ARCADEON Hygienekonzept nach Corona SchVO NRW unter Berücksich-tigung der einschlägigen "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" - Tagungshotels.com
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ARCADEON Hygienekonzept nach Corona SchVO NRW unter Berücksich- tigung der einschlägigen „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ Was ist grundsätzlich neu? Die CoronaSchVO NRW unterscheidet nun zwischen drei Inzidenzstufen, in deren Rahmen eine Öffnung von Gastronomie und Hotellerie grundsätzlich möglich ist: Inzidenzstufe 1: Stabile 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Inzidenzstufe 2: Stabile 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 Inzidenzstufe 3: Stabile 7-Tage-Inzidenz von über 50, aber höchstens 100 Stabil bedeutet hierbei, dass, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (alle Tage außer Sonn- und Feiertagen) die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt in der jeweiligen Inzidenzstufe liegt, am übernächsten (also quasi am 7. Tag) die Regeln für diese Inzidenzstufe gelten. Steigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über den Grenzwert, gelten ab dem übernächsten (also dem 5. Tag) wieder die strengeren Regeln der nächsthöheren Inzidenzstufe! Hagen hat aktuell seit 21. Juni 2021 die Inzidenzstufe 1: Stabile 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Inwieweit gibt es Zugangsbeschränkungen für Gäste? Soweit in bestimmte Inzidenzstufen vorgesehen ist, dass Gäste einen negativen Coronatest vor Betreten der Gastronomie/des Hotels vorlegen müssen, muss es sich hierbei um einen der folgenden Tests handeln (soweit die Gäste nicht vollständig immunisiert, also geimpft oder genesen sind): • Bürgertestung nach § 4 a Coronavirus TestVO oder eine andere offiziell dokumentierte Testung (nicht älter als 48 Stunden) • vom Arbeitgeber dokumentierter Selbsttest (s.o. / nicht älter als 48 Stunden) Selbsttest unter Mitarbeiteraufsicht vor Betreten der Gastronomie sind grundsätzlich nicht ausreichend. Was gilt für immunisierte Gäste? Immunisiert ist, wer geimpft oder genesen ist. Geimpft ist hierbei derjenige, der zwei Impfungen (Ausnahme: Johnson & Johnson) erhalten hat und dessen Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Genesen ist, wer eine überstandene Covid-19-Infektion (z. B. durch Vorlage eines PCR- Tests, der nicht älter als ein halbes Jahr und nicht jünger als 28 Tage sein darf), nachweisen kann. Immunisierte Personen werden nicht mitgezählt, soweit in der CoronaSchVO für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgelegt ist. Bei einrichtungsbezogenen Personengrenzen pro Quadratmeter oder Kapazitätsbegrenzungen gilt diese Ausnahme nicht. Immunisierte Personen sind Personen mit Negativtest gleichzustellen. Dies ergibt sich aus der unbedingt lesenswerten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Wie sind Kinder zu berücksichtigen? Die neue CoronaSchVO unterscheidet nur noch in Ausnahmefällen zwischen Kindern und Erwachsenen. Bei den Kontaktbeschränkungen, also der Personenhöchstzahl, werden Kinder egal welchen Alters mitgezählt. Soweit eine Testnachweispflicht besteht, gilt diese ab dem Schuleintritt – die Maskenpflicht gilt grundsätzlich ab dem 6. Lebensjahr. ARC / Stand 29. Juni 2021 Seite 1
Im HOTEL gilt grundsätzlich: • Unsere Gäste müssen sich beim Betreten des Hauses bereits im Eingangsbereich die Hände desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). • In allen öffentlichen Bereichen unseres Hauses ist das Tragen eines medizinischen Mund- /Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske Plicht. Sobald Sie am Tisch in einem unserer Restaurants oder auf der Terrasse sitzen oder auf dem Zimmer sind dürfen Sie diese abnehmen. Im Außenbereich ist das Tragen der Maske nicht mehr notwendig. Hier finden Sie in unserem 20.000qm großen Park viele Outdoorplätze und Möglichkeiten zum Verweilen. • Gästen, die sich nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit erklären, verwehren wir im Rahmen des Hausrechtes den Zutritt. • Gäste mit Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen Zutritt zu unserem Haus. An der Rezeption/Beherbergung: • Unsere Eingangs- und Zwischentüren bleiben bei entsprechender Witterung möglichst offen (bessere Durchlüftung und Kontaktvermeidung beim Öffnen) • Unser Check-in-Prozess wird mit 1,50 m Abstand auch zwischen Gast und Rezeptionist gestaltet. • Wir haben eine räumliche Trennung (Plexiglas) vorliegen. • Vor der Rezeption sind Abstandsmarkierungen angebracht. • Wo es möglich ist, weisen wir auf digitale Prozesse hin (Gästeinformationen, Unterschrift, Bezahlung etc.). • Wir bieten flexible Zimmerbuchungen, die schon bei der Buchung digital bezahlt werden können. • Aktuell müssen wir auf das frische Obst und Bonbons am Empfang verzichten. • Zimmerschlüssel und –Karten werden vor Ausgabe desinfiziert. • Beim Check-In verwenden wir desinfizierte Kugelschreiber und nach der Verwendung werden diese eingesammelt. • Wir bieten Ihnen das Bezahlen mit digitaler EC-Karte auf dem Smartphone an. • EC-Geräte werden regelmäßig und vor allem bei Schichtwechsel desinfiziert. • Geschäftsreisende müssen aktuell keinen Negativ-Test vorlegen, Privatreisende hingegen alle 3 Tage, und bei Anreise einen Negativ-Test nicht älter als 48 Stunden • Alle Gäste müssen digital oder schriftlich erfasst werden (Kontaktnachverfolgung) • Geschäftsreisen sind unter Einhaltung der bekannten AHA–Regeln weiterhin unbeschränkt erlaubt. • Neu ist, dass in Bezug auf Privatreisende keine Kapazitätsbeschränkungen mehr bestehen. Geschäftsreisende sind weiterhin nicht verpflichtet, beim Einchecken die GGG-Eigenschaft nachzuweisen - Bei Privatreisen ist bei Anreise ein Ausweisdokument zusammen mit einem Negativtest vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Anreise nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser ist bei einem längeren Aufenthalt jeden 3. Tag zu erneuern. Auf der Etage/im Hotelzimmer: • Während Ihres Aufenthaltes wird das Zimmer nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch von unserem Personal betreten und gereinigt. Gewünschtes Verbrauchsmaterial erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern an der Rezeption. • Wir versuchen möglichst den Zimmerdamen ein „eigenes“ Stockwerk oder immer die gleichen Zimmer zuteilen. • Es werden häufiger Türklingen, Lichtschalter u. Handläufe an Treppen und sonst. Wänden desinfiziert. • Häufigeres Lüften der Zimmer, insbesondere bei Gästewechsel und nach der Reinigung. • Saubere und schmutzige Wäsche werden konsequent voneinander getrennt. ARC / Stand 29. Juni 2021 Seite 2
• Reinigungslappen und –Tücher werden nach jedem Zimmer gründlich gewaschen oder ausgetauscht. • Reinigungskonzept (farbcodierte Lappen und Tücher, Intervalle, ...) sind bereits seit mehreren Jahren eingeführt und die Intervalle werden verkürzt. • Unsere Zimmerdamen tragen einen medizinischen Mund-/Nasenschutzes oder eine FFP2- Maske, soweit 1,50 m – Abstand zu Kollegen oder Gästen nicht eingehalten werden kann. • Gebrauchte Textilien u.ä. werden mit jedem Gästewechsel gewechselt. Wäsche wird mit mind. 60 Grad Celsius oder mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen. Unser Frühstück: • Am Frühstücksbuffet und vor der Kaffeemaschine stehen extra Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe (keine Pflicht) für unsere Gäste bereit. • Wir reichen Ihnen derzeit ein Frühstücksbuffet, bei dem die Speisen auf/in kleinem Geschirr vorwiegend einzeln angerichtet werden. Eierspeisen werden nach Wunsch durch unser Küchenteam „à la minute“ zubereitet. • Unsere Kaffeemaschinen im KARLs dürfen mit den oben aufgeführten Hygienemaßnahmen wiedergenutzt werden. • Ansonsten werden die gleichen Regeln wie im Restaurant angewendet. • Geschäftsreisende und Privatreisende dürfen ab der Inzidenzstufe 1 vollumfänglich gastronomisch versorgt werden, also morgens, mittags und abends unter Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Mindestabstände. In den Sanitärräumen: • In unseren Sanitärräumen werden Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Unsere Heißlufttrockner dürfen nicht verwendet werden. • Alle Sanitärräume werden in der Regel mind. zweimal täglich gereinigt, dazu gehört auch die sichere Abfallentsorgung*. Unsere Reinigungszyklen werden im Bedarfsfall verkürzt. • Türklinken und Armaturen in den Personal- und Gästetoiletten werden häufiger desinfiziert. • Unsere Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft können eingesehen werden. • Bitte benutzen Sie nur jedes 2. Pissoires oder unsere Toilettenanlage. • Es wird darum gebeten, die Toiletten einzeln zu betreten und den Mindestabstand zu wahren. Im Personenaufzug: • Personenaufzüge dürfen gleichzeitig maximal mit einer Person bzw. Personen des gleichen Haushalts gefahren werden und einer weiteren Person eines fremden Haushalts. • Die Tasten im Aufzug werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert. • An den Eingängen auf allen Stockwerken sind die entsprechenden Verhaltensregeln in Bezug auf das Fahren mit dem Aufzug gut sichtbar angebracht. ARC / Stand 29. Juni 2021 Seite 3
Im Tagungsraum: • Beim Betreten des Hauses muss jeder Gast an der Rezeption einen Negativtest (oder Impfnachweis/Genesenen-Nachweis) sowie ein Ausweisdokument vorzeigen. • Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der Negativtest jeden 3. Tag zu erneuern. • In den Veranstaltungsräumen erfolgt die Registrierung der Gäste über einen QR-Code mit Hagen Gastident. Diese Registrierung ist Pflicht! Ca. 30 Min. nach Veranstaltungsbeginn überprüfen wir die Vollständigkeit der Einträge mittels einer vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Teilnehmerliste. • Bei der Vorbereitung Ihres Veranstaltungsraumes werden alle Tische, Kontaktflächen, Schreibunterlagen und bereitgestellte Moderationstechnik mit handelsüblichen Putzmitteln gereinigt und anschließend zusätzlich desinfiziert. • Schreibblöcke und Kugelschreiber werden ausschließlich neu bzw. desinfiziert bereitgelegt. • Bei jedem Betreten des Raumes (in der Vorbereitung / morgens vor Veranstaltungsbeginn / in der Mittagspause) wird der Raum durch unser Personal gelüftet. • Für die regelmäßige Durchlüftung während der Veranstaltung trägt der Seminar-/ Tagungsleiter die Verantwortung. • Unsere Klimaanlage ist außer Betrieb! • Wir stellen die Veranstaltungsräume nach Rücksprache mit unseren Buchern/Bucherinnen entweder mit einem Mindestabstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Plätzen und/oder erstellen (bei zulässiger Unterschreitung dieses Abstandes) einen festen Sitzplan. Diese Sitzordnung ist dann den ganzen Tag einzuhalten. • Im Veranstaltungsraum ist jederzeit -auch am Platz sitzend ein medizinischer Mund-/ Nasenschutzes oder eine FFP2-Maske zu tragen, wenn die Abstände unterschritten werden oder sich im Raum bewegt wird. Die Maske kann abgenommen werden, wenn die Abstände eingehalten werden und der GGG-Status überprüft wurde. • Die Kaffeepausen werden je Gast auf einem Teller angerichtet und im KARLs an Tischen sitzend eingenommen oder auf ausdrücklichen Wunsch und nach vorheriger Absprache mit dem Veranstaltungsbüro im Tagungsraum bereitgestellt. Ab der Inzidenz-Stufe 1 sind Tagungen und Kongresse auch in geschlossenen Räumlichkeiten mit bis zu 1000 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit wieder möglich, Was gilt für Messen? Die Durchführung von Messen ist grundsätzlich möglich, wobei die Anzahl gleichzeitig anwesender Besucherinnen und Besucher eine Person pro 7 Quadratmeter der für sie zugänglichen Fläche nicht überschreiten darf und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zudem für teilnehmende Personen ein Negativtestnachweis erforderlich ist. Zudem ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erforderlich, dass Maßnahmen insbesondere zur Einhaltung des Mindestabstands, zur besonderen Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle, ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten und zu Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten enthalten muss; das Konzept ist der unteren Gesundheitsbehörde vor Eröffnung oder der Durchführung vorzulegen und bedarf bei Veranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 500 Teilnehmern der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde in Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde. ARC / Stand 29. Juni 2021 Seite 4
Was gilt für private Veranstaltungen und Partys? Was gilt für private Veranstaltungen? Ab der Inzidenz-Stufe 1 gilt: • Private Veranstaltungen (das sind Veranstaltungen ohne Tanz) sind mit bis zu 250 Gästen im Freien erlaubt und es besteht keine Testpflicht, die Kontaktdatenerfassung muss schriftlich bzw. digital erfasst werden. • In Innenräumen dürfen bis zu 100 Gäste mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit (Kontaktdatenerfassung) zusammen kommen. • Die Regelungen zum Mindestabstand sind einzuhalten. An festen Sitzplätzen dürfen die Mindestabstände unterschritten werden, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) sichergestellt ist. Was gilt für private Partys? Partys und ähnliche Feiern sind ab der Inzidenzstufe 1 erlaubt mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen mit Negativtestnachweis zzgl. Geimpfter und Genesener und sichergestellter Rückverfolgbarkeit (Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital) ohne Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstandes. Im Eingangsbereich des Restaurants • Unsere Gäste müssen sich vor dem Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). • Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. • Eingangstüren lassen wir, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen, geöffnet. • Die Verhaltenshinweise wurden gut sichtbar angebracht • Zutritt/Eintritt (auch zum Außenbereich) steuern wir mit entsprechenden Hinweisen selbst. Die Gäste werden platziert! • Wir nehmen keine Garderobe entgegen. • Gäste mit Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen Zutritt zu unseren gastronomischen Angeboten. In unseren Restaurants gilt: • Während Sie sich im Restaurant bewegen ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen. Sobald Sie am Tisch sitzen dürfen Sie diesen selbstverständlich abnehmen. Es gilt die Maskenpflicht für alle, die nicht den Mindestabstand einhalten können (also alle, die in Bewegung sind), • Unsere Tische haben wir so angeordnet, dass zwischen den Tischen mindestens 1,50 m Abstand (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen) vorliegt. Ausnahme: eine Abtrennung (transparente Roll-Ups) zwischen den Tischen, die eine Übertragung von Viren verhindert. • Bei Sitzbereichen in der Nähe von Arbeitsplätzen (Theke etc.) haben wir ein 1,5m-Abstand zu den Bewegungsräumen des Personals eingehalten. • Gänge zum Ein-/Ausgang, zur Küche und zu unseren Toiletten haben eine Durchgangsbreite, dass beim Durchgehen die Einhaltung des 1,5 m-Abstandes zu den an den Tischen sitzenden Personen grundsätzlich eingehalten werden kann. • In stark frequentierten Bereichen/Warteschlangen (Eingang und Buffet) haben wir Abstands- markierungen angebracht. ARC / Stand 29. Juni 2021 Seite 5
• Kundenkontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer oder E- Mailadresse, Zeitpunkt des Aufenthalts) in der Innen- und Außengastronomie ermitteln wir für jede Tischgruppe mittels QR-Code-Scan über Hagen Gastident, um die geforderte Kontaktverfolgung sicherzustellen. Diese Daten werden unter Wahrung der Vertraulichkeit datenschutzkonform gespeichert und nach 4 Wochen automatisch gelöscht. • Über Tischanordnungen und Bewegungsflächen haben wir eine Raumskizze für alle Bereiche erstellt, aus der sich die Abstände erkennen lassen. Diese wird vor Ort vorgezeigt. • Unsere Gäste werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert. Der laufende Betrieb in unseren gastronomischen Bereichen sieht wie folgt aus: 1,5 m Abstand zwischen unterschiedlichen Kontaktgruppen bzw. Tischen bei folgender Tischbelegung: - 5 Hausstände ohne Personenbegrenzung an einem Tisch zzgl. Immunisierte oder - keine Begrenzung von Personen oder Hausständen, wenn ausschließlich immunisierte Personen am Tisch sitzen – maximal 100 Personen - Immunisierte Personen werden nicht mitgezählt. Diese sitzen quasi als „Geister“ unsichtbar am Tisch und werden weder bei der höchstzulässigen Personenzahl, noch bei den Hausständen mitgezählt. • Gäste, die sich nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit erklären, verwehren wir im Rahmen des Hausrechtes den Zutritt. • Unseren Gästen werden die Sitzplätze zugewiesen. Es herrscht Sitzplatzpflicht! • Reservierungen werden soweit möglich genutzt, um einen Rückstau von Gästen in Wartebereichen zu vermeiden. • Wir vermeiden nach Möglichkeit trockene Luft, alle Gast- und Funktionsräume werden ausreichend belüftet. • Mit Hilfe von Plexiglaswänden und transparenten Roll Ups verringern wir das Infektionsrisiko. • Gläser und Tassen werden nie am Trinkbereich, sondern möglichst weit unten angefasst. • Alle Kontaktflächen wie Stuhl und Tisch, Gewürzspender etc. werden grundsätzlich nach jedem Gästewechsel gereinigt und desinfiziert. Wir verzichten auf Pfeffer- und Salzstreuer und Zuckerdosen. • Es erfolgt eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Desinfektion für Arbeitsflächen, Türklinken etc. . • Wir verzichten auf mehrseitige Speisekarten zum Blättern, stattdessen haben wir eine digitale Speisekarte (als Download auf das Smartphone per QR-Code). • Wir reichen ausschließlich Papierservietten und verzichten auf Tischwäsche. • Unser Servicepersonal trägt im Gastbereich innen einen medizinischen Mund-und Nasenschutz oder eine FFP2-Maske. • Wir ermöglichen das kontaktlose Bezahlen mit digitaler EC-Karte auf dem Smartphone. • Kassenoberfläche und EC-Geräte werden regelmäßig und vor allem bei Schichtwechsel desinfiziert. • Bargeld wird nicht direkt angenommen, sondern über eine Ablage • Spülvorgänge werden bei Temperaturen größer 60 Grad Celsius durchgeführt werden und zusätzlich werden bei jedem Spülgang entsprechend wirksame Tenside / Spülmittel verwendet. NEU: Für die Innengastronomie entfällt die Testpflicht, wenn im gesamten Bundesland NRW die Inzidenzstufe 1 gilt! (Dies gilt seit dem 21. Juni 2021). Für Gäste besteht keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske im Außenbereich!. ARC / Stand 29. Juni 2021 Seite 6
Barbetrieb: • Es gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie im Restaurant, wobei wir derzeit den Barbetrieb auf Restaurantbetrieb umgestellt haben. Ab der Inzidenzstufe 1 darf auch der Barbetrieb mit festen Sitzplätzen wieder laufen. Hier haben wir auch wieder Barhocker an der Bar im Einsatz In der Auszeit/Fitnessraum: • Die Nutzung unserer Auszeit ist ausschließlich Hotelgästen vorbehalten. • Zur Nutzung des Raumes ist ein Negativtest (oder Impfnachweis/Genesenen-Nachweis) an der Rezeption vorzulegen! • Vor Betreten des Fitnessraumes erfolgt die Registrierung per QR-Code über Gast-Ident. Diese Registrierung ist Pflicht! • Die Lüftung in der Auszeit ist voll aufzudrehen (runder Schalter links vom Eingang). • Es können max. 2 Personen (2 Hausstände) mit 1,5 m Mindestabstand gleichzeitig trainieren. In der Küche: • Es werden alle Arbeitsbereiche entzerrt und wo es möglich ist getrennt. • Alle Arbeitsmaterialen werden häufiger heiß gewaschen (Temperaturen größer 60 Grad Celsius und bei jedem Spülgang entsprechend wirksame Tenside / Spülmittel verwendet), um die Viren abzutöten. • Alle Mitarbeiter tragen bei der Zubereitung der Speisen einen medizinischen Mund- und Nasenschutz oder eine FFP2-Maske, eine Kochmütze und ein Haarnetz sowie Einmalhandschuhe. • Das schmutzige und das saubere Geschirr werden nach Möglichkeit voneinander getrennt. • In unserer Spülküche arbeitet immer nur ein Mitarbeiter je Schicht. • Reinigungstücher und die Arbeitskleidung werden häufiger gewechselt und gereinigt Unser Personal: • Wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“ etc.) unterwiesen. • Unser Personal wird täglich vor Dienstbeginn durch unsere eigenen geschulten Betriebstester getestet oder zeigt einen tagesaktuellen Bürgertest von öffentlichen Teststationen vor. Dies wird täglich dokumentiert. ARC / Stand 29. Juni 2021 Seite 7
Coronaschutzverordnung NRW Übersicht Was gilt Stufe 3 = Stufe 2 = Stufe 1 = wann Inzidenz unter 100 und über 50 Inzidenz unter 50 Inzidenz unter 35 gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen und wo? die 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist am übernächsten Tag die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist am übernächsten Tag die 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist am übernächsten Tag Gastronomie Außengastronomie Außengastronomie Außengastronomie und Innengastronomie • im Rahmen der allgemeinen Sperrzeiten erlaubt • freier Zugang • freier Zugang für Außengastronomie • Zugang nur für Negativ-Getestete oder immunisierte • feste Sitz- oder Stehplatz-Zuweisung • für Innengastronomie entfällt die Testpflicht erst, Personen • keine Reservierungspflicht für Gäste wenn im gesamten Bundesland NRW die Inzidenz- • feste Sitz- oder Stehplatz-Zuweisung • tischgenaue Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital stufe 1 gilt • keine Reservierungspflicht für Gäste • 1,5 m Abstand zwischen unterschiedlichen Kontakt- • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital • tischgenaue Kontaktdatenerfassung schriftlich/ gruppen bzw. Tischen, Unterschreitung möglich, Personenbegrenzung digital bei baulicher Abtrennung zwischen den Tischen • 5 Hausstände ohne Personenbegrenzung + • 1,5 m Abstand zwischen unterschiedlichen Kontakt- Personenbegrenzung Immunisierte gruppen bzw. Tischen, Unterschreitung möglich bei • 3 Hausstände ohne Personenbegrenzung + • bis zu 100 Personen baulicher Abtrennung zwischen den Tischen Immunisierte Personenbegrenzung • unabhängig von der Anzahl der Hausstände bis • 1 Hausstand ohne Personenbegrenzung + zu 10 Personen Immunisierte • Maskenpflicht für Gäste • 2 Hausstände ohne Personenbegrenzung + beim Aufsuchen der Toilettenanlage und bei Unter- Immunisierte schreiten des Mindestabstandes • ausschließlich immunisierte Personen ohne Innengastronomie Begrenzung der Zahl der Personen oder • Zugang nur für Negativ-Getestete oder immunisierte Hausstände Personen • Toilettennutzung in Innenräumen für Gäste erlaubt • feste Sitz- oder Stehplatz-Zuweisung unter Einhaltung der AHA-Regeln • keine Reservierungspflicht für Gäste • Maskenpflicht für Gäste • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital beim Aufsuchen der Toilettenanlage und bei Unter- • 1,5 m Abstand zwischen unterschiedlichen Kontakt- schreiten des Mindestabstandes gruppen bzw. Tischen, Unterschreitung möglich, Innengastronomie bei baulicher Abtrennung zwischen den Tischen • Bleibt bei Inzidenzstufe 3 verboten • unabhängig von der Anzahl der Hausstände bis zu 10 Personen • 3 Hausstände ohne Personenbegrenzung • Maskenpflicht immer dann, wenn der Gast „in Bewegung“ ist Betriebs- Betriebskantinen und Mensen in Kantinen und Mensen Kantinen und Mensen Bildungseinrichtungen • Nutzung zulässig mit sichergestellter Rückverfolg- • Keine Änderungen zu Inzidenzstufe 2 kantinen • inkl. der Innenbereiche zur Versorgung der Beschäf- barkeit und Negativtestnachweis und tigten und Nutzer sind zulässig. • für die Angehörigen des Betriebs oder der Einrich- • Es gelten die Regeln für die Außengastronomie tung auch ohne Negativtestnachweis Mensen
Coronaschutzverordnung NRW Übersicht Was gilt Stufe 3 = Stufe 2 = Stufe 1 = wann Inzidenz unter 100 und über 50 Inzidenz unter 50 Inzidenz unter 35 gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen und wo? die 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist am übernächsten Tag die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist am übernächsten Tag die 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist am übernächsten Tag Beherbergung Geschäftsreisende Geschäftsreisende Geschäftsreisende • freier Zugang • freier Zugang • freier Zugang • uneingeschränktes gastronomisches Angebot • uneingeschränktes gastronomisches Angebot • uneingeschränktes gastronomisches Angebot ist möglich, allerdings besteht im Innen- wie • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital Außenbereich die Verpflichtung zur besonderen Privatreisende Privatreisende Rückverfolgbarkeit (dokumentierter Sitz- und • Zugang nur für Negativ-Getestete oder • Zugang nur für Negativ-Getestete oder Stehplan) immunisierte Personen immunisierte Personen • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital • uneingeschränktes gastronomisches Angebot • uneingeschränktes gastronomisches Angebot Privatreisende • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital • Zugang nur für Negativ-Getestete oder immunisierte Personen Wellness-Bereich: Wellness-Bereich: • Frühstücksverpflegung im Frühstücksraum - • Die Nutzung von Schwimmbädern und Saunen ist • Die Nutzung von Schwimmbädern und Saunen ist Hotelrestaurant erlaubt, weitergehende grundsätzlich für Gäste mit Negativtestnachweis grundsätzlich für Gäste mit Negativtestnachweis gastronomische Verpflegung nur in der möglich, wobei die Anzahl gleichzeitig anwesender möglich, wobei die Anzahl gleichzeitig anwesender Außengastronomie Gäste eine Person pro 7 Quadratmeter der für sie Gäste eine Person pro 7 Quadratmeter der für sie • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital geöffneten Fläche nicht übersteigen darf geöffneten Fläche nicht übersteigen darf • Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln zwischen • Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln zwischen Wellness-Bereich den Kontaktgruppen den Kontaktgruppen • Die Nutzung von Schwimmbädern und Saunen • Körpernahe Dienstleistungen (Massagen, • Körpernahe Dienstleistungen (Massagen, ist grundsätzlich verboten kosmetische Anwendungen, etc.) sind möglich, kosmetische Anwendungen, etc.) sind möglich, • Körpernahe Dienstleistungen (Massagen, mit Negativtest, wenn Abstand und Maskenpflicht mit Negativtest, wenn Abstand und Maskenpflicht kosmetische Anwendungen, etc.) sind möglich, nicht eingehalten werden können nicht eingehalten werden können mit Negativtest, wenn Abstand und Maskenpflicht nicht eingehalten werden können. • Kontaktdatenerfassung schriftlich / digital erforderlich
Coronaschutzverordnung NRW Übersicht Was gilt Stufe 3 = Stufe 2 = Stufe 1 = wann Inzidenz unter 100 und über 50 Inzidenz unter 50 Inzidenz unter 35 gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen und wo? die 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist am übernächsten Tag die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist am übernächsten Tag die 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist am übernächsten Tag Veranstaltungen, Private Veranstaltungen Private Veranstaltungen Private Veranstaltungen • private Veranstaltungen sind grundsätzlich • erlaubt sind Veranstaltungen ohne Tanz mit bis zu • erlaubt mit bis zu 250 Gästen im Freien Partys, Disco verboten 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen innen • keine Testpflicht Zwei Ausnahmen vom 03.06. bis 11.07.2021: • Negativtestnachweis + Kontaktdatenerfassung • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital 1. interne, einmalige, selbst organisierte Feste (ohne schriftlich/digital • Mindestabstand muss eingehalten werden Einhaltung des Mindestabstands) von Schulab- • Mindestabstand muss eingehalten werden • Unterschreitung Mindestabstand bei festen gangsklassen oder -Jahrgängen außerhalb von • Unterschreitung Mindestabstand bei festen Sitzplätzen (Kontaktdatenerfassung + Sitzplan) Schulanlagen und Schulgebäuden Sitzplätzen (Kontaktdatenerfassung + Sitzplan) • im Innenbereich wie Inzidenzstufe 2, die max. • Teilnehmer Gästezahl darf sich auf bis zu 100 Gäste erhöhen ausschließlich Mitglieder der jeweiligen Private Partys Abschlussklasse oder des -Jahrgangs, • Partys und ähnliche Feiern sind verboten Private Partys sichergestellt durch besondere Maßnahmen • erlaubt mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu • Negativtestnachweis 50 Gästen innen • Einfache Rückverfolgbarkeit • Negativtestnachweis + Kontaktdatenerfassung • Gesundheitsamt ist mindestens 2 Tage vor schriftlich/digital der Veranstaltung zu informieren • ohne Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestab- 2. Abschlussfeste von Vorschulkindern auch stands außerhalb der Einrichtungen mit jeweils höchs- tens zwei erwachsenen Begleitpersonen pro Kind, Disco, Disco! Geschwister möglich • für Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen • Negativtestnachweis gibt es eine Perspektive: • einfache Rückverfolgbarkeit • der Betrieb im Freien für bis zu 100 Personen • Gesundheitsamt ist mindestens 2 Tage vor der • negativ Testnachweis + Kontaktdatenerfassung Veranstaltung zu informieren Ab dem 1. September 2021, wenn auch für NRW Private Partys im Durchschnitt die Inzidenz unter 35 ist, also die • Partys und ähnliche Feiern sind verboten Inzidenzstufe 1 gilt: in geschlossenen Räumen, mit mehr als 100 Personen möglich: wenn • negativ Testnachweis + Kontaktdatenerfassung • ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygienekonzept muss vorhanden sein, in dem Kapazitätsbeschränkungen, Lüftungsregelungen, Einhaltung von Mindestabständen, Maskenpflicht geregelt sein müssen
Coronaschutzverordnung NRW Übersicht Was gilt Stufe 3 = Stufe 2 = Stufe 1 = wann Inzidenz unter 100 und über 50 Inzidenz unter 50 Inzidenz unter 35 gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen und wo? die 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist am übernächsten Tag die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist am übernächsten Tag die 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist am übernächsten Tag Tagungen Tagungen Tagungen Tagungen • sind grundsätzlich verboten • Tagungen und Kongresse auch in geschlossenen • Tagungen und Kongresse sind in geschlossenen Ausgenommen von dem Verbot sind: Räumlichkeiten sind mit bis zu 500 Personen mit Räumen mit bis zu 1.000 Personen mit • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Negativtestnachweis und sichergestellter Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit • Veranstaltungen, die der Grundversorgung der besonderer Rückverfolgbarkeit möglich möglich Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen • Die Regelungen zum Mindestabstand sind • Die Regelungen zum Mindestabstand sind Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- einzuhalten einzuhalten. An festen Sitzplätzen dürfen die und -vorsorge zu dienen bestimmt sind • an festen Sitzplätzen dürfen die Mindestabstände Mindestabstände unterschritten werden, wenn unterschritten werden, wenn die besondere die besondere Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) • Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien der kommunalen Selbstverwaltung, Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) sichergestellt ist sichergestellt ist • Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften und Wohnungseigen- tümergemeinschaften, Parteien oder Vereine • mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können • mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 500 Personen im Freien, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in Präsenz durchgeführt werden muss • Anzeige beim Ordnungsamt vor der Versammlung ab 100 Personen Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes
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