Das EU - Mobilitätspaket 1 - Was ist neu und ab wann gilt es? Eine Übersicht - Mobilitätspaket
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Das EU – Mobilitätspaket 1 Was ist neu und ab wann gilt es? Eine Übersicht
Disclaimer • ACHTUNG, der Teufel liegt im Detail. Dies ist eine Übersicht. Für jede neue Regel gibt es natürlich viel Wenn‘s und Aber‘s. Diese sind hier noch nicht ausgeführt. • Das Dokument wird laufend erweitert und detaillierter. • Es gilt ausschliesslich der Gesetzestext der EU. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU – Mobilitätspaket 1 2
Inhalt • Wann wurde es beschlossen? • Welche Bereiche betrifft es? • Was ist das Ziel? • Was gilt seit dem 21.08.2020? • Ab 2022 • Ab 2023 • Ab 2024 • Ab 2025 • Ab 2026 • Können die neuen Regeln noch gestoppt werden? • Ist das EU-Mobilitätspaket «klar»? • Gilt das auch für die Schweiz? • Quellen Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU – Mobilitätspaket 1 3
Wann wurde es beschlossen? • Seit 3 Jahren diskutiert die «EU» über Veränderungen im Strassentransport. • Am 08. Juli 2020 hat das EU-Parlament das sogenannte «EU Mobilitätspaket 1» beschlossen. • Am 31. Juli 2020 wurden die Verordnungen veröffentlicht. • Am 21. August 2020 traten die ersten Regeln in Kraft. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU – Mobilitätspaket 1 4
Welche Bereiche betrifft es? • Die Arbeitszeit – (ARV) • Den Marktzugang – (CZV / Lizenz) • Die Fahrzeugausrüstung – (Fahrtenschreiber) Aber nur in der EU!!! In der Schweiz hat sich noch nichts geändert. Wer aber in die EU fährt, muss diese Regeln auch beachten. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU – Mobilitätspaket 1 5
Was ist das Ziel? 1. Die westlichen EU-Staaten wollen die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen osteuropäischer Chauffeure verbessern. 2. Die westlichen EU Staaten wollen den Strassentransport nicht ganz an die osteuropäischen Staaten verlieren. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU – Mobilitätspaket 1 6
Was gilt seit dem 21.08.2020? • Die wöchentliche Ruhezeit darf nicht mehr in der Lastwagen-Kabine verbracht werden. • Spätestens alle 4 Wochen darf der Chauffeur für eine wöchentliche Ruhezeit entweder in das Land des Arbeitgebers oder in sein Heimatland. • Im Ausland dürfen 2 verkürzte wöchentliche Ruhezeiten hintereinander gemacht werden. • Die Lenkzeit darf am letzten Arbeitstag der Woche um maximal 2 Stunden überschritten werden, wenn man dafür «nach Hause» kommt. • Die Regelungen für das Unterbrechen der täglichen Ruhezeit beim Benützen einer Fähre oder dem Zug wurden angepasst. • Krankentage und Ferientage müssen speziell aufgeschrieben werden. Wer krank war oder Ferien hatte, dessen Überstunden dürfen sich nicht verändern. Ferien sind keine Kompensation. • Wer noch mit der Tachoscheibe über die Grenze fährt, muss sofort bei Grenzübertritt das neue Land auf der Tachoscheibe notieren. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU – Mobilitätspaket 1 7
Ab 2022 • Ein Lastwagen muss alle 8 Wochen zurück in das Heimatland. • Im Inlandtransport (Kabotage), verdienen alle mindestens den lokalen Lohn. • In Fahrzeugen mit digitalem Fahrtenschreiber, muss der Grenzübertritt sofort eingetragen werden. • Die Lastwagenkontrollen der Polizei werden neu geregelt. • Fahrzeuge über 2’501kg brauchen eine Bewilligung für den Grenzüberschreitenden Verkehr. • Wer 3 Kabotage-Fahrten gemacht hat, darf während 4 Tagen keine mehr machen. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU – Mobilitätspaket 1 8
Ab 2023 • Der neue digitale Fahrtenschreiber , Gen2 V2, wird in neuen Lastwagen eingebaut. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU-Mobilitätspaket 1 9
Ab 2024 • Lastwagen im internationalen Verkehr mit Tachoscheiben-Fahrtenschreiber müssen auf den neuen digitalen Fahrtenschreiber, Gen2 V2, umgebaut werden. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU-Mobilitätspaket 1 10
Ab 2025 • Lastwagen im internationalen Verkehr mit einem digitalen Fahrtenschreiber Gen2 V1 (der jetzt aktuelle) müssen auf den neuen Gen2 V2 Fahrtenschreiber umgebaut werden. • Der Chauffeur muss die Arbeits- und Ruhezeitnachweise für 56 Tage, plus den aktuellen Tag, in der Kabine mitführen. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU-Mobilitätspaket 1 11
Ab 2026 • Im internationalen Transport sind Fahrtenschreiber für Fahrzeuge ab 2’501kg Gesamtgewicht vorgeschrieben. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU-Mobilitätspaket 1 12
Können die neuen Regeln noch gestoppt werden? Das EU-Parlament hat das Mobilitätspaket 1 angenommen. Es wurde offiziell publiziert und ist seit dem 21.08.2020 in Kraft. Es gilt. ABER: • EU-Recht muss in nationales Recht übernommen werden. - Das braucht Zeit. • Staaten können gegen das Gesetz vor Gericht gehen. – Z.B. Litauen will das machen. • Das Gericht kann sagen: «Wir prüfen das und bis dahin ist es «eingefroren».» • Das Gericht kann sagen: «Wir prüfen das, aber bis zum Entscheid gilt es.» • Das Gericht kann sagen: «Wir prüfen das nicht.» • Das Gericht kann sagen: «Das Gesetz muss angepasst werden.» • Das Gericht kann auch nur einzelne Regeln oder Verordnungen stoppen oder abändern. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU-Mobilitätspaket 1 13
Ist das EU-Mobilitätspaket «klar»? Nein. Ein Gesetz regelt dir Grundlagen. Es ist teilweise sehr allgemein «gummig» gehalten. Auch weil es ein politischer Entscheid ist. Es waren ja nicht alle einverstanden. Der Chauffeur wird leiden. Auch wenn es das Hauptziel ist, das Leben der Chauffeure zu verbessern, wird es am Anfang wahrscheinlich das Leben der Chauffeure verkomplizieren. Der Chauffeur muss geduldig bleiben. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU-Mobilitätspaket 1 14
Gilt das auch für die Schweiz? Nein, noch nicht. Bis jetzt ist nicht klar, welche Regeln wann in der Schweiz eingeführt werden. Es ist auch nicht klar, wie die Polizei reagiert, wenn z.B. nach den neuen Regeln 2 verkürzte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden. Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU-Mobilitätspaket 1 15
Quellen Das Mobilitätspaket – Themenbereich «ARV» • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1599226189856&uri=CELEX:32020R1054 Das Mobilitätspaket – Themenbereich «Lizenz / CZV» • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1599226215150&uri=CELEX:32020R1055 Das Mobilitätspaket – Themenbereich «elektronische Frachtpapiere» • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1599226383488&uri=CELEX:32020R1056 Das Mobilitätspaket – Themenbereich «Entsenderichtlinie» • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1599226404852&uri=CELEX:32020L1057 Erklärung des Deutschen Bundesamtes für Verkehr • https://bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/mobilitaetspaket-teil-i-verbesserung-sozialvorschriften- berufskraftfahrerinnen.html Eine Interpretation aus der Perspektive des Deutschen Handels • https://www.stuttgart.ihk24.de/branchen/verkehrswirtschaft/sozialvorschriften- beschaeftigung/sozialvorschriften/mobilitaetspaket-i-beschlossen-4841812 Kommentare von EU Industrieführer • https://www.iru.org/resources/newsroom/mobility-package-1-enforcement-practical-considerations-industry- leaders Freitag, 4. September 2020 LLAMERA – EU-Mobilitätspaket 1 16
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