Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für alle Gewerke - Baustein-Merkheft
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Weitere Wege zu den Bausteinen BAUSTEINE SICHER ARBEITEN – GESUND BLEIBEN Medien und Praxishilfen (Internet) Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Einzelbausteine können Sie im Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz ist nicht immer leicht lesbar und meist recht PDF-Format unter „trocken“. Dennoch müssen die Inhalte in der Praxis umgesetzt werden. „Arbeitsschutz leben“ „www.bgbau-medien.de – ist schließlich tägliche Aufgabe in den Betrieben. Dabei helfen die Bausteine. Hier finden Sie in Medien und Praxishilfen – kurzen, knapp gehaltenen Formulierungen das Wesentliche zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Bausteine/Merkhefte“ oder von der Die Bausteine sind folgenden Kapiteln zugeordnet: BG BAU Info CD herunterladen. A. Allgemeines umfasst die organisatorischen Themen allgemeiner Art, wie sie in jedem Betrieb vorkommen. B. Arbeitsmittel Bausteine-Applikation beinhaltet Informationen zu Maschinen, Einrichtungen, Geräten und Werkzeugen, die im Hoch- und Tiefbau, bei den Ausbaugewerken und im Gebäudereiniger-Handwerk verwendet Bausteine als Applikation für werden. Smartphones. Siehe dazu C. Arbeitsverfahren www.bgbau.de – Service. erläutert sichere Verfahrensweisen. Mit der Bausteine-Applikation D. Gesundheitsschutz für Ihr Smartphone haben ergänzt die anderen Kapitel um die Themen der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Sie alle Informationen der wie z.B. Lärm, Klima, schwere körperliche Belastungen, aber auch Stress. Besonders für das Impressum Bausteine immer mobil zur Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen werden hier die wichtigsten Informationen zum Thema Verfügung (Apple iOS; Gesundheitsschutz vermittelt. Herausgeber und Copyright: Google Android). E. Persönliche Schutzausrüstungen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft beschreibt die PSA, die dann erforderlich wird, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahren Hildegardstraße 29/30 weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen wirksam ausgeschlossen 10715 Berlin werden können. www.bgbau.de F. Formulare Gestaltung und Abbildungen: enthält Formulare für Beauftragungen und Anzeigen. H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH G. Grundlagen der BG Plaza de Rosalia 2 30449 Hannover informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. H. Tabellen Druck: beinhaltet neben den Schutzalterbestimmungen, Arbeitsraumbreiten in Leitungsgräben und Joh. Walch GmbH & Co. KG Baugruben sowie Mindestlichtmaße in Rohrleitungen, die Tragfähigkeitstabellen für Im Gries 6 86179 Augsburg Anschlagketten und Chemiefaserbänder. Sofern die Bausteine Links zu externen Jeder Baustein behandelt dabei ein Thema zur Prävention. Wer mehr zu einem speziellen Bereich Internetseiten enthalten, ist die Berufs- wissen möchte, findet dazu unter „Weitere Informationen“ entsprechende Angaben. genossenschaft der Bauwirtschaft für den Inhalt dieser Webseiten nicht verantwortlich. Gender: Ihre © Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch Überarbeitete Auflage 07/2017 wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Abruf-Nr. 401 Form steht. 2 3
Vorschriften- und Regelwerk Inhalt Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. DGUV Vorschriften A Allgemeines Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Vorschriften legen Schutzziele fest und formulieren Forderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie sind rechtsverbindlich. DGUV Regeln 001 Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes 11 Bei den Regeln handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie beschreiben jeweils den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes und dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den Vorschriften. 002 Gefährdungsbeurteilungen 13 DGUV Informationen Koordination von beauftragten Fremdunternehmen und In den Informationen werden spezielle Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen, 003 bei Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen 15 Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Zielgruppen zusammengefasst. Staatliche Gesetze und Verordnungen 004 Organisation der Ersten Hilfe 17 Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit; Rettungsgeräte Arbeitsstättenverordnung: Verordnung über Arbeitsstätten; 005 Rettungstransportmittel 19 Betriebssicherheitsverordnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Verwendung von Arbeitsmitteln; Gefahrstoffverordnung: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, u.a. 006 Flucht- und Rettungsplan 21 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und 007 Prüfungen von Arbeitsmitteln 23 Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. 008 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 25 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die 021 Brandschutz 27 Verwendung von Arbeitsmitteln wieder. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 022 Arbeitsräume 29 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. 023 Bildschirmarbeitsplätze 31 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der Technik Arbeitsmedizin 024 Künstliche Beleuchtung auf Baustellen 33 und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder. 025 Sozialräume auf Baustellen 35 Gleichwertigkeitsklausel Die in diesen Bausteinen enthaltenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer 026 Verkehrswege auf Baustellen 37 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. 07/2015 4 5
D Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Gesundheitsschutz 028 Fußböden 39 Baustein-Nr. Baustein-Titel Werkstatt 029 Fahrzeuginstandhaltung 41 500 Gefährdung durch Lärm 61 Lärm 030 auf Baustellen und in Werkstätten/-hallen 43 501 Gefährdung durch Vibration 63 Gefahrstoffe 041 Kennzeichnung 45 502 Gefährdung durch Staub 65 Gefahrstoffe 042 Grundanforderungen/Maßnahmen 47 503 Gefährdung durch Biostoffe 67 062 Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten 49 504 Gefährdung durch chemische Stoffe 69 067 Kraftfahrzeugbetrieb 51 505 Gefährdung durch UV-Strahlung, Hitze und Kälte 71 070 Ladungssicherung 53 506 Gefährdung durch schwere körperliche Belastungen 73 071 Transport von Gefahrgütern in kleinen Mengen 55 507 Gefährdung durch körperliche Leistungsminderung 75 508 Gefährdung durch Stress 77 B Arbeitsmittel 509 Gefährdung durch Fehlernährung 79 Baustein-Nr. Baustein-Titel 510 Gefährdung durch Suchtmittel 81 202 Handwerkzeuge 57 511 Betriebliches Gesundheitsmanagement 83 512 C Arbeitsverfahren Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren 85 Baustein-Nr. Baustein-Titel 513 Arbeitsmedizinische Vorsorge 87 480 Arbeiten am Wasser 59 514 Ergonomie 89 6 7
E Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite PSA Baustein-Nr. Baustein-Titel 704 Bestellung von einer „zur Prüfung befähigten Person“ 119 600 Fußschutz 91 706 Checkliste für Benutzer von Gerüsten 121 601 Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz 93 602 Kopfschutz Industrieschutzhelme 95 G Grundlagen der BG Baustein-Nr. Baustein-Titel Atemschutz 603 Filtergeräte 97 800 Die gesetzliche Unfallversicherung 123 604 Schutzhandschuhe 99 Selbstverwaltung und Organisation der Berufsgenossenschaft 801 der Bauwirtschaft 125 605 Hautschutz 101 802 Versicherungsschutz 127 606 Schutzkleidung 103 803 Mitgliedschaft und Finanzierung 129 607 Augen- und Gesichtsschutz 105 Rehabilitation – Rehabilitationsmaßnahmen und finanzielle 804 Absicherung während der Rehabiliation 131 608 Knieschutz 107 805 Renten – Pflegegeld – Beihilfen – Abfindungen 133 609 Gehörschutz 109 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 806 Die Prävention 135 ASD der BG BAU – Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst 807 137 F Formulare 808 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 139 Baustein-Nr. Baustein-Titel Sicherheitsbeauftragte 700 Anzeige der Inbetriebnahme eines hochziehbaren Personenaufnahmemittels 111 809 (Bestellung/Aufgaben) 141 Beauftragung: Kranführer/in für ortsveränderliche Krane 701 gemäß § 29 UVV „Krane“ (DGUV Vorschrift 52) 113 Beauftragung: Fahrer/in von Gabelstaplern im 702 innerbetrieblichen Werkverkehr 115 703 Beauftragung: Erdbaumaschinenführer/in 117 8 9
H Tabellen Baustein-Nr. Baustein-Titel 900 Schutzalterbestimmungen 143 Anschlagseile mit Fasereinlagen Seilklassen 6x19 und 6x36 901 (Tragfähigkeitstabellen) 145 Anschlagketten Güteklasse 2 902 Tragfähigkeitstabellen 147 Anschlagketten Güteklasse 4 903 Tragfähigkeitstabellen 149 Anschlagketten Güteklasse 8 904 Tragfähigkeitstabellen 151 Chemiefaserhebebänder 905 Tragfähigkeitstabellen 153 10
1) Betriebsärztliche Betreuung 2) Sicherheitstechnische Betreu- 3) Sicherheitsbeauftragte erfor- in allen Unternehmen ab 1 ung in allen Unternehmen ab 1 derlich entsprechend der Anzahl Organisation des betrieblichen Beschäftigten Wahlmöglichkeit: Beschäftigten Wahlmöglichkeit: der Versicherten Arbeitsschutzes A 001 a) Arbeitsmedizinisch-Sicher- heitstechnischer Dienst (ASD) a) Arbeitsmedizinisch-Sicher- heitstechnischer Dienst (ASD) bei 21 – 100 Versicherten = 1 101 – 200 Versicherten = 2 der BG BAU der BG BAU 201 – 350 Versicherten = 3 b) im Betrieb angestellter b) im Betrieb bestellte Fachkraft 351 – 500 Versicherten = 4 Betriebsarzt für Arbeitssicherheit 501 – 750 Versicherten = 5 Unternehmer c) extern beauftragter c) extern beauftragte Fachkraft 751 – 1000 Versicherten = 6 Betriebsarzt für Arbeitssicherheit sind zuständig insbesondere für > 1000 Versicherten = 7 die Organisation der Arbeits- Bei weniger als 11 Beschäftigten sicherheit und der Ersten Hilfe: bzw. weniger als 51 Beschäftig- • Durchführung der Gefährdungs- ten sind abweichende Regel- beurteilung, ungen möglich, z.B. Betreuung • Beschaffung der Sicherheits- durch Kompetenzzentrum bzw. einrichtungen, Teilnahme an alternativer Be- • Auswahl der Mitarbeiter, treuungsform. • Abgrenzung der Verantwortungs- Stabsverantwortung bereiche, Stabsverantwortung Zusammensetzung des Abeitsschutzausschusses (für Betriebe mit >20 Beschäftigten) • Übertragung von Unternehmer- pflichten, Arbeitgeber oder • Bestellung von Fachkräften für sein Beauftragter Arbeitssicherheit, Sicherheits- Betriebsarzt1) beauftragten und Ersthelfern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit2) Betriebsarzt / Fachkraft fü r • beraten den Unternehmer hin- • Bildung eines Arbeitsschutz- • beraten den Unternehmer u.a. in Arbeitsmediziner Arbeitssicherheit sichtlich der arbeitsmedizinischen ausschusses, sicherheitstechnischen Fragen zu Aspekte von Anlagen und Einrich- • Unterweisung der Versicherten, Anlagen und Einrichtungen, tungen, Arbeitsmitteln, -stoffen, • Überwachung aller sicherheits- Arbeitsmitteln, -stoffen und -verfahren, Körperschutzmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsab- technischen und arbeitsmedizini- schen Maßnahmen, -verfahren, Körperschutzmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsab- ASA läufen, Arbeitsplatzwechsel und läufen und bei der Durchführung Arbeitsschutzausschuss • Koordinierung von Arbeiten, Beschäftigung Behinderter sowie der Gefährdungsbeurteilung, nach § 11 Arbeitssicherheits- Fragen der Psychologie, Physiolo- • Berücksichtigung SIGE-Plan und gesetz (ASiG) Hinweise des Koordinators nach • überprüfen Anlagen und gie, Ergonomie, Hygiene, Arbeits- Arbeitsmittel, Baustellenverordnung. rhythmus, Arbeitszeit, Organisa- tion der Ersten Hilfe und bei der • beobachten die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Un- Sicherheitsbeauftragte 2 Betriebsratmitglieder Durchführung der Gefährdungs- Aufsichtführende fallverhütung, teilen Maßnahmen beurteilung, sind in den Bereichen zuständig für zur Beseitigung von Mängeln mit • untersuchen, beurteilen und und untersuchen Ursachen von eventuell weitere beraten die Arbeitnehmer, • Einsatz der Mitarbeiter, Unfällen, Fachleute • erfassen und werten die Unter- • Durchführung von – Einzelmaßnahmen zur Sicherheit, • informieren die Beschäftigten suchungsergebnisse aus, über Unfall- und Gesundheitsge- – Aufsicht und Kontrollen, • achten bei Arbeitsstättenbegeh- fahren und wirken auf sicheres ungen auf die Einhaltung des • Motivation zur Sicherheit, Verhalten aller im Betrieb Arbeits- und Gesundheitsschutzes. • Gefahrenabwehr im Einzelfall. Beschäftigten hin. Linienverantwortung AMS BAU AMS BAU umfasst einen Frage- Betriebsratsmitglieder Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragte3) Mit AMS BAU wird Betrieben bogen zur Bestandsaufnahme, Weitere Informationen: • achten auf Einhaltung der zum haben unterstützen eine Handlungsanleitung mit Arbeitssicherheitsgesetz der systematische Aufbau einer BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze Schutz der Mitarbeiter erlassenen 11 Arbeitsschritten sowie Hand- • Vorschriften und Anweisungen • die unmittelbaren Vorgesetzten betrieblichen Arbeitsschutzorga- der Prävention Arbeitsschutzbestimmungen und zu beachten, und die Mitarbeiter in allen Fragen lungshilfen (Dokumente) zur DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte nisation ermöglicht. UVVen, des Arbeitsschutzes, Umsetzung. und Fachkräfte für Arbeitssicherheit • persönliche Schutzausrüstungen Das branchenspezifische Kon- • beteiligen sich an Betriebsbesichti- Auf Wunsch des Unternehmers DGUV Regel 100-001 Grundsätze zu benutzen, • sie kontrollieren regelmäßig den zept basiert auf dem Nationalen bietet die BG BAU kostenfreie der Prävention gungen und Unfalluntersuchungen, Arbeitsbereich und motivieren die • Mängel zu beseitigen, sofern Leitfaden für Arbeitsschutz- www.bgbau.de/ams-bau • nehmen an Sitzungen des Ar- dieses nicht möglich ist, diese zu Arbeitskollegen. Unterstützung an in Form von Chefsache Abr.Nr. 610 beitsschutzausschusses teil. managementsysteme (NLF). melden. − Beratung bei der Einführung, Der Sicherheitsbeuaftragte − Begutachtung des Systems. Abr.Nr. 619 07/2015 11 12
Mögliche Gefährdungen 2 Gefährdungsbeurteilungen Mechanische Elektrische Schall Schwingungen Gefahrstoffe Brand/Explosion A 002 Gefährdungen Gefährdungen Absturz Stromschlag Lärm Hand-Arm- Asbestfasern bei Verwendung stolpern, gefährliche Schwingung, Lösemittel von Flüssiggas rutschen, Körperströme z.B. durch Ab- Funkenflug, z.B. bruchhammer Isocyanate stürzen elektrostatische bei Schweiss- Ganzkörper- Säuren, Laugen arbeiten Gefährdungsbeurteilung – Vorgehensweise (Handlungsschritte) 1 erfasst/getroffen Aufladungen werden Schwingung, PAK, PCB Staubexplosionen z.B. bei Benzol unkontrolliert Fahrerplätzen Festlegen und bewegte Teile (Stapler u.a.) Dieselmotor- Abgrenzen der Arbeits- umstürzende/ Emissionen bereiche und Tätigkeiten kippende Teile .... schneiden in Form von stechen – Flüssigkeiten Wirksamkeit der – Gasen Gefährdungen – Dämpfen Schutzmaßnahmen über- ZIEL: ermitteln – Stäuben prüfen, ggf. anpassen Sicheres und gesundheitsgerechtes Biologische Körperliche Klima Strahlung Psychische Organisation Arbeitsstoffe Überlastungen Belastungen Festgelegte Schutz- Arbeiten Gefährdungen maßnahmen durch- beurteilen, Risiken Infektionen Heben und Hitze Elektromagne- Überforderung Arbeitsablauf und umsetzen bewerten durch Keime, Tragen • Kälte tische Felder, Unterforderung Arbeitszeit z.B. bei Kanal- • Zwangs- z.B. Nähe zu arbeiten, • Zugluft Funkmasten Stress Qualifikation haltungen Geeignete Schutzmaß- Krankenhaus- • Luftfeuchtigkeit Infrarot-/UV- Soziale Unterweisung reinigung (Niederschläge) Strahlung, Beziehungen, Verantwortung nahmen auswählen • Ozon z.B. Sonnen- z.B. Mobbing und festlegen einstrahlung, Sonstige Lichtbogen Gefährdungen beim Schweißen Laserstrahlung − objekt-/baustellenspezifisch Wirksamkeit der Schutzmaß- Arbeiten in Gefährdungen z.B. bei der Über- und Unter- (systematisch) nach Gewerken nahmen im Arbeitsbereich über- Vermessung Die Beurteilung von Gefähr- druck, in feuchtem und Tätigkeit, z.B. Mauer- prüfen und ggf. anpassen. dungen durch Abschätzen und Milieu, mit heißen arbeiten, Erdbauarbeiten, Medien/Ober- Bewerten ist die Voraussetzung Reinigungsarbeiten. Durchführung flächen u.a. für wirksame und betriebs- Beurteilen der Gefährdungen, Bei gleichartigen Tätigkeiten bezogene Arbeitsschutzmaß- z.B. Absturz, Verschüttet werden, nahmen. Sie ist Pflicht für jeden durch Abschätzen und Bewerten oder Arbeitsplätzen (z.B. in Unternehmer. Werkstatt, Büro) nur eine Tätig- Wiederholung Unterstützung des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele, z.B. in Vorschriften keit bzw. einen Arbeitsplatz bei Änderungen im Betriebs- Sicherheitsfachkraft, Betriebs- und Regeln, bzw. nach Ermitt- musterhaft beurteilen. ablauf, arzt, Sicherheitsbeauftragten Vorgehensweise 1 Bei wechselnden Arbeitsbe- bei neuen Arbeitsverfahren, und/oder Betriebsrat bei der lung mit geeigneten Methoden. Festlegen/Abgrenzen der zu dingungen und Arbeitsabläufen Geeignete Schutzmaßnahmen nach Unfällen und Beinahe- Durchführung der Gefährdungs- untersuchenden Arbeitsbe- auswählen und festlegen, wo (z.B. auf einer Baustelle) die beurteilung hinzuziehen. unfällen. reiche, z.B. Betriebsorganisa- erforderlich/notwendig, z.B. musterhafte Anwendung prüfen Handlungshilfen der BG BAU tion, Objekt, Baustelle, Werk- Seitenschutz, Verbau, PSA. und ggf. weitere Gefährdungen zur Gefährdungsbeurteilung ver- statt, und der dort auszuführen- Dokumentation Festgelegte Schutzmaßnahmen für die jeweilige Baustelle ermit- wenden, auf Datenträger oder den Tätigkeiten. teln und beurteilen. Ergebnis der Gefährdungs- Weitere Informationen: im Arbeitsbereich durch- und online. Ermitteln von Gefährdungen 2 umsetzen, z.B. Anbringen des beurteilung, festgelegte Schutz- Arbeitsschutzgesetz maßnahmen und Überprüfung Betriebssicherheitsverordnung − objekt-/baustellenunabhängig, Seitenschutzes, Einbau von Arbeitsstättenverordnung z.B. Einsatz nicht regelmäßig Grabenverbauelementen, schriftlich dokumentieren. Gefahrstoffverordnung geprüfter elektrischer Betriebs- Bestimmen des Verantwort- BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention mittel, unzureichende Unter- lichen, Benutzen der persön- DGUV Regel 100-001 Grundsätze der weisung der Beschäftigten, lichen Schutzausrüstungen. Prävention 07/2017 13 14
Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen Koordination bei räumlicher und Zusammenarbeit und gegenseitige von beauftragten Fremdunternehmen und bei A 003 zeitlicher Nähe Abstimmung der Schutzmaßnahmen Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen bei gegenseitiger Bestimmung einer Person, die die Gefährdung Arbeiten aufeinander abstimmt bei besonderen Ausstattung der Person mit Weisungs- Gefährdungen Betriebsspezifische Gefahren −Schweißarbeiten in brandge- Gefahren befungnis können z.B. sein: fährdeten Bereichen, z.B. Werden Arbeiten auf Baustellen Arbeiten an Gasleitungen, −Absturzgefahren, oder in Betrieben an Fremdunter- −Gefahren aus Tätigkeiten −Arbeiten in umschlossenen Aufsichtführender Person, die die Arbeiten Zusätzliche Hinweise zur nehmen vergeben, kann es zu mit Gefahrstoffen und/oder Räumen von abwassertechni- Aufsichtführenden bestellen. aufeinander abstimmt Koordination nach neuen oder veränderten Gefähr- Biostoffen, schen Anlagen (Absturzgefahr, Baustellenverordnung Dieser benötigt Kenntnisse Abstimmen, ob gegenseitige dungen kommen. −Brand- und Explosions- Gefahren durch Stoffe oder und Erfahrungen Gefährdungen entstehen und Unabhängig von der Bestel- Fremdunternehmen sind tätig Sauerstoffmangel), gefahren, −über die technische Durch- eine Person bestimmen, die die lung einer Person, die die Arbei- bei Bau-, Instandhaltungs- oder −Infektionsgefahr bei Reini- −Abbrucharbeiten, Arbeiten koordiniert. führung der erforderlichen ten aufeinander abstimmt, trägt Reinigungsarbeiten in gungs-, Kanalarbeiten, −Aufgrabungen im Bereich von Bei besonderen Gefahren die Arbeiten, auch der Bauherr Verantwortung −Produktionsanlagen, −Gefahren auf Grund herab- bestehenden Leitungen, −über den Umgang mit den Person mit Weisungsbefugnis für Sicherheit und Gesundheits- −Verkehrsbetrieben, fallender Lasten bei Kran- −Befahren von Silos oder Behäl- verwendeten Gefahr- oder ausstatten. schutz auf seiner Baustelle. Sind −Krankenhäusern oder betrieb (z.B. Baustelle, Werft), tern (gesundheitsschädliche Biostoffen. −Besondere Gefahren können mehrere Unternehmen gleich- Laboratorien. −Gefahren durch innerbetrieb- Gase, Sauerstoffmangel), Der Aufsichtführende muss z.B. entstehen zeitig oder nacheinander auf Fremdunternehmer können lichen Verkehr (z.B. Tunnelbau, −Arbeiten in Strahlenbereichen, Kenntnisse haben −für nachfolgende Gewerke, seiner Baustelle tätig, hat der auch Subunternehmer sein. Chemiewerk). Laboratorien, elektrischen −über die betriebsinterne weil bei Montagearbeiten Bauherr deshalb einen Koordi- Schalträumen, Organisation, ursprünglich vorhandene nator nach Baustellenverord- Unterstützung bei der Tätigkeiten mit besonderen −Arbeiten gemäß Biostoff- −über die Arbeitsmethoden, Abdeckungen und Absturzsi- nung zu bestellen. Gefährdungsbeurteilung Gefahren Verordnung. mögliche Gefahren, anzuwen- cherungen entfernt wurden, Damit entfällt aber nicht grund- dende Schutzmaßnahmen so- −durch herabfallende Gegen- sätzlich die Verpflichtung für die Bei der Erteilung von Aufträgen Bei Fremdunternehmen dafür wie einschlägige Vorschriften stände, wenn Arbeiten über- beteiligten Unternehmen, eine an ein Fremdunternehmen die- sorgen, dass Tätigkeiten mit Person aus ihrem Kreis, welche und technische Regeln. einander durchgeführt wer- ses bei der Gefährdungsbeurtei- besonderen Gefahren durch die Arbeiten untereinander ab- den und kein Schutzdach lung bezüglich der betriebsspe- Aufsichtführende überwacht stimmt, zu bestellen. Unterweisung vorhanden ist, zifischen Gefahren unterstützen. werden. Dies können z.B. sein: −Seitens der zusammenarbei- Sich vergewissern, dass −bei Schweißarbeiten im Bereich von Isolierarbeiten, tenden Unternehmen prüfen, Einsatz eines Fremdunternehmens Beschäftigte des Fremdunter- ob über den Koordinator nach nehmens angemessene Unter- −durch Schweißarbeiten benachbart zu Arbeiten mit Baustellenverordnung hinaus Aufgaben und Maßnahmen des Aufgaben und Maßnahmen des weisung erhalten haben. noch eine Person bestimmt auftraggebenden Unternehmens auftragnehmenden Unternehmens Lösemitteln, −bei Reinigungs- und Repara- werden muss, die die Arbeiten Sicherheitstechnischen Standard des Fremdunter- Allgemeine Informationen zum Objekt/zur Baustelle Zusammenarbeit aufeinander abstimmt. turarbeiten an Maschinen bei nehmens bewerten bzw. besprechen und Informa- beim Auftraggeber einholen (z.B. Ansprechpartner, verschiedener Unternehmen gleichzeitiger Produktion, tionen zum Objekt/zur Baustelle weitergeben Festlegungen aus Baustellen-Ordnung, SiGe-Plan, Werden verschiedene Unter- −bei Erdarbeiten in der Nähe Nutzung Erster-Hilfe-Einrichtungen usw.) nehmen (auch ohne gegen- von Gerüsten durch Unter- Gemeinsame Orts-/Objektbegehung durchführen seitiges Vertragsverhältnis) höhlen der Gerüstaufstel- Mitarbeiter des Fremdunternehmens zu spezifischen Die jeweiligen Verantwortungsbereiche festlegen gleichzeitig an einem Arbeits- lung, Gefahren der Baustelle/des Betriebes sicherheits- platz tätig, kann es zu gegen- −durch Aufenthalt von technisch einweisen seitigen Gefährdungen kommen. Personen im Fahrweg des Gegenseitige Gefährdungen ermitteln Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei auch −Hinsichtlich Arbeitssicherheit LKW-Verkehrs bei beengten gegenseitige Gefährdungen ermitteln und Gesundheitsschutz zu- Verhältnissen im Tunnelbau, Fremdunternehmen bei deren Gefährdungs- sammenarbeiten, beurteilung unterstützen −für benachbarte Gewerke, −gegenseitig über Schnittstellen weil beim Lastentransport Bei gegenseitigen Gefährdungen Schutzmaßnahmen Eigene Schutzmaßnahmen auswählen und informieren, kraftschlüssige Lastauf- Weitere Informationen: auswählen und festlegen festlegen −abstimmen der Schutzmaß- nahmemittel verwendet Arbeitsschutzgesetz Bei gegenseitigen Gefährdungen: Person zur Abstimmung beauftragen und bekannt geben Baustellenverordnung nahmen für die eigenen werden. BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze Bei besonderen Gefahren: Aufsichtführenden benennen und bekannt geben Beschäftigten. der Prävention Eigene Mitarbeiter unterweisen DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Maßnahmen kontrollieren Prävention 07/2015 15 16
− Was ist geschehen (Brand- Erste-Hilfe-Raum/-Container Zusätzliche Hinweise zum unglück, Elektrounfall u.a.)? mit Vorraum bzw. Windfang und Organisation der Ersten Hilfe − Wie viele Erkrankte/Verletzte? Erste-Hilfe-Raum/-Container Sichtschutz gegen Einblick von Bei mehr als 50 Beschäftigen A 004 − Welche Erkrankungen/Ver- letzungen (Atemstillstand, (einschließlich Subunterneh- außen ausstatten. Erste-Hilfe-Raum/-Container starke Blutung u.a.)? mer) auf einer Baustelle einen ausreichend − Warten auf Rückfragen! Notruf Erste-Hilfe-Raum/-Container zur − beleuchten, nicht von sich aus beenden, Verfügung stellen. − belüften, sondern warten, bis das Erste-Hilfe-Container so auf- − mit fließendem Kalt- und Gespräch von der Rettungs- stellen, dass die Erreichbarkeit Warmwasser und Telefon leitstelle beendet wurde. sichergestellt und der Weiter- vorsehen. transport des Verletzten gewähr- Für Erste-Hilfe-Raum/-Contai- Zusätzliche Hinweise für leistet ist. ner in Abhängigkeit von der Dienstleistungsarbeiten Lage des Raumes/Containers Gefährdungsbeurteilung so wählen, dass Gefährdungen − geeignetes Inventar, Prüfen, ob beim Auftraggeber durch Lärm, Stäube, Vibration, − Mittel zur Ersten Hilfe und vorhandene Mittel und Einrich- Gase oder Dämpfe weitgehend tungen zur Ersten Hilfe benutzt Pflegematerial, ausgeschlossen sind. − geeignete Rettungsgeräte und werden können. Größe des Rettungstransportmittel bereit- − Erste-Hilfe-Raumes mind. halten. 20 m2 Grundfläche, Erste-Hilfe-Raum/-Container − Erste-Hilfe-Containers mind. mit Rettungszeichen E003 „Erste 12,5 m2 Grundfläche. Hilfe“ kennzeichnen. Erforderliches Personal und Material: Bei einer Anzahl der Beschäftigten: 1 - 10 11 21 31 41 51 101 251 301 601 Melde-Einrichtungen (Telefon, Funk), Aushang „Erste Hilfe“, Meldeblock, Rettungstransportmittel und -geräte gemäß Gefährdungsbeurteilung auf Baustellen: Erste-Hilfe-Raum/ -Container Kleiner Verbandkasten* (z.B. DIN 13157) 1 Gefährdungen − Meldeeinrichtungen, über die − Betriebssanitäter, die an der Grundausbildung und dem 1) Großer Verbandkasten* (z.B. DIN 13169) 1 1 1 1 2 3 6 7 13 Hilfe herbeigerufen werden Durch fehlende Organisation Aufbaulehrgang für den kann (z.B. Telefon, Funk), Ersthelfer 1 1 2 3 4 5 10 25 30 60 der Ersten Hilfe sind Maßnah- betrieblichen Sanitätsdienst − Erste-Hilfe-Material (z.B. Betriebssanitäter 2) men zur Ersten Hilfe und die Be- teilgenommen haben. Verbandmaterial, Hilfsmittel, wältigung von Notfallsituationen Vorhanden bzw. bekannt sein in Verarbeitungsbetrieben / (abweichend in Verwaltungs- und Handelsbetrieben): nicht ausreichend oder gar nicht Rettungsdecke sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erfor- müssen allen Beschäftigten: Erste-Hilfe-Raum3) zu gewährleisten. − der Alarmplan (u.U. nur derliche medizinische Geräte kleiner Verbandkasten* (z.B. DIN 13157) 1 1 (1) (1) (1) und Arzneimittel), Fernsprechanschluss mit Allgemeines 1) großer Verbandkasten* (z.B. DIN 13169) 1 1 1 1 2 (1) 3(1) 4(2) 7(3) Notrufnummer), − Erste-Hilfe-Räume, in denen Zur Organisation der Ersten − Flucht- und Rettungswege, Ersthelfer 1 1 2 (1) 3 (2) 4 (2) 5 (3) 10 (5) 25(13) 30(15) 60(30) Erste Hilfe geleistet oder die Hilfe gehören sachliche, perso- ärztliche Erstversorgung − Namen und Aufenthaltsort bzw. Betriebssanitäter 4) nelle und informative Vorausset- Funktelefonnummer der Erst- durchgeführt wird, zungen, eine Beratung durch helfer bzw. Betriebssanitäter, den Betriebsarzt wird empfohlen. − Rettungsgeräte (z.B. Lösch- − Standorte der Verbandkästen, * Nach Benutzung wieder auffü llen (routinemäßig vorsehen!). Weitere Informationen: decken, Atemgeräte, Schneid- Rettungstransportmittel, 1) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten. Arbeitsstättenverordnung Schutzmaßnahmen geräte, Abseilgeräte), Rettungsgeräte und des 2) Von der Bestellung kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze − Rettungstransportmittel (z.B. abgesehen werden. der Prävention Unter Berücksichtigung der Erste-Hilfe-Raumes, 3) Nur bei besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren. ASR A 4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel Krankentrage, Rettungstücher), − Aushang „Anleitung zur Ersten und Einrichtungen zur Ersten Hilfe nachfolgenden Tabelle müssen 4) Nur wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle Sanitätspersonal erfordern. − Ersthelfer mit der Grundaus- Hilfe“ mit Rufnummer 112. DGUV Information 204-006 Anleitung folgende Mittel und Einrich- ( ) Zahlen in Klammern gelten fü r Verwaltungs- und Handelsbetriebe zur Ersten Hilfe tungen zur Ersten Hilfe sowie bildung von 9 Unterrichtsein- Angegeben werden müssen DGUV Information 204-022 Erste Hilfe Personen vorhanden sein: heiten, Fortbildung in regelmä- bei einem Notruf (Tel. 112): im Betrieb ßigen Abständen von 2 Jahren − Wo ist der Unfallort? (Ort, DGUV Information 204-001 Erste Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten, Straße, Hausnummer). (Plakat) 07/2017 17 18
3 5 Rettungsgeräte Rettungstransportmittel A 005 1 2 Rettungsboote und Die Benutzer von Rettungs- 4 Rettungsringe 4 westen sind über Tragepflicht, Die zur Verfügung gestellten Verwendung bei Arbeiten am, Funktion und Gebrauch der Geräte, Ausrüstungen und Ein- auf oder über dem Wasser, Rettungswesten zu unterweisen. richtungen sind vor der Benut- z.B. Flüsse und Seen. Gebrauchsdauer der Rettungs- zung auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen und mindestens jähr- Bei stark strömenden Gewäs- westen von Einsatzbedingungen lich durch einen Sachkundigen sern (v > 3,0 m/sec.) müssen entsprechend der Herstelleran- zu überprüfen. Rettungsboote mit Motorantrieb gaben abhängig. ausgerüstet sein. Jährliche Überprüfung der Schutzmaßnahmen Rettungsringe deutlich sicht- Einsatzbereitschaft durch sach- bar und leicht zugänglich in kundige Person durchführen Rettungskörbe, Tragewannen, Arbeitsplatznähe bereithalten. lassen. Rettungsschlaufen 1 Dokumentation der Über- Verwendung bei schwer zu- Abseilgeräte, Rettungs- Rettungswesten 5 prüfung im Prüfbuch. gänglichen Arbeitsplätzen, hubgeräte 3 Müssen über eine Einrichtung Verwendung in Verbindung mit verfügen, die im Bedarfsfall die z.B. bei Türmen, Schornsteinen oder Schächten. Auffang-/Rettungsgurten oder Weste mit einem Gas automa- Rettungsschlaufen zur Rettung tisch aufbläst. Atemschutz 2 aus der Gefahr bei turmartigen Feststoffwesten dürfen nicht Z.B. Fluchtmasken zur Selbst- Bauwerken (Türmen, Schorn- eingesetzt werden. Gefährdungen Allgemeines rettung, wenn bei der Durchfüh- steinen usw.) und bei Arbeiten An der Verwendungsstelle von Die Rettung in Not geratener Der Unternehmer hat je nach rung von Arbeiten mit dem Auf- in Behältern und engen Räumen Rettungswesten sind Reserve- treten gefährlicher Stoffe in der Weitere Informationen: Personen ist gefährdet, wenn Art des Bauvorhabens oder der (Silos, Schächten usw.). Befesti- sets zur Wiederbereitmachung BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze Rettungsverfahren nicht geübt auszuführenden Arbeit Rettungs- Atmosphäre gerechnet werden gung nur an tragfähigen Bau- vorzuhalten. der Prävention werden bzw. Rettungsgeräte geräte und -einrichtungen bereit- muss, beispielsweise in oder an teilen oder geeigneten Anschlag- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten nicht verfügbar sind. zustellen. chemischen Anlagen und Appa- einrichtungen vornehmen. DGUV Regel 112-201 Benutzung von raturen. Fluchtmaske mit ABEK- persönlichen Schutzausrüstungen zum Die Beschäftigten sind in der Retten gegen Ertrinken Benutzung im Rahmen von Filtern ausgerüstet vorhalten. DGUV Regel 112-190 Benutzung von Übungen besonders zu unter- Atemschutzgeräten DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen weisen. und Tiefen mit persönlichen Absturz- schutzausrüstungen DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel 07/2017 19 20
Sicherheitsmarkierungen Zusätzliche Hinweise zum führen oder deren Verlauf sich während der Baumaßnahme Sicherheits- und Gesund- Hindernisse und Gefahrstellen durch gelb-schwarze und Flucht- und Rettungsplan wesentlich ändert oder unüber- In Arbeitsstätten heitsschutzkennzeichnung, A 006 rot-weiße Streifen deutlich, erkennbar und dauerhaft Flucht- und Rettungsplan sichtlich ist. Flucht- und Rettungsplan ggf. vorsehen mit Baustelleneinrichtungsplä- Flucht- und Rettungsplan kennzeichnen. Gelb-schwarze Streifen: − bei unübersichtlicher Flucht- nen oder Baustellenordnungen für dauerhafte Hindernisse und wegführung, verbinden und an zentraler Für ständige Gebote, Warnun- Handzeichen Gefahrstellen. − mit Publikumsverkehr, Stelle aushängen. Gefährdungen gen, Verbote oder Hinweise Handzeichen eindeutig und − in Bereichen mit erhöhter Bei komplexen und unüber- Fehlende Informationen Sicherheitszeichen als Schilder, sichtlichen Baustellen geschoss- leicht erkennbar einsetzen. Gefährdung, z.B. explosions- können zu Desorientierung und Aufkleber oder aufgemalte Einweiser mit retroreflektieren- oder brandgefährdete Anlagen oder abschnittsbezogene Flucht- Fehlverhalten führen. Kennzeichnung verwenden. oder Stofffreisetzung. und Rettungspläne aushängen. den Erkennungszeichen, z.B. Bei zeitlich begrenzten Westen, Manschetten, Schutz- Auf Grundlage des Planes Räu- Hinweise des Koordinators Rot-weiße Streifen: Allgemeines risikoreichen Tätigkeiten, (z.B. helmen ausstatten. mungsübungen durchführen. nach Baustellenverordnung für zeitlich begrenzte Hinder- Sicherheits- und Gesundheits- Anschlagen von Lasten) Einweiser in die Bedeutung beachten. nisse und Gefahrstellen. Auf Baustellen schutzkennzeichnung kann Anweisungen per Handzeichen und den Umgang mit Hand- Im Tunnelbau, Turm- und Flucht- und Rettungsplan mit einem Sicherheitszeichen, oder mit verbaler Kommunika- zeichen gesondert unterweisen. Schornsteinbau oder Arbeiten vorsehen, wenn Fluchtwege einer Farbe, einem Leucht- oder tion vornehmen. nicht erkennbar ins Freie in Druckluft und Caissonbau Beschäftigte über die Bedeu- Beispiel: Halt Gefahr! zusätzlich prüfen, ob weitere Schallzeichen, verbaler Kommu- oder in gesicherte Bereiche nikation oder mit einem Hand- tung der eingesetzten Sicher- Alarmpläne, Brandschutzord- zeichen erfolgen. heits- und Gesundheitsschutz- nungen oder Evakuierungspläne kennzeichen informieren. erforderlich sind. Wirksamkeit der Kennzeich- Schutzmaßnahmen Darstellung nungen regelmäßig kontrollie- Kennzeichnungsarten entspre- ren, v.a. bei Leucht- oder Schall- Flucht- und Rettungspläne mit chend dem Ergebnis der Gefähr- zeichen, langnachleuchtenden eindeutigen Anweisungen zum dungsbeurteilung festlegen. Materialien, Lautsprechern. Verhalten im Gefahr- oder Kata- strophenfall darstellen. Flucht-und Rettungsplan im Maßstab 1:100 farbig anlegen. Geometrische Bedeutung Sicherheits- Anwendungsbeispiele Sicherheitszeichen nach DIN Beispiel Form farbe EN ISO 7010 und DIN 4844-2 aufnehmen. – Zutritt für Unbefugte verboten Folgendes grafisch darstellen: Verbot Rot – Kein Trinkwasser − Gebäudegrundriss oder Teile – Berü hren verboten davon, Kreis mit Diagonalbalken − Verlauf der Fluchtwege, − Lage der Ersten-Hilfe – Gehörschutz benutzen Einrichtungen, Gebot Blau – Schutzkleidung benutzen − Lage der Brandschutz- – Hände waschen Kreis einrichtungen, − Lage der Sammelstellen, – Warnung vor elektrischer − Standort des Betrachters. Spannung Warnung Gelb – Warnung vor heißer Oberfläche Gleichseitiges Dreieck – Warnung vor Biogefährdung – Erste Hilfe Gefahr- Grün – Notausgang Weitere Informationen: losigkeit – Sammelstelle Arbeitsstättenverordnung Quadrat BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention – Feuerlöscher ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheits- – Brandmeldetelefon schutzkennzeichnung Brandschutz Rot ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, – Mittel und Geräte zur Flucht- und Rettungsplan Quadrat Brandbekämpfung DIN EN ISO 7010 DIN 4844-2 07/2017 21 22
Prüfgegenstände Prüfende Person vor erster Prüfende Person für die Prüfungen Inbetriebnahme, bei Änderungen jährliche Prüfung von Arbeitsmitteln A 007 Anschlagmittel Zur Prüfung befähigte Person* Zur Prüfung befähigte Person Erdbaumaschinen Zur Prüfung befähigte Person* Zur Prüfung befähigte Person Seite 1 16.06.201 5 12:42 Uhr Rammen, Bohrgeräte Zur Prüfung befähigte Person* Zur Prüfung befähigte Person h_6-2015_ BGBAU UNDEN ?fBaumasc EBSST i4_Kartei karte_Pru BETRI Tief- und Straßenbaumaschinen Zur Prüfung befähigte Person* Zur Prüfung befähigte Person Prüfung g: te 1 letzte Prüfun Uhr Sei 5 12:42 fbaus - 16.06.201 n des Tie Datum: 15_BGBAU von Baumaschine DEN asch_6-20 SSTUN jetzige PrüB E T R I E B - i4_Kartei karte_ Pru?fBaum Baujahr: fung: Turmdrehkrane Prüfsachverständiger Zur Prüfung befähigte Person, Typ: PrüfunndesgTiefbaus - Datum: letzte Prüfung: umerm Datzu : itteln. Es wird n. alle 4 Jahre Prüfsachverständiger Geräteart: : Baumasch ine eitsmittel ktion g:zu überprüfe gen der Arb gsgemäße FunPrü Hersteller : Inventar-Nr. - von her Prüfun erforderlic Baujahr:d und ordnun jetz ige itsverordn ung genann fun ten anschließend im 14. und 16. g und Fristen lständigkeit, Zustan Betriebssicherhe um: Fabrik-Nr. : eitgeber Art , Um fan Typ : rlich auf hat der Arb destens einmal jäh ung der Fristen dür Vol fen die in der Prüfung Dat l behoben wird BETRIEBSSTUNDEN Betriebsjahr, dann jährlich. Abs. 6artBetrSichV e min tleg werden. g Mange itteln.-Es letzte Prüfung: Nach § 3Ger : ten Bauteil 1. Bei der Fes nicht überschritten in Ordnunmitteldes - von Baumaschinen Tiefbaus zu erm (Datum) rprüfen. die genann he auch TRBS 120 äte en Arbeitsnein äße Funktion zu übe ten empfohlen, Prüffris sie : ten lagen, Krane, Flüssi ggasanlag Inventar-Nr.: fungen derja nungsg em genann Datum: ise zu ste ller n Baurde rlicher Prü Typ: teil ord rdn ung Hin we Her B. für Aufzug Fristen z.Fab rik-Nr. : san in Ord nun Arb g Mange Geräteart: eitgebe l beh Art , r(Datum) Hersteller: obe Um fan Vol jährlich auf Fris erfo g und Fristen lständigkeit, Zustan Betriebssicherhe dür fen die in e: d der und itsvero Baujahr: n jetzige Prüfung: LKW-Ladekrane Nicht erforderlich Zur Prüfung befähigte Person, hV jahat der nei n s ein ma l her e ten Zug äng l beh obe rSicchV mindesten der g Mange Nac pfo 3 Abs. 6 Bet ann h §teil Bau hle n, die gen ten nte n Bauteile he auc 1. Bei der Fes Fabrik-Nr.: h TRBS 120 ggasanlagen nicht übe 4. Sic tlegung rscriff Halteg tentan hrite/S rden. wegen Inventar-Nr.: in Ordnun nei n (Datum) Datum: LKW Ladekrane mit mehr als em ffristenn sie Flüssi Aufntrit te ) ja t: ise zu Prü en,, Krane, Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV Bauer“ teil eräwe 1. GrundgHin ten z. B. für Aufzug Fris san gsa lag nla gen Ord emnun g pfohlen, ngel behobe Madie genannten hatche Trittflä Bauteile („trittsich dernArbeitgeber mindestens Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Es wird einmal jährlich auf Vollständigkeit, Zustand und ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. 300 kNm Lastmoment oder mit mehr Rahmen in Hinweise (Datum) siehe auch ine : 1201. Zugäng Beie:der Festlegung der Fristen dürfen die in der Betriebssicherheitsverordnung genannten nein zu Prüffristen 5. Fahrerkab TRBS Sicheregel n Lagerunge te Bauteil ich Gegengew ichtung ja Fristen z. B. für Aufzugsanlagen, 4.Krane, rverrie Tür, FensteHalteg ung riffe/Stangen Flüssiggasanlagen her nicht überschritten werden. als 15 m Auslegerlänge alle 4 Jahre, isc Anhängerv orr Scheibenw intrit teurte Fahrwerk 1. Grundg erät: Bauteil Sitz, Sicher Auf hei Ordnung tsg tflä Trittun chen („tritts ja g nein icher“)behoben Mangel (Datum) Bauteil in Ordnung Mangel behoben ja nein (Datum) Prüfsachverständiger anschließend Ketten Bereifung/Rahnmen n Heizung, Lüf ng ine: Transportöse Lagerunge te ich 1. Grundgerät: Schalld5. ämFahmurerkab Tür, Fen ste rve rrie gelung 4. Sichere Zugänge: ab 13. Betriebsjahr jährlich Gegengew ich tun htu ngg Rahmen ht: enwen) isc her Haltegriffe/Stangen : 2. Antrieb Anhängerv orr 6. Sic Sch eib Lagerungen Spiegel (au ßenSic , inn , rsy her heitsgurte Auftritte Dichtheit Fahrwerk Sitznito steme Abgase Bereifu ng/Ketten en Gegengewichte Anhängervorrichtung Kam era-, MoHeizung,fah Ver mu Lüftung renngzur Trittflächen („trittsicher“) Gabelstapler Zur Prüfung befähigte Person* Zur Prüfung befähigte Person mung ösen SchalldämTransport Fahrwerk Vereinfachte Schsalldäm Sic htf eldes: 5. Fahrerkabine: des gen : Bereifung/Ketten Üb erprüfung ein e im Ab- Tür, Fensterverriegelung einrichtun: Sicht: rer 3. Arbeits2. Antrieb Schild Schaufel, Dichtheit Transportösen Kann der 6. Fah stand vonSpi era 1,0ege l (au m vor , hin , innen) ßenter ine rsysteme Monito -, sch Scheibenwischer Sitz, Sicherheitsgurte Hebebühnen Prüfsachverständiger Zur Prüfung befähigte Person der Ma te bzw. neben Kam 4 Abruf-Nr. I AnbaugeräAbgase ng ung 2. Antrieb: Person seh en? ren zur htes Verfah eldes: Heizung, Lüftung mu arbeitendeVereinfac LasthakenSchalldäm Dichtheit Sic htf Schalldämmung Greifer 3. te Ans chl eits üss ein e rich ung chttun en: gen : Abgase Üb erp rüfung des e im Ab- n der Fahrer ein 6. Sicht: Elektrische Anlagen und Elektrofachkraft Elektrofachkraft in (gesicher Arb Schalldämmung Kan 1,0 m vor , hin ter dungen) Sch ld chiild und VerbinSchaufel, te Anbaugerä 3. Arbeitseinrichtungen: stand von der Masch bzw. neben son sehen? ine Spiegel (außen, innen) Kamera-, MonitorsystemeAbruf-Nr. I 4 Betriebsmittel bestimmten Zeitabständen Per Lasthaken Schaufel, Schild arbeitende Vereinfachtes Verfahren zur Greifer e Anbaugeräte Überprüfung des Sichtfeldes: e Anschlüss (gesicherte nge ndudungen n)) Lasthaken Kann der Fahrer eine im Ab- Bauaufzüge Zur Prüfung befähigte Person Zur Prüfung befähigte Person und Verbin Greifer stand von 1,0 m vor, hinter (gesicherte Anschlüsse bzw. neben der Maschine und Verbindungen) arbeitende Person sehen? Abruf-Nr. I 4 Schwimmende Geräte Zur Prüfung befähigte Person* Zur Prüfung befähigte Person Kreissägen (Holzbearbeitung) Zur Prüfung befähigte Person* Zur Prüfung befähigte Person Gefährdungen Anforderungen Prüfumfang Handmaschinen Zur Prüfung befähigte Person Elektrofachkraft in bestimmten Zeitabständen Wenn Arbeitsmittel nicht regel- Zur Prüfung befähigte Person Benutzer mäßigen Prüfungen unterzogen Vom Unternehmer für den Prüf- Arbeitsmittel vor dem Einsatz Flüssiggasanlagen auf Nicht erforderlich Zur Prüfung befähigte Person werden, können Beschädigun- zweck zu bestellen/zu benennen. prüfen auf z.B. Maschinen und Geräten des gen der Arbeitsmittel zu Unfällen Verfügt durch Berufsausbil- − augenscheinliche Mängel, Bauwesens führen. dung, Berufserfahrung und zeit- − auf Funktion der Sicherheits- * Wenn die Sicherheit des Arbeits- nahe berufliche Tätigkeit über einrichtungen. Prüffristen mittels von den Montagebedingungen Allgemeines die erforderlichen Kenntnisse. abhängt. Zur Prüfung befähigte Person Art, Umfang und Fristen erfor- Arbeitsmittel durch den Be- Bei besonderen Anforderun- Feststellung, Vergleich und derlicher Prüfungen im Allgemei- nutzer und/oder die „zur Prüfung gen an die Prüfung z.B. für Auf- Bewertung des Soll- und Ist- zugsanlagen, Krane, Flüssiggas- nen mindestens jährlich. Bei be- befähigte Person“ und/oder Zustandes des Arbeitsmittels. anlagen müssen weitergehende sonderen Einsatzbedingungen einen Prüfsachverständigen Sicht- und Funktionsprüfung, Anforderungen an das Prüf- durch den Unternehmer mit Hilfe regelmäßig prüfen lassen. bei Bedarf mit begrenzter personal erfüllt werden. der Gefährdungsbeurteilung Ergebnisse der Prüfungen Demontage der Arbeitsmittel festlegen. durch die „zur Prüfung befähigte Prüfsachverständige durchführen. Prüfhinweise in Betriebsanlei- Person“ und den Prüfsachver- Ingenieur oder vergleichbare Prüfsachverständiger tungen der Hersteller beachten. Weitere Informationen: ständigen dokumentieren. Kenntnisse. Betriebssicherheitsverordnung Ggf. gesetzlich vorgegebene Dokumentation der Prüfergeb- Voraussetzung für die Tätigkeit Detailliertere und tiefer ge- BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätze hende Überprüfung, z.B. die Prüffristen beachten (z.B. für der Prävention nisse bis zum nächsten Prüf- z.B.: Überlastabschalteinrichtung Fahrzeuge, Flüssiggasanlagen, TRBS 1201 „Prüfung von Arbeitsmitteln“ termin aufbewahren. − fachliche Kenntnisse auf dem beim Kran, durchführen. Krane, Aufzugsanlagen). TRBS 1203 Befähigte Personen aktuellen Stand, In Abhängigkeit der Einsatz- DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln − mindestens 3 Jahre fachspezi- bedingungen und betrieblichen DGUV Information 203-071 Wieder- fische Berufserfahrung, Verhältnissen (z.B. Mehrschicht- kehrende Prüfung ortsveränderlicher − Kenntnisse des Vorschriften betrieb) können kürzere Prüf- elektrischer Betriebsmittel – Fach- wissen für die Prüfer und Regelwerks. fristen erforderlich sein. 07/2017 23 24
Weitere wichtige Angaben Im Zuständigkeitsbereich des Die Auswahl der geeigneten in der verkehrsrechtlichen An- Bundesfernstraßenbaus muss Schutzvorrichtung, die Bemes- Sicherung von ordnung: der in der verkehrsrechtlichen sung der freien Bewegungs- Arbeitsstellen an Straßen A 008 – ggf. Beschreibung einzelner Arbeitstakte bzw. Bauphasen, Anordnung benannte Verant- wortliche entsprechend MVAS fläche (BM ) sowie des Sicher- heitsabstandes (SQ ) müssen – tatsächlich vorhandene Rest- geschult sein. im Einzelfall im Rahmen einer breiten von eingeschränkten Schutz der Beschäftigten Gefährdungsbeurteilung er- Fahrbahnteilen, folgen 2 . Die freie unverstellte Fläche Gefährdungen Lichtraumprofil Lkw unter – Gültigkeitsdauer der Anord- am Arbeitsplatz (BM) 2 muss so 1 nung: Beginn und Ende, Zusätzliche Hinweise Berücksichtigung vorhersehbarer bemessen sein, dass sich die Bei fehlender oder falscher (SQ ) Sicherheitsabstand Fahrtoleranzen bei sehr engen – Geschwindigkeits- zu Warnkleidung und Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit Baustellensicherung/Beschil- gem. Arbeitsstättenverordnung Fahrstreifen im Baustellenbereich beschränkungen, Warnposten ungehindert bewegen können. derung können Personen z.B. – Name, Anschrift und Telefon Der Platzbedarf eines arbeiten- Personen, die im Straßenraum durch Fahrzeuge erfasst oder des Verantwortlichen / Stell- den Menschen z.B. neben bzw. neben dem Verkehrs- angefahren werden. vertreters während und nach einem Fertiger, ist abhängig von bereich (wenn Arbeitsbereich der Arbeitszeit. seiner Tätigkeit und muss im nicht durch Absperrschranken Allgemeines Die verkehrsrechtliche An- Einzelfall im Rahmen einer Ge- oder Bauzäune gegenüber dem Der Verkehr muss sicher an ordnung und der angeordnete fährdungsbeurteilung ermittelt Verkehrsbereich abgetrennt ist) der Arbeitsstelle vorbeigeleitet Verkehrszeichenplan/Regelplan werden. Das Mindestmaß für eingesetzt sind, müssen bei werden. müssen auf der Baustelle vor- Kontroll-, Steuer- und Bedien- ihrer Arbeit auffällige Warnklei- Straßenbaustellen so planen, liegen. tätigkeiten beträgt 0,80 m. dung tragen. einrichten und durchführen, Ein Arbeiten ohne verkehrs- Beschäftigte durch transpor- Ausführung der Warnkleidung dass Gefährdungen durch den rechtliche Anordnung ist nicht table Schutzeinrichtungen oder entsprechend EN ISO 20471: fließenden Verkehr für Beschäf- (BM) Freie und unverstellte Bewegungs- zulässig; von der verkehrsrecht- Leiteinrichtungen (z.B. Leit- fläche für Arbeitsplatz des Beschäftigten – mindestens Klasse 2, tigte möglichst vermieden und lichen Anordnung darf nicht baken), jeweils in Verbindung – Farbe: ausschließlich fluores- gem. Arbeitsstättenverordnung verbleibende Gefährdungen abgewichen werden. mit Sicherheitsabständen (SQ ) zierendes Orange-Rot oder möglichst gering gehalten werden Geschwindigkeitsbeschrän- 2 gem. Arbeitsstättenverord- Gelb. z.B. Umleitung des Verkehrs. kungen dann anordnen lassen, nung vor heran- oder vorbei- Warnposten darf nur vor Ver- Arbeitsplätze durch Schutz- 2 wenn Verkehrsteilnehmer oder fahrenden Fahrzeugen schützen. kehrseinschränkungen oder einrichtungen (z.B. transportable im Arbeitsbereich Tätige gefähr- Der Sicherheitsabstand (SQ ) 2 Gefahrenstellen warnen. Schutzeinrichtungen) oder Leit- det werden können: beschreibt den Abstand zwischen Die Verkehrsregelung durch einrichtungen (z.B. Leitbaken), BM – innerorts ist häufig Tempo der freien Bewegungsfläche des Warnposten ist verboten! Dies jeweils in Verbindung mit aus- 30 km/h angebracht, Beschäftigten und den äußeren bleibt ausschließlich der Polizei reichend bemessenen Sicher- SQ – auf Landstraßen in der Regel Begrenzungen der vorbeifahren- vorbehalten. heitsabständen (SQ ) vor dem 50 km/h, den Fahrzeuge (inkl. Spiegel, vorbeifließenden oder ankom- – an besonders engen oder von Ladung etc.) 1 . menden Verkehr schützen 2 . Bei der Bemessung des der Verkehrsführung her Für im Schutz der Verkehrs- schwierigen Stellen kann noch Sicherheitsabstandes sind z.B. sicherung durchgeführte Arbei- geringere Geschwindigkeit er- folgende Kriterien zu berück- ten muss ausreichend Platz (BM) forderlich sein. sichtigen: für ein sicheres Arbeiten vor- Kontrolle und Wartung nach – zulässige Höchstgeschwindig- handen sein 2 . Erfordernis im Einzelfall. Arbeits- keit des fließenden Verkehrs, stellen längerer Dauer im – Kurvigkeit der Straßenführung, Schutzmaßnahmen Zuständigkeitsbereich des – fehlende seitliche Ausweich- Bundesfernstraßenbaus zweimal möglichkeiten für den vor- Sichere Verkehrsführung beifließenden Verkehr, z.B. täglich, an arbeitsfreien Tagen Die Verkehrssicherung erfolgt einmal täglich kontrollieren. durch Bordsteine oder Gegen- Weitere Informationen: nach der Straßenverkehrsord- Vor Beginn von Arbeiten, die – die tatsächlichen örtlichen Ver- Der in der verkehrsrechtlichen verkehr, Arbeitsstättenverordnung nung (StVO) in Verbindung mit sich auf den öffentlichen Stra- hältnisse und die für das Bau- Baustellenverordnung Anordnung benannte Verant- – Fahrstreifenbreiten, Straßenverkehrsordnung den Richtlinien für die Sicherung ßenverkehr auswirken, verkehrs- verfahren erforderlichen Platz- wortliche kann andere Personen – Fahrzeugarten (Lkw, Pkw, DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten von Arbeitsstellen an Straßen rechtliche Anordnung über Art verhältnisse berücksichtigt, mit der Kontrolle und Wartung Fahrzeuge mit Überbreite), DGUV Regel 114-016 Straßenbetrieb, (RSA-95). Diese betreffen aus- und Umfang der Baustellen- – die erforderlichen Sicherheits- Straßenunterhalt beauftragen, bleibt aber verant- – Verkehrsdichte, Sichtverhält- schließlich verkehrsrechtliche sicherung bei der zuständigen abstände zwischen Verkehrs- Richtlinien für die Sicherung von wortlich. nisse. Arbeitsstellen an Straßen Regelungen und ausdrücklich Behörde einholen. Bei Beantra- bereich und Arbeitsplätzen, Zusätzliche Technische Vertrags- nicht den Schutz der Beschäf- gung der Anordnung einen Ver- Arbeitsmaschinen und Arbeits- bedingungen und Richtlinien für tigten. kehrszeichenplan vorlegen, der einrichtungen berücksichtigt. Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen 07/2017 25 26
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