Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
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Weitere Wege zu den Bausteinen BAUSTEINE SICHER ARBEITEN – GESUND BLEIBEN Medien und Praxishilfen (Internet) Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Einzelbausteine können Sie Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz ist nicht immer leicht lesbar und meist recht im PDF-Format unter „trocken“. Dennoch müssen die Inhalte in der Praxis umgesetzt werden. „Arbeitsschutz leben“ ist „www.bgbau.de/bausteine“ schließlich tägliche Aufgabe in den Betrieben. Dabei helfen die Bausteine. Hier finden Sie in kurzen, herunterladen. knapp gehaltenen Formulierungen das Wesentliche zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Die Bausteine sind folgenden Kapiteln zugeordnet: A. Allgemeines Bausteine-Applikation umfasst die organisatorischen Themen allgemeiner Art, wie sie in jedem Betrieb vorkommen. Bausteine als Applikation für B. Arbeitsmittel Smartphones. Siehe dazu beinhaltet Informationen zu Maschinen, Einrichtungen, Geräten und Werkzeugen, die im www.bgbau.de/medien-center. Hoch- und Tiefbau, bei den Ausbaugewerken und im Gebäudereiniger-Handwerk verwendet werden. Mit der Bausteine-Applikation C. Arbeitsverfahren für Ihr Smartphone haben erläutert sichere Verfahrensweisen. Sie alle Informationen der D. Gesundheitsschutz Bausteine immer mobil zur ergänzt die anderen Kapitel um die Themen der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Verfügung (Apple iOS; wie z. B. Lärm, Klima, schwere körperliche Belastungen, aber auch Stress. Besonders für das Impressum Google Android). Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen werden hier die wichtigsten Informationen zum Thema Gesundheitsschutz vermittelt. Herausgeber und Copyright: E. Persönliche Schutzausrüstungen Berufsgenossenschaft Die Bausteine bilden den Stand der Bauwirtschaft beschreibt die PSA, die dann erforderlich wird, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahren zum Zeitpunkt der Bearbeitung ab, weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen wirksam ausgeschlossen Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin dieser ist auf jedem Baustein werden können. www.bgbau.de vermerkt. F. Formulare Den aktuellsten Stand der Gestaltung und Abbildungen: Bausteine finden Sie im enthält Formulare für Beauftragungen und Anzeigen. H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH G. Grundlagen der BG Medien-Center der BG BAU unter Plaza de Rosalia 2 30449 Hannover (www.bgbau.de/Bausteine). informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. H. Tabellen Druck: beinhaltet neben den Schutzalterbestimmungen, Arbeitsraumbreiten in Leitungsgräben und LM DRUCK + MEDIEN GmbH Baugruben sowie Mindestlichtmaße in Rohrleitungen, die Tragfähigkeitstabellen für Obere Hommeswiese 16 57258 Freudenberg Anschlagketten und Chemiefaserbänder. Sofern die Bausteine Links zu externen Jeder Baustein behandelt dabei ein Thema zur Prävention. Wer mehr zu einem speziellen Bereich Internetseiten enthalten, ist die Berufs- wissen möchte, findet dazu unter „Weitere Informationen“ entsprechende Angaben. genossenschaft der Bauwirtschaft für den Inhalt dieser Webseiten nicht verantwortlich. Gender: Ihre © Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch Überarbeitete Auflage 07/2021 wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Abruf-Nr. 401 Form steht. 2 3
Vorschriften- und Regelwerk Inhalt Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. DGUV Vorschriften A Allgemeines Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Vorschriften legen Schutzziele fest und formulieren Forderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie sind rechtsverbindlich. DGUV Regeln 001 Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes 11 Bei den Regeln handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie beschreiben jeweils den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes und dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den Vorschriften. 002 Gefährdungsbeurteilungen 13 DGUV Informationen Koordination von beauftragten Fremdunternehmen und In den Informationen werden spezielle Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen, 003 bei Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen 15 Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Zielgruppen zusammengefasst. Staatliche Gesetze und Verordnungen 004 Organisation der Ersten Hilfe 17 Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Rettungsgeräte Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit; Arbeitsstättenverordnung: Verordnung über Arbeitsstätten; 005 Rettungstransportmittel 19 Betriebssicherheitsverordnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Verwendung von Arbeitsmitteln; Gefahrstoffverordnung: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, u.a. 006 Flucht- und Rettungsplan 21 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und 007 Prüfungen von Arbeitsmitteln 23 Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. 008 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 25 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die 021 Brandschutz 27 Verwendung von Arbeitsmitteln wieder. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 022 Arbeitsräume 29 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. 023 Bildschirmarbeitsplätze 31 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der Technik Arbeitsmedizin 024 Künstliche Beleuchtung auf Baustellen 33 und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder. 025 Sozialräume auf Baustellen 35 Gleichwertigkeitsklausel Die in diesen Bausteinen enthaltenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer 026 Verkehrswege auf Baustellen 37 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. 07/2021 4 5
D Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Gesundheitsschutz 028 Fußböden 39 Baustein-Nr. Baustein-Titel Werkstatt 029 Fahrzeuginstandhaltung 41 500 Gefährdung durch Lärm 65 Lärm 030 auf Baustellen und in Werkstätten/-hallen 43 501 Gefährdung durch Vibration 67 Gefahrstoffe 041 Kennzeichnung 45 502 Gefährdung durch Staub 69 Gefahrstoffe 042 Grundanforderungen/Maßnahmen 47 503 Gefährdung durch Biostoffe 71 062 Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten 49 504 Gefährdung durch chemische Stoffe 73 067 Kraftfahrzeugbetrieb 51 505 Gefährdung durch UV-Strahlung, Hitze und Kälte 75 070 Ladungssicherung 53 506 Gefährdung durch schwere körperliche Belastungen 77 071 Transport von Gefahrgütern in kleinen Mengen 55 507 Gefährdung durch körperliche Leistungsminderung 79 Führerscheinpflicht 072 bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr 57 508 Gefährdung durch Stress 81 509 Gefährdung durch Fehlernährung 83 B Arbeitsmittel 510 Gefährdung durch stoffgebundene Suchtmittel 85 Baustein-Nr. Baustein-Titel 511 Betriebliches Gesundheitsmanagement 87 202 Handwerkzeuge 59 512 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren 89 513 C Arbeitsverfahren Arbeitsmedizinische Vorsorge 91 Baustein-Nr. Baustein-Titel 514 Ergonomie 93 317 Mineralischer, quarzhaltiger Staub 61 480 Arbeiten am Wasser 63 6 7
E Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite PSA Baustein-Nr. Baustein-Titel 704 Bestellung von einer „zur Prüfung befähigten Person“ 123 600 Fußschutz 95 706 Checkliste für Nutzer von Gerüsten 125 601 Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz 97 602 Kopfschutz Industrieschutzhelme 99 G Grundlagen der BG Baustein-Nr. Baustein-Titel Atemschutz 603 Filtergeräte 101 800 Die gesetzliche Unfallversicherung 127 604 Schutzhandschuhe 103 Selbstverwaltung und Organisation der Berufsgenossenschaft 801 der Bauwirtschaft 129 605 Hautschutz 105 802 Versicherungsschutz 131 606 Schutzkleidung 107 803 Mitgliedschaft und Finanzierung 133 607 Augen- und Gesichtsschutz 109 Rehabilitation – Rehabilitationsmaßnahmen und finanzielle 804 Absicherung während der Rehabiliation 135 608 Knieschutz 111 805 Renten – Pflegegeld – Beihilfen – Abfindungen 137 609 Gehörschutz 113 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 806 Die Prävention 139 ASD der BG BAU – Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst 807 141 F Formulare 808 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 143 Baustein-Nr. Baustein-Titel Sicherheitsbeauftragte 700 Anzeige der Inbetriebnahme eines hochziehbaren Personenaufnahmemittels 115 809 (Bestellung/Aufgaben) 145 Beauftragung: Kranführer/in für ortsveränderliche Krane 701 gemäß § 29 UVV „Krane“ (DGUV Vorschrift 52) 117 Beauftragung: Fahrer/in von Gabelstaplern im 702 innerbetrieblichen Werkverkehr 119 703 Beauftragung: Erd- und Straßenbaumaschinenführer/in 121 8 9
H Tabellen Baustein-Nr. Baustein-Titel 900 Schutzalterbestimmungen 147 Anschlagseile – Fasereinlagen und Stahleinlagen 901 Tragfähigkeitstabellen 149 Anschlagketten Güteklasse 2 902 Tragfähigkeitstabellen 151 Anschlagketten Güteklasse 4 903 Tragfähigkeitstabellen 153 Anschlagketten Güteklasse 8 904 Tragfähigkeitstabellen 155 Chemiefaserhebebänder 905 Tragfähigkeitstabellen 157 Sicherheitsabstände von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen 908 auf Straßenbaustellen zum Verkehr 159 10
1) Betriebsärztliche Betreuung 2) Sicherheitstechnische Betreu- 3) Sicherheitsbeauftragte erfor- ung in allen Unternehmen ab 1 Organisation des betrieblichen in allen Unternehmen ab 1 Beschäftigten Wahlmöglichkeit: derlich entsprechend der Anzahl Beschäftigten Wahlmöglichkeit: der Versicherten Arbeitsschutzes A 001 a) Arbeitsmedizinisch-Sicher- heitstechnischer Dienst (ASD) a) Arbeitsmedizinisch-Sicher- heitstechnischer Dienst (ASD) bei 21 – 100 Versicherten = 1 101 – 200 Versicherten = 2 der BG BAU der BG BAU 201 – 350 Versicherten = 3 b) im Betrieb angestellter b) im Betrieb bestellte Fachkraft 351 – 500 Versicherten = 4 Betriebsarzt für Arbeitssicherheit 501 – 750 Versicherten = 5 Unternehmer c) extern beauftragter c) extern beauftragte Fachkraft 751 – 1000 Versicherten = 6 Betriebsarzt für Arbeitssicherheit sind zuständig insbesondere für > 1000 Versicherten = 7 die Organisation der Arbeits- Bei weniger als 11 Beschäftigten sicherheit und der Ersten Hilfe: bzw. weniger als 51 Beschäftig- • Durchführung der Gefährdungs- ten sind abweichende Regel- beurteilung, ungen möglich, z.B. Betreuung • Beschaffung der Sicherheits- durch Kompetenzzentrum bzw. einrichtungen, Teilnahme an alternativer • Auswahl der Mitarbeiter, Betreuungsform. Stabsverantwortung • Abgrenzung der Verantwortungs- Stabsverantwortung bereiche, Zusammensetzung des Abeitsschutzausschusses (für Betriebe mit >20 Beschäftigten) • Übertragung von Unternehmer- pflichten, Arbeitgeber oder • Bestellung von Fachkräften für sein Beauftragter Arbeitssicherheit, Sicherheits- Betriebsarzt1) beauftragten und Ersthelfern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit2) Betriebsarzt / Fachkraft für • beraten den Unternehmer hin- • Bildung eines Arbeitsschutz- • beraten den Unternehmer u.a. in Arbeitsmediziner Arbeitssicherheit sichtlich der arbeitsmedizinischen ausschusses, sicherheitstechnischen Fragen zu Aspekte von Anlagen und Einrich- • Unterweisung der Versicherten, Anlagen und Einrichtungen, tungen, Arbeitsmitteln, -stoffen, Arbeitsmitteln, -stoffen und -verfahren, Körperschutzmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsab- • Überwachung aller sicherheits- technischen und arbeitsmedizini- schen Maßnahmen, -verfahren, Körperschutzmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsab- ASA läufen, Arbeitsplatzwechsel und läufen und bei der Durchführung Arbeitsschutzausschuss • Koordinierung von Arbeiten, Beschäftigung Behinderter sowie der Gefährdungsbeurteilung, nach § 11 Arbeitssicherheits- Fragen der Psychologie, Physiolo- • Berücksichtigung SIGE-Plan und gesetz (ASiG) Hinweise des Koordinators nach • überprüfen Anlagen und gie, Ergonomie, Hygiene, Arbeits- Arbeitsmittel, Baustellenverordnung. rhythmus, Arbeitszeit, Organisa- tion der Ersten Hilfe und bei der • beobachten die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Un- Sicherheitsbeauftragte 2 Betriebsratmitglieder Durchführung der Gefährdungs- Aufsichtführende fallverhütung, teilen Maßnahmen beurteilung, sind in den Bereichen zuständig für zur Beseitigung von Mängeln mit • untersuchen, beurteilen und und untersuchen Ursachen von eventuell weitere beraten die Arbeitnehmer, • Einsatz der Mitarbeiter, Unfällen, • Durchführung von Fachleute • erfassen und werten die Unter- • informieren die Beschäftigten suchungsergebnisse aus, – Einzelmaßnahmen zur Sicherheit, über Unfall- und Gesundheits- – Aufsicht und Kontrollen, • achten bei Arbeitsstättenbegeh- gefahren und wirken auf sicheres ungen auf die Einhaltung des • Motivation zur Sicherheit, Verhalten aller im Betrieb Arbeits- und Gesundheitsschutzes. • Gefahrenabwehr im Einzelfall. Beschäftigten hin. Linienverantwortung AMS BAU AMS BAU umfasst einen Frage- Betriebsratsmitglieder Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragte3) Mit AMS BAU wird Betrieben bogen zur Bestandsaufnahme, Weitere Informationen: • achten auf Einhaltung der zum haben unterstützen eine Handlungsanleitung mit Arbeitssicherheitsgesetz der systematische Aufbau einer DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Schutz der Mitarbeiter erlassenen 11 Arbeitsschritten sowie Hand- • Vorschriften und Anweisungen • die unmittelbaren Vorgesetzten betrieblichen Arbeitsschutzorga- Prävention Arbeitsschutzbestimmungen und zu beachten, und die Mitarbeiter in allen Fragen lungshilfen (Dokumente) zur DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte nisation ermöglicht. UVVen, des Arbeitsschutzes, Umsetzung. und Fachkräfte für Arbeitssicherheit • persönliche Schutzausrüstungen Das branchenspezifische Kon- • beteiligen sich an Betriebsbesichti- Auf Wunsch des Unternehmers DGUV Regel 100-001 Grundsätze zu benutzen, • sie kontrollieren regelmäßig den zept basiert auf dem Nationalen bietet die BG BAU kostenfreie der Prävention gungen und Unfalluntersuchungen, Arbeitsbereich und motivieren die • Mängel zu beseitigen, sofern Leitfaden für Arbeitsschutz- www.bgbau.de/ams-bau • nehmen an Sitzungen des Ar- dieses nicht möglich ist, diese zu Arbeitskollegen. Unterstützung an in Form von Chefsache Abr.Nr. 610 beitsschutzausschusses teil. managementsysteme (NLF). melden. − Beratung bei der Einführung, Der Sicherheitsbeuaftragte − Begutachtung des Systems. Abr.Nr. 619 07/2021 11 12
Mögliche Gefährdungen 2 Gefährdungsbeurteilungen Mechanische Elektrische Schall Schwingungen Gefahrstoffe Brand/Explosion A 002 Gefährdungen Gefährdungen Absturz Stromschlag Lärm Hand-Arm- Asbestfasern bei Verwendung stolpern, gefährliche Schwingung, Lösemittel von Flüssiggas rutschen, Körperströme z.B. durch Ab- Funkenflug, z.B. bruchhammer Isocyanate stürzen elektrostatische bei Schweiss- Ganzkörper- Säuren, Laugen arbeiten Gefährdungsbeurteilung – Vorgehensweise (Handlungsschritte) 1 erfasst/getroffen Aufladungen werden Schwingung, PAK, PCB Staubexplosionen z.B. bei Benzol unkontrolliert Fahrerplätzen Festlegen und bewegte Teile (Stapler u.a.) Dieselmotor- Abgrenzen der Arbeits- umstürzende/ Emissionen bereiche und Tätigkeiten kippende Teile .... schneiden in Form von Wirksamkeit der stechen – Flüssigkeiten Gefährdungen Schutzmaßnahmen über- – Gasen ermitteln prüfen, ggf. anpassen – Dämpfen ZIEL: – Stäuben Sicheres und gesundheitsgerechtes Biologische Körperliche Klima Strahlung Psychische Organisation Festgelegte Schutz- Arbeiten Gefährdungen Arbeitsstoffe Überlastungen Belastungen maßnahmen durch- beurteilen, Risiken Infektionen Heben und Hitze Elektromagne- Überforderung Arbeitsablauf und umsetzen bewerten durch Keime, Tragen • Kälte tische Felder, Unterforderung Arbeitszeit z.B. bei Kanal- • Zwangs- z.B. Nähe zu arbeiten, • Zugluft Funkmasten Stress Qualifikation Geeignete Schutzmaß- haltungen nahmen auswählen Krankenhaus- • Luftfeuchtigkeit Infrarot-/UV- Soziale Unterweisung und festlegen reinigung (Niederschläge) Strahlung, Beziehungen, Verantwortung • Ozon z.B. Sonnen- z.B. Mobbing Infektion durch einstrahlung, Viren, z.B. durch Sonstige Lichtbogen Nichteinhaltung Gefährdungen und Tätigkeit, z.B. Mauer- beim Schweißen Gefährdungen Durchführung von Hygiene- arbeiten, Erdbauarbeiten, regeln Laserstrahlung Arbeiten in Die Beurteilung von Gefähr- Reinigungsarbeiten. Bei gleichartigen Tätigkeiten z.B. bei der Über- und Unter- dungen durch Abschätzen und Beurteilen der Gefährdungen, oder Arbeitsplätzen (z.B. in Vermessung druck, in feuchtem Bewerten ist die Voraussetzung z.B. Absturz, Verschüttet werden, Werkstatt, Büro) nur eine Tätig- Milieu, mit heißen für wirksame und betriebs- durch Abschätzen und Bewerten keit bzw. einen Arbeitsplatz Medien/Ober- bezogene Arbeitsschutzmaß- des Risikos anhand vorgegebener musterhaft beurteilen. flächen u.a. nahmen. Sie ist Pflicht für jeden Schutzziele, z.B. in Vorschriften Bei wechselnden Arbeitsbe- Unternehmer. und Regeln, bzw. nach Ermitt- dingungen und Arbeitsabläufen Unterweisungen müssen Handlungshilfen der BG BAU lung mit geeigneten Methoden. (z.B. auf einer Baustelle) die Dokumentation Vorgehensweise 1 Geeignete Schutzmaßnahmen musterhafte Anwendung prüfen erforderlichenfalls wiederholt zur Gefährdungsbeurteilung ver- auswählen und festlegen, wo und ggf. weitere Gefährdungen werden, mindestens aber einmal Ergebnis der Gefährdungs- wenden, auf Datenträger oder Festlegen/Abgrenzen der zu jährlich erfolgen; sie muss beurteilung, festgelegte Schutz- online. erforderlich/notwendig, z.B. für die jeweilige Baustelle ermit- untersuchenden Arbeitsbe- dokumentiert werden. maßnahmen und Überprüfung Seitenschutz, Verbau, PSA. teln und beurteilen. reiche, z.B. Betriebsorganisa- schriftlich dokumentieren. Festgelegte Schutzmaßnahmen Unterweisung der Beschäftig- tion, Objekt, Baustelle, Werk- Wiederholung im Arbeitsbereich durch- und ten über Sicherheit und Gesund- statt, und der dort auszuführen- heitsschutz bei der Arbeit, insbe- Unterstützung umsetzen, z.B. Anbringen des bei Änderungen im Betriebs- den Tätigkeiten. sondere über die mit Ihrer Arbeit Sicherheitsfachkraft, Betriebs- Seitenschutzes, Einbau von ablauf, Ermitteln von Gefährdungen 2 verbundenen Gefährdungen und arzt, Sicherheitsbeauftragten Grabenverbauelementen, bei neuen Arbeitsverfahren, − objekt-/baustellenunabhängig, Bestimmen des Verantwort- Maßnahmen zu ihrer Verhütung, und/oder Betriebsrat bei der nach Unfällen und Beinahe- Weitere Informationen: z.B. Einsatz nicht regelmäßig lichen, Benutzen der persön- auf Grundlage der Gefährdungs- Durchführung der Gefährdungs- Gefahrstoffverordnung unfällen. geprüfter elektrischer Betriebs- lichen Schutzausrüstungen. beurteilung und entsprechend beurteilung hinzuziehen. DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der mittel, unzureichende Unter- Wirksamkeit der Schutzmaß- den Betriebsanweisungen. Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten weisung der Beschäftigten, nahmen im Arbeitsbereich über- SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel − objekt-/baustellenspezifisch prüfen und ggf. anpassen. DGUV Regel 100-001 Grundsätze der (systematisch) nach Gewerken Prävention 07/2021 13 14
Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen Koordination bei räumlicher und Zusammenarbeit und gegenseitige von beauftragten Fremdunternehmen und bei A 003 zeitlicher Nähe Abstimmung der Schutzmaßnahmen Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen bei gegenseitiger Bestimmung einer Person, die die Gefährdung Arbeiten aufeinander abstimmt bei besonderen Ausstattung der Person mit Weisungs- Gefährdungen Betriebsspezifische Gefahren −Schweißarbeiten in brandge- Gefahren befugnis können z.B. sein: fährdeten Bereichen, z.B. Werden Arbeiten auf Baustellen Arbeiten an Gasleitungen, −Absturzgefahren, oder in Betrieben an Fremdunter- −Gefahren aus Tätigkeiten −Arbeiten in umschlossenen Aufsichtführender Person, die die Arbeiten Zusätzliche Hinweise zur nehmen vergeben, kann es zu mit Gefahrstoffen und/oder Räumen von abwassertechni- Aufsichtführenden bestellen. aufeinander abstimmt Koordination nach neuen oder veränderten Gefähr- Biostoffen, schen Anlagen (Absturzgefahr, Baustellenverordnung Dieser benötigt Kenntnisse Abstimmen, ob gegenseitige dungen kommen. −Brand- und Explosions- Gefahren durch Stoffe oder und Erfahrungen Gefährdungen entstehen und Unabhängig von der Bestel- Fremdunternehmen sind tätig Sauerstoffmangel), gefahren, −über die technische Durch- eine Person bestimmen, die die lung einer Person, die die Arbei- bei Bau-, Instandhaltungs- oder −Infektionsgefahr bei Reini- −Abbrucharbeiten, Arbeiten koordiniert. führung der erforderlichen ten aufeinander abstimmt, trägt Reinigungsarbeiten in gungs-, Kanalarbeiten, −Aufgrabungen im Bereich von Bei besonderen Gefahren die Arbeiten, auch der Bauherr Verantwortung −Produktionsanlagen, −Gefahren auf Grund herab- bestehenden Leitungen, −über den Umgang mit den Person mit Weisungsbefugnis für Sicherheit und Gesundheits- −Verkehrsbetrieben, fallender Lasten bei Kran- −Befahren von Silos oder Behäl- verwendeten Gefahr- oder ausstatten. schutz auf seiner Baustelle. Sind −Krankenhäusern oder betrieb (z.B. Baustelle, Werft), tern (gesundheitsschädliche Biostoffen. −Besondere Gefahren können mehrere Unternehmen gleich- Laboratorien. −Gefahren durch innerbetrieb- Gase, Sauerstoffmangel), Der Aufsichtführende muss z.B. entstehen zeitig oder nacheinander auf Fremdunternehmer können lichen Verkehr (z.B. Tunnelbau, −Arbeiten in Strahlenbereichen, Kenntnisse haben −für nachfolgende Gewerke, seiner Baustelle tätig, hat der auch Subunternehmer sein. Chemiewerk). Laboratorien, elektrischen −über die betriebsinterne weil bei Montagearbeiten Bauherr deshalb einen Koordi- Schalträumen, Organisation, ursprünglich vorhandene nator nach Baustellenverord- Unterstützung bei der Tätigkeiten mit besonderen −Arbeiten gemäß Biostoff- −über die Arbeitsmethoden, Abdeckungen und Absturzsi- nung zu bestellen. Gefährdungsbeurteilung Gefahren Verordnung. mögliche Gefahren, anzuwen- cherungen entfernt wurden, Damit entfällt aber nicht grund- dende Schutzmaßnahmen so- −durch herabfallende Gegen- sätzlich die Verpflichtung für die Bei der Erteilung von Aufträgen Bei Fremdunternehmen dafür wie einschlägige Vorschriften stände, wenn Arbeiten über- beteiligten Unternehmen, eine an ein Fremdunternehmen die- sorgen, dass Tätigkeiten mit Person aus ihrem Kreis, welche und technische Regeln. einander durchgeführt wer- ses bei der Gefährdungsbeurtei- besonderen Gefahren durch die Arbeiten untereinander ab- den und kein Schutzdach lung bezüglich der betriebsspe- Aufsichtführende überwacht stimmt, zu bestellen. Unterweisung vorhanden ist, zifischen Gefahren unterstützen. werden. Dies können z.B. sein: −Seitens der zusammenarbei- Sich vergewissern, dass −bei Schweißarbeiten im Bereich von Isolierarbeiten, tenden Unternehmen prüfen, Einsatz eines Fremdunternehmens Beschäftigte des Fremdunter- ob über den Koordinator nach nehmens angemessene Unter- −durch Schweißarbeiten benachbart zu Arbeiten mit Baustellenverordnung hinaus Aufgaben und Maßnahmen des Aufgaben und Maßnahmen des weisung erhalten haben. noch eine Person bestimmt auftraggebenden Unternehmens auftragnehmenden Unternehmens Lösemitteln, −bei Reinigungs- und Repara- werden muss, die die Arbeiten Sicherheitstechnischen Standard des Fremdunter- Allgemeine Informationen zum Objekt/zur Baustelle Zusammenarbeit aufeinander abstimmt. turarbeiten an Maschinen bei nehmens bewerten bzw. besprechen und Informa- beim Auftraggeber einholen (z.B. Ansprechpartner, verschiedener Unternehmen gleichzeitiger Produktion, tionen zum Objekt/zur Baustelle weitergeben Festlegungen aus Baustellen-Ordnung, SiGe-Plan, Werden verschiedene Unter- −bei Erdarbeiten in der Nutzung Erster-Hilfe-Einrichtungen usw.) nehmen (auch ohne gegen- Nähe von Gerüsten durch Gemeinsame Orts-/Objektbegehung durchführen seitiges Vertragsverhältnis) Unterhöhlen der Gerüstauf- Mitarbeiter des Fremdunternehmens zu spezifischen Die jeweiligen Verantwortungsbereiche festlegen gleichzeitig an einem Arbeits- stellung, Gefahren der Baustelle/des Betriebes sicherheits- platz tätig, kann es zu gegen- −durch Aufenthalt von technisch einweisen seitigen Gefährdungen kommen. Personen im Fahrweg des Gegenseitige Gefährdungen ermitteln Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei auch −Hinsichtlich Arbeitssicherheit LKW-Verkehrs bei beengten gegenseitige Gefährdungen ermitteln und Gesundheitsschutz zu- Verhältnissen im Tunnelbau, Fremdunternehmen bei deren Gefährdungs- sammenarbeiten, beurteilung unterstützen −für benachbarte Gewerke, −gegenseitig über Schnittstellen weil beim Lastentransport Bei gegenseitigen Gefährdungen Schutzmaßnahmen Eigene Schutzmaßnahmen auswählen und informieren, kraftschlüssige Lastauf- Weitere Informationen: auswählen und festlegen festlegen −abstimmen der Schutzmaß- nahmemittel verwendet Arbeitsschutzgesetz Bei gegenseitigen Gefährdungen: Person zur Abstimmung beauftragen und bekannt geben Baustellenverordnung nahmen für die eigenen werden. DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Bei besonderen Gefahren: Aufsichtführenden benennen und bekannt geben Beschäftigten. Prävention Eigene Mitarbeiter unterweisen DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Maßnahmen kontrollieren Prävention 07/2021 15 16
− Warten auf Rückfragen! Notruf Erste-Hilfe-Container so auf- Erste-Hilfe-Raum/-Container nicht von sich aus beenden, stellen, dass die Erreichbarkeit ausreichend Organisation der Ersten Hilfe sondern warten, bis das sichergestellt und der Weiter- − beleuchten, A 004 Gespräch von der Rettungs- leitstelle beendet wurde. transport des Verletzten gewähr- leistet ist. − belüften, − mit fließendem Kalt- und Lage des Raumes/Containers Warmwasser und Telefon Zusätzliche Hinweise für so wählen, dass Gefährdungen vorsehen. Dienstleistungsarbeiten durch Lärm, Stäube, Vibration, Für Erste-Hilfe-Raum/-Contai- Prüfen, ob beim Auftraggeber Gase oder Dämpfe weitgehend ner in Abhängigkeit von der vorhandene Mittel und Einrich- ausgeschlossen sind. Gefährdungsbeurteilung tungen zur Ersten Hilfe benutzt Größe des − geeignetes Inventar, werden können. − Erste-Hilfe-Raumes mind. − Mittel zur Ersten Hilfe und 20 m2 Grundfläche, Pflegematerial, Zusätzliche Hinweise zum − Erste-Hilfe-Containers mind. − geeignete Rettungsgeräte und Erste-Hilfe-Raum/-Container 12,5 m2 Grundfläche. Rettungstransportmittel bereit- halten. Bei mehr als 50 Beschäftigen Erste-Hilfe-Raum/-Container Erste-Hilfe-Raum/-Container (einschließlich Subunterneh- mit Vorraum bzw. Windfang und mit Rettungszeichen E003 „Erste mer) auf einer Baustelle einen Sichtschutz gegen Einblick von Hilfe“ kennzeichnen. Erste-Hilfe-Raum/-Container zur außen ausstatten. Verfügung stellen. Erforderliches Personal und Material: Bei einer Anzahl der Beschäftigten: 1 - 10 11 21 31 41 51 101 251 301 601 Melde-Einrichtungen (Telefon, Funk), Aushang „Erste Hilfe“, Meldeblock sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung Rettungstransportmittel und -geräte auf Baustellen: Erste-Hilfe-Raum/ -Container Kleiner Verbandkasten* (z.B. DIN 13157) 1 − Erste-Hilfe-Material (z.B. Vorhanden bzw. bekannt sein Gefährdungen Großer Verbandkasten* 1) (z.B. DIN 13169) 1 1 1 1 2 3 6 7 13 Verbandmaterial, Hilfsmittel, müssen allen Beschäftigten: Durch fehlende Organisation Rettungsdecke sowie gemäß − der Alarmplan (u.U. nur Ersthelfer 2) 1 1 2 3 4 5 10 25 30 60 der Ersten Hilfe sind Maßnah- Gefährdungsbeurteilung erfor- Fernsprechanschluss mit Betriebssanitäter 3) men zur Ersten Hilfe und die Be- derliche medizinische Geräte Notrufnummer), in Verarbeitungsbetrieben / (abweichend in Verwaltungs- und Handelsbetrieben): wältigung von Notfallsituationen und Arzneimittel), − Flucht- und Rettungswege, nicht ausreichend oder gar nicht − Erste-Hilfe-Räume, in denen Erste-Hilfe-Raum 4) − Namen und Aufenthaltsort bzw. zu gewährleisten. Erste Hilfe geleistet oder die Funktelefonnummer der Erst- kleiner Verbandkasten* (z.B. DIN 13157) 1 1 (1) (1) (1) ärztliche Erstversorgung helfer bzw. Betriebssanitäter, großer Verbandkasten* 1) (z.B. DIN 13169) 1 1 1 1 2 (1) 3(1) 4(2) 7(3) Allgemeines durchgeführt wird, − Standorte der Verbandkästen, Ersthelfer 2) 1 1 2 (1) 3 (2) 4 (2) 5 (3) 10 (5) 25(13) 30(15) 60(30) Zur Organisation der Ersten − Rettungsgeräte (z.B. Atem- Rettungstransportmittel, Hilfe gehören sachliche, perso- geräte, Schneidgeräte, Abseil- Rettungsgeräte und des Betriebssanitäter 5) nelle und informative Vorausset- geräte), Erste-Hilfe-Raumes, zungen, eine Beratung durch − Rettungstransportmittel − Aushang „Anleitung zur Ersten * Nach Benutzung wieder auffüllen (routinemäßig vorsehen!). den Betriebsarzt wird empfohlen. (z.B. Krankentrage, Rettungs- Hilfe“ mit Rufnummer 112. 1) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten. Weitere Informationen: Arbeitsstättenverordnung tücher), Angegeben werden müssen 2) Ein Ersthelfer ist erst ab 2 Beschäftigten erforderlich. DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Schutzmaßnahmen − Ersthelfer mit der Grundaus- bei einem Notruf (Tel. 112): 3) Von der Bestellung kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft Prävention bildung von 9 Unterrichtsein- − Wo ist der Unfallort? (Ort, abgesehen werden. ASR A 4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel Unter Berücksichtigung der 4) Nur bei besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren. und Einrichtungen zur Ersten Hilfe nachfolgenden Tabelle müssen heiten, Fortbildung in regelmä- Straße, Hausnummer). DGUV Information 204-006 Anleitung 5) Nur wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle Sanitätspersonal erfordern. folgende Mittel und Einrich- ßigen Abständen von 2 Jahren − Was ist geschehen (Brand- zur Ersten Hilfe ( ) Zahlen in Klammern gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe tungen zur Ersten Hilfe sowie mit 9 Unterrichtseinheiten, unglück, Elektrounfall u.a.)? DGUV Information 204-022 Erste Hilfe im Betrieb Personen vorhanden sein: − Betriebssanitäter, die an der − Wie viele Erkrankte/Verletzte? DGUV Information 204-001 Erste Hilfe Grundausbildung und dem − Welche Erkrankungen/Ver- (Plakat) − Meldeeinrichtungen, über die Aufbaulehrgang für den letzungen (Atemstillstand, DGUV -Information 204-021 Melde- Hilfe herbeigerufen werden block, Dokumentation der Erste-Hilfe- betrieblichen Sanitätsdienst starke Blutung u.a.)? kann (z.B. Telefon, Funk), Leistungen teilgenommen haben. 07/2021 17 18
3 5 Rettungsgeräte Rettungstransportmittel A 005 1 2 Rettungsboote und Die Benutzer von Rettungs- 4 Rettungsringe 4 westen sind über Tragepflicht, Die zur Verfügung gestellten Verwendung bei Arbeiten am, Funktion und Gebrauch der Geräte, Ausrüstungen und Ein- auf oder über dem Wasser, Rettungswesten zu unterweisen. richtungen sind vor der Benut- z.B. Flüsse und Seen. Gebrauchsdauer der Rettungs- zung auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen und mindestens jähr- Bei stark strömenden Gewäs- westen von Einsatzbedingungen lich durch einen Sachkundigen sern (v > 3,0 m/sec.) müssen entsprechend der Herstelleran- zu überprüfen. Rettungsboote mit Motorantrieb gaben abhängig. ausgerüstet sein. Jährliche Überprüfung der Schutzmaßnahmen Rettungsringe deutlich sicht- Einsatzbereitschaft durch sach- bar und leicht zugänglich in kundige Person durchführen Rettungskörbe, Tragewannen, Arbeitsplatznähe bereithalten. lassen. Rettungsschlaufen 1 Dokumentation der Über- Verwendung bei schwer zu- Abseilgeräte, Rettungs- Rettungswesten 5 prüfung im Prüfbuch. gänglichen Arbeitsplätzen, hubgeräte 3 Müssen über eine Einrichtung Verwendung in Verbindung mit verfügen, die im Bedarfsfall die z.B. bei Türmen, Schornsteinen oder Schächten. Auffang-/Rettungsgurten oder Weste mit einem Gas automa- Rettungsschlaufen zur Rettung tisch aufbläst. Atemschutz 2 aus der Gefahr bei turmartigen Feststoffwesten dürfen nicht Z.B. Fluchtmasken zur Selbst- Bauwerken (Türmen, Schorn- eingesetzt werden. Gefährdungen Allgemeines rettung, wenn bei der Durchfüh- steinen usw.) und bei Arbeiten An der Verwendungsstelle von Die Rettung in Not geratener Der Unternehmer hat je nach rung von Arbeiten mit dem Auf- in Behältern und engen Räumen Rettungswesten sind Reserve- treten gefährlicher Stoffe in der Weitere Informationen: Personen ist gefährdet, wenn Art des Bauvorhabens und der (Silos, Schächten usw.). Befesti- sets zur Wiederbereitmachung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Rettungsverfahren nicht geübt auszuführenden Arbeit Rettungs- Atmosphäre gerechnet werden gung nur an tragfähigen Bau- vorzuhalten. Prävention werden bzw. Rettungsgeräte geräte und -einrichtungen bereit- muss, beispielsweise in oder an teilen oder geeigneten Anschlag- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten nicht verfügbar sind. zustellen. chemischen Anlagen und Appa- einrichtungen vornehmen. DGUV Regel 112-201 Benutzung von raturen. Fluchtmaske mit ABEK- persönlichen Schutzausrüstungen zum Die Beschäftigten sind in der Retten gegen Ertrinken Benutzung von Rettungsgeräten Filtern ausgerüstet vorhalten. DGUV Regel 112-190 Benutzung von und -transportmitteln im Rahmen Atemschutzgeräten DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen von Übungen besonders zu und Tiefen mit persönlichen Absturz- unterweisen. schutzausrüstungen DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel 07/2021 19 20
Sicherheitsmarkierungen Zusätzliche Hinweise zum Auf Baustellen Sicherheits- und Gesund- Hindernisse und Gefahrstellen deutlich erkennbar und dauer- Flucht- und Rettungsplan Flucht- und Rettungsplan vorsehen, wenn Fluchtwege In Arbeitsstätten heitsschutzkennzeichnung, A 006 haft kennzeichnen. Gelb-schwarze Streifen: Flucht- und Rettungsplan nicht erkennbar ins Freie oder in gesicherte Bereiche führen vorsehen oder deren Verlauf sich während Flucht- und Rettungsplan für dauerhafte Hindernisse und Gefahrstellen. − bei unübersichtlicher Flucht- der Baumaßnahme wesentlich wegführung, ändert oder unübersichtlich ist. Für ständige Gebote, Warnun- Handzeichen − mit Publikumsverkehr, Flucht- und Rettungsplan ggf. Gefährdungen gen, Verbote oder Hinweise Handzeichen eindeutig und − in Bereichen mit erhöhter mit Baustelleneinrichtungsplä- Fehlende Informationen Sicherheitszeichen als Schilder, nen oder Baustellenordnungen leicht erkennbar einsetzen. Gefährdung, z.B. explosions- können zu Desorientierung und Aufkleber oder aufgemalte Einweiser mit retroreflektieren- Rot-weiße Streifen: oder brandgefährdete Anlagen verbinden und an zentraler Fehlverhalten führen. Kennzeichnung verwenden. für zeitlich begrenzte Hinder- oder Stofffreisetzung. Stelle aushängen. den Erkennungszeichen, z.B. Bei zeitlich begrenzten nisse und Gefahrstellen. Auf Grundlage des Planes Bei komplexen und unüber- Westen, Manschetten, Schutz- Allgemeines risikoreichen Tätigkeiten, (z.B. helmen ausstatten. Räumungsübungen durch- sichtlichen Baustellen geschoss- Sicherheits- und Gesundheits- Anschlagen von Lasten) Einweiser in die Bedeutung führen. oder abschnittsbezogene Flucht- schutzkennzeichnung kann Anweisungen per Handzeichen und den Umgang mit Hand- und Rettungspläne aushängen. mit einem Sicherheitszeichen, oder mit verbaler Kommunika- zeichen gesondert unterweisen. Hinweise des Koordinators einer Farbe, einem Leucht- oder tion vornehmen. nach Baustellenverordnung Beschäftigte über die Bedeu- Beispiel: Halt Gefahr! beachten. Schallzeichen, verbaler Kommu- nikation oder mit einem Hand- tung der eingesetzten Sicher- Im Tunnelbau, Turm- und zeichen erfolgen. heits- und Gesundheitsschutz- Schornsteinbau oder Arbeiten kennzeichen informieren. in Druckluft und Caissonbau Wirksamkeit der Kennzeich- zusätzlich prüfen, ob weitere Schutzmaßnahmen nungen regelmäßig kontrollie- Alarmpläne, Brandschutzord- Kennzeichnungsarten entspre- ren, v.a. bei Leucht- oder Schall- nungen oder Evakuierungspläne chend dem Ergebnis der Gefähr- zeichen, langnachleuchtenden erforderlich sind. dungsbeurteilung festlegen. Materialien, Lautsprechern. Darstellung Flucht- und Rettungspläne mit eindeutigen Anweisungen zum Geometrische Bedeutung Sicherheits- Anwendungsbeispiele Verhalten im Gefahr- oder Kata- Beispiel Form farbe strophenfall darstellen. Flucht-und Rettungsplan im – Zutritt für Unbefugte verboten Maßstab 1:100 farbig anlegen. Sicherheitszeichen nach DIN Verbot Rot – Kein Trinkwasser – Berühren verboten EN ISO 7010 und DIN 4844-2 Kreis mit Diagonalbalken aufnehmen. Folgendes grafisch darstellen: – Gehörschutz benutzen − Gebäudegrundriss oder Teile Gebot Blau – Schutzkleidung benutzen davon, – Hände waschen − Verlauf der Fluchtwege, Kreis − Lage der Ersten-Hilfe – Warnung vor elektrischer Einrichtungen, Spannung − Lage der Brandschutz- Warnung Gelb – Warnung vor heißer Oberfläche einrichtungen, Gleichseitiges Dreieck – Warnung vor Biogefährdung − Lage der Sammelstellen, − Standort des Betrachters. – Erste Hilfe Gefahr- Grün – Notausgang Weitere Informationen: losigkeit – Sammelstelle Arbeitsstättenverordnung Quadrat DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention – Feuerlöscher ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheits- – Brandmeldetelefon schutzkennzeichnung Brandschutz Rot ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, – Mittel und Geräte zur Flucht- und Rettungsplan Quadrat Brandbekämpfung DGUV Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 07/2021 21 22
Prüfgegenstände Prüfende Person vor erster Prüfende Person für die Prüfungen Inbetriebnahme, bei Änderungen jährliche Prüfung von Arbeitsmitteln A 007 Anschlagmittel Zur Prüfung befähigte Person Zur Prüfung befähigte Person Erdbaumaschinen Zur Prüfung befähigte Person Zur Prüfung befähigte Person Seite 1 Rammen, Bohrgeräte Zur Prüfung befähigte Person Zur Prüfung befähigte Person 5 12:42 Uhr 16.06.201 15_BGBAU UNDEN Pru?fBaum asch_6-20 EBSST Tief- und Straßenbaumaschinen Zur Prüfung befähigte Person Zur Prüfung befähigte Person i4_Kartei karte_ BETRI Prüfung g: te 1 letzte Prüfun Uhr Sei 5 12:42 BGBAU 16.06.201 inen des Tiefba us - Datum: DEN Turmdrehkrane Prüfsachverständiger Zur Prüfung befähigte Person, SSTUN h_6-2015_ masch - von Bau ?fBaumasc jetzige PrüB E T R I E B fung: karte_Pru i4_Kartei Baujahr: alle 4 Jahre Prüfsachverständiger Typ: PrüfunndesgTiefbaus - Datum: letzte Prüfung: umerm Datzu : itteln. Es wird n. anschließend im 14. und 16. Geräteart: : Baumasch ine eitsmittel ktion g:zu überprüfe Inventar-Nr. - von gen der Arb gsgemäße FunPrü ten her Prüfun ung genann fun Hersteller : erforderlic Baujahr:d und ordnun g und Fristen lständigkeit, Zustan Betriebssicherhe um: jetz ige itsverordn Betriebsjahr, dann jährlich. Fabrik-Nr. : eitgeber Art , Um fan Typ : rlich auf hat der Arb destens einmal jäh ung der Fristen dür Vol fen die in der Prüfung Dat l behoben wird BETRIEBSSTUNDEN Abs. 6artBetrSichV e min tleg werden. g Mange itteln.-Es letzte Prüfung: Nach § 3Ger : ten Bauteil 1. Bei der Fes nicht überschritten in Ordnunmitteldes - von Baumaschinen Tiefbaus zu erm (Datum) rprüfen. die genann he auch TRBS 120 äte empfohlen, Prüffris Hin we ise zu Her ste ller sie : ten lagen, Krane, Flüssi san en ggasanlag Inventar-Nr.: Geräteart: obe n erfoBau teil rde rlic her Prüfun gen derjaArb gsg und Typ: d ord nun em nein äße Funktion zu übe ten eits ero rdn Baujahr:ung genann Datum: LKW-Ladekrane Nicht erforderlich Zur Prüfung befähigte Person, Mangel beh itsv B. für Aufzug g und Fristen lständigkeit, Zustan Betriebssicherhe Fris ten z. Fabrik-Nr. : hV ja rSicchV in hat Ord der nun Arb nei g eitgebe n Hersteller: s , Arttum) r(Da ein Um ma fan l Vol jährlich auf Fris her der e ten Zug düre: äng fen die in der l beh obe n jetzige Prüfung: LKW Ladekrane mit mehr als 3 Abs. 6 Bet ann mindesten 4. Sic tlegung wegenrden. g Mange Datum: ch §teil NaBau n Bauteile Bei der Fes tentan hrite/S rscriff in Ordnun (Datum) em pfo hle n, die gen ffristen ten nte n sie he auc h Fabrik-Nr.: TRBS 1201. sanlagen nicht übe Flüssigga en,, Krane, Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV Halteg Aufntrit te Bauer“ teil) Inventar-Nr.: ja nei n 300 kNm Lastmoment oder mit mehr t: ise zu Prü eräwe san lag nla gen ngel behobe hatche („trittsich dernArbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Es wird 1. GrundgHin ten z. B. für Aufzug gsa Trittflä Rahmen Fris in Ord emnun g pfohlen, Hinweise Madie genannten Bauteile (Datum) siehe auch nein zu Prüffristen ine mindestens : 1201. TRBS Zugäng einmal jährlich auf Vollständigkeit, Zustand und ordnungsgemäße Beie:der Festlegung der Fristen dürfen die in der Betriebssicherheitsverordnung genannten Funktion zu überprüfen. als 15 m Auslegerlänge alle 4 Jahre, n Lagerunge te Bauteil ja 5. Fahrerkab Sicheregel 4.Krane, ung ich Fristen z. B. für Aufzugsanlagen, rverrie Tür, FensteHalteg riffe/Stangen Flüssiggasanlagen nicht überschritten werden. Prüfsachverständiger anschließend Gegengew ichtung isc her Anhängerv orr Scheibenw Auf intrit teurte Ordnung tsg icher“)behoben Mangel in Ordnung Mangel behoben erät: Bauteil Sitz, Sicher hei chen („tritts Bauteil Fahrwerk 1. Grundg Ketten Bereifung/Rahnmen n Heizung, Lüf ng ine: tflä Trittun ja g nein (Datum) ja nein (Datum) ab 13. Betriebsjahr jährlich ämFahmurerkab Transportöse Lagerunge te 1. Grundgerät: Schalld5. rve rrie gel ung 4. Sichere Zugänge: Gegengew ich ich g Rahmen Tür, Fenste her Haltegriffe/Stangen : 2. Antrieb Anhängerv orr tun htu ng Lagerungen 6. Sic ht: Spiegel (au Sch eib ßenSic enwen) , inn , rsy her isc heitsgurte steme Auftritte Gabelstapler Zur Prüfung befähigte Person Zur Prüfung befähigte Person Dichtheit Fahrwerk en Gegengewichte Sitznito era-, Mo Lüftung Trittflächen („trittsicher“) Abgase Bereifu ng/Ketten Anhängervorrichtung Kam Heizung,fah renngzur Ver mu mung ösen Vereinfachte Schsalldäm SchalldämTransport gen : Fahrwerk Bereifung/Ketten Üb erprüfung des Sic ein e htf im eldes: Ab- 5. Fahrerkabine: Tür, Fensterverriegelung Hebebühnen Prüfsachverständiger Zur Prüfung befähigte Person einrichtun: Sicht: 6. Fah rer 3. Arbeits2. Antrieb Transportösen Kann der l (au m vor , innen) ßenter , hin Scheibenwischer Schild 1,0ege Schaufel, Dichtheit stand vonSpi era ine rsysteme Monito Sitz, Sicherheitsgurte AnbaugeräAbgase te mu ng ung 2. Antrieb: bzw. neben Kam der Ma Person seh -, sch en? ren zur htes Verfah eldes: Heizung, LüftungAbruf-Nr. I 4 Elektrische Anlagen und Elektrofachkraft Elektrofachkraft in LasthakenSchalldäm Dichtheit arbeitendeVereinfac Sic htf Schalldämmung rüfung des e im Ab- Greifer (gesicher 3. te Ans Arb chl eits üss ein e rich ung chttun en: gen : Abgase Schalldämmung Üb Kan erp n der Fahrer ein , hin ter 6. Sicht: Betriebsmittel bestimmten Zeitabständen dungen) Sch ld chiild 1,0 m vor und VerbinSchaufel, te stand von ine Spiegel (außen, innen) der Masch Anbaugerä 3. Arbeitseinrichtungen: bzw. neben son sehen? Kamera-, MonitorsystemeAbruf-Nr. I 4 Lasthaken Schaufel, Schild arbeitende Per Vereinfachtes Verfahren zur Bauaufzüge Zur Prüfung befähigte Person Zur Prüfung befähigte Person Greifer e Anbaugeräte Überprüfung des Sichtfeldes: sic her e Anschlüss te Lasthaken Kann der Fahrer eine im Ab- (ge gen nge n)) und Ver bin dun ndu Greifer (gesicherte Anschlüsse stand von 1,0 m vor, hinter bzw. neben der Maschine Schwimmende Geräte Zur Prüfung befähigte Person Zur Prüfung befähigte Person und Verbindungen) arbeitende Person sehen? Abruf-Nr. I 4 Kreissägen (Holzbearbeitung) Zur Prüfung befähigte Person Zur Prüfung befähigte Person Handmaschinen Zur Prüfung befähigte Person Elektrofachkraft in Vorhandensein der Betrieb- anlagen, Krane, Flüssiggas- bestimmten Zeitabständen Gefährdungen sanweisung und/oder Betriebs- anlagen müssen weitergehende Flüssiggasanlagen auf Nicht erforderlich Zur Prüfung befähigte Person Wenn Arbeitsmittel nicht regel- anleitung prüfen. Anforderungen an das Prüf- Maschinen und Geräten des mäßigen Prüfungen unterzogen Ergebnisse der Prüfungen personal erfüllt werden. Bauwesens werden, können Beschädigun- durch die „zur Prüfung befähigte Prüfsachverständige gen der Arbeitsmittel zu Unfällen Person“ bzw. den Prüfsachver- Ingenieur oder vergleichbare führen. ständigen dokumentieren. Zur Prüfung befähigte Person mit Hilfe der Gefährdungsbeur- Ggf. gesetzlich vorgegebene Kenntnisse. Dokumentation der Prüfergeb- Feststellung, Vergleich und teilung festlegen. Prüffristen beachten (z.B. für Voraussetzung für die Tätigkeit Allgemeines nisse bis zum nächsten Prüf- Bewertung des Soll- und Ist- Prüfhinweise in Betriebsanlei- Fahrzeuge, Flüssiggasanlagen, z.B.: Krane, Aufzugsanlagen). Arbeitsmittel regelmäßig termin aufbewahren. Zustandes des Arbeitsmittels. tungen der Hersteller beachten. − fachliche Kenntnisse auf dem In Abhängigkeit der Einsatz- durch den Bediener kontrollieren Sicht- und Funktionsprüfung, aktuellen Stand, und/oder die „zur Prüfung Anforderungen bei Bedarf mit begrenzter bedingungen und betrieblichen − mindestens 3 Jahre fach- Verhältnissen (z.B. Mehrschicht- befähigte Person“ und/oder Demontage der Arbeitsmittel Bediener spezifische Berufserfahrung, betrieb) können kürzere Prüf- einen Prüfsachverständigen durchführen. Vom Unternehmer hierfür − Kenntnisse des Vorschriften fristen erforderlich sein. regelmäßig prüfen lassen. und Regelwerks. Prüfsachverständiger unterwiesen. bei Arbeitsmitteln bei denen Detailliertere und tiefer die Sicherheit von den Monta- Zur Prüfung befähigte Person gehende Überprüfung, z.B. der Prüfumfang Weitere Informationen: gebedingungen abhängt z.B. Vom Unternehmer für den Überlastabschalteinrichtung Betriebssicherheitsverordnung Turmdrehkrane, Rammen, Prüfzweck zu bestellen/zu Bediener beim Kran. DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Drehbohrgeräte, schwimmende benennen. Arbeitsmittel vor dem Einsatz Prävention Geräte. Prüfung durch eine „zur Verfügt durch Berufsausbil- kontrollieren auf z.B.: TRBS 1201 „Prüfung von Arbeitsmitteln“ Prüffristen TRBS 1203 Befähigte Personen Prüfung befähigte Person“ bei dung, Berufserfahrung und zeit- − augenscheinliche Mängel, DGUV Regel 100-500 Betreiben von nahe berufliche Tätigkeit über Art, Umfang und Fristen jeder Erstaufstellung/Montage − auf Funktion der Sicherheits- Arbeitsmitteln am Einsatzort durchführen die erforderlichen Kenntnisse. einrichtungen. erforderlicher Prüfungen im All- DGUV Information 203-071 Wieder- lassen. Bei besonderen Anforderungen gemeinen mindestens jährlich. kehrende Prüfung ortsveränderlicher Bei besonderen Einsatzbedin- elektrischer Betriebsmittel – Fach- an die Prüfung z.B. für Aufzugs- wissen für die Prüfer gungen durch den Unternehmer 07/2021 23 24
Weitere wichtige Angaben Schutz der Beschäftigten – Kurvigkeit der Straßenführung, in der verkehrsrechtlichen An- Sicherung von ordnung: Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz (BM) 2 muss so – fehlende seitliche Ausweich- möglichkeiten für den vor- Arbeitsstellen an Straßen A 008 – ggf. Beschreibung einzelner Arbeitstakte bzw. Bauphasen, bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit beifließenden Verkehr, z.B. durch Bordsteine oder Gegen- – tatsächlich vorhandene Rest- ungehindert bewegen können. verkehr, breiten von eingeschränkten Der Platzbedarf eines arbeiten- – Fahrstreifenbreiten, Fahrbahnteilen, den Menschen z.B. neben – Fahrzeugarten (Lkw, Pkw, Gefährdungen – Gültigkeitsdauer der Anord- einem Fertiger, ist abhängig von Fahrzeuge mit Überbreite), 1 Lichtraumprofil Lkw unter (SQ ) Sicherheitsabstand gem. Berücksichtigung vorhersehbarer nung: Beginn und Ende, seiner Tätigkeit und muss im – Verkehrsdichte, Sichtverhält- Bei fehlender oder falscher Einzelfall im Rahmen einer Ge- Arbeitsstättenverordnung und Fahrtoleranzen bei sehr engen – Geschwindigkeits- nisse. Baustellensicherung/Beschil- ASR A 5.2 Fahrstreifen im Baustellenbereich beschränkungen, fährdungsbeurteilung ermittelt derung können Personen z.B. werden. Das Mindestmaß für – Name, Anschrift und Telefon Zusätzliche Hinweise durch Fahrzeuge erfasst oder Kontroll-, Steuer- und Bedien- des Verantwortlichen / Stell- zu Warnkleidung und angefahren werden. tätigkeiten beträgt 0,80 m. vertreters während und nach Warnposten der Arbeitszeit. Beschäftigte im Schutz von Allgemeines Die verkehrsrechtliche An- transportablen Schutzeinrich- Personen, die im Straßenraum Der Verkehr muss sicher an ordnung und der angeordnete tungen oder Verkehrseinrich- bzw. neben dem Verkehrsbe- der Arbeitsstelle vorbeigeleitet Verkehrszeichenplan müssen tungen (z.B. Leitbaken, Leitkegel, reich eingesetzt sind, müssen werden. auf der Baustelle vorliegen. fahrbare Absperrtafel), jeweils in bei ihrer Arbeit auffällige Warn- Straßenbaustellen so planen, Von der verkehrsrechtlichen Verbindung mit Sicherheitsab- kleidung tragen. Ausnahme: ständen (SQ und SL ) 2 gem. Wenn der Arbeitsbereich bereits einrichten und durchführen, Anordnung darf nicht abge- Arbeitsstättenverordnung und vollständig durch Absperr- dass Gefährdungen durch den wichen werden. ASR A 5.2 arbeiten lassen. schranken oder Bauzäune vom fließenden Verkehr für Beschäf- (BM) Freie und unverstellte Bewegungsfläche Geschwindigkeitsbeschrän- für Arbeitsplatz des Beschäftigten gem. Der Sicherheitsabstand im Sin- Verkehrsbereich abgetrennt ist. tigte möglichst vermieden und kungen dann anordnen lassen, Arbeitsstättenverordnung und ASR A 5.2 ne der ASR A5.2 ist der Abstand Ausführung der Warnkleidung verbleibende Gefährdungen wenn Verkehrsteilnehmer oder möglichst gering gehalten werden zwischen Verkehrseinrichtungen entsprechend EN ISO 20471: im Arbeitsbereich Tätige gefähr- z.B. Umleitung des Verkehrs. det werden können: und den dem Verkehr zugewand- – mindestens Klasse 2. Arbeitsplätze durch Schutz- ten Außenbegrenzungen von Häufig ist aufgrund des Ver- 2 – innerorts ist häufig Tempo Arbeitsplätzen oder Verkehrs- kehrsaufkommens und der einrichtungen (z.B. transportable 30 km/h sinnvoll, wegen auf Straßenbaustellen. örtlichen Verhältnisse Klasse 3 Schutzeinrichtungen) oder – auf Landstraßen in der Regel Seitliche Sicherheitsabstände erforderlich. Leiteinrichtungen (z.B. Leit- BM 50 km/h, baken), jeweils in Verbindung (SQ) werden bei Fahrzeugrück- – Farbe: ausschließlich fluores- – an besonders engen oder von haltesystemen auf die dem zierendes Orange-Rot oder mit ausreichend bemessenen SQ der Verkehrsführung her Sicherheitsabständen vor dem Verkehr zugewandte äußere Gelb. schwierigen Stellen kann noch Begrenzung des Fahrzeugrück- Warnposten darf nur vor Ver- vorbeifließenden (SQ ) oder geringere Geschwindigkeit er- ankommenden (SL ) Verkehr haltesystems bezogen. Bei Leit- kehrseinschränkungen oder forderlich sein. baken, Leitkegel, etc. jeweils auf schützen 2 . Gefahrenstellen warnen. Kontrolle und Wartung nach Für im Schutz der Verkehrs- deren Mittelachse 1 . Die Verkehrsregelung durch Erfordernis im Einzelfall. Arbeits- Das Maß SL beschreibt den sicherung durchgeführte Arbeiten Warnposten ist verboten! Dies stellen längerer Dauer in der Sicherheitsabstand in Längs- muss ausreichend Platz (BM) für bleibt ausschließlich der Polizei Regel zweimal täglich, an arbeits- richtung vor dem ankommenden ein sicheres Arbeiten vorhanden vorbehalten. freien Tagen und an Feiertagen Verkehr (lichtes Maß). sein 2 . einmal kontrollieren. Werte für Sicherheitsabstände Der in der verkehrsrechtlichen Schutzmaßnahmen SQ und SL siehe ASR A 5.2. Anordnung benannte Verant- Können die Mindestmaße Weitere Informationen: wortliche kann andere Personen Arbeitsstättenverordnung Sichere Verkehrsführung für Sicherheitsabstände nach Baustellenverordnung Die Verkehrssicherung erfolgt mit der Kontrolle und Wartung Straßenverkehrsordnung ASR A5.2 nicht eingehalten nach der Straßenverkehrsord- Vor Beginn von Arbeiten, die – die tatsächlichen örtlichen Ver- beauftragen, bleibt aber verant- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten werden, sind Maßnahmen mit DGUV Regel 114-016 Straßenbetrieb, nung (StVO) in Verbindung mit sich auf den öffentlichen Straßen- hältnisse und die für das Bau- wortlich. mind. dem gleichen Sicherheits- Straßenunterhalt verkehr auswirken, verkehrs- verfahren erforderlichen Platz- Der in der verkehrsrechtlichen den Richtlinien für die Sicherung und Gesundheitsschutzniveau DGUV Information 212-016 Warn- von Arbeitsstellen an Straßen rechtliche Anordnung über Art verhältnisse berücksichtigt, Anordnung benannte Verant- im Zuge einer Gefährdungsbeur- kleidung (RSA-95). Diese betreffen aus- und Umfang der Baustellen- – die erforderlichen Sicherheits- wortliche muss die erforder- teilung festzulegen und dabei ASR A 5.2 Straßenbaustellen lichen Fachkenntnisse gemäß Richtlinien für die Sicherung von schließlich verkehrsrechtliche sicherung bei der zuständigen abstände zwischen Verkehrs- u.a. folgende Kriterien zu be- Arbeitsstellen an Straßen Regelungen und ausdrücklich Behörde einholen. Bei Beantra- bereich und Arbeitsplätzen, MVAS nachweisen. rücksichtigen: Zusätzliche Technische Vertrags- nicht den Schutz der Beschäf- gung der Anordnung einen Ver- Arbeitsmaschinen und Arbeits- bedingungen und Richtlinien für – zulässige Höchstgeschwindig- Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen tigten. kehrszeichenplan vorlegen, der einrichtungen berücksichtigt. keit des fließenden Verkehrs, an Straßen 07/2021 25 26
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