Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land" - mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna ...
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ mit den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna, Starkenberg Jahrgang 23 Erscheinungsdatum 1. Dezember 2018 Ausgabe 12/2018 © Rainer Sturm | pixelio.de
Seite Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Eine Beantragung ist erst ab dem 18. Februar 2019 in dem Amtlicher Teil dann jeweils zuständigem Einwohnermeldeamt in Schmölln oder Rositz möglich. Stadtverwaltung Schmölln Verwaltungsgemeinschaft Markt 1 „Altenburger Land“ 04626 Schmölln Telefon 034491 76-0 Dorfstraße 32 | 04626 Mehna Website: http://www.schmoelln.de Telefon 034495 73011 | Fax 73010 Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt E-Mail: poststelle@vg-abg-land.de Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Sprechzeiten der VG „Altenburger Land“ Mittwoch: geschlossen Montag 09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Mittwoch geschlossen Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr jeden 3. Samstag Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Freitag geschlossen Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“ Altenburger Str. 48 b | 04617 Rositz Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes Telefon 034498 454-0 Website: http://www.vg-rositz.de Montag geschlossen Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Mittwoch geschlossen Montag und Mittwoch: geschlossen Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr Freitag geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen nur nach Freitag: 09:00 – 11:00 Uhr vorheriger Vereinbarung! Telefon 034495 73015 gez. Kranz Sprechzeiten Kontaktbereichsbeamten Gemeinschaftsvorsitzende Herr PHM Karsten Hoffmann Dienstag 15:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr Liebe Eltern, Zimmer 05 | Telefon 034495 73020 zum Jahresende ergehen, wie üblich, die Jahresbe- scheide für die fälligen Kita-Benutzungsgebühren für das neue Jahr 2019, für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der VG „Altenburger Land“. Verwaltungsgemeinschaft Aufgrund der voraussichtlichen Neugliederung erhal- ten Sie im Falle eines Trägerwechsels und damit verbun- denen Änderungen zu gegebener Zeit Informationen. Information des Einwohnermeldeamtes Bis dahin behalten die ergangenen Bescheide ihre Gül- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, tigkeit. wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund gez. Kühnel, der anstehenden Gebietsreform und den damit verbun- Sachbearbeiterin Kindertageseinrichtungen denen organisatorischen Umstellungen die Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass) im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Dorfstraße 32 Öffnungszeiten VG- Mehna 04626 Mehna Zur Information! nur noch bis zum 21. Dezember 2018 möglich ist. Von Montag, den 24. Dezember 2018 bis Mittwoch, den 2. Januar 2019 bleibt die Verwaltungsgemein- Die Bearbeitungszeit beträgt circa 14 Tage. Die Abholung schaft „Altenburger Land“ in Mehna geschlossen. der Dokumente kann dann noch bis zum 31. Januar 2019 erfolgen. gez. Kranz Gemeinschaftsvorsitzende Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum vom 22. Dezember 2018 bis einschließlich 17. Februar 2019 keine Ausweis- dokumente ausgestellt werden können.
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Seite Feststellung der Jahresrechnung der Die Hundesteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Be- scheiden festgesetzten Beträgen fällig und ist zu den ge- Verwaltungsgemeinschaft nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse „Altenburger Land“ zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs- auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. sowie Beschlussfassung über die Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres- Entlastung der Gemeinschafts- schuld angerechnet. vorsitzenden und der Stellvertreter der Rechtsbehelfsbelehrung: Gemeinschaftsvorsitzenden Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo- nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- für das Haushaltsjahr 2017 den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemein- bei der schaft „Altenburger Land“ hat in öffentlicher Sitzung am Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ 27. November 2018 die Jahresrechnung der Verwaltungs- Dorfstraße 32 gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt und 04626 Mehna für das angeführte Haushaltsjahr über die Entlastung der Gemeinschaftsvorsitzenden und der Stellvertreter der Ge- einzulegen. meinschaftsvorsitzenden gemäß § 80 Thüringer Kommu- Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit nalordnung (ThürKO) Beschluss gefasst. dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Allgemeinverfügung folgenden Tages. Schlussbericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung des Land- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam- ratsamtes Altenburger Land sind gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO mit keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein- der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang während der all- ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. gemeinen Öffnungszeiten bei der Mehna, den 12. November 2018 Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Kämmerei im Auftrag gez. Franta Dorfstraße 32 | 04626 Mehna SB Steuern Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ öffentlich ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der fol- genden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Beschlüsse der Mehna, den 28. November 2018 Verwaltungsgemeinschaft gez. Kranz Gemeinschaftsvorsitzende „Altenburger Land“ 2018 Tag: Nr.: Inhalt: 21.08.2018 01/08/18 Genehmigung Gemeinde Altkirchen, Gemeinde Sitzungsniederschrift Dobitschen, Gemeinde Drogen, 21.08.2018 02/08/18 Haushaltssatzung 2018 21.08.2018 03/08/18 Finanzplan für die Planungsjahre Gemeinde Göhren, Gemeinde Göllnitz, 2017 bis 2021 Gemeinde Lumpzig, Gemeinde Mehna, 21.08.2018 04/08/18 Feststellung der geprüften Jahres- rechnungen für die Haushaltsjahre Gemeinde Starkenberg 2014 bis 2016 Sehr geehrte/r Steuerzahler/in, 21.08.2018 05/08/18 Entlastung der Gemeinschaftsvor- sitzenden und deren Stellvertre- aus Kostengründen werden für die Hundesteuer keine Ver- tern für die Haushaltjahre 2014 bis anlagungsbescheide für das Jahr 2019 zugestellt. Die Zah- 2016 lungsbeträge und Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte 21.08.2018 06/08/18 Satzung zur Änderung der Satzung aus den zuletzt ergangenen Bescheiden. über die Erhebung von Gebühren Es ergeht folgende Festlegung: für die Benutzung der Kindertages einrichtung in kommunaler Öffentliche Bekanntmachung über die Trägerschaft der Verwaltungsge- Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer meinschaft „Altenburger Land“ für das Kalenderjahr 2019 21.08.2018 07/08/18 Besetzung der Stelle des/der Ge- Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2019 wird in gleicher meinschaftsvorsitzenden – Höhe wie im Vorjahr festgesetzt, vorbehaltlich der Erteilung Absehen von der Stellenaus- anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide. Hun- schreibung nach § 48 Abs. 3 Satz 7 desteuerpflichtige, die keinen Hundesteuerbescheid für das ThürKO Kalenderjahr 2019 erhalten, haben die gleiche Hundesteuer wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten.
Seite Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Gemeinde Altkirchen Gemeinde Dobitschen Festsetzung der Grundsteuer Festsetzung der Grundsteuer für die Gemeinde Altkirchen für die Gemeinde Dobitschen Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über die über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 für das Kalenderjahr 2019 Die Gemeinde Altkirchen setzt hiermit die Grundsteuerhe- Die Gemeinde Dobitschen setzt hiermit die Grundsteuerhe- besätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest: besätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest: Grundsteuer A Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 271 v. H. (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 350 v. H. Grundsteuer B (für Grundstücke) 389 v. H. Grundsteuer B (für Grundstücke) 421 v. H. Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände- Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände- rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer- rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer- bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund- Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund- lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be- nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be- kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge- zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge- setzt. setzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund- Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund- abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu- abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu- ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge- ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge- nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs- zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs- auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres- Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres- schuld angerechnet. schuld angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer- während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer- den. den. Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo- nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der bei der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Dorfstraße 32 | 04626 Mehna Dorfstraße 32 | 04626 Mehna einzulegen. einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam- keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein- keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein- ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Altkirchen, den 12. November 2018 Dobitschen, den 12. November 2018 gez. Franke gez. Franke Bürgermeister Gemeinde Altkirchen Bürgermeister Gemeinde Dobitschen
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Seite Gemeinde Drogen Gemeinde Göhren Festsetzung der Grundsteuer Festsetzung der Grundsteuer für die Gemeinde Drogen für die Gemeinde Göhren Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über die über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 für das Kalenderjahr 2019 Die Gemeinde Drogen setzt hiermit die Grundsteuerhebe- Die Gemeinde Göhren setzt hiermit die Grundsteuerhebe- sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest: sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest: Grundsteuer A Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 271 v. H. (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 300 v. H. Grundsteuer B (für Grundstücke) 389 v. H. Grundsteuer B (für Grundstücke) 400 v. H. Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände- Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände- rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer- rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer- bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund- Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund- lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be- nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be- kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge- zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge- setzt. setzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund- Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund- abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu- abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu- ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge- ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge- nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs- zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs- auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres- Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres- schuld angerechnet. schuld angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer- während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer- den. den. Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo- nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der bei der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Dorfstraße 32 | 04626 Mehna Dorfstraße 32 | 04626 Mehna einzulegen. einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam- keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein- keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein- ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Drogen, den 12. November 2018 Göhren, den 12. November 2018 gez. Meister gez. Eichhorn Bürgermeisterin Gemeinde Drogen Bürgermeister Gemeinde Göhren
Seite Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Gemeinde Göllnitz Gemeinde Lumpzig Festsetzung der Grundsteuer Festsetzung der Grundsteuer für die Gemeinde Göllnitz für die Gemeinde Lumpzig Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über die über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 für das Kalenderjahr 2019 Die Gemeinde Göllnitz setzt hiermit die Grundsteuerhebe- Die Gemeinde Lumpzig setzt hiermit die Grundsteuerhebe- sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest: sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest: Grundsteuer A Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 280 v. H. (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 300 v. H. Grundsteuer B (für Grundstücke) 390 v. H. Grundsteuer B (für Grundstücke) 389 v. H. Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände- Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände- rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer- rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer- bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund- Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund- lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be- nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be- kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge- zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge- setzt. setzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund- Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund- abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu- abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu- ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge- ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge- nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs- zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs- auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres- Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres- schuld angerechnet. schuld angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer- während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer- den. den. Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben Monates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder- werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift bei der schrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Dorfstraße 32 | 04626 Mehna Dorfstraße 32, 04626 Mehna einzulegen. einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser All- dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser All- gemeinverfügung folgenden Tages. gemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam- keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein- keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein- ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Göllnitz, den 12. November 2018 Lumpzig, den 12. November 2018 gez. Heitsch gez. Hiller Bürgermeister Gemeinde Göllnitz Bürgermeister Gemeinde Lumpzig
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Seite Beschlüsse Gemeinde Lumpzig 2018 Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Dorfstraße 32 | 04626 Mehna Tag: Nr.: Inhalt: einzulegen. 26.09.2018 13/09/18 Genehmigung Sitzungsniederschrift Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit 26.09.2018 14/09/18 Genehmigung dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Sitzungsniederschrift Allgemeinverfügung folgenden Tages. 26.09.2018 15/09/18 Auftragsvergabe: Lumpzig Bock- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam- windmühle – Dachdeckerarbeiten keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein- 29.10.2018 16/10/18 Genehmigung ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Sitzungsniederschrift 29.10.2018 17/10/18 Zuschuss an SV Osterland Lumpzig Mehna, den 12. November 2018 für die Anschaffung eines Rasen- gez. Stallmann pflegegerätes Bürgermeister Gemeinde Mehna Gemeinde Mehna Gemeinde Starkenberg Festsetzung der Grundsteuer Festsetzung der Grundsteuer für die Gemeinde Mehna für die Gemeinde Starkenberg Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über die über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 für das Kalenderjahr 2019 Die Gemeinde Mehna setzt hiermit die Grundsteuerhebe- Die Gemeinde Starkenberg setzt hiermit die Grundsteuer- sätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest: hebesätze für das Kalenderjahr 2019 wie folgt fest: Grundsteuer A Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 300 v. H. (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 280 v. H. Grundsteuer B (für Grundstücke) 400 v. H. Grundsteuer B (für Grundstücke) 390 v. H. Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände- Gegenüber dem Kalenderjahr 2018 ist damit keine Ände- rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer- rung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuer- bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. bescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund- Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund- lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be- nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Be- kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der – GrStG – die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge- zuletzt für das Kalenderjahr 2018 veranlagten Höhe festge- setzt. setzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grund- Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steu- Grundabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. ern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbescheid ge- Die Steuern sind an den in zuletzt ergangenem Steuerbe- nannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse scheid genannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Ge- zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungs- meindekasse zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein auftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahres- eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf schuld angerechnet. die Jahresschuld angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer- während der allgemeinen Dienststunden eingesehen wer- den. den. Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo- nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- nates nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der bei der
Seite Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ gen erarbeiteten Entwurf zum B-Plan „Solarpark Tegkwitz“, Dorfstraße 32 | 04626 Mehna dessen textliche Festsetzungen, dessen Begründung sowie den Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan ge- einzulegen. billigt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Allgemeinverfügung folgenden Tages. BauGB beschlossen (Beschlussnummer: 31/11/18). Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam- Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezo- keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein- genen B-Planes umfasst vollständig die Flurstücke 29/1 und ziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. 30/1 der Gemarkung Tegkwitz, Flur 1. Starkenberg, den 12. November 2018 Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan), dem ver- bindlichen Bauleitplan, werden rechtsverbindliche Festset- gez. Schlegel zungen für die städtebauliche Ordnung – hier zur Nutzung Bürgermeister Gemeinde Starkenberg des Areals als Solarpark – getroffen. Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen B-Planes hat eine Öffentliche Bekanntmachung Größe von rund 1 ha. Bebauungspläne sind § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flä- Vorhabenbezogener Bebauungsplan chennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Der FNP der Ge- „Solarpark Tegkwitz“ meinde Starkenberg wurde im November 2017 vom TLVwA genehmigt. Der B-Plan „Solarpark Tegkwitz“ konkretisiert die – Billigung des Entwurfs, im FNP dargestellten städtebaulichen Entwicklungsziele der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB betreffenden Fläche als Sondergebiet Solar. Dem Entwick- und Beteiligung der Träger und Sonstigen Behörden lungsgebot wird damit entsprochen. öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB – Der Entwurf zum Bebauungsplan „Solarpark Tegkwitz“ ent- Der Gemeinderat Starkenberg hat am 19. Dezember 2017 hält vorrangig folgende Planungsziele: die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) „Solarpark Tegkwitz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB be- • planungsrechtliche Festsetzung einer Fläche als schlossen. Die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 Sondergebiet „Solar“, BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt. • planungsrechtliche Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: private Zufahrtsstraße Am 15. November 2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde zur Sicherstellung der Erschließung sowie Starkenberg den, im Zusammenhang mit der LEG Thürin- • Sicherstellung der Belange des Natur- und Artenschutzes. Geltungsbereich (ohne Maßstab) Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allge- meinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich un- terscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die vo- raussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu un- terrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes „Solarpark Tegkwitz“ der Gemeinde Starkenberg bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festset- zungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit in- tegriertem Grünordnungsplan sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, einem Fachgutachten und die umweltre- levanten Stellungnahmen aus den vorangegangenen Ver- fahrensschritten der Planaufstellung stehen im Internet auf den Seiten der Gemeinde Starkenberg unter www.starken- berg.info vom 10. Dezember 2018 bis einschließlich 18. Januar 2019 zur jedermann Einsichtnahme zur Verfügung. Außerdem lie- gen sie zur Einsichtnahme im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ Dorfstraße 32 | 04626 Mehna
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Seite sowie im der LEG Thüringen etc. erhalten Sie unter https://www.leg- thueringen.de/servicemenue/datenschutzerklaerung/. Gemeindeamt von Starkenberg Borngasse 7 | 04617 Starkenberg Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer während der Sprechzeiten für jedermann öffentlich aus, so- Stellungnahme aufgefordert. Sie werden von der Auslegung fern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag benachrichtigt. Des Weiteren werden sie zur Äußerung be- fällt: züglich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad Sprechzeiten der VG: der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Montag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind ver- Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr fügbar und können eingesehen werden: Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Fachplanungen, Gutachten, Studien: Sprechzeiten der Gemeinde: Dienstag 16:00 – 18:00 Uhr • Gutachten zu den Baugrundverhältnissen, Geologisch-Technische Gesellschaft mbH, Gera Außerhalb der Sprechzeiten können zusätzlich Termine vor- • Bauschuttuntersuchung, Geologisch-Technische ab telefonisch vereinbart werden. Gesellschaft mbH, Gera Stellungnahmen zum B-Plan-Entwurf können während die- • Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Natur- ser Frist mündlich oder schriftlich bei der Verwaltungsge- und Umweltschutz, Stellungnahme zum o.g. meinschaft „Altenburger Land“ und der Gemeinde Starken- Gutachten zu den Baugrundverhältnissen der berg von jedermann vorgebracht werden. Es besteht die Geologisch-Technischen Gesellschaft mbH, Gera Möglichkeit zur Erörterung der Planung. umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Behörden zum Vorentwurf des B-Planes: der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- • Landratsamt Altenburger Land vom 15. Februar 2018, sichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein An- 16. Februar 2018 und 20. März 2018 trag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig • Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, 13. Februar 2018 die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder • Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- vom 12. Februar 2018 macht werden können. • Kulturbund e. V. vom 13. Februar 2018 Hinweis: Hiermit unterrichten wir Sie auch darüber, dass die • drei Private vom 20. Januar 2018 und 23. Januar 2018 LEG Thüringen Ihre personenbezogenen Daten im Auftrag Starkenberg, 15. November 2018 der Kommune zur Durchführung des Bauleitverfahrens ver- arbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in gez. Schlegel einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats beraten und Bürgermeister entschieden. Ausführliche Informationen zu den Zwecken, den Löschfristen, den Empfängern, Ihren Rechten als betrof- fene Person, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Themenblöcke nach Schutzgütern Wechselwirkungen biologische Vielfalt Tier/Pflanzen/ Kulturgüter Landschaft Sachgüter Mensch Wasser Boden Klima Luft Art der Umwelt- schlagwortartige Kurzcharakterisie- informationen rung/Hinweise Stellungnahmen x x x x Bodenschutz, Eingriffsregelung, Ein- von Behörden griffs- / Ausgleichsbilanzierung, Aus- und sonstigen gleichsmaßnahmen, Umweltbericht, Trägern öffent- Umfang Umweltbericht, Artenschutz, licher Belange Textliche Festsetzungen, Zustand nach Betriebsende, Immissionsschutz (Lärm) Öffentlichkeit x x Lebensqualität Umweltbericht, x x x x Auseinandersetzung mit allen Schutz- Grünordnungsplan gütern
Seite 10 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Beschlüsse der Nichtamtlicher Teil Gemeinde Starkenberg 2018 Tag: Nr.: Inhalt: Verwaltungsgemeinschaft 04.09.2018 14/09/18 Genehmigung Sitzungsniederschriften 04.09.2018 15/09/18 Genehmigung Zweckverband Wasserversorgung und Sitzungsniederschriften Abwasserentsorgung Altenburger Land 04.09.2018 16/09/18 Rücknahme Beschluss Nr. 10/06/18 Sitzung 26. Juni 2018 --------------- ZAL --------------- 04.09.2018 17/09/18 Herauslösung der Gemeinde Starkenberg aus der Mitteilung Verwaltungsgemeinschaft Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, „Altenburger Land“ und Zuordnung zur in der Zeit vom Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“ 3. bis 7. Dezember 2018 04.09.2018 18/09/18 Vergabe Bauleistungen, Erneue- verschicken wir Unterlagen für die Selbstablesung rungen Straßenbeleuchtung Ihres Wasserzählers. Bitte trennen Sie die Karte Gemeinde Starkenberg heraus, tragen Sie den Zählerstand ein und senden 04.09.2018 19/09/18 Starkenberg – Vergabe einer Sie diese bis 5. Januar 2019 im Original zurück. Mails Hausnummer oder Faxe können nicht verarbeitet werden! 04.09.2018 20/09/18 Bebauungsplan Es erfolgt keine persönliche Ablesung durch „Schweinemastanlage Eugen- unsere Mitarbeiter. schacht“ – Billigung des Entwurfes Offenlagebeschluss gem. Bei Nichtbekanntgabe des Zählerstandes nehmen wir § 3 Abs. 2 BauGB eine Schätzung vor. Trägerbeteiligung gemäß Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass in der Zeit § 4 Abs. 2 BauGB vom 27. bis 28. Dezember 2018 die Verwaltung geschlossen bleibt. Ende des amtlichen Teils Wir wünschen allen unseren Kunden ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Zweckverband Altenburger Land Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Amtsblattes, bei Lieferverzug oder -ausfall bitten wir Sie, Neues aus der dem Kurier-Verlag Altenburg, Kita „Rosengarten“ Rolika Herrn Salomon | Telefon 03447 894617 Im Oktober entstand dank der Hilfe einiger Eltern in unserem Meldung zu machen. Garten eine Outdoor-Küche. Die Idee dazu ging von den Kindern aus, die oft eine be- stimmte Gartenecke zum Kochen und Backen nutzten. Impressum Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Kostenlose Verteilung an alle Haushalte der Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna und Starkenberg. Der Einzelbezug ist über die VG „Altenburger Land“ zum Preis von 2,00 € möglich. Auflage: 2.800 Stück Erscheinungsweise: 1. Samstag im Monat Herausgeber/Redaktion: VG „Altenburger Land“ Mehna Dorfstraße 32, 04626 Mehna E-Mail: popp@vg-abg-land.de Layout/Anzeigen/Druck: Schmöllner Druckhaus GbR Bahnhofsplatz 1, 04626 Schmölln Tel.: 034491 589764, Fax: 034491 589765 E-Mail: info@schmoellner-druckhaus.de Die Vorsitzende der VG „Altenburger Land“ ist für die redaktionelle Bearbeitung verantwortlich und behält sich gestalterisch notwendige Kürzungen von einge- reichten Artikeln vor. Des Weiteren widerspiegeln Veröffentlichungen nach dem amtlichen Teil nicht immer die Meinung der Redaktion. Es wird keine Haftung für eingesandte Fotos, Manuskripte oder telefonisch übermittelte Korrekturen über- Ein paar Ideen aus dem Internet und ein Aufruf zum Eltern- nommen. abend ließen schnell eine grobe Planung entstehen. An der
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Seite 11 Beschaffung der notwendigen Baustoffe beteiligten sich ser Garten mit der Sitzecke nach einer Woche geworden ist. viele Eltern. Auch viele verschiedene Küchenutensilien, wie Ein großes Dankeschön an die Organisatoren und die Firma beispielsweise Töpfe, Pfannen, Besteck usw. stellten die Fa- Geyer und Glanz. milien zur Verfügung. Unter der Schirmherrschaft der Stiftung Kinderplanet in Am 19. Oktober 2018 trafen sich drei Papas, um die Outdoor- Erfurt beendeten wir im Oktober unser „Apfelprojekt“ und Küche zu bauen. Kreativ und darauf bedacht, möglichst kei- warten derzeit auf die Preisverleihung des Pokals „Goldene ne Verletzungsgefahren zu übersehen, werkelten sie viele Kindergabel“ 2018. Stunden, um den Kindern diese Spielmöglichkeit zu schaf- Am 15. November 2018 hatten wir alle Omas und Opas zu fen. uns in die Kita „Zwergenrevier“ eingeladen. Wir spielten die Geschichte vom „Kleinen Apfel“, der nicht vom Baum fallen wollte. Mit Gedichten, Liedern und Tänzen umrahmten wir das Ganze. Nach einem gemütlichen Kaffee- und Teetrinken sowie dem leckeren Kuchen essen, den alle Muttis und Vatis für uns gebacken hatten, ging es noch mit dem Spielmanns- zug des SV „Osterland“ Lumpzig e. V. zum Laternenumzug durch den Ort. Nun beginnt die Vorweihnachtszeit, alle freuen sich auf das Plätzchen backen, die Weihnachtsbastelei, den Nikolaus und auf den Weihnachtsmann. Ein Dankeschön für die Unterstüt- zung des Nikolausfestes möchten wir ganz herzlich der R+V Versicherung Ronneburg, Herrn Wilfert und Herrn Busch sa- gen. Den Papas wird die Begeisterung und rege Nutzung durch Wir, die Kinder und Erzieherinnen vom „Zwergen- die Kinder bestimmt schon Dank genug sein. revier“ Lumpzig wünschen allen ein Weihnachten voller Märchen, leckeren Gerüchen, Frieden und Trotzdem möchte ich mich ganz herzlich bei Herrn An- herzerwärmendem Lachen bestreut mit zauber- dré Beckert, Herrn Torsten Höffner und Herrn Christian haften Sternen! Schäfer im Namen aller Kinder und des Teams für ihren Einsatz bedanken! Die Kinder und Erzieher vom „Rosengarten“ Gemeinde Altkirchen wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. gez. Manuela Sörgel Die Gemeinde Altkirchen gratuliert herzlich im Dezember 2018 Jahresrückblick im Zwergenrevier Günther Enghardt Altkirchen 80 Jahre Wieder geht ein Jahr zu Ende und wir möchten den Anlass Herta Bahr OT Illsitz 80 Jahre nehmen, für einen Blick zurück. Ulrich Voigt OT Röthenitz 80 Jahre Nach dem Jahreswechsel kam gleich der Fasching und ein buntes Treiben zog eine Woche lang durch die Kindertages- stätte. Am Gründonnerstag besuchte uns der Osterhase und versteckte für jedes Kind ein wunderschönes gefülltes Os- Jugendfeuerwehr terei. Hierfür möchten wir nochmals ein riesen Dankeschön an unsere Andrea sagen, die uns immer wieder mit ihren Lichterfest Bastelkünsten und anderen Sachen liebevoll überrascht und Weihnachtsbaumverbrennen unterstützt. Danke liebe Andrea! „Herein spaziert, herein spaziert“ hieß es am 29. Juni 2018, 19. Januar 2019 zu unserem Sommerfest, welches unter dem Motto „Zirkus“ Ab 16:00 Uhr stattfand. Unseren Kindergarten tauchten wir in eine Zirkus- am Feuerwehrhaus Altkirchen Atmosphäre und viele Attraktionen begeisterten alle Besu- cher. Die großen und kleinen Akrobaten konnten sich nach Für Speis und Trank ist gesorgt. der Vorstellung bei Zuckerwatte und Roster stärken. Bei vie- Ab 13:00 Uhr len Fahrten auf dem Karussell, haben wir den Nachmittag Abholung der Bäume ausklingen lassen. Es kam die Schließzeit-Woche, aber Ruhe kehrte nicht in die Kita ein. Nein, die Handwerker mit Bagger, Schaufel und Schubkarre rollten an, um unsere Sitzecke im Kindergarten © uschi dreiucker | pixelio.de zu pflastern. Wir alle staunten nicht schlecht, wie schön un-
Seite 12 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Die Trolls auf Weltreise Glücklich über das erfolgreiche Abschneiden an diesem Tag, fuhren alle am späten Abend nach Hause. Nikolausturnier als Saisonabschluss in Zeulenroda Hatte sich das intensive Training, unter der Leitung von Ker- Zum traditionellen Nikolausturnier in Zeulenroda nahm das stin und Cindy, wieder einmal ausgezahlt. Für ihre Geduld Voltiteam aus Altkirchen wieder teil. Im Vorfeld wurde flei- und Ausdauer möchten wir uns bei den Trainerinnen ganz ßig trainiert, Musik ausgesucht und auf die Auftritte entspre- herzlich bedanken. chend zugeschnitten. Vor allem die passenden Kostüme zu finden, gestaltete sich schwieriger als gedacht. Da es aber Wir würden uns sehr freuen, viele Gäste am 16. März 2019, in diesen Jahr extra einen Richter für diese gab, sollte alles in der Ostthüringenhalle Schmölln, begrüßen zu können. An perfekt sein. diesem Tag findet das erste Mal ein Holzpferdturnier unter der Leitung der RSG Altkirchen e. V. statt. Es erwartet Sie ein Der Tag fing diese Mal schon sehr zeitig an, denn die erste abwechslungsreiches Programm verschiedener Vereine. Für Prüfung begann schon 08:00 Uhr. Das hieß für die Kleineren, Speis und Trank ist ausreichend gesorgt. zeitig aufstehen, denn sie mussten schon 06:30 Uhr am Ver- anstaltungsort eintreffen. Denn es dauerte ein Stück, sich für Natürlich darf unser jährliches Reit- und Springturnier am den Auftritt vorzubereiten. 11./12. Mai 2019 in Altkirchen nicht fehlen. Auch hier hoffen wir wieder auf zahlreiche Zuschauer aus Nah und Fern. An den Start gingen die Voltigierer von Altkirchen II als „Trolls“ angezogen mit einem Medley von „Move Your Feet/ Das Voltiteam Altkirchen, der Vorstand und die Mitglieder D.A.N.C.E./It´s A Sunshine Day“ und „They Don´t Know“ ero- der Reitsportgemeinschaft Altkirchen e. V. wünschen allen berten sie erfolgreich das Turnpferd. Leserinnen und Lesern, Eltern sowie Helferinnen und Hel- fern, den Sponsoren und allen Pferdesportfreunden ein „Pretty-Woman“ und „Kim frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie Possible“ waren die The- alles Gute für das neue Jahr. men unserer beiden Dop- pelteams, welche in ver- Die Altkirchener Volti´s schiedenen Kategorien mit ihrem Trainerteam starteten. Die Einzelturnerin hatte sich für ihre Kür das Lied „Ich will Förderverein keine Schokolade“ von Tru- „Attraktives Freibad Altkirchen e. V.“ de Herr ausgesucht und kam beim Publikum damit gut an. Wir wünschen allen unseren Vereinsmit- Altkirchen I entführte uns gliedern, allen ehrenamtlichen Helfern, dann auf eine Weltreise. Mit allen Freunden und Gästen unseres Frei- passender Musik ging es bades, allen uns unterstützenden Firmen von den USA, Indien, Frank- und Privatpersonen sowie auch den Mit- reich, Spanien über Schott- arbeitern des Freibades und der Gemein- land nach Afrika und Russ- deverwaltung Altkirchen, ein friedliches land. Mit dem Song „We are Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien, sowie ein gesundes, the world“ beendete das erfolgreiches Jahr 2019. Team ihren Kürauftritt. Eini- ge Kostüme liehen wir uns Ganz besonders möchten wir uns auf diesem Wege noch vom Kostümverleih Nostal- einmal bei allen Spendengebern und den bauausführenden gie in Ronneburg aus, da di- Firmen herzlich bedanken, die uns bei der Reparatur unseres ese in die Wertnote einflos- Schwimmbeckens so tatkräftig unterstützt haben. sen. Dafür möchten wir uns Der Vorstand beim Kostümverleih recjt herzlich bedanken. Alle Voltigierer konnten in den Prüfungen überzeugen, was dazu führte, dass die Wertnoten sehr nahe aneinander lagen. Manchmal trennten nur Zehntel die einzelnen Plätze voneinander. Nun warteten alle gespannt auf die Siegerehrung. Folgende Platzierungen konnten erturnt werden: Altkirchen II (kleine Gruppe) 7. Platz Altkirchen I (große Gruppe) 6. Platz Doppel Ronja und Alina 6. Platz Doppel Annegret und Lisa 7. Platz Einzel 2. Platz
Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Seite 13 Gruselnachmittag in der Gemeinde Dobitschen Grundschule Altkirchen www.dobitschen.de Die Herbstferien sind vorüber, doch an der Grundschule Altkirchen erwartete die Kinder ein weiteres Highlight im Oktober. Am Dienstag, dem 30. Oktober 2018, feierten die Kinder und Erzieher der Grundschule eine Halloweenparty. Eröffnet durch einen gruseligen Halloweentanz, waren die Kinder voller Neugierde, was ihre Erzieher für Überra- schungen vorbereitet hatten. Ob schaurige Fotos, kleine Halloweenbasteleien oder un- heimliche Leckereien, für jedes Kind sollte diese Party ein unvergessliches Erlebnis werden. Natürlich durften die Kostüme nicht fehlen, ob Hexe, Geist oder andere gruse- lige Kostüme, jedes Kind verbrachte einen spannenden Nachmittag. Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Dobitschen wünschen wir ein frohes und besinn- liches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr. Bürgermeister Herr Franke, B. und der Gemeinderat Frohe Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr Ein großes Dankeschön gilt den Kindern, Eltern und Großel- Das Jahr 2018 neigt sich tern für ihre Unterstützung. unaufhaltsam dem Ende Für alle Interessierten: entgegen. Aus diesem Am Donnerstag, dem 20. Dezember 2018, findet, wie jedes Grund möchten sich die Jahr, unser Weihnachtssingen und das Talentefest auf dem Verantwortlichen von Saal der Gaststätte „Drei Linden“ statt. Feuerwehrverein, Jugend- feuerwehr und Einsatzab- Dazu laden wir alle recht herzlich ein. Start ist 10:00 Uhr. teilung ganz herzlich für die Unterstützung im ver- Wir wünschen allen Schülern, Eltern, gangenen Jahr bedanken. Freunden und Förderern der Grundschu- Foto: Feuerwehr Xanten le eine besinnliche Advents- und Weih- nachtszeit, sowie einen guten Start in das Dieser Dank gilt allen Mitgliedern, Sponsoren, Unterstützern neue Jahr. und Förderern sowie allen, die in irgendeiner Form dazu Team der Grundschule Altkirchen beigetragen haben, dass auch 2018 eine Vielzahl von Aktivi- täten rund um den Brandschutz und dem geselligen Leben in Dobitschen erfolgreich durchgeführt werden konnten. Einladung zur In diesem Jahr gilt, aus gegebenem Anlass, unser besonde- rer Dank den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwal- Seniorenweihnachtsfeier in Altkirchen tungsgemeinschaft „Altenburger Land“ in Mehna, die uns in Am Donnerstag, dem 6. Dezember 2018, findet 14:00 Uhr, der Vergangenheit immer mit Rat und Tat zur Seite standen. in der Gaststätte „Zu den Drei Linden“, unsere Seniorenweih- Wir wünschen Ihnen allen ganz herzlich eine geruhsame und nachtsfeier statt. besinnliche Weihnachtszeit und einen vor allem gesunden Wir wünschen Ihnen eine schö- Start ins Jahr 2019. Dieser Dank ist verbunden mit der Hoff- ne Adventszeit, ein frohes Weih- nung, auch im kommenden Jahr auf Sie zählen zu können. nachtsfest und alles Gute für das Andreas Wohlfahrt – Vereinsvorsitzender Jahr 2019. Björn Steinicke – Ortsbrandmeister Ihr Bürgermeister Andy Franke Thomas Wohlfahrt – Jugendfeuerwehrwart und der Gemeinderat Altkirchen
Seite 14 Amtsblatt der VG „Altenburger Land“ Ausgabe 12/2018 - 01.12.2018 Einladung zur Geschichtsverein „Wasserschloß Dobitschen“ Seniorenweihnachtsfeier 2018 Liebe Geschichtsfreunde und Vorweihnacht Einwohner von Dobitschen Bald ist Weihnacht, wie freu´ ich mich drauf, und Umgebung! da putzt uns die Mutter ein Bäumlein schön auf, Unsere Veranstaltung zum 25. Jahrestag unseres Vereins ist es glänzen die Äpfel, es funkelt der Stern, nun selbst schon wieder Geschichte. Wir konnten uns am wie hab´n wir doch alle das Weihnachtsfest gern. 4. November 2018 wirklich über so viele Besucher freuen, Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren, dass wir nach Reservestühlen Ausschau halten mussten. wie in den vergangenen Jahren wollen wir auch in diesem Danke an alle, die uns die Ehre erwiesen haben, ein wenig Jahr einen gemütlichen Adventsnachmittag verbringen. mit uns zu feiern. Dazu laden wir Sie alle am Dienstag, dem 4. Dezember Wir haben ganz wunderbare Geschenke für unsere Samm- 2018, um 14:30 Uhr, recht herzlich in den weihnachtlich lung bekommen z. B. eine uralte Zuckertüte vom Dachboden geschmückten Saal nach Dobitschen ein. unseres kranken Vereinsmitgliedes Manfred Rauschenbach, kleine historische Teile der Dobitschener Feuerwehrausrüstung, Über eine zahlreiche Teilnahme freuen wir uns sehr. die Chronik des Landfrauenvereins, Blumen, Bücher und Die Anmeldung erfolgt über den ein sehr großes Geldgeschenk und sogar einen Weinvorrat Anmeldeschein oder unter Tele- für das nächste Fest. Von Neuposa wurde uns ein „Überra- fonnummer 034495 70184 – Frau schungspaket“ mit kleinen Raritäten und eine Ergänzung Vogel. des „neuen Jugendzimmers“ hergetragen. Das allererstaun- lichste Geschenk war aber wohl ein Lied. Zu einer Feier un- gez. B. Franke seres Vereins gehört immer ein Konzert. Dazu hatten wir das Bürgermeister „Trio Varius“ aus Meuselwitz eingeladen und Frau Mönnich gebeten, ein paar Gedichte der Erika von Watzdorf-Bachoff zu sprechen. Bekanntlich war ja deren 30. Todestag damals Neujahrsempfang mit der Anlass zur Gründung unseres Vereins gewesen. Frau Linke aus Meuselwitz hatte ein festliches Programm zusam- Traditionsfeuer 2019 mengestellt und sogar ein handgeschriebenes Notenblatt Noch stehen sie nicht in den Wohnstuben, aber auch das des 1955 verstorbenen Musiklehrers Paul Müller mit der Ver- Weihnachtsfest und der Jahreswechsel liegt in dieser kurzle- tonung des Gedichtes „Dobitschen“ für das Trio eingerichtet. bigen Zeit bald wieder hinter uns. Über eine anschließende Als sie es sang, waren alle Anwesenden doch sehr gerührt. Weiterverwendung der Weihnachtsbäume brauchen Sie Das Lied war bisher nur ein einziges Mal zu hören gewesen sich aber keine Gedanken machen. und zwar 1954 zum Heimatfest in Rolika. Nun erklang es einen Monat vor Erika von Watzdorf-Bachoffs 55. Todestag Auch im kommenden Jahr lädt der Feuerwehrverein und die erneut. Doch außerdem hatte Frau Linke noch eine zweite Feuerwehr Dobitschen wieder zum traditionellen Überraschung: Sie hat selbst ein Gedicht aus der Lyriksamm- „Neujahrsempfang mit Traditionsfeuer“ lung für uns vertont und wir erlebten die Uraufführung. Somit war der Nachmittag endgültig zu einem einmaligen ein. Ab einer Woche vor der Veranstaltung können Sie Ihre Ereignis geworden. vollständig abgeschmückten Bäume vor der ehemaligen Brauerei ablegen. Im Hintergrund sorgte der Feuerwehrverein für die gastro- nomische Betreuung. Ohne diese Hilfe wäre der Nachmittag Die Veranstaltung findet nicht zu schaffen gewesen. Wir hätten es alleine wirklich am Samstag, dem 19. Ja- nicht gekonnt. Wir sind froh und dankbar, dass unser kleiner nuar 2019, ab 18:00 Uhr, Verein so selbstlos unterstützt wird und immer wieder, auch an der ehemaligen Braue- außerhalb besonderer Gelegenheiten, jede mögliche Hilfe rei, statt. bekommt. Sonst könnten wir z. B. auch unser Kabinett mit Neben Kalt- und Heißge- den vielen Sachzeugen zur Geschichte der Gemeinde gar tränken wird der Feuer- nicht unterhalten. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, wehrverein auch wieder die geholfen haben, diesen Tag in Dobitschen zu einem be- Foto: Feuerwehr Dobitschen Kulinarisches anbieten. sonderen Tag werden zu lassen. Begehen Sie mit uns den Wir wünschen allen Freunden und Bekannten in und außer- traditionell ersten Termin im Veranstaltungskalender der halb Dobitschens ein frohes Weihnachtsfest und ein gesun- Gemeinde und nutzen Sie die Möglichkeit, in der beheizten des Jahr 2019 und versprechen, dass es spätestens im Januar Brauerei für einen unterhaltsamen Jahresauftakt. 2020 das nächste große Fest des Geschichtsvereins geben wird (bei dem wir wieder die Hilfe aller brauchen werden). Alle guten Wünsche für die Zukunft des Dorfes. Bärbel Berkholz
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