Anbindungspolicy AOK Netzwerk - ITSG
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Anbindungspolicy AOK Netzwerk Stand: 12.05.2021 Version: 1.0 Herausgeber: ITSG GmbH Redaktion: Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH 63150 Heusenstamm, Seligenstädter Grund 11 Telefon 06104 600 50-0, Telefax 06104 600 50-300 E-Mail: support-aml@itsg.de
INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL ...................................................................................................................................................... 4 TEIL I - ÜBERBLICK ÜBER DIE ÄUßEREN SCHNITTSTELLEN DES AML-SYSTEMS ............................... 5 TEIL II - ANFORDERUNGEN FÜR DRITTSYSTEME BEI ANBINDUNG AN DAS AML-SYSTEM ................ 6 Projekt: 2021-04-30-Anbindungspolicy-AOK- Projekt-Nr.: AP400 Netzwerk-v.1.0.docx Bearbeiter: ITSG Dokument: V 1.0 Stand: 30.04.2021 Seite: 2 von 6
Projekt: 2021-04-30-Anbindungspolicy-AOK- Projekt-Nr.: AP400 Netzwerk-v.1.0.docx Bearbeiter: ITSG Dokument: V 1.0 Stand: 30.04.2021 Seite: 3 von 6
Präambel Durch das in das „AOK Mein Leben“ System (kurz: AML-System) integrierte „AOK-Netzwerk“ soll im Einklang mit § 67 SGB V die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die Verbesse- rung der Kommunikation und des Daten- und Informationsflusses unter den Leistungserbringern sowie zwischen den Leistungserbringern und den AOKs gefördert werden. Auf der anderen Seite sind mit der Vernetzung der entsprechenden Kommunikationsinfrastrukturen potenzielle Risiken für die beteiligten natürlichen und juristischen Personen verbunden, die durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen auf ein beherrschbares Maß reduziert werden müssen. Die vorliegende „Anbindungspolicy“ definiert die Vorgaben hinsichtlich Daten- schutz und Datensicherheit, die vor und während der operativen Vernetzung der Kommunikations- systeme nachweislich erfüllt sein müssen. Die vorliegende Anbindungspolicy wird im Rahmen der im Bereich Datenschutz und Datensicherheit üblichen Revisionsprozesse regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Projekt: 2021-04-30-Anbindungspolicy-AOK- Projekt-Nr.: AP400 Netzwerk-v.1.0.docx Bearbeiter: ITSG Dokument: V 1.0 Stand: 30.04.2021 Seite: 4 von 6
Teil I - Überblick über die äußeren Schnittstellen des AML-Sys- tems Ein grober Überblick über das „AOK Mein Leben“ (AML) System und die derzeit1 für die Anbindung von Drittsystemen relevanten Schnittstellen findet sich in der nachfolgenden Abbildung 1. Abbildung 1: Überblick über die äußeren Schnittstellen des „AOK Mein Leben“ Systems 1Das vorliegende Dokument wird bedarfsorientiert fortentwickelt und möglicherweise zukünftig um weitere Schnittstellentypen ergänzt. Projekt: 2021-04-30-Anbindungspolicy-AOK- Projekt-Nr.: AP400 Netzwerk-v.1.0.docx Bearbeiter: ITSG Dokument: V 1.0 Stand: 30.04.2021 Seite: 5 von 6
Teil II - Anforderungen für Drittsysteme bei Anbindung an das AML-System In diesem Abschnitt sind die Anforderungen aufgeführt, die Drittsysteme vor und jederzeit während der Anbindung an das produktive2 AML-System erfüllen müssen. Im Zuge der Anbindung von Drittsystemen muss letztlich sichergestellt werden, dass das notwen- dige Sicherheitsniveau des AML-Systems eingehalten wird und die Anbindung der Drittsysteme keine negativen Konsequenzen für das AML-System haben kann. Hieraus ergeben sich folgende Anforderungen: A1. Für das Drittsystem muss eine geeignete Systemdokumentation3 vorhanden sein, die eine ef- fiziente und auditierbare Überprüfung der Erfüllung der hier definierten Anforderungen erlaubt. A2. Die Systemdokumentation muss ein geeignetes Datenschutzkonzept, ein Sicherheitskonzept, ein Konzept zur Behandlung von Vorfällen und Notfällen und ein Testkonzept samt Prüfbericht umfassen. A3. Die Datenschutzdokumentation muss für den Nachweis der Einhaltung der datenschutzrecht- lichen Vorgaben geeignet sein, soll unter Berücksichtigung des „Standard Datenschutzmodell“ erstellt werden und muss, soweit erforderlich, a. entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), b. ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), c. eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO), d. eine geeignete Datenschutzinformation (Art. 12-23 DSGVO) umfassen. A4. Das Sicherheitskonzept soll unter Berücksichtigung von ISO/IEC 27001 und gemäß des BSI- Standard 200-2 erstellt werden und muss die folgende Aspekte umfassen: a. Werte, b. Bedrohungen, c. Risiken, d. technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen (TOMs) unter besonderer Be- rücksichtigung des Schutzbedarfs4 und e. verbleibende Restrisiken. A5. Das Konzept für die Behandlung von Vorfällen und Notfällen muss mit den in AML existie- renden Prozessen integriert werden. A6. Das Testkonzept soll unter Berücksichtigung von ISO/IEC/IEEE 29119 erstellt werden und die erfolgreiche Durchführung der Tests muss anhand eines geeigneten Prüfberichts belegt wer- den. 2 Die Anbindung an entsprechende Testsysteme kann potenziell früher erfolgen, wobei die ITSG GmbH in Abstimmung mit der AML-Programmleitung hierüber im Einzelfall entscheidet. 3 Unter dem Begriff „Systemdokumentation“ werden alle Dokumente subsumiert, die eine effiziente Überprü- fung der Erfüllung der Anforderungen ermöglichen. Dies umfasst insbesondere Architektur- und Prozessbe- schreibungen, Dokumente im Umfeld von Datenschutz (Datenschutzdokumentation) und Datensicherheit (Si- cherheitskonzept) sowie einen Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Vernetzung in Form eines ent- sprechenden Prüfberichtes für ein geeignetes Testkonzept. 4 Soweit besonders schützenswerte Daten gemäß Art. 9 (1) DSGVO verarbeitet werden, ist von einem hohen Schutzbedarf auszugehen und es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vorzusehen, um einen Datenmissbrauch zu verhindern. Darüber hinaus sind die einschlägigen Vorgaben der GKV-Richtli- nie gemäß § 217f (4b) SGB V zu berücksichtigen. Projekt: 2021-04-30-Anbindungspolicy-AOK- Projekt-Nr.: AP400 Netzwerk-v.1.0.docx Bearbeiter: ITSG Dokument: V 1.0 Stand: 30.04.2021 Seite: 6 von 6
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