Das EU - Mobilitätspaket 1 - Was ist neu und ab wann gilt es? Eine Übersicht - Mobilitätspaket

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Das EU –
Mobilitätspaket 1
  Was ist neu und ab wann gilt es?
           Eine Übersicht
Disclaimer
• ACHTUNG, der Teufel liegt im Detail. Dies ist eine
  Übersicht. Für jede neue Regel gibt es natürlich viel
  Wenn‘s und Aber‘s. Diese sind hier noch nicht
  ausgeführt.
• Das Dokument wird laufend erweitert und
  detaillierter.
• Es gilt ausschliesslich der Gesetzestext der EU.

Freitag, 4. September 2020   LLAMERA – EU – Mobilitätspaket 1   2
Inhalt
•   Wann wurde es beschlossen?
•   Welche Bereiche betrifft es?
•   Was ist das Ziel?
•   Was gilt seit dem 21.08.2020?
•   Ab 2022
•   Ab 2023
•   Ab 2024
•   Ab 2025
•   Ab 2026
•   Können die neuen Regeln noch gestoppt werden?
•   Ist das EU-Mobilitätspaket «klar»?
•   Gilt das auch für die Schweiz?
•   Quellen

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Wann wurde es beschlossen?
• Seit 3 Jahren diskutiert die «EU» über
  Veränderungen im Strassentransport.
• Am 08. Juli 2020 hat das EU-Parlament das
  sogenannte «EU Mobilitätspaket 1» beschlossen.
• Am 31. Juli 2020 wurden die Verordnungen
  veröffentlicht.
• Am 21. August 2020 traten die ersten Regeln in
  Kraft.

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Welche Bereiche betrifft es?
• Die Arbeitszeit – (ARV)
• Den Marktzugang – (CZV / Lizenz)
• Die Fahrzeugausrüstung – (Fahrtenschreiber)

Aber nur in der EU!!! In der Schweiz hat sich noch
nichts geändert. Wer aber in die EU fährt, muss diese
Regeln auch beachten.

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Was ist das Ziel?
1. Die westlichen EU-Staaten wollen die
   menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen
   osteuropäischer Chauffeure verbessern.
2. Die westlichen EU Staaten wollen den
   Strassentransport nicht ganz an die
   osteuropäischen Staaten verlieren.

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Was gilt seit dem 21.08.2020?
• Die wöchentliche Ruhezeit darf nicht mehr in der Lastwagen-Kabine
  verbracht werden.
• Spätestens alle 4 Wochen darf der Chauffeur für eine wöchentliche
  Ruhezeit entweder in das Land des Arbeitgebers oder in sein Heimatland.
• Im Ausland dürfen 2 verkürzte wöchentliche Ruhezeiten hintereinander
  gemacht werden.
• Die Lenkzeit darf am letzten Arbeitstag der Woche um maximal 2
  Stunden überschritten werden, wenn man dafür «nach Hause» kommt.
• Die Regelungen für das Unterbrechen der täglichen Ruhezeit beim
  Benützen einer Fähre oder dem Zug wurden angepasst.
• Krankentage und Ferientage müssen speziell aufgeschrieben werden. Wer
  krank war oder Ferien hatte, dessen Überstunden dürfen sich nicht
  verändern. Ferien sind keine Kompensation.
• Wer noch mit der Tachoscheibe über die Grenze fährt, muss sofort bei
  Grenzübertritt das neue Land auf der Tachoscheibe notieren.

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Ab 2022
• Ein Lastwagen muss alle 8 Wochen zurück in das
  Heimatland.
• Im Inlandtransport (Kabotage), verdienen alle
  mindestens den lokalen Lohn.
• In Fahrzeugen mit digitalem Fahrtenschreiber, muss der
  Grenzübertritt sofort eingetragen werden.
• Die Lastwagenkontrollen der Polizei werden neu
  geregelt.
• Fahrzeuge über 2’501kg brauchen eine Bewilligung für
  den Grenzüberschreitenden Verkehr.
• Wer 3 Kabotage-Fahrten gemacht hat, darf während 4
  Tagen keine mehr machen.

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Ab 2023
• Der neue digitale Fahrtenschreiber , Gen2 V2, wird
  in neuen Lastwagen eingebaut.

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Ab 2024
• Lastwagen im internationalen Verkehr mit
  Tachoscheiben-Fahrtenschreiber müssen auf den
  neuen digitalen Fahrtenschreiber, Gen2 V2,
  umgebaut werden.

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Ab 2025
• Lastwagen im internationalen Verkehr mit einem
  digitalen Fahrtenschreiber Gen2 V1 (der jetzt
  aktuelle) müssen auf den neuen Gen2 V2
  Fahrtenschreiber umgebaut werden.
• Der Chauffeur muss die Arbeits- und
  Ruhezeitnachweise für 56 Tage, plus den aktuellen
  Tag, in der Kabine mitführen.

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Ab 2026
• Im internationalen Transport sind Fahrtenschreiber
  für Fahrzeuge ab 2’501kg Gesamtgewicht
  vorgeschrieben.

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Können die neuen Regeln noch
        gestoppt werden?
Das EU-Parlament hat das Mobilitätspaket 1 angenommen. Es wurde
offiziell publiziert und ist seit dem 21.08.2020 in Kraft. Es gilt.
ABER:
• EU-Recht muss in nationales Recht übernommen werden. - Das
  braucht Zeit.
• Staaten können gegen das Gesetz vor Gericht gehen. – Z.B.
  Litauen will das machen.
      • Das Gericht kann sagen: «Wir prüfen das und bis dahin ist es
        «eingefroren».»
      • Das Gericht kann sagen: «Wir prüfen das, aber bis zum Entscheid gilt
        es.»
      • Das Gericht kann sagen: «Wir prüfen das nicht.»
      • Das Gericht kann sagen: «Das Gesetz muss angepasst werden.»
• Das Gericht kann auch nur einzelne Regeln oder Verordnungen
  stoppen oder abändern.

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Ist das EU-Mobilitätspaket
                      «klar»?
Nein.
Ein Gesetz regelt dir Grundlagen. Es ist teilweise sehr
allgemein «gummig» gehalten. Auch weil es ein
politischer Entscheid ist. Es waren ja nicht alle
einverstanden.
Der Chauffeur wird leiden.
Auch wenn es das Hauptziel ist, das Leben der
Chauffeure zu verbessern, wird es am Anfang
wahrscheinlich das Leben der Chauffeure
verkomplizieren. Der Chauffeur muss geduldig
bleiben.
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Gilt das auch für die Schweiz?
Nein, noch nicht. Bis jetzt ist nicht klar, welche Regeln
wann in der Schweiz eingeführt werden. Es ist auch
nicht klar, wie die Polizei reagiert, wenn z.B. nach den
neuen Regeln 2 verkürzte wöchentliche Ruhezeiten
eingelegt werden.

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Quellen
Das Mobilitätspaket – Themenbereich «ARV»
•   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1599226189856&uri=CELEX:32020R1054
Das Mobilitätspaket – Themenbereich «Lizenz / CZV»
•   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1599226215150&uri=CELEX:32020R1055
Das Mobilitätspaket – Themenbereich «elektronische Frachtpapiere»
•   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1599226383488&uri=CELEX:32020R1056
Das Mobilitätspaket – Themenbereich «Entsenderichtlinie»
•   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1599226404852&uri=CELEX:32020L1057
Erklärung des Deutschen Bundesamtes für Verkehr
•   https://bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/mobilitaetspaket-teil-i-verbesserung-sozialvorschriften-
    berufskraftfahrerinnen.html
Eine Interpretation aus der Perspektive des Deutschen Handels
•   https://www.stuttgart.ihk24.de/branchen/verkehrswirtschaft/sozialvorschriften-
    beschaeftigung/sozialvorschriften/mobilitaetspaket-i-beschlossen-4841812
Kommentare von EU Industrieführer
•   https://www.iru.org/resources/newsroom/mobility-package-1-enforcement-practical-considerations-industry-
    leaders

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