FACHTAGUNG ARBEITSSICHERHEIT IN WINDENERGIEANLAGEN - ARBEITSMEDIZINISCHE ASPEKTE - 2_FACHTAGUNGWEA_BO_NEU_160303 ...
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4. Fachtagung Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen Arbeitsmedizinische Aspekte Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Themen Arbeitsmedizinische Vorsorge Betriebsärztliche Betreuung Wunschvorsorge Gefährdungen Eignung Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Hier könnten Sie Ihrem Betriebsarzt begegnen, Arbeitsmed. Vorsorge Eignungs- Anlassbezogene Wiederein- (ArbMedVV) ArbSchG untersuchung nach Eignungsunter- gliederung div. Rechtsvorschriften suchung Angebots- RöV DGUV Vorscrhift 1 SGB IX § 84 Pflicht- StrlSchV DGUV Regel 1 Angebot durch Wunsch- GesBergV „Grundsätze der den Unternehmer; Nachgehende JArbSchG Prävention“ Freiwilligkeit des Vorsorge DruckLV Mitarbeiters FeV § 7 „Befähigung“ ArbZV offshore SeeDTauglV LuftVZO GefStoffV Allg. Eignung – besondere Gesundheits- gesundheitliche (Schädlingsbekämpfung, Begasungen) vorsorge Voraussetzungen AWMF LL Offshore, Präventionsgesetz Gefährdung Dritter, 07/2015 AuS Angebote des Farbensehen Unternehmens physisch-/psychische unter Mitwirkung Anforderungen des Betriebsarztes Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Betreuungsmodelle der DGUV Vorschrift 2 Betriebsgröße (Anzahl der Betreuungsmodelle Beschäftigten) Regelbetreuung mit festgelegten ≤ 10 Betreuungs- Unternehmer- fristen modell Regelbetreuung mit 11 – 50 Grundbetreuung und betriebsspezifischer > 50 nicht möglich Betreuung Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge 10.10.2008 Bundesrat: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Zusammenführung von Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aus div. Verordnungen (z.B. LärmVibrationsArbSchV, BiostoffV, GefStoffVB) 31.10.2013: 1. Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
ArbMedVV – Eignung Umwelt Arbeit Individuelle Lärm Konstitution Gefahrstoffe Erkrankungen Biostoffe Leistungsfähigkeit Hitze, Kälte Risiken , , Früherkennung besonderer Tätigkeiten mit besonderen gesundheitliche Gefährdung Anforderungen erfordern besondere durch die Arbeit persönliche Eignung (Gefährdungsbeurteilung) (Gefährdungsbeurteilung) Verordnung zu arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung Vorsorge (ggf. div. Rechtsvorschriften) (ArbMedVV) Adressat: Arbeitgeber Adressat: Mitarbeiter Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Novellierung der ArbmedVV Anlass, Gründe und Ziele Neuer Aspekt: Individuelle Vorsorge! • Individuelle Anamnese, Aufklärung, Beratung stehen im Vordergrund • Recht auf informationelle Selbstbestimmung ( Beachtung des Datenschutzes) • Recht auf körperliche Unversehrtheit • Untersuchung nur nach Zustimmung • Trennung zwischen arbeits medizinischer Vorsorge und Eignung • Bescheinigung über Teilnahme Mehr Rechtssicherheit! Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
„Arbeitsmedizinischer Vorsorge“ Untersuchungen! Vorsorge Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
DGUV Grundsätze 2014 6. überarbeitete Auflage • „DGUV Grundsätze für die arbeitsmedizinische Vorsorge“: ohne Rechtsbezüge (insbes. ArbMedVV) Orientierung an ASiG, SGB VII Anwendbar für verschiedene Anlässe: Arbeitsmedizinisch Vorsorge und Eignung Empfehlungen keine Rechtsverbindlichkeit Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Normenhierarchie im Dualen System Staatliche Normen DGUV Normen Gesetze Arbeitsschutz- Arbeitsschutz- Arbeitsschutz- Ermächtigung zu gesetz gesetz gesetz, Unfallverhütungs- Chemikalien- vorschriften nach gesetz § 15 Abs.1 SGB VII Verordnungen ArbMedVV Biostoff- Gefahrstoff- DGUV Vorschriften verordnung verordnung Regeln Arbeits- Technische Technische DGUV Regeln medizinische Regeln für Regeln für Regeln (AMR) biologische Gefahrstoffe Arbeitsstoffe (TRGS) (TRBA) Empfehlungen Arbeits- DGUV Grundsätze medizinische DGUV Informationen Empfehlungen (AME) modifiziert nach G. Enderle, SAMA Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016 22.03.2016
Regelwerk Arbeitsmedizin Arbeitsmedizinische Regeln – Ausschuss f. Arbeitsmedizin BMAS „Vermutungswirkung“ www.baua.de Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Wunschvorsorge „Wunschvorsorge ist kein Wunschkonzert !“ Arbeitsmedizinische Empfehlung 2016 - Informationspflicht des Arbeitgebers (AG) - Initiative geht vom Mitarbeiter aus - AG muss Wunschvorsorge ermöglichen - Betriebsarzt entscheidet, ob Beschwerden arbeitsbedingt sind, gibt Orientierung - Unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Gefährdungen Haut, Gehör, Klima, Körperdurchströmung, BewegungsapparatB Absturzgefahr, Lichtbogen SteigenB Augen, Bewegungsapparat AufmerksamkeitB Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Besondere Gefährdungen Farbensehen…??? Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Besondere Gefährdungen Rotorblattreparatur Kleben, LaminierenBKleber, LösemittelB Gefährdung für Haut und Atemwege! Servicetechniker WEA 1. Gefährdungsbeurteilung Arbeiten in engen Räumen 2. Maßnahmen zum Arbeitsschutz: chemische Gefährdungen (Öle, Fette, Schmierstoffe, LösemittelB) Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht- oder Angebotsvorsorge Gefährdung für Kopf und Körper, Haut, Wunschvorsorge Atemwege bei Exposition mit hautsensibilisierenden Stoffen (ArbMedVV) Arbeitsmedizinische Vorsorge Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
,sonstige Gefährdungen,? Klettern und Steigen Absturzgefahr „Arbeiten unter Spannung“ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sonstige „Rechtsvorschriften“ (s.o.) Rechtsgrundlage schaffen Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Besonderheit: „G 41“ und „G 25“ Arbeiten unter Absturzgefahr (G 41) Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit (G 25) außerhalb Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge! „Höhenangst“, Epilepsie, Sucht G41 „Volkskrankheiten“: Hoher Blutdruck, Diabetes mellitus, Grundlage (Arbeitsschutz): tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung Ableitung von Maßnahmen (Vorsorge, bes. Eignung) Betriebsarzt + SiFa + Unternehmer Eignung für besondere Gefährdungen u. Anforderungen überdenken! Verankerung (Arbeitsrecht): Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung (Arbeitsrecht) Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Arbeiten mit und an WEA: - Konstruieren, Akquise, AusbildungB - Anfahrt (Fahr-, Steuer-, Überwachung) - Prüfen (Arbeitsmittel, elektr. Anlagen) - körperliche Arbeit (Steigen, Lasten) - physikalische-, chemische-, biologische Gefährdungen Nicht alle (Schweißen, Gefahrstoffe, KlimaB) Gefährdungen und - Schichtarbeit, Auslandsarbeit, Risiken Kommunikation - Arbeitsverantwortlich werden B! in Vorschriften oder „G-Grundsätzen“ Verordnung zur Eignung und abgebildet! zu Eignungsuntersuchungen Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Eignungsuntersuchung und Gefährdung Die Tätigkeit muß so gefährlich sein, daß eine Eignungsuntersuchung als Voraussetzung der Tätigkeit möglich ist. Eine allgemeine, verbindliche Formulierung kann von der Berufsgenossenschaft nicht gegeben werden. Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016 22.03.2016
Exkurs: DGUV Vorschrift 1/Regel 1 § 7 „Befähigung“ fachliche UND gesundheitliche Aspekte! Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Was sind Eignungsuntersuchungen? Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen eines Arztes im Auftrag des Arbeitgebers, bei denen beurteilt wird, ob in der Person des Beschäftigten für bestimmte berufliche Tätigkeiten, die mit Gefährdungen verbunden sind, die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung erfüllt sind. Wird das Ergebnis dem Arbeitgeber mitgeteilt, können sich daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben! = arbeitsrechtliches Thema (www.bmas.de Thema Eignung) Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Information für den Betriebsarzt - Beispiel - „Pflichtvorsorge/Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (s. ArbMedVV)“ oder „Eignungsuntersuchung nach Rechtsgrundlage „xy“ Tätigkeitsbeschreibung: z.B. Überprüfen, Warten, Instanthalten elektrischer Anlagen Gefahr von Körperdurchströmung, Lichtbogen oder: z.B. Steigen und Klettern, ggf. Abseiten, ggf. Retten und Bergen; Arbeiten (Inspektion u. Wartungsarbeiten) innen und Außen WEA Höhe: 80 – 120 m ; Häufigkeit, Angabe zur Arbeitszeit (Schicht), Region, Arbeitszeit Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Betriebsarzt: - informiert Mitarbeiter über Anlass und Ablauf der Vorsorge oder Eignung - erhebt Krankengeschichte, Tätigkeitsprofil - untersucht falls erforderlich - informiert Mitarbeiter über Ergebnis u. weite Maßnahmen (Nachuntersuchung, individuelle u/o arbeitsbedingte (Schutz-)maßnahmen, Schweigepflicht), berät sozialmedizinisch! Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Besonderes gefährdende Tätigkeit: z.B. Arbeiten unter Spannung DGUV Regel 103-011 (vorm. BGR A3) und VDE 0105 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ (1.1. Wartungsarbeiten an Anlagen): Voraussetzungen für Tätigkeiten i.S. DGUV R 103-011: - Qualifikation zur Elektrofachkraft - Erste Hilfe Ausbildung gesundheitliche Eignung z.B. in Anlehnung an den DGUV-Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten“ BG ETEM-Information 2015: „Empfehlung zur gesundheitlichen Eignung bei Arbeiten unter Spannung“ für Unternehmer, Fachkräfte f. Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Aufsichtspersonen www.bgetem.de Themen A-Z, Elektrische Gefährdungen Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
• Anlass der Eignungsuntersuchung AuS • Pflichten des Arbeitgebers • Gesundheitliche Eignung • Durchführung von Eignungsuntersuchung bei AuS • Besondere gesundheitliche Anforderungen • Untersuchungsempfehlungen für den fachkundigen Arzt Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
Link Eignungsuntesuchungen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV-Information 250-010: www.dguv.de Publikationen BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales): Themen: Arbeitsschutz – Arbeitsmedizinische Vorsorge http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschu tz/Arbeitsmedizinische-Vorsorge/inhalt.html Weitere Informationen: „Zum Thema Eignungsuntersuchungen“ „Fragen und Antworten zur ArbMedVV“ Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin 15.03.2016
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