ARBEITSLOSIGKEIT - Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland - LCGB

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ARBEITSLOSIGKEIT - Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland - LCGB
ARBEITSLOSIGKEIT

                                                                                                                 2019

                                                                           Modalitäten
                                                                                 in Luxemburg,
                                                                            Belgien, Frankreich
                                                                              und Deutschland
ENG PUBLIKATIOUN VUM LCGB I 11 RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG I TEL: 49 94 24-1 I INFO@LCGB.LU I WWW.LCGB.LU
ARBEITSLOSIGKEIT - Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland - LCGB
Verliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, kann er unter bestimmten Bedingungen
    Arbeitslosengeld beanspruchen. Diese Broschüre liefert grundlegende Informationen und
    Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer bezüglich der komplexen
    Regelungen in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland. Ausführliche Informationen
    erhalten Sie im LCGB INFO-CENTER.

    INHALT
    Meldung als Arbeitsuchender
    4 Luxemburg, Belgien, Frankreich, Deutschland

    Einreichung des Antrags auf Arbeitslosengeld
    6 Luxemburg, Belgien, Frankreich, Deutschland

    Arbeitslosengeld
    8 Luxemburg
    10 Belgien
    12 Frankreich
    14 Deutschland

    LCGB INFO-CENTER
    11 RUE DU COMMERCE
    L-1351 LUXEMBOURG
     (+352) 49 94 24-222
     INFOCENTER@LCGB.LU
     WWW.LCGB.LU

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ARBEITSLOSIGKEIT - Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland - LCGB
Meldung als Arbeitsuchender

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ARBEITSLOSIGKEIT - Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland - LCGB
Wo                       Wann
    ADEM                      • Entlassung (erfolgte die Entlassung aufgrund einer
                                schweren Verfehlung, wird der Arbeitslosengeldan-
     www.adem.public.lu        spruch einzig im Fall eines Verfahrens wegen
                                rechtswidriger Entlassung gewährt);
                              • Beendigung des Arbeitsvertrags von Rechts
                                wegen;
                              • Beendigung des Arbeitsvertrags in Folge einer
                                Erwerbsunfähigkeit, der Konkursanmeldung
                                oder nach dem Tod des Arbeitgebers;
                              • Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags.

    Le Forem                  • Beim Arbeitsplatzverlust (Entlassung, Konkurs
                                etc.);
     www.leforem.be          • Beendigung des Arbeitsvertrags von Rechts
                                wegen;
                              • Auch wenn Sie noch über einen Arbeitsvertrag
                                verfügen und auf der Suche nach einer neuen
                                Stelle sind, können Sie die Leistungen des
                                Forem in Anspruch nehmen.

    Pôle emploi               • Beendigung des Arbeitsverhältnisses in
                                Folge einer Entlassung, ganz gleich, aus welchen
     www.pole-emploi.fr        Gründen;
                              • Beendigung des Arbeitsvertrags von Rechts
                                wegen;
                              • Beendigung des Arbeitsvertrags aus wirtschaftli-
                                chen Gründen (z. B. Konkurs);
                              • Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags.

    Agentur für Arbeit        • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Entlas-
                                sung, Konkurs, Kündigung aus schwerwiegen-
     www.arbeitsagentur.de     dem Grund);
                              • Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags.

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ARBEITSLOSIGKEIT - Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland - LCGB
Frist                                 Wie                             Unterlagen
Unmittelbar nach Kenntnisnahme        Terminvereinbarung beim Contact        • Gültiger Ausweis oder Pass;
vom Verlust des Arbeitsplatzes und    Center der ADEM:                       • Kündigungsschreiben;
spätestens am Tag der Beendigung      •  adem.public.lu ;                   • Arbeitsvertrag;
des Arbeitsverhältnisses.             •  (+352) 247 88 888.                 • Nachweis der Arbeitssuchend-
                                      Bitte halten Sie Ihre Sozialversi-       meldung des Wohnsitzlandes;
                                      cherungsnummer bereit!                 • Persönliches Datenblatt, das
                                                                               unter  www.adem.public.lu
                                      Das Contact Center vereinbart            heruntergeladen werden kann.
                                      für Sie einen Termin bei einem
                                      ADEM-Berater.

• Sobald die Person zur Arbeits-      Einschreibung über:                    • Mappe mit den persönlichen
  platzsuche verfügbar ist und spä-   •  www.leforem.be;                      Daten, Kompetenzen und Be-
  testens zum Ende der geleiste-      •  +32 (0) 800 93 947;                  rufserfahrungen;
  ten (oder nicht) Kündigungsfrist.   • bei einem Berater des Forem;         • Nach der Einschreibung sen-
• Zeitgleiche Beantragung des         • in der nächstgelegenen Maison          det das Forem einen JOBPass
  Arbeitslosengelds. Die ist Vor-        de l’Emploi.                          mit der personalisierter Fo-
  bedingung für den Erhalt der                                                 rem-Nummer zu, die als Zu-
  Arbeitslosenunterstützung.                                                   griffs-ID auf die Online-Daten
• Max. 8 Tage nach Beantragung                                                 zu verwenden ist;
  der Arbeitslosenunterstützung.                                             • Aktualisierung der Daten über
                                                                                www.leforem.be

• Am Folgetag der Beendigung          Einschreibung via                      • Sozialversicherungskarte;
  des Arbeitsverhältnisses (Been-     •  www.pole-emploi.fr;                • Unterlagen über berufliche
  digung der geleisteten Kündi-       • + 33 (0) 39 49 (aus dem               Kompetenzen;
  gungsfrist, des befristeten Ar-         Ausland +33 1 77 86 39 49);       • Lebenslauf;
  beitsvertrags, etc.);               • in einer Filiale des Pôle Emploi.    • Persönliche Bankangaben;
• Unmittelbar nach der Beendi-        Bei der Einschreibung erhalten Sie     • Falls vorhanden, die Zugangs-
  gung der Berufsausbildung;          automatisch einen personalisier-         daten zur Plattform des Pôle
• Unmittelbar am Ende einer           ten Zugang zur Plattform des Pôle        Emploi.
  krankheitsbedingten Unterbre-       Emploi. In einer Frist von 30 Tagen
  chung.                              müssen Sie sich dann für ein persön-
                                      liches Beratungsgespräch melden.

• 3 Monate vor Ende des Arbeits-      1. Einschreibung über:                 • Ausweis- oder Passkopie. Im
  verhältnisses;                      •  www.arbeitsagentur.de ;              Fall eines Drittstaatangehörigen
• Im Fall der verspäteten Kennt-      •  +49 (0) 80 04 55 55 00.              eine Aufenthaltsgenehmigung
  nisnahme von der Beendigung         2. persönliche Einschreibung am          und eine Arbeitsgenehmigung;
  des Arbeitsvertrags: binnen 3       ersten beschäftigungslosen Tag bei     • Entlassungsschreiben;
  Tagen nach Kenntnisnahme und        der nächstgelegenen Agentur für        • Arbeitsvertrag;
  spätestens am Folgetag der Be-      Arbeit.                                • Lebenslauf.
  endigung des Vertrags;
• Die Einschreibung als Arbeitsu-
  chender ist erst nach dem Er-
  scheinen der Person zu dem
  von der Agentur für Arbeit mit-
  geteilten Termin wirksam.

                                                                                                                  5
ARBEITSLOSIGKEIT - Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland - LCGB
Einreichung des Antrags auf
    Arbeitslosengeld

                           Wo                                                Frist
      Beim Service für Arbeitslosenunterstützung der     Unmittelbar nach der Einschreibung als Arbeitsu-
      ADEM.                                              chender und spätestens 15 Tage nach der Beendi-
                                                         gung des Arbeitsverhältnisses.

      Bei einer Zahlungsstelle:                          • Der Arbeitnehmer kann seinen Antrag einrei-
      • Bei der Öffentlichen Einrichtung der sozialen      chen und die notwendigen Unterlagen am Ende
        Sicherheit (HFA/CAPAC);                            seiner Kündigungsfrist zusammenstellen.
      • Bei den Gewerkschaften CGSLB, CSC                • Der Antrag muss jedoch schnellstmöglich und
        (LCGB-Partner) oder FGTB.                          maximal binnen 8 Tagen nach der Beendigung
                                                           der Kündigungsfrist eingereicht werden.
                                                         • Ein verspäteter Antrag kann mit dem Verlust
                                                           bestimmter Rechte verbunden sein.

      Bei den Agenturen des Pôle Emploi anlässlich des   Nach der Meldung als Arbeitsuchender und spä-
      Termins, der bei der Meldung als Arbeitsuchen-     testens 12 Monate nach der Beendigung des
      der festgelegt wurde.                              Arbeitsvertrags. Diese Frist kann jedoch aus un-
                                                         terschiedlichen Gründen, die während dieser 12
                                                         Monate aufgetreten sind, verlängert werden, wie
                                                         z.B. einer Krankheit, einem Unfall oder auch ei-
                                                         nem Praktikums- oder Schulungszeitraum.

      Bei der Agentur für Arbeit.                        Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird mit der
                                                         Einschreibung als Arbeitsuchender gestellt.

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Wie                                         Unterlagen
Durch Erscheinen mit den benötigten Unterlagen    • Kopie der Sozialversicherungskarte;
zum Termin mit dem zuständigen Berufsberater.     • ausgefülltes persönliches Datenblatt der ADEM;
                                                  • Lebenslauf;
                                                  • Einkommenserklärung und vom ehemaligen Ar-
                                                    beitnehmer ausgestellte Arbeitsbescheinigung;
                                                  • Kopie der 6 letzten Lohnzettel;
                                                  • Diplome (ggf. eine Zulassung oder Anerkennung
                                                    eines ausländischen Diploms).

Die vollständigen Unterlagen werden von der       • Kopie des Ausweises (Aufenthaltsgenehmigung);
Zahlungsstelle binnen einer Frist von 2 Monaten   • Arbeitsvertrag;
an das Nationale Beschäftigungsamt (ONEM) ge-     • Kündigungsschreiben und -gründe;
schickt.                                          • von der ADEM bestätigtes UI Formular;
                                                  • die 36 letzten Lohnzettel und Krankengeldbe-
Das ONEM verfügt im Anschluss über eine Frist       scheinigung;
von einem Monat zur Genehmigung des Arbeits-      • Einschreibungsbescheinigung beim Forem;
losengeldes.                                      • Kontonummer.

Im Rahmen des bei der Einschreibung festgeleg-    • Ausweis;
ten persönlichen Termins beim Pôle Emploi.        • Arbeitsvertrag;
                                                  • Kündigungsschreiben und -gründe;
                                                  • von der ADEM bestätigtes UI Formular;
                                                  • vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbe-
                                                    scheinigung;
                                                  • Kontonummer.

Durch das Ausfüllen des Formulars zur Zutei-      • Vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbe-
lung der Arbeitslosenunterstützung, das bei der     scheinigung;
Agentur für Arbeit oder deren Website verfügbar   • von der ADEM ausgestelltes UI Formular.
ist ( www.arbeitsagentur.de).

                                                                                                     7
ARBEITSLOSIGKEIT - Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland - LCGB
Arbeitslosengeld

                        Bedingungen                                                Dauer
      • Unverschuldete Arbeitslosigkeit (ausgeschlossen sind einver-    • Die Bezugsdauer entspricht
        nehmliche Kündigungen des Arbeitsvertrags, einseitige Kündi-      dem vorangegangenen Beschäf-
        gung durch den Arbeitnehmer und Entlassungen aufgrund einer       tigungszeitraum, während einer
        schwerwiegenden Verfehlung);                                      12-monatigen Referenzperiode,
      • Verlust des Arbeitsplatzes im Fall einer internen Wiederein-      die in vollen Monaten berechnet
        gliederung infolge der Aufgabe der Geschäftstätigkeit oder        wird (die Arbeitstage, die über ei-
        einer Massenentlassung;                                           nen Monat hinausgehen, werden
      • Zwischen 16 und 64 Jahren alt sein;                               als voller Monat betrachtet);
      • Arbeitsfähig, für den Arbeitsmarkt verfügbar und bereit sein,   • Der Arbeitslosengeldanspruch
        jeden geeigneten Arbeitsplatz anzunehmen;                         gilt für maximal 12 Monate in ei-
      • Als Arbeitsuchender bei der ADEM gemeldet sein;                   nen Zeitraum von 24 Monaten.
      • Mindestens 26 Wochen, gemäß einem oder mehrerer Ar-
        beitsverträge mind. 16 Stunden pro Woche in den letzten
        12 Monaten vor der Meldung als arbeitssuchend bei der
        ADEM gearbeitet haben. Bei mehreren Arbeitgebern muss die
        Person einen oder mehrere Arbeitgeber mit insgesamt mindes-
        tens 16 Wochenstunden binnen einer Frist von einem Monat
                                                                                   Betrag
        verloren haben, wobei das verfügbare Einkommen geringer
        als 150 % des sozialen Mindestlohns sein muss (3.106,65 €,      • 80 % des Bruttogehalts der 3
        Index 814,40);                                                    Monate vor der Arbeitslosig-
      • Zum Zeitpunkt der Beendigung eines unbefristeten Arbeits-         keit, wobei der Höchstbetrag
        vertrags und zumindest 6 Monate vor der Beendigung eines          in den ersten 6 Monaten 250 %
        befristeten Arbeitsvertrags in Luxemburg wohnhaft sein;           des SML entspricht. Nach wei-
      • Nicht Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglied, beigeord-         teren 6 Monaten (Referenz-
        netes Verwaltungsratsmitglied oder für die Geschäftsführung       zeitraum:12 Monate) liegt die-
        verantwortlicher Vorstand einer Gesellschaft sein;                ser bei 200 % des SML, nach
      • Nicht Inhaber einer Niederlassungsgenehmigung sein.               12 Monaten bei 150 %;
                                                                        • Der Bezugszeitraum kann von 3
                                                                          auf 6 Monate verlängert und der
                                                                          Prozentsatz auf 85 % erhöht
                                                                          werden, wenn der Arbeitsu-
                                                                          chende ein oder mehrere un-
                                                                          terhaltsberechtigte Kinder hat.

8
Karenzzeit                         Verlängerung                       Ausschluss/Verlust
• Der Anspruch auf Arbeitslosen-     • Ein Arbeitsuchender über 50          • Maximaldauer des Anspruchs
  geld beginnt frühestens ab dem       Jahre, der mehr als 20 Jahre           auf Arbeitslosengeld erreicht;
  1. Tag der Beendigung des Ar-        gearbeitet hat, kann 6 Monate        • eine oder mehrere Bedingun-
  beitsverhältnisses;                  Verlängerung beantragen;               gen werden nicht mehr erfüllt;
• Erfolgt eine Beendigung des        • Ein Arbeitsuchender über 50          • Erreichung der Altersgrenze
  Arbeitsverhältnisses aufgrund        Jahre, der mehr als 25 Jahre           von 65 Jahren;
  von Erwerbsunfähigkeit, Kon-         gearbeitet hat, kann 9 Monate        • nicht gerechtfertigte Ablehnung
  kursanmeldung oder durch den         Verlängerung beantragen;               eines angemessenen Arbeits-
  Tod des Arbeitgebers, hat der      • Ein Arbeitsuchender über 50            platzes;
  Arbeitnehmer Anspruch auf Ge-        Jahre, der mehr als 30 Jahre         • nicht gerechtfertigte Ablehnung
  haltsfortzahlung für den Monat       gearbeitet hat, kann 12 Monate         von Praktika, Weiterbildungen
  des Eintretens des Ereignisses       Verlängerung beantragen;               oder gemeinnützigen Arbeiten
  und für den Folgemonat. Der        • Ein schwer vermittelbarer Ar-          im öffentlichen Dienst, die von
  Arbeitnehmer hat ferner An-          beitsuchender,     insbesondere        der ADEM zugewiesen wurden;
  spruch auf eine Entschädigung        über 55 Jahre, kann 6 Monate         • Kündigung des letzten Arbeits-
  entsprechend der Hälfte der          Verlängerung beantragen;               platzes, ohne außerordentliche
  Kündigungsfrist, die er bei Ent-   • Ein Arbeitsuchender, der ein           und rechtsgültige Gründe;
  lassung mit Kündigungsfrist hät-     Praktikum, eine Weiterbildung        • Entlassung aus schwerwiegen-
  te beanspruchen können (2 Mo-        oder gemeinnützige Arbeiten im         dem Grund (Möglichkeit eines
  nate, 4 Monate oder 6 Monate).       öffentlichen Dienst geleistet hat,     Antrags der vorläufigen Zuerken-
  In diesen Fällen greift das Ar-      kann 6 Monate Verlängerung             nung des Arbeitslosengelds, sofern
  beitslosengeld im Durchschnitt       beantragen.                            der Streitfall Gegenstand eines Ge-
  zwischen 3 und 5 Monaten nach                                               richtsverfahrens ist und die rechts-
  der Beendigung der Geschäfts-                                               kräftige Entscheidung aussteht);
  tätigkeit des Arbeitgebers.                                               • bei unentschuldigtem Nichter-
                                                                              scheinen zu den Terminen der
                                                                              ADEM, Verlust des Arbeitslo-
                                                                              sengeldes für 7 Kalendertage (bei
                                                                              Wiederholung 30 Kalendertage);
                                                                            • endgültiger Verlust des Arbeits-
                                                                              losengeldes bei Nichterscheinen
                                                                              zu 3 aufeinanderfolgenden Ter-
                                                                              minen ab dem 1. Tag des Nich-
                                                                              terscheinens für den gesamten
                                                                              noch offenen Zeitraum.

                                                                                                                     9
Bedingungen                                               Dauer
     • Unverschuldete Arbeitslosigkeit;                                Es gibt 3 Anspruchszeiträume:
     • In Belgien wohnhaft und zwischen 18 und 65 Jahre alt;           • Der 1. Zeitraum geht bis ma-
     • Arbeitsfähig, für den Arbeitsmarkt verfügbar und bereit sein,      ximal 12 Monate, die sich in 3
       jeden geeigneten Arbeitsplatz anzunehmen;                          Phasen unterteilen (3 Monate, 3
     • Als Arbeitnehmer mind. 12 Wochenstunden gearbeitet haben;          Monate und 6 Monate);
     • Nachweis einer bestimmten Anzahl von Arbeitstagen (Ar-          • Der 2. Zeitraum dauert 4 bis
       beitsperiode) im Verlauf eines bestimmten und dem Antrag           max. 36 Monate, die sich in max.
       vorausgehenden Zeitraums (Referenzperiode):                        5 Phasen unterteilen (2 Monate,
                                                                          max. 10 Monate, 6 Monate, 6
                       Nachweis der minimalen Anzahl an                   Monate, 6 Monate und 6 Mona-
        Alter          Arbeitstagen: Arbeitsperiode und                   te). Die 1. Phase umfasst 2 Mo-
                               Referenzperiode                            nate Arbeitslosengeldanspruch.
                                                                          Die Anzahl der nachfolgenden
                   • 312 Tage im Verlauf der letzten 21 Monate vor
                                                                          Monate mit Anspruch auf Ar-
                     dem Antrag oder
                                                                          beitslosengeld wird in Abhän-
                   • 468 Tage im Verlauf der letzten 33 Monate vor
      < 36 Jahre                                                          gigkeit von den vergangenen
                     dem Antrag oder
                   • 624 Tage im Verlauf der letzten 42 Monate vor        Arbeitsjahren bestimmt, deren
                     dem Antrag                                           Anzahl ermittelt wird, indem die
                                                                          Anzahl der Arbeitsjahre mit 2
                   • 468 Tage im Verlauf der letzten 33 Monate vor        multipliziert wird.
                     dem Antrag oder                                   • Der letzte Zeitraum beginnt ab
                   • 624 Tage im Verlauf der letzten 42 Monate vor        dem Ende des 2. Zeitraums, d.h.
                     dem Antrag oder
                                                                          spätestens nach 48 Monaten Ar-
                   • 234 Tage im Verlauf der letzten 33 Monate vor
                                                                          beitslosigkeit und wird in 6 Pha-
                     dem Antrag + 1.560 Tage innerhalb der letz-
       36 - 49                                                            sen unterteilt.
                     ten 10 Jahre vor der Referenzperiode von 33
        Jahre        Monaten
                   • 312 Tage im Verlauf der letzten 33 Monate vor         Mehr darüber unter:
                     dem Antrag + für jeden Tag, der fehlt, um auf         www.onem.be/fr/
                     468 Tagen zu gelangen, müssen 8 Tage in den       documentation/feuille-info/t67
                     10 Jahren, die diesen 33 Monaten vorausgehen,
                     nachgewiesen werden.

                   • 624 Tage im Verlauf der letzten 42 Monate vor
                     dem Antrag
                   • 312 Tage im Verlauf der letzten 42 Monate vor
                     dem Antrag + 1.560 Tage in den 10 Jahren, die              Carence
      > 49 Jahre     diesen 42 Monaten vorausgehen.
                   • 416 Tage in den 42 Monaten + für jeden                     Kein Karenzzeit.
                     Tag, der fehlt, um auf 624 Tagen zu gelangen,
                     müssen 8 Tage in den 10 Jahren, die diesen 42
                     Monaten vorausgehen, nachgewiesen werden.

     • Der Arbeitsuchende über 36, der die für seine Altersgruppe
       vorgesehenen Bedingungen nicht erfüllt, kann unter bestimm-
       ten Bedingungen Arbeitslosenunterstützungen beanspruchen.
                    Weitere Informationen:
                    www.emploi.belgique.be

10
Betrag                              Verlängerung                     Ausschluss/Verlust
Der Betrag verringert sich degres-         Verlängerung der beiden ersten      • Nicht gerechtfertigte Aufgabe
siv, abhängig von der Dauer der Ar-        Anspruchsperioden auf Arbeits-        der Beschäftigung (Kündigung,
beitslosigkeit. Das ONEM legt das          losengeld ist in folgenden Fällen     einvernehmliche Auflösung);
Bruttotagegeld der Arbeitslosen-           möglich:                            • Gewährung des Arbeitslosen-
unterstützung auf der Grundlage            • Vollzeitbeschäftigung;              geldes aufgrund falscher oder
folgender Kriterien fest:                  • Teilzeitbeschäftigung mit Auf-      unvollständiger Erklärungen;
• Familienstand                               rechterhaltung der Rechte        • Nichtverfügbarkeit für den Ar-
    - Arbeitsuchender, der für Fa-            ohne Einkommensgarantieun-         beitsmarkt;
      milienangehörige in seinem              terstützung ;                    • Ablehnung einer angemesse-
      Haushalt aufkommen muss              • Berufsausbildung in Vollzeit;       nen Stelle;
      oder der allein lebt, aber un-       • Beschäftigung in einem Beruf,     • Nichterscheinen bei einem po-
      terhaltspflichtig ist;                  der nicht der Sozialversiche-      tenziellen Arbeitgeber;
    - getrenntlebender Arbeitsu-              rung unterliegt;                 • Beendigung oder Scheitern des
      chender, der nicht unterhalts-       • Vollzeitstudium ohne Arbeits-       individuellen Aktionsplans auf
      pflichtig ist;                          losenunterstützung oder Lauf-      Verschulden des Arbeitsuchen-
    - Arbeitsuchender, der mit ei-            bahnunterbrechung oder Ver-        den.
      nem Partner oder Familien-              kürzung.
      angehörigen mit eigenem Ein-
      kommen zusammenlebt und
      der nicht unterhaltspflichtig ist.
• Berufslaufbahn
• Zuletzt erhaltenes Gehalt mit
    einer Obergrenze, die abhän-
    gig vom Familienstand und
    vom Arbeitslosengeldzeitraum
    schwankt:
    - Höhere Gehaltsobergrenze
      von 2.619,09 € vom 1. bis
      zum 6. Monat der Arbeitslo-
      sigkeit unabhängig vom Fami-
      lienstand;
    - Mittlere Gehaltsobergrenze
      von 2.441,04 € vom 7. bis
      zum 12. Monat der Arbeitslo-
      sigkeit unabhängig vom Famili-
      enstand;
    - Untere Gehaltsobergrenze
      von 2.281,09 € vom 13. bis
      zum 24. Monat der Arbeitslo-
      sigkeit für die Partner mit oder
      ohne familiärer Belastung;
    - Besondere Gehaltsobergrenze
      von 2.231,29 € vom 13. bis
      zum 24. Monat der Arbeits-
      losigkeit für getrenntlebende
      Arbeitsuchende.

                                                                                                                  11
Bedingungen                                               Dauer
     •   In Frankreich wohnhaft;                                       Die Dauer des Anspruchs wird
     •   Entlassung, auch im Fall einer schwerwiegenden Verfehlung;    abhängig von der Anzahl der in der
     •   Ende des befristeten Arbeits- oder des Ausbildungsvertrags;   Referenzperiode gearbeiteten Tage
     •   Kündigung aus einem Grund, der in der Folge vom Richter       und vom Alter der betroffenen
         als rechtmäßig anerkannt wurde;                               Person festgelegt mit einer Höchst-
     •   Kündigung, um einem versetzten Ehepartner zu folgen;          dauer von:
     •   Verfügbar und erwerbsfähig sein;                              • 24 Monaten für Personen unter
     •   Tatsächlich und dauerhaft nach einem Arbeitsplatz suchend;      53 Jahren bei Vertragsende (Re-
     •   Weder im gesetzlichen Rentenalter noch Anspruch auf             ferenzperiode von 28 Monaten);
         Rente oder Vorruhestand haben;                                • 30 Monate für Personen im Al-
     •   Nachweis einer Beschäftigungsdauer von mindestens               ter zwischen 53 und 55 Jahren
         88 Tagen oder 610 Arbeitsstunden innerhalb einer                bei Vertragsende (Referenzperi-
         Referenzperiode von 28 Monaten vor Beendigung des               ode von 36 Monaten);
         Arbeitsvertrags für Arbeitnehmer unter 53 Jahren. Diese       • 36 Monate für Personen ab 55
         wird für Arbeitnehmer über 53 auf 36 Monate erhöht.             Jahren bei Vertragsende.
         Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer
         endgültigen Unternehmensschließung entfällt diese
         Bedingung.

                                                                                 Betrag
                                                                       Die Zahlung der Beihilfe ARE (Aide
                                                                       au Retour à l’Emploi) erfolgt mo-
                                                                       natlich und wird aufgrund eines Ta-
                                                                       geswerts ermittelt. Sie basiert auf
                                                                       dem zuvor berechneten Tagesrefe-
                                                                       renzlohns SJR (Salaire Journalier de
                                                                       Référence), der die im Verlauf der
                                                                       letzten 12 Monate vor Arbeitsver-
                                                                       tragsende gezahlten Vergütungen
                                                                       berücksichtigt.

                                                                       Der Tagessatz der ARE entspricht
                                                                       dem höchsten Betrag zwischen:
                                                                       • 40,4 % des SJR +11,92 € und
                                                                       • 57 % des SJR.

                                                                       Dieser Betrag
                                                                       • darf weder niedriger als 29,06 €
                                                                       • noch höher als 75 % des SJR
                                                                         sein.

                                                                       Diese Beträge sind zum 1. Juli 2018
                                                                       gültig und werden jährlich zum
                                                                       1. Juli berichtigt.

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Karenzzeit                       Verlängerung                    Ausschluss/Verlust
Die Arbeitslosenunterstützung      Verlängerung unter bestimm-        • Ende des maximalen Anspruchs-
wird nicht unmittelbar sondern     ten Bedingungen für Zahlungs-        zeitraums auf Arbeitslosengeld;
zeitversetzt überwiesen. Hat       empfänger zwischen 53 und 55       • nicht mehr als Arbeitsuchender
der Arbeitnehmer zum Beispiel      Jahren, um eine Zeitraum gleich      gemeldet sein;
zum Zeitpunkt der Beendigung       der Dauer der im Rahmen des        • Krankheit, Arbeitsunfall oder
seines Arbeitsvertrags Anspruch    individuellen Programms zur Ver-     Mutterschaft;
auf eine Ausgleichsvergütung für   besserung der Beschäftigungs-      • Erhalt eines Einkommenszu-
bezahlten Urlaub, wird ein Zah-    fähigkeit (PPAE) absolvierten        schusses oder eines Tagesgelds
lungsaufschub (in Tagen) kalku-    Fortbildung, die mit einem Zah-      für die Betreuung eines Kindes;
liert, entsprechend dem Betrag     lungsanspruch der Beihilfe zur     • Anspruchsberechtigter       einer
der gezahlten Ausgleichsvergü-     Weiterbeschäftigung (ARE) oder       Altersvergünstigung aufgrund
tung geteilt durch den Tagesre-    Beihilfe zur Rückkehr in Arbeit      einer langen Laufbahn, Arbeit-
ferenzlohn.                        und Bildung (AREF) verbunden         nehmer mit Behinderungen, bei
                                   war. Diese Verlängerung ist auf      dauerhafter Arbeitsunfähigkeit,
Beispiel:                          1.095 Kalendertage begrenzt.         im Fall beschwerlicher Arbeiten
Urlaubsvergütung von 600 € mit                                          oder von Asbest;
einem Tagesreferenzlohn von                                           • Anspruchsberechtigter       einer
100 €  600/100=6.                                                      Vollrente;
Die Zahlung des Arbeitslosen-                                         • Nichteinhaltung der Verpflich-
gelds wird folglich um 6 Tage                                           tungen durch den Arbeitsu-
verschoben.                                                             chenden, wie zum Beispiel die
                                                                        Suche nach einem Arbeitsplatz
Zusätzlich gibt es in jedem Fall                                        und die Verpflichtung, auf etwa-
eine Wartezeit von 7 Tagen. Die-                                        ige Beschäftigungsangebote zu
se wird jedoch nur ein Mal pro                                          antworten;
Kalenderjahr angewandt. Sie gilt                                      • Bezug der Beihilfen für Un-
also nicht, wenn der Arbeitsu-                                          ternehmensübernahme oder
chende innerhalb von 12 Mona-                                           -gründung;
ten nach dem vorhergehenden                                           • bei Abschluss eines öffentlichen
Zeitraum der Arbeitslosigkeit                                           Dienstvertrages;
erneut arbeitslos wird.                                               • bei Abschluss einer Berufsausbil-
                                                                        dung, die nicht unter das PPAE
                                                                        fällt.

                                                                                                            13
Bedingungen                                                Betrag
     • In Deutschland wohnhaft und unter 65 Jahren alt;                  • 60 % des monatlichen Netto-
     • für den Arbeitsmarkt verfügbar sein;                                gehalts;
     • gar nicht oder weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten        • 67 % des monatlichen Nettoge-
       und eine Arbeit für zumindest 15 Wochenstunden suchen;              halts bei einem oder mehreren
     • vor der Arbeitslosmeldung für mindestens 12 Monate in den           unterhaltsberechtigten Kindern.
       letzten 2 Jahren (Anwartschaftszeit) versicherungspflichtig be-   Der Betrag wird auf der Grundlage
       schäftigt gewesen sein;                                           der deutschen Rechtsvorschriften
     • Nutzung aller Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung.      und der Steuerklasse berechnet.

                                                                          Arbeitslosengeld-Rechner:
                                                                          www.pub.arbeitsagentur.de

                             Dauer
     Die Dauer des Anspruchs variiert abhängig von der vorhergehen-
     den Beschäftigungsdauer und dem Alter des Arbeitsuchenden:
     • 6 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindestens           Karenzzeit
       12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war;
     • 8 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindestens     Zahlung des Arbeitslosengelds
       16 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war;           frühestens ab dem 1. Tag der Mel-
     • 10 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindes-       dung als Arbeitsuchendender und
       tens 20 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war;      des Antrags auf Arbeitslosengelds
     • 12 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindes-       bei der Agentur für Arbeit.
       tens 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war;
     • 15 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindes-
       tens 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und
       > 50 Jahre alt ist;
     • 18 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren zuvor mindes-
       tenst 36 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war
       und > 55 Jahre alt ist;                                           Ausschluss/Verlust
     • 24 Monate für denjenigen, der in den 5 Jahren vor der Arbeits-
       losigkeit zumindest 48 Monate sozialversicherungspflichtig be-    • Verzicht des Arbeitsplatzes
       schäftigt war und > 58 Jahren alt ist.                              ohne einen gerechtfertigten
                                                                           Grund;
                                                                         • Ablehnung einer angemesse-
                                                                           nen Beschäftigung;
                                                                         • nicht gerechtfertigte Ablehnung
                                                                           der Teilnahme an einer berufli-
                        Verlängerung                                       chen Wiedereingliederung;
                                                                         • fehlende aktive Suche nach ei-
     Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Person bereits im Verlauf     nem Arbeitsplatz.
     der vergangenen 5 Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, aber
     diesen Anspruch aufgrund der Wiederaufnahme einer Tätigkeit
     nicht bis zum Ende wahrnahm. Verliert die Person ihren Arbeits-
     platz erneut, kann diese verbleibende Dauer zur neuen Dauer der
     Arbeitslosigkeit hinzugerechnet werden.

14
HEUTE IST MORGEN
          Die Arbeit von morgen schon heute
                 zusammen gestalten !

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns bitte
unter 49 94 24-222 oder infocenter@lcgb.lu
INFO-CENTER BÜROS - LUXEMBURG
     LUXEMBURG                 ESCH/ALZETTE            ETTELBRUCK                  DIFFERDANGE                WASSERBILLIG

 11, rue du Commerce          1, Grand-rue          47, avenue J.F. Kennedy     25, rue Adolphe Krieps         Place de la Gare
  L-1351 Luxembourg        L-4131 Esch/Alzette        L-9053 Ettelbruck          L-4605 Differdange          L-6601 Wasserbillig
  +352 49 94 24-222        +352 54 90 70-1         +352 81 90 38-1             m René FLENGHI                  m Reinaldo
                                                                                   +352 58 82 89             CAMPOLARGO
                                                                                  +352 621 276 075            +352 74 06 55
                                                                                                              +352 621 262 010

                         INFO-CENTER BÜROS - GRENZGEBIET
                           MERZIG                            TRIER                       THIONVILLE

                     Saarbrücker Allee 23            Schönbornstraße 1               1, place Marie Louise
                       D-66663 Merzig                  D-54295 Trier                  F-57100 Thionville
                   +49 (0) 68 61 93 81-778        +49 (0) 651 46 08 76 41          +33 (0) 38 28 64-070

                       CSC BÜROS - BELGISCHE GRENZGÄNGER
             ARLON                       BASTOGNE                         VIELSALM                        ST. VITH

       1, rue Pietro Ferrero         12, rue Pierre Thomas           5, rue du Vieux Marché           Klosterstraße, 16
           B-6700 Arlon                B-6600 Bastogne                   B-6690 Vielsalm               B-4780 St. Vith
       +32 (0) 63 24 20 40           +32 (0) 63 24 20 40            +32 (0) 63 24 20 40           +32 (0) 87 85 99 32

                                           Das LCGB INFO-CENTER
                                              unterstützt Sie!

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