Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" - mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna ...

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" - mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna ...
Amtsblatt                                          der Verwaltungsgemeinschaft
                                                          „Altenburger Land“

mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna, Starkenberg
Jahrgang 23                     Erscheinungsdatum 1. Dezember 2018                 Ausgabe 12/2018

                                                                                              © Rainer Sturm | pixelio.de
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" - mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna ...
Seite                                       Amtsblatt der VG „Altenburger Land“               Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018

                                                                Eine Beantragung ist erst ab dem 18. Februar 2019 in dem
                   Amtlicher Teil                               dann jeweils zuständigem Einwohnermeldeamt in Schmölln
                                                                oder Rositz möglich.
                                                                   Stadtverwaltung Schmölln
           Verwaltungsgemeinschaft                                 Markt 1
              „Altenburger Land“                                   04626 Schmölln
                                                                   Telefon 034491 76-0
                Dorfstraße 32 | 04626 Mehna                        Website: http://www.schmoelln.de
              Telefon 034495 73011 | Fax 73010                  Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt
              E-Mail: poststelle@vg-abg-land.de
                                                                   Montag:     09:00 – 12:00 Uhr
                                                                   Dienstag:   09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
          Sprechzeiten der VG „Altenburger Land“                   Mittwoch: geschlossen
 Montag          09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr             Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
 Dienstag        09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr             Freitag:    geschlossen
 Mittwoch        geschlossen                                       Samstag:    09:00 – 12:00 Uhr jeden 3. Samstag
 Donnerstag      09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr             sowie nach Vereinbarung
 Freitag         geschlossen                                       Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“
                                                                   Altenburger Str. 48 b | 04617 Rositz
          Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes                     Telefon 034498 454-0
                                                                   Website: http://www.vg-rositz.de
 Montag          geschlossen
 Dienstag        09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr          Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft
 Mittwoch        geschlossen                                       Montag und Mittwoch: geschlossen
 Donnerstag      09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr             Dienstag:   09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
 Freitag         geschlossen                                       Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
 Termine außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen nur nach            Freitag:    09:00 – 11:00 Uhr
 vorheriger Vereinbarung! Telefon 034495 73015                  gez. Kranz
          Sprechzeiten Kontaktbereichsbeamten                   Gemeinschaftsvorsitzende

 Herr PHM Karsten Hoffmann
 Dienstag        15:00 – 17:30 Uhr
 Donnerstag      10:00 – 12:00 Uhr                                                  Liebe Eltern,
 Zimmer 05 | Telefon 034495 73020                                 zum Jahresende ergehen, wie üblich, die Jahresbe-
                                                                  scheide für die fälligen Kita-Benutzungsgebühren für
                                                                  das neue Jahr 2019, für die Kindertageseinrichtungen
                                                                  im Gebiet der VG „Altenburger Land“.

           Verwaltungsgemeinschaft                                Aufgrund der voraussichtlichen Neugliederung erhal-
                                                                  ten Sie im Falle eines Trägerwechsels und damit verbun-
                                                                  denen Änderungen zu gegebener Zeit Informationen.
Information des Einwohnermeldeamtes                               Bis dahin behalten die ergangenen Bescheide ihre Gül-
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                              tigkeit.

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund           gez. Kühnel,
der anstehenden Gebietsreform und den damit verbun-               Sachbearbeiterin Kindertageseinrichtungen
denen organisatorischen Umstellungen die Beantragung
von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass) im
   Einwohnermeldeamt der
   Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“
   Dorfstraße 32
                                                                          Öffnungszeiten VG- Mehna
   04626 Mehna                                                                      Zur Information!
nur noch bis zum 21. Dezember 2018 möglich ist.                     Von Montag, den 24. Dezember 2018 bis Mittwoch,
                                                                    den 2. Januar 2019 bleibt die Verwaltungsgemein-
Die Bearbeitungszeit beträgt circa 14 Tage. Die Abholung
                                                                    schaft „Altenburger Land“ in Mehna geschlossen.
der Dokumente kann dann noch bis zum 31. Januar 2019
erfolgen.                                                           gez. Kranz
                                                                    Gemeinschaftsvorsitzende
Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum vom 22. Dezember
2018 bis einschließlich 17. Februar 2019 keine Ausweis-
dokumente ausgestellt werden können.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" - mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna ...
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018                 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                                      Seite 

 Feststellung der Jahresrechnung der                             Die Hundesteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Be-
                                                                 scheiden festgesetzten Beträgen fällig und ist zu den ge-
       Verwaltungsgemeinschaft                                   nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse
          „Altenburger Land“                                     zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs-
                                                                 auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen.
   sowie Beschlussfassung über die                               Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres-
    Entlastung der Gemeinschafts-                                schuld angerechnet.
vorsitzenden und der Stellvertreter der                          Rechtsbehelfsbelehrung:
      Gemeinschaftsvorsitzenden                                  Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-
                                                                 nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-
      für das Haushaltsjahr 2017                                 den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemein-              bei der
schaft „Altenburger Land“ hat in öffentlicher Sitzung am
                                                                    Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“
27. November 2018 die Jahresrechnung der Verwaltungs-
                                                                    Dorfstraße 32
gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt und
                                                                    04626 Mehna
für das angeführte Haushaltsjahr über die Entlastung der
Gemeinschaftsvorsitzenden und der Stellvertreter der Ge-         einzulegen.
meinschaftsvorsitzenden gemäß § 80 Thüringer Kommu-              Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit
nalordnung (ThürKO) Beschluss gefasst.                           dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser
Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der     Allgemeinverfügung folgenden Tages.
Schlussbericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung des Land-       Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-
ratsamtes Altenburger Land sind gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO mit     keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-
der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang während der all-       ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
gemeinen Öffnungszeiten bei der
                                                                 Mehna, den 12. November 2018
   Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“
   Kämmerei                                                      im Auftrag gez. Franta
   Dorfstraße 32 | 04626 Mehna                                   SB Steuern
                                                                 Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“
öffentlich ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der fol-
genden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung
gehalten.
                                                                               Beschlüsse der
Mehna, den 28. November 2018
                                                                          Verwaltungsgemeinschaft
gez. Kranz
Gemeinschaftsvorsitzende
                                                                          „Altenburger Land“ 2018
                                                                 Tag:          Nr.:      Inhalt:
                                                                 21.08.2018 01/08/18	Genehmigung
  Gemeinde Altkirchen, Gemeinde                                  		                   Sitzungsniederschrift
  Dobitschen, Gemeinde Drogen,                                   21.08.2018 02/08/18 Haushaltssatzung 2018
                                                                 21.08.2018 03/08/18	Finanzplan für die Planungsjahre
Gemeinde Göhren, Gemeinde Göllnitz,                                                   2017 bis 2021
Gemeinde Lumpzig, Gemeinde Mehna,                                21.08.2018 04/08/18	Feststellung der geprüften Jahres-
                                                                                      rechnungen für die Haushaltsjahre
      Gemeinde Starkenberg                                                            2014 bis 2016
Sehr geehrte/r Steuerzahler/in,                                  21.08.2018 05/08/18	Entlastung der Gemeinschaftsvor-
                                                                                      sitzenden und deren Stellvertre-
aus Kostengründen werden für die Hundesteuer keine Ver-
                                                                                      tern für die Haushaltjahre 2014 bis
anlagungsbescheide für das Jahr 2019 zugestellt. Die Zah-
                                                                                      2016
lungsbeträge und Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte
                                                                 21.08.2018 06/08/18	Satzung zur Änderung der Satzung
aus den zuletzt ergangenen Bescheiden.
                                                                                      über die Erhebung von Gebühren
Es ergeht folgende Festlegung:                                                        für die Benutzung der Kindertages
                                                                 		                   einrichtung in kommunaler
         Öffentliche Bekanntmachung über die
                                                                 		                   Trägerschaft der Verwaltungsge-
     Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer
                                                                 		                   meinschaft „Altenburger Land“
               für das Kalenderjahr 2019
                                                                 21.08.2018 07/08/18	Besetzung der Stelle des/der Ge-
Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2019 wird in gleicher                            meinschaftsvorsitzenden –
Höhe wie im Vorjahr festgesetzt, vorbehaltlich der Erteilung     		Absehen von der Stellenaus-
anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide. Hun-        		                   schreibung nach § 48 Abs. 3 Satz 7
desteuerpflichtige, die keinen Hundesteuerbescheid für das       		                   ThürKO
Kalenderjahr 2019 erhalten, haben die gleiche Hundesteuer
wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" - mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna ...
Seite                                          Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                 Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018

              Gemeinde Altkirchen                                                Gemeinde Dobitschen

          Festsetzung der Grundsteuer                                      Festsetzung der Grundsteuer
          für die Gemeinde Altkirchen                                      für die Gemeinde Dobitschen
              Öffentliche Bekanntmachung                                        Öffentliche Bekanntmachung
                         über die                                                          über die
      Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer                       Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
               für das Kalenderjahr 2019                                         für das Kalenderjahr 2019
Die Gemeinde Altkirchen setzt hiermit die Grundsteuerhe-           Die Gemeinde Dobitschen setzt hiermit die Grundsteuerhe-
besätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest:                  besätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest:
Grundsteuer A                                                      Grundsteuer A
(für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)         271 v. H.    (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)       350 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke)                       389 v. H.    Grundsteuer B (für Grundstücke)                     421 v. H.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände-              Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände-
rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer-        rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer-
bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.              bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-            Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-
lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung         lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung
nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be-       nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be-
kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes             kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
– GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der         – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der
zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge-         zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge-
setzt.                                                             setzt.
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund-       Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund-
abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu-         abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu-
ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge-           ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge-
nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse           nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse
zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs-            zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs-
auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen.         auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen.
Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres-           Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres-
schuld angerechnet.                                                schuld angerechnet.
Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in           Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in
der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna            der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna
während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer-              während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer-
den.                                                               den.
Rechtsbehelfsbelehrung:                                            Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-            Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-
nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-              nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-
den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift        den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der                                                            bei der
   Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“                         Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“
   Dorfstraße 32 | 04626 Mehna                                        Dorfstraße 32 | 04626 Mehna
einzulegen.                                                        einzulegen.
Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit           Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit
dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser               dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser
Allgemeinverfügung folgenden Tages.                                Allgemeinverfügung folgenden Tages.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-          Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-
keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-           keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-
ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.                ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Altkirchen, den 12. November 2018                                  Dobitschen, den 12. November 2018
gez. Franke                                                        gez. Franke
Bürgermeister Gemeinde Altkirchen                                  Bürgermeister Gemeinde Dobitschen
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" - mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna ...
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018                    Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                                      Seite 

                Gemeinde Drogen                                                       Gemeinde Göhren

        Festsetzung der Grundsteuer                                        Festsetzung der Grundsteuer
          für die Gemeinde Drogen                                            für die Gemeinde Göhren
             Öffentliche Bekanntmachung                                         Öffentliche Bekanntmachung
                        über die                                                           über die
     Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer                        Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
              für das Kalenderjahr 2019                                          für das Kalenderjahr 2019
Die Gemeinde Drogen setzt hiermit die Grundsteuerhebe-             Die Gemeinde Göhren setzt hiermit die Grundsteuerhebe-
sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest:                    sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest:
Grundsteuer A                                                      Grundsteuer A
(für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)          271 v. H.   (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)     300 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke)                        389 v. H.   Grundsteuer B (für Grundstücke)                   400 v. H.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände-              Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände-
rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer-        rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer-
bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.              bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-            Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-
lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung         lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung
nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be-       nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be-
kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes             kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
– GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der         – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der
zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge-         zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge-
setzt.                                                             setzt.
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund-       Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund-
abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu-         abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu-
ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge-           ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge-
nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse           nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse
zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs-            zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs-
auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen.         auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen.
Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres-           Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres-
schuld angerechnet.                                                schuld angerechnet.
Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in           Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in
der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna            der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna
während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer-              während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer-
den.                                                               den.
Rechtsbehelfsbelehrung:                                            Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-            Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-
nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-              nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-
den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift        den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der                                                            bei der
   Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“                         Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“
   Dorfstraße 32 | 04626 Mehna                                        Dorfstraße 32 | 04626 Mehna
einzulegen.                                                        einzulegen.
Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit           Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit
dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser               dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser
Allgemeinverfügung folgenden Tages.                                Allgemeinverfügung folgenden Tages.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-          Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-
keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-           keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-
ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.                ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Drogen, den 12. November 2018                                      Göhren, den 12. November 2018
gez. Meister                                                       gez. Eichhorn
Bürgermeisterin Gemeinde Drogen                                    Bürgermeister Gemeinde Göhren
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" - mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna ...
Seite                                          Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                 Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018

                Gemeinde Göllnitz                                                 Gemeinde Lumpzig

          Festsetzung der Grundsteuer                                      Festsetzung der Grundsteuer
           für die Gemeinde Göllnitz                                        für die Gemeinde Lumpzig
              Öffentliche Bekanntmachung                                        Öffentliche Bekanntmachung
                         über die                                                          über die
      Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer                       Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
               für das Kalenderjahr 2019                                         für das Kalenderjahr 2019
Die Gemeinde Göllnitz setzt hiermit die Grundsteuerhebe-           Die Gemeinde Lumpzig setzt hiermit die Grundsteuerhebe-
sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest:                    sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest:
Grundsteuer A                                                      Grundsteuer A
(für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)         280 v. H.    (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)       300 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke)                       390 v. H.    Grundsteuer B (für Grundstücke)                     389 v. H.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände-              Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände-
rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer-        rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer-
bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.              bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-            Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-
lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung         lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung
nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be-       nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be-
kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes             kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
– GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der         – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der
zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge-         zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge-
setzt.                                                             setzt.
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund-       Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund-
abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu-         abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu-
ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge-           ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge-
nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse           nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse
zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs-            zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs-
auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen.         auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen.
Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres-           Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres-
schuld angerechnet.                                                schuld angerechnet.
Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in           Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in
der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna            der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna
während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer-              während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer-
den.                                                               den.
Rechtsbehelfsbelehrung:                                            Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines                Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines
Monates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben                 Monates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-           werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
schrift bei der                                                    schrift bei der
   Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“                         Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“
   Dorfstraße 32 | 04626 Mehna                                        Dorfstraße 32, 04626 Mehna
einzulegen.                                                        einzulegen.
Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit           Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit
dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser All-          dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser All-
gemeinverfügung folgenden Tages.                                   gemeinverfügung folgenden Tages.
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-          Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-
keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-           keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-
ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.                ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Göllnitz, den 12. November 2018                                    Lumpzig, den 12. November 2018
gez. Heitsch                                                       gez. Hiller
Bürgermeister Gemeinde Göllnitz                                    Bürgermeister Gemeinde Lumpzig
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018                    Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                                     Seite 

  Beschlüsse Gemeinde Lumpzig 2018                                    Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“
                                                                      Dorfstraße 32 | 04626 Mehna
Tag:         Nr.:        Inhalt:
                                                                   einzulegen.
26.09.2018 13/09/18	Genehmigung
		                   Sitzungsniederschrift                         Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit
26.09.2018 14/09/18 Genehmigung                                    dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser
		                   Sitzungsniederschrift                         Allgemeinverfügung folgenden Tages.
26.09.2018 15/09/18 Auftragsvergabe: Lumpzig Bock-                 Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-
		                   windmühle – Dachdeckerarbeiten                keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-
29.10.2018 16/10/18 Genehmigung                                    ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
		                   Sitzungsniederschrift
29.10.2018 17/10/18	Zuschuss an SV Osterland Lumpzig              Mehna, den 12. November 2018
                     für die Anschaffung eines Rasen-              gez. Stallmann
                     pflegegerätes                                 Bürgermeister Gemeinde Mehna

                    Gemeinde Mehna                                               Gemeinde Starkenberg

         Festsetzung der Grundsteuer                                       Festsetzung der Grundsteuer
           für die Gemeinde Mehna                                         für die Gemeinde Starkenberg
               Öffentliche Bekanntmachung                                       Öffentliche Bekanntmachung
                          über die                                                         über die
       Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer                      Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
                für das Kalenderjahr 2019                                        für das Kalenderjahr 2019
Die Gemeinde Mehna setzt hiermit die Grundsteuerhebe-              Die Gemeinde Starkenberg setzt hiermit die Grundsteuer-
sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest:                    hebesätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest:
Grundsteuer A                                                      Grundsteuer A
(für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)          300 v. H.   (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)    280 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke)                        400 v. H.   Grundsteuer B (für Grundstücke)                  390 v. H.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände-              Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände-
rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer-        rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer-
bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.              bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-            Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-
lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung         lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung
nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be-       nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be-
kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes             kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
– GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der         – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der
zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge-         zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge-
setzt.                                                             setzt.
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund-       Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten
abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu-         Grundabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig.
ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge-           Die Steuern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbe-
nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse           scheid genannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Ge-
zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs-            meindekasse zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein
auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen.         Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten
Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres-           eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf
schuld angerechnet.                                                die Jahresschuld angerechnet.
Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in           Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in
der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna            der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna
während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer-              während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer-
den.                                                               den.
Rechtsbehelfsbelehrung:                                            Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-            Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-
nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-              nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-
den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift        den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der                                                            bei der
Seite                                    Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                 Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018

   Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“                gen erarbeiteten Entwurf zum B-Plan „Solarpark Tegkwitz“,
   Dorfstraße 32 | 04626 Mehna                               dessen textliche Festsetzungen, dessen Begründung sowie
                                                             den Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan ge-
einzulegen.
                                                             billigt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit     gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser         und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
Allgemeinverfügung folgenden Tages.                          BauGB beschlossen (Beschlussnummer: 31/11/18).
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-    Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezo-
keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-     genen B-Planes umfasst vollständig die Flurstücke 29/1 und
ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.          30/1 der Gemarkung Tegkwitz, Flur 1.
Starkenberg, den 12. November 2018                           Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan), dem ver-
                                                             bindlichen Bauleitplan, werden rechtsverbindliche Festset-
gez. Schlegel
                                                             zungen für die städtebauliche Ordnung – hier zur Nutzung
Bürgermeister Gemeinde Starkenberg
                                                             des Areals als Solarpark – getroffen. Der Geltungsbereich
                                                             des aufzustellenden vorhabenbezogenen B-Planes hat eine
              Öffentliche Bekanntmachung                     Größe von rund 1 ha.
                                                             Bebauungspläne sind § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flä-
  Vorhabenbezogener Bebauungsplan                            chennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Der FNP der Ge-
        „Solarpark Tegkwitz“                                 meinde Starkenberg wurde im November 2017 vom TLVwA
                                                             genehmigt. Der B-Plan „Solarpark Tegkwitz“ konkretisiert die
              – Billigung des Entwurfs,                      im FNP dargestellten städtebaulichen Entwicklungsziele der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB        betreffenden Fläche als Sondergebiet Solar. Dem Entwick-
 und Beteiligung der Träger und Sonstigen Behörden           lungsgebot wird damit entsprochen.
   öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB –
                                                             Der Entwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Tegkwitz“ ent-
Der Gemeinderat Starkenberg hat am 19. Dezember 2017         hält vorrangig folgende Planungsziele:
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
(B-Plan) „Solarpark Tegkwitz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB be-        • planungsrechtliche Festsetzung einer Fläche als
schlossen. Die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1         Sondergebiet „Solar“,
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.                 •	planungsrechtliche Festsetzung einer Verkehrsfläche
                                                                   besonderer Zweckbestimmung: private Zufahrtsstraße
Am 15. November 2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde              zur Sicherstellung der Erschließung sowie
Starkenberg den, im Zusammenhang mit der LEG Thürin-            • Sicherstellung der Belange des Natur- und
                                                                   Artenschutzes.
  Geltungsbereich (ohne Maßstab)                             Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allge-
                                                             meinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich un-
                                                             terscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder
                                                             Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die vo-
                                                             raussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu un-
                                                             terrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
                                                             zu geben.
                                                             Die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen
                                                             B-Planes „Solarpark Tegkwitz“ der Gemeinde Starkenberg
                                                             bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festset-
                                                             zungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit in-
                                                             tegriertem Grünordnungsplan sowie dem Vorhaben- und
                                                             Erschließungsplan, einem Fachgutachten und die umweltre-
                                                             levanten Stellungnahmen aus den vorangegangenen Ver-
                                                             fahrensschritten der Planaufstellung stehen im Internet auf
                                                             den Seiten der Gemeinde Starkenberg unter www.starken-
                                                             berg.info
                                                                            vom 10. Dezember 2018 bis
                                                                           einschließlich 18. Januar 2019
                                                             zur jedermann Einsichtnahme zur Verfügung. Außerdem lie-
                                                             gen sie zur Einsichtnahme im
                                                                Bauamt der
                                                                Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“
                                                                Dorfstraße 32 | 04626 Mehna
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018                                                          Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                                                                                    Seite 

sowie im                                                                                                                   der LEG Thüringen etc. erhalten Sie unter https://www.leg-
                                                                                                                           thueringen.de/servicemenue/datenschutzerklaerung/.
   Gemeindeamt von Starkenberg
   Borngasse 7 | 04617 Starkenberg                                                                                         Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
                                                                                                                           Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer
während der Sprechzeiten für jedermann öffentlich aus, so-
                                                                                                                           Stellungnahme aufgefordert. Sie werden von der Auslegung
fern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag
                                                                                                                           benachrichtigt. Des Weiteren werden sie zur Äußerung be-
fällt:
                                                                                                                           züglich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad
Sprechzeiten der VG:                                                                                                       der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Montag     09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
                                                                                                                           Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind ver-
Dienstag   09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
                                                                                                                           fügbar und können eingesehen werden:
Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
                                                                                                                           Fachplanungen, Gutachten, Studien:
Sprechzeiten der Gemeinde:
Dienstag   16:00 – 18:00 Uhr                                                                                                             • Gutachten zu den Baugrundverhältnissen,
                                                                                                                                           Geologisch-Technische Gesellschaft mbH, Gera
Außerhalb der Sprechzeiten können zusätzlich Termine vor-
                                                                                                                                         • Bauschuttuntersuchung, Geologisch-Technische
ab telefonisch vereinbart werden.
                                                                                                                                           Gesellschaft mbH, Gera
Stellungnahmen zum B-Plan-Entwurf können während die-                                                                                    • Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Natur-
ser Frist mündlich oder schriftlich bei der Verwaltungsge-                                                                                 und Umweltschutz, Stellungnahme zum o.g.
meinschaft „Altenburger Land“ und der Gemeinde Starken-                                                                                    Gutachten zu den Baugrundverhältnissen der
berg von jedermann vorgebracht werden. Es besteht die                                                                                      Geologisch-Technischen Gesellschaft mbH, Gera
Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
                                                                                                                           umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei                                                                    Behörden zum Vorentwurf des B-Planes:
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück-
                                                                                                                                         • Landratsamt Altenburger Land vom 15. Februar 2018,
sichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein An-
                                                                                                                                           16. Februar 2018 und 20. März 2018
trag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig
                                                                                                                                         • Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,
                                                                                                                                           13. Februar 2018
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
                                                                                                                                         • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge-
                                                                                                                                           vom 12. Februar 2018
macht werden können.
                                                                                                                                         • Kulturbund e. V. vom 13. Februar 2018
Hinweis: Hiermit unterrichten wir Sie auch darüber, dass die                                                                             • drei Private vom 20. Januar 2018 und 23. Januar 2018
LEG Thüringen Ihre personenbezogenen Daten im Auftrag
                                                                                                                           Starkenberg, 15. November 2018
der Kommune zur Durchführung des Bauleitverfahrens ver-
arbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in                                                                    gez. Schlegel
einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats beraten und                                                                    Bürgermeister
entschieden. Ausführliche Informationen zu den Zwecken,
den Löschfristen, den Empfängern, Ihren Rechten als betrof-
fene Person, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

                                                   Themenblöcke nach Schutzgütern
                                                                                                                                                      Wechselwirkungen
                                                       biologische Vielfalt
                                  Tier/Pflanzen/

                                                                                                                           Kulturgüter
                                                                                                              Landschaft

                                                                                                                                          Sachgüter
                         Mensch

                                                                                      Wasser
                                                                              Boden

                                                                                                      Klima
                                                                                               Luft

 Art der Umwelt-                                                                                                                                                         schlagwortartige Kurzcharakterisie-
 informationen                                                                                                                                                           rung/Hinweise
 Stellungnahmen           x                        x                           x                                 x                                                       Bodenschutz, Eingriffsregelung, Ein-
 von Behörden                                                                                                                                                            griffs- / Ausgleichsbilanzierung, Aus-
 und sonstigen                                                                                                                                                           gleichsmaßnahmen,       Umweltbericht,
 Trägern öffent-                                                                                                                                                         Umfang Umweltbericht, Artenschutz,
 licher Belange                                                                                                                                                          Textliche Festsetzungen, Zustand nach
                                                                                                                                                                         Betriebsende, Immissionsschutz (Lärm)

 Öffentlichkeit           x                        x                                                                                                                     Lebensqualität
 Umweltbericht,           x                        x                           x                                 x                                                       Auseinandersetzung mit allen Schutz-
 Grünordnungsplan                                                                                                                                                        gütern
Seite 10                                                    Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                    Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018

                 Beschlüsse der
                                                                                                 Nichtamtlicher Teil
            Gemeinde Starkenberg 2018
Tag:            Nr.:             Inhalt:
                                                                                             Verwaltungsgemeinschaft
04.09.2018 14/09/18 Genehmigung
		                   Sitzungsniederschriften
04.09.2018 15/09/18 Genehmigung                                                              Zweckverband Wasserversorgung und
		                   Sitzungsniederschriften		                                               Abwasserentsorgung Altenburger Land
04.09.2018 16/09/18 Rücknahme Beschluss Nr. 10/06/18
		                   Sitzung 26. Juni 2018                                                  --------------- ZAL ---------------
04.09.2018 17/09/18	Herauslösung der Gemeinde
		                   Starkenberg aus der                                                                 Mitteilung
		                   Verwaltungsgemeinschaft                                              Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
		                   „Altenburger Land“ und
		                   Zuordnung zur                                                                        in der Zeit vom
		                   Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“                                               3. bis 7. Dezember 2018
04.09.2018 18/09/18	Vergabe Bauleistungen, Erneue-                                    verschicken wir Unterlagen für die Selbstablesung
                     rungen Straßenbeleuchtung                                           Ihres Wasserzählers. Bitte trennen Sie die Karte
		                   Gemeinde Starkenberg                                              heraus, tragen Sie den Zählerstand ein und senden
04.09.2018 19/09/18 Starkenberg – Vergabe einer                                      Sie diese bis 5. Januar 2019 im Original zurück. Mails
		                   Hausnummer                                                            oder Faxe können nicht verarbeitet werden!
04.09.2018 20/09/18	Bebauungsplan
                                                                                         Es erfolgt keine persönliche Ablesung durch
		                   „Schweinemastanlage Eugen-
                                                                                                      unsere Mitarbeiter.
		                   schacht“ – Billigung des Entwurfes
		                   Offenlagebeschluss gem.                                          Bei Nichtbekanntgabe des Zählerstandes nehmen wir
		                   § 3 Abs. 2 BauGB		                                                               eine Schätzung vor.
		Trägerbeteiligung gemäß
                                                                                       Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass in der Zeit
		                   § 4 Abs. 2 BauGB
                                                                                       vom 27. bis 28. Dezember 2018 die Verwaltung
                                                                                                      geschlossen bleibt.
             Ende des amtlichen Teils                                                  Wir wünschen allen unseren Kunden ein frohes und
                                                                                      besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues
                                                                                                             Jahr.
                                                                                                Zweckverband Altenburger Land
             Sehr geehrte Leserinnen und Leser
                     des Amtsblattes,
   bei Lieferverzug oder -ausfall bitten wir Sie,                                                   Neues aus der
          dem Kurier-Verlag Altenburg,                                                       Kita „Rosengarten“ Rolika
    Herrn Salomon | Telefon 03447 894617                                           Im Oktober entstand dank der Hilfe einiger Eltern in unserem
                       Meldung zu machen.                                          Garten eine Outdoor-Küche.
                                                                                   Die Idee dazu ging von den Kindern aus, die oft eine be-
                                                                                   stimmte Gartenecke zum Kochen und Backen nutzten.

                        Impressum
            Amtsblatt der VG „Altenburger Land“
 Kostenlose Verteilung an alle Haushalte der Gemeinden Altkirchen, Dobitschen,
 Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna und Starkenberg. Der Einzelbezug ist
 über die VG „Altenburger Land“ zum Preis von 2,00 € möglich.
 Auflage:                       2.800 Stück
 Erscheinungsweise:             1. Samstag im Monat
 Herausgeber/Redaktion:         VG „Altenburger Land“ Mehna
                                Dorfstraße 32, 04626 Mehna
                                E-Mail: popp@vg-abg-land.de
 Layout/Anzeigen/Druck:         Schmöllner Druckhaus GbR
                                Bahnhofsplatz 1, 04626 Schmölln
                                Tel.: 034491 589764, Fax: 034491 589765
                                E-Mail: info@schmoellner-druckhaus.de
 Die Vorsitzende der VG „Altenburger Land“ ist für die redaktionelle Bearbeitung
 verantwortlich und behält sich gestalterisch notwendige Kürzungen von einge-
 reichten Artikeln vor. Des Weiteren widerspiegeln Veröffentlichungen nach dem
 amtlichen Teil nicht immer die Meinung der Redaktion. Es wird keine Haftung für
 eingesandte Fotos, Manuskripte oder telefonisch übermittelte Korrekturen über-    Ein paar Ideen aus dem Internet und ein Aufruf zum Eltern-
 nommen.                                                                           abend ließen schnell eine grobe Planung entstehen. An der
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018                     Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                                        Seite 11

Beschaffung der notwendigen Baustoffe beteiligten sich              ser Garten mit der Sitzecke nach einer Woche geworden ist.
viele Eltern. Auch viele verschiedene Küchenutensilien, wie         Ein großes Dankeschön an die Organisatoren und die Firma
beispielsweise Töpfe, Pfannen, Besteck usw. stellten die Fa-        Geyer und Glanz.
milien zur Verfügung.
                                                                    Unter der Schirmherrschaft der Stiftung Kinderplanet in
Am 19. Oktober 2018 trafen sich drei Papas, um die Outdoor-         Erfurt beendeten wir im Oktober unser „Apfelprojekt“ und
Küche zu bauen. Kreativ und darauf bedacht, möglichst kei-          warten derzeit auf die Preisverleihung des Pokals „Goldene
ne Verletzungsgefahren zu übersehen, werkelten sie viele            Kindergabel“ 2018.
Stunden, um den Kindern diese Spielmöglichkeit zu schaf-
                                                                    Am 15. November 2018 hatten wir alle Omas und Opas zu
fen.
                                                                    uns in die Kita „Zwergenrevier“ eingeladen. Wir spielten die
                                                                    Geschichte vom „Kleinen Apfel“, der nicht vom Baum fallen
                                                                    wollte. Mit Gedichten, Liedern und Tänzen umrahmten wir
                                                                    das Ganze. Nach einem gemütlichen Kaffee- und Teetrinken
                                                                    sowie dem leckeren Kuchen essen, den alle Muttis und Vatis
                                                                    für uns gebacken hatten, ging es noch mit dem Spielmanns-
                                                                    zug des SV „Osterland“ Lumpzig e. V. zum Laternenumzug
                                                                    durch den Ort.
                                                                    Nun beginnt die Vorweihnachtszeit, alle freuen sich auf das
                                                                    Plätzchen backen, die Weihnachtsbastelei, den Nikolaus und
                                                                    auf den Weihnachtsmann. Ein Dankeschön für die Unterstüt-
                                                                    zung des Nikolausfestes möchten wir ganz herzlich der R+V
                                                                    Versicherung Ronneburg, Herrn Wilfert und Herrn Busch sa-
                                                                    gen.
Den Papas wird die Begeisterung und rege Nutzung durch              Wir, die Kinder und Erzieherinnen vom „Zwergen-
die Kinder bestimmt schon Dank genug sein.                          revier“ Lumpzig wünschen allen ein Weihnachten
                                                                    voller Märchen, leckeren Gerüchen, Frieden und
Trotzdem möchte ich mich ganz herzlich bei Herrn An-
                                                                    herzerwärmendem Lachen bestreut mit zauber-
dré Beckert, Herrn Torsten Höffner und Herrn Christian
                                                                    haften Sternen!
Schäfer im Namen aller Kinder und des Teams für ihren
Einsatz bedanken!
Die Kinder und Erzieher vom „Rosengarten“                                         Gemeinde Altkirchen
wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
gez. Manuela Sörgel
                                                                        Die Gemeinde Altkirchen gratuliert
                                                                          herzlich im Dezember 2018
    Jahresrückblick im Zwergenrevier
                                                                      Günther Enghardt     Altkirchen       80 Jahre
Wieder geht ein Jahr zu Ende und wir möchten den Anlass               Herta Bahr           OT Illsitz       80 Jahre
nehmen, für einen Blick zurück.                                       Ulrich Voigt         OT Röthenitz     80 Jahre
Nach dem Jahreswechsel kam gleich der Fasching und ein
buntes Treiben zog eine Woche lang durch die Kindertages-
stätte. Am Gründonnerstag besuchte uns der Osterhase und
versteckte für jedes Kind ein wunderschönes gefülltes Os-
                                                                               Jugendfeuerwehr
terei. Hierfür möchten wir nochmals ein riesen Dankeschön
an unsere Andrea sagen, die uns immer wieder mit ihren
                                                                              Lichterfest
Bastelkünsten und anderen Sachen liebevoll überrascht und              Weihnachtsbaumverbrennen
unterstützt. Danke liebe Andrea!
„Herein spaziert, herein spaziert“ hieß es am 29. Juni 2018,
                                                                            19. Januar 2019
zu unserem Sommerfest, welches unter dem Motto „Zirkus“                                Ab 16:00 Uhr
stattfand. Unseren Kindergarten tauchten wir in eine Zirkus-                   am Feuerwehrhaus Altkirchen
Atmosphäre und viele Attraktionen begeisterten alle Besu-
cher. Die großen und kleinen Akrobaten konnten sich nach
                                                                              Für Speis und Trank ist gesorgt.
der Vorstellung bei Zuckerwatte und Roster stärken. Bei vie-                           Ab 13:00 Uhr
len Fahrten auf dem Karussell, haben wir den Nachmittag                            Abholung der Bäume
ausklingen lassen.
Es kam die Schließzeit-Woche, aber Ruhe kehrte nicht in
die Kita ein. Nein, die Handwerker mit Bagger, Schaufel und
Schubkarre rollten an, um unsere Sitzecke im Kindergarten
                                                                                                       © uschi dreiucker | pixelio.de
zu pflastern. Wir alle staunten nicht schlecht, wie schön un-
Seite 12                                        Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                 Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018

             Die Trolls auf Weltreise                              Glücklich über das erfolgreiche Abschneiden an diesem Tag,
                                                                   fuhren alle am späten Abend nach Hause.
   Nikolausturnier als Saisonabschluss in Zeulenroda
                                                                   Hatte sich das intensive Training, unter der Leitung von Ker-
Zum traditionellen Nikolausturnier in Zeulenroda nahm das          stin und Cindy, wieder einmal ausgezahlt. Für ihre Geduld
Voltiteam aus Altkirchen wieder teil. Im Vorfeld wurde flei-       und Ausdauer möchten wir uns bei den Trainerinnen ganz
ßig trainiert, Musik ausgesucht und auf die Auftritte entspre-     herzlich bedanken.
chend zugeschnitten. Vor allem die passenden Kostüme zu
finden, gestaltete sich schwieriger als gedacht. Da es aber        Wir würden uns sehr freuen, viele Gäste am 16. März 2019,
in diesen Jahr extra einen Richter für diese gab, sollte alles     in der Ostthüringenhalle Schmölln, begrüßen zu können. An
perfekt sein.                                                      diesem Tag findet das erste Mal ein Holzpferdturnier unter
                                                                   der Leitung der RSG Altkirchen e. V. statt. Es erwartet Sie ein
Der Tag fing diese Mal schon sehr zeitig an, denn die erste        abwechslungsreiches Programm verschiedener Vereine. Für
Prüfung begann schon 08:00 Uhr. Das hieß für die Kleineren,        Speis und Trank ist ausreichend gesorgt.
zeitig aufstehen, denn sie mussten schon 06:30 Uhr am Ver-
anstaltungsort eintreffen. Denn es dauerte ein Stück, sich für     Natürlich darf unser jährliches Reit- und Springturnier am
den Auftritt vorzubereiten.                                        11./12. Mai 2019 in Altkirchen nicht fehlen. Auch hier hoffen
                                                                   wir wieder auf zahlreiche Zuschauer aus Nah und Fern.
An den Start gingen die Voltigierer von Altkirchen II als
„Trolls“ angezogen mit einem Medley von „Move Your Feet/           Das Voltiteam Altkirchen, der Vorstand und die Mitglieder
D.A.N.C.E./It´s A Sunshine Day“ und „They Don´t Know“ ero-         der Reitsportgemeinschaft Altkirchen e. V. wünschen allen
berten sie erfolgreich das Turnpferd.                              Leserinnen und Lesern, Eltern sowie Helferinnen und Hel-
                                                                   fern, den Sponsoren und allen Pferdesportfreunden ein
                                   „Pretty-Woman“ und „Kim         frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie
                                   Possible“ waren die The-        alles Gute für das neue Jahr.
                                   men unserer beiden Dop-
                                   pelteams, welche in ver-        Die Altkirchener Volti´s
                                   schiedenen     Kategorien       mit ihrem Trainerteam
                                   starteten.
                             Die Einzelturnerin hatte sich
                             für ihre Kür das Lied „Ich will                     Förderverein
                             keine Schokolade“ von Tru-              „Attraktives Freibad Altkirchen e. V.“
de Herr ausgesucht und kam beim Publikum damit gut an.
                                                                                      Wir wünschen allen unseren Vereinsmit-
                                   Altkirchen I entführte uns                         gliedern, allen ehrenamtlichen Helfern,
                                   dann auf eine Weltreise. Mit                       allen Freunden und Gästen unseres Frei-
                                   passender Musik ging es                            bades, allen uns unterstützenden Firmen
                                   von den USA, Indien, Frank-                        und Privatpersonen sowie auch den Mit-
                                   reich, Spanien über Schott-                        arbeitern des Freibades und der Gemein-
                                   land nach Afrika und Russ-                         deverwaltung Altkirchen, ein friedliches
                                   land. Mit dem Song „We are      Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien, sowie ein gesundes,
                                   the world“ beendete das         erfolgreiches Jahr 2019.
                                   Team ihren Kürauftritt. Eini-
                                   ge Kostüme liehen wir uns       Ganz besonders möchten wir uns auf diesem Wege noch
                                   vom Kostümverleih Nostal-       einmal bei allen Spendengebern und den bauausführenden
                                   gie in Ronneburg aus, da di-    Firmen herzlich bedanken, die uns bei der Reparatur unseres
                                   ese in die Wertnote einflos-    Schwimmbeckens so tatkräftig unterstützt haben.
                                   sen. Dafür möchten wir uns      Der Vorstand
                                   beim Kostümverleih recjt
                                   herzlich bedanken.
                                Alle Voltigierer konnten in
                                den Prüfungen überzeugen,
                                was dazu führte, dass die
Wertnoten sehr nahe aneinander lagen. Manchmal trennten
nur Zehntel die einzelnen Plätze voneinander.
Nun warteten alle gespannt auf die Siegerehrung. Folgende
Platzierungen konnten erturnt werden:
   Altkirchen II (kleine Gruppe)     7. Platz
   Altkirchen I (große Gruppe)       6. Platz
   Doppel Ronja und Alina            6. Platz
   Doppel Annegret und Lisa          7. Platz
   Einzel			                         2. Platz
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018                   Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                                         Seite 13

                       Gruselnachmittag in der                                   Gemeinde Dobitschen
                       Grundschule Altkirchen                                                 www.dobitschen.de

                     Die Herbstferien sind vorüber, doch an
                     der Grundschule Altkirchen erwartete
die Kinder ein weiteres Highlight im Oktober. Am Dienstag,
dem 30. Oktober 2018, feierten die Kinder und Erzieher der
Grundschule eine Halloweenparty.
Eröffnet durch einen gruseligen Halloweentanz, waren
die Kinder voller Neugierde, was ihre Erzieher für Überra-
schungen vorbereitet hatten.
Ob schaurige Fotos, kleine Halloweenbasteleien oder un-
heimliche Leckereien, für jedes Kind sollte diese Party ein
unvergessliches Erlebnis werden. Natürlich durften die
Kostüme nicht fehlen, ob Hexe, Geist oder andere gruse-
lige Kostüme, jedes Kind verbrachte einen spannenden
Nachmittag.

                                                                                  Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
                                                                                 Dobitschen wünschen wir ein frohes und besinn-
                                                                                 liches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück
                                                                                       und Erfolg für das kommende Jahr.
                                                                      Bürgermeister Herr Franke, B. und der Gemeinderat

                                                                        Frohe Weihnachtszeit und einen
                                                                           guten Start ins neue Jahr
Ein großes Dankeschön gilt den Kindern, Eltern und Großel-                                               Das Jahr 2018 neigt sich
tern für ihre Unterstützung.                                                                             unaufhaltsam dem Ende
Für alle Interessierten:                                                                                 entgegen. Aus diesem
Am Donnerstag, dem 20. Dezember 2018, findet, wie jedes                                                  Grund möchten sich die
Jahr, unser Weihnachtssingen und das Talentefest auf dem                                                 Verantwortlichen     von
Saal der Gaststätte „Drei Linden“ statt.                                                                 Feuerwehrverein, Jugend-
                                                                                                         feuerwehr und Einsatzab-
Dazu laden wir alle recht herzlich ein. Start ist 10:00 Uhr.                                             teilung ganz herzlich für
                                                                                                         die Unterstützung im ver-
Wir wünschen allen Schülern, Eltern,                                                                     gangenen Jahr bedanken.
Freunden und Förderern der Grundschu-                                    Foto: Feuerwehr Xanten
le eine besinnliche Advents- und Weih-
nachtszeit, sowie einen guten Start in das                        Dieser Dank gilt allen Mitgliedern, Sponsoren, Unterstützern
neue Jahr.                                                        und Förderern sowie allen, die in irgendeiner Form dazu
Team der Grundschule Altkirchen                                   beigetragen haben, dass auch 2018 eine Vielzahl von Aktivi-
                                                                  täten rund um den Brandschutz und dem geselligen Leben
                                                                  in Dobitschen erfolgreich durchgeführt werden konnten.

            Einladung zur                                         In diesem Jahr gilt, aus gegebenem Anlass, unser besonde-
                                                                  rer Dank den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwal-
 Seniorenweihnachtsfeier in Altkirchen                            tungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna, die uns in
Am Donnerstag, dem 6. Dezember 2018, findet 14:00 Uhr,            der Vergangenheit immer mit Rat und Tat zur Seite standen.
in der Gaststätte „Zu den Drei Linden“, unsere Seniorenweih-      Wir wünschen Ihnen allen ganz herzlich eine geruhsame und
nachtsfeier statt.                                                besinnliche Weihnachtszeit und einen vor allem gesunden
Wir wünschen Ihnen eine schö-                                     Start ins Jahr 2019. Dieser Dank ist verbunden mit der Hoff-
ne Adventszeit, ein frohes Weih-                                  nung, auch im kommenden Jahr auf Sie zählen zu können.
nachtsfest und alles Gute für das                                 Andreas Wohlfahrt – Vereinsvorsitzender
Jahr 2019.                                                        Björn Steinicke – Ortsbrandmeister
Ihr Bürgermeister Andy Franke                                     Thomas Wohlfahrt – Jugendfeuerwehrwart
und der Gemeinderat Altkirchen
Seite 14                                    Amtsblatt der VG „Altenburger Land“                 Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018

              Einladung zur                                          Geschichtsverein „Wasserschloß Dobitschen“
       Seniorenweihnachtsfeier 2018                                    Liebe Geschichtsfreunde und
                       Vorweihnacht                                     Einwohner von Dobitschen
       Bald ist Weihnacht, wie freu´ ich mich drauf,                         und Umgebung!
     da putzt uns die Mutter ein Bäumlein schön auf,
                                                               Unsere Veranstaltung zum 25. Jahrestag unseres Vereins ist
        es glänzen die Äpfel, es funkelt der Stern,
                                                               nun selbst schon wieder Geschichte. Wir konnten uns am
     wie hab´n wir doch alle das Weihnachtsfest gern.
                                                               4. November 2018 wirklich über so viele Besucher freuen,
Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,                         dass wir nach Reservestühlen Ausschau halten mussten.
wie in den vergangenen Jahren wollen wir auch in diesem        Danke an alle, die uns die Ehre erwiesen haben, ein wenig
Jahr einen gemütlichen Adventsnachmittag verbringen.           mit uns zu feiern.

Dazu laden wir Sie alle am Dienstag, dem 4. Dezember           Wir haben ganz wunderbare Geschenke für unsere Samm-
2018, um 14:30 Uhr, recht herzlich in den weihnachtlich        lung bekommen z. B. eine uralte Zuckertüte vom Dachboden
geschmückten Saal nach Dobitschen ein.                         unseres kranken Vereinsmitgliedes Manfred Rauschenbach,
                                                               kleine historische Teile der Dobitschener Feuerwehrausrüstung,
Über eine zahlreiche Teilnahme freuen wir uns sehr.            die Chronik des Landfrauenvereins, Blumen, Bücher und
Die Anmeldung erfolgt über den                                 ein sehr großes Geldgeschenk und sogar einen Weinvorrat
Anmeldeschein oder unter Tele-                                 für das nächste Fest. Von Neuposa wurde uns ein „Überra-
fonnummer 034495 70184 – Frau                                  schungspaket“ mit kleinen Raritäten und eine Ergänzung
Vogel.                                                         des „neuen Jugendzimmers“ hergetragen. Das allererstaun-
                                                               lichste Geschenk war aber wohl ein Lied. Zu einer Feier un-
gez. B. Franke                                                 seres Vereins gehört immer ein Konzert. Dazu hatten wir das
Bürgermeister                                                  „Trio Varius“ aus Meuselwitz eingeladen und Frau Mönnich
                                                               gebeten, ein paar Gedichte der Erika von Watzdorf-Bachoff
                                                               zu sprechen. Bekanntlich war ja deren 30. Todestag damals
               Neujahrsempfang mit                             der Anlass zur Gründung unseres Vereins gewesen. Frau
                                                               Linke aus Meuselwitz hatte ein festliches Programm zusam-
               Traditionsfeuer 2019                            mengestellt und sogar ein handgeschriebenes Notenblatt
Noch stehen sie nicht in den Wohnstuben, aber auch das         des 1955 verstorbenen Musiklehrers Paul Müller mit der Ver-
Weihnachtsfest und der Jahreswechsel liegt in dieser kurzle-   tonung des Gedichtes „Dobitschen“ für das Trio eingerichtet.
bigen Zeit bald wieder hinter uns. Über eine anschließende     Als sie es sang, waren alle Anwesenden doch sehr gerührt.
Weiterverwendung der Weihnachtsbäume brauchen Sie              Das Lied war bisher nur ein einziges Mal zu hören gewesen
sich aber keine Gedanken machen.                               und zwar 1954 zum Heimatfest in Rolika. Nun erklang es
                                                               einen Monat vor Erika von Watzdorf-Bachoffs 55. Todestag
Auch im kommenden Jahr lädt der Feuerwehrverein und die
                                                               erneut. Doch außerdem hatte Frau Linke noch eine zweite
Feuerwehr Dobitschen wieder zum traditionellen
                                                               Überraschung: Sie hat selbst ein Gedicht aus der Lyriksamm-
           „Neujahrsempfang mit Traditionsfeuer“               lung für uns vertont und wir erlebten die Uraufführung.
                                                               Somit war der Nachmittag endgültig zu einem einmaligen
ein. Ab einer Woche vor der Veranstaltung können Sie Ihre
                                                               Ereignis geworden.
vollständig abgeschmückten Bäume vor der ehemaligen
Brauerei ablegen.                                              Im Hintergrund sorgte der Feuerwehrverein für die gastro-
                                                               nomische Betreuung. Ohne diese Hilfe wäre der Nachmittag
                                Die Veranstaltung findet
                                                               nicht zu schaffen gewesen. Wir hätten es alleine wirklich
                                am Samstag, dem 19. Ja-
                                                               nicht gekonnt. Wir sind froh und dankbar, dass unser kleiner
                                nuar 2019, ab 18:00 Uhr,
                                                               Verein so selbstlos unterstützt wird und immer wieder, auch
                                an der ehemaligen Braue-
                                                               außerhalb besonderer Gelegenheiten, jede mögliche Hilfe
                                rei, statt.
                                                               bekommt. Sonst könnten wir z. B. auch unser Kabinett mit
                                 Neben Kalt- und Heißge-       den vielen Sachzeugen zur Geschichte der Gemeinde gar
                                 tränken wird der Feuer-       nicht unterhalten. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen,
                                 wehrverein auch wieder        die geholfen haben, diesen Tag in Dobitschen zu einem be-
      Foto: Feuerwehr Dobitschen Kulinarisches   anbieten.     sonderen Tag werden zu lassen.
                                 Begehen Sie mit uns den
                                                               Wir wünschen allen Freunden und Bekannten in und außer-
traditionell ersten Termin im Veranstaltungskalender der
                                                               halb Dobitschens ein frohes Weihnachtsfest und ein gesun-
Gemeinde und nutzen Sie die Möglichkeit, in der beheizten
                                                               des Jahr 2019 und versprechen, dass es spätestens im Januar
Brauerei für einen unterhaltsamen Jahresauftakt.
                                                               2020 das nächste große Fest des Geschichtsvereins geben
                                                               wird (bei dem wir wieder die Hilfe aller brauchen werden).
                                                               Alle guten Wünsche für die Zukunft des Dorfes.
                                                               Bärbel Berkholz
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