Arbeitgebende und die SVA Zürich im partnerschaftlichen Dialog 123
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123 Für Arbeitgebende Das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen Die SVA Zürich steht für ein Case Management, das über ihre eigenen Versicherungsbereiche hinausgreift: Wir fördern aktiv das Zusammenwirken der Partnerinnen und Partner im Bereich der sozialen Sicherheit. Produkte • Kantonale Ausgleichskasse AHV • Invalidenversicherung • Zusatzleistungen zu AHV / IV • Familienzulagen • Mutterschaftsentschädigung • Erwerbsersatzordnung • Prämienverbilligung 2 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Invalidenversicherung Nutzen Sie das Angebot Dienstleistungen der IV-Stelle • Umfassende, individuelle Beratung und Unterstützung • Früherkennung von Invalidität im Unternehmen • Frühintervention, primär zur Arbeitsplatzerhaltung • Integrationsmassnahmen • Berufliche Massnahmen • Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und -bezügern 3 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Invalidenversicherung Leistungen Eingliederungsmassnahmen Geldleistungen • Frühinterventions- und • Taggelder und Integrationsmassnahmen Reisekostenvergütung • Berufliche Massnahmen • Renten • Wiedereingliederung von • Hilflosenentschädigung Rentenbezügerinnen und -bezügern • Hilfsmittel 4 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Eingliederungsberatung FE FI EM Früherfassung Frühintervention Eingliederungsmassnahmen (nach Rechtsanspruch) Ab 30. Krankheitstag Max. 180 Tage Integrationsmassnahmen IV-Anmeldung IV-Anmeldung Berufliche Massnahmen prüfen erforderlich 5 Arbeitgeberpräsentation Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Meldung für die Früherfassung Arbeitgebende spielen bei der Früherfassung eine entscheidende Rolle Nehmen Sie Kontakt mit der IV-Stelle auf, bei • einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen • regelmässig vorkommenden kürzeren Abwesenheiten Entscheid der IV-Stelle innert 30 Tagen • Ist IV-Anmeldung angezeigt oder nicht 6 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Erfolgszahlen 2011 Früherfassung per 31. Dezember 2011 1‘483 Meldungen zur Früherfassung 8% Versicherte Personen 4% 25% Arbeitgeber 9% Ärzte Private Versicherungen 14% Kranktentaggeld-Versicherungen Sozialhilfe 10% 31% Andere (Familie, UVG, BVG, ALV) 7 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Frühintervention Nutzen für Arbeitgebende • Kostengünstige Massnahmen (bis maximal CHF 20‘000.00) sollen verhindern, dass Arbeitnehmende aus dem Arbeitsprozess herausfallen. • Innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung klärt die IV-Stelle, ob Anspruch auf ordentliche Leistungen besteht. 8 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Erfolgszahlen 2011 Frühintervention per 31. Dezember 2011 4‘403 Frühinterventionen 345 8 236 96 Berufsberatung 474 sozialberufliche Rehabillitation/Job Coaching Arbeitsvermittlung Anpassungen am Arbeitsplatz Ausbildungskurse Beschäftigungsmassnahmen 3244 9 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Integrationsmassnahmen • Betreuung und Begleitung von psychisch kranken Versicherten • Dienen der Vorbereitung auf berufliche Massnahmen • Aufbau der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel einer späteren Integration in den 1. Arbeitsmarkt 10 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Berufliche Massnahmen • Arbeitsplatzerhaltung • Arbeitsvermittlung • Einarbeitungszuschuss • Arbeitsversuch • Umschulung 11 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Job Coaching • Für Versicherte mit psychischen Diagnosen • Engmaschige Beratung und Unterstützung des betroffenen Mitarbeitenden • Unterstützung des Arbeitgebenden und des Teams im Umgang mit dem psychisch Erkrankten • Betreuungsdauer: 6 – 12 Monate 12 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Arbeitgeberanreize Honorierung und Beiträge Einarbeitungszuschuss • Finanzielle Entschädigung während maximal 180 Tagen für Arbeitgebende; bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmenden in der Einarbeitungszeit. Gültiger Arbeitsvertrag muss vorliegen. Beiträge an Arbeitgeber • Max. CHF 100.00 pro Tag für Arbeitgebende, die bereit sind, Arbeitnehmende mit einer psychischen Diagnose wieder einzugliedern. Entschädigung für Beitragserhöhung • CHF 34.00 bis CHF 48.00 pro Krankheitstag für Arbeitgebende bei Prämienerhöhung in der 2. Säule und in der Krankentaggeldversicherung. 13 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Invalidenversicherung Anmeldung Wer muss die Anmeldung wo machen? • Die versicherte Person bei der IV Stelle des Wohnkantons 14 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 6. IV-Revision 15 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Wiedereingliederung von Rentenbezügern Schutzfrist - Risikoabbau für Arbeitgeber • „Schutzfrist“ von 3 Jahren ab Revision der IV-Rente • Fortführung der Versicherung bei bisheriger Pensionskasse des Arbeitnehmers • Keine Versicherungspflicht bei eigener Pensionskasse - entsprechend auch keine Prämien • Rasches „Wiederaufleben“ der Rente verhindert Mali bei Krankentaggeldversicherung 16 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Wiedereingliederung von Rentenbezügern Uebergangsleistung 123 IV: IV: IV: Herabsetzung/ Übergangsleistung + Neuer Aufhebung der Rente Rentenprüfung Rentenentscheid 30 Tage Ablauf AUF Schutzdauer von 3 Jahren Wiedereingliederungs- Anstellung Übergangsleistung Rente neu ? massnahmen (wie bisherige Rente) Arbeit ? IV Rente BVG Rente Rente 2. Säule läuft während 3 Jahren weiter (Bestandesschutz) Erwerbseinkommen wird angerechnet 11 Information 6a, Stand 03.01.2012 17 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Wiedereingliederung von Rentenbezügern Uebergangsleistung - Beispiel Rentenherabsetzung von 100% auf 50% infolge Selbsteingliederung per 01.02.2012: • Gesundheitliche Verschlechterung tritt innerhalb der Schutzfrist ein: 100% AUF seit 13.10.2012 und weiterhin (ärztlich bestätigt) • Anspruch auf die bisherige Rente (Übergangsleistung) per 14.11.2012 resp. 01.11.2012 (AUF hat bereits 30 Tage gedauert und dauert weiter an; der Anspruch entsteht am Anfang des Monats, in dem die genannten Voraussetzungen erfüllt sind) • Einleitung der Revision 18 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Wiedereingliederung von Rentenbezügern Beratung und Begleitung • Nachhaltigkeit der erreichten Anstellungssituation sicherstellen durch Unterstützung von Kunde und Arbeitgeber • Unterstützung für spätere Eingliederung • während max. 3 Jahren 19 Arbeitgeberpräsentation 2012
123 Kontakte Hotline für Beratung Arbeitgeber-Hotline: 044 448 58 58 Wir freuen uns, wenn Sie anrufen Detaillierte Informationen über alle Produkte der SVA Zürich finden Sie in unserer Homepage www.svazurich.ch 20 Arbeitgeberpräsentation 2012
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