Erwerbsminderungsrente - neuraxWiki
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Erwerbsminderungsrente (§§ 43, 240 ff. SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Bevor die Versicherung eine Rente gewährt, prüft sie gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente", ob die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Ist dies nicht der Fall, ermittelt die Rentenversicherung das Ausmaß der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit. Davon abhängig wird ● eine teilweise Erwerbsminderungsrente (früher: Rente wegen Berufsunfähigkeit) oder ● eine volle Erwerbsminderungsrente (früher: Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) gewährt 01.11.2021 Seite 1 von 13
Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung Voraussetzungen Der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt. Prinzipiell müssen neben den medizinischen Voraussetzungen auch allgemeine und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Allgemeine Voraussetzungen Versicherungsrechtliche Voraussetzungen 01.11.2021 Seite 2 von 13
● das ● die Renteneintrittsalter Wartezeit zum Erhalt einer vor Altersrente Eintritt (Regelaltersgrenze) ist der noch nicht erreicht Erwerbsminderung muss erfüllt ● alle sein, das Rehabilitationsmaßnahmen heißt, es wurden vollumfänglich muss ausgeschöpft eine Mindestversicherungszeit ● die Leistungsfähigkeit von 5 für Tätigkeiten auf Jahren dem allgemeinen vorliegen Arbeitsmarkt liegt unter 6 Stunden täglich und ● in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen für 3 Jahre Pflichtbeiträge abgeführt worden sein 01.11.2021 Seite 3 von 13
Tipp Zur Wartezeit zählen neben den Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Versorgungsausgleich bei Scheidung etc. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die allgemeine Wartezeit auch schon vorzeitig erfüllt sein, z. B. bei einem Arbeitsunfall oder nach Beendigung einer Ausbildung. Dies sollten Sie beim Rentenversicherungsträger abklären. Unterschied teilweise und volle Erwerbsminderungsrente Ob eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt wird, ist abhängig von den gesundheitlichen Einschränkungen und von ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Dies wird in ärztlichen Befunden und Gutachten dokumentiert. Teilweise Volle Erwerbsminderungsrente Erwerbsminderungsrente Der Betroffene Das tägliche kann unter den Leistungsvermögen üblichen für Tätigkeiten Bedingungen des beträgt unter den Arbeitsmarktes üblichen auf nicht Bedingungen des absehbare Zeit allgemeinen nur noch 3 bis Arbeitsmarktes unter 6 Stunden auf nicht täglich tätig sein absehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich Wichtig: Allgemeiner Arbeitsmarkt bedeutet, dass sich die Erwerbsminderung auf alle Berufe bezieht, nicht nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. 01.11.2021 Seite 4 von 13
Erwerbsminderungsrente und Behinderung Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten auch Personen, die ● in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder in gleichartigen Einrichtungen beschäftigt sind und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können ● die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllen, allerdings mehr als 20 Jahre lang ununterbrochen voll erwerbsgemindert gewesen sind. Dadurch werden alle Personen erfasst, die seit ihrer Geburt bzw. ihrem Eintritt ins Erwerbsleben dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Versicherte mit Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gilt die Vertrauensschutzregel, d. h. es besteht ein Berufsschutz. Sie können eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bereits bei Berufsunfähigkeit beziehen. Neben dem zu erfüllenden Stichtag, müssen sie: ● die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben ● berufsunfähig sein ● die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen ● in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn in Folge von Krankheit oder Behinderung die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen im Vergleich zu körperlich, geistig oder seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden gesunken ist. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage seinen bisherigen Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit mindestens 6 Stunden täglich auszuführen. Der allgemeine Arbeitsmarkt spielt hier keine Rolle. Allerdings prüft der Rentenversicherungsträger, ob auf eine andere Tätigkeit, welche hinsichtlich des bisherigen beruflichen Werdegangs und der sozialen Stellung zumutbar ist, verwiesen werden kann. Immer zumutbar ist ein Beruf, der durch berufliche Rehabilitation und Umschulung erlangt worden ist. 01.11.2021 Seite 5 von 13
Für alle nach dem 2. Januar 1961 Geborenen gibt es von staatlicher Seite keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Tipp Private Versicherungsunternehmen bieten Policen für Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Die Konditionen sind allerdings sehr unterschiedlich. Vergleichen Sie daher die Angebote genau! Beratung bieten die Verbraucherzentralen unter: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung Beginn der Erwerbsminderungsrente Eine zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente wird frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung ausbezahlt. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird dagegen bereits ab Eintritt der Erwerbsminderung (rückwirkend) gewährt. Höhe der Erwerbsminderungsrente Die Höhe der Rente ist abhängig von den bezahlten Beiträgen, von der Beitragszeit, dem aktuellen Rentenwert und eventuellen Abschlägen. Die Rentenversicherung übersendet jährlich an ihre Versicherten, die das 27. Lebensjahr erreicht und die 5-jährige Wartezeit erfüllt haben, Renteninformationen mit der potenziellen Rentenleistung. 01.11.2021 Seite 6 von 13
In jüngeren Jahren kann die Zurechnungszeit die Erwerbsminderungsrente erhöhen Zurechnungszeit Tritt die Erwerbsminderung schon in jüngeren Jahren ein, zählen nicht nur die bisherigen Berufsjahre. Damit sich die bis dato häufig eher niedrige Rente erhöht, erhält der Versicherte eine sogenannte Zurechnungszeit. Diese Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnitt der bisher geleisteten Versicherungszeiten bewertet. Dadurch wird die errechnete Rente erhöht. Seit 2014 steigt die Zurechnungszeit schrittweise an. Ab 2031 soll bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente, eine Zurechnungszeit bis zum 67. Lebensjahr - also bis zur Regelaltersgrenze für alle Versicherten ab Geburtsjahrgang 1964 - gelten. Rentenbeginn Zurechnungszeit bis 2018 62 Jahre 3 Monate 2019 65 Jahre 8 Monate 2020 65 Jahre 9 Monate 2021 65 Jahre 10 Monate 2022 65 Jahre 11 Monate 2023 66 Jahre 2024 66 Jahre 1 Monat 01.11.2021 Seite 7 von 13
2025 66 Jahre 2 Monate 2026 66 Jahre 3 Monate 2027 66 Jahre 4 Monate 2028 66 Jahre 6 Monate 2029 66 Jahre 8 Monate 2030 66 Jahre 10 Monate 2031 67 Jahre Günstigerprüfung Erwerbsgeminderte Personen können von einer Günstigerprüfung profitieren, wenn sie wegen ihrer Erkrankung in den letzten 4 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung weniger Gehalt bekamen. Würde ihr Rentenanspruch deswegen geringer ausfallen, werden die letzten 4 Jahre bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt. Besonderheit der teilweisen Erwerbsminderung Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird davon ausgegangen, dass Betroffene noch begrenzt arbeiten können. Sie ist deshalb nur halb so hoch, wie die volle Erwerbsminderungsrente. Im optimalen Fall können Versicherte neben dem Rentenbezug eine Teilzeittätigkeit ausüben. Besonderheit bei Arbeitslosigkeit Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, können eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn kein Teilzeitarbeitsplatz auf dem regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Bei einer ungünstigen Arbeitsmarktlage ist in der Regel von einem verschlossenen Arbeitsmarkt (d. h. aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage stehen nicht ausreichend Teilzeitarbeitsplätze, dem Restleistungsvermögen des Betroffenen entsprechend, zur Verfügung) auszugehen. Damit der Teilzeitarbeitsmarkt nicht als verschlossen gilt, muss einem Versicherten eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen, die seinem (Rest-) Leistungsvermögen entsprechen. Der Arbeitsmarkt gilt wiederum als verschlossen, wenn es weder der Arbeitsverwaltung noch dem Rentenversicherungsträger gelingt, dem Versicherten innerhalb 1 Jahres ab Rentenantragsstellung einen geeigneten Arbeitsplatz 01.11.2021 Seite 8 von 13
zu vermitteln. In diesem Fall erhält der Betroffene eine volle Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente. Hinzuverdienstgrenzen Erhalten Versicherte neben einer Erwerbsminderungsrente noch Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen (z. B. Vorruhestandsgeld), kann die Rente gekürzt werden oder ganz wegfallen, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden. Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente Bei einer vollen Erwerbsminderung können bis zu 6.300 € im Jahr hinzuverdient werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente hat. Darüber hinausgehende Beträge werden zu 40 % auf die Rente angerechnet. Wenn die Rente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze gekürzt wird und die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, bleibt der Rentenanspruch erhalten. Sollte das Einkommen irgendwann wegfallen, wird wieder die volle Rente ausgezahlt. Betroffene müssen jede Erwerbstätigkeit beim Rentenversicherungsträger melden. Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderungsrente Bei Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird berücksichtigt, dass noch ein berufliches Leistungsvermögen vorhanden ist. Auch hier gibt es individuell berechnete Hinzuverdienstgrenzen. Deren spezifische Berechnung nimmt der Rentenversicherungsträger bzw. eine Rentenberatungsstelle vor. 01.11.2021 Seite 9 von 13
Ein Hinzuverdienst während der Erwerbsminderungsrente ist möglich Tipp Medizinische Voraussetzung für die teilweise Erwerbsminderungsrente ist, dass Ihr berufliches Leistungsvermögen unter 6 Stunden täglich liegt. Wenn Sie mehr arbeiten, könnte der ganze Rentenanspruch verloren gehen. Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie sich daher eingehend beim Rentenversicherungsträger informieren. Tipp Ausführliche Informationen zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/nationa Befristungen von Erwerbsminderungsrenten In der Regel sind Renten wegen Erwerbsminderung auf maximal 3 Jahre befristet. Endet die Befristung und der Gesundheitszustand hat sich nicht verbessert, kann die Rente 01.11.2021 Seite 10 von 13
wieder für maximal 3 Jahre verlängert werden. Tipp Wenn Sie Ihre Rente verlängern wollen, sollten Sie 4 Monate vor Ablauf der Befristung einen Weiterzahlungsantrag stellen! Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird nur dann gewährt, wenn aus medizinischer Sicht klar ersichtlich ist, dass das Leistungsvermögen nicht wiederhergestellt werden kann und eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist. Hiervon kann auch nach einer Gesamtbefristung von 9 Jahren ausgegangen werden. Rentenabschläge Durch die Zurechnungszeit wird die Erwerbsminderungsrente wie eine Altersrente berechnet. Ebenso wie bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente, wird auch die Erwerbsminderungsrente mit einem Abschlag belegt. Bis 2012 lag die Altersgrenze für die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente beim vollendeten 63. Lebensjahr. Diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wird bis 2024 schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Für jeden Monat Rentenbezug vor der geltenden Altersgrenze wird ein Abschlag von 0,3 % vorgenommen, jedoch höchstens 10,8 %. Beginn der Rente ohne EM-Rente Abschläge vor 2012 63 Jahre Januar 2012 63 Jahre 1 Monat Februar 2012 63 Jahre 2 Monate März 2012 63 Jahre 3 Monate April 2012 63 Jahre 4 Monate Mai 2012 63 Jahre 5 Monate 01.11.2021 Seite 11 von 13
Juni - Dezember 63 Jahre 6 2012 Monate 2013 63 Jahre 7 Monate 2014 63 Jahre 8 Monate 2015 63 Jahre 9 Monate 2016 63 Jahre 10 Monate 2017 63 Jahre 11 Monate 2018 64 Jahre 2019 64 Jahre 2 Monate 2020 64 Jahre 4 Monate 2021 64 Jahre 6 Monate 2022 64 Jahre 8 Monate 2023 64 Jahre 10 Monate 2024 65 Jahre Die Abschläge sind dauerhaft, bleiben also auch bei dem Bezug einer späteren Altersrente erhalten. Seit Anhebung der Regelaltersgrenze steigt damit auch schrittweise die Grenze für den Bezug einer abschlagsfreien Erwerbsminderungsrente. Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in der Übergangszeit Wenn das Krankengeld eines Patienten ausläuft und er eine Erwerbsminderungsrente beantragt hat, über die noch nicht entschieden wurde, kann er bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit stellen. Es handelt sich dabei um eine Sonderform des Arbeitslosengeldes. Mit dieser sogenannten Nahtlosigkeit-Regelung soll verhindert werden, dass zwischen dem Auslaufen des Krankengeldes und dem 01.11.2021 Seite 12 von 13
Rentenbeginn eine finanzielle Lücke entsteht. Tipp Nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei der Beantragung der Erwerbsminderung unterstützen zu lassen. Dies ist entweder möglich in einer der Filialen der Deutschen Rentenversicherung oder - meist näher am Wohnort - bei einem Versichertenältesten. Den nächstgelegenen Versichertenberater oder -ältesten finden Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_ Anlaufstellen und weitere Informationsquellen Beratung und Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/0_Home/home_node.html Verwandte Artikel im neuraxWiki Krankengeld Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit Regelaltersgrenze Altersrente Die neueste Version des Artikels finden Sie unter: https://www.neuraxwiki.de/ neuraxFoundation gemeinnützige GmbH Telefon: 02173 - 999 85 00 Elisabeth-Selbert-Str. 23 E-Mail: info@neuraxWiki.de D-40764 Langenfeld Internet: www.neuraxWiki.de 01.11.2021 Seite 13 von 13 Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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