Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Baustein-Merkheft

Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz für
alle Gewerke
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Weitere Wege
                                                zu den Bausteinen                                          BAUSTEINE
                                                                                                           SICHER ARBEITEN – GESUND BLEIBEN

                                                Medien und Praxishilfen (Internet)                         Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten
                                                                                                           zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
                                                                  Einzelbausteine können Sie im            Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz ist nicht immer leicht lesbar und meist recht
                                                                  PDF-Format unter                          „trocken“. Dennoch müssen die Inhalte in der Praxis umgesetzt werden. „Arbeitsschutz leben“
                                                                  „www.bgbau-medien.de –                   ist schließlich tägliche Aufgabe in den Betrieben. Dabei helfen die Bausteine. Hier finden Sie in
                                                                  Medien und Praxishilfen –                kurzen, knapp gehaltenen Formulierungen das Wesentliche zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
                                                                  Bausteine/Merkhefte“
                                                                  oder von der                             Die Bausteine sind folgenden Kapiteln zugeordnet:
                                                                  BG BAU Info CD herunterladen.            A. Allgemeines
                                                                                                              umfasst die organisatorischen Themen allgemeiner Art, wie sie in jedem Betrieb vorkommen.
                                                                                                           B. Arbeitsmittel
                                                Bausteine-Applikation                                         beinhaltet Informationen zu Maschinen, Einrichtungen, Geräten und Werkzeugen, die im
                                                                                                              Hoch- und Tiefbau, bei den Ausbaugewerken und im Gebäudereiniger-Handwerk verwendet
                                                                  Bausteine als Applikation für               werden.
                                                                  Smartphones. Siehe dazu
                                                                                                           C. Arbeitsverfahren
                                                                  www.bgbau.de – Service.
                                                                                                              erläutert sichere Verfahrensweisen.

                                                                  Mit der Bausteine-Applikation            D. Gesundheitsschutz
                                                                  für Ihr Smartphone haben                    ergänzt die anderen Kapitel um die Themen der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
                                                                  Sie alle Informationen der                  wie z.B. Lärm, Klima, schwere körperliche Belastungen, aber auch Stress. Besonders für das
Impressum                                                         Bausteine immer mobil zur                   Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen werden hier die wichtigsten Informationen zum Thema
                                                                  Verfügung (Apple iOS;                       Gesundheitsschutz vermittelt.
Herausgeber und Copyright:
                                                                  Google Android).                         E. Persönliche Schutzausrüstungen
Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft                                                                                             beschreibt die PSA, die dann erforderlich wird, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahren
Hildegardstraße 29/30                                                                                         weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen wirksam ausgeschlossen
10715 Berlin                                                                                                  werden können.
www.bgbau.de
                                                                                                           F. Formulare
Gestaltung und Abbildungen:                                                                                   enthält Formulare für Beauftragungen und Anzeigen.
H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH                                                                                 G. Grundlagen der BG
Plaza de Rosalia 2
30449 Hannover
                                                                                                              informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU.
                                                                                                           H. Tabellen
Druck:                                                                                                        beinhaltet neben den Schutzalterbestimmungen, Arbeitsraumbreiten in Leitungsgräben und
Joh. Walch GmbH & Co. KG
                                                                                                              Baugruben sowie Mindestlichtmaße in Rohrleitungen, die Tragfähigkeitstabellen für
Im Gries 6
86179 Augsburg                                                                                                Anschlagketten und Chemiefaserbänder.

Sofern die Bausteine Links zu externen
                                                                                                           Jeder Baustein behandelt dabei ein Thema zur Prävention. Wer mehr zu einem speziellen Bereich
Internetseiten enthalten, ist die Berufs-                                                                  wissen möchte, findet dazu unter „Weitere Informationen“ entsprechende Angaben.
genossenschaft der Bauwirtschaft für den
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                                                Gender:                                                    Ihre
© Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft        Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind,
                                                meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch
Überarbeitete Auflage 07/2017                   wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche
Abruf-Nr. 401                                   Form steht.

                                                2                                                                                                           3
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Vorschriften- und Regelwerk                                                                         Inhalt

Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe
und Beschäftigte, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.
DGUV Vorschriften
                                                                                                        A              Allgemeines

                                                                                                        Baustein-Nr.   Baustein-Titel                                       Seite
Vorschriften legen Schutzziele fest und formulieren Forderungen bezüglich Sicherheit und
Gesundheitsschutz. Sie sind rechtsverbindlich.
DGUV Regeln                                                                                             001            Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes         11
Bei den Regeln handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz. Sie beschreiben jeweils den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes und
dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den Vorschriften.
                                                                                                        002            Gefährdungsbeurteilungen                               13

DGUV Informationen                                                                                                     Koordination von beauftragten Fremdunternehmen und
In den Informationen werden spezielle Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen,                 003            bei Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen
                                                                                                                                                                              15

Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Zielgruppen zusammengefasst.
Staatliche Gesetze und Verordnungen                                                                     004            Organisation der Ersten Hilfe                          17
Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit;                              Rettungsgeräte
Arbeitsstättenverordnung: Verordnung über Arbeitsstätten;                                               005            Rettungstransportmittel
                                                                                                                                                                              19

Betriebssicherheitsverordnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
                                                                                                                       Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung,
Verwendung von Arbeitsmitteln;
Gefahrstoffverordnung: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, u.a.
                                                                                                        006            Flucht- und Rettungsplan
                                                                                                                                                                              21

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und
                                                                                                        007            Prüfungen von Arbeitsmitteln                           23

Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten
und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.                                                                008            Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen                25
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin
und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die
                                                                                                        021            Brandschutz                                            27

Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)                                                               022            Arbeitsräume                                          29

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und
Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
                                                                                                        023            Bildschirmarbeitsplätze                                31

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der Technik Arbeitsmedizin
                                                                                                        024            Künstliche Beleuchtung auf Baustellen                  33

und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit
biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder.                                    025            Sozialräume auf Baustellen                             35

Gleichwertigkeitsklausel
Die in diesen Bausteinen enthaltenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere,
mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer
                                                                                                        026            Verkehrswege auf Baustellen                            37

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

            07/2015                               4                                                                                                 5
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
D
Baustein-Nr.   Baustein-Titel                                 Seite
                                                                                     Gesundheitsschutz
028            Fußböden                                         39
                                                                      Baustein-Nr.   Baustein-Titel

               Werkstatt
029            Fahrzeuginstandhaltung
                                                                41
                                                                      500            Gefährdung durch Lärm                              61

               Lärm
030            auf Baustellen und in Werkstätten/-hallen
                                                                43
                                                                      501            Gefährdung durch Vibration                         63

               Gefahrstoffe
041            Kennzeichnung
                                                                45
                                                                      502            Gefährdung durch Staub                             65

               Gefahrstoffe
042            Grundanforderungen/Maßnahmen
                                                                47
                                                                      503            Gefährdung durch Biostoffe                         67

062            Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten          49
                                                                      504            Gefährdung durch chemische Stoffe                  69

067            Kraftfahrzeugbetrieb                             51
                                                                      505            Gefährdung durch UV-Strahlung, Hitze und Kälte     71

070            Ladungssicherung                                 53
                                                                      506            Gefährdung durch schwere körperliche Belastungen   73

071            Transport von Gefahrgütern in kleinen Mengen     55
                                                                      507            Gefährdung durch körperliche Leistungsminderung    75

                                                                      508            Gefährdung durch Stress                            77

B              Arbeitsmittel
                                                                      509            Gefährdung durch Fehlernährung                     79
Baustein-Nr.   Baustein-Titel

                                                                      510            Gefährdung durch Suchtmittel                       81
202            Handwerkzeuge                                    57

                                                                      511            Betriebliches Gesundheitsmanagement                83

                                                                      512
C              Arbeitsverfahren
                                                                                     Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren                85

Baustein-Nr.   Baustein-Titel                                         513            Arbeitsmedizinische Vorsorge                       87

480            Arbeiten am Wasser                               59    514            Ergonomie                                          89

                                          6                                                                       7
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
E
                                                                               Baustein-Nr.   Baustein-Titel                                                      Seite
               PSA

Baustein-Nr.   Baustein-Titel
                                                                               704            Bestellung von einer „zur Prüfung befähigten Person“                 119

600            Fußschutz                                                  91   706            Checkliste für Benutzer von Gerüsten                                 121

601            Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz              93

602            Kopfschutz
               Industrieschutzhelme
                                                                         95    G              Grundlagen der BG

                                                                               Baustein-Nr.   Baustein-Titel
               Atemschutz
603            Filtergeräte
                                                                         97
                                                                               800            Die gesetzliche Unfallversicherung                                   123

604            Schutzhandschuhe                                          99
                                                                                              Selbstverwaltung und Organisation der Berufsgenossenschaft
                                                                               801            der Bauwirtschaft
                                                                                                                                                                   125

605            Hautschutz                                                101
                                                                               802            Versicherungsschutz                                                  127

606            Schutzkleidung                                            103
                                                                               803            Mitgliedschaft und Finanzierung                                     129

607            Augen- und Gesichtsschutz                                 105
                                                                                              Rehabilitation – Rehabilitationsmaßnahmen und finanzielle
                                                                               804            Absicherung während der Rehabiliation
                                                                                                                                                                   131

608            Knieschutz                                                107
                                                                               805            Renten – Pflegegeld – Beihilfen – Abfindungen                        133

609            Gehörschutz                                               109
                                                                                              Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
                                                                               806            Die Prävention
                                                                                                                                                                   135

                                                                                              ASD der BG BAU – Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst
                                                                               807                                                                                 137

F              Formulare
                                                                               808
                                                                                              der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

                                                                                              Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz           139
Baustein-Nr.   Baustein-Titel

                                                                                              Sicherheitsbeauftragte
700            Anzeige der Inbetriebnahme eines hochziehbaren
               Personenaufnahmemittels
                                                                         111   809            (Bestellung/Aufgaben)
                                                                                                                                                                   141

               Beauftragung: Kranführer/in für ortsveränderliche Krane
701            gemäß § 29 UVV „Krane“ (DGUV Vorschrift 52)
                                                                         113

               Beauftragung: Fahrer/in von Gabelstaplern im
702            innerbetrieblichen Werkverkehr
                                                                         115

703            Beauftragung: Erdbaumaschinenführer/in                    117

                                           8                                                                             9
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
H              Tabellen

Baustein-Nr.   Baustein-Titel

900            Schutzalterbestimmungen                                     143

               Anschlagseile mit Fasereinlagen Seilklassen 6x19 und 6x36
901            (Tragfähigkeitstabellen)
                                                                           145

               Anschlagketten Güteklasse 2
902            Tragfähigkeitstabellen
                                                                           147

               Anschlagketten Güteklasse 4
903            Tragfähigkeitstabellen
                                                                           149

               Anschlagketten Güteklasse 8
904            Tragfähigkeitstabellen
                                                                           151

               Chemiefaserhebebänder
905            Tragfähigkeitstabellen
                                                                           153

                                         10
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
1) Betriebsärztliche Betreuung   2) Sicherheitstechnische Betreu-    3) Sicherheitsbeauftragte erfor-
                                                                                                                     in allen Unternehmen ab 1        ung in allen Unternehmen ab 1       derlich entsprechend der Anzahl
Organisation des betrieblichen                                                                                       Beschäftigten Wahlmöglichkeit:   Beschäftigten Wahlmöglichkeit:      der Versicherten
Arbeitsschutzes                                                                                      A 001           a) Arbeitsmedizinisch-Sicher-
                                                                                                                     heitstechnischer Dienst (ASD)
                                                                                                                                                      a) Arbeitsmedizinisch-Sicher-
                                                                                                                                                      heitstechnischer Dienst (ASD)
                                                                                                                                                                                          bei 21 – 100 Versicherten = 1
                                                                                                                                                                                              101 – 200 Versicherten = 2
                                                                                                                     der BG BAU                       der BG BAU                              201 – 350 Versicherten = 3
                                                                                                                     b) im Betrieb angestellter       b) im Betrieb bestellte Fachkraft       351 – 500 Versicherten = 4
                                                                                                                     Betriebsarzt                     für Arbeitssicherheit                   501 – 750 Versicherten = 5
                                         Unternehmer                                                                 c) extern beauftragter           c) extern beauftragte Fachkraft         751 – 1000 Versicherten = 6
                                                                                                                     Betriebsarzt                     für Arbeitssicherheit
                                         sind zuständig insbesondere für                                                                                                                          > 1000 Versicherten = 7
                                         die Organisation der Arbeits-                                                                                Bei weniger als 11 Beschäftigten
                                         sicherheit und der Ersten Hilfe:                                                                             bzw. weniger als 51 Beschäftig-
                                         • Durchführung der Gefährdungs-                                                                              ten sind abweichende Regel-
                                         beurteilung,                                                                                                 ungen möglich, z.B. Betreuung
                                         • Beschaffung der Sicherheits-                                                                               durch Kompetenzzentrum bzw.
                                         einrichtungen,                                                                                               Teilnahme an alternativer Be-
                                         • Auswahl der Mitarbeiter,                                                                                   treuungsform.
                                         • Abgrenzung der Verantwortungs-
        Stabsverantwortung
                                         bereiche,
                                                                                      Stabsverantwortung             Zusammensetzung des Abeitsschutzausschusses (für Betriebe mit >20 Beschäftigten)
                                         • Übertragung von Unternehmer-
                                         pflichten,                                                                                                            Arbeitgeber oder
                                         • Bestellung von Fachkräften für                                                                                      sein Beauftragter
                                         Arbeitssicherheit, Sicherheits-
Betriebsarzt1)                           beauftragten und Ersthelfern,         Fachkräfte für Arbeitssicherheit2)            Betriebsarzt /                                                         Fachkraft fü r
• beraten den Unternehmer hin-           • Bildung eines Arbeitsschutz-        • beraten den Unternehmer u.a. in            Arbeitsmediziner                                                      Arbeitssicherheit
sichtlich der arbeitsmedizinischen       ausschusses,                          sicherheitstechnischen Fragen zu
Aspekte von Anlagen und Einrich-         • Unterweisung der Versicherten,      Anlagen und Einrichtungen,
tungen, Arbeitsmitteln, -stoffen,        • Überwachung aller sicherheits-      Arbeitsmitteln, -stoffen und
-verfahren, Körperschutzmitteln,
Arbeitsplätzen und Arbeitsab-
                                         technischen und arbeitsmedizini-
                                         schen Maßnahmen,
                                                                               -verfahren, Körperschutzmitteln,
                                                                               Arbeitsplätzen und Arbeitsab-
                                                                                                                                                                    ASA
läufen, Arbeitsplatzwechsel und                                                läufen und bei der Durchführung                                             Arbeitsschutzausschuss
                                         • Koordinierung von Arbeiten,
Beschäftigung Behinderter sowie                                                der Gefährdungsbeurteilung,                                                nach § 11 Arbeitssicherheits-
Fragen der Psychologie, Physiolo-        • Berücksichtigung SIGE-Plan und                                                                                        gesetz (ASiG)
                                         Hinweise des Koordinators nach        • überprüfen Anlagen und
gie, Ergonomie, Hygiene, Arbeits-                                              Arbeitsmittel,
                                         Baustellenverordnung.
rhythmus, Arbeitszeit, Organisa-
tion der Ersten Hilfe und bei der
                                                                               • beobachten die Durchführung
                                                                               des Arbeitsschutzes und der Un-           Sicherheitsbeauftragte                                                2 Betriebsratmitglieder
Durchführung der Gefährdungs-            Aufsichtführende                      fallverhütung, teilen Maßnahmen
beurteilung,
                                         sind in den Bereichen zuständig für   zur Beseitigung von Mängeln mit
• untersuchen, beurteilen und                                                  und untersuchen Ursachen von                                                    eventuell weitere
beraten die Arbeitnehmer,                • Einsatz der Mitarbeiter,
                                                                               Unfällen,                                                                          Fachleute
• erfassen und werten die Unter-         • Durchführung von
                                         – Einzelmaßnahmen zur Sicherheit,     • informieren die Beschäftigten
suchungsergebnisse aus,                                                        über Unfall- und Gesundheitsge-
                                         – Aufsicht und Kontrollen,
• achten bei Arbeitsstättenbegeh-                                              fahren und wirken auf sicheres
ungen auf die Einhaltung des             • Motivation zur Sicherheit,          Verhalten aller im Betrieb
Arbeits- und Gesundheitsschutzes.        • Gefahrenabwehr im Einzelfall.       Beschäftigten hin.

                                                Linienverantwortung

                                                                                                                     AMS BAU                           AMS BAU umfasst einen Frage-
Betriebsratsmitglieder                   Mitarbeiter                           Sicherheitsbeauftragte3)               Mit AMS BAU wird Betrieben
                                                                                                                                                      bogen  zur Bestandsaufnahme,        Weitere Informationen:
• achten auf Einhaltung der zum          haben                                 unterstützen                                                           eine Handlungsanleitung mit         Arbeitssicherheitsgesetz
                                                                                                                     der systematische Aufbau einer                                       BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze
Schutz der Mitarbeiter erlassenen                                                                                                                     11 Arbeitsschritten sowie Hand-
                                         • Vorschriften und Anweisungen        • die unmittelbaren Vorgesetzten      betrieblichen Arbeitsschutzorga-                                     der Prävention
Arbeitsschutzbestimmungen und            zu beachten,                          und die Mitarbeiter in allen Fragen                                    lungshilfen (Dokumente) zur         DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte
                                                                                                                     nisation ermöglicht.
UVVen,                                                                         des Arbeitsschutzes,                                                   Umsetzung.                          und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
                                         • persönliche Schutzausrüstungen                                             Das branchenspezifische Kon-
• beteiligen sich an Betriebsbesichti-                                                                                                                 Auf Wunsch des Unternehmers       DGUV Regel 100-001 Grundsätze
                                         zu benutzen,                          • sie kontrollieren regelmäßig den    zept basiert auf dem Nationalen bietet die BG BAU kostenfreie        der Prävention
gungen und Unfalluntersuchungen,                                               Arbeitsbereich und motivieren die
                                         • Mängel zu beseitigen, sofern                                              Leitfaden für Arbeitsschutz-                                         www.bgbau.de/ams-bau
• nehmen an Sitzungen des Ar-            dieses nicht möglich ist, diese zu    Arbeitskollegen.                                                       Unterstützung an in Form von        Chefsache Abr.Nr. 610
beitsschutzausschusses teil.
                                                                                                                     managementsysteme (NLF).
                                         melden.                                                                                                      − Beratung bei der Einführung,      Der Sicherheitsbeuaftragte
                                                                                                                                                      − Begutachtung des Systems.         Abr.Nr. 619

              07/2015                                    11                                                                                                            12
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Mögliche Gefährdungen                                                                                                               2
Gefährdungsbeurteilungen                                                                                     Mechanische             Elektrische            Schall                Schwingungen         Gefahrstoffe          Brand/Explosion
                                                                                             A 002           Gefährdungen            Gefährdungen

                                                                                                                Absturz                Stromschlag           Lärm                 Hand-Arm-           Asbestfasern         bei Verwendung
                                                                                                                stolpern,              gefährliche                                  Schwingung,         Lösemittel            von Flüssiggas
                                                                                                                 rutschen,               Körperströme                                 z.B. durch Ab-                            Funkenflug, z.B.
                                                                                                                                                                                      bruchhammer
                                                                                                                                                                                                          Isocyanate
                                                                                                                 stürzen                elektrostatische                                                                        bei Schweiss-
                                                                                                                                                                                     Ganzkörper-
                                                                                                                                                                                                          Säuren, Laugen        arbeiten
 Gefährdungsbeurteilung – Vorgehensweise (Handlungsschritte)                                         1          erfasst/getroffen       Aufladungen
                                                                                                                 werden                                                               Schwingung,         PAK, PCB             Staubexplosionen
                                                                                                                                                                                      z.B. bei            Benzol
                                                                                                                unkontrolliert                                                       Fahrerplätzen
                                            Festlegen und                                                        bewegte Teile                                                        (Stapler u.a.)
                                                                                                                                                                                                          Dieselmotor-
                                        Abgrenzen der Arbeits-                                                  umstürzende/                                                                              Emissionen
                                       bereiche und Tätigkeiten                                                  kippende Teile                                                                           ....
                                                                                                                schneiden                                                                             in Form von
                                                                                                                stechen                                                                               – Flüssigkeiten
              Wirksamkeit der                                                                                                                                                                          – Gasen
                                                                           Gefährdungen                                                                                                                – Dämpfen
          Schutzmaßnahmen über-
                                               ZIEL:                         ermitteln                                                                                                                 – Stäuben
           prüfen, ggf. anpassen
                                           Sicheres und
                                       gesundheitsgerechtes                                                  Biologische             Körperliche            Klima                 Strahlung            Psychische            Organisation
                                                                                                             Arbeitsstoffe           Überlastungen                                                     Belastungen
             Festgelegte Schutz-             Arbeiten                    Gefährdungen
             maßnahmen durch-                                          beurteilen, Risiken                      Infektionen            Heben und             Hitze                Elektromagne-       Überforderung        Arbeitsablauf
               und umsetzen                                                bewerten                              durch Keime,            Tragen             • Kälte                   tische Felder,      Unterforderung       Arbeitszeit
                                                                                                                 z.B. bei Kanal-     • Zwangs-                                        z.B. Nähe zu
                                                                                                                 arbeiten,                                  • Zugluft                 Funkmasten
                                                                                                                                                                                                          Stress               Qualifikation
                                                                                                                                       haltungen
                                        Geeignete Schutzmaß-                                                     Krankenhaus-                               • Luftfeuchtigkeit     Infrarot-/UV-
                                                                                                                                                                                                          Soziale              Unterweisung
                                                                                                                 reinigung                                    (Niederschläge)       Strahlung,             Beziehungen,          Verantwortung
                                         nahmen auswählen                                                                                                                                                                    

                                                                                                                                                            • Ozon                  z.B. Sonnen-           z.B. Mobbing
                                            und festlegen
                                                                                                                                                                                    einstrahlung,
                                                                                                                                                                                                                             Sonstige
                                                                                                                                                                                    Lichtbogen
                                                                                                                                                                                                                             Gefährdungen
                                                                                                                                                                                    beim Schweißen
                                                                                                                                                                                   Laserstrahlung
                                   − objekt-/baustellenspezifisch       Wirksamkeit der Schutzmaß-                                                                                                                             Arbeiten in
Gefährdungen                                                                                                                                                                        z.B. bei der
                                                                                                                                                                                                                                 Über- und Unter-
                                      (systematisch) nach Gewerken     nahmen im Arbeitsbereich über-                                                                               Vermessung
 Die Beurteilung von Gefähr-                                                                                                                                                                                                    druck, in feuchtem
                                      und Tätigkeit, z.B. Mauer-       prüfen und ggf. anpassen.
dungen durch Abschätzen und                                                                                                                                                                                                      Milieu, mit heißen
                                      arbeiten, Erdbauarbeiten,                                                                                                                                                                  Medien/Ober-
Bewerten ist die Voraussetzung        Reinigungsarbeiten.              Durchführung                                                                                                                                              flächen u.a.
für wirksame und betriebs-          Beurteilen der Gefährdungen,
                                                                        Bei gleichartigen Tätigkeiten
bezogene Arbeitsschutzmaß-         z.B. Absturz, Verschüttet werden,
nahmen. Sie ist Pflicht für jeden durch Abschätzen und Bewerten        oder Arbeitsplätzen (z.B. in
Unternehmer.                                                           Werkstatt, Büro) nur eine Tätig-     Wiederholung                                    Unterstützung
                                   des Risikos anhand vorgegebener
                                   Schutzziele, z.B. in Vorschriften   keit bzw. einen Arbeitsplatz          bei Änderungen im Betriebs-                    Sicherheitsfachkraft, Betriebs-
                                   und Regeln, bzw. nach Ermitt-       musterhaft beurteilen.               ablauf,                                         arzt, Sicherheitsbeauftragten
 Vorgehensweise 1
                                                                        Bei wechselnden Arbeitsbe-          bei neuen Arbeitsverfahren,                   und/oder Betriebsrat bei der
                                   lung mit geeigneten Methoden.
 Festlegen/Abgrenzen der zu                                           dingungen und Arbeitsabläufen
                                    Geeignete Schutzmaßnahmen                                               nach Unfällen und Beinahe-                    Durchführung der Gefährdungs-
untersuchenden Arbeitsbe-          auswählen und festlegen, wo         (z.B. auf einer Baustelle) die                                                       beurteilung hinzuziehen.
                                                                                                            unfällen.
reiche, z.B. Betriebsorganisa-     erforderlich/notwendig, z.B.        musterhafte Anwendung prüfen                                                          Handlungshilfen der BG BAU
tion, Objekt, Baustelle, Werk-     Seitenschutz, Verbau, PSA.          und ggf. weitere Gefährdungen                                                        zur Gefährdungsbeurteilung ver-
statt, und der dort auszuführen-                                                                           Dokumentation
                                      Festgelegte Schutzmaßnahmen      für die jeweilige Baustelle ermit-                                                   wenden, auf Datenträger oder
den Tätigkeiten.                                                       teln und beurteilen.                  Ergebnis der Gefährdungs-                                                                    Weitere Informationen:
                                   im Arbeitsbereich durch- und                                                                                             online.
 Ermitteln von Gefährdungen 2     umsetzen, z.B. Anbringen des                                             beurteilung, festgelegte Schutz-                                                               Arbeitsschutzgesetz
                                                                                                            maßnahmen und Überprüfung                                                                      Betriebssicherheitsverordnung
− objekt-/baustellenunabhängig, Seitenschutzes, Einbau von                                                                                                                                                 Arbeitsstättenverordnung
  z.B. Einsatz nicht regelmäßig    Grabenverbauelementen,                                                   schriftlich dokumentieren.                                                                     Gefahrstoffverordnung
  geprüfter elektrischer Betriebs- Bestimmen des Verantwort-                                                                                                                                               BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze
                                                                                                                                                                                                           der Prävention
  mittel, unzureichende Unter-     lichen, Benutzen der persön-                                                                                                                                            DGUV Regel 100-001 Grundsätze der
  weisung der Beschäftigten,       lichen Schutzausrüstungen.                                                                                                                                              Prävention

            07/2017                               13                                                                                                                             14
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen
Koordination                                                                                             bei räumlicher und                                          Zusammenarbeit und gegenseitige
von beauftragten Fremdunternehmen und bei                                                 A 003          zeitlicher Nähe                                             Abstimmung der Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen                                                                 bei gegenseitiger                                           Bestimmung einer Person, die die
                                                                                                         Gefährdung                                                  Arbeiten aufeinander abstimmt
                                                                                                         bei besonderen                                              Ausstattung der Person mit Weisungs-
Gefährdungen                     Betriebsspezifische Gefahren         −Schweißarbeiten in brandge-       Gefahren                                                    befungnis
                                 können z.B. sein:                     fährdeten Bereichen, z.B.
 Werden Arbeiten auf Baustellen                                       Arbeiten an Gasleitungen,
                                 −Absturzgefahren,
oder in Betrieben an Fremdunter- −Gefahren aus Tätigkeiten            −Arbeiten in umschlossenen        Aufsichtführender                 Person, die die Arbeiten           Zusätzliche Hinweise zur
nehmen vergeben, kann es zu       mit Gefahrstoffen und/oder           Räumen von abwassertechni-        Aufsichtführenden bestellen.    aufeinander abstimmt               Koordination nach
neuen oder veränderten Gefähr-    Biostoffen,                          schen Anlagen (Absturzgefahr,                                                                         Baustellenverordnung
                                                                                                         Dieser benötigt Kenntnisse       Abstimmen, ob gegenseitige
dungen kommen.                   −Brand- und Explosions-               Gefahren durch Stoffe oder       und Erfahrungen                  Gefährdungen entstehen und          Unabhängig von der Bestel-
 Fremdunternehmen sind tätig                                          Sauerstoffmangel),
                                  gefahren,                                                             −über die technische Durch-      eine Person bestimmen, die die     lung einer Person, die die Arbei-
bei Bau-, Instandhaltungs- oder −Infektionsgefahr bei Reini-          −Abbrucharbeiten,                                                  Arbeiten koordiniert.
                                                                                                          führung der erforderlichen                                        ten aufeinander abstimmt, trägt
Reinigungsarbeiten in             gungs-, Kanalarbeiten,              −Aufgrabungen im Bereich von                                        Bei besonderen Gefahren die
                                                                                                          Arbeiten,                                                         auch der Bauherr Verantwortung
−Produktionsanlagen,             −Gefahren auf Grund herab-            bestehenden Leitungen,           −über den Umgang mit den         Person mit Weisungsbefugnis        für Sicherheit und Gesundheits-
−Verkehrsbetrieben,               fallender Lasten bei Kran-          −Befahren von Silos oder Behäl-     verwendeten Gefahr- oder       ausstatten.                        schutz auf seiner Baustelle. Sind
−Krankenhäusern oder              betrieb (z.B. Baustelle, Werft),     tern (gesundheitsschädliche        Biostoffen.                    −Besondere Gefahren können         mehrere Unternehmen gleich-
  Laboratorien.                  −Gefahren durch innerbetrieb-         Gase, Sauerstoffmangel),          Der Aufsichtführende muss        z.B. entstehen                   zeitig oder nacheinander auf
 Fremdunternehmer können         lichen Verkehr (z.B. Tunnelbau,     −Arbeiten in Strahlenbereichen,   Kenntnisse haben                   −für nachfolgende Gewerke,       seiner Baustelle tätig, hat der
auch Subunternehmer sein.         Chemiewerk).                         Laboratorien, elektrischen       −über die betriebsinterne            weil bei Montagearbeiten       Bauherr deshalb einen Koordi-
                                                                       Schalträumen,                      Organisation,                      ursprünglich vorhandene        nator nach Baustellenverord-
Unterstützung bei der               Tätigkeiten mit besonderen        −Arbeiten gemäß Biostoff-         −über die Arbeitsmethoden,           Abdeckungen und Absturzsi-     nung zu bestellen.
Gefährdungsbeurteilung              Gefahren                           Verordnung.                        mögliche Gefahren, anzuwen-        cherungen entfernt wurden,      Damit entfällt aber nicht grund-

                                                                                                          dende Schutzmaßnahmen so-        −durch herabfallende Gegen-      sätzlich die Verpflichtung für die
 Bei der Erteilung von Aufträgen    Bei Fremdunternehmen dafür
                                                                                                          wie einschlägige Vorschriften      stände, wenn Arbeiten über-    beteiligten Unternehmen, eine
an ein Fremdunternehmen die-        sorgen, dass Tätigkeiten mit                                                                                                            Person aus ihrem Kreis, welche
                                                                                                          und technische Regeln.             einander durchgeführt wer-
ses bei der Gefährdungsbeurtei-     besonderen Gefahren durch                                                                                                               die Arbeiten untereinander ab-
                                                                                                                                             den und kein Schutzdach
lung bezüglich der betriebsspe-     Aufsichtführende überwacht                                                                                                              stimmt, zu bestellen.
                                                                                                         Unterweisung                        vorhanden ist,
zifischen Gefahren unterstützen.    werden. Dies können z.B. sein:                                                                                                          −Seitens der zusammenarbei-
                                                                                                         Sich vergewissern, dass
                                                                                                                                           −bei  Schweißarbeiten im
                                                                                                                                             Bereich von Isolierarbeiten,     tenden Unternehmen prüfen,
 Einsatz eines Fremdunternehmens                                                                        Beschäftigte des Fremdunter-                                          ob über den Koordinator nach
                                                                                                        nehmens angemessene Unter-         −durch Schweißarbeiten
                                                                                                                                             benachbart zu Arbeiten mit       Baustellenverordnung hinaus
 Aufgaben und Maßnahmen des                             Aufgaben und Maßnahmen des                      weisung erhalten haben.                                               noch eine Person bestimmt
 auftraggebenden Unternehmens                           auftragnehmenden Unternehmens                                                        Lösemitteln,
                                                                                                                                           −bei Reinigungs- und Repara-       werden muss, die die Arbeiten
 Sicherheitstechnischen Standard des Fremdunter-   Allgemeine Informationen zum Objekt/zur Baustelle     Zusammenarbeit                                                       aufeinander abstimmt.
                                                                                                                                             turarbeiten an Maschinen bei
 nehmens bewerten bzw. besprechen und Informa-     beim Auftraggeber einholen (z.B. Ansprechpartner,     verschiedener Unternehmen           gleichzeitiger Produktion,
 tionen zum Objekt/zur Baustelle weitergeben       Festlegungen aus Baustellen-Ordnung, SiGe-Plan,       Werden verschiedene Unter-       −bei Erdarbeiten in der Nähe
                                                   Nutzung Erster-Hilfe-Einrichtungen usw.)             nehmen (auch ohne gegen-             von Gerüsten durch Unter-
                             Gemeinsame Orts-/Objektbegehung durchführen                                seitiges Vertragsverhältnis)         höhlen der Gerüstaufstel-
 Mitarbeiter des Fremdunternehmens zu spezifischen Die jeweiligen Verantwortungsbereiche festlegen      gleichzeitig an einem Arbeits-       lung,
 Gefahren der Baustelle/des Betriebes sicherheits-                                                      platz tätig, kann es zu gegen-     −durch Aufenthalt von
 technisch einweisen                                                                                    seitigen Gefährdungen kommen.        Personen im Fahrweg des
 Gegenseitige Gefährdungen ermitteln                  Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei auch    −Hinsichtlich Arbeitssicherheit      LKW-Verkehrs bei beengten
                                                      gegenseitige Gefährdungen ermitteln                 und Gesundheitsschutz zu-          Verhältnissen im Tunnelbau,
 Fremdunternehmen bei deren Gefährdungs-                                                                  sammenarbeiten,
 beurteilung unterstützen                                                                                                                  −für benachbarte Gewerke,
                                                                                                        −gegenseitig über Schnittstellen     weil beim Lastentransport
 Bei gegenseitigen Gefährdungen Schutzmaßnahmen Eigene Schutzmaßnahmen auswählen und                      informieren,                       kraftschlüssige Lastauf-        Weitere Informationen:
 auswählen und festlegen                              festlegen                                         −abstimmen der Schutzmaß-            nahmemittel verwendet           Arbeitsschutzgesetz
          Bei gegenseitigen Gefährdungen: Person zur Abstimmung beauftragen und bekannt geben                                                                                Baustellenverordnung
                                                                                                          nahmen für die eigenen             werden.                         BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze
                 Bei besonderen Gefahren: Aufsichtführenden benennen und bekannt geben                    Beschäftigten.                                                     der Prävention
                                     Eigene Mitarbeiter unterweisen                                                                                                          DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
                                                                                                                                                                             DGUV Regel 100-001 Grundsätze der
                                        Maßnahmen kontrollieren                                                                                                              Prävention

             07/2015                               15                                                                                                   16
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
− Was ist geschehen (Brand-                                                      Erste-Hilfe-Raum/-Container
                                                                                                                                                     Zusätzliche Hinweise zum
                                                                                                          unglück, Elektrounfall u.a.)?                                                 mit Vorraum bzw. Windfang und
Organisation der Ersten Hilfe                                                                           − Wie viele Erkrankte/Verletzte?
                                                                                                                                                     Erste-Hilfe-Raum/-Container
                                                                                                                                                                                        Sichtschutz gegen Einblick von
                                                                                                                                                     Bei mehr als 50 Beschäftigen
                                                                                        A 004           − Welche Erkrankungen/Ver-
                                                                                                          letzungen (Atemstillstand,                (einschließlich Subunterneh-
                                                                                                                                                                                        außen ausstatten.
                                                                                                                                                                                         Erste-Hilfe-Raum/-Container
                                                                                                          starke Blutung u.a.)?                     mer) auf einer Baustelle einen      ausreichend
                                                                                                        − Warten auf Rückfragen! Notruf             Erste-Hilfe-Raum/-Container zur     − beleuchten,
                                                                                                          nicht von sich aus beenden,               Verfügung stellen.                  − belüften,
                                                                                                          sondern warten, bis das                    Erste-Hilfe-Container so auf-     − mit fließendem Kalt- und
                                                                                                          Gespräch von der Rettungs-                stellen, dass die Erreichbarkeit      Warmwasser und Telefon
                                                                                                          leitstelle beendet wurde.                 sichergestellt und der Weiter-        vorsehen.
                                                                                                                                                    transport des Verletzten gewähr-     Für Erste-Hilfe-Raum/-Contai-
                                                                                                         Zusätzliche Hinweise für                   leistet ist.                        ner in Abhängigkeit von der
                                                                                                         Dienstleistungsarbeiten                     Lage des Raumes/Containers        Gefährdungsbeurteilung
                                                                                                                                                    so wählen, dass Gefährdungen        − geeignetes Inventar,
                                                                                                         Prüfen, ob beim Auftraggeber
                                                                                                                                                    durch Lärm, Stäube, Vibration,      − Mittel zur Ersten Hilfe und
                                                                                                        vorhandene Mittel und Einrich-              Gase oder Dämpfe weitgehend
                                                                                                        tungen zur Ersten Hilfe benutzt                                                   Pflegematerial,
                                                                                                                                                    ausgeschlossen sind.                − geeignete Rettungsgeräte und
                                                                                                        werden können.                               Größe des                           Rettungstransportmittel bereit-
                                                                                                                                                    − Erste-Hilfe-Raumes mind.            halten.
                                                                                                                                                      20 m2 Grundfläche,                 Erste-Hilfe-Raum/-Container
                                                                                                                                                    − Erste-Hilfe-Containers mind.      mit Rettungszeichen E003 „Erste
                                                                                                                                                      12,5 m2 Grundfläche.              Hilfe“ kennzeichnen.

                                                                                                         Erforderliches Personal und Material:             Bei einer Anzahl der Beschäftigten:
                                                                                                                                                           1 - 10 11     21     31   41     51    101     251    301 601
                                                                                                         Melde-Einrichtungen (Telefon, Funk), Aushang „Erste Hilfe“, Meldeblock,
                                                                                                         Rettungstransportmittel und -geräte gemäß Gefährdungsbeurteilung
                                                                                                         auf Baustellen:
                                                                                                         Erste-Hilfe-Raum/ -Container
                                                                                                         Kleiner Verbandkasten* (z.B. DIN 13157)  1
Gefährdungen                     − Meldeeinrichtungen, über die      − Betriebssanitäter, die an der
                                                                       Grundausbildung und dem                                  1)
                                                                                                         Großer Verbandkasten* (z.B. DIN 13169)         1      1     1     1     2      3     6      7      13
                                   Hilfe herbeigerufen werden
 Durch fehlende Organisation                                          Aufbaulehrgang für den
                                   kann (z.B. Telefon, Funk),                                            Ersthelfer                               1     1      2     3     4     5     10     25    30      60
der Ersten Hilfe sind Maßnah-                                          betrieblichen Sanitätsdienst
                                 − Erste-Hilfe-Material (z.B.                                            Betriebssanitäter 2)
men zur Ersten Hilfe und die Be-                                       teilgenommen haben.
                                   Verbandmaterial, Hilfsmittel,
wältigung von Notfallsituationen                                      Vorhanden bzw. bekannt sein       in Verarbeitungsbetrieben / (abweichend in Verwaltungs- und Handelsbetrieben):
nicht ausreichend oder gar nicht   Rettungsdecke sowie gemäß
                                   Gefährdungsbeurteilung erfor-     müssen allen Beschäftigten:         Erste-Hilfe-Raum3)
zu gewährleisten.                                                    − der Alarmplan (u.U. nur
                                   derliche medizinische Geräte                                          kleiner Verbandkasten* (z.B. DIN 13157)  1     1     (1)   (1)   (1)
                                   und Arzneimittel),                  Fernsprechanschluss mit
 Allgemeines                                                                                                                   1)
                                                                                                         großer Verbandkasten* (z.B. DIN 13169)                1     1     1     1    2 (1) 3(1) 4(2) 7(3)
                                                                       Notrufnummer),
                                 − Erste-Hilfe-Räume, in denen
 Zur Organisation der Ersten                                        − Flucht- und Rettungswege,         Ersthelfer                               1     1    2 (1) 3 (2) 4 (2) 5 (3) 10 (5) 25(13) 30(15) 60(30)
                                   Erste Hilfe geleistet oder die
Hilfe gehören sachliche, perso-    ärztliche Erstversorgung          − Namen und Aufenthaltsort bzw.     Betriebssanitäter 4)
nelle und informative Vorausset-                                       Funktelefonnummer der Erst-
                                   durchgeführt wird,
zungen, eine Beratung durch                                            helfer bzw. Betriebssanitäter,
den Betriebsarzt wird empfohlen. − Rettungsgeräte (z.B. Lösch-       − Standorte der Verbandkästen,     * Nach Benutzung wieder auffü llen (routinemäßig vorsehen!).
                                                                                                                                                                                        Weitere Informationen:
                                   decken, Atemgeräte, Schneid-        Rettungstransportmittel,         1) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten.
                                                                                                                                                                                        Arbeitsstättenverordnung
 Schutzmaßnahmen                   geräte, Abseilgeräte),              Rettungsgeräte und des           2) Von der Bestellung kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft         BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze
                                 − Rettungstransportmittel (z.B.                                            abgesehen werden.                                                           der Prävention
 Unter Berücksichtigung der
                                                                       Erste-Hilfe-Raumes,              3) Nur bei besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren.                         ASR A 4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel
                                   Krankentrage, Rettungstücher),    − Aushang „Anleitung zur Ersten                                                                                    und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
nachfolgenden Tabelle müssen                                                                            4) Nur wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle Sanitätspersonal erfordern.
                                 − Ersthelfer mit der Grundaus-        Hilfe“ mit Rufnummer 112.                                                                                        DGUV Information 204-006 Anleitung
folgende Mittel und Einrich-                                                                            ( ) Zahlen in Klammern gelten fü r Verwaltungs- und Handelsbetriebe            zur Ersten Hilfe
tungen zur Ersten Hilfe sowie      bildung von 9 Unterrichtsein-      Angegeben werden müssen
                                                                                                                                                                                        DGUV Information 204-022 Erste Hilfe
Personen vorhanden sein:           heiten, Fortbildung in regelmä-   bei einem Notruf (Tel. 112):                                                                                       im Betrieb
                                   ßigen Abständen von 2 Jahren      − Wo ist der Unfallort? (Ort,                                                                                      DGUV Information 204-001 Erste Hilfe
                                   mit 9 Unterrichtseinheiten,         Straße, Hausnummer).                                                                                             (Plakat)

            07/2017                              17                                                                                                                    18
3                                                                   5
Rettungsgeräte
Rettungstransportmittel                                                                 A 005

  1                                                                    2

                                                                                                                                        Rettungsboote und                   Die Benutzer von Rettungs-
                                                                                                         4                              Rettungsringe 4                    westen sind über Tragepflicht,
                                                                     Die zur Verfügung gestellten
                                                                                                                                         Verwendung bei Arbeiten am,      Funktion und Gebrauch der
                                                                   Geräte, Ausrüstungen und Ein-
                                                                                                                                        auf oder über dem Wasser,          Rettungswesten zu unterweisen.
                                                                   richtungen sind vor der Benut-
                                                                                                                                        z.B. Flüsse und Seen.               Gebrauchsdauer der Rettungs-
                                                                   zung auf ihre Funktionsfähigkeit
                                                                   zu prüfen und mindestens jähr-                                        Bei stark strömenden Gewäs-      westen von Einsatzbedingungen
                                                                   lich durch einen Sachkundigen                                        sern (v > 3,0 m/sec.) müssen       entsprechend der Herstelleran-
                                                                   zu überprüfen.                                                       Rettungsboote mit Motorantrieb     gaben abhängig.
                                                                                                                                        ausgerüstet sein.                   Jährliche Überprüfung der

                                                                    Schutzmaßnahmen                                                      Rettungsringe deutlich sicht-    Einsatzbereitschaft durch sach-
                                                                                                                                        bar und leicht zugänglich in       kundige Person durchführen
                                                                   Rettungskörbe, Tragewannen,                                          Arbeitsplatznähe bereithalten.     lassen.
                                                                   Rettungsschlaufen 1                                                                                      Dokumentation der Über-
                                                                    Verwendung bei schwer zu-         Abseilgeräte, Rettungs-          Rettungswesten      5
                                                                                                                                                                           prüfung im Prüfbuch.
                                                                   gänglichen Arbeitsplätzen,          hubgeräte 3                         Müssen über eine Einrichtung
                                                                                                        Verwendung in Verbindung mit verfügen, die im Bedarfsfall die
                                                                   z.B. bei Türmen, Schornsteinen
                                                                   oder Schächten.                     Auffang-/Rettungsgurten oder      Weste mit einem Gas automa-
                                                                                                       Rettungsschlaufen zur Rettung     tisch aufbläst.
                                                                   Atemschutz     2
                                                                                                       aus der Gefahr bei turmartigen     Feststoffwesten dürfen nicht
                                                                    Z.B. Fluchtmasken zur Selbst-     Bauwerken (Türmen, Schorn-        eingesetzt werden.
Gefährdungen                      Allgemeines                      rettung, wenn bei der Durchfüh-     steinen usw.) und bei Arbeiten     An der Verwendungsstelle von
 Die Rettung in Not geratener    Der Unternehmer hat je nach     rung von Arbeiten mit dem Auf-      in Behältern und engen Räumen Rettungswesten sind Reserve-
                                                                   treten gefährlicher Stoffe in der                                                                       Weitere Informationen:
Personen ist gefährdet, wenn     Art des Bauvorhabens oder der                                         (Silos, Schächten usw.). Befesti- sets zur Wiederbereitmachung      BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze
Rettungsverfahren nicht geübt    auszuführenden Arbeit Rettungs- Atmosphäre gerechnet werden           gung nur an tragfähigen Bau-      vorzuhalten.                      der Prävention
werden bzw. Rettungsgeräte       geräte und -einrichtungen bereit- muss, beispielsweise in oder an     teilen oder geeigneten Anschlag-                                    DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
nicht verfügbar sind.            zustellen.                        chemischen Anlagen und Appa-        einrichtungen vornehmen.                                            DGUV Regel 112-201 Benutzung von
                                                                   raturen. Fluchtmaske mit ABEK-                                                                          persönlichen Schutzausrüstungen zum
                                  Die Beschäftigten sind in der                                                                                                           Retten gegen Ertrinken
                                 Benutzung im Rahmen von           Filtern ausgerüstet vorhalten.                                                                          DGUV Regel 112-190 Benutzung von
                                 Übungen besonders zu unter-                                                                                                               Atemschutzgeräten
                                                                                                                                                                           DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen
                                 weisen.                                                                                                                                   und Tiefen mit persönlichen Absturz-
                                                                                                                                                                           schutzausrüstungen
                                                                                                                                                                           DGUV Regel 101-005 Hochziehbare
                                                                                                                                                                           Personenaufnahmemittel

            07/2017                             19                                                                                                     20
Sicherheitsmarkierungen           Zusätzliche Hinweise zum        führen oder deren Verlauf sich
                                                                                                                                                                                 während der Baumaßnahme
Sicherheits- und Gesund-                                                                                        Hindernisse und Gefahrstellen
                                                                                                               durch gelb-schwarze und
                                                                                                                                                 Flucht- und Rettungsplan
                                                                                                                                                                                 wesentlich ändert oder unüber-
                                                                                                                                                 In Arbeitsstätten
heitsschutzkennzeichnung,                                                                      A 006           rot-weiße Streifen deutlich,
                                                                                                               erkennbar und dauerhaft            Flucht- und Rettungsplan
                                                                                                                                                                                 sichtlich ist.
                                                                                                                                                                                  Flucht- und Rettungsplan ggf.
                                                                                                                                                 vorsehen                        mit Baustelleneinrichtungsplä-
Flucht- und Rettungsplan                                                                                       kennzeichnen.
                                                                                                                Gelb-schwarze Streifen:         − bei unübersichtlicher Flucht- nen oder Baustellenordnungen
                                                                                                               für dauerhafte Hindernisse und      wegführung,                   verbinden und an zentraler
                                 Für ständige Gebote, Warnun-            Handzeichen                          Gefahrstellen.                    − mit Publikumsverkehr,         Stelle aushängen.
Gefährdungen
                                gen, Verbote oder Hinweise                 Handzeichen eindeutig und                                            − in Bereichen mit erhöhter      Bei komplexen und unüber-
 Fehlende Informationen        Sicherheitszeichen als Schilder,                                                                                                                 sichtlichen Baustellen geschoss-
                                                                          leicht erkennbar einsetzen.                                              Gefährdung, z.B. explosions-
können zu Desorientierung und Aufkleber oder aufgemalte                    Einweiser mit retroreflektieren-                                       oder brandgefährdete Anlagen oder abschnittsbezogene Flucht-
Fehlverhalten führen.           Kennzeichnung verwenden.                                                                                           oder Stofffreisetzung.        und Rettungspläne aushängen.
                                                                          den Erkennungszeichen, z.B.
                                 Bei zeitlich begrenzten                 Westen, Manschetten, Schutz-                                            Auf Grundlage des Planes Räu-  Hinweise des Koordinators
                                                                                                                Rot-weiße Streifen:
 Allgemeines                    risikoreichen Tätigkeiten, (z.B.          helmen ausstatten.                                                     mungsübungen durchführen.       nach Baustellenverordnung
                                                                                                               für zeitlich begrenzte Hinder-
 Sicherheits- und Gesundheits-
                                Anschlagen von Lasten)                     Einweiser in die Bedeutung                                                                           beachten.
                                                                                                               nisse und Gefahrstellen.          Auf Baustellen
schutzkennzeichnung kann        Anweisungen per Handzeichen               und den Umgang mit Hand-                                                                                Im Tunnelbau, Turm- und
                                                                                                                                                  Flucht- und Rettungsplan
mit einem Sicherheitszeichen,   oder mit verbaler Kommunika-              zeichen gesondert unterweisen.                                                                         Schornsteinbau oder Arbeiten
                                                                                                                                                 vorsehen, wenn Fluchtwege
einer Farbe, einem Leucht- oder tion vornehmen.                                                                                                  nicht erkennbar ins Freie
                                                                                                                                                                                 in Druckluft und Caissonbau
                                 Beschäftigte über die Bedeu-            Beispiel: Halt Gefahr!                                                                                 zusätzlich prüfen, ob weitere
Schallzeichen, verbaler Kommu-                                                                                                                   oder in gesicherte Bereiche
nikation oder mit einem Hand-   tung der eingesetzten Sicher-                                                                                                                    Alarmpläne, Brandschutzord-
zeichen erfolgen.               heits- und Gesundheitsschutz-                                                                                                                    nungen oder Evakuierungspläne
                                kennzeichen informieren.                                                                                                                         erforderlich sind.
                                 Wirksamkeit der Kennzeich-
 Schutzmaßnahmen                                                                                                                                                                  Darstellung
                                nungen regelmäßig kontrollie-
 Kennzeichnungsarten entspre- ren, v.a. bei Leucht- oder Schall-                                                                                                                  Flucht- und Rettungspläne mit

chend dem Ergebnis der Gefähr- zeichen, langnachleuchtenden                                                                                                                       eindeutigen Anweisungen zum
dungsbeurteilung festlegen.     Materialien, Lautsprechern.                                                                                                                       Verhalten im Gefahr- oder Kata-
                                                                                                                                                                                  strophenfall darstellen.
                                                                                                                                                                                   Flucht-und Rettungsplan im
                                                                                                                                                                                  Maßstab 1:100 farbig anlegen.
 Geometrische               Bedeutung     Sicherheits-   Anwendungsbeispiele                                                                                                       Sicherheitszeichen nach DIN
                                                                                              Beispiel
 Form                                     farbe                                                                                                                                   EN ISO 7010 und DIN 4844-2
                                                                                                                                                                                  aufnehmen.
                                                         – Zutritt für Unbefugte verboten                                                                                          Folgendes grafisch darstellen:
                            Verbot        Rot            – Kein Trinkwasser                                                                                                       − Gebäudegrundriss oder Teile
                                                         – Berü hren verboten                                                                                                      davon,
 Kreis mit Diagonalbalken
                                                                                                                                                                                  − Verlauf der Fluchtwege,
                                                                                                                                                                                  − Lage der Ersten-Hilfe
                                                         – Gehörschutz benutzen
                                                                                                                                                                                    Einrichtungen,
                            Gebot         Blau           – Schutzkleidung benutzen
                                                                                                                                                                                  − Lage der Brandschutz-
                                                         – Hände waschen
           Kreis                                                                                                                                                                    einrichtungen,
                                                                                                                                                                                  − Lage der Sammelstellen,
                                                         – Warnung vor elektrischer
                                                                                                                                                                                  − Standort des Betrachters.
                                                           Spannung
                            Warnung       Gelb
                                                         – Warnung vor heißer Oberfläche
   Gleichseitiges Dreieck                                – Warnung vor Biogefährdung

                                                         – Erste Hilfe
                            Gefahr-
                                          Grün           – Notausgang                                                                                                             Weitere Informationen:
                            losigkeit
                                                         – Sammelstelle                                                                                                           Arbeitsstättenverordnung
         Quadrat                                                                                                                                                                  BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze
                                                                                                                                                                                  der Prävention
                                                         – Feuerlöscher                                                                                                           ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheits-
                                                         – Brandmeldetelefon                                                                                                      schutzkennzeichnung
                            Brandschutz   Rot                                                                                                                                     ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge,
                                                         – Mittel und Geräte zur                                                                                                  Flucht- und Rettungsplan
         Quadrat                                           Brandbekämpfung                                                                                                        DIN EN ISO 7010
                                                                                                                                                                                  DIN 4844-2

             07/2017                               21                                                                                                          22
Prüfgegenstände                   Prüfende Person vor erster     Prüfende Person für die
Prüfungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Inbetriebnahme, bei Änderungen jährliche Prüfung

von Arbeitsmitteln                                                                                                                                                                                                                                                    A 007              Anschlagmittel                    Zur Prüfung befähigte Person*   Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Erdbaumaschinen                   Zur Prüfung befähigte Person*   Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                                           Seite 1
                                                                    16.06.201
                                                                                   5    12:42 Uhr                                                                                                                                                                                        Rammen, Bohrgeräte                Zur Prüfung befähigte Person*   Zur Prüfung befähigte Person
                                          h_6-2015_
                                                         BGBAU
                                                                                                                                                               UNDEN
                           ?fBaumasc                                                                                                                     EBSST
  i4_Kartei
           karte_Pru                                                                                                                               BETRI
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Tief- und Straßenbaumaschinen     Zur Prüfung befähigte Person*   Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                         Prüfung
                                                                                                                                                                 g:
                                                                                                           te 1                                     letzte Prüfun
                                                                                                   Uhr Sei
                                                                                        5 12:42 fbaus -
                                                                              16.06.201    n des Tie                                                 Datum:
                                                                   15_BGBAU von Baumaschine                                                                                                                DEN
                                              asch_6-20                                                                                                                                                SSTUN
                                                                                                                                                               jetzige PrüB E T R I E B
                                                                               -
              i4_Kartei
                        karte_       Pru?fBaum
                                                                                                                Baujahr:
                                                                                                                                                                                fung:
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Turmdrehkrane                     Prüfsachverständiger            Zur Prüfung befähigte Person,
                                                                                Typ:
                                                                                                        PrüfunndesgTiefbaus -                                   Datum: letzte Prüfung:
                                                                                                                                                                                     umerm
                                                                                                                                                                                 Datzu    : itteln. Es wird         n.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           alle 4 Jahre Prüfsachverständiger
                Geräteart:                                                                            : Baumasch
                                                                                                                        ine                                           eitsmittel            ktion g:zu überprüfe
                                                                                                                                                  gen der Arb gsgemäße FunPrü
                Hersteller
                            :                                                       Inventar-Nr.  - von
                                                                                                                                  her Prüfun
                                                                                                                     erforderlic Baujahr:d und ordnun                            jetz  ige
                                                                                                                                                                                  itsverordn
                                                                                                                                                                                                ung genann
                                                                                                                                                                                                fun            ten                                                                                                                                         anschließend im 14. und 16.
                                                                                                  g und Fristen lständigkeit, Zustan Betriebssicherhe um:
                 Fabrik-Nr.
                             :                                        eitgeber     Art , Um  fan
                                                                                                   Typ   :
                                                                                                      rlich auf
                                                       hat der Arb destens einmal jäh ung der Fristen dür
                                                                                                                 Vol             fen die in
                                                                                                                                                 der                Prüfung       Dat
                                                                                                                                                                                                          l behoben wird
                                                                                                                                                                                                                                            BETRIEBSSTUNDEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Betriebsjahr, dann jährlich.
                               Abs. 6artBetrSichV                 e min                             tleg                       werden.                                                      g Mange         itteln.-Es                      letzte Prüfung:
                   Nach § 3Ger             :       ten Bauteil                   1. Bei der Fes nicht überschritten                                                           in Ordnunmitteldes
                                                                                                                                                                     - von Baumaschinen                 Tiefbaus
                                                                                                                                                                                                    zu erm
                                                                                                                                                                                                        (Datum)           rprüfen.
                                  die genann he auch TRBS 120
                                  äte                                                            en                                                                               Arbeitsnein äße Funktion zu übe ten
                   empfohlen, Prüffris              sie
                                             : ten lagen, Krane, Flüssi
                                                                                   ggasanlag Inventar-Nr.:                                                      fungen derja nungsg          em                     genann
                                                                                                                                                                                                                                            Datum:
                           ise  zu ste ller                                                                       n                    Baurde  rlicher Prü Typ:
                                                                                                                                             teil                              ord                        rdn  ung
                   Hin  we     Her
                                B. für Aufzug
                    Fristen z.Fab   rik-Nr.  :
                                                  san
                                                                       in Ord   nun
                                                                                  Arb
                                                                                     g Mange
                                                                                            Geräteart:
                                                                                      eitgebe
                                                                                                      l beh
                                                                                                    Art ,
                                                                                                 r(Datum)
                                                                                            Hersteller:
                                                                                                            obe
                                                                                                           Um fan               Vol
                                                                                                                 jährlich auf Fris
                                                                                                                                   erfo
                                                                                                                  g und Fristen lständigkeit, Zustan Betriebssicherhe
                                                                                                                                              dür  fen die in
                                                                                                                                                   e:
                                                                                                                                                                     d
                                                                                                                                                                    der
                                                                                                                                                                        und                       itsvero
                                                                                                                                                                                                       Baujahr:
                                                                                                                                                                                                                                       n
                                                                                                                                                                                                                                            jetzige Prüfung:                             LKW-Ladekrane                     Nicht erforderlich              Zur Prüfung befähigte Person,
                                                                  hV jahat  der   nei n              s  ein ma l               her  e   ten
                                                                                                                                       Zug   äng                                                                        l beh  obe
                                                             rSicchV                 mindesten                               der                                                                           g Mange
                                 Nac
                                      pfo
                                             3 Abs. 6 Bet ann
                                       h §teil
                                     Bau
                                           hle  n, die gen
                                                                   ten
                                                                 nte  n Bauteile
                                                                        he  auc
                                                                                                 1. Bei der Fes
                                                                                            Fabrik-Nr.:
                                                                                  h TRBS 120 ggasanlagen nicht übe
                                                                                                                         4. Sic
                                                                                                                    tlegung
                                                                                                                                 rscriff
                                                                                                                            Halteg
                                                                                                                                           tentan
                                                                                                                                      hrite/S
                                                                                                                                                     rden.
                                                                                                                                                 wegen
                                                                                                                                                                     Inventar-Nr.:            in Ordnun
                                                                                                                                                                                                        nei n         (Datum)
                                                                                                                                                                                                                                            Datum:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           LKW Ladekrane mit mehr als
                                  em                     ffristenn  sie                   Flüssi                             Aufntrit te                            )                           ja
                                        t: ise zu Prü                      en,, Krane, Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV                                         Bauer“ teil
                                    eräwe
                       1. GrundgHin ten z. B. für Aufzug
                                   Fris
                                                                  san
                                                                gsa    lag
                                                                     nla  gen
                                                                                          Ord emnun   g
                                                                                                   pfohlen,
                                                                                                                ngel behobe
                                                                                                            Madie    genannten
                                                                                                                                  hatche
                                                                                                                             Trittflä
                                                                                                                                   Bauteile
                                                                                                                                              („trittsich
                                                                                                                                        dernArbeitgeber
                                                                                                                                                 mindestens
                                                                                                                                                                   Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Es wird
                                                                                                                                                                      einmal     jährlich   auf  Vollständigkeit,    Zustand     und     ordnungsgemäße    Funktion zu überprüfen.                                                                         300 kNm Lastmoment oder mit mehr
                          Rahmen
                                                                                       in
                                                                                              Hinweise             (Datum) siehe auch        ine  : 1201. Zugäng   Beie:der Festlegung der Fristen dürfen die in der Betriebssicherheitsverordnung genannten
                                                                                                  nein zu Prüffristen     5. Fahrerkab
                                                                                                                                               TRBS
                                                                                                                                            Sicheregel
                                         n
                          Lagerunge te Bauteil
                                          ich
                           Gegengew ichtung
                                                                                         ja
                                                                                              Fristen z. B. für Aufzugsanlagen,          4.Krane,
                                                                                                                                              rverrie
                                                                                                                              Tür, FensteHalteg
                                                                                                                                                              ung
                                                                                                                                                       riffe/Stangen
                                                                                                                                                      Flüssiggasanlagen
                                                                                                                                                    her
                                                                                                                                                                                    nicht überschritten werden.                                                                                                                                            als 15 m Auslegerlänge alle 4 Jahre,
                                                                                                                                               isc
                           Anhängerv
                                           orr                                                                                Scheibenw          intrit teurte
                            Fahrwerk  1. Grundg
                                                     erät:                                                     Bauteil         Sitz, Sicher
                                                                                                                                              Auf
                                                                                                                                                hei  Ordnung
                                                                                                                                                     tsg
                                                                                                                                                   tflä
                                                                                                                                              Trittun    chen („tritts
                                                                                                                                                   ja g nein
                                                                                                                                                                            icher“)behoben
                                                                                                                                                                          Mangel
                                                                                                                                                                                (Datum)
                                                                                                                                                                                                                    Bauteil
                                                                                                                                                                                                                                                   in Ordnung Mangel behoben
                                                                                                                                                                                                                                                    ja    nein       (Datum)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Prüfsachverständiger anschließend
                                            Ketten
                            Bereifung/Rahnmen n                                                                                Heizung, Lüf ng ine:
                             Transportöse  Lagerunge te
                                                          ich
                                                                                               1. Grundgerät:                   Schalld5.   ämFahmurerkab
                                                                                                                                                Tür, Fen     ste  rve  rrie gelung                    4. Sichere Zugänge:                                                                                                                                  ab 13. Betriebsjahr jährlich
                                           Gegengew ich            tun
                                                                 htu  ngg                          Rahmen
                                                                                                                                      ht:                   enwen) isc  her                              Haltegriffe/Stangen
                                        :
                          2. Antrieb Anhängerv
                                                           orr                                                               6. Sic             Sch   eib
                                                                                                   Lagerungen
                                                                                                                                 Spiegel (au
                                                                                                                                                   ßenSic , inn
                                                                                                                                                      , rsy   her   heitsgurte                           Auftritte
                               Dichtheit Fahrwerk                                                                                                Sitznito         steme
                               Abgase Bereifu          ng/Ketten en
                                                                                                   Gegengewichte
                                                                                                   Anhängervorrichtung Kam
                                                                                                                                         era-, MoHeizung,fah
                                                                                                                                                         Ver mu
                                                                                                                                                                 Lüftung
                                                                                                                                                                     renngzur
                                                                                                                                                                                                         Trittflächen („trittsicher“)
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gabelstapler                      Zur Prüfung befähigte Person*   Zur Prüfung befähigte Person
                                               mung ösen
                               SchalldämTransport                                                  Fahrwerk                       Vereinfachte    Schsalldäm   Sic   htf eldes:                       5. Fahrerkabine:
                                                                                                                                                         des
                                                         gen  :                                    Bereifung/Ketten                Üb   erprüfung             ein  e  im  Ab-                            Tür, Fensterverriegelung
                                           einrichtun:                                                                                             Sicht:
                                                                                                                                                        rer
                            3. Arbeits2. Antrieb
                                               Schild
                                Schaufel, Dichtheit
                                                                                                   Transportösen                   Kann der   6. Fah
                                                                                                                                    stand vonSpi era
                                                                                                                                                    1,0ege     l (au
                                                                                                                                                           m vor    , hin   , innen)
                                                                                                                                                                       ßenter
                                                                                                                                                                         ine rsysteme
                                                                                                                                                                    Monito
                                                                                                                                                                 -, sch
                                                                                                                                                                                                         Scheibenwischer
                                                                                                                                                                                                         Sitz, Sicherheitsgurte
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Hebebühnen                        Prüfsachverständiger            Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                                                                                        der Ma
                                                 te                                                                                 bzw. neben      Kam                                                                              4
                                                                                                                                                                                                                         Abruf-Nr. I
                                 AnbaugeräAbgase                   ng
                                                                 ung
                                                                                               2. Antrieb:
                                                                                                                                                       Person seh
                                                                                                                                                                          en?         ren zur
                                                                                                                                                                     htes Verfah eldes:
                                                                                                                                                                                                         Heizung, Lüftung
                                                              mu                                                                     arbeitendeVereinfac
                                 LasthakenSchalldäm                                                Dichtheit                                                                     Sic  htf                Schalldämmung
                                  Greifer
                                             3. te Ans  chl
                                                      eits   üss
                                                           ein    e
                                                               rich   ung
                                                                 chttun    en:
                                                                         gen   :                   Abgase                                            Üb   erp   rüfung des e im Ab-
                                                                                                                                                             n der Fahrer
                                                                                                                                                                                ein                   6. Sicht:
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Elektrische Anlagen und           Elektrofachkraft                Elektrofachkraft in
                                  (gesicher      Arb                                               Schalldämmung                                     Kan
                                                                                                                                                                        1,0 m vor    , hin ter
                                                  dungen) Sch        ld
                                                                 chiild
                                   und VerbinSchaufel, te
                                                  Anbaugerä                                    3. Arbeitseinrichtungen:
                                                                                                                                                      stand von
                                                                                                                                                                          der Masch
                                                                                                                                                      bzw. neben son sehen?
                                                                                                                                                                                          ine            Spiegel (außen, innen)
                                                                                                                                                                                                         Kamera-, MonitorsystemeAbruf-Nr. I 4                                            Betriebsmittel                                                    bestimmten Zeitabständen
                                                                                                                                                                          Per
                                                  Lasthaken                                        Schaufel, Schild                                    arbeitende                                        Vereinfachtes Verfahren zur
                                                   Greifer                        e                Anbaugeräte                                                                                           Überprüfung des Sichtfeldes:
                                                                 e Anschlüss
                                                   (gesicherte nge
                                                                ndudungen  n))                     Lasthaken                                                                                             Kann   der Fahrer eine im Ab-                                                   Bauaufzüge                        Zur Prüfung befähigte Person    Zur Prüfung befähigte Person
                                                    und Verbin                                     Greifer                                                                                               stand von 1,0 m vor, hinter
                                                                                                   (gesicherte Anschlüsse                                                                                bzw. neben der Maschine
                                                                                                   und Verbindungen)                                                                                     arbeitende Person sehen?
                                                                                                                                                                                                                                                                        Abruf-Nr. I 4
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Schwimmende Geräte                Zur Prüfung befähigte Person*   Zur Prüfung befähigte Person
                                                                                                                                                                                                                                                                                         Kreissägen (Holzbearbeitung)      Zur Prüfung befähigte Person*   Zur Prüfung befähigte Person

Gefährdungen                                                                                     Anforderungen                                                                                             Prüfumfang                                                                    Handmaschinen                     Zur Prüfung befähigte Person    Elektrofachkraft in
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           bestimmten Zeitabständen
 Wenn Arbeitsmittel nicht regel- Zur Prüfung befähigte Person                                                                                                                                           Benutzer
mäßigen Prüfungen unterzogen  Vom Unternehmer für den Prüf-                                                                                                                                              Arbeitsmittel vor dem Einsatz                                                 Flüssiggasanlagen auf             Nicht erforderlich              Zur Prüfung befähigte Person
werden, können Beschädigun-       zweck zu bestellen/zu benennen.                                                                                                                                        prüfen auf z.B.                                                                 Maschinen und Geräten des
gen der Arbeitsmittel zu Unfällen  Verfügt durch Berufsausbil-                                                                                                                                          − augenscheinliche Mängel,                                                      Bauwesens
führen.                           dung, Berufserfahrung und zeit-                                                                                                                                        − auf Funktion der Sicherheits-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            * Wenn die Sicherheit des Arbeits-
                                  nahe berufliche Tätigkeit über                                                                                                                                           einrichtungen.                                                               Prüffristen                                                           mittels von den Montagebedingungen
 Allgemeines                      die erforderlichen Kenntnisse.                                                                                                                                                                                                                                                                                              abhängt.
                                                                                                                                                                                                         Zur Prüfung befähigte Person                                                    Art, Umfang und Fristen erfor-
 Arbeitsmittel durch den Be-      Bei besonderen Anforderun-
                                                                                                                                                                                                          Feststellung, Vergleich und                                                  derlicher Prüfungen im Allgemei-
nutzer und/oder die „zur Prüfung gen an die Prüfung z.B. für Auf-                                                                                                                                        Bewertung des Soll- und Ist-
                                  zugsanlagen, Krane, Flüssiggas-                                                                                                                                                                                                                       nen mindestens jährlich. Bei be-
befähigte Person“ und/oder                                                                                                                                                                               Zustandes des Arbeitsmittels.
                                  anlagen müssen weitergehende                                                                                                                                                                                                                          sonderen Einsatzbedingungen
einen Prüfsachverständigen                                                                                                                                                                                Sicht- und Funktionsprüfung,
                                  Anforderungen an das Prüf-                                                                                                                                                                                                                            durch den Unternehmer mit Hilfe
regelmäßig prüfen lassen.                                                                                                                                                                                bei Bedarf mit begrenzter
                                  personal erfüllt werden.                                                                                                                                                                                                                              der Gefährdungsbeurteilung
 Ergebnisse der Prüfungen
                                                                                                                                                                                                         Demontage der Arbeitsmittel                                                    festlegen.
durch die „zur Prüfung befähigte Prüfsachverständige                                                                                                                                                     durchführen.                                                                    Prüfhinweise in Betriebsanlei-
Person“ und den Prüfsachver-       Ingenieur oder vergleichbare
                                                                                                                                                                                                         Prüfsachverständiger                                                           tungen der Hersteller beachten.                                     Weitere Informationen:
ständigen dokumentieren.          Kenntnisse.                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Betriebssicherheitsverordnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ggf. gesetzlich vorgegebene
 Dokumentation der Prüfergeb-     Voraussetzung für die Tätigkeit
                                                                                                                                                                                                          Detailliertere und tiefer ge-                                                                                                                     BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze
                                                                                                                                                                                                         hende Überprüfung, z.B. die                                                    Prüffristen beachten (z.B. für                                      der Prävention
nisse bis zum nächsten Prüf-      z.B.:
                                                                                                                                                                                                         Überlastabschalteinrichtung                                                    Fahrzeuge, Flüssiggasanlagen,                                       TRBS 1201 „Prüfung von Arbeitsmitteln“
termin aufbewahren.               − fachliche Kenntnisse auf dem
                                                                                                                                                                                                         beim Kran, durchführen.                                                        Krane, Aufzugsanlagen).                                             TRBS 1203 Befähigte Personen
                                    aktuellen Stand,                                                                                                                                                                                                                                     In Abhängigkeit der Einsatz-                                      DGUV Regel 100-500 Betreiben von
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Arbeitsmitteln
                                  − mindestens 3 Jahre fachspezi-                                                                                                                                                                                                                       bedingungen und betrieblichen                                       DGUV Information 203-071 Wieder-
                                    fische Berufserfahrung,                                                                                                                                                                                                                             Verhältnissen (z.B. Mehrschicht-                                    kehrende Prüfung ortsveränderlicher
                                  − Kenntnisse des Vorschriften                                                                                                                                                                                                                         betrieb) können kürzere Prüf-                                       elektrischer Betriebsmittel – Fach-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            wissen für die Prüfer
                                    und Regelwerks.                                                                                                                                                                                                                                     fristen erforderlich sein.
                            07/2017                                                                                                          23                                                                                                                                                                                               24
 Weitere wichtige Angaben             Im Zuständigkeitsbereich des       Die Auswahl der geeigneten
                                                                                                                   in der verkehrsrechtlichen An-        Bundesfernstraßenbaus muss          Schutzvorrichtung, die Bemes-
Sicherung von                                                                                                      ordnung:                              der in der verkehrsrechtlichen      sung der freien Bewegungs-
Arbeitsstellen an Straßen                                                                          A 008           – ggf. Beschreibung einzelner
                                                                                                                      Arbeitstakte bzw. Bauphasen,
                                                                                                                                                         Anordnung benannte Verant-
                                                                                                                                                         wortliche entsprechend MVAS
                                                                                                                                                                                             fläche (BM ) sowie des Sicher-
                                                                                                                                                                                             heitsabstandes (SQ ) müssen
                                                                                                                   – tatsächlich vorhandene Rest-        geschult sein.                      im Einzelfall im Rahmen einer
                                                                                                                      breiten von eingeschränkten        Schutz der Beschäftigten            Gefährdungsbeurteilung er-
                                                                                                                      Fahrbahnteilen,                                                        folgen 2 .
                                                                                                                                                          Die freie unverstellte Fläche
Gefährdungen                                                                   Lichtraumprofil Lkw unter
                                                                                                                   – Gültigkeitsdauer der Anord-         am Arbeitsplatz (BM) 2 muss so
                                      1                                                                               nung: Beginn und Ende,                                                 Zusätzliche Hinweise

                                                                               Berücksichtigung vorhersehbarer                                           bemessen sein, dass sich die
  Bei fehlender oder falscher              (SQ ) Sicherheitsabstand            Fahrtoleranzen bei sehr engen       – Geschwindigkeits-                                                       zu Warnkleidung und
                                                                                                                                                         Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit
Baustellensicherung/Beschil-               gem. Arbeitsstättenverordnung       Fahrstreifen im Baustellenbereich      beschränkungen,                                                        Warnposten
                                                                                                                                                         ungehindert bewegen können.
derung können Personen z.B.
                                                                                                                   – Name, Anschrift und Telefon         Der Platzbedarf eines arbeiten-      Personen, die im Straßenraum
durch Fahrzeuge erfasst oder
                                                                                                                      des Verantwortlichen / Stell-      den Menschen z.B. neben             bzw. neben dem Verkehrs-
angefahren werden.
                                                                                                                      vertreters während und nach        einem Fertiger, ist abhängig von    bereich (wenn Arbeitsbereich
                                                                                                                      der Arbeitszeit.                   seiner Tätigkeit und muss im        nicht durch Absperrschranken
Allgemeines                                                                                                         Die verkehrsrechtliche An-          Einzelfall im Rahmen einer Ge-      oder Bauzäune gegenüber dem
  Der Verkehr muss sicher an                                                                                      ordnung und der angeordnete           fährdungsbeurteilung ermittelt      Verkehrsbereich abgetrennt ist)
der Arbeitsstelle vorbeigeleitet                                                                                   Verkehrszeichenplan/Regelplan         werden. Das Mindestmaß für          eingesetzt sind, müssen bei
werden.                                                                                                            müssen auf der Baustelle vor-         Kontroll-, Steuer- und Bedien-      ihrer Arbeit auffällige Warnklei-
 Straßenbaustellen so planen,                                                                                     liegen.                               tätigkeiten beträgt 0,80 m.         dung tragen.
einrichten und durchführen,                                                                                         Ein Arbeiten ohne verkehrs-          Beschäftigte durch transpor-       Ausführung der Warnkleidung
dass Gefährdungen durch den                                                                                        rechtliche Anordnung ist nicht        table Schutzeinrichtungen oder      entsprechend EN ISO 20471:
fließenden Verkehr für Beschäf-            (BM) Freie und unverstellte Bewegungs-                                  zulässig; von der verkehrsrecht-      Leiteinrichtungen (z.B. Leit-
                                           fläche für Arbeitsplatz des Beschäftigten
                                                                                                                                                                                             – mindestens Klasse 2,
tigte möglichst vermieden und                                                                                      lichen Anordnung darf nicht           baken), jeweils in Verbindung       – Farbe: ausschließlich fluores-
                                           gem. Arbeitsstättenverordnung
verbleibende Gefährdungen                                                                                          abgewichen werden.                    mit Sicherheitsabständen (SQ )        zierendes Orange-Rot oder
möglichst gering gehalten werden                                                                                    Geschwindigkeitsbeschrän-            2 gem. Arbeitsstättenverord-
                                                                                                                                                                                               Gelb.
z.B. Umleitung des Verkehrs.                                                                                       kungen dann anordnen lassen,          nung vor heran- oder vorbei-         Warnposten darf nur vor Ver-
 Arbeitsplätze durch Schutz-         2                                                                            wenn Verkehrsteilnehmer oder          fahrenden Fahrzeugen schützen.      kehrseinschränkungen oder
einrichtungen (z.B. transportable                                                                                  im Arbeitsbereich Tätige gefähr-       Der Sicherheitsabstand (SQ ) 2
                                                                                                                                                                                             Gefahrenstellen warnen.
Schutzeinrichtungen) oder Leit-                                                                                    det werden können:                    beschreibt den Abstand zwischen      Die Verkehrsregelung durch
einrichtungen (z.B. Leitbaken),                           BM                                                       – innerorts ist häufig Tempo          der freien Bewegungsfläche des      Warnposten ist verboten! Dies
jeweils in Verbindung mit aus-                                                                                        30 km/h angebracht,                Beschäftigten und den äußeren       bleibt ausschließlich der Polizei
reichend bemessenen Sicher-                    SQ                                                                  – auf Landstraßen in der Regel        Begrenzungen der vorbeifahren-      vorbehalten.
heitsabständen (SQ ) vor dem                                                                                          50 km/h,                           den Fahrzeuge (inkl. Spiegel,
vorbeifließenden oder ankom-                                                                                       – an besonders engen oder von         Ladung etc.) 1 .
menden Verkehr schützen 2 .                                                                                                                               Bei der Bemessung des
                                                                                                                      der Verkehrsführung her
 Für im Schutz der Verkehrs-                                                                                         schwierigen Stellen kann noch      Sicherheitsabstandes sind z.B.
sicherung durchgeführte Arbei-                                                                                        geringere Geschwindigkeit er-      folgende Kriterien zu berück-
ten muss ausreichend Platz (BM)                                                                                       forderlich sein.                   sichtigen:
für ein sicheres Arbeiten vor-                                                                                      Kontrolle und Wartung nach          – zulässige Höchstgeschwindig-
handen sein 2 .                                                                                                    Erfordernis im Einzelfall. Arbeits-     keit des fließenden Verkehrs,
                                                                                                                   stellen längerer Dauer im             – Kurvigkeit der Straßenführung,
Schutzmaßnahmen                                                                                                    Zuständigkeitsbereich des             – fehlende seitliche Ausweich-
                                                                                                                   Bundesfernstraßenbaus zweimal           möglichkeiten für den vor-
Sichere Verkehrsführung                                                                                                                                    beifließenden Verkehr, z.B.
                                                                                                                   täglich, an arbeitsfreien Tagen
 Die Verkehrssicherung erfolgt
                                                                                                                   einmal täglich kontrollieren.           durch Bordsteine oder Gegen-      Weitere Informationen:
nach der Straßenverkehrsord-         Vor Beginn von Arbeiten, die  – die tatsächlichen örtlichen Ver-
                                                                                                                    Der in der verkehrsrechtlichen        verkehr,                          Arbeitsstättenverordnung
nung (StVO) in Verbindung mit       sich auf den öffentlichen Stra-   hältnisse und die für das Bau-                                                                                         Baustellenverordnung
                                                                                                                   Anordnung benannte Verant-            – Fahrstreifenbreiten,              Straßenverkehrsordnung
den Richtlinien für die Sicherung   ßenverkehr auswirken, verkehrs-   verfahren erforderlichen Platz-
                                                                                                                   wortliche kann andere Personen        – Fahrzeugarten (Lkw, Pkw,          DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
von Arbeitsstellen an Straßen       rechtliche Anordnung über Art     verhältnisse berücksichtigt,
                                                                                                                   mit der Kontrolle und Wartung           Fahrzeuge mit Überbreite),        DGUV Regel 114-016 Straßenbetrieb,
(RSA-95). Diese betreffen aus-      und Umfang der Baustellen-      – die erforderlichen Sicherheits-                                                                                        Straßenunterhalt
                                                                                                                   beauftragen, bleibt aber verant-      – Verkehrsdichte, Sichtverhält-
schließlich verkehrsrechtliche      sicherung bei der zuständigen     abstände zwischen Verkehrs-                                                                                            Richtlinien für die Sicherung von
                                                                                                                   wortlich.                               nisse.                            Arbeitsstellen an Straßen
Regelungen und ausdrücklich         Behörde einholen. Bei Beantra-    bereich und Arbeitsplätzen,                                                                                            Zusätzliche Technische Vertrags-
nicht den Schutz der Beschäf-       gung der Anordnung einen Ver-     Arbeitsmaschinen und Arbeits-                                                                                          bedingungen und Richtlinien für
tigten.                             kehrszeichenplan vorlegen, der    einrichtungen berücksichtigt.                                                                                          Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
                                                                                                                                                                                             an Straßen

             07/2017                                25                                                                                                                  26
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