Arbeitsrecht Survey | 2020 - bnt attorneys in CEE
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Arbeitsrecht Survey | 2020
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Vorwort 3 Die rechtlichen Rahmenbedingungen des lokalen Arbeitsmarkts spielen eine grundlegende Rolle bei der Entwicklung der Unternehmensstrategie von Investoren in dem jeweiligen Zielland. Die Flexibilität bei der Beschäftigung, Berücksich- tigung von neuen Trends und die Attraktivität der Personalkosten gehören zu den wichtigsten Erwartungen der Investoren bei den unterneh- merischen Vorhaben auf den Arbeitsmärkten in Mittel- und Osteuropa. Die Experten der bnt attorneys in CEE für Arbeitsrecht aus der Bulgar- ien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Weißrussland haben die wichtigsten Daten, Fakten und Risiken des Arbe- itsrechts der Region analysiert, um Ihnen zum dritten Mal eine wertvolle Übersicht zum Arbeitsrecht in Mittel- und Osteuropa vorlegen zu dürfen. In dieser Auflage möchten wir Sie insbesondere auf die neuen alternativen Formen von Beschäftigung aufmerksam machen, die Sie in Mittel- und Osteuropa zur Anwendung bringen können, um auch in der sich schnell entwickelnden „Gig-Economy“ als Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu sein. Wir hoffen, dass Ihnen diese Publikation einen guten Überblick über das Arbeitsrecht in Mittel- und Osteuropa verschafft. Falls Sie konkrete Fragen Zuzana Chudáčková haben und Rechtsberatung bedürfen, wenden Sie sich an unser bnt Team Partner für Arbeitsrecht in Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Weißrussland. Co-Head of Employment Practice Group Mit freundlichen Grüßen, Zuzana Chudáčková
Table of contents Belarus 5 Bulgarien 12 Estland 21 Lettland 29 Litauen 36 Polen 47 Slowakei 57 Tschechien 67 Ungarn 77
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Belarus 6 • Andere besondere Arten des befristeten Arbe- 1. Arbeitsverhältnis itsvertrags können unter bestimmten Bedin- gungen abgeschlossen werden. Diese Bedin- gungen bedürfen der Schriftform, anderenfalls sind sie ungültig. Diese besonderen Formen des 1.1. Arbeitsverträge Arbeitsvertrags sind: • Die Arten der Arbeitsverträge sind im Arbe- – – Arbeitsvertrag, aufgrund dessen besondere itskodex und im Dekret des Präsidenten der Aufgaben erledigt werden sollen und bei dem Republik Belarus Nr. 29 vom 26. Juli 1999 die Vertragsdauer nicht vorgeschrieben ist; (nachfolgend „Dekret“) geregelt. – – Arbeitsvertrag für Saisonarbeiten – bis zu 6 • Die Arten der Arbeitsverträge sind: unbefristeter (sechs) Monate im Jahr; Arbeitsvertrag und befristeter Arbeitsvertrag (für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren). – – Arbeitsvertrag für die Dauer der Abwesen- heit des Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz • Ein Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform, erhalten bleibt, z.B. Ersatz für Mutterschutz. jedoch kann das Beschäftigungsverhältnis auch mit der faktischen Arbeitsleistung begonnen 1.3. Probezeit werden. • Die Dauer der Probezeit darf drei (3) Monate • Der Arbeitsvertrag muss folgende Informa- nicht überschreiten. tionen beinhalten: Arbeitgeber und Arbeitneh- mer, Arbeitsort, Arbeits- bzw. Stellenbeschrei- 1.4. Geschäftsführervertrag bung, Rechte und Pflichten der Parteien, die Arbeitsvertragsdauer (für befristete Arbeitsver- • Die Arbeitsverträge mit Geschäftsführern sind träge), Arbeitszeiten, Vergütungsbedingungen. im Arbeitskodex, im Dekret und im Dekret des Präsidenten Nr. 5 vom 15. Dezember 2014 1.2. Befristung des Arbeitsverhältnisses gesondert geregelt. Diese Arbeitsverträge sind von den Gesellschaftern oder von der durch die • Der Arbeitskontrakt ist die am häufigsten Gesellschafterversammlung bevollmächtigten verwendete Arbeitsvertragsart mit befristeter Person zu unterschreiben. Dauer. Der Arbeitskontrakt wird durch das Dekret geregelt. Der Arbeitskodex gilt, sofern • Der Geschäftsführerarbeitsvertrag kann jede nichts anders im Dekret geregelt ist. Zeit grundlos durch die Entscheidung der bevollmächtigten Person unter Auszahlung der • Der Arbeitskontrakt darf für den Zeitraum von vertraglich für die vorzeitige Vertragsbeen- 1 (einem) bis zu fünf (5) Jahren und nur in digung vorgesehenen Abfindung gekündigt schriftlicher Form abgeschlossen werden. werden. Außerdem kann der Geschäftsführ- erarbeitsvertrag stets aus wichtigem Grund • Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag nicht gekündigt werden. schriftlich abgeschlossen wird, so gilt der Vertrag als unbefristet abgeschlossen. • Im Vergleich zum Arbeitsvertrag, der im Arbeit- 2. Arbeitszeit skodex geregelt ist, enthält der Arbeitskontrakt zusätzliche, aus der Arbeitgeberperspektive strengere Bestimmungen. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Bestimmungen, die nach 2.1. Wöchentliche Arbeitszeit dem Gesetzgeberwillen eine Kompensation des Nachteils der Befristung des Arbeitsverhältnisses • Es kann Vollzeit bzw. verkürzt oder Teilzeit bei dem Arbeitnehmer bezwecken. Demnach kann gearbeitet werden. Die Vollzeitarbeit darf 40 der Arbeitnehmer unter anderem zusätzliche Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die Vergünstigungen, wie etwa einen zusätzlichen verkürzte Arbeitszeit beträgt max. 23 Stunden Urlaub von bis zu 5 (fünf) Tagen, verlangen. pro Woche (für Arbeitnehmer im Alter von 14
Belarus 7 bis 16 Jahren) oder max. 35 Stunden pro Woche Arbeitnehmer in folgenden Fällen kompensiert (für Arbeit mit schädlichen Arbeitsbedingun- werden: gen, für Arbeitnehmer von 16 bis 18 Jahren, bei physischen Anstrengungen, usw.). – – wenn einen Arbeitskontrakt zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vorliegt; • Die tägliche Beschränkung der Arbeitszeit kann auch von der Kategorie der Arbeitnehmer – – bei Überstundenarbeit im Zusammenhang abhängen. Im Falle der Schichtarbeit darf die mit der Gleitzeit; Dauer einer Schicht 12 (zwölf) Stunden nicht überschreiten. – – für Arbeiten mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen und für • Der Arbeitgeber kann ein anderes Arbeitszeitre- die besondere Art der Arbeit. gime vorgeben, wie z. B. kalkulierte Arbeitszeit, Teilung der Arbeitszeit, flexible Arbeitszeit usw. • Zum Teil kann der Urlaub durch eine Kompen- sation in Geld in folgenden Fällen ersetzt 2.2. Zeitkonto und Gleitzeit werden: • Das Zeitkonto ist gesetzlich nicht geregelt. – – wenn der Teil des Urlaubs 21 Kalendertage überschreitet; • Der Arbeitgeber kann Gleitzeit einführen. Überstundenarbeit im Zusammenhang mit der – – wenn der Arbeitnehmer aus dem Urlaub Gleitzeit ist durch zusätzliche Urlaubstage zu zurückgerufen wurde. kompensieren. 2.3. Überstunden und Arbeitsbereitschaft 3. Entlohnung • Eine Überstundenarbeit ist eine Arbeit, die auf Initiative des Arbeitgebers ausgeübt wird und die die normale Arbeitszeitdauer überschreitet. 3.1. Gehaltsformen • Ein Arbeitnehmer ist ausnahmsweise zur Über- stundenarbeit ohne Zustimmung verpflichtet, • In der Gesetzgebung sind zwei Formen der z. B. bei Betriebsunfällen, Naturkatastrophen Entlohnung vorgesehen: Zeitlohn und Akkord- oder bei ernsthaften technischen Unfällen. lohn. • Ein Arbeitgeber kann Überstundenarbeit für • Grundsätzlich ist die Entlohnung regelmäßig max. 180 Wochenstunden innerhalb eines in den im Arbeitsvertrag vorgesehenen Tagen Kalenderjahrs unter der Bedingung anordnen, auszuzahlen, aber nicht seltener als zweimal dass der Arbeitnehmer nicht länger als 10 pro Monat. Bei dem Abschluss des Arbeitskon- (zehn) Überstunden pro Woche arbeitet und die traktes ist die Auszahlung des Lohns einmal pro gesamte tägliche Arbeitszeit (normale und mit Monat zumutbar. Überstunden) nicht mehr als 12 (zwölf) Stunden beträgt. Für Überstundenarbeit ist ein Zuschlag • Das Mindestgehalt beträgt 305 BYN (ca. 127 in Höhe von 100% fällig. EUR) – Stand: 09.11.2018. 2.4. Urlaub 3.2. Zuschüsse • Die gesamte Haupturlaubsdauer muss mindes- • Die Art der Zuschüsse / Begünstigungen der tens 24 Kalendertage pro Jahr betragen. Nach Arbeitnehmer wird grundsätzlich in den Arbe- Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und itsverträgen und lokalen Rechtsakten festgelegt. Arbeitnehmer kann die Urlaubszeit in zwei Teile aufgeteilt werden, einer dieser Teile muss 3.3. Begünstigungen mindestens 14 Tage lang sein. • Die Art und Höhe der Zuschüsse / Begünsti- • Mit zusätzlichen Urlaubstagen müssen die gungen der Arbeitnehmer wird grundsätzlich in
Belarus 8 den Arbeitsverträgen und lokalen Rechtsakten festgelegt. 4. Änderungen im • Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge Arbeitsverhältnis Tabelle der Sozial- und Krankenversicherungs- beiträge 4.1. Einseitige Änderungen des Arbeitsverhält- nisses durch den Arbeitgeber Gesamte monatliche Gesamtbelastung • Die Änderung des Arbeitsverhältnisses durch Beitragszahlungen zum mit Sozial- und 01.01.2019 (in % des den Arbeitgeber ist in folgenden Fällen Krankenver- monatlichen Bruttogehalts) möglich: sicherungs-be- iträgen in: Arbeitgeber Arbeitnehmer – – Änderung von wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages. Die Änderung von BELARUS 34.6% 1 1% wesentlichen Bedingungen des Arbeitsver- trages muss vom Arbeitgeber wirtschaftlich 1 34 % ist der allgemeine Beitragssatz; der Wert von begründet werden. Der Arbeitgeber soll den 0,6% ist ein Durchschnitt, der von Arbeitgeber zu Arbe- Arbeitnehmer spätestens sieben (7) Tage itgeber abweichen kann. zuvor über die Änderungen benachrichtigen. Weigert sich der Arbeitnehmer, das Arbe- 3.4. Lohnnebenkosten itsverhältnis zu den neuen Bedingungen zu verlängern, wird der Arbeitsvertrag gekün- • Arbeitgeber haben folgende Abgaben an den digt und eine Entschädigung in Höhe einen Sozialversicherungsfonds des Arbeitsministeri- Lohns für zwei (2)Arbeitswochen an den ums abzuführen: Arbeitnehmer ausgezahlt; – – Rentenversicherung für den Arbeitgeber – – Entsendung des Arbeitnehmers, um eine – 28% (für Arbeitgeber, die im Agrosektor andere Arbeitstätigkeit auszuüben. Dafür ist tätig sind – 24%; für Konsumgenossenschaf- die vorherige Zustimmung des Arbeitneh- ten, Eigentümergenossenschaften, Rent- mers erforderlich; nervereine – 5 %). – – Entsendung des Arbeitnehmers in eine – – Zeitweise Arbeitsunfähigkeit für den Arbeit- andere Abteilung (die Arbeitstätigkeitsart geber – 6% und die Position bleibt unverändert). Dafür ist keine Zustimmung des Arbeitnehmers Die Bemessungsgrundlage für die Abga- erforderlich. ben beträgt 4 (vier) landesdurchschnit- tliche Monatsgehälter in Belarus in dem 4.2. Betriebsübergang Monat, der dem Abschlussmonat folgt. Auf die Bemessungsgrundlage übersteigen- • Wenn im Falle eines Betriebsübergangs (zum des Einkommen werden keine Sozialver- Beispiel, spin-off deal) kein neuer Arbeitsver- sicherungsbeträge fällig. trag gewollt/notwendig ist, sind die bereits existierten Arbeitsverträge einfach zu transfer- Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer bei ieren. Der Abschluss eines neuen Arbeitsver- der Staatsversicherungskasse „Belgosstra- trages ist nicht erforderlich. kh“ wie folgt zu versichern: Der Arbeitsun- fallversicherungszinssatz kann variieren und • Bei geplanten Änderungen der Arbeitsbedin- hängt von der Arbeitsbeschäftigungsart und gungen (zum Beispiel Änderung des Gehaltes) den Arbeitsbedingungen ab. Der Durch- beim Betriebsübergang, ist ein neuer Arbe- schnittszins beträgt 0,6%. itsvertrag abzuschließen. – – Einkommensteuer: 13%, die vom Arbeitge- • Falls es zu einer Massenentlassung kommt, ber abgeführt wird. finden die entsprechenden Anforderungen an die Massenentlassung Anwendung.
Belarus 9 4.3. Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung 5.2. Kündigung • Die Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisse sind 5.3. Außerordentliche Kündigung gesetzlich nicht geregelt. • Der Arbeitskodex enthält spezifische Gründe 4.4. Entsendung der Kündigung eines Vertrags auf Initiative des Arbeitgebers, die alle Vertragsarten betreffen. • Bei einer Entsendung des Arbeitnehmers sind Hierbei handelt es sich um die nachfolgenden grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich: Fallgruppen: – – Verordnung über Dienstreisen, um Streit- – – Liquidation, kollektive Entlassung; igkeiten über die Erstattung der Dienstrei- sekosten u.a. zwischen dem Arbeitgeber und – – gesundheitliche Gründe auf Seiten des Arbe- dem Arbeitnehmer zu vermeiden; itnehmers; – – Anweisung des Arbeitgebers ggf. auch Einla- – – Qualifikationsmängel; dung eines ausländischen Unternehmens; – – systematische oder grobe Nichterfüllung der – – Festlegung des Zwecks der Dienstreise; Arbeitspflichten; – – Bericht des Arbeitnehmers über die – – Abwesenheit auf der Arbeit über einen Dienstreise und über die Kosten (nach der Zeitraum von drei (3) und mehr Stunden; Rückkehr); – – Abwesenheit auf der Arbeit über einen – – ggf. nach Wunsch des Arbeitgebers – Dien- Zeitraum von vier (4) Monaten aus streisebescheinigung, auf die der Arbeitneh- gesundheitlichen Gründen (gilt nicht für mer einen Stempel über die Ankunft an der Schwangerschaftsurlaub, Arbeitsunfälle, Dienstreisestelle und die Abreise von dort Zeit- und Saisonarbeitsverhältnisse) bekommt. – – Anwesenheit am Arbeitsplatz unter Alko- • Arbeitnehmer, die sich auf einer Dienstre- hol-, Drogeneinfluss oder dem Einfluss von ise befinden, unterliegen der am Ort ihrer giftigen Substanzen; Geschäftsreise festgelegten Arbeitszeit und Ruhezeit. – – Diebstahl am Arbeitsplatz; – – Verstoß gegen Unfallpräventions- bzw. Sicherheitsvorschriften, die zur Verletzung 5. Beendigung des oder zum Tod von anderen Personen geführt haben; Arbeitsverhältnisses – – Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtun- gen; 5.1. Einvernehmliche Beendigung – – Vermögensbeschädigung von Staatseigen- • Sowohl der unbefristete als auch der befristete tum, von Eigentum von juristischen Perso- Arbeitsvertrag kann jederzeit im gegenseitigen nen oder von natürlichen Personen, die im Einverständnis gekündigt werden; Rahmen der Erfüllung von Arbeitsverpflich- tungen entstanden sind; • Der befristete Arbeitsvertrag endet mit Fristablauf. Wenn das Arbeitsverhältnis nach – – Missachtung der Arbeitsdisziplin, Verdeck- Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags tatsäch- ung eines Vergehens eines Mitarbeiters, lich weiter besteht und keine der Parteien die Vereitelung der Verfolgung eines Schädi- Kündigung fordert, gilt der Arbeitsvertrag als gers; auf unbestimmte Dauer verlängert. – – Nichtbeseitigung von Verstößen, die von
Belarus 10 Kontrollorganen festgestellt wurden. folgenden Gründen verpflichtet: (i) Arbeitsver- weigerung durch den Arbeitnehmer aufgrund • Eine Benachrichtigung an den Arbeitnehmers von Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingun- soll im Falle der Liquidation, der Massenent- gen aufgrund der Reorganisierung des Unterne- lassung oder der Kündigung innerhalb von hmens, (ii) aus gesundheitlichen Gründen zwei (2) Monaten vor der Vertragsbeendigung oder mangels ausreichender Qualifikation des erfolgen. Die Zweimonatsfrist braucht im Falle Arbeitnehmers, (iii) Verstoß des Arbeitgebers der Auszahlung zweier Durchschnittsmonats- gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. gehälter als zusätzliche Kompensation nicht eingehalten zu werden. • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Auszahlung einer Abfindung in Höhe von drei 5.4. Massenentlassung (3) durchschnittlichen Monatsgehältern im Falle der Liquidation des Arbeitgebers oder • Eine Massenentlassung liegt in folgenden bei einer betriebsbedingten Kündigung aus Konstellationen vor: (i) Liquidation der wirtschaftlichen Gründen. Gesellschaft mit mehr als 25 Mitarbeitern, (ii) Vertragskündigung in folgenden Fällen: • Wenn sich der Gesellschafterbestand ändert, hat der neue Gesellschafter drei (3) durch- – – in einem Unternehmen mit weniger als schnittliche Monatsgehälter an die Geschäfts- 1000 Mitarbeitern: Kündigung von 20% führer und die Hauptbuchhalter auszuzahlen, der Mitarbeiter (aber nicht weniger als 25 wenn deren Arbeitsverträge durch den neuen Personen) innerhalb eines Monats; Gesellschafter gekündigt werden. – – in einem Unternehmen mit 1001-2000 • Für die aufgrund von Arbeitskontrakten Mitarbeitern: Kündigung von 15% der beschäftigten Arbeitnehmer sieht das Gesetz Mitarbeiter innerhalb eines Monats; eine geringfügige Kompensation in Höhe von lediglich drei (3) Monatsmindestgehältern vor, – – in einem Unternehmen mit 2001-5000 falls eine vorzeitige Kündigung des Arbeitsver- Mitarbeitern: 10% der Mitarbeiter innerhalb trages wegen der Verletzung von Arbeitsbedin- von einem (1) Monat; gungen durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde. – – in einem Unternehmen mit 5001-10000 Mitarbeitern: Kündigung von 10% der Mitarbeiter innerhalb von zwei Monaten; 6. Nachvertragliche – – in einem Unternehmen mit mehr als 10000 Mitarbeitern: Kündigung von 5% der Beziehungen Mitarbeiter innerhalb von zwei Monaten. • Der Arbeitnehmer soll von der Kündigung des 6.1. Wettbewerbsverbot Vertrags innerhalb von zwei Monaten vor der Kündigung benachrichtigt werden. Der Arbeit- • Dieses ist nicht in der Gesetzgebung geregelt. geber soll eine Vergütung an den Arbeitnehmer in Höhe von zwei Monatsgehältern auszahlen. • Im Allgemeinen kann auch der Geschäftsführ- In einigen Fällen kann die Massenentlassung er für einen anderen Arbeitgeber tätig sein. nur nach entsprechender Benachrichtigung Ausnahmen gelten nur für Geschäftsführer von der Beschäftigungsagentur erfolgen. Einigen staatlichen oder mindestens zu 50% staatlich Arbeitnehmern stehen bei Massenentlassungen beherrschten Unternehmen. besondere Rechte zu. • Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführer) 5.5. Abfindung können auch andere entgeltliche Tätigkeiten ausüben (als Einzelkaufleute, Gesellschafter in • Der Arbeitgeber ist zur Auszahlung einer einem Unternehmen). Abfindung in Höhe von zwei (2) durchschnit- tlichen Monatsgehältern bei Kündigung aus
Belarus 11 6.2. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten 8. Beschäftigung von • Im Arbeitskodex sind das Verfahren und spezi- fische kompetente Personen für individuelle Ausländer und kollektive Beilegung von Streitigkeiten geregelt. 8.1. EU-Bürger (und Bürger aus Staaten des EWR • Individualstreitigkeiten werden von der und der Schweiz) Kommission für Arbeitsstreitigkeiten, die aus gleich vielen Arbeitgeber- und Gewerkschafts- • EU-Bürger (und Bürger aus Staaten des EWR vertretern besteht, verhandelt. Die Entsc- und der Schweiz) benötigen eine Arbeitsgene- heidung der Kommission ist für die Parteien hmigung, um in Belarus eine Arbeitstätigkeit verbindlich, trotzdem kann sie auch vor Gericht auszuüben. Von dieser Grundregel existieren angefochten werden. nur wenige eng umgrenzte Ausnahmen wie etwa die Tätigkeit als Repräsentanzleiter ausländis- • Grundsätzlich ist die Kommission zwar die cher Organisationen in Belarus. Eine Arbeits- erste Instanz für die Streitbeilegung, dennoch genehmigung dient regelmäßig als Grundlage kann der Streit in einigen Fällen im Rahmen für den Aufenthaltstitel. einer Klage vor einem ordentlichen Gericht der Zivilgerichtsbarkeit ausgetragen werden. • Bei der Einstellung der Ausländer muss der In der Regel ist es ein regionales ordentliches Arbeitgeber noch die speziellen Bedingungen Gericht. Arbeitssachen werden in der Regel von aus dem Migrationsrecht im Arbeitsvertrag mit einem Einzelrichter innerhalb eines Monats ab dem Ausländer beachten sowie den Arbeitsver- Klageerhebung entschieden. Arbeitnehmer sind trag bei der Behörde registrieren lassen. von der Zahlung der staatlichen Gerichtsgebühr befreit. 8.2. Drittstaatsbürger • Ein Arbeitgeber kann mit der Zustimmung von • Die Anforderungen in Bezug auf Arbeitsgene- Gewerkschaften andere Personen im Rahmen hmigungen und zur Registrierung des Arbe- von Schlichtungs- sowie Schiedsverfahren und itsvertrags gelten auch für die Bürger anderer Mediation heranziehen. Staaten. Eine Ausnahme stellen die Bürger der Staaten dar, mit denen Belarus spezielle Übere- • Kollektive Arbeitssachen werden in der Regel inkommen abgeschlossen hat. Im Moment vor der Schlichtungskommission als Erstinstanz sind die Bürger der Staaten der Eurasischen ausgetragen. Wenn die Parteien mit der Entsc- Wirtschaftsunion (Russland, Armenien, heidung nicht einverstanden sind, können sie Kazachstan, Kyrgystan) von dem Erfordernis eine Mediation oder ein Arbeitsschiedsgericht einer Arbeitsgenehmigung befreit. wählen. Die Schiedsgerichtsentscheidung kann empfehlender oder obligatorischer Natur sein. Autor: Alexander Lieβem Die letztere wird vom Gericht vollgestreckt. 7. Neue Formen von Beschäftigung • Keine
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Bulgarien 13 1. Arbeitsverhältnis 1.1. Arbeitsverträge • Die Grundlagen für ein Arbeitsverhältnis sind Jahr abgeschlossen werden; er kann nur einmal abschließend im Arbeitsgesetzbuch gerege- verlängert werden. Die Verlängerungsfrist darf lt. Weitere einschlägige Rechtsakte sind das nicht kürzer als ein Jahr sein. Bei Zuwider- Gesetz über die Beilegung von kollektiven Stre- handlungen gelten befristete Arbeitsverträge itigkeiten und das Gesetz über die Förderung als unbefristete. der Beschäftigung. • Die Befristung ist bei Leiharbeitsverträgen die • Ein Arbeitsvertrag ist die häufigste Grundlage Regel. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, für ein Arbeitsverhältnis. Weitere Grundlagen dass ein Leiharbeitsvertrag entweder bis zur sind die Wahl und der Wettbewerb. Erledigung eines bestimmten Arbeitsvolumens oder zur Ersetzung eines fehlenden Mitglieds • Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefris- des regulären Entleiherpersonals abgeschlossen tet sein. wird. • Der Arbeitgeber steht unter Pflicht, sicherzus- 1.3. Probezeit tellen, dass der Arbeitsvertrag in schriftlicher Form abgeschlossen wird. Allerdings wird ein • Die Probezeit kann nur einmal zwischen densel- Arbeitsverhältnis auch durch faktische Tätig- ben Parteien für denselben Arbeitsvertrag keit begründet. Die fehlende schriftliche Form vereinbart werden. hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Entstehung des Arbeitsverhältnisses. • Sie kann maximal sechs Monate betragen. • Ein Arbeitsvertrag muss folgenden Mindestin- • Dabei kann vertraglich bestimmt werden, dass halt aufweisen: Art der Tätigkeit mit Stellen- die Probezeit nur zugunsten des Arbeitgebers beschreibung, Ort der Tätigkeit, Beginn der vereinbart wird. In einem solchen Falle kann Tätigkeit und Lohn. sich nur der Arbeitgeber auf die Probezeit berufen. • Ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag) ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber • Während der Probezeit kann mit sofortiger und einer Arbeitnehmerorganisation, die güns- Wirkung gekündigt werden. Nähere Begründ- tigere Regelungen als die gesetzliche beinhalten ung ist nicht erforderlich. soll. 1.4. Geschäftsführervertrag 1.2. Befristung des Arbeitsverhältnisses • Geschäftsführer sowie die Vorstands- oder • Bei Arbeitsverträgen muss die Befristung Aufsichtsratsmitglieder sind nach inzwischen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden, etablierter Rechtsprechung keine Arbeitneh- sonst gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet. mer. • Arbeitsverträge können auf maximal 3 (drei) • Ihre Funktion nehmen sie auf Grund des Jahre befristet werden. Eine Befristung ist Handelsgesetzes wahr und, nach dem Subsidi- anhand von Sachgründen zulässig: z.B. für die aritätsprinzip, des schuldrechtlichen Gesetzes Verrichtung von vorübergehenden, saisonalen über die Verbindlichkeiten und Verträge. oder kurzfristigen Arbeiten. In Ausnahmefällen, z.B. auf expliziten Wunsch des Arbeitnehmers, • Sie werden aber in abgabenrechtlicher Sicht als kann der Arbeitsvertrag auch ohne Sachgrund Arbeitnehmer behandelt. befristet werden, allerdings muss er in solchen Fällen für einen Mindestzeitraum von einem
Bulgarien 14 Einführung einer Stempeluhr oder eines ähnli- 2. Arbeitszeit chen Systems zur automatisierten Erfassung der Arbeitszeit verbunden. Dies gilt als eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers, die von seinem organisatorischen Weisungsre- 2.1. Wöchentliche Arbeitszeit cht umfasst ist und keiner näheren Regelung im Arbeitsvertrag bedarf. Die Gestaltung- • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt grundsät- smacht des Arbeitgebers ist jedenfalls durch die zlich 40 Stunden. Verkürzte Arbeitszeiten zwingenden Ruhepausen, die das bulgarische gelten für gefährliche und gesundheitsbelas- Arbeitsgesetzbuch verordnet, eingeschränkt tende Berufe. Hier ist geht es um eine wöchen- (siehe dazu „Arbeitszeit“). Im Effekt ähneln tliche Anzahl von weniger als 40 Stunden (es sich das Zeitkonto und die Gleitzeit stark. Der gelten untergesetzliche Regeln), die Stelle gilt Unterschied besteht hauptsächlich darin, wer aber dennoch als eine Vollzeitstelle. (Arbeitgeber beim Zeitkonto, Arbeitnehmer bei der Gleitzeit) die Entscheidungsmacht über den • Der Gesetzgeber geht von einer fünftägigen Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und des Arbeit- Arbeitswoche aus, bei der jeder Arbeitstag 8 sendes konkret ausübt. (acht) Arbeitsstunden umfasst. Dies ist aber nicht zwingend, der Arbeitgeber hat einen • Es besteht eine dritte Möglichkeit zur Flexibi- weitgehenden Gestaltungsfreiraum. Dieser lisierung der Arbeitszeit, die für Führungskräfte Gestaltungsfreiraum ist durch die zwingen- geeignet ist. Hier vereinbart der Arbeitgeber den Ruhepausen (zwischentägig 12 Stunden, mit dem Arbeitnehmer eine sog. nicht normi- zwischenwöchentlich 48 Stunden, zwischen- erte Arbeitszeit. In der Folge fallen, unabhän- schichtlich ausnahmsweise auch 24 Stunden) gig von der konkreten Arbeitsbelastung, keine beschränkt. Überstunden an. Der Arbeitgeber ist aber mit zusätzlichem Jahresurlaub zu kompensier- • Ruhepausen im Laufe des Tages, z.B. die en. Dabei ist es in der Rechtsprechung noch 30-minütige Essensaufnahmepause, gelten ungeklärt, ob jede zusätzlich erarbeitete Stunde nicht als Arbeitszeit. zu kompensieren ist oder eben eine paus- chal angesetzte zusätzliche Jahresurlaubszeit 2.2. Zeitkonto und Gleitzeit genügt. Da bei der nicht normierten Arbeitszeit per Definition keine Überstunden anfallen und • Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die daher der Arbeitgeber keine Pflicht hat, sie Arbeitszeiten zu flexibilisieren, indem er die zu dokumentieren, erscheint eher die zweite sog. summarische Berechnung der Arbeitszeit Lösung systemlogisch. anordnet. Dieses Institut kann in die deutsche Sprache auch als „Zeitkonto“ übersetzt werden. 2.3. Überstunden und Arbeitsbereitschaft Dabei führt der Arbeitgeber Arbeitszeitkont- en, die binnen einem Zeitraum von höchstens • Jede Arbeit, die über das gesetzliche oder 6 (sechs) Monaten durch arbeitsfreie Zeiten vertragliche Maß hinaus geleistet wird, gilt als ausgeglichen werden müssen, ein. Unter diesem Überstunde. Im Allgemeinen hateine Arbe- Modell kann die tägliche Arbeitszeit bis zu 12 itswoche 40 Stunden, die auf fünf Tage (Montag (zwölf) Stunden und die wöchentliche Arbe- bis Freitag) mit je acht Stunden verteilt sind. itszeit bis zu 56 Stunden betragen. Wenn am Ende des Referenzzeitraums das Arbeitskonto • Überstunden können nur in Ausnahmefällen, einen Überschuss an Arbeitsstunden aufweist, die abschließend im Arbeitsgesetzbuch geregelt sind diese als Überstunden mit einem Zuschlag sind, angeordnet werden: z.B. wegen Sais- von 50% auszuzahlen. onarbeiten und/oder zum Abschluss dringend erforderlicher Arbeiten, die in der regulären • Die Gleitzeit ist eine Möglichkeit des Arbeitge- Arbeitszeit angefangen wurden, aber nicht bers, den Mitarbeitern zu erlauben, in einem beendet werden konnten. bestimmten zulässigen Zeitkorridor zur Arbeit zu erscheinen und/oder innerhalb diesem • Überstunden sind jedenfalls verboten, die Arbeitsstelle zu verlassen. Diese Möglich- wenn ihre Anzahl 150 pro Kalenderjahr, 30 keit wird in der Praxis üblicherweise mit der Tagesstunden und 20 Nachtstunden im Kalen-
Bulgarien 15 dermonat, 6 (sechs) Tagesstunden und 4 (vier) Nachtstunden pro Kalenderwoche oder 3 (drei) 3. Entlohnung Tagesstunden und 2 (zwei) Nachtstunden pro Kalendertag übersteigt. • Überstunden können durch arbeitsfreie Zeit 3.1. Gehaltsformen kompensiert werden. Überstunden müssen vergütet werden, und zwar unter Anwendung • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vertraglich von Stundenzuschlägen. Diese betragen 50% vereinbarte Vergütung („Gehalt“) zu zahlen. bei Überstunden, die an Arbeitstagen, 75% bei Das Gehalt kann sich nach Zeit oder nach Leis- Überstunden, die am Wochenende, und 100% tung (z.B. produzierte Stückzahl) bemessen. bei Überstunden, die an gesetzlichen Feiertagen Der Mindestlohn darf jedenfalls nicht unter- geleistet werden. schritten werden. 2.4. Urlaub • Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn zu • Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen erhalten. Dieser beträgt seit dem 1. Januar Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub zur 2019 pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung 560 Erholung und Wiederherstellung seiner BGN (gemeint ist der Arbeitnehmer-Brut- Arbeitskraft. In der Industrie gibt es in der tolohn). Dies entspricht 286 EUR. Branchens- Regel keine arbeits- und tarifvertraglichen pezifische Mindestlöhne werden aktuell disku- Urlaubsansprüche, die über die gesetzliche tiert, sind aber zu Beginn des Jahres 2019 noch Mindestregelung hinausgehen. Großzügiger nicht eingeführt worden. Tarifverhandlungen sind die Arbeitgeber in der Staatsverwaltung spielen eine sehr untergeordnete Rolle. und in Dienstleistungssektoren mit hohem Mehrwert (wie z.B. in der Software-Branche). 3.2. Zuschüsse • Die Dauer des gesetzlichen Erholungsurlaubs • Ein allgemeiner Pflichtzuschlag von 0,6% beträgt 20 Werktage, was 4 (vier) Wochen jährlich vom vertraglich vereinbarten Arbeit- entspricht. nehmerbruttolohn wird für relevante Berufser- fahrung bei vorherigen Arbeitgebern sowie für • Bei Erstbeschäftigung entsteht das Recht auf jedes Jahr Betriebszugehörigkeit gewährt. Jahresurlaub erst nach dem achten Monat der Arbeit. • Überstunden sind grundsätzlich verboten. Wenn sie aber anfallen, sind sie vom Arbeitge- • Bei Beendigung des Arbeitsvertrags ist der ber zu dokumentieren, beim staatlichen Arbe- Jahresurlaub, der nicht mehr in der verblei- itsinspektionsdienst anzumelden und durch benden Beschäftigungszeit gewährt werden Zuschläge zum Monatsgehalt zu vergüten. Die kann, auszuzahlen. Zuschläge können bis zu 100% des auf eine Stunde heruntergerechneten vertraglich vere- • Der Urlaub wird zeitlich grundsätzlich durch inbarten Arbeitnehmerbruttolohns erreichen den Arbeitgeber festgelegt, wobei die Wünsche (siehe dazu „Überstunden“). des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Die sog. Selbstbeurlaubung - der eigenmächtige • Die Arbeitgeber haben das Recht, aufgrund Urlaubsantritt – kann einen Kündigungsgrund einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung oder aus darstellen. eigener Initiative heraus Boni zu zahlen. Dazu sind sie aber gesetzlich nicht verpflichtet. • Die Vergütung während des Urlaubs bemisst sich nach dem Durchschnittsbruttogehalt der • In wenigen Fällen ist der Arbeitgeber verpfli- vergangenen 12 (zwölf) Monate. Eher selten chtet, geldwerte Sachleistungen zu gewähren, wird zusätzlich Urlaubsgeld gewährt. die arbeitsgesundheitsrechtlich begründet sind (z.B. stärkende Kost bei Arbeitnehmern, die unter Tage, z.B. im Bergbau, arbeiten).
Bulgarien 16 3.3. Begünstigungen 3.4. Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge • Eine Sonderleistung, die Arbeitgeber aus Tabelle der Sozial- und Krankenversicherungs- bestimmtem Anlass zusätzlich zur Arbe- beiträge itsvergütung gewähren, bezeichnet man als Gratifikation. Freiwillige Gratifikationszahlun- Gesamte monatliche gen in Form von z.B. Weihnachtsgeld sind in Gesamtbelastung Beitragszahlungen zum mit Sozial- und Bulgarien nicht allzu verbreitet, da sie beitrags- 01.01.2019 (in % des Krankenver- und lohnsteuerpflichtig sind. monatlichen Bruttogehalts) sicherungs-be- iträgen in: • Eine verpflichtende Sonderform der Grati- Arbeitgeber Arbeitnehmer fikationszahlung ist im Arbeitsgesetzbuch zu Gunsten von Arbeitnehmern vorgesehen, denen BULGARIEN 18,92 % 13,78 % der Arbeitgeber auf Grund oder in Zusammen- hang mit deren Altersrentenantrittkündigt. Diese Art von Gratifikation wird einmalig fällig und beträgt in der Regel zwei Monatsgehälter, 3.5. Lohnnebenkosten bei einer vorangehenden 10-jährigen Beschäft- igung bei demselben Arbeitgeber fallen jedoch • Die Versicherungslast und ihre Verteilung 6 (sechs) Monatsgehälter an. Der Gesetzgeber hängt vom Alter des Arbeitnehmers (es gibt führt diese Gratifikationszahlung funktions- gewisse Abweichungen in der Struktur der fremd als „Schadensersatzzahlung“ an, damit Rentenbeiträge für Arbeitnehmer, die vor 1960 sie abgabenfrei gewährt werden kann. geboren sind) und von der Schwere der Arbeit ab. In der ersten und zweiten Arbeitskategorie • Im Übrigen sind in Bulgarien auch in der (schwere und schwerste Arbeit) erreicht der Industrie Vergünstigungen in Form von sog. Arbeitgeberanteil 34,62% bzw. 29,62%%. Der Essensgutscheinen relativ verbreitet, da ein Arbeitnehmeranteil bleibt unverändert. Betrag von bis zu 60 BGN unter bestimmten Voraussetzungen monatlich lohn- und beitrags- • Die Beitragsbemessungsobergrenze ist allge- frei sein kann. Essensgutscheine dürfen nur von mein festgelegt und liegt seit dem 01.01.2019 staatlich lizenzierten Ausstellern ausgestellt bei 3.000 BGN (ca. 1.500 EUR). werden, mit denen der Arbeitgeber dazu einen Vertrag abschließen muss. • Es gibt auch Beitragsbemessungsuntergrenzen. Diese sind branchenabhängig und übersteigen • Die Bereitstellung von Dienstwagen, Dienste- teilweise den bulgarischen Mindestlohn. Dies lefon und sonstigen Gegenständen, die auch bedeutet, dass der Arbeitgeber, wenn er einen privat genutzt werden können, hat neuerdings niedrigeren zulässigen Lohn zahlen sollte, die auch in Bulgarien fiskalische Folgen. Diese Beiträge dennoch von der jeweils einschlägigen werden in der Regel aber nicht auf der Ebene Beitragsbemessungsuntergrenze kalkulieren des Lohneinkommens, sondern auf der Ebene und abführen muss. der Umsatzsteuer abgewickelt und können zu einer unvollständigen Vergütung der Umsatzs- • Beiträge fließen in die öffentliche Renten- teuer, die beim Arbeitgeber bei Erwerb, Leasing versicherung, in eine vom Arbeitnehmer oder Betrieb anfällt, führen. gewählte private Pflichtrentenversicherung, in die Arbeitslosenversicherung, in die Krank- • Außerdem gibt es steuerrechtliche Erleich- enversicherung (Behandlungskosten), in die terungen, die bei gewissen Formen der arbe- Absicherung gegen Einkommensausfälle bei itgebergeförderten zusätzlichen freiwilligen einer allgemeinen Erkrankung oder bei einer Renten- oder Arbeitslosenversicherung greifen. Mutterschaft, sowie in die Versicherung gegen Diese werden bei der Erarbeitung von unterne- Arbeitsunfall und Berufserkrankung. Die hmensinternen Programmen zur Personalbind- Versicherung für den Fall, dass der Arbeitgeber ung herangezogen. in die Insolvenz gerät, ist seit Jahren beitrags- frei gestellt. • Die Lohnsteuer beträgt 10% und ist auf die
Bulgarien 17 Differenz zwischen dem Bruttolohnbetrag und die Erstellung des Registrierungszertifikats an. dem Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge Dies ist eine Urkunde, mit deren Hilfe sich die fällig. Leiharbeitsagentur im Geschäftsverkehr als legitimer Anbieter ausweist. • Arbeitgeber ist die Leiharbeitsagentur. Der 4. Änderungen im Entleiher haftet jedoch für alle Verbindlich- keiten gegenüber seinen Mitarbeitern gesa- Arbeitsverhältnis mtschuldnerisch mit. • Unternehmer dürften maximal 30% ihrer 4.1. Einseitige Änderungen des Arbeitsverhält- Belegschaft durch Leiharbeitskräfte decken. nisses seitens des Arbeitgebers Leiharbeit ist verboten 6 (sechs) Monate nach einer Massenentlassung sowie während eines • Der Arbeitgeber darf großzügig sein und jeder- Streiks. Personal, das bei schwerer und schwer- zeit das Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer ster Arbeit eingesetzt wird oder im Bereich der günstiger gestalten. In der Praxis stellen sich Nntionalen Sicherheit beschäftigt ist, darf kein solche Konstellationen nicht allzu oft, so dass Leihpersonal sein. die Problematik der betrieblichen Übung eher unbekannt ist. • Der Entleiher hat die Pflicht, die Leihagentur über die vergleichbaren Arbeitsverhältnisse zu • Das Direktionsrecht gibt dem Arbeitgeber die informieren. Eine Pflicht zur Gewährung gleich- Befugnis, die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers er Entlohnung ist nicht ausdrücklich geregelt. etwa nach Art, Zeit und Ort näher zu konkretis- ieren, also ihm bestimmte Arbeiten zuzuweisen. 4.4. Entsendung Dabei hat der Arbeitgeber die Qualifikation der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. • Die Entsendung ist auf 180 Kalendertage pro Jahr beschränkt. Wenn Sie mehr als 30 Tage • Beim Stillstand des Unternehmens (wegen andauern soll, ist sie nur nach der schrifltichen verschlechterter Auftragslage) kann der Arbe- Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. itgeber zur eigenen Entlastung den Arbeitneh- Strengere Beschränkungen gelten bei besonders mern das Nehmen des Jahresurlaubs anweisen. geschützten Arbeitnehmergruppen wie z.B. bei Müttern von Kindern bis zur Vollendendung 4.2. Betriebsübergang des dritten Lebensjahr. • Durch gesetzliche Vorschriften wird • Bei Entsendungen innerhalb des Landes und gewährleistet, dass ein Wechsel des Betriebsei- außerhalb der Europäischen Union trägt der gentümers keinen Einfluss auf die bestehenden Arbeitgeber Reise-, Übernachtungs- und Arbeitsverträge hat. Tageskosten nach untergesetzlich festgesetzten Höchstgrenzen. • Aus dem Betriebsübergang ergibt sich grundsätzlich kein Kündigngsrecht für den • Vor Entsendungen zu einem Mitgliedstaat der neuen Arbeitgeber. EU hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine Sondervereinbarung abzuschließen, in 4.3. Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung der die Beschäftigungsbedingungen vor Ort des Einsatzes im Detail geregelt sind. Dabei • Leiharbeitsagenturen bedürfen einer Registri- ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die ganze erung bei der bulgarischen staatlichen Beschäf- Dauer des Einsatzes, unabhängig davon, dass tigungsagentur. Die Registrierung ist über er weniger als 30 Tage andauern kann, den einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren gültig und Arbeitnehmer in den Genuss des Mindestmaßes kann uneingeschränkt verlängert werden. Das an örtlichen Arbeitsbedingungen kommen zu Register ist öffentlich und online zugänglich. lassen. Die Reisekosten muss der Arbeitgeber Für die Registrierung fällteine Bearbeitungs- übernehmen, Übernachtungskosten kann er gebühr in Höhe von 740 BGN (ca. 370 EUR) übernehmen, Tagesgelder hingegen sind nicht an. Zusätzliche 80 BGN (ca. 40 EUR) fallen für übernahmefähig, so dass sie bei Gewährung als
Bulgarien 18 Lohnbestandteil zu behandeln sind. sen zu, die Anforderungen an eine Arbeitsstelle anfänglich zu bestimmen sowie nachträglich • In der Transportbranche gelten teilweise abzuändern. Eine solche Abänderung, die ein Sonderregeln, bei denen der Arbeitgeber Arbeitgeber durch einen sog. internen Befehl pauschalisierte, zweckungebundene Tagessätze alleine vollzieht, kann als Grundlage für eine zahlt. ordentliche Kündigung dienen, wenn der betro- ffene Arbeitnehmer dem neuen Anforderung- sprofil nicht entspricht. 5. Beendigung des • Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat. Bei befristeten Arbeitsverträgen Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 (drei) Monate, allerdings nicht länger als die Restdauer des Arbeitsvertrags. 5.1. Einvernehmliche Beendigung • Längere Kündigungsfristen können vertraglich • Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jederzeit vereinbart werden. Allerdings dürfen sie die einvernehmlich die Beendigung des Arbe- Obergrenze von 5 (fünf) Monaten nicht über- itsverhältnisses vereinbaren, ohne an die für steigen und müssen für beide Parteien gleich eine Kündigung geltenden Beschränkungen lang sein. gebunden zu sein. Dafür muss ein schriftli- ches Angebot vorliegen, das innerhalb von 7 5.3. Außerordentliche Kündigung (sieben) Tagen von der Gegenseite anzune- hmen ist. Wenn sie das Angebot innerhalb • Eine außerordentliche Kündigung ist begrün- dieser kurzen Frist nicht annimmt, verliert das det, wenn vom Gesetzgeber abschließend Angebot seine Wirksamkeit. Wenn die Initia- aufgezählte Tatbestände, die einen schweren tive für das Angebot vom Arbeitgeber kommt, Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin darstellen, ist eine Abfindung in Höhe von mindestens seitens des Arbeitnehmers verwirklicht sind. 4 (vier) Monatsgehältern mitanzubieten und innerhalb von einem Monat ab Beedingung des • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Ein Verzug unternehmeninternes Disziplinarverfahren damit führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis als durchzuführen, in dessen Rahmen er den fortbestehend behandelt wird. Den Arbeitgeber Arbeitnehmer die Vorwürfe offen legen und ihm treffen keine Aufklärungspflichten hinsichtlich eine Anhörung ermöglichen muss. Bei formel- der sozialversicherungsrechtlichen Rechte und len Fehlern bei diesem Verfahren wird die ggf. Pflichten des Arbeitnehmers. ausgesprochene Kündigung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten. 5.2. Kündigung • Auch muss der Arbeitgeber schnell reagieren. • Eine ordentliche Kündigung durch den Arbe- Seine Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren itgeber ist nur in ausdrücklich und in den im einzuleiten, ist zeitlich stark beschränkt. Arbeitsgesetzbuch abschließend geregelten Fällen zulässig, darunter: Schließung des • Eine Kündigungserklärung muss begründet Betriebs oder eines Teils davon, Umzug des sein, eine spätere Erweiterung der Gründe ist Betriebs, wenn sich der Arbeitnehmer weigert nicht möglich. Erforderlich ist eine förmliche mitzuziehen, Kürzung des Stellenplans um die Zustellung per Einschreiben. Arbeitsstelle des Arbeitnehmers, Nichtentspre- chung der gesetzlichen Anforderungen an den 5.4. Massenentlassung Arbeitnehmer zur Verrichtung der vertraglichen Arbeit, nicht zufriedendstellende Arbeitsleis- • Eine Massenentlassung liegt vor, wenn der Arbe- tung, wesentliche Vertragsverletzung durch den itgeber innerhalb von einem Zeitraum von 30 Arbeitnehmer. Tagen: • Arbeitgebern spricht die Rechtsprechung ein • Mindestens 10 (zehn) Arbeitnehmern bei einer freies, richterlich kaum kontrollierbares Ermes- Belegschaft zwischen 20 und 100 Mitarbeiter, oder
Bulgarien 19 • Mindestens 10 % der Arbeitnehmern bei einer verbieten, oder er kann es von seiner Zustim- Belegschaft zwischen 100 und 300 Mitarbeiter mung abhängig machen. oder • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind im • Mindestens 30 Arbeitnehmern bei einer Arbeitsgesetzbuch nicht geregelt. Es ist nicht Belegschaft von mehr als 300 Mitarbeitern klar, ob und unter welchen Voraussetzungen kündigt. eine vertragliche Vereinbarung im Streitfall der gerichtlichen Prüfung standhalten wird. • Es handelt sich um eine komplexe Prozedur, die ca. 4 (vier) Monate dauert. • Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das länger als (zwei) Jahre andauert, dürfte unwirk- • Im Laufe der Prozedur sind zahlreiche Konsul- sam sein. tationen durchzuführen, nämlich mi Mitarbeit- ern, der gewerkschaftlichen Vertretung und der • Es ist davon auszugehen, dass die Wirksam- Beschäftigungsagentur. keit eines nachvertraglichen Wettbewerbsver- bots von der Leistung einer angemessenen • Die Kündigungsregeln gelten vollumfänglich. Entschädigung abhängt. Diese Entschädigung dürfte sozialabgabenfrei, jedoch zu versteuern 5.5. Abfindung sein. • Ein Arbeitgeber, der wegen Betriebsschließung, 6.2. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten Betriebsumzugs , Auftragslosigkeit länger als 15 Tage oder Stellenkürzung kündigt, schuldet • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden durch unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhält- die Amtsgerichte nach den Regeln für die nisses eine Abfindung in Höhe eines durch- ordentliche Gerichtsbarkeit entschieden. schnittlichen Monatslohns. • Örtlich zuständig sind im Allgemeinen die Geri- • Arbeitnehmern, die einen vom Arbeitgeber chte am Standort des Beklagten. Der Arbeitne- angebotenen Auflösungsvertrag annehmen, hmer kann jedoch den Arbeitgeber auch am Ort steht eine Abfindung in Höhe von 4 (vier) der Arbeitsverrichtung verklagen. Zuständig ist durchschnittlichen Monatslöhnen zu. der Einzelrichter. • Ein kündigungsberechtigter Arbeitgeber, der • Bei der Anrufung des Gerichts schulden durch eine Kündigungsfrist gebunden ist (die Arbeitnehmer keine Gerichtsgebühren. Die Kündigungsfristen sind im bulgarischen Recht Anwalts- und Gerichtskosten werden letztend- ausgesprochen kurz), kann sich entscheiden, lich der Partei auferlegt, die in der Streitigkeit diese nicht einzuhalten, sondern mit sofortiger unterliegt. Wirkung zu kündigen. Bei sofortiger Wirksam- keit der Kündigung schuldet der Arbeitgeber • Arbeitsstreitigkeiten sind üblich, es besteht eine Abfindung in Höhe des Durchschnittslohns umfangreiche Rechtsprechung. Streitigkeit- bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. en werden im Vergleich zu zivilrechtlichen Streitigkeiten relativ schnell beigelegt. Da aber in Bulgarien keine Vergleichskultur herrscht und Rechtsstreitigkeiten gerneüber mehrere 6. Nachvertragliche Instanzen gehen, kann eine arbeitsrechtliche Streitigkeit bis zu 3 (drei) Jahre in Anspruch Beziehungen nehmen. Die Gerichte entscheiden in der Regel arbeitnehmerfreundlich. 6.1. Wettbewerbsverbot • Der Arbeitgeber, der zur Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses verurteilt wird, muss • Der Arbeitnehmer ist berechtigt, während Schadensersatz für maximal 6 (sechs) Monate seiner Beschäftigung auch anderen Beschäfti- leisten, auch dann, wenn der Arbeitnehmer gungen nachzugehen. Dies kann ihm der Arbe- durch die ungerechtfertigte Kündigung über itgeber jedoch im Arbeitsvertrag ausdrücklich einen längeren Zeitraum arbeitslos war.
Bulgarien 20 Beschäftigungsagentur ausüben und nur dann 7. Neue Formen von beschäftigt werden, wenn es der Aufenthaltsti- tel erlaubt. Beschäftigung • Aus dem Aufenthaltstitel ergibt sich, ob und in welchem Umfang ausländische Arbeitnehmer • Teilzeitverträge sind auf dem bulgarischen vom Arbeitgeber im Inland beschäftigt werden Markt nicht weit verbreitet. dürfen. • Befristungsverträge findet man hauptsächlich • Zuletzt gibt es vereinzelt internationale Abkom- im Tourismus und in der Landwirtschaft. In men, die Sondervorschriften über das Arbe- diesen Branchen besteht für den Arbeitge- itsgenehmigungsrecht, z.B. bei ukrainischen ber die Möglichkeit, pauschal vorbesteuerte Arbeitnehmern, enthalten. Arbeitsplätze bei der Beschäftigungsagentur zu melden und nach Entrichtung der Abgaben bei Autor: Stela Ivanova sich zu besetzen. • Zuletzt mehren sich Beispiele von Beschäfti- gungen des Typs „Home-Office“. Hier haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Organisation der Arbeit, die Kostentragung und die Kontroll- mechanismen, die der Arbeitgeber einsetzen darf, vertraglich zu regeln, da diese gewisser- maßen in Konflikt mit der Privatsphäre des Arbeitnehmers stehen. 8. Beschäftigung von Ausländern 8.1. EU-Bürger (sowie Bürger aus EWR-Staaten und der Schweiz) • EU-Bürger, die sich als Arbeitnehmer zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung in Bulgarien aufhalten oder die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berech- tigt sind, haben gemäß Freizügigkeitsgesetz/ EU Anspruch auf Einreise und Aufenthalt. Sie bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels. • Staatsangehörige der EWR-Staaten, also aus Norwegen, Island und Lichtenstein, sowie Schweizer Staatsbürger sind EU-Bürgern im Wesentlichen gleichgestellt. 8.2. Drittstaatsbürger • Ausländer, die weder Bürger der EU, noch des EWR oder der Schweiz sind, dürfen eine Beschäftigung nur mit Genehmigung der
Estland IHR ANSPRECHPARTNER Aet Bergmann Partner T +372 667 62 40 aet.bergmann@bnt.eu
Estland 22 zwischen den gleichen Beteiligten geschlossen 1. Arbeitsverhältnis wird. 1.3. Probezeit 1.1. Arbeitsverträge • Eine Probezeit kann maximal für vier (4) Monate vereinbart werden. • Die gesetzlichen Regelungen über Arbeitsver- träge sind im Arbeitsgesetz („Töölepingu 1.4. Geschäftsführervertrag seadus“) geregelt; andere Dienstvertragsar- ten, die hauptsächlich die Erbringung von • Geschäftsführer sind keine Angestellten im Dienstleistungen betreffen, sind im Gesetz Sinne des estnischen Rechts; ihre Funktionen der Schuldverhältnisse („Võlaõigusseadus“) und Aufgaben können nicht auf Grundlage geregelt. eines Arbeitsvertrages geregelt werden. Die Aufgaben und Funktionen eines Geschäfts- • Ein Arbeitsvertrag ist der häufigste Vertragstyp führers können im Wege einer Vereinbarung beim Abschluss eines Arbeitsverhältnisses. geregelt werden, auf die im Handelsgesetzbuch („Äriseadustik“) Bezug genommen wird und • Ein Arbeitsvertrag kann befristet und unbefris- die durch das Gesetz über Schuldverhältnisse tet abgeschlossen werden. bestimmt wird. • Ein Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag schriftlich abschließen, doch das Arbeitsver- hältnis kann auch durch die Ausübung der 2. Arbeitszeit Arbeit selbst entstehen; falls ein Arbeitsver- trag keine Schriftform hat, führt dies nicht zu dessen Ungültigkeit. 2.1. Wöchentliche Arbeitszeit • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss zumind- est Folgendes beinhalten: Name, persönlicher • Als normale Arbeitszeit ist gesetzlich 40 Identifizierungs- bzw. Registrierungscode Stunden pro Woche vorgesehen. Die maximale der Parteien, Wohn- bzw. Geschäftssitz der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers samt Über- Parteien, Tag des Vertragsschlusses, Vertrags- stunden ist 48 Stunden wöchentlich. beginn, Beschreibung der Tätigkeit / Pflichten, vereinbarte Vergütung, Tag der Lohnzahlung, 2.2. Summierte Arbeitszeit Arbeitszeit, Arbeitsort, Urlaub, Hinweis auf die anzuwendenden Arbeitsvorschriften sowie • Wenn im schriftlichen Arbeitsvertrag eine Bestimmungen zur Kündigung. summierte Arbeitszeit vereinbart ist, kann die Arbeitszeit (ohne Überschreitung von ander- 1.2. Befristung des Arbeitsverhältnisses weitig vereinbarten oder gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitszeiten) für eine vereinbarte • Ein befristetes Arbeitsverhältnis bedarf der Berechnungsperiode von bis zu vier (4) Monat- Schriftform und der Angabe über dessen Dauer; en festgestellt werden, die Arbeitsbelastung ansonsten gilt es als ein Arbeitsverhältnis für kann also pro Tag oder Woche unterschiedlich unbefristete Zeit. ausfallen. • Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann maximal • Im Falle von summierter Arbeitszeit sind für fünf (5) Jahre vereinbart werden und kann Überstunden solche, die die vereinbarte in dieser Zeit maximal einmal (1x) verlängert Arbeitszeit am Ende der Berechnungsperi- werden. ode überschreiten. In dem Fall darf über eine Berechnungsperiode von vier Monaten eine • Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis ist durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden ein Arbeitsverhältnis, das vor dem Ablauf von (verteilt auf eine sieben (7)-Tage-Woche) nicht zwei (2) Monaten nach der Beendigung des überschritten werden. Eine längere Arbeitszeit vorherigen befristeten Arbeitsverhältnisses kann vereinbart werden, falls die Arbeitszeit
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