Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag

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Deutscher Bundestag                                                                      Drucksache 20/5480
20. Wahlperiode                                                                                          01.02.2023

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/5079 –

Verschiebung der Fristen für eine bessere Mobilfunkversorgung in der Bahn

         Vorbemerkung der Fragesteller
         Schlechter beziehungsweise gar kein Mobilfunkempfang ist nach Auffassung
         der Fragesteller ein tagtägliches Ärgernis für die über 7 Millionen Menschen,
         die täglich in Zügen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und weiterer Anbieter
         in Deutschland unterwegs sind. Telefonate in mangelhafter Sprachqualität und
         erfolglose Downloads machen mobiles Arbeiten häufig unmöglich. Ebenso ist
         die Nutzung von digitalen Unterhaltungsangeboten oft eingeschränkt. Die At-
         traktivität des Bahnverkehrs wird nach Ansicht der Fragesteller insgesamt er-
         heblich geschmälert.
         Die jährlich stattfindenden Erhebungen der Zeitschriften „Connect“ und
         „CHIP“ zur Mobilfunkversorgung in den Zügen bestätigen das Bild der man-
         gelhaften Versorgung: Gerade bei der Datenkommunikation in der Bahn ist
         laut „Connect“ „der Abstand zu den beiden alpenländischen Nachbarländern
         frappierend deutlich“ (www.connect.de/vergleich/mobilfunknetztest-2023-bes
         tes-handy-netz-deutschland-datenverbindungen-3203104-9576.html).
         Der Netztest von „CHIP“ ergab, dass 5,5 bis 9,7 Prozent der Telefonate in
         Fernzügen je nach Anbieter eine schlechte Sprachqualität aufweisen. 9,4 bis
         20 Prozent der Downloads in Fernzügen sind je nach Anbieter erfolglos. Bei
         der Netzqualität sei kaum eine Verbesserung zum Vorjahr feststellbar (vgl.
         www.chip.de/artikel/Bestes-Handynetz-O2-Vodafone-Telekom-im-Test_1845
         31929.html). „CHIP“ kommt daher zu dem Fazit: „Die größte Baustelle der
         Mobilfunknetze ist und bleibt die Deutsche Bahn.“ (www.chip.de/artikel/Best
         es-Handynetz-O2-Vodafone-Telekom-im-Test_184531929.html).
         Die Mobilfunkversorgung an Bahnstrecken ist auch Gegenstand der Versor-
         gungsauflagen aus den Frequenzvergaben im Jahr 2015 (Präsidentenkammer-
         entscheidung BK1-11/003 vom 28. Januar 2015) und im Jahr 2019 (Präsiden-
         tenkammerentscheidung BK1-17/001 vom 26. November 2018). Die Auflagen
         vom Jahr 2015 schreiben den Zuteilungsinhabern eine vollständige Versor-
         gung aller ICE-Strecken mit 50 Mbit/s bis Ende des Jahres 2019 vor. Die Ver-
         sorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung im Jahr 2019 sehen für die
         etablierten Mobilfunknetzbetreiber die Pflicht zur Versorgung aller Schienen-
         wege mit mehr als 2 000 Fahrgästen pro Tag mit mindestens 100 Mbit/s bis
         Ende des Jahres 2022 sowie zur Versorgung aller übrigen Schienenwege mit
         mindestens 50 Mbit/s bis Ende des Jahres 2024 vor. Nach Angaben der Bun-

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
1. Februar 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 20/5480                                       –2–                  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

        desnetzagentur wurden die Auflagen vom Jahr 2015 von allen Zuteilungsinha-
        bern vollständig erfüllt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/463).
        Leider ist aus Sicht der Fragesteller festzustellen, dass die Erwartungen, die
        bei vielen Bahnkunden mit der korrekten Erfüllung der Versorgungsauflagen
        an der Strecke einhergehen, in der Praxis oft nicht erfüllt werden. Eine Verbes-
        serung der Versorgung an der Strecke führt nicht automatisch zu einer besse-
        ren Nutzererfahrung im Zug. Die Gründe hierfür sind hinreichend bekannt:
        Der Großteil der ICEs im Betrieb ist mit metallbeschichteten Scheiben verse-
        hen, welche Mobilfunksignale dämpfen (vgl. Handelsblatt, 5. Dezember 2022,
        S. 28). Die in den Zügen verbauten Repeater weisen nach Branchenangaben
        häufig technische Mängel auf und sind auf bestimmte Mobilfunkfrequenzen
        beschränkt (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article238085899/Bahn-Lueckenlose
        r-Empfang-im-Zug-Daran-scheitert-der-Traum-wirklich.html).
        Darüber hinaus greift der Bahnfunk GSM-R (Global System for Mobile Com-
        munication for Railways) auf Frequenzen in unmittelbarer Nähe zum 900-
        MHz-Frequenzbereich des öffentlichen Mobilfunks zurück. Nichtstörfeste
        GSM-R-Module führen dazu, dass Mobilfunknetzbetreiber derzeit nicht ihr
        gesamtes LTE-Funkspektrum im 900-MHz-Bereich ausnutzen können (www.t
        elekom.com/de/blog/konzern/artikel/warum-das-internet-im-zug-verspaetung-
        haben-kann-1022654).
        Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2019 die
        „Richtlinie zur Förderung des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule
        gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum Einbau von entsprechenden
        Filtern“ auf den Weg gebracht. „Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zu-
        wendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten“ (https://bmdv.bund.de/DE/Themen/
        Digitales/Frequenzen-Mobilfunk-und-Digitalradio/GSM-R-Foerderung/gsm-r-
        foerderung.html).
        Noch in der am 13. Juli 2022 veröffentlichten Gigabitstrategie hatte die
        Bundesregierung das Ziel festgehalten, dass ab dem Jahr 2023 störfeste GSM-
        R-Geräte auf den Bahnstrecken in Deutschland verpflichtend sein sollen (vgl.
        Gigabitstrategie, S. 42). Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die Pflicht zur
        Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit störfesten GSM-R-Funkmodulen, die
        ab 11. Dezember 2022 gelten sollte, auf den 14. Dezember 2024 verschoben
        (vgl. BK10-22-0310_Z, S. 3, www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskamm
        ern/1_GZ/BK10-GZ/2022/2022_0300bis0399/BK10-22-0310/BK10-22-031
        0_Z_Beschluss_download_BF.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Die Bun-
        desnetzagentur kommt dabei der weitreichendsten Forderung aus der Branche
        – einer Verschiebung zum Netzfahrplanwechsel 2024/2025 – nach (vgl.
        BK10-22-0310_Z, S. 9). Die vollständige Nutzung des 900-MHz-Frequenzbe-
        reichs ist für Mobilfunkkunden so weitere zwei Jahre nicht möglich.

          1. Betrachtet die Bundesregierung das in der Gigabitstrategie formulierte
             Ziel, dass mit wenigen Ausnahmen ab dem Jahr 2023 nur noch Fahrzeu-
             ge mit störfesten GSM-R-Endgeräten verkehren sollen, als verfehlt, und
             wenn ja, welchen neuen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung?

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Umrüstung der noch nicht mit störfes-
ten GSM-Geräten ausgestatteten Fahrzeuge so schnell wie möglich abgeschlos-
sen wird. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist hierzu
im Austausch mit der Bahnindustrie und den Eisenbahnverkehrsunternehmen.

          2. Zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang hat die Bundesregie-
             rung im Vorfeld der Verabschiedung der Gigabitstrategie Daten zum
             Stand der Ausstattung mit störfesten GSM-R-Endgeräten bei Eisenbahn-
             unternehmen angefragt?
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        10. Aufgrund welcher Datenbasis kommt die Bundesnetzagentur zu der Ein-
            schätzung, dass bis zum 1. Juli 2023 noch über 800 Fahrzeuge und bis zu
            Beginn des Jahres 2024 noch rund 400 Fahrzeuge nicht auf störfeste
            GSM-R-Endgeräte umgerüstet sein werden (vgl. BK10-22-0310_Z,
            S. 17)?

Die Fragen 2 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Zuge der Umsetzung des GSM-R-Förderprogramms ist das BMDV seit Mai
2019 im regelmäßigen Austausch mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zum
Stand der geförderten Umrüstung der Schienenfahrzeuge mit störfesten GSM-
R-Endgeräten.
In ihrem Beschluss vom 17. November 2021 hat die Bundesnetzagentur
(BNetzA) die Pflicht zur Ausstattung mit störfesten GSM-R-Endgeräten ab
dem 11. Dezember 2022 mit Ausnahme des Korridors München – Lindau be-
stätigt (siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/
BK10-GZ/2021/2021_0200bis0299/BK10-21-0299/BK10-21-0299_Z_Beschlu
ss_download_BF.html). In dem Beschluss wurde den Infrastrukturunternehmen
auferlegt, eine Kundenabfrage ab dem 15. August 2022 durchzuführen und die
Ergebnisse der BNetzA bis zum 30. September 2022 vorzulegen.
Mit Übermittlung dieser Ergebnisse wurde deutlich, dass die Umrüstung nicht
Ende 2022 abgeschlossen sein wird. Die Einschätzung basiert auf den Rück-
meldungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Leasing-
unternehmen zum Stand der Umrüstung. In der Kundenabfrage fragte die DB
Netz AG u. a. ab, wie viele Fahrzeuge bis zum 11. Dezember 2022 umgerüstet
bzw. nicht umrüstbar sein werden und bis wann ggf. eine Umrüstung erfolgen
wird.

         3. Wie viele der Eisenbahnfahrzeuge, die zum Verkehr im deutschen Netz
            zugelassen sind und die zur Gewährung der Sicherung, Steuerung und
            Kontrolle der Bewegung von Zügen mit Zugfunkgeräten und/oder Da-
            tenfunkgeräten auszurüsten sind, sind nach Kenntnis der Bundesregie-
            rung mit störfesten Funkmodulen bzw. Filtern ausgestattet (bitte absolute
            und relative Häufigkeit nennen)?

         4. Wie viele Eisenbahnfahrzeuge, die zum Verkehr im deutschen Netz zu-
            gelassen sind und die zur Gewährung der Sicherung, Steuerung und Kon-
            trolle der Bewegung von Zügen mit Zugfunkgeräten und/oder Daten-
            funkgeräten auszurüsten sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung
            noch nicht mit störfesten Funkmodulen bzw. Filtern ausgestattet (bitte je
            Eisenbahnverkehrsunternehmen und nach Personen- und Güterzügen ge-
            trennt auflisten)?

         5. Wie viele der bestehenden GSM-R-Funkmodule in Eisenbahnfahrzeu-
            gen, die zum Verkehr im deutschen Netz zugelassen sind und die zur Ge-
            währung der Sicherung, Steuerung und Kontrolle der Bewegung von Zü-
            gen mit Zugfunkgeräten und/oder Datenfunkgeräten auszurüsten sind,
            konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 durch
            das GSM-R-Förderprogramm mit störfesten Funkmodulen bzw. Filtern
            ausgestattet werden (bitte absolute und relative Häufigkeit nennen und
            pro Jahr auflisten)?

Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Auf Grundlage der GSM-R-Förderrichtlinie wurden bisher ca. 10 000 Eisen-
bahnfahrzeuge mit störfesten GSM-R-Funkmodulen ausgerüstet. Darüber hi-
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naus rüsteten einzelne Fahrzeughalter bereits vor Inkrafttreten des GSM-R-För-
derprogramms oder parallel und unabhängig davon ausgewählte Fahrzeuge um
(z. B. S-Bahn Berlin, verschiedene ICE-Baureihen, Baureihe 101 der DB Fern-
verkehr AG). Im Hinblick auf die Fortführung der GSM-R-Förderrichtlinie be-
steht ein weiterer Umrüstungsbedarf für ca. 1 000 Fahrzeuge. Der Großteil der
Umrüstungen wurde in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt. Eine differen-
zierte Benennung für einzelne Jahre ist nicht möglich.

         6. Sieht die Bundesregierung Bedarf an Bundesfördermitteln für die Um-
            rüstung von Eisenbahnfahrzeugen, die zum Verkehr im deutschen Netz
            zugelassen sind und die zur Gewährung der Sicherung, Steuerung und
            Kontrolle der Bewegung von Zügen mit Zugfunkgeräten und/oder Da-
            tenfunkgeräten auszurüsten sind, mit störfesten Funkmodulen bzw. Fil-
            tern über das Jahr 2022 hinaus, und wenn ja, welche Haushaltsmittel er-
            achtet die Bundesregierung als nötig?

         7. Wird die Bundesregierung das GSM-R-Förderprogramm über das Jahr
            2022 hinaus verlängern?

Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Gesetzgeber hat im Bundeshaushalt 2023 weitere Mittel in Höhe von
23 Mio. Euro für die Umrüstung des GSM-R-Funksystems zur Erhöhung der
Störfestigkeit bereitgestellt.
Die Bundesregierung beabsichtigt den Zeitraum für die Abwicklung der bereits
gestellten Zuwendungsanträge und begonnenen Umrüstungen entsprechend der
Entscheidung der BNetzA vom 23. November 2022 im Rahmen der zur Verfü-
gung stehenden Haushaltsmittel längstens bis Ende 2024 zu verlängern. Ein
neuer Förderaufruf ist nicht geplant.

         8. Welchen Einfluss hat die Entscheidung zur Verschiebung der Pflicht zur
            Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit störfesten GSM-R-Funkmodu-
            len nach Ansicht der Bundesregierung auf das in der Gigabitstrategie for-
            mulierte Ziel einer besseren Mobilfunkversorgung an Bahnstrecken und
            in Zügen (vgl. Gigabitstrategie, S. 41)?

Die Entscheidung der BNetzA vom 23. November 2022 hat zur Folge, dass für
die Nutzbarkeit des 900-MHz-Frequenzbereichs für breitbandigen, öffentlichen
Mobilfunk bis Ende 2024 weiterhin Einschränkungen bestehen. Andere, zur
Verfügung stehende Frequenzbereiche sind nicht betroffen.
Auf andere Maßnahmen der Gigabitstrategie für eine bessere Mobilfunkversor-
gung an Bahnstrecken und in Zügen, wie eine Beschleunigung von Prozessen
und Verfahren für Maßnahmen in Gleisnähe oder die Ausstattung von Fahrzeu-
gen des Schienenpersonennah- und Fernverkehrs mit WLAN, Mobilfunk-Re-
peatern und/oder frequenzdurchlässigen Scheiben, hat die Entscheidung keinen
Einfluss.

         9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Eisenbahnunternehmen
            und Leasinggesellschaften, dass für Verzögerungen bei der Umrüstung
            auf störfeste GSM-R-Endgeräte auch Zulassungsprobleme, wie insbeson-
            dere ein „anfangs unklarer Zulassungsprozess für die Eisenbahnverkehrs-
            unternehmen“ (BK10-22-0310_Z, S. 8), und „generell lange behördliche
            Verfahren“ (BK10-22-0310_Z, S. 8), verantwortlich seien?
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             Falls die Bundesregierung damit übereinstimmt, welche Maßnahmen
             werden ggf. ergriffen, um diese Zulassungsprobleme zu beseitigen?

Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Nach Auskunft des EBA
wurden die Unternehmen frühzeitig mit einem Rundschreiben des Verbands
Deutscher Verkehrsunternehmen und Fachmitteilungen des EBA über die Mo-
dalitäten bei dem Austausch der GSM-R Funkmodule informiert. Sofern der
Tausch genehmigungspflichtig ist, kommt ein europarechtlich geregeltes Ver-
fahren für die Genehmigung zum Inverkehrbringen zur Anwendung. Das EBA
schöpft die darin enthaltenen Fristen für die Genehmigungsstelle in der weitaus
überwiegenden Zahl der Fälle nicht aus. Es ist weiterhin zu berücksichtigen,
dass bei Fahrzeugen, die in mehreren Mitgliedsstaaten betrieben werden, die
Europäische Eisenbahnagentur als Genehmigungsstelle fungiert. Nach Ein-
schätzung des EBA sind die zeitlichen Verzögerungen bei der Umrüstung ins-
besondere auf begrenzte Ressourcen im Sektor bei den planenden Stellen, bei
den Werkstätten und bei den Prüfstellen, die im Vorfeld der Antragstellung zur
Genehmigung einzubinden sind, zurückzuführen.

        11. Wieso lehnt die Bundesnetzagentur das von einigen Eisenbahnunterneh-
            men vorgeschlagene stufenweise Vorgehen, bei dem die Aktivierung von
            LTE900 schon ab dem 1. April 2023 auf Schienenstrecken erfolgt, auf
            denen ausschließlich störfest ausgerüstete Fahrzeuge verkehren (vgl.
            BK10-22-0310_Z, S. 9) ab?

Die BNetzA hat ein streckenbezogenes Nutzungsverbot von Fahrzeugen mit
nicht ausreichend gehärteten Zugfunkanlagen aus Gründen der Praktikabilität,
die sich im Laufe des Beschlusskammerverfahrens gezeigt haben, abgelehnt.
Als besonders problematisch erwies sich der Umstand, dass die betroffenen
Fahrzeuge überwiegend bundesweit eingesetzt werden. Zudem verlaufen in Be-
tracht kommende S-Bahn-Strecken häufig parallel zu solchen Strecken, auf de-
nen noch nicht umgerüstete Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Auch die DB
Netz AG selbst hat sich gegen einen streckenspezifischen Ansatz ausgespro-
chen.

        12. Unterstützt die Bundesregierung die Zuliefererindustrie bei der Entwick-
            lung von störfesten Versionen von GSM-R-Handhelds, und wenn ja,
            wie?

Die BNetzA unterstützt den Diskussionsprozess zwischen den Mobilfunknetz-
betreibern, der DB Netz AG und der Industrie auch im Hinblick auf die Anfor-
derungen an GSM-R-Handhelds mittels eigener fachlicher Expertise und dem
Angebot zu flankierenden messtechnischen Untersuchungen durch ihren Prüf-
und Messdienst.

        13. Unterstützt die Bundesregierung Eisenbahnunternehmen dabei, Züge mit
            neuartigen mobilfunktransparenten Scheiben auszustatten, und wenn ja,
            wie?

Es ist Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger des
Schienenpersonennahverkehrs, über Art und Umfang der Ausstattung der Fahr-
zeuge mit WLAN, Mobilfunk-Repeatern und/oder hochfrequenzdurchlässigen
Scheiben zu bestimmen. Ein Förderprogramm des Bundes für die Ausstattung
oder Nachrüstung von Fahrzeugen des Schienenpersonenverkehrs mit hochfre-
quenzdurchlässigen Scheiben existiert nicht.
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        14. Wie viele Eisenbahnfahrzeuge, die in Deutschland im Personenverkehr
            im Einsatz sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Mobilfunk-
            Repeatern ausgestattet?

        15. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Funktionstüchtigkeit
            von Mobilfunk-Repeatern in den Zügen der Deutschen Bahn und weite-
            rer Eisenbahnverkehrsunternehmen vor (bitte nach Eisenbahnverkehrs-
            unternehmen aufschlüsseln)?

Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Informationen zur Ausstattung
von Eisenbahnfahrzeugen mit Mobilfunk-Repeatern, bzw. deren Funktionstüch-
tigkeit, vor, da die Mobilfunk-Repeater in Zügen im Einklang mit den Zielen
des europäischen Rechtsrahmens für die Telekommunikation keiner Einzelge-
nehmigung bedürfen und es auch keine Rechtsgrundlage für statistische Erhe-
bungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt, die in Deutschland im
Personenverkehr tätig sind.

        16. Wie werden die Betriebsfähigkeit und der Zustand der Repeater nach
            Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt?

Die Repeater der DB Fernverkehr AG werden von ihr betriebsgeführt. Der Zu-
stand der Repeater wird seitens einer eigens dafür aufgestellten Betriebsfüh-
rung überwacht. Im Falle eines Defekts wird die Reparatur bzw. der Austausch
der defekten Komponenten veranlasst.

        17. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der Monitoring-Prozess
            aus, und findet er kontinuierlich statt?

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Kenntnisse über die Monitoring-
Prozesse der Eisenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträger des Schienenper-
sonennahverkehrs und Dritter in Bezug auf die gewählten Konnektivitätslösun-
gen (WLAN, Mobilfunk-Repeater und/oder hochfrequenzdurchlässige Schei-
ben) vor. In Bezug auf das Monitoring der Mobilfunkversorgung wird auf
§ 103 des Telekommunikationsgesetzes und die entsprechenden Berichte der
BNetzA verwiesen. Die Bundesregierung betreibt im Zuge der Umsetzung ih-
res Förderprogramms ein kontinuierliches Monitoring zum Austausch besteh-
ender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum
Einbau von entsprechenden Filtern.

        18. Wie viele Repeater und WLAN-Router gibt es in den Fernzügen der
            Deutschen Bahn (bitte nach Mobilfunkgeneration [3G, 4G, 5G] auf-
            schlüsseln)?

Insgesamt sind in der Flotte der DB Fernverkehr AG über 4 000 Repeater und
WLAN-Router im Einsatz. Alle diese Geräte unterstützen den 3G- und 4G-Mo-
bilfunkstandard.
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        19. Wie viele Repeater und WLAN-Router gibt es nach Kenntnis der
            Bundesregierung in den Fernzügen anderer Eisenbahnverkehrsunterneh-
            men in Deutschland (bitte nach Mobilfunkgeneration [3G, 4G, 5G] und
            Eisenbahnverkehrsunternehmen aufschlüsseln)?

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind alle von der Flixtrain GmbH oder in
ihrem Auftrag betriebenen Eisenbahnwagen mit WLAN-Routern ausgestattet,
die 4G-tauglich sind.

        20. Wie ist die Durchlässigkeit von Mobilfunksignalen bei den Scheiben der
            Fernzüge der Deutschen Bahn?
             Wie viele Züge der Flotte haben Scheiben, die für die Durchlässigkeit
             der Mobilfunksignale spezifiziert sind (bitte Gesamtzahl der Züge und
             der spezifizierten Scheiben nennen)?

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Scheiben der Züge der Deutschen
Bahn mit einer isolierenden Metallschicht versehen, um eine energieeffiziente
Klimatisierung der Fahrzeuge zu ermöglichen. Diese Metallschicht schirmt al-
lerdings neben der Wärmestrahlung auch Mobilfunksignale ab und bewirkt da-
mit eine hohe Mobilfunkdämpfung. Bei den Bestandszügen der DB Fernver-
kehr AG wird diese Dämpfung mittels Mobilfunk-Repeatern überwunden. Neu
bestellte und zulaufende Flotten der DB Fernverkehr AG, wie beispielsweise
der ICE 3neo (73 Züge bis 2029) oder ICE L (23 Züge schrittweise ab 2024)
sind direkt ab Werk mit mobilfunktransparenten Scheiben ausgerüstet. Bei den
Intercity 2K sind bzw. werden solche Scheiben derzeit nachgerüstet.

        21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchlässigkeit von Mo-
            bilfunksignalen bei den Scheiben der Fernzüge weiterer Eisenbahnver-
            kehrsunternehmen in Deutschland?
             Wie viele Züge der Flotten haben Scheiben, die für die Durchlässigkeit
             der Mobilfunksignale spezifiziert sind (bitte Gesamtzahl der Züge und
             der spezifizierten Scheiben nennen sowie nach Eisenbahnverkehrsunter-
             nehmen aufschlüsseln)?

        27. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der Aktualisierungspfad
            auf 5G bei den mobilfunkdurchlässigen Scheiben bei den Fernzügen an-
            derer Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland aus (bitte nach Ei-
            senbahnverkehrsunternehmen aufschlüsseln)?

Die Fragen 21 und 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung setzen die Flixtrain GmbH und die von ihr
beauftragen Unternehmen ausschließlich Eisenbahnwagen mit unbeschichteten
Scheiben ein, bei denen eine Um- oder Aufrüstung der Scheiben nicht erforder-
lich ist.

        22. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchlässigkeit von Mo-
            bilfunksignalen bei den Scheiben von Regionalzügen (bitte Gesamtzahl
            der Züge der DB AG und der spezifizierten Scheiben nennen sowie ge-
            trennt nach Fahrzeugmodell bzw. Fahrzeugtyp auflisten)?

Die Spezifizierung von Zugausrüstung im Regionalverkehr (SPNV) – und da-
mit auch die Ausrüstung mit mobilfunkdurchlässigen Scheiben – obliegt den
Aufgabenträgern der Länder.
Drucksache 20/5480                                                        –8–                       Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

Bei den Baureihen der DB Regio wurden im Zeitraum Q4/2021 – Q1/2022 um-
fangreiche Messaktivitäten bzgl. der vorhandenen Wagenkastendämpfung
durchgeführt. Möglichkeiten des nachträglichen Laserns – bei Fahrzeugen mit
mittleren und hohen Wagenkastendämpfungswerten (Größenordnung < 2 000
Fahrzeuge) – werden derzeit geprüft.

         23. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchlässigkeit von Mo-
             bilfunksignalen bei den Scheiben der Regionalzüge des Rhein-Ruhr-Ex-
             press (RRX)?
                Wie viele Züge der Flotte haben nach Kenntnis der Bundesregierung
                Scheiben, die für die Durchlässigkeit der Mobilfunksignale spezifiziert
                sind (bitte Gesamtzahl der Züge und der spezifizierten Scheiben nen-
                nen)?

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind alle Seitenscheiben aller 84 Züge des
Rhein-Ruhr-Express (RRX) mit einer Hochfrequenz-Scheibenlösung der Sie-
mens AG ausgestattet.

         24. Wie sieht der Aktualisierungspfad auf 5G bei den WLAN-Routern und
             Repeatern bei den Fernzügen der Deutschen Bahn aus?

Im Rahmen der Kooperation mit den Mobilfunknetzbetreibern wurde verein-
bart, aktuell keine 5G-Ertüchtigung der Repeater voranzutreiben. Ein Technolo-
giewechsel auf mobilfunktransparente Scheiben im DB Fernverkehr wird ge-
prüft. Auch eine Aktualisierung der WLAN-Systeme im DB Fernverkehr auf
5G wird geprüft.

         25. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der Aktualisierungspfad
             auf 5G bei den WLAN-Routern und Repeatern bei den Fernzügen ande-
             rer Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland aus (bitte nach Eisen-
             bahnverkehrsunternehmen aufschlüsseln)?

Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die Flixtrain GmbH keine Aufrüs-
tung der von ihr oder in ihrem Auftrag betriebenen Wagen auf 5G.

         26. Wie sieht der Aktualisierungspfad auf 5G bei den mobilfunkdurchlässi-
             gen Scheiben bei den Fernzügen der Deutschen Bahn aus?

Nach Kenntnis der Bundesregierung werden mobilfunkdurchlässige Scheiben
nach dem Stand der Technik für einen weiten Frequenzbereich und unabhängig
von der verwendeten Generation der Mobilfunktechnik ausgelegt. Daher müs-
sen mobilfunkdurchlässige Scheiben nicht aktualisiert werden.

      Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
     Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
                                                                    ISSN 0722-8333
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