Modalitäten Saison 2018/2019 - SFV

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Modalitäten
Saison 2018/2019
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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines ...............................................................................................................................................3
     1.1 Reglemente, Weisungen, Bestimmungen ......................................................................................3
     1.2 Kategorien ......................................................................................................................................3
     1.3 Feststellung der Rangordnung innerhalb einer Gruppe .................................................................3
     1.4 Kriterien für zusätzliche Auf- oder Absteiger über mehrere Gruppen ............................................3
     1.5 Aufstiegsverzicht / Kein Aufstieg möglich .......................................................................................3
     1.6 Ligaverzicht / freiwilliger Abstieg ....................................................................................................3
     1.7 Zusätzliche Aufsteiger ....................................................................................................................4
2 Herren 2. – 5. Liga .....................................................................................................................................4
    2.1 2. Liga .............................................................................................................................................4
    2.2 3. Liga .............................................................................................................................................5
    2.3 4. Liga .............................................................................................................................................5
    2.4 5. Liga .............................................................................................................................................5
    2.5 Übersicht Auf- und Absteiger Herren 2. – 5. Liga ...........................................................................6
3 Senioren 30+ / 40+ und 50+ ......................................................................................................................6
    3.1 Spielberechtigung ...........................................................................................................................6
    3.2 Modus Senioren 30+ / 40+ .............................................................................................................7
    3.3 Qualifikation für den Schweizer Cup der AL – Senioren 30+ und 40+ ...........................................7
    3.4 Senioren 50+ ..................................................................................................................................7
4 Frauen 2. – 4. Liga .....................................................................................................................................8
     4.1 2. Liga .............................................................................................................................................8
     4.2 3. Liga .............................................................................................................................................8
     4.3 4. Liga .............................................................................................................................................8
5 Junioren A-C / Juniorinnen FF19 ............................................................................................................9
    5.1 Stärkeklassen .................................................................................................................................9
    5.2 Modus; Auf- und Abstieg nach der Herbst- bzw. Frühjahresrunde ................................................9
    5.3 Spezielles......................................................................................................................................10
6 KIFU: Junioren D und Juniorinnen FF15, FF12 ...................................................................................10
     6.1 Stärkeklassen / Anmeldungen ......................................................................................................10
     6.2 Auf- und Abstieg ...........................................................................................................................10
     6.3 Spieltage / Spielperioden ..............................................................................................................11
     6.4 Spielleitung ...................................................................................................................................11
     6.5 Spielberechtigung .........................................................................................................................11
     6.6 Spielerkontrolle / Spielberichte / Resultatmeldungen ...................................................................11
     6.7 Shake Hands ................................................................................................................................11
     6.8 Spielverschiebungen ....................................................................................................................12
     6.9 Meldung von Beanstandungen .....................................................................................................12
     6.10 Versicherung ................................................................................................................................12
     6.11 Allgemeines .................................................................................................................................12
7 KIFU: Junioren E .....................................................................................................................................12
     7.1 Stärkeklassen / Anmeldungen ......................................................................................................12
     7.2 Turniertage ...................................................................................................................................12
     7.3 Turnierorganisation / -leitung ........................................................................................................12
     7.4 Spielberechtigung .........................................................................................................................13
     7.5 Shake Hands ................................................................................................................................13
     7.6 Meldung von Beanstandungen .....................................................................................................13
     7.7 Versicherung .................................................................................................................................13
     7.8 Allgemeines ..................................................................................................................................13
8 KIFU: Junioren F und G ..........................................................................................................................13
     8.1 Allgemeines ..................................................................................................................................13
9 Schlussbestimmungen ...........................................................................................................................13
1     Allgemeines

1.1   Reglemente, Weisungen, Bestimmungen
      Für den Wettspielbetrieb gelten die Reglemente des SFV (Wettspielreglement, Seniorenreglement,
      Juniorenreglement), die Ausführungsbestimmungen der TA SFV (Ressort Frauen- und
      Breitenfussball), die besonderen Richtlinien der Amateur Liga (AL) und die „Allgemeinen Weisungen
      zum Wettspielbetrieb“ OFV.

      Gestützt darauf erlässt der Ostschweizer Fussballverband (OFV) diese Modalitäten.

1.2   Kategorien
      Der OFV führt jede Saison eine Meisterschaft beziehungsweise Turniere für folgende Kategorien
      durch:
      - Herren 2. – 5. Liga
      - Senioren 30+
      - Senioren 40+
      - Senioren 50+ (sofern genügend Anmeldungen)
      - Frauen 2. – 4. Liga
      - Junioren CCJL A, Junioren A 1. Stärkeklasse, Junioren A 2. Stärkeklasse
      - Junioren CCJL B, Junioren B Promotion, Junioren B 1. Stärkeklasse, Junioren B 2. Stärkeklasse
      - Junioren CCJL C, Junioren C Promotion, Junioren C 1. Stärkeklasse, Junioren C 2. Stärkeklasse
      - Junioren D Elite, Junioren D 1. Stärkeklasse, Junioren D 2. Stärkeklasse
      - Junioren E 1. Stärkeklasse, Junioren E 2. Stärkeklasse (Turniere)
      - Juniorinnen FF19, FF15, FF12

1.3   Feststellung der Rangordnung innerhalb einer Gruppe
      Es werden keine Entscheidungsspiele angesetzt

      1.   Die Zahl der erzielten Punkte in allen Spielen der betreffenden Meisterschaft.
      2.   Die bessere Platzierung in der Fairplay Rangliste der betreffenden Meisterschaft.
      3.   Die bessere Tordifferenz in allen Spielen der betreffenden Meisterschaft.
      4.   Die grössere Zahl der erzielten Tore in allen Spielen der betreffenden Meisterschaft.
      5.   Die Tordifferenz aus den direkten Begegnungen der punktgleichen Teams.
      6.   Die grössere Zahl der auswärts erzielten Tore in allen Spielen der betreffenden Meisterschaft.
      7.   Das Los.

1.4   Kriterien für zusätzliche Auf- oder Absteiger über mehrere Gruppen
      Es werden keine Entscheidungsspiele angesetzt

      1. Der bessere respektive schlechtere Koeffizient aus den erzielten Punkten zu der Anzahl
         Gruppenspiele der betreffenden Meisterschaft.
      2. Der bessere respektive schlechtere Koeffizient aus den Strafpunkten zu der Anzahl gespielter
         Gruppenspiele der betreffenden Meisterschaft.
      3. Das Los.

1.5   Aufstiegsverzicht / Kein Aufstieg möglich
      Verzichtet ein Klub freiwillig auf den Aufstieg, oder muss aufgrund bestehender Reglemente auf
      diesen verzichtet werden, steigt der Zweitplatzierte der gleichen Gruppe auf. Verzichtet auch dieser
      bzw. kann auch dieser nicht aufsteigen, kann maximal der Drittplatzierte der gleichen Gruppe
      aufsteigen. Danach tritt Artikel 1.7 dieser Modalitäten in Kraft.

1.6   Ligaverzicht / freiwilliger Abstieg
      Ein Ligaverzicht/freiwilliger Abstieg in eine untere Liga/Kategorie, kann bis zum 15. Juni (zusätzlich
      bei Junioren/Juniorinnen per 30. November) im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen im WR
      beantragt werden. Diese Teams gelten als zusätzliche Absteiger und werden bei Bedarf durch
      zusätzliche Aufsteiger ersetzt.
1.7     Zusätzliche Aufsteiger
        Wenn aufgrund der Konstellation (Aufstiegsverzicht gemäss Artikel 1.5 der zweit- und drittplatzierten
        der Gruppe oder zusätzliche Aufsteiger) weitere Teams aufsteigen können, werden diese zuerst aus
        den Zweitplatzierten und danach Drittplatzierten aller Gruppen der betreffenden Liga ermittelt.

2       Herren 2. – 5. Liga
        Die Organisation obliegt der Wettspielkommission (WK) des OFV.

2.1     2. Liga

2.1.1   Es werden in der Regel 2 Gruppen à 12 Teams gebildet. Pro Klub kann nur ein Team an der
        Meisterschaft der 2. Liga teilnehmen.

2.1.2   Aufstieg in die 2. Liga interregional (Übersicht Artikel 2.5)
        Die beiden Gruppensieger können, sofern die Bestimmungen der AL des SFV und des WR erfüllt
        sind, in die 2. Liga interregional aufsteigen. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Klub auf das
        Aufstiegsrecht muss er dies spätestens 3 Tage nach dem letzten Meisterschaftsspiel dem OFV und
        der WK-AL schriftlich mitteilen.

2.1.3   Juniorenförderung
        Klubs der 2. Liga sind gemäss Wettspielreglement (WR) verpflichtet, Juniorenförderung zu betreiben.

        Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:
        Ein Klub, dessen erstes Team (Aktive Herren) in der 2. Liga spielt, muss mindestens eine der drei
        folgenden Bestimmungen erfüllen:
        - mindestens ein Team im Junioren-Spitzenfussball unter der Klubnummer registriert;
        - mindestens zwei Juniorenteams bei den A bis D Junioren, unter der Klubnummer registriert;
        - mindestens 30 für den Klub qualifizierte A bis D Junioren in einer Gruppierung.

        Die Teams oder Junioren müssen aktiv und regelmässig am Spielbetrieb teilnehmen. Eine Umgehung
        der Mindestanforderung oder ein offensichtlicher Rechtsmissbrauch wird einer Nichterfüllung
        gleichgesetzt.

        Folgen bei Nichterfüllung:
        Klubs der 2. Liga, die am Stichtag des 1. April keine dieser drei Bedingungen erfüllen, müssen pro
        fehlendes Junioren-Team einen Ausbildungsbeitrag von CHF 12‘000.00 oder pro fehlenden Junior
        einen Ausbildungsbeitrag von CHF 800.00 zu Gunsten des OFV einzahlen. Es wird jeweils der tiefere
        Betrag in Rechnung gestellt.

2.1.4   Abstieg in die 3. Liga (Übersicht Artikel 2.5)
        Die beiden Gruppenletzten jeder Gruppe steigen in jedem Fall ab.

        Sollte sich bedingt durch den Abstieg aus der 2. Liga interregional die Konstellation ergeben, dass die
        2. Liga mehr als 24 Teams zählen würde, müssten zusätzliche Teams absteigen (siehe auch Artikel
        2.5), bis die Zahl von 24 Teams in der 2. Liga erreicht ist.

        Wenn ein Team eines Klubs aus der 2. Liga Interregional in die 2. Liga absteigt und bereits ein Team
        in der 2. Liga spielt, muss dieses in die 3. Liga absteigen. Liegt dieses Team auf einem
        Nichtabstiegsplatz, gilt dieses Team als zusätzlicher Absteiger.
2.1.5   Regionalmeister OFV
        Die beiden Gruppensieger spielen am Mittwoch nach dem letzten Meisterschaftsspiel den
        Regionalmeister in einem Finalspiel aus (inklusiver allfälliger Verlängerung, Penaltyschiessen). Das
        Heimrecht wird ausgelost. Das Heimrecht kann abgetauscht werden, oder, wenn die Vorgaben für die
        Durchführung nicht erfüllt werden können, durch den OFV auf den anderen Finalisten übertragen
        werden.

        Die Schiedsrichterspesen gehen zu Lasten des OFV. Reise- oder Platzentschädigungen werden
        keine ausbezahlt. Der Eintritt ist kostenlos.

        Der Sieger qualifiziert sich für die Hauptrunde des Schweizer-Cup.

        Teams aus dem Fürstentum Liechtenstein und 2. Teams eines Klubs können Regionalmeister
        werden, sich aber nicht für die Hauptrunde des Schweizer-Cup qualifizieren. In diesem Fall qualifiziert
        sich der andere Finalist.

2.2     3. Liga

2.2.1   Es werden in der Regel 4 Gruppen à 12 Teams gebildet.

2.2.2   Aufstieg in die 2. Liga (Übersicht Artikel 2.5)
        Zwingend für den Aufstieg in die 2. Liga ist, dass der betreffende Klub bereits in der Aufstiegssaison
        Juniorenförderung gemäss WR betrieben hat. Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei der
        2. Liga in diesen Modalitäten.

        Folgen bei Nichterfüllung:
        Klubs, welche die Voraussetzungen für die Juniorenförderung nicht erfüllen, können beim OFV nicht
        höher als in der 3. Liga spielen. Eine finanzielle Abgeltung analog der 2. Liga ist nicht möglich.

        Jeder Gruppensieger steigt auf, sofern er die Vorgaben für die Juniorenförderung erfüllt hat.

        Aufstiegsberechtigte Teams, deren Klub bereits mit einem Team in der 2. Liga vertreten ist, können
        nicht aufsteigen.

        Wenn ein Klub mehrere aufstiegsberechtigte Teams hat, kann nur das Team mit der Bezeichnung „a“
        aufsteigen.

2.2.3   Abstieg in die 4. Liga (Übersicht Artikel 2.5)
        Die beiden Gruppenletzten jeder Gruppe steigen ab. Allenfalls steigen in die 4. Liga weitere am
        schlechtesten platzierte Teams ab, bis die Zahl von 48 Teams erreicht ist.

2.3     4. Liga

2.3.1   Es werden in der Regel 8 Gruppen à 10 Teams gebildet.

2.3.2   Aufstieg in die 3. Liga (Übersicht Artikel 2.5)
        Jeder Gruppensieger steigt auf.

2.3.3   Abstieg in die 5. Liga (Übersicht Artikel 2.5)
        Der Gruppenletzte jeder Gruppe steigt ab. Ebenfalls steigen in die 5. Liga weitere am schlechtesten
        platzierte Teams ab, bis die Zahl von 80 Teams erreicht ist.

2.4     5. Liga

2.4.1   Es werden Gruppen à 9 bis 11 Teams gebildet.
2.4.2   Aufstieg in die 4. Liga (Übersicht Artikel 2.5)
        Jeder Gruppensieger steigt auf.

2.5     Übersicht Auf- und Absteiger Herren 2. – 5. Liga
        2. Liga , Bestand                                 24     24      24         24           24
        Absteiger aus 2. Liga interregional                0     +1      +2         +3           +4
        Aufsteiger in 2. Liga interregional               -2     -2      -2         -2           -2
        ergibt:                                           22     23      24         25           26
        Abstieg in 3. Liga                                -4     -4      -4         -4           -4
        Aufsteiger aus 3. Liga                            +4     +4      +4         +4           +4
        ergibt:                                           22     23      24         25           26
        Zusätzliche Aufsteiger aus 3. Liga                +2     +1      0
        Zusätzliche Absteiger in 3. Liga                                 0          -1           -2
        ergibt:                                           24     24      24         24           24

        3. Liga, Bestand                                  48     48      48         48           48
        Absteiger aus 2. Liga                             +4     +4      +4         +5           +6
        Aufsteiger in 2. Liga                             -6     -5      -4         -4           -4
        ergibt:                                           46     47      48         49           50
        Absteiger in 4. Liga                              -8     -8      -8         -8           -8
        Aufsteiger aus 4. Liga                            +8     +8      +8         +8           +8
        ergibt:                                           46     47      48         49           50
        Zusätzliche Aufsteiger aus 4. Liga                +2     +1      0
        Zusätzliche Absteiger in 4. Liga                                 0          -1           -2
        ergibt:                                           48     48      48         48           48

        4. Liga, Bestand                                  80     80      80         80           80
        Absteiger aus 3. Liga                             +8     +8      +8         +8           +8
        Aufsteiger in 3. Liga                             - 10   -9      -8         -8           -8
        ergibt:                                           78     79      80         81           82
        Absteiger in 5. Liga                              -8     -8      -8         -8           -8
        Aufsteiger aus 5. Liga (bei 11 Gruppen)           +11    +11    +11         +11          +11
        ergibt:                                           81     82      83         84           85
        Zusätzliche Absteiger in 5. Liga                  -1     -2      -3         -4           -5
        ergibt:                                           80     80      80         80           80

3       Senioren 30+ / 40+ und 50+
        Die Organisation obliegt der Seniorenkommission des OFV, in Zusammenarbeit mit der WK.

3.1     Spielberechtigung

3.1.1   Nicht-Amateur-Spieler sind nicht spielberechtigt.

3.1.2   Frauen sind in allen Senioren-Kategorien (30+, 40+ und 50+) spielberechtigt (siehe Art. 3.1.3).
3.1.3   Einteilungen der Altersklassen:
        Senioren 30+ bis 31.12.2018:           Herren Jg. 1988 u. älter           Frauen 1990 u. älter
                     ab 01.01.2019:            Herren Jg. 1989 u. älter           Frauen 1991 u. älter

        Senioren 40+ bis 31.12.2018:           Herren Jg. 1978 u. älter           Frauen 1990 u. älter
                     ab 01.01.2019:            Herren Jg. 1979 u. älter           Frauen 1991 u. älter

        Senioren 50+ bis 31.12.2018:           Herren Jg. 1968 u. älter           Frauen 1990 u. älter
                     ab 01.01.2019:            Herren Jg. 1969 u. älter           Frauen 1991 u. älter

3.2     Modus Senioren 30+ / 40+

3.2.1   Es wird in einer Herbstrunde (Qualifikation) und in einer Frühjahrsrunde (Meister/Regional) gespielt.

3.2.2   In der Herbstrunde wird in einer einfachen Runde gespielt. In der Frühjahrsrunde wird bei den Meistern
        mit einer Doppelrunde, bei den Regionalen in einer einfachen Runde gespielt. Die
        Seniorenkommission kann bei kleinen Gruppen auch Doppelrunden ansetzen.

3.2.3   In der Herbstrunde werden in der Regel 8-er oder 9-er Gruppen gebildet.

3.2.4   Für die Meisterrunde (Frühjahrsrunde) qualifizieren sich 20 Teams. Qualifiziert für die Meisterrunde
        sind die Gruppenersten, Gruppenzweiten und besten Gruppendritten der Herbstrunde. Die restlichen
        Teams spielen im Frühjahr eine Regionalrunde.

3.2.5   Für die qualifizierten     Teams    der   Meisterrunde     ist   die   Teilnahme   verbindlich   (keine
        Verzichtsmöglichkeit).

3.2.6   Die Meisterrunde wird in vier 5er-Gruppen als Doppelrunde gespielt. Die vier Gruppensieger spielen
        in Halbfinals die beiden Finalisten für den Final um den OFV Regionalmeister aus.

3.2.7   Die Halbfinalspiele und der Final gelten als Finalspiele. Diese Finalspiele werden ausgelost, ein
        Platzabtausch ist möglich. Die SR-Spesen gehen zu Lasten des Heimklubs.

3.2.8   Es gibt bei den Finalspielen keine Verlängerung. Bei unentschiedenem Ausgang wird ein
        Elfmeterschiessen durchgeführt.

3.3     Qualifikation für den Schweizer Cup der AL – Senioren 30+ und 40+

3.3.1   Teams oder Gruppierungen mit Klubs aus dem Fürstentum Liechtenstein können sich nicht
        qualifizieren.

3.3.2   Der regionale Seniorenmeister 30+ und 40+ qualifiziert sich für den entsprechenden Schweizer Cup
        der AL.

3.3.3   Wenn sich eines dieser Teams bereits für den Schweizer Cup der AL qualifiziert hat oder nicht daran
        teilnehmen kann, qualifiziert sich der unterlegene Finalist, danach einer der beiden Halbfinalisten.
        Dieser wird gemäss Artikel 1.4 aus der Schlussrangliste Senioren 30+ oder 40+ der Meisterrunde
        ermittelt.

3.3.4   Kann der OFV weitere Teams für den Schweizer Cup der AL melden, gilt die Reihenfolge gemäss
        3.3.3 sinngemäss.

3.4     Senioren 50+

3.4.1   Die Partien werden in einer Meisterschaftsform gespielt.

3.4.2   Es müssen sich mindestens vier Klubs für die Meisterschaft anmelden.
3.4.3   Diese Spiele werden von vereinseigenen Spielleitern geleitet.

3.4.4   Es gelten die Bestimmungen des Seniorenreglements des SFV.

3.4.5   Weitere Bestimmungen zum Spielbetrieb gemäss separatem Merkblatt.

4       Frauen 2. – 4. Liga
        Die Organisation obliegt der Wettspielkommission (WK) des OFV.

        Spielberechtigt sind die Jahrgänge 2003 und älter. Spielerinnen mit Jahrgang 2002 und jünger dürfen
        am gleichen Tag nicht mehr als ein Wettspiel bestreiten.

4.1     2. Liga

4.1.1   Es werden gesamtschweizerisch 6 Gruppen à 10 - 12 Teams gebildet. Die Gruppe 1 wird durch den
        OFV verwaltet.

4.1.2   In der 2. Liga kann ein Klub oder eine Gruppierung nur mit einem Team vertreten sein.

4.1.3   Aufstieg in die 1. Liga
        Der Gruppensieger steigt in die 1. Liga auf. Wird ein Team Gruppensieger, deren Klub bereits ein
        Liga-Team stellt, oder verzichtet auf deren Aufstieg, ist das nächste Team dieser Gruppe
        aufstiegsberechtigt.

4.1.4   Abstieg in die 3. Liga
        Das letztplatzierte Team steigt ab. Sollte sich die Konstellation ergeben, bedingt durch den Abstieg
        aus der 1. Liga, dass die 2. Liga mehr als 12 Teams zählt, müssen zusätzliche Teams absteigen.

4.2     3. Liga

4.2.1   Die 3. Liga umfasst eine Gruppe mit 10 – 12 Teams.

4.2.2   In der 3. Liga kann ein Klub oder eine Gruppierung nur mit einem Team vertreten sein.

4.2.3   Aufstieg in die 2. Liga
        Der Gruppensieger steigt in die 2. Liga auf. Wird ein Team Gruppensieger, deren Klub bereits ein
        2. Liga-Team stellt, oder verzichtet auf den Aufstieg, ist das nächste Team dieser Gruppe
        aufstiegsberechtigt.

4.2.4   Abstieg in die 4. Liga
        Es steigen so viele Teams ab, damit alle Gruppensieger der 4. Liga aufsteigen können.

4.3     4. Liga

4.3.1   Es werden Gruppen à 9 – 11 Teams gebildet

4.3.2   Aufstieg in die 3. Liga
        Der Gruppensieger steigt in die 3. Liga auf. Verzichtet ein Gruppensieger auf den Aufstieg, ist das
        nächste Team dieser Gruppe aufstiegsberechtigt.
5       Junioren A-C / Juniorinnen FF19
        Die Organisation obliegt der Wettspielkommission (WK) des OFV.

5.1     Stärkeklassen

5.1.1   Im Junioren-Breitenfussball werden in den Alterskategorien A, B und C die vier Stärkeklassen «Coca-
        Cola Junior League (CCJL)", „Promotion“, „1. Stärkeklasse“ und „2. Stärkeklasse“ gebildet.

        Innerhalb dieser Stärkeklassen ist ein Junior, entsprechend seiner Alterskategorie, unbeschränkt
        spielberechtigt.

        In den letzten drei Meisterschaftsspielen der Herbst- und der Frühjahresmeisterschaft, sowie
        Entscheidungsspielen und Finalturnieren sind Junioren im Junioren-Breitenfussball nur
        spielberechtigt, wenn sie nicht mehr als 3 Meisterschaftsspiele mit einer U18- und/oder U16- und/oder
        U15 ganz oder teilweise bestritten haben.

5.1.2   CCJL, Promotion und 1. Stärkeklassen:
        Die Einteilung in die CCJL, Promotion, bzw. 1. Stärkeklasse erfolgt gemäss den Schlussranglisten der
        vergangenen Meisterschaftsphase, wobei in allen drei Kategorien je eine CCJL gebildet wird. Die
        Promotion hat bei den Junioren A keine, bei den Junioren B zwei, und bei den Junioren C drei
        Gruppen. Die 1. Stärkeklasse hat bei den Junioren A zwei, bei den Junioren B drei, und bei den
        Junioren C vier Gruppen.

        In der CCJL kann ein Klub oder eine Gruppierung nur mit einem Team vertreten sein. In der Vorrunde
        der CCJL-C kann kein Team mitspielen, deren Klub im Junioren Spitzenfussball U15 teilnimmt.

        Ein Team kann nur in der CCJL verbleiben oder in diese aufsteigen, wenn der Klub oder die
        Gruppierung auch in den beiden anderen Juniorenkategorien mit mindestens je einem weiteren Team
        an der Meisterschaft teilnimmt.

        Nehmen mehrere Teams eines Klubs oder einer Gruppierung an der Meisterschaft der Promotion, 1.
        oder 2. Stärkeklasse teil, werden sie nach Möglichkeit in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die
        Wettspielkommissionkann in besonderen Fällen von dieser Regelung abweichen.

        Verzichtet ein Team auf den Aufstieg, oder sie verzichtet auf eine weitere Teilnahme, oder sie erfüllt
        die Zulassungskriterien nicht, wird ein notwendiger Ausgleich mit vermehrtem Aufstieg hergestellt. Es
        steigt das nächstplatzierte Team mit dem besten Koeffizienten aller Gruppen auf (Art. 1.4). Ein
        allfälliger Verzicht ist auf dem Formular für die nächste Runde an die offizielle Verbandsadresse zu
        melden.

5.1.3   Juniorinnen FF19
        Es wird eine Stärkeklasse gebildet.

5.2     Modus; Auf- und Abstieg nach der Herbst- bzw. Frühjahresrunde

5.2.1   In der Regel besteht die CCJL aus 12 Teams. Man spielt eine einfache Runde. Die zwei Letzten jeder
        Gruppe steigen ab (ausgenommen CCJL C, drei Absteiger). Sie werden durch die Gruppensieger aus
        der 1. Stärkeklasse (Junioren A) bzw. Promotion (Junioren B/C) ersetzt. Wenn Absteiger aus dem
        Spitzenfussball aufgenommen werden müssen, können die Gruppen aus mehr als 12 Teams
        bestehen. Nach der Herbstrunde müssen die Gruppen wieder auf 12 Teams reduziert werden.

5.2.2   Die 1. Stärkeklasse (Junioren A) bzw. Promotion (Junioren B/C) besteht in der Regel aus 2-3 Gruppen
        à 10 Teams. Die Sieger jeder Gruppe steigen in die CCJL auf. Es steigen so viele am schlechtesten
        platzierte Teams ab, damit sämtliche Gruppensieger der 2. Stärkeklasse (Junioren A) bzw.
        1. Stärkeklasse (Junioren B/C) aufsteigen können.
5.2.3   Die 1. Stärkeklasse bei den Junioren B besteht in der Regel aus drei Gruppen à 10 Teams, die der
        Junioren C aus vier Gruppen à 10 Teams. Die Gruppensieger steigen in die Promotion auf. Die zwei
        schlechtesten platzierten Teams jeder Gruppe steigen ab.

5.3     Spezielles

5.3.1   Bei den Ansetzungszeiten sind auf die ordentlichen Schulzeiten Rücksicht zu nehmen (siehe
        allgemeine Weisungen zum Spielbetrieb).

5.3.2   Wenn irgendwie möglich, werden keine Spiele mit 0 Toren / 0 Punkte gewertet. In der CCJL müssen
        alle Spiele ausgetragen werden.

5.3.3   Teams der CCJL, welche im Junioren-Spitzenfussball mitspielen wollen, haben gemäss den
        Ausführungsbestimmungen der TA SFV ein Gesuch zu stellen und müssen die erforderlichen
        Aufnahmekriterien erfüllen. Über eine Aufnahme entscheidet die TA SFV.

5.3.4   Die Spielberechtigten Jahrgänge bei den Juniorinnen FF19 sind 2000 – 2003.

6       KIFU: Junioren D und Juniorinnen FF15, FF12
        Die Organisation obliegt der Wettspielkommission (WK) des OFV.

6.1     Stärkeklassen / Anmeldungen

6.1.1   Junioren D:
        Es wird der 9er Fussball gespielt. Dabei werden die drei Stärkeklassen „Elite“, „1. Stärkeklasse“ und
        „2. Stärkeklasse“ gebildet.

        Die Klubs melden anfangs Saison und auf die Frühjahresrunde hin ihre Teams in der gewünschten
        Stärkeklasse an (Ausnahme siehe Punkt 6.2.1). Aufgrund der Anmeldungen und Schlussranglisten
        werden in den Elite- Gruppen mit 9-10 Teams gebildet. Hier kann ein Klub oder eine Gruppierung mit
        maximal zwei Teams vertreten sein. Die Teilnahme in der Elite ist mit der Verpflichtung verbunden,
        dass alle Spiele längs des Spielfeldes ausgetragen und ab Frühling 2019 von Mini-Schiedsrichtern
        geleitet werden müssen (Minimalgrösse: 57 x 41 m; Maximalgrösse: 68 x 50 m).

6.1.2   Juniorinnen – FF15, FF12:
        Bei den Juniorinnen FF15 wird 9er bei den Juniorinnen FF12 der 7er-Fussball gespielt. In der
        Herbstrunde wird nur ein Stärkeklasse gebildet. Je nach Anzahl gemeldeter Teams wird nach
        Abschluss der Herbstrunde mit den bestplatzierten Teams jeder Gruppe auf die Frühjahresrunde hin
        eine 1. Stärkeklasse-Gruppe mit maximal 10 Teams gebildet. Nachmeldungen auf die
        Frühjahresrunde werden in die 2. Stärkeklasse eingeteilt.

6.2     Auf- und Abstieg

6.2.1   Junioren D:
        Nach der Herbstrunde steigen aus der Elite so viele am schlechtesten platzierte Teams in die
        1. Stärkeklasse ab, dass alle Gruppensieger der 1. Stärkeklasse aufsteigen können. Kann der
        Gruppensieger nicht aufsteigen, oder er verzichtet, steigt das nächstrangierte Team auf.

        Absteiger sind: Die Gruppenletzten, sodann die Zweitletzten, ev. Drittletzten und evtl. weitere Teams
        mit dem schlechtesten Koeffizienten aller Gruppen (Artikel 1.4).

6.2.2   Juniorinnen FF15, FF12
        Verzichtet ein Team auf den Aufstieg (1. Stärkeklasse), steigt das nächstplatzierte Team auf. In der
        1. Stärkeklasse kann ein Klub oder eine Gruppierung nur mit einem Team vertreten sein.
6.3     Spieltage / Spielperioden

6.3.1   Die Spiele finden in der Regel am Samstag statt. Wochentagspiele sind im gegenseitigen
        Einverständnis möglich. Bei Uneinigkeit entscheidet die Wettspielkommission OFV sofort und
        endgültig.

6.3.2   Die Spielperioden für die Saison 2018/19 sind 11.08. – 11.11.2018 und 23.03. – 16.06.2019. Bei nicht
        ausgetragenen Spielen (Nullwertung) wird beiden Klubs eine Gebühr gemäss Gebührenreglement
        belastet.

6.3.3   In Streitfällen ist der offizielle Spielplan massgebend.

6.4     Spielleitung
        Trainer, Betreuer und andere dafür geeignete Personen sind berechtigt, sofern sie die
        Ausführungsbestimmungen kennen, diese Spiele zu leiten. Der Heimklub ist verpflichtet, den für das
        Spiel bestimmten Spielleiter oder Mini-Schiedsrichter rechtzeitig aufzubieten.

6.5     Spielberechtigung

6.5.1   Junioren D:
        Die spielberechtigten Jahrgänge werden jedes Jahr vom SFV publiziert.

        E-Junioren des älteren Jahrgangs dürfen in D-Teams eingesetzt werden. Werden unqualifizierte
        Spieler eingesetzt, geht das Spiel Forfait verloren und der Klub wird mit einer Gebühr belastet.
        Junioren D dürfen am gleichen Tag nicht mehr als ein Wettspiel austragen.

6.5.2   Juniorinnen – FF15, FF12:
        Die spielberechtigten Jahrgänge sind:
        FF15: 2003 / 2004 / 2005 / 2006
        FF12: 2006 / 2007 / 2008 / 2009

        Werden unqualifizierte Spielerinnen eingesetzt, geht das Spiel Forfait verloren und der Klub wird mit
        einer Gebühr belastet. Sämtliche Juniorinnen FF15, FF12 dürfen am gleichen Tag nicht mehr als ein
        Wettspiel austragen (ausgenommen Jahrgänge 2003).

6.6     Spielerkontrolle / Spielberichte / Resultatmeldungen

6.6.1   Spielerkarten sind obligatorisch.

6.6.2   Die beiden zuständigen Trainer oder Betreuer sind verpflichtet, gegenseitig Kontrollen vorzunehmen.

6.6.3   Der Spielleiterbericht ist obligatorisch. Der Heimtrainer oder Mini-Schiedsrichter ist für die Eingabe
        des Spielberichtes im Clubcorner zuständig. Für verspätete oder unterlassene Meldungen wird der
        Heimklub mit einer Gebühr belastet. Bei mehreren Vergehen kann es zu einer Forfait Entscheidung
        kommen.

6.6.4   Die Resultatmeldung ist sofort (spätestens innert 60 Minuten) nach Spielschluss durch den Trainer,
        Betreuer oder Mini-Schiedsrichter des Heimklubs im Clubcorner zu erfassen. Die Meldungen haben
        gemäss separater Anleitung zu erfolgen. Für verspätete Meldungen wird der Heimklub mit einer
        Gebühr belastet.

6.7     Shake Hands
        Die Spielleiter oder Mini-Schiedsrichter haben darauf zu achten, dass diese Fairplay-Bestimmung vor
        und nach dem Spiel gemäss den offiziellen Spielregeln des SFV eingehalten wird.
6.8     Spielverschiebungen
        Neuansetzungen verschobener Spiele sind unter Angabe der Spielnummer innerhalb von 3 Tagen an
        die Geschäftsstelle des OFV zu melden. Die Meldung ist auch per E-Mail möglich. Fehlende oder
        verspätete Meldungen werden mit einer Gebühr belastet.

6.9     Meldung von Beanstandungen
        Spezielle Vorkommnisse (Unstimmigkeiten bei der Spielerkontrolle, kein Aufgebot erhalten,
        Unsportliches    Verhalten durch     Trainer/Betreuer/Zuschauer,      ungenügende        Spielleitung,
        unentschuldigtes Fernbleiben eines Teams etc.) sind mit der Spielberichtskarte innert 3 Tagen an die
        Geschäftsstelle des OFV zu melden.

6.10    Versicherung
        Alle qualifizierten Spieler sind bei der Hilfskasse SFV gemäss Reglement gegen Unfall und Verletzung
        auf dem Spielfeld versichert. Die Hilfskasse haftet aber nur dann, wenn keine anderweitige
        Versicherung besteht. Bei Unfällen ist dem "Spielleiter" Meldung zu erstatten und nach den
        Vorschriften des Reglements der Hilfskasse vorzugehen. Der Unfall ist mit der Spielberichtskarte zu
        melden.

6.11    Allgemeines
        Weitere Bestimmungen zum Spielbetrieb gemäss separaten Merkblättern.

7       KIFU: Junioren E
        Die Organisation obliegt der Wettspielkommission (WK) des OFV.

7.1     Stärkeklassen / Anmeldungen
        Es wird der 7er Fussball (Turniere) gespielt. Dabei werden die zwei Stärkeklassen „1. Stärkeklasse“
        und „2. Stärkeklasse“ gebildet.

        Die Klubs melden anfangs Saison und auf die Frühjahresrunde hin ihre Teams in der gewünschten
        Stärkeklasse an. Turniersieger bei den Herbstturnieren sollten sich für das Frühjahr in einer höheren
        Spielklasse anmelden.

        Spielfeldgrösse:        Minimalgrösse: 41 x 25 m; Maximalgrösse: 53 x 34 m

7.2     Turniertage
        Im Herbst und im Frühjahr werden 5 – 7 Turnierdaten festgelegt. Die Turniere finden grundsätzlich an
        Samstagen statt. Mit Einverständnis aller teilnehmenden Teams ist eine Durchführung auch unter der
        Woche möglich.

7.3     Turnierorganisation / -leitung

7.3.1   Jedes gemeldete Team ist verpflichtet ein bis zwei Heimturniere durchzuführen. Der organisierende
        Klub ist für die ordnungsgemässe Durchführung des Turniers und die Bereitstellung des Platzes
        verantwortlich. Er bietet die teilnehmenden Teams (gemäss Turnierplan) rechtzeitig (spätestens 10
        Tage vor dem Turniertag) auf.

7.3.2   Unentschuldigtes Nichterscheinen, oder kurzfristige Abmeldung eines Teams am Turnier wird mit
        einer Gebühr belastet. Verschobene Turniere sollen, wenn immer möglich nachgeholt werden. Eine
        Meldung an die Geschäftsstelle des OFV ist nicht nötig.

7.3.3   Der Heimklub ist verpflichtet, für das Turnier rechtzeitig einen Turnierleiter aufzubieten.

7.3.4   Die Spiele finden ohne Spielleiter statt.
7.4     Spielberechtigung

7.4.1   Die spielberechtigten Jahrgänge werden jedes Jahr vom SFV publiziert.

7.4.2   Spieler/Innen, welche an Turnieren teilnehmen, müssen beim SFV qualifiziert sein; benötigen also
        eine gültige Spielerlizenz.

7.5     Shake Hands
        Der Turnierleiter hat darauf zu achten, dass diese Fairplay-Bestimmung vor und nach dem Spiel
        gemäss den offiziellen Spielregeln des SFV eingehalten wird.

7.6     Meldung von Beanstandungen
        Spezielle Vorkommnisse (Unstimmigkeiten bei der Spielerkontrolle, kein Aufgebot erhalten,
        Unsportliches Verhalten durch Trainer/Betreuer/Zuschauer, ungenügende Turnierleitung,
        unentschuldigtes Fernbleiben eines Teams etc.) sind mit der Turnierberichtskarte innert 3 Tagen an
        die Geschäftsstelle des OFV zu melden.

7.7     Versicherung
        Alle qualifizierten Spieler/Innen sind bei der Hilfskasse SFV gemäss Reglement gegen Unfall und
        Verletzung auf dem Spielfeld versichert. Die Hilfskasse haftet aber nur dann, wenn keine anderweitige
        Versicherung besteht. Bei Unfällen ist dem "Turnierleiter" Meldung zu erstatten und nach den
        Vorschriften des Reglements der Hilfskasse vorzugehen. Der Unfall ist mit der Turnierberichtskarte
        zu melden.

7.8     Allgemeines
        Weitere Bestimmungen zum Spielbetrieb gemäss separaten Merkblättern.

8       KIFU: Junioren F und G

8.1     Allgemeines
        -   Die Junioren F und G unterstehen grundsätzlich dem Zuständigkeitsbereich des OFV.
        -   Die Klubs organisieren den Spiel- bzw. den Turnierbetrieb selbstständig. Ein Klub übernimmt die
            Federführung.
        -   Bei den Junioren F wird pro Halbjahr die Durchführung von 4 – 6 Turnieren empfohlen. Diese
            sollen, wenn möglich an Samstagen ausgetragen werden. In Absprache mit den beteiligten Klubs
            sind jedoch auch Austragungen unter der Woche möglich.
        -   Die Turniere sind immer mit 5er-Teams durchzuführen.
        -   Bei den Junioren G sollen die Turniere als „Spielfeste“ durchgeführt werden.
        -   Für beide Kategorien müssen die Spieler beim SFV nicht angemeldet sein.

9       Schlussbestimmungen
        In allen nicht geregelten Fällen entscheidet die WK zusammen mit der entsprechenden Kommission
        sofort und endgültig.

        Gegen diese Modalitäten kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.

        Diese Modalitäten wurden vom Verbandsvorstand am 31. Mai 2018 genehmigt und treten ab
        1. Juli 2018 in Kraft.

Ostschweizer Fussballverband

Stephan Häuselmann             Stefan Tanner
Verbandspräsident              Präsident Wettspielkommission
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