Arbeitsrecht Survey | 2020 - bnt attorneys in CEE

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Arbeitsrecht
Survey | 2020
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Vorwort                                                                                               3

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des lokalen
Arbeitsmarkts spielen eine grundlegende Rolle
bei der Entwicklung der Unternehmensstrategie
von Investoren in dem jeweiligen Zielland. Die
Flexibilität bei der Beschäftigung, Berücksich-
tigung von neuen Trends und die Attraktivität
der Personalkosten gehören zu den wichtigsten
Erwartungen der Investoren bei den unterneh-
merischen Vorhaben auf den Arbeitsmärkten in
Mittel- und Osteuropa.

Die Experten der bnt attorneys in CEE für Arbeitsrecht aus der Bulgar-
ien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn und
Weißrussland haben die wichtigsten Daten, Fakten und Risiken des Arbe-
itsrechts der Region analysiert, um Ihnen zum dritten Mal eine wertvolle
Übersicht zum Arbeitsrecht in Mittel- und Osteuropa vorlegen zu dürfen.

In dieser Auflage möchten wir Sie insbesondere auf die neuen alternativen
Formen von Beschäftigung aufmerksam machen, die Sie in Mittel- und
Osteuropa zur Anwendung bringen können, um auch in der sich schnell
entwickelnden „Gig-Economy“ als Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu sein.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Publikation einen guten Überblick über das
Arbeitsrecht in Mittel- und Osteuropa verschafft. Falls Sie konkrete Fragen   Zuzana Chudáčková
haben und Rechtsberatung bedürfen, wenden Sie sich an unser bnt Team          Partner
für Arbeitsrecht in Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei,
Tschechien, Ungarn und Weißrussland.                                          Co-Head of Employment
                                                                              Practice Group

Mit freundlichen Grüßen,
Zuzana Chudáčková
Table of contents

Belarus             5

Bulgarien           12

Estland             21

Lettland            29

Litauen             36

Polen               47

Slowakei            57

Tschechien          67

Ungarn              77
Belarus

          IHR ANSPRECHPARTNER

          Alexander Liessem
          Partner

          T +375 1 7203 94 55
          alexander.liessem@bnt.eu
Belarus                                                                                                  6

                                                       • Andere besondere Arten des befristeten Arbe-
   1. Arbeitsverhältnis                                  itsvertrags können unter bestimmten Bedin-
                                                         gungen abgeschlossen werden. Diese Bedin-
                                                         gungen bedürfen der Schriftform, anderenfalls
                                                         sind sie ungültig. Diese besonderen Formen des
1.1. Arbeitsverträge                                     Arbeitsvertrags sind:

• Die Arten der Arbeitsverträge sind im Arbe-            – – Arbeitsvertrag, aufgrund dessen besondere
  itskodex und im Dekret des Präsidenten der                 Aufgaben erledigt werden sollen und bei dem
  Republik Belarus Nr. 29 vom 26. Juli 1999                  die Vertragsdauer nicht vorgeschrieben ist;
  (nachfolgend „Dekret“) geregelt.
                                                         – – Arbeitsvertrag für Saisonarbeiten – bis zu 6
• Die Arten der Arbeitsverträge sind: unbefristeter          (sechs) Monate im Jahr;
  Arbeitsvertrag und befristeter Arbeitsvertrag (für
  einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren).        – – Arbeitsvertrag für die Dauer der Abwesen-
                                                             heit des Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz
• Ein Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform,                 erhalten bleibt, z.B. Ersatz für Mutterschutz.
  jedoch kann das Beschäftigungsverhältnis auch
  mit der faktischen Arbeitsleistung begonnen          1.3. Probezeit
  werden.
                                                       • Die Dauer der Probezeit darf drei (3) Monate
• Der Arbeitsvertrag muss folgende Informa-              nicht überschreiten.
  tionen beinhalten: Arbeitgeber und Arbeitneh-
  mer, Arbeitsort, Arbeits- bzw. Stellenbeschrei-      1.4. Geschäftsführervertrag
  bung, Rechte und Pflichten der Parteien, die
  Arbeitsvertragsdauer (für befristete Arbeitsver-     • Die Arbeitsverträge mit Geschäftsführern sind
  träge), Arbeitszeiten, Vergütungsbedingungen.          im Arbeitskodex, im Dekret und im Dekret
                                                         des Präsidenten Nr. 5 vom 15. Dezember 2014
1.2. Befristung des Arbeitsverhältnisses                 gesondert geregelt. Diese Arbeitsverträge sind
                                                         von den Gesellschaftern oder von der durch die
• Der Arbeitskontrakt ist die am häufigsten              Gesellschafterversammlung bevollmächtigten
  verwendete Arbeitsvertragsart mit befristeter          Person zu unterschreiben.
  Dauer. Der Arbeitskontrakt wird durch das
  Dekret geregelt. Der Arbeitskodex gilt, sofern       • Der Geschäftsführerarbeitsvertrag kann jede
  nichts anders im Dekret geregelt ist.                  Zeit grundlos durch die Entscheidung der
                                                         bevollmächtigten Person unter Auszahlung der
• Der Arbeitskontrakt darf für den Zeitraum von          vertraglich für die vorzeitige Vertragsbeen-
  1 (einem) bis zu fünf (5) Jahren und nur in            digung vorgesehenen Abfindung gekündigt
  schriftlicher Form abgeschlossen werden.               werden. Außerdem kann der Geschäftsführ-
                                                         erarbeitsvertrag stets aus wichtigem Grund
• Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag nicht              gekündigt werden.
  schriftlich abgeschlossen wird, so gilt der
  Vertrag als unbefristet abgeschlossen.

• Im Vergleich zum Arbeitsvertrag, der im Arbeit-         2. Arbeitszeit
  skodex geregelt ist, enthält der Arbeitskontrakt
  zusätzliche, aus der Arbeitgeberperspektive
  strengere Bestimmungen. Dabei handelt es sich
  um eine Reihe von Bestimmungen, die nach             2.1. Wöchentliche Arbeitszeit
  dem Gesetzgeberwillen eine Kompensation des
  Nachteils der Befristung des Arbeitsverhältnisses    • Es kann Vollzeit bzw. verkürzt oder Teilzeit
  bei dem Arbeitnehmer bezwecken. Demnach kann           gearbeitet werden. Die Vollzeitarbeit darf 40
  der Arbeitnehmer unter anderem zusätzliche             Stunden pro Woche nicht überschreiten. Die
  Vergünstigungen, wie etwa einen zusätzlichen           verkürzte Arbeitszeit beträgt max. 23 Stunden
  Urlaub von bis zu 5 (fünf) Tagen, verlangen.           pro Woche (für Arbeitnehmer im Alter von 14
Belarus                                                                                                  7

  bis 16 Jahren) oder max. 35 Stunden pro Woche          Arbeitnehmer in folgenden Fällen kompensiert
  (für Arbeit mit schädlichen Arbeitsbedingun-           werden:
  gen, für Arbeitnehmer von 16 bis 18 Jahren, bei
  physischen Anstrengungen, usw.).                       – – wenn einen Arbeitskontrakt zwischen dem
                                                             Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vorliegt;
• Die tägliche Beschränkung der Arbeitszeit
  kann auch von der Kategorie der Arbeitnehmer           – – bei Überstundenarbeit im Zusammenhang
  abhängen. Im Falle der Schichtarbeit darf die              mit der Gleitzeit;
  Dauer einer Schicht 12 (zwölf) Stunden nicht
  überschreiten.                                         – – für Arbeiten mit schädlichen und (oder)
                                                             gefährlichen Arbeitsbedingungen und für
• Der Arbeitgeber kann ein anderes Arbeitszeitre-            die besondere Art der Arbeit.
  gime vorgeben, wie z. B. kalkulierte Arbeitszeit,
  Teilung der Arbeitszeit, flexible Arbeitszeit usw.   • Zum Teil kann der Urlaub durch eine Kompen-
                                                         sation in Geld in folgenden Fällen ersetzt
2.2. Zeitkonto und Gleitzeit                             werden:

• Das Zeitkonto ist gesetzlich nicht geregelt.           – – wenn der Teil des Urlaubs 21 Kalendertage
                                                             überschreitet;
• Der Arbeitgeber kann Gleitzeit einführen.
  Überstundenarbeit im Zusammenhang mit der              – – wenn der Arbeitnehmer aus dem Urlaub
  Gleitzeit ist durch zusätzliche Urlaubstage zu             zurückgerufen wurde.
  kompensieren.

2.3. Überstunden und Arbeitsbereitschaft
                                                          3. Entlohnung
• Eine Überstundenarbeit ist eine Arbeit, die auf
  Initiative des Arbeitgebers ausgeübt wird und
  die die normale Arbeitszeitdauer überschreitet.
                                                       3.1. Gehaltsformen
• Ein Arbeitnehmer ist ausnahmsweise zur Über-
  stundenarbeit ohne Zustimmung verpflichtet,          • In der Gesetzgebung sind zwei Formen der
  z. B. bei Betriebsunfällen, Naturkatastrophen          Entlohnung vorgesehen: Zeitlohn und Akkord-
  oder bei ernsthaften technischen Unfällen.             lohn.

• Ein Arbeitgeber kann Überstundenarbeit für           • Grundsätzlich ist die Entlohnung regelmäßig
  max. 180 Wochenstunden innerhalb eines                 in den im Arbeitsvertrag vorgesehenen Tagen
  Kalenderjahrs unter der Bedingung anordnen,            auszuzahlen, aber nicht seltener als zweimal
  dass der Arbeitnehmer nicht länger als 10              pro Monat. Bei dem Abschluss des Arbeitskon-
  (zehn) Überstunden pro Woche arbeitet und die          traktes ist die Auszahlung des Lohns einmal pro
  gesamte tägliche Arbeitszeit (normale und mit          Monat zumutbar.
  Überstunden) nicht mehr als 12 (zwölf) Stunden
  beträgt. Für Überstundenarbeit ist ein Zuschlag      • Das Mindestgehalt beträgt 305 BYN (ca. 127
  in Höhe von 100% fällig.                               EUR) – Stand: 09.11.2018.

2.4. Urlaub                                            3.2. Zuschüsse

• Die gesamte Haupturlaubsdauer muss mindes-           • Die Art der Zuschüsse / Begünstigungen der
  tens 24 Kalendertage pro Jahr betragen. Nach           Arbeitnehmer wird grundsätzlich in den Arbe-
  Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und              itsverträgen und lokalen Rechtsakten festgelegt.
  Arbeitnehmer kann die Urlaubszeit in zwei
  Teile aufgeteilt werden, einer dieser Teile muss     3.3. Begünstigungen
  mindestens 14 Tage lang sein.
                                                       • Die Art und Höhe der Zuschüsse / Begünsti-
• Mit zusätzlichen Urlaubstagen müssen die               gungen der Arbeitnehmer wird grundsätzlich in
Belarus                                                                                                    8

    den Arbeitsverträgen und lokalen Rechtsakten
    festgelegt.                                              4. Änderungen im
• Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge                      Arbeitsverhältnis
Tabelle der Sozial- und Krankenversicherungs-
beiträge                                                  4.1. Einseitige Änderungen des Arbeitsverhält-
                                                          nisses durch den Arbeitgeber
                Gesamte monatliche
Gesamtbelastung                                           • Die Änderung des Arbeitsverhältnisses durch
                Beitragszahlungen zum
mit Sozial- und
                01.01.2019 (in % des                        den Arbeitgeber ist in folgenden Fällen
Krankenver-
                monatlichen Bruttogehalts)                  möglich:
sicherungs-be-
iträgen in:
                Arbeitgeber Arbeitnehmer                    – – Änderung von wesentlichen Bedingungen
                                                                des Arbeitsvertrages. Die Änderung von
BELARUS              34.6% 1         1%                         wesentlichen Bedingungen des Arbeitsver-
                                                                trages muss vom Arbeitgeber wirtschaftlich
1
  34 % ist der allgemeine Beitragssatz; der Wert von            begründet werden. Der Arbeitgeber soll den
0,6% ist ein Durchschnitt, der von Arbeitgeber zu Arbe-         Arbeitnehmer spätestens sieben (7) Tage
itgeber abweichen kann.                                         zuvor über die Änderungen benachrichtigen.
                                                                Weigert sich der Arbeitnehmer, das Arbe-
3.4. Lohnnebenkosten                                            itsverhältnis zu den neuen Bedingungen zu
                                                                verlängern, wird der Arbeitsvertrag gekün-
• Arbeitgeber haben folgende Abgaben an den                     digt und eine Entschädigung in Höhe einen
  Sozialversicherungsfonds des Arbeitsministeri-                Lohns für zwei (2)Arbeitswochen an den
  ums abzuführen:                                               Arbeitnehmer ausgezahlt;

    – – Rentenversicherung für den Arbeitgeber              – – Entsendung des Arbeitnehmers, um eine
        – 28% (für Arbeitgeber, die im Agrosektor               andere Arbeitstätigkeit auszuüben. Dafür ist
        tätig sind – 24%; für Konsumgenossenschaf-              die vorherige Zustimmung des Arbeitneh-
        ten, Eigentümergenossenschaften, Rent-                  mers erforderlich;
        nervereine – 5 %).
                                                            – – Entsendung des Arbeitnehmers in eine
    – – Zeitweise Arbeitsunfähigkeit für den Arbeit-            andere Abteilung (die Arbeitstätigkeitsart
        geber – 6%                                              und die Position bleibt unverändert). Dafür
                                                                ist keine Zustimmung des Arbeitnehmers
       Die Bemessungsgrundlage für die Abga-                    erforderlich.
       ben beträgt 4 (vier) landesdurchschnit-
       tliche Monatsgehälter in Belarus in dem            4.2. Betriebsübergang
       Monat, der dem Abschlussmonat folgt. Auf
       die Bemessungsgrundlage übersteigen-               • Wenn im Falle eines Betriebsübergangs (zum
       des Einkommen werden keine Sozialver-                Beispiel, spin-off deal) kein neuer Arbeitsver-
       sicherungsbeträge fällig.                            trag gewollt/notwendig ist, sind die bereits
                                                            existierten Arbeitsverträge einfach zu transfer-
       Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer bei             ieren. Der Abschluss eines neuen Arbeitsver-
       der Staatsversicherungskasse „Belgosstra-            trages ist nicht erforderlich.
       kh“ wie folgt zu versichern: Der Arbeitsun-
       fallversicherungszinssatz kann variieren und       • Bei geplanten Änderungen der Arbeitsbedin-
       hängt von der Arbeitsbeschäftigungsart und           gungen (zum Beispiel Änderung des Gehaltes)
       den Arbeitsbedingungen ab. Der Durch-                beim Betriebsübergang, ist ein neuer Arbe-
       schnittszins beträgt 0,6%.                           itsvertrag abzuschließen.

    – – Einkommensteuer: 13%, die vom Arbeitge-           • Falls es zu einer Massenentlassung kommt,
        ber abgeführt wird.                                 finden die entsprechenden Anforderungen an
                                                            die Massenentlassung Anwendung.
Belarus                                                                                                 9

4.3. Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung              5.2. Kündigung

• Die Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisse sind      5.3. Außerordentliche Kündigung
  gesetzlich nicht geregelt.
                                                     • Der Arbeitskodex enthält spezifische Gründe
4.4. Entsendung                                        der Kündigung eines Vertrags auf Initiative des
                                                       Arbeitgebers, die alle Vertragsarten betreffen.
• Bei einer Entsendung des Arbeitnehmers sind          Hierbei handelt es sich um die nachfolgenden
  grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:      Fallgruppen:

  – – Verordnung über Dienstreisen, um Streit-         – – Liquidation, kollektive Entlassung;
      igkeiten über die Erstattung der Dienstrei-
      sekosten u.a. zwischen dem Arbeitgeber und       – – gesundheitliche Gründe auf Seiten des Arbe-
      dem Arbeitnehmer zu vermeiden;                       itnehmers;

  – – Anweisung des Arbeitgebers ggf. auch Einla-      – – Qualifikationsmängel;
      dung eines ausländischen Unternehmens;
                                                       – – systematische oder grobe Nichterfüllung der
  – – Festlegung des Zwecks der Dienstreise;               Arbeitspflichten;

  – – Bericht des Arbeitnehmers über die               – – Abwesenheit auf der Arbeit über einen
      Dienstreise und über die Kosten (nach der            Zeitraum von drei (3) und mehr Stunden;
      Rückkehr);
                                                       – – Abwesenheit auf der Arbeit über einen
  – – ggf. nach Wunsch des Arbeitgebers – Dien-            Zeitraum von vier (4) Monaten aus
      streisebescheinigung, auf die der Arbeitneh-         gesundheitlichen Gründen (gilt nicht für
      mer einen Stempel über die Ankunft an der            Schwangerschaftsurlaub, Arbeitsunfälle,
      Dienstreisestelle und die Abreise von dort           Zeit- und Saisonarbeitsverhältnisse)
      bekommt.
                                                       – – Anwesenheit am Arbeitsplatz unter Alko-
• Arbeitnehmer, die sich auf einer Dienstre-               hol-, Drogeneinfluss oder dem Einfluss von
  ise befinden, unterliegen der am Ort ihrer               giftigen Substanzen;
  Geschäftsreise festgelegten Arbeitszeit und
  Ruhezeit.                                            – – Diebstahl am Arbeitsplatz;

                                                       – – Verstoß gegen Unfallpräventions- bzw.
                                                           Sicherheitsvorschriften, die zur Verletzung
   5. Beendigung des                                       oder zum Tod von anderen Personen geführt
                                                           haben;
      Arbeitsverhältnisses
                                                       – – Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtun-
                                                           gen;
5.1. Einvernehmliche Beendigung
                                                       – – Vermögensbeschädigung von Staatseigen-
• Sowohl der unbefristete als auch der befristete          tum, von Eigentum von juristischen Perso-
  Arbeitsvertrag kann jederzeit im gegenseitigen           nen oder von natürlichen Personen, die im
  Einverständnis gekündigt werden;                         Rahmen der Erfüllung von Arbeitsverpflich-
                                                           tungen entstanden sind;
• Der befristete Arbeitsvertrag endet mit
  Fristablauf. Wenn das Arbeitsverhältnis nach         – – Missachtung der Arbeitsdisziplin, Verdeck-
  Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags tatsäch-          ung eines Vergehens eines Mitarbeiters,
  lich weiter besteht und keine der Parteien die           Vereitelung der Verfolgung eines Schädi-
  Kündigung fordert, gilt der Arbeitsvertrag als           gers;
  auf unbestimmte Dauer verlängert.
                                                       – – Nichtbeseitigung von Verstößen, die von
Belarus                                                                                                10

     Kontrollorganen festgestellt wurden.             folgenden Gründen verpflichtet: (i) Arbeitsver-
                                                      weigerung durch den Arbeitnehmer aufgrund
• Eine Benachrichtigung an den Arbeitnehmers          von Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingun-
  soll im Falle der Liquidation, der Massenent-       gen aufgrund der Reorganisierung des Unterne-
  lassung oder der Kündigung innerhalb von            hmens, (ii) aus gesundheitlichen Gründen
  zwei (2) Monaten vor der Vertragsbeendigung         oder mangels ausreichender Qualifikation des
  erfolgen. Die Zweimonatsfrist braucht im Falle      Arbeitnehmers, (iii) Verstoß des Arbeitgebers
  der Auszahlung zweier Durchschnittsmonats-          gegen arbeitsrechtliche Vorschriften.
  gehälter als zusätzliche Kompensation nicht
  eingehalten zu werden.                            • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf
                                                      Auszahlung einer Abfindung in Höhe von drei
5.4. Massenentlassung                                 (3) durchschnittlichen Monatsgehältern im
                                                      Falle der Liquidation des Arbeitgebers oder
• Eine Massenentlassung liegt in folgenden            bei einer betriebsbedingten Kündigung aus
  Konstellationen vor: (i) Liquidation der            wirtschaftlichen Gründen.
  Gesellschaft mit mehr als 25 Mitarbeitern, (ii)
  Vertragskündigung in folgenden Fällen:            • Wenn sich der Gesellschafterbestand ändert,
                                                      hat der neue Gesellschafter drei (3) durch-
  – – in einem Unternehmen mit weniger als            schnittliche Monatsgehälter an die Geschäfts-
      1000 Mitarbeitern: Kündigung von 20%            führer und die Hauptbuchhalter auszuzahlen,
      der Mitarbeiter (aber nicht weniger als 25      wenn deren Arbeitsverträge durch den neuen
      Personen) innerhalb eines Monats;               Gesellschafter gekündigt werden.

  – – in einem Unternehmen mit 1001-2000            • Für die aufgrund von Arbeitskontrakten
      Mitarbeitern: Kündigung von 15% der             beschäftigten Arbeitnehmer sieht das Gesetz
      Mitarbeiter innerhalb eines Monats;             eine geringfügige Kompensation in Höhe von
                                                      lediglich drei (3) Monatsmindestgehältern vor,
  – – in einem Unternehmen mit 2001-5000              falls eine vorzeitige Kündigung des Arbeitsver-
      Mitarbeitern: 10% der Mitarbeiter innerhalb     trages wegen der Verletzung von Arbeitsbedin-
      von einem (1) Monat;                            gungen durch den Arbeitgeber ausgesprochen
                                                      wurde.
  – – in einem Unternehmen mit 5001-10000
      Mitarbeitern: Kündigung von 10% der
      Mitarbeiter innerhalb von zwei Monaten;
                                                       6. Nachvertragliche
  – – in einem Unternehmen mit mehr als 10000
      Mitarbeitern: Kündigung von 5% der                  Beziehungen
      Mitarbeiter innerhalb von zwei Monaten.

• Der Arbeitnehmer soll von der Kündigung des       6.1. Wettbewerbsverbot
  Vertrags innerhalb von zwei Monaten vor der
  Kündigung benachrichtigt werden. Der Arbeit-      • Dieses ist nicht in der Gesetzgebung geregelt.
  geber soll eine Vergütung an den Arbeitnehmer
  in Höhe von zwei Monatsgehältern auszahlen.       • Im Allgemeinen kann auch der Geschäftsführ-
  In einigen Fällen kann die Massenentlassung         er für einen anderen Arbeitgeber tätig sein.
  nur nach entsprechender Benachrichtigung            Ausnahmen gelten nur für Geschäftsführer von
  der Beschäftigungsagentur erfolgen. Einigen         staatlichen oder mindestens zu 50% staatlich
  Arbeitnehmern stehen bei Massenentlassungen         beherrschten Unternehmen.
  besondere Rechte zu.
                                                    • Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführer)
5.5. Abfindung                                        können auch andere entgeltliche Tätigkeiten
                                                      ausüben (als Einzelkaufleute, Gesellschafter in
• Der Arbeitgeber ist zur Auszahlung einer            einem Unternehmen).
  Abfindung in Höhe von zwei (2) durchschnit-
  tlichen Monatsgehältern bei Kündigung aus
Belarus                                                                                            11

6.2. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
                                                       8. Beschäftigung von
• Im Arbeitskodex sind das Verfahren und spezi-
  fische kompetente Personen für individuelle             Ausländer
  und kollektive Beilegung von Streitigkeiten
  geregelt.
                                                    8.1. EU-Bürger (und Bürger aus Staaten des EWR
• Individualstreitigkeiten werden von der           und der Schweiz)
  Kommission für Arbeitsstreitigkeiten, die aus
  gleich vielen Arbeitgeber- und Gewerkschafts-     • EU-Bürger (und Bürger aus Staaten des EWR
  vertretern besteht, verhandelt. Die Entsc-          und der Schweiz) benötigen eine Arbeitsgene-
  heidung der Kommission ist für die Parteien         hmigung, um in Belarus eine Arbeitstätigkeit
  verbindlich, trotzdem kann sie auch vor Gericht     auszuüben. Von dieser Grundregel existieren
  angefochten werden.                                 nur wenige eng umgrenzte Ausnahmen wie etwa
                                                      die Tätigkeit als Repräsentanzleiter ausländis-
• Grundsätzlich ist die Kommission zwar die           cher Organisationen in Belarus. Eine Arbeits-
  erste Instanz für die Streitbeilegung, dennoch      genehmigung dient regelmäßig als Grundlage
  kann der Streit in einigen Fällen im Rahmen         für den Aufenthaltstitel.
  einer Klage vor einem ordentlichen Gericht
  der Zivilgerichtsbarkeit ausgetragen werden.      • Bei der Einstellung der Ausländer muss der
  In der Regel ist es ein regionales ordentliches     Arbeitgeber noch die speziellen Bedingungen
  Gericht. Arbeitssachen werden in der Regel von      aus dem Migrationsrecht im Arbeitsvertrag mit
  einem Einzelrichter innerhalb eines Monats ab       dem Ausländer beachten sowie den Arbeitsver-
  Klageerhebung entschieden. Arbeitnehmer sind        trag bei der Behörde registrieren lassen.
  von der Zahlung der staatlichen Gerichtsgebühr
  befreit.                                          8.2. Drittstaatsbürger

• Ein Arbeitgeber kann mit der Zustimmung von       • Die Anforderungen in Bezug auf Arbeitsgene-
  Gewerkschaften andere Personen im Rahmen            hmigungen und zur Registrierung des Arbe-
  von Schlichtungs- sowie Schiedsverfahren und        itsvertrags gelten auch für die Bürger anderer
  Mediation heranziehen.                              Staaten. Eine Ausnahme stellen die Bürger der
                                                      Staaten dar, mit denen Belarus spezielle Übere-
• Kollektive Arbeitssachen werden in der Regel        inkommen abgeschlossen hat. Im Moment
  vor der Schlichtungskommission als Erstinstanz      sind die Bürger der Staaten der Eurasischen
  ausgetragen. Wenn die Parteien mit der Entsc-       Wirtschaftsunion (Russland, Armenien,
  heidung nicht einverstanden sind, können sie        Kazachstan, Kyrgystan) von dem Erfordernis
  eine Mediation oder ein Arbeitsschiedsgericht       einer Arbeitsgenehmigung befreit.
  wählen. Die Schiedsgerichtsentscheidung kann
  empfehlender oder obligatorischer Natur sein.     Autor: Alexander Lieβem
  Die letztere wird vom Gericht vollgestreckt.

   7. Neue Formen von
      Beschäftigung

• Keine
Bulgarien

            IHR ANSPRECHPARTNER

            Stela Ivanova
            Partner

            T +359 2 980 11 17
            stela.ivanova@bnt.eu
Bulgarien                                                                                              13

   1. Arbeitsverhältnis

1.1. Arbeitsverträge

• Die Grundlagen für ein Arbeitsverhältnis sind         Jahr abgeschlossen werden; er kann nur einmal
  abschließend im Arbeitsgesetzbuch gerege-             verlängert werden. Die Verlängerungsfrist darf
  lt. Weitere einschlägige Rechtsakte sind das          nicht kürzer als ein Jahr sein. Bei Zuwider-
  Gesetz über die Beilegung von kollektiven Stre-       handlungen gelten befristete Arbeitsverträge
  itigkeiten und das Gesetz über die Förderung          als unbefristete.
  der Beschäftigung.
                                                      • Die Befristung ist bei Leiharbeitsverträgen die
• Ein Arbeitsvertrag ist die häufigste Grundlage        Regel. Hier geht der Gesetzgeber davon aus,
  für ein Arbeitsverhältnis. Weitere Grundlagen         dass ein Leiharbeitsvertrag entweder bis zur
  sind die Wahl und der Wettbewerb.                     Erledigung eines bestimmten Arbeitsvolumens
                                                        oder zur Ersetzung eines fehlenden Mitglieds
• Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefris-      des regulären Entleiherpersonals abgeschlossen
  tet sein.                                             wird.

• Der Arbeitgeber steht unter Pflicht, sicherzus-     1.3. Probezeit
  tellen, dass der Arbeitsvertrag in schriftlicher
  Form abgeschlossen wird. Allerdings wird ein        • Die Probezeit kann nur einmal zwischen densel-
  Arbeitsverhältnis auch durch faktische Tätig-         ben Parteien für denselben Arbeitsvertrag
  keit begründet. Die fehlende schriftliche Form        vereinbart werden.
  hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der
  Entstehung des Arbeitsverhältnisses.                • Sie kann maximal sechs Monate betragen.

• Ein Arbeitsvertrag muss folgenden Mindestin-        • Dabei kann vertraglich bestimmt werden, dass
  halt aufweisen: Art der Tätigkeit mit Stellen-        die Probezeit nur zugunsten des Arbeitgebers
  beschreibung, Ort der Tätigkeit, Beginn der           vereinbart wird. In einem solchen Falle kann
  Tätigkeit und Lohn.                                   sich nur der Arbeitgeber auf die Probezeit
                                                        berufen.
• Ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag) ist
  eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber          • Während der Probezeit kann mit sofortiger
  und einer Arbeitnehmerorganisation, die güns-         Wirkung gekündigt werden. Nähere Begründ-
  tigere Regelungen als die gesetzliche beinhalten      ung ist nicht erforderlich.
  soll.
                                                      1.4. Geschäftsführervertrag
1.2. Befristung des Arbeitsverhältnisses
                                                      • Geschäftsführer sowie die Vorstands- oder
• Bei Arbeitsverträgen muss die Befristung              Aufsichtsratsmitglieder sind nach inzwischen
  ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden,       etablierter Rechtsprechung keine Arbeitneh-
  sonst gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet.        mer.

• Arbeitsverträge können auf maximal 3 (drei)         • Ihre Funktion nehmen sie auf Grund des
  Jahre befristet werden. Eine Befristung ist           Handelsgesetzes wahr und, nach dem Subsidi-
  anhand von Sachgründen zulässig: z.B. für die         aritätsprinzip, des schuldrechtlichen Gesetzes
  Verrichtung von vorübergehenden, saisonalen           über die Verbindlichkeiten und Verträge.
  oder kurzfristigen Arbeiten. In Ausnahmefällen,
  z.B. auf expliziten Wunsch des Arbeitnehmers,       • Sie werden aber in abgabenrechtlicher Sicht als
  kann der Arbeitsvertrag auch ohne Sachgrund           Arbeitnehmer behandelt.
  befristet werden, allerdings muss er in solchen
  Fällen für einen Mindestzeitraum von einem
Bulgarien                                                                                            14

                                                       Einführung einer Stempeluhr oder eines ähnli-
   2. Arbeitszeit                                      chen Systems zur automatisierten Erfassung
                                                       der Arbeitszeit verbunden. Dies gilt als eine
                                                       organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers,
                                                       die von seinem organisatorischen Weisungsre-
2.1. Wöchentliche Arbeitszeit                          cht umfasst ist und keiner näheren Regelung
                                                       im Arbeitsvertrag bedarf. Die Gestaltung-
• Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt grundsät-       smacht des Arbeitgebers ist jedenfalls durch die
  zlich 40 Stunden. Verkürzte Arbeitszeiten            zwingenden Ruhepausen, die das bulgarische
  gelten für gefährliche und gesundheitsbelas-         Arbeitsgesetzbuch verordnet, eingeschränkt
  tende Berufe. Hier ist geht es um eine wöchen-       (siehe dazu „Arbeitszeit“). Im Effekt ähneln
  tliche Anzahl von weniger als 40 Stunden (es         sich das Zeitkonto und die Gleitzeit stark. Der
  gelten untergesetzliche Regeln), die Stelle gilt     Unterschied besteht hauptsächlich darin, wer
  aber dennoch als eine Vollzeitstelle.                (Arbeitgeber beim Zeitkonto, Arbeitnehmer bei
                                                       der Gleitzeit) die Entscheidungsmacht über den
• Der Gesetzgeber geht von einer fünftägigen           Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und des Arbeit-
  Arbeitswoche aus, bei der jeder Arbeitstag 8         sendes konkret ausübt.
  (acht) Arbeitsstunden umfasst. Dies ist aber
  nicht zwingend, der Arbeitgeber hat einen          • Es besteht eine dritte Möglichkeit zur Flexibi-
  weitgehenden Gestaltungsfreiraum. Dieser             lisierung der Arbeitszeit, die für Führungskräfte
  Gestaltungsfreiraum ist durch die zwingen-           geeignet ist. Hier vereinbart der Arbeitgeber
  den Ruhepausen (zwischentägig 12 Stunden,            mit dem Arbeitnehmer eine sog. nicht normi-
  zwischenwöchentlich 48 Stunden, zwischen-            erte Arbeitszeit. In der Folge fallen, unabhän-
  schichtlich ausnahmsweise auch 24 Stunden)           gig von der konkreten Arbeitsbelastung, keine
  beschränkt.                                          Überstunden an. Der Arbeitgeber ist aber mit
                                                       zusätzlichem Jahresurlaub zu kompensier-
• Ruhepausen im Laufe des Tages, z.B. die              en. Dabei ist es in der Rechtsprechung noch
  30-minütige Essensaufnahmepause, gelten              ungeklärt, ob jede zusätzlich erarbeitete Stunde
  nicht als Arbeitszeit.                               zu kompensieren ist oder eben eine paus-
                                                       chal angesetzte zusätzliche Jahresurlaubszeit
2.2. Zeitkonto und Gleitzeit                           genügt. Da bei der nicht normierten Arbeitszeit
                                                       per Definition keine Überstunden anfallen und
• Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die             daher der Arbeitgeber keine Pflicht hat, sie
  Arbeitszeiten zu flexibilisieren, indem er die       zu dokumentieren, erscheint eher die zweite
  sog. summarische Berechnung der Arbeitszeit          Lösung systemlogisch.
  anordnet. Dieses Institut kann in die deutsche
  Sprache auch als „Zeitkonto“ übersetzt werden.     2.3. Überstunden und Arbeitsbereitschaft
  Dabei führt der Arbeitgeber Arbeitszeitkont-
  en, die binnen einem Zeitraum von höchstens        • Jede Arbeit, die über das gesetzliche oder
  6 (sechs) Monaten durch arbeitsfreie Zeiten          vertragliche Maß hinaus geleistet wird, gilt als
  ausgeglichen werden müssen, ein. Unter diesem        Überstunde. Im Allgemeinen hateine Arbe-
  Modell kann die tägliche Arbeitszeit bis zu 12       itswoche 40 Stunden, die auf fünf Tage (Montag
  (zwölf) Stunden und die wöchentliche Arbe-           bis Freitag) mit je acht Stunden verteilt sind.
  itszeit bis zu 56 Stunden betragen. Wenn am
  Ende des Referenzzeitraums das Arbeitskonto        • Überstunden können nur in Ausnahmefällen,
  einen Überschuss an Arbeitsstunden aufweist,         die abschließend im Arbeitsgesetzbuch geregelt
  sind diese als Überstunden mit einem Zuschlag        sind, angeordnet werden: z.B. wegen Sais-
  von 50% auszuzahlen.                                 onarbeiten und/oder zum Abschluss dringend
                                                       erforderlicher Arbeiten, die in der regulären
• Die Gleitzeit ist eine Möglichkeit des Arbeitge-     Arbeitszeit angefangen wurden, aber nicht
  bers, den Mitarbeitern zu erlauben, in einem         beendet werden konnten.
  bestimmten zulässigen Zeitkorridor zur Arbeit
  zu erscheinen und/oder innerhalb diesem            • Überstunden sind jedenfalls verboten,
  die Arbeitsstelle zu verlassen. Diese Möglich-       wenn ihre Anzahl 150 pro Kalenderjahr, 30
  keit wird in der Praxis üblicherweise mit der        Tagesstunden und 20 Nachtstunden im Kalen-
Bulgarien                                                                                            15

  dermonat, 6 (sechs) Tagesstunden und 4 (vier)
  Nachtstunden pro Kalenderwoche oder 3 (drei)         3. Entlohnung
  Tagesstunden und 2 (zwei) Nachtstunden pro
  Kalendertag übersteigt.

• Überstunden können durch arbeitsfreie Zeit        3.1. Gehaltsformen
  kompensiert werden. Überstunden müssen
  vergütet werden, und zwar unter Anwendung         • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vertraglich
  von Stundenzuschlägen. Diese betragen 50%           vereinbarte Vergütung („Gehalt“) zu zahlen.
  bei Überstunden, die an Arbeitstagen, 75% bei       Das Gehalt kann sich nach Zeit oder nach Leis-
  Überstunden, die am Wochenende, und 100%            tung (z.B. produzierte Stückzahl) bemessen.
  bei Überstunden, die an gesetzlichen Feiertagen     Der Mindestlohn darf jedenfalls nicht unter-
  geleistet werden.                                   schritten werden.

2.4. Urlaub                                         • Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf,
                                                      wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn zu
• Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen           erhalten. Dieser beträgt seit dem 1. Januar
  Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub zur             2019 pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung 560
  Erholung und Wiederherstellung seiner               BGN (gemeint ist der Arbeitnehmer-Brut-
  Arbeitskraft. In der Industrie gibt es in der       tolohn). Dies entspricht 286 EUR. Branchens-
  Regel keine arbeits- und tarifvertraglichen         pezifische Mindestlöhne werden aktuell disku-
  Urlaubsansprüche, die über die gesetzliche          tiert, sind aber zu Beginn des Jahres 2019 noch
  Mindestregelung hinausgehen. Großzügiger            nicht eingeführt worden. Tarifverhandlungen
  sind die Arbeitgeber in der Staatsverwaltung        spielen eine sehr untergeordnete Rolle.
  und in Dienstleistungssektoren mit hohem
  Mehrwert (wie z.B. in der Software-Branche).      3.2. Zuschüsse

• Die Dauer des gesetzlichen Erholungsurlaubs       • Ein allgemeiner Pflichtzuschlag von 0,6%
  beträgt 20 Werktage, was 4 (vier) Wochen            jährlich vom vertraglich vereinbarten Arbeit-
  entspricht.                                         nehmerbruttolohn wird für relevante Berufser-
                                                      fahrung bei vorherigen Arbeitgebern sowie für
• Bei Erstbeschäftigung entsteht das Recht auf        jedes Jahr Betriebszugehörigkeit gewährt.
  Jahresurlaub erst nach dem achten Monat der
  Arbeit.                                           • Überstunden sind grundsätzlich verboten.
                                                      Wenn sie aber anfallen, sind sie vom Arbeitge-
• Bei Beendigung des Arbeitsvertrags ist der          ber zu dokumentieren, beim staatlichen Arbe-
  Jahresurlaub, der nicht mehr in der verblei-        itsinspektionsdienst anzumelden und durch
  benden Beschäftigungszeit gewährt werden            Zuschläge zum Monatsgehalt zu vergüten. Die
  kann, auszuzahlen.                                  Zuschläge können bis zu 100% des auf eine
                                                      Stunde heruntergerechneten vertraglich vere-
• Der Urlaub wird zeitlich grundsätzlich durch        inbarten Arbeitnehmerbruttolohns erreichen
  den Arbeitgeber festgelegt, wobei die Wünsche       (siehe dazu „Überstunden“).
  des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Die
  sog. Selbstbeurlaubung - der eigenmächtige        • Die Arbeitgeber haben das Recht, aufgrund
  Urlaubsantritt – kann einen Kündigungsgrund         einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung oder aus
  darstellen.                                         eigener Initiative heraus Boni zu zahlen. Dazu
                                                      sind sie aber gesetzlich nicht verpflichtet.
• Die Vergütung während des Urlaubs bemisst
  sich nach dem Durchschnittsbruttogehalt der       • In wenigen Fällen ist der Arbeitgeber verpfli-
  vergangenen 12 (zwölf) Monate. Eher selten          chtet, geldwerte Sachleistungen zu gewähren,
  wird zusätzlich Urlaubsgeld gewährt.                die arbeitsgesundheitsrechtlich begründet sind
                                                      (z.B. stärkende Kost bei Arbeitnehmern, die
                                                      unter Tage, z.B. im Bergbau, arbeiten).
Bulgarien                                                                                                16

3.3. Begünstigungen                                    3.4. Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge

• Eine Sonderleistung, die Arbeitgeber aus             Tabelle der Sozial- und Krankenversicherungs-
  bestimmtem Anlass zusätzlich zur Arbe-               beiträge
  itsvergütung gewähren, bezeichnet man als
  Gratifikation. Freiwillige Gratifikationszahlun-                     Gesamte monatliche
  gen in Form von z.B. Weihnachtsgeld sind in          Gesamtbelastung
                                                                       Beitragszahlungen zum
                                                       mit Sozial- und
  Bulgarien nicht allzu verbreitet, da sie beitrags-                   01.01.2019 (in % des
                                                       Krankenver-
  und lohnsteuerpflichtig sind.                                        monatlichen Bruttogehalts)
                                                       sicherungs-be-
                                                       iträgen in:
• Eine verpflichtende Sonderform der Grati-                            Arbeitgeber Arbeitnehmer
  fikationszahlung ist im Arbeitsgesetzbuch zu
  Gunsten von Arbeitnehmern vorgesehen, denen          BULGARIEN          18,92 %        13,78 %
  der Arbeitgeber auf Grund oder in Zusammen-
  hang mit deren Altersrentenantrittkündigt.
  Diese Art von Gratifikation wird einmalig fällig
  und beträgt in der Regel zwei Monatsgehälter,        3.5. Lohnnebenkosten
  bei einer vorangehenden 10-jährigen Beschäft-
  igung bei demselben Arbeitgeber fallen jedoch        • Die Versicherungslast und ihre Verteilung
  6 (sechs) Monatsgehälter an. Der Gesetzgeber           hängt vom Alter des Arbeitnehmers (es gibt
  führt diese Gratifikationszahlung funktions-           gewisse Abweichungen in der Struktur der
  fremd als „Schadensersatzzahlung“ an, damit            Rentenbeiträge für Arbeitnehmer, die vor 1960
  sie abgabenfrei gewährt werden kann.                   geboren sind) und von der Schwere der Arbeit
                                                         ab. In der ersten und zweiten Arbeitskategorie
• Im Übrigen sind in Bulgarien auch in der               (schwere und schwerste Arbeit) erreicht der
  Industrie Vergünstigungen in Form von sog.             Arbeitgeberanteil 34,62% bzw. 29,62%%. Der
  Essensgutscheinen relativ verbreitet, da ein           Arbeitnehmeranteil bleibt unverändert.
  Betrag von bis zu 60 BGN unter bestimmten
  Voraussetzungen monatlich lohn- und beitrags-        • Die Beitragsbemessungsobergrenze ist allge-
  frei sein kann. Essensgutscheine dürfen nur von        mein festgelegt und liegt seit dem 01.01.2019
  staatlich lizenzierten Ausstellern ausgestellt         bei 3.000 BGN (ca. 1.500 EUR).
  werden, mit denen der Arbeitgeber dazu einen
  Vertrag abschließen muss.                            • Es gibt auch Beitragsbemessungsuntergrenzen.
                                                         Diese sind branchenabhängig und übersteigen
• Die Bereitstellung von Dienstwagen, Dienste-           teilweise den bulgarischen Mindestlohn. Dies
  lefon und sonstigen Gegenständen, die auch             bedeutet, dass der Arbeitgeber, wenn er einen
  privat genutzt werden können, hat neuerdings           niedrigeren zulässigen Lohn zahlen sollte, die
  auch in Bulgarien fiskalische Folgen. Diese            Beiträge dennoch von der jeweils einschlägigen
  werden in der Regel aber nicht auf der Ebene           Beitragsbemessungsuntergrenze kalkulieren
  des Lohneinkommens, sondern auf der Ebene              und abführen muss.
  der Umsatzsteuer abgewickelt und können zu
  einer unvollständigen Vergütung der Umsatzs-         • Beiträge fließen in die öffentliche Renten-
  teuer, die beim Arbeitgeber bei Erwerb, Leasing        versicherung, in eine vom Arbeitnehmer
  oder Betrieb anfällt, führen.                          gewählte private Pflichtrentenversicherung,
                                                         in die Arbeitslosenversicherung, in die Krank-
• Außerdem gibt es steuerrechtliche Erleich-             enversicherung (Behandlungskosten), in die
  terungen, die bei gewissen Formen der arbe-            Absicherung gegen Einkommensausfälle bei
  itgebergeförderten zusätzlichen freiwilligen           einer allgemeinen Erkrankung oder bei einer
  Renten- oder Arbeitslosenversicherung greifen.         Mutterschaft, sowie in die Versicherung gegen
  Diese werden bei der Erarbeitung von unterne-          Arbeitsunfall und Berufserkrankung. Die
  hmensinternen Programmen zur Personalbind-             Versicherung für den Fall, dass der Arbeitgeber
  ung herangezogen.                                      in die Insolvenz gerät, ist seit Jahren beitrags-
                                                         frei gestellt.

                                                       • Die Lohnsteuer beträgt 10% und ist auf die
Bulgarien                                                                                             17

  Differenz zwischen dem Bruttolohnbetrag und         die Erstellung des Registrierungszertifikats an.
  dem Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge           Dies ist eine Urkunde, mit deren Hilfe sich die
  fällig.                                             Leiharbeitsagentur im Geschäftsverkehr als
                                                      legitimer Anbieter ausweist.

                                                    • Arbeitgeber ist die Leiharbeitsagentur. Der
   4. Änderungen im                                   Entleiher haftet jedoch für alle Verbindlich-
                                                      keiten gegenüber seinen Mitarbeitern gesa-
      Arbeitsverhältnis                               mtschuldnerisch mit.

                                                    • Unternehmer dürften maximal 30% ihrer
4.1. Einseitige Änderungen des Arbeitsverhält-        Belegschaft durch Leiharbeitskräfte decken.
nisses seitens des Arbeitgebers                       Leiharbeit ist verboten 6 (sechs) Monate nach
                                                      einer Massenentlassung sowie während eines
• Der Arbeitgeber darf großzügig sein und jeder-      Streiks. Personal, das bei schwerer und schwer-
  zeit das Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer     ster Arbeit eingesetzt wird oder im Bereich der
  günstiger gestalten. In der Praxis stellen sich     Nntionalen Sicherheit beschäftigt ist, darf kein
  solche Konstellationen nicht allzu oft, so dass     Leihpersonal sein.
  die Problematik der betrieblichen Übung eher
  unbekannt ist.                                    • Der Entleiher hat die Pflicht, die Leihagentur
                                                      über die vergleichbaren Arbeitsverhältnisse zu
• Das Direktionsrecht gibt dem Arbeitgeber die        informieren. Eine Pflicht zur Gewährung gleich-
  Befugnis, die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers      er Entlohnung ist nicht ausdrücklich geregelt.
  etwa nach Art, Zeit und Ort näher zu konkretis-
  ieren, also ihm bestimmte Arbeiten zuzuweisen.    4.4. Entsendung
  Dabei hat der Arbeitgeber die Qualifikation der
  Arbeitnehmer zu berücksichtigen.                  • Die Entsendung ist auf 180 Kalendertage pro
                                                      Jahr beschränkt. Wenn Sie mehr als 30 Tage
• Beim Stillstand des Unternehmens (wegen             andauern soll, ist sie nur nach der schrifltichen
  verschlechterter Auftragslage) kann der Arbe-       Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.
  itgeber zur eigenen Entlastung den Arbeitneh-       Strengere Beschränkungen gelten bei besonders
  mern das Nehmen des Jahresurlaubs anweisen.         geschützten Arbeitnehmergruppen wie z.B. bei
                                                      Müttern von Kindern bis zur Vollendendung
4.2. Betriebsübergang                                 des dritten Lebensjahr.

• Durch gesetzliche Vorschriften wird               • Bei Entsendungen innerhalb des Landes und
  gewährleistet, dass ein Wechsel des Betriebsei-     außerhalb der Europäischen Union trägt der
  gentümers keinen Einfluss auf die bestehenden       Arbeitgeber Reise-, Übernachtungs- und
  Arbeitsverträge hat.                                Tageskosten nach untergesetzlich festgesetzten
                                                      Höchstgrenzen.
• Aus dem Betriebsübergang ergibt sich
  grundsätzlich kein Kündigngsrecht für den         • Vor Entsendungen zu einem Mitgliedstaat der
  neuen Arbeitgeber.                                  EU hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer
                                                      eine Sondervereinbarung abzuschließen, in
4.3. Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung               der die Beschäftigungsbedingungen vor Ort
                                                      des Einsatzes im Detail geregelt sind. Dabei
• Leiharbeitsagenturen bedürfen einer Registri-       ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die ganze
  erung bei der bulgarischen staatlichen Beschäf-     Dauer des Einsatzes, unabhängig davon, dass
  tigungsagentur. Die Registrierung ist über          er weniger als 30 Tage andauern kann, den
  einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren gültig und       Arbeitnehmer in den Genuss des Mindestmaßes
  kann uneingeschränkt verlängert werden. Das         an örtlichen Arbeitsbedingungen kommen zu
  Register ist öffentlich und online zugänglich.      lassen. Die Reisekosten muss der Arbeitgeber
  Für die Registrierung fällteine Bearbeitungs-       übernehmen, Übernachtungskosten kann er
  gebühr in Höhe von 740 BGN (ca. 370 EUR)            übernehmen, Tagesgelder hingegen sind nicht
  an. Zusätzliche 80 BGN (ca. 40 EUR) fallen für      übernahmefähig, so dass sie bei Gewährung als
Bulgarien                                                                                               18

  Lohnbestandteil zu behandeln sind.                   sen zu, die Anforderungen an eine Arbeitsstelle
                                                       anfänglich zu bestimmen sowie nachträglich
• In der Transportbranche gelten teilweise             abzuändern. Eine solche Abänderung, die ein
  Sonderregeln, bei denen der Arbeitgeber              Arbeitgeber durch einen sog. internen Befehl
  pauschalisierte, zweckungebundene Tagessätze         alleine vollzieht, kann als Grundlage für eine
  zahlt.                                               ordentliche Kündigung dienen, wenn der betro-
                                                       ffene Arbeitnehmer dem neuen Anforderung-
                                                       sprofil nicht entspricht.

   5. Beendigung des                                 • Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich
                                                       einen Monat. Bei befristeten Arbeitsverträgen
      Arbeitsverhältnisses                             beträgt die Kündigungsfrist 3 (drei) Monate,
                                                       allerdings nicht länger als die Restdauer des
                                                       Arbeitsvertrags.
5.1. Einvernehmliche Beendigung
                                                     • Längere Kündigungsfristen können vertraglich
• Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jederzeit        vereinbart werden. Allerdings dürfen sie die
  einvernehmlich die Beendigung des Arbe-              Obergrenze von 5 (fünf) Monaten nicht über-
  itsverhältnisses vereinbaren, ohne an die für        steigen und müssen für beide Parteien gleich
  eine Kündigung geltenden Beschränkungen              lang sein.
  gebunden zu sein. Dafür muss ein schriftli-
  ches Angebot vorliegen, das innerhalb von 7        5.3. Außerordentliche Kündigung
  (sieben) Tagen von der Gegenseite anzune-
  hmen ist. Wenn sie das Angebot innerhalb           • Eine außerordentliche Kündigung ist begrün-
  dieser kurzen Frist nicht annimmt, verliert das      det, wenn vom Gesetzgeber abschließend
  Angebot seine Wirksamkeit. Wenn die Initia-          aufgezählte Tatbestände, die einen schweren
  tive für das Angebot vom Arbeitgeber kommt,          Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin darstellen,
  ist eine Abfindung in Höhe von mindestens            seitens des Arbeitnehmers verwirklicht sind.
  4 (vier) Monatsgehältern mitanzubieten und
  innerhalb von einem Monat ab Beedingung des        • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein
  Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Ein Verzug         unternehmeninternes Disziplinarverfahren
  damit führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis als     durchzuführen, in dessen Rahmen er den
  fortbestehend behandelt wird. Den Arbeitgeber        Arbeitnehmer die Vorwürfe offen legen und ihm
  treffen keine Aufklärungspflichten hinsichtlich      eine Anhörung ermöglichen muss. Bei formel-
  der sozialversicherungsrechtlichen Rechte und        len Fehlern bei diesem Verfahren wird die ggf.
  Pflichten des Arbeitnehmers.                         ausgesprochene Kündigung einer gerichtlichen
                                                       Prüfung nicht standhalten.
5.2. Kündigung
                                                     • Auch muss der Arbeitgeber schnell reagieren.
• Eine ordentliche Kündigung durch den Arbe-           Seine Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren
  itgeber ist nur in ausdrücklich und in den im        einzuleiten, ist zeitlich stark beschränkt.
  Arbeitsgesetzbuch abschließend geregelten
  Fällen zulässig, darunter: Schließung des          • Eine Kündigungserklärung muss begründet
  Betriebs oder eines Teils davon, Umzug des           sein, eine spätere Erweiterung der Gründe ist
  Betriebs, wenn sich der Arbeitnehmer weigert         nicht möglich. Erforderlich ist eine förmliche
  mitzuziehen, Kürzung des Stellenplans um die         Zustellung per Einschreiben.
  Arbeitsstelle des Arbeitnehmers, Nichtentspre-
  chung der gesetzlichen Anforderungen an den        5.4. Massenentlassung
  Arbeitnehmer zur Verrichtung der vertraglichen
  Arbeit, nicht zufriedendstellende Arbeitsleis-     • Eine Massenentlassung liegt vor, wenn der Arbe-
  tung, wesentliche Vertragsverletzung durch den       itgeber innerhalb von einem Zeitraum von 30
  Arbeitnehmer.                                        Tagen:

• Arbeitgebern spricht die Rechtsprechung ein        • Mindestens 10 (zehn) Arbeitnehmern bei einer
  freies, richterlich kaum kontrollierbares Ermes-     Belegschaft zwischen 20 und 100 Mitarbeiter, oder
Bulgarien                                                                                              19

• Mindestens 10 % der Arbeitnehmern bei einer         verbieten, oder er kann es von seiner Zustim-
  Belegschaft zwischen 100 und 300 Mitarbeiter        mung abhängig machen.
  oder
                                                    • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind im
• Mindestens 30 Arbeitnehmern bei einer               Arbeitsgesetzbuch nicht geregelt. Es ist nicht
  Belegschaft von mehr als 300 Mitarbeitern           klar, ob und unter welchen Voraussetzungen
  kündigt.                                            eine vertragliche Vereinbarung im Streitfall der
                                                      gerichtlichen Prüfung standhalten wird.
• Es handelt sich um eine komplexe Prozedur, die
  ca. 4 (vier) Monate dauert.                       • Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das
                                                      länger als (zwei) Jahre andauert, dürfte unwirk-
• Im Laufe der Prozedur sind zahlreiche Konsul-       sam sein.
  tationen durchzuführen, nämlich mi Mitarbeit-
  ern, der gewerkschaftlichen Vertretung und der    • Es ist davon auszugehen, dass die Wirksam-
  Beschäftigungsagentur.                              keit eines nachvertraglichen Wettbewerbsver-
                                                      bots von der Leistung einer angemessenen
• Die Kündigungsregeln gelten vollumfänglich.         Entschädigung abhängt. Diese Entschädigung
                                                      dürfte sozialabgabenfrei, jedoch zu versteuern
5.5. Abfindung                                        sein.

• Ein Arbeitgeber, der wegen Betriebsschließung,    6.2. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  Betriebsumzugs , Auftragslosigkeit länger als
  15 Tage oder Stellenkürzung kündigt, schuldet     • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden durch
  unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhält-        die Amtsgerichte nach den Regeln für die
  nisses eine Abfindung in Höhe eines durch-          ordentliche Gerichtsbarkeit entschieden.
  schnittlichen Monatslohns.
                                                    • Örtlich zuständig sind im Allgemeinen die Geri-
• Arbeitnehmern, die einen vom Arbeitgeber            chte am Standort des Beklagten. Der Arbeitne-
  angebotenen Auflösungsvertrag annehmen,             hmer kann jedoch den Arbeitgeber auch am Ort
  steht eine Abfindung in Höhe von 4 (vier)           der Arbeitsverrichtung verklagen. Zuständig ist
  durchschnittlichen Monatslöhnen zu.                 der Einzelrichter.

• Ein kündigungsberechtigter Arbeitgeber, der       • Bei der Anrufung des Gerichts schulden
  durch eine Kündigungsfrist gebunden ist (die        Arbeitnehmer keine Gerichtsgebühren. Die
  Kündigungsfristen sind im bulgarischen Recht        Anwalts- und Gerichtskosten werden letztend-
  ausgesprochen kurz), kann sich entscheiden,         lich der Partei auferlegt, die in der Streitigkeit
  diese nicht einzuhalten, sondern mit sofortiger     unterliegt.
  Wirkung zu kündigen. Bei sofortiger Wirksam-
  keit der Kündigung schuldet der Arbeitgeber       • Arbeitsstreitigkeiten sind üblich, es besteht
  eine Abfindung in Höhe des Durchschnittslohns       umfangreiche Rechtsprechung. Streitigkeit-
  bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.                 en werden im Vergleich zu zivilrechtlichen
                                                      Streitigkeiten relativ schnell beigelegt. Da aber
                                                      in Bulgarien keine Vergleichskultur herrscht
                                                      und Rechtsstreitigkeiten gerneüber mehrere
   6. Nachvertragliche                                Instanzen gehen, kann eine arbeitsrechtliche
                                                      Streitigkeit bis zu 3 (drei) Jahre in Anspruch
      Beziehungen                                     nehmen. Die Gerichte entscheiden in der Regel
                                                      arbeitnehmerfreundlich.

6.1. Wettbewerbsverbot                              • Der Arbeitgeber, der zur Wiederaufnahme
                                                      eines Arbeitsverhältnisses verurteilt wird, muss
• Der Arbeitnehmer ist berechtigt, während            Schadensersatz für maximal 6 (sechs) Monate
  seiner Beschäftigung auch anderen Beschäfti-        leisten, auch dann, wenn der Arbeitnehmer
  gungen nachzugehen. Dies kann ihm der Arbe-         durch die ungerechtfertigte Kündigung über
  itgeber jedoch im Arbeitsvertrag ausdrücklich       einen längeren Zeitraum arbeitslos war.
Bulgarien                                                                                          20

                                                      Beschäftigungsagentur ausüben und nur dann
   7. Neue Formen von                                 beschäftigt werden, wenn es der Aufenthaltsti-
                                                      tel erlaubt.
      Beschäftigung
                                                    • Aus dem Aufenthaltstitel ergibt sich, ob und in
                                                      welchem Umfang ausländische Arbeitnehmer
• Teilzeitverträge sind auf dem bulgarischen          vom Arbeitgeber im Inland beschäftigt werden
  Markt nicht weit verbreitet.                        dürfen.

• Befristungsverträge findet man hauptsächlich      • Zuletzt gibt es vereinzelt internationale Abkom-
  im Tourismus und in der Landwirtschaft. In          men, die Sondervorschriften über das Arbe-
  diesen Branchen besteht für den Arbeitge-           itsgenehmigungsrecht, z.B. bei ukrainischen
  ber die Möglichkeit, pauschal vorbesteuerte         Arbeitnehmern, enthalten.
  Arbeitsplätze bei der Beschäftigungsagentur zu
  melden und nach Entrichtung der Abgaben bei       Autor: Stela Ivanova
  sich zu besetzen.

• Zuletzt mehren sich Beispiele von Beschäfti-
  gungen des Typs „Home-Office“. Hier haben
  Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Organisation
  der Arbeit, die Kostentragung und die Kontroll-
  mechanismen, die der Arbeitgeber einsetzen
  darf, vertraglich zu regeln, da diese gewisser-
  maßen in Konflikt mit der Privatsphäre des
  Arbeitnehmers stehen.

   8. Beschäftigung von
      Ausländern

8.1. EU-Bürger (sowie Bürger aus EWR-Staaten
und der Schweiz)

• EU-Bürger, die sich als Arbeitnehmer zur
  Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung in
  Bulgarien aufhalten oder die zur Ausübung
  einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berech-
  tigt sind, haben gemäß Freizügigkeitsgesetz/
  EU Anspruch auf Einreise und Aufenthalt. Sie
  bedürfen für die Einreise keines Visums und für
  den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels.

• Staatsangehörige der EWR-Staaten, also aus
  Norwegen, Island und Lichtenstein, sowie
  Schweizer Staatsbürger sind EU-Bürgern im
  Wesentlichen gleichgestellt.

8.2. Drittstaatsbürger

• Ausländer, die weder Bürger der EU, noch
  des EWR oder der Schweiz sind, dürfen eine
  Beschäftigung nur mit Genehmigung der
Estland

          IHR ANSPRECHPARTNER

          Aet Bergmann
          Partner

          T +372 667 62 40
          aet.bergmann@bnt.eu
Estland                                                                                             22

                                                       zwischen den gleichen Beteiligten geschlossen
   1. Arbeitsverhältnis                                wird.

                                                     1.3. Probezeit

1.1. Arbeitsverträge                                 • Eine Probezeit kann maximal für vier (4)
                                                       Monate vereinbart werden.
• Die gesetzlichen Regelungen über Arbeitsver-
  träge sind im Arbeitsgesetz („Töölepingu           1.4. Geschäftsführervertrag
  seadus“) geregelt; andere Dienstvertragsar-
  ten, die hauptsächlich die Erbringung von          • Geschäftsführer sind keine Angestellten im
  Dienstleistungen betreffen, sind im Gesetz           Sinne des estnischen Rechts; ihre Funktionen
  der Schuldverhältnisse („Võlaõigusseadus“)           und Aufgaben können nicht auf Grundlage
  geregelt.                                            eines Arbeitsvertrages geregelt werden. Die
                                                       Aufgaben und Funktionen eines Geschäfts-
• Ein Arbeitsvertrag ist der häufigste Vertragstyp     führers können im Wege einer Vereinbarung
  beim Abschluss eines Arbeitsverhältnisses.           geregelt werden, auf die im Handelsgesetzbuch
                                                       („Äriseadustik“) Bezug genommen wird und
• Ein Arbeitsvertrag kann befristet und unbefris-      die durch das Gesetz über Schuldverhältnisse
  tet abgeschlossen werden.                            bestimmt wird.

• Ein Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag
  schriftlich abschließen, doch das Arbeitsver-
  hältnis kann auch durch die Ausübung der              2. Arbeitszeit
  Arbeit selbst entstehen; falls ein Arbeitsver-
  trag keine Schriftform hat, führt dies nicht zu
  dessen Ungültigkeit.
                                                     2.1. Wöchentliche Arbeitszeit
• Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss zumind-
  est Folgendes beinhalten: Name, persönlicher       • Als normale Arbeitszeit ist gesetzlich 40
  Identifizierungs- bzw. Registrierungscode            Stunden pro Woche vorgesehen. Die maximale
  der Parteien, Wohn- bzw. Geschäftssitz der           Arbeitszeit eines Arbeitnehmers samt Über-
  Parteien, Tag des Vertragsschlusses, Vertrags-       stunden ist 48 Stunden wöchentlich.
  beginn, Beschreibung der Tätigkeit / Pflichten,
  vereinbarte Vergütung, Tag der Lohnzahlung,        2.2. Summierte Arbeitszeit
  Arbeitszeit, Arbeitsort, Urlaub, Hinweis auf
  die anzuwendenden Arbeitsvorschriften sowie        • Wenn im schriftlichen Arbeitsvertrag eine
  Bestimmungen zur Kündigung.                          summierte Arbeitszeit vereinbart ist, kann die
                                                       Arbeitszeit (ohne Überschreitung von ander-
1.2. Befristung des Arbeitsverhältnisses               weitig vereinbarten oder gesetzlich festgelegten
                                                       maximalen Arbeitszeiten) für eine vereinbarte
• Ein befristetes Arbeitsverhältnis bedarf der         Berechnungsperiode von bis zu vier (4) Monat-
  Schriftform und der Angabe über dessen Dauer;        en festgestellt werden, die Arbeitsbelastung
  ansonsten gilt es als ein Arbeitsverhältnis für      kann also pro Tag oder Woche unterschiedlich
  unbefristete Zeit.                                   ausfallen.

• Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann maximal     • Im Falle von summierter Arbeitszeit sind
  für fünf (5) Jahre vereinbart werden und kann        Überstunden solche, die die vereinbarte
  in dieser Zeit maximal einmal (1x) verlängert        Arbeitszeit am Ende der Berechnungsperi-
  werden.                                              ode überschreiten. In dem Fall darf über eine
                                                       Berechnungsperiode von vier Monaten eine
• Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis ist       durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden
  ein Arbeitsverhältnis, das vor dem Ablauf von        (verteilt auf eine sieben (7)-Tage-Woche) nicht
  zwei (2) Monaten nach der Beendigung des             überschritten werden. Eine längere Arbeitszeit
  vorherigen befristeten Arbeitsverhältnisses          kann vereinbart werden, falls die Arbeitszeit
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