"Ortsmitte Delecke" in Verbindung mit - zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12

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"Ortsmitte Delecke" in Verbindung mit - zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12
FFH-Vorprüfung
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12
„Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit
der 35. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Möhnesee
"Ortsmitte Delecke" in Verbindung mit - zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12
FFH-Vorprüfung

zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“
in Verbindung mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Möhnesee

 Auftraggeber:
 Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH
 Königlicher Wald 7
 33142 Büren

 Verfasser:
 Bertram Mestermann
 Büro für Landschaftsplanung
 Brackhüttenweg 1
 59581 Warstein-Hirschberg

 Bearbeiter:
 Lisann de Jong
 B. Sc. Umweltwissenschaften

 Bertram Mestermann
 Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

 Proj.-Nr. 1920

 Warstein-Hirschberg, März 2021
FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Verzeichnisse

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................... I
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................... I
Tabellenverzeichnis ....................................................................................................... I
1.0     Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................ 2
2.0     Rechtliche Grundlagen ...................................................................................... 4
3.0     Vorhabensbeschreibung .................................................................................... 6
  3.1 Lage des Plangebiets ........................................................................................ 6
  3.2 35. Änderung des Flächennutzungsplans .......................................................... 6
  3.3 Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ ...................................................... 6
4.0     EU-Vogelschutzgebiet „Möhnesee“ ................................................................... 7
  4.1 Maßgebliche Bestandteile des Vogelschutzgebiets ........................................... 8
  4.2 Überblick über die Arten des Anhangs I der VSchRL und Art. 4 Abs. 2 ............. 8
  4.3 Schutzziele und Maßnahmen ............................................................................ 8
  4.4 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet . 9
  4.5 Güte und Bedeutung nach Standard-Datenbogen Ziffer 4.2 ............................ 10
  4.6 Darstellung der Bedeutung des Schutzgebietes .............................................. 10
5.0     Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf
        Erhaltungsziele und Schutzzweck des Vogelschutzgebiets „Möhnesee“ ......... 11
  5.1 Wirkungen des Vorhabens auf Erhaltungsziele und Schutzzweck des
        Vogelschutzgebiets ......................................................................................... 11
  5.2 Ergebnis der FFH-Vorprüfung und weitere Vorgehensweise ........................... 12
6.0     Zusammenfassung .......................................................................................... 13
Quellenverzeichnis ..................................................................................................... 15

Abbildungsverzeichnis
Abb. 1        Lage des Plangebiets ................................................................................... 2
Abb. 2        Gesamtfläche des Vogelschutzgebietes DE-4514-401 „Möhnesee“ .............. 7

Tabellenverzeichnis
Tab. 1        Im Standard-Datenbogen des VSG „Möhnesee“ ........................................... 8
Tab. 2        Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen
              auf das Vogelschutzgebiet „Möhnesee“ ........................................................ 9
Tab. 3        Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen
              auf das Vogelschutzgebiet „Möhnesee“ ...................................................... 10

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Anlass und Aufgabenstellung

         1.0 Anlass und Aufgabenstellung
Der Rat der Gemeinde Möhnesee hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12
„Ortsmitte Delecke“ beschlossen.
Da bislang für das Plangebiet kein Bebauungsplan vorliegt, beurteilt sich die Zulässig-
keit von Bauvorhaben gem. § 34 BauGB. Es wurde also bisher geprüft, ob sich ein Vor-
haben nach Art und Maß, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wer-
den soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und ob die Erschließung gesi-
chert ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“, der die Ortsmitte
Delecke als Mischgebiet ausweist, wird auch eine Flächennutzungsplanänderung not-
wendig (HOFFMANN & STAKEMEIER 2021A).

Abb. 1     Lage des Plangebiets (rote Markierung) auf Grundlage der Topografischen Karte
           1:25.000.

Das bereits bebaute Plangebiet befindet sich im Ortskern des Ortsteils Delecke, direkt
an den Geltungsbereich des Vogelschutzgebiets „Möhnesee“ angrenzend. Im Zusam-
menhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Ver-
bindung mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee ist
zu prüfen, ob von dem Vorhaben nachteilige Wirkungen auf das Natura 2000-Gebiet
VSG „Möhnesee“ ausgehen. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Plangebiet im
Zusammenhang mit den Planzielen wird eine FFH-Vorprüfung erarbeitet. Sind erhebli-
che Beeinträchtigungen erkennbar, muss jedoch eine FFH-Verträglichkeitsstudie

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Anlass und Aufgabenstellung

durchgeführt werden. Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die weitere Aus-
arbeitung von Unterlagen und Dokumenten.
Weitere Natura 2000-Schutzgebiete liegen nicht im Wirkbereich des Vorhabens.

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Rechtliche Grundlagen

         2.0 Rechtliche Grundlagen
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH‑RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) ge-
hören zu den wichtigsten Beiträgen der Europäischen Union (EU) zum Erhalt der biolo-
gischen Vielfalt in Europa. Das Gesamtziel besteht für die FFH‑Arten und -Lebens-
räume sowie für alle europäischen Vogelarten darin, einen günstigen Erhaltungszu-
stand zu bewahren beziehungsweise die Bestände der Arten und Lebensräume lang-
fristig zu sichern.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU über die beiden genannten Richtlinien zwei
Schutzinstrumente eingeführt: das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“
(Habitatschutz) sowie die Bestimmungen zum Artenschutz.
Das Schutzgebietssystem Natura 2000 besteht aus den FFH-Gebieten und den Vogel-
schutzgebieten. Für FFH-Lebensräume und -Arten der Anhänge I und II FFH-RL sowie
für Vogelarten des Anhangs I und nach Art. 4 Abs. 2 V-RL haben die Mitgliedsstaaten
entsprechende Schutzgebiete an die EU gemeldet. Der nordrhein-westfälische Beitrag
zum Natura 2000-Netzwerk umfasst insgesamt 518 FFH-Gebiete und 27 Vogelschutz-
gebiete, was einem Anteil von 8,4 % der Landesfläche entspricht (MKULNV 2010).
Rechtliche Grundlage bildet Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL in Verbindung mit § 34 Abs. 1
BNatSchG. Demnach sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre
Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen,
wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeig-
net sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Ein Projekt ist nur dann zulässig,
wenn die zuständige Behörde feststellt, dass eine Beeinträchtigung des Natura 2000-
Gebiets und der Erhaltungsziele nicht eintritt.

Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein mehrstufiges Verfahren,
bei dem im Wesentlichen drei Hauptschritte zu unterscheiden sind.
    1. FFH-Vorprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und § 35 BNatSchG
       (Screening)
    2. FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und 2 BNatSchG
       (vertiefende Prüfung der Erheblichkeit)
    3. Prüfung der Ausnahmebestimmung gemäß § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG

Inhalt der FFH-Vorprüfung
Im Rahmen einer FFH-Vorprüfung ist überschlägig zu klären, ob
    •    ein prüfungsrelevantes Natura 2000-Gebiet betroffen sein kann und ob
    •    erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele möglich sind; nicht möglich sind
         Beeinträchtigungen dann, wenn sie offensichtlich ausgeschlossen werden kön-
         nen.

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Rechtliche Grundlagen

FFH-Vorprüfung gemäß § 34 Abs. 1 und § 35 BNatSchG
Die FFH-Vorprüfung hat die Frage zu beantworten, ob von dem geplanten Vorhaben
eine Wirkung auf ein Natura 2000-Gebiet ausgeht. In der Konsequenz ergibt sich dar-
aus die Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Sind er-
hebliche Beeinträchtigungen offensichtlich erkennbar, muss eine FFH-Verträglichkeits-
studie durchgeführt werden. Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die wei-
tere Ausarbeitung von Unterlagen oder weiteren Dokumenten. Im Sinne einer Vorab-
schätzung wird daher in einem ersten Schritt geprüft, ob ein Vorhaben in einem kon-
kreten Fall überhaupt geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchti-
gen. Verbleiben Zweifel über die Unerheblichkeit des Vorhabens, ist eine genauere
Prüfung des Sachverhalts und damit eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsstudie erfor-
derlich. Weiterhin wird bei einer FFH-Vorprüfung nicht die gemäß Artikel 6 Absatz 3
FFH-RL erforderliche Beurteilung der kumulativen Wirkungen des untersuchten Pro-
jekts zu anderen Plänen und Projekten berücksichtigt.

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Vorhabensbeschreibung

         3.0 Vorhabensbeschreibung

         3.1     Lage des Plangebiets
Das ca. 3,8 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 12 befindet sich im Ortskern
Delecke, östlich und nördlich der „Linkstraße“, zwischen der Straße „Auf der Liet“ und
der „Arnsberger Straße“.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt vollständig innerhalb des
Plangebiets des Bebauungsplans.

         3.2     35. Änderung des Flächennutzungsplans
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich bislang über-
wiegend als Wohnbaufläche und im Bereich des Seniorenheims und des Schützenhau-
ses als Fläche für den Gemeinbedarf dar. Zukünftig soll der Änderungsbereich als
Mischbaufläche ausgewiesen werden.
Gem. § 8(3) BauGB finden die 35. Änderung des Flächennutzungsplans und die Auf-
stellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ im Parallelverfahren statt
(HOFFMANN & STAKEMEIER 2021A).

         3.3     Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“
Da bislang für das Plangebiet kein Bebauungsplan vorliegt, beurteilt sich die Zulässig-
keit von Bauvorhaben gem. § 34 BauGB. Es wurde also bisher geprüft, ob sich ein Vor-
haben nach Art und Maß, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wer-
den soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und ob die Erschließung gesi-
chert ist.
In der Vergangenheit haben sich Probleme in der Beurteilung von gestalterischen Be-
langen, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbeanlagen ergeben. Es wird
also mit diesem Bebauungsplan eine Lösung dahingehend angestrebt. Ziel der vorlie-
genden Bauleitplanung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans u. a. zur Regelung
von Werbeanlagen und Festsetzung der baulichen Nutzung gem. BauNVO, so dass
zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt ist. Weiterhin ist die
Festlegung der Rechtsgrundlage des Plangebiets auf die aktuelle Fassung der
BauNVO (2017) vorgesehen.
Das Plangebiet ist bereits fast vollständig bebaut und weist eine gemischte Nutzung
auf. Im Geltungsbereich befinden sich Wohngebäude, Gastronomie (tlw. überregional),
ein Seniorenheim, ein Schützenhaus und weitere das Wohnen nicht wesentlich stö-
rende Gewerbebetriebe. Das Plangebiet wird daher in Berücksichtigung der Realnut-
zung als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt (HOFFMANN & STAKEMEIER
2021A).

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
EU-Vogelschutzgebiet „Möhnesee“

         4.0 EU-Vogelschutzgebiet „Möhnesee“
Das Vogelschutzgebiet DE-4514-401 „VSG Möhnesee“ erstreckt sich über eine Fläche
von ca. 1.188 ha und umfasst die 1,2 km² große Möhnetalsperre, ein in Ost-West-Rich-
tung gestreckter Stausee der Möhne mit dem südlichen Seitenarm der Heve, im Über-
gang zwischen der offenen Westfälischen Bucht und dem waldreichen Sauerland süd-
lich von Soest.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Vogelschutzgebiets und grenzt unmittelbar
südlich und westlich an den Geltungsbereich an.

Abb. 2     Gesamtfläche des Vogelschutzgebietes DE-4514-401 „Möhnesee“ (gelbe Markierung). Die
           Lage des Plangebiets ist rot markiert.

„Die Möhnetalsperre ist eine besonders alte Talsperre [...], die im Übergangsbereich
zwischen der offenen westfälischen Bucht und dem waldreichen Sauerland am Rand
des Arnsberger Waldes liegt und eine internationale Bedeutung für durchziehende und
winterrastende Wasservögel erlangt hat. Entlang des südlichen Armes der Talsperre
haben sich schmale Röhrichte oder Uferhochstaudenfluren, stellenweise auch Uferge-
hölze ausgebildet und bei Niedrigwasser erscheinen seltene Teich-schlamm-Pionier-
pflanzengesellschaften. Sowohl die Heve als auch die Kleine Schmalenau sind völlig
unverbaute Fliessgewässer und weisen neben dem mäandrierenden Lauf Steilufer,
Kiesbänke, Schlammbänke und Flachufer auf. Die Täler werden überwiegend von na-
turnahen Eichenmischwäldern und Eichenbeständen im Starkholzalter bestanden“ (LA-
NUV 2021A).

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
EU-Vogelschutzgebiet „Möhnesee“

         4.1     Maßgebliche Bestandteile des Vogelschutzgebiets
Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind alle Veränderungen und Störungen, die zu ei-
ner erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhal-
tungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzu-
lässig.
Für die Erhaltungs- oder Schutzziele maßgebliche Bestandteile eines Natura 2000-Ge-
bietes sind bei Vogelschutzgebieten die signifikanten Vorkommen von Vogelarten des
Anhangs I VSchRL bzw. nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL (MKULNV 2016). Lebensräume
des Anhangs I der FFH-Richtlinie sind von den Erhaltungszielen des Vogelschutzge-
bietes nicht umfasst.

         4.2     Überblick über die Arten des Anhangs I der VSchRL und
                 Art. 4 Abs. 2
Es werden im Standard-Datenbogen (LANUV 2021B) die folgenden Arten des Anhang I
der VSchRL sowie die Zugvögel des Art. 4 Abs. 2 VSchRL genannt:

Tab. 1     Im Standard-Datenbogen des VSG „Möhnesee“ gelistete Vogelarten des
           Anhangs I und regelmäßig vorkommende Zugvögel gemäß Artikel 4 der EU-VSchRL
                                               Wissenschaftlicher
  Code       Name                              Name
  Arten des Anhangs I
  A229    Eisvogel                             Alcedo atthis
  A094    Fischadler                           Pandion haliaetus
  A238    Mittelspecht                         Dendrocopos medius
  A074    Rotmilan                             Milvus milvus
  A030    Schwarzstorch                        Ciconia nigra
  A698    Silberreiher                         Casmerodius albus
  A068    Zwergsäger                           Mergus albellus
  Arten des Art. 4 Abs. 2
  A070    Gänsesäger                           Mergus merganser
  A704    Krickente                            Anas crecca
  A056    Löffelente                           Anas clypeata
  A067    Schellente                           Bucephala clangula
  A054    Spießente                            Anas acuta
  A059    Tafelente                            Aythya ferina
  A690    Zwergtaucher                         Tachybaptus ruficollis

Für den im Standarddatenbogen genannten Singschwan liegt keine Beurteilung des
Gebietes vor bzw. er wird als nicht mehr vorkommend angegeben.

         4.3     Schutzziele und Maßnahmen
„Ausserhalb [sic.] der bestehenden Schutzgebiet [sic.] müssen Störungen durch Frei-
zeitnutzungen (z.B. Angeln, Surfen, Segeln, Boorfahren [sic.]) dringend vermieden wer-
den. Daher ist eine Ausweitung der Ruhezonen im Winterhalbjahr notwendig. Die Ent-
wicklung von Bruthabitatstrukturen ist durch den Talsperrenbetrieb nur bedingt mög-

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
EU-Vogelschutzgebiet „Möhnesee“

lich. Die Lebensraumbedingungen der waldbewohnenden Arten verbessern sich im an-
grenzenden Waldreservat Arnsberger Wald durch die verstärkte Anwendung des natur-
nahen Waldbaues“ (LANUV 2021A).
Für das Vogelschutzgebiet „Möhnesee“ werden im Meldedokument folgende Erhal-
tungsziele und -maßnahmen formuliert (LANUV 2021C):
    a) für Vogelarten der Möhnetalsperre wie Zwergtaucher, Singschwan, Spieß-
       ente, Krickente, Löffelente, Tafelente, Schellente, Zwergsäger, Gänsesä-
       ger:
               •    Lenkung und Regelung der Freizeitnutzung (v. a. Angelsport, Surfen,
                    Segeln, Kanusport)
    b) für Vogelarten der Fließgewässer mit Unterwasservegetation wie Eisvogel und
       Schwarzstorch:

               •    Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten
                    Fließgewässerdynamik

               •    Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers
               •    Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in
                    der Aue
    c) für Vogelarten der Stieleichen-Hainbuchenwälder wie Rotmilan und Mit-
       telspecht:

               •    Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche
                    Waldgesellschaft einschließlich der Naturverjüngung aus Arten der na-
                    türlichen Waldgesellschaft
               •    Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils
                    von Alt und Totholz, insbesondere von Großhöhlen und Uraltbäumen

         4.4       Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf
                   das Gebiet
Für das Vogelschutzgebiet „Möhnesee“ werden im Standard-Datenbogen die folgen-
den Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen (starkem
Einfluss) auf das Gebiet genannt:

Tab. 2     Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen auf das Vogel-
           schutzgebiet „Möhnesee“ (starker Einfluss) (LANUV 2021B).

 Rangskala          Bedrohungen und           Bedeutung                                        innerhalb/
                    Belastungen                                                                außerhalb/
                    (Code)                                                                     beides
 H              G                         menschliche Störungen und Eingriffe                  i
 H              G01                       Sport und Freizeit                                   i
H = stark, M = mittel, L = gering, i = innerhalb, o = außerhalb, b = beides

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
EU-Vogelschutzgebiet „Möhnesee“

Für das Vogelschutzgebiet „Möhnesee“ werden im Standard-Datenbogen die folgen-
den Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen
(mittlerem/geringem Einfluss) auf das Gebiet genannt:

Tab. 3     Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen auf das Vogel-
           schutzgebiet „Möhnesee“ (mittlerer/geringer Einfluss) (LANUV 2021B).

 Rangskala          Bedrohungen und           Bedeutung                                        innerhalb/
                    Belastungen                                                                außerhalb/
                    (Code)                                                                     beides
 M                  D03                   Schifffahrtswege                                     i
 M                  G01.01                Sport und Freizeit - Wassersport                     i
                                          Änderung des hydrologischen Re-
 M              J02.05.04                 gimes und Funktionen – Reservoire.                   i
                                          Talsperren
H = stark, M = mittel, L = gering, i = innerhalb, o = außerhalb, b = beides

         4.5     Güte und Bedeutung nach Standard-Datenbogen Ziffer 4.2
„Die Möhnetalsperre ist ein international bedeutsames Rast- und Überwinterungsgebiet
für Wasservögel, das bedeutendste im Süderbergland. Hervorzuheben sind die Rast-
und Überwinterungsbestände von Gänsesäger, Schell- und Tafelente“ (LANUV 2021B).

         4.6     Darstellung der Bedeutung des Schutzgebietes
„Das Vogelschutzgebiet ‚Möhnesee‘ muss im Süderbergland als wichtigstes Rast-,
Durchzugs- und Überwinterungsgewässer für Wasservögel gesehen werden und gilt
daher international als bedeutend. Insbesondere der naturnah entwickelte und ge-
schützte Hevearm des Stausees bietet ruhig gelegene, große Wasserflächen, u.a. für
die bis zu 20.000 im Winter hier rastenden Wasservögel. Für das bestehende Vogel-
schutzgebiet sind die Rast und Überwinterungsbestände (Top 5) von Singschwan,
Gänsesäger, Schellente und Tafelente von besonderer Bedeutung. Teile mit besonde-
rer Biotopqualität (z.B. Kleine Schmalenau) sind als FFH-Gebiet vorgesehen“ (LANUV
2021A).

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf Erhaltungsziele und Schutzzweck
des Vogelschutzgebiets „Möhnesee“

         5.0 Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im
             Hinblick auf Erhaltungsziele und Schutzzweck des Vogelschutz-
             gebiets „Möhnesee“
Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Funktionsge-
füges oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst werden, dass die Funk-
tionen des Systems gestört werden. Zu berücksichtigen sind alle relevanten bau-, an-
lage- und betriebsbedingten Wirkungen und Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens
entsprechend ihrer Intensität und ihrer maximalen Einflussbereiche auf die Lebens-
raumtypen und Arten (MKULNV 2016).
Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Veränderungen und Störungen in
ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Natura 2000-Gebiet seine
Funktion in Bezug auf die Erhaltungsziele gemäß FFH-RL bzw. VSchRL oder die für
den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang er-
füllen kann (MKULNV 2016).

         5.1     Wirkungen des Vorhabens auf Erhaltungsziele und Schutzzweck des
                 Vogelschutzgebiets
Das Plangebiet ist bereits fast vollständig bebaut. Im Zusammenhang mit der Aufstel-
lung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ wird lediglich im nordöstlichen
Bereich des Plangebiets auf einer Freifläche, die von einem Klärbecken und einer Ra-
senfläche eingenommen wird, eine zusätzliche Bebauung ermöglicht. Möglich ist an
dieser Stelle der Bau eines weiteren Gebäudes oder auch die Nutzung als Stellplatz.
Derzeit gibt es für den Bereich noch keine konkreten Bauvorhaben. Durch ein zukünfti-
ges Bauvorhaben erfolgt diesem Bereich eine dauerhafte Beanspruchung und Überpla-
nung von (Frei-)Fläche außerhalb der Gebietskulisse des Vogelschutzgebiets. Dement-
sprechend können die durch eine direkte Flächeninanspruchnahme ausgelösten Wir-
kungen des Vorhabens für das Vogelschutzgebiet ausgeschlossen werden.
Die bereits vorhandene Bebauung stellt eine vertikale Struktur dar, die durch ihre Sil-
houettenwirkung zu Störwirkungen auf empfindliche Arten führt. Aufgrund der Lage
der Freifläche im Nordosten des Plangebiets und der bereits bestehenden Bebauung
zwischen dem Vogelschutzgebiet und dieser Freifläche werden keine zusätzlichen
Störwirkungen durch mögliche Baukörper ausgelöst. Eine mögliche Bebauung fügt sich
in die bereits vorhandenen baulichen Strukturen ein und wird keine solitäre Stellung mit
entsprechend weitreichender Wirkung auf das Vogelschutzgebiet einnehmen. Einen
negativen Einfluss auf das Vogelschutzgebiet und seine maßgeblichen Arten durch
eine Silhouettenwirkung ist demnach nicht zu erwarten.
Es können baubedingt akustische Störungen und stoffliche Emissionen (z. B.
Stäube) während der möglichen Bauarbeiten auftreten. Diese sind jedoch zeitlich auf
die Bauphase und räumlich auf das Plangebiet beschränkt und werden zu keinen er-
heblichen Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet führen. Anlagebedingt gehen von
der möglichen weiteren Bebauung im Hinblick auf die Bestandssituation keine weiter-
gehenden akustischen Störungen sowie stoffliche Emissionen aus, die zu nachteiligen

                                                       11
FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Beschreibung und Bewertung der relevanten Wirkfaktoren im Hinblick auf Erhaltungsziele und Schutzzweck
des Vogelschutzgebiets „Möhnesee“

und erheblichen Auswirkungen auf die Lebensraumeignung des Vogelschutzgebiets
führen können.

         5.2     Ergebnis der FFH-Vorprüfung und weitere Vorgehensweise
Zusammenfassend wird deutlich, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Be-
bauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung des Flä-
chennutzungsplans aufgrund der Lage und des Vorhabenscharakters keine nachteili-
gen Auswirkungen ausgehen. Die ermöglichte zusätzliche Bebauung löst keine Silhou-
ettenwirkung auf das Vogelschutzgebiet aus. Akustische Störungen und stoffliche
Emissionen werden ebenfalls ausgeschlossen. Weiterhin findet keine dauerhafte Flä-
cheninanspruchnahme von Flächen innerhalb der Gebietskulisse des Vogelschutzge-
biets statt.
Von dem geplanten Vorhaben gehen demnach keine Beeinträchtigungen aus, die zu
einer Störung der Funktion des Vogelschutzgebiets „Möhnesee“ führen. Auswirkungen,
die erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets, seiner Erhaltungsziele oder
der für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile auslösen, werden ausgeschlos-
sen. Das Erfordernis einer FFH-Verträglichkeitsstudie liegt nicht vor.

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Zusammenfassung

         6.0 Zusammenfassung
Der Rat der Gemeinde Möhnesee hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12
„Ortsmitte Delecke“ beschlossen.
Da bislang für das Plangebiet kein Bebauungsplan vorliegt, beurteilt sich die Zulässig-
keit von Bauvorhaben gem. § 34 BauGB. Es wurde also bisher geprüft, ob sich ein Vor-
haben nach Art und Maß, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wer-
den soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und ob die Erschließung gesi-
chert ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“, der die Ortsmitte
Delecke als Mischgebiet ausweist, wird auch eine Flächennutzungsplanänderung not-
wendig.
Das bereits bebaute Plangebiet befindet sich im Ortskern des Ortsteils Delecke, direkt
an den Geltungsbereich des Vogelschutzgebiets „Möhnesee“ angrenzend. Im Zusam-
menhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Ver-
bindung mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee ist
zu prüfen, ob von dem Vorhaben nachteilige Wirkungen auf das Natura 2000-Gebiet
VSG „Möhnesee“ ausgehen. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Plangebiet im
Zusammenhang mit den Planzielen wird eine FFH-Vorprüfung erarbeitet. Sind erhebli-
che Beeinträchtigungen erkennbar, muss jedoch eine FFH-Verträglichkeitsstudie
durchgeführt werden. Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt damit die weitere Aus-
arbeitung von Unterlagen und Dokumenten.
Weitere Natura 2000-Schutzgebiete liegen nicht im Wirkbereich des Vorhabens.

Wirkungen des Vorhabens
Das Plangebiet ist bereits fast vollständig bebaut. Im Zusammenhang mit der Aufstel-
lung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ wird lediglich im nordöstlichen
Bereich des Plangebiets auf einer Freifläche, die von einem Klärbecken und einer Ra-
senfläche eingenommen wird, eine zusätzliche Bebauung ermöglicht. Möglich ist an
dieser Stelle der Bau eines weiteren Gebäudes oder auch die Nutzung als Stellplatz.
Derzeit gibt es für den Bereich noch keine konkreten Bauvorhaben. Durch ein zukünfti-
ges Bauvorhaben erfolgt diesem Bereich eine dauerhafte Beanspruchung und Überpla-
nung von (Frei-)Fläche außerhalb der Gebietskulisse des Vogelschutzgebiets. Dement-
sprechend können die durch eine direkte Flächeninanspruchnahme ausgelösten Wir-
kungen des Vorhabens für das Vogelschutzgebiet ausgeschlossen werden.
Die bereits vorhandene Bebauung stellt eine vertikale Struktur dar, die durch ihre Sil-
houettenwirkung zu Störwirkungen auf empfindliche Arten führt. Aufgrund der Lage der
Freifläche im Nordosten des Plangebiets und der bereits bestehenden Bebauung zwi-
schen dem Vogelschutzgebiet und dieser Freifläche werden keine zusätzlichen Stör-
wirkungen durch mögliche Baukörper ausgelöst. Eine mögliche Bebauung fügt sich in
die bereits vorhandenen baulichen Strukturen ein und wird keine solitäre Stellung mit
entsprechend weitreichender Wirkung auf das Vogelschutzgebiet einnehmen. Einen

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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Zusammenfassung

negativen Einfluss auf das Vogelschutzgebiet und seine maßgeblichen Arten durch
eine Silhouettenwirkung ist demnach nicht zu erwarten.
Es können baubedingt akustische Störungen und stoffliche Emissionen (z. B. Stäube)
während der möglichen Bauarbeiten auftreten. Diese sind jedoch zeitlich auf die Bau-
phase und räumlich auf das Plangebiet beschränkt und werden zu keinen erheblichen
Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet führen. Anlagebedingt gehen von der mögli-
chen weiteren Bebauung im Hinblick auf die Bestandssituation keine weitergehenden
akustischen Störungen sowie stoffliche Emissionen aus, die zu nachteiligen und erheb-
lichen Auswirkungen auf die Lebensraumeignung des Vogelschutzgebiets führen kön-
nen.

Ergebnis
Zusammenfassend wird deutlich, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Be-
bauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung des Flä-
chennutzungsplans aufgrund der Lage und des Vorhabenscharakters keine nachteili-
gen Auswirkungen ausgehen. Die ermöglichte zusätzliche Bebauung löst keine Silhou-
ettenwirkung auf das Vogelschutzgebiet aus. Akustische Störungen und stoffliche
Emissionen werden ebenfalls ausgeschlossen. Weiterhin findet keine dauerhafte Flä-
cheninanspruchnahme von Flächen innerhalb der Gebietskulisse des Vogelschutzge-
biets statt.
Von dem geplanten Vorhaben gehen demnach keine Beeinträchtigungen aus, die zu
einer Störung der Funktion des Vogelschutzgebiets „Möhnesee“ führen. Auswirkungen,
die erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets, seiner Erhaltungsziele oder
der für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile auslösen, werden ausgeschlos-
sen. Das Erfordernis einer FFH-Verträglichkeitsstudie liegt nicht vor.

Warstein-Hirschberg, März 2021

Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

                                                       14
FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ in Verbindung mit der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis
HOFFMANN & STAKEMEIER (2021): Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH. Ge-
      meinde Möhnesee. Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12
      „Ortsmitte Delecke“ der Gemeinde Möhnesee. Stand 01.2021. Büren.
LANUV (2021A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
       Nordrhein-Westfalen. Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Vogel-
       schutzgebiet Möhnesee. Düsseldorf. (WWW-Seite) http://www.naturschutzin-
       formationen-nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-
       4514-401
       Zugriff: 25.02.2021, 11:25 MEZ.
LANUV (2021B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
       Nordrhein-Westfalen. Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen - Stan-
       dard-Datenbogen. Düsseldorf. (WWW-Seite) http://natura2000-meldedok.
       naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/web/babel/me-
       dia/sdb/s4415-401.pdf
       Zugriff: 25.02.2021, 13:30 MEZ.
LANUV (2021C): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
       Nordrhein-Westfalen. Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen – Entwick-
       lungsziele und -maßnahmen. Düsseldorf. (WWW-Seite) http://natura2000-mel-
       dedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/web/babel/me-
       dia/zdok/DE-4514-401.pdf
       Zugriff: 25.02.2021, 13:50 MEZ.
MKULNV (2010): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
      braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Vorschriften zum Schutz
      von Arten und Lebensräumen in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.
MKULNV (2016): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
      braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Verwaltungsvorschrift zur
      Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien
      92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habi-
      tatschutz). Düsseldorf.

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