Anfrage vom 14.10.2021 (XXVII. GP) - Parlament
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1 von 7 8255/J vom 14.10.2021 (XXVII. GP) Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie , Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Verhinderung der Errichtung der Umfahrung „Traisental-Schnellstraße S34", die dem Schutz der Bevölkerung vor Unfallgefahren, Lärmkontamination und Feinstaubbelastung infolge eines permanenten Ansteigens des Individual- und Schwerverkehrs in der Region dient In einer öffentlichen Aussendung des Abg .z.NR Robert Laimer in Zusammenarbeit mit der Abg .z.NÖ-LT Kathrin Schindele mit dem Titel „LKW raus aus unseren Gemeinden im Bezirk St. Pölten" wird auf die zunehmende Verschlechterung der Lebensqualität der Anrainer:innen im Bezirk St. Pölten infolge der Zu- nahme des Individual- bzw. Schwerverkehrs wie folgt hingewiesen: „Die Menschen im Bezirk St. Pölten und unsere Umwelt leiden aufgrund des LKW-Verkehrs durch Lärm und Staub. Besonders entlang der B20 ist die Situation stark belastend . Dazu kommt, dass die Sicherheit vor allem von Kindern und älteren Menschen nicht mehr gegeben ist. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen . Dennoch blockiert die ÖVP gegen eine kilometerabhängige Maut für LKW auf allen Straßen - nicht nur auf Autobahnen und Schnellstraßen . Doch nur so können wir die Mautflucht stoppen , erklärten Nationalrat Robert Laimer und Landtagsabgeordnete Kathrin Schindele. Wir im Bezirk St. Pölten ersticken im Schwerverkehr, dank der ÖVP donnern die LKW weiter durch unsere Ortschaften. Hier wird lieber die LKW-Lobby bedient, als endlich im Sinne der Gesundheit und des Klimaschutzes zu handeln. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren . Die Transit-LKW müssen raus aus den Gemeinden und im Idealfall auf die Schiene, so die SPÖ-Mandatarlnnen unisono: ,Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen und wei- terkämpfen ."' Trotz dieser akuten Bedrohung sowie der Gesundheitsgefährdung der Anrainer:innen durch Feinstaubbe- lastung und Lärmkontamination , wird die Errichtung des lnfrastrukturprojekts S34, die eine Entlastung der B20 mit sich bringen würde , verhindert. Gleichzeitig werden Bürger:innenanliegen missachtet und Höchst- gerichtsentscheide negiert, indem die bereits erfolgte Zusage zum Bau der S34 nicht ausgeführt wird . Die Umfahrung der niederösterreichischen Landeshauptstadt ist jedoch ein essentieller Teil des Gene- ralverkehrskonzeptes1 für die Region Zentralraum Niederösterreich. Die Stadt St. Pölten , mit ihrem enorm wachsenden Einzugsgebiet an Arbeitspendler:innen , braucht diese Umfahrung , zumal sich der Öffentliche Personen Nahverkehr in Niederösterreich - vor allem auch an der Peripherie der Landes- hauptstadt - in einem Status aus dem 20. Jahrhunderts befindet und somit keine echte Alternative für die Menschen darstellt. Richtet man den verkehrspolitischen Blick auf den Zentralraum Niederösterreich, so gibt es weder ein gut ausgebautes S-Bus- bzw. S-Bahn-Netz. Darüber hinaus ist die Vertaktung der öffentlichen Verkehrsmittel unzureichend und nicht praxistauglich , was dazu führt, dass der Individual- verkehr eine bedeutende Rolle in der Region spielt. 1 Im Februar 2014 wurde das 96seitige Generalverkehrskonzept St. Pölten von der Rosniak & Partner ZT GmbH und dem Institut für Straßen- und Verkehrswesen der Technischen Universität Graz im Auftrag des Magistrats der Stadt St. Pölten und dem Amt der niederösterreichischen Landesregierung fertiggestellt. www.parlament.gv.at
2 von 7 8255/J XXVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) Seit April 2021 ist die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofs, die „grünes Licht" für den Bau gibt, rechtskräftig. Ein Rechtsmittel ist laut Gesetz ausgeschlossen . Umso mehr verwundert es nun , dass nach jahrelanger rechtskonformer Prüfung durch hochkarätige Expert:in- nen die Bundesministerin für Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie plötz- lich ein Gutachten durch das weisungsgebundene Umweltbundesamt ins Treffen führt, um die Errichtung der Umfahrungsstrecke zu verhindern. Dagegen wehren sich nun besorgte Bürger:innen, die ein Personenkomitee namens „Initiative Personen- komitee PRO S34" gegründet haben und eine Sachverhaltsbekanntgabe gegen Bundesministerin Leo- nore Gewessler eingebracht haben - siehe Anhang . Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie , Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende Anfrage: 1. Seit dem Jahr 201 O ist die Traisental Schnellstraße im Bundesstraßengesetz, welches vom österrei- chischen Nationalrat verabschiedet wurde , verankert. Warum wird die Errichtung der S34 nicht umge- setzt? 2. Seit April 2021 ist die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Erkenntnis des Bundes-Verwaltungsgerichts- hofes für den Bau der S34 rechtskräftig . Rechtsmittel sind ausgeschlossen . Auf Basis welcher Grundlage wird die Errichtung der S34 nicht umgesetzt? 3. Gibt es Hinweise darauf, dass das weisungsgebundene Umweltbundesamt parteipolitische Überlegun- gen in ihrem Gutachten berücksichtigen musste? 4. Um die S34 als Entlastung der Anrainer:innen im Bezirk St. Pölten zu errichten wurden bislang Vorleis- tungen und Investitionen in einem Ausmaß von ca . 13 Mio. Euro getätigt. Wer übernimmt die Kosten für Verzögerungen bzw. eine Nicht-Umsetzung der Umfahrungsstraße S34? 5. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen , um die Unfallgefahren durch den Individual- und Schwerverkehr zu minimieren? 6. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen, um die Feinstaubbelastung durch den Individual- und Schwerverkehr zu minimieren? 7. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen , um die Lärmkontamination durch den Individual- und Schwerverkehr zu minimieren? 8. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen , um die Mobilität - allen voran der Pendler:innen - zu gewährleisten bzw. zu erhöhen? www.parlament.gv.at
8255/J XXVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) 3 von 7 9. Welche Maßnahmen für den Bezirk St. Pölten seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Um- welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sind in Planung, um den öffentlichen Verkehr in der Region auszubauen? 10. Wie kann die Bundesministerin für Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technolo- gie gewährleisten, dass die Feinstaubbelastung, Lärmkontamination und Unfallgefahren durch den Indivi- dual- und Schwerverkehr entlang der B20 minimiert wird? Vltvlvcv\ ,~. Lt\M/1 [ LAlMEll / www.parlament.gv.at
4 von 7 8255/J XXVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) Anhang : ßtaatsanwaitschafl: Wien Lanrlesgerichtsstr.aße l.1 1080 r„vien PER FAX VORAUS: (0)1 401il7-306950 St Pölten, 01.09.2021 9,J;.-a-h AZ: 435/21 Angezeigte Person: ~~Leonore, BA Bundesministerin p.lL ~2, Postfach 201 1000 iJlien Initiative Personenkomitee PRO .534 Brunngasse 28 3100 St Pölten vertreten durch: Vollmacht erteilt SACHVERHALTSBEKANNTGABE 1-fäch www.parlament.gv.at
8255/J XXVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) 5 von 7 Dr. Franz Amler Rechtsamvalt In umseitiger Strafuache te"len ti.:ir mit, dass wir mit miserer Vertretung Herrn Dr. Franz _.\mler, Rechtsam.i_,·alt, 3100 St Pölten, Brunngasse 12/2, beauftragt und bev Umäcbtigt haben und ersuchen um Kenntnisnahme und Verständigung unseres Anwalts rnn allen weiteren Schritten. TVir afs Pers:onenkomitee PRO S34 sind der Ansicht, dass die amtierende Bundesministerin f. Klimaschutz, Um-v>elt, Energie, \fobi ität, Innovation und Techno ogie Ihre Kompetenzen im Zusammenhang mit der Evamierung des; ASFINAG Straßenbauproj ek
6 von 7 8255/J XXVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) Dr. Franz Amler .Rechtsanwalt Vertnuensgrundsatz auf geltende Rechtsgrundlagen seitens Gebietsk.Orperschaften und prh"a ter In\'estoren Das, Bundesstraßengesetz, vom Österreichischen Nationalrat beschlossen, listet im Anhang 2 säm iche Straßenproj ekte auf, \Vekhe für die ASFINAG ehe _Arbeitsgrund age für Proj ek:tie:rung und Inve51:ition darstellen.. Vertrauend anf diese Gesetzes: age haben. die Gebietskörperncha.ften Land Niederösterreich und Landeshauptstadt St. Pölten und ÖBB, ihre verkehrstechnischen Planungen aufgebaut Insbesondere das aktuell gelteude und 20 l · im Gemeinderat beschlossene Generalverlcehrs.konzept der Landeshauptstadt St Pölten fußt mit allen ?vlaßnahme:n z,ur gesundheitlichen, klimafreundlichen und umweltfreund ichen Verkehrrentfastung für über 60.000 ~fonschen in St. Pölten und dartiber hinaus dem gesamten Zentralraum auf der Exütenz der SJ4 zur Entlastung der einzigen Zufahrts.stra:ße aus dem südlichen ~ in die Hauptstadt Niederösterreichs. Die Erschließung der stadtplanerioch entwickelten \l/ohn-, Gewerbe- und Industriegebiete in der Lande:1haupts.t adt St Pölten ist wesentliche Grundlage für die Entwicklung in wirtschaftlicher und hevöl.kerungmläßiger Prosperität j eder Kommune. Stadt und Land haben unter dieser Voraussetzung soivohl in der regiona en Leitplanung als auch im Straßenbaubereich gemeinsame Im estitionen und Proj ekte umgesetzt. Insbesondere muss in diesem Zusammenhang die Enhviicldung des größten niederösterreichischen Gewerbeparks. NOE Zentral genannt \\;erden.. ~Iit der Ernchlie.ßung des Ge'\verbepark NOE Zentral sind :M in ·one:n Euro pri...-ater und öffentlicher lnvestitione.n verbunden. Der Schaden der durch d ·e :frustrierten Investitionen der Vorleistungen für den Wirtschaftsstandort als auch für die Arbeitsplatzentwicklung und -sicberheit entsteht,, geht ·ebenfalls in !vfillionenhöhe. Es: ist ·von einer Summe zwischen 25 lllld 30 Millionen Euro .im Bereich der Aufschließungskosten, der Einnahmenau.sfü le im Bereich des Gebührenhaushaltes, der Aufscbließnngsabgaben und der Kommunalsteuer zu rechnen. Die NOE Central ~ GmbH hat rund 3 ~.fülionen Euro in die Erschließung des. Betr.-ebs.areals investiert im Bereich Straßenbau, Anbindung des Gewerbegebietes an d ·e 1\·fariaz.ell er Straße (B2 ), Abbiegei::pm mit Errichtung einer Ampelanlage. Am 1 7. Jänner 2015 wurde die neue Brücke über die Ji..fariaze ler Straße (B20) eröffnet - (Kostemnnfung ca. 11 . Mio. Euro) - Erschließung der beiden Gewerbegebiete NOE Central und des Gewerbeparks der ÖBB. ~ Auch das Gewerbegebiet NOE Zentral \\i'EST ist vün der direkten Anbindung und im Vertrauen darauf verbunden. Re.r geht es auch um die verkehrstechnisch siruivo lste Führung des Ziel- und Quellverkehrs im Bereich der LK\\ außerhalb der städtischen \Vohngebiete. Auch private Im:e:itore.n haben im Vertrauen auf die geltende Rechtsgrundlage d ·e .Ansiedlung ihrer Betriebe in St. Pölten durchgeführt lllld geplant. Diese Inl·estiftionsentscheidungen fußen zu einem großen Anteil auf der Anbindungsquahiät der Infrastruktur die m ·t der S34 in d"rektem Zusammenhang steht Hier sei die Firma PREFA mit übe,r 4 50 Arbeitsplätz.en oder der RE\\lE Konzern als herausragendes Beispiel genannt Abgese:l1en davon sind allein !m Bereich der .l\SFINAG bereits: zweistellige Millfouenbeträge in die Proj elctierungsarbeiten geflossen. Bei Nichtrealisierung der ge\a.rerblich,en Obj ekte droht ein Widmungsverlust, der eine \.Ve.tere N utzung verunmöglicht Höchstgerichtliche Erkenntnisse - Rechtsstaatli:chketit Im Zuge der obe.n angeführten Verfahrensab\'\ricklung zur S34 fanden z:ahlrnicbe Bürgerbetei igungsprojelie statt Neben dem umfangreichen Um\i\;eltverträglichkeitsprüfunge.n, den \\,'asserrechtlichen Prüfungen, den Lärmgutachten, den Ve.rkehrsstromanalysen bildeten die öffentlichen Infönnationsveranstaltungen u11d Seite 3 www.parlament.gv.at
8255/J XXVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) 7 von 7 Dr. Fmnz Amler Rechruanwalt Auflagefristen die 1,ve;ientlichen Bestandreile für das rec:htmäfüge Zustandekommen des Stra.B-enbauproj el1es. Zahlreiche Organisationen :aus der Zivilgesellschaft, alle Amainer mit P:arteiensteHung und die öffentl.chen Gebietskörpenchaften haben in den laufenden Verfahren die Möglichkeit des Einspruches bei der österre.ichischen Justiz. Von diesem Rech wurde, u/e oben angeführt, auch Gebrauch gemacht Der Imtanzenzug ivurde bis zu höchstgerichtlichen Entscheidungen auf Ebene dei; Ven:va!tungsgerichtshofes und de.r Verfässungsgerichtshofos in e"nigen Verfahren durchlaufen - mit bereits ergangenen oder noch für den Herbst d·eses Jahres ausstehenden Erkenntnissen. Uns.ereJ" Ansicht nach, ·st die Vorgeh.ensweise d,er Bundesministerin mit der gesetzlichen Lage nicht in L'!bereinsti:mmwig zu bringen, da nun eine dem Ministerium. unterge-0rdnete Stelle, nämlich das Bundemmwe tam.t, mit einer Evaluienmg beauftragt 'i!Vird, welches ohne die fundiert-en Grund agen arbeitet, welche dem oben genannten detaillierten Prüfungsverfahren zu Ve.rfügung standen und zu ~ine.r polifürhen l Entschei dungs ~mdung d ·e Grundlagen liefern :;oll. Es ist dies eine Uberschreitung de-r Kompetenz, die cfe,r Amtsinhaberin bekannt sem mus.ste. Insbesondere nird hier eine unzuständige Stelle beauftragt, wobei der f rau Billldesministerin dies ebenfalls jedenfal s bekannt sein musste. \Vir stellen sohin den A1 'l"TRAG auf Einleitung eines Strafverfahrens gem. §§ 302 folgende StGB und schießen uns dem Straf;erfahren vorbehaltlich Ausdehnung mit einem sy111borschen Schadenersatzbetrag 1..'on E UR 1.000,00 . Perronenkomitee PRO S34 vertreten durch: Anton Heinzl, Abg. Z NR iiQ. Harald UJD\VIG, ~ Seite 4 www.parlament.gv.at
Unterzeichner Parlamentsdirektion Datum/Zeit-UTC 2021-10-14T19:03:48+02:00 Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.parlament.gv.at/siegel Hinweis Dieses Dokument wurde elektronisch besiegelt.
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