Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des REP in e5-Gemeinden - Checkliste erstellt im Rahmen des e5-Landesprogramm für energieeffiziente ...

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Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des REP in e5-Gemeinden - Checkliste erstellt im Rahmen des e5-Landesprogramm für energieeffiziente ...
Anforderungen an die inhaltliche
Ausgestaltung des REP in e5-Gemeinden
Checkliste erstellt im Rahmen des
e5-Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden

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Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des REP in e5-Gemeinden - Checkliste erstellt im Rahmen des e5-Landesprogramm für energieeffiziente ...
IMPRESSUM
Herausgeber: Energieinstitut Vorarlberg | Campus V, Stadtstraße 33 | 6850 Dornbirn | Österreich
Für den Inhalt verantwortlich: Energieinstitut Vorarlberg
Stand: Jänner 2020
Bildnachweise: Markus Gmeiner
Klimaneutral gedruckt auf Impact Recycling von Hugo Mayer Druck, Dornbirn

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Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des REP in e5-Gemeinden - Checkliste erstellt im Rahmen des e5-Landesprogramm für energieeffiziente ...
»   Bei der Erstellung des REP sollte die Gemeinde auch energiepolitische Aspekte, wie Förderung von klimafreundlicher Mobilität und erneuerba-
ren Energieträgern miteinfließen lassen.

        Räumlicher Entwicklungsplan (REP)

Raumplanung und Energiepolitik weisen zahlreiche Schnittstellen und Wechselwirkungen auf. Die Erzeugung, die Verteilung sowie
der Verbrauch von Energie haben einen direkten räumlichen Einfluss auf die Gemeinde. Gleichzeitig haben räumliche Strukturen
wie Bau- und Siedlungsdichten oder die Art und Dichte von Wegenetzen einen wichtigen Einfluss auf den Energieverbrauch in
einer Gemeinde.

Der räumliche Entwicklungsplan (REP) ist mit der Raumplanungs-Novelle von 2018 für jede Gemeinde verpflichtend. Nach dieser
Novelle muss jede Gemeinde spätestens bis zum 31. Dezember 2022 über einen räumlichen Entwicklungsplan mit bestimmten
Inhalten verfügen (s. § 61 Abs. 7).

Neben grundsätzlichen Aussagen zur Siedlungsentwicklung empfiehlt es sich aus energiepolitischer Sicht, Planungsziele und
Maßnahmen zu folgenden Aspekten zu definieren:

•• Förderung von sicherer, gesunder und umweltfreundlicher Mobilität (z.B. attraktives Rad- und Fußwegenetz)
•• Förderung von erneuerbaren Energieträgern auf Gemeindegebiet (z.B. Ausbau des Nahwärmenetzes)
•• Förderung eines effizienten und ressourcenschonenden Verhaltens (z.B. Ausbau und Förderung des ÖPNV)

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Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des REP in e5-Gemeinden - Checkliste erstellt im Rahmen des e5-Landesprogramm für energieeffiziente ...
» Die Mitglieder des Planungsteams müssen über entsprechende Fachkompetenzen verfügen und über Referenzen nachweisen können.

       Anforderungen an das Planungsteam
Das Planungsteam sollte über folgende                               •• Erfahrung in der kommunalen Mobilitätsplanung
Fachkompetenzen verfügen:                                              – insbesondere auch im Bereich von
                                                                       Fußgänger*innenverkehr, Rad- und öffentlichem Verkehr
•• Erfahrung in der kommunalen Raumplanung
   (=Basiskompetenz)                                                •• Optimal: Erfahrungen in der umfassenden
                                                                       Energieraumplanung
•• Erfahrungen in der Erstellung kommunaler
   Energiebilanzen sowie Energiekonzepten                           •• Optimal: Erfahrungen an Quartiersentwicklungssplanungen

•• Kenntnisse über die Anforderungen des
   Raumplanungsgesetzes an ein REP                                  Die Fachkompetenzen müssen über die Referenz der konkret
                                                                    im Projektteam vertretenen Mitarbeiter*innen belegt
•• Kenntnisse der im Vorarlberger Straßengesetz formulierten        werden können. Es muss sichergestellt werden, dass die
   Anforderungen an ein Straßen- und Wegekonzept                    beauftragten Personen der Planungsbüros über die genannten
   sowie ggf. über die im Spielraumgesetz formulierten              Kompetenzen verfügen und maßgeblich im Planungsteam
   Anforderungen an eine Spiel- und Freiraumplanung                 mitarbeiten.

•• Erfahrung in der Grün- und Freiraumplanung                       Planungsbüros, die nicht über alle geforderten Kompetenzen
                                                                    verfügen, werden aufgefordert, entsprechende
•• Erfahrungen in Beteiligungsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit      Fachplanungbüros (z.B. Mobilität, Bürger*innenbeteiligung…)
   und der Einbindung von Bürger*innen                              für eine entsprechende Mitarbeit zu engagieren.

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Anforderungen an die Planungsleistung

Gesetzliche Grundlage (Raumplanungsgesetz des Land
Vorarlberg)

a) § 11 (1)

Die Gemeindevertretung hat als Grundlage für die                    h) die Erhaltung und Stärkung des Ortskernes,
Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung unter
Abwägung der Interessen nach § 3 für das gesamte                    i) die Verkehrsabwicklung und die Ausgestaltung des
Gemeindegebiet bzw. Teile desselben einen räumlichen                Verkehrswegenetzes unter besonderer Berücksichtigung der
Entwicklungsplan für die Gemeinde zu erstellen. Der räumliche       Erfordernisse für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
Entwicklungsplan hat insbesondere grundsätzliche Aussagen
zu enthalten über                                                   j) die Energieversorgung unter besonderer Berücksichtigung
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f) die angestrebte Siedlungsentwicklung; dabei sind
insbesondere Siedlungsschwerpunkte, Verdichtungszonen,              k) die Handhabung der privatwirtschaftlichen
Freiräume für die Naherholung sowie die Gliederung                  Maßnahmen (§ 38a)
der Bauflächen einschließlich der zeitlichen Abfolge der
Bebauung unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse (…) des
Klimawandels und der Energieeffizienz zu berücksichtigen

g) jene Siedlungsschwerpunkte, für die eine
Quartiersentwicklungsplanung zu erstellen ist,

»  Im räumlichen Entwicklungsplan müssen Siedlungsschwerpunkte und Verdichtungszonen sowie Freiräume für die Naherholung ausgewiesen
werden.

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Vom Planungsteam zu bearbeitende
       Inhalte (Energie-/Klimaschutz)

Verortung von Lage und Größe der Siedlungstypen sowie der            •• Maßnahmen zur flächenhaften Verkehrsberuhigung:
Festlegung von Entwicklungszielen und Entwicklungsstrate-               Gliederung und Hierarchisierung des Straßennetzes
gien:                                                                   sowie Prüfung und Festlegung, wo im Sinne der
                                                                        Förderung der Koexistenz aller Verkehrsteilnehmer*innen
•• Strategien zur Förderung von Innenentwicklung,                       Begegnungszonen und Fahrradstraßen realisiert werden
   Funktionsmischung und effizienten Flächennutzung                     sollen
   bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Lebens- und
   Aufenthaltsqualität im Siedlungsraum                              •• Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität des
                                                                        öffentlichen Verkehrs setzen (Führung von ÖV-Linien,
•• Festlegung von Kernzonen und Verdichtungsgebieten in                 Errichtung bzw. Attraktivierung von Haltestellen,
   zentralen Orten                                                      Verbesserung der Pünktlichkeit, Verbesserung der
                                                                        Zugänglichkeit)
•• Festlegung von Kernzonen in Ortsteilen ohne Zentralität
                                                                     •• Prüfung und ggf. Ausweisung von Gebieten und
•• Festlegung von Gebieten, für die eine vertiefte                      publikumsintensiven Einrichtungen mit hohem Parkdruck
   Quartierentwicklungsplanung erarbeitet werden soll                   bzw. Verkehrsaufkommen, bei denen Maßnahmen im
                                                                        Bereich des Mobilitäts- und Parkraummanagements
•• Gebiete, für die ein Bebauungsplan mit energie- und                  realisiert werden sollen
   klimawandelanpassungsrelevanten Inhalten vorgesehen
   ist, sollen in den Planungen unterstützt und berücksichtigt       •• Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität
   werden                                                               (Ladestationen, ausgewiesene Parkplätze für E-Mobilität/
                                                                        E-Carsharing...)

a) Prüfung der Möglichkeit zur
   Ausweisung von Vorrangflächen und                                 c) Ausweisung von raumrelevanten
   Standorten für die Energieversorgung                                 Klimawandelanpassungsmaßnahmen
   und Ressourcenbereitstellung
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•• Berücksichtigung von Vorrang- bzw. Ausschlussflächen für             von sommerlicher Überhitzung (Bepflanzung,
   Energienutzungen (Solar, Wind, Biomasse, Geothermie)                 Dachbegrünungen, Vermeidung von Hitzeinseln, Grünzüge
                                                                        und -verbindungen)
•• Nutzung von Vorrangflächen für leitungsgebundene
   erneuerbare Energieträger (Biomasse-Nahwärme…) und                •• Raumplanerische Maßnahmen zur Vermeidung von
   Abwärmenutzung                                                       lokalen Hochwassersituationen (Retentionsflächen,
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•• Strategien zur Nutzung von Gebäudeflächen (Dächer,
   Fassaden) zur Energiegewinnung                                    •• Raumplanerische Maßnahmen zur Sicherung der
                                                                        Biodiversität

b) Abstimmung von räumlicher                                         •• Raumplanerische Maßnahmen zur Sicherung der
  Entwicklung und Mobilitätsplanung                                     Trinkwasserversorgung

•• Erarbeitung von Strategien für eine umweltfreundliche             •• Raumplanerische Maßnahmen zur Berücksichtigung
   und konfliktarme Erschließung von Ortszentren und                    der Gefahrenzonenpläne und zur Vermeidung von
   Gewerbegebieten für den Personen- und Güterverkehr                   Naturgefahren aufgrund des Klimawandels (Identifizierung
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•• Erarbeitung von Zielsetzungen zur Realisierung von                   mit erhöhtem Gefahrenpotential)
   durchgängigen, sicheren und direkten Hauptrouten sowie            •• Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
   wichtigen Lückenschlüssen für Fußgänger*innen und                    in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels
   Radfahrer*innen                                                      (Schattenplätze, Trinkbrunnen, Sitzbänke, Ruheplätze...)

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d) Aussagen zu energierelevanten Inhalten                            e) Aussagen zur kommunalen
   von Raumplanungsverträgen                                            Bodenpolitik der Gemeinde
   (§ 38a des RPG)
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Festlegung möglicher Inhalte, die — sofern im konkreten              Bodenbeschaffungspolitik:
Anlassfall sinnhaft und angemessen — bei Abschluss                   •• aktive Bodenpolitik (Kauf von Grundstücken und
einer privatwirtschaftlichen Vereinbarung mit                           Immobilien von strategisch wichtiger Bedeutung für die
Grundeigentümer*innen über Infrastrukturmaßnahmen im                    Gemeindeentwicklung)
Zusammenhang mit der Erschließung und Verwendung von
Bauflächen vereinbart werden sollen. Beispiele dafür sind            •• Definition von Siedlungsrändern

•• Anschluss an Nahwärmeversorgungen                                 •• Sicherstellung der Grünraumvernnetzung und
                                                                        Dienstbarkeiten (Wegerechte etc.)
•• Abtretung von Grundflächen ins öffentliche Gut für
   Gehsteige, Bushaltestellen, Lückenschlüsse im Wegenetz            •• Sparsamer Umgang mit Grund und Boden (Vermeidung
                                                                        von Versiegelungen, Reduktion oberirdischer
•• Einräumung von Geh- und Fahrrechten für Radfahrer*innen              Parkflächen...)
   Maßnahmen zur Vermeidung von Überschwemmungen
   oder sommerlicher Überhitzung

•• Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energieträgern
   (z.B. Solarenergie — siehe auch unter Punkt a))

•• Maßnahmen zur Reduzierung von motorisiertem
   Verkehrsaufkommen

•• Maßnahmen zu klimawandelangepasstem Bauen

» Auch Maßnahmen, welche den öffentlichen Nahverkehr fördern und attraktiver machen, können im REP einer Gemeinde definiert werden.

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