Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19467 19. Wahlperiode 03.04.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/17776 – Polizei und Zolleinsätze im Ausland (Stand: viertes Quartal 2019) Vorbemerkung der Fragesteller Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichti- ges Mittel deutscher und EUAußenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrate- gie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständig- keiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu ver- schwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs und Kri- sengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kom- men. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespo- lizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentari- sche Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht ein- mal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle ent- zogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs und Krisengebieten stets vor- handenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespoli- zeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bila- teraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. April 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/19467 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorbemerkung der Bunderegierung Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundes- tagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundes- tagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdruck- sache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundes- tagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdruck- sache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bun- destagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Ja- nuar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestags- drucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. No- vember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bun- destagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. No- vember 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018 (Bundestags- drucksache 19/01912), vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577), vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) vom 6. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 6. August 2019 (Bundestagsdrucksache 19/12163) sowie vom 18. Dezember 2019 (Bundestagsdrucksache 19/161000). Stichtag für die Beantwortung ist der 31. Dezember 2019. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bun- destagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. Novem- ber 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestags- drucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdruck- sache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestags- drucksache 18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014 (Bun-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/19467 destagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundes- tagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. No- vember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundes- tagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6. No- vember 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521), vom 23. Mai 2019 (Bundes- tagsdrucksache 19/9873), vom 21. August 2019 (Bundestagsdrucksache 19/12554) sowie vom 17. Januar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/161000) ver- wiesen. 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zuge- hörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – auf- gliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres zivi- les Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespo- lizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Antwort zu den Fragen 1, 1a*, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. * Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind („contracted“).
Mission Gesamtstärke Kräfte davon BPOL davon BKA davon Zoll (Ein- davon LaPo (Ein- Mandatende DEU ge- (Einsatzort) (Einsatzort) satzort) satzort) samt UNMIK Kosovo 19 3 0 0 0 3 offen Pristina UNAMID 11.105 2 0 0 0 2 31. Oktober 2020 Darfur/Sudan El Fasher, Tawilla MINUSMA Mali 13.912 13 2 0 0 11 Bamako, Gao, 30. Juni 2020 Bamako Mopti Drucksache 19/19467 UNSOM Somalia 597 4 1 Mogadischu 0 0 2 Mogadischu, 31. März 2020 1 Garowe EUCAP Sahel 117 4 1 Niamey 0 0 3 Niamey, 30. September 2020 Niger Agadez EUBAM 50 5 2 0 3 0 30. November 2020 Moldau/Ukraine Otaci Odessa Giurgiulesti Chisinau, Podilsk, EUAM Ukraine 153 4 0 0 0 4 Kiew, Odessa 31. Mai 2021 EULEX Kosovo 280 10 0 0 0 10 Pristina, 14. Juni 2020 –4– EUMM Georgien 212 10 0 0 0 10 14. Dezember 2020 Gori, Mtskheta, Zugdidi EUAM 55 0 0 0 0 0 17. April 2020 Irak EUBAM Rafah 8 0 0 0 0 0 30. Juni 2020 EUCAP Somalia 100 1 0 0 0 1 31. Dezember 2020 Mogadischu Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/19467 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekom- men (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missi- onsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Im Berichtszeitraum ist es zu einer erneuten deutschen Beteiligung an der zivi- len EU-Mission EUCAP Somalia (vormals EUCAP Nestor) gekommen. Die Mission wurde mit Beschluss 2012/389/GASP des Rates im Juli 2012 unter dem Namen EUCAP Nestor als Mission zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika etabliert und konzentrierte ihre Tätigkeit in der Folge ausschließlich auf Somalia. Im aktuellen Mandatszeitraum (bis 31. Dezember 2020) unterstützt EUCAP Somalia den Aufbau der Hafenpolizei, den Aufbau der Küstenwache sowie den allgemeinen Polizeiaufbau in Somalia. Von den vorgesehenen 130 Planstellen in der Mission sind aktuell 100 besetzt. Die Grundlage für die deutsche Beteiligung bildet der Kabinettsbeschluss vom 15. August 2012. f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hin- sichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nen- nen)? Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationa- len Polizeimissionen und beabsichtigt, dieses auszubauen. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA auf- gliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres zivi- les Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespo- lizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekom- men, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle ent- nommen werden.
Drucksache 19/19467 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode davon davon davon davon davon Einsatz Gesamtstärke BPOL BKA Zoll LaPo Andere GPPT 34 19 0 0 15 Afghanistan Funktionen: Sicherheit, Ad- ministration, Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor, Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e- Sharif) Bilaterales Projekt 3 PVB – Funktion: Projektlei- 4 0 0 0 0 Saudi tung und Administration Arabien (Standort: Riad) Bilaterales Projekt 3 3 0 0 0 0 Tunesien Funktion: Projektleitung und Administration* (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis) 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheits- relevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten so- wie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle im Sinne der Fragestellung vor. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Ge- fährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen)? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiter- hin als niedrig eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist im Osten der Ukraine volatil. Mit den Minsker Verein- barungen und Folgeformaten konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und andere inter- nationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiter- hin als niedrig eingeschätzt. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes seit Ende der ISAF-Mission zu beobachtende Ver- schärfung der Bedrohungslage bezieht sich vor allem auf afghanische administ- rative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes. Angriffe auf internatio- nale Kräfte sind nach Abschluss des Abkommens zwischen den USA und den * Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Liby- en und Niger.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/19467 Taliban am 29. Februar 2020 signifikant zurückgegangen. Das Warnaufkom- men gegen westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtun- gen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen, ist allerdings weiter hoch. Die Anzahl ziviler Opfer bleibt auf hohem Niveau. Hauptverantwortlich blei- ben regierungsfeindliche Kräfte, vornehmlich die Taliban. Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) sind in der Lage, die urbanen Zentren und wichtige Verkehrswege überwiegend zu kontrollieren. Weiterhin versuchen die Taliban ihre Kontrolle und Bewegungsfreiheit, auch über ihre traditionellen, ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen hinaus, in einzelnen Landesteilen auszudehnen. Signifikante Zugewinne waren im letz- ten Quartal jedoch nicht zu verzeichnen. Der regionale Ableger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstüt- zung internationaler Kräfte, sowie dem Vorgehen der Taliban gegen den IS zu- rückgedrängt werden. Hunderte Kämpfer mit ihren Familien haben sich erge- ben. Der IS ist jedoch weiter in der Lage, medienwirksame Anschläge, insbesondere in Kabul zu verüben. Das gilt auch für die Taliban. Für westliche Staatsangehö- rige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staat- lichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist sta- bil, bleibt aber angespannt. Vereinzelt kommt es zu Beschuss von saudischem Territorium durch die jemenitischen Huthi-Rebellen. Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insge- samt hoch. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Bedrohungslage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich niedrig und wird für den Norden des Kosovo als mittel eingeschätzt. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewähr- leisten. UNAMID (Sudan) Ende Oktober 2019 verlängerte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 2495 (2019) das UNAMID Mandat bis zum 31. Oktober 2020. Gleichzeitig beschloss der Sicherheitsrat, bis Ende März 2020 über einen wei- teren Missionsabbau und über eine UNAMID-Nachfolgemission zu entschei- den. Im Berichtszeitraum (1. Oktober bis 31. Dezember 2019) hat sich die Si- cherheitslage in Darfur nicht grundsätzlich verschlechtert. In El-Jeneina, der Hauptstadt von West-Darfur kam es jedoch über den Jahreswechsel 2019/2020 zu gewaltsamen Zusammenstößen mit dutzenden Todesopfern, einer Vielzahl an Verletzten und zehntausenden Vertriebenen. Auch in der Dschebel-Marra- Region kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Die Sicherheitslage bleibt volatil, die humanitäre Lage und die Menschenrechtssitu- ation ist angespannt; die rechtsstaatlichen Institutionen sind schwach. In Folge der jahrzehntelangen Plünderung des Landes unter dem Regime von Umar al-
Drucksache 19/19467 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bashir befindet sich das Land in einer tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanz- krise. Diese wirkt sich auch auf die Versorgungslage in Darfur aus. Auf Grundlage einer Vereinbarung vom 11. September 2019 (Dschuba- Declaration) begannen im Dezember 2019 Friedensgespräche der sudanesi- schen Übergangsregierung mit bewaffneten Gruppierungen in Dschuba, Südsu- dan. Diese sollen zu einem umfassenden Friedensabkommen führen. UNSOM / EUCAP Somalia Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt, dabei hervorgehoben die Lage im Süden (Jubaland) in der Grenzregion zu Kenia. Regelmäßig kommt es zu terro- ristischen Anschlägen, unter anderem in der somalischen Hauptstadt Mogadi- schu. In den vergangenen Monaten führte die volatile politische Lage zur weit- gehenden Stagnation der Reformprozesse im politischen Bereich, während im Bereich der Sicherheitskräfte graduelle Fortschritte zu verzeichnen sind. Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der Sicherheitslage neben föderalem Staatsaufbau, Verfassungsreform und insbe- sondere die Vorbereitung der Allgemeinen Wahlen Ende 2020/ Anfang 2021 sowie die fortwährende prekäre humanitäre Lage, auch aufgrund der Heuschre- ckenplage, die drängendsten Herausforderungen für Somalia. Seit 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (Afri- can Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Von Ägypten und den VN vermittelte Verhandlungen über eine langfristige Waffenruhe zwischen Is- rael und der Hamas, wurden fortgeführt und resultierten, zusätzlich zu finanzi- ellen Zuwendungen aus Katar, in teilweisen humanitären und wirtschaftlichen Erleichterungen für die Bevölkerung im Gazastreifen. Insgesamt bleibt die hu- manitäre Lage jedoch sehr prekär. Während die freitäglichen Rückkehrmärsche am Grenzzaun seit Dezember 2019 ausgesetzt sind, wurden seit Mitte Januar vermehrt Brandballons aus dem Gazastreifen nach Israel abgesetzt. Im Februar reagierte der Palästinensische Islamische Dschihad auf die Tötung eines ihrer Aktivisten am Grenzzaun mit Abschuss von mehr als 100 Raketen auf Israel. Auch im Westjordanland und Ost-Jerusalem bleibt die Sicherheitslage prekär. Fast täglich kommt es zu Einsätzen israelischer Sicherheitskräfte. 2019 wurden laut Angaben der Vereinten Nationen im israelisch-palästinensischen Konflikt (Stand März 2020) 137 Palästinenser getötet und 15.491 verletzt. Zehn Israelis kamen durch Gewalt von palästinensischer Seite ums Leben, 123 wurden ver- letzt. In Reaktion auf die am 28. Januar 2020 vorgestellten US-Vorschläge für den Nahostfriedensprozess, die von der palästinensischen Bevölkerung und Partei- en abgelehnt werden, kam es im Gazastreifen und Westjordanland vereinzelt zu Protesten. EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt ange- spannt, aber ruhig. Weiterhin ungelöst ist die seit Ende August 2019 ange- spannte Lage an der Verwaltungslinie mit Südossetien, da südossetische Kräfte dort unter Bezugnahme auf eine Landkarte von 1922 weit jenseits der Verwal- tungslinie agieren und Südossetien öffentlich Gebietsansprüche stellt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/19467 Die Treffen des Incident Prevention and Response Mechanism (IPRM) an der Ver-waltungslinie zu Abchasien sind weiterhin suspendiert, an der Verwal- tungslinie mit Südossetien finden die Treffen aktuell nur auf technischer Ebene statt. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen. Die IPRM-Treffen, bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden sollen, unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizini- sche Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). Aktuell sind die Treffen an beiden Verwaltungslinien suspendiert. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist offen. Die zeitweise oder dauerhafte Schließung von Übergängen an den Verwal- tungslinien sowohl mit Abchasien als auch Südossetien haben direkte Auswir- kungen auf humanitäre Fragen, etwa bei medizinischen Notfällen (in einem Fall in Südossetien mit Todesfolge). MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Die Sicherheitslage in Mali gestaltet sich weiterhin landesweit regional unter- schiedlich. Während diese im Norden des Landes trotz der Präsenz der MINUSMA-Kräfte weiterhin angespannt bleibt, hat sie sich im Zentrum des Landes, trotz der Ausweitung des MINUSMA-Mandats auf die Region, weiter verschärft. Dort ist die Situation weiter geprägt von der Ausweitung ethnischer und sozia- ler Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter Kriminalität. Die ma- lische Regierung ist bemüht, mehr Präsenz der Streit- und Sicherheitskräfte si- cherzustellen, um die Voraussetzungen für eine Rückkehr staatlicher Verwal- tungsstrukturen zu schaffen. Seit Anfang 2020 werden kleinere Stützpunkte zu größeren Camps zusammengefasst, was weniger Präsenz in der Fläche, aber da- für größere Sicherheit gegen Angriffe bietet. EUCAP Sahel Niger In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und Tschad im Südosten stellen Angriffe dschihadistischer Gruppen eine erhebliche Gefahr für Angehörige der Sicherheitskräfte und staatliche Bedienstete (mit über 200 getöteten Soldaten bei Großangriffen der letzten acht Wochen), aber zunehmend auch für die nigrische Bevölkerung (hier vor allem auch strategisch Dorfälteste und Angehörige), dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land ei- ne Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist den in Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeies- korte vorgeschrieben. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe Konzentrati- on nigrischer Sicherheitskräfte bestmöglich gesichert. Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EUCAP tragen der Sicherheitslage in Form von nächtli- chen Ausgangssperren, Charterflügen zwischen Niamey und Agadez und durch weitere Auflagen Rechnung. EUAM Irak Die gewalttätigen Massenproteste in Bagdad und den vornehmlich südlichen Provinzen Iraks hielten bis 31. Dezember 2019 an. Die Demonstranten brachten dabei ihren Ärger über schleppende Reformen zum Ausdruck und warfen der gesamten politischen Elite Korruption und Untätigkeit vor. Sie forderten Neu- wahlen und die Bestrafung korrupter Beamter. Regelmäßige Zusammenstöße mit Sicherheitskräften führten wöchentlich zu zahlreichen Toten und Verletzten unter den Demonstranten. Von den USA genutzte Liegenschaften sowie die In- ternationale Zone (IZ) von Bagdad wurden mehrfach mit Raketen angegriffen. Dabei kamen auch zahlreiche Menschen ums Leben.
Drucksache 19/19467 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach dem Rücktritt der Regierung Mahdi im Dezember 2019 gestaltet sich die Bildung einer neuen Regierung sehr schwierig. Bis jetzt ist es zwei Kandidaten nicht gelungen, weder das notwendige parlamentarische Quorum noch die Sympathie der Protestbewegung zu bekommen. Das entstehende Vakuum wie auch der iranisch-amerikanische Antagonismus in der Region begünstigt das Wiederstarken des sogenannten Islamischen Staats (IS). Im Februar 2020 konn- te der IS den ersten komplexen Angriff auf irakische Sicherheitskräfte seit Ver- lust des sogenannten Kaliphates verüben und so, Stärke und Handlungsfähig- keit demonstrieren. Bis Februar 2020 waren etwas mehr als 4,3 Millionen Bin- nenvertriebene in die von IS befreiten Gebiete zurückgekehrt. Weiterhin leben jedoch 1,4 Millionen Menschen als Vertriebene im Irak, hinzukommen ca. 270.000 syrische Flüchtlinge (Stand Februar 2020). Die Bedrohungslage im Raum Erbil wird mit mittel, innerhalb des „Taji Milita- ry Complex (TMC) sowie in Bagdad mit erheblich bewertet. Die Sicherheitslage im Raum Erbil wird mit überwiegend kontrollierbar, für den Bereich Taji sowie für die Hauptstadt Bagdad mit ausreichend kontrollier- bar bewertet. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum vierten Quartal 2019. Für Afghanistan und Mali hat sich die Bedrohungslage im vierten Quartal 2019 verschlechtert. Zusätzlich wird bei der Bewertung der Bedrohungs- und Sicherheitslage auf die wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen. 5. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 52 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespo- lizei an 33 Einsatzorten in 25 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Ein- satz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 2 Algerien Algier 1 Äthiopien Addis Abeba 1 China Kanton 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Delhi 2 Indien Mumbai 2 Malaysia Kuala Lumpur 1 Irak Erbil 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 2 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/19467 Land Einsatzort Anzahl DVB Libanon Beirut 1 Nigeria Lagos 2 Russland Moskau 3 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Südafrika Pretoria 3 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 4 Ukraine Kiew 1 V.A.E. Abu Dhabi 1 V.A.E. Dubai 2 Vietnam Hanoi 2 Weißrussland Minsk 1 Panama Panama City 1 USA Miami 1 USA New York 1 Gesamt 52 b) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Zum Stichtag waren -35- Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL) sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkung im Ausland gemäß der nachste- henden Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Ägypten 1 Äthiopien 1 Albanien 1 Algerien 1 Belgien 1 Bosnien- 1 Herzegowina Bulgarien 1 China 1 Frankreich 1 Ghana 1 Griechenland 2 Großbritannien 1 Italien 1 Jordanien 1 Kroatien 1 Libanon 1 Litauen 1 Marokko 1 Niger 1 Nigeria 1 Polen 1 Rumänien 1 Russland 1 Senegal 1 Serbien 1 Spanien 1 Tschechische 1 Republik Tunesien 2 Türkei 2 Ungarn 1 Ukraine 1 USA 1 Vereinigte 1 Arabische Emirate Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 19 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Kosovo, Republik Nord Mazedonien, Belarus, Libyen, Niederlan- de, Sudan, Gambia, Ghana, Georgien, Katar und Oman.
Drucksache 19/19467 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Ein- satzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und ange- ben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EUStaaten für Einwanderungsfragen sind die in der Frage 6c und 6d ge- nannten Kräfte eingebunden? Zum Stichtag waren 17 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbe- amte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Bera- ter im Ausland eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt. Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart Albanien Tirana 1 Polizeiberater Frankreich Paris 1 GUA Griechenland Athen 4 GUA Griechenland Thessaloniki 4 GUA Griechenland Heraklion 2 GUA Griechenland Rhodos 1 GUA Griechenland Igoumenitsa 1 GUA Griechenland Patras 1 GUA Italien Rom 1 GUA Italien Mailand 1 GUA Palästinensische Gebiete Ramallah 1 Polizeiberater Spanien Madrid 1 GUA Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten zu den Fragen 6e und 6g verwiesen. VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer (ILO) -Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten Ägypten, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mol- dau, Albanien, Republik Nord Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der „Europäischen Grenz und Küstenwache“ (FRONTEX) a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an wel- chen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen von Frontex-Operationen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/19467 b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Funktion Anzahl Training Unit 2 European Centre for Returns 1 Pooled Resources Unit 1 Risk Analysis Unit 3 Field Deployment Unit 2 Vulnerability Assessment Unit 1 c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONT- EXAusrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundes- polizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Poseidon 2019 zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Quartal wurden der bulgarischen Grenzbehörde zehn Streifen- fahrzeuge mit bis zu 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch- türkischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2019 zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Quartal wurden der griechischen Polizei zehn Streifenfahrzeu- ge mit bis zu 20 Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen Land- außengrenze im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Ope- rational Activities 2019 zur Verfügung gestellt. Die Fahrzeuge sind disloziert über die gesamte griechische Nordgrenze verteilt. Im vergangenen Quartal wurden der albanischen Grenzpolizei fünf Streifen- fahrzeuge mit bis zu zehn Polizeibeamten zur Überwachung der albanisch- griechischen Landesgrenze im Gebiet der Orte Gjirokastra und Korce im Rah- men des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities Western Balkan 2019 zur Verfügung gestellt. d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche Einreise oder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Zum Stichtag wurden insgesamt 15 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ ein- gesetzt. e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen und angeben, inwie- weit diese Polizeibeamten bereits in der Antwort zu Frage 6c einge- schlossen sind), Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) waren zum Stichtag insgesamt 162 deutsche Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespoli- zei wurde dabei durch 60 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollver- waltung oder des Bundeskriminalamtes unterstützt.
Drucksache 19/19467 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Maßnahme Anzahl Frontex JO Themis 16 (ehemals Triton) Frontex JO Poseidon 29 Frontex JO FOA Land 87 Frontex JO FP Land 18 Frontex JO CP Air 5 Frontex JO Indalo 7 In Ergänzung zur Antwort zu Frage 6e nachfolgend die Auflistung der konkre- ten Einsatzorte und Tätigkeiten: Land Ort Maßnahme PVB Einsatzart/Profil Anzahl Griechenland Lesbos JO Poseidon 13 Organisation Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Samos JO Poseidon 6 Grenzkontrolle Griechenland Leros JO Poseidon 2 Grenzkontrolle Griechenland Piräus JO Poseidon 4 Organisation Griechenland Chios JO Poseidon 2 Grenzkontrolle Griechenland Kos JO Poseidon 2 Grenzkontrolle Griechenland Kipi JO FP Land 3 Grenzkontrolle Griechenland Kastanies JO FP Land 1 Grenzkontrolle Griechenland Evzoni JO FP Land 1 Grenzkontrolle Griechenland Kilkis JO FOA Land 16 Grenzüberwachung Griechenland Alexandropoli JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Griechenland Orestiada JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Organisation Griechenland Delvinaki JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Organisation Italien Trapani JO Themis 1 Grenzkontrolle Registrierung Italien Crotone JO Themis 5 Grenzkontrolle Registrierung Italien Taranto JO Themis 6 Grenzkontrolle Registrierung Italien Rom JO Themis 3 Organisation Italien Cagliari JO Themis 1 Grenzkontrolle Registrierung Spanien Algeciras JO Indalo 4 Grenzkontrolle Registrierung Spanien Malaga JO Indalo 2 Grenzkontrolle Registrierung Spanien Motril JO Indalo 1 Grenzkontrolle Registrierung Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 14 Grenzüberwachung Bulgarien Elhovo JO FOA Land 8 Grenzüberwachung Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Bulgarien Malko JO FOA Land 11 Grenzüberwachung Tarnovo Bulgarien Kapitan Andreevo JO FP Land 1 Grenzkontrolle Bulgarien Lesovo JO FP Land 1 Grenzkontrolle Ungarn Röszke JO FP Land 2 Grenzkontrolle
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/19467 Land Ort Maßnahme PVB Einsatzart/Profil Anzahl Kroatien Bajakovo JO FP Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Tovarnik JO FP Land 1 Grenzkontrolle Kroatien Nova Sela JO FP Land 1 Grenzkontrolle Polen Hrebenne JO FP Land 1 Grenzkontrolle Litauen Kena JO FP Land 1 Grenzkontrolle Serbien Belgrad JO CP Air 1 Grenzkontrolle Bosnien u. Herze- Sarajevo JO CP Air 1 Grenzkontrolle gowina Georgien Kutaisi JO CP Air 1 Grenzkontrolle Albanien Gjirokastra JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Organisation Albanien Korce JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Albanien Gjirokastra JO FOA Land 2 Grenzkontrolle Finnland Helsinki JO FP Air 1 Grenzkontrolle Montenegro Sukobin JO CP Land 1 Grenzkontrolle Montenegro Podgorica JO CP Air 1 Grenzkontrolle f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordi- nation von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maß- nahme, den teilnehmenden EUStaaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Ko- ordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte des Bundes Russland Deutschland, Österreich 33 Nigeria Deutschland, Österreich, Luxemburg 2 Pakistan Deutschland, Italien, Schweden 102 Georgien Deutschland Österreich, Schweden 36 Nigeria Deutschland, Schweden, Bulgarien 88 Albanien, Kosovo Deutschland, Österreich 43 Pakistan Deutschland, Österreich, Finnland 96 Deutschland, Österreich, Schweiz, Frank- Nigeria 2 reich, Norwegen, Schweden Russland Deutschland, Schweden, Norwegen 61 Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte des Bundes Bangladesch Deutschland, Österreich 72 Pakistan Deutschland, Italien 95 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenan- teil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
Drucksache 19/19467 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) im Rahmen weiterer FRONTEXMaßnahmen (bitte Einsatzorte und je- weilige Tätigkeit angeben), eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium (bitte jeweils Einsatzland zuordnen), und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbei- tung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gast- land beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkennt- nismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wurden insgesamt 697 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthaltenen Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilde- rung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedo- kument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten 697 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 268 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der unerlaubten Einreise 261 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch 90 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 14 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/ Zurückweisung 17 Fälle Kfz – Kriminalität 11 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/ Scheinehe 6 Fälle Reise in den Verfolgerstaat 3 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/ Sozialbetrug 11 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts Bescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asy- lantragsteller an Schengenaußengrenze, Fundsachen) 2 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwä- sche 4 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis 6 Fälle Verdacht Visumerschleichung 4 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 7. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei bzw. sonstiger Behörden oder staatlicher Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEXAusrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und in- wiefern ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeit- raum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellt Frontex im Technical Equipment Pool weiterhin fol- gende Einsatzmittel zur Verfügung: • ein mobiler Herzschlagdetektor • drei Einsatzhubschrauber • ein Einsatzschiff • zwei Kontroll- und Streifenboote • zehn Wärmebildkameras • zwei Einsatzfahrzeuge Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/19467 2016 bis auf weiteres im Rahmen der Frontex JO Poseidon 2019 zur Wahrneh- mung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen. 8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausge- nommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teil- genommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien, Bundespolizei, BKA angeben)? d) Von wem ging das Ersuchen aus? e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur An- wendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wur- den jeweils mitgeführt? Die Fragen 8 bis 8f werden gemeinsam beantwortet. Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im 4. Quartal 2019 an folgenden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen: Zusatz zu Frage 8c: Bundeskriminalamt Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des Bundeskriminalamtes an internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprech- ender bilateraler Abkommen teilgenommen. Bundespolizei Land Anlass/Zweck Anzahl Ersuchen UZwG Führungs-/ DEU Kräfte Ja/Nein Einsatzmittel Frankreich Gemischte bilaterale Strei- Täglich im DEU/FRA Nein Die Beamten waren fen einschl. Zugstreifen Grenzgebiet + je grds. in Uniform zur Wahrnehmung bahn- mind. 1 mal pro eingesetzt. Die polizeilicher Aufgaben Monat auf den Ausstattung um- (Ziel: Erhöhung der Bahn- genannten Fern- fasst die dienstlich sicherheit und die Verbes- bahnstrecken; zugelassenen Aus- serung des Sicherheitsge- Streifenteams aus rüstungsgegenstän- fühls der Reisenden, Be- mind. 2 FRA + de einschl. Schuss- kämpfung grenzüber- mind. 2 DEU waffen. schreitender Kriminalität) PVB im DEU-FRA Grenzgebiet sowie auf den Fernbahn- strecken Paris – Stuttgart/ Frankfurt
Drucksache 19/19467 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Anlass/Zweck Anzahl Ersuchen UZwG Führungs-/ DEU Kräfte Ja/Nein Einsatzmittel Italien Zugstreifen trilateral Täglich 1-2 Strei- DEU Nein Dienstwaffe (Pisto- DEU-AUT-ITA: fen (je Streife 1 le P30), Einsatz- Bahnsicherheit, Bekämp- PVB) , partielle stock, Pfefferspray, fung grenzüberschreiten- Beteiligung von Handfesseln, Ta- der Kriminalität/Schleu- Beamten des Frei- schenlampe und sungskriminalität/Uner- staat Bayern persönliche Schutz- laubte Binnenmigration weste Ungarn Zugstreifen trilateral Täglich Streife (je DEU Nein Dienstwaffe (Pisto- DEU-AUT-HUN: Streife 1 PVB) le P30), Einsatz- Bahnsicherheit, Bekämp- stock, Pfefferspray, fung grenzüberschreiten- Handfesseln, Ta- der Kriminalität/Schleu- schenlampe und sungskriminalität/Uner- persönliche Schutz- laubte Binnenmigration weste Italien Güterzugkontrollen trilate- Mittwoch – DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pisto- ral DEU-AUT-ITA am Freitag 4 PVB, le P30), Einsatz- Bahnhof Brenner: unter Beteiligung stock, Pfefferspray, Bahnsicherheit, Bekämp- von Beamten ITA Handfesseln, Ta- fung grenzüberschreiten- und Beamten schenlampe und der Kriminalität/Schleu- AUT persönliche Schutz- sungskriminalität / Uner- weste laubte Binnenmigration Land Anlass/Zweck Anzahl Ersuchen UZwG Führungs-/ DEU Kräfte Ja/Nein Einsatzmittel Österreich Güterzugkontrollen trilate- Montag und DEU/AUT Nein Dienstwaffe (Pisto- ral DEU-AUT-ITA an der Dienstag – Lei- le P30), Einsatz- Kontrollstelle Brennersee: tung AUT unter stock, Pfefferspray, Bahnsicherheit, Bekämp- Beteiligung DEU Handfesseln, Ta- fung grenzüberschreiten- (4 PVB) und ITA schenlampe und der Kriminalität/Schleu- persönliche Schutz- sungskriminalität / Uner- weste laubte Binnenmigration 9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte ha- ben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum er- strecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie ver- treten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren je- weils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnah- men detailliert ausweisen)?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/19467 f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Die Fragen 9 bis 9f werden gemeinsam beantwortet. Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei haben im 4. Quartal 2019 fol- gende Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt: Bundeskriminalamt Land Art der Bezeichnung Zeitraum / Anzahl Anzahl Kosten / Maßnahme Ort ausländi- deutscher HH-Stelle scher Kräfte Kräfte Ägypten Arbeitsbesuch Teilnahme 25.11.2019 – 3.033,38 € Sprengstoff- 29.11.2019 06.24-687 01 symposium Deutschland Albanien Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019 – 1 12.225,73 € ausbildung dul 31.12.2019 06.10-687 07 Deutschland Algerien Arbeitsbesuch Teilnahme Leiter 16.10.2019 – 402,27 € CAERT an EE-Net 18.10.2019 06.24-687 01 Meeting Griechenland Bolivien Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019 – 1 13.572,93 € ausbildung dul 31.12.2019 06.24-687 01 Deutschland Chile Arbeitsbesuch Aufbau VE- 03.06.2019 – 12.853,16 € Dienststelle 31.12.2019 / 06.24-687 01 Chile Ecuador Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019 – 1 13.020,99 € ausbildung dul 31.12.2019 06.24-687 01 Deutschland Ghana Hundeführer- Fortführung Wel- 01.01.2019 – 21.012,85 € ausbildung penprojekt aus 31.12.2019 06.24-687 01 2018 Deutschland/ Ghana Indonesien Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019 – 1 13.663,43 € ausbildung dul 31.12.2019 06.24-687 01 Deutschland Iran Hundeführer- Hospitation in ei- 04.11.2019 – 9.256,41 € ausbildung ner Diensthunde- 08.11.2019 06.24-687 01 führerschule Deutschland Jordanien multinationaler Sprengstoff- 25.11.2019 – 3.331,66 € Lehrgang symposium 29.11.2019 05.01-687 23 Deutschland Jordanien Stipendiaten- Vorbereitungs- 01.07.2019 – 1 12.821,32 € ausbildung modul 31.12.2019 05.01-687 23 Deutschland Jordanien bilateraler Lehr- Schmuggel von 22.11.2019 – 11.086,26 € gang Kunst und Anti- 26.11.2019 Jor- 05.01-687 23 quitäten danien Jordanien Arbeitsbesuch Fachgespräche 20.10.2019 – 4.243,41 € Terrorismusbe- 23.10.2019 Jor- 05.01-687 23 kämpfung, Interne- danien termittlungen und Analyse
Drucksache 19/19467 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Bezeichnung Zeitraum / Anzahl Anzahl Kosten / Maßnahme Ort ausländi- deutscher HH-Stelle scher Kräfte Kräfte Jordanien bilateraler Lehr- Analyst´s Note- 06.10.2019 – 6.690,90 € gang book Aufbaulehr- 10.10.2019 Jor- 05.01-687 23 gang danien Jordanien bilateraler Lehr- Operativ techni- 29.09.2019 – 5.695,44 € gang sche Taktikschu- 04.10.2019 Jor- 05.01-687 23 lung danien Jordanien bilateraler Lehr- RGB – Beweissi- 11.10.2019 – 28.461,12 € gang cherung im Zu- 24.10.2019 Jor- 05.01-687 23 sammenhang mit danien Rauschgiftdelikten Jordanien bilateraler Lehr- Polizeiliche Ein- 13.10.2019 – 13.620,89 € gang griffstechniken, 17.10.2019 Jor- 05.01-687 23 Grundlehrgang I danien Jordanien bilateraler Lehr- Polizeiliche Ein- 20.10.2019 – 14.300,86 € gang griffstechniken 24.10.2019 Jor- 05.01-687 23 Grundlehrgang II danien Jordanien Arbeitsbesuch Projektbüro 01.01.2019 – 72.252,34 € 31.12.2019 Jor- 05.01-687 23 danien Jordanien bilateraler Lehr- OüK – 17.11.2019 – 9.902,52 € gang Organisations- 21.11.2019 Jor- 05.01-687 23 übergreifende Ko- danien operation Jordanien Arbeitsbesuch Hospitation beim 29.09.2019 – 1.050,39 € PP Düsseldorf 12.10.2019 05.01-687 23 Deutschland Jordanien Arbeitsbesuch Hospitation beim 29.09.2019 – 1.008,79 € LKA 12.10.2019 05.01-687 23 Deutschland Jordanien bilateraler Lehr- Observations- 25.10.2019 – 23.029,07 € gang lehrgang 08.11.2019 Jor- 05.01-687 23 danien Jordanien Arbeitsbesuch Drohnenabwehr 11.11.2019 – 2.407,42 € 12.11.2019 05.01-687 23 Deutschland Kenia multinationaler Workshop 18.11.2019 – 40.905,75 € Lehrgang Terrorismus- 22.11.2019 06.10-687 07 bekämpfung Tansania Marokko Arbeitsbesuch ENFSI Tagung 05.11.2019 – 3.653,32 € 07.11.2019 05.01-687 23 Spanien Marokko Arbeitsbesuch Sprengstoff- 25.11.2019 – 2.337,48 € symposium 29.11.2019 05.01-687 23 Deutschland Marokko Arbeitsbesuch Expertentreffen 11.12.2019 – 7.000,00 € Menschenhandel 13.12.2019 Ma- 05.01-687 23 rokko Marokko Arbeitsbesuch Projektkoor- 04.11.2019 – 7.821,40 € dinierung I 07.11.2019 Ma- 05.01-687 23 rokko
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/19467 Land Art der Bezeichnung Zeitraum / Anzahl Anzahl Kosten / Maßnahme Ort ausländi- deutscher HH-Stelle scher Kräfte Kräfte Marokko Arbeitsbesuch ETUTU-Treffen II 21.10.2019 – 991,54 € 23.10.2019 05.01-687 23 Deutschland Mauretani- Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019-31. 1 14.185,88 € en ausbildung dul 12.2019 06.24-687 01 Deutschland Mexiko bilateraler Lehr- PEM – Polizei- 17.10.2019 – 25.011,58 € gang liche Ermittlungs – 23.10.2019 Me- 06.24-687 01 Methoden und – xiko Taktiken Moldau Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019 – 1 11.928,32 € ausbildung dul 31.12.2019 06.24-687 01 Deutschland Monteneg- bilateraler Lehr- Sprachausbildung 01.05.2019 – 1.980,00 € ro gang 30.10.2019 06.10-687 07 Deutschland Nigeria bilateraler Lehr- Diensthundführer- 30.09.2019 – 12.414,62 € gang ausbildung, Train 08.11.2019 05.01-687 23 the Trainer – Deutschland Grundlehrgang Nigeria Arbeitsbesuch Evaluierungs- und 25.11.2019 – 8.311,26 € Trainingsreise 07.12.2019 Ni- 05.01-687 23 Diensthundausbil- geria dung Nigeria Arbeitsbesuch ETUTU-Treffen II 21.10.2019 – 1.813,09 € 23.10.2019 05.01-687 23 Deutschland Nigeria Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019-31. 1 15.207,86 € ausbildung dul 12.2019 05.01-687 23 Deutschland Palästinen- Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019 – 1 12.475,17 € sische Ge- ausbildung dul 31.12.2019 05.01-687 23 biete Deutschland Palästinen- Arbeitsbesuch Projektkoordinie- 19.11.2019 – 2.713,67 € sische Ge- rung I 22.11.2019 05.01-687 23 biete Palästinensi- sche Gebiete Panama Stipendiaten- Vorbereitungs- 01.07.2019 – 1 13.696,05 € ausbildung modul 31.12.2019 06.24-687 01 Deutschland Peru Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019 – 1 13.416,94 € ausbildung dul 31.12.2019 06.24-687 01 Deutschland Serbien bilateraler Lehr- Sprachausbildung 01.05.2019 – 1.700,26 € gang 21.10.2019 06.10-687 07 Deutschland Serbien Arbeitsbesuch Expertenaustausch 11.11.2019 – 474,68 € Aufbau Zielfahn- 15.11.2019 06.10-687 07 dung Deutschland Serbien Arbeitsbesuch Workshop/Hos- 04.11.2019 – 0,00 € pitation beim 08.11.2019 06.24-532 04 MEK Berlin Deutschland
Drucksache 19/19467 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Art der Bezeichnung Zeitraum / Anzahl Anzahl Kosten / Maßnahme Ort ausländi- deutscher HH-Stelle scher Kräfte Kräfte Serbien Arbeitsbesuch Evaluation 21.10.2019 – 59,50 € 23.10.2019 Ser- 06.24-687 01 bien Tadschikis- multinationaler ATB – Analyse in 07.10.2019 – 34.313,62 € tan Lehrgang der Terrorismus- 18.10.2019 06.10-687 07 bekämpfung Tadschikistan Tansania multi-nationaler Workshop 18.11.2019 – 40.905,75 € / Lehrgang Terrorismus- 22.11.2019 06.10-687 07 bekämpfung Tansania Trinidad Stipendiaten- Vorbereitungsmo- 01.07.2019 – 1 12.034,69 € und Toba- ausbildung dul 31.12.2019 06.24-687 01 go Deutschland Tunesien bilateraler Lehr- Tatortarbeit nach 21.10.2019 – 3.771,53 € gang Sprengstoff- 25.10.2019 Tu- 05.01-687 23 delikten (Aufbau I) nesien Tunesien bilateraler Lehr- Auswertung elekt- 25.11.2019 – 1.179,44 € gang ronischer Medien, 29.11.2019 Tu- 05.01-687 23 Lehrgang nesien Tunesien Arbeitsbesuch Sprengstoff- 25.11.2019 – 2.801,84 € symposium 29.11.2019 05.01-687 23 Deutschland Uganda multinationaler Workshop 18.11.2019 – 40.905,75 € Lehrgang Terrorismus- 22.11.2019 06.10-687 07 bekämpfung Tansania Vereinigte bilateraler Lehr- Aufbaulehrgang zu 17.11.2019 – 4.500,00 € 06.24 Arabische gang Entführungen, 21.11.2019 Ver- – 687 01 Emirate Geiselnahmen und einigte Arabi- herausragenden sche Emirate Erpressungen zum Nachteil von deut- schen Staatsange- hörigen, Organisa- tionen und Ein- richtungen (EGE) im Ausland Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen Kräften: In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des Bundes- kriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Ar- beitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Ab- hängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den ein- zelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allge- mein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher klei- nere Teilnehmerzahlen üblich sind.
Sie können auch lesen