FACHTAGUNG ARBEITSSICHERHEIT IN WINDENERGIEANLAGEN - ARBEITSMEDIZINISCHE ASPEKTE - 2_FACHTAGUNGWEA_BO_NEU_160303 ...

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FACHTAGUNG ARBEITSSICHERHEIT IN WINDENERGIEANLAGEN - ARBEITSMEDIZINISCHE ASPEKTE - 2_FACHTAGUNGWEA_BO_NEU_160303 ...
4. Fachtagung
Arbeitssicherheit in
Windenergieanlagen
Arbeitsmedizinische Aspekte

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin

15.03.2016
FACHTAGUNG ARBEITSSICHERHEIT IN WINDENERGIEANLAGEN - ARBEITSMEDIZINISCHE ASPEKTE - 2_FACHTAGUNGWEA_BO_NEU_160303 ...
Themen

     Arbeitsmedizinische Vorsorge

     Betriebsärztliche Betreuung

     Wunschvorsorge

     Gefährdungen

     Eignung

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin   15.03.2016
FACHTAGUNG ARBEITSSICHERHEIT IN WINDENERGIEANLAGEN - ARBEITSMEDIZINISCHE ASPEKTE - 2_FACHTAGUNGWEA_BO_NEU_160303 ...
Hier könnten Sie Ihrem Betriebsarzt
begegnen,
Arbeitsmed. Vorsorge     Eignungs-                 Anlassbezogene       Wiederein-
(ArbMedVV) ArbSchG       untersuchung nach         Eignungsunter-       gliederung
                         div. Rechtsvorschriften   suchung

Angebots-                RöV                       DGUV Vorscrhift 1    SGB IX § 84
Pflicht-                 StrlSchV                  DGUV Regel 1         Angebot durch
Wunsch-                  GesBergV                  „Grundsätze der      den Unternehmer;
Nachgehende              JArbSchG                  Prävention“          Freiwilligkeit des
Vorsorge                 DruckLV                                        Mitarbeiters
                         FeV                       § 7 „Befähigung“
ArbZV offshore           SeeDTauglV
                         LuftVZO
                         GefStoffV                 Allg.
Eignung – besondere                                Gesundheits-
gesundheitliche          (Schädlingsbekämpfung,
                         Begasungen)               vorsorge
Voraussetzungen
AWMF LL Offshore,                                  Präventionsgesetz
Gefährdung Dritter,                                07/2015
AuS                                                Angebote des
Farbensehen                                        Unternehmens
physisch-/psychische                               unter Mitwirkung
Anforderungen                                      des Betriebsarztes

 Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                              15.03.2016
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Betreuungsmodelle der
DGUV Vorschrift 2

  Betriebsgröße
   (Anzahl der                              Betreuungsmodelle
  Beschäftigten)

                                                         Regelbetreuung
                                                         mit festgelegten
         ≤ 10                                             Betreuungs-
                                  Unternehmer-                fristen
                                     modell
                                                       Regelbetreuung mit
      11 – 50                                           Grundbetreuung
                                                               und
                                                       betriebsspezifischer
         > 50                          nicht möglich
                                                            Betreuung

 Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                     15.03.2016
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Verordnung
Arbeitsmedizinische Vorsorge

10.10.2008 Bundesrat:
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung
 der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Zusammenführung von Vorschriften zur arbeitsmedizinischen
Vorsorge aus div. Verordnungen
(z.B. LärmVibrationsArbSchV, BiostoffV, GefStoffVB)

31.10.2013:
1. Novellierung der
 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin         15.03.2016
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ArbMedVV – Eignung

                                       Umwelt

                  Arbeit                           Individuelle
                  Lärm                             Konstitution
                  Gefahrstoffe                     Erkrankungen
                  Biostoffe                        Leistungsfähigkeit
                  Hitze, Kälte                     Risiken
                  ,                                ,

              Früherkennung besonderer              Tätigkeiten mit besonderen
              gesundheitliche Gefährdung        Anforderungen erfordern besondere
                    durch die Arbeit                   persönliche Eignung
               (Gefährdungsbeurteilung)              (Gefährdungsbeurteilung)

          Verordnung zu arbeitsmedizinischen          Eignungsuntersuchung
                       Vorsorge                    (ggf. div. Rechtsvorschriften)
                     (ArbMedVV)                        Adressat: Arbeitgeber
                 Adressat: Mitarbeiter

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                      15.03.2016
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Novellierung der ArbmedVV
Anlass, Gründe und Ziele
                            Neuer Aspekt:
                             Individuelle Vorsorge!

                            • Individuelle Anamnese, Aufklärung, Beratung
                              stehen im Vordergrund
                            • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
                              ( Beachtung des Datenschutzes)
                            • Recht auf körperliche Unversehrtheit
                            • Untersuchung nur nach Zustimmung
                            •    Trennung zwischen arbeits
                              medizinischer Vorsorge und Eignung
                            • Bescheinigung über Teilnahme

                               Mehr Rechtssicherheit!

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                     15.03.2016
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„Arbeitsmedizinischer Vorsorge“

  Untersuchungen!

                                                Vorsorge

  Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin   15.03.2016
DGUV Grundsätze 2014

  6. überarbeitete Auflage

• „DGUV Grundsätze für die
  arbeitsmedizinische Vorsorge“:

     ohne Rechtsbezüge (insbes. ArbMedVV)
     Orientierung an ASiG, SGB VII
     Anwendbar für verschiedene Anlässe:
     Arbeitsmedizinisch Vorsorge und Eignung
     Empfehlungen

     keine Rechtsverbindlichkeit

   Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin         15.03.2016
Normenhierarchie im Dualen System
                    Staatliche Normen                                      DGUV Normen

 Gesetze            Arbeitsschutz-      Arbeitsschutz-   Arbeitsschutz-    Ermächtigung zu
                    gesetz              gesetz           gesetz,           Unfallverhütungs-
                                                         Chemikalien-      vorschriften nach
                                                         gesetz            § 15 Abs.1 SGB VII
 Verordnungen       ArbMedVV            Biostoff-        Gefahrstoff-      DGUV Vorschriften
                                        verordnung       verordnung

 Regeln             Arbeits-            Technische       Technische        DGUV Regeln
                    medizinische        Regeln für       Regeln für
                    Regeln (AMR)        biologische      Gefahrstoffe
                                        Arbeitsstoffe    (TRGS)
                                        (TRBA)
 Empfehlungen       Arbeits-                                               DGUV Grundsätze
                    medizinische                                           DGUV Informationen
                    Empfehlungen
                    (AME)

                                                                           modifiziert nach G. Enderle, SAMA

  Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                              15.03.2016
                                                               22.03.2016
Regelwerk Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Regeln – Ausschuss f. Arbeitsmedizin BMAS
„Vermutungswirkung“

     www.baua.de
 Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin       15.03.2016
Wunschvorsorge

„Wunschvorsorge ist kein Wunschkonzert          !“

Arbeitsmedizinische Empfehlung 2016

-   Informationspflicht des Arbeitgebers (AG)

-   Initiative geht vom Mitarbeiter aus

-   AG muss Wunschvorsorge ermöglichen

-   Betriebsarzt entscheidet, ob Beschwerden
    arbeitsbedingt sind, gibt Orientierung

-   Unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                  15.03.2016
Gefährdungen

Haut, Gehör,                    Klima,
                                                 Körperdurchströmung,
BewegungsapparatB               Absturzgefahr,
                                                 Lichtbogen
                                SteigenB

                            Augen,
                            Bewegungsapparat
                            AufmerksamkeitB

 Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                  15.03.2016
Besondere Gefährdungen

   Farbensehen…???

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin   15.03.2016
Besondere Gefährdungen

Rotorblattreparatur
  Kleben, LaminierenBKleber, LösemittelB
Gefährdung für Haut und Atemwege!
                                              Servicetechniker WEA
1. Gefährdungsbeurteilung                       Arbeiten in engen Räumen
2. Maßnahmen zum Arbeitsschutz:                 chemische Gefährdungen
                                                (Öle, Fette, Schmierstoffe, LösemittelB)
     Arbeitsmedizinische Vorsorge
  Pflicht- oder Angebotsvorsorge              Gefährdung für Kopf und Körper, Haut,
  Wunschvorsorge                              Atemwege
  bei Exposition mit
  hautsensibilisierenden Stoffen (ArbMedVV)     Arbeitsmedizinische Vorsorge

  Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                     15.03.2016
,sonstige Gefährdungen,?

Klettern und Steigen

Absturzgefahr

„Arbeiten unter Spannung“

    Verordnung zur
    arbeitsmedizinischen Vorsorge

    sonstige „Rechtsvorschriften“ (s.o.)

    Rechtsgrundlage schaffen
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin        15.03.2016
Besonderheit: „G 41“ und „G 25“

    Arbeiten unter Absturzgefahr (G 41)
    Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit (G 25)
    außerhalb Verordnung Arbeitsmedizinische Vorsorge!
„Höhenangst“, Epilepsie, Sucht                             G41
„Volkskrankheiten“:
Hoher Blutdruck, Diabetes mellitus,

Grundlage (Arbeitsschutz):
tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
   Ableitung von Maßnahmen (Vorsorge, bes. Eignung)
   Betriebsarzt + SiFa + Unternehmer
Eignung für besondere Gefährdungen u. Anforderungen
überdenken!

Verankerung (Arbeitsrecht):
Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung (Arbeitsrecht)

 Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin          15.03.2016
Arbeiten mit und an WEA:

                 - Konstruieren, Akquise, AusbildungB
                 - Anfahrt (Fahr-, Steuer-, Überwachung)
                 - Prüfen (Arbeitsmittel, elektr. Anlagen)
                 - körperliche Arbeit (Steigen, Lasten)
                 - physikalische-, chemische-, biologische
                   Gefährdungen
Nicht alle         (Schweißen, Gefahrstoffe, KlimaB)
Gefährdungen und - Schichtarbeit, Auslandsarbeit,
Risiken            Kommunikation
                 - Arbeitsverantwortlich
werden           B!
in Vorschriften oder
„G-Grundsätzen“ Verordnung zur Eignung und
abgebildet!          zu Eignungsuntersuchungen
Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                  15.03.2016
Eignungsuntersuchung und Gefährdung

                 Die Tätigkeit muß so gefährlich sein, daß eine
                 Eignungsuntersuchung als Voraussetzung der Tätigkeit
                 möglich ist.

                 Eine allgemeine, verbindliche Formulierung
                 kann von der Berufsgenossenschaft nicht gegeben werden.

  Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                 15.03.2016
                                                 22.03.2016
Exkurs: DGUV Vorschrift 1/Regel 1

§ 7 „Befähigung“

  fachliche UND gesundheitliche Aspekte!

 Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin       15.03.2016
Was sind Eignungsuntersuchungen?

Eignungsuntersuchungen sind

gutachtliche Untersuchungen eines
Arztes im Auftrag des Arbeitgebers, bei
denen beurteilt wird, ob in der Person
des Beschäftigten für bestimmte
berufliche Tätigkeiten, die mit
Gefährdungen verbunden sind, die
Anforderungen an die gesundheitliche
Eignung erfüllt sind.

     Wird das Ergebnis dem Arbeitgeber mitgeteilt, können sich
     daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben!
     = arbeitsrechtliches Thema (www.bmas.de Thema Eignung)

 Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin        15.03.2016
Information für den Betriebsarzt
- Beispiel -

„Pflichtvorsorge/Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (s. ArbMedVV)“
oder
„Eignungsuntersuchung nach Rechtsgrundlage „xy“

Tätigkeitsbeschreibung:
z.B. Überprüfen, Warten, Instanthalten elektrischer Anlagen
Gefahr von Körperdurchströmung, Lichtbogen

oder:

z.B. Steigen und Klettern, ggf. Abseiten, ggf. Retten und Bergen;
Arbeiten (Inspektion u. Wartungsarbeiten) innen und Außen WEA
Höhe: 80 – 120 m ; Häufigkeit, Angabe zur Arbeitszeit (Schicht),
Region, Arbeitszeit

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                     15.03.2016
Betriebsarzt:
- informiert Mitarbeiter über Anlass und Ablauf der Vorsorge oder Eignung
- erhebt Krankengeschichte, Tätigkeitsprofil
- untersucht falls erforderlich
- informiert Mitarbeiter über Ergebnis u. weite Maßnahmen
  (Nachuntersuchung, individuelle u/o arbeitsbedingte (Schutz-)maßnahmen,
   Schweigepflicht), berät sozialmedizinisch!

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                  15.03.2016
Besonderes gefährdende Tätigkeit:
z.B. Arbeiten unter Spannung
 DGUV Regel 103-011 (vorm. BGR A3) und VDE 0105
 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und
 Betriebsmitteln“ (1.1. Wartungsarbeiten an Anlagen):

 Voraussetzungen für Tätigkeiten i.S. DGUV R 103-011:
 - Qualifikation zur Elektrofachkraft
 - Erste Hilfe Ausbildung
    gesundheitliche Eignung z.B. in Anlehnung an den
    DGUV-Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten“

                        BG ETEM-Information 2015:
             „Empfehlung zur gesundheitlichen Eignung bei
                        Arbeiten unter Spannung“
              für Unternehmer, Fachkräfte f. Arbeitssicherheit,
                     Betriebsärzte, Aufsichtspersonen
           www.bgetem.de Themen A-Z, Elektrische Gefährdungen

 Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin             15.03.2016
•   Anlass der Eignungsuntersuchung AuS
  •   Pflichten des Arbeitgebers
  •   Gesundheitliche Eignung
  •   Durchführung von Eignungsuntersuchung bei AuS
  •   Besondere gesundheitliche Anforderungen
  •   Untersuchungsempfehlungen für den
      fachkundigen Arzt

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin    15.03.2016
Link Eignungsuntesuchungen

                                      Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung:
                                      DGUV-Information 250-010:
                                      www.dguv.de    Publikationen

                                      BMAS (Bundesministerium für Arbeit
                                      und Soziales):
                                      Themen: Arbeitsschutz –
                                      Arbeitsmedizinische Vorsorge
                                      http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschu
                                      tz/Arbeitsmedizinische-Vorsorge/inhalt.html
                                         Weitere Informationen:
                                         „Zum Thema Eignungsuntersuchungen“
                                         „Fragen und Antworten zur ArbMedVV“

Susanne Bonnemann FB Arbeitsmedizin                      15.03.2016
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