Anträge Außerordentlicher Verbandsjugendtag - des Fußball-Verbandes Mittelrhein e.V - FVM

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Anträge Außerordentlicher Verbandsjugendtag - des Fußball-Verbandes Mittelrhein e.V - FVM
Außerordentlicher Verbandsjugendtag
     des Fußball-Verbandes Mittelrhein e.V.
          am Samstag, 20. Juni 2020,
                 um 14:00 Uhr

               Anträge
Antrag Nr. 1

Betreff: Beschluss über den Abbruch des FVM-Juniorenligaspielbetriebs der
         Saison 2019/2020

Antragsteller: Verbandsjugendausschuss

Antrag: Der Verbandsjugendtag möge folgende Beschlüsse fassen:

    1. Die Spielzeit 2019/2020 der FVM-Ligen im Juniorenspielbetrieb in allen Kreis- und Ver-
       bandsstaffeln wird abgebrochen.

    2. Es werden keine Staffelsieger der FVM-Ligen im Juniorenspielbetrieb in allen Kreis-
       und Verbandsstaffeln bestimmt.

    3. Die in den Durchführungsbestimmungen 2019/2020 der Kreise und des Verbandes
       vorgesehene Ermittlung von Absteigern entfällt.
       Davon ausgenommen sind Zurückziehungen von Juniorenmannschaften, die vor der
       durch die Covid-19-Pandemie bedingten Unterbrechung des Spielbetriebs vorgenom-
       men wurden und gem. § 16 a Abs. 2 JSpO/WDFV als Absteiger gelten.
       Ebenfalls gelten die Mannschaften als Absteiger, die dreimal ohne zwingende Gründe
       zu den ordnungsgemäß angesetzten Punktespielen nicht angetreten sind (vgl. § 16 a
       Abs. 3 JSpO/WDFV). § 16 a Abs. 4 JSpO/WDFV bleibt unberührt.

    4. Die in den Durchführungsbestimmungen 2019/2020 der Kreise und des Verbandes
       vorgesehenen Qualifikationsspiele/-verfahren für Staffelplätze der Saison 2020/2021
       entfallen ersatzlos.

    5. Die in den Durchführungsbestimmungen 2019/2020 der Kreise und des Verbandes
       vorgesehenen Aufstiegsregelungen finden Anwendung. Zur Ermittlung der aufstiegs-
       berechtigten Juniorenmannschaften werden Wertungen entsprechend nachfolgender
       Prioritätenliste vorgenommen:

            (1) Punkte-Quotient (Anzahl Punkte / Anzahl Spiele)
            (2) Direktes Vergleichsverfahren gem. Durchführungsbestimmungen der Kreise
                und des Verbandes 2019/2020, sofern die Juniorenmannschaften einer Staffel
                angehören. Sollten mehr als zwei Juniorenmannschaften einer Staffel den glei-
                chen Punkte-Quotienten aufweisen, wird eine Tabelle der betreffenden Teams
                anhand der untereinander ausgetragenen Spiele zur Ermittlung eines Tabellen-
                ersten ermittelt.
            (3) Tordifferenz-Quotient (Tordifferenz / Anzahl Spiele)
            (4) Tor-Quotient (Anzahl erzielte Tore / Anzahl Spiele)
            (5) Losentscheid

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Außerordentlicher FVM-Verbandsjugendtag, 20. Juni 2020   -1-
a)   Die Ermittlung der aufstiegsberechtigten Juniorenmannschaften bezieht sich nicht
              auf Juniorenmannschaften, die eine Mannschaftsmeldung nach dem 1. Spieltag
              der betreffenden Staffel vorgenommen haben.
         b)   Zur Ermittlung der aufstiegsberechtigten Juniorenmannschaften wird bei ganzjäh-
              rigen Staffeln (Jahresstaffeln), die vor den NRW-Herbstferien 2019 gestartet sind,
              sowie bei Staffeln, die in oder unmittelbar nach den NRW-Herbstferien 2019 – spä-
              testens November 2019 – gestartet sind, die o.g. Wertung anhand dieser Staffel-
              spiele vorgenommen.
         c)   Zur Ermittlung der aufstiegsberechtigten Juniorenmannschaften im Spielbetrieb
              mit Herbst- und Frühjahrsstaffeln erfolgt die o.g. Wertung anhand der in der Herbst-
              runde ausgetragenen Spiele. Bei mehreren gleichrangigen Staffeln der Herbst-
              runde wird eine Rangliste der Juniorenmannschaften aller Parallelstaffeln anhand
              der o.g. Wertung erstellt.

    6. Für den Fall, dass in den Durchführungsbestimmungen 2019/2020 der Kreise und des
       Verbands keine direkt aufstiegsberechtigten Plätze definiert sind, werden aufstiegsbe-
       rechtigte Mannschaften innerhalb einer Altersklasse unter Anwendung der o.g. Wer-
       tung ermittelt. Ausgenommen hiervon ist der Aufstieg in die FVM-U14-Bezirksligen o-
       der U14-Sonderstaffeln der Kreise. Hier ermitteln die Kreise und der Verband unter
       Bezug auf die o.g. Wertung aufstiegsberechtigte Mannschaften aus der Altersklasse
       der D-Junioren. Jede aufstiegsberechtigte Juniorenmannschaft kann nur eine Auf-
       stiegsberechtigung wahrnehmen.

    7. Als Aufsteiger in die WDFV-C-Junioren-Regionalliga meldet der Verbandsjugendaus-
       schuss die zwei bestplatzierten Juniorenmannschaften noch nicht in der WDFV-C-Ju-
       nioren Regionalliga vertretenen Juniorenmannschaften gem. o.g. Wertung (Punkt 5c)
       der FVM-U14-Junioren-Bezirksligen sowie die bestplatzierte noch nicht in der WDFV-
       C-Junioren-Regionalliga vertretene Juniorenmannschaft der WDFV-U14-Nachwuchs-
       runde.

    8. a) Bei Verzicht auf das Aufstiegsrecht einer Juniorenmannschaft auf Verbandsebene
       kann die gem. o.g. Wertung nächstbeste Juniorenmannschaft gem. Durchführungsbe-
       stimmungen des Verbandes 2019/2020 das Aufstiegsrecht wahrnehmen.
       b) Bei den Juniorinnen erfolgt dies unabhängig von der erreichten Platzierung, bis ein
       Aufsteiger ermittelt wurde.
       c) Bei Verzicht auf das Aufstiegsrecht einer Juniorenmannschaft auf Kreisebene kann
       der Kreis über die in den Durchführungsbestimmungen der Kreise 2019/2020 hinaus-
       gehende Platzierungsvorgabe zur Belegung der freien Staffelplätze Aufsteiger ermit-
       teln.
       d) Im Fall von durch Zurückziehungen in der aktuellen Spielzeit freie Staffelplätze und
       bei Verzicht auf einen Staffelplatz findet das Nachrückverfahren gem. Durchführungs-
       bestimmungen der Kreise und des Verbandes 2019/2020 (gem. Nachrückerliste vom
       31.10.2019) Anwendung.

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9. Der durch den Verbandsjugendausschuss organisierte Spielbetrieb für Inklusions-
       mannschaften im Rahmen der ‘FVM-Ligen inklusiv’ wird ohne Ermittlung von Staffel-
       siegern abgebrochen. In der Saison 2020/2021 starten die gemeldeten Inklusions-
       mannschaften in regionalen Herbststaffeln. Anschließend werden leistungsbezogene
       Frühjahrsstaffeln gebildet.

Begründung:

Zu 1. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist der Juniorenspielbetrieb im FVM seit März 2020
      vollständig unterbrochen. Bis Ende der Saison 2019/2020 ist eine Beendigung des
      Ligaspielbetriebs aufgrund der aktuellen Verfügungslage nicht realistisch. Mit Beginn
      der neuen Spielzeit zum 1. August (gem. § 17 JSpO/WDFV) werden die Altersklassen
      neu eingeteilt (gem. § 4 JSpO/WDFV). Zur Sicherung des FVM-Juniorenspielbetriebs
      über die aktuelle Spielzeit hinaus bedarf es in Abstimmung mit dem Jungen- und Mäd-
      chenspielausschuss des FVM und den Leitern Spielbetrieb der Kreisjugendaus-
      schüsse einer Planungssicherheit für die Vereine sowie spielleitenden Stellen.

Zu 2. Aufgrund der fehlenden sportlichen Qualifikation der Aufsteiger sollte kein Staffelsieger
      der FVM-Ligen im Juniorenligaspielbetrieb in allen Kreis- und Verbandsstaffeln gekürt
      werden.

Zu 3. Eine sportliche Ermittlung von Absteigern ist in der Spielsaison 2019/2020 nicht mög-
      lich. Aufgrund der aktuellen Tabellensituation hätten bei einer Fortführung der Spielzeit
      die Mehrheit der derzeit auf Abstiegsplätzen befindlichen Juniorenmannschaften die
      Möglichkeit, sich sportlich für den Erhalt des Staffelplatzes zu qualifizieren. Mit dem
      Vorschlag auf Verzicht von Absteigern kommt man diesen Mannschaften entgegen, so
      dass für die neue Spielzeit keine Juniorenmannschaft bzgl. der Staffelzugehörigkeit
      schlechter gestellt wird.

Zu 4. Bei einem Abbruch des Juniorenspielbetriebs der Saison 2019/2020 ist die Durchfüh-
      rung von Qualifikationsspielen u.a. durch die Verordnung der Behörden bis zum Sai-
      sonende nicht durchführbar. Deshalb muss in der Saison 2019/2020 auf die Möglichkeit
      von Qualifikationsverfahren im Vorgriff auf die Saison 2020/2021 verzichtet werden.

Zu 5. Der Abbruch des FVM-Juniorenligaspielbetriebs soll sportlich erfolgreichen Mann-
      schaften weiterhin die Aufstiegsmöglichkeiten bieten, die ihnen gem. Durchführungs-
      bestimmungen 2019/2020 der Kreise und des Verbandes bei Erreichen der sportlichen
      Vorgaben zugestanden hätten. Zur Ermittlung der sportlichen Vorgaben müssen nun
      statt einer Saisonabschlusstabelle andere Wertungen herangezogen werden. Die
      sportlich fairste Wertung erscheint durch Ermittlung des Punkte-Quotienten auf erfolgte
      Staffelspiele gegeben zu sein. Da es im Verband und in den Kreisen unterschiedliche
      Spiel- und Staffelstrukturen gibt, sind die Unterschiede bei der Ermittlung der Quotien-
      ten zu berücksichtigen. Bei Jahresstaffeln sowie Staffeln, die spätestens im November
      2019 mit dem Spielbetrieb begonnen haben, kann die Bewertung anhand der ausge-
      tragenen Spiele in der jeweiligen Staffel vorgenommen werden. Bei Staffeln, die erst
      später gestartet sind, erscheint eine sportliche Bewertung anhand der geringen Zahl

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ausgetragener Spiele ungeeignet. In diesem Fall soll zur sportlichen Bewertung der
         Juniorenmannschaften ein Vergleich der im Herbst 2019 ausgetragenen Spiele heran-
         gezogen werden. Dies ist auch der Fall, wenn die Mannschaften, die miteinander ver-
         glichen werden, in unterschiedlichen Staffeln eingeteilt waren. In diesen Fällen ist ein
         direktes Vergleichsverfahren nicht umsetzbar.
         Sollten die verschiedenen Bewertungskriterien keinen sportlich eindeutigen Aufstiegs-
         berechtigten ermitteln, soll ein Losverfahren die Entscheidung herbeiführen.
         Juniorenmannschaften, die erst im Saisonverlauf in den Spielbetrieb eingestiegen sind,
         sollen anhand der Ermittlung des Punkte-Quotienten nicht mit den übrigen Staffel-
         mannschaften gleichgestellt werden.

Zu 6. In Staffeln/Ligen, in denen es kein direktes Aufstiegsrecht gem. Durchführungsbestim-
      mungen 2019/2020 der Kreise und des Verbandes gibt, sollen Aufsteiger anhand der
      unter Punkt 5 genannten Wertung ermittelt werden. Da es sich bei den FVM-U14-Be-
      zirksligen und den U14-Sonderstaffeln der Kreise um einen einzelnen Jahrgang han-
      delt, werden die aufstiegsberechtigten Teams aus den Kreisen aus der Altersklasse
      der D-Junioren ermittelt. Jede Juniorenmannschaft kann das ermittelte Aufstiegsrecht
      nur einmal in Anspruch nehmen. Sollten sich mehrere Aufstiegsmöglichkeiten aufgrund
      der o.g. Wertung ergeben, muss sich die Juniorenmannschaft für eine Aufstiegsmög-
      lichkeit entscheiden.

Zu 7. Für die WDFV-C-Junioren-Regionalliga in der Saison 2020/2021 kann der FVM auf-
      grund der WDFV-Spielbetriebsplanungen drei Juniorenmannschaften melden. Der
      FVM orientiert sich bei der Meldung der Juniorenmannschaften an den Überlegungen,
      die zur Ermittlung der aufstiegsberechtigten Juniorenmannschaft(en) in den Durchfüh-
      rungsbestimmungen 2019/2020 des Verbandes hinterlegt waren. Demnach werden
      zwei Juniorenmannschaften aus den FVM-U14-Junioren-Bezirksligen und eine Junio-
      renmannschaft aus der WDFV-U14-Nachwuchsrunde gemeldet.

Zu 8. Staffelplätze, die von dazu berechtigten Juniorenmannschaften nicht beansprucht wer-
      den, sollen durch die in der Rangfolge gem. o.g. Wertung nächstbesten Juniorenmann-
      schaften (Nachrücker) besetzt werden.

Zu 9. Nach Durchführung der Herbstrunde in den FVM-Ligen inklusiv konnte die Frühjahrs-
      runde aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht durchgeführt werden. Identisch zum
      FVM-Juniorenspielbetrieb soll der Inklusions-Ligaspielbetrieb ohne Ermittlung von
      Staffelsiegern abgebrochen und in der Saison 2020/2021 neu gestartet werden.

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Außerordentlicher FVM-Verbandsjugendtag, 20. Juni 2020   -4-
Antrag Nr. 2

Betreff: Beschluss über den Abbruch der ARAG-Pokalwettbewerbe der B-Junioren/
-Juniorinnen, C-Junioren/-Juniorinnen und D-Junioren der Spielzeit 2019/2020

Antragssteller: Verbandsjugendausschuss

Antrag: Der Verbandsjugendtag möge folgende Beschlüsse fassen:

1.       Die Spielzeit 2019/2020 der ARAG Pokalwettbewerbe der B-Junioren/-Juniorinnen, C-
         Junioren/-Juniorinnen und D-Junioren wird abgebrochen.

2.       In der Spielzeit 2019/2020 gibt es keinen Sieger der ARAG Pokalwettbewerbe der B-
         Junioren/-Juniorinnen, C-Junioren/-Juniorinnen und D-Junioren.

3.       Der Verbandsjugendausschuss wird ermächtigt, über eine sonstige Änderung des
         Wettbewerbs der Folgespielzeiten sowie über die sich daraus ergebenden Folgerege-
         lungen zu entscheiden. Er bezieht die Empfehlungen des Jungenspielausschusses
         und des Mädchenspielausschusses und der teilnahmeberechtigten Vereine in seine
         Entscheidung mit ein. Diese Ermächtigung umfasst auch die Festlegung der spieltech-
         nischen Folgen eines Abbruchs, insbesondere die Regelungen über die Wertung der
         Spielzeit, einschließlich der Ermittlung des jeweiligen Siegers der ARAG Pokalwettbe-
         werbe der B-Junioren/-Juniorinnen, C-Junioren/-Juniorinnen und D-Junioren.

Begründung:
Der Spielbetrieb der ARAG Pokalwettbewerbe der B-Junioren/-Juniorinnen, C-Junioren/-Juni-
orinnen und D-Junioren ist bereits seit Anfang März aufgrund der jeweiligen staatlichen bzw.
behördlichen Verfügungslagen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie ausgesetzt. Die Fort-
setzung des Spielbetriebs soll mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden. Da die aktu-
ellen Verfügungslagen eine Beendigung des Wettbewerbs bis 30. Juni 2020 nicht realistisch
erscheinen lassen, wird für einen Abbruch des Wettbewerbs plädiert, um Folgeprobleme (Ver-
tragslaufzeiten, Altersklasseneinteilung, Spielberechtigungen) möglichst zu vermeiden.

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Außerordentlicher FVM-Verbandsjugendtag, 20. Juni 2020   -5-
Antrag Nr. 3

Betreff: Beschluss über den Abbruch des FVM-Pokals der A-Junioren der Spielzeit
         2019/2020

Antragssteller: Verbandsjugendausschuss

Antrag: Der Verbandsjugendtag möge folgende Beschlüsse fassen:

1.       Die Spielzeit 2019/2020 im FVM-Pokal der A-Junioren wird abgebrochen.

2.       In der Spielzeit 2019/2020 gibt es keinen Sieger des FVM-Pokals der A-Junioren.

3.       Der Verbandsjugendausschuss wird ermächtigt, einen Teilnehmer für den DFB-Ver-
         einspokal der Junioren der Spielzeit 2020/2021 zu benennen und über eine sonstige
         Änderung des Wettbewerbs der Folgespielzeiten sowie über die sich daraus ergeben-
         den Folgeregelungen zu entscheiden. Er bezieht die Empfehlungen des Jungenspiel-
         ausschusses und der teilnahmeberechtigten Vereine in seine Entscheidung mit ein.
         Diese Ermächtigung umfasst auch die Festlegung der spieltechnischen Folgen eines
         Abbruchs, insbesondere die Regelungen über die Wertung der Spielzeit, einschließlich
         der Ermittlung des Siegers des FVM-Pokals der A-Junioren und des Teilnehmers am
         DFB-Vereinspokal der Junioren.

Begründung:
Der Spielbetrieb des FVM-Pokals der A-Junioren ist bereits seit Anfang März aufgrund der
jeweiligen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslagen im Hinblick auf die Covid-19-Pan-
demie ausgesetzt. Die Fortsetzung des Spielbetriebs soll mindestens 14 Tage vorher ange-
kündigt werden. Da die aktuellen Verfügungslagen eine Beendigung des Wettbewerbs bis 30.
Juni 2020 nicht realistisch erscheinen lassen, wird für einen Abbruch des Wettbewerbs plä-
diert, um Folgeprobleme (Vertragslaufzeiten, Altersklasseneinteilung, Spielberechtigungen)
möglichst zu vermeiden.

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Außerordentlicher FVM-Verbandsjugendtag, 20. Juni 2020   -6-
Antrag Nr. 4

Betreff: Ermächtigung des Verbandsjugendbeirats

Antragssteller: Verbandsjugendausschuss

Antrag: Der Verbandsjugendtag möge beschließen:

Der Verbandsjugendbeirat wird ermächtigt, über sämtliche, insbesondere sportpolitische und
regeltechnische Fragestellungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie, deren Beschlussfas-
sung ansonsten dem FVM-Verbandsjugendtag zugewiesen wäre, zu entscheiden. Dies um-
fasst auch die Entscheidung über einen etwaigen vorzeitigen Abbruch oder eine sonstige Än-
derung von vom FVM veranstalteten Jugendspielklassen und Jugendwettbewerben der Spiel-
zeit 2019/2020 und der Folgespielzeiten sowie über die sich daraus ergebenden Folgerege-
lungen, einschließlich der Wertungsfragen und Regelungen über Auf- und Abstieg sowie Än-
derungen des Wettbewerbsmodus. Der Verbandsjugendbeirat darf die Entscheidungen des
Verbandsjugendtages bzgl. der Spielzeit 2019/2020 nicht abändern. Etwaige Ermächtigungen
an andere Verbandsorgane bleiben davon unberührt.

Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 2 lit. a FVM-Jugendordnung ist der Verbandsjugendtag in dringenden Fällen
zu berufen. Der Verbandsjugendtag hat insbesondere die Aufgabe, die Richtlinien für die Ju-
gendarbeit und die Tätigkeit des Verbandsjugendausschusses festzulegen und die Änderung,
Beratung und Verabschiedung von Ordnungen im Jugendbereich zu fassen (§ 5 Abs. 2 lit. c
FVM-Jugendordnung).

Aus Anlass der Covid-19-Pandemie ist eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. Dabei
ändern sich weiterhin die medizinischen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingun-
gen des Fußballsports aufgrund der nationalen, aber auch internationalen Auswirkungen der
Pandemie. Regelmäßig besteht die Erforderlichkeit einer zeitnahen endgültigen und damit für
die Beteiligten verlässlichen Entscheidung. Dies betrifft nicht nur die Mitglieder, sondern auch
Vereine, Vertragspartner und sonstige Dritte, wie etwa Gemeinden und Behörden. Der Ver-
bandsjugendbeirat ist gemäß § 7 Abs. 2 FVM-Jugendordnung zuständig, anstelle des Ver-
bandsjugendtages Beschlüsse über die Änderung der Jugendordnung vorübergehend zu fas-
sen. Derartige Änderungen der Ordnung stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Genehmi-
gung durch den nächsten Verbandsjugendtag. Zudem ist die Dringlichkeit darzulegen. Dring-
lichkeitsentscheidungen gemäß § 7 Abs. 2 FVM-Jugendordnung sind daher kein geeignetes
Instrument, um die für die FVM-Jugend und seine Mitglieder, aber auch Partner und sonstige
Dritte benötigte Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der organisatorische und formale Aufwand
eines außerordentlichen Verbandsjugendtages wiederum gibt nicht die notwendige Flexibilität
für eine handlungsfähige FVM-Jugend.

Daher soll der Verbandsjugendtag in Ausübung seiner Zuständigkeit den Verbandsjugendbei-
rat ermächtigen, die entsprechenden Entscheidungen endgültig zu treffen.

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Außerordentlicher FVM-Verbandsjugendtag, 20. Juni 2020   -7-
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