Steuerwegweiser zur Besteuerung von Alterseinkünften

Die Seite wird erstellt Carolin Schüler
 
WEITER LESEN
Steuerwegweiser zur Besteuerung von Alterseinkünften
Steuerwegweiser
zur Besteuerung von Alterseinkünften

                                       1
Steuerwegweiser zur Besteuerung von Alterseinkünften
Steuerwegweiser
zur Besteuerung von Alterseinkünften

                          3. Auflage (Stand: Januar 2014)
Steuerwegweiser zur Besteuerung von Alterseinkünften
Vorwort

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

unser Steuerrecht unterliegt einem        Ziel der Ihnen nun vorliegenden Neu-
steten Wandel. Der Bedarf an verlässli-   auflage ist es, genau dieser Verunsi-
chen Informationen ist verständlicher-    cherung weiter entgegen zu treten.
weise sehr groß. Ich freue mich daher,    Hier erhalten Sie Hinweise und können
Ihnen die mittlerweile 3. Auflage des     anhand von Berechnungsbeispielen
Steuerwegweisers zur Besteuerung          überschlägig nachprüfen, ob Sie eine
von Alterseinkünften präsentieren zu      Einkommensteuererklärung abgeben
können.                                   müssen oder nicht. Da jeder einzelne
                                          von Ihnen unterschiedliche Lebenswe-
Die Erstausgabe wurde anlässlich des      ge beschritten hat, kann dieser Weg-
neuen Alterseinkünftegesetzes heraus      weiser nur ein Leitfaden sein. Um Ihre
gegeben. Dieses Gesetz regelt ab dem      individuellen Belange genau begut-
Jahr 2005 die einkommensteuerliche        achten zu können, wenden Sie sich am
Behandlung von Altersbezügen neu.         besten an Ihr zuständiges Finanzamt.

Viele Rentnerinnen und Rentner            Mit freundlichen Grüßen
sind seitdem verunsichert und fra-
gen sich, ob sie aufgrund der ge-
setzlichen   Änderungen       erstmals
seit ihrem Renteneintritt eine Einkom-    Dr. Wolfgang Voß
mensteuererklärung abgeben und            Thüringer Finanzminister
Steuern zahlen müssen.
Inhaltsverzeichnis
                                       Wie werden Renten ab dem Jahr 2005 besteuert?				             8

                                       Müssen alle Rentnerinnen und Rentner eine
                                       Einkommensteuererklärung abgeben? 					                       10

                                       Ab welcher Rentenhöhe werden Steuern fällig? 				             10

                                       Beispiel: Rentenbezieher ohne weitere Einkünfte 				          12

                                       Beispiel: Rentenbezieher mit weiteren Einkünften 			          14

                                       Beispiel: Ehepaar mit Bezügen aus Rente und Arbeitslohn			    16

                                       Fragen und Antworten zur Besteuerung von Alterseinkünften		   18

                                       Übersicht der Thüringer Finanzämter					                      23

duale Ausbildung und duales Studium
   in der Thüringer Steuerverwaltung

                                                                                                          7
Staffelung der Besteuerungsanteile nach Rentenbeginn
Wie werden Renten ab dem                                                               Jahr des                Besteuerungs-       Jahr des              Besteuerungs-

Jahr 2005 besteuert?                                                                   Rentenbeginns
                                                                                       2029
                                                                                                               anteil in Prozent
                                                                                                               89
                                                                                                                                   Rentenbeginns
                                                                                                                                   2035
                                                                                                                                                         anteil in Prozent
                                                                                                                                                         95
                                                                                       2030                    90                  2036                  96
Die Rentenbesteuerung wurde ab dem         Als Rentenbeginn wird der Zeitpunkt
                                                                                       2031                    91                  2037                  97
Jahr 2005 reformiert. Liegt der Renten-    bezeichnet, ab dem die Rente tatsäch-
                                                                                       2032                    92                  2038                  98
beginn vor dem Jahr 2006 beträgt der       lich bewilligt wurde. Die­ses Datum wird
Besteuerungsanteil 50 % für Renten         regelmäßig im Renten­bescheid ausge-        2033                    93                  2039                  99
und andere Leistungen aus den ge-          wiesen. Wird die Ren­te später erhöht       2034                    94                  2040                  100
setzlichen Rentenversi­cherungen, den      oder herabgesetzt, weil zum Beispiel
landwirtschaftlichen Alterskassen und      andere Einkünfte angerechnet werden,        Der steuerfreie Teil der Rente gilt für     Im Jahr 2013 beträgt die Jahresbrutto-
den berufsständi­schen Versorgungs-        stellt dies keine neue Rente dar. Es gilt   die gesamte Laufzeit der Rente. Bemes-      rente aufgrund der laufenden Renten-
einrichtungen.                             weiterhin der ursprünglich ermittelte       sungsgrundlage für den steuerfreien         anpassungen 12.607 Euro. Wird von
                                           Besteuerungsanteil. Der Besteuerungs-       Teil der Rente ist die Jahresbruttoren-     der Jahresbruttorente der festgeschrie-
Für Renten, die erstmals ab dem Jahr       anteil richtet sich auch dann nach dem      te in dem Jahr, das dem Jahr des Ren-       bene steuerfreie Teil der Rente von
2006 gezahlt wurden, steigt der Be-        ursprünglichen Rentenbeginn, wenn           tenbeginns folgt. Da bei regelmäßigen       6.000 Euro abgezogen, bleibt für das
steuerungsanteil jährlich um 2 % (ab       die Rentenempfänger nicht identisch         Rentenanpassungen nach §§ 65, 254c          Jahr 2013 ein steuerpflichtiger Anteil
2021 um 1 %). Die vollständige Einbe-      sind (z. B. eine Witwenrente oder Wai-      SGB VI keine Neuberechnung des steu-        von 6.607 Euro.
ziehung von Renten in die Besteuerung      senrente folgt einer Altersrente nach).     erfreien Teils der Rente erfolgt, ist der
wird im Jahr 2040 erreicht sein.                                                       sog. Anpassungsbetrag in voller Höhe        Ändert sich der Jahresbetrag der Ren-
                                                                                       bei der Ermittlung der Einkünfte zu be-     te und handelt es sich hierbei um eine
Staffelung der Besteuerungsanteile nach Rentenbeginn                                   rücksichtigen. Die Jahresbruttorente        außerordentliche Änderung (z. B. Erhö-
Jahr des               Besteuerungs-       Jahr des                Besteuerungs-       beinhaltet auch die bei der Auszahlung      hung oder Kürzung wegen Anrechnung
Rentenbeginns          anteil in Prozent   Rentenbeginns           anteil in Prozent   einbehaltenen eigenen Beitragsanteile       anderer Einkünfte), so ist der steuer-
bis 2005               50                  2017                    74                  zur Kranken- und Pflegeversicherung.        freie Teil der Rente neu zu ermitteln.
ab 2006                52                  2018                    76
2007                   54                  2019                    78
                                                                                       Beispiel 1                                  Auch Rentennachzahlungen oder Ren-
                                                                                       Ein Rentner, der schon im Jahr 2004         tenrückzahlungen können zu einer
2008                   56                  2020                    80
                                                                                       Rente bezog, erhielt im Jahr 2005 eine      Neuberechnung führen. Die Neube-
2009                   58                  2021                    81                  Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Da       rechnung des steuerfreien Teils der
2010                   60                  2022                    82                  der Rentenbeginn vor dem Jahr 2006          Rente erfolgt mit dem bisher maßgeb-
2011                   62                  2023                    83                  lag, unterliegen 50 Prozent der Rente       lichen Prozentsatz, der sich nach dem
2012                   64                  2024                    84                  der Besteuerung. Der steuerfreie Teil       erstmaligen Rentenbezug richtet.
2013                   66                  2025                    85                  der Rente beträgt damit 6.000 Euro.
                                                                                       Dieser Betrag wird festgeschrieben          Diese Regelungen gelten entspre-
2014                   68                  2026                    86
                                                                                       und gilt dann bis zum Lebensende,           chend für Renten wegen verminderter
2015                   70                  2027                    87
                                                                                       auch wenn die Rente aufgrund einer          Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenen-
2016                   72                  2028                    88                  allgemeinen Rentenerhöhung steigt.          renten.
8                                                                                                                                                                        9
a) Rentnerinnen und Rentner, die          b) Rentnerinnen und Rentner, die
Müssen alle Rentnerinnen und Rentner                                                 neben ihrer Rente keine weite-            weitere Einkünfte erzielen
eine Steuererklärung abgeben?                                                        ren Einkünfte erzielen
                                                                                  Im Jahr 2005 musste ein alleinstehen-     Neben der Rente können beispielswei-
Rentner waren auch vor dem Jahr                                                   der Rentner für eine Jahresbruttorente    se Einnahmen aus Kapitalvermögen
                                         Anhebung des Grundfreibetrags
2005 schon in bestimmten Fällen                                                   von ca. 19.000 Euro keine Steuern zah-    (z.B. Zinsen auf ein Sparbuch) oder
verpflichtet, eine Einkommensteuer-      Jahr          Grundfrei-   Grundfrei-    len, wenn er keine weiteren Einkünfte     aus der Vermietung einer Wohnung
erklärung abzugeben, zum Beispiel                      betrag       betrag bei    erzielte. Bei Verheirateten, die keine    bzw. der Verpachtung landwirtschaft-
bei einer sehr hohen Rente oder                                     zusammen      weiteren Einkünfte beziehen, verdop-      lich genutzter Flächen erzielt werden.
weiteren Einkünften. Ob ein Rent-                                   veranlagten   pelt sich dieser Betrag.                  Einnahmen aus Kapitalvermögen sind
ner ab dem Jahr 2005 regelmäßig                                     Ehegatten                                               bis einschließlich 2008 als Einkünfte
eine Einkommensteuererklärung abge-           2005                                Bezog ein alleinstehender Rentner erst-   zu berücksichtigen, soweit sie über
ben muss, ist im Einzelfall zu prüfen.    bis 2008        7.664 €     15.329 €    mals im Jahr 2013 eine Rente, waren       dem Betrag von 801 Euro bei Alleinste-
                                                2009      7.834 €     15.668 €    aufgrund der Erhöhung des Besteue-        henden bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten
Ein alleinstehender Rentner, der kei-                                             rungsanteils auf 66 Prozent bereits ab    (bis einschließlich 2006: 1.421 Euro
ne weiteren Einnahmen erzielt, ist nur     ab 2010        8.004 €     16.008 €    einer Jahresbruttorente von ca. 14.800    bzw. 2.842 Euro) liegen. Ab dem Jahr
dann zur Abgabe einer Einkommen-           ab 2013        8.130 €     16.260 €    Euro in diesem Jahr Steuern zu zahlen.    2009 wird die Einkommensteuer auf
steuerklärung für die Jahre 2005 bis                                              Allerdings werden im Jahr des Renten-     Kapitaleinkünfte grundsätzlich durch
2008 verpflichtet, wenn der steuer-        ab 2014        8.354 €     16.708 €    beginns meist auch andere Einkünfte       einen Steuerabzug mit abgeltender
pflichtige Anteil der Rente abzüglich                                             (z.B. Arbeitslohn) bezogen. In diesen     Wirkung (sog. Abgeltungsteuer) erho-
der Werbungskosten mehr als 7.664                                                 Fällen sind die Ausführungen unter        ben. Einkünfte aus Kapitalvermögen
Euro beträgt. Bei zusammen veranlag-                                              b) bzw. c) zu beachten.                   sind deshalb ab 2009 grundsätzlich
ten Ehegatten erhöht sich der Betrag                                                                                        nicht mehr als Einkünfte im Rahmen
auf 15.329 Euro.                         Ab welcher                                                                         der Einkommensteuerveranlagung zu

Aufgrund der Anhebung des Grund-
                                         Rentenhöhe werden                                                                  berücksichtigen.

freibetrags erhöhten sich die Beträge    Steuern fällig?                                                                    Werden Einnahmen aufgrund von Vor-
in dem Jahr 2009 auf 7.834 / 15.668                                                                                         trägen an einer Volkshochschule oder
Euro, ab 2010 auf 8.004 / 16.008 Euro,   Die Beantwortung der Frage, ob und in                                              als Übungsleiter eines gemeinnützi-
ab 2013 auf 8.130 / 16.260 Euro und      welcher Höhe Steuern zu zahlen sind,                                               gen Sportvereins erzielt, sind diese
ab 2014 auf 8.354 / 16.708 Euro.         ist von vielen Faktoren abhängig, bei-                                             Einnahmen grundsätzlich bis zur Höhe
                                         spielsweise von der Höhe der Einnah-                                               von 2.400 Euro (bis 2012: 2.100 Euro,
Darüber hinaus sind Bürgerinnen und      men, vom Alter und Familienstand, von                                              bis 2006: 1.848 Euro) je Kalenderjahr
Bürger zur Abgabe einer Einkommen-       der Höhe der Krankenversicherungs-                                                 steuerfrei (sog. Übungsleiterpauscha-
steuererklärung verpflichtet, wenn das   beiträge sowie von etwaigen steuerli-                                              le). Bei Einnahmen aus anderen ne-
Finanzamt sie hierzu auffordert.         chen Abzugsbeträgen (z. B. Pauschbe-                                               benberuflichen Tätigkeiten im Dienst
                                         träge für behinderte Menschen).                                                    oder Auftrag einer juristischen Person
                                                                                                                            des öffentlichen Rechts (z.B. Gemein-
10                                                                                                                                                             11
de) oder eines gemeinnützigen Ver-                                                     Berechnung des zu versteuernden                                   Gesamtbetrag
eins kommt eine Steuerbefreiung bis       Beispiel:                                    Einkommens                                                        der Einkünfte                                  9.198 €
zu 720 Euro pro Jahr (ab 2007 - 2012:                                                  Einkünfte aus Vermietung und
                                          Rentenbezieher
                                                                                                                                                         Sonderaus-
500 Euro) in Betracht.                                                                 Verpachtung                                                       gabenpausch-

Arbeitslohn aus einer geringfügigen
                                          ohne weitere                                 Einnahmen                    3.500 €                              betrag                                           - 36 €

Beschäftigung (z.B. als Reinigungs-       Einkünfte                                    Werbungs-
                                                                                       kosten                     - 1.000 €
                                                                                                                                                         Versichrungs-
                                                                                                                                                         beiträge
kraft oder Zeitungsausträger), für den
                                                                                       Einkünfte                    2.500 € +2.500 €                     Krankenver-                  1.280 €
der Arbeitgeber eine pauschale Lohn-
                                                                                                                                                         sicherung
steuer zahlt, ist nicht bei der Ermitt-                                                Sonstige Einkünfte
lung der Einkünfte zu berücksichtigen.    Beispiel 2                                                                                                     Pflegever-                      320 €
                                                                                       Bruttobetrag                                                      sicherung
Etwas anderes gilt jedoch, wenn der       Ein 73-jähriger, alleinstehender Rent-
                                                                                       Rente1                    15.600 €
Arbeitgeber von der Pauschalierungs-      ner (R) hat im Jahr 2013 (Rentenbginn:                                                                         Privathaft-                     100 €
möglichkeit keinen Gebrauch macht         2004) folgende Einnahmen und Auf-            festgeschrie-                                                     pflicht
und die Lohnsteuer nach den indivi-       wendungen:                                   bener steuer-
                                                                                                                                                         Summe                        1.700 € - 1.700 €
duellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen                                                      freier Anteil
                                                                                       50 %                       - 7.800 €                              Zu versteuern-
des Rentners ermittelt. In diesen Fäl-                                                                                                                   des Einkom-                                    7.462 €
len ist der Arbeitslohn abzüglich der     Einnahmen und Aufwendungen                   Werbungsko-
                                                                                                                                                         men (z.v.E.)
Werbungskosten oder des Werbungs-                                                      sten (Pausch-
                                          Altersrente aus gesetzlicher                                                                                   (geringer als
kosten-Pauschbetrags von 1.000 Euro                                                    betrag)                       - 102 €
                                          Rentenversicherung                                                                                             8.130 €)
(bis 2010: 920 Euro) als Einkünfte aus                                                 Einkünfte                    7.698 €         +7.698 €
                                          Jahresbruttorente                                                                                              Steuer                                               0€
nichtselbständiger Arbeit zu erfassen.                                                 Summe der
                                          1.300 €/Monat:              15.600 €
                                                                                       Einkünfte                                   10.198 €
                                          gesetzliche Krankenver-
                                          sicherung (pro Jahr):          1.280 €       Altersentla-
                                                                                                                                                        Obwohl entsprechend der Berechnung
                                                                                       stungsbetrag 2
                                          gesetzliche Pflegeversi-                                                                                      keine Einkommensteuer festgesetzt
                                                                                       [40 % der
                                          cherung (pro Jahr):             320 €                                                                         wird, ist R gemäß § 25 des Einkom-
                                                                                       „Nicht-Alters-
                                                                                                                                                        mensteuergesetzes in Verbindung mit
                                          Vermietung einer Wohnung:                    einkünfte“,
                                                                                                                                                        § 56 Nummer 2 Buchstabe a der Einkom-
                                          Mieteinnahmen                  3.500 €       also 40 % von
                                                                                                                                                        mensteuer-Durchführungsverordnung
                                                                                       2.500 €; max.
                                          Werbungskosten                 1.000 €                                                                        zur Abgabe einer Einkommensteuer-Er-
                                                                                       1.900 €]                                    - 1.000 €
                                                                                                                                                        klärung für das Jahr 2013 verpflichtet,
                                          sonstige Versicherungen:                     Gesamtbetrag                                                     weil der Gesamtbetrag der Einkünfte
                                          Privathaftpflicht:              100 €        der Einkünfte                                 9.198 €            8.130 Euro übersteigt.

                                                                                   1
                                                                                       Aus Vereinfachungsgründen werden Rentenanpassungsbeträge vernachlässigt.
                                                                                   2
                                                                                       Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag. Er wird gewährt, wenn der Steuerpflichtige vor dem Beginn des Kalender-
                                                                                       jahres, für das das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, das 64. Lebensjahr vollendet hat. Er wird nur für Einkünfte ge-
                                                                                       währt, die keine Alterseinkünfte sind (z.B. Arbeitslohn, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Ein Antrag beim Finanzamt
                                                                                       ist nicht notwendig. Bis zum Jahr 2040 wird der Altersentlastungsbetrag auf 0 Euro abgeschmolzen. Von der Minderung sind nur
                                                                                       Personen betroffen, die nach dem Jahr 2004 das 64. Lebensjahr vollenden.

12                                                                                                                                                                                                                13
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (R)
Beispiel:                              Beitrag gesetzliche                          Einnahmen                                                                                             1.500 €

                                       Krankenversicherung/
Rentenbezieher
                                                                                    davon steuerfrei § 3 Nr. 26 EStG (max. 2.400 €)                                                     - 1.500 €
                                       Jahr (R):                    1.673 €         Einkünfte                                                                                                   0€                        0€

mit weiteren                           Beitrag gesetzliche                          Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (EF)

Einkünften                             Pflegeversicherung/                          Einnahmen                                                                                             2.500 €
                                       Jahr (R):                      419 €         Werbungskosten (Pauschbetrag)                                                                       - 1.000 €
                                       Jahresbruttorente (EF)                       Einkünfte                                                                                             1.500 €               + 1.500 €
                                       900 €/Monat:                10.800 €         Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                                                                    Keine Berücksichtigung, da sie der Abgeltungsteuer unterliegen.
                                       Beitrag gesetzliche
                                                                                    Einkünfte                                                                                                                             0€
                                       Krankenversicherung/
                                       Jahr (EF):                     886 €         Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                                                    Einnahmen                                                                                            2.000 €
                                       Beitrag gesetzliche
Beispiel 3                             Pflegeversicherung/Jahr                      Werbungskosten                                                                                      - 1.500 €

Der 70-jährige Rentner (R) und seine   (EF):                          221 €         Einkünfte                                                                                               500 €                  + 500 €
gleichaltrige Ehefrau (EF) haben im                                                 Sonstige Einkünfte (R)
                                       gemeinsames Sparbuch
Jahr 2013 (Rentenbeginn bei beiden                                                  Bruttobetrag Rente                                                                                  20.400 €
Eheleuten 2008) folgende Einnahmen     Zinsen (die Bank hat da-                     - festgeschriebener steuerfreier Anteil 44 % 1                                                      - 8.976 €
und Aufwendungen.                      von 25 % als sog. Abgel-
                                                                                    - Werbungskosten (Pauschbetrag)                                                                        - 102 €
                                       tungsteuer einbehalten)      2.000 €
                                                                                    Einkünfte                                                                                           11.322 €               + 11.322 €
Einnahmen und Aufwendungen             Vermietung einer Wohnung                     Sonstige Einkünfte (EF)
Vortragstätigkeit des R an der         Mieteinnahmen                2.000 €         Bruttobetrag Rente                                                                                  10.800 €
Volkshochschule                        Werbungskosten               1.500 €         - festgeschriebener steuerfreier Anteil 44 %                   1
                                                                                                                                                                                        - 4.752 €
Honorar/Jahr:               1.500 €                                                 - Werbungskosten (Pauschbetrag)                                                                        - 102 €
                                       sonstige Versicherungen
                                                                                    Einkünfte                                                                                             5.946 €               + 5.946 €
Arbeitslohn der EF                     Privathaftpflicht:             100 €
                                                                                    Summe der Einkünfte                                                                                                          19.268 €
aus einer geringfügigen     2.500 €    Kfz-Haftpflicht:               150 €
                                                                                    Altersentlastungsbetrag [35,2 % der „Nicht-Alterseinkünfte“,
Beschäftigung/Jahr                                                                  also 35,2 % von 2.000 €; max. 1.672 €]2                                                                                            - 704 €
2.500 € (keine Pauscha-                                                             Gesamtbetrag der Einkünfte                                                                                                   18.564 €
lierung der Lohnsteuer),
                                       Die Ausführungen und Berechnungen            Sonderausgabenpauschbetrag                                                                                                          - 72 €
die einbehaltene Lohn-
steuer beträgt                   0€    auf der nächsten Seite zeigen, dass          Versicherungsbeiträge
                                       insbesondere Empfänger von kleinen           Krankenversicherung                                                                                   2.559 €
Altersrente                            und mittleren Renten ohne bzw. mit           Pflegeversicherung                                                                                      640 €
(gesetzlicher Rentenversicherung):     nur geringfügigen Nebeneinkünften            Privathaftpflichtversicherung/ Kfz-Haftpflicht                                                          250 €
Jahresbruttorente (R):                 auch in Zukunft keine Steuern auf ihre       Summe                                                                                                 3.449 €                - 3.449 €
1.700 €/Monat              20.400 €    Renten zahlen müssen.                        Zu versteuerndes Einkommen (geringer als 16.260 €)                                                                           15.043 €
                                                                                    Steuer                                                                                                                                0€
14                                                                                                                                                                                                                         15
                                                                                1
                                                                                    Aufgrund des Rentenbeginns im Jahr 2008 beträgt der Besteuerungsanteil 56 %. Daraus ergibt sich ein steuerfreier Anteil von 44 %
                                                                                    (siehe Tabelle Seite 8).
                                                                                2
                                                                                    siehe Fußnote 2 auf Seite 13
c) Ehegatten, bei denen der eine                                                     Berechnung des zu versteuernden Einkommens
   Arbeitslohn und der andere                                                        Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (EF)
   eine Alters- oder Erwerbs-                                                        Einnahmen                                                                                       26.000 €
   minderungsrente bezieht                                                           Werbungskosten (Pauschbetrag)                                                                   - 1.000 €
                                           Einnahmen und Aufwendungen
Etwas anders ist die Situation bei Ehe-                                              Einkünfte                                                                                       25.000 € + 25.000 €
                                           Arbeitslohn der EF
gatten, von denen einer berufstätig ist                                              Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (EF)
                                           Jahresbruttolohn
und der andere bereits eine Alters- bzw.                                             Einnahmen                                                                                          3.500 €
                                           (2.166,67 €/Monat):        26.000 €
Erwerbsminderungsrente bezieht. In                                                   Werbungskosten                                                                                  - 3.000 €
diesen Fällen kann es erstmalig zur        Beitrag zur gesetzlichen
                                           Rentenversicherung/Jahr     2.457 €       Einkünfte                                                                                             500 €               + 500 €
Zahlung von Einkommensteuer oder zu
einer höheren Einkommensteuer als in       Beitrag zur gesetzlichen                  Sonstige Einkünfte (R)
den Vorjahren kommen.                      Krankenversicherung/                      Bruttobetrag Rente                                                                              10.800 €
                                           Jahr                        2.132 €       - festgeschriebener steuerfreier Anteil 44 % 1                                                   - 4.752 €
                                           Beitrag zur gesetzlichen                  - Werbungskosten (Pauschbetrag)                                                                     - 102 €

Beispiel:
                                           Pflegeversicherung/Jahr       267 €       Einkünfte                                                                                          5.946 €            + 5.946 €
                                           Beitrag zur gesetzlichen                  Summe der Einkünfte                                                                                                    31.446 €
Ehepaar mit                                Arbeitslosenver-
                                           sicherung /Jahr              390 €
                                                                                     kein Altersentlastungsbetrag, da EF das 64. Lebens-

Bezügen aus Rente                          Lohnsteuer-Abzug
                                                                                     jahr noch nicht vollendet hat und R nur Altersein-
                                                                                     künfte bezieht2
und Arbeitslohn                            (Steuerklasse III):
                                           Altersrente des R
                                                                         710 €
                                                                                     Gesamtbetrag der Einkünfte                                                                                             31.446 €
                                           (gesetzlichen Rentenversicherung)         Sonderausgabenpauschbetrag                                                                                                     - 72 €
                                           Jahresbruttorente                         Versicherungsbeiträge
Beispiel 4                                 (900 €/Monat):             10.800 €       Rentenversicherung                                                                                 1.278 €
Der 70-jährige Rentner (R) und seine       Beitrag zur gesetzlichen                  Krankenversicherung                                                                                3.018 €
62-jährige Ehefrau (EF) haben im Jahr      Krankenversicherung/                      Pflegeversicherung                                                                                    488 €
2013 (Rentenbeginn von R 2008) fol-        Jahr                         886 €
                                                                                     sonstige beschränkt abzugsfähige Versicherungen
gende Einnahmen und Aufwendungen.          Beitrag zur gesetzlichen                  (hier: Arbeitslosen-/Privathaftpflichtversicherung)                                                   294 €
                                           Pflegeversicherung/Jahr      221 €
                                                                                     Summe     3
                                                                                                                                                                                        5.078 €             - 5.078 €
                                           Vermietung einer Wohnung
                                                                                     Zu versteuerndes Einkommen                                                                                             26.296 €
                                           der EF
                                                                                     Steuer                                                                                                                    1.874 €
                                           Mieteinnahmen               3.500 €
Entsprechend der Berechnung auf der                                                  bereits gezahlte Lohnsteuer                                                                                                - 710 €
nächsten Seite ist nach Abzug der ge-      Werbungskosten              3.000 €
                                                                                     Nachzahlung an das Finanzamt                                                                                              1.164 €
zahlten Lohnsteuer i.H.v. 710 Euro ein     sonstige Versicherungen
Betrag von 1.164 Euro nachzuzahlen.        Privathaftpflicht            250 €
                                                                                 1
                                                                                   Aufgrund des Rentenbeginns im Jahr 2008 beträgt der Besteuerungsanteil 56%. Daraus ergibt sich ein steuerfreier Anteil von 44%
                                                                                   (siehe Tabelle Seite 8).
                                                                                 2
                                                                                   siehe Fußnote 2 auf Seite 13
                                                                                 3
                                                                                   Auf die Darstellung der Ermittlung der abzugsfähigen Versicherungsbeiträge wird aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
16                                                                                                                                                                                                                      17
Warum wurde die Besteuerung                hilfevereins erstellen, ist Abgabeter-
Häufig gestellte Fragen   geändert?                                  min immer der 31. Dezember des Fol-
                                                                     gejahres.
                          Die Änderungen bei der Rentenbe-
                          steuerung durch das Alterseinkünfte-
                          gesetz beruhen auf einem Urteil des        Woher weiß denn das Finanzamt,
                          Bundesverfassungsgerichts. Das Ge-         wie hoch meine Rente ist, und
                          richt hat im Jahre 2002 entschieden,       muss ich tatsächlich eine Steuer-
                          dass die unterschiedliche Besteuerung
                                                                     erklärung bei meinem Finanzamt
                          von Beamtenpensionen und Renten
                          aus der gesetzlichen Rentenversiche-
                                                                     abgeben?
                          rung mit dem Gleichheitsgrundsatz
                          des Grundgesetzes unvereinbar ist.         Seit 2006 sind Rentenversicherer, Ver-
                                                                     sorgungswerke und private Versiche-
                                                                     rer verpflichtet, die Höhe der gezahl-
                          Woher weiß ich denn, ob ich                ten Leistungen an die Zentrale Stelle
                          Steuern zahlen muss oder nicht?            (Deutsche Rentenversicherung Bund)
                                                                     zu melden. Diese gibt die Meldung an
                          Sie können sich an Ihr zuständiges Fi-     die Finanzämter weiter. Steuerpflichtig
                          nanzamt wenden, das Ihnen in Einzel-       ist zunächst jede Bürgerin bzw. jeder
                          fragen weiter hilft. Einen Überblick der   Bürger. Ob Sie auch tatsächlich Steu-
                          Thüringer Finanzämter finden Sie ab        ern zahlen müssen, hängt von Ihrem
                          Seite 23. Bei einer umfänglichen Be-       Gesamteinkommen ab.
                          ratung ist der Weg zum Steuerberater
                          oder zum Lohnsteuerhilfeverein emp-
                          fehlenswert.                               Ich bin Anfang 2005 in Rente ge-
                                                                     gangen. Gibt es eine Faustformel,
                                                                     an der ich mich orientieren kann?
                          Bis wann muss jährlich eine Steuer-
                          erklärung abgegeben werden?                Wer als Alleinstehender seit dem Jahr
                                                                     2005 oder früher eine Rente bezieht,
                                                                     wird derzeit in der Regel keine Steuern
                          Wenn Sie eine Steuererklärung abge-        zahlen müssen. Das gilt, wenn er nicht
                          ben müssen, ist diese grundsätzlich        mehr als 1.550 Euro an monatlicher
                          bis zum 31. Mai des Folgejahres (also      Rente aus der gesetzlichen Rentenver-
                          für 2013 bis zum 31.05.2014) beim          sicherung erhält und keine weiteren
                          Finanzamt einzureichen. Sollten Sie        Einkünfte etwa aus Vermietung und
                          Ihre Steuererklärung mit Hilfe eines       Verpachtung bezieht. Bei Verheirate-
                          Steuerberaters oder eines Lohnsteuer-      ten beträgt die Grenze 3.100 Euro.
18                                                                                                       19
Ich gehe erst 2024 in Rente.               Ich beziehe eine Betriebsrente.           Ich habe im Jahre 1999 eine                2025 auf 100 %. Die private Basis-Ren-
Wie wird meine Rente dann ver-             Wie wird diese ab 2005 ver-               kapitalbildende     Lebensversi-           te kann sowohl von Arbeitnehmern als
steuert? Was ändert sich jetzt für         steuert?                                  cherung abgeschlossen, die                 auch von Selbständigen und Beamten
                                                                                                                                abgeschlossen werden. Genau wie die
mich?                                                                                2014 fällig wird. Wird die Aus-
                                                                                                                                gesetzliche Rente wird sie bei Auszah-
                                           Hier ist die Rechtslage etwas schwieri-   zahlung versteuert?                        lung mit dem neuen Besteuerungsan-
Der Besteuerungsanteil der Rente be-       ger. Entscheidend für die Besteuerung                                                teil erfasst.
stimmt sich nach dem Jahr des Renten-      ist die Form der betrieblichen Alters-    Nein, die Kapitalauszahlung ist steu-
beginns. Bei einem Rentenbeginn im         versorgung (z.B Direktversicherung,       erfrei, wenn bestimmte Bedingungen
Jahr 2005 oder früher beträgt der Be-      Pensionskasse oder Direktzusage) und      erfüllt sind, zum Beispiel, wenn die       Ich habe eine Direktversicherung
steuerungsanteil 50 %. Wird erstmals       ob die Beiträge überwiegend aus ver-      Versicherung mindestens zwölf Jahre        in Form einer Rentenversiche-
nach dem Jahr 2005 eine Rente gezahlt,     steuertem oder aus unversteuertem         lief und wenigstens fünf Jahre lang Bei-   rung. Wie erfolgt in diesem Fall
steigt der Besteuerungsanteil für Neu-     Arbeitsentgelt geleistet wurden.          träge gezahlt wurden.
                                                                                                                                die Besteuerung?
rentner jährlich um 2 % (ab 2021 um
1 %). Danach beträgt der Besteue-
rungsanteil 52 % bei einem Renten-         Ich beziehe bereits seit 2000             Was versteht man unter der pri-            Für Direktversicherungen in Form einer
beginn im Jahr 2006, 54 % bei einem        eine private Rente. Wird diese            vaten Leibrente (sog. Rürup-               Rentenversicherung, die ab 2005 ab-
Rentenbeginn im Jahr 2007 und in der       seit dem Jahr 2005 auch höher             Rente)? Wie wird sie steuerlich            geschlossen wurden, gilt: Die Beiträge
letzten Stufe 100 % bei einem Ren-                                                                                              sind steuerfrei, soweit sie im Kalender-
                                           versteuert?                               behandelt?
tenbeginn ab dem Jahr 2040. Im Jahr                                                                                             jahr 4 % der Beitragsbemessungsgren-
2024 gehen somit 84 % Ihrer Rente in                                                                                            ze in der gesetzlichen Rentenversiche-
die steuerliche Berechnung ein; 16 %       Nein, im Gegensatz zur gesetzlichen       Das ist eine Form der privaten Alters-     rung zuzüglich 1.800 Euro nicht über-
werden in Euro als steuerfreier Anteil     Rente bleibt es hier bei der Ertragsan-   vorsorge, die steuerlich der gesetz-       steigen. Die Rentenzahlungen müssen
lebenslang festgeschrieben.                teilbesteuerung. Das bedeutet, dass       lichen Rente gleichgestellt wird. Sie      bei Inanspruchnahme dieser Steu-
                                           die Rente mit einem Prozentsatz der       darf unter anderem nicht vererblich,       erfreiheit in der Auszahlungsphase
Seit 2005 wird der Arbeitnehmeranteil      Besteuerung unterliegt, der sich nach     nicht übertragbar, nicht beleihbar,        grundsätzlich voll versteuert werden.
Ihrer Beiträge für die gesetzliche Ren-    dem Alter des Rentenbeziehers bei Be-     nicht veräußerbar und nicht kapita-
tenversicherung schrittweise steuer-       ginn der Rente richtet.                   lisierbar sein. Beiträge für die neue      Für Beiträge in vor dem 01.01.2005
frei gestellt. Es ist zu empfehlen , das                                             Basis-Rente, für die gesetzliche Rente,    abgeschlossene Direktversicherungen
dadurch gesparte Geld für eine private     Wenn Sie die private Rente seit Ihrem     für berufsständische Versorgungsein-       hatte der Arbeitnehmer bei Vorliegen
Altersvorsorge zu verwenden. Infor-        65. Lebensjahr beziehen, dann beträgt     richtungen und landwirtschaftliche         bestimmter Voraussetzungen im Jahr
mieren Sie sich vor allem über geför-      ab 2005 der steuerpflichtige Anteil       Alterskassen können bei Alleinstehen-      2005 ein Wahlrecht, weiterhin eine
derte Altersvorsorgeprodukte wie die       18 %.                                     den schrittweise maximal bis zu einer      Pauschalversteuerung mit 20 % durch
Riester-Rente, die neue private Leib-                                                Summe von 20.000 Euro, im Jahr 2013        den Arbeitgeber vornehmen zu lassen
rente oder eine betriebliche Altersver-                                              höchstens 76 % = 15.200 Euro steuer-       oder die Steuerfreiheit in Anspruch zu
sorgung. Auch die Rentenversicherer,                                                 lich geltend gemacht werden. Bei Ver-      nehmen. Die getroffene Entscheidung
private Anbieter oder Verbraucherzen-                                                heirateten sind es 40.000 Euro, im Jahr    wirkt für die steuerliche Behandlung
tralen helfen Ihnen dabei weiter.                                                    2013 höchstens 76 % = 30.400 Euro.         der Beiträge fort. Die Besteuerung
                                                                                     Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahre    der Renten in der Auszahlungsphase
20                                                                                                                                                                   21
richtet sich nach der steuerlichen Be-      Werden Beamten- und Werks-
handlung der Beiträge in der Einzah-        pensionen seit 2005 vom Staat            Übersicht der Thüringer Finanzämter
lungsphase.                                 höher versteuert?
                                            Nein, die Beamten- und Werkspensio-
Ich beziehe seit Anfang 2013                nen waren bisher schon voll steuer-      Finanzamt Altenburg                                               03447 - 593 0
eine Witwenrente. Wie erfolgt die           pflichtig, abgesehen vom Versorgungs-
Besteuerung, wenn mein verstor-             freibetrag. Mit den neuen Regelungen
                                            werden gesetzliche Renten und Pen-       Wenzelstraße 45
bener Ehemann zuvor noch keine
                                            sionen nach und nach gleichgestellt,     04600 Altenburg
Rente erhalten hat? Werden die              und deshalb wird der Versorgungs-
Steuern wie beim Arbeitslohn                freibetrag bis 2040 schrittweise ab-     poststelle@finanzamt-altenburg.thueringen.de
direkt einbehalten oder muss ich            geschafft. Wer erstmals in 2013 eine
eine Steuererklärung abgeben?               Pension bezogen hat, für den wird ein    zuständig für: Landkreis Altenburger Land, Landkreis Greiz - südlicher Teil
                                            Versorgungsfreibetrag von maximal
Die Witwenrente gehört ebenfalls zum        2.040 Euro lebenslang festgeschrie-
steuerpflichtigen Einkommen. Da Ihr         ben. Für Pensionäre hat sich ab 2005     Finanzamt Eisenach                                               03691 - 687 0
Ehemann zuvor noch keine Rente be-          die Werbungskostenpauschale von
zogen hat, entscheidet das Jahr, in         920 auf 102 Euro verringert. Um Här-
dem Sie die Witwenrente erstmalig           ten auszugleichen, gibt es stattdessen   Ernst-Thälmann-Straße 70
bekommen, über deren steuerpflich-          zunächst einen individuellen auf Dauer   99817 Eisenach
tigen Anteil. Da Sie die Witwenrente        gleichbleibenden Zuschlag zum Ver-
erstmals im Jahr 2013 bezogen ha-           sorgungsfreibetrag. Im Jahr 2013 be-     poststelle@finanzamt-eisenach.thueringen.de
ben, beträgt der Besteuerungsanteil         trägt dieser 612 Euro.
66 % der Jahresbruttorente. Der steu-                                                zuständig für: kreisfreie Stadt Eisenach, Wartburgkreis
erfreie Anteil wird in Euro festgeschrie-
ben und gilt dann bis zum Ende dieses
Rentenbezugs. Die Steuern werden                                                     Finanzamt Erfurt                                              0361 - 37 82 410
nicht direkt bei Auszahlung der Rente
abgezogen. Sofern Sie neben der Wit-
wenrente noch Arbeitslohn beziehen,                                                  August-Röbling-Straße 10
von dem ein Steuerabzug vorgenom-                                                    99091 Erfurt
men wurde, sind Sie verpflichtet eine
Steuererklärung abzugeben, wenn die                                                  poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de
Rente mehr als 775 Euro im Jahr be-
trägt.                                                                               zuständig für: kreisfreie Stadt Erfurt, Landkreis Sömmerda

22                                                                                                                                                                 23
Finanzamt Gera                                                       0365 - 639 0   Finanzamt Jena                                                   03641 - 378 0

Hermann-Drechsler-Straße 1                                                          Leutragraben 8
07548 Gera                                                                          07743 Jena

poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de                                             poststelle@finanzamt-jena.thueringen.de

zuständig für: kreisfreie Stadt Gera, Landkreis Greiz - nördlicher Teil             zuständig für: kreisfreie Stadt Jena, Saale-Holzland-Kreis,
                                                                                    kreisfreie Stadt Weimar, Landkreis Weimarer Land

Finanzamt Gotha                                                      03621 - 33 0
                                                                                    Finanzamt Mühlhausen                                             03601 - 456 0

Reuterstraße 2a
99867 Gotha                                                                         Martinistraße 22
                                                                                    99974 Mühlhausen
poststelle@finanzamt-gotha.thueringen.de
                                                                                    poststelle@finanzamt-muehlhausen.thueringen.de
zuständig für: Landkreis Gotha
                                                                                    zuständig für: Unstrut-Hainich-Kreis, Landkreis Eichsfeld

Finanzamt Ilmenau                                                   03677 - 861 0
                                                                                    Finanzamt Pößneck                                                03647 - 446 0

Wallgraben 1
98693 Ilmenau                                                                       Gerberstraße 65
                                                                                    07381 Pößneck
poststelle@finanzamt-ilmenau.thueringen.de
                                                                                    poststelle@finanzamt-poessneck.thueringen.de
zuständig für: Ilm-Kreis
                                                                                    zuständig für: Saale-Orla-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

24                                                                                                                                                              25
Finanzamt Sondershausen                                          03632 - 742 0

Schillerstraße 6
99706 Sondershausen

poststelle@finanzamt-sondershausen.thueringen.de

zuständig für: Kyffhäuser-Kreis und Landkreis Nordhausen

Finanzamt Sonneberg                                              03675 - 884 0

Köppelsdorfer-Straße 86
96515 Sonneberg

poststelle@finanzamt-sonneberg.thueringen.de

zuständig für: Landkreis Sonneberg und Landkreis Hildburghausen

Finanzamt Suhl                                                     03681 - 73 0

Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

poststelle@finanzamt-suhl.thueringen.de

zuständig für: kreisfreie Stadt Suhl und Landkreis Schmalkalden-Meiningen

In jedem Thüringer Finanzamt ist eine Servicestelle eingerichtet. Die Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen bei der Auswahl der Steuererklärungsvor-
drucke und beantworten Ihnen allgemeine Fragen, unter anderem zum Ausfül-
len der Vordrucke, über notwendige Belege und zur Abgabepflicht einer Steuer-
erklärung.
26
www.thueringen.de

Stand:
Januar 2014
3. Auflage

Herausgeber:
Thüringer Finanzministerium
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Tel. 0361 - 37 96 051
E-Mail: Kommunikation@tfm.thueringen.de

Fotos:
Titel [racorn], 2013
Seite 18 [Aaron Amat], 2013;
Benutzung unter Lizenz von shutterstock.com

Druck:
Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Hinweis:
Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Finanz-
ministeriums kostenlos herausgegeben. Sie darf nicht für Wahlwerbung politi-
scher Parteien oder Gruppen eingesetzt werden.

28
Sie können auch lesen