Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag

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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache 19/19467
19. Wahlperiode                                                                                      03.04.2020

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/17776 –

Polizei und Zolleinsätze im Ausland (Stand: viertes Quartal 2019)

         Vorbemerkung der Fragesteller
         Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichti-
         ges Mittel deutscher und EUAußenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrate-
         gie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h.
         auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
         Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus
         mehreren Gründen besorgniserregend.
         So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständig-
         keiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu ver-
         schwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs und Kri-
         sengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kom-
         men. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
         Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespo-
         lizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
         Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentari-
         sche Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht ein-
         mal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
         ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle ent-
         zogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor
         allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs und Krisengebieten stets vor-
         handenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespoli-
         zeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes
         Rückholrecht.
         Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
         Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
         Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
         Polizisten im (EU)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bila-
         teraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 3. April 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/19467                               –2–              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Vorbemerkung der Bunderegierung
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundes-
tagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache
16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundes-
tagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866),
vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdruck-
sache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom
16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundes-
tagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache
17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April
2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdruck-
sache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966),
vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache
17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom
10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bun-
destagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Ja-
nuar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestags-
drucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721),
vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016
(Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache
18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. No-
vember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bun-
destagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. No-
vember 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018 (Bundestags-
drucksache 19/01912), vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577),
vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) vom 6. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 6. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12163) sowie vom 18. Dezember 2019 (Bundestagsdrucksache 19/161000).
Stichtag für die Beantwortung ist der 31. Dezember 2019.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bun-
destagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. Novem-
ber 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestags-
drucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdruck-
sache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom
14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember
2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestags-
drucksache 18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom
5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014 (Bun-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                         –3–                                        Drucksache 19/19467

destagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache
18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundes-
tagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache
18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. No-
vember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundes-
tagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom
22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018
(Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache
19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6. No-
vember 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521), vom 23. Mai 2019 (Bundes-
tagsdrucksache 19/9873), vom 21. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12554) sowie vom 17. Januar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/161000) ver-
wiesen.

              1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind
                 deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zuge-
                 hörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – auf-
                 gliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
                    a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres zivi-
                       les Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespo-
                       lizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte
                       sind dabei jeweils eingesetzt?
                    b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
                       sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
                    c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
                    e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?

Die Antwort zu den Fragen 1, 1a*, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.

* Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung
  tätig sind („contracted“).
Mission          Gesamtstärke Kräfte    davon BPOL     davon BKA      davon Zoll (Ein- davon LaPo (Ein-   Mandatende
                              DEU ge-   (Einsatzort)   (Einsatzort)   satzort)         satzort)
                              samt
UNMIK Kosovo     19           3         0              0              0                3                  offen
                                                                                       Pristina
UNAMID           11.105      2          0              0              0                2                  31. Oktober 2020
Darfur/Sudan                                                                           El Fasher,
                                                                                       Tawilla
MINUSMA Mali     13.912      13         2              0              0                11 Bamako, Gao,    30. Juni 2020
                                        Bamako                                         Mopti
                                                                                                                               Drucksache 19/19467

UNSOM Somalia    597         4          1 Mogadischu   0              0                2 Mogadischu,      31. März 2020
                                                                                       1 Garowe
EUCAP Sahel      117         4          1 Niamey       0              0                3 Niamey,          30. September 2020
Niger                                                                                  Agadez
EUBAM            50          5          2              0              3                0                  30. November 2020
Moldau/Ukraine                          Otaci                         Odessa
                                        Giurgiulesti                  Chisinau,
                                                                      Podilsk,
EUAM Ukraine     153         4          0              0              0                4 Kiew, Odessa     31. Mai 2021
EULEX Kosovo     280         10         0              0              0                10 Pristina,       14. Juni 2020
                                                                                                                               –4–

EUMM Georgien    212         10         0              0              0                10                 14. Dezember 2020
                                                                                       Gori, Mtskheta,
                                                                                       Zugdidi
EUAM             55          0          0              0              0                0                  17. April 2020
Irak
EUBAM Rafah      8           0          0              0              0                0                  30. Juni 2020
EUCAP Somalia    100         1          0              0              0                1                  31. Dezember 2020
                                                                                       Mogadischu
                                                                                                                               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –5–                              Drucksache 19/19467

            d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekom-
               men (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missi-
               onsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag
               der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
               Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?

Im Berichtszeitraum ist es zu einer erneuten deutschen Beteiligung an der zivi-
len EU-Mission EUCAP Somalia (vormals EUCAP Nestor) gekommen. Die
Mission wurde mit Beschluss 2012/389/GASP des Rates im Juli 2012 unter
dem Namen EUCAP Nestor als Mission zum Ausbau der regionalen maritimen
Kapazitäten am Horn von Afrika etabliert und konzentrierte ihre Tätigkeit in
der Folge ausschließlich auf Somalia. Im aktuellen Mandatszeitraum (bis
31. Dezember 2020) unterstützt EUCAP Somalia den Aufbau der Hafenpolizei,
den Aufbau der Küstenwache sowie den allgemeinen Polizeiaufbau in Somalia.
Von den vorgesehenen 130 Planstellen in der Mission sind aktuell 100 besetzt.
Die Grundlage für die deutsche Beteiligung bildet der Kabinettsbeschluss vom
15. August 2012.

            f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hin-
               sichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung,
               und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben
               machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nen-
               nen)?

Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationa-
len Polizeimissionen und beabsichtigt, dieses auszubauen.

         2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
            kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter
            Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen
            und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
            Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA auf-
            gliedern)?
             a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres zivi-
                les Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespo-
                lizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte
                sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden?
             b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
                waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
                angeben)?
             c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
             d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekom-
                men, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag,
                Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden
                Einsätzen gegeben?

Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle ent-
nommen werden.
Drucksache 19/19467                                       –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

                                                            davon        davon       davon      davon      davon
        Einsatz                 Gesamtstärke
                                                            BPOL         BKA          Zoll      LaPo       Andere
GPPT                34                                       19            0           0         15
Afghanistan         Funktionen: Sicherheit, Ad-
                    ministration, Stab, Akademie,
                    Flughafen, Civilian Police
                    Advisor, Gender Advisor
                    (Standorte: Kabul, Mazar-e-
                    Sharif)
Bilaterales Projekt 3 PVB – Funktion: Projektlei-              4            0              0       0          0
Saudi               tung und Administration
Arabien             (Standort: Riad)
Bilaterales Projekt 3                                          3            0              0       0          0
Tunesien            Funktion: Projektleitung und
                    Administration*
                    (Standort: Projektbüro BPOL
                    in Tunis)

            3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheits-
               relevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten so-
               wie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert
               bzw. denen sie ausgesetzt waren?

Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle im Sinne der
Fragestellung vor.

            4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Ge-
               fährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
               darstellen)?

Politische Lage

EUBAM (Moldau/Ukraine)
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiter-
hin als niedrig eingeschätzt.

EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist im Osten der Ukraine volatil. Mit den Minsker Verein-
barungen und Folgeformaten konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt
werden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und andere inter-
nationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine
hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu reformieren.
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiter-
hin als niedrig eingeschätzt.

Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die in Teilen des Landes seit Ende der ISAF-Mission zu beobachtende Ver-
schärfung der Bedrohungslage bezieht sich vor allem auf afghanische administ-
rative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes. Angriffe auf internatio-
nale Kräfte sind nach Abschluss des Abkommens zwischen den USA und den

*   Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Liby-
    en und Niger.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –7–                           Drucksache 19/19467

Taliban am 29. Februar 2020 signifikant zurückgegangen. Das Warnaufkom-
men gegen westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtun-
gen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen, ist allerdings weiter hoch.
Die Anzahl ziviler Opfer bleibt auf hohem Niveau. Hauptverantwortlich blei-
ben regierungsfeindliche Kräfte, vornehmlich die Taliban.
Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) sind in der Lage,
die urbanen Zentren und wichtige Verkehrswege überwiegend zu kontrollieren.
Weiterhin versuchen die Taliban ihre Kontrolle und Bewegungsfreiheit, auch
über ihre traditionellen, ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen hinaus,
in einzelnen Landesteilen auszudehnen. Signifikante Zugewinne waren im letz-
ten Quartal jedoch nicht zu verzeichnen.
Der regionale Ableger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) konnte
durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstüt-
zung internationaler Kräfte, sowie dem Vorgehen der Taliban gegen den IS zu-
rückgedrängt werden. Hunderte Kämpfer mit ihren Familien haben sich erge-
ben.
Der IS ist jedoch weiter in der Lage, medienwirksame Anschläge, insbesondere
in Kabul zu verüben. Das gilt auch für die Taliban. Für westliche Staatsangehö-
rige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige der staat-
lichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert
mit „erheblich“ bewertet.

Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung
beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort.
Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist sta-
bil, bleibt aber angespannt. Vereinzelt kommt es zu Beschuss von saudischem
Territorium durch die jemenitischen Huthi-Rebellen.
Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insge-
samt hoch.

UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Bedrohungslage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich niedrig und wird
für den Norden des Kosovo als mittel eingeschätzt. Die Kosovo Police ist
grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewähr-
leisten.

UNAMID (Sudan)
Ende Oktober 2019 verlängerte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit
Resolution 2495 (2019) das UNAMID Mandat bis zum 31. Oktober 2020.
Gleichzeitig beschloss der Sicherheitsrat, bis Ende März 2020 über einen wei-
teren Missionsabbau und über eine UNAMID-Nachfolgemission zu entschei-
den. Im Berichtszeitraum (1. Oktober bis 31. Dezember 2019) hat sich die Si-
cherheitslage in Darfur nicht grundsätzlich verschlechtert. In El-Jeneina, der
Hauptstadt von West-Darfur kam es jedoch über den Jahreswechsel 2019/2020
zu gewaltsamen Zusammenstößen mit dutzenden Todesopfern, einer Vielzahl
an Verletzten und zehntausenden Vertriebenen. Auch in der Dschebel-Marra-
Region kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Die
Sicherheitslage bleibt volatil, die humanitäre Lage und die Menschenrechtssitu-
ation ist angespannt; die rechtsstaatlichen Institutionen sind schwach. In Folge
der jahrzehntelangen Plünderung des Landes unter dem Regime von Umar al-
Drucksache 19/19467                                 –8–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Bashir befindet sich das Land in einer tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanz-
krise.
Diese wirkt sich auch auf die Versorgungslage in Darfur aus.
Auf Grundlage einer Vereinbarung vom 11. September 2019 (Dschuba-
Declaration) begannen im Dezember 2019 Friedensgespräche der sudanesi-
schen Übergangsregierung mit bewaffneten Gruppierungen in Dschuba, Südsu-
dan. Diese sollen zu einem umfassenden Friedensabkommen führen.

UNSOM / EUCAP Somalia
Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt, dabei hervorgehoben die Lage im
Süden (Jubaland) in der Grenzregion zu Kenia. Regelmäßig kommt es zu terro-
ristischen Anschlägen, unter anderem in der somalischen Hauptstadt Mogadi-
schu. In den vergangenen Monaten führte die volatile politische Lage zur weit-
gehenden Stagnation der Reformprozesse im politischen Bereich, während im
Bereich der Sicherheitskräfte graduelle Fortschritte zu verzeichnen sind.
Weiterhin bleiben die Bekämpfung des Terrorismus und die Verbesserung der
Sicherheitslage neben föderalem Staatsaufbau, Verfassungsreform und insbe-
sondere die Vorbereitung der Allgemeinen Wahlen Ende 2020/ Anfang 2021
sowie die fortwährende prekäre humanitäre Lage, auch aufgrund der Heuschre-
ckenplage, die drängendsten Herausforderungen für Somalia. Seit 2007 leistet
die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (Afri-
can Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der
radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz
der Bevölkerung in Somalia.

EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die allgemeine Sicherheitslage bleibt weiter angespannt. Von Ägypten und den
VN vermittelte Verhandlungen über eine langfristige Waffenruhe zwischen Is-
rael und der Hamas, wurden fortgeführt und resultierten, zusätzlich zu finanzi-
ellen Zuwendungen aus Katar, in teilweisen humanitären und wirtschaftlichen
Erleichterungen für die Bevölkerung im Gazastreifen. Insgesamt bleibt die hu-
manitäre Lage jedoch sehr prekär. Während die freitäglichen Rückkehrmärsche
am Grenzzaun seit Dezember 2019 ausgesetzt sind, wurden seit Mitte Januar
vermehrt Brandballons aus dem Gazastreifen nach Israel abgesetzt. Im Februar
reagierte der Palästinensische Islamische Dschihad auf die Tötung eines ihrer
Aktivisten am Grenzzaun mit Abschuss von mehr als 100 Raketen auf Israel.
Auch im Westjordanland und Ost-Jerusalem bleibt die Sicherheitslage prekär.
Fast täglich kommt es zu Einsätzen israelischer Sicherheitskräfte. 2019 wurden
laut Angaben der Vereinten Nationen im israelisch-palästinensischen Konflikt
(Stand März 2020) 137 Palästinenser getötet und 15.491 verletzt. Zehn Israelis
kamen durch Gewalt von palästinensischer Seite ums Leben, 123 wurden ver-
letzt.
In Reaktion auf die am 28. Januar 2020 vorgestellten US-Vorschläge für den
Nahostfriedensprozess, die von der palästinensischen Bevölkerung und Partei-
en abgelehnt werden, kam es im Gazastreifen und Westjordanland vereinzelt zu
Protesten.

EUMM (Georgien)
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt ange-
spannt, aber ruhig. Weiterhin ungelöst ist die seit Ende August 2019 ange-
spannte Lage an der Verwaltungslinie mit Südossetien, da südossetische Kräfte
dort unter Bezugnahme auf eine Landkarte von 1922 weit jenseits der Verwal-
tungslinie agieren und Südossetien öffentlich Gebietsansprüche stellt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –9–                           Drucksache 19/19467

Die Treffen des Incident Prevention and Response Mechanism (IPRM) an der
Ver-waltungslinie zu Abchasien sind weiterhin suspendiert, an der Verwal-
tungslinie mit Südossetien finden die Treffen aktuell nur auf technischer Ebene
statt. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen. Die IPRM-Treffen,
bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden
sollen, unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei Alltagsproblemen und
vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizini-
sche Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu
Archiven). Aktuell sind die Treffen an beiden Verwaltungslinien suspendiert.
Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist offen.
Die zeitweise oder dauerhafte Schließung von Übergängen an den Verwal-
tungslinien sowohl mit Abchasien als auch Südossetien haben direkte Auswir-
kungen auf humanitäre Fragen, etwa bei medizinischen Notfällen (in einem
Fall in Südossetien mit Todesfolge).

MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali)
Die Sicherheitslage in Mali gestaltet sich weiterhin landesweit regional unter-
schiedlich. Während diese im Norden des Landes trotz der Präsenz der
MINUSMA-Kräfte weiterhin angespannt bleibt, hat sie sich im Zentrum des
Landes, trotz der Ausweitung des MINUSMA-Mandats auf die Region, weiter
verschärft.
Dort ist die Situation weiter geprägt von der Ausweitung ethnischer und sozia-
ler Konflikte, terroristischen Angriffen und organisierter Kriminalität. Die ma-
lische Regierung ist bemüht, mehr Präsenz der Streit- und Sicherheitskräfte si-
cherzustellen, um die Voraussetzungen für eine Rückkehr staatlicher Verwal-
tungsstrukturen zu schaffen. Seit Anfang 2020 werden kleinere Stützpunkte zu
größeren Camps zusammengefasst, was weniger Präsenz in der Fläche, aber da-
für größere Sicherheit gegen Angriffe bietet.

EUCAP Sahel Niger
In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und
Tschad im Südosten stellen Angriffe dschihadistischer Gruppen eine erhebliche
Gefahr für Angehörige der Sicherheitskräfte und staatliche Bedienstete (mit
über 200 getöteten Soldaten bei Großangriffen der letzten acht Wochen), aber
zunehmend auch für die nigrische Bevölkerung (hier vor allem auch strategisch
Dorfälteste und Angehörige), dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land ei-
ne Teilreisewarnung aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist
den in Niger tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeies-
korte vorgeschrieben. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe Konzentrati-
on nigrischer Sicherheitskräfte bestmöglich gesichert. Sicherheitsmaßnahmen
für das Personal von EUCAP tragen der Sicherheitslage in Form von nächtli-
chen Ausgangssperren, Charterflügen zwischen Niamey und Agadez und durch
weitere Auflagen Rechnung.

EUAM Irak
Die gewalttätigen Massenproteste in Bagdad und den vornehmlich südlichen
Provinzen Iraks hielten bis 31. Dezember 2019 an. Die Demonstranten brachten
dabei ihren Ärger über schleppende Reformen zum Ausdruck und warfen der
gesamten politischen Elite Korruption und Untätigkeit vor. Sie forderten Neu-
wahlen und die Bestrafung korrupter Beamter. Regelmäßige Zusammenstöße
mit Sicherheitskräften führten wöchentlich zu zahlreichen Toten und Verletzten
unter den Demonstranten. Von den USA genutzte Liegenschaften sowie die In-
ternationale Zone (IZ) von Bagdad wurden mehrfach mit Raketen angegriffen.
Dabei kamen auch zahlreiche Menschen ums Leben.
Drucksache 19/19467                                   – 10 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Nach dem Rücktritt der Regierung Mahdi im Dezember 2019 gestaltet sich die
Bildung einer neuen Regierung sehr schwierig. Bis jetzt ist es zwei Kandidaten
nicht gelungen, weder das notwendige parlamentarische Quorum noch die
Sympathie der Protestbewegung zu bekommen. Das entstehende Vakuum wie
auch der iranisch-amerikanische Antagonismus in der Region begünstigt das
Wiederstarken des sogenannten Islamischen Staats (IS). Im Februar 2020 konn-
te der IS den ersten komplexen Angriff auf irakische Sicherheitskräfte seit Ver-
lust des sogenannten Kaliphates verüben und so, Stärke und Handlungsfähig-
keit demonstrieren. Bis Februar 2020 waren etwas mehr als 4,3 Millionen Bin-
nenvertriebene in die von IS befreiten Gebiete zurückgekehrt. Weiterhin leben
jedoch 1,4 Millionen Menschen als Vertriebene im Irak, hinzukommen ca.
270.000 syrische Flüchtlinge (Stand Februar 2020).
Die Bedrohungslage im Raum Erbil wird mit mittel, innerhalb des „Taji Milita-
ry Complex (TMC) sowie in Bagdad mit erheblich bewertet.
Die Sicherheitslage im Raum Erbil wird mit überwiegend kontrollierbar, für
den Bereich Taji sowie für die Hauptstadt Bagdad mit ausreichend kontrollier-
bar bewertet.

Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
vierten Quartal 2019.
Für Afghanistan und Mali hat sich die Bedrohungslage im vierten Quartal 2019
verschlechtert.
Zusätzlich wird bei der Bewertung der Bedrohungs- und Sicherheitslage auf die
wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der
Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen.

          5. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
             a) Dokumentenberater,

Zum Stichtag waren 52 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespo-
lizei an 33 Einsatzorten in 25 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Ein-
satz.

Land                        Einsatzort                  Anzahl DVB
Ägypten                     Kairo                                2
Algerien                    Algier                               1
Äthiopien                   Addis Abeba                          1
China                       Kanton                               2
China                       Peking                               2
China                       Shanghai                             2
Ghana                       Accra                                1
Indien                      Chennai                              1
Indien                      Delhi                                2
Indien                      Mumbai                               2
Malaysia                    Kuala Lumpur                         1
Irak                        Erbil                                2
Iran                        Teheran                              2
Jordanien                   Amman                                2
Katar                       Doha                                 1
Kosovo                      Pristina                             1
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 11 –                     Drucksache 19/19467

Land                      Einsatzort                   Anzahl DVB
Libanon                   Beirut                                1
Nigeria                   Lagos                                 2
Russland                  Moskau                                3
Russland                  St. Petersburg                        1
Sri Lanka                 Colombo                               1
Südafrika                 Pretoria                              3
Thailand                  Bangkok                               1
Türkei                    Ankara                                1
Türkei                    Istanbul                              4
Ukraine                   Kiew                                  1
V.A.E.                    Abu Dhabi                             1
V.A.E.                    Dubai                                 2
Vietnam                   Hanoi                                 2
Weißrussland              Minsk                                 1
Panama                    Panama City                           1
USA                       Miami                                 1
USA                       New York                              1
Gesamt                                                         52

           b) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,

Zum Stichtag waren -35- Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL)
sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkung im Ausland gemäß der nachste-
henden Übersicht eingesetzt.

Land                                            Anzahl         Land                    Anzahl
Ägypten                                         1              Äthiopien               1
Albanien                                        1              Algerien                1
Belgien                                         1              Bosnien-                1
                                                               Herzegowina
Bulgarien                                       1              China                   1
Frankreich                                      1              Ghana                   1
Griechenland                                    2              Großbritannien          1
Italien                                         1              Jordanien               1
Kroatien                                        1              Libanon                 1
Litauen                                         1              Marokko                 1
Niger                                           1              Nigeria                 1
Polen                                           1              Rumänien                1
Russland                                        1              Senegal                 1
Serbien                                         1
Spanien                                         1              Tschechische            1
                                                               Republik
Tunesien                                        2              Türkei                  2
Ungarn                                          1              Ukraine                 1
USA                                             1              Vereinigte              1
                                                               Arabische Emirate

Zusätzlich haben VB BPOL Nebenakkreditierungen in folgenden 19 Ländern:
Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien, Republik Moldau,
Montenegro, Kosovo, Republik Nord Mazedonien, Belarus, Libyen, Niederlan-
de, Sudan, Gambia, Ghana, Georgien, Katar und Oman.
Drucksache 19/19467                                   – 12 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

           c) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
           eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Ein-
           satzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und ange-
           ben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
           werden)?
           In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines
           Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen
           örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der
           EUStaaten für Einwanderungsfragen sind die in der Frage 6c und 6d ge-
           nannten Kräfte eingebunden?

Zum Stichtag waren 17 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbe-
amte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Bera-
ter im Ausland eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der
Bundespolizei gestellt.

Einsatzland                Einsatzort                    Anzahl                    Einsatzart
Albanien                   Tirana                                    1             Polizeiberater
Frankreich                 Paris                                     1             GUA
Griechenland               Athen                                     4             GUA
Griechenland               Thessaloniki                              4             GUA
Griechenland               Heraklion                                 2             GUA
Griechenland               Rhodos                                    1             GUA
Griechenland               Igoumenitsa                               1             GUA
Griechenland               Patras                                    1             GUA
Italien                    Rom                                       1             GUA
Italien                    Mailand                                   1             GUA
Palästinensische Gebiete   Ramallah                                  1             Polizeiberater
Spanien                    Madrid                                    1             GUA

Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten
zu den Fragen 6e und 6g verwiesen.
VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer
(ILO) -Netzwerken gemäß der Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten
Ägypten, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mol-
dau, Albanien, Republik Nord Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine,
Tunesien und Türkei teil.

         6. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
            Rahmen der „Europäischen Grenz und Küstenwache“ (FRONTEX)
             a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an wel-
                chen Standorten,

Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen
von Frontex-Operationen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 13 –                           Drucksache 19/19467

            b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
               Funktion auflisten),

Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten
aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden
Übersicht.

Funktion                                     Anzahl
Training Unit                                2
European Centre for Returns                  1
Pooled Resources Unit                        1
Risk Analysis Unit                           3
Field Deployment Unit                        2
Vulnerability Assessment Unit                1

            c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONT-
               EXAusrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
               Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),

Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundes-
polizei mit bis zu 27 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden
weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen
des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Poseidon 2019 zur Verfügung gestellt.
Im vergangenen Quartal wurden der bulgarischen Grenzbehörde zehn Streifen-
fahrzeuge mit bis zu 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-
türkischen Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des
gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2019 zur
Verfügung gestellt.
Im vergangenen Quartal wurden der griechischen Polizei zehn Streifenfahrzeu-
ge mit bis zu 20 Polizeibeamten zur Überwachung der nordgriechischen Land-
außengrenze im Rahmen des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Ope-
rational Activities 2019 zur Verfügung gestellt. Die Fahrzeuge sind disloziert
über die gesamte griechische Nordgrenze verteilt.
Im vergangenen Quartal wurden der albanischen Grenzpolizei fünf Streifen-
fahrzeuge mit bis zu zehn Polizeibeamten zur Überwachung der albanisch-
griechischen Landesgrenze im Gebiet der Orte Gjirokastra und Korce im Rah-
men des gemeinsamen Frontex-Einsatzes JO Flexible Operational Activities
Western Balkan 2019 zur Verfügung gestellt.

            d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
               etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche Einreise
               oder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,

Zum Stichtag wurden insgesamt 15 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ ein-
gesetzt.

            e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
               gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
               Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen und angeben, inwie-
               weit diese Polizeibeamten bereits in der Antwort zu Frage 6c einge-
               schlossen sind),

Für die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) waren zum Stichtag
insgesamt 162 deutsche Polizeibeamte im Ausland eingesetzt. Die Bundespoli-
zei wurde dabei durch 60 Beamte der Polizeien der Länder bzw. der Zollver-
waltung oder des Bundeskriminalamtes unterstützt.
Drucksache 19/19467                              – 14 –           Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Maßnahme                         Anzahl
Frontex JO Themis                      16
(ehemals Triton)
Frontex JO Poseidon                     29
Frontex JO FOA Land                     87
Frontex JO FP Land                      18
Frontex JO CP Air                       5
Frontex JO Indalo                       7

In Ergänzung zur Antwort zu Frage 6e nachfolgend die Auflistung der konkre-
ten Einsatzorte und Tätigkeiten:

Land                Ort                 Maßnahme            PVB               Einsatzart/Profil
                                                            Anzahl
Griechenland        Lesbos              JO Poseidon                  13       Organisation
                                                                              Grenzkontrolle
                                                                              Registrierung
                                                                              Rückführung
Griechenland        Samos               JO Poseidon                  6        Grenzkontrolle
Griechenland        Leros               JO Poseidon                  2        Grenzkontrolle
Griechenland        Piräus              JO Poseidon                  4        Organisation
Griechenland        Chios               JO Poseidon                  2        Grenzkontrolle
Griechenland        Kos                 JO Poseidon                  2        Grenzkontrolle
Griechenland        Kipi                JO FP Land                   3        Grenzkontrolle
Griechenland        Kastanies           JO FP Land                   1        Grenzkontrolle
Griechenland        Evzoni              JO FP Land                   1        Grenzkontrolle
Griechenland        Kilkis              JO FOA Land                  16       Grenzüberwachung
Griechenland        Alexandropoli       JO FOA Land                  4        Grenzüberwachung
Griechenland        Orestiada           JO FOA Land                  8        Grenzüberwachung
                                                                              Organisation
Griechenland        Delvinaki           JO FOA Land                  8        Grenzüberwachung
                                                                              Organisation
Italien             Trapani             JO Themis                    1        Grenzkontrolle
                                                                              Registrierung
Italien             Crotone             JO Themis                    5        Grenzkontrolle
                                                                              Registrierung
Italien             Taranto             JO Themis                    6        Grenzkontrolle
                                                                              Registrierung
Italien             Rom                 JO Themis                    3        Organisation
Italien             Cagliari            JO Themis                    1        Grenzkontrolle
                                                                              Registrierung
Spanien             Algeciras           JO Indalo                    4        Grenzkontrolle
                                                                              Registrierung
Spanien             Malaga              JO Indalo                    2        Grenzkontrolle
                                                                              Registrierung
Spanien             Motril              JO Indalo                    1        Grenzkontrolle
                                                                              Registrierung
Bulgarien           Svilengrad          JO FOA Land                  14       Grenzüberwachung
Bulgarien           Elhovo              JO FOA Land                   8       Grenzüberwachung
Bulgarien           Bolyarovo           JO FOA Land                   4       Grenzüberwachung
Bulgarien           Malko               JO FOA Land                  11       Grenzüberwachung
                    Tarnovo
Bulgarien           Kapitan Andreevo    JO FP Land                   1        Grenzkontrolle
Bulgarien           Lesovo              JO FP Land                   1        Grenzkontrolle
Ungarn              Röszke              JO FP Land                   2        Grenzkontrolle
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 15 –                         Drucksache 19/19467

Land                  Ort                   Maßnahme             PVB                Einsatzart/Profil
                                                                 Anzahl
Kroatien              Bajakovo              JO FP Land                    2         Grenzkontrolle
Kroatien              Tovarnik              JO FP Land                    1         Grenzkontrolle
Kroatien              Nova Sela             JO FP Land                    1         Grenzkontrolle
Polen                 Hrebenne              JO FP Land                    1         Grenzkontrolle
Litauen               Kena                  JO FP Land                    1         Grenzkontrolle
Serbien               Belgrad               JO CP Air                     1         Grenzkontrolle
Bosnien u. Herze-     Sarajevo              JO CP Air                     1         Grenzkontrolle
gowina
Georgien              Kutaisi               JO CP Air                     1         Grenzkontrolle
Albanien              Gjirokastra           JO FOA Land                   6         Grenzüberwachung
                                                                                    Organisation
Albanien              Korce                 JO FOA Land                   6         Grenzüberwachung
Albanien              Gjirokastra           JO FOA Land                   2         Grenzkontrolle
Finnland              Helsinki              JO FP Air                     1         Grenzkontrolle
Montenegro            Sukobin               JO CP Land                    1         Grenzkontrolle
Montenegro            Podgorica             JO CP Air                     1         Grenzkontrolle

              f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordi-
                 nation von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maß-
                 nahme, den teilnehmenden EUStaaten, Gesamtkosten und Kosten, die
                 auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten),

Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Ko-
ordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland
ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:

Zielstaaten                   Teilnehmende EU-Staaten                   Eingesetzte
                                                                        Polizeivollzugsbeamte des Bundes
Russland                      Deutschland, Österreich                   33
Nigeria                       Deutschland, Österreich, Luxemburg        2
Pakistan                      Deutschland, Italien, Schweden            102
Georgien                      Deutschland Österreich, Schweden          36
Nigeria                       Deutschland, Schweden, Bulgarien          88
Albanien, Kosovo              Deutschland, Österreich                   43
Pakistan                      Deutschland, Österreich, Finnland         96
                              Deutschland, Österreich, Schweiz, Frank-
Nigeria                                                                2
                              reich, Norwegen, Schweden
Russland                      Deutschland, Schweden, Norwegen          61
Zielstaaten                   Teilnehmende EU-Staaten                  Eingesetzte
                                                                       Polizeivollzugsbeamte des Bundes
Bangladesch                   Deutschland, Österreich                  72
Pakistan                      Deutschland, Italien                     95

Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenan-
teil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
Drucksache 19/19467                                      – 16 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

              g) im Rahmen weiterer FRONTEXMaßnahmen (bitte Einsatzorte und je-
                 weilige Tätigkeit angeben),
              eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
              zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
              Bundespolizeipräsidium (bitte jeweils Einsatzland zuordnen), und was war
              jeweils Inhalt dieser Meldungen?

Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbei-
tung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gast-
land beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkennt-
nismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember
2019 wurden insgesamt 697 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthaltenen
Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilde-
rung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedo-
kument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen.

Im Einzelnen erfolgten 697 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:

      268         Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der unerlaubten Einreise
      261         Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch
      90          Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
      14          Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/ Zurückweisung
      17          Fälle Kfz – Kriminalität
       11         Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/ Scheinehe
        6         Fälle Reise in den Verfolgerstaat
        3         Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/ Sozialbetrug
       11         Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts Bescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asy-
                  lantragsteller an Schengenaußengrenze, Fundsachen)
       2          Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwä-
                  sche
       4          Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis
       6          Fälle Verdacht Visumerschleichung
       4          Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme

            7. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei bzw. sonstiger
               Behörden oder staatlicher Einrichtungen im zurückliegenden Quartal
               dem FRONTEXAusrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und in-
               wiefern ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeit-
               raum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?

Die Bundespolizei stellt Frontex im Technical Equipment Pool weiterhin fol-
gende Einsatzmittel zur Verfügung:
•   ein mobiler Herzschlagdetektor
•   drei Einsatzhubschrauber
•   ein Einsatzschiff
•   zwei Kontroll- und Streifenboote
•   zehn Wärmebildkameras
•   zwei Einsatzfahrzeuge
Die zwei Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei
von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 17 –                          Drucksache 19/19467

2016 bis auf weiteres im Rahmen der Frontex JO Poseidon 2019 zur Wahrneh-
mung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen.

         8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
            Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausge-
            nommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit
            die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teil-
            genommen?
             a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
                welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw.
                die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
             b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
             c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft
                nach Länderpolizeien, Bundespolizei, BKA angeben)?
             d) Von wem ging das Ersuchen aus?
             e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur An-
                wendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
             f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wur-
                den jeweils mitgeführt?

Die Fragen 8 bis 8f werden gemeinsam beantwortet.
Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im 4. Quartal 2019 an folgenden
weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen:

Zusatz zu Frage 8c:

Bundeskriminalamt
Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des Bundeskriminalamtes an
internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprech-
ender bilateraler Abkommen teilgenommen.

Bundespolizei

Land        Anlass/Zweck                  Anzahl            Ersuchen           UZwG       Führungs-/
                                          DEU Kräfte                           Ja/Nein    Einsatzmittel
Frankreich Gemischte bilaterale Strei-    Täglich im        DEU/FRA            Nein       Die Beamten waren
           fen einschl. Zugstreifen       Grenzgebiet + je                                grds. in Uniform
           zur Wahrnehmung bahn-          mind. 1 mal pro                                 eingesetzt. Die
           polizeilicher Aufgaben         Monat auf den                                   Ausstattung um-
           (Ziel: Erhöhung der Bahn-      genannten Fern-                                 fasst die dienstlich
           sicherheit und die Verbes-     bahnstrecken;                                   zugelassenen Aus-
           serung des Sicherheitsge-      Streifenteams aus                               rüstungsgegenstän-
           fühls der Reisenden, Be-       mind. 2 FRA +                                   de einschl. Schuss-
           kämpfung grenzüber-            mind. 2 DEU                                     waffen.
           schreitender Kriminalität)     PVB
           im DEU-FRA Grenzgebiet
           sowie auf den Fernbahn-
           strecken Paris – Stuttgart/
           Frankfurt
Drucksache 19/19467                                    – 18 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Land         Anlass/Zweck                  Anzahl             Ersuchen           UZwG        Führungs-/
                                           DEU Kräfte                            Ja/Nein     Einsatzmittel
Italien      Zugstreifen trilateral        Täglich 1-2 Strei- DEU                Nein        Dienstwaffe (Pisto-
             DEU-AUT-ITA:                  fen (je Streife 1                                 le P30), Einsatz-
             Bahnsicherheit, Bekämp-       PVB) , partielle                                  stock, Pfefferspray,
             fung grenzüberschreiten-      Beteiligung von                                   Handfesseln, Ta-
             der Kriminalität/Schleu-      Beamten des Frei-                                 schenlampe und
             sungskriminalität/Uner-       staat Bayern                                      persönliche Schutz-
             laubte Binnenmigration                                                          weste
Ungarn       Zugstreifen trilateral        Täglich Streife (je DEU               Nein        Dienstwaffe (Pisto-
             DEU-AUT-HUN:                  Streife 1 PVB)                                    le P30), Einsatz-
             Bahnsicherheit, Bekämp-                                                         stock, Pfefferspray,
             fung grenzüberschreiten-                                                        Handfesseln, Ta-
             der Kriminalität/Schleu-                                                        schenlampe und
             sungskriminalität/Uner-                                                         persönliche Schutz-
             laubte Binnenmigration                                                          weste
Italien      Güterzugkontrollen trilate-   Mittwoch –        DEU/AUT             Nein        Dienstwaffe (Pisto-
             ral DEU-AUT-ITA am            Freitag 4 PVB,                                    le P30), Einsatz-
             Bahnhof Brenner:              unter Beteiligung                                 stock, Pfefferspray,
             Bahnsicherheit, Bekämp-       von Beamten ITA                                   Handfesseln, Ta-
             fung grenzüberschreiten-      und Beamten                                       schenlampe und
             der Kriminalität/Schleu-      AUT                                               persönliche Schutz-
             sungskriminalität / Uner-                                                       weste
             laubte Binnenmigration

Land         Anlass/Zweck              Anzahl        Ersuchen                    UZwG        Führungs-/
                                       DEU Kräfte                                Ja/Nein     Einsatzmittel
Österreich Güterzugkontrollen trilate- Montag und    DEU/AUT                     Nein        Dienstwaffe (Pisto-
           ral DEU-AUT-ITA an der Dienstag – Lei-                                            le P30), Einsatz-
           Kontrollstelle Brennersee: tung AUT unter                                         stock, Pfefferspray,
           Bahnsicherheit, Bekämp- Beteiligung DEU                                           Handfesseln, Ta-
           fung grenzüberschreiten- (4 PVB) und ITA                                          schenlampe und
           der Kriminalität/Schleu-                                                          persönliche Schutz-
           sungskriminalität / Uner-                                                         weste
           laubte Binnenmigration

          9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte ha-
             ben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen
             Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl
             bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte
             Maßnahmen angeben)?
             a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
                finden sie statt?
             b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum er-
                strecken sie sich?
             c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde
                bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt?
             d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
                deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen
                Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie ver-
                treten?
             e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren je-
                weils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnah-
                men detailliert ausweisen)?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 19 –                        Drucksache 19/19467

            f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
               Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen
               Haushaltstiteln wurden diese bestritten?

Die Fragen 9 bis 9f werden gemeinsam beantwortet.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei haben im 4. Quartal 2019 fol-
gende Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw.
waren daran beteiligt:

Bundeskriminalamt

Land        Art der          Bezeichnung           Zeitraum /        Anzahl      Anzahl    Kosten /
            Maßnahme                               Ort               ausländi-   deutscher HH-Stelle
                                                                     scher       Kräfte
                                                                     Kräfte
Ägypten     Arbeitsbesuch    Teilnahme             25.11.2019 –                            3.033,38 €
                             Sprengstoff-          29.11.2019                              06.24-687 01
                             symposium             Deutschland
Albanien    Stipendiaten-    Vorbereitungsmo-      01.07.2019 –      1                     12.225,73 €
            ausbildung       dul                   31.12.2019                              06.10-687 07
                                                   Deutschland
Algerien    Arbeitsbesuch    Teilnahme Leiter      16.10.2019 –                            402,27 €
                             CAERT an EE-Net       18.10.2019                              06.24-687 01
                             Meeting               Griechenland
Bolivien    Stipendiaten-    Vorbereitungsmo-      01.07.2019 –      1                     13.572,93 €
            ausbildung       dul                   31.12.2019                              06.24-687 01
                                                   Deutschland
Chile       Arbeitsbesuch    Aufbau VE-            03.06.2019 –                            12.853,16 €
                             Dienststelle          31.12.2019 /                            06.24-687 01
                                                   Chile
Ecuador     Stipendiaten-    Vorbereitungsmo-      01.07.2019 –      1                     13.020,99 €
            ausbildung       dul                   31.12.2019                              06.24-687 01
                                                   Deutschland
Ghana       Hundeführer-     Fortführung Wel-      01.01.2019 –                            21.012,85 €
            ausbildung       penprojekt aus        31.12.2019                              06.24-687 01
                             2018                  Deutschland/
                                                   Ghana
Indonesien Stipendiaten-     Vorbereitungsmo-      01.07.2019 –      1                     13.663,43 €
           ausbildung        dul                   31.12.2019                              06.24-687 01
                                                   Deutschland
Iran        Hundeführer-    Hospitation in ei-     04.11.2019 –                            9.256,41 €
            ausbildung      ner Diensthunde-       08.11.2019                              06.24-687 01
                            führerschule           Deutschland
Jordanien   multinationaler Sprengstoff-           25.11.2019 –                            3.331,66 €
            Lehrgang        symposium              29.11.2019                              05.01-687 23
                                                   Deutschland
Jordanien   Stipendiaten-    Vorbereitungs-        01.07.2019 –      1                     12.821,32 €
            ausbildung       modul                 31.12.2019                              05.01-687 23
                                                   Deutschland
Jordanien   bilateraler Lehr- Schmuggel von        22.11.2019 –                            11.086,26 €
            gang              Kunst und Anti-      26.11.2019 Jor-                         05.01-687 23
                              quitäten             danien
Jordanien   Arbeitsbesuch Fachgespräche            20.10.2019 –                            4.243,41 €
                              Terrorismusbe-       23.10.2019 Jor-                         05.01-687 23
                              kämpfung, Interne-   danien
                              termittlungen und
                              Analyse
Drucksache 19/19467                                 – 20 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Land        Art der          Bezeichnung           Zeitraum /        Anzahl      Anzahl    Kosten /
            Maßnahme                               Ort               ausländi-   deutscher HH-Stelle
                                                                     scher       Kräfte
                                                                     Kräfte
Jordanien   bilateraler Lehr- Analyst´s Note-      06.10.2019 –                            6.690,90 €
            gang              book Aufbaulehr-     10.10.2019 Jor-                         05.01-687 23
                              gang                 danien
Jordanien   bilateraler Lehr- Operativ techni-     29.09.2019 –                            5.695,44 €
            gang              sche Taktikschu-     04.10.2019 Jor-                         05.01-687 23
                              lung                 danien
Jordanien   bilateraler Lehr- RGB – Beweissi-      11.10.2019 –                            28.461,12 €
            gang              cherung im Zu-       24.10.2019 Jor-                         05.01-687 23
                              sammenhang mit       danien
                              Rauschgiftdelikten
Jordanien   bilateraler Lehr- Polizeiliche Ein- 13.10.2019 –                               13.620,89 €
            gang              griffstechniken,  17.10.2019 Jor-                            05.01-687 23
                              Grundlehrgang I   danien
Jordanien   bilateraler Lehr- Polizeiliche Ein- 20.10.2019 –                               14.300,86 €
            gang              griffstechniken   24.10.2019 Jor-                            05.01-687 23
                              Grundlehrgang II  danien
Jordanien   Arbeitsbesuch Projektbüro           01.01.2019 –                               72.252,34 €
                                                31.12.2019 Jor-                            05.01-687 23
                                                danien
Jordanien   bilateraler Lehr- OüK –             17.11.2019 –                               9.902,52 €
            gang              Organisations-    21.11.2019 Jor-                            05.01-687 23
                              übergreifende Ko- danien
                              operation
Jordanien   Arbeitsbesuch Hospitation beim 29.09.2019 –                                    1.050,39 €
                              PP Düsseldorf     12.10.2019                                 05.01-687 23
                                                Deutschland
Jordanien   Arbeitsbesuch Hospitation beim 29.09.2019 –                                    1.008,79 €
                              LKA               12.10.2019                                 05.01-687 23
                                                Deutschland
Jordanien   bilateraler Lehr- Observations-     25.10.2019 –                               23.029,07 €
            gang              lehrgang          08.11.2019 Jor-                            05.01-687 23
                                                danien
Jordanien   Arbeitsbesuch Drohnenabwehr         11.11.2019 –                               2.407,42 €
                                                12.11.2019                                 05.01-687 23
                                                Deutschland
Kenia       multinationaler Workshop            18.11.2019 –                               40.905,75 €
            Lehrgang          Terrorismus-      22.11.2019                                 06.10-687 07
                              bekämpfung        Tansania
Marokko     Arbeitsbesuch ENFSI Tagung          05.11.2019 –                               3.653,32 €
                                                07.11.2019                                 05.01-687 23
                                                Spanien
Marokko     Arbeitsbesuch Sprengstoff-          25.11.2019 –                               2.337,48 €
                              symposium         29.11.2019                                 05.01-687 23
                                                Deutschland
Marokko     Arbeitsbesuch Expertentreffen       11.12.2019 –                               7.000,00 €
                              Menschenhandel 13.12.2019 Ma-                                05.01-687 23
                                                rokko
Marokko     Arbeitsbesuch Projektkoor-          04.11.2019 –                               7.821,40 €
                              dinierung I       07.11.2019 Ma-                             05.01-687 23
                                                rokko
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 21 –                        Drucksache 19/19467

Land        Art der             Bezeichnung        Zeitraum /        Anzahl      Anzahl    Kosten /
            Maßnahme                               Ort               ausländi-   deutscher HH-Stelle
                                                                     scher       Kräfte
                                                                     Kräfte
Marokko     Arbeitsbesuch       ETUTU-Treffen II 21.10.2019 –                              991,54 €
                                                    23.10.2019                             05.01-687 23
                                                    Deutschland
Mauretani- Stipendiaten-        Vorbereitungsmo- 01.07.2019-31.      1                     14.185,88 €
en         ausbildung           dul                 12.2019                                06.24-687 01
                                                    Deutschland
Mexiko      bilateraler Lehr-   PEM – Polizei-      17.10.2019 –                           25.011,58 €
            gang                liche Ermittlungs – 23.10.2019 Me-                         06.24-687 01
                                Methoden und –      xiko
                                Taktiken
Moldau      Stipendiaten-       Vorbereitungsmo- 01.07.2019 –        1                     11.928,32 €
            ausbildung          dul                 31.12.2019                             06.24-687 01
                                                    Deutschland
Monteneg- bilateraler Lehr-     Sprachausbildung 01.05.2019 –                              1.980,00 €
ro        gang                                      30.10.2019                             06.10-687 07
                                                    Deutschland
Nigeria     bilateraler Lehr-   Diensthundführer- 30.09.2019 –                             12.414,62 €
            gang                ausbildung, Train 08.11.2019                               05.01-687 23
                                the Trainer –       Deutschland
                                Grundlehrgang
Nigeria     Arbeitsbesuch       Evaluierungs- und 25.11.2019 –                             8.311,26 €
                                Trainingsreise      07.12.2019 Ni-                         05.01-687 23
                                Diensthundausbil- geria
                                dung
Nigeria     Arbeitsbesuch       ETUTU-Treffen II 21.10.2019 –                              1.813,09 €
                                                    23.10.2019                             05.01-687 23
                                                    Deutschland
Nigeria     Stipendiaten-       Vorbereitungsmo- 01.07.2019-31.      1                     15.207,86 €
            ausbildung          dul                 12.2019                                05.01-687 23
                                                    Deutschland
Palästinen- Stipendiaten-       Vorbereitungsmo- 01.07.2019 –        1                     12.475,17 €
sische Ge- ausbildung           dul                 31.12.2019                             05.01-687 23
biete                                               Deutschland
Palästinen- Arbeitsbesuch       Projektkoordinie- 19.11.2019 –                             2.713,67 €
sische Ge-                      rung I              22.11.2019                             05.01-687 23
biete                                               Palästinensi-
                                                    sche Gebiete
Panama      Stipendiaten-       Vorbereitungs-      01.07.2019 –     1                     13.696,05 €
            ausbildung          modul               31.12.2019                             06.24-687 01
                                                    Deutschland
Peru        Stipendiaten-       Vorbereitungsmo- 01.07.2019 –        1                     13.416,94 €
            ausbildung          dul                 31.12.2019                             06.24-687 01
                                                    Deutschland
Serbien     bilateraler Lehr-   Sprachausbildung 01.05.2019 –                              1.700,26 €
            gang                                    21.10.2019                             06.10-687 07
                                                    Deutschland
Serbien     Arbeitsbesuch       Expertenaustausch 11.11.2019 –                             474,68 €
                                Aufbau Zielfahn- 15.11.2019                                06.10-687 07
                                dung                Deutschland
Serbien     Arbeitsbesuch       Workshop/Hos-       04.11.2019 –                           0,00 €
                                pitation beim       08.11.2019                             06.24-532 04
                                MEK Berlin          Deutschland
Drucksache 19/19467                                  – 22 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Land         Art der          Bezeichnung           Zeitraum /     Anzahl         Anzahl    Kosten /
             Maßnahme                               Ort            ausländi-      deutscher HH-Stelle
                                                                   scher          Kräfte
                                                                   Kräfte
Serbien      Arbeitsbesuch    Evaluation            21.10.2019 –                            59,50 €
                                                    23.10.2019 Ser-                         06.24-687 01
                                                    bien
Tadschikis- multinationaler ATB – Analyse in        07.10.2019 –                            34.313,62 €
tan         Lehrgang         der Terrorismus-       18.10.2019                              06.10-687 07
                             bekämpfung             Tadschikistan
Tansania    multi-nationaler Workshop               18.11.2019 –                            40.905,75 € /
            Lehrgang         Terrorismus-           22.11.2019                              06.10-687 07
                             bekämpfung             Tansania
Trinidad    Stipendiaten-    Vorbereitungsmo-       01.07.2019 –    1                       12.034,69 €
und Toba- ausbildung         dul                    31.12.2019                              06.24-687 01
go                                                  Deutschland
Tunesien bilateraler Lehr- Tatortarbeit nach        21.10.2019 –                            3.771,53 €
            gang             Sprengstoff-           25.10.2019 Tu-                          05.01-687 23
                             delikten (Aufbau I)    nesien
Tunesien bilateraler Lehr- Auswertung elekt-        25.11.2019 –                            1.179,44 €
            gang             ronischer Medien,      29.11.2019 Tu-                          05.01-687 23
                             Lehrgang               nesien
Tunesien Arbeitsbesuch Sprengstoff-                 25.11.2019 –                            2.801,84 €
                             symposium              29.11.2019                              05.01-687 23
                                                    Deutschland
Uganda       multinationaler Workshop               18.11.2019 –                            40.905,75 €
             Lehrgang          Terrorismus-         22.11.2019                              06.10-687 07
                               bekämpfung           Tansania
Vereinigte   bilateraler Lehr- Aufbaulehrgang zu    17.11.2019 –                            4.500,00 € 06.24
Arabische    gang              Entführungen,        21.11.2019 Ver-                         – 687 01
Emirate                        Geiselnahmen und     einigte Arabi-
                               herausragenden       sche Emirate
                               Erpressungen zum
                               Nachteil von deut-
                               schen Staatsange-
                               hörigen, Organisa-
                               tionen und Ein-
                               richtungen (EGE)
                               im Ausland

Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen
Kräften:
In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des Bundes-
kriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die
Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Ar-
beitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Ab-
hängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den ein-
zelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des
Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allge-
mein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere
Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten
PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher klei-
nere Teilnehmerzahlen üblich sind.
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