Kurzübersichten über tarifliche Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen in den Ländern Berlin und Brandenburg - Berlin.de
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg Kurzübersichten über tarifliche Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen in den Ländern Berlin und Brandenburg Stand: Januar 2018
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Kurzübersichten über tarifliche Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen in den Ländern Berlin und Brandenburg Vorbemerkungen Die folgenden Kurzübersichten enthalten Informationen zu wesentlichen tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen in über 30 Branchen. Ausgewählt wurden die Branchen, die im Gemeinsa- men Tarifregister Berlin und Brandenburg am häufigsten nachgefragt werden und zu denen keine Tarifverträge im Internet zu finden sind. Für die Erstellung der Kurzübersichten wurden die im Ta- rifregister vorliegenden Tarifverträge ausgewertet, die in Berlin und/oder Brandenburg gelten. Zu- sammengestellt wurden Angaben zu den Tarifvertragsparteien, der Arbeitszeit, den Löhnen und Gehältern, zum Urlaub und zusätzlichen Urlaubsgeld sowie zu Sonderzahlungen (Weihnachts- geld, 13. Monatseinkommen und dergleichen) und vermögenswirksamen Leistungen. Die Kurzübersichten enthalten in der Regel keine Entgelte für bestimmte Berufe, da auch die ihnen zugrunde liegenden Tarifverträge grundsätzlich nicht nach Berufen, sondern nach Branchen bzw. Wirtschaftsbereichen abgeschlossen worden sind. In den meisten Fällen wurde aus Grün- den besserer Übersichtlichkeit auf eine vollständige Auflistung aller Lohn- bzw. Gehaltsgruppen verzichtet. Aufgeführt ist aber in jedem Fall das Entgelt für ungelernte Arbeitskräfte, für Facharbei- ten sowie das höchstmögliche Entgelt. Beispiel: Sie suchen den tariflichen Facharbeiterlohn für einen Koch im Land Brandenburg. Dazu klicken Sie bei den Kurzübersichten die entsprechende Branche an – in diesem Fall das Hotel- und Gaststättengewerbe – und kommen dann sofort zu den zugehörigen Angaben. Zu beachten ist jedoch, dass ein Koch auch von Tarifverträgen anderer Branchen erfasst sein kann. Es hängt also immer von der Branche ab, welcher Tarifvertrag zu Rate gezogen werden kann. Da die Kurzübersichten nur einen ersten Überblick über die tariflichen Arbeitsbedingungen bieten und nicht alle auftretenden Fragen klären können, steht Ihnen für weitere Informationen sowie detailliertere Auskünfte das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit, und Soziales Referat II B Oranienstraße 106, 10969 Berlin, Raum 3073 zur Verfügung. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr Telefonische Auskunft während der Öffnungszeiten unter: 030 – 90 28 14 57 Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert. Für Tarifinformationen können Sie auch unsere ande- ren Downloadangebote nutzen.
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Branchenverzeichnis Nr. Branche 1. Abbruch- und Abwrackbetriebe 2. Apotheken 3. Bäckerhandwerk 4. Baugewerbe 5. Betonsteingewerbe (Berlin-Ost) 6. Brot- und Backwarenindustrie 8. Chemische Industrie 9. Dachdeckerhandwerk 10. Einzelhandel 11. Elektrohandwerk 12. Entsorgungsunternehmen, private 13. Film und Fernsehen, technische Betriebe 14. Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau 15. Gerüstbauerhandwerk 16. Groß- und/oder Außenhandel und Dienstleistungen 17. Heizung-Klima-Klempner-Sanitär 18. Hotel- und Gaststättengewerbe 19. Kraftfahrzeuggewerbe 20. Kunststoff verarbeitende Industrie 21. Maler- und Lackiererhandwerk 22. Metallhandwerk 23. Omnibusgewerbe, privates 24. Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie 25. Private Hauswirtschaft und Dienstleistungszentren 26. Schrott-Recycling-Wirtschaft – Schrott- und Industrieabbruchgewerbe 27. Spedition, gewerbliche Lagerei, Schifffahrt und Hafenumschlag 28. Spedition, Fernverkehr 29. Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 30. Süßwarenindustrie 31. Systemgastronomie 32. Textilindustrie 33. Wach- und Sicherheitsgewerbe 34. Zement- und Dämmstoffindustrie Hinweise zur Gültigkeit von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet ter www.berlin.de/sen/arbeit/tarifregister/index.html. Hier befindet sich auch eine Liste über Tarifverträge im Internet. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Tele- fonnummer.
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Abbruch- und Abwrackgewerbe Deutscher Abbruchverband Internet: www.deutscher-abbruchverband.de und Fachverband Betonbohren u. -sägen Deutschland e.V. Tarifvertragsparteien Internet: www.fachverband-bohren-saegen.de IG Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand Internet: www.igbau.de alle Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z.B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden Höhe der Löhne für die gewerblichen Arbeitnehmer gültig ab 01.01.2014 je Stunde Hilfskräfte L 1 11,10 € Abbruch-, Bohr-, Brenn- und Sägewerker L 2 13,95 € Abbruch-, Bohr- und Sägewerker nach dem 2. Jahr ihrer Tätig- 14,30 € keit; Sprenghelfer L 3 Facharbeiter, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer, Bohr-, Brenn- 15,20 € und Sägearbeiter, Sprengarbeiter (Ecklohn) L 4 Abbruchvorarbeiter, Spezial-Abbruch-Facharbeiter, Abbruch- 15,94 € maschinenführer, Sprengberechtigte L 5 Spezial-Abbruchmaschinenführer, Qualifizierter Abbruchvorar- 16,71 € beiter L 6 Abbruch-Stellenleiter, qualifizierter Sprengberechtigter, qualifi- 17,00 € zierte Spezial-Abbruchmaschinenführer L 7
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Höhe der Gehälter für kaufmännische und technische Angestellte gültig ab 01.04.2014 je Monat technische Angestellte, die vorwiegend einfache Tätigkeiten je nach Alter ausüben (unterste Berufsgruppe T 1) von 997,10 bis 1.901,60 € technische Angestellte mit Berufsausbildung an einer Techni- je nach Alter bzw. Berufsjahr kerschule T 2 von 1.568,20 bis 2.534,43 € technische Angestellte mit Ausbildung an einer Technikerschu- je nach Berufsjahr le mit Abschlussprüfung T 3 von 2.534,41 bis 3.102,43 € technische Angestellte mit abgeschlossenem Studium an einer je nach Berufsjahr Fachhochschule T 4 von 3.426,57 bis 4.081,02 € technische Angestellte mit eigener Verantwortung (oberste 4.331,05 € Berufsgruppe T 5) Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit (unterste je nach Alter bzw. Berufsjahr Berufsgruppe K 1) von 1.562,03 bis 2.327,60 € kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung schwierige je nach Berufsjahr Arbeiten erledigen K 2 von 2.472,68 bis 2.670,26 € kaufmännische Angestellte, die auf allgemeine Anweisung je nach Berufsjahr schwierige Arbeiten erledigen (oberste Berufsgruppe K 3) von 3.009,83 bis 3.565,49 € Urlaub 30 Arbeitstage Urlaubsgeld Ab dem Urlaubsjahr 2009 beträgt das zusätzliche Urlaubsgeld 357,00 €. vom 6. bis zum 12. Monat der Betriebszugehörigkeit 70,00 € pro Monat für jeden angefangenen Monat des Bestehens des Beschäf- Sonderzahlung tigungsverhältnisses ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit : 1.150,00 € ab dem 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 1.840,00 € vermögenswirksame Leis- 26,00 €/Monat tungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Apotheken Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken e.V. Bismarckallee 25, 48151 Münster Internet: http://www.akwl.de Tarifvertragsparteien Die Apothekengewerkschaft Deichstraße 19, 20459 Hamburg Internet: http://www.adexa-online.de/ alle Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z.B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Be- rufsgruppe und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden Höhe der Entgelte gültig ab 01.07.2014 je Monat je nach Berufsjahr Approbierte von 3.222,00 bis 3.908,00 € je nach Berufsjahr Apothekerassistenten von 2.638,00 bis 2.791,00 € je nach Berufsjahr Pharmazie-Ingenieure von 2.500,00 bis 2.791,00 € je nach Berufsjahr Pharmazeutisch-technische Assistenten von 1.920,00 bis 2.504,00 € Apothekenassistenten 2.434,00 € pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeuti- je nach Berufsjahr sche Assistenten von 1.668,00 bis 2.058,00 € 33 Werktage Urlaub nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 34 Werktage Urlaubsgeld wird nicht gewährt Sonderzahlung 100 % eines tariflichen Monatsverdienstes vermögenswirksame keine Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Bäckerhandwerk Bäcker- und Konditoren-Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. Internet: www.baecker-brandenburg.de + www.baecker-berlin.de Tarifvertragsparteien Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Landesbezirk Ost, Internet: www.ngg.net alle Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z.B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit Berlin West: 38 Stunden, Berlin Ost: 40 Stunden Höhe der Löhne und Gehälter gültig ab 01.07.2017 West Ost (Monatsgehalt höher, da höhere wöchentliche Arbeitszeit) je Stunde je Monat je Stunde je Monat Betriebsleiter G1 2.621,75 € 2.621,75 € Werkmeister, Werkstattleiter 2.458,41 € 2.458,41 € G2 Betriebsassistent G3 2.213,92 € 2.213,92 € Ofengeselle, Teigmacher 12,31 € 12,31 € G4 Bäcker, Konditor G5 11,63 € € 11,63 € € Bäcker/Konditoren im 1. Jahr nach der Ausbildung 10,38 € 10,38 € G6 Bäcker/Konditoren im 2. Jahr nach der Ausbildung 11,42 € € 11,42 € € G7 gelernter Betriebshelfer G8 10,11 € € 10,11 € € Betriebshilfen 9,79 € 9,79 € Packer, Küchenhilfen G9 Betriebshandwerker, geprüf- 12,07 € 12,07 € te G10 Kraftfahrer G11 10,69 € 10,69 € Abwasch- und Reinigungs- 9,03 € 9,03 € personal G14
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) West Ost je Stunde je Monat je Stunde je Monat Verkäufer ohne Ausbil- je nach Jahren je nach Jahren je nach Jahren je nach Jahren dungszeit im Bäcker- und von 9,10 bis von von 9,10 bis von Konditorenhandwerk G15 9,90 € € 9,90 € € Fachverkäufer/in im Le- je nach Jahren je nach Jahren je nach Jahren je nach Jahren bensmittelhandwerk, Bä- von 9,72 bis von von 9,72 bis von ckerhandwerk, Konditoren- 10,05 € € 10,05 € € handwerk G16 Verkaufsleiter/in mit Ab- 12,47 € 12,47 € schluss G17 Garantielöhne 9,12 € 9,12 € Bedienungspersonal G18 Kassierer, Expedienten 9,77 € 9,77 € G19 Kaufm. Angestellte G I 20a 1.565,51 € 1.565,51 € Kaufm. Angestellte GII 20b 1.580,93 € 1.580,93 € Kaufm. Angestellte GIII 20c 1.883,78 € 1.883,78 € nach Lebensjahr und Betriebszugehörigkeit: Urlaub* Berlin-West: 22 bis 30 Tage Berlin-Ost: 21 bis 25 Tage nach mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit: Jahressonderzahlung Berlin-West je nach Betriebszugehörigkeit 25% bis 35% (Urlaubs- u. Weihnachts- Berlin-Ost je nach Betriebszugehörigkeit 15% bis 25 % geld)* vom monatlichen tariflichen Bruttolohn bzw. -gehalt. Auszahlung in zwei Teilen. vermögenswirksame nur Berlin-West: 13,00 €/Monat Leistungen* * - Der Manteltarifvertrag, der diese Regelungen enthält, ist zum 30.06.2002 außer Kraft getreten.
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Baugewerbe Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V. (www.bauindustrie- bb.de) und Landesverband Bauhandwerk Brandenburg und Berlin Tarifvertragsparteien e.V. (www.lv-bbb.de) Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (www.igbau.de) gewerbliche Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden Höhe der Löhne gültig ab 01.05.2017 Tätigkeitsbeschreibung/Ausbildung/Funktion Lohngruppe (LG) je Stunde LG 6 22,15 € LG 5 20,31 € LG 4 19,27 € Fliesen-, Platten-, Mosaikleger der 19,95 € LG 4 Putzer (Facharbei- 19,78 € ter) der LG 4 Baumaschinenführer 19,66 € der LG 4 Der vollständige allgemeinverbindliche BRTV mit der Stuckateure und Lohngruppenbeschreibung ist unter www.soka-bau.de 19,94 € Gipser der LG 4 , Pfad „Verfahren & Beiträge“, „Tarifverträge“ zu fin- den. Stuck-, Putz- und ab 01.06.2017 Trockenbauarbeiten 15,35 € der LG 4 14,58 € der LG 3 LG 3 17,68 € LG 2a 17,22 € LG 2b * 15,48 € ab 01.01.2017: LG 2 14,80 €** ab 01.01.2017: LG 1 11,75 €**
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Hinweise: **Die beiden untersten Lohngruppen stellen gleichzeitig die chen Mindestlöhne (Arbeit - Mindestarbeitsbedingungen - Auswahl starten) für Berlin dar. Ab 01.01.2018 beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe LG 1 (Hilfskräfte, Werker, Maschinenwer- ker) 11,75 €/Std. ab 01.01.2019 12,20 € und in der LG 2 (Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer) 14,80 €/Std. ab 01.01.2019 15.05 € Für die Laufzeit der aktuellen Tarifverträge können aufgrund der besonderen Wettbewerbssituati- on in Berlin durch Haustarifverträge mit der IG BAU bis zu 5% geringere Entgelte vereinbart wer- den (TV Standortsicherung). Weitere Einzelheiten zum aktuellen Lohntarifvertrag bzw. zur Höhe der Gehälter für Angestellte sowie zu den Löhnen für das feuerungstechnische Gewerbe sind im Tarifregister zu erfragen. Urlaub 30 Arbeitstage (allgemeinverbindlich) Urlaubsgeld 25% des Urlaubsentgeltes (allgemeinverbindlich) Berlin-West: das 93fache des entsprechenden Gesamttarifstunden- Sonderzahlung lohnes Berlin-West: 0,13 € je geleisteter Arbeitsstunde, wenn der Arbeit- vermögenswirksame nehmer gleichzeitig 0,02 € je geleisteter Arbeitsstunde aus seinem Leistungen Arbeitslohn (Eigenleistung) im Wege der Umwandlung vom Arbeit- geber vermögenswirksam anlegen lässt (allgemeinverbindlich)
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie) Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e.V. Leipzig Internet: www.uvmb.de Tarifvertragsparteien Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand Internet: www.igbau.de gewerbliche Arbeitnehmer und kaufmännische und technische An- persönl. Geltungsbereich gestellte Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden Höhe der Löhne für gewerbliche Arbeitnehmer gültig ab 01.01.2018 je Stunde Hilfsarbeiten, Arbeiter, die einfache Arbeiten verrichten (u.a. Reinigungspersonal, Hof- und Platzarbeiter) (unterste Lohn- 12,63 € gruppe L4) Facharbeiter mit geringerer als 2jähriger Berufserfahrung, an- gelernte Arbeiter mit Berufserfahrung (u.a. Eisenbieger, Pres- 13,92 € ser, Einschaler) L3 Facharbeiter mit abgeschlossener Lehre (u.a. Betonbauteil- 15,00 € ehersteller, Schlosser, Elektriker, Kraftfahrer, Laboranten) L2 Facharbeiter mit besonderen Fachkenntnissen (oberste Lohn- 16,19 € gruppe L1) Höhe der Gehälter für kaufmännische und technische Angestellte gültig ab 01.01.2018 je Monat einfache, vorwiegend schematische Tätigkeiten, ohne Ausbil- 1.785,00 € dung (unterste Gehaltsgruppe K1/T1) abgeschlossene kaufmännische bzw. technische Ausbildung je nach Berufsjahr (u.a. Stenotypist, Stenokontorist, Laborant) K2/T2 von 2.006,00 bis 2.277,00 € je nach Berufsjahr selbstständige Tätigkeit nach allgemeiner Anweisung (u.a. von 2.645,00 bis 3.051,00 € (K3) Sachbearbeiter, Betonprüfer, Betriebsassistent) K3/T3 je nach Berufsjahr von 2.896,00 bis 3.429,00 € (T3)
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) je Monat selbstständige Tätigkeit im Rahmen des übertragenen Aufga- je nach Berufsjahr benbereiches, die besondere Kenntnisse erfordert (u.a. von 2.939,00 bis 3.863,00 € (K4) schwierige Buchhaltungsarbeiten, Sekretariatsarbeiten für die je nach Berufsjahr Geschäftsleitung, Werkstattleiter) K4/T4 von 3.253,00 bis 4161,00 € (T4) je nach Berufsjahr selbstständige Tätigkeit mit Erledigung schwieriger Geschäfts- von 3.810,00 bis 4.673,00 € (K5) vorgänge, die umfangreiche Fachkenntnisse erfordert (u.a. je nach Berufsjahr Büroleiter, Abteilungsleiter, Betonprüfstellenleiter) K5/T5 von 3.909,00 bis 4.769,00 € (T5) Meister, die eine Tätigkeit in der Produktion ausüben, für die je nach Berufsjahr eine besondere Berufsausbildung nicht erforderlich ist (u.a. von 2.229,00 bis 2.436,00 € Lademeister, Versandmeister) M1 Meister, die eine Tätigkeit in der Produktion ausüben, für die je nach Berufsjahr eine entsprechende fachliche Erfahrung erforderlich ist M2 von 2.548,00 bis 2.737,00 € Meister mit Meisterprüfung (u.a. Betonsteinmeister, Tischler- je nach Berufsjahr meister, Schlossermeister) M3 von 2.911,00 bis 3.151,00 € Meister mit besonders schwierigem und verantwortungsvollen je nach Berufsjahr fachlichen Aufsichtsbereich (Obermeister) M4 von 3.328,00 bis 3.565,00 € Hinweis: Die Löhne und Gehälter für Branchenneulinge werden in den ersten 12 Monaten auf 90% abgesenkt. je nach Alter bzw. Betriebszugehörigkeit zwischen 27 und 30 Ar- Urlaub beitstage Urlaubsgeld wird nicht gewährt Sonderzahlung 35% des tariflichen Monatsverdienstes vermögenswirksame 21,00 €/Monat Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Brot- und Backwarenindustrie Verband Deutscher Großbäckereien e.V. Internet: www.grossbaecker.de Tarifvertragsparteien Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Ost Internet: www.ngg.net alle Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z.B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden Höhe der Entgelte gültig ab 01.07.2017 je Monat Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen, einfache Hilfs- und 2.047,00 € Reinigungsarbeiten (unterste Entgeltgruppe G A) Tätigkeiten, die einer Einweisung bedürfen, Kenntnisse / Fer- tigkeiten von größerem Umfang erfordern und unter Anweisung 2.19300 € verrichtet werden (z.B. Brotschneiden, Verpacken, Kantinenhil- fe, Magazinarbeiten) G B Tätigkeiten nach Anweisung, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch Einarbeitung erworben worden sind (z.B. 2.339,00 € Pförtner, Materialausgabe, Hilfsarbeiten im Labor, einfache Schreibarbeiten) G C Tätigkeiten einfacher Art nach Anweisung, deren Ausführun- gen ein Anlernen erfordert (z.B. Beifahrer, Werkstatthelfer, 2.485,00 € Verkaufshilfe) G D Angelernte Tätigkeiten mit möglicher Einflussnahme auf den Arbeitsablauf und Einsetzbarkeit auf verschiedenen Arbeits- 2.632,00 € plätzen (z.B. Bedienen von Maschinen, Verkaufsfahrer, Steno- typisten, Verkäufer) G E Angelernte Tätigkeiten mit Einflussnahme auf den Arbeitsab- lauf und Tätigkeiten, die besonderen Anforderungen entspre- 2.778,00 € chen (z.B. Bedienen einer Siloanlage, Rechnungsprüfung im Einkauf, erster Verkäufer) G F Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfor- dern (z.B. Bäcker, Konditor, Handwerker, Sachbearbeiter, Fili- 2.924,00 € alleiter, Operator) G G
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) je Monat Tätigkeiten, die über die Gruppe G hinausgehen, fachliche Selbstständigkeit sowie Spezialkenntnisse und -fertigkeiten 3.070,00 € voraussetzen (z.B. Anlagenführer an Backstraßen, Ofenführer, Personalsachbearbeiter) G H Tätigkeiten nach Gruppe H, die besondere Kenntnisse erfor- dern und mit Verantwortung verbunden sind (z.B. Gruppenfüh- 3.216,00 € rer, Laborant, Lebensmitteltechniker, Gruppenleiter im kauf- männischen Bereich) G I Tätigkeiten nach Gruppe I, die Spezialkenntnisse und Fähigkei- ten erfordern und/oder mit Aufsichtsaufgaben über mehrere 3.450,00 € Mitarbeiter verbunden sind (z.B. Meister/Schichtführer, Touren- leiter, Bezirksvertreter, Sachgebietsleiter Finanzen) G J Selbstständige Tätigkeiten, die besondere Fachqualifikationen erfordern und/oder mit umfangreicheren Aufsichtsaufgaben 3.743,00 € verbunden sind (z.B. Backmeister, Einkäufer, Programmierer) GK Schwierige selbstständige Tätigkeiten nach Gruppe K oder Tätigkeiten, die mit Führungsaufgaben über Fachgruppen und 4.240,00 € Teilentscheidungsbefugnissen verbunden sind (z.B. Bezirks- verkaufsleiter, Systemprogrammierer) G L Führungsaufgaben über Mitarbeiter der Gruppe L (oberste 4.825,00 € Entgeltgruppe G M) Urlaub 30 Arbeitstage Urlaubsgeld siehe Jahressonderzuwendung Anspruch auf die Jahressonderzuwendung entsteht nach einer Be- triebszugehörigkeit von elf vollen Monaten. Sie beträgt 100% eines Sonderzahlung tariflichen Monatsentgeltes und wird in zwei Teilen gezahlt mit der Maßgabe, dass bei Antritt des Urlaubs den Arbeitnehmern 50% der Jahressonderzuwendung zu zahlen sind. vermögenswirksame 13,00 €/Monat Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Chemische Industrie Arbeitgeberverband Nordostchemie e. V. Internet: www.nordostchemie.de Tarifvertragsparteien Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Hauptvorstand Internet: www.igbce.de gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit Berlin-West: 37,5 Stunden, Berlin-Ost: 32 bis 40 Stunden Höhe der Entgelte gültig in Berlin-West ab 01.10.2017, in Berlin-Ost ab 01.11.2017 je Monat West Ost Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, die eine kurze Ein- weisung erfordern und jederzeit durch andere Arbeitnehmer 2.547,00 € 2.522,00 € verrichtet werden können (über 18 Jahre) (unterste Entgelt- gruppe E 1) Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufspraxis 2.751,00 € 2.724,00 € von sechs bis zwölf Monaten erworben worden sind (über 18 Jahre) E 3 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine abgeschlos- sene zweijährige Berufsausbildung erworben worden sind und nach eingehenden Anweisungen ausgeführt werden (z. B. 2.802,00 € 2.774,00 € Chemiebetriebswerker, Chemielaborwerker, Elektroanlagenin- stallateur, Handelsfachpacker, gleichwertige Tätigkeiten in der Verwaltung) E 4 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, für die Kenntnisse je nach Jahren je nach Jahren und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine abgeschlos- zwischen zwischen sene mindestens dreijährige Berufsausbildung erworben wor- 2.955,00 € 2.926,00 € den sind (z. B. Kaufmann, Chemikant, Pharmakant, Techni- und und scher Zeichner, Fachkraft für Lagerwirtschaft, Prozessleitelek- 3.428,00 € 3.394,00 € troniker in den ersten zwei Jahren) E 6
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) je Monat West Ost Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, die über die Anforde- rungsmerkmale der Gruppe E 6 hinaus erweiterte Kenntnisse je nach Jahren je nach Jahren und Fertigkeiten voraussetzen und in der Regel nach allgemei- zwischen zwischen nen Anweisungen ausgeführt werden (z. B. Chemielaborant, 3.056,00 € 3.026,00 € IT-Systemelektroniker, IT-Systemkaufmann, Prozessleitelek- und und troniker; Assistenz- und Sekretariatstätigkeiten und kaufmänni- 3.606,00 € 3.571,00 € sche Sachbearbeitung gehobenen Schwierigkeitsgrades) E 7 Arbeitnehmer, die im Rahmen allgemeiner Anweisungen auf je nach Jahren je nach Jahren Teilgebieten oder in begrenztem Umfang selbstständig hoch- zwischen zwischen wertige kaufmännische oder technische Tätigkeiten verrichten, 3.387,00 € 3.355,00 € für die eine planmäßige Berufsausbildung vorausgesetzt wird und und (z. B. Zusatzausbildung zum Chemotechniker; schwierige 4.457,00 € 4.414,00 € kaufmännische Sachbearbeitung komplexer Vorgänge) E 10 Arbeitnehmer, die im Rahmen allgemeiner Richtlinien selbst- ständig kaufmännische Tätigkeiten verrichten, für die neben umfangreichen Berufserfahrungen Spezialwissen vorausge- 5.603,00 € 5.548,00 € setzt wird und bei denen entweder begrenzte Leitungsaufga- ben zu erfüllen sind oder Verantwortung für Teilgebiete zu tra- gen ist (oberste Entgeltgruppe E 13) Bei Neueinstellungen werden im ersten Beschäftigungsjahr 95% der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze gezahlt. Urlaub 30 Tage Urlaubsgeld 20,45 € je Urlaubstag Berlin-West: 95% eines tariflichen Monatsentgeltes Sonderzahlung Berlin-Ost: 65% eines tariflichen Monatsentgeltes vermögenswirksame Berlin-West: 478,57 €/Jahr Leistungen Berlin-Ost: 159,52 €/Jahr
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Dachdeckerhandwerk Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V. Tarifvertragsparteien Internet: www.dachdecker.de Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand Internet: www.igbau.de gewerbliche Arbeitnehmer und kaufmännische und technische An- persönl. Geltungsbereich gestellte Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden Höhe der Entgelte für gewerbliche Arbeitnehmer gültig ab 01.05.2017 je Stunde Vorarbeiter LG 6 20,79 € Dachdecker-Fachgeselle LG 5 19,89 € Dachdecker-Geselle LG 4 Ecklohn 18,08 € Dachdecker-Junggeselle LG 3 b) ab dem 13. – 24. Monat 17,18 € a) In den ersten 12 Monaten 16,27 € Dachdecker-Fachhelfer LG 2 15,37 € Dachdecker-Helfer LG 1 c) ab dem 16. Monat der Berufszugehörigkeit 14,46 € b) vom 7. – 15. Monat der Berufszugehörigkeit 13,56 € a) bis 6 Monate Berufszugehörigkeit 12,25 € ab 01.01.2017 12,25 Hinweis: Für nicht tarifgebundene Unternehmen gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (Arbeit - Mindestarbeitsbedingungen - Auswahl starten) ab 01.01.2017 in Höhe von 12,25 €/Std. und ab 01.01.2018 in Höhe von 12,20 €/ Std. ungelernt / gelernt 12,90 € ab 01.01.2019 13,20 €
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Höhe der Entgelte für Angestellte gültig ab 01.05.2017 kaufmännische Angestellte: je Monat mit vorwiegend schematischen Tätigkeiten ohne Berufsausbil- je nach Berufsjahr zwischen dung (unterste Beschäftigungsgruppe K1) 1.507,00 und 2.034,00 € mit zweijähriger Berufsausbildung als Bürogehilfe oder mindes- je nach Berufsjahr zwischen tens einjähriger Handelsschule, die vorwiegend einfache kauf- 2.179,00 und 2.612,00 € männische Tätigkeiten unter Anleitung ausüben K 2 mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung oder je nach Berufsjahr zwischen zweijähriger Handelsschule mit erfolgreichem Abschluss, die 2.639,00 und 3.370,00 € kaufmännische Tätigkeiten unter Anleitung ausüben K 3 mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung und je nach Berufsjahr zwischen mindestens dreijähriger kaufmännischer Tätigkeit, Angestellte, 3.830,00 und 4.420,00 € die selbstständig und verantwortlich arbeiten K 4 wie Beschäftigungsgruppe K 4 oder Angestellte mit einer ent- sprechenden betriebswirtschaftlichen Ausbildung, Angestellte, je nach Berufsjahr zwischen die verantwortungsvolle Tätigkeiten ausüben (oberste Beschäf- 4.713,00 und 5.006,00 € tigungsgruppe K 5) technische Angestellte: je Monat ohne Berufsausbildung, die vorwiegend schematische Tätigkei- je nach Berufsjahr zwischen ten oder einfache technische Arbeiten ausführen (unterste Be- 1.746,00 und 2.322,00 € schäftigungsgruppe T 1) mit nicht abgeschlossener Berufsausbildung im Dachdecker- handwerk oder gleichwertigen, durch Schule oder in der Praxis je nach Berufsjahr zwischen erworbenen Kenntnissen, die vorwiegend fachbezogene, ein- 2.902,00 € und 3.480,00 € fache technische oder zeichnerische Tätigkeiten ausüben T 2 mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung im Dachde- ckerhandwerk (bestandener Gesellenprüfung) und bis dreijäh- je nach Berufsjahr zwischen riger entsprechender Tätigkeit oder Techniker oder Angestellte 3.661,00 € und 4.101,00 € mit gleichwertigen Kenntnissen u. Fertigkeiten T 3 mit Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk, erfolgreich abge- schlossener Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk (Ge- je nach Berufsjahr zwischen sellenprüfung) und über dreijähriger entsprechender Tätigkeit 4.420,00 und 4.713,00 € oder Techniker mit einschlägiger, mehrjähriger Berufspraxis oder Ingenieur T 4 mit Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk oder Techniker oder Ingenieur mit einschlägiger mehrjähriger und vertiefter je nach Berufsjahr zwischen Berufspraxis, technische und kaufmännische Leitung (oberste 5.006,00 und 5.296,00 € Beschäftigungsgruppe T 5) Urlaub je nach Dauer der Gewerkzugehörigkeit zwischen 26 und 30 Ar- beitstagen Urlaubsgeld 25 % des Urlaubsentgeltes
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) gewerbliche Arbeitnehmer: 13. Monatseinkommen in Höhe des Fünfundfünzigfachen des effek- Sonderzahlung tiven Bruttodurchschnittsstundenlohnes Angestellte erhalten keine Sonderzahlung. vermögenswirksame 25,92 €/Monat Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Einzelhandel Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V. Internet: www.hbb-ev.de Tarifvertragsparteien Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V. Landesbezirk Berlin-Brandenburg Internet: www.verdi.de Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit Berlin-West: 37 Stunden, Berlin-Ost: 38 Stunden Höhe der Entgelte für kaufmännische Angestellte gültig ab 01.09.2017 (Erhöhung ab 01.07.2018) je Monat Angestellte mit einfachen Tätigkeiten, für die eine abgeschlos- je nach Tätigkeitsjahren sene Berufsausbildung nicht erforderlich ist (z.B. Hilfskräfte im zwischen Lager, Schreibkräfte, Verkaufshilfen) (unterste Entgeltgruppe 1.710,00 und 2.137,00 € K 1) Angestellte mit 2- oder 3jähriger kaufmännischer oder hand- je nach Berufsjahren werklicher Ausbildung (z.B. Einzelhandelskaufmann, Verkäu- zwischen fer, Tischler im Heimwerker- oder Möbelverkauf, Lohnbuchhal- 1.993,00 und 2.490,00 € ter) K 2 Angestellte, die qualifizierte Arbeiten selbstständig erledigen, für die besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten erforderlich je nach Tätigkeitsjahren sind (z.B. 1. Verkäufer, Leiter kleinerer Filialen, selbstständi- zwischen ger Buchhalter, Programmierer in Anfangsstellung, Schauwer- 2.281,00 und 2.994,00 € begestalter, Hausdetektiv) K 3 Angestellte mit selbstständiger Stellung im Rahmen allgemei- je nach Tätigkeitsjahren und ner Anweisung und mit voller Verantwortung (z.B. Leiter grö- Anzahl der Unterstellten ßerer Filialen, Verkaufsleiter für den Außendienst, Werkstatt- zwischen leiter, Programmierer, Hauptkassierer) K 4a 2.485,00 und 3.106,00 € je nach Tätigkeitsjahren und Angestellte in leitender Stellung mit voller Verantwortung Anzahl der Unterstellten (oberste Entgeltgruppe K 5a) zwischen 3.007,00 und 3.759,00 €
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Höhe der Entgelte für gewerbliche Arbeitnehmer gültig ab 01.09.2017 (Erhöhung ab 01.07.2018) je Stunde West Ost Arbeitnehmer für einfache schematische Arbeiten, die ohne Einarbeitung sofort verrichtet werden können (z.B. Raumpfle- 11,93 € 11,57 € ger) unterste Lohngruppe L 1 Arbeitnehmer für Arbeiten, die eine Einarbeitungszeit erfor- dern oder Arbeiten mit erschwerten körperlichen Belastungen 12,43 € 12,05 € oder erschwerten Umgebungseinflüssen (z.B. Hofarbeiter, Küchenhilfspersonal, Handelshilfsarbeiter) L 2 Arbeitnehmer für Arbeiten, die eine mindestens 3-monatige Einarbeitungszeit oder gewisse Fertigkeiten erfordern (z.B. 13,22 € 12,82 € Lagerarbeiter mit qualifizierteren Arbeiten, Personalpförtner) L3 Arbeitnehmer für Arbeiten, die eine mindestens 6-monatige Einarbeitungszeit oder gewisse Fertigkeiten erfordern (z.B. 14,29 € 13,86 € Kassenboten, Beifahrer, Tiefkühlarbeiter, Gabelstapelfahrer) L4 Arbeitnehmer für Arbeiten, die eine abgeschlossene Berufs- ausbildung voraussetzen (z.B. Betriebshandwerker, Bäcker, 15,53 € 15,06 € Schlosser, Änderungsschneider, Innendekorateure) L 5 Arbeitnehmer, die eine abgeschlossene Ausbildung im aus- zuübenden Beruf nachweisen können und Facharbeiten 18,71 € 18,14 € selbstständig ausführen (z.B. wie in L 5, Fernsehtechniker, Maßschneider) (oberste Lohngruppe L 6) Arbeitnehmer, die mit Warenverräum- und Auffülltätigkeiten beschäftigt werden. Dies sind einfache oder leichte Tätigkei- 10,18 € ten in Verkaufsräumen, Wiederherstellung der Warenträger durch Bestückung mit Ware. Mittelstandsklausel: In den östlichen Bezirken gilt: Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten (Aus- zubildende und Familienangehörige werden nicht mitgezählt) können um bis zu 6% geringere Tarifentgelte zahlen. In Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten kann ein bis zu 8% geringeres Tarif- entgelt gezahlt werden. Urlaub 36 Werktage 47% des jeweiligen tariflichen Entgeltanspruchs für das letzte tariflich vereinbarte Berufsjahr der Tarifgruppe K2, bezogen auf das derzeiti- Urlaubsgeld ge Tarifschema, am Stichtag 1. Januar des jeweiligen Kalenderjah- res in den östlichen, 50% in den westlichen Bezirken Berlins 57,5 % des Novemberentgeltes in den östlichen, 62,5% in den west- Sonderzahlung lichen Bezirken vermögenswirksame 13,29 €/Monat
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Leistungen Elektrohandwerk Landesinnungsverband der elektrotechnischen Handwerke Berlin / Brandenburg Tarifvertragsparteien Internet: www.eh-bb.de IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen/ CGM gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter) und kaufmännische und tech- persönl. Geltungsbereich nische Angestellte Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden Höhe der Entgelte gültig ab 01.01.2018 (Erhöhung zum 01.01.2019) je Stunde je Monat keine Berufsausbildung (un- 9,68 € 1.684,32 € terste Entgeltgruppe E 1) unmittelbar nach der Ausbil- 10,97 € 1.908,78 € dung E 3 mit Abschluss nach Einar- 11,61 € 2.020,14 € beitung E 4 Facharbeiter-Ecklohn E 6 12,90 € 2.244,60 € Meister, staatlich geprüfter Techniker mit Berufspraxis, 15,48 € 2.693,52 € Ingenieur ohne Berufspraxis E8 Meister und Ingenieure mit langjähriger Berufspraxis E 18,06 € 3.142,44 € 10 Tätigkeit als Betriebsleiter (oberste Entgeltgruppe E 21,93 € 3.815,82 € 12) Hinweise: Ab 01.01.2018 gilt ein allgemeinverbindliches Mindestentgelt (Arbeit - Mindestarbeitsbedin- gungen - Auswahl starten) in Höhe von 10,95 €/Std. Ab 01.01.2019 in Höhe von 11,40 € Tätigkeitsmerkmal der untersten Entgeltgruppe: keine berufsfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) im 1. u. 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 23 Arbeitstage ab 3. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 24 Arbeitstage Urlaub ab 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 25 Arbeitstage ab 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit: 26 Arbeitstage nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Urlaubsgeld in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit und der Entgeltgrup- pe nach mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit Sonderzahlung in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit und der Entgeltgrup- pe vermögenswirksame keine Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Entsorgungsunternehmen, private Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,Wasser-und Roh- stoffwirtschaft e.V. Internet: www.bde.org bzw. www.bde-berlin.de Tarifvertragsparteien Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e. V. Bundesvorstand Internet: www.verdi.de alle Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden Höhe der Entgelte gültig ab 01.01.2016 je Stunde je Monat Hilfstätigkeiten, die nach kurzer Einweisung ausge- führt werden können (Sor- 11,79 € 1.945,93 € tierkräfte, Reinigungskräfte, Boten) (unterste Entgelt- gruppe V 1) Tätigkeiten nach allgemei- ner Anweisung, für die Kenntnisse oder Fertigkei- ten erforderlich sind (Sor- 13,23 € 2.182,83 € tierkräfte nach drei Jahren in der Gruppe V 2, Pförtner, Datenerfassung) V 3 Tätigkeiten, die erhöhte Kenntnisse oder Fertigkei- ten mit Umsicht und Zuver- lässigkeit erfordern; eine einschlägige abgeschlosse- 14,65 € 2.417,31 € ne Berufsausbildung ohne Berufserfahrung erfüllt diese Voraussetzung auch V 5 (Eckvergütungsgruppe) wie V 5, aber mit mehrjähri- 15,72 € 2.593,77 € ger Berufserfahrung V 8 Leitungspersonal (oberste 23,22 € 3.831,44 € Entgeltgruppe) V 12 Für neu einzustellende Arbeitnehmer kann in den ersten drei Beschäftigungsjahren das Entgelt um bis zu 20% reduziert werden. Hinweis: Ab dem 1. Januar 2016 gibt es einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn (Arbeit - Mindestarbeitsbedingungen - Auswahl starten) in Höhe von 9,10 € pro Stunde
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) 30 Arbeitstage Beschäftigte, die zum 01.01.2009 oder später neu eingestellt wer- Urlaub den, erhalten im ersten Beschäftigungsjahr 25 Tage Erholungsur- laub (2. Jahr 26 Tage, 3. Jahr 27 Tage, 4. Jahr 28 Tage, 5. Jahr 29 Tage, ab 6. Jahr 30 Tage). Urlaubsgeld wird nicht gewährt 100% des Monatsentgeltes, das sich aus dem Durchschnitt der letzten vorausgegangenen 13 Wochen errechnet. Sonderzahlung Beschäftigte, die zum 01.01.2009 oder später neu eingestellt wer- den, erhalten 60% des Monatsentgeltes. vermögenswirksame 20,00 €/Monat Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Film und Fernsehen, technische Betriebe Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e. V. (VTFF) Internet: http://www.vtff.de/home_de.html Tarifvertragsparteien Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e. V. Bundesvorstand, Fachbereich Medien, Kunst u. Industrie Internet: www.verdi.de gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden Höhe der Entgelte gültig ab 01.01.2011 je Monat Kenntnisse und Fertigkeiten die eine Arbeitsunterweisung und nach Jahren in der Gruppe einige Übung erfordern unterste Entgeltgruppe (E 1) zw. 1.493,00 € u. 1.740,00 € Kenntnisse und Fertigkeiten durch schematisches Anlernen nach Jahren in der Gruppe über ein halbes Jahr hinaus(E 2) zw. 1.804,50 € u. 2.086,75 € Kenntnisse und Fertigkeiten die in der Regel über einen Zeit- nach Jahren in der Gruppe raum von einigen Jahren erworben werden. (E3) zw. 2.102,25 € u. 2.498,50 € Vertiefte Fachkenntnisse die in der Regel über einen Zeitraum nach Jahren in der Gruppe von einigen Jahren erworben werden. (E4) zw. 2.564,50 € u. 2.910,00 € Umfassende Fachkenntnisse mit mehrjähriger Beschäftigung nach Jahren in der Gruppe (E5) zw. 2.891,50 € u. 3.223,50 € Umfassende Fachkenntnisse, meist nicht nur auf einem Ge- biet, die eine mehrjährige auch theoretisch Beschäftigung er- 3.899,50 € fordern (E7) Urlaub 30 Arbeitstage Jährliche Zahlung eines Monatsentgeltes im November zusätzliches Entgelt sowie jährliche Zahlung von 320,25 € im Juni vermögenswirksame nur Berlin-West: 19,94 €/Monat Leistungen
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg – Kurzübersicht über tarifliche Arbeitsbedingungen im Land Berlin – Stand: Januar 2018 Hinweise zur Geltung von Tarifverträgen finden Sie unter anderem im Internet unter www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-2/tarifregister/. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters unter oben angegebener Telefonnummer. (s. Vorbemerkungen) Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. Internet: www.galabau.de Tarifvertragsparteien Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Bundesvorstand Internet: www.igbau.de gewerbliche Arbeitnehmer persönl. Geltungsbereich Verwendete Sammelbegriffe wie z. B. Arbeitnehmer sowie die Bezeichnungen für Berufsgruppen und Tätigkeiten gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden Höhe der Entgelte gültig ab 01.04.2017 je Stunde Neue Bundes- Berlin-West länder einschl. Berlin-Ost Arbeitnehmer für einfachste, schematische Arbeiten (unterste 9,65 € 9,65 € Lohngruppe LG 7.6) Arbeitnehmer für einfache Arbeiten (LG 7.5) 11,30 € 11,13 € Arbeitnehmer, die ständig angelernte, fachbezogene Arbeiten 13,75 € 13,54 € selbstständig verrichten (LG 7.1) Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleich- wertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, mit bis zu dreijähriger 13,75 € 13,54 € ununterbrochener Tätigkeit im Garten-, Landschafts- u. Sport- platzbau, die ständig fachbezogene Arbeiten unter Anleitung verrichten (LG 4.6) wie LG 4.6, aber nach drei Jahren (LG 4.5) 14,13 € 13,91 € Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleich- wertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, mit nach dreijähriger 14,87 € 14,64 € ununterbrochener Tätigkeit im Garten-, Landschafts- u. Sport- platzbau, die ständig fachbezogene Arbeiten selbstständig ver- richten. (LG 4.3) Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Gar- ten-, Landschafts- und Sportplatzbau bis zu 18-monatiger un- 14,13 € 13,91 € unterbrochener Tätigkeit als Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, Landschafts- u. Sportplatzbau (LG 4.2b) Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Gar- ten-, Landschafts- und Sportplatzbau nach 18-monatiger unun- 14,87 € 14,64 € terbrochener Tätigkeit als Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, Landschafts- u. Sportplatzbau (LG 4.2a) Ecklohn
Sie können auch lesen