ANGEBOTE IN DEN SOMMERFERIEN - WAS IST BEI FERIENFREIZEITEN UND FERIENANGEBOTEN ZU BEACHTEN? - KSJ-FREIBURG

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ANGEBOTE IN DEN SOMMERFERIEN - WAS IST BEI FERIENFREIZEITEN UND FERIENANGEBOTEN ZU BEACHTEN? - KSJ-FREIBURG
ANGEBOTE IN DEN SOMMERFERIEN
Was ist bei Ferienfreizeiten und
Ferienangeboten zu beachten?
                                                                                › 18/JUNI/2021

Nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit werden ab-
hängig von den Inzidenzwerten in jeweiligen Stadt- oder Landkreis Ferienangebote mit und
ohne Übernachtung möglich sein. In diesem Dokument findet ihr eine Übersicht über die
wichtigsten Aspekte, die bei der Planung zu beachten sind. Bitte beachtet, dass sich Rege-
lungen auch kurzfristig ändern können und informiert euch unmittelbar vor Start eurer Ver-
anstaltung nochmal über die aktuellen Bedingungen. Eine gute Quelle dafür ist die Seite des
Landesjugendrings www.ljrbw.de/corona

WIEVIELE PERSONEN KÖNNEN AN UNSERER VERANSTALTUNG TEILNEHMEN?

Die Anzahl der Personen, die an eurem Angebot beteiligt sein dürfen, sind von verschiedenen
Faktoren abhängig. Neben der 7-Tages-Inzidenz im Landkreis, in dem eure Veranstaltung
stattfindet ist auch die Art der Veranstaltung (ohne Übernachtung/mit Übernachtung/mit
mind. 4 Übernachtungen) entscheidend. Auch macht es einen erheblichen Unterschied ob
zu Beginn des Angebots die Teilnehmenden feststehen und alle entweder getestet, genesen
oder geimpft sind. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Grenzwerte liefert diese Grafik
des Landesjugendrings
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WAS IST GRUNDSÄTZLICH ZU BEACHTEN?

   Die Flächen, die ihr für euer Angebot nutzt, müssen jeweils in Bezug auf die geplante Per-
   sonenzahl die Abstandsregelungen nach §2 Corona-Verordnung ermöglichen.
   D.h. Abstände von 1,5 m müssen während des gesamten Angebots möglich sein.
   Hygieneanforderungen nach §4 Corona-Verordnung müssen eingehalten werden.
   Es braucht ein Hygienekonzept nach §6 Corona-Verordnung.
   Ihr müsst eine Datenerhebung nach §7 Corona-Verordnung durchführen.
   Es gilt ein Zutritts-/Teilnahmeverbot nach §8 Corona-Verordnung.
   Bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Beteiligten (Teilnehmende und Leiter*innen) müssen
   Untergruppen gebildet werden, die höchstens 30 Personen umfassen.

TESTEN

Angebote mit einem Personenkreis aus getesten, geimpften und/oder genesen Personen sind
mit einem erheblich größeren Personenkreis durchführbar. Daher ist es sinnvoll sich eine gute
Teststrategie zu überlegen.

Grundsätzlich gilt hierbei:

   Ein Testnachweis ist von allen zu Beginn der Veranstaltung vorzuweisen
   Während des Angebots sind zwei Tests pro Woche vorgegeben (diese dürfen nicht an aufei-
   nanderfolgenden Tagen stattfinden)
   innerhalb von 7 Tagen nach dem Lager ist ebenfalls ein Test durchzuführen.
   Für Geimpfte oder Genesene ist die einmalige Vorlage eines Nachweises ausreichend

Weitere Information zu einer möglichen Teststrategie findet ihr im Dokument
"Teststrategie für Angebote der Jugendarbeit".

HYGIENEKONZEPTE

Angebote - egal ob mehrtägig oder eintägig - brauchen ein Hygienekonzept. Neben den As-
pekten, die schon im vergangenen Jahr gültig waren, solltet ihr nun im Hygienekonzept mit
aufnehmen wie die aktuelle Teilnehmendenbegrenzung aussieht und welche Zugangsbedin-
gungen (Bsp. Teststrategie) diese beinhalten.
Ein Beispielkonzept findet ihr unter www.kja-freiburg.de/hygienekonzept

Bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung muss im Hygienekonzept auch ein Präventions-
und Ausbruchsmanagement enthalten sein.
Tipps zur Gestaltung findet ihr unter www.kja-freiburg.de/ausbruchsmanagement.

Eine Übersicht der Gesundheitsämter gibt es unter www.kja-freiburg.de/gesundheitsamt
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AHA-REGELN

Bei der Wahl eures Veranstaltungsorts solltet ihr immer bedenken, dass ausreichend Platz vorhanden
sein muss, sodass alle TN die Abstandsregelung einhalten können. Auch eure Angebote (z.B. Spiele
und Programmpunkte) müssen so gewählt werden, dass die Abstandsregeln jederzeit eingehalten
werden können.
Grundsätzlich gelten die üblichen Vorgaben, die auch bei diversen Programmpunkten unbedingt ein-
gehalten werden müssen
   Gängige Abstandsregel (mind. 1,5 Meter)
   Regelmäßiges und ausgiebiges Händewaschen (Kinder sollten daran erinnert werden)
   Husten und Niesen in die Ellenbeuge
   Personen, die sich nicht wohlfühlen oder Krankheitssymptome haben, bleiben zuhause.
   Bei Kindern und Jugendlichen mit relevanten Vorerkrankungen oder mit Personen der Risikogruppe
   im selben Haushalt müssen die Erziehungsberechtigten gut überlegen, ob eine Teilnahme sinnvoll
   ist.
   Veranstaltung nach Möglichkeit im Freien durchführen. Wo dies nicht möglich ist, für eine sehr gute
   Durchlüftung sorgen.
   Bitte beachtet die Bestimmungen der örtlichen Behörden (Rathaus, Landratsamt)

Vgl. (Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – CoronaVO KJA/JSA)

MEDIZINISCHE MASKE

Seit dem 22. März gilt ab dem 7. Lebensjahr die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken oder
sogenannten FFP2-Masken. Je nach Art des Angebots kann auf das Tragen von Masken verzichtet wer-
den. z.B.

   im Freien ist es nicht notwendig eine Maske zu tragen sofern der Abstand von 1,5m eingehalten
   werden kann.
   Bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung ist das Tragen einer Maske nur bei Kontakt mit nicht
   am Angebot beteiligten Personen zum Fremd- und Eigenschutz notwendig.
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ANGEBOTE MIT ÜBERNACHTUNGEN

Bei Angeboten mit Übernachtungen gilt allgemein zu beachten, dass sich die Belegung der Übernach-
tungsräume während des gesamten Angebotes nicht ändert.
Hierbei wird zwischen Räumlichkeiten mit Übernachtungsmöglichkeiten, also bspw. einem Hauslager
und Übernachtungen mit fliegenden Bauten also beispielsweise einem Zeltlager unterschieden.

ÜBERNACHTUNGEN MIT ZELTEN

Bei Übernachtungen in Zelten kann der Abstand von 1,5 m während des Schlafens, unterschritten wer-
den. Dennoch solltet ihr darauf achten möglichst wenige TN aus verschiedenen Haushalten in einem
Zelt unterzubringen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass jede*r TN ein eigenes Zelt mitbringt
oder extra Zelte bereitgestellt werden.
Die Zelte, welche zur Übernachtung verwendet werden, müssen tagsüber gelüftet werden und dürfen
nicht für Aktionen oder zum Aufenthalt verwendet werden.
Solltet ihr auch ein Zelt zum Aufenthalt oder für Aktionen aufbauen wollen, so sollte dieses ohne Sei-
tenwände aufgebaut sein.

ÜBERNACHTUNGEN IN GRUPPENHÄUSERN

Oftmals finden solche Angebote in Selbstversorgerhäusern statt. Beachtet hier das Hygienekonzept
des jeweiligen Hauses. Sollte es von dem Haus keine Regelungen zur Zimmerbelegung geben, solltet
ihr unbedingt darauf achten, dass der Abstand von 1,5m immer eingehalten werden kann und mög-
lichst wenige Haushalte in einem Raum untergebracht werden.

HYGIENEREGELUNGEN BEI SELBSTVERSORGUNG

Egal ob bei einem Hauslager oder einem Zeltlager ist eine Selbstversorgung möglich, sofern die all-
gemeinen Hygienevorschriften zum Reichen von Getränken und Speisen eingehalten werden können.
Haltet euch an die allgemeinen Hygienevorschriften, die auch sonst gelten. Ihr findet sie zum Nachle-
sen im Jugendarbeitsnetz: https://jugendarbeitsnetz.de/recht (unter der Kategorie einzelne relevante
Gesetze > Umgang mit Lebensmittel und Hygiene am unteren Ende der Seite)
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ANGEBOTE AUSSERHALB VON BADEN-WÜRTTEMBERG

Bitte beachtet, dass bei der Planung und Durchführung von Angeboten außerhalb von Baden-Württem-
berg auch die Regelungen des jeweiligen (Bundes-)Landes, in dem die Veranstaltung stattfinden soll,
eingehalten werden müssen. Besonders mit Blick auf Angebote im Ausland ergibt sich ein erhöhtes
Risiko. Hier weißt das Sozialministerium darauf hin, dass die erhöhten Risiken bei Auslandsangeboten
vom jeweiligen Träger der Veranstaltung getragen werden müssen. So können sich z.B. auch während
einer Veranstaltung die Einreisebedingungen nach Deutschland ändern und ein längerer Aufenthalt
von einzelnen Teilnehmenden oder der gesamten Gruppe im Ausland notwendig werden. Dies muss
vor Beginn des Angebots gut abgeklärt werden.

ZUSCHUSSMÖGLICHKEITEN

In der Regel bezuschussen Kreis- und Stadtjugendringe eure Angebote. Die Höhe der Förderung ist
jedoch von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Genaue Informationen bekommt ihr beim Kreis-/Stadtju-
gendring und auch in eurem Dekanatsjugendbüro.
Überregionale Zuschüsse gibt es beim Landesjugendplan und beim Kirchlichen Jugendplan. Infos
dazu gibt es in der Broschüre “Wir holen was raus!” und unter zuschuesse.kja-freiburg.de.
Wegen der Corona Pandemie gilt beim Zuschussantrag „Pädagogische Betreuung bei Jugenderho-
lungsmaßnahmen“ der Betreuungsschlüssel 5:1.
Fragt auch mal bei eurer Kirchengemeinde oder bei der Kommune (Rathaus) nach, ob diese für euer
Ferienlager finanzielle Mittel zu Verfügung stellen.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

Weiterführende aktuelle Informationen und eine umfangreiche FAQ-Liste findet ihr beim Landesjugen-
dring Baden-Württemberg unter www.ljrbw.de/corona.

WEITERE WICHTIGE TELEFONNUMMERN:

• Die „Nummer gegen Kummer“ ist ein kostenfreies und anonymes Beratungsangebot für Kinder und
Jugendliche bei Fragen, Problemen und in besonders kritischen Situationen: 116 111

• Für Mütter, Väter oder Großeltern und anderen Erziehenden steht das “Elterntelefon” bei Fragen und
Problemen zur Verfügung: 0800 111 0550

• Bei Vermutungen und Vorfällen psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt innerhalb der
kirchlichen Jugendarbeit findest du die Kontaktnummern unter: vertrauenspersonen.kja-freiburg.de
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In den Sommerfeien ist das Ferientelefon erreichbar unter: 0761/ 5144 400
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