Wie finde ich mich im Labyrinth der Beschäftigungsbeihilfen zurecht? - Seminar Michael Henz

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Wie finde ich mich im Labyrinth der Beschäftigungsbeihilfen zurecht? - Seminar Michael Henz
Wie finde ich mich im Labyrinth der
Beschäftigungsbeihilfen zurecht?
                         Seminar
Michael Henz
Wie finde ich mich im Labyrinth der Beschäftigungsbeihilfen zurecht? - Seminar Michael Henz
PLAN

FÖDERALE BEIHILFEN

1. Allgemeine Prinzipien
2. Strukturelle Beitragsermäßigung
3. Zielgruppenermäßigung: Langzeitarbeitsuchende
4. Zielgruppenermäßigung : Junge Arbeitnehmer
5. Zielgruppenermäßigung : Ersteinstellungen
6. Zielgruppenermäßigung : Ältere Arbeitnehmer
7. Zielgruppenermäßigung : Kollektive Arbeitszeitverringerung
8. Zielgruppenermäßigung : Umstrukturierungen

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Wie finde ich mich im Labyrinth der Beschäftigungsbeihilfen zurecht? - Seminar Michael Henz
PLAN

REGIONALE BEIHILFEN

1. Beihilfen zur Förderung der Beschäftigung (APE)
2. Prämien der Wallonischen Region

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1. Allgemeine Prinzipien

• ZIEL
    • = Die Einstellung von Arbeitnehmern stimulieren durch die Senkung der
      Arbeitgeberkosten

• HARMONISIERUNG und VEREINFACHUNG der föderalen Beihilfen in Form
  einer Senkung der Arbeitgeberbeiträge für die Basissozialversicherung.
    • Seit April 2004
• Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung

• In Zukunft?
    • Neues Projekt zur Vereinfachung der Beschäftigungsbeihilfen zur
      Wiederbelebung der Wirtschaft.

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1. Allgemeine Prinzipien

• 3 STÜTZPFEILER:

• Die strukturelle Beitragsermäßigung
    • « Automatische » Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur
      Basissozialversicherung für Arbeiter und Angestellte, die vollständig L.S.S.-
      beitragspflichtig sind.
• Die Ermäßigungen für “Zielgruppen”
    • Pauschale Quartalsermäßigungen der Arbeitgeberbeiträge zur
      Basissozialversicherung (1000 €, 400 €, 300€) während einer bestimmten
      Anzahl von Quartalen, für einen Arbeitnehmer, dessen Profil einer bestimmten
      Zielgruppe entspricht.
• Die Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung
    • Zahlung durch das LfA (oder das ÖSHZ) eines Teils des Nettolohnes des
      Arbeitnehmers, der ein bestimmtes Profil aufweist.

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1. Allgemeine Prinzipien

• Sechs Zielgruppen:

1. Langzeitarbeitssuchende
2. Junge Arbeitnehmer
3. Ersteinstellungen
4. Ältere Arbeitnehmer
5. Kollektive Arbeitszeitverringerung
6. Umstrukturierungen.

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1. Allgemeine Prinzipien

• Betrag der Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge zur
  Basissozialversicherung
    • Pro Quartal und Arbeitnehmer

    • Vollzeitbeschäftigte mit vollständigen Leistungen im Quartal
     • 1000€ oder 400€ oder 300€ pro Quartal

    • Teilzeitbeschäftigte oder mit Teilleistungen
     •   Korrigiertes Prorata
     •   Quartalsbeschäftigung > 80%: 1.000€, 400€ oder 300€ pro Quartal
     •   Quartalsbeschäftigung < 80% en > 27,5%: anteilig
     •   Quartalsbeschäftigung < 27,5%: keine Ermäßigung
         • Ausnahme1: Zumindest Halbtags-Arbeitsvertrag
         • Ausnahme2: Beschäftigung im PA 327 Unternehmen für angepasste Arbeit

    • Begrenzt auf die durch den Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge zur
      Basissozialversicherung

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1. Allgemeine Prinzipien

• Kumulierungsregeln

    • Die Zielgruppenermäßigungen sind nicht miteinander kumulierbar. Der
      Arbeitgeber trifft die Wahl!

    • Die Zielgruppenermäßigung ist kumulierbar mit der strukturellen
      Beitragsermäßigung und/oder dem Sozial-Maribel.
     • Berechnungsmethode
       • 1. Sozial-Maribel
       • 2. Strukturelle Ermäßigung
       • 3. Zielgruppenermäßigung
       Ohne jemals die Höchstbeträge von 1000 € oder 400 € zu überschreiten.

    • Die Kumulierung mit der Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung,
      Beschäftigungsbonus, einiger regionaler Prämien, … ist immer möglich.
     • Die Kumulierungsregeln dieser verschiedenen Beihilfen müssen immer überprüft
       werden.

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1. Allgemeine Prinzipien

• Was geschieht bei einer Änderung in der rechtlichen
  Struktur des Arbeitgebers?
• Prinzip: Verlust des Vorteils
• Ausnahme in ganz bestimmten Fällen
    • Rechtliche Umstrukturierung: Verschmelzung durch Übernahme,
      Verschmelzung durch die Gründung einer neuen Gesellschaft; Spaltung durch
      Übernahme,…
    • Übergang von der natürlichen in die juristische Person, …

    • Vorhergehendes Einverständnis des L.S.S.
    • Über das Standard-Antragsformular
• Nicht betroffene Hypothese: Transfer im Rahmen des Tarifvertrags 32bis

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1. Allgemeine Prinzipien

• Verlust der Zielgruppenermäßigung bei
  schwerwiegendem Verstoß

 • Fehlende Dimona
 • Beschäftigung von Arbeitnehmern die nicht aus dem europäischen
   Wirtschaftsraum stammen, ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung, ohne
   Arbeitserlaubnis
 • Schwarzarbeit
 •…

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PLAN

1. Allgemeine Prinzipien
2. Strukturelle Beitragsermäßigung
3. Zielgruppenermäßigung: Langzeitarbeitsuchende
4. Zielgruppenermäßigung : Junge Arbeitnehmer
5. Zielgruppenermäßigung : Ersteinstellungen
6. Zielgruppenermäßigung : Ältere Arbeitnehmer
7. Zielgruppenermäßigung : Kollektive Arbeitszeitverringerung
8. Zielgruppenermäßigung : Umstrukturierungen

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2. Strukturelle Ermäßigung

• Worum handelt es sich?
• = Automatische Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge

• Die schwankt aufgrund:
 • der Kategorie, zu der der Arbeitnehmer gehört
 • seines Quartalseinkommens
 • und des Umfangs seiner Leistungen

• Betrag zwischen 400 € und 471 € pro Quartal, nach präzisen
  Berechnungsformeln.

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2. Strukturelle Ermäßigung

• Ermäßigung die sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte gewährt
  wird, die vollständig sozialsicherheitspflichtig sind für die gesamte
  Dauer der Beschäftigung.
• Der Arbeitnehmer muss keinem besonderen Profil entsprechen (Alter,
  Arbeitslosigkeit, Qualifikation, …)
• Die strukturelle Ermäßigung ist im Prinzip anwendbar für alle Arbeitgeber
  des privaten und des öffentlichen Sektors.

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2. Strukturelle Ermäßigung

• 3 Arbeitnehmerkategorien

• Kategorie 1: Standardkategorie
 • Arbeitnehmer, die weder zur Kat. 2 noch zur Kat. 3 gehören
 • + Familienbeihilfen und Hilfe für ältere Personen : PA 318
 • + Beschützende Werkstätten in Flandern (PA 327)
• Kategorie 2: Sozial-Maribel
 • Arbeitnehmer, die Anrecht auf den Sozial-Maribel haben
 • Ausnahme Familienbeihilfen und Hilfe für ältere Personen: PA 318
 • Ausnahme Beschützende Werkstätten (PA327)
• Kategorie 3: Die Beschützenden Werkstätten
 • Mit Ausnahme der Beschützenden Werkstätten in Flandern ( Kat. 1)

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PLAN

1. Allgemeine Prinzipien
2. Strukturelle Beitragsermäßigung
3. Zielgruppenermäßigung: Langzeitarbeitsuchende
4. Zielgruppenermäßigung : Junge Arbeitnehmer
5. Zielgruppenermäßigung : Ersteinstellungen
6. Zielgruppenermäßigung : Ältere Arbeitnehmer
7. Zielgruppenermäßigung : Kollektive Arbeitszeitverringerung
8. Zielgruppenermäßigung : Umstrukturierungen

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3. Langzeitarbeitsuchende

• Worum handelt es sich?

 • Die Zielgruppenermäßigung « Langzeitarbeitsuchende » =>
   Verlängerung des sog. Aktiva-Plans

 • 2 Arten von Vorteilen:

     • Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge abhängig von der Dauer der Eintragung als
       Arbeitssuchender und vom Alter des Arbeitnehmer.

     • Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung wenn der Arbeitnehmer =
       entschädigter Vollarbeitsloser ist am Vortag seiner Einstellung
       (Beschäftigungsbeihilfe)

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3. Langzeitarbeitsuchende

• Vorteile

     Arbeitnehmer                     Vorteile
     Langzeitarbeitsuchender          LSS-Ermäßigung

                                      1000€ und/oder 400€ pro Quartal

                                      Aufgrund von Alter und Dauer der
                                      Eintragung als Arbeitsuchender.

     Entschädigter Vollarbeitsloser   Beschäftigungsbeihilfe

                                      = 500€/750€/1000€/1100€ pro Monat

                                      Aufgrund von Alter und Dauer der
                                      Arbeitslosigkeit

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3. Langzeitarbeitsuchende

• L.S.S.-Ermäßigung
• Formalitäten
• Der Arbeitnehmer, der ein Anrecht auf die Ermäßigung der L.S.S.-
  Beiträge eröffnet, muss im Besitz einer Beschäftigungskarte sein.
• 2 Möglichkeiten
 • Der Arbeitnehmer ist im Besitz einer Beschäftigungskarte
 • Der Arbeitnehmer hat noch keine Beschäftigungskarte
     • Die Karte muss mit Formular C63 Beschäftigungskarte angefragt werden:
       www.Onem.be
     • Innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Tag der Einstellung
     • Wenn verspäteter Antrag: Gewährung der L.S.S.-Ermäßigung in dem Quartal, das dem
       des Kartenantrags folgt.
 • Die Einstellung muss während der Gültigkeitsdauer der Karte erfolgen.
     • Gültigkeit der Karte: 6 Monate

• Securex muss eine Kopie der Karte erhalten
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3. Langzeitarbeitsuchende

• L.S.S.-Ermäßigungen
 Kategorie    Dauer der        Quartal der       Anzahl Quartale nach
              Eintragung als   Einstellung       dem Quartal der
•             Arbeitssuchender                   Einstellung
 < 25 Jahre   Mindestens 1 Jahr   1.000 €        1.000 € - 4 Quartale
 < 45 Jahre   Zwischen 1 Jahr    1.000 €         1.000 € - 4 Quartale
              und unter 2 Jahren
 < 45 Jahre   Zwischen 2 Jahren 1.000 €          1.000 € - 8 Quartale
              und unter 3 Jahren
 < 45 Jahre   Zwischen 3 Jahren 1.000 €          1.000 € - 8 Quartale
              und unter 5 Jahren                 + 400 € - 4 Quartale
 < 45 Jahre   Ab 5 Jahren und     1.000 €        1.000 € - 8 Quartale
              aufwärts                           + 400 € - 12 Quartale

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3. Langzeitarbeitsuchende

Kategorie   Dauer der        Quartal der      Anzahl Quartale
            Eintragung als   Einstellung      nach dem Quartal
            Arbeitssuchender                  der Einstellung
≥45 Jahre   Zwischen 6          1.000 €       1.000 € - 4
            Monaten und unter                 Quartale
            1 Jahr                            400 €    - 16
                                              Quartale
≥45 Jahre   Zwischen 1 Jahr     1.000 €       1.000 € - 20
            und unter 18                      Quartale
            Monaten
≥45 Jahre   Ab 18 Monaten       1.000 €       1.000 € - 20
                                              Quartale

20
3. Langzeitarbeitsuchende

• Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung

• Formalitäten => Beschäftigungskarte
•+
 • Schriftlicher Arbeitsvertrag
 • Activa-Anlage zum Arbeitsvertrag
 • Antrag muss durch den Arbeitnehmer bei seiner Zahlungsstelle eingereicht
   werden
     • Formular C109
     • Kopie des Vertrags und der Activa-Anlage
 • Formular C 78 Activa muss jeden Monat durch den Arbeitgeber ausgestellt
   werden
 • Die Beschäftigungskarte muss SECUREX übermittelt werden.

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3. Langzeitarbeitsuchende

• Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung
 Kategorie            Dauer der Eintragung     Höhe der Beihilfe
                      als Arbeitsuchender

 < 25 Jahre und EVA   Seit mindestens 1 Jahr   500€ - 16 Monate

 25 Jahre bis         Zwischen 2 Jahren und    500€ - 16 Monate
 < 45 Jahre und EVA   weniger als 3 Jahren
                      Zwischen 3 Jahren und    500€ - 24 Monate
                      weniger als 4 Jahren
                      Seit mindestens 5        500€ - 30 Monate
                      Jahren
 ≥ 45 bis             Seit mindestens 18       500€ - 30 Monate
 < 50 Jahre und EVA   Monaten
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3. Langzeitarbeitslose

• Verstärkte Aktivierung (Win win-Plan)
                                                         Anzahl Monate der
                          Dauer der Eintragung als
      Kategorie                                             Aktivierung
                             Arbeitssuchender

 Sehr wenig            3 Monate                          2010: 1.100€ - 24
 qualifizierte                                           2011: 1.100€ - 12
 Jugendliche
 Wenig qualifizierte   6 Monate                          2010: 1.100€ - 24
 Jugendliche                                             2011: 1.100€ - 12
 Ältere Arbeitslose    Zwischen 1 Jahr und weniger als   2010: 750€ - 12
 von mind. 45          2 Jahren                          + 500€ - 16
 Jahren                                                  2011: 750€ - 12
 Ältere Arbeitslose    Zwischen 1 Jahr und weniger als   2010: 750€ - 12
 von mind. 45          2 Jahren                          + 500€ - 16
 Jahren                                                  2011: 750€ - 12
  Ältere Arbeitslose   6 Monate                          2010: 1.000€ - 24
23von min. 50 Jahren                                     2011: 1.000€ - 12
PLAN

1. Allgemeine Prinzipien
2. Strukturelle Beitragsermäßigung
3. Zielgruppenermäßigung: Langzeitarbeitsuchende
4. Zielgruppenermäßigung : Junge Arbeitnehmer
5. Zielgruppenermäßigung : Ersteinstellungen
6. Zielgruppenermäßigung : Ältere Arbeitnehmer
7. Zielgruppenermäßigung : Kollektive Arbeitszeitverringerung
8. Zielgruppenermäßigung : Umstrukturierungen

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4. Junge Arbeitnehmer

• Worum handelt es sich?
• = Mit der Einstellung von Jugendlichen (bis max. 30 Jahre) verbundene
  Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge

• Faktoren
 • Alter
 • Bildungsstand
 • Einkommensniveau

• Finanzielle Vorteile: 4 Gruppen

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4. Junge Arbeitnehmer

• Finanzielle Vorteile
 4 Gruppen

 • Jugendliche jünger als 19 Jahre
 • Jugendliche jünger als 26 Jahre (jedoch älter als 19 Jahre) wenig qualifiziert
   oder sehr wenig qualifiziert.
 • Jugendliche von weniger als 30 Jahren mit geringem Einkommen (weniger
   als € 6.030 pro Quartal)
 • Eine Beschäftigungsbeihilfe von € 350

 Für Arbeitgeber des privaten und des öffentlichen Sektors:
     • Jedoch ist die Ermäßigung für geringes Einkommen für Arbeitgeber des öffentlichen
       Sektors und die Arbeitgeber des Sozial-Maribel nicht möglich.

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4. Junge Arbeitnehmer

• Die Jugendlichen unter 19 Jahren
•       = Beitragsbefreiung vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember
        2011
    •    Der Beitrag für den Jahresurlaub der Arbeiter bleibt geschuldet.

•       Kein besonderes Profil, das Alter ist ausschlaggebend
    •    Keine Beschäftigungskarte
    •    Der Jugendliche muss nicht als Arbeitssuchender eingetragen gewesen sein.

•       Automatische Berechnung durch Securex

•       2012: Teilweise L.S.S.-beitragspflichtig
•       + L.S.S.-Beitragsermäßigung von € 1.000 pro Quartal

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4. Junge Arbeitnehmer

• Jugendliche unter 26 Jahren (jedoch über 19 Jahren)
  wenig qualifiziert oder sehr wenig qualifiziert
•       = Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge

    •   Wenig qualifiziert – min. 18 Jahre und
4. Junge Arbeitnehmer

• Jugendliche unter 26 Jahren (jedoch über 19 Jahren)
  wenig qualifiziert oder sehr wenig qualifiziert

 •   Finanzielle Vorteile
     Arbeitnehmer                L.S.S.-Ermäßigungen
     - Wenig qualifiziert        1000€ pro Quartal im Quartal der Einstellung
                                 und den 7 darauffolgenden
                                 +
                                 400€ pro Quartal bis zum Quartal des 26.
                                 Jahres
     - Sehr wenig qualifiziert   1000€
4. Junge Arbeitnehmer

• Jugendliche unter 26 Jahren (jedoch über 19 Jahren)
  wenig qualifiziert oder sehr wenig qualifiziert
Formalitäten!
• Der Jugendliche, der ein Anrecht auf die Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge
  eröffnet, muss im Besitz einer Beschäftigungskarte sein.
• 2 Möglichkeiten
 • Der Arbeitnehmer ist im Besitz einer Beschäftigungskarte
 • Der Arbeitnehmer hat noch keine Beschäftigungskarte
     • Die Karte muss mit Formular C63 Beschäftigungskarte angefragt werden:
       www.Onem.be
     • Innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Tag der Einstellung
     • Wenn verspäteter Antrag: Gewährung der L.S.S.-Ermäßigung in dem Quartal, das dem
       des Kartenantrags folgt.
 • Die Einstellung muss in der Gültigkeitszeitspanne der Karte erfolgen.
     • Gültigkeit der Karte: 6 Monate

• Securex (CA) muss eine Kopie der Karte erhalten
30
4. Junge Arbeitnehmer

• Jugendliche unter 30 Jahren mit geringem Einkommen
• = Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge

 • Einstellung von Jugendlichen unter 30 Jahren
 • Mindesteinkommen € 6.030 pro Quartal
 • Unabhängig von ihrer Qualifizierung oder dem Erhalt einer
   Beschäftigungskarte

• => Automatische Berechnung durch Securex

31
4. Junge Arbeitnehmer

• Jugendliche unter 30 Jahren mit geringem Einkommen
 • Finanzielle Vorteile:
     • Degressiv
     • Ab der Einstellung bis zum Quartal des 30. Geburtstags
     • Pro Quartal

     19 Jahre 20 Jahre      21 Jahre   22 Jahre 23 Jahre 24 Jahre
     300€      300€         270€       240€       210€       180€

     25 Jahre 26 Jahre     27 Jahre    28 Jahre   29 Jahre   30 Jahre
     150€     120€         90€         60€        30€        0€

32
4. Junge Arbeitnehmer

• Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung (Jugendliche
  unter 26 Jahren)
• = Abzug eines Höchstbetrags von € 350 pro Kalendermonat vom
  Nettolohn des Jugendlichen
 • Im Monat der Einstellung und in den 5 darauffolgenden Monaten
 • Jugendlicher eingestellt mit Vollzeit-Arbeitsvertrag für eine Dauer von
   mindestens 6 Monaten
 • Sehr wenig qualifizierter Jugendlicher oder wenig qualifizierter Jugendlicher
   ausländischer Herkunft oder mit Behinderung.
 • Jugendlicher als Arbeitssuchender eingetragen.

• Achtung! Diese Beihilfe wird nur ein einziges Mal pro Arbeitnehmer
  gewährt.

33
4. Junge Arbeitnehmer

• Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung (Jugendliche
  unter 26 Jahren)
• Formalitäten
• Der Jugendliche, der ein Anrecht auf die Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge
  eröffnet, muss im Besitz einer Activa Start-Beschäftigungskarte sein.
• 2 Möglichkeiten
 • Der Arbeitnehmer ist im Besitz einer Beschäftigungskarte
 • Der Arbeitnehmer hat noch keine Beschäftigungskarte
     • Die Karte muss mit Formular C63 Beschäftigungskarte angefragt werden:
       www.Onem.be
     • Innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Tag der Einstellung
     • Wenn verspäteter Antrag: Gewährung der L.S.S.-Ermäßigung in dem Quartal, das dem
       des Kartenantrags folgt.
 • Die Einstellung muss in der Gültigkeitszeitspanne der Karte erfolgen.
     • Gültigkeit der Karte: 6 Monate

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4. Junge Arbeitnehmer

• Securex muss eine Kopie der Karte erhalten

• Notwendig sind auch:
 • Eine Anlage zum Arbeitsvertrag Activa Start
 • Und jeden Monat: Formular C78 Activa Start

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4. Junge Arbeitnehmer

• Verpflichtung, Jugendliche unter 26 Jahren einzustellen
  (unter Erstbeschäftigungsabkommen)

 • Für Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern zum 30. Juni des Vorjahrs,
   während des ganzen Jahres,
   • Im Falle eines Abgangs muss der Ersatz sofort erfolgen
 • Wie viele Arbeitnehmer muss man einstellen?
   • 3% der Belegschaft für die Arbeitgeber des privaten Sektors
   • 1,5% der Belegschaft für die Arbeitgeber des öffentlichen und nicht-
     kommerziellen Sektors

 • Behinderte Jugendliche und Jugendliche ausländischer Herkunft zählen doppelt.
 (Beschäftigungskarte ist obligatorisch)

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4. Junge Arbeitnehmer

• Erstbschäftigungsabkommen

 • TYP I : gewöhnlicher Arbeitsvertrag, mindestens Halbzeitbeschäftigung
 • TYP II : mindestens Halbzeitvertrag, kombiniert mit einer Ausbildung
 • TYP III: spezifischer Arbeitsvertrag: Lehrlinge, Abkommen für sozial-berufliche
   Eingliederung, Praktikant für Unternehmensleitung…

• Es muss kein besonderes Abkommen mehr unterzeichnet werden
• Keine Verpflichtung einer Beschäftigungskarte (früher
  Erstbeschäftigungskarte genannt)

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PLAN

1. Allgemeine Prinzipien
2. Strukturelle Beitragsermäßigung
3. Zielgruppenermäßigung: Langzeitarbeitsuchende
4. Zielgruppenermäßigung : Junge Arbeitnehmer
5. Zielgruppenermäßigung : Ersteinstellungen
6. Zielgruppenermäßigung : Ältere Arbeitnehmer
7. Zielgruppenermäßigung : Kollektive Arbeitszeitverringerung
8. Zielgruppenermäßigung : Umstrukturierungen

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5. Ersteinstellungen

• Worum handelt es sich?
• = Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge für eine bestimmte Anzahl von
  Quartalen

• Für die neuen Arbeitgeber

• Für die 3 ersten Einstellungen
 • Arbeitnehmer, die L.S.S.-pflichtig sind

• Im Laufe einer Zeitspanne von 20 Quartalen in Anspruch zu nehmen

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5. Ersteinstellungen

• Wer wird als neuer Arbeitgeber betrachtet?

 • Der Arbeitgeber, der NIEMALS L.S.S.-pflichtiges Personal beschäftigt
   hat

       ODER

 • Der Arbeitgeber, der innerhalb der 4 letzten Quartale vor dem Quartal
   der Einstellung kein L.S.S.-pflichtiges Personal mehr beschäftigt hat.

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5. Ersteinstellungen

• Welche Bedingungen muss der Arbeitnehmer erfüllen??

 • Er muss nicht EVA sein
 • Er muss vollständig oder teilweise sozialversicherungspflichtig
   sein
     • Keinerlei Verpflichtung bezüglich des Typs des Vertrags der
       unterzeichnet werden muss.

 • Es genügt, dass es sich um die 1., die 2., die 3. Einstellung
   handelt.

41
5. Ersteinstellungen

• Welche Arbeitnehmer?
• 1. Einstellung: Einziger Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung, und
  der Arbeitgeber hat noch niemals Personal beschäftigt oder seit 4
  Quartalen kein Personal mehr beschäftigt.
• 2. Einstellung: 2. Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seiner Einstellung und der
  Arbeitgeber hat noch niemals gleichzeitig einen zweiten
  sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt innerhalb der 4
  Quartale vor demjenigen der Einstellung.
• 3. Einstellung: : 3. Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seiner Einstellung und
  der Arbeitgeber hat noch niemals gleichzeitig mehr als 2
  sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt innerhalb der 4
  Quartale vor demjenigen der Einstellung

42
5. Ersteinstellungen

• Bestimmte Arbeitnehmer werden niemals berücksichtigt in der
  Berechnung der Anzahl der in einem Unternehmen beschäftigten
  Arbeitnehmer

 • Jugendliche bis zum 31. Dezember des Jahres, an dem sie das Alter von 18
   Jahren erreichen
 • Lehrlinge und Praktikanten, egal wie alt sie sind
 • Hauswirtschaftliches Personal
 • Gelegentliche Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der
   dem paritätischen Ausschuss für Gartenbauunternehmen und Landwirtschaft
   unterliegt.
 • Alle Arbeitnehmer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind (Studenten, für die
   ein Solidaritätsbeitrag geschuldet ist).

43
5. Ersteinstellungen

• Vorteile
     1.        1000 €        400 €
             5 Quartale    8 Quartale

     2.          -        13 Quartale
                             400 €

     3.          -         9 Quartale
                             400 €

44
5. Ersteinstellungen

• Besonderheiten: Die Vorteile sind nicht an die Person des
  Arbeitnehmers gebunden.

 • Der Arbeitgeber kann also die Wahl treffen, diese Ermäßigung für
   einen bestimmten Arbeitnehmer anzuwenden, was ihm die
   höchste Ermäßigung ermöglicht.

• Der Arbeitnehmer hat die Wahl der Quartale, in denen er die
  Ermäßigung erhalten will im Laufe der 20 Quartale in denen
  die Ermäßigung angewandt werden kann.

45
5. Ersteinstellungen

 • Fragen, die man sich stellen sollte

 1. Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer dürfen
  gleichzeitig beschäftigt sein in den 4 Quartalen vor dem Quartal der
  Einstellung des neuen Arbeitnehmers in der TBE?

 2. Werden in dem Quartal, in dem der Arbeitgeber in den Genuss der
  Zielgruppenermäßigung kommen möchte, gleichzeitig 1,2,3
  Arbeitnehmer beschäftigt?

 3. Wann beginnt die Zeitspanne der 20 Quartale?

46
5. Ersteinstellungen

• Beispiel:
• Ein Unternehmen hat am 1. April 2009 Jean eingestellt.
• Am 2. Januar 2010 beginnt Pierre im Unternehmen mit einer
  Beschäftigungskarte « wenig qualifiziert ». Pierre ist 20 Jahre
  alt.
• Am 1. April 2010 fängt Paul, 58 Jahre, an.
• Die Geschäfte laufen so gut, dass Marc und Stefan am 1. Juli
  2010 beginnen.
• Die Tochter von Paul arbeitet im Monat Juli als nicht L.S.S.-
  pflichtige Studentin.

47
5. Ersteinstellungen

• Fragen, die man sich stellen sollte
• Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer waren gleichzeitig
  beschäftigt im Laufe der 4 Quartale vor dem Quartal der Einstellung des
  neuen Arbeitnehmers (also Jean) in der TBE?
 • Antwort: keiner => Ersteinstellungen möglich
• Werden in dem Quartal, in dem der Arbeitgeber in den Genuss der
 Zielgruppenermäßigung kommen möchte, gleichzeitig 1,2,3 Arbeitnehmer
 beschäftigt? Zum Zeitpunkt der Einstellung von Jean = 1 Arbeitnehmer =>
 Ermäßigung 1. Einstellung kann greifen.
 • Zum Zeitpunkt der Einstellung von Pierre: 2 gleichzeitig beschäftigte
   Arbeitnehmer: die Ermäßigung 2. Einstellung kann greifen.
 • Zum Zeitpunkt der Einstellung von Paul: 3 gleichzeitig beschäftigte
   Arbeitnehmer, die Ermäßigung 3. Einstellung kann greifen.
• Wann beginnt die Zeitspanne der 20 Quartale?
 • Bei der Einstellung von Jean, bei der Einstellung von Pierre und bei der
   Einstellung von Paul
48
5. Ersteinstellungen

• Lösungen
• JEAN
 • Ermäßigung Zielgruppe 1. Einstellung: 1000 € über 5 Quartale, 400 € über 8 Quartale.
 • Zeitspanne von 20 Quartalen beginnt

• PIERRE
 • ENTWEDER Ermäßigung Jugendlicher: Quartal der Einstellung und 7 darauffolgende:
   1000 €, 400 € bis zum Quartal seines 26. Geburtstags
 • ODER 2. Einstellung: 400 € über 13 Quartale
     • Ermäßigung Jugendlicher interessanter
     • Zeitspanne von 20 Quartalen beginnt.

• PAUL
 • ENTWEDER Ermäßigung älterer Arbeitnehmer: 400 € bis zum Rentenalter
 • ODER 2. Einstellung: 400 € über 13 Quartale
     • Älterer Arbeitnehmer = interessantere Ermäßigung
     • Zeitspanne von 20 Quartalen beginnt

49
5. Ersteinstellungen

• Lösungen (Fortsetzung)

• MARC und STEFAN
 • Anwendung der Ermäßigung für 2. und 3. Einstellung bei Marc und Stefan, die kein
   besonderes Profil haben.
 • Die Zeitspanne von 20 Quartalen hat zu dem Zeitpunkt begonnen, an dem Pierre oder
   Paul eingestellt wurden.

 + Strukturelle Beitragsermäßigung für alle

• Studentin
 • Weder strukturelle Ermäßigung noch Zielgruppenermäßigung.

 • Lassen Sie Securex Ihnen behilflich sein!

50
PLAN

1. Allgemeine Prinzipien
2. Strukturelle Beitragsermäßigung
3. Zielgruppenermäßigung: Langzeitarbeitsuchende
4. Zielgruppenermäßigung : Junge Arbeitnehmer
5. Zielgruppenermäßigung : Ersteinstellungen
6. Zielgruppenermäßigung : Ältere Arbeitnehmer
7. Zielgruppenermäßigung : Kollektive Arbeitszeitverringerung
8. Zielgruppenermäßigung : Umstrukturierungen

51
6. Ältere Arbeitnehmer

• Worum handelt es sich?
• = Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge

 • Bei der Einstellung von Arbeitnehmern von mindestens 50 Jahren
 • Bei der Einstellung von Arbeitnehmern von mindestens 57 Jahren

52
6. Ältere Arbeitnehmer

• Für welche Arbeitgeber?
• Nur für den Privatsektor der Kategorie 1 (strukturelle Ermäßigung)
• Für welche Arbeitnehmer?
• 50 Jahre +
 • Am letzten Tag des Quartals
 • Quartalseinkommen < 12.000€
• 57 Jahre+
 • Am letzten Tag des Quartals
 • Unabhängig vom Einkommen
• Vollständig L.S.S.-pflichtig
• Rentner?
 • Im Prinzip, JA
 • Aber Vorsicht bei den Einkommensgrenzen

53
5. Ältere Arbeitnehmer

• Vorteile für die 50 Jahre + ( bis 56 Jahre)
• Formel
• (Alter – 49) x (400€ x 12,5%)
 • Beispiel: 51 Jahre: (51 – 49) x 50€ = 100€

            Alter des Arbeitnehmers        L.S.S.-Ermäßigung/
            am letzten Tag des             Quartal
            Quartals
            50 Jahre                        50€
            51 Jahre                       100€
            52 Jahre                       150€
            53 Jahre                       200€
            54 Jahre                       250€
            55 Jahre                       300€

54
            56 Jahre                       350€
6. Ältere Arbeitnehmer

• Vorteile für die 57 Jahre +

 • Die Ermäßigung für Arbeitnehmer 50 Jahre + wird ab dem 57. Lebensjahr mit
   folgender Formel berechnet: (Alter – 57) x (€ 400 x 12,5%) mit einem
   Höchstbetrag von € 400

 • Die Ermäßigung für Arbeitnehmer 57 Jahre + bleibt bei € 400, unabhängig von
   Alter des Arbeitnehmers.

     • Sie kann kumuliert werden mit der Ermäßigung für Arbeitnehmer von 50 Jahren und
       mehr mit einem Höchstbetrag von 800 €, wenn Quartalseinkommen < 12.000 €

     • Beispiel: Einstellung eines Arbeitnehmers von 60 Jahren, Quartalseinkommen 8,000 €

     • Ermäßigung 50 Jahre+ = (60 – 57) x50 = 150 €
     • + Ermäßigung 57 Jahre + 400 €
     • Total : 550 €
55
6. Ältere Arbeitnehmer

• Vorteile Kumulierung 50 + und 57 +

         Alter des Arbeitnehmers   L.S.S.-Ermäßigung/
         am letzten Tag des        Quartal
         Quartals
         57 Jahre                  400€
         58 Jahre                  450€
         59 Jahre                  500€
         60 Jahre                  550€
         61 Jahre                  600€
         62 Jahre                  650€
         63 Jahre                  700€
         64 Jahre                  750€
         65 Jahre                  800€
56
6. Ältere Arbeitnehmer

• Keine Formalitäten zu erledigen
• Automatische Berechnung durch Securex

57
PLAN

1. Allgemeine Prinzipien
2. Strukturelle Beitragsermäßigung
3. Zielgruppenermäßigung: Langzeitarbeitsuchende
4. Zielgruppenermäßigung : Junge Arbeitnehmer
5. Zielgruppenermäßigung : Ersteinstellungen
6. Zielgruppenermäßigung : Ältere Arbeitnehmer
7. Zielgruppenermäßigung : Kollektive Arbeitszeitverringerung
8. Zielgruppenermäßigung : Umstrukturierungen

58
7. Kollektive Arbeitszeitverringerung

• Worum handelt es sich?
• = Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge

 • Verringerung der Arbeitsdauer um mindestens 1 Stunde unterhalb von 38
   Stunden
 • Einführung der 4-Tage-Woche

• Nicht zu verwechseln mit der Arbeitszeitverringerung in Krisenzeiten

59
7. Kollektive Arbeitszeitverringerung

Für welche Arbeitgeber?
• Privatsektor
• Autonome öffentliche Unternehmen

Für welche Arbeitnehmer?
• Arbeitszeitverringerung < 38 St./Woche
 • Vollzeit
 • Teilzeit
     • Bedingung: Sie leisten die gleiche Anzahl Stunden mit Lohnanpassung

• 4-Tage-Woche
 • Nur bei Vollzeitbeschäftigung

60
7. Kollektive Arbeitszeitverringerung

 • Arbeitszeitverringerung < 38 St.

 • Verringerung um mindestens 1 Stunde
     • Effektiv oder Gewährung von Ausgleichsruhezeiten
     • Beispiel
      • 38 St. → 37 effektive St.
      • 38 St. → 37 St. + 6 Ausgleichsruhetage/Jahr

 • Einführung auf unbestimmte Dauer
 • Anwendung der Ermäßigung, wenn die Arbeitszeitverringerung für die
   Gesamtheit des Quartals aufrechterhalten wird.

61
7. Kollektive Arbeitszeitverringerung

• 4-Tage-Woche

• = Arbeitsdauer auf 4 Wochentage verteilt.
• = oder Arbeitszeit auf 5 Tage pro Woche verteilt, 3 ganze und 2 halbe
  Tage.
• Einführung auf unbestimmte Dauer
• Anwendung der Ermäßigung, wenn die Arbeitszeitverringerung für die
  Gesamtheit des Quartals aufrechterhalten wird.

62
7. Kollektive Arbeitszeitverringerung

• Vorteile < 38 St. und 4-Tage-Woche

        Arbeitsdauer                 LSS-Ermäßigung/Quartal
        37 h oder weniger            400€ - 8 Quartale
        36 h oder weniger            400€ - 12 Quartale
        35 h oder weniger            400€ - 16 Quartale
        4-Tage-Wochen                400€ - 16 Quartale
        Kumulierung                  1000€ pro Quartal, in dem
        • Verringerung 37, 36 oder   die beiden Bedingungen
        35 St. und 4-Tage-Woche      Anwendung finden

63
7. Kollektive Arbeitszeitverringerung

• Formalitäten

 • Anpassung der Arbeitsordnung

 • Benachrichtigung Ihres client advisor

64
PLAN

1. Allgemeine Prinzipien
2. Strukturelle Beitragsermäßigung
3. Zielgruppenermäßigung: Langzeitarbeitsuchende
4. Zielgruppenermäßigung : Junge Arbeitnehmer
5. Zielgruppenermäßigung : Ersteinstellungen
6. Zielgruppenermäßigung : Ältere Arbeitnehmer
7. Zielgruppenermäßigung : Kollektive Arbeitszeitverringerung
8. Zielgruppenermäßigung : Umstrukturierungen

65
8. Umstrukturierungen

• Worum handelt es sich?
• = Ermäßigung der L.S.S.-Beiträge verbunden mit der Einstellung von
  Arbeitnehmern, die Opfer einer Umstrukturierungen oder
  Unternehmensschließung wurden.

• = Zielsetzung: Ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern.

• Für welche Arbeitgeber?
• Privatsektor
• Einige Arbeitgeber des öffentlichen Sektors
• Neue Arbeitgeber
 • Also ein anderer, als derjenige, der sich in der Umstrukturierung befindet.

66
8. Umstrukturierung

• Für welche Arbeitnehmer?

 • Entlassen im Rahmen einer Umstrukturierung
 • Einstellung während der Gültigkeitsdauer der Umstrukturierungs-Karte
 • Quartalseinkommen:
     •
8. Umstrukturierungen

• Vorteile
 Formalitäten:
 • Der Arbeitnehmer muss eine Umstrukturierungskarte haben (die automatisch
   durch das ONEM für den Arbeitgeber ausgestellt wird, der die Bedingungen
   erfüllt)
 • Die Einstellung muss innerhalb der Gültigkeitszeitspanne der Karte erfolgen.
     • Gültigkeit der Karte: 12 Monate

     Älterer Arbeitnehmer            L.S.S.-Ermäßigung/Monat
     < 45 Jahre                      1000€ Quartal Einstellung + 4 darauf
                                     folgende
     ≥ 45 Jahre                      1000€ Quartal Einstellung + 4 darauf
                                     folgende
                                     +
                                     400€ pro Quartal über 16 Quartale

68
Regionale Beschäftigungsbeihilfen

In der Wallonie:
• 1. Beihilfe zur Förderung der Beschäftigung – Aide à la promotion de
  l‘emploi (APE)
• 2. Prämien der Wallonischen Region

69
Beihilfen zur Förderung der Beschäftigung

• Worum handelt es sich?

• Beihilfe in Form einer jährlichen pauschalen Subvention die in Punkten
  berechnet wird, für Arbeitgeber, die unbeschäftigte Arbeitssuchende
  einstellen.

 • Ein Punkt ist € 2.813,29 wert. Die Anzahl der dem Arbeitgeber tatsächlich
   gewährten Punkte wird auf Grundlage des durch jeden Arbeitgeber
   eingereichten Projekts festgelegt.

• Für Arbeitgeber des kommerziellen und des nichtkommerziellen
  Sektors.

70
Beihilfen zur Förderung der Beschäftigung

 • Kommerzieller Sektor

     •   Kleine und mittlere Unternehmen
     •   Spin-off
     •   < 250 Arbeitnehmer
     •   Jährlicher Umsatz < 40 Millionen Euro, oder jährliche Gesamtbilanz < 27 Millionen Euro
     •   Hauptbetriebssitz auf dem Gebiet der Wallonischen Region
     •   Die Verpflichtungen im Sozialbereich erfüllen
     •   Unabhängig
     •   Nicht für Unternehmen in Schwierigkeiten
     •   Die Belegschaft um so viele Einheiten erhöhen wie Arbeitnehmer, die Gegenstand der
         Beihilfe sind.
 • Ausgeschlossene Sektoren(Liste NACE-BEL-Kennziffern): 10.10 bis 10.30, 11,
   12, 23.30, 40.10 bis 40.30 und 41 50.10 bis 50.50 der NACE-BEL-Kennziffern;
   51.11 bis 51.19 der NACE-BEL-Kennziffern; 52.11 bis 52.74 der NACE-BEL-
   Kennziffern; 55.21 bis 55.52 der NACE-BEL-Kennziffern, mit Ausnahme der
   Subkategorie 55.231 der NACE-BEL-Kennziffern; 60.10 bis 60.23 der NACE-
   BEL-Kennziffern; 63.30 der NACE-BEL-Kennziffern; …
71
Beihilfen zur Förderung der Beschäftigung

• Nichtkommerzieller Sektor
 • Es handelt sich Hauptsächlich um VoG’s mit Hauptbetriebssitz auf dem Gebiet
   der französischen Gemeinschaft.
 • Die die gesetzlichen und verordnungsmäßigen Verpflichtungen erfüllen,
 • Die ihre Fähigkeit belegen, dass sie die Aktivitäten in ihrem Sektor erfolgreich
   durchführen können.
 • Die keine Schuld gegenüber der Europäischen Union, dem Staat, der
   französischen Gemeinschaft, der Region oder dem Arbeitsamt (FOREM) haben;
 • In ihrem Verwaltungsrat sind nicht durch mehr als 25 % der Sitze durch
   Arbeitnehmer vertreten sind, für welche sie die Beihilfen erhalten;
 • Und schließlich sich dazu verpflichten, die Beschäftigungszahl in Bezug auf
   eine Referenzbelegschaft aufrechtzuerhalten.

72
Beihilfen zur Förderung der Beschäftigung

• Für welche Arbeitnehmer?

• Unbeschäftigte Arbeitssuchende
 • 1. Kategorie : die unbeschäftigten Arbeitssuchenden
 • 2. Kategorie: Arbeitssuchende seit 24 Monaten und Gleichgestellte
 • 3. Kategorie: Arbeitssuchende seit 48 Monaten und Gleichgestellte

• Im Besitz eines APE-Ausweises
 • Achtung! Es ist nicht so, dass wenn der Arbeitnehmer im Besitz eines APE-
   Ausweises ist, der Arbeitgeber automatisch auf die Beihilfe rechnen kann. Die
   Wallonische Region muss vorab das durch den Arbeitgeber eingereichte Projekt
   akzeptiert haben.

73
Beihilfen zur Förderung der Beschäftigung

• Welchen Arbeitsvertrag muss man abschließen?
• Jeden Arbeitsvertrag für mindestens eine Halbzeitbeschäftigung.

 • Der Lenkungsausschuss der Wallonischen Region fordert eine
   Ganztagsbeschäftigung in diesem Rahmen der spezifischen Beihilfe für
   Jugendliche unter 25 Jahren.

• Welchen Lohn muss man zahlen?
• Lohn (und andere Vorteile) müssen denen entsprechen, die einem
  anderen Arbeitnehmer für eine gleichartige Funktion gezahlt werden.
• Die Einstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der
  Zustellung der Beihilfezusage oder des endgültigen Abgangs des zu
  ersetzenden Arbeitnehmers erfolgen,
 • Ansonsten wird die Beihilfe nicht gewährt

74
Beihilfe im kommerziellen Sektor

• Höhe der Beihilfe im kommerziellen Sektor:
• Betrag nach Punkten berechnet. Max. 12 Punkte pro Jahr und
  Arbeitnehmer und 60 Punkte pro Unternehmen.
• Maximale Beihilfe 80% der effektiv durch den Arbeitgeber zu
  tragenden Kosten.
• Dauer der Beihilfe:
 • Die Beihilfe wird gewährt für eine festgelegte Dauer von mindestens 3 Monaten
   und höchstens 3 Jahren.
• Subvention anteilig berechnet für Teilzeitarbeitnehmer
• Die Anzahl effektiv dem Arbeitgeber gewährter Punkte wird auf
  Grundlage des durch den Arbeitgeber eingereichten Projekts
  festgelegt.
• Mit einer Höchstzahl an Punkten pro Unternehmen, pro Arbeitsplatz.

75
Beihilfe im kommerziellen Sektor

• Maximale Punktezahl pro Unternehmen
           Anzahl
                           Maximale Punktezahl
        Arbeitnehmer
      bis 4
                                   28
      Arbeitnehmer
      5 bis 9 Arbeitn.             34
      10 bis 24 Arbeitn.           42
      25 bis 49 Arbeitn.           48
      50 bis 99 Arbeitn.           56
      100 bis 249
                                   60
      Arbeitnehmer

76
Beihilfe im kommerziellen Sektor

• Maximale Punktezahl pro Arbeitsplatz

     Qualifikationsstufe        Kategorie 1   Kategorie 2   Kategorie 3
 Stufe 1                            10            10            10
 Stufe 2+                           10            10            10
 Stufe 2                            10            10            11
 Stufe 3 oder 4                     10            11            12
 Arbeitgeber mit 1 bis 24
 Arbeitnehmer mit Standort in       12            12            12
 einem Entwicklungsgebiet

77
Beihilfe im kommerziellen Sektor

• Anzahl Punkte auf Grundlage des Projekts
• Die Funktionen, für die eine Beihilfe beantragt werden kann, müssen der
  Regionalpolitik entsprechen, im Hinblick auf:
 • Die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung, der
   Rohstoffwirtschaft und des Umweltschutzes;
 • Die Einhaltung von strikteren Qualitätsnormen als diejenigen, die durch die
   Europäische Union auferlegt werden;
 • Die Organisation und die Teilnahme an Messen, Börsen und wirtschaftlichen
   Missionen;
 • Die Abstimmung oder die deutliche Verbesserung auf technischer Ebene von
   Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen;
 • Die Umsetzung der neuen Technologien zur Information und Kommunikation;
 • Beistand für Integration und Entwicklung von Schienen zur Förderung der
   wallonischen Produktionen;
 • Die Einrichtung eines Patenschaft-Systems für junge Arbeitnehmer;
 • Die Konsolidierung des Unternehmens durch die Verbesserung seines
   Managements.
78
Beihilfe im nichtkommerziellen Sektor

• Höhe der Beihilfe im nichtkommerziellen Sektor:

• Betrag in Punkten berechnet. Max. 12 Punkte pro Jahr und pro
  Arbeitnehmer.
 • Der Arbeitgeber kann die ihm gewährten Punkte unter seinen Arbeitnehmern
   aufteilen..
• Subvention anteilig berechnet für die Teilzeitbeschäftigten
• Die Hilfe kann 100 % der effektiven durch den Arbeitgeber
  getragenen Kosten decken.
• + Befreiung von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialsicherheit, die im
  Rahmen des ACS-Systems gewährt werden.

79
Beihilfe im nichtkommerziellen Sektor

• Dauer der Gewährung der Beihilfe
 • Beihilfe gewährt auf bestimmte Dauer (mindestens 3 Monate und höchstens 3
   Jahre)
• Anzahl der gewährten Punkte
 • Anzahl der effektiv gewährten Punkt festgelegt auf Grundlage des durch jeden
   Arbeitgeber eingereichten Projekts.
     • Mit einer Höchstzahl an Punkten pro Unternehmen, pro Arbeitsplatz

            Qualifikationsstufe    Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3
          Stufe 1                       6            10           12
          Stufe 2+                      5            9            11
          Stufe 2                       4            8            10
          Stufe 3 oder 4                3            7            9

80
Beihilfen zur Förderung der Beschäftigung

• Innerhalb welcher Fristen wird diese Beihilfe gewährt?
 • Die Beihilfe wird monatlich durch das FOREM ausgezahlt, spätestens am
   23,Tag des Monats.

• Antragsprozedur
 • Schriftlicher oder elektronischer Antrag beim Ministerium der Wallonischen
   Region mit dem in den Büros des FOREM, bei der Behörde selbst oder über
   formulaires.wallonie.be erhältlichen Formular.
 • Die Einstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach Zusage des Dossiers
   erfolgen.

• Information der Arbeitnehmer
 • Der Betriebsrat, die Gewerkschaftsvertretung oder in Ermangelung die
   betroffenen Arbeitnehmer müssen vollständig über die in diesem Rahmen
   erfolgten Verwaltungshandlungen informiert werden.

81
Beihilfen zur Förderung der Beschäftigung

• Welche Kumulierungsregeln finden Anwendung?

 • Der Arbeitgeber kann nicht gleichzeitig für den gleichen Arbeitnehmer eine oder
   mehrere weitere Subventionen seitens der öffentlichen Behörden erhalten, die,
   wenn sie mit dieser Beihilfe zusammengerechnet werden, die Gesamtlohnosten
   für diesen Arbeitnehmer überschreiten.

• APE kann jedoch kumuliert werden mit:
 • Der strukturellen Kostenermäßigung
 • Einer Zielgruppenermäßigung

82
Prämien der Wallonischen Region

• Worin besteht die Beschäftigungsprämie der Wallonischen Region?
 • Einmalige Prämie für Ersteinstellung oder neu geschaffenen Arbeitsplatz
 • 5.000 € bei Ersteinstellung
 • 3.250 € für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz
• Unternehmen < 9 Personen
 • Entweder natürliche Person
 • Oder juristische Person bestehend in Form einer Handelsgesellschaft (mit
   Ausnahme der öffentlichen Gesellschaften und der VoG’s), eines Clusters oder
   einer Spin-Off.
• Betriebssitz oder Sitz der Aktivitäten in der Wallonischen Region.
• Mindestjahresumsatz < € 2.000.000 oder jährliche Gesamtbilanz < €
  2.000.000
• Unabhängig

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Prämien der Wallonischen Region

 • In Einklang sein mit den gesetzlichen Bestimmungen, die die Aktivität regeln
   (Zugang zum Beruf, Unternehmensdatenbank und Gesellschaftsgesetzbuch).
 • In Einklang sei mit der Sozial- und Steuergesetzgebung.
 • Eine Nettoarbeitsplatzschaffung vornehmen.
 .

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Prämien der Wallonischen Region

• Die folgenden Sektoren sind ausgeschlossen:
 •   Banken und andere Finanzunternehmen, Versicherungen, Immobilienmarkt;
 •   Erzeugung und Verteilung von Energie und Wasser;
 •   Unterricht, Erziehung und Ausbildung;
 •   Gesundheit und soziale Aktionen;
 •   Sport, Freizeit und Vertrieb von kulturellen Produkten.

• Freiberufe können in Betracht gezogen werden für Einstellungen, die
  frühestens am 1. Juli 2004 erfolgt sind.

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Prämien der Wallonischen Region

• Welches Profil hat der eingestellte Arbeitnehmer?
 • Es wird in Bezug auf den Arbeitnehmer kein besonderes Profil gefordert. Er
   kann Arbeitsloser, Arbeitssuchender oder Arbeitnehmer sein.
 • Er muss jedoch im Rahmen eines Arbeitsvertrags eingestellt sein (Vollzeit oder
   Teilzeit).

• Befolgung der Prozedur
 • Der Antrag auf Prämie muss frühestens am 1. Tag des Monats erfolgen, der
   dem Quartal der Einstellung folgt, und spätestens im 30. Monat nach dem
   Quartal der Einstellung.
 • Da diese Prämie jedoch erst endgültig frühestens 8 Quartale nach dem Quartal
   der Einstellung als gesichert gilt, wird empfohlen, das Dossier nicht zum
   Zeitpunkt der Einstellung einzureichen sondern erst nach dem Quartal der
   Einstellung und der 8 darauffolgenden Quartale.

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Prämien der Wallonischen Region

• Der Antrag muss an folgender Adresse gerichtet werden:
 • Service public de Wallonie (SPW)
   Direction générale opérationnelle Economie, Emploi et Recherche (DGO 6)
   Département du développement économique
   Direction des projets thématiques
   Place de la Wallonie, 1 bâtiment 1
   5100 Jambes (Namur)

• Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Dossier vollständig ist, wird es innerhalb
  einer durchschnittlichen Frist von 3 Monaten bearbeitet.

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Prämien der Wallonischen Region

• Was müssen Sie konkret tun?
• Das Sozialsekretariat von Securex verwaltet den größten Teil der
  Prozedur.
 • Wir identifizieren jedes Quartal die Unternehmen, die auf den ersten Blick die für
   die Gewährung der Prämie erforderlichen Bedingungen erfüllen;
 • Wir übermitteln diese Informationen der Wallonischen Region;
 • Auf Grundlage der Informationen die wir übermittelt haben schickt die
   Wallonische Region den betroffenen Unternehmen ein auszufüllendes Dossier.
   Dieses Dossier wird dem Unternehmen direkt durch die Wallonische Region
   geschickt, ohne durch das Sozialsekretariat zu laufen.
• Das Unternehmen, welches das Dossier von der Wallonischen Region
  erhält, muss darauf achten, es auszufüllen und innerhalb der gesetzlichen
  Fristen zurückzusenden, um in den Genuss der Beschäftigungsprämie zu
  gelangen.

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FRAGEN ???

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