Arbeitgebende und die SVA Zürich im partnerschaftlichen Dialog 123

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Arbeitgebende und die SVA Zürich im partnerschaftlichen Dialog 123
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Arbeitgebende und die SVA Zürich
im partnerschaftlichen Dialog

1            Arbeitgeberpräsentation 2011
Arbeitgebende und die SVA Zürich im partnerschaftlichen Dialog 123
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 Für Arbeitgebende
 Das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen
 Die SVA Zürich steht für ein Case Management, das über ihre
 eigenen Versicherungsbereiche hinausgreift: Wir fördern aktiv
 das Zusammenwirken der Partnerinnen und Partner im Bereich
 der sozialen Sicherheit.

 Produkte

• Kantonale Ausgleichskasse AHV
• Invalidenversicherung
• Zusatzleistungen zu AHV / IV
• Familienzulagen
• Mutterschaftsentschädigung
• Erwerbsersatzordnung
• Prämienverbilligung

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 Invalidenversicherung
 Nutzen Sie das Angebot
 Dienstleistungen der IV-Stelle

• Umfassende, individuelle Beratung und Unterstützung
• Früherkennung von Invalidität im Unternehmen
• Frühintervention, primär zur Arbeitsplatzerhaltung
• Integrationsmassnahmen
• Berufliche Massnahmen
• Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und -bezügern

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 Invalidenversicherung
 Leistungen

 Eingliederungsmassnahmen                           Geldleistungen

• Frühinterventions- und                           • Taggelder und
  Integrationsmassnahmen                             Reisekostenvergütung
• Berufliche Massnahmen                            • Renten
• Wiedereingliederung von                          • Hilflosenentschädigung
  Rentenbezügerinnen
  und -bezügern
• Hilfsmittel

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Eingliederungsberatung

     FE                              FI              EM

Früherfassung           Frühintervention         Eingliederungsmassnahmen
                                                 (nach Rechtsanspruch)

Ab 30. Krankheitstag Max. 180 Tage               Integrationsmassnahmen
IV-Anmeldung            IV-Anmeldung             Berufliche Massnahmen
prüfen                  erforderlich

5               Arbeitgeberpräsentation
                  Arbeitgeberpräsentation 2012
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 Meldung für die
 Früherfassung

 Arbeitgebende spielen bei der Früherfassung eine entscheidende Rolle

 Nehmen Sie Kontakt mit der IV-Stelle auf, bei

• einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen

• regelmässig vorkommenden kürzeren Abwesenheiten

  Entscheid der IV-Stelle innert 30 Tagen
• Ist IV-Anmeldung angezeigt oder nicht

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  Erfolgszahlen 2011
  Früherfassung per 31. Dezember 2011
  1‘483 Meldungen zur Früherfassung

            8%                                        Versicherte Personen
      4%         25%
                                                      Arbeitgeber
 9%
                                                      Ärzte
                                                      Private Versicherungen
14%                                                   Kranktentaggeld-Versicherungen
                                                      Sozialhilfe
      10%        31%                                  Andere (Familie, UVG, BVG, ALV)

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  Frühintervention

 Nutzen für Arbeitgebende

• Kostengünstige Massnahmen (bis maximal CHF 20‘000.00) sollen
  verhindern, dass Arbeitnehmende aus dem Arbeitsprozess herausfallen.

• Innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung klärt die IV-Stelle, ob
  Anspruch auf ordentliche Leistungen besteht.

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Erfolgszahlen 2011
Frühintervention per 31. Dezember 2011
4‘403 Frühinterventionen

      345 8 236 96                                  Berufsberatung
474                                                 sozialberufliche Rehabillitation/Job Coaching

                                                    Arbeitsvermittlung

                                                    Anpassungen am Arbeitsplatz

                                                    Ausbildungskurse

                                                    Beschäftigungsmassnahmen
              3244

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 Integrationsmassnahmen
• Betreuung und Begleitung von psychisch kranken Versicherten

• Dienen der Vorbereitung auf berufliche Massnahmen

• Aufbau der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel einer späteren Integration in
  den 1. Arbeitsmarkt

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 Berufliche Massnahmen

• Arbeitsplatzerhaltung
• Arbeitsvermittlung
• Einarbeitungszuschuss
• Arbeitsversuch
• Umschulung

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 Job Coaching
• Für Versicherte mit psychischen Diagnosen
• Engmaschige Beratung und Unterstützung des betroffenen
  Mitarbeitenden
• Unterstützung des Arbeitgebenden und des Teams im Umgang mit dem
  psychisch Erkrankten
• Betreuungsdauer: 6 – 12 Monate

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  Arbeitgeberanreize
  Honorierung und Beiträge

  Einarbeitungszuschuss
• Finanzielle Entschädigung während maximal 180 Tagen für
  Arbeitgebende; bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des
  Arbeitnehmenden in der Einarbeitungszeit.
  Gültiger Arbeitsvertrag muss vorliegen.

  Beiträge an Arbeitgeber
• Max. CHF 100.00 pro Tag für Arbeitgebende, die bereit sind,
  Arbeitnehmende mit einer psychischen Diagnose wieder einzugliedern.

  Entschädigung für Beitragserhöhung
• CHF 34.00 bis CHF 48.00 pro Krankheitstag für Arbeitgebende bei
  Prämienerhöhung in der 2. Säule und in der Krankentaggeldversicherung.

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 Invalidenversicherung
 Anmeldung
 Wer muss die Anmeldung wo machen?
• Die versicherte Person bei der IV Stelle des Wohnkantons

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6. IV-Revision

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 Wiedereingliederung von Rentenbezügern
 Schutzfrist - Risikoabbau für Arbeitgeber

• „Schutzfrist“ von 3 Jahren ab Revision der IV-Rente

• Fortführung der Versicherung bei bisheriger Pensionskasse des
  Arbeitnehmers

• Keine Versicherungspflicht bei eigener Pensionskasse - entsprechend
  auch keine Prämien

• Rasches „Wiederaufleben“ der Rente verhindert Mali bei
  Krankentaggeldversicherung

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Wiedereingliederung von Rentenbezügern
Uebergangsleistung

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                                  IV:                                 IV:                        IV:
                                  Herabsetzung/                       Übergangsleistung +        Neuer
                                  Aufhebung der Rente                 Rentenprüfung              Rentenentscheid

                                                              30
                                                            Tage                                                 Ablauf
                                                             AUF
                                                                                                             Schutzdauer von
                                                                                                                3 Jahren
     Wiedereingliederungs-             Anstellung                         Übergangsleistung        Rente neu ?
         massnahmen                                                      (wie bisherige Rente)       Arbeit ?

            IV Rente
                                                   BVG Rente

                                       Rente 2. Säule läuft während 3 Jahren weiter (Bestandesschutz)
                                       Erwerbseinkommen wird angerechnet

                   11                          Information 6a, Stand 03.01.2012

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 Wiedereingliederung von Rentenbezügern
 Uebergangsleistung - Beispiel

 Rentenherabsetzung von 100% auf 50% infolge Selbsteingliederung per
 01.02.2012:

• Gesundheitliche Verschlechterung tritt innerhalb der Schutzfrist ein:
  100% AUF seit 13.10.2012 und weiterhin (ärztlich bestätigt)

• Anspruch auf die bisherige Rente (Übergangsleistung) per 14.11.2012
  resp. 01.11.2012
  (AUF hat bereits 30 Tage gedauert und dauert weiter an; der Anspruch
  entsteht am Anfang des Monats, in dem die genannten Voraussetzungen
  erfüllt sind)

• Einleitung der Revision

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 Wiedereingliederung von Rentenbezügern
 Beratung und Begleitung

• Nachhaltigkeit der erreichten Anstellungssituation sicherstellen durch
  Unterstützung von Kunde und Arbeitgeber

• Unterstützung für spätere Eingliederung

• während max. 3 Jahren

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Kontakte
Hotline für Beratung

Arbeitgeber-Hotline: 044 448 58 58

Wir freuen uns, wenn Sie anrufen

Detaillierte Informationen über alle Produkte der SVA
Zürich finden Sie in unserer Homepage

www.svazurich.ch

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