Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Baustein-Merkheft

Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz für
alle Gewerke

2021
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Weitere Wege
                                                zu den Bausteinen                                          BAUSTEINE
                                                                                                           SICHER ARBEITEN – GESUND BLEIBEN

                                                Medien und Praxishilfen (Internet)                         Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten
                                                                                                           zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
                                                                  Einzelbausteine können Sie               Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz ist nicht immer leicht lesbar und meist recht
                                                                  im PDF-Format unter                      „trocken“. Dennoch müssen die Inhalte in der Praxis umgesetzt werden. „Arbeitsschutz leben“ ist
                                                                  „www.bgbau.de/bausteine“                 schließlich tägliche Aufgabe in den Betrieben. Dabei helfen die Bausteine. Hier finden Sie in kurzen,
                                                                  herunterladen.                           knapp gehaltenen Formulierungen das Wesentliche zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

                                                                                                           Die Bausteine sind folgenden Kapiteln zugeordnet:
                                                                                                           A. Allgemeines
                                                Bausteine-Applikation                                         umfasst die organisatorischen Themen allgemeiner Art, wie sie in jedem Betrieb vorkommen.

                                                                  Bausteine als Applikation für            B. Arbeitsmittel
                                                                  Smartphones. Siehe dazu                     beinhaltet Informationen zu Maschinen, Einrichtungen, Geräten und Werkzeugen, die im
                                                                  www.bgbau.de/medien-center.                 Hoch- und Tiefbau, bei den Ausbaugewerken und im Gebäudereiniger-Handwerk verwendet
                                                                                                              werden.
                                                                  Mit der Bausteine-Applikation            C. Arbeitsverfahren
                                                                  für Ihr Smartphone haben                    erläutert sichere Verfahrensweisen.
                                                                  Sie alle Informationen der               D. Gesundheitsschutz
                                                                  Bausteine immer mobil zur                   ergänzt die anderen Kapitel um die Themen der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
                                                                  Verfügung (Apple iOS;                       wie z. B. Lärm, Klima, schwere körperliche Belastungen, aber auch Stress. Besonders für das
Impressum
                                                                  Google Android).                            Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen werden hier die wichtigsten Informationen zum Thema
                                                                                                              Gesundheitsschutz vermittelt.
Herausgeber und Copyright:
                                                                                                           E. Persönliche Schutzausrüstungen
Berufsgenossenschaft                                              Die Bausteine bilden den Stand
der Bauwirtschaft                                                                                             beschreibt die PSA, die dann erforderlich wird, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahren
                                                                  zum Zeitpunkt der Bearbeitung ab,           weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen wirksam ausgeschlossen
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin                                                      dieser ist auf jedem Baustein               werden können.
www.bgbau.de                                                      vermerkt.
                                                                                                           F. Formulare
                                                                  Den aktuellsten Stand der
Gestaltung und Abbildungen:                                       Bausteine finden Sie im                     enthält Formulare für Beauftragungen und Anzeigen.
H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH                                                                                 G. Grundlagen der BG
                                                                  Medien-Center der BG BAU unter
Plaza de Rosalia 2
30449 Hannover                                                    (www.bgbau.de/Bausteine).                   informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU.
                                                                                                           H. Tabellen
Druck:                                                                                                        beinhaltet neben den Schutzalterbestimmungen, Arbeitsraumbreiten in Leitungsgräben und
LM DRUCK + MEDIEN GmbH
                                                                                                              Baugruben sowie Mindestlichtmaße in Rohrleitungen, die Tragfähigkeitstabellen für
Obere Hommeswiese 16
57258 Freudenberg                                                                                             Anschlagketten und Chemiefaserbänder.

Sofern die Bausteine Links zu externen
                                                                                                           Jeder Baustein behandelt dabei ein Thema zur Prävention. Wer mehr zu einem speziellen Bereich
Internetseiten enthalten, ist die Berufs-                                                                  wissen möchte, findet dazu unter „Weitere Informationen“ entsprechende Angaben.
genossenschaft der Bauwirtschaft für den
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                                                Gender:                                                    Ihre
© Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft        Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind,
                                                meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch
Überarbeitete Auflage 07/2021                   wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche
Abruf-Nr. 401                                   Form steht.

                                                2                                                                                                             3
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Vorschriften- und Regelwerk                                                                         Inhalt

Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe
und Beschäftigte, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.
DGUV Vorschriften
                                                                                                        A              Allgemeines

                                                                                                        Baustein-Nr.   Baustein-Titel                                       Seite
Vorschriften legen Schutzziele fest und formulieren Forderungen bezüglich Sicherheit und
Gesundheitsschutz. Sie sind rechtsverbindlich.
DGUV Regeln                                                                                             001            Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes         11
Bei den Regeln handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz. Sie beschreiben jeweils den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes und
dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den Vorschriften.
                                                                                                        002            Gefährdungsbeurteilungen                               13

DGUV Informationen                                                                                                     Koordination von beauftragten Fremdunternehmen und
In den Informationen werden spezielle Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen,                 003            bei Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen
                                                                                                                                                                              15

Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Zielgruppen zusammengefasst.
Staatliche Gesetze und Verordnungen                                                                     004            Organisation der Ersten Hilfe                          17
Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur
                                                                                                                       Rettungsgeräte
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit;
Arbeitsstättenverordnung: Verordnung über Arbeitsstätten;                                               005            Rettungstransportmittel
                                                                                                                                                                              19

Betriebssicherheitsverordnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
                                                                                                                       Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung,
Verwendung von Arbeitsmitteln;
Gefahrstoffverordnung: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, u.a.
                                                                                                        006            Flucht- und Rettungsplan
                                                                                                                                                                              21

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und
                                                                                                        007            Prüfungen von Arbeitsmitteln                           23

Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten
und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.                                                                008            Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen                25
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin
und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die
                                                                                                        021            Brandschutz                                            27

Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)                                                               022            Arbeitsräume                                          29

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und
Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
                                                                                                        023            Bildschirmarbeitsplätze                                31

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der Technik Arbeitsmedizin
                                                                                                        024            Künstliche Beleuchtung auf Baustellen                  33

und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit
biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder.                                    025            Sozialräume auf Baustellen                             35

Gleichwertigkeitsklausel
Die in diesen Bausteinen enthaltenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere,
mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer
                                                                                                        026            Verkehrswege auf Baustellen                            37

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

            07/2021                               4                                                                                                 5
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
D
Baustein-Nr.   Baustein-Titel                                 Seite
                                                                                     Gesundheitsschutz
028            Fußböden                                         39
                                                                      Baustein-Nr.   Baustein-Titel

               Werkstatt
029            Fahrzeuginstandhaltung
                                                                41
                                                                      500            Gefährdung durch Lärm                              65

               Lärm
030            auf Baustellen und in Werkstätten/-hallen
                                                                43
                                                                      501            Gefährdung durch Vibration                         67

               Gefahrstoffe
041            Kennzeichnung
                                                                45
                                                                      502            Gefährdung durch Staub                             69

               Gefahrstoffe
042            Grundanforderungen/Maßnahmen
                                                                47
                                                                      503            Gefährdung durch Biostoffe                         71

062            Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten          49
                                                                      504            Gefährdung durch chemische Stoffe                  73

067            Kraftfahrzeugbetrieb                             51
                                                                      505            Gefährdung durch UV-Strahlung, Hitze und Kälte     75

070            Ladungssicherung                                 53
                                                                      506            Gefährdung durch schwere körperliche Belastungen   77

071            Transport von Gefahrgütern in kleinen Mengen     55
                                                                      507            Gefährdung durch körperliche Leistungsminderung    79

               Führerscheinpflicht
072            bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
                                                                57
                                                                      508            Gefährdung durch Stress                            81

                                                                      509            Gefährdung durch Fehlernährung                     83

B              Arbeitsmittel
                                                                      510            Gefährdung durch stoffgebundene Suchtmittel        85
Baustein-Nr.   Baustein-Titel

                                                                      511            Betriebliches Gesundheitsmanagement                87
202            Handwerkzeuge                                    59

                                                                      512            Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren                89

                                                                      513
C              Arbeitsverfahren
                                                                                     Arbeitsmedizinische Vorsorge                       91

Baustein-Nr.   Baustein-Titel                                         514            Ergonomie                                          93

317            Mineralischer, quarzhaltiger Staub               61

480            Arbeiten am Wasser                               63

                                          6                                                                       7
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
E
                                                                               Baustein-Nr.   Baustein-Titel                                                      Seite
               PSA

Baustein-Nr.   Baustein-Titel
                                                                               704            Bestellung von einer „zur Prüfung befähigten Person“                 123

600            Fußschutz                                                 95    706            Checkliste für Nutzer von Gerüsten                                   125

601            Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz              97

602            Kopfschutz
               Industrieschutzhelme
                                                                         99    G              Grundlagen der BG

                                                                               Baustein-Nr.   Baustein-Titel
               Atemschutz
603            Filtergeräte
                                                                         101
                                                                               800            Die gesetzliche Unfallversicherung                                   127

604            Schutzhandschuhe                                          103
                                                                                              Selbstverwaltung und Organisation der Berufsgenossenschaft
                                                                               801            der Bauwirtschaft
                                                                                                                                                                  129

605            Hautschutz                                                105
                                                                               802            Versicherungsschutz                                                  131

606            Schutzkleidung                                            107
                                                                               803            Mitgliedschaft und Finanzierung                                      133

607            Augen- und Gesichtsschutz                                 109
                                                                                              Rehabilitation – Rehabilitationsmaßnahmen und finanzielle
                                                                               804            Absicherung während der Rehabiliation
                                                                                                                                                                   135

608            Knieschutz                                                111
                                                                               805            Renten – Pflegegeld – Beihilfen – Abfindungen                        137

609            Gehörschutz                                               113
                                                                                              Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
                                                                               806            Die Prävention
                                                                                                                                                                  139

                                                                                              ASD der BG BAU – Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst
                                                                               807                                                                                 141

F              Formulare
                                                                               808
                                                                                              der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

                                                                                              Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz            143
Baustein-Nr.   Baustein-Titel

                                                                                              Sicherheitsbeauftragte
700            Anzeige der Inbetriebnahme eines hochziehbaren
               Personenaufnahmemittels
                                                                         115   809            (Bestellung/Aufgaben)
                                                                                                                                                                   145

               Beauftragung: Kranführer/in für ortsveränderliche Krane
701            gemäß § 29 UVV „Krane“ (DGUV Vorschrift 52)
                                                                         117

               Beauftragung: Fahrer/in von Gabelstaplern im
702            innerbetrieblichen Werkverkehr
                                                                         119

703            Beauftragung: Erd- und Straßenbaumaschinenführer/in       121

                                           8                                                                             9
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
H              Tabellen

Baustein-Nr.   Baustein-Titel

900            Schutzalterbestimmungen                                    147

               Anschlagseile – Fasereinlagen und Stahleinlagen
901            Tragfähigkeitstabellen
                                                                          149

               Anschlagketten Güteklasse 2
902            Tragfähigkeitstabellen
                                                                          151

               Anschlagketten Güteklasse 4
903            Tragfähigkeitstabellen
                                                                          153

               Anschlagketten Güteklasse 8
904            Tragfähigkeitstabellen
                                                                          155

               Chemiefaserhebebänder
905            Tragfähigkeitstabellen
                                                                          157

               Sicherheitsabstände von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
908            auf Straßenbaustellen zum Verkehr
                                                                          159

                                         10
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
1) Betriebsärztliche Betreuung   2) Sicherheitstechnische Betreu- 3) Sicherheitsbeauftragte erfor-
                                                                                                                                                      ung in allen Unternehmen ab 1
Organisation des betrieblichen                                                                                       in allen Unternehmen ab 1
                                                                                                                     Beschäftigten Wahlmöglichkeit:
                                                                                                                                                                                        derlich entsprechend der Anzahl
                                                                                                                                                      Beschäftigten Wahlmöglichkeit: der Versicherten
Arbeitsschutzes                                                                                      A 001           a) Arbeitsmedizinisch-Sicher-
                                                                                                                     heitstechnischer Dienst (ASD)
                                                                                                                                                      a) Arbeitsmedizinisch-Sicher-
                                                                                                                                                      heitstechnischer Dienst (ASD)
                                                                                                                                                                                        bei 21 – 100 Versicherten = 1
                                                                                                                                                                                           101 – 200 Versicherten = 2
                                                                                                                     der BG BAU                       der BG BAU                           201 – 350 Versicherten = 3
                                                                                                                     b) im Betrieb angestellter       b) im Betrieb bestellte Fachkraft    351 – 500 Versicherten = 4
                                                                                                                     Betriebsarzt                     für Arbeitssicherheit                501 – 750 Versicherten = 5
                                         Unternehmer                                                                 c) extern beauftragter           c) extern beauftragte Fachkraft      751 – 1000 Versicherten = 6
                                                                                                                     Betriebsarzt                     für Arbeitssicherheit
                                         sind zuständig insbesondere für                                                                                                                        > 1000 Versicherten = 7
                                         die Organisation der Arbeits-                                                                                Bei weniger als 11 Beschäftigten
                                         sicherheit und der Ersten Hilfe:                                                                             bzw. weniger als 51 Beschäftig-
                                         • Durchführung der Gefährdungs-                                                                              ten sind abweichende Regel-
                                         beurteilung,                                                                                                 ungen möglich, z.B. Betreuung
                                         • Beschaffung der Sicherheits-                                                                               durch Kompetenzzentrum bzw.
                                         einrichtungen,                                                                                               Teilnahme an alternativer
                                         • Auswahl der Mitarbeiter,                                                                                   Betreuungsform.
        Stabsverantwortung               • Abgrenzung der Verantwortungs-             Stabsverantwortung
                                         bereiche,                                                                   Zusammensetzung des Abeitsschutzausschusses (für Betriebe mit >20 Beschäftigten)
                                         • Übertragung von Unternehmer-
                                         pflichten,                                                                                                          Arbeitgeber oder
                                         • Bestellung von Fachkräften für                                                                                    sein Beauftragter
                                         Arbeitssicherheit, Sicherheits-
Betriebsarzt1)                           beauftragten und Ersthelfern,         Fachkräfte für Arbeitssicherheit2)            Betriebsarzt /                                                        Fachkraft für
• beraten den Unternehmer hin-           • Bildung eines Arbeitsschutz-        • beraten den Unternehmer u.a. in            Arbeitsmediziner                                                     Arbeitssicherheit
sichtlich der arbeitsmedizinischen       ausschusses,                          sicherheitstechnischen Fragen zu
Aspekte von Anlagen und Einrich-         • Unterweisung der Versicherten,      Anlagen und Einrichtungen,
tungen, Arbeitsmitteln, -stoffen,                                              Arbeitsmitteln, -stoffen und
-verfahren, Körperschutzmitteln,
Arbeitsplätzen und Arbeitsab-
                                         • Überwachung aller sicherheits-
                                         technischen und arbeitsmedizini-
                                         schen Maßnahmen,
                                                                               -verfahren, Körperschutzmitteln,
                                                                               Arbeitsplätzen und Arbeitsab-
                                                                                                                                                                  ASA
läufen, Arbeitsplatzwechsel und                                                läufen und bei der Durchführung                                           Arbeitsschutzausschuss
                                         • Koordinierung von Arbeiten,
Beschäftigung Behinderter sowie                                                der Gefährdungsbeurteilung,                                              nach § 11 Arbeitssicherheits-
Fragen der Psychologie, Physiolo-        • Berücksichtigung SIGE-Plan und                                                                                      gesetz (ASiG)
                                         Hinweise des Koordinators nach        • überprüfen Anlagen und
gie, Ergonomie, Hygiene, Arbeits-                                              Arbeitsmittel,
                                         Baustellenverordnung.
rhythmus, Arbeitszeit, Organisa-
tion der Ersten Hilfe und bei der
                                                                               • beobachten die Durchführung
                                                                               des Arbeitsschutzes und der Un-           Sicherheitsbeauftragte                                              2 Betriebsratmitglieder
Durchführung der Gefährdungs-            Aufsichtführende                      fallverhütung, teilen Maßnahmen
beurteilung,
                                         sind in den Bereichen zuständig für   zur Beseitigung von Mängeln mit
• untersuchen, beurteilen und                                                  und untersuchen Ursachen von                                                  eventuell weitere
beraten die Arbeitnehmer,                • Einsatz der Mitarbeiter,
                                                                               Unfällen,
                                         • Durchführung von                                                                                                     Fachleute
• erfassen und werten die Unter-                                               • informieren die Beschäftigten
suchungsergebnisse aus,                  – Einzelmaßnahmen zur Sicherheit,
                                                                               über Unfall- und Gesundheits-
                                         – Aufsicht und Kontrollen,
• achten bei Arbeitsstättenbegeh-                                              gefahren und wirken auf sicheres
ungen auf die Einhaltung des             • Motivation zur Sicherheit,          Verhalten aller im Betrieb
Arbeits- und Gesundheitsschutzes.        • Gefahrenabwehr im Einzelfall.       Beschäftigten hin.

                                                Linienverantwortung

                                                                                                                     AMS BAU                           AMS BAU umfasst einen Frage-
Betriebsratsmitglieder                   Mitarbeiter                           Sicherheitsbeauftragte3)               Mit AMS BAU wird Betrieben
                                                                                                                                                      bogen  zur Bestandsaufnahme,      Weitere Informationen:
• achten auf Einhaltung der zum          haben                                 unterstützen                                                           eine Handlungsanleitung mit       Arbeitssicherheitsgesetz
                                                                                                                     der systematische Aufbau einer                                     DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der
Schutz der Mitarbeiter erlassenen                                                                                                                     11 Arbeitsschritten sowie Hand-
                                         • Vorschriften und Anweisungen        • die unmittelbaren Vorgesetzten      betrieblichen Arbeitsschutzorga-                                   Prävention
Arbeitsschutzbestimmungen und            zu beachten,                          und die Mitarbeiter in allen Fragen                                    lungshilfen (Dokumente) zur       DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte
                                                                                                                     nisation ermöglicht.
UVVen,                                                                         des Arbeitsschutzes,                                                   Umsetzung.                        und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
                                         • persönliche Schutzausrüstungen                                             Das branchenspezifische Kon-
• beteiligen sich an Betriebsbesichti-                                                                                                                 Auf Wunsch des Unternehmers     DGUV Regel 100-001 Grundsätze
                                         zu benutzen,                          • sie kontrollieren regelmäßig den    zept basiert auf dem Nationalen bietet die BG BAU kostenfreie      der Prävention
gungen und Unfalluntersuchungen,                                               Arbeitsbereich und motivieren die
                                         • Mängel zu beseitigen, sofern                                              Leitfaden für Arbeitsschutz-                                       www.bgbau.de/ams-bau
• nehmen an Sitzungen des Ar-            dieses nicht möglich ist, diese zu    Arbeitskollegen.                                                       Unterstützung an in Form von      Chefsache Abr.Nr. 610
beitsschutzausschusses teil.
                                                                                                                     managementsysteme (NLF).
                                         melden.                                                                                                      − Beratung bei der Einführung,    Der Sicherheitsbeuaftragte
                                                                                                                                                      − Begutachtung des Systems.       Abr.Nr. 619

              07/2021                                    11                                                                                                          12
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Mögliche Gefährdungen                                                                                                              2
Gefährdungsbeurteilungen                                                                                    Mechanische             Elektrische            Schall                Schwingungen         Gefahrstoffe         Brand/Explosion
                                                                                            A 002           Gefährdungen            Gefährdungen

                                                                                                               Absturz                Stromschlag           Lärm                 Hand-Arm-           Asbestfasern        bei Verwendung
                                                                                                               stolpern,              gefährliche                                  Schwingung,         Lösemittel           von Flüssiggas
                                                                                                                rutschen,               Körperströme                                 z.B. durch Ab-                           Funkenflug, z.B.
                                                                                                                                                                                     bruchhammer
                                                                                                                                                                                                         Isocyanate
                                                                                                                stürzen                elektrostatische                                                                       bei Schweiss-
                                                                                                                                                                                     Ganzkörper-
                                                                                                                                                                                                         Säuren, Laugen       arbeiten
 Gefährdungsbeurteilung – Vorgehensweise (Handlungsschritte)                                        1          erfasst/getroffen       Aufladungen
                                                                                                                                                                                 

                                                                                                                werden                                                               Schwingung,         PAK, PCB            Staubexplosionen
                                                                                                                                                                                     z.B. bei            Benzol
                                                                                                               unkontrolliert                                                       Fahrerplätzen
                                           Festlegen und                                                        bewegte Teile                                                        (Stapler u.a.)
                                                                                                                                                                                                         Dieselmotor-
                                       Abgrenzen der Arbeits-                                                  umstürzende/                                                                              Emissionen
                                      bereiche und Tätigkeiten                                                  kippende Teile                                                                           ....
                                                                                                               schneiden                                                                             in Form von
               Wirksamkeit der                                                                                 stechen                                                                               – Flüssigkeiten
                                                                          Gefährdungen
           Schutzmaßnahmen über-                                                                                                                                                                      – Gasen
                                                                            ermitteln
            prüfen, ggf. anpassen                                                                                                                                                                     – Dämpfen
                                               ZIEL:                                                                                                                                                  – Stäuben
                                           Sicheres und
                                       gesundheitsgerechtes                                                 Biologische             Körperliche            Klima                 Strahlung            Psychische           Organisation
             Festgelegte Schutz-             Arbeiten                   Gefährdungen                        Arbeitsstoffe           Überlastungen                                                     Belastungen
             maßnahmen durch-                                         beurteilen, Risiken                      Infektionen            Heben und             Hitze                Elektromagne-       Überforderung       Arbeitsablauf
               und umsetzen                                               bewerten
                                                                                                                durch Keime,            Tragen             • Kälte                   tische Felder,      Unterforderung      Arbeitszeit
                                                                                                                z.B. bei Kanal-     • Zwangs-                                        z.B. Nähe zu
                                                                                                                arbeiten,                                  • Zugluft                 Funkmasten
                                                                                                                                                                                                         Stress              Qualifikation
                                       Geeignete Schutzmaß-                                                                           haltungen
                                        nahmen auswählen                                                        Krankenhaus-                               • Luftfeuchtigkeit     Infrarot-/UV-
                                                                                                                                                                                                         Soziale             Unterweisung
                                           und festlegen                                                        reinigung                                    (Niederschläge)       Strahlung,             Beziehungen,        Verantwortung
                                                                                                                                                           • Ozon                  z.B. Sonnen-           z.B. Mobbing
                                                                                                               Infektion durch
                                                                                                                                                                                   einstrahlung,
                                                                                                                Viren, z.B. durch                                                                                          Sonstige
                                                                                                                                                                                   Lichtbogen
                                                                                                                Nichteinhaltung                                                                                            Gefährdungen
                                      und Tätigkeit, z.B. Mauer-                                                                                                                   beim Schweißen
 Gefährdungen                                                         Durchführung                              von Hygiene-
                                      arbeiten, Erdbauarbeiten,                                                 regeln
                                                                                                                                                                                  Laserstrahlung
                                                                                                                                                                                                                              Arbeiten in
 Die Beurteilung von Gefähr-         Reinigungsarbeiten.              Bei gleichartigen Tätigkeiten                                                                              z.B. bei der
                                                                                                                                                                                                                               Über- und Unter-
dungen durch Abschätzen und         Beurteilen der Gefährdungen,     oder Arbeitsplätzen (z.B. in                                                                                 Vermessung
                                                                                                                                                                                                                               druck, in feuchtem
Bewerten ist die Voraussetzung z.B. Absturz, Verschüttet werden,      Werkstatt, Büro) nur eine Tätig-                                                                                                                         Milieu, mit heißen
für wirksame und betriebs-         durch Abschätzen und Bewerten      keit bzw. einen Arbeitsplatz                                                                                                                             Medien/Ober-
bezogene Arbeitsschutzmaß-         des Risikos anhand vorgegebener    musterhaft beurteilen.                                                                                                                                   flächen u.a.
nahmen. Sie ist Pflicht für jeden Schutzziele, z.B. in Vorschriften    Bei wechselnden Arbeitsbe-
Unternehmer.                       und Regeln, bzw. nach Ermitt-      dingungen und Arbeitsabläufen
                                                                                                            Unterweisungen müssen                                                                         Handlungshilfen der BG BAU
                                   lung mit geeigneten Methoden.      (z.B. auf einer Baustelle) die                                       Dokumentation
 Vorgehensweise 1                   Geeignete Schutzmaßnahmen        musterhafte Anwendung prüfen         erforderlichenfalls wiederholt                                                                 zur Gefährdungsbeurteilung ver-
                                   auswählen und festlegen, wo        und ggf. weitere Gefährdungen        werden, mindestens aber einmal  Ergebnis der Gefährdungs-                                     wenden, auf Datenträger oder
 Festlegen/Abgrenzen der zu                                                                               jährlich erfolgen; sie muss    beurteilung, festgelegte Schutz-                                online.
                                   erforderlich/notwendig, z.B.       für die jeweilige Baustelle ermit-
untersuchenden Arbeitsbe-                                                                                  dokumentiert werden.           maßnahmen und Überprüfung
                                   Seitenschutz, Verbau, PSA.         teln und beurteilen.
reiche, z.B. Betriebsorganisa-                                                                                                            schriftlich dokumentieren.
                                    Festgelegte Schutzmaßnahmen       Unterweisung der Beschäftig-
tion, Objekt, Baustelle, Werk-                                                                             Wiederholung
                                   im Arbeitsbereich durch- und       ten über Sicherheit und Gesund-
statt, und der dort auszuführen-                                      heitsschutz bei der Arbeit, insbe-                                                   Unterstützung
                                   umsetzen, z.B. Anbringen des                                             bei Änderungen im Betriebs-
den Tätigkeiten.                                                      sondere über die mit Ihrer Arbeit                                                     Sicherheitsfachkraft, Betriebs-
                                   Seitenschutzes, Einbau von                                              ablauf,
 Ermitteln von Gefährdungen 2                                        verbundenen Gefährdungen und                                                         arzt, Sicherheitsbeauftragten
                                   Grabenverbauelementen,                                                   bei neuen Arbeitsverfahren,
− objekt-/baustellenunabhängig, Bestimmen des Verantwort-             Maßnahmen zu ihrer Verhütung,                                                        und/oder Betriebsrat bei der
                                                                                                            nach Unfällen und Beinahe-                                                                   Weitere Informationen:
  z.B. Einsatz nicht regelmäßig    lichen, Benutzen der persön-       auf Grundlage der Gefährdungs-                                                       Durchführung der Gefährdungs-                  Gefahrstoffverordnung
                                                                                                           unfällen.
  geprüfter elektrischer Betriebs- lichen Schutzausrüstungen.         beurteilung und entsprechend                                                         beurteilung hinzuziehen.                       DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der
  mittel, unzureichende Unter-      Wirksamkeit der Schutzmaß-       den Betriebsanweisungen.                                                                                                            Prävention
                                                                                                                                                                                                          DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
  weisung der Beschäftigten,       nahmen im Arbeitsbereich über-                                                                                                                                         SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
− objekt-/baustellenspezifisch     prüfen und ggf. anpassen.                                                                                                                                              DGUV Regel 100-001 Grundsätze der
  (systematisch) nach Gewerken                                                                                                                                                                            Prävention

            07/2021                              13                                                                                                                             14
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen
Koordination                                                                                             bei räumlicher und                                          Zusammenarbeit und gegenseitige
von beauftragten Fremdunternehmen und bei                                                 A 003          zeitlicher Nähe                                             Abstimmung der Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen                                                                 bei gegenseitiger                                           Bestimmung einer Person, die die
                                                                                                         Gefährdung                                                  Arbeiten aufeinander abstimmt
                                                                                                         bei besonderen                                              Ausstattung der Person mit Weisungs-
Gefährdungen                     Betriebsspezifische Gefahren         −Schweißarbeiten in brandge-       Gefahren                                                    befugnis
                                 können z.B. sein:                     fährdeten Bereichen, z.B.
 Werden Arbeiten auf Baustellen                                       Arbeiten an Gasleitungen,
                                 −Absturzgefahren,
oder in Betrieben an Fremdunter- −Gefahren aus Tätigkeiten            −Arbeiten in umschlossenen        Aufsichtführender                 Person, die die Arbeiten           Zusätzliche Hinweise zur
nehmen vergeben, kann es zu       mit Gefahrstoffen und/oder           Räumen von abwassertechni-        Aufsichtführenden bestellen.    aufeinander abstimmt               Koordination nach
neuen oder veränderten Gefähr-    Biostoffen,                          schen Anlagen (Absturzgefahr,                                                                         Baustellenverordnung
                                                                                                         Dieser benötigt Kenntnisse      Abstimmen, ob gegenseitige
dungen kommen.                   −Brand- und Explosions-               Gefahren durch Stoffe oder       und Erfahrungen                  Gefährdungen entstehen und          Unabhängig von der Bestel-
 Fremdunternehmen sind tätig                                          Sauerstoffmangel),
                                  gefahren,                                                             −über die technische Durch-      eine Person bestimmen, die die     lung einer Person, die die Arbei-
bei Bau-, Instandhaltungs- oder −Infektionsgefahr bei Reini-          −Abbrucharbeiten,                                                  Arbeiten koordiniert.
                                                                                                          führung der erforderlichen                                        ten aufeinander abstimmt, trägt
Reinigungsarbeiten in             gungs-, Kanalarbeiten,              −Aufgrabungen im Bereich von                                        Bei besonderen Gefahren die
                                                                                                          Arbeiten,                                                         auch der Bauherr Verantwortung
−Produktionsanlagen,             −Gefahren auf Grund herab-            bestehenden Leitungen,           −über den Umgang mit den         Person mit Weisungsbefugnis        für Sicherheit und Gesundheits-
−Verkehrsbetrieben,               fallender Lasten bei Kran-          −Befahren von Silos oder Behäl-     verwendeten Gefahr- oder       ausstatten.                        schutz auf seiner Baustelle. Sind
−Krankenhäusern oder              betrieb (z.B. Baustelle, Werft),     tern (gesundheitsschädliche        Biostoffen.                    −Besondere Gefahren können         mehrere Unternehmen gleich-
  Laboratorien.                  −Gefahren durch innerbetrieb-         Gase, Sauerstoffmangel),          Der Aufsichtführende muss        z.B. entstehen                   zeitig oder nacheinander auf
 Fremdunternehmer können         lichen Verkehr (z.B. Tunnelbau,     −Arbeiten in Strahlenbereichen,   Kenntnisse haben                   −für nachfolgende Gewerke,       seiner Baustelle tätig, hat der
auch Subunternehmer sein.         Chemiewerk).                         Laboratorien, elektrischen       −über die betriebsinterne            weil bei Montagearbeiten       Bauherr deshalb einen Koordi-
                                                                       Schalträumen,                      Organisation,                      ursprünglich vorhandene        nator nach Baustellenverord-
Unterstützung bei der               Tätigkeiten mit besonderen        −Arbeiten gemäß Biostoff-         −über die Arbeitsmethoden,           Abdeckungen und Absturzsi-     nung zu bestellen.
Gefährdungsbeurteilung              Gefahren                           Verordnung.                        mögliche Gefahren, anzuwen-        cherungen entfernt wurden,      Damit entfällt aber nicht grund-

                                                                                                          dende Schutzmaßnahmen so-        −durch herabfallende Gegen-      sätzlich die Verpflichtung für die
 Bei der Erteilung von Aufträgen    Bei Fremdunternehmen dafür
                                                                                                          wie einschlägige Vorschriften      stände, wenn Arbeiten über-    beteiligten Unternehmen, eine
an ein Fremdunternehmen die-        sorgen, dass Tätigkeiten mit                                                                                                            Person aus ihrem Kreis, welche
                                                                                                          und technische Regeln.             einander durchgeführt wer-
ses bei der Gefährdungsbeurtei-     besonderen Gefahren durch                                                                                                               die Arbeiten untereinander ab-
                                                                                                                                             den und kein Schutzdach
lung bezüglich der betriebsspe-     Aufsichtführende überwacht                                                                                                              stimmt, zu bestellen.
                                                                                                         Unterweisung                        vorhanden ist,
zifischen Gefahren unterstützen.    werden. Dies können z.B. sein:                                                                                                          −Seitens der zusammenarbei-
                                                                                                         Sich vergewissern, dass
                                                                                                                                           −bei  Schweißarbeiten im
                                                                                                                                             Bereich von Isolierarbeiten,     tenden Unternehmen prüfen,
 Einsatz eines Fremdunternehmens                                                                        Beschäftigte des Fremdunter-                                          ob über den Koordinator nach
                                                                                                        nehmens angemessene Unter-         −durch Schweißarbeiten
                                                                                                                                             benachbart zu Arbeiten mit       Baustellenverordnung hinaus
 Aufgaben und Maßnahmen des                             Aufgaben und Maßnahmen des                      weisung erhalten haben.                                               noch eine Person bestimmt
 auftraggebenden Unternehmens                           auftragnehmenden Unternehmens                                                        Lösemitteln,
                                                                                                                                           −bei Reinigungs- und Repara-       werden muss, die die Arbeiten
 Sicherheitstechnischen Standard des Fremdunter-   Allgemeine Informationen zum Objekt/zur Baustelle     Zusammenarbeit                                                       aufeinander abstimmt.
                                                                                                                                             turarbeiten an Maschinen bei
 nehmens bewerten bzw. besprechen und Informa-     beim Auftraggeber einholen (z.B. Ansprechpartner,     verschiedener Unternehmen           gleichzeitiger Produktion,
 tionen zum Objekt/zur Baustelle weitergeben       Festlegungen aus Baustellen-Ordnung, SiGe-Plan,       Werden verschiedene Unter-       −bei Erdarbeiten in der
                                                   Nutzung Erster-Hilfe-Einrichtungen usw.)             nehmen (auch ohne gegen-             Nähe von Gerüsten durch
                             Gemeinsame Orts-/Objektbegehung durchführen                                seitiges Vertragsverhältnis)         Unterhöhlen der Gerüstauf-
 Mitarbeiter des Fremdunternehmens zu spezifischen Die jeweiligen Verantwortungsbereiche festlegen      gleichzeitig an einem Arbeits-       stellung,
 Gefahren der Baustelle/des Betriebes sicherheits-                                                      platz tätig, kann es zu gegen-     −durch Aufenthalt von
 technisch einweisen                                                                                    seitigen Gefährdungen kommen.        Personen im Fahrweg des
 Gegenseitige Gefährdungen ermitteln                  Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei auch    −Hinsichtlich Arbeitssicherheit      LKW-Verkehrs bei beengten
                                                      gegenseitige Gefährdungen ermitteln                 und Gesundheitsschutz zu-          Verhältnissen im Tunnelbau,
 Fremdunternehmen bei deren Gefährdungs-                                                                  sammenarbeiten,
 beurteilung unterstützen                                                                                                                  −für benachbarte Gewerke,
                                                                                                        −gegenseitig über Schnittstellen     weil beim Lastentransport
 Bei gegenseitigen Gefährdungen Schutzmaßnahmen Eigene Schutzmaßnahmen auswählen und                      informieren,                       kraftschlüssige Lastauf-        Weitere Informationen:
 auswählen und festlegen                              festlegen                                         −abstimmen der Schutzmaß-            nahmemittel verwendet           Arbeitsschutzgesetz
          Bei gegenseitigen Gefährdungen: Person zur Abstimmung beauftragen und bekannt geben                                                                                Baustellenverordnung
                                                                                                          nahmen für die eigenen             werden.                         DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der
                 Bei besonderen Gefahren: Aufsichtführenden benennen und bekannt geben                    Beschäftigten.                                                     Prävention
                                     Eigene Mitarbeiter unterweisen                                                                                                          DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
                                                                                                                                                                             DGUV Regel 100-001 Grundsätze der
                                        Maßnahmen kontrollieren                                                                                                              Prävention

             07/2021                               15                                                                                                   16
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
− Warten auf Rückfragen! Notruf              Erste-Hilfe-Container so auf-      Erste-Hilfe-Raum/-Container
                                                                                                          nicht von sich aus beenden,               stellen, dass die Erreichbarkeit    ausreichend
Organisation der Ersten Hilfe                                                                             sondern warten, bis das                   sichergestellt und der Weiter-      − beleuchten,
                                                                                        A 004             Gespräch von der Rettungs-
                                                                                                          leitstelle beendet wurde.
                                                                                                                                                    transport des Verletzten gewähr-
                                                                                                                                                    leistet ist.
                                                                                                                                                                                        − belüften,
                                                                                                                                                                                        − mit fließendem Kalt- und
                                                                                                                                                     Lage des Raumes/Containers          Warmwasser und Telefon
                                                                                                         Zusätzliche Hinweise für                   so wählen, dass Gefährdungen          vorsehen.
                                                                                                         Dienstleistungsarbeiten                    durch Lärm, Stäube, Vibration,       Für Erste-Hilfe-Raum/-Contai-

                                                                                                         Prüfen, ob beim Auftraggeber              Gase oder Dämpfe weitgehend         ner in Abhängigkeit von der
                                                                                                        vorhandene Mittel und Einrich-              ausgeschlossen sind.                Gefährdungsbeurteilung
                                                                                                        tungen zur Ersten Hilfe benutzt              Größe des                         − geeignetes Inventar,
                                                                                                        werden können.                              − Erste-Hilfe-Raumes mind.          − Mittel zur Ersten Hilfe und
                                                                                                                                                      20 m2 Grundfläche,                  Pflegematerial,
                                                                                                         Zusätzliche Hinweise zum                   − Erste-Hilfe-Containers mind.      − geeignete Rettungsgeräte und
                                                                                                         Erste-Hilfe-Raum/-Container                  12,5 m2 Grundfläche.                Rettungstransportmittel bereit-
                                                                                                                                                                                          halten.
                                                                                                         Bei mehr als 50 Beschäftigen               Erste-Hilfe-Raum/-Container
                                                                                                                                                                                         Erste-Hilfe-Raum/-Container
                                                                                                        (einschließlich Subunterneh-                mit Vorraum bzw. Windfang und
                                                                                                                                                                                        mit Rettungszeichen E003 „Erste
                                                                                                        mer) auf einer Baustelle einen              Sichtschutz gegen Einblick von
                                                                                                                                                                                        Hilfe“ kennzeichnen.
                                                                                                        Erste-Hilfe-Raum/-Container zur             außen ausstatten.
                                                                                                        Verfügung stellen.

                                                                                                         Erforderliches Personal und Material:             Bei einer Anzahl der Beschäftigten:
                                                                                                                                                           1 - 10 11     21     31   41     51     101    251     301 601
                                                                                                         Melde-Einrichtungen (Telefon, Funk), Aushang „Erste Hilfe“, Meldeblock sowie
                                                                                                         gemäß Gefährdungsbeurteilung Rettungstransportmittel und -geräte
                                                                                                         auf Baustellen:
                                                                                                         Erste-Hilfe-Raum/ -Container
                                                                                                         Kleiner Verbandkasten* (z.B. DIN 13157)   1
                                 − Erste-Hilfe-Material (z.B.         Vorhanden bzw. bekannt sein
Gefährdungen                                                                                             Großer Verbandkasten* 1) (z.B. DIN 13169)      1      1     1     1     2      3     6      7      13
                                   Verbandmaterial, Hilfsmittel,     müssen allen Beschäftigten:
 Durch fehlende Organisation      Rettungsdecke sowie gemäß         − der Alarmplan (u.U. nur           Ersthelfer 2)                             1    1      2     3     4     5     10     25    30      60
der Ersten Hilfe sind Maßnah-      Gefährdungsbeurteilung erfor-       Fernsprechanschluss mit           Betriebssanitäter 3)
men zur Ersten Hilfe und die Be-   derliche medizinische Geräte        Notrufnummer),                    in Verarbeitungsbetrieben / (abweichend in Verwaltungs- und Handelsbetrieben):
wältigung von Notfallsituationen   und Arzneimittel),                − Flucht- und Rettungswege,
nicht ausreichend oder gar nicht − Erste-Hilfe-Räume, in denen                                           Erste-Hilfe-Raum 4)
                                                                     − Namen und Aufenthaltsort bzw.
zu gewährleisten.                  Erste Hilfe geleistet oder die      Funktelefonnummer der Erst-       kleiner Verbandkasten* (z.B. DIN 13157)   1    1     (1)   (1)   (1)
                                   ärztliche Erstversorgung            helfer bzw. Betriebssanitäter,    großer Verbandkasten* 1) (z.B. DIN 13169)             1     1     1     1    2 (1) 3(1) 4(2) 7(3)
 Allgemeines                       durchgeführt wird,                − Standorte der Verbandkästen,      Ersthelfer 2)                             1    1    2 (1) 3 (2) 4 (2) 5 (3) 10 (5) 25(13) 30(15) 60(30)
 Zur Organisation der Ersten    − Rettungsgeräte (z.B. Atem-          Rettungstransportmittel,
Hilfe gehören sachliche, perso-    geräte, Schneidgeräte, Abseil-      Rettungsgeräte und des            Betriebssanitäter 5)
nelle und informative Vorausset-   geräte),                            Erste-Hilfe-Raumes,
zungen, eine Beratung durch      − Rettungstransportmittel           − Aushang „Anleitung zur Ersten    * Nach Benutzung wieder auffüllen (routinemäßig vorsehen!).
den Betriebsarzt wird empfohlen.   (z.B. Krankentrage, Rettungs-       Hilfe“ mit Rufnummer 112.        1) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten.
                                                                                                                                                                                        Weitere Informationen:
                                                                                                                                                                                        Arbeitsstättenverordnung
                                   tücher),                           Angegeben werden müssen          2) Ein Ersthelfer ist erst ab 2 Beschäftigten erforderlich.
                                                                                                                                                                                        DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der
 Schutzmaßnahmen                 − Ersthelfer mit der Grundaus-      bei einem Notruf (Tel. 112):       3) Von der Bestellung kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft         Prävention
                                   bildung von 9 Unterrichtsein-     − Wo ist der Unfallort? (Ort,          abgesehen werden.                                                           ASR A 4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel
 Unter Berücksichtigung der                                                                            4) Nur bei besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren.                         und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
nachfolgenden Tabelle müssen       heiten, Fortbildung in regelmä-     Straße, Hausnummer).                                                                                             DGUV Information 204-006 Anleitung
                                                                                                        5) Nur wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle Sanitätspersonal erfordern.
folgende Mittel und Einrich-       ßigen Abständen von 2 Jahren      − Was ist geschehen (Brand-                                                                                        zur Ersten Hilfe
                                                                                                        ( ) Zahlen in Klammern gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe
tungen zur Ersten Hilfe sowie      mit 9 Unterrichtseinheiten,         unglück, Elektrounfall u.a.)?                                                                                    DGUV Information 204-022 Erste Hilfe
                                                                                                                                                                                        im Betrieb
Personen vorhanden sein:         − Betriebssanitäter, die an der     − Wie viele Erkrankte/Verletzte?                                                                                   DGUV Information 204-001 Erste Hilfe
                                   Grundausbildung und dem           − Welche Erkrankungen/Ver-                                                                                         (Plakat)
− Meldeeinrichtungen, über die
                                   Aufbaulehrgang für den              letzungen (Atemstillstand,                                                                                       DGUV -Information 204-021 Melde-
  Hilfe herbeigerufen werden                                                                                                                                                            block, Dokumentation der Erste-Hilfe-
                                   betrieblichen Sanitätsdienst        starke Blutung u.a.)?
  kann (z.B. Telefon, Funk),                                                                                                                                                            Leistungen
                                   teilgenommen haben.
            07/2021                              17                                                                                                                    18
3                                                                   5
Rettungsgeräte
Rettungstransportmittel                                                                 A 005

  1                                                                    2

                                                                                                                                        Rettungsboote und                   Die Benutzer von Rettungs-
                                                                                                         4                              Rettungsringe 4                    westen sind über Tragepflicht,
                                                                     Die zur Verfügung gestellten
                                                                                                                                         Verwendung bei Arbeiten am,      Funktion und Gebrauch der
                                                                   Geräte, Ausrüstungen und Ein-
                                                                                                                                        auf oder über dem Wasser,          Rettungswesten zu unterweisen.
                                                                   richtungen sind vor der Benut-
                                                                                                                                        z.B. Flüsse und Seen.               Gebrauchsdauer der Rettungs-
                                                                   zung auf ihre Funktionsfähigkeit
                                                                   zu prüfen und mindestens jähr-                                        Bei stark strömenden Gewäs-      westen von Einsatzbedingungen
                                                                   lich durch einen Sachkundigen                                        sern (v > 3,0 m/sec.) müssen       entsprechend der Herstelleran-
                                                                   zu überprüfen.                                                       Rettungsboote mit Motorantrieb     gaben abhängig.
                                                                                                                                        ausgerüstet sein.                   Jährliche Überprüfung der

                                                                    Schutzmaßnahmen                                                      Rettungsringe deutlich sicht-    Einsatzbereitschaft durch sach-
                                                                                                                                        bar und leicht zugänglich in       kundige Person durchführen
                                                                   Rettungskörbe, Tragewannen,                                          Arbeitsplatznähe bereithalten.     lassen.
                                                                   Rettungsschlaufen 1                                                                                      Dokumentation der Über-
                                                                    Verwendung bei schwer zu-         Abseilgeräte, Rettungs-          Rettungswesten      5
                                                                                                                                                                           prüfung im Prüfbuch.
                                                                   gänglichen Arbeitsplätzen,          hubgeräte 3                         Müssen über eine Einrichtung
                                                                                                        Verwendung in Verbindung mit verfügen, die im Bedarfsfall die
                                                                   z.B. bei Türmen, Schornsteinen
                                                                   oder Schächten.                     Auffang-/Rettungsgurten oder      Weste mit einem Gas automa-
                                                                                                       Rettungsschlaufen zur Rettung     tisch aufbläst.
                                                                   Atemschutz     2
                                                                                                       aus der Gefahr bei turmartigen     Feststoffwesten dürfen nicht
                                                                    Z.B. Fluchtmasken zur Selbst-     Bauwerken (Türmen, Schorn-        eingesetzt werden.
Gefährdungen                      Allgemeines                      rettung, wenn bei der Durchfüh-     steinen usw.) und bei Arbeiten     An der Verwendungsstelle von
 Die Rettung in Not geratener    Der Unternehmer hat je nach     rung von Arbeiten mit dem Auf-      in Behältern und engen Räumen Rettungswesten sind Reserve-
                                                                   treten gefährlicher Stoffe in der                                                                       Weitere Informationen:
Personen ist gefährdet, wenn     Art des Bauvorhabens und der                                          (Silos, Schächten usw.). Befesti- sets zur Wiederbereitmachung      DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der
Rettungsverfahren nicht geübt    auszuführenden Arbeit Rettungs- Atmosphäre gerechnet werden           gung nur an tragfähigen Bau-      vorzuhalten.                      Prävention
werden bzw. Rettungsgeräte       geräte und -einrichtungen bereit- muss, beispielsweise in oder an     teilen oder geeigneten Anschlag-                                    DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
nicht verfügbar sind.            zustellen.                        chemischen Anlagen und Appa-        einrichtungen vornehmen.                                            DGUV Regel 112-201 Benutzung von
                                                                   raturen. Fluchtmaske mit ABEK-                                                                          persönlichen Schutzausrüstungen zum
                                  Die Beschäftigten sind in der                                                                                                           Retten gegen Ertrinken
                                 Benutzung von Rettungsgeräten Filtern ausgerüstet vorhalten.                                                                              DGUV Regel 112-190 Benutzung von
                                 und -transportmitteln im Rahmen                                                                                                           Atemschutzgeräten
                                                                                                                                                                           DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen
                                 von Übungen besonders zu                                                                                                                  und Tiefen mit persönlichen Absturz-
                                 unterweisen.                                                                                                                              schutzausrüstungen
                                                                                                                                                                           DGUV Regel 101-005 Hochziehbare
                                                                                                                                                                           Personenaufnahmemittel

            07/2021                             19                                                                                                     20
Sicherheitsmarkierungen           Zusätzliche Hinweise zum          Auf Baustellen
Sicherheits- und Gesund-                                                                                        Hindernisse und Gefahrstellen
                                                                                                               deutlich erkennbar und dauer-
                                                                                                                                                 Flucht- und Rettungsplan           Flucht- und Rettungsplan
                                                                                                                                                                                   vorsehen, wenn Fluchtwege
                                                                                                                                                 In Arbeitsstätten
heitsschutzkennzeichnung,                                                                      A 006           haft kennzeichnen.
                                                                                                                Gelb-schwarze Streifen:          Flucht- und Rettungsplan
                                                                                                                                                                                   nicht erkennbar ins Freie oder
                                                                                                                                                                                   in gesicherte Bereiche führen
                                                                                                                                                 vorsehen                          oder deren Verlauf sich während
Flucht- und Rettungsplan                                                                                       für dauerhafte Hindernisse und
                                                                                                               Gefahrstellen.                    − bei unübersichtlicher Flucht-   der Baumaßnahme wesentlich
                                                                                                                                                   wegführung,                     ändert oder unübersichtlich ist.
                                 Für ständige Gebote, Warnun-            Handzeichen                                                            − mit Publikumsverkehr,            Flucht- und Rettungsplan ggf.
Gefährdungen
                                gen, Verbote oder Hinweise                 Handzeichen eindeutig und                                            − in Bereichen mit erhöhter       mit Baustelleneinrichtungsplä-
 Fehlende Informationen        Sicherheitszeichen als Schilder,                                                                                                                   nen oder Baustellenordnungen
                                                                          leicht erkennbar einsetzen.                                              Gefährdung, z.B. explosions-
können zu Desorientierung und Aufkleber oder aufgemalte                    Einweiser mit retroreflektieren-    Rot-weiße Streifen:               oder brandgefährdete Anlagen    verbinden und an zentraler
Fehlverhalten führen.           Kennzeichnung verwenden.                                                       für zeitlich begrenzte Hinder-      oder Stofffreisetzung.          Stelle aushängen.
                                                                          den Erkennungszeichen, z.B.
                                 Bei zeitlich begrenzten                                                      nisse und Gefahrstellen.           Auf Grundlage des Planes         Bei komplexen und unüber-
                                                                          Westen, Manschetten, Schutz-
 Allgemeines                    risikoreichen Tätigkeiten, (z.B.          helmen ausstatten.                                                     Räumungsübungen durch-            sichtlichen Baustellen geschoss-
 Sicherheits- und Gesundheits-
                                Anschlagen von Lasten)                     Einweiser in die Bedeutung                                           führen.                           oder abschnittsbezogene Flucht-
schutzkennzeichnung kann        Anweisungen per Handzeichen               und den Umgang mit Hand-                                                                                 und Rettungspläne aushängen.
mit einem Sicherheitszeichen,   oder mit verbaler Kommunika-              zeichen gesondert unterweisen.                                                                            Hinweise des Koordinators

einer Farbe, einem Leucht- oder tion vornehmen.                                                                                                                                    nach Baustellenverordnung
                                 Beschäftigte über die Bedeu-            Beispiel: Halt Gefahr!                                                                                   beachten.
Schallzeichen, verbaler Kommu-
nikation oder mit einem Hand-   tung  der eingesetzten Sicher-                                                                                                                      Im Tunnelbau, Turm- und

zeichen erfolgen.               heits- und Gesundheitsschutz-                                                                                                                      Schornsteinbau oder Arbeiten
                                kennzeichen informieren.                                                                                                                           in Druckluft und Caissonbau
                                 Wirksamkeit der Kennzeich-                                                                                                                       zusätzlich prüfen, ob weitere
 Schutzmaßnahmen
                                nungen regelmäßig kontrollie-                                                                                                                      Alarmpläne, Brandschutzord-
 Kennzeichnungsarten entspre- ren, v.a. bei Leucht- oder Schall-                                                                                                                  nungen oder Evakuierungspläne
chend dem Ergebnis der Gefähr- zeichen, langnachleuchtenden                                                                                                                        erforderlich sind.
dungsbeurteilung festlegen.     Materialien, Lautsprechern.                                                                                                                        Darstellung
                                                                                                                                                                                    Flucht- und Rettungspläne mit
                                                                                                                                                                                   eindeutigen Anweisungen zum
 Geometrische               Bedeutung     Sicherheits-   Anwendungsbeispiele                                                                                                       Verhalten im Gefahr- oder Kata-
                                                                                              Beispiel
 Form                                     farbe                                                                                                                                    strophenfall darstellen.
                                                                                                                                                                                    Flucht-und Rettungsplan im

                                                         – Zutritt für Unbefugte verboten                                                                                          Maßstab 1:100 farbig anlegen.
                                                                                                                                                                                    Sicherheitszeichen nach DIN
                            Verbot        Rot            – Kein Trinkwasser
                                                         – Berühren verboten                                                                                                       EN ISO 7010 und DIN 4844-2
 Kreis mit Diagonalbalken                                                                                                                                                          aufnehmen.
                                                                                                                                                                                    Folgendes grafisch darstellen:
                                                         – Gehörschutz benutzen                                                                                                    − Gebäudegrundriss oder Teile
                            Gebot         Blau           – Schutzkleidung benutzen                                                                                                   davon,
                                                         – Hände waschen                                                                                                           − Verlauf der Fluchtwege,
           Kreis
                                                                                                                                                                                   − Lage der Ersten-Hilfe
                                                         – Warnung vor elektrischer                                                                                                  Einrichtungen,
                                                           Spannung                                                                                                                − Lage der Brandschutz-
                            Warnung       Gelb
                                                         – Warnung vor heißer Oberfläche                                                                                             einrichtungen,
   Gleichseitiges Dreieck                                – Warnung vor Biogefährdung                                                                                               − Lage der Sammelstellen,
                                                                                                                                                                                   − Standort des Betrachters.
                                                         – Erste Hilfe
                            Gefahr-
                                          Grün           – Notausgang                                                                                                              Weitere Informationen:
                            losigkeit
                                                         – Sammelstelle                                                                                                            Arbeitsstättenverordnung
         Quadrat                                                                                                                                                                   DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der
                                                                                                                                                                                   Prävention
                                                         – Feuerlöscher                                                                                                            ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheits-
                                                         – Brandmeldetelefon                                                                                                       schutzkennzeichnung
                            Brandschutz   Rot                                                                                                                                      ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge,
                                                         – Mittel und Geräte zur                                                                                                   Flucht- und Rettungsplan
         Quadrat                                           Brandbekämpfung                                                                                                         DGUV Information 211-041 Sicherheits-
                                                                                                                                                                                   und Gesundheitsschutzkennzeichnung

             07/2021                               21                                                                                                          22
Prüfgegenstände                   Prüfende Person vor erster     Prüfende Person für die
Prüfungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Inbetriebnahme, bei Änderungen jährliche Prüfung

von Arbeitsmitteln                                                                                                                                                                                                                                                  A 007              Anschlagmittel                    Zur Prüfung befähigte Person        Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Erdbaumaschinen                   Zur Prüfung befähigte Person        Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                                         Seite 1
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Rammen, Bohrgeräte                Zur Prüfung befähigte Person        Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                 5    12:42 Uhr
                                                                  16.06.201
                                                  15_BGBAU                                                                                                   UNDEN
                    Pru?fBaum
                                   asch_6-20                                                                                                           EBSST                                                                                                                           Tief- und Straßenbaumaschinen     Zur Prüfung befähigte Person        Zur Prüfung befähigte Person
  i4_Kartei
            karte_                                                                                                                               BETRI
                                                                                       Prüfung
                                                                                                                                                               g:
                                                                                                               te 1                               letzte Prüfun
                                                                                                      Uhr Sei
                                                                                          5 12:42
                                                                      BGBAU
                                                                                 16.06.201 inen des Tiefba
                                                                                                          us -                                     Datum:
                                                                                                                                                                                                         DEN                                                                           Turmdrehkrane                     Prüfsachverständiger                Zur Prüfung befähigte Person,
                                                                                                                                                                                                     SSTUN
                                                       h_6-2015_                     masch
                                                                             - von Bau
                                        ?fBaumasc                                                                                                            jetzige PrüB E T R I E B
                                                                                                                                                                              fung:
                         karte_Pru
           i4_Kartei                                                                                          Baujahr:                                                                                                                                                                                                                                       alle 4 Jahre Prüfsachverständiger
                                                                              Typ:
                                                                                                      PrüfunndesgTiefbaus -                                   Datum: letzte Prüfung:
                                                                                                                                                                                   umerm
                                                                                                                                                                               Datzu    : itteln. Es wird         n.                                                                                                                                         anschließend im 14. und 16.
              Geräteart:                                                                            : Baumasch
                                                                                                                      ine                                           eitsmittel            ktion g:zu überprüfe
                                                                                   Inventar-Nr. - von                                           gen der Arb gsgemäße FunPrü                                  ten
                                                                                                                                her Prüfun                                                    ung genann
                                                                                                                                                                                              fun
              Hersteller
                           :
                                                                                                                   erforderlic Baujahr:d und ordnun
                                                                                                 g und Fristen lständigkeit, Zustan Betriebssicherhe um:
                                                                                                                                                                               jetz  ige
                                                                                                                                                                                itsverordn                                                                                                                                                                   Betriebsjahr, dann jährlich.
               Fabrik-Nr.
                            :                                        eitgeber     Art , Um  fan
                                                                                                  Typ  :
                                                                                                    rlich auf
                                                      hat der Arb destens einmal jäh ung der Fristen dür
                                                                                                               Vol             fen die in
                                                                                                                                              der                 Prüfung       Dat
                                                                                                                                                                                                        l behoben wird
                                                                                                                                                                                                                                          BETRIEBSSTUNDEN
                              Abs. 6artBetrSichV                 e min                            tleg                       werden.                                                      g Mange         itteln.-Es                      letzte Prüfung:
                 Nach § 3Ger              :       ten Bauteil                   1. Bei der Fes nicht überschritten                                                          in Ordnunmitteldes
                                                                                                                                                                   - von Baumaschinen                 Tiefbaus
                                                                                                                                                                                                  zu erm
                                                                                                                                                                                                      (Datum)           rprüfen.
                                  die genann he auch TRBS 120
                                 äte
                 empfohlen, Prüffris
                 Hin  we  ise  zu
                              Her ste ller
                                                   sie
                                            : ten lagen, Krane, Flüssi
                                                 san
                                                                                                en
                                                                                  ggasanlag Inventar-Nr.:
                                                                                           Geräteart:     obe   n                erfoBau  teil
                                                                                                                                        rde rlic  her Prüfun
                                                                                                                                                                    gen derjaArb gsg
                                                                                                                                                                      und
                                                                                                                                                                   Typ:
                                                                                                                                                                   d         ord nun em
                                                                                                                                                                                       nein äße Funktion zu übe ten
                                                                                                                                                                                     eits
                                                                                                                                                                                                    ero rdn
                                                                                                                                                                                                     Baujahr:ung  genann
                                                                                                                                                                                                                                          Datum:                                       LKW-Ladekrane                     Nicht erforderlich                  Zur Prüfung befähigte Person,
                                                                                          Mangel beh                                                                                            itsv
                               B. für Aufzug                                                                    g und Fristen lständigkeit, Zustan Betriebssicherhe
                  Fris ten  z.
                              Fabrik-Nr.
                                            :
                                                                 hV ja
                                                            rSicchV
                                                                      in
                                                                      hat
                                                                         Ord
                                                                           der
                                                                               nun
                                                                                 Arb
                                                                                 nei
                                                                                    g
                                                                                     eitgebe
                                                                                     n     Hersteller:
                                                                                                   s
                                                                                                      ,
                                                                                                  Arttum)
                                                                                                r(Da
                                                                                                     ein
                                                                                                         Um
                                                                                                          ma
                                                                                                            fan
                                                                                                             l
                                                                                                                              Vol
                                                                                                               jährlich auf Fris
                                                                                                                             her
                                                                                                                           der    e   ten
                                                                                                                                     Zug   düre:
                                                                                                                                           äng   fen die in
                                                                                                                                                                  der
                                                                                                                                                                                                                      l beh  obe     n
                                                                                                                                                                                                                                          jetzige Prüfung:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             LKW Ladekrane mit mehr als
                                            3 Abs. 6 Bet ann                        mindesten                          4. Sic
                                                                                                                  tlegung                     wegenrden.                                                 g Mange                          Datum:
                                    ch §teil
                                NaBau                                n Bauteile                    Bei der Fes                           tentan
                                                                                                                                    hrite/S
                                                                                                                               rscriff                                                      in Ordnun               (Datum)
                                 em  pfo  hle  n, die gen
                                                        ffristen
                                                                  ten
                                                                nte
                                                                n sie  he  auc   h
                                                                                           Fabrik-Nr.:
                                                                                   TRBS 1201. sanlagen nicht übe
                                                                                         Flüssigga
                                                                          en,, Krane, Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV
                                                                                                                          Halteg
                                                                                                                           Aufntrit te
                                                                                                                                                       Bauer“ teil)
                                                                                                                                                                   Inventar-Nr.:
                                                                                                                                                                                              ja      nei n                                                                                                                                                  300 kNm Lastmoment oder mit mehr
                                       t: ise zu Prü
                                   eräwe                         san  lag
                                                                    nla  gen
                                                                                                              ngel behobe
                                                                                                                                hatche      („trittsich
                                                                                                                                      dernArbeitgeber            Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Es wird
                     1. GrundgHin ten z. B. für Aufzug         gsa                                                         Trittflä
                         Rahmen
                                  Fris                                                in Ord emnun  g
                                                                                                 pfohlen,
                                                                                             Hinweise
                                                                                                          Madie    genannten     Bauteile
                                                                                                                 (Datum) siehe auch
                                                                                                 nein zu Prüffristen                      ine
                                                                                                                                              mindestens
                                                                                                                                               : 1201.
                                                                                                                                             TRBS       Zugäng
                                                                                                                                                                    einmal     jährlich   auf  Vollständigkeit,    Zustand     und     ordnungsgemäße
                                                                                                                                                                Beie:der Festlegung der Fristen dürfen die in der Betriebssicherheitsverordnung genannten
                                                                                                                                                                                                                                                         Funktion zu überprüfen.                                                                             als 15 m Auslegerlänge alle 4 Jahre,
                                        n
                         Lagerunge te Bauteil                                           ja                              5. Fahrerkab      Sicheregel
                                                                                                                                       4.Krane,             ung
                                         ich                                                 Fristen z. B. für Aufzugsanlagen,              rverrie
                                                                                                                            Tür, FensteHalteg        riffe/Stangen
                                                                                                                                                    Flüssiggasanlagen             nicht überschritten werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Prüfsachverständiger anschließend
                          Gegengew ichtung                                                                                                   isc  her
                          Anhängerv
                                          orr                                                                               Scheibenw      Auf intrit teurte
                                                                                                                                                   Ordnung
                                                                                                                                                   tsg                    icher“)behoben
                                                                                                                                                                        Mangel                                                                   in Ordnung Mangel behoben
                                                    erät:                                                    Bauteil         Sitz, Sicher
                                                                                                                                              hei      chen („tritts                                              Bauteil
                           Fahrwerk  1. Grundg
                                           Ketten
                           Bereifung/Rahnmen n                                                                               Heizung, Lüf ng ine:
                                                                                                                                                 tflä
                                                                                                                                            Trittun
                                                                                                                                                 ja g nein                    (Datum)                                                             ja    nein       (Datum)                                                                                   ab 13. Betriebsjahr jährlich
                                                                                                                                         ämFahmurerkab
                            Transportöse  Lagerunge te                                        1. Grundgerät:                  Schalld5.                         rve  rrie gel ung                   4. Sichere Zugänge:
                                          Gegengew ich
                                                         ich
                                                                       g                         Rahmen                                      Tür, Fenste her                                           Haltegriffe/Stangen
                                       :
                         2. Antrieb Anhängerv
                                                          orr     tun
                                                                htu  ng
                                                                                                 Lagerungen                6. Sic   ht:
                                                                                                                               Spiegel (au
                                                                                                                                              Sch   eib
                                                                                                                                                 ßenSic
                                                                                                                                                          enwen)
                                                                                                                                                        , inn
                                                                                                                                                    , rsy   her
                                                                                                                                                                 isc
                                                                                                                                                                  heitsgurte
                                                                                                                                                                steme
                                                                                                                                                                                                       Auftritte                                                                       Gabelstapler                      Zur Prüfung befähigte Person        Zur Prüfung befähigte Person
                              Dichtheit Fahrwerk                en
                                                                                                 Gegengewichte                                Sitznito
                                                                                                                                       era-, Mo                Lüftung
                                                                                                                                                                                                       Trittflächen („trittsicher“)
                              Abgase Bereifu          ng/Ketten                                  Anhängervorrichtung Kam                       Heizung,fah         renngzur
                                                                                                                                                       Ver mu
                                              mung ösen                                                                         Vereinfachte   Schsalldäm
                              SchalldämTransport
                                                        gen  :
                                                                                                 Fahrwerk
                                                                                                 Bereifung/Ketten                Üb   erprüfung
                                                                                                                                                       des   Sic
                                                                                                                                                            ein  e
                                                                                                                                                                   htf
                                                                                                                                                                    im
                                                                                                                                                                       eldes:
                                                                                                                                                                        Ab-
                                                                                                                                                                                                    5. Fahrerkabine:
                                                                                                                                                                                                       Tür, Fensterverriegelung                                                        Hebebühnen                        Prüfsachverständiger                Zur Prüfung befähigte Person
                                          einrichtun:                                                                                           Sicht:
                                                                                                                                            6. Fah    rer
                           3. Arbeits2. Antrieb                                                  Transportösen                   Kann der                    l (au
                                                                                                                                                         m vor
                                                                                                                                                                          , innen)
                                                                                                                                                                     ßenter
                                                                                                                                                                  , hin                                Scheibenwischer
                                              Schild                                                                                              1,0ege
                               Schaufel, Dichtheit                                                                                stand vonSpi era                     ine rsysteme
                                                                                                                                                                  Monito                               Sitz, Sicherheitsgurte
                                AnbaugeräAbgase
                                                te
                                                             mu   ng
                                                                ung
                                                                                              2. Antrieb:                         bzw. neben      Kam der Ma
                                                                                                                                                     Person seh
                                                                                                                                                               -, sch
                                                                                                                                                                        en?         ren zur
                                                                                                                                                                   htes Verfah eldes:
                                                                                                                                                                                                       Heizung, LüftungAbruf-Nr. I
                                                                                                                                                                                                                                   4
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Elektrische Anlagen und           Elektrofachkraft                    Elektrofachkraft in
                                LasthakenSchalldäm                                               Dichtheit                         arbeitendeVereinfac                         Sic  htf                Schalldämmung
                                                                                                                                                              rüfung des e im Ab-
                                 Greifer
                                 (gesicher  3. te Ans
                                                Arb
                                                       chl
                                                     eits   üss
                                                          ein    e
                                                              rich   ung
                                                                chttun    en:
                                                                        gen   :                  Abgase
                                                                                                 Schalldämmung
                                                                                                                                                   Üb
                                                                                                                                                   Kan
                                                                                                                                                        erp
                                                                                                                                                           n der Fahrer
                                                                                                                                                                              ein
                                                                                                                                                                                   , hin ter        6. Sicht:                                                                          Betriebsmittel                                                        bestimmten Zeitabständen
                                                 dungen) Sch        ld
                                                                chiild                                                                                                1,0 m vor
                                  und VerbinSchaufel, te                                                                                            stand von                           ine            Spiegel (außen, innen)
                                                                                                                                                                        der Masch
                                                 Anbaugerä                                    3. Arbeitseinrichtungen:                              bzw. neben son sehen?                              Kamera-, MonitorsystemeAbruf-Nr. I 4
                                                 Lasthaken                                       Schaufel, Schild                                    arbeitende
                                                                                                                                                                        Per
                                                                                                                                                                                                       Vereinfachtes Verfahren zur                                                     Bauaufzüge                        Zur Prüfung befähigte Person        Zur Prüfung befähigte Person
                                                  Greifer                        e               Anbaugeräte                                                                                           Überprüfung des Sichtfeldes:
                                                      sic her   e Anschlüss
                                                               te                                Lasthaken                                                                                             Kann der Fahrer eine im Ab-
                                                  (ge                  gen
                                                                     nge  n))
                                                   und  Ver  bin  dun
                                                                ndu                              Greifer
                                                                                                 (gesicherte Anschlüsse
                                                                                                                                                                                                       stand von 1,0 m vor, hinter
                                                                                                                                                                                                       bzw. neben der Maschine
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Schwimmende Geräte                Zur Prüfung befähigte Person        Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                                 und Verbindungen)                                                                                     arbeitende Person sehen?
                                                                                                                                                                                                                                                                      Abruf-Nr. I 4    Kreissägen (Holzbearbeitung)      Zur Prüfung befähigte Person        Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Handmaschinen                     Zur Prüfung befähigte Person        Elektrofachkraft in
                                    Vorhandensein der Betrieb-                                                                                                                                        anlagen, Krane, Flüssiggas-                                                                                                                           bestimmten Zeitabständen
 Gefährdungen
                                  sanweisung und/oder Betriebs-                                                                                                                                        anlagen müssen weitergehende                                                    Flüssiggasanlagen auf             Nicht erforderlich                  Zur Prüfung befähigte Person
 Wenn Arbeitsmittel nicht regel- anleitung prüfen.                                                                                                                                                    Anforderungen an das Prüf-                                                      Maschinen und Geräten des
mäßigen Prüfungen unterzogen  Ergebnisse der Prüfungen                                                                                                                                                personal erfüllt werden.                                                        Bauwesens
werden, können Beschädigun-       durch die „zur Prüfung befähigte                                                                                                                                     Prüfsachverständige
gen der Arbeitsmittel zu Unfällen Person“ bzw. den Prüfsachver-
                                                                                                                                                                                                        Ingenieur oder vergleichbare
führen.                           ständigen dokumentieren.                                                                                                                                                                                                                            Zur Prüfung befähigte Person        mit Hilfe der Gefährdungsbeur-       Ggf. gesetzlich vorgegebene
                                                                                                                                                                                                       Kenntnisse.
                                   Dokumentation der Prüfergeb-                                                                                                                                                                                                                       Feststellung, Vergleich und       teilung festlegen.                  Prüffristen beachten (z.B. für
                                                                                                                                                                                                        Voraussetzung für die Tätigkeit
 Allgemeines                      nisse bis zum nächsten Prüf-                                                                                                                                                                                                                        Bewertung des Soll- und Ist-         Prüfhinweise in Betriebsanlei-    Fahrzeuge, Flüssiggasanlagen,
                                                                                                                                                                                                       z.B.:                                                                                                                                                  Krane, Aufzugsanlagen).
 Arbeitsmittel regelmäßig        termin aufbewahren.                                                                                                                                                                                                                                 Zustandes des Arbeitsmittels.       tungen der Hersteller beachten.
                                                                                                                                                                                                       − fachliche Kenntnisse auf dem                                                                                                                          In Abhängigkeit der Einsatz-
durch den Bediener kontrollieren                                                                                                                                                                                                                                                       Sicht- und Funktionsprüfung,
                                                                                                                                                                                                         aktuellen Stand,
und/oder die „zur Prüfung          Anforderungen                                                                                                                                                                                                                                      bei Bedarf mit begrenzter                                               bedingungen und betrieblichen
                                                                                                                                                                                                       − mindestens 3 Jahre fach-                                                                                                                             Verhältnissen (z.B. Mehrschicht-
befähigte Person“ und/oder                                                                                                                                                                                                                                                            Demontage der Arbeitsmittel
                                  Bediener                                                                                                                                                               spezifische Berufserfahrung,                                                                                                                         betrieb) können kürzere Prüf-
einen Prüfsachverständigen                                                                                                                                                                                                                                                            durchführen.
                                   Vom Unternehmer hierfür                                                                                                                                            − Kenntnisse des Vorschriften                                                                                                                          fristen erforderlich sein.
regelmäßig prüfen lassen.                                                                                                                                                                                und Regelwerks.                                                              Prüfsachverständiger
                                  unterwiesen.
 bei Arbeitsmitteln bei denen                                                                                                                                                                                                                                                         Detailliertere und tiefer
die Sicherheit von den Monta-     Zur Prüfung befähigte Person                                                                                                                                                                                                                        gehende Überprüfung, z.B. der
                                                                                                                                                                                                         Prüfumfang                                                                                                                                           Weitere Informationen:
gebedingungen abhängt z.B.         Vom Unternehmer für den
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Überlastabschalteinrichtung                                             Betriebssicherheitsverordnung
Turmdrehkrane, Rammen,            Prüfzweck zu bestellen/zu                                                                                                                                            Bediener                                                                       beim Kran.                                                              DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der
Drehbohrgeräte, schwimmende benennen.                                                                                                                                                                   Arbeitsmittel vor dem Einsatz                                                                                                                        Prävention
Geräte. Prüfung durch eine „zur  Verfügt durch Berufsausbil-                                                                                                                                          kontrollieren auf z.B.:                                                                                                                                TRBS 1201 „Prüfung von Arbeitsmitteln“
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Prüffristen                                                             TRBS 1203 Befähigte Personen
Prüfung befähigte Person“ bei     dung, Berufserfahrung und zeit-                                                                                                                                      − augenscheinliche Mängel,                                                                                                                             DGUV Regel 100-500 Betreiben von
                                  nahe berufliche Tätigkeit über                                                                                                                                                                                                                       Art, Umfang und Fristen
jeder Erstaufstellung/Montage                                                                                                                                                                          − auf Funktion der Sicherheits-                                                                                                                        Arbeitsmitteln
am Einsatzort durchführen         die erforderlichen Kenntnisse.                                                                                                                                         einrichtungen.                                                               erforderlicher Prüfungen im All-                                        DGUV Information 203-071 Wieder-
lassen.                            Bei besonderen Anforderungen                                                                                                                                                                                                                      gemeinen mindestens jährlich.                                           kehrende Prüfung ortsveränderlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bei besonderen Einsatzbedin-                                            elektrischer Betriebsmittel – Fach-
                                  an die Prüfung z.B. für Aufzugs-                                                                                                                                                                                                                                                                                            wissen für die Prüfer
                                                                                                                                                                                                                                                                                      gungen durch den Unternehmer
                          07/2021                                                                                                          23                                                                                                                                                                                               24
 Weitere wichtige Angaben            Schutz der Beschäftigten             – Kurvigkeit der Straßenführung,
                                                                                                                  in der verkehrsrechtlichen An-
Sicherung von                                                                                                     ordnung:
                                                                                                                                                          Die freie unverstellte Fläche
                                                                                                                                                        am Arbeitsplatz (BM) 2 muss so
                                                                                                                                                                                             – fehlende seitliche Ausweich-
                                                                                                                                                                                               möglichkeiten für den vor-
Arbeitsstellen an Straßen                                                                         A 008           – ggf. Beschreibung einzelner
                                                                                                                     Arbeitstakte bzw. Bauphasen,
                                                                                                                                                        bemessen sein, dass sich die
                                                                                                                                                        Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit
                                                                                                                                                                                               beifließenden Verkehr, z.B.
                                                                                                                                                                                               durch Bordsteine oder Gegen-
                                                                                                                  – tatsächlich vorhandene Rest-        ungehindert bewegen können.            verkehr,
                                                                                                                     breiten von eingeschränkten        Der Platzbedarf eines arbeiten-      – Fahrstreifenbreiten,
                                                                                                                     Fahrbahnteilen,                    den Menschen z.B. neben              – Fahrzeugarten (Lkw, Pkw,
Gefährdungen                                                                                                      – Gültigkeitsdauer der Anord-         einem Fertiger, ist abhängig von       Fahrzeuge mit Überbreite),
                                        1                                     Lichtraumprofil Lkw unter
                                            (SQ ) Sicherheitsabstand gem.     Berücksichtigung vorhersehbarer        nung: Beginn und Ende,             seiner Tätigkeit und muss im         – Verkehrsdichte, Sichtverhält-
 Bei fehlender oder falscher                                                                                                                           Einzelfall im Rahmen einer Ge-
                                            Arbeitsstättenverordnung und      Fahrtoleranzen bei sehr engen       – Geschwindigkeits-                                                          nisse.
Baustellensicherung/Beschil-                ASR A 5.2                         Fahrstreifen im Baustellenbereich      beschränkungen,                    fährdungsbeurteilung ermittelt
derung können Personen z.B.                                                                                                                             werden. Das Mindestmaß für
                                                                                                                  – Name, Anschrift und Telefon                                              Zusätzliche Hinweise
durch Fahrzeuge erfasst oder                                                                                                                            Kontroll-, Steuer- und Bedien-
                                                                                                                     des Verantwortlichen / Stell-                                           zu Warnkleidung und
angefahren werden.                                                                                                                                      tätigkeiten beträgt 0,80 m.
                                                                                                                     vertreters während und nach                                             Warnposten
                                                                                                                     der Arbeitszeit.                    Beschäftigte im Schutz von
Allgemeines                                                                                                        Die verkehrsrechtliche An-          transportablen Schutzeinrich-         Personen, die im Straßenraum

  Der Verkehr muss sicher an                                                                                     ordnung und der angeordnete           tungen oder Verkehrseinrich-         bzw. neben dem Verkehrsbe-
der Arbeitsstelle vorbeigeleitet                                                                                  Verkehrszeichenplan müssen            tungen (z.B. Leitbaken, Leitkegel,   reich eingesetzt sind, müssen
werden.                                                                                                           auf der Baustelle vorliegen.          fahrbare Absperrtafel), jeweils in   bei ihrer Arbeit auffällige Warn-
 Straßenbaustellen so planen,                                                                                     Von der verkehrsrechtlichen         Verbindung mit Sicherheitsab-        kleidung tragen. Ausnahme:
                                                                                                                                                        ständen (SQ und SL ) 2 gem.          Wenn der Arbeitsbereich bereits
einrichten und durchführen,                                                                                       Anordnung darf nicht abge-
                                                                                                                                                        Arbeitsstättenverordnung und         vollständig durch Absperr-
dass Gefährdungen durch den                                                                                       wichen werden.
                                                                                                                                                        ASR A 5.2 arbeiten lassen.           schranken oder Bauzäune vom
fließenden Verkehr für Beschäf-             (BM) Freie und unverstellte Bewegungsfläche                            Geschwindigkeitsbeschrän-
                                            für Arbeitsplatz des Beschäftigten gem.                                                                      Der Sicherheitsabstand im Sin-     Verkehrsbereich abgetrennt ist.
tigte möglichst vermieden und                                                                                     kungen dann anordnen lassen,
                                            Arbeitsstättenverordnung und ASR A 5.2                                                                      ne der ASR A5.2 ist der Abstand       Ausführung der Warnkleidung
verbleibende Gefährdungen                                                                                         wenn Verkehrsteilnehmer oder
möglichst gering gehalten werden                                                                                                                        zwischen Verkehrseinrichtungen       entsprechend EN ISO 20471:
                                                                                                                  im Arbeitsbereich Tätige gefähr-
z.B. Umleitung des Verkehrs.                                                                                      det werden können:                    und den dem Verkehr zugewand-        – mindestens Klasse 2.
 Arbeitsplätze durch Schutz-                                                                                                                           ten Außenbegrenzungen von              Häufig ist aufgrund des Ver-
                                        2                                                                         – innerorts ist häufig Tempo
                                                                                                                                                        Arbeitsplätzen oder Verkehrs-          kehrsaufkommens und der
einrichtungen (z.B. transportable                                                                                    30 km/h sinnvoll,
                                                                                                                                                        wegen auf Straßenbaustellen.           örtlichen Verhältnisse Klasse 3
Schutzeinrichtungen) oder                                                                                         – auf Landstraßen in der Regel
                                                                                                                                                        Seitliche Sicherheitsabstände          erforderlich.
Leiteinrichtungen (z.B. Leit-                             BM                                                         50 km/h,
baken), jeweils in Verbindung                                                                                                                           (SQ) werden bei Fahrzeugrück-        – Farbe: ausschließlich fluores-
                                                                                                                  – an besonders engen oder von         haltesystemen auf die dem              zierendes Orange-Rot oder
mit ausreichend bemessenen                      SQ                                                                   der Verkehrsführung her
Sicherheitsabständen vor dem                                                                                                                            Verkehr zugewandte äußere              Gelb.
                                                                                                                     schwierigen Stellen kann noch      Begrenzung des Fahrzeugrück-          Warnposten darf nur vor Ver-
vorbeifließenden (SQ ) oder                                                                                          geringere Geschwindigkeit er-
ankommenden (SL ) Verkehr                                                                                                                               haltesystems bezogen. Bei Leit-      kehrseinschränkungen oder
                                                                                                                     forderlich sein.                   baken, Leitkegel, etc. jeweils auf
schützen 2 .                                                                                                                                                                                 Gefahrenstellen warnen.
                                                                                                                   Kontrolle und Wartung nach
 Für im Schutz der Verkehrs-
                                                                                                                                                        deren Mittelachse 1 .                 Die Verkehrsregelung durch
                                                                                                                  Erfordernis im Einzelfall. Arbeits-    Das Maß SL beschreibt den
sicherung durchgeführte Arbeiten                                                                                                                                                             Warnposten ist verboten! Dies
                                                                                                                  stellen längerer Dauer in der         Sicherheitsabstand in Längs-
muss ausreichend Platz (BM) für                                                                                                                                                              bleibt ausschließlich der Polizei
                                                                                                                  Regel zweimal täglich, an arbeits-    richtung vor dem ankommenden
ein sicheres Arbeiten vorhanden                                                                                                                                                              vorbehalten.
                                                                                                                  freien Tagen und an Feiertagen        Verkehr (lichtes Maß).
sein 2 .                                                                                                          einmal kontrollieren.                  Werte für Sicherheitsabstände
                                                                                                                   Der in der verkehrsrechtlichen
Schutzmaßnahmen                                                                                                                                         SQ und SL siehe ASR A 5.2.
                                                                                                                  Anordnung benannte Verant-             Können die Mindestmaße
                                                                                                                                                                                             Weitere Informationen:
                                                                                                                  wortliche kann andere Personen                                             Arbeitsstättenverordnung
Sichere Verkehrsführung                                                                                                                                 für Sicherheitsabstände nach         Baustellenverordnung
 Die Verkehrssicherung erfolgt                                                                                   mit der Kontrolle und Wartung                                              Straßenverkehrsordnung
                                                                                                                                                        ASR A5.2 nicht eingehalten
nach der Straßenverkehrsord-         Vor Beginn von Arbeiten, die     – die tatsächlichen örtlichen Ver-         beauftragen, bleibt aber verant-                                           DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
                                                                                                                                                        werden, sind Maßnahmen mit           DGUV Regel 114-016 Straßenbetrieb,
nung (StVO) in Verbindung mit       sich auf den öffentlichen Straßen-   hältnisse und die für das Bau-           wortlich.
                                                                                                                                                        mind. dem gleichen Sicherheits-      Straßenunterhalt
                                    verkehr auswirken, verkehrs-         verfahren erforderlichen Platz-           Der in der verkehrsrechtlichen
den Richtlinien für die Sicherung                                                                                                                       und Gesundheitsschutzniveau          DGUV Information 212-016 Warn-
von Arbeitsstellen an Straßen       rechtliche Anordnung über Art        verhältnisse berücksichtigt,             Anordnung benannte Verant-            im Zuge einer Gefährdungsbeur-       kleidung
(RSA-95). Diese betreffen aus-      und Umfang der Baustellen-         – die erforderlichen Sicherheits-          wortliche muss die erforder-          teilung festzulegen und dabei
                                                                                                                                                                                             ASR A 5.2 Straßenbaustellen
                                                                                                                  lichen Fachkenntnisse gemäß                                                Richtlinien für die Sicherung von
schließlich verkehrsrechtliche      sicherung bei der zuständigen        abstände zwischen Verkehrs-                                                    u.a. folgende Kriterien zu be-       Arbeitsstellen an Straßen
Regelungen und ausdrücklich         Behörde einholen. Bei Beantra-       bereich und Arbeitsplätzen,              MVAS nachweisen.                      rücksichtigen:                       Zusätzliche Technische Vertrags-
nicht den Schutz der Beschäf-       gung der Anordnung einen Ver-        Arbeitsmaschinen und Arbeits-                                                                                       bedingungen und Richtlinien für
                                                                                                                                                        – zulässige Höchstgeschwindig-       Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
tigten.                             kehrszeichenplan vorlegen, der       einrichtungen berücksichtigt.                                                    keit des fließenden Verkehrs,      an Straßen

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