Anfrage vom 14.10.2021 (XXVII. GP) - Parlament

Die Seite wird erstellt Stefan-Albert Moser
 
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                                                8255/J
                                    vom 14.10.2021 (XXVII. GP)
                                                 Anfrage

der Abgeordneten Robert Laimer
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie , Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Verhinderung der Errichtung der Umfahrung „Traisental-Schnellstraße S34", die dem
Schutz der Bevölkerung vor Unfallgefahren, Lärmkontamination und Feinstaubbelastung infolge
eines permanenten Ansteigens des Individual- und Schwerverkehrs in der Region dient

In einer öffentlichen Aussendung des Abg .z.NR Robert Laimer in Zusammenarbeit mit der Abg .z.NÖ-LT
Kathrin Schindele mit dem Titel „LKW raus aus unseren Gemeinden im Bezirk St. Pölten" wird auf die
zunehmende Verschlechterung der Lebensqualität der Anrainer:innen im Bezirk St. Pölten infolge der Zu-
nahme des Individual- bzw. Schwerverkehrs wie folgt hingewiesen:

„Die Menschen im Bezirk St. Pölten und unsere Umwelt leiden aufgrund des LKW-Verkehrs durch Lärm
und Staub. Besonders entlang der B20 ist die Situation stark belastend . Dazu kommt, dass die Sicherheit
vor allem von Kindern und älteren Menschen nicht mehr gegeben ist. Immer wieder kommt es zu schweren
Unfällen . Dennoch blockiert die ÖVP gegen eine kilometerabhängige Maut für LKW auf allen Straßen -
nicht nur auf Autobahnen und Schnellstraßen . Doch nur so können wir die Mautflucht stoppen , erklärten
Nationalrat Robert Laimer und Landtagsabgeordnete Kathrin Schindele. Wir im Bezirk St. Pölten ersticken
im Schwerverkehr, dank der ÖVP donnern die LKW weiter durch unsere Ortschaften. Hier wird lieber die
LKW-Lobby bedient, als endlich im Sinne der Gesundheit und des Klimaschutzes zu handeln. Wir haben
keine Zeit mehr zu verlieren . Die Transit-LKW müssen raus aus den Gemeinden und im Idealfall auf die
Schiene, so die SPÖ-Mandatarlnnen unisono: ,Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen und wei-
terkämpfen ."'

Trotz dieser akuten Bedrohung sowie der Gesundheitsgefährdung der Anrainer:innen durch Feinstaubbe-
lastung und Lärmkontamination , wird die Errichtung des lnfrastrukturprojekts S34, die eine Entlastung der
B20 mit sich bringen würde , verhindert. Gleichzeitig werden Bürger:innenanliegen missachtet und Höchst-
gerichtsentscheide negiert, indem die bereits erfolgte Zusage zum Bau der S34 nicht ausgeführt wird .

Die Umfahrung der niederösterreichischen Landeshauptstadt ist jedoch ein essentieller Teil des Gene-
ralverkehrskonzeptes1 für die Region Zentralraum Niederösterreich. Die Stadt St. Pölten , mit ihrem
enorm wachsenden Einzugsgebiet an Arbeitspendler:innen , braucht diese Umfahrung , zumal sich der
Öffentliche Personen Nahverkehr in Niederösterreich - vor allem auch an der Peripherie der Landes-
hauptstadt - in einem Status aus dem 20. Jahrhunderts befindet und somit keine echte Alternative für
die Menschen darstellt. Richtet man den verkehrspolitischen Blick auf den Zentralraum Niederösterreich,
so gibt es weder ein gut ausgebautes S-Bus- bzw. S-Bahn-Netz. Darüber hinaus ist die Vertaktung der
öffentlichen Verkehrsmittel unzureichend und nicht praxistauglich , was dazu führt, dass der Individual-
verkehr eine bedeutende Rolle in der Region spielt.

1 Im Februar 2014 wurde das 96seitige Generalverkehrskonzept St. Pölten von der Rosniak & Partner ZT GmbH und

dem Institut für Straßen- und Verkehrswesen der Technischen Universität Graz im Auftrag des Magistrats der Stadt
St. Pölten und dem Amt der niederösterreichischen Landesregierung fertiggestellt.

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    Seit April 2021 ist die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofs,
    die „grünes Licht" für den Bau gibt, rechtskräftig. Ein Rechtsmittel ist laut Gesetz ausgeschlossen . Umso
    mehr verwundert es nun , dass nach jahrelanger rechtskonformer Prüfung durch hochkarätige Expert:in-
    nen die Bundesministerin für Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie plötz-
    lich ein Gutachten durch das weisungsgebundene Umweltbundesamt ins Treffen führt, um die Errichtung
    der Umfahrungsstrecke zu verhindern.

    Dagegen wehren sich nun besorgte Bürger:innen, die ein Personenkomitee namens „Initiative Personen-
    komitee PRO S34" gegründet haben und eine Sachverhaltsbekanntgabe gegen Bundesministerin Leo-
    nore Gewessler eingebracht haben - siehe Anhang .

   Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz,
   Umwelt, Energie , Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende

                                                        Anfrage:

    1. Seit dem Jahr 201 O ist die Traisental Schnellstraße im Bundesstraßengesetz, welches vom österrei-
    chischen Nationalrat verabschiedet wurde , verankert. Warum wird die Errichtung der S34 nicht umge-
    setzt?

   2. Seit April 2021 ist die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Erkenntnis des Bundes-Verwaltungsgerichts-
   hofes für den Bau der S34 rechtskräftig . Rechtsmittel sind ausgeschlossen . Auf Basis welcher Grundlage
   wird die Errichtung der S34 nicht umgesetzt?

   3. Gibt es Hinweise darauf, dass das weisungsgebundene Umweltbundesamt parteipolitische Überlegun-
   gen in ihrem Gutachten berücksichtigen musste?

   4. Um die S34 als Entlastung der Anrainer:innen im Bezirk St. Pölten zu errichten wurden bislang Vorleis-
   tungen und Investitionen in einem Ausmaß von ca . 13 Mio. Euro getätigt. Wer übernimmt die Kosten für
   Verzögerungen bzw. eine Nicht-Umsetzung der Umfahrungsstraße S34?

   5. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für
   Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen , um die
   Unfallgefahren durch den Individual- und Schwerverkehr zu minimieren?

   6. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für
   Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen, um die
   Feinstaubbelastung durch den Individual- und Schwerverkehr zu minimieren?

   7. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für
   Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen , um die
   Lärmkontamination durch den Individual- und Schwerverkehr zu minimieren?

   8. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für
   Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen , um die
   Mobilität - allen voran der Pendler:innen - zu gewährleisten bzw. zu erhöhen?

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9. Welche Maßnahmen für den Bezirk St. Pölten seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Um-
welt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sind in Planung, um den öffentlichen Verkehr in der
Region auszubauen?

10. Wie kann die Bundesministerin für Klimaschutz , Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technolo-
gie gewährleisten, dass die Feinstaubbelastung, Lärmkontamination und Unfallgefahren durch den Indivi-
dual- und Schwerverkehr entlang der B20 minimiert wird?

    Vltvlvcv\                ,~. Lt\M/1
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   Anhang :

          ßtaatsanwaitschafl: Wien
          Lanrlesgerichtsstr.aße l.1
          1080 r„vien

          PER FAX VORAUS: (0)1 401il7-306950
                                                                                    St Pölten, 01.09.2021
                                                                                                  9,J;.-a-h
                                                                                              AZ: 435/21

          Angezeigte Person:           ~~Leonore, BA
                                       Bundesministerin
                                       p.lL ~2, Postfach 201
                                       1000 iJlien

                                       Initiative Personenkomitee PRO .534
                                       Brunngasse 28
                                       3100 St Pölten

          vertreten durch:

          Vollmacht erteilt

                               SACHVERHALTSBEKANNTGABE

          1-fäch

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                                       Dr. Franz Amler
                                        Rechtsamvalt

In umseitiger Strafuache te"len ti.:ir mit, dass wir mit miserer Vertretung Herrn Dr. Franz
_.\mler, Rechtsam.i_,·alt, 3100 St Pölten, Brunngasse 12/2, beauftragt und bev Umäcbtigt haben
und ersuchen um Kenntnisnahme und Verständigung unseres Anwalts rnn allen weiteren
Schritten.

TVir afs Pers:onenkomitee PRO S34 sind der Ansicht, dass die amtierende Bundesministerin f.
Klimaschutz, Um-v>elt, Energie, \fobi ität, Innovation und Techno ogie Ihre Kompetenzen im
Zusammenhang mit der Evamierung des; ASFINAG Straßenbauproj ek
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                                                  Dr. Franz Amler
                                                   .Rechtsanwalt
          Vertnuensgrundsatz auf geltende Rechtsgrundlagen seitens Gebietsk.Orperschaften und
          prh"a ter In\'estoren
          Das, Bundesstraßengesetz, vom Österreichischen Nationalrat beschlossen, listet im Anhang 2
          säm iche Straßenproj ekte auf, \Vekhe für die ASFINAG ehe _Arbeitsgrund age für
          Proj ek:tie:rung und Inve51:ition darstellen..
           Vertrauend anf diese Gesetzes: age haben. die Gebietskörperncha.ften Land Niederösterreich
           und Landeshauptstadt St. Pölten und ÖBB, ihre verkehrstechnischen Planungen aufgebaut
          Insbesondere das aktuell gelteude und 20 l ·                      im Gemeinderat beschlossene
          Generalverlcehrs.konzept der Landeshauptstadt St Pölten fußt mit allen ?vlaßnahme:n z,ur
          gesundheitlichen, klimafreundlichen und umweltfreund ichen Verkehrrentfastung für über
          60.000 ~fonschen in St. Pölten und dartiber hinaus dem gesamten Zentralraum auf der
          Exütenz der SJ4 zur Entlastung der einzigen Zufahrts.stra:ße aus dem südlichen ~ in
          die Hauptstadt Niederösterreichs.
          Die Erschließung der stadtplanerioch entwickelten \l/ohn-, Gewerbe- und Industriegebiete in
          der Lande:1haupts.t adt St Pölten ist wesentliche Grundlage für die Entwicklung in
          wirtschaftlicher und hevöl.kerungmläßiger Prosperität j eder Kommune. Stadt und Land haben
          unter dieser Voraussetzung soivohl in der regiona en Leitplanung als auch im
           Straßenbaubereich gemeinsame Im estitionen und Proj ekte umgesetzt. Insbesondere muss in
          diesem Zusammenhang die Enhviicldung des größten niederösterreichischen Gewerbeparks.
          NOE Zentral genannt \\;erden.. ~Iit der Ernchlie.ßung des Ge'\verbepark NOE Zentral sind
          :M in ·one:n Euro pri...-ater und öffentlicher lnvestitione.n verbunden. Der Schaden der durch d ·e
          :frustrierten Investitionen der Vorleistungen für den Wirtschaftsstandort als auch für die
          Arbeitsplatzentwicklung und -sicberheit entsteht,, geht ·ebenfalls in !vfillionenhöhe. Es: ist ·von
          einer Summe zwischen 25 lllld 30 Millionen Euro .im Bereich der Aufschließungskosten, der
          Einnahmenau.sfü le im Bereich des Gebührenhaushaltes, der Aufscbließnngsabgaben und der
          Kommunalsteuer zu rechnen.
          Die NOE Central ~ GmbH hat rund 3 ~.fülionen Euro in die Erschließung des.
          Betr.-ebs.areals investiert im Bereich Straßenbau, Anbindung des Gewerbegebietes an d ·e
          1\·fariaz.ell er Straße (B2 ), Abbiegei::pm mit Errichtung einer Ampelanlage.
          Am 1 7. Jänner 2015 wurde die neue Brücke über die Ji..fariaze ler Straße (B20) eröffnet -
          (Kostemnnfung ca. 11 . Mio. Euro) - Erschließung der beiden Gewerbegebiete NOE Central
          und des Gewerbeparks der ÖBB.                                                 ~
          Auch das Gewerbegebiet NOE Zentral \\i'EST ist vün der direkten Anbindung und im
          Vertrauen darauf verbunden. Re.r geht es auch um die verkehrstechnisch siruivo lste Führung
          des Ziel- und Quellverkehrs im Bereich der LK\\ außerhalb der städtischen \Vohngebiete.
          Auch private Im:e:itore.n haben im Vertrauen auf die geltende Rechtsgrundlage d ·e
          .Ansiedlung ihrer Betriebe in St. Pölten durchgeführt lllld geplant. Diese
          Inl·estiftionsentscheidungen fußen zu einem großen Anteil auf der Anbindungsquahiät der
          Infrastruktur die m ·t der S34 in d"rektem Zusammenhang steht Hier sei die Firma PREFA mit
          übe,r 4 50 Arbeitsplätz.en oder der RE\\lE Konzern als herausragendes Beispiel genannt
          Abgese:l1en davon sind allein !m Bereich der .l\SFINAG bereits: zweistellige Millfouenbeträge
          in die Proj elctierungsarbeiten geflossen.
          Bei Nichtrealisierung der ge\a.rerblich,en Obj ekte droht ein Widmungsverlust, der eine \.Ve.tere
          N utzung verunmöglicht
          Höchstgerichtliche Erkenntnisse - Rechtsstaatli:chketit
          Im Zuge der obe.n angeführten Verfahrensab\'\ricklung zur S34 fanden z:ahlrnicbe
          Bürgerbetei igungsprojelie                statt          Neben          dem        umfangreichen
          Um\i\;eltverträglichkeitsprüfunge.n, den \\,'asserrechtlichen Prüfungen, den Lärmgutachten, den
          Ve.rkehrsstromanalysen bildeten die öffentlichen Infönnationsveranstaltungen u11d

                                                        Seite 3

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                                      Dr. Fmnz Amler
                                        Rechruanwalt
Auflagefristen die 1,ve;ientlichen Bestandreile für das rec:htmäfüge Zustandekommen des
Stra.B-enbauproj el1es.
Zahlreiche Organisationen :aus der Zivilgesellschaft, alle Amainer mit P:arteiensteHung und
die öffentl.chen Gebietskörpenchaften haben in den laufenden Verfahren die Möglichkeit des
Einspruches bei der österre.ichischen Justiz. Von diesem Rech wurde, u/e oben angeführt,
auch Gebrauch gemacht Der Imtanzenzug ivurde bis zu höchstgerichtlichen Entscheidungen
auf Ebene dei; Ven:va!tungsgerichtshofes und de.r Verfässungsgerichtshofos in e"nigen
Verfahren durchlaufen - mit bereits ergangenen oder noch für den Herbst d·eses Jahres
ausstehenden Erkenntnissen.

Uns.ereJ" Ansicht nach, ·st die Vorgeh.ensweise d,er Bundesministerin mit der gesetzlichen
Lage nicht in L'!bereinsti:mmwig zu bringen, da nun eine dem Ministerium. unterge-0rdnete
Stelle, nämlich das Bundemmwe tam.t, mit einer Evaluienmg beauftragt 'i!Vird, welches ohne
die fundiert-en Grund agen arbeitet, welche dem oben genannten detaillierten
Prüfungsverfahren zu Ve.rfügung standen und zu ~ine.r polifürhen l Entschei dungs ~mdung d ·e
Grundlagen liefern :;oll. Es ist dies eine Uberschreitung de-r Kompetenz, die cfe,r
Amtsinhaberin bekannt sem mus.ste. Insbesondere nird hier eine unzuständige Stelle
beauftragt, wobei der f rau Billldesministerin dies ebenfalls jedenfal s bekannt sein musste.

\Vir stellen sohin den

                                         A1
                                          'l"TRAG

auf Einleitung eines Strafverfahrens gem. §§ 302 folgende StGB und schießen uns dem
Straf;erfahren vorbehaltlich Ausdehnung mit einem sy111borschen Schadenersatzbetrag 1..'on
E UR 1.000,00 .

                                                                    Perronenkomitee PRO S34
                                                                               vertreten durch:
                                                                   Anton Heinzl, Abg. Z NR iiQ.
                                                                    Harald UJD\VIG, ~

                                           Seite 4

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Unterzeichner    Parlamentsdirektion
           Datum/Zeit-UTC    2021-10-14T19:03:48+02:00
           Prüfinformation   Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des
                             Ausdrucks finden Sie unter: https://www.parlament.gv.at/siegel

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