Weihnachtsgrüße - Schleusegrund

Die Seite wird erstellt Nicolas Scholz
 
WEITER LESEN
Weihnachtsgrüße - Schleusegrund
Schleusegrund
                                               aktuell
Amtsblatt der Gemeinde Schleusegrund für die Ortschaften: Biberschlag,
Engenstein, Gießübel, Langenbach, Lichtenau, Schönbrunn, Steinbach und Tellerhammer

25. Jahrgang                                  Samstag, den 1. Dezember 2018                Nr. 14 / 48. Woche

                                                                                                           Bild: ChristArt - Fotolia

               Weihnachtsgrüße
                               Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                        ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen, auch im Namen des
                          Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung der Gemeinde
                      Schleusegrund, ein gesundes und friedvolles Weihnachtsfest und für
                                     das Jahr 2019 Gesundheit und Glück.
                                              Ihr Bürgermeister
                                                Heiko Schilling
Weihnachtsgrüße - Schleusegrund
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund              -2-                                                  Nr. 14/2018

       Amtliche Bekanntmachungen                                     Schließung des Landesamtes
                                                                     für Vermessung und Geoinformation
                                                                     am 27. und 28. Dezember 2018
Amtliche Bekanntmachung
                                                                     Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Kataster-
                                                                     bereich Schmalkalden ist am 27. und 28. Dezember 2018 ge-
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der                      schlossen.
Öffentlichkeit zum Einfachen Bebauungsplan
Sondergebiet Wochenendhaus „Büchelbach“ -                            Ab dem 2. Januar 2019 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
Gemeinde Schleusegrund gemäß § 3 Abs. 1 BauGB                        Mitarbeiter in den Servicestellen wieder zu den gewohnten Öff-
                                                                     nungszeiten zur Verfügung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1       Diese sind wie folgt:
BauGB erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf)
zum Einfachen Bebauungsplan Sondergebiet Wochenendhaus               Mo. bis Fr.           08.00 Uhr - 12.00 Uhr
„Büchelbach“ - Gemeinde Schleusegrund (Vorentwurf - Stand:           Mo. bis Mi. auch      13.00 Uhr - 15.30 Uhr
29.10.2018).                                                         Do. auch              13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzu-      gez. Olaf Krech
sehen und sich über die planerischen Absichten, die auf Wunsch       Leiter des Katasterbereiches
erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äuße-          Telefon: 0361 / 574042600
rungen und Anregungen abgeben.
                                                                     Telefax: 0361 / 574042612
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 03.12.2018 bis 20.12.2018
während der Dienststunden
Mo:      9.00 - 11.00 Uhr
Di:      9.00 - 11.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr                               Informationen aus dem Rathaus
Mi:      geschlossen
Do:      9.00 - 11.00 Uhr & 13.30 - 18.00 Uhr
Fr:      9.00 - 11.00 Uhr                                                Achtung
in der Gemeindeverwaltung Schleusegrund, Eisfelder Str. 11,
98667 Schleusegrund/OT Schönbrunn, in der Bauverwaltung                  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
aus.                                                                     Am Donnerstag, den 27.12.2018 steht Ihnen die Verwal-
Schleusegrund,den 21.11.2018                                             tung, einschließlich Einwohnermeldeamt in der Zeit von
gez. Bürgermeister                                                       09.00 Uhr bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
Heiko Schilling                                                          Am Freitag, den 28.12.2018 ist die Gemeindeverwaltung
                                                                         geschlossen.
                                                                         Die Kindertagesstätte „Sonnenblume“           ist   vom
 Einladung zur Gemeinderatssitzung                                       21.12.2018 bis 01.01.2019 geschlossen.
 Am Montag, den 17. Dezember 2018 findet um 19.00 Uhr die                Öffnungszeiten Touristinformation und Gewürzmuseum:
 nächste öffentliche Gemeinderatssitzung des Gemeinderates
 der Gemeinde Schleusegrund im Rathaus Schönbrunn statt.                 Freitag, 28.12.2018  09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                                                                         Samstag, 29.12.2018 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
 Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu recht
 herzlich eingeladen.                                                    Vom 24.12. bis 27.12. sowie 30.12. bis 01.01.2019 bleiben
 Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen.                     die Touristinformation und das Gewürzmuseum geschlossen.
 Heiko Schilling                                                         Heiko Schilling
 Bürgermeister                                                           Bürgermeister

                        Nachruf                                      Kassenschluss
                                                                     Wir weisen darauf hin, dass Überweisungen und Bareinzahlun-
            Gott zur Ehr - dem Nächsten zur Wehr                     gen für das Jahr 2018 nur bis Freitag, den 14.12.2018 möglich
                    Wir trauern um unseren                           sind. Spätere Einzahlungen und Überweisungen können nicht
                       Kameraden a.D.                                mehr berücksichtigt werden.
            der Freiwilligen Feuerwehr Steinbach                     E. Fabig/K. Lösch
                                                                     Kassenverwaltung
                      Roland Sittig
  Mit Roland Sittig verlieren wir einen guten und zuverlässi-        Anmeldung zur Aufnahme Ihres Kindes in
  gen Kameraden, der sich durch hohes persönliches Enga-             unserer Kindertagesstätte „Sonnenblume“
  gement über viele Dienstjahren für die Belange der Feuer-
  wehr Steinbach einsetzte.                                          Schönbrunn
  Seinen Dienst erfüllte er jederzeit in hohem Pflicht- und Ver-
  antwortungsbewusstsein.                                            Liebe Eltern,
  Mit seiner Diensterfüllung wird Kamerad Sittig auch weiter-
  hin Vorbild für seine Kameraden bleiben.                           damit eine gute Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr
                                                                     2018/2019 in unserer Kindertagesstätte „Sonnenblume“ erfolgen
  Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuer-
                                                                     kann, bitten wir Sie die Anmeldungen Ihrer Kinder, soweit der
  wehr Schleusegrund werden ihm ein ehrendes Gedenken
  bewahren.                                                          beabsichtigte Aufnahmetermin feststeht, in der Gemeindever-
                                                                     waltung schriftlich bekanntzugeben.
  Heiko Schilling Renè Bender      Martina Kreußel
  Bürgermeister Ortsbrandmeister Brand- und                          Für eventuelle Rückfragen sind wir gerne unter der Telefon-Nr.
                                   Katastrophenschutz                036874/79715 für Sie erreichbar.
                Schleusegrund, November 2018                         Katrin Krebs
                                                                     Steueramt / Kita
Weihnachtsgrüße - Schleusegrund
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund            -3-                                                     Nr. 14/2018
Anmeldung von Hunden                                               In den Ortsteilen der Gemeinde Schleusegrund wurde auch in
                                                                   diesem Jahr der Opfer der Kriege gedacht. Für diese Unterstüt-
lt. Hundesteuersatzung                                             zung möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken.
der Gemeinde Schleusegrund                                         Heiko Schilling
                                                                   Bürgermeister
Anzeigepflicht
Wer einen über vier Monate alten, in der Gemeinde Schleuse-
grund noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich
der Gemeinde melden.                                                   Wir laden ein zur Blutspende
Ein entsprechendes Anmeldeformular kann in der Gemeinde
Schleusegrund abgeholt werden.                                         im Monat Dezember 2018
Desweiteren ist der Halter eines Hundes verpflichtet im Sinne          Das Institut für Transfusionsmedizin Suhl
des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTierGefG eine Haftpflichtversicherung         gGmbH führt am
zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- und
Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.                               Dienstag, den 11.12.2018
                                                                                von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Der Halter des Hundes ist verpflichtet den Hund dauerhaft und
unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch les-         in der Staatlichen Regelschule in Schönbrunn die nächste
baren Transponder nach ISO - Standard (Mikrochip) durch einen          Blutspendeaktion durch.
Tierarzt kennzeichnen zu lassen.
Der Halter hat der zuständigen Behörde die Kennzeichnung an-
zuzeigen und den Nachweis der Versicherung zu erbringen.           Kleidersammlung
Für eventuelle Rückfragen sind wir gerne unter der Telefon-Nr.     Die TALISA -Thüringer Arbeitsloseninitiative - Soziale Arbeit e.V.
036874/79715 für Sie erreichbar.                                   führt am
Katrin Krebs                                                                           Samstag den, 01.12.2018
Steueramt / Kita
                                                                   eine Kleidersammlung durch.
                                                                   Die Kleidungsstücke werden aufgearbeitet und an hilfebedürftige
Einreichung von Auszeichnungsvorschlägen                           BürgerInnen Ihres Landkreises im Kleiderlädchen des IGN Hild-
im Rahmen der Nachwuchsförderung für                               burghausen, Obere Marktstraße 33, übergeben.
Vereine                                                            Bitte helfen auch Sie mit und unterstützen mit Ihrer Kleiderspen-
                                                                   de unsere soziale Arbeit.
Hiermit rufen wir alle Vereine der Gemeinde Schleusegrund auf,
ihre Vorschläge für die diesjährige Nachwuchsförderung bis spä-    Wo?         Schönbrunn - Stellplatz Gabeler Str. TEGUT
testens 10.12.2018 im Rathaus einzureichen.                        Wann?       08.45 Uhr - 09.15 Uhr
                                                                   Katrin Schneider
Es können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die
                                                                   Projektleiterin
sich mit besonderen Leistungen aktiv am Vereinsleben beteili-
gen, vorgeschlagen werden.                                         IGN-Intergeneratives Nachbarschaftszentrum
                                                                   der TALISA e.V. Südthüringen
Die Auszeichnungsveranstaltung findet am Donnerstag, den           Vereinsregister Amtsgericht Erfurt VR 162328
20.12.2018 um 17.00 Uhr im Rathaus statt.                          Obere Marktstraße 33, 98646 Hildburghausen
                                                                   Tel./Fax: 03685 403778
                                                                   E-Mail: ign-hildburghausen@t-online.de
          Dank an alle Vereine
      der Gemeinde Schleusegrund                                       Grüngutannahmestelle geschlossen
  Auch in diesem Jahr möchte ich zum Jahresende die Gele-              Die Grüngutannahmestelle „Kleiner Ahlersbach“ ist ab sofort
  genheit nutzen, allen zu danken, die sich im vergangenen             für dieses Jahr geschlossen.
  Jahr wieder für das Gemeinwohl eingesetzt haben, sei es in           Wir bitten um Beachtung!
  den Vereinen, Organisationen und Verbänden. Dank allen,
  die in der FFW, in sozialen Diensten, in Schulen, der Kin-
  dertagesstätte und sonstigen Einrichtungen ihren Dienst tun
  und für die Menschen unserer Gemeinde tätig sind. Sie alle
  haben in vielfältiger Weise dazu beigetragen, das Leben in
  unserer Gemeinde zu gestalten und zu bereichern.
  Ihrem außergewöhnlichen Engagement zollt hohe Anerken-
  nung und Respekt.
  Ein weiteres Dankeschön an alle Bürgerinnen und Bürger,
  die uns bei der Erhaltung und Verschönerung des Ortsbil-
  des, auch in diesem Jahr wieder unterstützten, wie z.B. beim
  Säubern und Pflegen der Grünanlagen und Flächen.
  Ihr Bürgermeister
  Heiko Schilling

                      Mitteilungen

Ehrungen zum Volkstrauertag
Der Volkstrauertag wird seit 1952 jeweils zwei Sonntage vor dem
ersten Advent begangen, zur Erinnerung an Kriegs- und Gewal-
topfer aller Nationen. Gemeinderäte und Vereinsmitglieder legten
an den jeweiligen Gedenkstätten Gebinde nieder.
Weihnachtsgrüße - Schleusegrund
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund             -4-                                                       Nr. 14/2018
Rauchmelderpflicht Thüringen - so ist sie geregelt
In Thüringen sind seit dem 29.02.2008 für Neu- und Umbauten           ·   Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie
mindestens ein Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern             zwei Rauchmelder - und zwar einen auf jeder Seite.
sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen          ·   Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große
führen, vorgeschrieben. Für Bestandsbauten gilt nach ThürBo               Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen
§ 48 eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018. Für den Einbau               Rauchmelder.
der Rauchmelder ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verant-
wortlich, für die Wartung der Mieter selbst.                          ·   Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen er-
                                                                          strecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen
Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in                          Rauchmelder.
Thüringen
Die Rauchmelderpflicht in Thüringen gilt für folgende Woh-
nungen und Häuser:
· Neu- und Umbauten müssen bereits seit dem 29.02.2008
   mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.
· Für Bestandsbauten gilt nach Thüringer Bauordnung (Thür-
   Bo) § 48 (Wohnungen) vom 13. März 2014 eine Übergangs-
   frist, diese endet jedoch spätestens am 31.12.2018
In welchen Räumen müssen Sie Rauchmelder anbringen?
· In Schlafräumen und Kinderzimmern
· In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus,
    über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie füh-
    ren, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
    In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt
    dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf
    jedem Stockwerk ausgestattet werden.
                                                                      Umsetzung am Beispiel einer 3-Zimmer-Wohnung
Wer muss die Rauchmelder installieren?
· der Eigentümer                                                      Mindestschutz
   (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)                     ein Rauchmelder mittig an der Decke im Kinder- und Schlafzim-
                                                                      mer, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege dienen
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Be-
triebsbereitschaft):                                                  Mindestschutz (nur in Berlin und Brandenburg:
                                                                      Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen außer Küche und Bad
· In Mietwohnungen: der Eigentümer
· Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer                        Optimaler Schutz:
                                                                      alle Aufenthaltsräume
Wo und in welchen Räumen Rauchmelder installieren?                    Besonderer Schutz für die Küche:
                                                                      Rauchmelder mit Stummschaltung
Ein Rauchmelder sollte in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer
und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, installiert werden. Brin-   Weitere Informationen:
gen Sie Rauchmelder möglichst mittig im Zimmer, in waagerech-         https://www.rauchmelder-lebensretter.de oder bei Ihrer zuständi-
ter Position an der Zimmerdecke an.                                   gen Örtlichen Feuerwehr
Die Platzierung im Raum                                               Sollte bei Ihnen jemand Rauchmelder kontrollieren wollen und
Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum                Sie die Person nicht kennen, so lassen Sie diese nicht in Ihr Haus
und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert        / Wohnung und verständigen Sie sofort die Polizei.
werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten              René Bender
beachten Sie bitte:                                                   Ortsbrandmeister

                                                      Veranstaltungen

Samstag, 01. Dezember     14:00 Uhr        Seniorenweihnachtsfeier                                Gießübel, Vereinshaus
Samstag, 01. Dezember                      Erlebnis Weihnachtsmarkt mit Frankenblick              Schnett, Hotel Frankenblick
Sonntag, 02. Dezember     18:00 Uhr        Orgelkonzert                                           Gießübel, Kirche
Sonntag, 02. Dezember     19:00 Uhr        Adventssingen                                          Schönbrunn, Kirche
Dienstag, 4. Dezember     14:00 Uhr        Dienstagstreff                                         Schönbrunn, AWO Begegnungs-
                                                                                                  stätte
Mittwoch, 5. Dezember 14:00 Uhr            Mittwochstreff                                         Schönbrunn, AWO Begegnungs-
                                                                                                  stätte
Donnerstag, 6. Dezem- 17.00 Uhr            Nikolausgottesdienst, anschließend                     Kirche Schönbrunn
ber                                        Beisammensein bei Kinderpunsch und Glühwein
Samstag, 8. Dezember                       Bergweihnacht                                          Fehrenbach
Sonntag, 9. Dezember 14:00 Uhr             Adventsfest                                            Schönbrunn, Forstamt
Sonntag, 9. Dezember 18.00 Uhr             Weihnachtliches Orgelkonzert mit Kantor Förster        Kirche Gießübel
                                           aus Eisfeld
Dienstag, 11. Dezember 14:00 Uhr           Dienstagstreff                                         Schönbrunn, AWO Begegnungs-
                                                                                                  stätte
Mittwoch, 12. Dezember 14:00 Uhr           Mittwochstreff                                         Schönbrunn, AWO Begegnungs-
                                                                                                  stätte
Sonntag, 16. Dezember 14:00 Uhr            Weihnachtsmarkt                                        Biberschlag
Sonntag, 16. Dezember 14.00 Uhr            Konzert, anschließend Adventsmarkt                     Kirche Biberschlag
Sonntag, 16. Dezember 16.00 Uhr            Chorkonzert                                            Kirche Gießübel
Weihnachtsgrüße - Schleusegrund
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund            -5-                                                      Nr. 14/2018
Dienstag, 18. Dezember 14:00 Uhr          Dienstagstreff                                         Schönbrunn, AWO Begegnungs-
                                                                                                 stätte
Mittwoch, 19. Dezember 14:00 Uhr          Mittwochstreff                                         Schönbrunn, AWO Begegnungs-
                                                                                                 stätte
Sonntag, 23. Dezember     17.00 Uhr       Krippenspiel                                           Kirche Gießübel
Montag, 24. Dezember      17.00 Uhr       Krippenspiel                                           Kirche Biberschlag
Montag, 24. Dezember      18.00 Uhr       Krippenspiel                                           Kirche Schönbrunn
Montag, 24. Dezember      21.00 Uhr       Besinnliche Andacht zur Heiligen Nacht                 Kirche Gießübel
Dienstag, 25. Dezember    09.00 Uhr       Gottesdienst                                           Kirche Biberschlag
Dienstag, 25. Dezember    10.00 Uhr       Gottesdienst                                           Kirche Schönbrunn
Sonntag, 30. Dezember     18:00 Uhr       Fackelumzug                                            Schönbrunn, Rathaus
Montag, 31. Dezember      13.30 Uhr       Gottesdienst                                           Kirche Gießübel
Montag, 31. Dezember      18.00 Uhr       Gottesdienst                                           Kirche Schönbrunn
Montag, 31. Dezember      23.30 Uhr       Lichterkirche zum Jahreswechsel                        Kirche Biberschlag
Samstag, 12. Januar       20:00 Uhr       Neujahrskonzert                                        Gießübel, Kulturhaus
Die Amtsblatt-Redaktion ist im Interesse aller Leserinnen und Leser bemüht, öffentliche Veranstaltungen jeder Art im Schleusegrund
möglichst umfassend anzukündigen.
Wenn Sie in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe (2019) für eine Veranstaltung (z.B. Ihres Vereins) werben möchten, schreiben Sie uns
bis spätestens Mi., 02.01.2019 eine E-Mail an amtsblatt@schleusegrund.de
Später eingereichte Beiträge können nicht berücksichtigt werden.

12. Neujahrskonzert

Werte Einwohner der Gemeinde Schleusegrund!
Am 12. Januar 2019 findet das 12. Neujahrskonzert um
20.00 Uhr im Vereinshaus Gießübel statt.
Der Abend wird mit einem Auftritt der vereinten Chöre der Ge-
meinde Schleusegrund eröffnet. Im Hauptprogramm präsentiert
sich das Salonorchester „Meininger Melange“ und als Solisten
konnten die Sopranistin Jeanette Oswaldt und der Bariton Bryan
Rothfuss - beide von der Staatsoperette Dresden - gewonnen
werden. Das Publikum erwartet zum Konzert ein Event der Meis-
terklasse von hoher musikalischer Qualität. Das Gießübler Bla-
sorchester wird die Veranstaltung umrahmen.
Also nicht zu lange überlegen!
Diesen musikalischen Genuss muss man wahrnehmen!
Karten im Vorverkauf für 15,00 € gibt es in der Touristinformation
der Gemeinde, in der Postfiliale Timpernagel Schönbrunn, in der
Fleischerei Klaus Brückner Gießübel und bei den Chören. An der
Abendkasse kosten die Karten 18,00 €.
Besucher aus Schönbrunn können die öffentliche Linie nutzen,
die Heimfahrt wird ebenfalls garantiert.
Mit weihnachtlichen Grüßen und den besten Wünschen für das
neue Jahr 2019
Euer Gesangverein aus dem Schleusegrund!
gez. Gisela Müller
Vorstand des Gesangvereins

                                                           Sonstiges
Veranstaltungen Kloster Veßra
                                                                     9. Dezember          Vortrag
                                                                     (2. Advent) 15 Uhr   „Das große Fressen?
                                                                                          (Kulinarische) Weihnachtsbräuche im
                                                                                          Wandel“
                                                                                          Prof. Dr. Christel Köhle-Hezinger, Kulturwis-
                                                                                          senschaftlerin (Jena/Esslingen)
                                                                                          Eintritt frei

                                                                     Aktuelle Sonderausstellungen
     Anger 35 | 98660 Kloster Veßra | ( (03 68 73) 6 90 30           bis 6. Januar 2019
            E-Mail: info@museumklostervessra.de                      „Mit Schleife! Geschenkverpackungen gestern und heute“
                www.museumklostervessra.de                           im Fachwerkensemble
                                                                     bis 17. Februar 2019
Veranstaltungen/Ausstellungen                                        Kleine Präsentation „Museum machen. Ein Blick hinter die
Monat Dezember 2018                                                  Kulissen“
                                                                     im Coburger Stall
2. Dezember          Weihnachtliches Konzert
(1. Advent) 16 Uhr   der Suhler Singakademie in der Torkirche        bis 3. März 2019
                                                                     „Glasobjekte“ Katharina Wendt
                                                                     im „KunstRaum“
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund                                 -6-   Nr. 14/2018
Zum Jahreswechsel 2018/2019 ist das Hennebergische
Museum Kloster Veßra wie folgt geöffnet:
24. Dezember 2018                geschlossen
25./26. Dezember 2018            13 bis 17 Uhr (letzter Einlass: 16 Uhr)
31. Dezember 2018                10 bis 16 Uhr (letzter Einlass: 15 Uhr)
1. Januar 2019                   geschlossen
An allen übrigen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten.
Letzter Einlass 1 Std. vor Schließung.
„normale“ Öffnungszeiten
Mai - September         09.00 - 18.00 Uhr | täglich geöffnet
Oktober - April         10.00 - 17.00 Uhr | montags geschlossen
Letzter Einlass 1 Std. vor Schließung.

          Nächster Redaktionsschluss
              Mittwoch, den 02.01.2019

         Nächster Erscheinungstermin
              Samstag, den 12.01.2019

            Impressum
 Amtsblatt der Gemeinde Schleusegrund
 Herausgeber: Gemeinde Schleusegrund
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Langewiesen, In den Folgen 43,
 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
 Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
 Verantwortlich für Text:
 Gemeindeverwaltung Tel.: 0 36 87 4 / 79 70, Fax: 0 36 87 4 / 79 79
 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Petra Deckert, erreichbar unter Tel.: 0151
 / 70114997, E-Mail: p.deckert@wittich-langewiesen.de
 Verantwortlich für Anzeigen:
 David Galandt, erreichbar unter der Anschrift des Verlages;
 Erscheinung: monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsge-
 biet verteilt; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 €
 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag beziehen.
Sie können auch lesen