Covid 19 Präventionsmaßnahmen der Kunstuniversität Linz - gültig ab 1. Oktober 2020
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Covid 19 Präventionsmaßnahmen der Kunstuniversität Linz gültig ab 1. Oktober 2020 Beschluss des Rektorats vom 17. September 2020
Ein Semester, wie das zurückliegende Sommersemester 2020, das über lange Zeit von Distanz- lehre und geschlossenen Ateliers und Werkstätten geprägt war, wollen wir nicht noch einmal erleben. Daher soll für das kommende Wintersemester versucht werden, so viel Präsenz in unserer Universität zu erreichen und gleichzeitig einen möglichst großen Schutz aller, aber vor allem von Risikogruppen, vor einer Infektion mit Covid 19 zu gewährleisten. Im Folgenden sind Maßnahmen und Regelungen aufgeführt, die einen Studien-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb in diesem Sinn ab 1.10.2020 ermöglichen sollen.
Inhalt 1. Hygieneregeln ........................................................................................................... 1 2. Betreten der und Aufenthalt in den Unigebäuden ..................................................... 3 3. Lehrveranstaltungen ................................................................................................. 5 4. Prüfungen ................................................................................................................. 6 5. Bibliothek .................................................................................................................. 7 6. Veranstaltungen ........................................................................................................ 8 7. Mobilitäten ............................................................................................................... 9 8. Verwaltungspersonal .............................................................................................. 10 9. Risikogruppen und Personen mit Betreuungspflichten ............................................ 11 10. Sonstiges ............................................................................................................... 12 11. Verhalten im Anlassfall .......................................................................................... 13 12. Datenschutz .......................................................................................................... 14 13. Corona-Ampel. ...................................................................................................... 15
1. Hygieneregeln Diese sind für alle Bereiche der Universität gültig. Maskenpflicht Maskenpflicht besteht auf allen Gangflächen bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes und dort wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In Werkstätten, an Computerarbeitsplätzen und dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Lehrveranstaltungen, Laboren und Ateliers kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Masken sind selbst mitzubringen. Sollte dies vergessen werden, können Masken bei den Por- tierlogen abgeholt werden. Abstandsregeln Bei allen Tätigkeiten ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Lüften (Stoßlüften, Kreuzlüften) Eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um das Infektionsrisiko zu minimieren, ist regelmäßi- ges Lüften. Daher müssen alle Räume auch in der kalten Jahreszeit mindestens ein Mal in der Stunde für mindestens 3 Minuten ausreichend gelüftet werden, sodass ein Luftaustausch möglich ist. Desinfizieren Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu waschen oder, wenn dies nicht möglich ist, zu desinfizieren. Danach sollten die Hände regelmäßig, besonders aber vor der Benutzung von Geräten (Werkzeuge, Maschinen, Tastaturen, ...) gewaschen bzw. desinfiziert werden. Das Gebäude wird regelmäßig gereinigt. Eine Desinfektion der Kontaktflächen von Geräten (Werkzeugen, Maschinen, Tastaturen, ...) wird von den Benutzer*innen durchgeführt. In Werkstätten sind die Werkstättenleiter*innen dafür verantwortlich, dass Geräte regelmäßig desinfiziert werden. Sie können die Werkstättennutzer*innen auch dazu anhalten, Desinfek- tionsmaßnahmen vor oder nach der Nutzung von Geräten vorzunehmen. Contact Tracing Um im Infektionsfall mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen, muss das Betreten der Ge- bäude durch das Schließsystem oder das Zeiterfassungssystem erfasst werden. Deshalb ist es wichtig, dass Studierende, Lehrende und das künstlerisch-wissenschaftliche Personal bei je- dem Eintritt ihre Zutrittskarten verwenden. Elektronische Daten bleiben mindestens vier Wochen gespeichert, um Kontakte eventuell nachvollziehen zu können. Zudem führen Lehrende Teilnehmer*innenlisten von Lehrveran- staltungen und Werkstättenleiter*innen dokumentieren die Belegung von Werkstätten. 1
Alle Universitätsangehörigen sind angehalten, ein Kontakttagebuch (z.B. im Kalender) zu füh- ren, das im Fall einer behördlichen Anordnung zum Nachvollzug der Kontakte herangezogen wird. Gäste müssen sich bei der Portierloge registrieren. Bei Krankheitssymptomen Bei Krankheitssymptomen unbedingt zuhause bleiben, bis geklärt ist, ob es sich um eine Covid- 19-Erkrankung handelt. Die häufigsten Symptome sind: Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust, trockener Husten, Müdigkeit. 2
2. Betreten der und Aufenthalt in den Unigebäuden Die Kunstuniversität Linz will sich wieder als offenes Haus zeigen, in dem es möglich ist, kreativ zu arbeiten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Hygienemaßnahmen eingehalten werden und ein Contact Tracing möglich sein. Auf jeden Fall muss die Ansammlung vieler Personen in einem Raum oder der gesamten Uni vermieden werden. Daher werden Lehrende aufgefordert, ihre Lehrveranstaltungstermine – nach Absprache in den Abteilungen/Studienrichtungen – auf die gesamte Woche zu verteilen. Auch Studierende leisten einen Beitrag zur Minimierung der Infektionsgefahr, wenn sie Werk- stätten und Ateliers an solchen Tagen nutzen, an denen die Räume nicht durch Lehrveranstal- tungen belegt sind. Betreten der Unigebäude Gäste werden beim Betreten der Universitätsgebäude bei den Portieren registriert. Das Verwaltungspersonal wird durch die Zeiterfassung registriert. Die Registrierung der Lehrenden, des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals und der Stu- dierenden erfolgt durch die Schlüsselkarte, die beim Betreten der Gebäude mindestens ein- malig eingelesen werden muss. Alle Zugangskarten sind – soweit es der jeweilige Ampelstatus zulässt – 24 Stunden, 7 Tage die Woche freigeschaltet, so dass auch Studierende Ateliers, Labore und Werkstätten, für die sie eine Zugangsberechtigung haben, wieder wie vor den Corona-Einschränkungen nutzen können. Die Schlüsselkarten der Studierenden werden nach Bestätigung der Einhaltung der Covid 19- Präventionsregeln im ufg-online freigeschaltet. Die Verhaltensregeln umfassen: • Fernbleiben von der Uni bei Krankheitssymptomen • Einhaltung der Hygieneregeln (Maske tragen, Abstand halten, Desinfektion) • Einhaltung der max. Raumbelegungen • Registrierungspflicht per Karte • möglichst genaues Kontakttagebuch • Vermeidung des Mitbringens von Gästen • Registrierung von Gästen • keine Feiern • Einverständnis, dass im Verdachts- bzw. Infektionsfall die gespeicherten Daten der Zu- trittskarte ausgelesen werden Werden diese Verhaltensregeln nicht eingehalten, hat die Universitätsleitung die Möglichkeit, die Freischaltung der Zutrittskarten bei groben Verstößen zu entziehen. 3
Nachvollziehbarkeit der Aufenthalte Bewegungen innerhalb der Gebäude werden durch die Schlüsselkarten, Teilnehmer*innenlis- ten von Lehrveranstaltungen und die Listen der Werkstättenleiter*innen sowie durch die Kon- taktprotokolle nachvollziehbar. Die Schlüsselkarten sollen auch innerhalb der Gebäude so oft wie möglich benutzt werden. Daher ist das Aufspreizen von Türen, sowohl von Außen- als auch von Innentüren, zu vermei- den, da die Registrierungen mit den Schlüsselkarten für das Contact-Tracing verwendet weden sollen. Im Falle einer Infektion werden mögliche Kontaktpersonen auch befragt und geben den Zeit- punkt des Betretens, des Verlassens und die Kontaktpersonen an. 4
3. Lehrveranstaltungen Ziel ist es, so viel Präsenzlehre wie möglich bei gleichzeitigem Gesundheitsschutz aller Uni- angehörigen durchführen zu können. Der jeweilige Anteil von Distanzlehre ergibt sich aus dem Ampelstatus. Neben der Einhaltung der Hygieneregeln ist die Vermeidung von größeren Personenansamm- lungen eine wirksame Vorsichtsmaßnahme. Daher gelten für alle Lehrveranstaltungen an der Kunstuniversität Linz folgende Regeln: • Die Anzahl der Teilnehmer*innen an Lehrveranstaltungen richtet sich nach Größe, Aus- stattung und Belüftungsmöglichkeit der Räume. Für alle Räume, in denen sich Studierende aufhalten, wird eine maximale Anzahl von Per- sonen (als Höchstbelegungszahl) an der Tür und bei der Raumbuchung im ufg-online an- gegeben. Für alle Lehrveranstaltungen muss ein für die erwartete Studierendenzahl entsprechend großer Raum gefunden werden. Nichtsdestotrotz sollen Studierendengruppen immer so klein wie möglich sein. Lehrende werden aufgefordert, ihre Lehrveranstaltungstermine – nach Absprache in den Abteilungen/Studienrichtungen – auf die gesamte Woche zu verteilen. • Für die Lehre in Werkstätten und Laboren ergibt sich die maximale Teilnehmer*innenzahl aus der Größe der Werkstätten und der Anzahl der Arbeitsplätze. Auch für diese Räume, wird eine max. Anzahl von Personen an der Tür und bei der Raum- buchung (als Höchstbelegungszahl) im ufg-online angegeben. • Lehrende informieren Studierende, die auf einer Warteliste sind, über freiwerdende Plätze in Lehrveranstaltungen. Studierende auf einer Warteliste erscheinen nicht zu Lehrveranstaltungsterminen, so- lange sie keine Zusage eines Fixplatzes bekommen haben. Weitere Details sind je nach Ampelstatus unterschiedlich, bitte informieren Sie sich in den hinteren Kapiteln zum Ampelstatus. 5
4. Prüfungen Das vergangene Semester hat gezeigt, dass in einigen Fällen die Abhaltung von Distanzprüfun- gen besser geklappt hat, als zunächst erwartet. Daher gilt auch hier, dass alle Prüfungen, bei denen es ohne Qualitätsverlust möglich ist, als Distanzprüfung durchzuführen. Spricht der je- weilige Ampelstatus nicht gegen eine Abhaltung in Präsenz, können auch Präsenzprüfungen stattfinden. In die Lehrveranstaltungsbeschreibung im ufg-online müssen neben den Inhalten der Lehrver- anstaltung auch Lehrveranstaltungstermine, die zu erbringende Leistung und die Prüfungsmo- dalitäten auch für eine mögliche Umstellung auf Distanzlehre eingetragen sein. Weitere Details sind je nach Ampelstatus unterschiedlich, bitte informieren Sie sich in den hinteren Kapiteln zum Ampelstatus. 6
5. Bibliothek Die Bibliothek soll allen Universitätsangehörigen wieder zur Verfügung stehen. Auch der Le- sesaal und die Arbeitsplätze sollen zugänglich sein. Gäste der Bibliothek müssen sich beim Portier am Hauptplatz 8 registrieren. Weitere Details sind je nach Ampelstatus unterschiedlich, bitte informieren Sie sich in den hinteren Kapiteln zum Ampelstatus. 7
6. Veranstaltungen Veranstaltung mit externen Besucher*innen können ausschließlich unter Einhaltung eines von den Veranstalter*innen zu erstellenden Sicherheitskonzepts durchgeführt werden, das je nach Ampelstatus angepasst werden muss. Auch für rein uniinterne Veranstaltungen kann je nach Größe und Programm der Veranstal- tung ein Sicherheitskonzept gefordert werden. Beispiele für Sicherheitskonzepte werden erarbeitet und können von Sylvia Leitner (sylvia.leit- ner@ufg.at) zur Verfügung gestellt werden. Weitere Details sind je nach Ampelstatus unterschiedlich, bitte informieren Sie sich in den hinteren Kapiteln zum Ampelstatus. 8
7. Mobilitäten Exkursionen Im Wintersemester 2020/2021 werden alle Studienrichtungen/Abteilungen aufgefordert, auf Exkursionen zu verzichten. Die Beantragung von Exkursionszuschüssen wird von November 2020 auf Januar 2021 ver- schoben, um die Reisemöglichkeiten besser einschätzen zu können. Erasmus und bilateraler Austausch Im Wintersemester 2020/2021 gibt es keine Outgoing-Studierenden der Kunstuniversität Linz. Incoming-Studierende halten sich an die Einreise- und Hygienebestimmungen. Für das Sommersemester 2021 werden Austausche unter Hinweis auf das Infektionsgesche- hen geplant. Dienstreisen Dienstreisen müssen wie immer einzeln genehmigt werden. Dienstreisen in Gebiete, für die eine Reisewarnung besteht bzw. der Ampel-Status Orange o- der Rot ist, sind untersagt, Einzelgenehmigungen durch das Rektorat sind möglich. 9
8. Verwaltungspersonal Homeoffice Die Möglichkeit zum Homeoffice wird für Mitarbeiter*innen, die einer Risikogruppe angehö- ren, und je nach Ampelstatus darüber hinaus geschaffen. Parteienverkehr in der Verwaltung Aufgrund der Corona-Lage ist der Kontakt mit den Verwaltungsabteilungen am sichersten per E-Mail oder telefonisch herzustellen. Weitere Details sind je nach Ampelstatus unterschiedlich, bitte informieren Sie sich in den hinteren Kapiteln zum Ampelstatus. 10
9. Risikogruppen und Personen mit Betreuungspflichten Risikogruppen sind in folgender Verordnung definiert: https://www.ris.bka.gv.at/Doku- mente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_203/BGBLA_2020_II_203.html. Eine Bestätigung oder ein Attest ist vorzulegen. Betreuungspflichten sind anzumelden. Weitere Details sind je nach Ampelstatus unterschiedlich, bitte informieren Sie sich in den hinteren Kapiteln zum Ampelstatus. 11
10. Sonstiges Der Bedarf an Schulungsmaßnahmen in Webex, moodle und Filr,.... für Lehrende und Verwal- tungspersonal wird vom ZID erhoben und Fortbildungen werden angeboten. Das Angebot ist unter https://www.ufg.at/Schulungstermine.16642.0.html abrufbar. In Phasen der Distanzlehre ist der Verleih von Notebooks für Studierende, Lehrende und Ver- waltungsmitarbeiter*innen möglich. Den Bedarf an Geräten bitte frühzeitig an zid.lei- tung@ufg.at melden. Ein Verzeichnis der Räumlichkeiten der Kunstuniversität Linz, das auch die zulässige Personen- anzahl je Raum ausweist, ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ufg.at/Gebaeude- und-Technik.1295.0.html. Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind tagesaktuell auf der Homepage unter https://www.ufg.at/index.php?id=17324 nachzulesen. Informationen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) zum Thema Coronavirus finden Sie unter https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/corona- virus/#. Die Infoline der AGES zum Thema Corona erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800 555 621. Anfragen an den Krisenstab der Kunstuniversität Linz richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse krisenstab@ufg.at. Für Fragen jeglicher Art stehen wir Ihnen telefonisch unter 0732 7898 0 sowie per e-Mail unter kontakt@ufg.at zur Verfügung. 12
11. Verhalten im Anlassfall Bei Auftreten von Krankheitssymptomen an der Uni gilt: • Anrufen 1450 durch Patient*in, • Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information Rektorat (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grogger@ufg.at) • Umgehende Isolierung des/der Patient*in, Verabreichung Mundschutz, Händedesin- fektion (Desinfektionsmittel oder gründliches Händewaschen mit Seife) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörde Bei Auftreten von Krankheitssymptomen zu Hause gilt: • Coronavirus Hotline der AGES: 0800 555 621 bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus • Anrufen 1450 im Verdachtsfall durch den/die Patient*in, Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information UNI durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grog- ger@ufg.at) • Selbstisolation durch den/die Patient*in, Präventives Notieren von persönlichen Kon- takten während der letzten Tage (wenn möglich mit Telefonnummer, Adresse...) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörden Bestätigung einer Coronavirusinfektion Bei Bestätigung einer Coronavirusinfektion gilt: • Information Uni durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grog- ger@ufg.at) bzw. in schweren Fällen durch Magistrat/Landessanitätsdirektion • Befolgen der Anweisungen der Behörde (z.B. Landessanitätsdirektion bzw. Magistrat) 13
12. Datenschutz Im Zuge der Hygienemaßnahmen werden für das Contact Tracing Daten über den Zutritt zum und die Bewegung im Unigebäude gesammelt und gespeichert. Diese werden im Infektionsfall auf Nachfrage an Gesundheitsbehörden übermittelt. Außer an diese werden sie keinesfalls an Dritte weitergegeben. Die Löschung der gespeicherten persönlichen Daten erfolgt nach Maßgabe folgender Fristen: - Daten der Zugangskarten von Studierenden: 4 Wochen - Listen der Besucher*innen, die sich bei den Portiers registrieren: 4 Wochen - Listen der Benutzer*innen von Werkstätten: 4 Wochen - Anmelde- bzw. Teilnehmer*innenlisten von Lehrveranstaltungen: 2 Semester - Listen von Veranstaltungsbesucher*innen: 4 Wochen Fragen und Anregungen zum Datenschutz können an den Datenschutzbeauftragen Robert Klug (Robert.Klug@ufg.at) gestellt werden. 14
13. Corona-Ampel Da sich das Infektionsgeschehen im Herbst jederzeit verändern kann, übernimmt die Kunstuniversität Linz das von der Bundesregierung vorgeschlagene vierstufige Ampelsystem, das eine Abstufung von Präventionsmaßnahmen vorsieht: Coronagrün Die Infektionszahlen liegen stabil auf einem relativ niedrigen Niveau. Gelb Die Infektionszahlen steigen leicht an, sodass eine erhöhte Vorsicht geboten ist. Orange Infektionszahlen steigen stark oder sprunghaft an. Stärkere Vorsichtsmaßnahmen werden ergriffen. Rot Die Infektionszahlen sind so hoch, dass nur noch Distanzlehre bzw. Homeoffice mög- lich ist. Die Behörden legen aufgrund der aktuellen Lage fest, welcher Ampelstatus im Bezirk Linz Stadt bzw. Wien (IFK) gültig ist. Im begründeten Anlassfall kann die Kunstuniversität Linz vom Ampelstatus abweichende Maßnahmen treffen. Gültig für alle Maßnahmen ist der Ampelstatus in Linz Stadt bzw. Wien für das IFK und nicht jener der jeweiligen Wohnorte der Uniangehörigen. Für Lehrende aus Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, besteht aus sozialversicherungs- rechtlichen Gründen die Notwendigkeit, Distanzlehre vorab zu melden und mit der Personal- abteilung zu klären. Der jeweils gültige Ampelstatus wird über die Kommunikationskanäle der Universität (Web- seite, Newsletter) bekanntgegeben. 15
Ampelstatus Coronagrün 1. Corona-Ampel Die Infektionszahlen liegen stabil auf einem relativ niedrigen Niveau. 2. Betreten der und Aufenthalt in den Unigebäuden In den Universitätsgebäuden müssen die Hygienemaßnahmen eingehalten werden und ein Contact Tracing möglich sein. Die Ansammlung vieler Personen in einem Raum oder der gesamten Universität soll vermie- den werden, daher müssen die maximalen Raumbelegungszahlen eingehalten werden. Gäste (auch Bibliotheksnutzer*innen) betreten die Universitätsgebäude bei den Portieren und werden registriert. Die Personalkarten sind freigeschaltet. Das Verwaltungspersonal wird durch die Zeiterfassung registriert. Die Zugangskarten der Lehrenden und der Studierenden sind 24/7 freigeschaltet. Die Regist- rierung erfolgt durch die Schlüsselkarte, die beim Betreten der Gebäude mindestens einmalig eingelesen werden muss. Ateliers, Labore und Werkstätten, für die sie eine Zugangsberechtigung haben, können wieder wie vor den Corona-Einschränkungen betreten werden. Die Schlüsselkarten der Studierenden werden nach Bestätigung der Einhaltung der Covid 19- Präventionsregeln im ufg-online freigeschaltet. Studierende leisten einen Beitrag zur Minimierung der Infektionsgefahr, wenn sie Werkstät- ten und Ateliers an solchen Tagen nutzen, an denen die Räume nicht durch Lehrveranstaltun- gen belegt sind. 3. Lehrveranstaltungen Bei stabilen Infektionszahlen finden die geplanten Lehrveranstaltungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen statt. Lehrveranstaltungen oder Teile von Lehrveranstaltungen, bei denen dies ohne einen größeren Qualitätsverlust möglich ist, sollen in Form von Distanzlehre abgehalten werden. 4. Prüfungen Prüfungen können in Präsenz unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt werden. 16
5. Bibliothek Ausleihe und Lesesaal sind geöffnet. Zutritt für maximal 25 Personen. Gäste müssen sich beim Portier am Hauptplatz 8 registrieren. 6. Veranstaltungen Veranstaltungen mit externen Teilnehmer*innen können ausschließlich unter Einhaltung des Sicherheitskonzeptes durchgeführt werden. Veranstaltungen ohne externe Teilnehmer*innen können unter Einhaltung der Höchstbele- gungszahl pro Raum und unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Je nach Besu- cher*innenzahl und Programm kann auch für rein interne Veranstaltungen ein Sicherheits- konzept gefordert werden. 7. Mobilitäten Exkursionen sollen nur im begründeten Anlassfall innerhalb von Österreich durchgeführt wer- den. 8. Verwaltungspersonal Homeoffice Es gelten die üblichen, vereinbarten Arbeitszeiten und Anwesenheiten an der Universität. Ausnahme Risikopersonen – auf ihre Bedürfnisse und ihre individuelle Situation wird Rücksicht genommen. Angehörige von Risikogruppen melden sich bitte bei der Personalabtei- lung, damit im Einvernehmen mit der/dem Dienstvorgesetzten sowie dem Rektorat die Möglichkeit eines rein digitalen Zugangs (Homeoffice) geschaffen werden kann. Dabei ist eine Regelung über die Aufzeichnung von Arbeitszeiten im Homeoffice zu treffen. Parteienverkehr ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. 9. Risikogruppen und Personen mit Betreuungspflichten Risikogruppen sind in folgender Verordnung definiert: https://www.ris.bka.gv.at/Doku- mente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_203/BGBLA_2020_II_203.html. Eine Bestätigung oder ein Attest ist vorzulegen. 10. Verhalten im Anlassfall Bei Auftreten von Krankheitssymptomen an der Uni gilt: • Anrufen 1450 durch Patient*in, • Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information Rektorat (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grogger@ufg.at) 17
• Umgehende Isolierung des/der Patient*in, Verabreichung Mundschutz, Händedesin- fektion (Desinfektionsmittel oder gründliches Händewaschen mit Seife) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörde Bei Auftreten von Krankheitssymptomen zu Hause gilt: • Coronavirus Hotline der AGES: 0800 555 621 bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus • Anrufen 1450 im Verdachtsfall durch den/die Patient*in, Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information Uni durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grog- ger@ufg.at) • Selbstisolation durch den/die Patient*in, Präventives Notieren von persönlichen Kon- takten während der letzten Tage (wenn möglich mit Telefonnummer, Adresse...) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörden Bestätigung einer Coronavirusinfektion Bei Bestätigung einer Coronavirusinfektion gilt: • Information Uni durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220), daniela.grog- ger@ufg.at bzw. in schweren Fällen durch Magistrat/Landessanitätsdirektion • Befolgen der Anweisungen der Behörde (z.B. Landessanitätsdirektion bzw. Magistrat) Bitte beachten Sie die allgemeinen Regelungen, die in den Covid19 Präventionsmaßnahmen festgelegt sind! 18
Ampelstatus Gelb 1. Corona-Ampel: Die Infektionszahlen steigen leicht an, sodass eine erhöhte Vorsicht geboten ist. 2. Betreten der und Aufenthalt in den Unigebäuden In den Universitätsgebäuden müssen die Hygienemaßnahmen eingehalten werden und ein Contact Tracing möglich sein. Die Ansammlung vieler Personen in einem Raum oder der gesamten Universität soll vermie- den werden, daher müssen die maximalen Raumbelegungszahlen eingehalten werden. Gäste (auch Bibliotheksnutzer*innen) betreten die Universitätsgebäude bei den Portieren und werden registriert. Die Personalkarten sind freigeschaltet. Das Verwaltungspersonal wird durch die Zeiterfassung registriert. Die Zugangskarten der Lehrenden und der Studierenden sind 24/7 freigeschaltet. Die Regist- rierung erfolgt durch die Schlüsselkarte, die beim Betreten der Gebäude mindestens einmalig eingelesen werden muss. Ateliers, Labore und Werkstätten, für die sie eine Zugangsberechtigung haben, können wieder wie vor den Corona-Einschränkungen betreten werden. Die Schlüsselkarten der Studierenden werden nach Bestätigung der Einhaltung der Covid 19- Präventionsregeln im ufg-online freigeschaltet. Studierende leisten einen Beitrag zur Minimierung der Infektionsgefahr, wenn sie Werkstät- ten und Ateliers an solchen Tagen nutzen, an denen die Räume nicht durch Lehrveranstaltun- gen belegt sind. 3. Lehrveranstaltungen Sollten die Infektionszahlen steigen, werden alle Lehrenden aufgefordert, den Anteil an Dis- tanzlehre - wo es möglich ist - zu erhöhen. Lehrende werden bereits bei der Vorbereitung der Lehrveranstaltungen gebeten, Phasen von Distanzlehre vorzubereiten. Richtwert: Es sollen nur noch ca. 70 % der Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden. Für Studierende, die einer Risikogruppe angehören, soll die Möglichkeit geschaffen werden, aus der Distanz an der Lehrveranstaltung teilzunehmen bzw. Lehrveranstaltungsteile zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. 18
4. Prüfungen Prüfungen können in Präsenz unter Einhaltung der Hygieneregeln durchgeführt werden. Prüfungen, bei denen dies möglich ist, sollen als Distanzprüfungen abgehalten werden. Für Studierende, die einer Risikogruppe angehören, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Distanzprüfung abzulegen bzw. die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. 5. Bibliothek Ausleihe und Lesesaal sind geöffnet. Zutritt für maximal 15 Personen. Gäste der Bibliothek müssen sich beim Portier am Hauptplatz 8 registrieren. 6. Veranstaltungen Veranstaltungen mit externen Teilnehmer*innen können ausschließlich unter Einhaltung des Sicherheitskonzeptes durchgeführt werden. Veranstaltungen ohne externe Teilnehmer*innen können unter Einhaltung der Höchstbele- gungszahl pro Raum und unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Je nach Besu- cher*innenzahl und Programm kann auch für rein interne Veranstaltungen ein Sicherheits- konzept gefordert werden. 7. Mobilitäten Exkursionen sollen nur im begründeten Anlassfall innerhalb von Österreich durchgeführt wer- den. 8. Verwaltungspersonal und Personen mit Betreuungspflichten Homeoffice Die Möglichkeit von Homeoffice wird verstärkt, sofern die Tätigkeit dafür geeignet ist. Dabei ist tunlichst auch auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Details müssen im Einver- nehmen zwischen der/dem Dienstvorgesetzten, dem Rektorat und der/dem Betroffenen ge- klärt werden. Ausnahme Risikopersonen – auf ihre Bedürfnisse und ihre individuelle Situation wird Rücksicht genommen. Angehörige von Risikogruppen melden sich bitte bei der Personalabtei- lung, damit im Einvernehmen mit der/dem Dienstvorgesetzten sowie dem Rektorat die Möglichkeit eines rein digitalen Zugangs (Homeoffice) geschaffen wird. Dabei ist eine Rege- lung über die Aufzeichnung von Arbeitszeiten im Homeoffice zu treffen. Auch auf etwaige Betreuungssituationen der Mitarbeiter*innen wird möglichst Bedacht ge- nommen. Kolleg*innen mit pandemiebedingt erhöhten Betreuungspflichten melden sich bitte 19
auch bei der Personalabteilung, damit im Einvernehmen mit dem/der Dienstvorgesetzten und dem Rektorat eine geeignete Lösung gefunden werden kann. Parteienverkehr ist nach Anmeldung unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. 9. Risikogruppen und Personen mit Betreuungspflichten Risikogruppen sind in folgender Verordnung definiert: https://www.ris.bka.gv.at/Doku- mente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_203/BGBLA_2020_II_203.html. Eine Bestätigung oder ein Attest ist vorzulegen. 10. Verhalten im Anlassfall Bei Auftreten von Krankheitssymptomen an der Uni gilt: • Anrufen 1450 durch Patient*in, • Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information Rektorat (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grogger@ufg.at) • Umgehende Isolierung des/der Patient*in, Verabreichung Mundschutz, Händedesin- fektion (Desinfektionsmittel oder gründliches Händewaschen mit Seife) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörde Bei Auftreten von Krankheitssymptomen zu Hause gilt: • Coronavirus Hotline der AGES: 0800 555 621 bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus • Anrufen 1450 im Verdachtsfall durch den/die Patient*in, Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information Uni durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grog- ger@ufg.at) • Selbstisolation durch den/die Patient*in, Präventives Notieren von persönlichen Kon- takten während der letzten Tage (wenn möglich mit Telefonnummer, Adresse...) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörden Bestätigung einer Coronavirusinfektion Bei Bestätigung einer Coronavirusinfektion gilt: • Information Uni durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grog- ger@ufg.at) bzw. in schweren Fällen durch Magistrat/Landessanitätsdirektion • Befolgen der Anweisungen der Behörde (z.B. Landessanitätsdirektion bzw. Magistrat) Bitte beachten Sie die allgemeinen Regelungen, die in den Covid19 Präventionsmaßnahmen festgelegt sind (insbesondere die Kapitel 1–4)! 20
Ampelstatus Orange 1. Corona-Ampel Infektionszahlen steigen stark oder sprunghaft an. Stärkere Vorsichtsmaßnahmen werden er- griffen. 2. Betreten der und Aufenthalt in den Unigebäuden Der Zutritt für Universitätsbedienstete und Lehrende ist mit der Zugangskarte möglich. Die Zutrittskarten für die Studierenden sind in der Zeit von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr freigeschaltet. Die Gebäude müssen bis 20:00 Uhr wieder verlassen werden. Ausnahmen von der Regelung bedürfen der Genehmigung des Vizerektorats für Finanzen und Ressourcen (E-Mail: erik.aigner@ufg.at). Gäste (auch Bibliotheksnutzer*innen) registrieren sich beim Betreten der Universitätsge- bäude an den Portierlogen. 3. Lehrveranstaltungen Sollten die Infektionszahlen bedrohlich steigen, werden die meisten Lehrveranstaltungen auf Distanzlehre umgestellt. Lehrveranstaltungen für den ersten Jahrgang sollen nach Möglichkeit weiterhin hohe Prä- senzanteile haben. Kurse in Werkstätten können ebenfalls weiterhin stattfinden. Hierzu wird zu Beginn des Se- mesters in allen Studienrichtungen/Abteilungen erhoben, welche Lehrveranstaltungen bei „Orange“ stattfinden müssen. Richtwert: Es sollen nur noch ca. 25 % der Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden. Um das Infektionsrisiko nochmals zu verringern, sollten gegebenenfalls größere Räume für die Lehrveranstaltungen gesucht werden. Für Studierende, die einer Risikogruppe angehören, soll für die wenigen Präsenzlehrveranstal- tungen die Möglichkeit geschaffen werden, aus der Distanz an der Lehrveranstaltung teilzu- nehmen bzw. Lehrveranstaltungsteile zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Verschieben von Lehrveranstaltungsterminen: Nach Absprache mit Studierenden und mit Ein- verständnis der Lehrenden, können Teile der Lehrveranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. 4. Prüfungen Prüfungen müssen in Distanz abgehalten werden. 21
Wenn die Zeugnisse nicht für Abschlüsse oder zur Vorlage bei der Stipendienstelle gebraucht werden, können Prüfungen auch in das Sommersemester verschoben werden. 5. Bibliothek Der Lesesaal ist geschlossen. Ausleihe ist nach Anmeldung möglich. Gäste der Bibliothek müssen sich beim Portier am Hauptplatz 8 registrieren. 6. Veranstaltungen Veranstaltungen werden abgesagt bzw. digital abgehalten. Ein Betreten der Unigebäude,z.B. zum Besuch einer Ausstellung, ist einzeln möglich. 7. Mobilitäten Es dürfen keine Exkursionen stattfinden. 8. Verwaltungspersonal Homeoffice Die Anwesenheit vor Ort sollte ausgedünnt, Mitarbeiter*innen nur noch abwechselnd an die Universität geholt werden (= Schichtbetrieb). Dazu werden eigene Arbeitszeitpläne ausgear- beitet. Mitarbeiter*innen, deren Anwesenheit vermieden werden kann, arbeiten im Homeoffice. Die/der jeweilige Dienstvorgesetzte organisiert die An- und Abwesenheiten, die Zeitaufzeich- nung im Homeoffice, die Aufgabenverteilung und -erledigung, die Erreichbarkeit und Rufum- leitungen sowie die Abstimmung mit dem Rektorat, welche Kolleg*innen unabdingbar an der Universität präsent sein müssen, im Einvernehmen mit dem Rektorat. Angehörige von Risikogruppen sowie Personen mit pandemiebedingt erhöhten Betreuungs- pflichten sind im Homeoffice, das bei der Personalabteilung angemeldet und in Abstimmung mit dem/der Dienstvorgesetzten und dem Rektorat vereinbart wurde. Parteienverkehr ist in dringenden Fällen nach Anmeldung und unter Einhaltung der Hygiene- regeln möglich. 9. Risikogruppen und Personen mit Betreuungspflichten Risikogruppen sind in folgender Verordnung definiert: https://www.ris.bka.gv.at/Doku- mente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_203/BGBLA_2020_II_203.html. Eine Bestätigung oder ein Attest ist vorzulegen. 22
Betreuungspflichten sind anzumelden, Regelungen für die jeweiligen Ampelphasen werden gefunden. 10. Verhalten im Anlassfall Bei Auftreten von Krankheitssymptomen an der Uni gilt: • Anrufen 1450 durch Patient*in, • Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information Rektorat (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grogger@ufg.at) • Umgehende Isolierung des/der Patient*in, Verabreichung Mundschutz, Händedesin- fektion (Desinfektionsmittel oder gründliches Händewaschen mit Seife) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörde Bei Auftreten von Krankheitssymptomen zu Hause gilt: • Coronavirus Hotline der AGES: 0800 555 621 bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus • Anrufen 1450 im Verdachtsfall durch den/die Patient*in, Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information Uni durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grog- ger@ufg.at) • Selbstisolation durch den/die Patient*in, Präventives Notieren von persönlichen Kon- takten während der letzten Tage (wenn möglich mit Telefonnummer, Adresse...) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörden Bestätigung einer Coronavirusinfektion Bei Bestätigung einer Coronavirusinfektion gilt: • Information Uni durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grog- ger@ufg.at) bzw. in schweren Fällen durch Magistrat/Landessanitätsdirektion • Befolgen der Anweisungen der Behörde (z.B. Landessanitätsdirektion bzw. Magistrat) Bitte beachten Sie die allgemeinen Regelungen, die in den Covid19 Präventionsmaßnahmen festgelegt sind (insbesondere die Kapitel 1–4)! 23
Ampelstatus Rot 1. Corona-Ampel: Die Infektionszahlen sind so hoch, dass nur noch Distanzlehre bzw. Homeoffice möglich ist. 2. Betreten der und Aufenthalt in den Unigebäuden Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur nach Voranmeldung beim Vizerektor für Finanzen und Ressourcen (erik.aigner@ufg.at) möglich und kann nur in dringenden Fällen genehmigt wer- den. Die Sicherung von begonnenen Werkstücken und das Abholen von persönlichen Gegenstän- den ist nach Anmeldung möglich. 3. Lehrveranstaltungen Sollten die Infektionszahlen zu hoch sein, werden alle Lehrveranstaltungen auf Distanzlehre umgestellt. Dazu werden alle Lehrenden aufgefordert, für jede Lehrveranstaltung Phasen von Distanzlehre vorzubereiten. Sobald das Infektionsgeschehen es zulässt, wird wieder Präsenzlehre abgehalten. Verschieben von Lehrveranstaltungsterminen: Nach Absprache mit Studierenden und mit Ein- verständnis der Lehrenden können Teile der Lehrveranstaltung auch auf einen späteren Zeit- punkt verschoben werden. 4. Prüfungen Prüfungen müssen in Distanz abgehalten werden. Wenn die Zeugnisse nicht für Abschlüsse oder zur Vorlage bei der Stipendienstelle gebraucht werden, können Prüfungen auch in das Sommersemester verschoben werden. 5. Bibliothek Die Buchausgabe erfolgt nach vorheriger Bestellung an der Eingangstür. 6. Veranstaltungen Veranstaltungen werden abgesagt bzw. digital abgehalten. 7. Mobilitäten Es dürfen keine Exkursionen stattfinden. 24
8. Verwaltungspersonal Homeoffice Alle Mitarbeiter*innen, die nicht zu den Schlüsselpersonen zählen, werden ins Homeoffice geschickt. Die/der jeweilige Dienstvorgesetzte organisiert die An -und Abbwesenheiten, die Zeitaufzeichnung im Homeoffice, die Aufgabenverteilung und -erledigung, die Erreichbarkeit und Rufumleitungen sowie die Abstimmung mit dem Rektorat, welche Kolleg*innen als Schlüsselpersonen unabdingbar an der Universität präsent sein müssen, im Einvernehmen mit dem Rektorat. Für die Schlüsselpersonen, deren Anwesenheit zwingend erforderlich ist, gelten strenge Si- cherheits- und Hygienebestimmungen. Es gilt ein Schichtbetrieb: Schlüsselpersonen werden in Arbeitsgruppen mit gleichbleibender Zusammensetzung eingeteilt. In jedem Fall ist auf die etwaige Betreuungssituation der Mitarbeiter*innen Bedacht zu neh- men. Parteienverkehr ist nicht möglich. 9. Risikogruppen und Personen mit Betreuungspflichten Risikogruppen sind in folgender Verordnung definiert: https://www.ris.bka.gv.at/Doku- mente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_203/BGBLA_2020_II_203.html. Eine Bestätigung oder ein Attest ist vorzulegen. Betreuungspflichten sind in der Personalabteilung anzumelden, Regelungen für die Arbeitszeit werden im Einvernehmen mit dem/der Dienstvorgesetzten und dem Rektorat getroffen. 10. Verhalten im Anlassfall Bei Auftreten von Krankheitssymptomen an der Uni gilt: • Anrufen 1450 durch Patient*in, • Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information Rektorat (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grogger@ufg.at) • Umgehende Isolierung des/der Patient*in, Verabreichung Mundschutz, Händedesin- fektion (Desinfektionsmittel oder gründliches Händewaschen mit Seife) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörde Bei Auftreten von Krankheitssymptomen zu Hause gilt: • Coronavirus Hotline der AGES: 0800 555 621 bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus • Anrufen 1450 im Verdachtsfall durch den/die Patient*in, Anrufen 144 durch Patient*in bzw. unmittelbarer Kontaktperson bei massiven Symp- tomen wie Atemnot, hohes Fieber... • Information Uni durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grog- ger@ufg.at) 25
• Selbstisolation durch den/die Patient*in, Präventives Notieren von persönlichen Kon- takten während der letzten Tage (wenn möglich mit Telefonnummer, Adresse...) • Befolgen der Anweisungen Arzt/Behörden Bestätigung einer Coronavirusinfektion Bei Bestätigung einer Coronavirusinfektion gilt: • Information Uni durch den/die Patient*in (Fr. Grogger: 0732 7898 2220, daniela.grog- ger@ufg.at) bzw. in schweren Fällen durch Magistrat/Landessanitätsdirektion • Befolgen der Anweisungen der Behörde (z.B. Landessanitätsdirektion bzw. Magistrat) Bitte beachten Sie die allgemeinen Regelungen, die in den Covid19 Präventionsmaßnahmen festgelegt sind (insbesondere die Kapitel 1–4)! 26
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