ANALYSE Menschenrechte und Spielertransfers - Risiken und Verantwortungen beim Transfer von Fußballspielern zwischen Afrika und Europa - fairplay

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ANALYSE Menschenrechte und Spielertransfers - Risiken und Verantwortungen beim Transfer von Fußballspielern zwischen Afrika und Europa - fairplay
ANALYSE
                        A GUIDE TO AFGHAN DIASPORA ENGAGEMENT IN EUROPE

                 Menschenrechte und
                 Spielertransfers
                 Risiken und Verantwortungen beim Transfer
                 von Fußballspielern zwischen Afrika und Europa

                 Martin Kainz
                 2020
© Martin Kainz
ANALYSE Menschenrechte und Spielertransfers - Risiken und Verantwortungen beim Transfer von Fußballspielern zwischen Afrika und Europa - fairplay
2                                                                    MENSCHENRECHTE UND SPIELERTRANSFERS

AUTOR
Martin Kainz ist Experte für den Themenbereich Sport
und Menschenrechte bei der fairplay Initiative am Vi-
enna Institute for International Dialogue and Coopera-
tion (VIDC). Er koordiniert die Arbeitsgruppe Sport und
Menschenrechte im Bundesministerium für Kunst, Kul-
tur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und fungier-
te als Mitglied der Expert Group Good Governance der
Europäischen Kommission, Generaldirektion Bildung,
Jugend, Sport und Kultur. Er ist Vorstandsmitglied des
FARE Network (UK) sowie von FIAN Österreich.

Herausgeber und Medieninhaber:
VIDC – Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation
Möllwaldplatz 5/9, A-1040 Wien, www.vidc.org
Text und Fotos: Martin Kainz
Grafik: typothese

2020
ANALYSE Menschenrechte und Spielertransfers - Risiken und Verantwortungen beim Transfer von Fußballspielern zwischen Afrika und Europa - fairplay
RISIKEN UND VERANTWORTUNGEN BEIM TRANSFER VON FUSSBALLSPIELERN ZWISCHEN AFRIKA UND EUROPA                                                                                         3

INHALT

Autor ........................................................................................................................................................................2

Abkürzungen.............................................................................................................................................................4

Editorial ....................................................................................................................................................................5

Zusammenfassung....................................................................................................................................... 6

Einführung .................................................................................................................................................. 7

Problemstellungen...................................................................................................................................... 9

Menschenrechtliche Richtlinien................................................................................................................. 11

Menschenrechtsrisiken.............................................................................................................................. 13

Verantwortungen...................................................................................................................................... 16

Schlussfolgerungen & Aussichten............................................................................................................... 18
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4                                                                              MENSCHENRECHTE UND SPIELERTRANSFERS

Abkürzungen

ADA      Austrian Development Agency
ACHPR    African Charter on Human and Peoples‘ Rights (Afrikanische Charta der Menschenrechte
         und Rechte der Völker)
ACRWC    African Charter on the Rights and Welfare oft he Child (Afrikanische Charta der Rechte und
         des Wohlergehens des Kindes)
AEMR     Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
AU       Afrikanische Union
CAF      Confédération Africaine de Footbal (Afrikanischer Fußballverband)
CoE      Council of Europe (Europarat)
CRC      Convention on the Rights oft he Child (Kinderrechtskonvention)
DRD      Declaration on the Right to Development (Erklärung über das Recht auf Entwicklung)
EEA      European Economic Area (Europäischer Wirtschaftsraum)
EMRK     Europäische Menschenrechtskonvention
EU       Europäische Union
ICCPR    International Covenant on Civil and Political Rights (Internationaler Pakt über bürgerliche
         und politische Rechte)
ICESCR   International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (Internationaler Pakt über
         wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte)
FIFA     Fédération Internationale de Football Association (Weltfußballverband)
RSTP     Regulations on the Status and Transfer of Players (das Reglement bezüglich Status und
         Transfer von Spielern)
RWI      Regulations on Working with Intermediaries (Reglement zur Arbeit mit Vermittlern)
TPO      Third Party Ownership (Eigentum Dritter)
UEFA     Union of European Football Associations (Europäischer Fußballverband)
UN       United Nations (Vereinte Nationen)
UNGPs    United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights (Leitprinzipien für Wirt-
         schaft und Menschenrechte)
UNICEF   United Nations International Children’s Emergency Fund (UN-Kinderhilfswerk)
UNTOC    United Nations Convention against Transnational Organized Crime (Übereinkommen gegen
         die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität)
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RISIKEN UND VERANTWORTUNGEN BEIM TRANSFER VON FUSSBALLSPIELERN ZWISCHEN AFRIKA UND EUROPA                                        5

EDITORIAL
In den letzten Jahrzehnten hat sich der Profisport zu                        Die vorliegende Analyse ist ein erster Schritt in
einer massiven internationalen Finanzindustrie entwi-                     Richtung „faire Transfers“, in Richtung einer Trans-
ckelt, und der Fußball steht an der Spitze dieser Indus-                  ferethik, die internationalen Menschenrechtsstan-
trie. Fußballligen generieren enorme Einnahmen durch                      dards gerecht wird und globalen Ungleichheiten ent-
den Verkauf von TV-Rechten, Vereine werden zu trans-                      gegenwirkt.
nationalen Unternehmen und Spieler werden zu be-                             Der Inhalt der Analyse ist einerseits menschenrecht-
wunderten Marken ihrer selbst.                                            licher, aber auch entwicklungspolitischer Natur. Es geht
   Diese Entwicklungen führen zu zwei Phänomenen:                         um den Handel zwischen so genannten entwickelten
Junge Fußballer aus der ganzen Welt versuchen eifrig,                     Ländern und so genannten Entwicklungsländern, es
in die großen Fußballligen Europas einzusteigen, und                      geht um ausbeuterische Strukturen in der Zusammen-
Fußballvereine dieser Ligen spannen globale Netzwer-                      arbeit. Eine Verbesserung der globalen Transferaktivitä-
ke, um junge Talente zu suchen.                                           ten mit Blick auf den Schutz für und Respekt von Men-
   Diese Phänomene führen jedoch auch dazu, dass                          schenrechten würde vor allem SDG 1 (Keine Armut),
ernsthafte menschenrechtliche Risiken auftreten und                       3 (Gesundheit und Wohlergehen), 4 (Hochwertige Bil-
leider auch viele Menschenrechtsverletzungen vor-                         dung), 8 (Menschenwürdige Arbeit), 10 (Weniger Un-
kommen, vor allem bei transkontinentalen Transfers                        gleichheiten) und 17 (Partnerschaften zur Erreichung
und im Besonderen in Bezug auf minderjährige Fuß-                         der Ziele) zugutekommen.
baller.                                                                      Die vorliegende Analyse wurde von Martin Kainz er-
   Ein menschrechtlicher Blick auf Fußballtransfers                       arbeitet. Maßgeblich gefördert wurde sie von der Aust-
wurde bisher dringlich vermisst, zugleich hat er enor-                    rian Development Agency (ADA).
mes Potenzial, eine große Lücke zu schließen. Er weist
Risiken und Verletzungen auf und schafft klare Ver-
antwortungen der involvierten Akteure.
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ZUSAMMENFASSUNG
Die internationale Fußballindustrie befördert ein            schenrechte von Spielern zu schützen, und Verbände,
Transfersystem, das Spieler bereits in sehr jungen           Klubs sowie Spielervermittler haben die Verantwor-
Jahren ihr Land verlassen lässt. Dies trifft vor allem auf   tung, die Menschenrechte der Spieler zu achten und,
Spieler aus afrikanischen Ländern zu. Sie werden nicht       sofern Verletzungen auftreten, wiedergutzumachen.
selten bereits im Alter von zehn Jahren auf eine Karriere    Sie werden dabei unterstützt von Staaten und interna-
im Fußball eingestellt, für Spielervermittler haben junge    tionalen Organisationen, die wiederum den rechtlichen
Spieler einen großen Mehrwert.                               und praktischen Rahmen dafür schaffen müssen.
   Dies führt zu einem hohen Risiko der Ausbeutung,             Damit die Verantwortungen den handelnden Ak-
auf das Regularien von internationalen Verbänden             teure zugewiesen werden können, damit alle ver-
nur inadäquat Antworten finden. Es kommt somit zu            antwortlichen Akteure zusammenarbeiten, dass die
akuten Menschenrechtsrisiken und nicht selten auch zu        Menschenrechte der Spieler geschützt und geachtet
Verletzungen – in Bezug auf wirtschaftliche Ausbeutung       werden, braucht es menschenrechtsbasierte Regular-
und Missbrauch, in Bezug auf das Recht auf Bildung, Ar-      ien. Damit diese die richtigen Lücken schließen, braucht
beit, Erholung und Gesundheit oder etwa auf das Recht        es wiederum fundiertes Wissen zu den Logiken interna-
auf soziale Sicherheit und das Recht auf Entwicklung.        tionaler Transfers – fundiertes Wissen, das zum Teil be-
   Das internationale Menschenrechtssystem setzt,            reits vorhanden ist, aber dringend noch weiterer Unter-
unterstützt von Prinzipien für Wirtschaft und Men-           suchungen, vor allem zu lokalen Realitäten und rechtli-
schenrechte, klare Verantwortungen von involvierten          chen Lösungen, bedarf.
Akteuren fest. So haben Staaten die Pflicht, die Men-
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RISIKEN UND VERANTWORTUNGEN BEIM TRANSFER VON FUSSBALLSPIELERN ZWISCHEN AFRIKA UND EUROPA                                                           7

EINFÜHRUNG
    „Als ich ein kleiner Junge war, sah ich Spieler aus                   kanischen Ländern nach Europa.2 Afrikanische Talente
    Europa, die große Autos fuhren, große Häuser                          wurden zu lukrativen Aktien für europäische Fußball-
    kauften, und jeder wollte so sein wie sie.“                           vereine, da – und dies hat sich über die Jahre nur mar-
                                                                          ginal geändert – für diese in der Regel nur wenig Ablö-
   Dies sind die einleitenden Worte des belgischen Do-                    se zu zahlen ist, die Gehälter anfangs niedrig sind, der
kumentarfilms „Sideline“1, in dem ein ehemaliger nige-                    Mehrwert eines Weiterverkaufs aber ein Vielfaches ist.
rianischer Fußballer, Moses Adams, nunmehr Spieler-
agent in Belgien, begleitet wird auf seiner Suche nach                           Junge Spieler aus Afrika gelangen oftmals nach
talentierten afrikanischen Fußballern. „Jedes Jahr kom-                       dem folgenden Muster nach Europa: sie werden
men Tausende afrikanischer Fußballspieler nach Euro-                          von einem vermeintlichen Spielervermittler ent-
pa. Alle mit dem gleichen Ziel “, sagt Adams. „Können                         deckt, dieser verlangt Geld von der Familie des Spie-
Sie sich vorstellen, wie viele von ihnen einen Vertrag                        lers, in der Regel sind zwischen 3.000 und 5.000
bekommen? Von wie vielen erfahren Sie, dass sie Ver-                          Euro, um so – neben einer Provision für den Spieler-
träge mit Clubs abschließen?“ Es ist ein Bruchteil.                           vermittler – ein Ticket und die Papiere für einen Flug
   Mit dem internationalen Erfolg von afrikanischen Ju-                       nach Europa zu besorgen.3
gend-Nationalmannschaften in den frühen 1990er Jah-
ren, mit dem Eintreten des Bosman-Urteils 1995, das
                                                                          2     Kainz, Martin: Red Bull Ghana, Global Value Chains and the Grab-
die die Mobilität von internationalen Spielern bedeu-                           bing of Land and Resource. A Case Study on the Embedment of
tend erleichterte, kamen immer mehr Spieler aus afri-                           European Football Academies in Western Africa, 2015: VIDC.
                                                                          3     Esson, James; Drywood, Eleanor: Challenging popular represen-
                                                                                tations of child trafficking in football, 2018: Journal of Criminolo-
                                                                                gical Research, Policy and Practice, Vol. 4, No. 1, S. 3f; Hawkins,
                                                                                Ed: The Lost Boys – Inside Football’s Slave Trade, 2015: Blooms-
1   http://www.sideline.be, 18.10.2020.                                         bury, S. 35.
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       Aber zu oft finden Spieler keinen Verein, oder                         Europäische Klubs und zunehmend auch Vereine
    werden nach Ankunft erst gar nicht vom Flughafen                       aus osteuropäischen, arabischen und südostasiatischen
    oder vom Hotel abgeholt. Sie sind in Folge auf sich                    Ländern sind auf der Suche nach afrikanischen Talen-
    alleine gestellt. Nicht wenige Expert*innen sehen                      ten, und zugleich steigt auch die Zahl unseriöser Spie-
    darin eine Form des modernen Sklavenhandels, den                       lerberater, fake agents9, die junge Spieler außer Landes
    Spielern fehlt es an Schutz und Achtung ihrer Rech-                    bringen, ohne garantieren zu können, dass diese bei ei-
    te.4                                                                   nem Klub unterkommen. Einer Schätzung zufolge wer-
                                                                           den in Westafrika jährlich 15.000 junge Spieler unter
   17,6 Prozent aller internationalen Transfers sind                       falschen Versprechungen auf Basis des Fußballs außer
Transfers mit minderjährigen Spielern, für Spielerver-                     Landes gebracht.10
mittler haben diese den höchsten finanziellen Rück-                           Die UN-Sonderberichterstatterin für den Verkauf von
fluss.5 Alleine im Jahr 2017 waren dies 2.915 Spieler6                     Kindern veröffentlichte 2018 eigens einen Bericht zum
– und dies sind nur jene, die auf offiziellem und von der                  Verkauf und zu sexueller Ausbeutung von Kindern im
FIFA genehmigtem Wege ihr Land verließen.                                  Sport11, in dem sie im Besonderen auf die Gefahr von
   Die Hälfte der international transferierten minder-                     Ausbeutung von Kindern12 im globalen Fußballsport
jährigen Spieler kommt aus Akademien. 7 Wenige da-                         hinwies, verursacht durch Spielervermittler aber auch
von sind professionell geführt, die meisten davon sind                     durch unzulängliche Regularien von Seiten der Fédéra-
so genannte informelle Akademien. Alleine für den                          tion Internationale de Football Association, kurz FIFA.
Großraum Accra, der Hauptstadt von Ghana, wurde ge-
schätzt, dass es an die 500 informeller Akademien gibt.8

                                                                           9  https://fifpro.org/en/rights/fake-agents, 1.12.2020.
4     Francis Stijn, Spielervermitller, im Rahmen von „Stop Trafficking    10 Guilbert, Kieran: Chasing Dreams: Young African footballs duped,
      of Young African Football Players”, European Parliament’s Sport         dumped by traffickers, 7.12.2018: Reuters Africa.
      Intergroup Meeting, 18. November 2020.                               11 UN Human Rights Council, 40th Session, Report of the Special
5     FIFA: Intermediaries in international Transfers, 2017.                  Rapporteur, Sale and sexual exploitation of children, inclu-
6     FIFA: Global Transfer Market Report: A Review of All International      ding child prostitution, child pornography and other child
      Football Transfers in 2017.                                             sexual abuse material, 2019: https://daccess-ods.un.org/
7     FIFPro: FIFPro Global Employment Report: 2016.                          TMP/3009403.04994583.html, 8.7.2019.
8     McDougall, Dan: The Scandal of Africa’s Trafficked Players, The      12 Nach Definition der UN sind Kinder alle Menschen von dem
      Observer, 6.1.2008.                                                     Moment ihrer Zeugung bis zu ihrem 18. Geburtstag.
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RISIKEN UND VERANTWORTUNGEN BEIM TRANSFER VON FUSSBALLSPIELERN ZWISCHEN AFRIKA UND EUROPA                                        9

PROBLEMSTELLUNGEN
Der Weltfußballverband FIFA hat in der Vergangenheit                      (2) wenn Spieler zwischen 16 und 18 Jahren sind, aus
immer wieder versucht, den Transfer von internationa-                         EU- und EEA-Ländern kommen und deren Klubs
len Spielern, und hier vor allem den Transfer von Min-                        entsprechende fußballerische und schulische Aus-
derjährigen, zu regulieren.                                                   bildung bieten können (Aritkel 19.2b);
   Vor allem zwei Regelwerke sind hier von Bedeu-                         (3) wenn Spieler nahe der Grenze wohnen und deren
tung, das „Reglement bezüglich Status und Transfer                            Wohn- und Zielort jeweils nicht mehr als 50km von
von Spielern“ (Regulations on the Status and Transfer                         der Grenze entfernt ist (Artikel 19.2c).
of Players, RSTP13) und das „Reglement zur Arbeit mit
Vermittlern“ (Regulations on Working with Intermedia-                        Diese Regelungen gelten für Spieler ab zehn Jahren.
ries, RWI14).                                                             Sofern sie unter zehn sind sieht die FIFA keine Meldung
   Das Reglement bezüglich Status und Transfer von                        beim für Transfers von Minderjährigen zuständigen
Spielern verbietet grundsätzlich den Transfer von Spie-                   Subkomitee des Spielerstatuskomitees der FIFA vor.
lern unter 18 Jahren, sieht aber drei Ausnahmen vor:                         Das Reglement zur Arbeit mit Vermittlern trat 2015
                                                                          in Kraft, und löste die FIFA-Lizensierung von Spielerver-
(1) wenn die Eltern mitkommen, ohne Fußball als pri-                      mittlern ab, die sich aufgrund einer Vielzahl von un-
    mären Grund zu haben (Artikel 19.2a);                                 terschiedlichen nationalen Regularien und Konflikten
                                                                          mit nationalen Jurisdiktionen als sehr herausfordernd

13 https://resources.fifa.com/image/upload/reglement-bezug-
   lich-status-und-transfer-von-spielern-juni-2019.pdf?clo
   udid=uhcoqzltalbars1vjomk, 12.11.2020.
14 https://resources.fifa.com/image/upload/reglement-zur-ar-
   beit-mit-vermittlern-2367766.pdf?cloudid=rqykhyixj5z5l
   cvritip, 12.11.2020.
ANALYSE Menschenrechte und Spielertransfers - Risiken und Verantwortungen beim Transfer von Fußballspielern zwischen Afrika und Europa - fairplay
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erwies.15 Entsprechend dem RWI konnte folglich jeder                      ren, nach wirtschaftlichen Prinzipien. Nach Prinzipien,
Mensch, im Einklang mit nationalen gewerberechtli-                        die einer Marktlogik entsprechen, sich nach finanziel-
chen Vorgaben, Spielervermittler werden, ohne eine                        lem Profit orientieren, und somit im Sinne der Vereine
Konzession von der FIFA haben zu müssen. Das RWI                          und Vermittler gestaltet sind.18
hingegen verbot nun das Zahlen von Geldern von Klubs
und Spielern an Spielervermittler, sofern der vermit-                         Angesichts des jungen Alters, in dem viele Spieler
telte Spieler unter 18 Jahre alt ist (Artikel 7.8), zudem                  in den Profifußball eintreten, stellen sich in verschie-
müssen so genannte Repräsentationsverträge mit Spie-                       denen Phasen, beim Transfer von Spielern, im Ziel-
lervermittlern von den Erziehungsberechtigten unter-                       land, in professionellen und informellen Akademien
zeichnet werden, sofern es sich um minderjährige Spie-                     im Herkunftsland19, aber auch schon davor, akute
ler handelt (Artikel 5.2). Die FIFA sieht keine maximale                   Fragen zu Menschen- und Kinderrechten sowie Aus-
Dauer für Repräsentationsverträge vor, auch gibt es                        beutung und Missbrauch20. Wie auch UNICEF in ei-
kein Mindestalter für Spieler, ab dem sie Verträge mit                     nem Bericht aus dem Jahr 2020 folgerte, entstehen
Vermittlern eingehen dürfen.                                               ernsthafte Gefährdungen der Menschenrechte, de-
   Während von Vermittlern und Klubs viele Wege ge-                        nen weder die FIFA noch nationale Verbände oder
funden werden, um die Regularien des RSTP zu umge-                         Vereine entsprechend begegnen.
hen16, führt auch das RWI zu einer Reihe an schädlichen
Folgen – durch die fehlende Lizenzierung von Vermitt-                        Die nächsten Schritte sind klar. Es geht darum, eine
lern und die Weitergabe der Aufsichtsverantwortung                        Lücke zu schließen. Es braucht Verantwortungspflich-
an Nationalverbände, durch die fehlende zeitliche Be-                     ten. Es braucht ein System, das den Transfer von Spie-
schränkung von Verträgen und die durch das RWI ent-                       lern reguliert und verantwortliche Akteure bei Verstö-
stehende Kommodifizierung von jungen Spielern17.                          ßen zur Rechenschaft zieht.
   Nach Ansicht verschiedener Expert*innen orientiert
sich die FIFA bei ihren Versuchen, den Markt zu regulie-

15 Rossi et al.: Sports agents and labour markets: evidence from
   world football, 2018: Routledge; Soares, João Nuno Gonçalves:
   Do agente de jogadores ao intermediário: a problemática da             18 UNICEF (Fußnote 15): 44.
   regulaçao FIFA. 2015: PhD-Arbeit; in: UNICEF: Children before          19 https://uk.reuters.com/article/africa-soccer-trafficking/cha-
   players. Current Risks and futures research agendas, 2020, S. 21.         sing-dreams-young-african-footballers-duped-dumped-by-traf-
16 Interview Spielervermittler (BEL), anonym, Dezember 2020.                 fickers-idUKL8N13R3V920151207, 11.7.2019; Yilmaz, Serhat:
17 Yilmaz, Serhat; Esson, James et al.: Children’s rights and the regu-      Protection of minors: lessons about the FIFA RSTP from the
   lations on the transfer of young players in football, 2018: Interna-      recent Spanish cases at the Court of Arbitration for Sport, 2018:
   tional Review for the Sociology of Sport, 1-10; UNICEF (Fußnote           Springer.
   15).                                                                   20 UNICEF (Fußnote 16): 2.
RISIKEN UND VERANTWORTUNGEN BEIM TRANSFER VON FUSSBALLSPIELERN ZWISCHEN AFRIKA UND EUROPA                                                       11

MENSCHENRECHTLICHE RICHTLINIEN
Während das Reglement von Verbänden, international                        Staat bei der Realisierung der Menschenrechte weiter
wie national, große Lücken hinterlässt, bietet der inter-                 unterstützen, oder auch das Nicht-Einhalten sanktio-
nationale Menschenrechts- und Kinderrechtsrahmen                          nieren.
eine Grundlage für rechtliche Standards, die internatio-
nal eingehalten werden sollten, und eben diese Lücken                          Im Bezug auf den Fußballsport bedeutet dies,
schließen.21                                                                dass auch Verbände, Vereine und Spielervermittler
   Menschenrechte sind Teil des internationalen Rechts                      die Verantwortung haben, die Menschenrechte zu
(Völkerrechts), sie werden zwischen Staaten festgesetzt                     achten und ihren Beitrag dazu leisten, dass diese er-
und sind demnach auch in erster Linie bindend für Staa-                     füllt werden.
ten.22
   Jeder Staat ist – mit all seinen Ministerien und Be-                      Wenn man von bindenden Menschenrechten
hörden – dazu völkerrechtlich verpflichtet, die Men-                      spricht, meint man im Kern neun internationale Ab-
schenrechte auf seinem Staatsgebiet und für seine                         kommen der vereinten Nationen, in deren Zentrum
Staatsbürger*innen zu schützen. Das heißt aber auch,                      zwei Pakte stehen: der Internationale Pakt über bür-
dass er dafür zu sorgen hat, dass Unternehmen, Ver-                       gerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt)23 sowie
bände, Vereine, auch Individuen, im eigenen Staatsge-                     der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale
biet aber auch im Ausland, die Menschenrechte respek-                     und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt)24. Für Fußbal-
tieren. Wenn diese dies nicht tun (können), muss der                      ler relevante Rechte aus diesen Pakten sind etwa das
                                                                          Recht auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit,

21   UN Human Rights Council (Fußnote 11): 17.
22   Alle hier erwähnten UN-Abkommen finden sich hier: https://           23   International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR).
     www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/                         24   International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
     CoreInstruments.aspx, 26.9.2020.                                          (ICESCR).
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das Recht auf Leben oder etwa das Verbot von Folter               Neben den international gültigen Abkommen gibt es
und willkürlicher Inhaftierung aus dem Zivilpakt, oder         auch Abkomme, die auf die Weltregionen zugeschnit-
das Recht auf Arbeit, auf günstige und sichere wie ge-         ten sind, im vorliegenden Kontext sind hier vor allem
sunde Arbeitsbedingungen, das Recht auf Bildung, das           die Europäische Menschenrechtskonvention26 (EMRK)
Recht, kulturelle Praktiken (wie Sport) frei auszuleben,       relevant, die v.a. die Rechte des Zivilpaktes auf den eu-
das Recht auf soziale Sicherheit oder etwa das Recht           ropäischen Kontext übersetzt, als auch die Afrikanische
auf körperliche und geistige Gesundheit aus dem Sozi-          Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker27,
alpakt.                                                        die sowohl die Rechte des Zivilpaktes als auch des So-
   Aus diesen zwei Pakten haben sich sieben Abkom-             zialpaktes beinhaltet, und die Afrikanische Charta der
men heraus entwickelt, die ebenso für die meisten              Rechte und des Wohlergehens des Kindes28.
Staaten bindend sind. Für die vorliegende Analyse er-             Neben den genannten Menschenrechtsabkommen
wähnt seien hier vor allem das Internationale Über-            haben die UN eigens auch ein Abkommen zur Beseiti-
einkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendis-            gung des Menschenhandels verabschiedet, das Übere-
kriminierung (UN-Rassendiskriminierungskonvention)             inkommen gegen die grenzüberschreitende organis-
und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes               ierte Kriminalität29, auch Palermo-Konvention genannt.
(UN-Kinderrechtskonvention). Die Kinderrechtskon-
vention25 ist hier besonders hervorzuheben, da sie
nicht nur die Rechte eigens auf Unter-18-jährige zu-
                                                               26 https://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf,
schneidet, sondern auch eine Methodologie mitgibt,                25.9.2020.
auf die weiter unten (Punkt 6) nochmal genauer einge-          27 African Charter on Human and Peoples’ Rights (ACHPR), https://

gangen wird.                                                      au.int/en/treaties/african-charter-human-and-peoples-rights,
                                                                  1.1.2020.
                                                               28 African Charter on the Rights and Welfare of the Child (ACRWC),
                                                                  https://au.int/en/treaties/african-charter-rights-and-welfa-
                                                                  re-child, 1.1.2020.
                                                               29 United Nations Convention against Transnational Organized
                                                                  Crime (UNTOC), https://www.un.org/Depts/
                                                                  german/uebereinkommen/ar55025anlage1-oebgbl.pdf,
25   Convention on the Rights of the Child (UNCRC oder CRC).      1.10.2020.
RISIKEN UND VERANTWORTUNGEN BEIM TRANSFER VON FUSSBALLSPIELERN ZWISCHEN AFRIKA UND EUROPA                                                     13

MENSCHENRECHTSRISIKEN
Analysiert man die Strukturen und Logiken des inter-                      menschenrechtlichen Risiken ausgesetzt, zum einen in
nationalen Fußballtransfermarkts entlang der ange-                        ihren Heimatländern, in den Zielländern sowie im Tran-
führten Menschenrechte, offenbaren sich viele men-                        sit, während des Transfers. Diesen drei Ebenen wird bei
schenrechtliche Risiken, denen aktuell nur ungenügend                     der folgenden Auflistung an gefährdeten Rechten be-
begegnet wird, für die es aber klare Verantwortungen                      sondere Aufmerksamkeit gegeben.
gäbe. Während die Verantwortungen im folgenden Ab-                            Formen von Ausbeutung32 kommen im Kontext von
schnitt erläutert werden, sollen hier erstmal die Risiken                 Fußball in verschiedensten Facetten vor. Ein zentraler
definiert werden.                                                         Aspekt dabei ist Third Party Ownership (TPO). Dies
   UNICEF hat in einem Bericht im Jahr 2020 festgehal-                    sind Übereinkommen zwischen Fußballklubs und Drit-
ten, dass das Regulierungssystem sowie die Governan-                      ten(Individuen oder Unternehmen), oftmals Spieler-
ce-Strukturen für die Rekrutierung von jungen Spielern                    vermittler, die sich ökonomische Rechte am Spieler si-
im Fußball die Rechte von Kindern beeinträchtigen und                     chern, und die Spieler zu einem gewissen Teil zu ihrem
Kinder dem Risiko von Ausbeutung und Missbrauch                           Eigentum machen. Dies verleiht den Vermittlern fakti-
aussetzen.30 Auch die UN-Sonderberichterstatterin für                     sche Macht und Kontrolle über Spieler und Klubs33, in
den Verkauf von Kindern berichtete 2019, dass Kinder-                     manchen Fällen kassieren Vermittler für die Dauer des
rechtsstandards im Fußballsport durch die sehr hohen                      Vertrages bis zu 50% des Spielergehalts.34 Die interna-
Summen an involviertem Geld verwässert werden, zu-                        tionale Fußballspieler*innengewerkschaft FIFPRO for-
dem dürften Kinder nie Quelle von Profit sein.31                          dert seit Jahren ein weltweites Verbot des Third Party
   Junge Fußballspieler zwischen Afrika und Europa
sind auf verschiedenen Ebenen ernstzunehmenden
                                                                          32 CRC Art. 32 & 36.
                                                                          33 FIFPRO, FIFPro versus third party ownership, 29. März 2014 in:
30   UNICEF (Fußnote 15): 2.                                                 UN Human Rights Council (Fußnote 11): 9.
31   UN Human Rights Council (Fußnote 11): 17.                            34 UNICEF (Fußnote 15): 40.
14                                                                                                        MENSCHENRECHTE UND SPIELERTRANSFERS

Ownerships35 und warnt explizit for so genannten „fake                   en, haben viele Einrichtungen den Fußball als alleinigen
agents“36.                                                               Fokus.48 Dieser Aspekt ist auch in engem Zusammen-
   Ökonomische Ausbeutung passiert hier auch bei der                     hang mit dem Recht auf Entwicklung des Kindes49 zu
Einhebung von Geldern für Flug und Visum von Seiten                      sehen.
der Spielervermittlern gegenüber Familien, beim Vor-                         Recht auf Erholung und Ausübung des kulturellen
täuschen von vermeintlich interessierten Vereinen im                     Lebens50: durch das dichte Trainingsprogramm fehlt
Ausland, bei der fehlenden Betreuung der Spieler im                      es jungen Spielern oft an Möglichkeiten zur Erholung,
Ausland und bei fehlender oder vergleichsweiser gerin-                   dies ist der Fall in Zielländern, vor allem aber auch in
ger Bezahlung von Spielergehältern.37                                    verschiedenen Phasen vor dem Sprung ins Ausland, im
   All dies sind Verletzungen der Menschenrechte, die                    Rahmen von Nachwuchsteams und Akademien.51 In
unter anderem durch das Einhalten des Rechts auf                         diesen Einrichtungen ist es zumeist auch nicht möglich,
Arbeit38 sowie des Verbots von Folter, Erniedrigung                      etwaigen religiösen Praktiken nachzukommen, dies ist
und unmenschlicher Behandlung39 verhindert werden                        zum Beispiel der Fall in multiethnischen Ländern und
müssten.                                                                 gilt vor allem für muslimische Spieler.52
   Vor allem in Akademien kann es zu verschiedenen                           In Zusammenhang mit Recht auf Erholung ist auch
Formen von Ausbeutung kommen. Die reicht – neben                         das Recht auf Gesundheit53 zu sehen. Gefährdet wird
dem bereits genannten TPO – von Gefährdungen durch                       dieses durch mögliches Doping, durch zu hartes Trai-
das jungen Alter der Kinder, die oftmals nicht älter als                 ning, fahrlässig entstandenen Verletzungen oder auch
zehn Jahre sind, und dafür unverhältnismäßig lange                       fehlender Gesundheitsbildung.54
zeitlich von ihren Familien getrennt sind40, über feh-                       Das bereits oben erwähnte Recht auf Arbeit55 so-
lendes Mitbestimmungsrecht über ihre Zukunft41, über                     wie das Recht auf soziale Sicherheit56 müsste durch
nicht kindgerechte Behandlung42 etwa durch ausufern-                     Spieler- und Arbeitsverträge gesichert sein. Zu oft aber
des Training, Spielerhandel43 bis hin zu sexuellem Miss-                 sind Spieler nicht angestellt, haben keinen gültigen Ar-
brauch44.45                                                              beitsvertrag, geschweige denn damit verbundenen An-
   In Akademien im Herkunftsland, aber auch ganz all-                    spruch auf soziale Absicherung.57 Dies gilt für die Ziel-
gemein durch das Bestreben nach einer Profikarriere,                     länder als auch für die Herkunftsländer.
als auch bei Vereinen im Zielland kann das Recht auf                         Das Recht auf Wohnen58 und das Recht auf einen
Bildung46 gefährdet sein.47 Kinder und deren Familien                    angemessenen Lebensstandard59 ist im Zielland, im
werden aus ökonomischen Gründen dazu gezwungen,                          Herkunftsland und während eines Transfers mehreren
die Schule abzubrechen und dafür alle Zeit dem Fuß-                      Risiken ausgesetzt. Ausbildungsstätten im Herkunfts-
ballsport zu widmen. Während manche Akademien                            land können Kindern oft keine angemessene Unterkunft
und Nachwuchsmannschaften dafür Sorge tragen, dass                       anbieten60, Organisationen wie Foot Solidaire berichten
Spieler auch ein Standbein neben dem Fußball aufbau-                     von hunderten von Spielern, die in Zielländern widrigen

                                                                         48   Kainz (Fußnote 2): 16.
35   https://www.lawinsport.com/topics/item/fifpro-worldwi-              49   CRC Art. 18, ACRWC Art. 5.
     de-third-party-ownership-ban, 13.11.2020.                           50   ICESCR Art. 15, CRC Art. 14 & 31, ACHPR Art. 16, ACRWC Art. 9
36   FIFPRO (Fußnote 9).                                                      & 12.
37   UNICEF (Fußbote 15): 37-44.                                         51   Kainz (Fußnote 2): 23f.
38   ICESCR Art. 8 & 9, ACHPR Art. 15.                                   52   Ebd.: 18.
39   ICCPR Art. 7, ACHPR Art. 5.                                         53   ICESCR Art. 12, CRC Art. 24, ACHPR Art. 14, ACRWC Art. 14.
40   ICESCR Art. 10, CRC Art. 9 & 10, ACRWC Art. 18, 19 & 25.            54   UNICEF (Fußnote 15): 46.
41   CRC Art. 12, ACRWC Art. 4.                                          55   ICESCR Art. 6 & 7, ACHPR Art. 13.
42   ACRWC Art. 21.                                                      56   ICESCR Art. 9, CRC Art. 26, ACHPR Art. 13.
43   CRC Art. 11, ACRWC 21 & 29.                                         57   UN Human Rights Council (Fußnote 11): 10.
44   CRC Art. 19 & 34, ACRWC Art. 16.                                    58   CRC Art. 25 & 27, ACHPR Art. 16, ACRWC Art. 20.
45   UN Human Rights Council (Fußnote 11): 9f.                           59   ICESCR Art. 11, CRC Art. 27, ACPHR Art. 13, 15 &16.
46   ICESCR Art. 13, CRC Art. 28, ACHPR Art. 17, ACRWC Art. 11.          60   Darby, Paul; Esson, James; Ungruhe, Christian: Africa. SDP and
47   UNICEF (Fußnote 15): 44.                                                 Sports Academies, 2018: 8.

*) Das internationale Steuerrecht besteht im Wesentlichen aus dem jeweiligen nationalen Außensteuerrecht und einer Vielzahl von
   bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen.
RISIKEN UND VERANTWORTUNGEN BEIM TRANSFER VON FUSSBALLSPIELERN ZWISCHEN AFRIKA UND EUROPA                                               15

Wohnungsbedingungen ausgesetzt sind oder gar auf                          mals die unmittelbarste Möglichkeit, um Verletzungen
der Straße leben.61                                                       ihrer ökonomischen und sozialem Rechte zu entgehen,
   Wie bereits einleitend erwähnt, sieht die UN-Kin-                      und den Kindern somit mehr Möglichkeiten zur Reali-
derrechtskonvention gewisse Grundprinzipien vor, die                      sierung von Bildung, Gesundheit und sozialer Sicherheit
im Umgang mit Kindern erfüllt sein müssen, und die                        zu ermöglichen.64 Entlang der Kinderrechtskonvention
auch eine gewisse Methodik zur Einhaltung mitgeben.                       kann etwa argumentiert werden, dass derartige Bestre-
So müssen Entscheidungen, die Kinder betreffen, stets                     bungen nicht nur im besten Interesse des Kindes sind,
im besten Interesse des Kindes62 getroffen werden,                        sondern Kinder bei Entscheidungsfindungen auch ge-
zudem haben Kinder bei Belangen, die sie betreffen,                       hört werden.
das Recht gehört zu werden (Berücksichtigung des                             Dieser Logik folgend ist vor allem das FIFA RSTP und
Kindeswillens)63. Im Fußballsport sind beide Prinzipien,                  das damit verbundene Verbot des Transfers von un-
etwa bei Transfers, aber auch im alltäglichen Vereins-                    ter-18-jährigen Spielern nicht immer im besten Inter-
und Akademieleben ständigen Gefahren ausgesetzt.                          esse des Kindes nach UN-Kinderrechtskonvention ist.65
   Abschließend sei noch auf die ökonomische und kul-                     Dies ist vor allem beim so genannten „Handel durch
turelle Dimension hingewiesen, in der sich viele Fami-                    Fußball“ (trafficking through football) der Fall, wo es
lien und Kinder in so genannten Entwicklungsländern                       darum geht, durch den Fußball ein besseres Leben zu
wiederfinden. Dies rückt nicht nur das Recht auf Bil-                     ermöglichen. Anders ist dies der Fall beim „Handel im
dung in Relation, sondern regt auch an, manche Regu-                      Fußball“ (trafficking in football), wo Praktiken nochmal
larien zu Menschen- und Spielerhandel kritisch zu be-                     klarer der Definition von Kinderhandel nach Kinder-
leuchten: schulische Bildung zu vernachlässigen, um so-                   rechtskonvention66 und Menschenhandel nach Paler-
mit möglichst umfangreiche fußballerische Ausbildung                      mo-Konvention entsprechen, wo Kinder und deren Fa-
zu ermöglichen und Vermittlern Geld für einen Transfer                    milien oft nicht gehört werden, und somit auch größe-
nach Europa zu zahlen ist für Spieler und Familien oft-                   ren Risiken ausgesetzt sind.67

61 Hawkins (Fußnote 3): Chapter 2; www.footsolidaire.org,                 64 Esson & Drywood (Fußnote 3): 8; ICESCR Art. 10.
   6.12.2020; Interview Spielervermittler (Fußnote 16).                   65 UN Human Rights Council (Fußnote 11): 8.
62 U.a. CRC Art. 3, ACRWC Art. 4.                                         66 CRC Art. 35.
63 CRC Art. 12, ACRWC Art. 4(1).                                          67 UNCEF (Fußnote 15): 40f; Esson & Drywood (Fußnote 3): 4.
16                                                                                               MENSCHENRECHTE UND SPIELERTRANSFERS

VERANTWORTUNGEN
Wie bereits im vorletzten Kapitel erwähnt, haben Staa-                   Schützen bedeutet, dass proaktiv Maßnahmen ge-
ten die Verpflichtung, die Menschenrechte zu schützen.                troffen werden müssen, damit keine Rechte verletzt
Das internationale Menschenrechtssystem ist aber so                   werden. Achten meint, dass nichts unternommen wer-
aufgebaut, dass auch Nicht-staatlichen Akteure Verant-                den darf, das die Menschenrechte einschränkt oder
wortungen haben.                                                      gefährdet. Wiedergutmachen heißt, dass, sofern Ver-
   Mit Blick auf das Einhalten der Menschenrechte im                  letzungen der Menschenrechte auftreten, in einem an-
Rahmen von wirtschaftlichen Unternehmungen ha-                        gemessenen Ausmaß Abhilfe zu leisten ist.
ben die UN 2011 die Leitprinzipien für Wirtschaft und                    Im Rahmen von Spielertransfers zwischen Europa
Menschenrechte erlassen (Guiding Principles for Bu-                   und Afrika sind folgende staatliche und nicht-staatliche
siness and Human Rights, kurz UNGPs)68. Diese stel-                   Akteure involviert:
len klar, welche Verantwortungen bei wirtschaftlichem
Handeln beim Staat und welche bei nicht-staatlichen                                 STAATLICHE AKTEURE
Akteuren liegen.69 Da auch Sportverbände, Fußball-                                      Ministerien & Ämter
klubs und besonders auch Spielervermittler, auch als                                         Behörden
Einzelpersonen, unternehmerisch handeln, haben die
UN-Leitprinzipien auch für diese Geltung.
   Die UNGPs folgen den Prinzipien „schützen, ach-                             NICHT-STAATLICHE AKTEURE
ten, wiedergutmachen“. Während für das schützen der                            Internationaler Verband (FIFA) Spieler
Menschenrechte alleine der Staat zuständig ist, sind                              Regionale Verbände (UEFA, CAF)
für das achten und wiedergutmachen staatliche und                                   Nationale Verbände & Ligen
nicht-staatliche Akteure verantwortlich.                                                  Fußballvereine
                                                                                         Spieleragenturen
                         SCHÜTZEN                                                        Spielervermittler
                       Staatliche Akteure

                                                                                          BETROFFENE
                           ACHTEN                                                              Spieler
               Staatliche und nicht-staatliche                                                Familien
                           Akteure

                                                                              INTERESSENSVERTRETUNGEN
                WIEDERGUTMACHEN                                                           Gewerkschaften
               Staatliche und nicht-staatliche                                                NGOs
                           Akteure

                                                                         INTERNATIONALE ORGANISATIONEN
                                                                                          UN, EU, CoE, AU
68 https://www.ohchr.org/documents/publications/guidingprincip-
   lesbusinesshr_en.pdf, 14.12.2020.
69 Hierzu zählen neben registrierten Unternehmen auch solche
   Akteure, die unternehmerisch handeln. John Ruggy, Autor der
   UNGPs, schreibt in seinem Bericht an die FIFA, dass die UNGPs         Der Staat und dessen Stellen haben die Verpflich-
   etwa auch für Sportverbände gelten, da es darauf ankommt, ob       tung, dafür zu sorgen, dass das Agieren von nicht-staat-
   ein Akteur involviert ist in unternehmerisches Handeln. https://
                                                                      lichen Akteuren, für die der Staat verantwortlich ist, das
   www.hks.harvard.edu/sites/default/files/Ruggie_humanrights-
   FIFA_reportApril2016.pdf: 10, 30.10.2019; UN Human Rights          sind etwa Verbände, Vereine und Vermittler, also Ak-
   Council (Fußnote 11): 4.
RISIKEN UND VERANTWORTUNGEN BEIM TRANSFER VON FUSSBALLSPIELERN ZWISCHEN AFRIKA UND EUROPA                                                   17

teure die im Land registriert sind, nicht zu Menschen-                       Alle genannten Akteure müssen, sofern Verletzun-
rechtsverletzungen führt.70                                               gen auftreten, diese in Kooperation und durch eige-
   Nicht-staatliche Akteure wie internationale, regio-                    nes Zutun wiedergutmachen. Staatliche Stellen müs-
nale und nationale Verbände müssen vermeiden, die                         sen dafür sorgen, dass mittels administrativer, gesetz-
Menschenrechte von Individuen zu beeinträchtigen,                         licher und gerichtlicher Strukturen Abhilfe geleistet
und nachteilige menschenrechtlichen Auswirkungen                          wird. Sportverbände, Vereine und Spielervermittler
verursacht durch Vereine oder Spielervermittler, die un-                  können etwa durch das Einrichten und Ausführen von
ter ihre Zuständigkeit fallen, durch entsprechende Re-                    Beschwerdemechanismen Abhilfe leisten.72
gelungen und Kontrollen zu verhindern.71                                     Betroffene und deren Interessensvertretungen sind
   Fußballvereine haben, genauso wie Verbände, Sorg-                      ebenso nicht-staatliche Akteure, die die Menschen-
faltspflichten und müssen garantieren, dass sie einer-                    rechte achten und im Falle einer Verletzung wieder-
seits in ihrer Arbeit mit Spielern die Menschenrechte                     gutmachen müssen. Gewerkschaften wie die interna-
achten. Sie müssen auch dafür Sorge tragen, dass Un-                      tionale FIFPRO und deren nationalen Vereinigungen
ternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten, dazu                           unterstützen proaktiv dabei, dass Spielern ihre Rechte
zählen Spieleragenturen aber auch einzelne Spielerver-                    gewährt werden.
mittler, durch ihr Handeln nicht die Menschenrechte                          Internationale Organisationen wie die UN, die EU,
verletzen.                                                                der Europarat73 und die Afrikanische Union (AU) kön-
   Spielagenturen haben ihrerseits Sorgfaltspflichten                     nen ihrerseits Richtlinien festlegen, die etwa einen Ver-
in der Zusammenarbeit mit Spielervermittlern, und                         haltenskodex festlegen und Zuständigkeiten sowie Ver-
Spielervermittler selbst haben ihr Agieren und ihren                      antwortungen nochmal verdeutlichen.
Umgang mit Spielern so zu gestalten, dass deren Rechte
geachtet werden.

70 https://www.ohchr.org/documents/publications/guidingprincip-           72   Ebd.: 27.
   lesbusinesshr_en.pdf: 3, 11.10.2021.                                   73   Der Europarat verwaltet die Europäische Menschenrechtskon-
71 Ebd.: 13.                                                                   vention sowie die Europäische Sozialcharta.
18                                                                                              MENSCHENRECHTE UND SPIELERTRANSFERS

SCHLUSSFOLGERUNGEN
& AUSSICHTEN
Die internationale Fußballindustrie mit ihrem Streben            Die vorliegende Analyse hat dabei Risiken, Lücken
nach Gewinnmaximierung schafft Strukturen, die zu              und Verantwortungen aufgezeigt, woraus sich folgende
Ausbeutung und Verletzungen der Menschenrechte                 Schlüsse und Aussichten ergeben:
führen. Praktiken orientieren sich an einer Marktlogik
und sind aversiv gegenüber einem menschenrechtsba-              ››   Existierende Regularien zum Status und Trans-
sierten Ansatz. Das gilt besonders auch für das interna-             fer von Spielern schaffen einen Anreiz für Klubs,
tionale Transfersystem.74                                            Spieler bereits in sehr jungen Jahren zu rekru-
   Das internationale Menschenrechtssystem bietet,                   tieren. Da eine Einschätzung ihrer Fähigkeiten als
wenn es von den handelnden Akteuren eingehalten                      Fußballer sehr spekulativ ist, bleiben viele junge
wird, die Voraussetzungen, um die Unzulänglichkeiten                 Spieler, die über Jahre in Akademien ausgebildet
des Transfersystems sowie rechtliche und praktische                  wurden, letztlich auf der Strecke, ohne eine Aus-
Lücken bestehender Reglements, wettzumachen. Das                     sicht auf eine Karriere im Fußball, und ohne wei-
Menschenrechtssystem definiert klare Verantwortlich-                 tere Ausbildung zu haben.76
keiten und liefert das nötige Werkzeug, um Verletzun-           ››   Zukünftige Antworten auf das Thema müssen in
gen zu sanktionieren, wiedergutzumachen, und dafür                   einem menschenrechtsbasierten Ansatz begrün-
zu sorgen, dass diese nicht wieder auftreten75.                      det sein, die UN-Kinderrechtskonvention (UNCRC)
                                                                     liefert dafür die nötigen Prinzipien und Metho-
                                                                     den.77
74 UNICEF (Fußnote 15): 43; UN Human Rights Council (Fußnote
   11): 17.
75 https://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/reme-   76    UNICEF (Fußnote 15): 44.
   dyandreparation.aspx, 11.12.2020.                           77    Ebd.: 5 & 49.
RISIKEN UND VERANTWORTUNGEN BEIM TRANSFER VON FUSSBALLSPIELERN ZWISCHEN AFRIKA UND EUROPA                                        19

  ››   Zukünftige Antworten auf das Thema müssen                             Um zukünftige Regularien und Policies, seien sie auf
       auch die ökonomischen und kulturellen Hinter-                      internationaler, regionaler oder nationaler Ebene, so
       gründe der jungen Spieler in Betracht ziehen,                      zu gestalten, dass sie dort greifen, wo es Lücken gibt,
       dabei helfen die Kenntnis des lokalen und regio-                   braucht es eine fundierte Kenntnis einer vielschichtigen
       nalen Umfelds sowie die afrikanischen Menschen-                    Sach-, Rechts- und Soziallage85, es braucht ein umfas-
       rechtsverträge ACHPR und ACRWC.78                                  sendes Bild des Ursprungs, der Arten und des Aus-
  ››   Zukünftige Regularien und Policies sind im besten                  maßes der Verletzungen, es braucht mehr Wissen auf
       Interesse des Kindes zu gestalten.79                               Basis von weiterführenden Studien86 zu:
  ››   Bei Entscheidungen, die Minderjährige betreffen,
       sind deren Meinungen zu berücksichtigen und in                       ■■ dem Ausmaß und der Praxis von Menschenhan-
       Entscheidungen einzubeziehen.80                                         del im Fußball, vor allem auf lokaler Ebene, in den
  ››   Bestehende Rahmenbedingungen zur Bekämp-                                Herkunftsländern;87
       fung des Menschenhandels, auf nationaler, EU-                        ■■ den involvierten Akteuren und damit verbunde-
       und Europarats- sowie internationaler Ebene,                            nen Verantwortungen in verschiedenen geogra-
       eignen sich (noch) nicht, um auf fußballbezo-                           phischen Kontexten;88
       genen Spielerhandel (trafficking) zu reagieren.81                    ■■ den sozialen, politischen und kulturellen Hinter-
  ››   Regularien, die den Spielerhandel nach Paler-                           gründen von Spielerhandel und Migration mit
       mo-Konvention betreffen, sind mit einem men-                            Blick auf ökonomische, soziale und kulturelle
       schen- und kinderrechtlichen Blickwinkel zu er-                         Rechte;89
       gänzen.82                                                            ■■ dem komplexen Netz aus Regularien der Fußbal-
  ››   Zielgerichtete Arbeit an Lösungen zur Umsetzung                         lindustrie und den damit teils in Konflikt stehen-
       der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung des                             den Gesetzen zu Migration, zu Vertrags- sowie
       Spielehandels im Fußball braucht das aktive Mit-                        Arbeitsrecht und damit in Einklang zu bringenden
       wirken aller Akteure, die Verantwortung tragen,                         Menschen- und Kinderrechten;90
       dazu zählen Staaten, internationale Organisa-                        ■■ den Verträgen zwischen Spielern (Familien) und
       tionen, international, regionale und nationale                          Spielervermittlern und wie man auf diese einwir-
       Fußballverbände, Fußballklubs sowie Spieler-                            ken kann.91
       agenturen und Spielervermittler.83
  ››   Die Regulierung von Spielervermittlern ist vor al-
       lem auch mit dem transnationalen Charakter der
       Aktivität und der herausfordernden Jurisdiktion
       verbunden.84 Ein Ansatz nach den Prinzipien der
       Wirtschaft und Menschenrechte kann Abhilfe
       schaffen.

78     Ebd.: 13; Esson & Drywood (Fußnote 3): 10.                         85     Ebd.: 52.
79     UN Human Rights Council (Fußnote 11): 17.                          86     UN Human Rights Council (Fußnote 11): 10.
80     UNICEF (Fußnote 15): 47.                                           87     Ebd.
81     UNICEF (Fußnote 15): 3.                                            88     UNICEF (Fußnote 15): 57.
82     Esson & Drywood (Fußnote 3): 10.                                   89     Esson & Drywood (Fußnote 3): 10.
83     U.a. ebd.: 11.                                                     90     UNICEF (Fußnote 15): 13f.
84     UNICEF (Fußnote 15): 21.                                           91     Stijn (Fußnote 4).
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