Verbindliche Bestimmungen Verbandsrunden Junioren 2020 / 2021 - für die der - HFV Online
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Verbindliche Bestimmungen zu den Verbandsrunden
Inhaltsübersicht (in alphabetischer Aufstellung)
Achtmeterschießen (D9-, E-Junioren) Anlage 6
Altersklassen, Stichtage Nr. 1.1
Ansprechpartner der Klassenleiter Nr. 1.17
Anzahl der Spielerinnen/Spieler Nr. 1.3
Ausbleiben der Schiedsrichterin oder des Schiedsrichters Nr. 1.9
Ballgröße, Ballgewicht Anlage 3a
Besondere Regeln im Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Anlage 3a
DFB-Net , Ergebniseingabe (§ 39 JO) Nr. 1.7
Digitaler Spielerpass Anlage 10
Durchführung der Qualifikation Nr. 2.1
Ein- und Auswechslungen (§ 12 Nr. 1 JO) Nr. 1.3
Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften Nr. 1.4
Elektronischer Spielbericht Nr. 1.3, Anlage 9
Elfmeterschießen Anlage 6
FAIRPLAY-Liga Anlage 8
F- und G-Junioren, Sonderregelungen (§ 13 Nr. 4, 5 JO) Nr. 1.14
Handshake Anlage 1
Klassenleitung und Vertretung Anlage 2
Kleinspielfelder, Maße Nr. 1.13, Anlage 3
Letzter Spieltag Nr. 1.15
Nachmeldung von Mannschaften, Termine Nr. 3
Pokalrunden/-spiele Nr. 1.16, Anlage 5
Rückmeldung von Mannschaften, Termine Nr. 3
Schiedsrichter Nr. 1.8
Spielabsetzung, kurzfristig Nr. 1.11
Spielbälle, Größe, Gewicht Anlage 3a
Spielbericht (elektronischer) Nr. 1.3, 1.6, Anlage 9
Spieldauer (§ 15 JO) Nr. 1.2
Spiel- und Einsatzberechtigung Nr. 1.5, Anlage 7
Spielfeldmaße Anlage 3
Spielleitung, Schiedsrichterin oder Schiedsrichter Nr. 1.8
Spielverlegungen Nr. 1.10
Spielwertung, Tabellen Nr. 1.12
Stichtage, Altersklassen Nr. 1.1
Vereinfachte Reglen im Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Anlage 3a
Zuordnungsbestimmungen nach der Qualifikation Nr. 2.2, Anlage 4
Zweitspielrecht Nr. 1.5, Anlage 7Verbindliche Bestimmungen
zu den Verbandsrunden der Junioren
Spielzeit 2020/21
Einführung
Diese für alle Vereine, Jugendspielgemeinschaften und Mannschaften des Fußballkreises Dieburg
verbindlichen Bestimmungen einschließlich der zugehörigen Anlagen fassen auf der Basis der
Jugendordnung (JO) des Hessischen Fußballverbandes die für den Pflichtspielbetrieb (Qualifikation,
Hauptrunden und Pokalrunden) der A-, B-, C-, D- und E-Junioren sowie die Spielrunden der F- und
G-Junioren wichtigsten Vorgaben in überschaubarem Rahmen zusammen. Sie werden ergänzt durch
spezielle Regelungen für den verbandsseitig organisierten Spielbetrieb auf Kreisebene.
Das Jugendmanagement jedes Vereins ist gehalten, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen von
allen für Training und Betreuung sämtlicher Junioren-Mannschaften verantwortlichen Personen zur
Kenntnis genommen werden und ihnen jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Die
beigefügte Inhaltsübersicht in alphabetischer Aufstellung soll zur zügigen Lösung aktuell aufgetretener
Probleme beitragen.
Im Falle einer Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs aufgrund der Covid-19-Pandmie verweise
ich auf die vom Verbandsjugendausschuss beschlossenen Sonderregelungen der §§ 16, 16a, 31 Nr. 1
und 35 JO.
1. Bestimmungen zum Spielbetrieb
1.1 Stichtage, zulässiges Lebensalter von Juniorinnen und Junioren
A-Junioren: 01.01.2002 B-Junioren: 01.01.2004 C-Junioren: 01.01.2006
D-Junioren: 01.01.2008 E-Junioren: 01.01.2010 F-Junioren: 01.01.2012
G-Junioren: 01.01.2014 Für Juniorinnen gelten die gleichen Stichtage.
Juniorinnen dürfen in allen Juniorenmannschaften bis zu den B-Junioren mitspielen (§ 14 Nr. 5
Satz 1 JO). Mit Ausnahme der B-Junioren dürfen die Juniorinnen dabei jeweils ein Jahr älter
sein (§ 14 Nr. 5 Satz 2). Zum Mitwirken von Juniorinnen bei den B- und C-Junioren muss der
Klassenleitung die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen
(§ 14 Nr. 5 Absatz 2 JO), sonst fehlt die Einsatzberechtigung.
Grundsätzlich dürfen Juniorinnen und Junioren nur in ihrer eigenen Altersklasse sowie in der
nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden (§ 11 Nr. 3 JO). Davon abweichend dürfen
C-Junioren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auch bei den A-Junioren mitwirken
(§ 11 Nr. 4 JO).
Der nicht zulässige Einsatz in einer höheren Altersklasse führt gemäß § 18 Nr. 4 Abs. 2 StO
zu einer Verwaltungsstrafe. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt.
Der Einsatz von Spielerinnen oder Spielern in einer niedrigeren Altersklasse erfüllt den
Tatbestand von § 31 Nr. 3, 4 StO und führt zu Geldstrafe und Spielverlust.Juniorinnen und Junioren dürfen an einem Kalendertag, unabhängig von der Einsatzdauer, nur
in einem Spiel mitwirken (§ 42 Nr. 2 JO). Verstöße können mit einer Verwaltungsstrafe gemäß
§ 18 Nr. 3 c StO geahndet werden. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt. Ausgenommen
sind zusätzliche Einsätze von A-Junioren in Seniorenmannschaften (§ 29 JO) und B-Juniorinnen
in Frauenmannschaften (§ 30 JO). Für Turniere gelten besondere Bestimmungen (§ 42 Nr. 3 JO
i. V. m. Anhängen 5 und 7 zu Satzung und Ordnungen des HFV).
1.2 Spieldauer (§ 15 JO)
A-Junioren: 2 x 45 Min. B-Junioren: 2 x 40 Min. C-Junioren: 2 x 35 Min.
D-Junioren: 2 x 30 Min. E-Junioren: 2 x 25 Min. F-Junioren: 2 x 20 Min.
G-Junioren: 2 x 20 Min. Für Juniorinnen gelten die gleichen Zeiten.
Verlängerung bei Entscheidungs- und Pokalspielen (analog § 16 Nr. 3 JO):
A-Junioren: 2 x 15 Minuten
B-Junioren sowie B-Juniorinnen: 2 x 10 Minuten
alle jüngeren Altersklassen: 2 x 5 Minuten
Elfmeterschießen zur Entscheidung (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen)
Durchführung gemäß Anlage 6 in Anlehnung an die FIFA- und DFB-Richtlinien
1.3 Anzahl der Spieler/-innen (§ 12 Nr. 3 JO)
Bei Verwendung des elektronischen Spielberichts kommen die vom Verbandsjugendausschuss
für die Saison 2020/21 erlassenen Durchführungsbestimmungen zur Anwendung, die als
Anlage 9 Teil der verbindlichen Bestimmungen ist.
Nur die laut Bericht des Schiedsrichters tatsächlich eingewechselten Spieler/innen gelten,
insbesondere im Sinne des § 8 Nr. 2 bis 5 JO, als in diesem Spiel eingesetzt.
Wird der elektronische Spielbericht nicht verwendet und anstatt das herkömmliche Spielberichts-
formular, ist die unten genannte Anzahl der Spieler/innen, die mit Namen, Vornamen und
Geburtsdatum einzutragen und kann auch wieder gestrichen werden. Alle dann eingetragenen
Spieler bzw. Spielerinnen gelten dann grundsätzlich als eingesetzt (§12 Nr. 3 JO). Ein/-e zweite/-r
Torhüter/-in darf nicht zusätzlich aufgeführt werden.
Bei 11er-Mannschaften maximal 15 Spieler/-innen,
bei 9er-Mannschaften maximal 13 Spieler/-innen,
bei E7er-Mannschaften maximal 11 Spieler/-innen,
bei G- und F-Junioren maximal 15 Spieler/-innen,
Bei Spielbeginn müssen
bei 11er-Mannschaften mindestens 7 Spieler/-innen,
bei 9er-Mannschaften mindestens 6 Spieler/-innen,
bei 6-/7er-Mannschaften mindestens 5 Spieler/-innen
auf dem Spielfeld sein (§ 12 Nr. 3 Satz 1 JO).
Wird die Mindestzahl im laufenden Spiel unterschritten, kann die davon betroffene Mannschaft
(Spielführer/-in) den Abbruch des Spiels verlangen. Das Spiel wird dann entsprechend dem
Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet, mindestens aber mit 0:3 für den Gegner
(§ 12 Nr. 3 Satz 2 JO).
21.4 Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften (§ 8 JO)
Untere Mannschaften sind zweite, dritte oder auch weitere Mannschaften eines Vereins
oder einer Jugendspielgemeinschaft in derselben Altersklasse (z. B.: D2-Junioren oder auch
E3-Junioren etc.). Bei der Anwendung der Regelungen ist zwischen folgenden Wettbewerben
zu unterscheiden:
a) Qualifikationsspiele und Feld-Meisterschaften
b) Hallenmeisterschaften
c) Hessenpokal
Jeder Wettbewerb ist gesondert zu bewerten.
Generelle Einsatzbegrenzung (§ 8 Nr. 2 JO)
In unteren Mannschaften darf nur eine begrenzte Anzahl von Spielerinnen und Spielern
eingesetzt werden, die am voraus gegangenen Pflichtspiel in einer höheren Mannschaft
derselben Altersklasse mitgewirkt haben (Spielbericht, § 12 Nr. 3 Satz 2 JO) und kann stets nur
um eine Stufe erfolgen (Bsp. von E1 zur E2 oder von E2 zur E3, nicht aber von E1 direkt zur E3):
In einer 11er-Manschaft nicht mehr als drei Spieler/-innen
In einer 9er-Mannschaft nicht mehr als zwei Spieler/-innen
In einer 6-/7er-Mannschaft nicht mehr als ein Spieler/ eine Spielerin
In der Hallenrunde nicht mehr als ein Spieler/eine Spielerin
Sonderfall: Erster Pflichtspiel (§ 8 Nr. 2 Satz 3 JO)
Am ersten Pflichtspiel eines Spieljahres dürfen entsprechend der Mannschaftsgröße (11er-, 9er-,
6-/7er-Mannschaften) in unteren Mannschaften jeweils nur drei, zwei oder ein Spieler eingesetzt
werden, die nach der namentlichen Spielermeldung zur höheren Mannschaft zählen.
Einsatz von Spielerinnen und Spieler von unteren Mannschaften (§ 8 Nr. 3 JO)
In höheren Mannschaften können Juniorinnen und Junioren, die am vorherigen Spieltag
in einer unteren Mannschaft gespielt haben, uneingeschränkt eingesetzt werden.
Sonderfall: Letzte Phase der Meisterschaftsrunden (§ 8 Nr. 4 JO)
In den letzten vier Meisterschaftsspielen (Hauptrunden) sowie ggf. in Entscheidungs- und
Relegationsspielen dürfen Spieler/-innen, die in der Rückrunde in mehr als fünf Spielen einer
höheren Mannschaft mitgewirkt haben (Spielbericht, § 12 Nr. 2 Satz 2 JO), nicht mehr in einer
unteren Mannschaft eingesetzt werden.
Unberechtigter Einsatz in unteren Mannschaften
Verstöße führen gemäß § 31 Nr. 3 und 4 StO zu Geldstrafe und Spielverlust.
1.5 Sonderfälle der Spiel- und Einsatzberechtigung (siehe hierzu Anlage 7)
Zweitspielrecht für Junioren (§ 28 JO), Juniorinnen (§ 28 a JO),
Jugendspielgemeinschaften, Juniorenfördervereine
Beim Zweitspielrecht für Junioren und Juniorinnen sowie bei Jugendspielgemeinschaften und
Juniorenfördervereinen sind einige Besonderheiten hinsichtlich der Spiel- und
Einsatzberechtigung zu beachten. Sie sind in Anlage 7 zusammengefasst.
31.6 Spielbericht
A- bis G-Junioren
Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins (können auch schon von
Zuhause eingegeben werden) von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die Vereine
werden angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem
elektronischem Spielbericht ist die Aufstellung von den Mannschaften bis spätestens 30 Minuten
vor Spielbeginn freizugeben § 71 Nr. 4 SpO. Änderungen bzw. Ergänzungen von Namen der
Spieler dürfen danach bis spätestens zum Spielbeginn nur noch unter Kenntnisnahme beider
Mannschaftsverantwortlicher sowie des Schiedsrichters erfolgen. Für diesen Fall erfolgt die
Eingabe in das System üblicherweise im Anschluss an das Spiel durch den Schiedsrichter.
Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden. Die Schiedsrichter geben die
Spielereignisse ebenfalls online ein. Ebenfalls 30 Minuten vor Spielbeginn sind dem SR die
Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen § 71 Nr. 1 SpO.
Ist bei einem Spiel kein Schiedsrichter eingeteilt oder nicht angetreten, ist der (nicht) neutrale
Schiedsrichter in Verbindung mit dem Vereinsjugendmanagers des Heimvereins für die
reibungslose Anwendung des elektronischen Spielberichts verantwortlich.
Die A-, B- und C-Junioren nutzen den digitalen Spielerpass (siehe Anlage 10)
Spielbericht in Schriftform
Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein den elektronischen Spielbericht zu
verwenden, ist ein Spielbericht in schriftlicher Form auszufüllen. Dabei ist folgendes zu beachten:
Über jedes Spiel ist ein Spielbericht in einfacher Ausfertigung, spätestens 5 Tage nach dem
Spieltag, bei der Klassenleitung vorzuliegen. Der Spielbericht ist vollständig (u.a. Ergebnis!)
ausgefüllt spätestens am Tag nach dem Spiel einzusenden. Der Heimverein stellt hierzu einen
ausreichend frankierten und adressierten Briefumschlag.
Für das rechtzeitige Einreichen des Spielberichtes ist ausschließlich die Spielleiterin bzw. der
Spielleiter verantwortlich.
Bei Spielen ohne vom Verband gestelltem/-r Schiedsrichter/-in bestätigen die beiden
Mannschaftsbetreuer/-innen die Angaben mit Unterschrift.
Wird der elektronische Spielbericht nicht vollständig genutzt bzw. der Spielbericht in Papierform
verspätet oder gar nicht eingesendet, erfolgt eine Bestrafung gem. §18 Nr. 4 i oder j.
1.7 Unverzügliche Ergebniseingabe ins DFB-Net (§ 39 JO)
Jedes Spielergebnis (einschließlich ggf. Spielabbruch oder Spielausfall) der A-, B-, C-, D-
und E-Junioren sowie der B-, C- und D-Juniorinnen ist unverzüglich ins DFB-Net einzugeben.
Die unverzügliche Eingabe gilt als erfüllt, wenn sie
bei Spielen, die planmäßig bis 17.00 Uhr beendet sind,
bis spätestens 18.00 Uhr noch am Spieltag,
bei allen anderen Spielen bis spätestens eine Stunde nach Spielschluss
erfolgt ist.
Bei genereller Spielabsetzung für eine oder mehrere Ligen bzw. Spielklassen erfolgt die Eingabe
zentral durch die Administratoren. Im Einzelfall abgesetzte Spiele müssen analog ausgetragenen
Spielen vom jeweiligen Heimverein eingepflegt werden. Für jedes einzelne nicht fristgemäß
eingegebene Ergebnis wird gemäß § 18 Nr. 6 StO eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 5,00
fällig, die ohne Einwirkungsmöglichkeit seitens der Klassenleitung zentral von der
Verbandsgeschäftsstelle eingezogen wird. Die gemäß § 10 a FBGO fälligen Verwaltungskosten
in Höhe von € 15,00 werden jedoch bei mehreren versäumten Eingaben nur einmal pro
laufendem Monat erhoben. Sollte sich die Eingabe durch nicht selbst verursachte Probleme
verzögert haben (Technik, späterer Spielbeginn, späterer Spielschluss, z.B. wegen
Spielunterbrechung) kann eine Bestrafung vermieden werden, wenn am nächsten Tag eine E-
4Mail mit entsprechender Begründung unter Angabe der Spielkennung an dfbnet@hfv-online.de
gesandt wird.
1.8 Spielleitung
Vom HFV werden für folgende Pflichtspiele Schiedsrichter gestellt:
Qualifikationsrunde: A-, B, C-Junioren,
Hauptrunde: A-, B-, C-Junioren, D-Junioren Kreisliga, E-Junioren Kreisliga
B- und C-Juniorinnen
Pokalrunde: A-, B-,C-, D-Junioren generell, sowie E-Junioren ab Viertelfinale,
B- und C-Juniorinnen
Bei allen übrigen Spielen ist der jeweilige Heimverein für die Spielleitung verantwortlich.
Hiervon abweichende Regelungen sind zwischen den beteiligten Vereinen zu vereinbaren. Sie
sind im Spielbericht zu vermerken.
1.9 Ausbleiben der/des vom HFV gestellten Schiedsrichterin oder Schiedsrichters
(§ 33 Nr. 2 JO)
Abweichend von der Regelung für Spiele im Seniorenbereich (§ 69 SpO) darf das angesetzte
Spiel nicht ausfallen.
Das Spiel ist stets auszutragen. Es wird auf jeden Fall als Pflichtspiel gewertet. Fällt das Spiel
aus, so wird die dafür verantwortliche Mannschaft (u.U. auch beide beteiligten Mannschaften)
wegen verschuldeten Spielausfalls gemäß § 44 StO bestraft.
Es ist wie folgt zu verfahren (Reihenfolge beachten!):
ernsthaftes beiderseitiges Bemühen um eine/-n unbeteiligte/-n Schiedsrichter/-in
ein/-e unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in kann von keiner Seite abgelehnt werden
wenn unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in nicht erreichbar, Einigung auf beteiligte/-n
Schiedsrichter/-in bzw. sonstige/-n Spielleiter/-in
erfolgt keine Einigung, muss der Heimverein eine/-n Spielleiter/-in stellen
Vermerk im Spielbericht, wie es zu der anderweitigen Spielleitung gekommen ist
Bestätigung der Angaben durch Unterschriften der beiden Betreuer/innen
Entfällt bei Nutzung des elektronischen Spielberichts
1.10 Spielverlegungen (siehe hierzu auch Anlage 2)
Die offiziellen Terminlisten sind grundsätzlich verbindlich. Die vor ihrer Erstellung schriftlich
eingereichten Terminwünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten und in den Grenzen
sportlicher Vertretbarkeit weitgehend berücksichtigt.
Einzelne Spielverlegungen kommen in beschränktem Umfang noch bei den offiziellen
Rundenbesprechungen in Betracht.
Spielverlegungen können nur noch über die Funktion Anträge Spielverlegungen im DFBnet
beantragt und abgewickelt werden. Für die Anträge wird keine Gebühr erhoben! Sie müssen
spätestens 5 Tage vor dem Spieltermin mit Begründung beim Klassenleiter vorliegen.
51.11 Kurzfristige Spielabsetzung
Eine kurzfristige Spielabsetzung ist nur in zwingenden Gründen möglich, siehe § 39 SpO. Sie
sind einwandfrei nachvollziehbar, schriftlich zu belegen. In Eilfällen kann die schriftliche
Bestätigung unverzüglich nachgereicht werden.
Als zwingende Gründe gelten insbesondere:
Unglücksfälle
Todesfälle (z.B. Spieler, Betreuer, Trainer)
sonstige unabwendbare und nicht voraussehbare Ereignisse
extreme Witterungsbedingungen
Die Spielabsetzung kann nur durch die Klassenleiterin bzw. den Klassenleiter oder im
Bedarfsfall durch die in Anlage 2 geregelte Vertretung erfolgen. Eigenmächtige
Spielabsetzung durch einen Verein kommt nicht in Frage und ist stets strafbar.
Sollten Spiele aus unerheblichen Gründen abgesagt werden, ist zwischen genehmigten und nicht
genehmigten Nichtantritt zu unterscheiden, siehe § 38 SpO:
Genehmigter Nichtantritt: Frist 2 Tage vor dem Spiel. Dieses wird mit 0:3 als verloren
gewertet. Es erfolgt keine weitere Bestrafung
Nicht genehmigter Nichtantritt: Meldung an den Einzelrichter (Rechtsgrundlage §44 StO)
1.12 Spielwertung, Tabellen
Für A-, B-, C-, D- und E-Junioren werden nach Abschluss der Qualifikation und der Hauptrunde
„amtliche“ Tabellen erstellt. Sie werden nach erreichten Punkten und Tordifferenz gegliedert.
Stehen an der Tabellenspitze mehrere Mannschaften punktgleich, so entscheidet
in der Qualifikation in dieser Reihenfolge gemäß § 16a Nr. 2 JO:
der direkte Vergleich nach Punkten nur aus den Spielen untereinander
der direkte Vergleich nach der Tordifferenz nur aus den Spielen untereinander
Tordifferenz aus allen Gruppenspielen
in der Hauptrunde ein Entscheidungsspiel (§ 16 Nr. 2 JO) bei zwei punktgleichen
Mannschaften oder eine Entscheidungsrunde (§ 16 Nr. 3 JO) bei drei und mehr
punktgleichen Mannschaften auch die Spiele in den Klassen ohne Aufstiegsrecht und
Abstiegsregelung sind Pflichtspiele im Sinne des § 12 Nr. 2 SpO.
Die aktuellen Spielergebnisse und Tabellen sind während des Rundenverlaufs stets im DFB-Net
unter www.fussball.de einsehbar.
Die Hauptrunde wird in einer 2er Serie mit Hin- und Rückspiel ausgetragen.
Bei den A-, B- und C-Junioren steigt der Tabellenerste der Kreisliga in die Gruppenliga auf.
Bei den D-Junioren nimmt der Kreismeister an einer Aufstiegsrelegation mit Hin- und
Rückspiel teil.
1.13 Kleinspielfelder
D9-Junioren spielen ebenso wie die E7-, F7- und G6- Junioren ausschließlich auf Kleinspiel-
feldern. Die vorgeschriebenen Maße für diese Kleinspielfelder, bezogen jeweils auf die Alters-
klasse, sind der Anlage 3a zu entnehmen. Querspielfelder sind bei den D9-Junioren nur noch
nach Genehmigung durch den KJA zulässig.
61.14 Sonderregelungen für E-, F- und G-Junioren (§ 13 Nr. 3 bis 9 JO)
Spiele der E2-, F- und G-Junioren sind ausschließlich auf Kleinspielfeldern und nach den
Richtlinien der FAIRPLAY-Liga (siehe Anlage Nr. 8) auszutragen.
E-Junioren und F-Junioren spielen als maximal 7er- Mannschaften (§13 Nr. 2 u. 3 JO),
G-Junioren als maximal 6er Mannschaften (§13 Nr. 4 JO) auf verkleinerten Spielfeldern nach
den Bestimmungen zur FAIRPLAY-Liga. Davon ausgenommen ist die E-Kreisliga, dort wird ein
geprüfter Schiedsrichter vom Kreisschiedsrichterausschuss zur Spielleitung eingeteilt. Ebenso bei
der Pokalrunde ab dem Viertelfinale.
Die Maße für alle Kleinspielfelder sind Anlage 3 zu entnehmen.
Für F- und G-Junioren werden keine Spielwertungen vorgenommen und keine Tabellen erstellt.
Dennoch werden die Spielgruppen getrennt nach ersten und unteren Mannschaften eingeteilt.
In der Sichtungsrunde werden die Spielgruppen nach regionalen Gesichtspunkten gebildet, um
ein Überblick über die Spielstärke der einzelnen Mannschaften zu gewinnen. Diese Erkenntnisse
fließen dann in die Zuordnung zu den Spielgruppen der Hauptrunde ein.
Auch für die F- und G-Junioren gilt eine verbindliche Terminliste. Es handelt sich um
Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter. Unbegründete Spielabsage oder Nichtantreten wird
daher gemäß § 41 StO bestraft.
Für die Spielerinnen und Spieler müssen gültige Spielerpässe vorliegen. Hinsichtlich der Vorlage
von Spielerpässen wird bei den G-Junioren eine Kulanzfrist von maximal vier Spielen eingeräumt.
Der elektronische Spielbericht ist gem. 1.6 zu verwenden
Spielverlegungen (anderer Spieltag, andere Anstoßzeit in derselben Kalenderwoche) können
unter den beteiligten Vereinen frei vereinbart werden. Bei Vorverlegungen ist der Klassenleiter zu
informieren! Soll das Spiel in einer anderen Kalenderwoche als in der Terminliste vorgesehen
ausgetragen werden, sind Spielverlegungsanträge gem. 1.10 zu stellen.
1.15 Letzter Spieltag der Qualifikations- und Hauptrunden
Sämtliche Spiele einer Spielklasse (bzw. Qualifikationsgruppe) an den jeweils letzten Spieltagen
der Qualifikations- bzw. Hauptrunden bei den A-, B-, C-, D- und E-Junioren sollen unabhängig
von anderweitigen Terminwünschen grundsätzlich am selben Tag mit derselben Anstoßzeit
angesetzt werden. Davon kann im Einzelfall aus besonderen Gründen abgewichen werden,
insbesondere dann, wenn ein Spiel für Platzierung bzw. Zuordnung keine Bedeutung mehr hat.
1.16 Pokalrunden
Pokalspiele (nur A-, B-, C, D- und E-Junioren sowie Juniorinnen) werden von der Klassenleitung
gesondert angesetzt. Die Auslosung der Spielpaarungen erfolgt grundsätzlich öffentlich. Zum
Austragungsmodus siehe Anlage 5.
1.17 Ansprechpartner der Klassenleitung
Ansprechpartner der Klassenleitung sind ausschließlich die Vereinsjugendmanager, in
Ausnahmefällen deren Vertreter. Dies gilt für den gesamten Spielbetrieb.
72. Sonderbestimmungen zu den Qualifikationsrunden
2.1 Durchführung der Qualifikationsrunde
Die Qualifikationsrunden gelten als Entscheidungsrunden im Sinne des § 16a JO. Sie werden im
Einrundensystem durchgeführt. Bei Punktgleichheit gilt der direkte Vergleich (siehe Nr. 1.12).
Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so scheidet sie aus dem Wettbewerb aus
(§ 16a Nr. 4 JO).
Eine ausgeschiedene Mannschaft kann jedoch später in der Hauptrunde wieder an den
Pflichtspielen teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Rückmeldung bis zu dem
unter Punkt 3 dieser Bestimmungen genannten Termin. Die zurückgemeldete Mannschaft wird in
der Regel in die unterste Kreisklasse eingestuft. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann
der KJA eine anderweitige Einstufung vornehmen.
2.2 Zuordnungsbestimmungen
Die Zuordnungsbestimmungen (Einzug in die Kreisligen, Zuteilung in die Kreisklassen) sind in der
Anlage 4 festgelegt.
Absteigern aus den Gruppenligen steht grundsätzlich die Zuordnung in die Kreisliga ihrer
Altersklasse zu. Sofern keine gesonderte Vereinbarung erfolgt, können sie einer der
Qualifikationsgruppen zugeordnet werden. Ihre Spiele werden dann nicht in die Wertung
einbezogen. Es handelt sich vielmehr um Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter.
Die Absteiger können jedoch auch auf das Privileg des direkten Einzugs in die Kreisliga schriftlich
verzichten. Sie nehmen dann wie alle anderen Mannschaften an der normalen Qualifikation teil
und werden danach entsprechend zugeordnet.
3. Nach- und Rückmeldung von Mannschaften – Termine
A-, B-, C-, D-, E-, F- und G-Junioren 30. September 2020
Nachmeldungen außerhalb der vorgegebenen Termine werden im Rahmen der Möglichkeiten
unter sportlichen Gesichtspunkten ggf. berücksichtigt.
Groß-Umstadt, im September 2020 im Original gezeichnet
Jochen Bäcker, KJW
8Anlage 1
Handshake
Vor dem Spiel
(verpflichtend)
1. Der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin führt die Mannschaften auf das Spielfeld.
2. Die Mannschaften reihen sich jeweils auf der Seite der eigenen Auswechselbank
neben dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin auf.
3. Der Spielführer/die Spielführerin der Gastmannschaft führt sein/ihr Team zum
Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin und an der Heimmannschaft
vorbei.
4. Der Spielführer/die Spielführerin der Heimmannschaft führt sein/ihr Team zum
Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin vorbei.
5. Die Seitenwahl wird mit einem Handschlag zwischen den Spielführern/innen und dem
Schiedsrichter/der Schiedsrichterin beendet.
6. Währenddessen: Begrüßung der Trainer/innen und der Ersatzspieler/innen beider
Teams per Handshake am Spielfeldrand.
Während des Spiels
1. In den verschiedensten Situationen versuchen an Fair-Play zu denken und dies auch
sichtbar machen. Beispielsweise:
o Nach einem Foul folgt die Entschuldigung beim Gegenspieler (m/w) im
Idealfall per Handschlag.
o Ausgewechselte Spieler/innen (m/w) klatschen sich mit dem eingewechselten
Mitspieler per Handschlag ab.
o Man gibt gegenüber dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin zu, dass man als
letzte am Ball war.
o Etc.
Nach dem Spiel
Unmittelbar nach dem Abpfiff sollten sich möglichst alle Spieler/innen, Trainer/innen,
Betreuer/innen und Schiedsrichter/innen auf dem Spielfeld sammeln und sich untereinander
per Handshake verabschieden (formlos). Insbesondere die Verantwortlichen (Trainer/innen
und Betreuer/innen), sollten nach dem Spiel in ihren Vorbildfunktionen agieren, vorweg
gehen und diese Art des sportlich und fairen Miteinanders demonstrieren. In Einzelfällen,
sofern von enormen Konfliktpotenzial zwischen den Spielern zu erwarten ist, soll von dieser
Vorgehensweise abgesehen werden.Anlage 2
Klassenleitung und Vertretung
Sofern aus der Sicht einer beteiligten Mannschaft eine kurzfristige Spielabsetzung
gemäß Punkt 1.10 der Verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden
erforderlich wird, ist wie folgt zu verfahren:
1. Kontaktaufnahme zum Klassenleiter, der endgültig über das Anliegen entscheidet.
2. Ist der Klassenleiter nachweislich nicht erreichbar, übernimmt der fest nominierte
ständige Vertreter die Entscheidung.
3. Sofern in Ausnahmefällen keine der vorgenannten Personen erreicht werden
konnte, sollte sich der betroffene Verein an den Kreisjugendwart oder seinen
Stellvertreter wenden.
4. Bei längerer Abwesenheit des Klassenleiters (z.B. wegen Krankheit, Kur oder
längerer Reise) erfolgt hinsichtlich der Klassenleitung eine gesonderte
Übergangsregelung. Solche Fälle werden jeweils den Vereinen per E-Mail sowie
auf der Homepage des Kreisfußballausschusses Dieburg (aufzurufen über
www.hfv-online.de ) mitgeteilt.
Klassenleitung 2020/21
Spielklasse/Liga Klassenleitung Vertretung
A-Junioren Qualifikation Peter Lotz Frank Weber
A-Junioren Kreisliga Wolfgang Ducke Kerstin Schwinn
A-Junioren Kreisklasse 1 Peter Lotz Frank Weber
B-Junioren Qualifikation Peter Lotz Frank Weber
B-Junioren Kreisliga Peter Lotz Frank Weber
B-Junioren Kreisklassen 1 und 2 Kerstin Schwinn Wolfgang Ducke
C-Junioren Qualifikation Grp. 1 u. 2 Frank Weber Peter Lotz
C-Junioren Qualifikation Grp. 2 u. 3 Wolfgang Ducke Kerstin Schwinn
C-Junioren Kreisliga Frank Weber Peter Lotz
C-Junioren Kreisklasse 1 Wolfgang Ducke Kerstin Schwinn
C-Junioren Kreisklasse 2 Frank Weber Peter Lotz
D-Junioren Carsten Schmieder Manfred Speck
E-Junioren Manfred Speck Carsten Schmieder
F-Junioren Mario Rizzo Roger Spalt
G-Junioren Roger Spalt Mario Rizzo
Grau unterlegte Zeilen betreffen Klassenleiter/innen aus dem Fußballkreis Odenwald
Die Erreichbarkeit der Klassenleitung ist der aktuellen Anschriftenliste zu
entnehmen. Spielabsetzungen ohne Beteiligung der Klassenleitung sind
ausnahmslos unzulässig! Generelle Spielabsetzungen werden auf der Homepage
(s.o.) und in der regionalen Presse veröffentlicht.
Bäcker, KJW 09/20Anlage 3
Maße für Kleinspielfelder
1. D9-Junioren
Ideale Außenmaße (zugleich maximale Maße) 70 x 50 Meter = 3500 m²
Mindestmaße 65 x 45 Meter = 2925 m²
Entspricht das Normalspielfeld ungefähr den Idealmaßen (105 x 68 Meter) kann das
Spielfeld für D9-Junioren alternativ aufgebracht werden:
längs von Außenlinie Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes
(Schaubild 1)
längs eingerückt von Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes
(Schaubild 2)
quer zum Normalspielfeld mit annähernd gesamter Breite einer Hälfte des
Normalspielfeldes (nur nach Genehmigung durch den KJA) (Schaubild 3)
2. E7-Junioren
Maximale Außenmaße 60 x 40 Meter = 2400 m².
Mindestmaße 55 x 35 Meter = 1925 m² (Schaubild 4)
Das Feld kann beliebig auf einem Normalspielfeld platziert werden. Zwei
Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich
3. F7- Junioren
Außenmaße 40 x 35 Meter = 1400 m² (Schaubild 5a)
Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich
4. G6-Junioren
Außenmaße 35 x 32 Meter = 1120 m² (Schaubild 5b)
Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich.
5. Strafraummaße, Torraum, Strafstoßmarke, Mittelkreis
D9- und E7-Junioren: 12 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 12
Meter ins Spielfeld.
F7- und G6-Junioren: 10 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 10
Meter ins Spielfeld.
Auf den Torraum kann verzichtet werden.
Strafstoßmarke: 8 Meter
Auf den Mittelkreis und den Abstandskreis beim Strafstoß kann verzichtet werden.
6. Größe der Tore
5 x 2 Meter
7. Alternative zur Kennzeichnung des Spielfeldes durch Linien oder Bänder
Spielfeld- und Strafraumbegrenzungen können an Stelle von aufgebrachten Linien
oder Bändern auch durch in angemessenen Abständen (ca. 10 bis 12 Meter)
ausgelegte Markierungsteller gekennzeichnet werden.Anlage 3a
Ballgrößen und -gewichte gemäß
§ 13 Jugendordnung
Altersklasse Größe Gewicht
A-Junioren 5 430 g
B-Junioren 5 430 g
C-Junioren 5 430 g
D-Junioren 4/5 350 gr.
E-Junioren 4 290 g / 350 g
F-Junioren 3/4 290 gr.
G-Junioren 3 290 gr.
Vereinfachte Spielregeln für den Kinderfußball (G- bis E-Junioren)
Abseits ist aufgehoben!
Keine Rückpassregel für die Torhüter!
Der Abstoß kann auch als Abwurf erfolgen!
Bei den G- und F-Junioren hat ein falscher Einwurf keine Konsequenz, das
Spiel läuft weiter. Bei den E-Junioren bekommt der Spieler die Möglichkeit,
den Einwurf nach einer Erklärung ("Mit beiden Händen über Kopf") durch den
Spielleiter zu wiederholen.Anlage 4 - Zuordnungsbestimmungen 2020/21 - Stand: 02.09.2020
Meldezahlen Qualifikation Einzug KL KK 1 KK 2 Aufstieg
KAT GES GL/VL KRS DI KRS ODW GR M/GR M Kriterien M Kriterien M Kriterien GL
1x4 5 DI + 2 ODW 4 DI + 2 ODW
DI: 1 Absteiger GL und Ein 3., die 4. und 5.
A 11 2 9 4 7 die 1. und 2. der 6 der Qualifikations- Kreismeister
1x5 Qualifikations-gruppen gruppen
5 5 DI + 2 ODW 5 DI + 2 ODW
5 DI + 1 ODW
DI: 1 Absteiger GL und DI: Zwei 2. und die 3.
B 18 3 15 3 3x5 7 die 1. und ein 2. der 7 der Qualifikations- 6 DI: Die 4. und 5. der Kreismeister
Qualifikations-gruppen
(1 GL) Qualifikations-gruppen gruppen
Gemeinsame Qualifikation DI und ODW C-Junioren
9
Die 1. und 2. der Die 3. und 4. der Die 5. und 6. der
C 18 3 15 4 4x6 8 Qualifikationsgruppen 8 Qualifikationsgruppen 8 Qualifikationsgruppen Kreismeister
(1 GL)
Die 3., der relativ beste
Zwei 4. und zwei relativ
4. der Kreismeister nimmt an
besten 5. der
Die 1. und 2. der Qualifikationsgruppen Relegation teil. Hin-
D1 19 1 18 --- 3 3x6 6 Qualifikations-gruppen 6 und die 1. und 2. der 6 Qualifikationsgruppen
und Rückspiel gegen
und die 2. der D2-
D2-Qualifikations- Relegant GL
Qualifikations-gruppen
gruppen
Ein 5 und die 6. der
Qualifikationgruppen Die 4., 5. und 6. der D2-
D2 12 --- 12 --- 2 2x6 KK3 und die 3. der D2- KK4 Qualifikations-gruppen kein Aufstieg
Qualifikations-gruppen
1x7 Der Kreismeister nimmt
Die 1. und 2. der Die 3.und 4. der Die 5., 6. und 7. der an der Qualiftikation
E1 25 --- 25 --- 4 8 Qualifikationsgruppe 8 Qualifikationsgruppen 9 Qulifikationsgruppen zum Wolfgang-
3x6 Schlosser-Cup teil
Die 1., 2., 3. und 4. der Die 5., 6., 7 und 8. der
E2 16 --- 16 --- 2 2x8 KK3 Qualifikations-gruppen KK4 Qualifikations-gruppen kein AufstiegAnlage 5
Pokalspiele – Durchführungsbestimmung
Die Anmeldung von Juniorenmannschaften zur den Pokalrunden ist den Vereinen bzw.
Jugendspielgemeinschaften (JSG) freigestellt.
Jeder Verein bzw. jede JSG kann in jeder Altersklasse (A- bis E-Junioren) mit einer Mannschaft an
den Pokalrunden auf Kreisebene teilnehmen. Ausgenommen sind hiervon die Mannschaften der
Altersklassen A- bis C-Junioren, die Verbandsliga und höher spielen. Sie sind schon für den
Hessenpokal (A- und B-Junioren) bzw. Regionalpokal (C-Junioren) qualifiziert.
Für die teilnehmenden Mannschaften sind die angesetzten Pokalspiele Verbandsspiele im Sinne des
§ 44 StO.
Die Pokalrunden werden von den Klassenleitern angesetzt und nach den folgenden Bestimmungen
durchgeführt:
1. Begradigungsrunde
Für die Pokalrunden ist jeweils eine durch vier teilbare Anzahl an Mannschaften anzustreben.
Sollte die Anzahl der gemeldeten Mannschaften diese Vorgabe nicht erfüllen, so wird vor oder
unmittelbar nach der ersten Hauptrunde eine Begradigungsrunde gespielt, um eine durch vier
teilbare Zahl zu erreichen.
Die Teilnehmer an der Begradigungsrunde werden ausgelost, die übrigen Mannschaften
haben für diese Runde Freilos.
2. Heimrecht
Gemäß Nr. 4 der Durchführungsbestimmungen des HFV für Pokalspiele der Junioren
(Anhang 4 zu Satzung und Ordnungen) hat die jeweils klassentiefere Mannschaft Heimrecht.
Gehören die beiden Mannschaften der gleichen Spielklasse an (gilt auch während der
Qualifikation), wird das Heimrecht ausgelost. In gegenseitigem Einvernehmen kann das
Heimrecht getauscht werden.
3. Auslosung
Die Auslosung der einzelnen Runden erfolgt öffentlich. Über Ort und Zeit der Auslosung
werden die beteiligten Vereine auf der Homepage des KFA Dieburg (aufzurufen über:
www.hfv-online.de ), in der regionalen Presse oder auf Tagungen informiert.
4. Verlängerung, Elfmeterschießen
Pokalspiele müssen zu einer Entscheidung führen. Steht es nach regulärer Spieldauer
unentschieden, erfolgt eine Verlängerung gemäß Punkt 1.2 unserer verbindlichen
Bestimmungen analog § 16 Nr. 3 JO.
Führt auch die Verlängerung nicht zu einer Entscheidung, so wird der Sieger durch ein
Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) gemäß Anlage 7 ermittelt.
5. Endspiel
Das Endspiel jeder Pokalrunde soll auf neutralem Platz stattfinden. Mehrere Endspiele
können im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung angesetzt werden. Sollte sich kein
neutraler Platz zur Ausrichtung finden, kann auch für das Endspiel das Heimrecht ausgelost
werden. Für diese Auslosung trifft Punkt 2 nicht zu.
6. Kosten
Bei zugelostem Heimrecht trägt der Heimverein alle Kosten. Eine Entschädigung für
Fahrtkosten der reisenden Mannschaft erfolgt nicht. Findet ein Endspiel auf neutralem Platz
statt, so werden die anfallenden Kosten zwischen den beteiligten Mannschaften (Verein bzw.
JSG) zu gleichen Teilen übernommen. Für Platzaufbau, Gestellung der Spielbälle,
Pausengetränke sowie Kabinen und Duschen Nutzung werden dem ausrichtenden Verein
bei A- und B-Junioren € 50,00, bei C- und D-Junioren € 40,00 und bei E-Junioren € 30,00
pauschal vergütet.Anlage 6
Durchführungsbestimmungen
für
Elfmeterschießen
(bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen)
Ein Elf- bzw. Achtmeterschießen wird erforderlich, wenn ein Entscheidungsspiel gemäß § 16
JO oder ein Pokalspiel (siehe Anlage 5) auch nach Verlängerung noch nicht entschieden ist.
Für die Durchführung gelten in Anlehnung an die Richtlinien der FIFA und des DFB die
nachfolgenden Bestimmungen:
1. Auswahl des Tores
Es steht der Schiedsrichterin oder dem Schiedsrichter frei, das Tor zur Ausführung auf
Grund der Gegebenheiten vor Ort eigenständig auszuwählen oder durch Auslosung
festzulegen. Eine eigenständige Bestimmung braucht nicht gerechtfertigt zu werden.
2. Auslosung der Reihenfolge
Auslosung durch Schiedsrichter in Anwesenheit beider Spielführer
3. Berechtigte Spieler
Schießen dürfen nur Spieler, die sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befunden
haben. Jeder dieser Spieler darf zu jedem folgenden Schuss den Platz des Torwarts
einnehmen.
4. Ersatz des Torwartes
Wenn sich der Torwart während des Elfmeterschießens verletzt und deshalb das Tor
nicht mehr hüten kann, darf er auch durch einen der Ersatzspieler ersetzt werden, die
sich zum Ende der Verlängerung nicht im Spiel befunden haben.
5. Grundsatz: Fünf Torschüsse
Beide Mannschaften führen abwechselnd jeweils fünf Torschüsse durch fünf
verschiedene Spieler aus. Die Torschüsse werden nicht fortgesetzt, wenn eine
Mannschaft so viele Tore erzielt hat, dass sie bereits als Gewinner feststeht.
6. Fortführung bei Gleichstand nach jeweils fünf Torschüssen
Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche
Anzahl an Toren erzielt haben, werden die Torschüsse abwechselnd in gleicher
Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein
Tor mehr erzielt hat als die andere.
7. Aufenthalt nicht beteiligter Spieler
Alle Spieler – mit Ausnahme des Schützen und der beiden Torwarte – sollen sich im
Mittelkreis aufhalten, während die Torschüsse ausgeführt werden.
8. Aufenthalt des nicht beteiligten Torwartes
Der Torwart der Mannschaft, die den Torschuss ausführt, muss sich auf dem Spielfeld
außerhalb des Strafraums aufhalten, mindestens 9,15 Meter von der Strafstoßmarke
entfernt. Er darf keinerlei Einfluss auf den Schützen oder den Torwart der anderen
Mannschaft nehmen.Anlage 7
Spezielle Arten der Spiel- und Einsatzberechtigung
1. Zweitspielrecht (nur für Junioren) – § 28 JO
Die Spielberechtigung für den Zweitverein gilt ausschließlich für die eigene Altersklasse.
Weiterhin kann der Spieler in der nächsthöheren Altersklasse des Stammvereins eingesetzt
werden. Besteht beim Stammverein auch hier keine Spielmöglichkeit, ist der Einsatz in der
nächsthöheren Altersklasse beim Zweitverein erlaubt § 28 Nr. 5 JO.
A-Junioren dürfen nach Maßgabe von § 29 JO nur im Stammverein, nicht aber im Zweitverein,
in einer Seniorenmannschaft eingesetzt werden (Verstoß: § 31 StO).
Das Zweitspielrecht endet automatisch mit dem Ende des Spieljahrs. Für jedes weitere Spieljahr
muss es neu beantragt werden.
Jeder neu ausgestellte Spielerpass mit Zweitspielrecht ist mit einem zeitnahen Passbild des
Spielers zu versehen, das der Stammverein zu überstempeln hat.
2. Zweitspielrecht (nur für Juniorinnen) – § 28 a JO
Ist nun analog zum Zweitspielrecht der Junioren des § 28 JO. Mit Ausnahme, dass das
Zweitspielrecht entweder für eine Juniorinnen- oder Juniorenmannschaft erteilt werden kann.
3. Jugendspielgemeinschaften (JSG) – §§ 34 JO, Anhang 12
Dem Genehmigungsantrag sind Listen mit sämtlichen Spielerinnen und Spielern der beteiligten
Vereine für die jeweilige Altersklasse beizufügen.
Ausschlaggebend für die Genehmigung der JSG ist die Feststellung eines Spielermangels, der
einen eigenständigen Spielbetrieb realistisch nicht zulässt. Der Kreisjugendausschuss orientiert sich
hierzu vorrangig an den eingereichten Spielerlisten. Daher sind die Spielerlisten wichtigster
Bestandteil des Antrags auf Genehmigung.
Folglich sind nach der Genehmigung nur solche Spielerinnen bzw. Spieler in Mannschaften der JSG
einsatzberechtigt, die auf den eingereichten Spielerlisten für die jeweilige Altersklasse aufgeführt
worden sind (Verstoß § 31 StO). Später hinzukommende Spielerinnen und Spieler (Vereinswechsel,
erstmalige Spielberechtigung, Zweitspielrecht) sind darüber hinaus sofort einsatzberechtigt.
Spielerinnen bzw. Spieler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für ihren Verein
spielberechtigt waren, ohne auf der Spielerliste aufgeführt worden zu sein, sind vorerst für die
JSG-Mannschaft nicht einsatzberechtigt. Auf beim KJW einzureichendem Antrag wird nach
sportlichen Gesichtspunkten entschieden, ob und ggf. ab wann die Spielerin bzw. der Spieler
eingesetzt werdend darf.
Spielerinnen und Spieler der nächstjüngeren Altersklasse aller an der JSG beteiligten Vereine
dürfen in der JSG-Mannschaft eingesetzt werden.
Spielerinnen, die in ihrem Verein in einer am normalen Pflichtspielbetrieb teilnehmenden
Juniorinnenmannschaft spielen, brauchen nicht auf Spielerlisten zum Genehmigungsantrag für eine
Junioren-JSG aufgeführt zu werden. Nach Maßgabe von § 14 Nr. 5 JO können solche Juniorinnen
auch in JSG-Mannschaften der Junioren eingesetzt werden.
4. Juniorenfördervereine (JFV) – § 15 a JO, Anhang 13
Alle Spieler müssen für den JFV spielberechtigt sein. Neben dem JFV wird auch der Stammverein
im Spielerpass eingetragen. Spieler, die von einem nicht am JFV beteiligten Verein zum JFV
wechseln möchten, müssen sich daher für einen der am JFV beteiligten Vereine als Stammverein
entscheiden.
Spieler, die bei einem der Stammvereine verblieben sind, dürfen nicht im JFV eingesetzt werden.
Für den JFV spielberechtigte Spieler dürfen nicht in Juniorenmannschaften ihres Stammvereins
eingesetzt werden.
Auch für einen JFV kann ein Zweitspielrecht (§ 28 JO) erteilt werden. A-Junioren des JFV dürfen
nach Maßgabe von § 29 JO nur in Seniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden.Anlage 8 – FAIRPLAY-Liga
1. Die Schiedsrichter-Regel
Kinder entscheiden selbst und Regeln im Kinderfußball sind einfach
spielen ohne Schiedsrichter
Fußballregeln bleiben Da kein Schiedsrichter auf dem Platz ist, lernen die
unverändert: Tor - Toraus - Foul - Kinder Verantwortung für sich selbst und
Eckball - Hand uws. Mitverantwortung für andere zu übernehmen
Kinder lernen, Entscheidungen Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den
zu treffen und zu akzeptieren Trainern, die am Spielfeldrand gemeinsam in der
Coachingzone stehen und bei strittigen
Entscheidungen eingreifen
2. Die Fan-Regel
Eltern/Fans halten Abstand zum Durch eine ca. 15 Meter vom Spielfeld entfernte
Spielfeld "Fanzone" wir die direkte Ansprache an die Kinder
von außen unterbunden
Kinder können dadurch ihre Spiel wird den Kindern "zurückgegeben"
eigene Kreativität im Spiel
entfalten
3. Die Trainer-Regel
Trainer begleiten das Spiel aus der Coachingzone Trainer verstehen sich als
Partner im sportlich fairen
Wettkampf
Trainer geben nur die nötigsten Anweisungen Trainer verstehen sich als
Vorbilder
Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern
(siehe Schiedsrichter-Regel)Anlage 9
Durchführungsbestimmungen im Rahmen der Nutzung
des elektronischen Spielberichtes
gemäß § 12 Nr. 3 (letzter Satz) Jugendordnung
§ 12 Nr. 3 letzter Satz Jugendordnung (JO) gesteht dem Verbandsjugendausschuss zu, für
Spielklassen, in denen der elektronische Spielbericht verwendet wird, abweichende
Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen des § 12 Nr. 3 JO zu erlassen.
Für Spielklassen, in denen der elektronische Spielbericht verwendet wird (das sind in der
Regel alle Spielklassen mit Meisterschaftsspielbetrieb) gilt daher für die Saison 2020/2021:
§ 12 Nr. 3 wird im Rahmen einer Durchführungsbestimmung für die Nutzung des
elektronischen Spielbetriebes durch folgenden Wortlaut ersetzt:
I. Auf dem Spielbericht dürfen so viele Spieler mit Vor- und Zunamen sowie mit
Geburtsdatum eingetragen werden, wie Felder zur Eintragung vorhanden sind.
II. Neben den 11 Spielern der 11er-Mannschaften, den 9 Spielern der 9er-Mannschaften
und den 7 Spielern der 7er-Mannschaften sind im Pflichtspiel auf dem Spielbericht die bis
zu 4 Spieler, die eingewechselt wurden, nach Spielende zu markieren. Im
Freundschaftsspiel sind alle eingewechselten Spieler zu markieren. Zu beachten ist
zusätzlich die Sonderregelung zum Auswechselkontingent (5 Spieler) in der B-Junioren-
Hessenliga.
III. Diese Eintragungen sind im Spielbericht durch den Schiedsrichter vorzunehmen. Wird
das Spiel durch einen nicht neutralen Schiedsrichter geleitet, so ist dieser in Verbindung
mit dem Heimverein verpflichtet, die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen.
IV. Zu beachten sind weiterhin die im Rahmen der Durchführungsbestimmungen zum
Spielbetrieb für jede Klasse erlassenen Regelungen zur Nutzung des elektronischen
Spielberichtes und im Bedarfsfall die Durchführungsbestimmungen nach § 9a der
Jugendordnung („digitaler Spielerpass“).
Verbandsjugendausschuss,
Grünberg, im August 2020Durchführungsbestimmungen zu § 9a)
der Jugendordnung für die Spielzeit 2020/2021
1. Prüfung und Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung (Spielerpass) nach § 9
Jugendordnung - gilt für die Spielklassen ohne Nutzung der digitalen
Passkontrolle
1.1 Hinweise an alle Vereine
Allen Vereinen wird empfohlen, ein Bild ihrer Spieler-/innen in die Spielberechtigungsliste
des DFBnet hochzuladen, um so möglichen Problemen bezüglich der Legitimation von
Spielern/Spielerinnen vorzubeugen.
1.2 Vorzulegende Unterlagen
Der Platzverein hat dem Schiedsrichter und dem Gastverein eine Möglichkeit zur
Bearbeitung des elektronischen Spielberichts rechtzeitig vor Spielbeginn zur Verfügung zu
stellen. Zu beachten sind gegebenenfalls auch die Durchführungsbestimmungen zur
Nutzung des elektronischen Spielberichtes. Außer in den unter 2.1. aufgeführten
Spielklassen sind in allen anderen Spielklassen 30 Minuten vor Beginn eines Spieles dem
Schiedsrichter von beiden Mannschaften die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen. Diese
stehen dem Schiedsrichter bis nach Spielschluss zur Verfügung.
1.3 Reihenfolge der Prüfungen
Der Schiedsrichter überprüft die Spiel- und Einsatzberechtigung anhand des Spielberichtes
und den vorgelegten Spielerpässen.
1.4 Ersatzlegitimation
Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung bei fehlendem Spielerpass auch in
Form eines Ausdrucks aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine
Online-Überprüfung geführt werden. Der Spielerpass kann nicht durch eine Kopie ersetzt
werden. Kann der Spielerpass nicht vorgelegt werden, soll sich die Spielerin oder der Spieler
durch einen anderen amtlichen Ausweis mit Lichtbild zweifelsfrei identifizieren. Ist auch ein
solcher Ausweis nicht verfügbar, sind von dem Schiedsrichter alle sich bietenden Mittel
auszuschöpfen, um die Identität der Spielerin oder des Spielers anderweitig fest zustellen,
insbesondere durch Befragen des Gegners oder von Vertrauenspersonen. Die korrekte
Identität ist in solchen Fällen durch die Spielerin oder den Spieler mittels Unterschrift und
handschriftlicher Angabe des Geburtsdatums auf dem Ausdruck des Spielberichts zu
bestätigen und durch den Verein an den Klassenleiter zu senden.
1.5 Hinweispflicht des Schiedsrichters bei fehlender Legitimation
Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von
Pässen, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im Sinne des § 9 Nr. 3
Jugendordnung auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen. Die Schiedsrichter sollen im
Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” berichten, falls sie die Vereine auf fehlende
Legitimationsdokumente hingewiesen haben. Die Vereine sind, insbesondere unabhängig
von der Tatsache, ob ein Hinweis durch den Schiedsrichter erfolgt oder nicht, für die
Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den Nachweis für die Spiel- und
Einsatzberechtigung ihrer Spieler/-innen allein und voll verantwortlich. Insofern haben die
Vereine die Rechtsfolgen bezüglich des Einsatzes von nicht spiel- oder einsatzberechtigten
Spielern/-innen zu tragen.
1.6 Eintragungen im Spielbericht
Konnten sich Spieler nur ersatzweise legitimieren (siehe Nr. 1.4), ist dies vom Schiedsrichter
im Spielbericht unter „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Die Vereine müssen dann
innerhalb von 4 Tagen nach dem Spiel ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste laden
oder den Spielerpass vorlegen.1.7 Gesichtskontrolle und Einsichtnahme Pässe
Eine sogenannte Gesichtskontrolle ist nicht mehr verpflichtend. Dem Schiedsrichter ist es
jedoch nicht unter-sagt, geäußerten oder bestehenden Zweifeln an der Spiel- oder
Einsatzberechtigung einzelner Spieler/-innen nachzugehen. Sollte ein Verein im Einzelfall
berechtigte Zweifel hinsichtlich der Spiel- und Einsatzberechtigung eines Spielers/-in haben,
so kann dies dem Schiedsrichter weiterhin mitgeteilt werden, woraufhin der Schiedsrichter,
falls erforderlich, dann im Rahmen der sogenannten „Gesichtskontrolle“ die Identität sowie
die Rückennummer des Trikots, des/r betreffenden Spielers/in punktuell überprüfen soll.
Über entsprechende Vorgänge (bspw. Anzeigen und durchgeführte Kontrollen) ist im
Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” zu berichten.
Der Spielführer sowie der Mannschaftsbegleiter des jeweiligen Vereins haben das Recht, die
Spielerpässe einzusehen. Diese können bis unmittelbar vor dem Spiel auf den
Schiedsrichter zugehen und sich bei diesem über die Richtigkeit der Eintragungen im
Spielbericht und den Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigungen der einzusetzenden
Spieler/-innen vergewissern, um Missverständnisse bereits im Vorfeld auszuräumen.
2. Prüfung und Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung in besonderen Spiel-
klassen nach § 9a) Jugendordnung
2.1 Festlegung der Spielklassen
Nach den Bestimmungen des § 9a) der Jugendordnung werden für die nachstehend
aufgeführten Spielklassen die Prüfung sowie der Nachweis der Spiel- und
Einsatzberechtigung abweichend von den Bestimmungen des § 9 der Jugendordnung
angepasst.
JUNIOREN:
A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren F-Junioren G-Junioren
Verbandsebene
(Hessen-/Verbandsligen)
Hessenliga X X X
Verbandsliga X X X
Regionalebene
(Gruppenliga)
Kassel X X X X
Gießen-Marburg X X X X
Fulda X X X X
Frankfurt X X X X
Darmstadt X X X X
Wiesbaden X X X X
Kreisebene
(Kreisliga/Kreisklasse)
Kassel X X X X X X X
Werra-Meißner X X X X
Schwalm-Eder X X X X X
Waldeck
Hofgeismar-Wolfhag. X X X X X X X
Marburg X X X X
Alsfeld X X X X X X X
Gießen X X X X X X X
Wetzlar
Dillenburg X X X X
Biedenkopf
Frankenberg X X X X X X X
Fulda X X X X X X XSchlüchtern X X X X X
Lauterbach-Hünfeld X X X X X X X
Hersfeld-Rotenburg X X X X X X X
Frankfurt X X X X X X X
Friedberg X X X X X X X
Büdingen X X X X X X
Gelnhausen X X X X X
Hanau X X X X X X X
Offenbach X X X X X X X
Hochtaunus X X X X X X X
Darmstadt X X X X X X X
Dieburg X X X
Odenwald X X X
Bergstraße X X X X
Groß-Gerau X X X
Wiesbaden X X X X X X X
Maintaunus X X X X X
Rheingau-Taunus X X X X X X X
Limburg-Weilburg
JUNIORINNEN:
B-Juniorinnen: alle Hessen-, Verbands- und Gruppenligen, Kreisliga Hersfeld-Rotenburg
C-Juniorinnen: alle Hessen-, Verbands- und Gruppenligen
2.2 Verpflichtungen für die Vereine
Vereine, deren Mannschaften in den unter 2.1. aufgeführten Spielklassen am Spielbetrieb
teilnehmen, sind verpflichtet, für Spieler/-innen ein Bild in die Spielberechtigungsliste des
DFBnet hochzuladen. Die Spieler/-innen müssen auf dem Bild mit Schulterbereich eindeutig
identifizierbar sein. Das Hochladen der Bilder hat bis spätestens einen Tag vor dem ersten
Spieltag der aktuellen Spielzeit der jeweiligen Spielklasse zu erfolgen.
Für Spieler/-innen der oben genannten Spielklassen, die erst nach dem ersten Spieltag der
Spielberechtigungsliste des jeweiligen Vereins hinzugefügt werden, ist ebenfalls
unverzüglich ein Bild in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen. Weiterhin sind
von den Vereinen ein aktueller Ausdruck der Spielberechtigungsliste mit Spielerfotos sowie
die Spielerpässe zu den Spielen mitzuführen. Dies soll vornehmlich der Legitimation dienen,
sofern kein Zugriff auf die Spielrechtsprüfung im DFBnet besteht.
2.3 Kontrolle der Spiel- und Einsatzberechtigung
2.3.1 Vorzulegende Unterlagen
Der Platzverein hat dem Schiedsrichter und dem Gastverein eine Möglichkeit zur
Bearbeitung des elektronischen Spielberichts rechtzeitig vor Spielbeginn zur Verfügung zu
stellen. Falls kein Zugriff auf den elektronischen Spielbericht besteht, sind dem
Schiedsrichter vor dem Spiel ein ausgefüllter Spielberichtsbogen sowie von beiden Vereinen
der Ausdruck der Spielberechtigungsliste mit Spielfotos zu übergeben.
Für Spieler, für die kein Bild in der Spielberechtigungsliste hochgeladen ist, sind die Vereine
verpflichtet, unaufgefordert den Spielerpass beim Schiedsrichter vorzulegen.
2.3.2 Reihenfolge der Prüfungen
Der Schiedsrichter überprüft die Spiel- und Einsatzberechtigung je nach den vorhandenen
Möglichkeiten mit folgender Priorität:
a) Spielrechtsprüfung mit dem elektronischen Spielbericht im DFBnet
b) Ausgedruckter Spielbericht und ausgedruckte Spielberechtigungslisten mit
Spielerfotosc) Spielrechtsprüfung mit dem elektronischen Spielbericht im DFBnet und vorgelegtem
Spielerpass
d) Ausgedruckter Spielbericht und vorgelegtem Spielerpass
2.3.3 Ersatzlegitimation
Ist der Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung anhand der unter den Buchstaben
2.3.2. a) bis d) auf-geführten Varianten nicht möglich, kann sich der/die Spieler/in durch eine
andere Form (siehe Nr. 1.4) legitimieren.
2.4 Hinweispflicht des Schiedsrichters bei fehlender Legitimation
Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von
hochgeladenen Bildern, fehlenden Pässen, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten
im Sinne der Nr. 1.4 oder auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen. Die Schiedsrichter sollen
im Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” berichten, falls sie die Vereine auf fehlende
Legitimationsmittel hingewiesen haben.
Die Vereine sind, insbesondere unabhängig von der Tatsache, ob ein Hinweis durch den
Schiedsrichter erfolgt oder nicht, für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den
Nachweis für die Spiel- und Einsatzberechtigung ihrer Spieler/-innen allein und voll
verantwortlich. Insofern haben die Vereine die Rechtsfolgen bzgl. des Einsatzes von nicht
spiel- oder einsatzberechtigten Spielern/-innen zu tragen.
2.5 Eintragungen im Spielbericht
Konnten sich Spieler nur nach Nr. 1.4 legitimieren, ist dies vom Schiedsrichter im
Spielbericht unter „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Die Vereine müssen dann
innerhalb von 4 Tagen nach dem Spiel ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste laden
oder den Spielerpass vorlegen.
3 Freigabe des elektronischen Spielberichtes durch die Schiedsrichter
Die Schiedsrichter haben den elektronischen Spielbericht bis spätestens 60 Minuten nach
dem jeweiligen Spielende freizugeben. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere wenn
der Schiedsrichter anschließend ein weiteres Spiel leitet oder ein technisches Problem
vorliegt, welches die Eingabe verhindert, kann von der Eingabefrist abgewichen werden. In
solchen Ausnahmefällen ist der Klassenleiter zu informieren. Die Eintragungen sind in diesen
Fällen unmittelbar nach Wegfall des hindernden Ereignisses vorzunehmen. (Während der
Corona-Pandemie gelten abweichend zu Nr. 3 die Vorgaben des geltenden Hygiene-
Konzepts.)
Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 15. August 2020 in Kraft.
Verbandsjugendausschuss
Grünberg, im August 2020Sie können auch lesen