Steuerwegweiser zur Besteuerung von Alterseinkünften
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Vorwort Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, unser Steuerrecht unterliegt einem Ziel der Ihnen nun vorliegenden Neu- steten Wandel. Der Bedarf an verlässli- auflage ist es, genau dieser Verunsi- chen Informationen ist verständlicher- cherung weiter entgegen zu treten. weise sehr groß. Ich freue mich daher, Hier erhalten Sie Hinweise und können Ihnen die mittlerweile 3. Auflage des anhand von Berechnungsbeispielen Steuerwegweisers zur Besteuerung überschlägig nachprüfen, ob Sie eine von Alterseinkünften präsentieren zu Einkommensteuererklärung abgeben können. müssen oder nicht. Da jeder einzelne von Ihnen unterschiedliche Lebenswe- Die Erstausgabe wurde anlässlich des ge beschritten hat, kann dieser Weg- neuen Alterseinkünftegesetzes heraus weiser nur ein Leitfaden sein. Um Ihre gegeben. Dieses Gesetz regelt ab dem individuellen Belange genau begut- Jahr 2005 die einkommensteuerliche achten zu können, wenden Sie sich am Behandlung von Altersbezügen neu. besten an Ihr zuständiges Finanzamt. Viele Rentnerinnen und Rentner Mit freundlichen Grüßen sind seitdem verunsichert und fra- gen sich, ob sie aufgrund der ge- setzlichen Änderungen erstmals seit ihrem Renteneintritt eine Einkom- Dr. Wolfgang Voß mensteuererklärung abgeben und Thüringer Finanzminister Steuern zahlen müssen.
Inhaltsverzeichnis Wie werden Renten ab dem Jahr 2005 besteuert? 8 Müssen alle Rentnerinnen und Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? 10 Ab welcher Rentenhöhe werden Steuern fällig? 10 Beispiel: Rentenbezieher ohne weitere Einkünfte 12 Beispiel: Rentenbezieher mit weiteren Einkünften 14 Beispiel: Ehepaar mit Bezügen aus Rente und Arbeitslohn 16 Fragen und Antworten zur Besteuerung von Alterseinkünften 18 Übersicht der Thüringer Finanzämter 23 duale Ausbildung und duales Studium in der Thüringer Steuerverwaltung 7
Staffelung der Besteuerungsanteile nach Rentenbeginn Wie werden Renten ab dem Jahr des Besteuerungs- Jahr des Besteuerungs- Jahr 2005 besteuert? Rentenbeginns 2029 anteil in Prozent 89 Rentenbeginns 2035 anteil in Prozent 95 2030 90 2036 96 Die Rentenbesteuerung wurde ab dem Als Rentenbeginn wird der Zeitpunkt 2031 91 2037 97 Jahr 2005 reformiert. Liegt der Renten- bezeichnet, ab dem die Rente tatsäch- 2032 92 2038 98 beginn vor dem Jahr 2006 beträgt der lich bewilligt wurde. Dieses Datum wird Besteuerungsanteil 50 % für Renten regelmäßig im Rentenbescheid ausge- 2033 93 2039 99 und andere Leistungen aus den ge- wiesen. Wird die Rente später erhöht 2034 94 2040 100 setzlichen Rentenversicherungen, den oder herabgesetzt, weil zum Beispiel landwirtschaftlichen Alterskassen und andere Einkünfte angerechnet werden, Der steuerfreie Teil der Rente gilt für Im Jahr 2013 beträgt die Jahresbrutto- den berufsständischen Versorgungs- stellt dies keine neue Rente dar. Es gilt die gesamte Laufzeit der Rente. Bemes- rente aufgrund der laufenden Renten- einrichtungen. weiterhin der ursprünglich ermittelte sungsgrundlage für den steuerfreien anpassungen 12.607 Euro. Wird von Besteuerungsanteil. Der Besteuerungs- Teil der Rente ist die Jahresbruttoren- der Jahresbruttorente der festgeschrie- Für Renten, die erstmals ab dem Jahr anteil richtet sich auch dann nach dem te in dem Jahr, das dem Jahr des Ren- bene steuerfreie Teil der Rente von 2006 gezahlt wurden, steigt der Be- ursprünglichen Rentenbeginn, wenn tenbeginns folgt. Da bei regelmäßigen 6.000 Euro abgezogen, bleibt für das steuerungsanteil jährlich um 2 % (ab die Rentenempfänger nicht identisch Rentenanpassungen nach §§ 65, 254c Jahr 2013 ein steuerpflichtiger Anteil 2021 um 1 %). Die vollständige Einbe- sind (z. B. eine Witwenrente oder Wai- SGB VI keine Neuberechnung des steu- von 6.607 Euro. ziehung von Renten in die Besteuerung senrente folgt einer Altersrente nach). erfreien Teils der Rente erfolgt, ist der wird im Jahr 2040 erreicht sein. sog. Anpassungsbetrag in voller Höhe Ändert sich der Jahresbetrag der Ren- bei der Ermittlung der Einkünfte zu be- te und handelt es sich hierbei um eine Staffelung der Besteuerungsanteile nach Rentenbeginn rücksichtigen. Die Jahresbruttorente außerordentliche Änderung (z. B. Erhö- Jahr des Besteuerungs- Jahr des Besteuerungs- beinhaltet auch die bei der Auszahlung hung oder Kürzung wegen Anrechnung Rentenbeginns anteil in Prozent Rentenbeginns anteil in Prozent einbehaltenen eigenen Beitragsanteile anderer Einkünfte), so ist der steuer- bis 2005 50 2017 74 zur Kranken- und Pflegeversicherung. freie Teil der Rente neu zu ermitteln. ab 2006 52 2018 76 2007 54 2019 78 Beispiel 1 Auch Rentennachzahlungen oder Ren- Ein Rentner, der schon im Jahr 2004 tenrückzahlungen können zu einer 2008 56 2020 80 Rente bezog, erhielt im Jahr 2005 eine Neuberechnung führen. Die Neube- 2009 58 2021 81 Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Da rechnung des steuerfreien Teils der 2010 60 2022 82 der Rentenbeginn vor dem Jahr 2006 Rente erfolgt mit dem bisher maßgeb- 2011 62 2023 83 lag, unterliegen 50 Prozent der Rente lichen Prozentsatz, der sich nach dem 2012 64 2024 84 der Besteuerung. Der steuerfreie Teil erstmaligen Rentenbezug richtet. 2013 66 2025 85 der Rente beträgt damit 6.000 Euro. Dieser Betrag wird festgeschrieben Diese Regelungen gelten entspre- 2014 68 2026 86 und gilt dann bis zum Lebensende, chend für Renten wegen verminderter 2015 70 2027 87 auch wenn die Rente aufgrund einer Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenen- 2016 72 2028 88 allgemeinen Rentenerhöhung steigt. renten. 8 9
a) Rentnerinnen und Rentner, die b) Rentnerinnen und Rentner, die Müssen alle Rentnerinnen und Rentner neben ihrer Rente keine weite- weitere Einkünfte erzielen eine Steuererklärung abgeben? ren Einkünfte erzielen Im Jahr 2005 musste ein alleinstehen- Neben der Rente können beispielswei- Rentner waren auch vor dem Jahr der Rentner für eine Jahresbruttorente se Einnahmen aus Kapitalvermögen Anhebung des Grundfreibetrags 2005 schon in bestimmten Fällen von ca. 19.000 Euro keine Steuern zah- (z.B. Zinsen auf ein Sparbuch) oder verpflichtet, eine Einkommensteuer- Jahr Grundfrei- Grundfrei- len, wenn er keine weiteren Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung erklärung abzugeben, zum Beispiel betrag betrag bei erzielte. Bei Verheirateten, die keine bzw. der Verpachtung landwirtschaft- bei einer sehr hohen Rente oder zusammen weiteren Einkünfte beziehen, verdop- lich genutzter Flächen erzielt werden. weiteren Einkünften. Ob ein Rent- veranlagten pelt sich dieser Betrag. Einnahmen aus Kapitalvermögen sind ner ab dem Jahr 2005 regelmäßig Ehegatten bis einschließlich 2008 als Einkünfte eine Einkommensteuererklärung abge- 2005 Bezog ein alleinstehender Rentner erst- zu berücksichtigen, soweit sie über ben muss, ist im Einzelfall zu prüfen. bis 2008 7.664 € 15.329 € mals im Jahr 2013 eine Rente, waren dem Betrag von 801 Euro bei Alleinste- 2009 7.834 € 15.668 € aufgrund der Erhöhung des Besteue- henden bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten Ein alleinstehender Rentner, der kei- rungsanteils auf 66 Prozent bereits ab (bis einschließlich 2006: 1.421 Euro ne weiteren Einnahmen erzielt, ist nur ab 2010 8.004 € 16.008 € einer Jahresbruttorente von ca. 14.800 bzw. 2.842 Euro) liegen. Ab dem Jahr dann zur Abgabe einer Einkommen- ab 2013 8.130 € 16.260 € Euro in diesem Jahr Steuern zu zahlen. 2009 wird die Einkommensteuer auf steuerklärung für die Jahre 2005 bis Allerdings werden im Jahr des Renten- Kapitaleinkünfte grundsätzlich durch 2008 verpflichtet, wenn der steuer- ab 2014 8.354 € 16.708 € beginns meist auch andere Einkünfte einen Steuerabzug mit abgeltender pflichtige Anteil der Rente abzüglich (z.B. Arbeitslohn) bezogen. In diesen Wirkung (sog. Abgeltungsteuer) erho- der Werbungskosten mehr als 7.664 Fällen sind die Ausführungen unter ben. Einkünfte aus Kapitalvermögen Euro beträgt. Bei zusammen veranlag- b) bzw. c) zu beachten. sind deshalb ab 2009 grundsätzlich ten Ehegatten erhöht sich der Betrag nicht mehr als Einkünfte im Rahmen auf 15.329 Euro. Ab welcher der Einkommensteuerveranlagung zu Aufgrund der Anhebung des Grund- Rentenhöhe werden berücksichtigen. freibetrags erhöhten sich die Beträge Steuern fällig? Werden Einnahmen aufgrund von Vor- in dem Jahr 2009 auf 7.834 / 15.668 trägen an einer Volkshochschule oder Euro, ab 2010 auf 8.004 / 16.008 Euro, Die Beantwortung der Frage, ob und in als Übungsleiter eines gemeinnützi- ab 2013 auf 8.130 / 16.260 Euro und welcher Höhe Steuern zu zahlen sind, gen Sportvereins erzielt, sind diese ab 2014 auf 8.354 / 16.708 Euro. ist von vielen Faktoren abhängig, bei- Einnahmen grundsätzlich bis zur Höhe spielsweise von der Höhe der Einnah- von 2.400 Euro (bis 2012: 2.100 Euro, Darüber hinaus sind Bürgerinnen und men, vom Alter und Familienstand, von bis 2006: 1.848 Euro) je Kalenderjahr Bürger zur Abgabe einer Einkommen- der Höhe der Krankenversicherungs- steuerfrei (sog. Übungsleiterpauscha- steuererklärung verpflichtet, wenn das beiträge sowie von etwaigen steuerli- le). Bei Einnahmen aus anderen ne- Finanzamt sie hierzu auffordert. chen Abzugsbeträgen (z. B. Pauschbe- benberuflichen Tätigkeiten im Dienst träge für behinderte Menschen). oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gemein- 10 11
de) oder eines gemeinnützigen Ver- Berechnung des zu versteuernden Gesamtbetrag eins kommt eine Steuerbefreiung bis Beispiel: Einkommens der Einkünfte 9.198 € zu 720 Euro pro Jahr (ab 2007 - 2012: Einkünfte aus Vermietung und Rentenbezieher Sonderaus- 500 Euro) in Betracht. Verpachtung gabenpausch- Arbeitslohn aus einer geringfügigen ohne weitere Einnahmen 3.500 € betrag - 36 € Beschäftigung (z.B. als Reinigungs- Einkünfte Werbungs- kosten - 1.000 € Versichrungs- beiträge kraft oder Zeitungsausträger), für den Einkünfte 2.500 € +2.500 € Krankenver- 1.280 € der Arbeitgeber eine pauschale Lohn- sicherung steuer zahlt, ist nicht bei der Ermitt- Sonstige Einkünfte lung der Einkünfte zu berücksichtigen. Beispiel 2 Pflegever- 320 € Bruttobetrag sicherung Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Ein 73-jähriger, alleinstehender Rent- Rente1 15.600 € Arbeitgeber von der Pauschalierungs- ner (R) hat im Jahr 2013 (Rentenbginn: Privathaft- 100 € möglichkeit keinen Gebrauch macht 2004) folgende Einnahmen und Auf- festgeschrie- pflicht und die Lohnsteuer nach den indivi- wendungen: bener steuer- Summe 1.700 € - 1.700 € duellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen freier Anteil 50 % - 7.800 € Zu versteuern- des Rentners ermittelt. In diesen Fäl- des Einkom- 7.462 € len ist der Arbeitslohn abzüglich der Einnahmen und Aufwendungen Werbungsko- men (z.v.E.) Werbungskosten oder des Werbungs- sten (Pausch- Altersrente aus gesetzlicher (geringer als kosten-Pauschbetrags von 1.000 Euro betrag) - 102 € Rentenversicherung 8.130 €) (bis 2010: 920 Euro) als Einkünfte aus Einkünfte 7.698 € +7.698 € Jahresbruttorente Steuer 0€ nichtselbständiger Arbeit zu erfassen. Summe der 1.300 €/Monat: 15.600 € Einkünfte 10.198 € gesetzliche Krankenver- sicherung (pro Jahr): 1.280 € Altersentla- Obwohl entsprechend der Berechnung stungsbetrag 2 gesetzliche Pflegeversi- keine Einkommensteuer festgesetzt [40 % der cherung (pro Jahr): 320 € wird, ist R gemäß § 25 des Einkom- „Nicht-Alters- mensteuergesetzes in Verbindung mit Vermietung einer Wohnung: einkünfte“, § 56 Nummer 2 Buchstabe a der Einkom- Mieteinnahmen 3.500 € also 40 % von mensteuer-Durchführungsverordnung 2.500 €; max. Werbungskosten 1.000 € zur Abgabe einer Einkommensteuer-Er- 1.900 €] - 1.000 € klärung für das Jahr 2013 verpflichtet, sonstige Versicherungen: Gesamtbetrag weil der Gesamtbetrag der Einkünfte Privathaftpflicht: 100 € der Einkünfte 9.198 € 8.130 Euro übersteigt. 1 Aus Vereinfachungsgründen werden Rentenanpassungsbeträge vernachlässigt. 2 Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag. Er wird gewährt, wenn der Steuerpflichtige vor dem Beginn des Kalender- jahres, für das das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, das 64. Lebensjahr vollendet hat. Er wird nur für Einkünfte ge- währt, die keine Alterseinkünfte sind (z.B. Arbeitslohn, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Ein Antrag beim Finanzamt ist nicht notwendig. Bis zum Jahr 2040 wird der Altersentlastungsbetrag auf 0 Euro abgeschmolzen. Von der Minderung sind nur Personen betroffen, die nach dem Jahr 2004 das 64. Lebensjahr vollenden. 12 13
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (R) Beispiel: Beitrag gesetzliche Einnahmen 1.500 € Krankenversicherung/ Rentenbezieher davon steuerfrei § 3 Nr. 26 EStG (max. 2.400 €) - 1.500 € Jahr (R): 1.673 € Einkünfte 0€ 0€ mit weiteren Beitrag gesetzliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (EF) Einkünften Pflegeversicherung/ Einnahmen 2.500 € Jahr (R): 419 € Werbungskosten (Pauschbetrag) - 1.000 € Jahresbruttorente (EF) Einkünfte 1.500 € + 1.500 € 900 €/Monat: 10.800 € Einkünfte aus Kapitalvermögen Keine Berücksichtigung, da sie der Abgeltungsteuer unterliegen. Beitrag gesetzliche Einkünfte 0€ Krankenversicherung/ Jahr (EF): 886 € Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einnahmen 2.000 € Beitrag gesetzliche Beispiel 3 Pflegeversicherung/Jahr Werbungskosten - 1.500 € Der 70-jährige Rentner (R) und seine (EF): 221 € Einkünfte 500 € + 500 € gleichaltrige Ehefrau (EF) haben im Sonstige Einkünfte (R) gemeinsames Sparbuch Jahr 2013 (Rentenbeginn bei beiden Bruttobetrag Rente 20.400 € Eheleuten 2008) folgende Einnahmen Zinsen (die Bank hat da- - festgeschriebener steuerfreier Anteil 44 % 1 - 8.976 € und Aufwendungen. von 25 % als sog. Abgel- - Werbungskosten (Pauschbetrag) - 102 € tungsteuer einbehalten) 2.000 € Einkünfte 11.322 € + 11.322 € Einnahmen und Aufwendungen Vermietung einer Wohnung Sonstige Einkünfte (EF) Vortragstätigkeit des R an der Mieteinnahmen 2.000 € Bruttobetrag Rente 10.800 € Volkshochschule Werbungskosten 1.500 € - festgeschriebener steuerfreier Anteil 44 % 1 - 4.752 € Honorar/Jahr: 1.500 € - Werbungskosten (Pauschbetrag) - 102 € sonstige Versicherungen Einkünfte 5.946 € + 5.946 € Arbeitslohn der EF Privathaftpflicht: 100 € Summe der Einkünfte 19.268 € aus einer geringfügigen 2.500 € Kfz-Haftpflicht: 150 € Altersentlastungsbetrag [35,2 % der „Nicht-Alterseinkünfte“, Beschäftigung/Jahr also 35,2 % von 2.000 €; max. 1.672 €]2 - 704 € 2.500 € (keine Pauscha- Gesamtbetrag der Einkünfte 18.564 € lierung der Lohnsteuer), Die Ausführungen und Berechnungen Sonderausgabenpauschbetrag - 72 € die einbehaltene Lohn- steuer beträgt 0€ auf der nächsten Seite zeigen, dass Versicherungsbeiträge insbesondere Empfänger von kleinen Krankenversicherung 2.559 € Altersrente und mittleren Renten ohne bzw. mit Pflegeversicherung 640 € (gesetzlicher Rentenversicherung): nur geringfügigen Nebeneinkünften Privathaftpflichtversicherung/ Kfz-Haftpflicht 250 € Jahresbruttorente (R): auch in Zukunft keine Steuern auf ihre Summe 3.449 € - 3.449 € 1.700 €/Monat 20.400 € Renten zahlen müssen. Zu versteuerndes Einkommen (geringer als 16.260 €) 15.043 € Steuer 0€ 14 15 1 Aufgrund des Rentenbeginns im Jahr 2008 beträgt der Besteuerungsanteil 56 %. Daraus ergibt sich ein steuerfreier Anteil von 44 % (siehe Tabelle Seite 8). 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 13
c) Ehegatten, bei denen der eine Berechnung des zu versteuernden Einkommens Arbeitslohn und der andere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (EF) eine Alters- oder Erwerbs- Einnahmen 26.000 € minderungsrente bezieht Werbungskosten (Pauschbetrag) - 1.000 € Einnahmen und Aufwendungen Etwas anders ist die Situation bei Ehe- Einkünfte 25.000 € + 25.000 € Arbeitslohn der EF gatten, von denen einer berufstätig ist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (EF) Jahresbruttolohn und der andere bereits eine Alters- bzw. Einnahmen 3.500 € (2.166,67 €/Monat): 26.000 € Erwerbsminderungsrente bezieht. In Werbungskosten - 3.000 € diesen Fällen kann es erstmalig zur Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung/Jahr 2.457 € Einkünfte 500 € + 500 € Zahlung von Einkommensteuer oder zu einer höheren Einkommensteuer als in Beitrag zur gesetzlichen Sonstige Einkünfte (R) den Vorjahren kommen. Krankenversicherung/ Bruttobetrag Rente 10.800 € Jahr 2.132 € - festgeschriebener steuerfreier Anteil 44 % 1 - 4.752 € Beitrag zur gesetzlichen - Werbungskosten (Pauschbetrag) - 102 € Beispiel: Pflegeversicherung/Jahr 267 € Einkünfte 5.946 € + 5.946 € Beitrag zur gesetzlichen Summe der Einkünfte 31.446 € Ehepaar mit Arbeitslosenver- sicherung /Jahr 390 € kein Altersentlastungsbetrag, da EF das 64. Lebens- Bezügen aus Rente Lohnsteuer-Abzug jahr noch nicht vollendet hat und R nur Altersein- künfte bezieht2 und Arbeitslohn (Steuerklasse III): Altersrente des R 710 € Gesamtbetrag der Einkünfte 31.446 € (gesetzlichen Rentenversicherung) Sonderausgabenpauschbetrag - 72 € Jahresbruttorente Versicherungsbeiträge Beispiel 4 (900 €/Monat): 10.800 € Rentenversicherung 1.278 € Der 70-jährige Rentner (R) und seine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 3.018 € 62-jährige Ehefrau (EF) haben im Jahr Krankenversicherung/ Pflegeversicherung 488 € 2013 (Rentenbeginn von R 2008) fol- Jahr 886 € sonstige beschränkt abzugsfähige Versicherungen gende Einnahmen und Aufwendungen. Beitrag zur gesetzlichen (hier: Arbeitslosen-/Privathaftpflichtversicherung) 294 € Pflegeversicherung/Jahr 221 € Summe 3 5.078 € - 5.078 € Vermietung einer Wohnung Zu versteuerndes Einkommen 26.296 € der EF Steuer 1.874 € Mieteinnahmen 3.500 € Entsprechend der Berechnung auf der bereits gezahlte Lohnsteuer - 710 € nächsten Seite ist nach Abzug der ge- Werbungskosten 3.000 € Nachzahlung an das Finanzamt 1.164 € zahlten Lohnsteuer i.H.v. 710 Euro ein sonstige Versicherungen Betrag von 1.164 Euro nachzuzahlen. Privathaftpflicht 250 € 1 Aufgrund des Rentenbeginns im Jahr 2008 beträgt der Besteuerungsanteil 56%. Daraus ergibt sich ein steuerfreier Anteil von 44% (siehe Tabelle Seite 8). 2 siehe Fußnote 2 auf Seite 13 3 Auf die Darstellung der Ermittlung der abzugsfähigen Versicherungsbeiträge wird aus Vereinfachungsgründen verzichtet. 16 17
Warum wurde die Besteuerung hilfevereins erstellen, ist Abgabeter- Häufig gestellte Fragen geändert? min immer der 31. Dezember des Fol- gejahres. Die Änderungen bei der Rentenbe- steuerung durch das Alterseinkünfte- gesetz beruhen auf einem Urteil des Woher weiß denn das Finanzamt, Bundesverfassungsgerichts. Das Ge- wie hoch meine Rente ist, und richt hat im Jahre 2002 entschieden, muss ich tatsächlich eine Steuer- dass die unterschiedliche Besteuerung erklärung bei meinem Finanzamt von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversiche- abgeben? rung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist. Seit 2006 sind Rentenversicherer, Ver- sorgungswerke und private Versiche- rer verpflichtet, die Höhe der gezahl- Woher weiß ich denn, ob ich ten Leistungen an die Zentrale Stelle Steuern zahlen muss oder nicht? (Deutsche Rentenversicherung Bund) zu melden. Diese gibt die Meldung an Sie können sich an Ihr zuständiges Fi- die Finanzämter weiter. Steuerpflichtig nanzamt wenden, das Ihnen in Einzel- ist zunächst jede Bürgerin bzw. jeder fragen weiter hilft. Einen Überblick der Bürger. Ob Sie auch tatsächlich Steu- Thüringer Finanzämter finden Sie ab ern zahlen müssen, hängt von Ihrem Seite 23. Bei einer umfänglichen Be- Gesamteinkommen ab. ratung ist der Weg zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfeverein emp- fehlenswert. Ich bin Anfang 2005 in Rente ge- gangen. Gibt es eine Faustformel, an der ich mich orientieren kann? Bis wann muss jährlich eine Steuer- erklärung abgegeben werden? Wer als Alleinstehender seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente bezieht, wird derzeit in der Regel keine Steuern Wenn Sie eine Steuererklärung abge- zahlen müssen. Das gilt, wenn er nicht ben müssen, ist diese grundsätzlich mehr als 1.550 Euro an monatlicher bis zum 31. Mai des Folgejahres (also Rente aus der gesetzlichen Rentenver- für 2013 bis zum 31.05.2014) beim sicherung erhält und keine weiteren Finanzamt einzureichen. Sollten Sie Einkünfte etwa aus Vermietung und Ihre Steuererklärung mit Hilfe eines Verpachtung bezieht. Bei Verheirate- Steuerberaters oder eines Lohnsteuer- ten beträgt die Grenze 3.100 Euro. 18 19
Ich gehe erst 2024 in Rente. Ich beziehe eine Betriebsrente. Ich habe im Jahre 1999 eine 2025 auf 100 %. Die private Basis-Ren- Wie wird meine Rente dann ver- Wie wird diese ab 2005 ver- kapitalbildende Lebensversi- te kann sowohl von Arbeitnehmern als steuert? Was ändert sich jetzt für steuert? cherung abgeschlossen, die auch von Selbständigen und Beamten abgeschlossen werden. Genau wie die mich? 2014 fällig wird. Wird die Aus- gesetzliche Rente wird sie bei Auszah- Hier ist die Rechtslage etwas schwieri- zahlung versteuert? lung mit dem neuen Besteuerungsan- Der Besteuerungsanteil der Rente be- ger. Entscheidend für die Besteuerung teil erfasst. stimmt sich nach dem Jahr des Renten- ist die Form der betrieblichen Alters- Nein, die Kapitalauszahlung ist steu- beginns. Bei einem Rentenbeginn im versorgung (z.B Direktversicherung, erfrei, wenn bestimmte Bedingungen Jahr 2005 oder früher beträgt der Be- Pensionskasse oder Direktzusage) und erfüllt sind, zum Beispiel, wenn die Ich habe eine Direktversicherung steuerungsanteil 50 %. Wird erstmals ob die Beiträge überwiegend aus ver- Versicherung mindestens zwölf Jahre in Form einer Rentenversiche- nach dem Jahr 2005 eine Rente gezahlt, steuertem oder aus unversteuertem lief und wenigstens fünf Jahre lang Bei- rung. Wie erfolgt in diesem Fall steigt der Besteuerungsanteil für Neu- Arbeitsentgelt geleistet wurden. träge gezahlt wurden. die Besteuerung? rentner jährlich um 2 % (ab 2021 um 1 %). Danach beträgt der Besteue- rungsanteil 52 % bei einem Renten- Ich beziehe bereits seit 2000 Was versteht man unter der pri- Für Direktversicherungen in Form einer beginn im Jahr 2006, 54 % bei einem eine private Rente. Wird diese vaten Leibrente (sog. Rürup- Rentenversicherung, die ab 2005 ab- Rentenbeginn im Jahr 2007 und in der seit dem Jahr 2005 auch höher Rente)? Wie wird sie steuerlich geschlossen wurden, gilt: Die Beiträge letzten Stufe 100 % bei einem Ren- sind steuerfrei, soweit sie im Kalender- versteuert? behandelt? tenbeginn ab dem Jahr 2040. Im Jahr jahr 4 % der Beitragsbemessungsgren- 2024 gehen somit 84 % Ihrer Rente in ze in der gesetzlichen Rentenversiche- die steuerliche Berechnung ein; 16 % Nein, im Gegensatz zur gesetzlichen Das ist eine Form der privaten Alters- rung zuzüglich 1.800 Euro nicht über- werden in Euro als steuerfreier Anteil Rente bleibt es hier bei der Ertragsan- vorsorge, die steuerlich der gesetz- steigen. Die Rentenzahlungen müssen lebenslang festgeschrieben. teilbesteuerung. Das bedeutet, dass lichen Rente gleichgestellt wird. Sie bei Inanspruchnahme dieser Steu- die Rente mit einem Prozentsatz der darf unter anderem nicht vererblich, erfreiheit in der Auszahlungsphase Seit 2005 wird der Arbeitnehmeranteil Besteuerung unterliegt, der sich nach nicht übertragbar, nicht beleihbar, grundsätzlich voll versteuert werden. Ihrer Beiträge für die gesetzliche Ren- dem Alter des Rentenbeziehers bei Be- nicht veräußerbar und nicht kapita- tenversicherung schrittweise steuer- ginn der Rente richtet. lisierbar sein. Beiträge für die neue Für Beiträge in vor dem 01.01.2005 frei gestellt. Es ist zu empfehlen , das Basis-Rente, für die gesetzliche Rente, abgeschlossene Direktversicherungen dadurch gesparte Geld für eine private Wenn Sie die private Rente seit Ihrem für berufsständische Versorgungsein- hatte der Arbeitnehmer bei Vorliegen Altersvorsorge zu verwenden. Infor- 65. Lebensjahr beziehen, dann beträgt richtungen und landwirtschaftliche bestimmter Voraussetzungen im Jahr mieren Sie sich vor allem über geför- ab 2005 der steuerpflichtige Anteil Alterskassen können bei Alleinstehen- 2005 ein Wahlrecht, weiterhin eine derte Altersvorsorgeprodukte wie die 18 %. den schrittweise maximal bis zu einer Pauschalversteuerung mit 20 % durch Riester-Rente, die neue private Leib- Summe von 20.000 Euro, im Jahr 2013 den Arbeitgeber vornehmen zu lassen rente oder eine betriebliche Altersver- höchstens 76 % = 15.200 Euro steuer- oder die Steuerfreiheit in Anspruch zu sorgung. Auch die Rentenversicherer, lich geltend gemacht werden. Bei Ver- nehmen. Die getroffene Entscheidung private Anbieter oder Verbraucherzen- heirateten sind es 40.000 Euro, im Jahr wirkt für die steuerliche Behandlung tralen helfen Ihnen dabei weiter. 2013 höchstens 76 % = 30.400 Euro. der Beiträge fort. Die Besteuerung Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahre der Renten in der Auszahlungsphase 20 21
richtet sich nach der steuerlichen Be- Werden Beamten- und Werks- handlung der Beiträge in der Einzah- pensionen seit 2005 vom Staat Übersicht der Thüringer Finanzämter lungsphase. höher versteuert? Nein, die Beamten- und Werkspensio- Ich beziehe seit Anfang 2013 nen waren bisher schon voll steuer- Finanzamt Altenburg 03447 - 593 0 eine Witwenrente. Wie erfolgt die pflichtig, abgesehen vom Versorgungs- Besteuerung, wenn mein verstor- freibetrag. Mit den neuen Regelungen werden gesetzliche Renten und Pen- Wenzelstraße 45 bener Ehemann zuvor noch keine sionen nach und nach gleichgestellt, 04600 Altenburg Rente erhalten hat? Werden die und deshalb wird der Versorgungs- Steuern wie beim Arbeitslohn freibetrag bis 2040 schrittweise ab- poststelle@finanzamt-altenburg.thueringen.de direkt einbehalten oder muss ich geschafft. Wer erstmals in 2013 eine eine Steuererklärung abgeben? Pension bezogen hat, für den wird ein zuständig für: Landkreis Altenburger Land, Landkreis Greiz - südlicher Teil Versorgungsfreibetrag von maximal Die Witwenrente gehört ebenfalls zum 2.040 Euro lebenslang festgeschrie- steuerpflichtigen Einkommen. Da Ihr ben. Für Pensionäre hat sich ab 2005 Finanzamt Eisenach 03691 - 687 0 Ehemann zuvor noch keine Rente be- die Werbungskostenpauschale von zogen hat, entscheidet das Jahr, in 920 auf 102 Euro verringert. Um Här- dem Sie die Witwenrente erstmalig ten auszugleichen, gibt es stattdessen Ernst-Thälmann-Straße 70 bekommen, über deren steuerpflich- zunächst einen individuellen auf Dauer 99817 Eisenach tigen Anteil. Da Sie die Witwenrente gleichbleibenden Zuschlag zum Ver- erstmals im Jahr 2013 bezogen ha- sorgungsfreibetrag. Im Jahr 2013 be- poststelle@finanzamt-eisenach.thueringen.de ben, beträgt der Besteuerungsanteil trägt dieser 612 Euro. 66 % der Jahresbruttorente. Der steu- zuständig für: kreisfreie Stadt Eisenach, Wartburgkreis erfreie Anteil wird in Euro festgeschrie- ben und gilt dann bis zum Ende dieses Rentenbezugs. Die Steuern werden Finanzamt Erfurt 0361 - 37 82 410 nicht direkt bei Auszahlung der Rente abgezogen. Sofern Sie neben der Wit- wenrente noch Arbeitslohn beziehen, August-Röbling-Straße 10 von dem ein Steuerabzug vorgenom- 99091 Erfurt men wurde, sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn die poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de Rente mehr als 775 Euro im Jahr be- trägt. zuständig für: kreisfreie Stadt Erfurt, Landkreis Sömmerda 22 23
Finanzamt Gera 0365 - 639 0 Finanzamt Jena 03641 - 378 0 Hermann-Drechsler-Straße 1 Leutragraben 8 07548 Gera 07743 Jena poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de poststelle@finanzamt-jena.thueringen.de zuständig für: kreisfreie Stadt Gera, Landkreis Greiz - nördlicher Teil zuständig für: kreisfreie Stadt Jena, Saale-Holzland-Kreis, kreisfreie Stadt Weimar, Landkreis Weimarer Land Finanzamt Gotha 03621 - 33 0 Finanzamt Mühlhausen 03601 - 456 0 Reuterstraße 2a 99867 Gotha Martinistraße 22 99974 Mühlhausen poststelle@finanzamt-gotha.thueringen.de poststelle@finanzamt-muehlhausen.thueringen.de zuständig für: Landkreis Gotha zuständig für: Unstrut-Hainich-Kreis, Landkreis Eichsfeld Finanzamt Ilmenau 03677 - 861 0 Finanzamt Pößneck 03647 - 446 0 Wallgraben 1 98693 Ilmenau Gerberstraße 65 07381 Pößneck poststelle@finanzamt-ilmenau.thueringen.de poststelle@finanzamt-poessneck.thueringen.de zuständig für: Ilm-Kreis zuständig für: Saale-Orla-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 24 25
Finanzamt Sondershausen 03632 - 742 0 Schillerstraße 6 99706 Sondershausen poststelle@finanzamt-sondershausen.thueringen.de zuständig für: Kyffhäuser-Kreis und Landkreis Nordhausen Finanzamt Sonneberg 03675 - 884 0 Köppelsdorfer-Straße 86 96515 Sonneberg poststelle@finanzamt-sonneberg.thueringen.de zuständig für: Landkreis Sonneberg und Landkreis Hildburghausen Finanzamt Suhl 03681 - 73 0 Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl poststelle@finanzamt-suhl.thueringen.de zuständig für: kreisfreie Stadt Suhl und Landkreis Schmalkalden-Meiningen In jedem Thüringer Finanzamt ist eine Servicestelle eingerichtet. Die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen bei der Auswahl der Steuererklärungsvor- drucke und beantworten Ihnen allgemeine Fragen, unter anderem zum Ausfül- len der Vordrucke, über notwendige Belege und zur Abgabepflicht einer Steuer- erklärung. 26
www.thueringen.de Stand: Januar 2014 3. Auflage Herausgeber: Thüringer Finanzministerium Referat Öffentlichkeitsarbeit Ludwig-Erhard-Ring 7 99099 Erfurt Tel. 0361 - 37 96 051 E-Mail: Kommunikation@tfm.thueringen.de Fotos: Titel [racorn], 2013 Seite 18 [Aaron Amat], 2013; Benutzung unter Lizenz von shutterstock.com Druck: Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Hinweis: Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Finanz- ministeriums kostenlos herausgegeben. Sie darf nicht für Wahlwerbung politi- scher Parteien oder Gruppen eingesetzt werden. 28
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