ARBEITSLOSIGKEIT - Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland - LCGB
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ARBEITSLOSIGKEIT
2019
Modalitäten
in Luxemburg,
Belgien, Frankreich
und Deutschland
ENG PUBLIKATIOUN VUM LCGB I 11 RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG I TEL: 49 94 24-1 I INFO@LCGB.LU I WWW.LCGB.LUVerliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, kann er unter bestimmten Bedingungen
Arbeitslosengeld beanspruchen. Diese Broschüre liefert grundlegende Informationen und
Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer bezüglich der komplexen
Regelungen in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland. Ausführliche Informationen
erhalten Sie im LCGB INFO-CENTER.
INHALT
Meldung als Arbeitsuchender
4 Luxemburg, Belgien, Frankreich, Deutschland
Einreichung des Antrags auf Arbeitslosengeld
6 Luxemburg, Belgien, Frankreich, Deutschland
Arbeitslosengeld
8 Luxemburg
10 Belgien
12 Frankreich
14 Deutschland
LCGB INFO-CENTER
11 RUE DU COMMERCE
L-1351 LUXEMBOURG
(+352) 49 94 24-222
INFOCENTER@LCGB.LU
WWW.LCGB.LU
2Wo Wann
ADEM • Entlassung (erfolgte die Entlassung aufgrund einer
schweren Verfehlung, wird der Arbeitslosengeldan-
www.adem.public.lu spruch einzig im Fall eines Verfahrens wegen
rechtswidriger Entlassung gewährt);
• Beendigung des Arbeitsvertrags von Rechts
wegen;
• Beendigung des Arbeitsvertrags in Folge einer
Erwerbsunfähigkeit, der Konkursanmeldung
oder nach dem Tod des Arbeitgebers;
• Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags.
Le Forem • Beim Arbeitsplatzverlust (Entlassung, Konkurs
etc.);
www.leforem.be • Beendigung des Arbeitsvertrags von Rechts
wegen;
• Auch wenn Sie noch über einen Arbeitsvertrag
verfügen und auf der Suche nach einer neuen
Stelle sind, können Sie die Leistungen des
Forem in Anspruch nehmen.
Pôle emploi • Beendigung des Arbeitsverhältnisses in
Folge einer Entlassung, ganz gleich, aus welchen
www.pole-emploi.fr Gründen;
• Beendigung des Arbeitsvertrags von Rechts
wegen;
• Beendigung des Arbeitsvertrags aus wirtschaftli-
chen Gründen (z. B. Konkurs);
• Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags.
Agentur für Arbeit • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Entlas-
sung, Konkurs, Kündigung aus schwerwiegen-
www.arbeitsagentur.de dem Grund);
• Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags.
4Frist Wie Unterlagen
Unmittelbar nach Kenntnisnahme Terminvereinbarung beim Contact • Gültiger Ausweis oder Pass;
vom Verlust des Arbeitsplatzes und Center der ADEM: • Kündigungsschreiben;
spätestens am Tag der Beendigung • adem.public.lu ; • Arbeitsvertrag;
des Arbeitsverhältnisses. • (+352) 247 88 888. • Nachweis der Arbeitssuchend-
Bitte halten Sie Ihre Sozialversi- meldung des Wohnsitzlandes;
cherungsnummer bereit! • Persönliches Datenblatt, das
unter www.adem.public.lu
Das Contact Center vereinbart heruntergeladen werden kann.
für Sie einen Termin bei einem
ADEM-Berater.
• Sobald die Person zur Arbeits- Einschreibung über: • Mappe mit den persönlichen
platzsuche verfügbar ist und spä- • www.leforem.be; Daten, Kompetenzen und Be-
testens zum Ende der geleiste- • +32 (0) 800 93 947; rufserfahrungen;
ten (oder nicht) Kündigungsfrist. • bei einem Berater des Forem; • Nach der Einschreibung sen-
• Zeitgleiche Beantragung des • in der nächstgelegenen Maison det das Forem einen JOBPass
Arbeitslosengelds. Die ist Vor- de l’Emploi. mit der personalisierter Fo-
bedingung für den Erhalt der rem-Nummer zu, die als Zu-
Arbeitslosenunterstützung. griffs-ID auf die Online-Daten
• Max. 8 Tage nach Beantragung zu verwenden ist;
der Arbeitslosenunterstützung. • Aktualisierung der Daten über
www.leforem.be
• Am Folgetag der Beendigung Einschreibung via • Sozialversicherungskarte;
des Arbeitsverhältnisses (Been- • www.pole-emploi.fr; • Unterlagen über berufliche
digung der geleisteten Kündi- • + 33 (0) 39 49 (aus dem Kompetenzen;
gungsfrist, des befristeten Ar- Ausland +33 1 77 86 39 49); • Lebenslauf;
beitsvertrags, etc.); • in einer Filiale des Pôle Emploi. • Persönliche Bankangaben;
• Unmittelbar nach der Beendi- Bei der Einschreibung erhalten Sie • Falls vorhanden, die Zugangs-
gung der Berufsausbildung; automatisch einen personalisier- daten zur Plattform des Pôle
• Unmittelbar am Ende einer ten Zugang zur Plattform des Pôle Emploi.
krankheitsbedingten Unterbre- Emploi. In einer Frist von 30 Tagen
chung. müssen Sie sich dann für ein persön-
liches Beratungsgespräch melden.
• 3 Monate vor Ende des Arbeits- 1. Einschreibung über: • Ausweis- oder Passkopie. Im
verhältnisses; • www.arbeitsagentur.de ; Fall eines Drittstaatangehörigen
• Im Fall der verspäteten Kennt- • +49 (0) 80 04 55 55 00. eine Aufenthaltsgenehmigung
nisnahme von der Beendigung 2. persönliche Einschreibung am und eine Arbeitsgenehmigung;
des Arbeitsvertrags: binnen 3 ersten beschäftigungslosen Tag bei • Entlassungsschreiben;
Tagen nach Kenntnisnahme und der nächstgelegenen Agentur für • Arbeitsvertrag;
spätestens am Folgetag der Be- Arbeit. • Lebenslauf.
endigung des Vertrags;
• Die Einschreibung als Arbeitsu-
chender ist erst nach dem Er-
scheinen der Person zu dem
von der Agentur für Arbeit mit-
geteilten Termin wirksam.
5Einreichung des Antrags auf
Arbeitslosengeld
Wo Frist
Beim Service für Arbeitslosenunterstützung der Unmittelbar nach der Einschreibung als Arbeitsu-
ADEM. chender und spätestens 15 Tage nach der Beendi-
gung des Arbeitsverhältnisses.
Bei einer Zahlungsstelle: • Der Arbeitnehmer kann seinen Antrag einrei-
• Bei der Öffentlichen Einrichtung der sozialen chen und die notwendigen Unterlagen am Ende
Sicherheit (HFA/CAPAC); seiner Kündigungsfrist zusammenstellen.
• Bei den Gewerkschaften CGSLB, CSC • Der Antrag muss jedoch schnellstmöglich und
(LCGB-Partner) oder FGTB. maximal binnen 8 Tagen nach der Beendigung
der Kündigungsfrist eingereicht werden.
• Ein verspäteter Antrag kann mit dem Verlust
bestimmter Rechte verbunden sein.
Bei den Agenturen des Pôle Emploi anlässlich des Nach der Meldung als Arbeitsuchender und spä-
Termins, der bei der Meldung als Arbeitsuchen- testens 12 Monate nach der Beendigung des
der festgelegt wurde. Arbeitsvertrags. Diese Frist kann jedoch aus un-
terschiedlichen Gründen, die während dieser 12
Monate aufgetreten sind, verlängert werden, wie
z.B. einer Krankheit, einem Unfall oder auch ei-
nem Praktikums- oder Schulungszeitraum.
Bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird mit der
Einschreibung als Arbeitsuchender gestellt.
6Wie Unterlagen
Durch Erscheinen mit den benötigten Unterlagen • Kopie der Sozialversicherungskarte;
zum Termin mit dem zuständigen Berufsberater. • ausgefülltes persönliches Datenblatt der ADEM;
• Lebenslauf;
• Einkommenserklärung und vom ehemaligen Ar-
beitnehmer ausgestellte Arbeitsbescheinigung;
• Kopie der 6 letzten Lohnzettel;
• Diplome (ggf. eine Zulassung oder Anerkennung
eines ausländischen Diploms).
Die vollständigen Unterlagen werden von der • Kopie des Ausweises (Aufenthaltsgenehmigung);
Zahlungsstelle binnen einer Frist von 2 Monaten • Arbeitsvertrag;
an das Nationale Beschäftigungsamt (ONEM) ge- • Kündigungsschreiben und -gründe;
schickt. • von der ADEM bestätigtes UI Formular;
• die 36 letzten Lohnzettel und Krankengeldbe-
Das ONEM verfügt im Anschluss über eine Frist scheinigung;
von einem Monat zur Genehmigung des Arbeits- • Einschreibungsbescheinigung beim Forem;
losengeldes. • Kontonummer.
Im Rahmen des bei der Einschreibung festgeleg- • Ausweis;
ten persönlichen Termins beim Pôle Emploi. • Arbeitsvertrag;
• Kündigungsschreiben und -gründe;
• von der ADEM bestätigtes UI Formular;
• vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbe-
scheinigung;
• Kontonummer.
Durch das Ausfüllen des Formulars zur Zutei- • Vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbe-
lung der Arbeitslosenunterstützung, das bei der scheinigung;
Agentur für Arbeit oder deren Website verfügbar • von der ADEM ausgestelltes UI Formular.
ist ( www.arbeitsagentur.de).
7Arbeitslosengeld
Bedingungen Dauer
• Unverschuldete Arbeitslosigkeit (ausgeschlossen sind einver- • Die Bezugsdauer entspricht
nehmliche Kündigungen des Arbeitsvertrags, einseitige Kündi- dem vorangegangenen Beschäf-
gung durch den Arbeitnehmer und Entlassungen aufgrund einer tigungszeitraum, während einer
schwerwiegenden Verfehlung); 12-monatigen Referenzperiode,
• Verlust des Arbeitsplatzes im Fall einer internen Wiederein- die in vollen Monaten berechnet
gliederung infolge der Aufgabe der Geschäftstätigkeit oder wird (die Arbeitstage, die über ei-
einer Massenentlassung; nen Monat hinausgehen, werden
• Zwischen 16 und 64 Jahren alt sein; als voller Monat betrachtet);
• Arbeitsfähig, für den Arbeitsmarkt verfügbar und bereit sein, • Der Arbeitslosengeldanspruch
jeden geeigneten Arbeitsplatz anzunehmen; gilt für maximal 12 Monate in ei-
• Als Arbeitsuchender bei der ADEM gemeldet sein; nen Zeitraum von 24 Monaten.
• Mindestens 26 Wochen, gemäß einem oder mehrerer Ar-
beitsverträge mind. 16 Stunden pro Woche in den letzten
12 Monaten vor der Meldung als arbeitssuchend bei der
ADEM gearbeitet haben. Bei mehreren Arbeitgebern muss die
Person einen oder mehrere Arbeitgeber mit insgesamt mindes-
tens 16 Wochenstunden binnen einer Frist von einem Monat
Betrag
verloren haben, wobei das verfügbare Einkommen geringer
als 150 % des sozialen Mindestlohns sein muss (3.106,65 €, • 80 % des Bruttogehalts der 3
Index 814,40); Monate vor der Arbeitslosig-
• Zum Zeitpunkt der Beendigung eines unbefristeten Arbeits- keit, wobei der Höchstbetrag
vertrags und zumindest 6 Monate vor der Beendigung eines in den ersten 6 Monaten 250 %
befristeten Arbeitsvertrags in Luxemburg wohnhaft sein; des SML entspricht. Nach wei-
• Nicht Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglied, beigeord- teren 6 Monaten (Referenz-
netes Verwaltungsratsmitglied oder für die Geschäftsführung zeitraum:12 Monate) liegt die-
verantwortlicher Vorstand einer Gesellschaft sein; ser bei 200 % des SML, nach
• Nicht Inhaber einer Niederlassungsgenehmigung sein. 12 Monaten bei 150 %;
• Der Bezugszeitraum kann von 3
auf 6 Monate verlängert und der
Prozentsatz auf 85 % erhöht
werden, wenn der Arbeitsu-
chende ein oder mehrere un-
terhaltsberechtigte Kinder hat.
8Karenzzeit Verlängerung Ausschluss/Verlust
• Der Anspruch auf Arbeitslosen- • Ein Arbeitsuchender über 50 • Maximaldauer des Anspruchs
geld beginnt frühestens ab dem Jahre, der mehr als 20 Jahre auf Arbeitslosengeld erreicht;
1. Tag der Beendigung des Ar- gearbeitet hat, kann 6 Monate • eine oder mehrere Bedingun-
beitsverhältnisses; Verlängerung beantragen; gen werden nicht mehr erfüllt;
• Erfolgt eine Beendigung des • Ein Arbeitsuchender über 50 • Erreichung der Altersgrenze
Arbeitsverhältnisses aufgrund Jahre, der mehr als 25 Jahre von 65 Jahren;
von Erwerbsunfähigkeit, Kon- gearbeitet hat, kann 9 Monate • nicht gerechtfertigte Ablehnung
kursanmeldung oder durch den Verlängerung beantragen; eines angemessenen Arbeits-
Tod des Arbeitgebers, hat der • Ein Arbeitsuchender über 50 platzes;
Arbeitnehmer Anspruch auf Ge- Jahre, der mehr als 30 Jahre • nicht gerechtfertigte Ablehnung
haltsfortzahlung für den Monat gearbeitet hat, kann 12 Monate von Praktika, Weiterbildungen
des Eintretens des Ereignisses Verlängerung beantragen; oder gemeinnützigen Arbeiten
und für den Folgemonat. Der • Ein schwer vermittelbarer Ar- im öffentlichen Dienst, die von
Arbeitnehmer hat ferner An- beitsuchender, insbesondere der ADEM zugewiesen wurden;
spruch auf eine Entschädigung über 55 Jahre, kann 6 Monate • Kündigung des letzten Arbeits-
entsprechend der Hälfte der Verlängerung beantragen; platzes, ohne außerordentliche
Kündigungsfrist, die er bei Ent- • Ein Arbeitsuchender, der ein und rechtsgültige Gründe;
lassung mit Kündigungsfrist hät- Praktikum, eine Weiterbildung • Entlassung aus schwerwiegen-
te beanspruchen können (2 Mo- oder gemeinnützige Arbeiten im dem Grund (Möglichkeit eines
nate, 4 Monate oder 6 Monate). öffentlichen Dienst geleistet hat, Antrags der vorläufigen Zuerken-
In diesen Fällen greift das Ar- kann 6 Monate Verlängerung nung des Arbeitslosengelds, sofern
beitslosengeld im Durchschnitt beantragen. der Streitfall Gegenstand eines Ge-
zwischen 3 und 5 Monaten nach richtsverfahrens ist und die rechts-
der Beendigung der Geschäfts- kräftige Entscheidung aussteht);
tätigkeit des Arbeitgebers. • bei unentschuldigtem Nichter-
scheinen zu den Terminen der
ADEM, Verlust des Arbeitslo-
sengeldes für 7 Kalendertage (bei
Wiederholung 30 Kalendertage);
• endgültiger Verlust des Arbeits-
losengeldes bei Nichterscheinen
zu 3 aufeinanderfolgenden Ter-
minen ab dem 1. Tag des Nich-
terscheinens für den gesamten
noch offenen Zeitraum.
9Bedingungen Dauer
• Unverschuldete Arbeitslosigkeit; Es gibt 3 Anspruchszeiträume:
• In Belgien wohnhaft und zwischen 18 und 65 Jahre alt; • Der 1. Zeitraum geht bis ma-
• Arbeitsfähig, für den Arbeitsmarkt verfügbar und bereit sein, ximal 12 Monate, die sich in 3
jeden geeigneten Arbeitsplatz anzunehmen; Phasen unterteilen (3 Monate, 3
• Als Arbeitnehmer mind. 12 Wochenstunden gearbeitet haben; Monate und 6 Monate);
• Nachweis einer bestimmten Anzahl von Arbeitstagen (Ar- • Der 2. Zeitraum dauert 4 bis
beitsperiode) im Verlauf eines bestimmten und dem Antrag max. 36 Monate, die sich in max.
vorausgehenden Zeitraums (Referenzperiode): 5 Phasen unterteilen (2 Monate,
max. 10 Monate, 6 Monate, 6
Nachweis der minimalen Anzahl an Monate, 6 Monate und 6 Mona-
Alter Arbeitstagen: Arbeitsperiode und te). Die 1. Phase umfasst 2 Mo-
Referenzperiode nate Arbeitslosengeldanspruch.
Die Anzahl der nachfolgenden
• 312 Tage im Verlauf der letzten 21 Monate vor
Monate mit Anspruch auf Ar-
dem Antrag oder
beitslosengeld wird in Abhän-
• 468 Tage im Verlauf der letzten 33 Monate vor
< 36 Jahre gigkeit von den vergangenen
dem Antrag oder
• 624 Tage im Verlauf der letzten 42 Monate vor Arbeitsjahren bestimmt, deren
dem Antrag Anzahl ermittelt wird, indem die
Anzahl der Arbeitsjahre mit 2
• 468 Tage im Verlauf der letzten 33 Monate vor multipliziert wird.
dem Antrag oder • Der letzte Zeitraum beginnt ab
• 624 Tage im Verlauf der letzten 42 Monate vor dem Ende des 2. Zeitraums, d.h.
dem Antrag oder
spätestens nach 48 Monaten Ar-
• 234 Tage im Verlauf der letzten 33 Monate vor
beitslosigkeit und wird in 6 Pha-
dem Antrag + 1.560 Tage innerhalb der letz-
36 - 49 sen unterteilt.
ten 10 Jahre vor der Referenzperiode von 33
Jahre Monaten
• 312 Tage im Verlauf der letzten 33 Monate vor Mehr darüber unter:
dem Antrag + für jeden Tag, der fehlt, um auf www.onem.be/fr/
468 Tagen zu gelangen, müssen 8 Tage in den documentation/feuille-info/t67
10 Jahren, die diesen 33 Monaten vorausgehen,
nachgewiesen werden.
• 624 Tage im Verlauf der letzten 42 Monate vor
dem Antrag
• 312 Tage im Verlauf der letzten 42 Monate vor
dem Antrag + 1.560 Tage in den 10 Jahren, die Carence
> 49 Jahre diesen 42 Monaten vorausgehen.
• 416 Tage in den 42 Monaten + für jeden Kein Karenzzeit.
Tag, der fehlt, um auf 624 Tagen zu gelangen,
müssen 8 Tage in den 10 Jahren, die diesen 42
Monaten vorausgehen, nachgewiesen werden.
• Der Arbeitsuchende über 36, der die für seine Altersgruppe
vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllt, kann unter bestimm-
ten Bedingungen Arbeitslosenunterstützungen beanspruchen.
Weitere Informationen:
www.emploi.belgique.be
10Betrag Verlängerung Ausschluss/Verlust
Der Betrag verringert sich degres- Verlängerung der beiden ersten • Nicht gerechtfertigte Aufgabe
siv, abhängig von der Dauer der Ar- Anspruchsperioden auf Arbeits- der Beschäftigung (Kündigung,
beitslosigkeit. Das ONEM legt das losengeld ist in folgenden Fällen einvernehmliche Auflösung);
Bruttotagegeld der Arbeitslosen- möglich: • Gewährung des Arbeitslosen-
unterstützung auf der Grundlage • Vollzeitbeschäftigung; geldes aufgrund falscher oder
folgender Kriterien fest: • Teilzeitbeschäftigung mit Auf- unvollständiger Erklärungen;
• Familienstand rechterhaltung der Rechte • Nichtverfügbarkeit für den Ar-
- Arbeitsuchender, der für Fa- ohne Einkommensgarantieun- beitsmarkt;
milienangehörige in seinem terstützung ; • Ablehnung einer angemesse-
Haushalt aufkommen muss • Berufsausbildung in Vollzeit; nen Stelle;
oder der allein lebt, aber un- • Beschäftigung in einem Beruf, • Nichterscheinen bei einem po-
terhaltspflichtig ist; der nicht der Sozialversiche- tenziellen Arbeitgeber;
- getrenntlebender Arbeitsu- rung unterliegt; • Beendigung oder Scheitern des
chender, der nicht unterhalts- • Vollzeitstudium ohne Arbeits- individuellen Aktionsplans auf
pflichtig ist; losenunterstützung oder Lauf- Verschulden des Arbeitsuchen-
- Arbeitsuchender, der mit ei- bahnunterbrechung oder Ver- den.
nem Partner oder Familien- kürzung.
angehörigen mit eigenem Ein-
kommen zusammenlebt und
der nicht unterhaltspflichtig ist.
• Berufslaufbahn
• Zuletzt erhaltenes Gehalt mit
einer Obergrenze, die abhän-
gig vom Familienstand und
vom Arbeitslosengeldzeitraum
schwankt:
- Höhere Gehaltsobergrenze
von 2.619,09 € vom 1. bis
zum 6. Monat der Arbeitslo-
sigkeit unabhängig vom Fami-
lienstand;
- Mittlere Gehaltsobergrenze
von 2.441,04 € vom 7. bis
zum 12. Monat der Arbeitslo-
sigkeit unabhängig vom Famili-
enstand;
- Untere Gehaltsobergrenze
von 2.281,09 € vom 13. bis
zum 24. Monat der Arbeitslo-
sigkeit für die Partner mit oder
ohne familiärer Belastung;
- Besondere Gehaltsobergrenze
von 2.231,29 € vom 13. bis
zum 24. Monat der Arbeits-
losigkeit für getrenntlebende
Arbeitsuchende.
11Bedingungen Dauer
• In Frankreich wohnhaft; Die Dauer des Anspruchs wird
• Entlassung, auch im Fall einer schwerwiegenden Verfehlung; abhängig von der Anzahl der in der
• Ende des befristeten Arbeits- oder des Ausbildungsvertrags; Referenzperiode gearbeiteten Tage
• Kündigung aus einem Grund, der in der Folge vom Richter und vom Alter der betroffenen
als rechtmäßig anerkannt wurde; Person festgelegt mit einer Höchst-
• Kündigung, um einem versetzten Ehepartner zu folgen; dauer von:
• Verfügbar und erwerbsfähig sein; • 24 Monaten für Personen unter
• Tatsächlich und dauerhaft nach einem Arbeitsplatz suchend; 53 Jahren bei Vertragsende (Re-
• Weder im gesetzlichen Rentenalter noch Anspruch auf ferenzperiode von 28 Monaten);
Rente oder Vorruhestand haben; • 30 Monate für Personen im Al-
• Nachweis einer Beschäftigungsdauer von mindestens ter zwischen 53 und 55 Jahren
88 Tagen oder 610 Arbeitsstunden innerhalb einer bei Vertragsende (Referenzperi-
Referenzperiode von 28 Monaten vor Beendigung des ode von 36 Monaten);
Arbeitsvertrags für Arbeitnehmer unter 53 Jahren. Diese • 36 Monate für Personen ab 55
wird für Arbeitnehmer über 53 auf 36 Monate erhöht. Jahren bei Vertragsende.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer
endgültigen Unternehmensschließung entfällt diese
Bedingung.
Betrag
Die Zahlung der Beihilfe ARE (Aide
au Retour à l’Emploi) erfolgt mo-
natlich und wird aufgrund eines Ta-
geswerts ermittelt. Sie basiert auf
dem zuvor berechneten Tagesrefe-
renzlohns SJR (Salaire Journalier de
Référence), der die im Verlauf der
letzten 12 Monate vor Arbeitsver-
tragsende gezahlten Vergütungen
berücksichtigt.
Der Tagessatz der ARE entspricht
dem höchsten Betrag zwischen:
• 40,4 % des SJR +11,92 € und
• 57 % des SJR.
Dieser Betrag
• darf weder niedriger als 29,06 €
• noch höher als 75 % des SJR
sein.
Diese Beträge sind zum 1. Juli 2018
gültig und werden jährlich zum
1. Juli berichtigt.
12Karenzzeit Verlängerung Ausschluss/Verlust
Die Arbeitslosenunterstützung Verlängerung unter bestimm- • Ende des maximalen Anspruchs-
wird nicht unmittelbar sondern ten Bedingungen für Zahlungs- zeitraums auf Arbeitslosengeld;
zeitversetzt überwiesen. Hat empfänger zwischen 53 und 55 • nicht mehr als Arbeitsuchender
der Arbeitnehmer zum Beispiel Jahren, um eine Zeitraum gleich gemeldet sein;
zum Zeitpunkt der Beendigung der Dauer der im Rahmen des • Krankheit, Arbeitsunfall oder
seines Arbeitsvertrags Anspruch individuellen Programms zur Ver- Mutterschaft;
auf eine Ausgleichsvergütung für besserung der Beschäftigungs- • Erhalt eines Einkommenszu-
bezahlten Urlaub, wird ein Zah- fähigkeit (PPAE) absolvierten schusses oder eines Tagesgelds
lungsaufschub (in Tagen) kalku- Fortbildung, die mit einem Zah- für die Betreuung eines Kindes;
liert, entsprechend dem Betrag lungsanspruch der Beihilfe zur • Anspruchsberechtigter einer
der gezahlten Ausgleichsvergü- Weiterbeschäftigung (ARE) oder Altersvergünstigung aufgrund
tung geteilt durch den Tagesre- Beihilfe zur Rückkehr in Arbeit einer langen Laufbahn, Arbeit-
ferenzlohn. und Bildung (AREF) verbunden nehmer mit Behinderungen, bei
war. Diese Verlängerung ist auf dauerhafter Arbeitsunfähigkeit,
Beispiel: 1.095 Kalendertage begrenzt. im Fall beschwerlicher Arbeiten
Urlaubsvergütung von 600 € mit oder von Asbest;
einem Tagesreferenzlohn von • Anspruchsberechtigter einer
100 € 600/100=6. Vollrente;
Die Zahlung des Arbeitslosen- • Nichteinhaltung der Verpflich-
gelds wird folglich um 6 Tage tungen durch den Arbeitsu-
verschoben. chenden, wie zum Beispiel die
Suche nach einem Arbeitsplatz
Zusätzlich gibt es in jedem Fall und die Verpflichtung, auf etwa-
eine Wartezeit von 7 Tagen. Die- ige Beschäftigungsangebote zu
se wird jedoch nur ein Mal pro antworten;
Kalenderjahr angewandt. Sie gilt • Bezug der Beihilfen für Un-
also nicht, wenn der Arbeitsu- ternehmensübernahme oder
chende innerhalb von 12 Mona- -gründung;
ten nach dem vorhergehenden • bei Abschluss eines öffentlichen
Zeitraum der Arbeitslosigkeit Dienstvertrages;
erneut arbeitslos wird. • bei Abschluss einer Berufsausbil-
dung, die nicht unter das PPAE
fällt.
13Bedingungen Betrag
• In Deutschland wohnhaft und unter 65 Jahren alt; • 60 % des monatlichen Netto-
• für den Arbeitsmarkt verfügbar sein; gehalts;
• gar nicht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten • 67 % des monatlichen Nettoge-
und eine Arbeit für zumindest 15 Wochenstunden suchen; halts bei einem oder mehreren
• vor der Arbeitslosmeldung für mindestens 12 Monate in den unterhaltsberechtigten Kindern.
letzten 2 Jahren (Anwartschaftszeit) versicherungspflichtig be- Der Betrag wird auf der Grundlage
schäftigt gewesen sein; der deutschen Rechtsvorschriften
• Nutzung aller Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. und der Steuerklasse berechnet.
Arbeitslosengeld-Rechner:
www.pub.arbeitsagentur.de
Dauer
Die Dauer des Anspruchs variiert abhängig von der vorhergehen-
den Beschäftigungsdauer und dem Alter des Arbeitsuchenden:
• 6 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindestens Karenzzeit
12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war;
• 8 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindestens Zahlung des Arbeitslosengelds
16 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war; frühestens ab dem 1. Tag der Mel-
• 10 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindes- dung als Arbeitsuchendender und
tens 20 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war; des Antrags auf Arbeitslosengelds
• 12 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindes- bei der Agentur für Arbeit.
tens 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war;
• 15 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindes-
tens 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und
> 50 Jahre alt ist;
• 18 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindes-
tenst 36 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war
und > 55 Jahre alt ist; Ausschluss/Verlust
• 24 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren vor der Arbeits-
losigkeit zumindest 48 Monate sozialversicherungspflichtig be- • Verzicht des Arbeitsplatzes
schäftigt war und > 58 Jahren alt ist. ohne einen gerechtfertigten
Grund;
• Ablehnung einer angemesse-
nen Beschäftigung;
• nicht gerechtfertigte Ablehnung
der Teilnahme an einer berufli-
Verlängerung chen Wiedereingliederung;
• fehlende aktive Suche nach ei-
Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Person bereits im Verlauf nem Arbeitsplatz.
der vergangenen 5 Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, aber
diesen Anspruch aufgrund der Wiederaufnahme einer Tätigkeit
nicht bis zum Ende wahrnahm. Verliert die Person ihren Arbeits-
platz erneut, kann diese verbleibende Dauer zur neuen Dauer der
Arbeitslosigkeit hinzugerechnet werden.
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