Meininger Melange“ und als Solisten konnten die Sopranistin Jeanette Oswaldt und der Bariton Bryan Rothfuss - beide von der Staatsoperette Dresden - gewonnen werden. Das Publikum erwartet zum Konzert ein Event der Meis- terklasse von hoher musikalischer Qualität. Das Gießübler Bla- sorchester wird die Veranstaltung umrahmen. Also nicht zu lange überlegen! Diesen musikalischen Genuss muss man wahrnehmen! Karten im Vorverkauf für 15,00 € gibt es in der Touristinformation der Gemeinde, in der Postfiliale Timpernagel Schönbrunn, in der Fleischerei Klaus Brückner Gießübel und bei den Chören. An der Abendkasse kosten die Karten 18,00 €. Besucher aus Schönbrunn können die öffentliche Linie nutzen, die Heimfahrt wird ebenfalls garantiert. Mit weihnachtlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr 2019 Euer Gesangverein aus dem Schleusegrund! gez. Gisela Müller Vorstand des Gesangvereins Sonstiges Veranstaltungen Kloster Veßra 9. Dezember Vortrag (2. Advent) 15 Uhr „Das große Fressen? (Kulinarische) Weihnachtsbräuche im Wandel“ Prof. Dr. Christel Köhle-Hezinger, Kulturwis- senschaftlerin (Jena/Esslingen) Eintritt frei Aktuelle Sonderausstellungen Anger 35 | 98660 Kloster Veßra | ( (03 68 73) 6 90 30 bis 6. Januar 2019 E-Mail: info@museumklostervessra.de „Mit Schleife! Geschenkverpackungen gestern und heute“ www.museumklostervessra.de im Fachwerkensemble bis 17. Februar 2019 Veranstaltungen/Ausstellungen Kleine Präsentation „Museum machen. Ein Blick hinter die Monat Dezember 2018 Kulissen“ im Coburger Stall 2. Dezember Weihnachtliches Konzert (1. Advent) 16 Uhr der Suhler Singakademie in der Torkirche bis 3. März 2019 „Glasobjekte“ Katharina Wendt im „KunstRaum“
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund -6- Nr. 14/2018 Zum Jahreswechsel 2018/2019 ist das Hennebergische Museum Kloster Veßra wie folgt geöffnet: 24. Dezember 2018 geschlossen 25./26. Dezember 2018 13 bis 17 Uhr (letzter Einlass: 16 Uhr) 31. Dezember 2018 10 bis 16 Uhr (letzter Einlass: 15 Uhr) 1. Januar 2019 geschlossen An allen übrigen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten. Letzter Einlass 1 Std. vor Schließung. „normale“ Öffnungszeiten Mai - September 09.00 - 18.00 Uhr | täglich geöffnet Oktober - April 10.00 - 17.00 Uhr | montags geschlossen Letzter Einlass 1 Std. vor Schließung. Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den 02.01.2019 Nächster Erscheinungstermin Samstag, den 12.01.2019 Impressum Amtsblatt der Gemeinde Schleusegrund Herausgeber: Gemeinde Schleusegrund Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Langewiesen, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für Text: Gemeindeverwaltung Tel.: 0 36 87 4 / 79 70, Fax: 0 36 87 4 / 79 79 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Petra Deckert, erreichbar unter Tel.: 0151 / 70114997, E-Mail: p.deckert@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt, erreichbar unter der Anschrift des Verlages; Erscheinung: monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsge- biet verteilt; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag beziehen.
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