Verbindliche Bestimmungen Verbandsrunden Junioren 2020 / 2021 - für die der - HFV Online
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Verbindliche Bestimmungen zu den Verbandsrunden Inhaltsübersicht (in alphabetischer Aufstellung) Achtmeterschießen (D9-, E-Junioren) Anlage 6 Altersklassen, Stichtage Nr. 1.1 Ansprechpartner der Klassenleiter Nr. 1.17 Anzahl der Spielerinnen/Spieler Nr. 1.3 Ausbleiben der Schiedsrichterin oder des Schiedsrichters Nr. 1.9 Ballgröße, Ballgewicht Anlage 3a Besondere Regeln im Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Anlage 3a DFB-Net , Ergebniseingabe (§ 39 JO) Nr. 1.7 Digitaler Spielerpass Anlage 10 Durchführung der Qualifikation Nr. 2.1 Ein- und Auswechslungen (§ 12 Nr. 1 JO) Nr. 1.3 Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften Nr. 1.4 Elektronischer Spielbericht Nr. 1.3, Anlage 9 Elfmeterschießen Anlage 6 FAIRPLAY-Liga Anlage 8 F- und G-Junioren, Sonderregelungen (§ 13 Nr. 4, 5 JO) Nr. 1.14 Handshake Anlage 1 Klassenleitung und Vertretung Anlage 2 Kleinspielfelder, Maße Nr. 1.13, Anlage 3 Letzter Spieltag Nr. 1.15 Nachmeldung von Mannschaften, Termine Nr. 3 Pokalrunden/-spiele Nr. 1.16, Anlage 5 Rückmeldung von Mannschaften, Termine Nr. 3 Schiedsrichter Nr. 1.8 Spielabsetzung, kurzfristig Nr. 1.11 Spielbälle, Größe, Gewicht Anlage 3a Spielbericht (elektronischer) Nr. 1.3, 1.6, Anlage 9 Spieldauer (§ 15 JO) Nr. 1.2 Spiel- und Einsatzberechtigung Nr. 1.5, Anlage 7 Spielfeldmaße Anlage 3 Spielleitung, Schiedsrichterin oder Schiedsrichter Nr. 1.8 Spielverlegungen Nr. 1.10 Spielwertung, Tabellen Nr. 1.12 Stichtage, Altersklassen Nr. 1.1 Vereinfachte Reglen im Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Anlage 3a Zuordnungsbestimmungen nach der Qualifikation Nr. 2.2, Anlage 4 Zweitspielrecht Nr. 1.5, Anlage 7
Verbindliche Bestimmungen zu den Verbandsrunden der Junioren Spielzeit 2020/21 Einführung Diese für alle Vereine, Jugendspielgemeinschaften und Mannschaften des Fußballkreises Dieburg verbindlichen Bestimmungen einschließlich der zugehörigen Anlagen fassen auf der Basis der Jugendordnung (JO) des Hessischen Fußballverbandes die für den Pflichtspielbetrieb (Qualifikation, Hauptrunden und Pokalrunden) der A-, B-, C-, D- und E-Junioren sowie die Spielrunden der F- und G-Junioren wichtigsten Vorgaben in überschaubarem Rahmen zusammen. Sie werden ergänzt durch spezielle Regelungen für den verbandsseitig organisierten Spielbetrieb auf Kreisebene. Das Jugendmanagement jedes Vereins ist gehalten, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen von allen für Training und Betreuung sämtlicher Junioren-Mannschaften verantwortlichen Personen zur Kenntnis genommen werden und ihnen jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Die beigefügte Inhaltsübersicht in alphabetischer Aufstellung soll zur zügigen Lösung aktuell aufgetretener Probleme beitragen. Im Falle einer Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs aufgrund der Covid-19-Pandmie verweise ich auf die vom Verbandsjugendausschuss beschlossenen Sonderregelungen der §§ 16, 16a, 31 Nr. 1 und 35 JO. 1. Bestimmungen zum Spielbetrieb 1.1 Stichtage, zulässiges Lebensalter von Juniorinnen und Junioren A-Junioren: 01.01.2002 B-Junioren: 01.01.2004 C-Junioren: 01.01.2006 D-Junioren: 01.01.2008 E-Junioren: 01.01.2010 F-Junioren: 01.01.2012 G-Junioren: 01.01.2014 Für Juniorinnen gelten die gleichen Stichtage. Juniorinnen dürfen in allen Juniorenmannschaften bis zu den B-Junioren mitspielen (§ 14 Nr. 5 Satz 1 JO). Mit Ausnahme der B-Junioren dürfen die Juniorinnen dabei jeweils ein Jahr älter sein (§ 14 Nr. 5 Satz 2). Zum Mitwirken von Juniorinnen bei den B- und C-Junioren muss der Klassenleitung die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen (§ 14 Nr. 5 Absatz 2 JO), sonst fehlt die Einsatzberechtigung. Grundsätzlich dürfen Juniorinnen und Junioren nur in ihrer eigenen Altersklasse sowie in der nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden (§ 11 Nr. 3 JO). Davon abweichend dürfen C-Junioren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auch bei den A-Junioren mitwirken (§ 11 Nr. 4 JO). Der nicht zulässige Einsatz in einer höheren Altersklasse führt gemäß § 18 Nr. 4 Abs. 2 StO zu einer Verwaltungsstrafe. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt. Der Einsatz von Spielerinnen oder Spielern in einer niedrigeren Altersklasse erfüllt den Tatbestand von § 31 Nr. 3, 4 StO und führt zu Geldstrafe und Spielverlust.
Juniorinnen und Junioren dürfen an einem Kalendertag, unabhängig von der Einsatzdauer, nur in einem Spiel mitwirken (§ 42 Nr. 2 JO). Verstöße können mit einer Verwaltungsstrafe gemäß § 18 Nr. 3 c StO geahndet werden. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt. Ausgenommen sind zusätzliche Einsätze von A-Junioren in Seniorenmannschaften (§ 29 JO) und B-Juniorinnen in Frauenmannschaften (§ 30 JO). Für Turniere gelten besondere Bestimmungen (§ 42 Nr. 3 JO i. V. m. Anhängen 5 und 7 zu Satzung und Ordnungen des HFV). 1.2 Spieldauer (§ 15 JO) A-Junioren: 2 x 45 Min. B-Junioren: 2 x 40 Min. C-Junioren: 2 x 35 Min. D-Junioren: 2 x 30 Min. E-Junioren: 2 x 25 Min. F-Junioren: 2 x 20 Min. G-Junioren: 2 x 20 Min. Für Juniorinnen gelten die gleichen Zeiten. Verlängerung bei Entscheidungs- und Pokalspielen (analog § 16 Nr. 3 JO): A-Junioren: 2 x 15 Minuten B-Junioren sowie B-Juniorinnen: 2 x 10 Minuten alle jüngeren Altersklassen: 2 x 5 Minuten Elfmeterschießen zur Entscheidung (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) Durchführung gemäß Anlage 6 in Anlehnung an die FIFA- und DFB-Richtlinien 1.3 Anzahl der Spieler/-innen (§ 12 Nr. 3 JO) Bei Verwendung des elektronischen Spielberichts kommen die vom Verbandsjugendausschuss für die Saison 2020/21 erlassenen Durchführungsbestimmungen zur Anwendung, die als Anlage 9 Teil der verbindlichen Bestimmungen ist. Nur die laut Bericht des Schiedsrichters tatsächlich eingewechselten Spieler/innen gelten, insbesondere im Sinne des § 8 Nr. 2 bis 5 JO, als in diesem Spiel eingesetzt. Wird der elektronische Spielbericht nicht verwendet und anstatt das herkömmliche Spielberichts- formular, ist die unten genannte Anzahl der Spieler/innen, die mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum einzutragen und kann auch wieder gestrichen werden. Alle dann eingetragenen Spieler bzw. Spielerinnen gelten dann grundsätzlich als eingesetzt (§12 Nr. 3 JO). Ein/-e zweite/-r Torhüter/-in darf nicht zusätzlich aufgeführt werden. Bei 11er-Mannschaften maximal 15 Spieler/-innen, bei 9er-Mannschaften maximal 13 Spieler/-innen, bei E7er-Mannschaften maximal 11 Spieler/-innen, bei G- und F-Junioren maximal 15 Spieler/-innen, Bei Spielbeginn müssen bei 11er-Mannschaften mindestens 7 Spieler/-innen, bei 9er-Mannschaften mindestens 6 Spieler/-innen, bei 6-/7er-Mannschaften mindestens 5 Spieler/-innen auf dem Spielfeld sein (§ 12 Nr. 3 Satz 1 JO). Wird die Mindestzahl im laufenden Spiel unterschritten, kann die davon betroffene Mannschaft (Spielführer/-in) den Abbruch des Spiels verlangen. Das Spiel wird dann entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet, mindestens aber mit 0:3 für den Gegner (§ 12 Nr. 3 Satz 2 JO). 2
1.4 Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften (§ 8 JO) Untere Mannschaften sind zweite, dritte oder auch weitere Mannschaften eines Vereins oder einer Jugendspielgemeinschaft in derselben Altersklasse (z. B.: D2-Junioren oder auch E3-Junioren etc.). Bei der Anwendung der Regelungen ist zwischen folgenden Wettbewerben zu unterscheiden: a) Qualifikationsspiele und Feld-Meisterschaften b) Hallenmeisterschaften c) Hessenpokal Jeder Wettbewerb ist gesondert zu bewerten. Generelle Einsatzbegrenzung (§ 8 Nr. 2 JO) In unteren Mannschaften darf nur eine begrenzte Anzahl von Spielerinnen und Spielern eingesetzt werden, die am voraus gegangenen Pflichtspiel in einer höheren Mannschaft derselben Altersklasse mitgewirkt haben (Spielbericht, § 12 Nr. 3 Satz 2 JO) und kann stets nur um eine Stufe erfolgen (Bsp. von E1 zur E2 oder von E2 zur E3, nicht aber von E1 direkt zur E3): In einer 11er-Manschaft nicht mehr als drei Spieler/-innen In einer 9er-Mannschaft nicht mehr als zwei Spieler/-innen In einer 6-/7er-Mannschaft nicht mehr als ein Spieler/ eine Spielerin In der Hallenrunde nicht mehr als ein Spieler/eine Spielerin Sonderfall: Erster Pflichtspiel (§ 8 Nr. 2 Satz 3 JO) Am ersten Pflichtspiel eines Spieljahres dürfen entsprechend der Mannschaftsgröße (11er-, 9er-, 6-/7er-Mannschaften) in unteren Mannschaften jeweils nur drei, zwei oder ein Spieler eingesetzt werden, die nach der namentlichen Spielermeldung zur höheren Mannschaft zählen. Einsatz von Spielerinnen und Spieler von unteren Mannschaften (§ 8 Nr. 3 JO) In höheren Mannschaften können Juniorinnen und Junioren, die am vorherigen Spieltag in einer unteren Mannschaft gespielt haben, uneingeschränkt eingesetzt werden. Sonderfall: Letzte Phase der Meisterschaftsrunden (§ 8 Nr. 4 JO) In den letzten vier Meisterschaftsspielen (Hauptrunden) sowie ggf. in Entscheidungs- und Relegationsspielen dürfen Spieler/-innen, die in der Rückrunde in mehr als fünf Spielen einer höheren Mannschaft mitgewirkt haben (Spielbericht, § 12 Nr. 2 Satz 2 JO), nicht mehr in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden. Unberechtigter Einsatz in unteren Mannschaften Verstöße führen gemäß § 31 Nr. 3 und 4 StO zu Geldstrafe und Spielverlust. 1.5 Sonderfälle der Spiel- und Einsatzberechtigung (siehe hierzu Anlage 7) Zweitspielrecht für Junioren (§ 28 JO), Juniorinnen (§ 28 a JO), Jugendspielgemeinschaften, Juniorenfördervereine Beim Zweitspielrecht für Junioren und Juniorinnen sowie bei Jugendspielgemeinschaften und Juniorenfördervereinen sind einige Besonderheiten hinsichtlich der Spiel- und Einsatzberechtigung zu beachten. Sie sind in Anlage 7 zusammengefasst. 3
1.6 Spielbericht A- bis G-Junioren Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins (können auch schon von Zuhause eingegeben werden) von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die Vereine werden angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem elektronischem Spielbericht ist die Aufstellung von den Mannschaften bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freizugeben § 71 Nr. 4 SpO. Änderungen bzw. Ergänzungen von Namen der Spieler dürfen danach bis spätestens zum Spielbeginn nur noch unter Kenntnisnahme beider Mannschaftsverantwortlicher sowie des Schiedsrichters erfolgen. Für diesen Fall erfolgt die Eingabe in das System üblicherweise im Anschluss an das Spiel durch den Schiedsrichter. Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden. Die Schiedsrichter geben die Spielereignisse ebenfalls online ein. Ebenfalls 30 Minuten vor Spielbeginn sind dem SR die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen § 71 Nr. 1 SpO. Ist bei einem Spiel kein Schiedsrichter eingeteilt oder nicht angetreten, ist der (nicht) neutrale Schiedsrichter in Verbindung mit dem Vereinsjugendmanagers des Heimvereins für die reibungslose Anwendung des elektronischen Spielberichts verantwortlich. Die A-, B- und C-Junioren nutzen den digitalen Spielerpass (siehe Anlage 10) Spielbericht in Schriftform Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein den elektronischen Spielbericht zu verwenden, ist ein Spielbericht in schriftlicher Form auszufüllen. Dabei ist folgendes zu beachten: Über jedes Spiel ist ein Spielbericht in einfacher Ausfertigung, spätestens 5 Tage nach dem Spieltag, bei der Klassenleitung vorzuliegen. Der Spielbericht ist vollständig (u.a. Ergebnis!) ausgefüllt spätestens am Tag nach dem Spiel einzusenden. Der Heimverein stellt hierzu einen ausreichend frankierten und adressierten Briefumschlag. Für das rechtzeitige Einreichen des Spielberichtes ist ausschließlich die Spielleiterin bzw. der Spielleiter verantwortlich. Bei Spielen ohne vom Verband gestelltem/-r Schiedsrichter/-in bestätigen die beiden Mannschaftsbetreuer/-innen die Angaben mit Unterschrift. Wird der elektronische Spielbericht nicht vollständig genutzt bzw. der Spielbericht in Papierform verspätet oder gar nicht eingesendet, erfolgt eine Bestrafung gem. §18 Nr. 4 i oder j. 1.7 Unverzügliche Ergebniseingabe ins DFB-Net (§ 39 JO) Jedes Spielergebnis (einschließlich ggf. Spielabbruch oder Spielausfall) der A-, B-, C-, D- und E-Junioren sowie der B-, C- und D-Juniorinnen ist unverzüglich ins DFB-Net einzugeben. Die unverzügliche Eingabe gilt als erfüllt, wenn sie bei Spielen, die planmäßig bis 17.00 Uhr beendet sind, bis spätestens 18.00 Uhr noch am Spieltag, bei allen anderen Spielen bis spätestens eine Stunde nach Spielschluss erfolgt ist. Bei genereller Spielabsetzung für eine oder mehrere Ligen bzw. Spielklassen erfolgt die Eingabe zentral durch die Administratoren. Im Einzelfall abgesetzte Spiele müssen analog ausgetragenen Spielen vom jeweiligen Heimverein eingepflegt werden. Für jedes einzelne nicht fristgemäß eingegebene Ergebnis wird gemäß § 18 Nr. 6 StO eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 5,00 fällig, die ohne Einwirkungsmöglichkeit seitens der Klassenleitung zentral von der Verbandsgeschäftsstelle eingezogen wird. Die gemäß § 10 a FBGO fälligen Verwaltungskosten in Höhe von € 15,00 werden jedoch bei mehreren versäumten Eingaben nur einmal pro laufendem Monat erhoben. Sollte sich die Eingabe durch nicht selbst verursachte Probleme verzögert haben (Technik, späterer Spielbeginn, späterer Spielschluss, z.B. wegen Spielunterbrechung) kann eine Bestrafung vermieden werden, wenn am nächsten Tag eine E- 4
Mail mit entsprechender Begründung unter Angabe der Spielkennung an dfbnet@hfv-online.de gesandt wird. 1.8 Spielleitung Vom HFV werden für folgende Pflichtspiele Schiedsrichter gestellt: Qualifikationsrunde: A-, B, C-Junioren, Hauptrunde: A-, B-, C-Junioren, D-Junioren Kreisliga, E-Junioren Kreisliga B- und C-Juniorinnen Pokalrunde: A-, B-,C-, D-Junioren generell, sowie E-Junioren ab Viertelfinale, B- und C-Juniorinnen Bei allen übrigen Spielen ist der jeweilige Heimverein für die Spielleitung verantwortlich. Hiervon abweichende Regelungen sind zwischen den beteiligten Vereinen zu vereinbaren. Sie sind im Spielbericht zu vermerken. 1.9 Ausbleiben der/des vom HFV gestellten Schiedsrichterin oder Schiedsrichters (§ 33 Nr. 2 JO) Abweichend von der Regelung für Spiele im Seniorenbereich (§ 69 SpO) darf das angesetzte Spiel nicht ausfallen. Das Spiel ist stets auszutragen. Es wird auf jeden Fall als Pflichtspiel gewertet. Fällt das Spiel aus, so wird die dafür verantwortliche Mannschaft (u.U. auch beide beteiligten Mannschaften) wegen verschuldeten Spielausfalls gemäß § 44 StO bestraft. Es ist wie folgt zu verfahren (Reihenfolge beachten!): ernsthaftes beiderseitiges Bemühen um eine/-n unbeteiligte/-n Schiedsrichter/-in ein/-e unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in kann von keiner Seite abgelehnt werden wenn unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in nicht erreichbar, Einigung auf beteiligte/-n Schiedsrichter/-in bzw. sonstige/-n Spielleiter/-in erfolgt keine Einigung, muss der Heimverein eine/-n Spielleiter/-in stellen Vermerk im Spielbericht, wie es zu der anderweitigen Spielleitung gekommen ist Bestätigung der Angaben durch Unterschriften der beiden Betreuer/innen Entfällt bei Nutzung des elektronischen Spielberichts 1.10 Spielverlegungen (siehe hierzu auch Anlage 2) Die offiziellen Terminlisten sind grundsätzlich verbindlich. Die vor ihrer Erstellung schriftlich eingereichten Terminwünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten und in den Grenzen sportlicher Vertretbarkeit weitgehend berücksichtigt. Einzelne Spielverlegungen kommen in beschränktem Umfang noch bei den offiziellen Rundenbesprechungen in Betracht. Spielverlegungen können nur noch über die Funktion Anträge Spielverlegungen im DFBnet beantragt und abgewickelt werden. Für die Anträge wird keine Gebühr erhoben! Sie müssen spätestens 5 Tage vor dem Spieltermin mit Begründung beim Klassenleiter vorliegen. 5
1.11 Kurzfristige Spielabsetzung Eine kurzfristige Spielabsetzung ist nur in zwingenden Gründen möglich, siehe § 39 SpO. Sie sind einwandfrei nachvollziehbar, schriftlich zu belegen. In Eilfällen kann die schriftliche Bestätigung unverzüglich nachgereicht werden. Als zwingende Gründe gelten insbesondere: Unglücksfälle Todesfälle (z.B. Spieler, Betreuer, Trainer) sonstige unabwendbare und nicht voraussehbare Ereignisse extreme Witterungsbedingungen Die Spielabsetzung kann nur durch die Klassenleiterin bzw. den Klassenleiter oder im Bedarfsfall durch die in Anlage 2 geregelte Vertretung erfolgen. Eigenmächtige Spielabsetzung durch einen Verein kommt nicht in Frage und ist stets strafbar. Sollten Spiele aus unerheblichen Gründen abgesagt werden, ist zwischen genehmigten und nicht genehmigten Nichtantritt zu unterscheiden, siehe § 38 SpO: Genehmigter Nichtantritt: Frist 2 Tage vor dem Spiel. Dieses wird mit 0:3 als verloren gewertet. Es erfolgt keine weitere Bestrafung Nicht genehmigter Nichtantritt: Meldung an den Einzelrichter (Rechtsgrundlage §44 StO) 1.12 Spielwertung, Tabellen Für A-, B-, C-, D- und E-Junioren werden nach Abschluss der Qualifikation und der Hauptrunde „amtliche“ Tabellen erstellt. Sie werden nach erreichten Punkten und Tordifferenz gegliedert. Stehen an der Tabellenspitze mehrere Mannschaften punktgleich, so entscheidet in der Qualifikation in dieser Reihenfolge gemäß § 16a Nr. 2 JO: der direkte Vergleich nach Punkten nur aus den Spielen untereinander der direkte Vergleich nach der Tordifferenz nur aus den Spielen untereinander Tordifferenz aus allen Gruppenspielen in der Hauptrunde ein Entscheidungsspiel (§ 16 Nr. 2 JO) bei zwei punktgleichen Mannschaften oder eine Entscheidungsrunde (§ 16 Nr. 3 JO) bei drei und mehr punktgleichen Mannschaften auch die Spiele in den Klassen ohne Aufstiegsrecht und Abstiegsregelung sind Pflichtspiele im Sinne des § 12 Nr. 2 SpO. Die aktuellen Spielergebnisse und Tabellen sind während des Rundenverlaufs stets im DFB-Net unter www.fussball.de einsehbar. Die Hauptrunde wird in einer 2er Serie mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Bei den A-, B- und C-Junioren steigt der Tabellenerste der Kreisliga in die Gruppenliga auf. Bei den D-Junioren nimmt der Kreismeister an einer Aufstiegsrelegation mit Hin- und Rückspiel teil. 1.13 Kleinspielfelder D9-Junioren spielen ebenso wie die E7-, F7- und G6- Junioren ausschließlich auf Kleinspiel- feldern. Die vorgeschriebenen Maße für diese Kleinspielfelder, bezogen jeweils auf die Alters- klasse, sind der Anlage 3a zu entnehmen. Querspielfelder sind bei den D9-Junioren nur noch nach Genehmigung durch den KJA zulässig. 6
1.14 Sonderregelungen für E-, F- und G-Junioren (§ 13 Nr. 3 bis 9 JO) Spiele der E2-, F- und G-Junioren sind ausschließlich auf Kleinspielfeldern und nach den Richtlinien der FAIRPLAY-Liga (siehe Anlage Nr. 8) auszutragen. E-Junioren und F-Junioren spielen als maximal 7er- Mannschaften (§13 Nr. 2 u. 3 JO), G-Junioren als maximal 6er Mannschaften (§13 Nr. 4 JO) auf verkleinerten Spielfeldern nach den Bestimmungen zur FAIRPLAY-Liga. Davon ausgenommen ist die E-Kreisliga, dort wird ein geprüfter Schiedsrichter vom Kreisschiedsrichterausschuss zur Spielleitung eingeteilt. Ebenso bei der Pokalrunde ab dem Viertelfinale. Die Maße für alle Kleinspielfelder sind Anlage 3 zu entnehmen. Für F- und G-Junioren werden keine Spielwertungen vorgenommen und keine Tabellen erstellt. Dennoch werden die Spielgruppen getrennt nach ersten und unteren Mannschaften eingeteilt. In der Sichtungsrunde werden die Spielgruppen nach regionalen Gesichtspunkten gebildet, um ein Überblick über die Spielstärke der einzelnen Mannschaften zu gewinnen. Diese Erkenntnisse fließen dann in die Zuordnung zu den Spielgruppen der Hauptrunde ein. Auch für die F- und G-Junioren gilt eine verbindliche Terminliste. Es handelt sich um Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter. Unbegründete Spielabsage oder Nichtantreten wird daher gemäß § 41 StO bestraft. Für die Spielerinnen und Spieler müssen gültige Spielerpässe vorliegen. Hinsichtlich der Vorlage von Spielerpässen wird bei den G-Junioren eine Kulanzfrist von maximal vier Spielen eingeräumt. Der elektronische Spielbericht ist gem. 1.6 zu verwenden Spielverlegungen (anderer Spieltag, andere Anstoßzeit in derselben Kalenderwoche) können unter den beteiligten Vereinen frei vereinbart werden. Bei Vorverlegungen ist der Klassenleiter zu informieren! Soll das Spiel in einer anderen Kalenderwoche als in der Terminliste vorgesehen ausgetragen werden, sind Spielverlegungsanträge gem. 1.10 zu stellen. 1.15 Letzter Spieltag der Qualifikations- und Hauptrunden Sämtliche Spiele einer Spielklasse (bzw. Qualifikationsgruppe) an den jeweils letzten Spieltagen der Qualifikations- bzw. Hauptrunden bei den A-, B-, C-, D- und E-Junioren sollen unabhängig von anderweitigen Terminwünschen grundsätzlich am selben Tag mit derselben Anstoßzeit angesetzt werden. Davon kann im Einzelfall aus besonderen Gründen abgewichen werden, insbesondere dann, wenn ein Spiel für Platzierung bzw. Zuordnung keine Bedeutung mehr hat. 1.16 Pokalrunden Pokalspiele (nur A-, B-, C, D- und E-Junioren sowie Juniorinnen) werden von der Klassenleitung gesondert angesetzt. Die Auslosung der Spielpaarungen erfolgt grundsätzlich öffentlich. Zum Austragungsmodus siehe Anlage 5. 1.17 Ansprechpartner der Klassenleitung Ansprechpartner der Klassenleitung sind ausschließlich die Vereinsjugendmanager, in Ausnahmefällen deren Vertreter. Dies gilt für den gesamten Spielbetrieb. 7
2. Sonderbestimmungen zu den Qualifikationsrunden 2.1 Durchführung der Qualifikationsrunde Die Qualifikationsrunden gelten als Entscheidungsrunden im Sinne des § 16a JO. Sie werden im Einrundensystem durchgeführt. Bei Punktgleichheit gilt der direkte Vergleich (siehe Nr. 1.12). Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so scheidet sie aus dem Wettbewerb aus (§ 16a Nr. 4 JO). Eine ausgeschiedene Mannschaft kann jedoch später in der Hauptrunde wieder an den Pflichtspielen teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Rückmeldung bis zu dem unter Punkt 3 dieser Bestimmungen genannten Termin. Die zurückgemeldete Mannschaft wird in der Regel in die unterste Kreisklasse eingestuft. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann der KJA eine anderweitige Einstufung vornehmen. 2.2 Zuordnungsbestimmungen Die Zuordnungsbestimmungen (Einzug in die Kreisligen, Zuteilung in die Kreisklassen) sind in der Anlage 4 festgelegt. Absteigern aus den Gruppenligen steht grundsätzlich die Zuordnung in die Kreisliga ihrer Altersklasse zu. Sofern keine gesonderte Vereinbarung erfolgt, können sie einer der Qualifikationsgruppen zugeordnet werden. Ihre Spiele werden dann nicht in die Wertung einbezogen. Es handelt sich vielmehr um Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter. Die Absteiger können jedoch auch auf das Privileg des direkten Einzugs in die Kreisliga schriftlich verzichten. Sie nehmen dann wie alle anderen Mannschaften an der normalen Qualifikation teil und werden danach entsprechend zugeordnet. 3. Nach- und Rückmeldung von Mannschaften – Termine A-, B-, C-, D-, E-, F- und G-Junioren 30. September 2020 Nachmeldungen außerhalb der vorgegebenen Termine werden im Rahmen der Möglichkeiten unter sportlichen Gesichtspunkten ggf. berücksichtigt. Groß-Umstadt, im September 2020 im Original gezeichnet Jochen Bäcker, KJW 8
Anlage 1 Handshake Vor dem Spiel (verpflichtend) 1. Der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin führt die Mannschaften auf das Spielfeld. 2. Die Mannschaften reihen sich jeweils auf der Seite der eigenen Auswechselbank neben dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin auf. 3. Der Spielführer/die Spielführerin der Gastmannschaft führt sein/ihr Team zum Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin und an der Heimmannschaft vorbei. 4. Der Spielführer/die Spielführerin der Heimmannschaft führt sein/ihr Team zum Handshake am Schiedsrichter/an der Schiedsrichterin vorbei. 5. Die Seitenwahl wird mit einem Handschlag zwischen den Spielführern/innen und dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin beendet. 6. Währenddessen: Begrüßung der Trainer/innen und der Ersatzspieler/innen beider Teams per Handshake am Spielfeldrand. Während des Spiels 1. In den verschiedensten Situationen versuchen an Fair-Play zu denken und dies auch sichtbar machen. Beispielsweise: o Nach einem Foul folgt die Entschuldigung beim Gegenspieler (m/w) im Idealfall per Handschlag. o Ausgewechselte Spieler/innen (m/w) klatschen sich mit dem eingewechselten Mitspieler per Handschlag ab. o Man gibt gegenüber dem Schiedsrichter/der Schiedsrichterin zu, dass man als letzte am Ball war. o Etc. Nach dem Spiel Unmittelbar nach dem Abpfiff sollten sich möglichst alle Spieler/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen und Schiedsrichter/innen auf dem Spielfeld sammeln und sich untereinander per Handshake verabschieden (formlos). Insbesondere die Verantwortlichen (Trainer/innen und Betreuer/innen), sollten nach dem Spiel in ihren Vorbildfunktionen agieren, vorweg gehen und diese Art des sportlich und fairen Miteinanders demonstrieren. In Einzelfällen, sofern von enormen Konfliktpotenzial zwischen den Spielern zu erwarten ist, soll von dieser Vorgehensweise abgesehen werden.
Anlage 2 Klassenleitung und Vertretung Sofern aus der Sicht einer beteiligten Mannschaft eine kurzfristige Spielabsetzung gemäß Punkt 1.10 der Verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden erforderlich wird, ist wie folgt zu verfahren: 1. Kontaktaufnahme zum Klassenleiter, der endgültig über das Anliegen entscheidet. 2. Ist der Klassenleiter nachweislich nicht erreichbar, übernimmt der fest nominierte ständige Vertreter die Entscheidung. 3. Sofern in Ausnahmefällen keine der vorgenannten Personen erreicht werden konnte, sollte sich der betroffene Verein an den Kreisjugendwart oder seinen Stellvertreter wenden. 4. Bei längerer Abwesenheit des Klassenleiters (z.B. wegen Krankheit, Kur oder längerer Reise) erfolgt hinsichtlich der Klassenleitung eine gesonderte Übergangsregelung. Solche Fälle werden jeweils den Vereinen per E-Mail sowie auf der Homepage des Kreisfußballausschusses Dieburg (aufzurufen über www.hfv-online.de ) mitgeteilt. Klassenleitung 2020/21 Spielklasse/Liga Klassenleitung Vertretung A-Junioren Qualifikation Peter Lotz Frank Weber A-Junioren Kreisliga Wolfgang Ducke Kerstin Schwinn A-Junioren Kreisklasse 1 Peter Lotz Frank Weber B-Junioren Qualifikation Peter Lotz Frank Weber B-Junioren Kreisliga Peter Lotz Frank Weber B-Junioren Kreisklassen 1 und 2 Kerstin Schwinn Wolfgang Ducke C-Junioren Qualifikation Grp. 1 u. 2 Frank Weber Peter Lotz C-Junioren Qualifikation Grp. 2 u. 3 Wolfgang Ducke Kerstin Schwinn C-Junioren Kreisliga Frank Weber Peter Lotz C-Junioren Kreisklasse 1 Wolfgang Ducke Kerstin Schwinn C-Junioren Kreisklasse 2 Frank Weber Peter Lotz D-Junioren Carsten Schmieder Manfred Speck E-Junioren Manfred Speck Carsten Schmieder F-Junioren Mario Rizzo Roger Spalt G-Junioren Roger Spalt Mario Rizzo Grau unterlegte Zeilen betreffen Klassenleiter/innen aus dem Fußballkreis Odenwald Die Erreichbarkeit der Klassenleitung ist der aktuellen Anschriftenliste zu entnehmen. Spielabsetzungen ohne Beteiligung der Klassenleitung sind ausnahmslos unzulässig! Generelle Spielabsetzungen werden auf der Homepage (s.o.) und in der regionalen Presse veröffentlicht. Bäcker, KJW 09/20
Anlage 3 Maße für Kleinspielfelder 1. D9-Junioren Ideale Außenmaße (zugleich maximale Maße) 70 x 50 Meter = 3500 m² Mindestmaße 65 x 45 Meter = 2925 m² Entspricht das Normalspielfeld ungefähr den Idealmaßen (105 x 68 Meter) kann das Spielfeld für D9-Junioren alternativ aufgebracht werden: längs von Außenlinie Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 1) längs eingerückt von Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 2) quer zum Normalspielfeld mit annähernd gesamter Breite einer Hälfte des Normalspielfeldes (nur nach Genehmigung durch den KJA) (Schaubild 3) 2. E7-Junioren Maximale Außenmaße 60 x 40 Meter = 2400 m². Mindestmaße 55 x 35 Meter = 1925 m² (Schaubild 4) Das Feld kann beliebig auf einem Normalspielfeld platziert werden. Zwei Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich 3. F7- Junioren Außenmaße 40 x 35 Meter = 1400 m² (Schaubild 5a) Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich 4. G6-Junioren Außenmaße 35 x 32 Meter = 1120 m² (Schaubild 5b) Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich. 5. Strafraummaße, Torraum, Strafstoßmarke, Mittelkreis D9- und E7-Junioren: 12 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 12 Meter ins Spielfeld. F7- und G6-Junioren: 10 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 10 Meter ins Spielfeld. Auf den Torraum kann verzichtet werden. Strafstoßmarke: 8 Meter Auf den Mittelkreis und den Abstandskreis beim Strafstoß kann verzichtet werden. 6. Größe der Tore 5 x 2 Meter 7. Alternative zur Kennzeichnung des Spielfeldes durch Linien oder Bänder Spielfeld- und Strafraumbegrenzungen können an Stelle von aufgebrachten Linien oder Bändern auch durch in angemessenen Abständen (ca. 10 bis 12 Meter) ausgelegte Markierungsteller gekennzeichnet werden.
Anlage 3a Ballgrößen und -gewichte gemäß § 13 Jugendordnung Altersklasse Größe Gewicht A-Junioren 5 430 g B-Junioren 5 430 g C-Junioren 5 430 g D-Junioren 4/5 350 gr. E-Junioren 4 290 g / 350 g F-Junioren 3/4 290 gr. G-Junioren 3 290 gr. Vereinfachte Spielregeln für den Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Abseits ist aufgehoben! Keine Rückpassregel für die Torhüter! Der Abstoß kann auch als Abwurf erfolgen! Bei den G- und F-Junioren hat ein falscher Einwurf keine Konsequenz, das Spiel läuft weiter. Bei den E-Junioren bekommt der Spieler die Möglichkeit, den Einwurf nach einer Erklärung ("Mit beiden Händen über Kopf") durch den Spielleiter zu wiederholen.
Anlage 4 - Zuordnungsbestimmungen 2020/21 - Stand: 02.09.2020 Meldezahlen Qualifikation Einzug KL KK 1 KK 2 Aufstieg KAT GES GL/VL KRS DI KRS ODW GR M/GR M Kriterien M Kriterien M Kriterien GL 1x4 5 DI + 2 ODW 4 DI + 2 ODW DI: 1 Absteiger GL und Ein 3., die 4. und 5. A 11 2 9 4 7 die 1. und 2. der 6 der Qualifikations- Kreismeister 1x5 Qualifikations-gruppen gruppen 5 5 DI + 2 ODW 5 DI + 2 ODW 5 DI + 1 ODW DI: 1 Absteiger GL und DI: Zwei 2. und die 3. B 18 3 15 3 3x5 7 die 1. und ein 2. der 7 der Qualifikations- 6 DI: Die 4. und 5. der Kreismeister Qualifikations-gruppen (1 GL) Qualifikations-gruppen gruppen Gemeinsame Qualifikation DI und ODW C-Junioren 9 Die 1. und 2. der Die 3. und 4. der Die 5. und 6. der C 18 3 15 4 4x6 8 Qualifikationsgruppen 8 Qualifikationsgruppen 8 Qualifikationsgruppen Kreismeister (1 GL) Die 3., der relativ beste Zwei 4. und zwei relativ 4. der Kreismeister nimmt an besten 5. der Die 1. und 2. der Qualifikationsgruppen Relegation teil. Hin- D1 19 1 18 --- 3 3x6 6 Qualifikations-gruppen 6 und die 1. und 2. der 6 Qualifikationsgruppen und Rückspiel gegen und die 2. der D2- D2-Qualifikations- Relegant GL Qualifikations-gruppen gruppen Ein 5 und die 6. der Qualifikationgruppen Die 4., 5. und 6. der D2- D2 12 --- 12 --- 2 2x6 KK3 und die 3. der D2- KK4 Qualifikations-gruppen kein Aufstieg Qualifikations-gruppen 1x7 Der Kreismeister nimmt Die 1. und 2. der Die 3.und 4. der Die 5., 6. und 7. der an der Qualiftikation E1 25 --- 25 --- 4 8 Qualifikationsgruppe 8 Qualifikationsgruppen 9 Qulifikationsgruppen zum Wolfgang- 3x6 Schlosser-Cup teil Die 1., 2., 3. und 4. der Die 5., 6., 7 und 8. der E2 16 --- 16 --- 2 2x8 KK3 Qualifikations-gruppen KK4 Qualifikations-gruppen kein Aufstieg
Anlage 5 Pokalspiele – Durchführungsbestimmung Die Anmeldung von Juniorenmannschaften zur den Pokalrunden ist den Vereinen bzw. Jugendspielgemeinschaften (JSG) freigestellt. Jeder Verein bzw. jede JSG kann in jeder Altersklasse (A- bis E-Junioren) mit einer Mannschaft an den Pokalrunden auf Kreisebene teilnehmen. Ausgenommen sind hiervon die Mannschaften der Altersklassen A- bis C-Junioren, die Verbandsliga und höher spielen. Sie sind schon für den Hessenpokal (A- und B-Junioren) bzw. Regionalpokal (C-Junioren) qualifiziert. Für die teilnehmenden Mannschaften sind die angesetzten Pokalspiele Verbandsspiele im Sinne des § 44 StO. Die Pokalrunden werden von den Klassenleitern angesetzt und nach den folgenden Bestimmungen durchgeführt: 1. Begradigungsrunde Für die Pokalrunden ist jeweils eine durch vier teilbare Anzahl an Mannschaften anzustreben. Sollte die Anzahl der gemeldeten Mannschaften diese Vorgabe nicht erfüllen, so wird vor oder unmittelbar nach der ersten Hauptrunde eine Begradigungsrunde gespielt, um eine durch vier teilbare Zahl zu erreichen. Die Teilnehmer an der Begradigungsrunde werden ausgelost, die übrigen Mannschaften haben für diese Runde Freilos. 2. Heimrecht Gemäß Nr. 4 der Durchführungsbestimmungen des HFV für Pokalspiele der Junioren (Anhang 4 zu Satzung und Ordnungen) hat die jeweils klassentiefere Mannschaft Heimrecht. Gehören die beiden Mannschaften der gleichen Spielklasse an (gilt auch während der Qualifikation), wird das Heimrecht ausgelost. In gegenseitigem Einvernehmen kann das Heimrecht getauscht werden. 3. Auslosung Die Auslosung der einzelnen Runden erfolgt öffentlich. Über Ort und Zeit der Auslosung werden die beteiligten Vereine auf der Homepage des KFA Dieburg (aufzurufen über: www.hfv-online.de ), in der regionalen Presse oder auf Tagungen informiert. 4. Verlängerung, Elfmeterschießen Pokalspiele müssen zu einer Entscheidung führen. Steht es nach regulärer Spieldauer unentschieden, erfolgt eine Verlängerung gemäß Punkt 1.2 unserer verbindlichen Bestimmungen analog § 16 Nr. 3 JO. Führt auch die Verlängerung nicht zu einer Entscheidung, so wird der Sieger durch ein Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) gemäß Anlage 7 ermittelt. 5. Endspiel Das Endspiel jeder Pokalrunde soll auf neutralem Platz stattfinden. Mehrere Endspiele können im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung angesetzt werden. Sollte sich kein neutraler Platz zur Ausrichtung finden, kann auch für das Endspiel das Heimrecht ausgelost werden. Für diese Auslosung trifft Punkt 2 nicht zu. 6. Kosten Bei zugelostem Heimrecht trägt der Heimverein alle Kosten. Eine Entschädigung für Fahrtkosten der reisenden Mannschaft erfolgt nicht. Findet ein Endspiel auf neutralem Platz statt, so werden die anfallenden Kosten zwischen den beteiligten Mannschaften (Verein bzw. JSG) zu gleichen Teilen übernommen. Für Platzaufbau, Gestellung der Spielbälle, Pausengetränke sowie Kabinen und Duschen Nutzung werden dem ausrichtenden Verein bei A- und B-Junioren € 50,00, bei C- und D-Junioren € 40,00 und bei E-Junioren € 30,00 pauschal vergütet.
Anlage 6 Durchführungsbestimmungen für Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) Ein Elf- bzw. Achtmeterschießen wird erforderlich, wenn ein Entscheidungsspiel gemäß § 16 JO oder ein Pokalspiel (siehe Anlage 5) auch nach Verlängerung noch nicht entschieden ist. Für die Durchführung gelten in Anlehnung an die Richtlinien der FIFA und des DFB die nachfolgenden Bestimmungen: 1. Auswahl des Tores Es steht der Schiedsrichterin oder dem Schiedsrichter frei, das Tor zur Ausführung auf Grund der Gegebenheiten vor Ort eigenständig auszuwählen oder durch Auslosung festzulegen. Eine eigenständige Bestimmung braucht nicht gerechtfertigt zu werden. 2. Auslosung der Reihenfolge Auslosung durch Schiedsrichter in Anwesenheit beider Spielführer 3. Berechtigte Spieler Schießen dürfen nur Spieler, die sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befunden haben. Jeder dieser Spieler darf zu jedem folgenden Schuss den Platz des Torwarts einnehmen. 4. Ersatz des Torwartes Wenn sich der Torwart während des Elfmeterschießens verletzt und deshalb das Tor nicht mehr hüten kann, darf er auch durch einen der Ersatzspieler ersetzt werden, die sich zum Ende der Verlängerung nicht im Spiel befunden haben. 5. Grundsatz: Fünf Torschüsse Beide Mannschaften führen abwechselnd jeweils fünf Torschüsse durch fünf verschiedene Spieler aus. Die Torschüsse werden nicht fortgesetzt, wenn eine Mannschaft so viele Tore erzielt hat, dass sie bereits als Gewinner feststeht. 6. Fortführung bei Gleichstand nach jeweils fünf Torschüssen Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl an Toren erzielt haben, werden die Torschüsse abwechselnd in gleicher Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat als die andere. 7. Aufenthalt nicht beteiligter Spieler Alle Spieler – mit Ausnahme des Schützen und der beiden Torwarte – sollen sich im Mittelkreis aufhalten, während die Torschüsse ausgeführt werden. 8. Aufenthalt des nicht beteiligten Torwartes Der Torwart der Mannschaft, die den Torschuss ausführt, muss sich auf dem Spielfeld außerhalb des Strafraums aufhalten, mindestens 9,15 Meter von der Strafstoßmarke entfernt. Er darf keinerlei Einfluss auf den Schützen oder den Torwart der anderen Mannschaft nehmen.
Anlage 7 Spezielle Arten der Spiel- und Einsatzberechtigung 1. Zweitspielrecht (nur für Junioren) – § 28 JO Die Spielberechtigung für den Zweitverein gilt ausschließlich für die eigene Altersklasse. Weiterhin kann der Spieler in der nächsthöheren Altersklasse des Stammvereins eingesetzt werden. Besteht beim Stammverein auch hier keine Spielmöglichkeit, ist der Einsatz in der nächsthöheren Altersklasse beim Zweitverein erlaubt § 28 Nr. 5 JO. A-Junioren dürfen nach Maßgabe von § 29 JO nur im Stammverein, nicht aber im Zweitverein, in einer Seniorenmannschaft eingesetzt werden (Verstoß: § 31 StO). Das Zweitspielrecht endet automatisch mit dem Ende des Spieljahrs. Für jedes weitere Spieljahr muss es neu beantragt werden. Jeder neu ausgestellte Spielerpass mit Zweitspielrecht ist mit einem zeitnahen Passbild des Spielers zu versehen, das der Stammverein zu überstempeln hat. 2. Zweitspielrecht (nur für Juniorinnen) – § 28 a JO Ist nun analog zum Zweitspielrecht der Junioren des § 28 JO. Mit Ausnahme, dass das Zweitspielrecht entweder für eine Juniorinnen- oder Juniorenmannschaft erteilt werden kann. 3. Jugendspielgemeinschaften (JSG) – §§ 34 JO, Anhang 12 Dem Genehmigungsantrag sind Listen mit sämtlichen Spielerinnen und Spielern der beteiligten Vereine für die jeweilige Altersklasse beizufügen. Ausschlaggebend für die Genehmigung der JSG ist die Feststellung eines Spielermangels, der einen eigenständigen Spielbetrieb realistisch nicht zulässt. Der Kreisjugendausschuss orientiert sich hierzu vorrangig an den eingereichten Spielerlisten. Daher sind die Spielerlisten wichtigster Bestandteil des Antrags auf Genehmigung. Folglich sind nach der Genehmigung nur solche Spielerinnen bzw. Spieler in Mannschaften der JSG einsatzberechtigt, die auf den eingereichten Spielerlisten für die jeweilige Altersklasse aufgeführt worden sind (Verstoß § 31 StO). Später hinzukommende Spielerinnen und Spieler (Vereinswechsel, erstmalige Spielberechtigung, Zweitspielrecht) sind darüber hinaus sofort einsatzberechtigt. Spielerinnen bzw. Spieler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für ihren Verein spielberechtigt waren, ohne auf der Spielerliste aufgeführt worden zu sein, sind vorerst für die JSG-Mannschaft nicht einsatzberechtigt. Auf beim KJW einzureichendem Antrag wird nach sportlichen Gesichtspunkten entschieden, ob und ggf. ab wann die Spielerin bzw. der Spieler eingesetzt werdend darf. Spielerinnen und Spieler der nächstjüngeren Altersklasse aller an der JSG beteiligten Vereine dürfen in der JSG-Mannschaft eingesetzt werden. Spielerinnen, die in ihrem Verein in einer am normalen Pflichtspielbetrieb teilnehmenden Juniorinnenmannschaft spielen, brauchen nicht auf Spielerlisten zum Genehmigungsantrag für eine Junioren-JSG aufgeführt zu werden. Nach Maßgabe von § 14 Nr. 5 JO können solche Juniorinnen auch in JSG-Mannschaften der Junioren eingesetzt werden. 4. Juniorenfördervereine (JFV) – § 15 a JO, Anhang 13 Alle Spieler müssen für den JFV spielberechtigt sein. Neben dem JFV wird auch der Stammverein im Spielerpass eingetragen. Spieler, die von einem nicht am JFV beteiligten Verein zum JFV wechseln möchten, müssen sich daher für einen der am JFV beteiligten Vereine als Stammverein entscheiden. Spieler, die bei einem der Stammvereine verblieben sind, dürfen nicht im JFV eingesetzt werden. Für den JFV spielberechtigte Spieler dürfen nicht in Juniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden. Auch für einen JFV kann ein Zweitspielrecht (§ 28 JO) erteilt werden. A-Junioren des JFV dürfen nach Maßgabe von § 29 JO nur in Seniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden.
Anlage 8 – FAIRPLAY-Liga 1. Die Schiedsrichter-Regel Kinder entscheiden selbst und Regeln im Kinderfußball sind einfach spielen ohne Schiedsrichter Fußballregeln bleiben Da kein Schiedsrichter auf dem Platz ist, lernen die unverändert: Tor - Toraus - Foul - Kinder Verantwortung für sich selbst und Eckball - Hand uws. Mitverantwortung für andere zu übernehmen Kinder lernen, Entscheidungen Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den zu treffen und zu akzeptieren Trainern, die am Spielfeldrand gemeinsam in der Coachingzone stehen und bei strittigen Entscheidungen eingreifen 2. Die Fan-Regel Eltern/Fans halten Abstand zum Durch eine ca. 15 Meter vom Spielfeld entfernte Spielfeld "Fanzone" wir die direkte Ansprache an die Kinder von außen unterbunden Kinder können dadurch ihre Spiel wird den Kindern "zurückgegeben" eigene Kreativität im Spiel entfalten 3. Die Trainer-Regel Trainer begleiten das Spiel aus der Coachingzone Trainer verstehen sich als Partner im sportlich fairen Wettkampf Trainer geben nur die nötigsten Anweisungen Trainer verstehen sich als Vorbilder Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern (siehe Schiedsrichter-Regel)
Anlage 9 Durchführungsbestimmungen im Rahmen der Nutzung des elektronischen Spielberichtes gemäß § 12 Nr. 3 (letzter Satz) Jugendordnung § 12 Nr. 3 letzter Satz Jugendordnung (JO) gesteht dem Verbandsjugendausschuss zu, für Spielklassen, in denen der elektronische Spielbericht verwendet wird, abweichende Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen des § 12 Nr. 3 JO zu erlassen. Für Spielklassen, in denen der elektronische Spielbericht verwendet wird (das sind in der Regel alle Spielklassen mit Meisterschaftsspielbetrieb) gilt daher für die Saison 2020/2021: § 12 Nr. 3 wird im Rahmen einer Durchführungsbestimmung für die Nutzung des elektronischen Spielbetriebes durch folgenden Wortlaut ersetzt: I. Auf dem Spielbericht dürfen so viele Spieler mit Vor- und Zunamen sowie mit Geburtsdatum eingetragen werden, wie Felder zur Eintragung vorhanden sind. II. Neben den 11 Spielern der 11er-Mannschaften, den 9 Spielern der 9er-Mannschaften und den 7 Spielern der 7er-Mannschaften sind im Pflichtspiel auf dem Spielbericht die bis zu 4 Spieler, die eingewechselt wurden, nach Spielende zu markieren. Im Freundschaftsspiel sind alle eingewechselten Spieler zu markieren. Zu beachten ist zusätzlich die Sonderregelung zum Auswechselkontingent (5 Spieler) in der B-Junioren- Hessenliga. III. Diese Eintragungen sind im Spielbericht durch den Schiedsrichter vorzunehmen. Wird das Spiel durch einen nicht neutralen Schiedsrichter geleitet, so ist dieser in Verbindung mit dem Heimverein verpflichtet, die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen. IV. Zu beachten sind weiterhin die im Rahmen der Durchführungsbestimmungen zum Spielbetrieb für jede Klasse erlassenen Regelungen zur Nutzung des elektronischen Spielberichtes und im Bedarfsfall die Durchführungsbestimmungen nach § 9a der Jugendordnung („digitaler Spielerpass“). Verbandsjugendausschuss, Grünberg, im August 2020
Durchführungsbestimmungen zu § 9a) der Jugendordnung für die Spielzeit 2020/2021 1. Prüfung und Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung (Spielerpass) nach § 9 Jugendordnung - gilt für die Spielklassen ohne Nutzung der digitalen Passkontrolle 1.1 Hinweise an alle Vereine Allen Vereinen wird empfohlen, ein Bild ihrer Spieler-/innen in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen, um so möglichen Problemen bezüglich der Legitimation von Spielern/Spielerinnen vorzubeugen. 1.2 Vorzulegende Unterlagen Der Platzverein hat dem Schiedsrichter und dem Gastverein eine Möglichkeit zur Bearbeitung des elektronischen Spielberichts rechtzeitig vor Spielbeginn zur Verfügung zu stellen. Zu beachten sind gegebenenfalls auch die Durchführungsbestimmungen zur Nutzung des elektronischen Spielberichtes. Außer in den unter 2.1. aufgeführten Spielklassen sind in allen anderen Spielklassen 30 Minuten vor Beginn eines Spieles dem Schiedsrichter von beiden Mannschaften die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen. Diese stehen dem Schiedsrichter bis nach Spielschluss zur Verfügung. 1.3 Reihenfolge der Prüfungen Der Schiedsrichter überprüft die Spiel- und Einsatzberechtigung anhand des Spielberichtes und den vorgelegten Spielerpässen. 1.4 Ersatzlegitimation Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung bei fehlendem Spielerpass auch in Form eines Ausdrucks aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine Online-Überprüfung geführt werden. Der Spielerpass kann nicht durch eine Kopie ersetzt werden. Kann der Spielerpass nicht vorgelegt werden, soll sich die Spielerin oder der Spieler durch einen anderen amtlichen Ausweis mit Lichtbild zweifelsfrei identifizieren. Ist auch ein solcher Ausweis nicht verfügbar, sind von dem Schiedsrichter alle sich bietenden Mittel auszuschöpfen, um die Identität der Spielerin oder des Spielers anderweitig fest zustellen, insbesondere durch Befragen des Gegners oder von Vertrauenspersonen. Die korrekte Identität ist in solchen Fällen durch die Spielerin oder den Spieler mittels Unterschrift und handschriftlicher Angabe des Geburtsdatums auf dem Ausdruck des Spielberichts zu bestätigen und durch den Verein an den Klassenleiter zu senden. 1.5 Hinweispflicht des Schiedsrichters bei fehlender Legitimation Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von Pässen, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im Sinne des § 9 Nr. 3 Jugendordnung auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen. Die Schiedsrichter sollen im Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” berichten, falls sie die Vereine auf fehlende Legitimationsdokumente hingewiesen haben. Die Vereine sind, insbesondere unabhängig von der Tatsache, ob ein Hinweis durch den Schiedsrichter erfolgt oder nicht, für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den Nachweis für die Spiel- und Einsatzberechtigung ihrer Spieler/-innen allein und voll verantwortlich. Insofern haben die Vereine die Rechtsfolgen bezüglich des Einsatzes von nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielern/-innen zu tragen. 1.6 Eintragungen im Spielbericht Konnten sich Spieler nur ersatzweise legitimieren (siehe Nr. 1.4), ist dies vom Schiedsrichter im Spielbericht unter „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Die Vereine müssen dann innerhalb von 4 Tagen nach dem Spiel ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste laden oder den Spielerpass vorlegen.
1.7 Gesichtskontrolle und Einsichtnahme Pässe Eine sogenannte Gesichtskontrolle ist nicht mehr verpflichtend. Dem Schiedsrichter ist es jedoch nicht unter-sagt, geäußerten oder bestehenden Zweifeln an der Spiel- oder Einsatzberechtigung einzelner Spieler/-innen nachzugehen. Sollte ein Verein im Einzelfall berechtigte Zweifel hinsichtlich der Spiel- und Einsatzberechtigung eines Spielers/-in haben, so kann dies dem Schiedsrichter weiterhin mitgeteilt werden, woraufhin der Schiedsrichter, falls erforderlich, dann im Rahmen der sogenannten „Gesichtskontrolle“ die Identität sowie die Rückennummer des Trikots, des/r betreffenden Spielers/in punktuell überprüfen soll. Über entsprechende Vorgänge (bspw. Anzeigen und durchgeführte Kontrollen) ist im Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” zu berichten. Der Spielführer sowie der Mannschaftsbegleiter des jeweiligen Vereins haben das Recht, die Spielerpässe einzusehen. Diese können bis unmittelbar vor dem Spiel auf den Schiedsrichter zugehen und sich bei diesem über die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigungen der einzusetzenden Spieler/-innen vergewissern, um Missverständnisse bereits im Vorfeld auszuräumen. 2. Prüfung und Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung in besonderen Spiel- klassen nach § 9a) Jugendordnung 2.1 Festlegung der Spielklassen Nach den Bestimmungen des § 9a) der Jugendordnung werden für die nachstehend aufgeführten Spielklassen die Prüfung sowie der Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung abweichend von den Bestimmungen des § 9 der Jugendordnung angepasst. JUNIOREN: A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren F-Junioren G-Junioren Verbandsebene (Hessen-/Verbandsligen) Hessenliga X X X Verbandsliga X X X Regionalebene (Gruppenliga) Kassel X X X X Gießen-Marburg X X X X Fulda X X X X Frankfurt X X X X Darmstadt X X X X Wiesbaden X X X X Kreisebene (Kreisliga/Kreisklasse) Kassel X X X X X X X Werra-Meißner X X X X Schwalm-Eder X X X X X Waldeck Hofgeismar-Wolfhag. X X X X X X X Marburg X X X X Alsfeld X X X X X X X Gießen X X X X X X X Wetzlar Dillenburg X X X X Biedenkopf Frankenberg X X X X X X X Fulda X X X X X X X
Schlüchtern X X X X X Lauterbach-Hünfeld X X X X X X X Hersfeld-Rotenburg X X X X X X X Frankfurt X X X X X X X Friedberg X X X X X X X Büdingen X X X X X X Gelnhausen X X X X X Hanau X X X X X X X Offenbach X X X X X X X Hochtaunus X X X X X X X Darmstadt X X X X X X X Dieburg X X X Odenwald X X X Bergstraße X X X X Groß-Gerau X X X Wiesbaden X X X X X X X Maintaunus X X X X X Rheingau-Taunus X X X X X X X Limburg-Weilburg JUNIORINNEN: B-Juniorinnen: alle Hessen-, Verbands- und Gruppenligen, Kreisliga Hersfeld-Rotenburg C-Juniorinnen: alle Hessen-, Verbands- und Gruppenligen 2.2 Verpflichtungen für die Vereine Vereine, deren Mannschaften in den unter 2.1. aufgeführten Spielklassen am Spielbetrieb teilnehmen, sind verpflichtet, für Spieler/-innen ein Bild in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen. Die Spieler/-innen müssen auf dem Bild mit Schulterbereich eindeutig identifizierbar sein. Das Hochladen der Bilder hat bis spätestens einen Tag vor dem ersten Spieltag der aktuellen Spielzeit der jeweiligen Spielklasse zu erfolgen. Für Spieler/-innen der oben genannten Spielklassen, die erst nach dem ersten Spieltag der Spielberechtigungsliste des jeweiligen Vereins hinzugefügt werden, ist ebenfalls unverzüglich ein Bild in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen. Weiterhin sind von den Vereinen ein aktueller Ausdruck der Spielberechtigungsliste mit Spielerfotos sowie die Spielerpässe zu den Spielen mitzuführen. Dies soll vornehmlich der Legitimation dienen, sofern kein Zugriff auf die Spielrechtsprüfung im DFBnet besteht. 2.3 Kontrolle der Spiel- und Einsatzberechtigung 2.3.1 Vorzulegende Unterlagen Der Platzverein hat dem Schiedsrichter und dem Gastverein eine Möglichkeit zur Bearbeitung des elektronischen Spielberichts rechtzeitig vor Spielbeginn zur Verfügung zu stellen. Falls kein Zugriff auf den elektronischen Spielbericht besteht, sind dem Schiedsrichter vor dem Spiel ein ausgefüllter Spielberichtsbogen sowie von beiden Vereinen der Ausdruck der Spielberechtigungsliste mit Spielfotos zu übergeben. Für Spieler, für die kein Bild in der Spielberechtigungsliste hochgeladen ist, sind die Vereine verpflichtet, unaufgefordert den Spielerpass beim Schiedsrichter vorzulegen. 2.3.2 Reihenfolge der Prüfungen Der Schiedsrichter überprüft die Spiel- und Einsatzberechtigung je nach den vorhandenen Möglichkeiten mit folgender Priorität: a) Spielrechtsprüfung mit dem elektronischen Spielbericht im DFBnet b) Ausgedruckter Spielbericht und ausgedruckte Spielberechtigungslisten mit Spielerfotos
c) Spielrechtsprüfung mit dem elektronischen Spielbericht im DFBnet und vorgelegtem Spielerpass d) Ausgedruckter Spielbericht und vorgelegtem Spielerpass 2.3.3 Ersatzlegitimation Ist der Nachweis der Spiel- und Einsatzberechtigung anhand der unter den Buchstaben 2.3.2. a) bis d) auf-geführten Varianten nicht möglich, kann sich der/die Spieler/in durch eine andere Form (siehe Nr. 1.4) legitimieren. 2.4 Hinweispflicht des Schiedsrichters bei fehlender Legitimation Die Schiedsrichter sind dazu angehalten, den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von hochgeladenen Bildern, fehlenden Pässen, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im Sinne der Nr. 1.4 oder auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen. Die Schiedsrichter sollen im Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse” berichten, falls sie die Vereine auf fehlende Legitimationsmittel hingewiesen haben. Die Vereine sind, insbesondere unabhängig von der Tatsache, ob ein Hinweis durch den Schiedsrichter erfolgt oder nicht, für die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und den Nachweis für die Spiel- und Einsatzberechtigung ihrer Spieler/-innen allein und voll verantwortlich. Insofern haben die Vereine die Rechtsfolgen bzgl. des Einsatzes von nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielern/-innen zu tragen. 2.5 Eintragungen im Spielbericht Konnten sich Spieler nur nach Nr. 1.4 legitimieren, ist dies vom Schiedsrichter im Spielbericht unter „besondere Vorkommnisse“ zu vermerken. Die Vereine müssen dann innerhalb von 4 Tagen nach dem Spiel ein Spielerfoto in die Spielberechtigungsliste laden oder den Spielerpass vorlegen. 3 Freigabe des elektronischen Spielberichtes durch die Schiedsrichter Die Schiedsrichter haben den elektronischen Spielbericht bis spätestens 60 Minuten nach dem jeweiligen Spielende freizugeben. In besonderen Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Schiedsrichter anschließend ein weiteres Spiel leitet oder ein technisches Problem vorliegt, welches die Eingabe verhindert, kann von der Eingabefrist abgewichen werden. In solchen Ausnahmefällen ist der Klassenleiter zu informieren. Die Eintragungen sind in diesen Fällen unmittelbar nach Wegfall des hindernden Ereignisses vorzunehmen. (Während der Corona-Pandemie gelten abweichend zu Nr. 3 die Vorgaben des geltenden Hygiene- Konzepts.) Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 15. August 2020 in Kraft. Verbandsjugendausschuss Grünberg, im August 2020
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