Kurzübersichten über tarifliche Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen in den Ländern Berlin und Brandenburg - Berlin.de

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                                    Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
                                                              und Soziales

Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg

               Kurzübersichten

    über tarifliche Arbeitsbedingungen

        in verschiedenen Branchen

 in den Ländern Berlin und Brandenburg

               Stand: Januar 2018
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

          Kurzübersichten über tarifliche Arbeitsbedingungen
  in verschiedenen Branchen in den Ländern Berlin und Brandenburg
                                             Vorbemerkungen

Die folgenden Kurzübersichten enthalten Informationen zu wesentlichen tarifvertraglich geregelten
Arbeitsbedingungen in über 30 Branchen. Ausgewählt wurden die Branchen, die im Gemeinsa-
men Tarifregister Berlin und Brandenburg am häufigsten nachgefragt werden und zu denen keine
Tarifverträge im Internet zu finden sind. Für die Erstellung der Kurzübersichten wurden die im Ta-
rifregister vorliegenden Tarifverträge ausgewertet, die in Berlin und/oder Brandenburg gelten. Zu-
sammengestellt wurden Angaben zu den Tarifvertragsparteien, der Arbeitszeit, den Löhnen und
Gehältern, zum Urlaub und zusätzlichen Urlaubsgeld sowie zu Sonderzahlungen (Weihnachts-
geld, 13. Monatseinkommen und dergleichen) und vermögenswirksamen Leistungen.

Die Kurzübersichten enthalten in der Regel keine Entgelte für bestimmte Berufe, da auch die
ihnen zugrunde liegenden Tarifverträge grundsätzlich nicht nach Berufen, sondern nach Branchen
bzw. Wirtschaftsbereichen abgeschlossen worden sind. In den meisten Fällen wurde aus Grün-
den besserer Übersichtlichkeit auf eine vollständige Auflistung aller Lohn- bzw. Gehaltsgruppen
verzichtet. Aufgeführt ist aber in jedem Fall das Entgelt für ungelernte Arbeitskräfte, für Facharbei-
ten sowie das höchstmögliche Entgelt.

Beispiel: Sie suchen den tariflichen Facharbeiterlohn für einen Koch im Land Brandenburg. Dazu
klicken Sie bei den Kurzübersichten die entsprechende Branche an – in diesem Fall das Hotel-
und Gaststättengewerbe – und kommen dann sofort zu den zugehörigen Angaben. Zu beachten
ist jedoch, dass ein Koch auch von Tarifverträgen anderer Branchen erfasst sein kann. Es hängt
also immer von der Branche ab, welcher Tarifvertrag zu Rate gezogen werden kann.

Da die Kurzübersichten nur einen ersten Überblick über die tariflichen Arbeitsbedingungen bieten
und nicht alle auftretenden Fragen klären können, steht Ihnen für weitere Informationen sowie
detailliertere Auskünfte das

        Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der
        Senatsverwaltung für Integration, Arbeit, und Soziales
        Referat II B
        Oranienstraße 106, 10969 Berlin, Raum 3073

zur Verfügung.

Öffnungszeiten:            Montag, Dienstag, Freitag:    9.00 – 12.00 Uhr
                           Donnerstag:                  14.00 – 18.00 Uhr
Telefonische Auskunft während der Öffnungszeiten unter: 030 – 90 28 14 57

Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Für Tarifinformationen können Sie auch unsere ande-
ren Downloadangebote nutzen.
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                           Branchenverzeichnis

  Nr.                                                  Branche
   1.    Abbruch- und Abwrackbetriebe
   2.    Apotheken
   3.    Bäckerhandwerk
   4.    Baugewerbe
   5.    Betonsteingewerbe (Berlin-Ost)
   6.    Brot- und Backwarenindustrie
   8.    Chemische Industrie
   9.    Dachdeckerhandwerk
  10.    Einzelhandel
  11.    Elektrohandwerk
  12.    Entsorgungsunternehmen, private
  13.    Film und Fernsehen, technische Betriebe
  14.    Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
  15.    Gerüstbauerhandwerk
  16.    Groß- und/oder Außenhandel und Dienstleistungen
  17.    Heizung-Klima-Klempner-Sanitär
  18.    Hotel- und Gaststättengewerbe
  19.    Kraftfahrzeuggewerbe
  20.    Kunststoff verarbeitende Industrie
  21.    Maler- und Lackiererhandwerk
  22.    Metallhandwerk
  23.    Omnibusgewerbe, privates
  24.    Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie
  25.    Private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren
  26.    Schrott-Recycling-Wirtschaft – Schrott- und Industrieabbruchgewerbe
  27.    Spedition, gewerbliche Lagerei, Schifffahrt und Hafenumschlag
  28.    Spedition, Fernverkehr
  29.    Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
  30.    Süßwarenindustrie
  31.    Systemgastronomie
  32.    Textilindustrie
  33.    Wach- und Sicherheitsgewerbe
  34.    Zement- und Dämmstoffindustrie
Hinweise    zur    Gültigkeit     von    Tarifverträgen     finden    Sie   unter    anderem     im     Internet
ter www.berlin.de/sen/arbeit/tarifregister/index.html. Hier befindet sich auch eine Liste über Tarifverträge im
Internet. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Tele-
fonnummer.
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                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                  Abbruch- und Abwrackgewerbe

                                  Deutscher Abbruchverband
                                  Internet: www.deutscher-abbruchverband.de und
                                  Fachverband Betonbohren u. -sägen Deutschland e.V.
    Tarifvertragsparteien
                                  Internet: www.fachverband-bohren-saegen.de
                                  IG Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand
                                  Internet: www.igbau.de

                                  alle Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich          Verwendete Sammelbegriffe wie z.B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          39 Stunden

           Höhe der Löhne für die gewerblichen Arbeitnehmer gültig ab 01.01.2014
                                                                       je Stunde
Hilfskräfte L 1                                                         11,10 €
Abbruch-, Bohr-, Brenn- und Sägewerker L 2                              13,95 €
Abbruch-, Bohr- und Sägewerker nach dem 2. Jahr ihrer Tätig-
                                                                        14,30 €
keit; Sprenghelfer L 3
Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer, Bohr-, Brenn-
                                                                        15,20 €
und Sägearbeiter, Sprengarbeiter (Ecklohn) L 4
Abbruchvorarbeiter, Spezial-Abbruch-Facharbeiter, Abbruch-
                                                                        15,94 €
maschinenführer, Sprengberechtigte L 5
Spezial-Abbruchmaschinenführer, Qualifizierter Abbruchvorar-
                                                                        16,71 €
beiter L 6
Abbruch-Stellenleiter, qualifizierter Sprengberechtigter, qualifi-
                                                                        17,00 €
zierte Spezial-Abbruchmaschinenführer L 7
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              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

   Höhe der Gehälter für kaufmännische und technische Angestellte gültig ab 01.04.2014
                                                                        je Monat
technische Angestellte, die vorwiegend einfache Tätigkeiten           je nach Alter
ausüben (unterste Berufsgruppe T 1)                             von 997,10 bis 1.901,60 €
technische Angestellte mit Berufsausbildung an einer Techni-  je nach Alter bzw. Berufsjahr
kerschule T 2                                                  von 1.568,20 bis 2.534,43 €
technische Angestellte mit Ausbildung an einer Technikerschu-      je nach Berufsjahr
le mit Abschlussprüfung T 3                                    von 2.534,41 bis 3.102,43 €
technische Angestellte mit abgeschlossenem Studium an einer        je nach Berufsjahr
Fachhochschule T 4                                             von 3.426,57 bis 4.081,02 €
technische Angestellte mit eigener Verantwortung (oberste
                                                                       4.331,05 €
Berufsgruppe T 5)

Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit (unterste                je nach Alter bzw. Berufsjahr
Berufsgruppe K 1)                                                            von 1.562,03 bis 2.327,60 €
kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung schwierige                        je nach Berufsjahr
Arbeiten erledigen K 2                                                       von 2.472,68 bis 2.670,26 €
kaufmännische Angestellte, die auf allgemeine Anweisung                          je nach Berufsjahr
schwierige Arbeiten erledigen (oberste Berufsgruppe K 3)                     von 3.009,83 bis 3.565,49 €

Urlaub                           30 Arbeitstage

Urlaubsgeld                      Ab dem Urlaubsjahr 2009 beträgt das zusätzliche Urlaubsgeld
                                 357,00 €.

                                 vom 6. bis zum 12. Monat der Betriebszugehörigkeit 70,00 € pro
                                 Monat für jeden angefangenen Monat des Bestehens des Beschäf-
Sonderzahlung                    tigungsverhältnisses
                                 ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit : 1.150,00 €
                                 ab dem 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 1.840,00 €

vermögenswirksame Leis-
                        26,00 €/Monat
tungen
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              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                                Apotheken

                              Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken e.V.
                              Bismarckallee 25, 48151 Münster
                              Internet: http://www.akwl.de
  Tarifvertragsparteien
                              Die Apothekengewerkschaft
                              Deichstraße 19, 20459 Hamburg
                              Internet: http://www.adexa-online.de/

                         alle Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z.B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Be-
                              rufsgruppe und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit      40 Stunden

                                Höhe der Entgelte gültig ab 01.07.2014
                                                                                      je Monat
                                                                                 je nach Berufsjahr
Approbierte
                                                                             von 3.222,00 bis 3.908,00 €
                                                                                 je nach Berufsjahr
Apothekerassistenten
                                                                             von 2.638,00 bis 2.791,00 €
                                                                                 je nach Berufsjahr
Pharmazie-Ingenieure
                                                                             von 2.500,00 bis 2.791,00 €
                                                                                 je nach Berufsjahr
Pharmazeutisch-technische Assistenten
                                                                             von 1.920,00 bis 2.504,00 €
Apothekenassistenten                                                                 2.434,00 €
pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeuti-                        je nach Berufsjahr
sche Assistenten                                                             von 1.668,00 bis 2.058,00 €

                              33 Werktage
Urlaub
                              nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 34 Werktage

Urlaubsgeld                   wird nicht gewährt

Sonderzahlung                 100 % eines tariflichen Monatsverdienstes

vermögenswirksame
                              keine
Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                            Bäckerhandwerk

                                  Bäcker- und Konditoren-Landesverband Berlin und Brandenburg
                                  e.V.
                                  Internet: www.baecker-brandenburg.de + www.baecker-berlin.de
    Tarifvertragsparteien
                                  Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
                                  Landesbezirk Ost,
                                  Internet: www.ngg.net

                                  alle Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich          Verwendete Sammelbegriffe wie z.B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit           Berlin West: 38 Stunden, Berlin Ost: 40 Stunden

                         Höhe der Löhne und Gehälter gültig ab 01.07.2017

                                                  West                     Ost (Monatsgehalt höher, da höhere
                                                                                 wöchentliche Arbeitszeit)
                                     je Stunde            je Monat           je Stunde            je Monat
Betriebsleiter G1                                        2.621,75 €                              2.621,75 €
Werkmeister, Werkstattleiter
                                                         2.458,41 €                              2.458,41 €
G2
Betriebsassistent G3                                     2.213,92 €                              2.213,92 €
Ofengeselle, Teigmacher
                                       12,31 €                                12,31 €
G4
Bäcker, Konditor G5                    11,63 €                €               11,63 €                  €
Bäcker/Konditoren im 1.
Jahr nach der Ausbildung               10,38 €                                10,38 €
G6
Bäcker/Konditoren im 2.
Jahr nach der Ausbildung               11,42 €                €               11,42 €                  €
G7
gelernter Betriebshelfer G8            10,11 €                €               10,11 €                  €
Betriebshilfen
                                       9,79 €                                  9,79 €
Packer, Küchenhilfen G9
Betriebshandwerker, geprüf-
                                       12,07 €                                12,07 €
te G10
Kraftfahrer G11                        10,69 €                                10,69 €
Abwasch- und Reinigungs-
                                       9,03 €                                  9,03 €
personal G14
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                            West                                         Ost
                                je Stunde         je Monat                   je Stunde       je Monat
Verkäufer    ohne    Ausbil- je nach Jahren je nach Jahren                je nach Jahren je nach Jahren
dungszeit im Bäcker- und von 9,10 bis                von                    von 9,10 bis        von
Konditorenhandwerk G15            9,90 €              €                        9,90 €            €
Fachverkäufer/in im Le-
                             je nach Jahren je nach Jahren                je nach Jahren      je nach Jahren
bensmittelhandwerk,      Bä-
                               von 9,72 bis          von                    von 9,72 bis            von
ckerhandwerk, Konditoren-
                                 10,05 €              €                       10,05 €                €
handwerk G16
Verkaufsleiter/in mit Ab-
                                 12,47 €                                      12,47 €
schluss G17
Garantielöhne
                                  9,12 €                                       9,12 €
Bedienungspersonal G18
Kassierer, Expedienten
                                  9,77 €                                       9,77 €
G19
Kaufm. Angestellte G I 20a                       1.565,51 €                                     1.565,51 €
Kaufm. Angestellte GII 20b                       1.580,93 €                                     1.580,93 €
Kaufm. Angestellte GIII 20c                      1.883,78 €                                     1.883,78 €

                                  nach Lebensjahr und Betriebszugehörigkeit:
Urlaub*                           Berlin-West: 22 bis 30 Tage
                                  Berlin-Ost: 21 bis 25 Tage

                                  nach mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit:
Jahressonderzahlung               Berlin-West je nach Betriebszugehörigkeit 25% bis 35%
(Urlaubs- u. Weihnachts-          Berlin-Ost je nach Betriebszugehörigkeit 15% bis 25 %
geld)*                            vom monatlichen tariflichen Bruttolohn bzw. -gehalt.
                                  Auszahlung in zwei Teilen.

vermögenswirksame
                                nur Berlin-West: 13,00 €/Monat
Leistungen*
* - Der Manteltarifvertrag, der diese Regelungen enthält, ist zum 30.06.2002 außer Kraft getreten.
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                               Baugewerbe

                                 Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V. (www.bauindustrie-
                                 bb.de) und Landesverband Bauhandwerk Brandenburg und Berlin
    Tarifvertragsparteien        e.V. (www.lv-bbb.de)
                                 Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (www.igbau.de)

                                 gewerbliche Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich         Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                 Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit         40 Stunden

                                 Höhe der Löhne gültig ab 01.05.2017

     Tätigkeitsbeschreibung/Ausbildung/Funktion          Lohngruppe (LG)                       je Stunde
                                                                LG 6                            22,15 €
                                                                LG 5                            20,31 €
                                                                LG 4                            19,27 €
                                                       Fliesen-, Platten-,
                                                       Mosaikleger der                          19,95 €
                                                       LG 4
                                                       Putzer (Facharbei-
                                                                                                19,78 €
                                                       ter) der LG 4
                                                       Baumaschinenführer
                                                                                                19,66 €
                                                       der LG 4
Der vollständige allgemeinverbindliche BRTV mit der
                                                       Stuckateure und
Lohngruppenbeschreibung ist unter www.soka-bau.de                                               19,94 €
                                                       Gipser der LG 4
, Pfad „Verfahren & Beiträge“, „Tarifverträge“ zu fin-
den.                                                   Stuck-, Putz- und
                                                                                            ab 01.06.2017
                                                       Trockenbauarbeiten
                                                                                               15,35 €
                                                       der LG 4
                                                                                               14,58 €
                                                       der LG 3
                                                                LG 3                           17,68 €
                                                               LG 2a                           17,22 €
                                                               LG 2b *                         15,48 €
                                                                                           ab 01.01.2017:
                                                                        LG 2
                                                                                              14,80 €**
                                                                                           ab 01.01.2017:
                                                                        LG 1
                                                                                              11,75 €**
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

Hinweise:
**Die        beiden        untersten        Lohngruppen        stellen      gleichzeitig      die
chen Mindestlöhne (Arbeit - Mindestarbeitsbedingungen - Auswahl starten) für Berlin dar. Ab
01.01.2018 beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe LG 1 (Hilfskräfte, Werker, Maschinenwer-
ker)
11,75 €/Std. ab 01.01.2019 12,20 € und in der LG 2 (Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer)
14,80 €/Std. ab 01.01.2019 15.05 €
Für die Laufzeit der aktuellen Tarifverträge können aufgrund der besonderen Wettbewerbssituati-
on in Berlin durch Haustarifverträge mit der IG BAU bis zu 5% geringere Entgelte vereinbart wer-
den (TV Standortsicherung).
Weitere Einzelheiten zum aktuellen Lohntarifvertrag bzw. zur Höhe der Gehälter für Angestellte
sowie zu den Löhnen für das feuerungstechnische Gewerbe sind im Tarifregister zu erfragen.

Urlaub                            30 Arbeitstage (allgemeinverbindlich)

Urlaubsgeld                       25% des Urlaubsentgeltes (allgemeinverbindlich)

                                  Berlin-West: das 93fache des entsprechenden Gesamttarifstunden-
Sonderzahlung
                                  lohnes

                                  Berlin-West: 0,13 € je geleisteter Arbeitsstunde, wenn der Arbeit-
vermögenswirksame                 nehmer gleichzeitig 0,02 € je geleisteter Arbeitsstunde aus seinem
Leistungen                        Arbeitslohn (Eigenleistung) im Wege der Umwandlung vom Arbeit-
                                  geber vermögenswirksam anlegen lässt (allgemeinverbindlich)
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                        Betonsteingewerbe
                                   (Beton- und Fertigteilindustrie)

                                  Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e.V. Leipzig
                                  Internet: www.uvmb.de
    Tarifvertragsparteien
                                  Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand
                                  Internet: www.igbau.de

                                  gewerbliche Arbeitnehmer und kaufmännische und technische An-
persönl. Geltungsbereich          gestellte
                                  Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          40 Stunden

              Höhe der Löhne für gewerbliche Arbeitnehmer gültig ab 01.01.2018

                                                                                       je Stunde
Hilfsarbeiten, Arbeiter, die einfache Arbeiten verrichten (u.a.
Reinigungspersonal, Hof- und Platzarbeiter) (unterste Lohn-                             12,63 €
gruppe L4)
Facharbeiter mit geringerer als 2jähriger Berufserfahrung, an-
gelernte Arbeiter mit Berufserfahrung (u.a. Eisenbieger, Pres-                          13,92 €
ser, Einschaler) L3
Facharbeiter mit abgeschlossener Lehre (u.a. Betonbauteil-
                                                                                        15,00 €
ehersteller, Schlosser, Elektriker, Kraftfahrer, Laboranten) L2
Facharbeiter mit besonderen Fachkenntnissen (oberste Lohn-
                                                                                        16,19 €
gruppe L1)

   Höhe der Gehälter für kaufmännische und technische Angestellte gültig ab 01.01.2018

                                                                                        je Monat
einfache, vorwiegend schematische Tätigkeiten, ohne Ausbil-
                                                                                       1.785,00 €
dung (unterste Gehaltsgruppe K1/T1)
abgeschlossene kaufmännische bzw. technische Ausbildung          je nach Berufsjahr
(u.a. Stenotypist, Stenokontorist, Laborant) K2/T2          von 2.006,00 bis 2.277,00 €
                                                                 je nach Berufsjahr
selbstständige Tätigkeit nach allgemeiner Anweisung (u.a. von 2.645,00 bis 3.051,00 € (K3)
Sachbearbeiter, Betonprüfer, Betriebsassistent) K3/T3            je nach Berufsjahr
                                                          von 2.896,00 bis 3.429,00 € (T3)
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                                                           je Monat
selbstständige Tätigkeit im Rahmen des übertragenen Aufga-            je nach Berufsjahr
benbereiches, die besondere Kenntnisse erfordert (u.a. von 2.939,00 bis 3.863,00 € (K4)
schwierige Buchhaltungsarbeiten, Sekretariatsarbeiten für die         je nach Berufsjahr
Geschäftsleitung, Werkstattleiter) K4/T4                       von 3.253,00 bis 4161,00 € (T4)
                                                                      je nach Berufsjahr
selbstständige Tätigkeit mit Erledigung schwieriger Geschäfts-
                                                               von 3.810,00 bis 4.673,00 € (K5)
vorgänge, die umfangreiche Fachkenntnisse erfordert (u.a.
                                                                      je nach Berufsjahr
Büroleiter, Abteilungsleiter, Betonprüfstellenleiter) K5/T5
                                                               von 3.909,00 bis 4.769,00 € (T5)
Meister, die eine Tätigkeit in der Produktion ausüben, für die
                                                                      je nach Berufsjahr
eine besondere Berufsausbildung nicht erforderlich ist (u.a.
                                                                 von 2.229,00 bis 2.436,00 €
Lademeister, Versandmeister) M1
Meister, die eine Tätigkeit in der Produktion ausüben, für die        je nach Berufsjahr
eine entsprechende fachliche Erfahrung erforderlich ist M2       von 2.548,00 bis 2.737,00 €
Meister mit Meisterprüfung (u.a. Betonsteinmeister, Tischler-         je nach Berufsjahr
meister, Schlossermeister) M3                                    von 2.911,00 bis 3.151,00 €
Meister mit besonders schwierigem und verantwortungsvollen            je nach Berufsjahr
fachlichen Aufsichtsbereich (Obermeister) M4                     von 3.328,00 bis 3.565,00 €

Hinweis: Die Löhne und Gehälter für Branchenneulinge werden in den ersten 12 Monaten auf
90% abgesenkt.

                                  je nach Alter bzw. Betriebszugehörigkeit zwischen 27 und 30 Ar-
Urlaub
                                  beitstage

Urlaubsgeld                       wird nicht gewährt

Sonderzahlung                     35% des tariflichen Monatsverdienstes

vermögenswirksame
                                  21,00 €/Monat
Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                   Brot- und Backwarenindustrie

                                  Verband Deutscher Großbäckereien e.V.
                                  Internet: www.grossbaecker.de
    Tarifvertragsparteien
                                  Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Ost
                                  Internet: www.ngg.net

                                  alle Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich          Verwendete Sammelbegriffe wie z.B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          38 Stunden

                                Höhe der Entgelte gültig ab 01.07.2017
                                                                                        je Monat
Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen, einfache Hilfs- und
                                                                                       2.047,00 €
Reinigungsarbeiten (unterste Entgeltgruppe G A)
Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen, Kenntnisse / Fer-
tigkeiten von größerem Umfang erfordern und unter Anweisung
                                                                                       2.19300 €
verrichtet werden (z.B. Brotschneiden, Verpacken, Kantinenhil-
fe, Magazinarbeiten) G B
Tätigkeiten nach Anweisung, die Kenntnisse und Fertigkeiten
erfordern, die durch Einarbeitung erworben worden sind (z.B.
                                                                                       2.339,00 €
Pförtner, Materialausgabe, Hilfsarbeiten im Labor, einfache
Schreibarbeiten) G C
Tätigkeiten einfacher Art nach Anweisung, deren Ausführun-
gen ein Anlernen erfordert (z.B. Beifahrer, Werkstatthelfer,                           2.485,00 €
Verkaufshilfe) G D
Angelernte Tätigkeiten mit möglicher Einflussnahme auf den
Arbeitsablauf und Einsetzbarkeit auf verschiedenen Arbeits-
                                                                                       2.632,00 €
plätzen (z.B. Bedienen von Maschinen, Verkaufsfahrer, Steno-
typisten, Verkäufer) G E
Angelernte Tätigkeiten mit Einflussnahme auf den Arbeitsab-
lauf und Tätigkeiten, die besonderen Anforderungen entspre-
                                                                                       2.778,00 €
chen (z.B. Bedienen einer Siloanlage, Rechnungsprüfung im
Einkauf, erster Verkäufer) G F
Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfor-
dern (z.B. Bäcker, Konditor, Handwerker, Sachbearbeiter, Fili-                         2.924,00 €
alleiter, Operator) G G
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                                                                        je Monat
Tätigkeiten, die über die Gruppe G hinausgehen, fachliche
Selbstständigkeit sowie Spezialkenntnisse und -fertigkeiten
                                                                                       3.070,00 €
voraussetzen (z.B. Anlagenführer an Backstraßen, Ofenführer,
Personalsachbearbeiter) G H
Tätigkeiten nach Gruppe H, die besondere Kenntnisse erfor-
dern und mit Verantwortung verbunden sind (z.B. Gruppenfüh-
                                                                                       3.216,00 €
rer, Laborant, Lebensmitteltechniker, Gruppenleiter im kauf-
männischen Bereich) G I
Tätigkeiten nach Gruppe I, die Spezialkenntnisse und Fähigkei-
ten erfordern und/oder mit Aufsichtsaufgaben über mehrere
                                                                                       3.450,00 €
Mitarbeiter verbunden sind (z.B. Meister/Schichtführer, Touren-
leiter, Bezirksvertreter, Sachgebietsleiter Finanzen) G J
Selbstständige Tätigkeiten, die besondere Fachqualifikationen
erfordern und/oder mit umfangreicheren Aufsichtsaufgaben
                                                                                       3.743,00 €
verbunden sind (z.B. Backmeister, Einkäufer, Programmierer)
GK
Schwierige selbstständige Tätigkeiten nach Gruppe K oder
Tätigkeiten, die mit Führungsaufgaben über Fachgruppen und
                                                                                       4.240,00 €
Teilentscheidungsbefugnissen verbunden sind (z.B. Bezirks-
verkaufsleiter, Systemprogrammierer) G L
Führungsaufgaben über Mitarbeiter der Gruppe L (oberste
                                                                                       4.825,00 €
Entgeltgruppe G M)

Urlaub                            30 Arbeitstage

Urlaubsgeld                       siehe Jahressonderzuwendung

                                  Anspruch auf die Jahressonderzuwendung entsteht nach einer Be-
                                  triebszugehörigkeit von elf vollen Monaten. Sie beträgt 100% eines
Sonderzahlung                     tariflichen Monatsentgeltes und wird in zwei Teilen gezahlt mit der
                                  Maßgabe, dass bei Antritt des Urlaubs den Arbeitnehmern 50% der
                                  Jahressonderzuwendung zu zahlen sind.

vermögenswirksame
                                  13,00 €/Monat
Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                          Chemische Industrie

                                  Arbeitgeberverband Nordostchemie e. V.
                                  Internet: www.nordostchemie.de
    Tarifvertragsparteien         Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
                                  Hauptvorstand
                                  Internet: www.igbce.de

                                  gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich          Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          Berlin-West: 37,5 Stunden, Berlin-Ost: 32 bis 40 Stunden

                                          Höhe der Entgelte
                   gültig in Berlin-West ab 01.10.2017, in Berlin-Ost ab 01.11.2017

                                                                                        je Monat
                                                                                West                 Ost
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, die eine kurze Ein-
weisung erfordern und jederzeit durch andere Arbeitnehmer
                                                                  2.547,00 €                    2.522,00 €
verrichtet werden können (über 18 Jahre) (unterste Entgelt-
gruppe E 1)
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, für die Kenntnisse
und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufspraxis
                                                                  2.751,00 €                    2.724,00 €
von sechs bis zwölf Monaten erworben worden sind (über 18
Jahre) E 3
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, für die Kenntnisse
und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine abgeschlos-
sene zweijährige Berufsausbildung erworben worden sind und
nach eingehenden Anweisungen ausgeführt werden (z. B.             2.802,00 €                    2.774,00 €
Chemiebetriebswerker, Chemielaborwerker, Elektroanlagenin-
stallateur, Handelsfachpacker, gleichwertige Tätigkeiten in der
Verwaltung) E 4
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, für die Kenntnisse
                                                                je nach Jahren                je nach Jahren
und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine abgeschlos-
                                                                   zwischen                      zwischen
sene mindestens dreijährige Berufsausbildung erworben wor-
                                                                  2.955,00 €                    2.926,00 €
den sind (z. B. Kaufmann, Chemikant, Pharmakant, Techni-
                                                                      und                           und
scher Zeichner, Fachkraft für Lagerwirtschaft, Prozessleitelek-
                                                                  3.428,00 €                    3.394,00 €
troniker in den ersten zwei Jahren) E 6
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                                                                        je Monat
                                                                                West                 Ost
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, die über die Anforde-
rungsmerkmale der Gruppe E 6 hinaus erweiterte Kenntnisse je nach Jahren                      je nach Jahren
und Fertigkeiten voraussetzen und in der Regel nach allgemei-      zwischen                      zwischen
nen Anweisungen ausgeführt werden (z. B. Chemielaborant,          3.056,00 €                    3.026,00 €
IT-Systemelektroniker, IT-Systemkaufmann, Prozessleitelek-            und                           und
troniker; Assistenz- und Sekretariatstätigkeiten und kaufmänni-   3.606,00 €                    3.571,00 €
sche Sachbearbeitung gehobenen Schwierigkeitsgrades) E 7
Arbeitnehmer, die im Rahmen allgemeiner Anweisungen auf
                                                                je nach Jahren                je nach Jahren
Teilgebieten oder in begrenztem Umfang selbstständig hoch-
                                                                   zwischen                      zwischen
wertige kaufmännische oder technische Tätigkeiten verrichten,
                                                                  3.387,00 €                    3.355,00 €
für die eine planmäßige Berufsausbildung vorausgesetzt wird
                                                                      und                           und
(z. B. Zusatzausbildung zum Chemotechniker; schwierige
                                                                  4.457,00 €                    4.414,00 €
kaufmännische Sachbearbeitung komplexer Vorgänge) E 10
Arbeitnehmer, die im Rahmen allgemeiner Richtlinien selbst-
ständig kaufmännische Tätigkeiten verrichten, für die neben
umfangreichen Berufserfahrungen Spezialwissen vorausge-
                                                                  5.603,00 €                    5.548,00 €
setzt wird und bei denen entweder begrenzte Leitungsaufga-
ben zu erfüllen sind oder Verantwortung für Teilgebiete zu tra-
gen ist (oberste Entgeltgruppe E 13)

Bei Neueinstellungen werden im ersten Beschäftigungsjahr 95% der sonst geltenden tariflichen
Entgeltsätze gezahlt.

Urlaub                            30 Tage

Urlaubsgeld                       20,45 € je Urlaubstag

                                  Berlin-West: 95% eines tariflichen Monatsentgeltes
Sonderzahlung
                                  Berlin-Ost: 65% eines tariflichen Monatsentgeltes

vermögenswirksame                 Berlin-West: 478,57 €/Jahr
Leistungen                        Berlin-Ost: 159,52 €/Jahr
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                         Dachdeckerhandwerk

                                  Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
                                  Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V.
    Tarifvertragsparteien         Internet: www.dachdecker.de
                                  Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand
                                  Internet: www.igbau.de

                                  gewerbliche Arbeitnehmer und kaufmännische und technische An-
persönl. Geltungsbereich          gestellte
                                  Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          39 Stunden

             Höhe der Entgelte für gewerbliche Arbeitnehmer gültig ab 01.05.2017

                                                                                       je Stunde
Vorarbeiter LG 6                                                                        20,79 €
Dachdecker-Fachgeselle LG 5                                                             19,89 €
Dachdecker-Geselle LG 4 Ecklohn                                                         18,08 €
Dachdecker-Junggeselle LG 3 b) ab dem 13. – 24. Monat                                   17,18 €
                               a) In den ersten 12 Monaten                              16,27 €
Dachdecker-Fachhelfer LG 2                                                              15,37 €
Dachdecker-Helfer LG 1
c) ab dem 16. Monat der Berufszugehörigkeit                                            14,46 €
b) vom 7. – 15. Monat der Berufszugehörigkeit                                          13,56 €
a) bis 6 Monate Berufszugehörigkeit                                                    12,25 €
                                                                                    ab 01.01.2017
                                                                                        12,25

Hinweis:
Für nicht tarifgebundene Unternehmen gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (Arbeit -
Mindestarbeitsbedingungen - Auswahl starten) ab 01.01.2017 in Höhe von 12,25 €/Std. und
ab 01.01.2018 in Höhe von 12,20 €/ Std. ungelernt / gelernt 12,90 € ab 01.01.2019 13,20 €
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                   Höhe der Entgelte für Angestellte
                                         gültig ab 01.05.2017
kaufmännische Angestellte:                                                            je Monat
mit vorwiegend schematischen Tätigkeiten ohne Berufsausbil-                  je nach Berufsjahr zwischen
dung (unterste Beschäftigungsgruppe K1)                                        1.507,00 und 2.034,00 €
mit zweijähriger Berufsausbildung als Bürogehilfe oder mindes-
                                                                             je nach Berufsjahr zwischen
tens einjähriger Handelsschule, die vorwiegend einfache kauf-
                                                                               2.179,00 und 2.612,00 €
männische Tätigkeiten unter Anleitung ausüben K 2
mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung oder
                                                                             je nach Berufsjahr zwischen
zweijähriger Handelsschule mit erfolgreichem Abschluss, die
                                                                               2.639,00 und 3.370,00 €
kaufmännische Tätigkeiten unter Anleitung ausüben K 3
mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung und
                                                                             je nach Berufsjahr zwischen
mindestens dreijähriger kaufmännischer Tätigkeit, Angestellte,
                                                                               3.830,00 und 4.420,00 €
die selbstständig und verantwortlich arbeiten K 4
wie Beschäftigungsgruppe K 4 oder Angestellte mit einer ent-
sprechenden betriebswirtschaftlichen Ausbildung, Angestellte,                je nach Berufsjahr zwischen
die verantwortungsvolle Tätigkeiten ausüben (oberste Beschäf-                  4.713,00 und 5.006,00 €
tigungsgruppe K 5)

technische Angestellte:                                                                 je Monat
ohne Berufsausbildung, die vorwiegend schematische Tätigkei-
                                                                             je nach Berufsjahr zwischen
ten oder einfache technische Arbeiten ausführen (unterste Be-
                                                                               1.746,00 und 2.322,00 €
schäftigungsgruppe T 1)
mit nicht abgeschlossener Berufsausbildung im Dachdecker-
handwerk oder gleichwertigen, durch Schule oder in der Praxis                je nach Berufsjahr zwischen
erworbenen Kenntnissen, die vorwiegend fachbezogene, ein-                     2.902,00 € und 3.480,00 €
fache technische oder zeichnerische Tätigkeiten ausüben T 2
mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung im Dachde-
ckerhandwerk (bestandener Gesellenprüfung) und bis dreijäh-                  je nach Berufsjahr zwischen
riger entsprechender Tätigkeit oder Techniker oder Angestellte                3.661,00 € und 4.101,00 €
mit gleichwertigen Kenntnissen u. Fertigkeiten T 3
mit Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk, erfolgreich abge-
schlossener Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk (Ge-
                                                                             je nach Berufsjahr zwischen
sellenprüfung) und über dreijähriger entsprechender Tätigkeit
                                                                               4.420,00 und 4.713,00 €
oder Techniker mit einschlägiger, mehrjähriger Berufspraxis
oder Ingenieur T 4
mit Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk oder Techniker
oder Ingenieur mit einschlägiger mehrjähriger und vertiefter                 je nach Berufsjahr zwischen
Berufspraxis, technische und kaufmännische Leitung (oberste                    5.006,00 und 5.296,00 €
Beschäftigungsgruppe T 5)

Urlaub                            je nach Dauer der Gewerkzugehörigkeit zwischen 26 und 30 Ar-
                                  beitstagen

Urlaubsgeld                       25 % des Urlaubsentgeltes
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                  gewerbliche Arbeitnehmer:
                                  13. Monatseinkommen in Höhe des Fünfundfünzigfachen des effek-
Sonderzahlung
                                  tiven Bruttodurchschnittsstundenlohnes
                                  Angestellte erhalten keine Sonderzahlung.

vermögenswirksame
                                  25,92 €/Monat
Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                               Einzelhandel

                                  Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V.
                                  Internet: www.hbb-ev.de
    Tarifvertragsparteien         Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V.
                                  Landesbezirk Berlin-Brandenburg
                                  Internet: www.verdi.de

                                  Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich          Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          Berlin-West: 37 Stunden, Berlin-Ost: 38 Stunden

            Höhe der Entgelte für kaufmännische Angestellte gültig ab 01.09.2017
                                     (Erhöhung ab 01.07.2018)
                                                                          je Monat
Angestellte mit einfachen Tätigkeiten, für die eine abgeschlos-
                                                                  je nach Tätigkeitsjahren
sene Berufsausbildung nicht erforderlich ist (z.B. Hilfskräfte im
                                                                          zwischen
Lager, Schreibkräfte, Verkaufshilfen) (unterste Entgeltgruppe
                                                                  1.710,00 und 2.137,00 €
K 1)
Angestellte mit 2- oder 3jähriger kaufmännischer oder hand-
                                                                    je nach Berufsjahren
werklicher Ausbildung (z.B. Einzelhandelskaufmann, Verkäu-
                                                                          zwischen
fer, Tischler im Heimwerker- oder Möbelverkauf, Lohnbuchhal-
                                                                  1.993,00 und 2.490,00 €
ter) K 2
Angestellte, die qualifizierte Arbeiten selbstständig erledigen,
für die besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten erforderlich     je nach Tätigkeitsjahren
sind (z.B. 1. Verkäufer, Leiter kleinerer Filialen, selbstständi-         zwischen
ger Buchhalter, Programmierer in Anfangsstellung, Schauwer-       2.281,00 und 2.994,00 €
begestalter, Hausdetektiv) K 3
Angestellte mit selbstständiger Stellung im Rahmen allgemei-                je nach Tätigkeitsjahren und
ner Anweisung und mit voller Verantwortung (z.B. Leiter grö-                  Anzahl der Unterstellten
ßerer Filialen, Verkaufsleiter für den Außendienst, Werkstatt-                       zwischen
leiter, Programmierer, Hauptkassierer) K 4a                                   2.485,00 und 3.106,00 €

                                                                            je nach Tätigkeitsjahren und
Angestellte in leitender Stellung mit voller Verantwortung                    Anzahl der Unterstellten
(oberste Entgeltgruppe K 5a)                                                         zwischen
                                                                              3.007,00 und 3.759,00 €
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

            Höhe der Entgelte für gewerbliche Arbeitnehmer gültig ab 01.09.2017
                                    (Erhöhung ab 01.07.2018)
                                                                       je Stunde
                                                                West               Ost
Arbeitnehmer für einfache schematische Arbeiten, die ohne
Einarbeitung sofort verrichtet werden können (z.B. Raumpfle-   11,93 €           11,57 €
ger) unterste Lohngruppe L 1
Arbeitnehmer für Arbeiten, die eine Einarbeitungszeit erfor-
dern oder Arbeiten mit erschwerten körperlichen Belastungen
                                                               12,43 €           12,05 €
oder erschwerten Umgebungseinflüssen (z.B. Hofarbeiter,
Küchenhilfspersonal, Handelshilfsarbeiter) L 2
Arbeitnehmer für Arbeiten, die eine mindestens 3-monatige
Einarbeitungszeit oder gewisse Fertigkeiten erfordern (z.B.
                                                               13,22 €           12,82 €
Lagerarbeiter mit qualifizierteren Arbeiten, Personalpförtner)
L3
Arbeitnehmer für Arbeiten, die eine mindestens 6-monatige
Einarbeitungszeit oder gewisse Fertigkeiten erfordern (z.B.
                                                               14,29 €           13,86 €
Kassenboten, Beifahrer, Tiefkühlarbeiter, Gabelstapelfahrer)
L4
Arbeitnehmer für Arbeiten, die eine abgeschlossene Berufs-
ausbildung voraussetzen (z.B. Betriebshandwerker, Bäcker,                    15,53 €              15,06 €
Schlosser, Änderungsschneider, Innendekorateure) L 5
Arbeitnehmer, die eine abgeschlossene Ausbildung im aus-
zuübenden Beruf nachweisen können und Facharbeiten
                                                                             18,71 €              18,14 €
selbstständig ausführen (z.B. wie in L 5, Fernsehtechniker,
Maßschneider) (oberste Lohngruppe L 6)

Arbeitnehmer, die mit Warenverräum- und Auffülltätigkeiten
beschäftigt werden. Dies sind einfache oder leichte Tätigkei-
                                                                                        10,18 €
ten in Verkaufsräumen, Wiederherstellung der Warenträger
durch Bestückung mit Ware.

Mittelstandsklausel: In den östlichen Bezirken gilt: Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten (Aus-
zubildende und Familienangehörige werden nicht mitgezählt) können um bis zu 6% geringere
Tarifentgelte zahlen. In Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten kann ein bis zu 8% geringeres Tarif-
entgelt gezahlt werden.

Urlaub                           36 Werktage

                                 47% des jeweiligen tariflichen Entgeltanspruchs für das letzte tariflich
                                 vereinbarte Berufsjahr der Tarifgruppe K2, bezogen auf das derzeiti-
Urlaubsgeld
                                 ge Tarifschema, am Stichtag 1. Januar des jeweiligen Kalenderjah-
                                 res in den östlichen, 50% in den westlichen Bezirken Berlins

                                 57,5 % des Novemberentgeltes in den östlichen, 62,5% in den west-
Sonderzahlung
                                 lichen Bezirken

vermögenswirksame                13,29 €/Monat
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

Leistungen

                                            Elektrohandwerk

                                  Landesinnungsverband der elektrotechnischen Handwerke Berlin /
                                  Brandenburg
    Tarifvertragsparteien
                                  Internet: www.eh-bb.de
                                  IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen/ CGM

                                  gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter) und kaufmännische und tech-
persönl. Geltungsbereich          nische Angestellte
                                  Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          40 Stunden

                             Höhe der Entgelte gültig ab 01.01.2018
                                  (Erhöhung zum 01.01.2019)
                                        je Stunde                                       je Monat
keine Berufsausbildung (un-
                                          9,68 €                                       1.684,32 €
terste Entgeltgruppe E 1)
unmittelbar nach der Ausbil-
                                         10,97 €                                       1.908,78 €
dung E 3
mit Abschluss nach Einar-
                                         11,61 €                                       2.020,14 €
beitung E 4
Facharbeiter-Ecklohn E 6                 12,90 €                                       2.244,60 €
Meister, staatlich geprüfter
Techniker mit Berufspraxis,
                                         15,48 €                                       2.693,52 €
Ingenieur ohne Berufspraxis
E8
Meister und Ingenieure mit
langjähriger Berufspraxis E              18,06 €                                       3.142,44 €
10
Tätigkeit als Betriebsleiter
(oberste Entgeltgruppe E                 21,93 €                                       3.815,82 €
12)

Hinweise:
Ab 01.01.2018 gilt ein allgemeinverbindliches Mindestentgelt (Arbeit - Mindestarbeitsbedin-
gungen - Auswahl starten) in Höhe von 10,95 €/Std. Ab 01.01.2019 in Höhe von 11,40 €
Tätigkeitsmerkmal der untersten Entgeltgruppe: keine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
erforderlich
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                  im 1. u. 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 23 Arbeitstage
                                  ab 3. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 24 Arbeitstage
Urlaub
                                  ab 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 25 Arbeitstage
                                  ab 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 26 Arbeitstage

                                  nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Urlaubsgeld                       in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit und der Entgeltgrup-
                                  pe

                                  nach mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
Sonderzahlung                     in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit und der Entgeltgrup-
                                  pe

vermögenswirksame
                                  keine
Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                Entsorgungsunternehmen, private

                                  Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,Wasser-und Roh-
                                  stoffwirtschaft e.V.
                                  Internet: www.bde.org bzw. www.bde-berlin.de
    Tarifvertragsparteien
                                  Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e. V.
                                  Bundesvorstand
                                  Internet: www.verdi.de

                                  alle Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich          Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          38 Stunden

                              Höhe der Entgelte gültig ab 01.01.2016
                                         je Stunde                       je Monat
Hilfstätigkeiten, die nach
kurzer Einweisung ausge-
führt werden können (Sor-
                                          11,79 €                       1.945,93 €
tierkräfte, Reinigungskräfte,
Boten) (unterste Entgelt-
gruppe V 1)
Tätigkeiten nach allgemei-
ner Anweisung, für die
Kenntnisse oder Fertigkei-
ten erforderlich sind (Sor-               13,23 €                       2.182,83 €
tierkräfte nach drei Jahren in
der Gruppe V 2, Pförtner,
Datenerfassung) V 3
Tätigkeiten, die erhöhte
Kenntnisse oder Fertigkei-
ten mit Umsicht und Zuver-
lässigkeit erfordern; eine
einschlägige abgeschlosse-                14,65 €                       2.417,31 €
ne Berufsausbildung ohne
Berufserfahrung erfüllt diese
Voraussetzung auch V 5
(Eckvergütungsgruppe)
wie V 5, aber mit mehrjähri-
                                          15,72 €                       2.593,77 €
ger Berufserfahrung V 8
Leitungspersonal (oberste
                                          23,22 €                       3.831,44 €
Entgeltgruppe) V 12
Für neu einzustellende Arbeitnehmer kann in den ersten drei Beschäftigungsjahren das Entgelt
um bis zu 20% reduziert werden.
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2016 gibt es einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn (Arbeit -
Mindestarbeitsbedingungen - Auswahl starten) in Höhe von 9,10 € pro Stunde
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                                  30 Arbeitstage
                                  Beschäftigte, die zum 01.01.2009 oder später neu eingestellt wer-
Urlaub                            den, erhalten im ersten Beschäftigungsjahr 25 Tage Erholungsur-
                                  laub (2. Jahr 26 Tage, 3. Jahr 27 Tage, 4. Jahr 28 Tage, 5. Jahr 29
                                  Tage, ab 6. Jahr 30 Tage).

Urlaubsgeld                       wird nicht gewährt

                                  100% des Monatsentgeltes, das sich aus dem Durchschnitt der
                                  letzten vorausgegangenen 13 Wochen errechnet.
Sonderzahlung
                                  Beschäftigte, die zum 01.01.2009 oder später neu eingestellt wer-
                                  den, erhalten 60% des Monatsentgeltes.

vermögenswirksame
                                  20,00 €/Monat
Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                            Film und Fernsehen, technische Betriebe

                                  Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e. V. (VTFF)
                                  Internet: http://www.vtff.de/home_de.html
    Tarifvertragsparteien         Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e. V.
                                  Bundesvorstand, Fachbereich Medien, Kunst u. Industrie
                                  Internet: www.verdi.de

                                  gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich          Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          38 Stunden

                                Höhe der Entgelte gültig ab 01.01.2011
                                                                                     je Monat
Kenntnisse und Fertigkeiten die eine Arbeitsunterweisung und                 nach Jahren in der Gruppe
einige Übung erfordern unterste Entgeltgruppe (E 1)                         zw. 1.493,00 € u. 1.740,00 €
 Kenntnisse und Fertigkeiten durch schematisches Anlernen                    nach Jahren in der Gruppe
über ein halbes Jahr hinaus(E 2)                                            zw. 1.804,50 € u. 2.086,75 €
Kenntnisse und Fertigkeiten die in der Regel über einen Zeit-                nach Jahren in der Gruppe
raum von einigen Jahren erworben werden. (E3)                               zw. 2.102,25 € u. 2.498,50 €
Vertiefte Fachkenntnisse die in der Regel über einen Zeitraum                nach Jahren in der Gruppe
von einigen Jahren erworben werden. (E4)                                    zw. 2.564,50 € u. 2.910,00 €
Umfassende Fachkenntnisse mit mehrjähriger Beschäftigung                     nach Jahren in der Gruppe
(E5)                                                                        zw. 2.891,50 € u. 3.223,50 €
Umfassende Fachkenntnisse, meist nicht nur auf einem Ge-
biet, die eine mehrjährige auch theoretisch Beschäftigung er-                          3.899,50 €
fordern (E7)

Urlaub                            30 Arbeitstage

                                  Jährliche Zahlung eines Monatsentgeltes im November
zusätzliches Entgelt
                                  sowie jährliche Zahlung von 320,25 € im Juni

vermögenswirksame
                                  nur Berlin-West: 19,94 €/Monat
Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
              – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin –
                                            Stand: Januar 2018

           Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter
www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des
              Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen)

                            Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

                                  Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
                                  Internet: www.galabau.de
    Tarifvertragsparteien         Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
                                  Bundesvorstand
                                  Internet: www.igbau.de

                                  gewerbliche Arbeitnehmer
persönl. Geltungsbereich          Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für
                                  Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

wöchentliche Arbeitszeit          39 Stunden

                                Höhe der Entgelte gültig ab 01.04.2017

                                                                                     je Stunde
                                                                                           Neue Bundes-
                                                                            Berlin-West    länder einschl.
                                                                                             Berlin-Ost
Arbeitnehmer für einfachste, schematische Arbeiten (unterste
                                                                               9,65 €              9,65 €
Lohngruppe LG 7.6)
Arbeitnehmer für einfache Arbeiten (LG 7.5)                                   11,30 €             11,13 €
Arbeitnehmer, die ständig angelernte, fachbezogene Arbeiten
                                                                              13,75 €             13,54 €
selbstständig verrichten (LG 7.1)
Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen
Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleich-
wertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, mit bis zu dreijähriger
                                                                              13,75 €             13,54 €
ununterbrochener Tätigkeit im Garten-, Landschafts- u. Sport-
platzbau, die ständig fachbezogene Arbeiten unter Anleitung
verrichten (LG 4.6)
wie LG 4.6, aber nach drei Jahren (LG 4.5)                                    14,13 €             13,91 €
Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen
Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleich-
wertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, mit nach dreijähriger
                                                                              14,87 €             14,64 €
ununterbrochener Tätigkeit im Garten-, Landschafts- u. Sport-
platzbau, die ständig fachbezogene Arbeiten selbstständig ver-
richten. (LG 4.3)
Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Gar-
ten-, Landschafts- und Sportplatzbau bis zu 18-monatiger un-
                                                                              14,13 €             13,91 €
unterbrochener Tätigkeit als Landschaftsgärtner in Betrieben
des Garten-, Landschafts- u. Sportplatzbau (LG 4.2b)
Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Gar-
ten-, Landschafts- und Sportplatzbau nach 18-monatiger unun-
                                                                              14,87 €             14,64 €
terbrochener Tätigkeit als Landschaftsgärtner in Betrieben des
Garten-, Landschafts- u. Sportplatzbau (LG 4.2a) Ecklohn
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