Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/28920 19. Wahlperiode 22.04.2021 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/27991 – Sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte Vorbemerkung der Fragesteller Die unzureichende Ausstattung mit Sach- bzw. Pflegeleistungen bei der häus- lichen Versorgung vor allem älterer betreuungsbedürftiger Menschen in Deutschland veranlasst viele Menschen mit Pflegebedarf bzw. Angehörige notgedrungen zur Anstellung sogenannter 24-Stunden-Pflege-Kräfte bzw. Live-ins (siehe die Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 19/26836). Bei den Live-ins handelt es sich häufig um von speziellen Agenturen aus Ost- europa angeworbene Frauen, „die aus Mangel an beruflichen Alternativen der Armut in ihren Herkunftsländern zu entkommen versuchen“ (Tine Haubner (2017): „Die Ausbeutung der sorgenden Gemeinschaft – Laienpflege in Deutschland“, Frankfurt/M.; S. 377). Aktuellen Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ und des „ARD-Magazins FAKT“ (SZ und MF) zufolge „könnten es bis zu 700 000 Arbeitskräfte jähr- lich sein“ (https://www.tagesschau.de/investigativ/fakt/pflege-polen-ukraine-1 0 1 .html). Sie arbeiten hier in „einem quasi rechtsfreien Raum“ (Haubner 2017: 372, Hvh. i. O.). „Bei einem Großteil der migrantischen Pflegekräfte handelt es sich um Laien, die für pflegerische Verrichtungen nicht qualifiziert sind.“ (ebd., 372 f.). „Die Arbeits- und Perspektivlosigkeit in den Herkunfts- ländern erzeugt […] eine maximale Konzessionsbereitschaft und Abhängig- keit, die noch durch die hohe Ersetzbarkeit der nicht für die Pflege qualifizier- ten Frauen verstärkt wird.“ (ebd., 401). Die Arbeitsbedingungen „sind von geringen Löhnen, überlangen Arbeitszei- ten, ständiger Verfügbarkeit und psycho-physischer Überforderung gekenn- zeichnet“ (ebd., 396). Bei einer unabsehbaren Zahl von Fällen geht die tat- sächliche Arbeitszeit „weit über im Vertrag vereinbarte Stundenzahl hinaus“ und es handelt sich „faktisch um eine Rund-um-die-Uhr-Tätigkeit“ (Nora Freitag (2020): „Arbeitsausbeutung beenden. Osteuropäische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung in Deutschland“; Berlin: Deutsches Institut für Men- schenrechte; S. 24). „Für einen ,Arbeitsmonatʻ bekommt Ella 1 550 Euro brutto – das entspricht etwa 50 Euro pro Tag […] Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen bleiben ihr rund 1 200 Euro.“ (Pflege e. V. (2013), zit. in Haubner 2017: 390). „Frau Ivanova […] aus Bulgarien […] ist […] formal nur für die Betreuung der dementen Ehefrau, nicht aber für die faktische Pflege des zweiten Ehepart- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. April 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/28920 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ners beschäftigt […] Sie erhält einen Bruttolohn von 1 700 Euro […] und […] einen monatlichen Nettolohn von 900 Euro“ (ebd., 403). „Frau Mazur erhält schließlich einen maximalen Bruttomonatslohn von 1 400 Euro.“ (ebd., 411 [die Verdienstangaben von Frau Ivanova und Frau Mazur stammen von 2014 – die Fragestellenden]). Aus dem Jahr 2015 ist ein Fall bekannt geworden, bei der eine aus Bulgarien stammende Altenbetreuerin „950 Euro Netto“ erhielt (https://www.dw.com/d e/bulgarische-altenpflegerin-rechnet-mit-deutscher-pflegebranche-ab/a-5418 8662). Den Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ und des „ARD-Magazins FAKT“ nach scheinen sich die Verdienste aktuell innerhalb oder nahe dieser Spanne zu bewegen: „Sie [Veronika, Live-in aus Polen] weiß, sie kann sich durchsetzen. Betreuungskräfte sind mittlerweile begehrt. Und sie verdient gut, sagt sie, fast 1 500 Euro im Monat. Im Gegensatz zu den Kolleginnen aus der Ukraine, mit denen die Firma zunehmend arbeite. Die seien billiger, würden nur 800 Euro kriegen.“ (https://www.daserste.de/information/politik-weltgesc hehen/fakt/videosextern/illegale-ukrainische-pflegekraefte-in-deutschen-famili en-100.html, ca. Minute 3.45 bis 4.13). „Der umfassende Zugriff auf die Arbeitskraft – der im Teilen des Bettes mit der Pflegebedürftigen kulminiert – übersteigt dabei ‚alles, was Marx als maxi- male Ausbeutung seiner Arbeitskraft beschrieben hat‘“ (Haubner 2017: 404, mit Zitat von Bahl/Staab (2010): „Das Dienstleistungsproletariat. Theorie auf kaltem Entzug“. In: Mittelweg 36. 6. S. 66 bis 93). Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung verweist auf die ersten zwei Absätze ihrer Vorbemerkung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes- tagsdrucksache 19/27415. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 die Anzahl der in Deutschland tätigen sogenannten 24-Stunden-Pflegekräfte entwi- ckelt (bitte die Quellen angeben, bitte auch die Quellen nennen der An- gaben von Prof. Dr. Christian Kastrop, Staatssekretär im Bundesminis- terium der Justiz und für Verbraucherschutz auf dem Bundespolitischen Forum zur „24-Stunden-Betreuung“ am 30. Oktober 2020, https://www.p flegevertraege.de/projekt-pflegevertraege/bundespolitisches-forum-zur-2 4stundenbetreuung-am-30102020-53506, hier vor allem zwischen Minu- te 7.00 und 7.15; bitte die bei „CariFair“ des Diözesancaritasverbands Paderborn sowie die bei „vij-FairCare“ der Diakonie in Stuttgart be- schäftigten Live-ins gesondert ausweisen)? 2. Bildet die von Staatssekretär Prof. Dr. Christian Kastrop genannte Zahl der Live-ins in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung deren Gesamtzahl ab oder die Zahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt als Live-in Arbeitenden? 3. Wie viele der in den Fragen 1 und 2 erwähnten Live-ins sind nach Kennt- nis der Bundesregierung als Haushaltskräfte und wie viele als Pflege- kräfte eingestellt? Sofern der Bundesregierung dazu keine belastbaren Zahlen vorliegen, wie schätzen die Expertinnen und Experten in den Bundesministerien dies ein? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine validen Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/28920 Die in Frage 1 in Bezug genommene Ausführung des Staatssekretärs im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prof. Dr. Christian Kastrop, dass nach Schätzungen der Gewerkschaft ver.di von bis zu 300 000 sogenannten „24-Stunden-Betreuungskräften“ in deutschen Haushalten auszu- gehen sei, ist Teil eines Grußwortes zur digitalen Abschlussveranstaltung des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Pro- jektes „Den Verbraucherschutz im ,Grauen Pflegemarktʻ stärken“ der Verbrau- cherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Die genannte Schätzung geht auf eine Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Berlin e. V. „Verlässlich? Transparent? Flexibel? – Verträge rund um die ,24-Stunden-Be- treuungʻ durch ausländische Betreuungskräfte im Marktcheck“ zurück. 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jah- ren die Anzahl der in Deutschland arbeitende Frauen entwickelt, die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Wie viele haben ihren Wohnsitz in Osteuropa (bitte gesondert ausweisen: in Polen, Bulgarien, Rumänien, Tschechien, Slowakei, anderen Ländern), wie viele arbeiten als Haushaltshilfe, wie viele als Pflegekraft, wie viele sind über 50 Jahre alt? Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Ar- beit (BA) ist für die internationale Vermittlung von Arbeitskräften zuständig. Für die Vermittlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Aus- land für eine häusliche Betreuung pflegebedürftiger Personen im Inland führte die ZAV bis zum Jahr 2013 Vermittlungsaktivitäten auf Grundlage der damals geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen durch, da die Zulassung von osteu- ropäischen Haushaltshilfen nur mit Vermittlungsabsprache der BA möglich war. In den Jahren 2012 und 2013 betraf dies rumänische und bulgarische Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Jahr 2012 wurden 180 bulgarische und 339 rumänische Haushaltshilfen im Rahmen von Vermittlungsabsprachen ver- mittelt. Im Jahr 2013 waren es 141 bulgarische und 326 rumänische Haushalts- hilfen. Daten in der erfragten Differenzierung liegen nicht vor. Die Vermittlung von Haushaltshilfen wurde nach Herstellung der uneingeschränkten Arbeitneh- merfreizügigkeit für osteuropäische Staatsangehörige in Deutschland einge- stellt. Ab dem Jahr 2013 fokussierte sich die internationale Vermittlung der BA auf die Gewinnung von Fachkräften bzw. auf die Vermittlung in qualifizierte Beschäftigungen. 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2004 die Anzahl der bei der Minijobzentrale gemeldeten Minijobberinnen und Minijobber entwickelt, wie viele davon sind in Privathaushalten angestellt, wie viele davon sind Frauen, wie viele davon sind über 50 Jahre alt, und wie viele davon sind nichtdeutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, wie viele davon haben ihren Wohnsitz im Ausland, und wie viele davon arbeiten als Live-ins? Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der BA zu geringfügig Beschäftigten können in der erfragten Differenzierung der Tabelle im Anhang entnommen werden. Angaben, inwieweit Beschäftigte als „Live-ins“ tätig waren, liegen nicht vor. In der Beschäftigungsstatistik wird der Juni-Wert als Jahreswert aus- gewiesen.
Drucksache 19/28920 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum konkreten Tätig- keitsspektrum der als Live-ins Arbeitenden vor, sofern sie als Haushalts- hilfen eingestellt sind? Sofern der Bundesregierung dazu keine belastbaren Zahlen vorliegen, wie schätzen die Expertinnen und Experten in den Bundesministerien dies ein? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum konkreten Tätig- keitsspektrum der als Live-ins Arbeitenden vor, sofern sie als Pflege- kräfte eingestellt sind? Sofern der Bundesregierung dazu keine belastbaren Zahlen vorliegen, wie schätzen die Expertinnen und Experten in den Bundesministerien dies ein? Aus Sicht der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass sich das konkrete Tätigkeitsspektrum je nach Einsatzort sehr unterschiedlich gestalten kann. Die im Januar 2021 veröffentlichte Technische Regel DIN SPEC 33454 „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungs- kräfte aus dem Ausland – Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbrin- ger und Betreuungskräfte“ lässt Rückschlüsse auf die Vielfalt der möglichen konkreten Tätigkeiten zu. In Abschnitt 3.1 wird darauf hingewiesen, dass es sich typischerweise um Tätigkeiten der Haushaltsführung, Alltagsbegleitung und Grundpflege handelt, für die allgemeines Basiswissen, Haushalts- und All- tagswissen sowie Wissen zur Grundpflege als sinnvoll erachtet wird. 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 die Anzahl der Haushalte in Deutschland entwickelt, die zur Betreuung oder/und Pflege von Menschen mit Pflegebedarf sogenannte 24-Stunden-Pflege- kräfte beschäftigen (bitte die Haushalte mit von „CariFair“ und von „vij-FairCare“ vermittelten Haushalte gesondert ausweisen)? Sofern der Bundesregierung dazu keine belastbaren Zahlen vorliegen, wie schätzen die Expertinnen und Experten in den Bundesministerien dies ein? Zur Entwicklung der Zahl der Haushalte, die zur Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland be- schäftigen, liegen keine Daten vor. Zur Zahl dieser Haushalte wird auf den ers- ten Absatz der Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/27415 verwiesen. Darüber hinaus liegen Ergebnisse einer Befragung ambu- lanter Pflegehaushalte vor, die im Pflege-Report 2020 veröffentlicht wurden. In dieser Befragung haben 88 von 1 011 Befragten angegeben, eine im Haushalt wohnende Betreuungskraft aus dem Ausland zu beschäftigen. Das entspräche hochgerechnet rund 210 000 pflegebedürftigen Personen in Deutschland, die eine solche Versorgungsform in Anspruch nehmen (Pflege-Report 2020, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) in Koopera- tion der Charité-Universitätsmedizin Berlin und der Hochschule Fulda).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/28920 8. Für wie viele der in Haushalten tätigen Live-in-Kräfte sind die Pflege- familien direkter Arbeitgeber, wie hoch ist der Anteil der über Vermitt- lungsagenturen beschäftigten Live-in-Kräfte, und in welcher Weise hat sich das Verhältnis der Anteile seit 2000 verändert? 9. Welche monatlichen Entgelte erzielen Live-ins nach Kenntnis der Bundesregierung pro Monat? Sofern der Bundesregierung dazu keine belastbaren Zahlen vorliegen, wie schätzen die Expertinnen und Experten in den Bundesministerien dies ein? 10. Wie viele Arbeitsstunden pro Woche und viele Stunden Bereitschaftszeit pro Woche leisten Live-ins nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt? Sofern der Bundesregierung dazu keine belastbaren Zahlen vorliegen, wie schätzen die Expertinnen und Experten in den Bundesministerien dies ein? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine validen Informationen vor. 11. Welche staatlich bzw. öffentlich finanzierten Beratungsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (welche werden seit wann von der Bundesregierung finanziert und in welcher Höhe, wo befinden sich die Beratungsstellen, in welchem Umfang wird telefonische Beratung ange- boten, welche Anzahl an beratenden und welche Anzahl an sonstigen Beschäftigten kommt dabei zum Einsatz)? Aus Sicht der Bundesregierung geht aus der Frage nicht klar hervor, nach wel- cher Art von Beratungsangeboten gefragt wird; dies schließt sowohl die Adres- saten als auch mögliche Inhalte der Beratung ein. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 12. Welche weiteren Institutionen bzw. Organisationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben den „Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbän- de“, an die sich „im Haushalt lebende Kräfte, die keine pflegenden An- gehörigen sind“, „zum Beispiel“ wenden können (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/6792; bitte die Institutionen nennen)? Wie viele derartige Beratungsangebote gibt es insgesamt (Wohlfahrtsver- bände und weitere; bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und mit je- weiligen Ortsangaben versehen)? Die gemeinnützige GmbH Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung unterhält seit Juni 2019 das Teilprojekt „24-Stunden Betreuungskräfte“. Das Projekt wird von der EU-Gleichbehandlungsstelle des Bundes unterstützt und arbeitet eng mit Faire Mobilität zusammen. Über die Anzahl und ansässigen Orte weiterer lokaler Projekte und Initiativen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 19/28920 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wer hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Pflicht, eine A1- Bescheinigung (im Folgenden: A1) zu beantragen, wenn eine ausländi- sche Arbeitnehmerin bzw. ein ausländischer Arbeitnehmer für eine Tätigkeit in einem in Deutschland ansässigen Haushalt durch eine in Deutschland ansässige Agentur vermittelt wird, und wem obliegt dies, wenn dabei eine im Ausland ansässige Agentur vermittelt oder zwischen- geschaltet ist? Der Arbeitgeber der entsendeten Person hat den zuständigen Träger des Mit- gliedstaats, dessen Rechtsvorschriften während der Beschäftigung in einem an- deren Mitgliedstaat auf die betreffende Person anzuwenden sind, zu unterrich- ten. Der zuständige Träger stellt dann die Bescheinigung über die anzuwenden- den Rechtsvorschriften (A1-Bescheinigung) aus. 14. Wie viele Anträge auf eine A1 sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der entsprechenden EU-Norm für eine Tätigkeit in Deutschlands insgesamt gestellt worden, und wie viele davon für soge- nannte 24-Stunden-Pflegekräfte (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde die A1 verweigert? Die Zahlen zu den nach Kenntnis der Bundesregierung ausgestellten A1- Bescheinigungen für eine Tätigkeit in Deutschland aus den Jahren 2016 bis 2020 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Es sind die der Tabelle nachgestellten Interpretationshinweise zu beachten. 2016 347.525 2017 834.617 2018 404.882 2019 244.509 2020 244.477 Quelle: Deutsche Rentenversicherung (Bund). Zahlen über ausgestellte A1-Bescheinigungen für sogenannte 24-Stunden- Pflegekräfte und abgelehnte A1-Bescheinigungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Bei der Interpretation der obenstehenden Tabelle sind die folgenden Hinweise zu beachten: Die Zahl der A1-Bescheinigungen ist nicht gleichzusetzen mit der Zahl der erfassten Beschäftigten, da Beschäftigte vorbehaltlich der Vorausset- zungen der Verordnungen (EG) Nummer 883/2004 und 987/2009 mehrfach in einem Jahr entsendet werden können. Gemäß § 150 Absatz 3 SGB VI werden in der Datenstelle der Rentenversicherung alle Bescheinigungen in der A1- Datei geführt, bei denen die deutschen Rechtsvorschriften keine Anwendung finden und die der Datenstelle aus den anderen EU-Mitgliedstaaten, den EWR- Staaten Norwegen, Liechtenstein, Island sowie der Schweiz gemeldet werden. Diese Meldungen erfolgen teilweise mit zeitlicher Verzögerung. Es kann daher nicht angenommen werden, dass die Daten für 2020 bereits vollständig vor- liegen. Nach § 150 Absatz 3 Satz 11 SGB VI sind die Daten der A1-Bescheini- gungen nach fünf Jahren aus der A1-Datenbank zu löschen, sodass dort die ent- sprechenden Daten nur bis zurück in das Jahr 2016 vorliegen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/28920 15. Bezugnehmend auf den von der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitneh- mer bei der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration ge- wonnenen Eindruck, dass sich „die Arbeitsbedingungen der Arbeits- kräfte in privaten Haushalten, die im weitesten Sinne der Pflege zuge- rechnet werden, durch einen hohen Grad an Intransparenz auszeichnen“ und zudem „eine Klärung des Tätigkeitsprofils der Betreuungs- und Pflegekräfte in privaten Haushalten, eindeutige rechtliche Rahmenbedin- gungen (etwa zu Bereitschaftszeiten, Arbeitsperioden etc.) und eine Ver- besserung der Informationslage sowohl auf Arbeitsgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite […] wünschenswert“ wären (Antwort zu den Fragen 12 und 13 auf Bundestagsdrucksache 19/6792): a) Wann geschah dies, bzw. wann wurden diese Eindrücke und An- regungen nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich gemacht? b) In welcher Form? c) Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung darauf reagiert? d) Falls es noch keine offizielle Reaktion der Bundesregierung darauf gab, was plant sie in dieser Hinsicht? Wann gab es in welchen Bundesministerien (nichtöffentliche) Be- sprechungen zu der genannten Kritik, wie lange dauerten diese, und wer hat daran teilgenommen? Die Fragen 15 bis 15d werden gemeinsam beantwortet. Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragten für Migra- tion, Flüchtlinge und Integration finanziert das Projekt „MB 4.0 – Gute Arbeit in Deutschland: Migrationsberatung in den sozialen Medien“, das aufsuchende Informations- und Beratungsarbeit in zehn EU-Sprachen in den sozialen Me- dien leistet. Im Rahmen dieses Projektes werden seit 2019 in einer geschlosse- nen Facebook-Gruppe mittlerweile über 3 000 Betreuungskräften in privaten Haushalten (sogenannte Live-ins) informiert und beraten. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden laufend auf der Homepage des Projektes (https://minor-ko ntor.de/24-stunden-betreuungskraefte/) dargestellt. So wurde zuletzt am 15. September 2020 ein Zwischenbericht „Beratung für 24-Stunden-Betreu- ungskräfte aus Polen“ veröffentlicht. Zu den Erkenntnissen aus dem Projekt steht die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer seit 2019 mit den für die Thematik zuständigen Ressorts im Austausch. 16. Durch welche Maßnahmen der Bundesregierung haben sich seit 1995 rechtlich die Möglichkeiten und Pflichten der Finanzkontrolle Schwarz- arbeit (FSK) bzw. deren Vorläuferinstitutionen verbessert, Haushalte, die Live-ins bzw. ausländische Pflegekräfte bzw. ausländische Haushalts- hilfen anstellen bzw. beschäftigen, zu kontrollieren bzw. zu überprüfen? Woran lassen sich Verbesserungen unmittelbar oder mittelbar nachwei- sen? Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz findet auf alle in Deutschland tätigen Personen Anwendung. Spezifische rechtliche Möglichkeiten der Finanzkon- trolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zur Kontrolle von Haushalten, die „Live-ins“ bzw. ausländische Pflegekräfte bzw. ausländische Haushaltshil- fen beschäftigen, bestehen nicht. Die Prüfung in Privathaushalten ist nur unter besonderen Bedingungen möglich: Die FKS ist im Rahmen des Prüfverfahrens zum Betreten von Wohnungen entgegen dem Willen des Wohnungsinhabers bzw. ohne richterliche Anordnung grundsätzlich nicht befugt. Die FKS ist darü- ber hinaus jedoch befugt, Prüfungen von Geschäftsunterlagen beispielsweise bei Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte durchzuführen, aus denen Umfang,
Drucksache 19/28920 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Art und Dauer von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen und abgeleitet werden können. Hinsichtlich der legislativen Maßnahmen zur Stärkung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird auf die Antwort der Bundes- regierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/27415 verwiesen. Zudem wurde und wird für die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der FKS beispielsweise deren personelle und technische Ausstattung schrittweise verbessert. Die Stellenent- wicklung der vergangenen Jahre kann der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/21481 entnommen werden. Die erfolgreiche Tätigkeit der FKS spiegelt sich in den Arbeitsergebnissen wider, welche auf der Internetseite der Zollverwaltung veröffentlicht sind. 17. Wie viele entsprechende Kontrollen durch die FSK haben seit 1995 statt- gefunden, und wie viele Beanstandungen bzw. Verwarnungen oder Stra- fen gab es seit 1995 bzw. wurden ausgesprochen bzw. verhängt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Haushalte, die „Live-ins“ bzw. ausländische Pflegekräfte bzw. ausländische Haushaltshilfen beschäftigen, werden in der Arbeitsstatistik der FKS nicht ge- sondert erfasst. Eine statistische Auswertung der Anzahl der durchgeführten Arbeitgeberprüfungen und der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist daher nicht möglich. 18. Wie viele Verdachtsfälle, wie viele Ermittlungen und wie viele Verurtei- lungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren nach § 233 Absatz 1 des Strafgesetzbuches, wie viele davon be- trafen Live-ins (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Informationen zur Zahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren lie- gen der Bundesregierung nicht vor. Die insoweit einschlägige Statistik der Staatsanwaltschaften, die vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegeben wird, erfasst diese Verfahren nicht auf der Basis einzelner Tatbestände. Ausge- wiesen werden lediglich Sachgebiete, die jeweils einen größeren Deliktsbereich umfassen, so dass Aussagen zu einzelnen Delikten nicht möglich sind. Die rechtskräftig verurteilten Personen werden jährlich in der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Strafverfolgungsstatistik ausgewiesen. Die Ent- scheidungen werden in dieser Statistik bei dem jeweils abstrakt schwersten De- likt erfasst, das der Entscheidung zugrunde liegt. Die vorliegenden Daten für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Ländern können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für 2020 liegen noch nicht vor. Eine weiter- gehende Differenzierung nach „Live-ins“ ist nicht möglich. Land 2015 2016 2017 2018 2019 Baden-Württemberg 0 0 0 0 0 Bayern 2 3 0 0 2 Berlin 1 1 0 1 0 Bremen 0 0 0 0 0 Brandenburg 0 1 0 0 0 Hamburg 0 0 0 0 0 Hessen 1 0 0 0 0 Mecklenburg- Vorpommern 0 0 0 0 0
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/28920 Land 2015 2016 2017 2018 2019 Niedersachsen 0 0 1 1 1 Nordrhein-Westfalen 1 4 1 1 1 Rheinland-Pfalz 0 0 0 0 0 Saarland 0 0 0 0 0 Sachsen 0 0 0 0 0 Sachsen-Anhalt 0 0 0 0 0 Schleswig-Holstein 0 3 0 0 0 Thüringen 0 0 0 0 0 Deutschland insgesamt 5 12 2 3 4 Quelle: Statistisches Bundesamt. 19. Welche Kosten würden nach Kenntnis der Bundesregierung im Durch- schnitt im Monat entstehen, wenn die Versorgung durch eine Live-in durch eine Versorgung ersetzt würde, die den inländischen gesetzlichen Ansprüchen vollständig entsprechen würde? Aus Sicht der Bundesregierung ist unklar, worauf die Formulierung „durch eine Versorgung ersetzt würde, die den inländischen gesetzlichen Ansprüchen voll- ständig entsprechen würde“ abzielt. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Verbands für häus- liche Betreuung und Pflege e. V., „dass rund 90 Prozent der 300 000 Be- treuungspersonen in Deutschland illegal tätig sind“ (https://www.vhb p.de/aktuelles/detail/pressemitteilung-berlin-2/), und welche Konsequen- zen wird sie ziehen? Der Bundesregierung ist die Aussage des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V., dass rund 90 Prozent von 300 000 Betreuungspersonen in Deutschland illegal tätig seien, bekannt. Der Bundesregierung liegen zur Verifi- zierung dieser Angaben jedoch keine eigenen Erkenntnisse vor. 21. Welche Initiativen setzt nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundes- agentur für Arbeit gegenwärtig um, damit legale und fair bezahlte haus- wirtschaftliche Arbeit und Pflege im Privathaushalt gefördert wird? Die Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) stehen allen Arbeitgeber*innen gleichermaßen offen. Falls private Haus- halte z. B. eine Haushaltshilfe oder Pflegefachkraft suchen und somit als Ar- beitgeber fungieren, können auch sie die Dienstleistungen des Arbeitgeber- Service (AG-S) in Anspruch nehmen. Sobald ein Vermittlungsauftrag an die BA erteilt wurde, prüft der AG-S das Stellenangebot auf alle rechtlichen Vo- raussetzungen (z. B. Einhaltung des Mindestlohn-Gesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Grundsatzes der guten Sitten). Über die Prüfung des Stellenangebotes durch den AG-S hinaus hat die BA jedoch keinerlei Gestaltungs- oder Eingriffsrechte in die Ausgestaltung des Arbeits- vertrages und des Arbeitsplatzes. Das geprüfte und erfasste Stellenangebot wird in Folge in die arbeitgeberorien- tierten Vermittlungsprozesse des AG-S einbezogen. Arbeitskräften, die an einer Tätigkeit in hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Bereich interessiert sind, werden diese Angebote entsprechend unterbreitet. Zudem können sich Arbeits- kräfte aus dem Ausland – sofern eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vor-
Drucksache 19/28920 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode liegt, bzw. erteilt wird – über die ZAV auch auf Stellen in Deutschland vermit- teln lassen. Die BA arbeitet mit der Minijobzentrale zusammen und bietet mit der Wander- ausstellung „Minijob? Da geht noch mehr!“ („Machen Sie mehr aus Ihrem Mi- nijob“ – Zielgruppe: Arbeitnehmer*innen – und „Machen Sie mehr aus Ihren Minijobbenden“ – Zielgruppe: Arbeitgeber*innen) einschließlich der Begleit- materialien, eine Grundlage für lokale Aktivitäten zur Thematik Minijob und Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen in den Agentu- ren für Arbeit und den Jobcentern. Die Wanderausstellung besteht seit Dezem- ber 2016 und steht Agenturen für Arbeit und Jobcentern zur Ausleihe zur Ver- fügung. Die Veranstaltungen erfolgen in der Regel in Kooperation mit regiona- len Partnerinnen und Partnern (z. B. DRV, kommunale Frauenbeauftragte, Kammern etc.). Im Rahmen der Erprobung innovativer Projekte nach § 135 SGB III hat die Regionaldirektion Baden-Württemberg das Projekt „Fach- kräftesicherung über die Professionalisierung haushaltsnaher Dienstleistungen (HHDL)“ aufgelegt (Projektabschluss 2019). Mit dem Modellprojekt an zwei Standorten in Baden-Württemberg wurde die Vereinbarkeit von Familienauf- gaben und Beruf durch finanzielle Zuschüsse in Form von Gutscheinen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen erleichtert. Die Regional- direktion Bayern hatte das Modellprojekt „Service- und Beratungsstellen für Haushaltsnahe Dienstleistungen“ aufgelegt. Hierbei wurden an drei Standorten „Service- und Beratungsstellen für Haushaltsnahe Dienstleistungen“ finanziell gefördert. Diese konnten vor allem bei der Beratung von Privatkunden und der Vermittlung von Anbietern Haushaltsnaher Dienstleistungen an Privathaushalte laut Begleitforschung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung Er- folge erzielen. 22. Plant die Bundesregierung die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Beschäftigung in Privathaushalten, und wie beurteilt sie dazu vor- liegende europäische Erfahrungen, insbesondere das französische Haus- haltscheckverfahren (Chèque Emploi Service – CES und das Haus- betreuungsgesetz in Österreich? Eine Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Beschäftigung in Privat- haushalten ist von der Bundesregierung aktuell nicht geplant. In Privathaushal- ten beschäftigte Personen unterliegen denselben arbeitsrechtlichen Bestimmun- gen wie Beschäftigte in anderen Bereichen. Lediglich für geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt, sogenannte haushaltsnahe Minijobs, gelten zur Abwehr von Schwarzarbeit geringere pauschale Sozialbeiträge für die Ar- beitergeber*innen als für die geringfügig entlohnte Beschäftigung im gewerb- lichen Bereich. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden häufig in illegaler Be- schäftigung bzw. in legaler prekärer Beschäftigung erbracht. Den zum größten Teil weiblichen Arbeitskräften fehlt damit eine eigenständige soziale Absiche- rung aus dieser Tätigkeit. Bei den in der Fragestellung genannten Beispielen aus Frankreich und Österreich steht nach Kenntnis der Bundesregierung die direkte Beschäftigung im und durch den Privathaushalt im Vordergrund. 23. Leistet die Bundesregierung im Zuge der Aktivitäten zur Anwerbung ausländischer Pflege- bzw. Betreuungskräfte auch Unterstützung bei der Anwerbung von Personen, die dann als Live-ins zum Einsatz kommen sollen oder können? Nein.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/28920
Drucksache 19/28920 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/28920
Drucksache 19/28920 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/28920
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