Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des REP in e5-Gemeinden - Checkliste erstellt im Rahmen des e5-Landesprogramm für energieeffiziente ...
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Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des REP in e5-Gemeinden Checkliste erstellt im Rahmen des e5-Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden | 1
IMPRESSUM Herausgeber: Energieinstitut Vorarlberg | Campus V, Stadtstraße 33 | 6850 Dornbirn | Österreich Für den Inhalt verantwortlich: Energieinstitut Vorarlberg Stand: Jänner 2020 Bildnachweise: Markus Gmeiner Klimaneutral gedruckt auf Impact Recycling von Hugo Mayer Druck, Dornbirn 2 |
» Bei der Erstellung des REP sollte die Gemeinde auch energiepolitische Aspekte, wie Förderung von klimafreundlicher Mobilität und erneuerba- ren Energieträgern miteinfließen lassen. Räumlicher Entwicklungsplan (REP) Raumplanung und Energiepolitik weisen zahlreiche Schnittstellen und Wechselwirkungen auf. Die Erzeugung, die Verteilung sowie der Verbrauch von Energie haben einen direkten räumlichen Einfluss auf die Gemeinde. Gleichzeitig haben räumliche Strukturen wie Bau- und Siedlungsdichten oder die Art und Dichte von Wegenetzen einen wichtigen Einfluss auf den Energieverbrauch in einer Gemeinde. Der räumliche Entwicklungsplan (REP) ist mit der Raumplanungs-Novelle von 2018 für jede Gemeinde verpflichtend. Nach dieser Novelle muss jede Gemeinde spätestens bis zum 31. Dezember 2022 über einen räumlichen Entwicklungsplan mit bestimmten Inhalten verfügen (s. § 61 Abs. 7). Neben grundsätzlichen Aussagen zur Siedlungsentwicklung empfiehlt es sich aus energiepolitischer Sicht, Planungsziele und Maßnahmen zu folgenden Aspekten zu definieren: •• Förderung von sicherer, gesunder und umweltfreundlicher Mobilität (z.B. attraktives Rad- und Fußwegenetz) •• Förderung von erneuerbaren Energieträgern auf Gemeindegebiet (z.B. Ausbau des Nahwärmenetzes) •• Förderung eines effizienten und ressourcenschonenden Verhaltens (z.B. Ausbau und Förderung des ÖPNV) | 3
» Die Mitglieder des Planungsteams müssen über entsprechende Fachkompetenzen verfügen und über Referenzen nachweisen können. Anforderungen an das Planungsteam Das Planungsteam sollte über folgende •• Erfahrung in der kommunalen Mobilitätsplanung Fachkompetenzen verfügen: – insbesondere auch im Bereich von Fußgänger*innenverkehr, Rad- und öffentlichem Verkehr •• Erfahrung in der kommunalen Raumplanung (=Basiskompetenz) •• Optimal: Erfahrungen in der umfassenden Energieraumplanung •• Erfahrungen in der Erstellung kommunaler Energiebilanzen sowie Energiekonzepten •• Optimal: Erfahrungen an Quartiersentwicklungssplanungen •• Kenntnisse über die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes an ein REP Die Fachkompetenzen müssen über die Referenz der konkret im Projektteam vertretenen Mitarbeiter*innen belegt •• Kenntnisse der im Vorarlberger Straßengesetz formulierten werden können. Es muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen an ein Straßen- und Wegekonzept beauftragten Personen der Planungsbüros über die genannten sowie ggf. über die im Spielraumgesetz formulierten Kompetenzen verfügen und maßgeblich im Planungsteam Anforderungen an eine Spiel- und Freiraumplanung mitarbeiten. •• Erfahrung in der Grün- und Freiraumplanung Planungsbüros, die nicht über alle geforderten Kompetenzen verfügen, werden aufgefordert, entsprechende •• Erfahrungen in Beteiligungsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit Fachplanungbüros (z.B. Mobilität, Bürger*innenbeteiligung…) und der Einbindung von Bürger*innen für eine entsprechende Mitarbeit zu engagieren. 4 |
Anforderungen an die Planungsleistung Gesetzliche Grundlage (Raumplanungsgesetz des Land Vorarlberg) a) § 11 (1) Die Gemeindevertretung hat als Grundlage für die h) die Erhaltung und Stärkung des Ortskernes, Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung unter Abwägung der Interessen nach § 3 für das gesamte i) die Verkehrsabwicklung und die Ausgestaltung des Gemeindegebiet bzw. Teile desselben einen räumlichen Verkehrswegenetzes unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsplan für die Gemeinde zu erstellen. Der räumliche Erfordernisse für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen Entwicklungsplan hat insbesondere grundsätzliche Aussagen zu enthalten über j) die Energieversorgung unter besonderer Berücksichtigung der nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien, f) die angestrebte Siedlungsentwicklung; dabei sind insbesondere Siedlungsschwerpunkte, Verdichtungszonen, k) die Handhabung der privatwirtschaftlichen Freiräume für die Naherholung sowie die Gliederung Maßnahmen (§ 38a) der Bauflächen einschließlich der zeitlichen Abfolge der Bebauung unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse (…) des Klimawandels und der Energieeffizienz zu berücksichtigen g) jene Siedlungsschwerpunkte, für die eine Quartiersentwicklungsplanung zu erstellen ist, » Im räumlichen Entwicklungsplan müssen Siedlungsschwerpunkte und Verdichtungszonen sowie Freiräume für die Naherholung ausgewiesen werden. | 5
Vom Planungsteam zu bearbeitende Inhalte (Energie-/Klimaschutz) Verortung von Lage und Größe der Siedlungstypen sowie der •• Maßnahmen zur flächenhaften Verkehrsberuhigung: Festlegung von Entwicklungszielen und Entwicklungsstrate- Gliederung und Hierarchisierung des Straßennetzes gien: sowie Prüfung und Festlegung, wo im Sinne der Förderung der Koexistenz aller Verkehrsteilnehmer*innen •• Strategien zur Förderung von Innenentwicklung, Begegnungszonen und Fahrradstraßen realisiert werden Funktionsmischung und effizienten Flächennutzung sollen bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität im Siedlungsraum •• Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs setzen (Führung von ÖV-Linien, •• Festlegung von Kernzonen und Verdichtungsgebieten in Errichtung bzw. Attraktivierung von Haltestellen, zentralen Orten Verbesserung der Pünktlichkeit, Verbesserung der Zugänglichkeit) •• Festlegung von Kernzonen in Ortsteilen ohne Zentralität •• Prüfung und ggf. Ausweisung von Gebieten und •• Festlegung von Gebieten, für die eine vertiefte publikumsintensiven Einrichtungen mit hohem Parkdruck Quartierentwicklungsplanung erarbeitet werden soll bzw. Verkehrsaufkommen, bei denen Maßnahmen im Bereich des Mobilitäts- und Parkraummanagements •• Gebiete, für die ein Bebauungsplan mit energie- und realisiert werden sollen klimawandelanpassungsrelevanten Inhalten vorgesehen ist, sollen in den Planungen unterstützt und berücksichtigt •• Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität werden (Ladestationen, ausgewiesene Parkplätze für E-Mobilität/ E-Carsharing...) a) Prüfung der Möglichkeit zur Ausweisung von Vorrangflächen und c) Ausweisung von raumrelevanten Standorten für die Energieversorgung Klimawandelanpassungsmaßnahmen und Ressourcenbereitstellung •• Raumplanerische Maßnahmen zur Vermeidung •• Berücksichtigung von Vorrang- bzw. Ausschlussflächen für von sommerlicher Überhitzung (Bepflanzung, Energienutzungen (Solar, Wind, Biomasse, Geothermie) Dachbegrünungen, Vermeidung von Hitzeinseln, Grünzüge und -verbindungen) •• Nutzung von Vorrangflächen für leitungsgebundene erneuerbare Energieträger (Biomasse-Nahwärme…) und •• Raumplanerische Maßnahmen zur Vermeidung von Abwärmenutzung lokalen Hochwassersituationen (Retentionsflächen, Freihalteflächen, Vermeidung von Versiegelungen) •• Strategien zur Nutzung von Gebäudeflächen (Dächer, Fassaden) zur Energiegewinnung •• Raumplanerische Maßnahmen zur Sicherung der Biodiversität b) Abstimmung von räumlicher •• Raumplanerische Maßnahmen zur Sicherung der Entwicklung und Mobilitätsplanung Trinkwasserversorgung •• Erarbeitung von Strategien für eine umweltfreundliche •• Raumplanerische Maßnahmen zur Berücksichtigung und konfliktarme Erschließung von Ortszentren und der Gefahrenzonenpläne und zur Vermeidung von Gewerbegebieten für den Personen- und Güterverkehr Naturgefahren aufgrund des Klimawandels (Identifizierung besonders gefährdeter Stellen; Beobachtung von Flächen •• Erarbeitung von Zielsetzungen zur Realisierung von mit erhöhtem Gefahrenpotential) durchgängigen, sicheren und direkten Hauptrouten sowie •• Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung wichtigen Lückenschlüssen für Fußgänger*innen und in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels Radfahrer*innen (Schattenplätze, Trinkbrunnen, Sitzbänke, Ruheplätze...) 6 |
d) Aussagen zu energierelevanten Inhalten e) Aussagen zur kommunalen von Raumplanungsverträgen Bodenpolitik der Gemeinde (§ 38a des RPG) Formulierung von Handlungsprinzipien zur kommunalen Festlegung möglicher Inhalte, die — sofern im konkreten Bodenbeschaffungspolitik: Anlassfall sinnhaft und angemessen — bei Abschluss •• aktive Bodenpolitik (Kauf von Grundstücken und einer privatwirtschaftlichen Vereinbarung mit Immobilien von strategisch wichtiger Bedeutung für die Grundeigentümer*innen über Infrastrukturmaßnahmen im Gemeindeentwicklung) Zusammenhang mit der Erschließung und Verwendung von Bauflächen vereinbart werden sollen. Beispiele dafür sind •• Definition von Siedlungsrändern •• Anschluss an Nahwärmeversorgungen •• Sicherstellung der Grünraumvernnetzung und Dienstbarkeiten (Wegerechte etc.) •• Abtretung von Grundflächen ins öffentliche Gut für Gehsteige, Bushaltestellen, Lückenschlüsse im Wegenetz •• Sparsamer Umgang mit Grund und Boden (Vermeidung von Versiegelungen, Reduktion oberirdischer •• Einräumung von Geh- und Fahrrechten für Radfahrer*innen Parkflächen...) Maßnahmen zur Vermeidung von Überschwemmungen oder sommerlicher Überhitzung •• Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energieträgern (z.B. Solarenergie — siehe auch unter Punkt a)) •• Maßnahmen zur Reduzierung von motorisiertem Verkehrsaufkommen •• Maßnahmen zu klimawandelangepasstem Bauen » Auch Maßnahmen, welche den öffentlichen Nahverkehr fördern und attraktiver machen, können im REP einer Gemeinde definiert werden. | 7
CAMPUS V, Stadtstraße 33 6850 Dornbirn | Österreich Tel. +43 5572 31 202–0 info@energieinstitut.at www.energieinstitut.at gefördert von:
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