ARCADEON Hygienekonzept nach Corona SchVO NRW unter Berücksich-tigung der einschlägigen "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" - Tagungshotels.com

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ARCADEON Hygienekonzept nach
 Corona SchVO NRW unter Berücksich-
 tigung der einschlägigen „Hygiene- und
 Infektionsschutzstandards“
Was ist grundsätzlich neu?
Die CoronaSchVO NRW unterscheidet nun zwischen drei Inzidenzstufen, in deren Rahmen eine Öffnung
von Gastronomie und Hotellerie grundsätzlich möglich ist:
Inzidenzstufe 1: Stabile 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35
Inzidenzstufe 2: Stabile 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50
Inzidenzstufe 3: Stabile 7-Tage-Inzidenz von über 50, aber höchstens 100

Stabil bedeutet hierbei, dass, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (alle Tage außer Sonn-
und Feiertagen) die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt in der jeweiligen
Inzidenzstufe liegt, am übernächsten (also quasi am 7. Tag) die Regeln für diese Inzidenzstufe gelten.
Steigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über den Grenzwert, gelten ab dem
übernächsten (also dem 5. Tag) wieder die strengeren Regeln der nächsthöheren Inzidenzstufe!

Hagen hat aktuell seit 21. Juni 2021 die Inzidenzstufe 1:
Stabile 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35

Inwieweit gibt es Zugangsbeschränkungen für Gäste?
Soweit in bestimmte Inzidenzstufen vorgesehen ist, dass Gäste einen negativen Coronatest vor
Betreten der Gastronomie/des Hotels vorlegen müssen, muss es sich hierbei um einen der folgenden
Tests handeln (soweit die Gäste nicht vollständig immunisiert, also geimpft oder genesen sind):
    • Bürgertestung nach § 4 a Coronavirus TestVO oder eine andere offiziell dokumentierte Testung
        (nicht älter als 48 Stunden)
    • vom Arbeitgeber dokumentierter Selbsttest (s.o. / nicht älter als 48 Stunden)
Selbsttest unter Mitarbeiteraufsicht vor Betreten der Gastronomie sind grundsätzlich nicht ausreichend.

Was gilt für immunisierte Gäste?
Immunisiert ist, wer geimpft oder genesen ist. Geimpft ist hierbei derjenige, der zwei Impfungen
(Ausnahme: Johnson & Johnson) erhalten hat und dessen Zweitimpfung mindestens 14 Tage
zurückliegt. Genesen ist, wer eine überstandene Covid-19-Infektion (z. B. durch Vorlage eines PCR-
Tests, der nicht älter als ein halbes Jahr und nicht jünger als 28 Tage sein darf), nachweisen kann.
Immunisierte Personen werden nicht mitgezählt, soweit in der CoronaSchVO für Zusammenkünfte und
Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgelegt ist. Bei
einrichtungsbezogenen Personengrenzen pro Quadratmeter oder Kapazitätsbegrenzungen gilt diese
Ausnahme nicht.

Immunisierte Personen sind Personen mit Negativtest gleichzustellen. Dies ergibt sich aus der unbedingt
lesenswerten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Wie sind Kinder zu berücksichtigen?
Die neue CoronaSchVO unterscheidet nur noch in Ausnahmefällen zwischen Kindern und Erwachsenen.
Bei den Kontaktbeschränkungen, also der Personenhöchstzahl, werden Kinder egal welchen Alters
mitgezählt. Soweit eine Testnachweispflicht besteht, gilt diese ab dem Schuleintritt – die Maskenpflicht
gilt grundsätzlich ab dem 6. Lebensjahr.

ARC / Stand 29. Juni 2021                                                                       Seite 1
Im HOTEL gilt grundsätzlich:
   •   Unsere Gäste müssen sich beim Betreten des Hauses
       bereits im Eingangsbereich die Hände desinfizieren
       (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind. „begrenzt
       viruzid“).
   •   In allen öffentlichen Bereichen unseres Hauses ist das Tragen eines medizinischen Mund-
       /Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske Plicht. Sobald Sie am Tisch in einem unserer
       Restaurants oder auf der Terrasse sitzen oder auf dem Zimmer sind dürfen Sie diese
       abnehmen. Im Außenbereich ist das Tragen der Maske nicht mehr notwendig. Hier finden Sie in
       unserem 20.000qm großen Park viele Outdoorplätze und Möglichkeiten zum Verweilen.
   •   Gästen, die sich nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit erklären, verwehren wir im Rahmen
       des Hausrechtes den Zutritt.
   •   Gäste mit Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen Zutritt zu unserem Haus.

 An der Rezeption/Beherbergung:
   •   Unsere Eingangs- und Zwischentüren bleiben bei entsprechender Witterung möglichst offen
       (bessere Durchlüftung und Kontaktvermeidung beim Öffnen)
   •   Unser Check-in-Prozess wird mit 1,50 m Abstand auch zwischen Gast und Rezeptionist
       gestaltet.
   •   Wir haben eine räumliche Trennung (Plexiglas) vorliegen.
   •   Vor der Rezeption sind Abstandsmarkierungen angebracht.
   •   Wo es möglich ist, weisen wir auf digitale Prozesse hin (Gästeinformationen, Unterschrift,
       Bezahlung etc.).
   •   Wir bieten flexible Zimmerbuchungen, die schon bei der Buchung digital bezahlt werden
       können.
   •   Aktuell müssen wir auf das frische Obst und Bonbons am Empfang verzichten.
   •   Zimmerschlüssel und –Karten werden vor Ausgabe desinfiziert.
   •   Beim Check-In verwenden wir desinfizierte Kugelschreiber und nach der Verwendung werden
       diese eingesammelt.
   •   Wir bieten Ihnen das Bezahlen mit digitaler EC-Karte auf dem Smartphone an.
   •   EC-Geräte werden regelmäßig und vor allem bei Schichtwechsel desinfiziert.
   •   Geschäftsreisende müssen aktuell keinen Negativ-Test vorlegen, Privatreisende hingegen alle
       3 Tage, und bei Anreise einen Negativ-Test nicht älter als 48 Stunden
   •   Alle Gäste müssen digital oder schriftlich erfasst werden (Kontaktnachverfolgung)
   •   Geschäftsreisen sind unter Einhaltung der bekannten AHA–Regeln weiterhin unbeschränkt erlaubt.
   •   Neu ist, dass in Bezug auf Privatreisende keine Kapazitätsbeschränkungen mehr bestehen.
       Geschäftsreisende sind weiterhin nicht verpflichtet, beim Einchecken die GGG-Eigenschaft
       nachzuweisen -
   Bei Privatreisen ist bei Anreise ein Ausweisdokument zusammen mit einem Negativtest vorzulegen,
   der zum Zeitpunkt der Anreise nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser ist bei einem längeren Aufenthalt
   jeden 3. Tag zu erneuern.

Auf der Etage/im Hotelzimmer:

   •   Während Ihres Aufenthaltes wird das Zimmer nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch von unserem
       Personal betreten und gereinigt. Gewünschtes Verbrauchsmaterial erhalten Sie bei unseren
       Mitarbeitern an der Rezeption.
   •   Wir versuchen möglichst den Zimmerdamen ein „eigenes“ Stockwerk oder immer die gleichen
       Zimmer zuteilen.
   •   Es werden häufiger Türklingen, Lichtschalter u. Handläufe an Treppen und sonst. Wänden desinfiziert.
   •   Häufigeres Lüften der Zimmer, insbesondere bei Gästewechsel und nach der Reinigung.
   •   Saubere und schmutzige Wäsche werden konsequent voneinander getrennt.

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•   Reinigungslappen und –Tücher werden nach jedem Zimmer gründlich gewaschen oder
       ausgetauscht.
   •   Reinigungskonzept (farbcodierte Lappen und Tücher, Intervalle, ...) sind bereits seit mehreren
       Jahren eingeführt und die Intervalle werden verkürzt.
   •   Unsere Zimmerdamen tragen einen medizinischen Mund-/Nasenschutzes oder eine FFP2-
       Maske, soweit 1,50 m – Abstand zu Kollegen oder Gästen nicht eingehalten werden kann.
   •   Gebrauchte Textilien u.ä. werden mit jedem Gästewechsel gewechselt. Wäsche wird mit mind.
       60 Grad Celsius oder mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen.

 Unser Frühstück:
   • Am Frühstücksbuffet und vor der Kaffeemaschine stehen extra Desinfektionsmittel und
   Einmalhandschuhe (keine Pflicht) für unsere Gäste bereit.
   • Wir reichen Ihnen derzeit ein Frühstücksbuffet, bei dem die Speisen auf/in kleinem Geschirr
   vorwiegend einzeln angerichtet werden. Eierspeisen werden nach Wunsch durch unser
   Küchenteam „à la minute“ zubereitet.
   • Unsere Kaffeemaschinen im KARLs dürfen mit den oben aufgeführten Hygienemaßnahmen
   wiedergenutzt werden.
   • Ansonsten werden die gleichen Regeln wie im Restaurant angewendet.
   • Geschäftsreisende und Privatreisende dürfen ab der Inzidenzstufe 1 vollumfänglich
       gastronomisch versorgt werden, also morgens, mittags und abends unter Sicherstellung der
       besonderen Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Mindestabstände.

 In den Sanitärräumen:
   •   In unseren Sanitärräumen werden Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher
       zur Verfügung gestellt. Unsere Heißlufttrockner dürfen nicht verwendet werden.
   •   Alle Sanitärräume werden in der Regel mind. zweimal täglich gereinigt, dazu gehört auch die
       sichere Abfallentsorgung*. Unsere Reinigungszyklen werden im Bedarfsfall verkürzt.
   •   Türklinken und Armaturen in den Personal- und Gästetoiletten werden häufiger desinfiziert.
   •   Unsere Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft können eingesehen werden.
   •   Bitte benutzen Sie nur jedes 2. Pissoires oder unsere Toilettenanlage.
   •   Es wird darum gebeten, die Toiletten einzeln zu betreten und den Mindestabstand zu wahren.

 Im Personenaufzug:
   •   Personenaufzüge dürfen gleichzeitig maximal mit einer Person bzw. Personen des gleichen
       Haushalts gefahren werden und einer weiteren Person eines fremden Haushalts.
   •   Die Tasten im Aufzug werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert.
   •   An den Eingängen auf allen Stockwerken sind die entsprechenden Verhaltensregeln in Bezug
       auf das Fahren mit dem Aufzug gut sichtbar angebracht.

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Im Tagungsraum:

   •   Beim Betreten des Hauses muss jeder Gast an der Rezeption einen Negativtest (oder
       Impfnachweis/Genesenen-Nachweis) sowie ein Ausweisdokument vorzeigen.
   •   Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der Negativtest jeden 3. Tag zu erneuern.
   •   In den Veranstaltungsräumen erfolgt die Registrierung der Gäste über einen QR-Code mit
       Hagen Gastident. Diese Registrierung ist Pflicht! Ca. 30 Min. nach Veranstaltungsbeginn
       überprüfen wir die Vollständigkeit der Einträge mittels einer vom Veranstalter zur Verfügung
       gestellten Teilnehmerliste.
   •   Bei der Vorbereitung Ihres Veranstaltungsraumes werden alle Tische, Kontaktflächen,
       Schreibunterlagen und bereitgestellte Moderationstechnik mit handelsüblichen Putzmitteln
       gereinigt und anschließend zusätzlich desinfiziert.
   •   Schreibblöcke und Kugelschreiber werden ausschließlich neu bzw. desinfiziert bereitgelegt.
   •   Bei jedem Betreten des Raumes (in der Vorbereitung / morgens vor Veranstaltungsbeginn / in
       der Mittagspause) wird der Raum durch unser Personal gelüftet.
   •   Für die regelmäßige Durchlüftung während der Veranstaltung trägt der Seminar-/ Tagungsleiter
       die Verantwortung.
   •   Unsere Klimaanlage ist außer Betrieb!
   •   Wir stellen die Veranstaltungsräume nach Rücksprache mit unseren Buchern/Bucherinnen
       entweder mit einem Mindestabstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Plätzen
       und/oder erstellen (bei zulässiger Unterschreitung dieses Abstandes) einen festen Sitzplan.
       Diese       Sitzordnung ist dann den ganzen Tag einzuhalten.
   •   Im Veranstaltungsraum ist jederzeit -auch am Platz sitzend ein medizinischer Mund-/
       Nasenschutzes oder eine FFP2-Maske zu tragen, wenn die Abstände unterschritten werden oder
       sich im Raum bewegt wird. Die Maske kann abgenommen werden, wenn die Abstände
       eingehalten werden und der GGG-Status überprüft wurde.
   •   Die Kaffeepausen werden je Gast auf einem Teller angerichtet und im KARLs an Tischen
       sitzend eingenommen oder auf ausdrücklichen Wunsch und nach vorheriger Absprache mit
       dem Veranstaltungsbüro im Tagungsraum bereitgestellt.

   Ab der Inzidenz-Stufe 1 sind Tagungen und Kongresse auch in geschlossenen Räumlichkeiten mit
   bis zu 1000 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit
   wieder möglich,

 Was gilt für Messen?

   Die Durchführung von Messen ist grundsätzlich möglich, wobei die Anzahl gleichzeitig anwesender
   Besucherinnen und Besucher eine Person pro 7 Quadratmeter der für sie zugänglichen Fläche nicht
   überschreiten darf und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zudem für teilnehmende
   Personen ein Negativtestnachweis erforderlich ist. Zudem ist ein besonderes Hygiene- und
   Infektionsschutzkonzept erforderlich, dass Maßnahmen insbesondere zur Einhaltung des
   Mindestabstands, zur besonderen Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle,
   ausreichende       Handdesinfektionsgelegenheiten      und     zu    Informationstafeln      zum
   infektionsschutzgerechten    Verhalten  enthalten    muss;   das  Konzept    ist   der   unteren
   Gesundheitsbehörde vor Eröffnung oder der Durchführung vorzulegen und bedarf bei Veranstaltungen
   mit gleichzeitig mehr als 500 Teilnehmern der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde in
   Abstimmung mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde.

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Was gilt für private Veranstaltungen und Partys?

   Was gilt für private Veranstaltungen?
   Ab der Inzidenz-Stufe 1 gilt:
   • Private Veranstaltungen (das sind Veranstaltungen ohne Tanz) sind mit bis zu 250 Gästen im
     Freien erlaubt und es besteht keine Testpflicht, die Kontaktdatenerfassung muss schriftlich bzw.
     digital erfasst werden.
   • In Innenräumen dürfen bis zu 100 Gäste mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher
     Rückverfolgbarkeit (Kontaktdatenerfassung) zusammen kommen.
   • Die Regelungen zum Mindestabstand sind einzuhalten. An festen Sitzplätzen dürfen die
     Mindestabstände unterschritten werden, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit (Sitzplan)
     sichergestellt ist.

   Was gilt für private Partys?
   Partys und ähnliche Feiern sind ab der Inzidenzstufe 1 erlaubt mit bis zu 100 Gästen im Freien und
   bis zu 50 Gästen mit Negativtestnachweis zzgl. Geimpfter und Genesener und
   sichergestellter Rückverfolgbarkeit (Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital) ohne Verpflichtung zur
   Einhaltung eines Mindestabstandes.

 Im Eingangsbereich des Restaurants
   •   Unsere Gäste müssen sich vor dem Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
       die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind.
       „begrenzt viruzid“).
   •   Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
   •   Eingangstüren lassen wir, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen, geöffnet.
   •   Die Verhaltenshinweise wurden gut sichtbar angebracht
   •   Zutritt/Eintritt (auch zum Außenbereich) steuern wir mit entsprechenden Hinweisen selbst. Die
       Gäste werden platziert!
   •   Wir nehmen keine Garderobe entgegen.
   •   Gäste mit Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen Zutritt zu unseren
       gastronomischen Angeboten.

 In unseren Restaurants gilt:
   •   Während Sie sich im Restaurant bewegen ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen. Sobald Sie am
       Tisch sitzen dürfen Sie diesen selbstverständlich abnehmen. Es gilt die Maskenpflicht für alle,
       die nicht den Mindestabstand einhalten können (also alle, die in Bewegung sind),
   •   Unsere Tische haben wir so angeordnet, dass zwischen den Tischen mindestens 1,50 m
       Abstand (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen)
       vorliegt. Ausnahme: eine Abtrennung (transparente Roll-Ups) zwischen den Tischen, die eine
       Übertragung von Viren verhindert.
   •   Bei Sitzbereichen in der Nähe von Arbeitsplätzen (Theke etc.) haben wir ein 1,5m-Abstand zu
       den Bewegungsräumen des Personals eingehalten.
   •   Gänge zum Ein-/Ausgang, zur Küche und zu unseren Toiletten haben eine Durchgangsbreite,
       dass beim Durchgehen die Einhaltung des 1,5 m-Abstandes zu den an den Tischen sitzenden
       Personen grundsätzlich eingehalten werden kann.
   •   In stark frequentierten Bereichen/Warteschlangen (Eingang und Buffet) haben wir Abstands-
       markierungen angebracht.

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•   Kundenkontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer oder E- Mailadresse, Zeitpunkt des
       Aufenthalts) in der Innen- und Außengastronomie ermitteln wir für jede Tischgruppe mittels
       QR-Code-Scan über Hagen Gastident, um die geforderte Kontaktverfolgung sicherzustellen.
       Diese Daten werden unter Wahrung der Vertraulichkeit datenschutzkonform gespeichert und
       nach 4 Wochen automatisch gelöscht.
   •   Über Tischanordnungen und Bewegungsflächen haben wir eine Raumskizze für alle Bereiche
       erstellt, aus der sich die Abstände erkennen lassen. Diese wird vor Ort vorgezeigt.
   •   Unsere Gäste werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln
       informiert.

 Der laufende Betrieb in unseren gastronomischen
 Bereichen sieht wie folgt aus:

   1,5 m Abstand zwischen unterschiedlichen Kontaktgruppen bzw. Tischen bei folgender Tischbelegung:
   - 5 Hausstände ohne Personenbegrenzung an einem Tisch zzgl. Immunisierte oder
   - keine Begrenzung von Personen oder Hausständen, wenn ausschließlich immunisierte Personen
       am Tisch sitzen – maximal 100 Personen
   - Immunisierte Personen werden nicht mitgezählt. Diese sitzen quasi als „Geister“ unsichtbar
       am Tisch und werden weder bei der höchstzulässigen Personenzahl, noch bei den
       Hausständen mitgezählt.
   • Gäste, die sich nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit erklären, verwehren wir im
       Rahmen des Hausrechtes den Zutritt.
   • Unseren Gästen werden die Sitzplätze zugewiesen. Es herrscht Sitzplatzpflicht!
   • Reservierungen werden soweit möglich genutzt, um einen Rückstau von Gästen in
       Wartebereichen zu vermeiden.
   • Wir vermeiden nach Möglichkeit trockene Luft, alle Gast- und Funktionsräume werden
       ausreichend belüftet.
   • Mit Hilfe von Plexiglaswänden und transparenten Roll Ups verringern wir das Infektionsrisiko.
   • Gläser und Tassen werden nie am Trinkbereich, sondern möglichst weit unten angefasst.
   • Alle Kontaktflächen wie Stuhl und Tisch, Gewürzspender etc. werden grundsätzlich nach jedem
       Gästewechsel gereinigt und desinfiziert. Wir verzichten auf Pfeffer- und Salzstreuer und
       Zuckerdosen.
   • Es erfolgt eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Desinfektion für
       Arbeitsflächen, Türklinken etc. .
   • Wir verzichten auf mehrseitige Speisekarten zum Blättern, stattdessen haben wir eine digitale
       Speisekarte (als Download auf das Smartphone per QR-Code).
   • Wir reichen ausschließlich Papierservietten und verzichten auf Tischwäsche.
   • Unser Servicepersonal trägt im Gastbereich innen einen medizinischen Mund-und Nasenschutz
       oder eine FFP2-Maske.
   • Wir ermöglichen das kontaktlose Bezahlen mit digitaler EC-Karte auf dem Smartphone.
   • Kassenoberfläche und EC-Geräte werden regelmäßig und vor allem bei Schichtwechsel
       desinfiziert.
   • Bargeld wird nicht direkt angenommen, sondern über eine Ablage
   • Spülvorgänge werden bei Temperaturen größer 60 Grad Celsius durchgeführt werden und
       zusätzlich werden bei jedem Spülgang entsprechend wirksame Tenside / Spülmittel verwendet.

   NEU: Für die Innengastronomie entfällt die Testpflicht, wenn im gesamten Bundesland NRW die
   Inzidenzstufe 1 gilt! (Dies gilt seit dem 21. Juni 2021). Für Gäste besteht keine Pflicht mehr zum
   Tragen einer Maske im Außenbereich!.

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Barbetrieb:
     •   Es gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie im
         Restaurant, wobei wir derzeit den Barbetrieb auf
         Restaurantbetrieb    umgestellt   haben.    Ab    der
         Inzidenzstufe 1 darf auch der Barbetrieb mit festen
         Sitzplätzen wieder laufen. Hier haben wir auch wieder
         Barhocker an der Bar im Einsatz

  In der Auszeit/Fitnessraum:
     •   Die Nutzung unserer Auszeit ist ausschließlich Hotelgästen vorbehalten.
     •   Zur Nutzung des Raumes ist ein Negativtest (oder Impfnachweis/Genesenen-Nachweis) an der
         Rezeption vorzulegen!
     •   Vor Betreten des Fitnessraumes erfolgt die Registrierung per QR-Code über Gast-Ident. Diese
         Registrierung ist Pflicht!
     •   Die Lüftung in der Auszeit ist voll aufzudrehen (runder Schalter links vom Eingang).
     •   Es können max. 2 Personen (2 Hausstände) mit 1,5 m Mindestabstand gleichzeitig trainieren.

  In der Küche:
     •   Es werden alle Arbeitsbereiche entzerrt und wo es möglich ist getrennt.
     •   Alle Arbeitsmaterialen werden häufiger heiß gewaschen (Temperaturen größer 60 Grad Celsius
         und bei jedem Spülgang entsprechend wirksame Tenside / Spülmittel verwendet), um die Viren
         abzutöten.
     •   Alle Mitarbeiter tragen bei der Zubereitung der Speisen einen medizinischen Mund- und
         Nasenschutz oder eine FFP2-Maske, eine Kochmütze und ein Haarnetz sowie
         Einmalhandschuhe.
     •   Das schmutzige und das saubere Geschirr werden nach Möglichkeit voneinander getrennt.
     •   In unserer Spülküche arbeitet immer nur ein Mitarbeiter je Schicht.
     •   Reinigungstücher und die Arbeitskleidung werden häufiger gewechselt und gereinigt

  Unser Personal:
     •   Wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des
         Infektionsschutzes wie „Niesetikette“ etc.) unterwiesen.
     •   Unser Personal wird täglich vor Dienstbeginn durch unsere eigenen geschulten Betriebstester
         getestet oder zeigt einen tagesaktuellen Bürgertest von öffentlichen Teststationen vor. Dies wird
         täglich dokumentiert.

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Coronaschutzverordnung NRW Übersicht

 Was gilt                  Stufe 3 =                                                     Stufe 2 =                                                 Stufe 1 =
  wann          Inzidenz unter 100 und über 50                                      Inzidenz unter 50                                         Inzidenz unter 35
                 gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen     gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen       gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen
 und wo?        die 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist am übernächsten Tag    die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist am übernächsten Tag      die 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist am übernächsten Tag

Gastronomie     Außengastronomie                                        Außengastronomie                                          Außengastronomie und Innengastronomie
                • im Rahmen der allgemeinen Sperrzeiten erlaubt         • freier Zugang                                           • freier Zugang für Außengastronomie
                • Zugang nur für Negativ-Getestete oder immunisierte    • feste Sitz- oder Stehplatz-Zuweisung                    • für Innengastronomie entfällt die Testpflicht erst,
                  Personen                                              • keine Reservierungspflicht für Gäste                      wenn im gesamten Bundesland NRW die Inzidenz-
                • feste Sitz- oder Stehplatz-Zuweisung                  • tischgenaue Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital     stufe 1 gilt
                • keine Reservierungspflicht für Gäste                  • 1,5 m Abstand zwischen unterschiedlichen Kontakt-       • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital
                • tischgenaue Kontaktdatenerfassung schriftlich/          gruppen bzw. Tischen, Unterschreitung möglich,          Personenbegrenzung
                  digital                                                 bei baulicher Abtrennung zwischen den Tischen           • 5 Hausstände ohne Personenbegrenzung +
                • 1,5 m Abstand zwischen unterschiedlichen Kontakt-     Personenbegrenzung                                          Immunisierte
                  gruppen bzw. Tischen, Unterschreitung möglich bei     • 3 Hausstände ohne Personenbegrenzung +                  • bis zu 100 Personen
                  baulicher Abtrennung zwischen den Tischen               Immunisierte
                Personenbegrenzung                                      • unabhängig von der Anzahl der Hausstände bis
                • 1 Hausstand ohne Personenbegrenzung +                   zu 10 Personen
                  Immunisierte                                          • Maskenpflicht für Gäste
                • 2 Hausstände ohne Personenbegrenzung +                  beim Aufsuchen der Toilettenanlage und bei Unter-
                  Immunisierte                                            schreiten des Mindestabstandes
                • ausschließlich immunisierte Personen ohne             Innengastronomie
                  Begrenzung der Zahl der Personen oder                 • Zugang nur für Negativ-Getestete oder immunisierte
                  Hausstände                                              Personen
                • Toilettennutzung in Innenräumen für Gäste erlaubt     • feste Sitz- oder Stehplatz-Zuweisung
                  unter Einhaltung der AHA-Regeln                       • keine Reservierungspflicht für Gäste
                • Maskenpflicht für Gäste                                • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital
                  beim Aufsuchen der Toilettenanlage und bei Unter-     • 1,5 m Abstand zwischen unterschiedlichen Kontakt-
                  schreiten des Mindestabstandes                          gruppen bzw. Tischen, Unterschreitung möglich,
                Innengastronomie                                          bei baulicher Abtrennung zwischen den Tischen
                • Bleibt bei Inzidenzstufe 3 verboten                   • unabhängig von der Anzahl der Hausstände bis
                                                                          zu 10 Personen
                                                                        • 3 Hausstände ohne Personenbegrenzung
                                                                        • Maskenpflicht
                                                                          immer dann, wenn der Gast „in Bewegung“ ist

Betriebs-       Betriebskantinen und Mensen in                          Kantinen und Mensen                                       Kantinen und Mensen
                Bildungseinrichtungen                                   • Nutzung zulässig mit sichergestellter Rückverfolg-      • Keine Änderungen zu Inzidenzstufe 2
kantinen        • inkl. der Innenbereiche zur Versorgung der Beschäf-     barkeit und Negativtestnachweis
und               tigten und Nutzer sind zulässig.                      • für die Angehörigen des Betriebs oder der Einrich-
                • Es gelten die Regeln für die Außengastronomie           tung auch ohne Negativtestnachweis
Mensen
Coronaschutzverordnung NRW Übersicht

 Was gilt                 Stufe 3 =                                                    Stufe 2 =                                               Stufe 1 =
  wann         Inzidenz unter 100 und über 50                                     Inzidenz unter 50                                       Inzidenz unter 35
                gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen     gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen     gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen
 und wo?       die 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist am übernächsten Tag    die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist am übernächsten Tag    die 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist am übernächsten Tag

Beherbergung   Geschäftsreisende                                       Geschäftsreisende                                       Geschäftsreisende
               • freier Zugang                                         • freier Zugang                                         • freier Zugang
               • uneingeschränktes gastronomisches Angebot             • uneingeschränktes gastronomisches Angebot             • uneingeschränktes gastronomisches Angebot
                 ist möglich, allerdings besteht im Innen- wie         • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital             • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital
                 Außenbereich die Verpflichtung zur besonderen         Privatreisende                                          Privatreisende
                 Rückverfolgbarkeit (dokumentierter Sitz- und          • Zugang nur für Negativ-Getestete oder                 • Zugang nur für Negativ-Getestete oder
                 Stehplan)                                               immunisierte Personen                                   immunisierte Personen
               • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital             • uneingeschränktes gastronomisches Angebot             • uneingeschränktes gastronomisches Angebot
               Privatreisende                                          • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital             • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital
               • Zugang nur für Negativ-Getestete oder
                 immunisierte Personen
                                                                       Wellness-Bereich:                                       Wellness-Bereich:
               • Frühstücksverpflegung im Frühstücksraum -
                                                                       • Die Nutzung von Schwimmbädern und Saunen ist          • Die Nutzung von Schwimmbädern und Saunen ist
                 Hotelrestaurant erlaubt, weitergehende
                                                                         grundsätzlich für Gäste mit Negativtestnachweis         grundsätzlich für Gäste mit Negativtestnachweis
                 gastronomische Verpflegung nur in der
                                                                         möglich, wobei die Anzahl gleichzeitig anwesender       möglich, wobei die Anzahl gleichzeitig anwesender
                 Außengastronomie
                                                                         Gäste eine Person pro 7 Quadratmeter der für sie        Gäste eine Person pro 7 Quadratmeter der für sie
               • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital               geöffneten Fläche nicht übersteigen darf                geöffneten Fläche nicht übersteigen darf
                                                                       • Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln zwischen     • Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln zwischen
               Wellness-Bereich                                          den Kontaktgruppen                                      den Kontaktgruppen
               • Die Nutzung von Schwimmbädern und Saunen              • Körpernahe Dienstleistungen (Massagen,                • Körpernahe Dienstleistungen (Massagen,
                 ist grundsätzlich verboten                              kosmetische Anwendungen, etc.) sind möglich,            kosmetische Anwendungen, etc.) sind möglich,
               • Körpernahe Dienstleistungen (Massagen,                  mit Negativtest, wenn Abstand und Maskenpflicht         mit Negativtest, wenn Abstand und Maskenpflicht
                 kosmetische Anwendungen, etc.) sind möglich,            nicht eingehalten werden können                         nicht eingehalten werden können
                 mit Negativtest, wenn Abstand und Maskenpflicht
                 nicht eingehalten werden können.
               • Kontaktdatenerfassung schriftlich / digital
                 erforderlich
Coronaschutzverordnung NRW Übersicht

 Was gilt                     Stufe 3 =                                                      Stufe 2 =                                               Stufe 1 =
  wann             Inzidenz unter 100 und über 50                                       Inzidenz unter 50                                       Inzidenz unter 35
                    gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen      gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen     gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen
 und wo?           die 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist am übernächsten Tag     die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist am übernächsten Tag    die 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist am übernächsten Tag

Veranstaltungen,   Private Veranstaltungen                                  Private Veranstaltungen                                 Private Veranstaltungen
                   • private Veranstaltungen sind grundsätzlich             • erlaubt sind Veranstaltungen ohne Tanz mit bis zu     • erlaubt mit bis zu 250 Gästen im Freien
Partys, Disco        verboten                                                 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen innen       • keine Testpflicht
                   Zwei Ausnahmen vom 03.06. bis 11.07.2021:                • Negativtestnachweis + Kontaktdatenerfassung           • Kontaktdatenerfassung schriftlich/digital
                   1. interne, einmalige, selbst organisierte Feste (ohne     schriftlich/digital                                   • Mindestabstand muss eingehalten werden
                      Einhaltung des Mindestabstands) von Schulab-          • Mindestabstand muss eingehalten werden                • Unterschreitung Mindestabstand bei festen
                      gangsklassen oder -Jahrgängen außerhalb von           • Unterschreitung Mindestabstand bei festen               Sitzplätzen (Kontaktdatenerfassung + Sitzplan)
                      Schulanlagen und Schulgebäuden                          Sitzplätzen (Kontaktdatenerfassung + Sitzplan)        • im Innenbereich wie Inzidenzstufe 2, die max.
                   • Teilnehmer                                                                                                       Gästezahl darf sich auf bis zu 100 Gäste erhöhen
                      ausschließlich Mitglieder der jeweiligen              Private Partys
                      Abschlussklasse oder des -Jahrgangs,                  • Partys und ähnliche Feiern sind verboten              Private Partys
                      sichergestellt durch besondere Maßnahmen                                                                      • erlaubt mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu
                   • Negativtestnachweis                                                                                              50 Gästen innen
                   • Einfache Rückverfolgbarkeit                                                                                    • Negativtestnachweis + Kontaktdatenerfassung
                   • Gesundheitsamt ist mindestens 2 Tage vor                                                                         schriftlich/digital
                      der Veranstaltung zu informieren                                                                              • ohne Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestab-
                   2. Abschlussfeste von Vorschulkindern auch                                                                         stands
                      außerhalb der Einrichtungen mit jeweils höchs-
                      tens zwei erwachsenen Begleitpersonen pro Kind,                                                               Disco, Disco!
                      Geschwister möglich                                                                                           • für Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
                   • Negativtestnachweis                                                                                              gibt es eine Perspektive:
                   • einfache Rückverfolgbarkeit                                                                                    • der Betrieb im Freien für bis zu 100 Personen
                   • Gesundheitsamt ist mindestens 2 Tage vor der                                                                   • negativ Testnachweis + Kontaktdatenerfassung
                      Veranstaltung zu informieren
                                                                                                                                    Ab dem 1. September 2021, wenn auch für NRW
                   Private Partys                                                                                                   im Durchschnitt die Inzidenz unter 35 ist, also die
                   • Partys und ähnliche Feiern sind verboten                                                                       Inzidenzstufe 1 gilt: in geschlossenen Räumen,
                                                                                                                                    mit mehr als 100 Personen möglich:
                                                                                                                                    wenn
                                                                                                                                    • negativ Testnachweis + Kontaktdatenerfassung
                                                                                                                                    • ein von der zuständigen Behörde genehmigtes
                                                                                                                                      Hygienekonzept muss vorhanden sein, in dem
                                                                                                                                      Kapazitätsbeschränkungen, Lüftungsregelungen,
                                                                                                                                      Einhaltung von Mindestabständen, Maskenpflicht
                                                                                                                                      geregelt sein müssen
Coronaschutzverordnung NRW Übersicht

 Was gilt                 Stufe 3 =                                                     Stufe 2 =                                               Stufe 1 =
  wann         Inzidenz unter 100 und über 50                                      Inzidenz unter 50                                       Inzidenz unter 35
                 gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen     gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen     gilt erst, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen
 und wo?        die 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist am übernächsten Tag    die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist am übernächsten Tag    die 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist am übernächsten Tag

Tagungen       Tagungen                                                 Tagungen                                                Tagungen
               • sind grundsätzlich verboten                            • Tagungen und Kongresse auch in geschlossenen          • Tagungen und Kongresse sind in geschlossenen
               Ausgenommen von dem Verbot sind:                           Räumlichkeiten sind mit bis zu 500 Personen mit         Räumen mit bis zu 1.000 Personen mit
               • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz                Negativtestnachweis und sichergestellter                Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit
               • Veranstaltungen, die der Grundversorgung der             besonderer Rückverfolgbarkeit möglich                   möglich
                 Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen    • Die Regelungen zum Mindestabstand sind                • Die Regelungen zum Mindestabstand sind
                 Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür-              einzuhalten                                             einzuhalten. An festen Sitzplätzen dürfen die
                 und -vorsorge zu dienen bestimmt sind                  • an festen Sitzplätzen dürfen die Mindestabstände        Mindestabstände unterschritten werden, wenn
                                                                          unterschritten werden, wenn die besondere               die besondere Rückverfolgbarkeit (Sitzplan)
               • Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien
                 der kommunalen Selbstverwaltung,                         Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) sichergestellt ist        sichergestellt ist
               • Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien
                 öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher
                 Institutionen, Gesellschaften und Wohnungseigen-
                 tümergemeinschaften, Parteien oder Vereine
               • mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als
                 Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt
                 werden können
               • mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen
                 oder bis zu 500 Personen im Freien, wenn die
                 Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
                 in Präsenz durchgeführt werden muss
               • Anzeige beim Ordnungsamt vor der Versammlung
                 ab 100 Personen Vorlage eines Hygiene- und
                 Infektionsschutzkonzeptes
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