ASSCOMPACT LIVETV - DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG 2021 21. JÄN. 2021, 11:00 BIS 12:30 UHR FRAGEN & ANTWORTEN AUS DEM CHAT DER LIVETV SENDUNG ...
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AssCompact LiveTV - Die Private Krankenversicherung 2021 21. Jän. 2021, 11:00 bis 12:30 Uhr Fragen & Antworten aus dem Chat der LiveTV Sendung 1. Wie sieht die rechtliche Situation in Ö zur Telemedizin aus? Gegenwärtig gibt es weder rechtliche Regelungen, die sich ausschließlich mit Telemedizin befassen, noch gibt es eine Legaldefinition des Begriffes Telemedizin. Vielmehr müssen aus existierenden Gesetzen wie dem Ärztegesetz, Krankenanstaltengesetz, Gesundheitstelematikgesetz, E-Commece-Gesetz und natürlich auch dem Datenschutzgesetz rechtliche Möglichkeiten der Telemedizin abgeleitet werden. Die Corona-Pandemie hat hier sicherlich zu einer progressiven Interpretation der gesetzlichen Grundlagen durch alle Stakeholder beigetragen. Den politischen Akteuren ist aber bewusst, dass es noch eine Reihe offener Fragen gibt (Qualitätsstandards, Finanzierung, Datenschutz etc.), die einer nachhaltigen Lösung bedürfen. 2. Bitte nochmal zur Erklärung: Was ist Teletriage Bei der Triage handelt es sich grundsätzlich um ein Einteilungssystem. Im medizinischen Kontext werden die Schweregrade einer Krankheit bzw. die Dringlichkeit einer Behandlung nach medizinischen Kriterien eingeschätzt und die Patienten in verschiedene Gruppen eingeteilt (z.B.: braucht sofort Behandlung vs. Kann noch bis morgen warten). Die Teletriage funktioniert nach einem analogen Prinzip. Per Videokonsultation kann geklärt werden, ob das gegenständliche Beschwerdebild des Patienten ein sofortiges Aufsuchen eines Krankenhauses notwendig macht, im niedergelassenen Bereich behandelt werden kann oder vorerst zu Hause durch Beobachten und Abwarten kontrolliert werden kann. Mit anderen Worten: Teletriage kann helfen, unnötige physische Konsultation zu vermeiden. 3. Werden bestehende KVs um die Telemedizin erweitert? Muss der bestehende KV Kunde dann neuerlich Gesundheitsfragen beantworten? Was ist hier angedacht? Eine Erweiterung bestehender Verträge um telemedizinische Komponenten ist derzeit nicht vorgesehen. Im Rahmen von Aktionen während der Corona-Pandemie erhielten Bestandskunden (Zustimmung „Marketingklausel“ rechtliche Voraussetzung) bereits immer wieder temporären Zugang zu telemedizinischen Leistungen. Konvertierungen sind möglich, muss diese aber im Einzelfall betrachtet werden. Ökonomisch sinnvoll? Stichwort Altersrückstellung, allfällige Gesundheitsprüfung und ab 1.7. auch Rechnungszins! 4. Was ist, wenn der Kunde 2 x im Jahr ins Krankenhaus muss, auch da kein SB? Ein SBH (Sonderklasse Extra) fällt erst ab dem 5. Aufenthaltstag eines durchgängigen stationären Aufenthalts in der Sonderklasse eines Krankenhauses an. Unterschiedliche, zeitlich getrennte Aufenthalte unter 5 Tagen (z.B. 2 x 3 Tage) werden NICHT addiert. 5. Aufenthaltstage pro "Behandlung", oder pro Jahr? (Annahme: Mit „Behandlung“ ist ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus gemeint) Ein SBH (Sonderklasse Extra) fällt erst ab dem 5. Tag eines durchgängigen stationären Aufenthalts in der Sonderklasse eines Krankenhauses an. Unterschiedliche, zeitlich getrennte Aufenthalte unter 5 Tagen werden NICHT je Kalenderjahr/Versicherungsjahr addiert. 6. Gibt es einen Fam.Bonus, bei 2 Versicherten? Nein. Der Vorteil daraus kommt nun allen Versicherten in der neuen GV zu Gute.
Einzelpolizzen je VP sind damit nicht benachteiligt und in der langjährigen Betreuung einfacher (Scheidungen, Kinder verlassen Haushalt, etc.). Ebenso ist das Gegenkündigungsrecht bei Einzelpolizzen kein Thema mehr. 7. Was bedeutet "kein Familienrabatt, aber eine spürbare Reduktion für alle VP's"? Aufgrund vieler unterschiedlicher Konstellationen zur Erzielung eines Familienrabattes profitierte bereits die Mehrheit der Versicherten von diesem. Dieser in Summe erzielte Vorteil wurde nun auf alle Versicherten umgelegt. Bei den unter 6. angeführten Vorteilen in den Folgejahren. 8. Wenn VP irrtümlich eine günstige Brillen RE einreicht, verzichtet er auf die Differenz auf den vollen Betrag... wie ist das bei der Allianz? Wenn sich ein VN für eine günstigere – irrtümlich oder beabsichtigt – Brille entscheidet die weniger kostet als das Sublimits seines Vertrages ausmacht, kann er natürlich nur diese Kosten ersetzt bekommen. Er hatte aber auch keine höheren Ausgaben. Das Sublimit Sehbehelfe ist aber nicht auf die Anzahl der Rechnungen beschränkt, sondern auf den Betrag! D.h., wenn er eine zweite Brille einreicht, kann er noch die Differenz auf den vollen Betrag des Sublimits erhalten. 9. Wie sieht die aktuelle Situation zur Telemedizin EU weit aus? Thema Spezialisten im Ausland etc.? Wie die Regelungen in den einzelnen EU-Staaten sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass es keine EU-weite einheitliche gesetzliche Grundlage der Telemedizin gibt. Thema Spezialisten im Ausland: Die Wahlarzt-Pakete der Allianz haben grundsätzlich eine weltweite Deckung. D.h. auch Videokonsultationen von ausländischen Ärzten können abgerechnet werden, sofern sie alle notwendigen Voraussetzungen für den Eintritt eines Versicherungsfalles erfüllen (Diagnose vorhanden, Arzt ist Dienstleister, Leistung geht aus Honorarnote hervor etc.) 10. Wie wird das gesamte Corona positiv mit schwerem verlauf ohne jegliche Symptome in der Beantwortung der gesundheitsfragen gesehen? Die Allianz differenziert gegenwärtig nicht zwischen Corona und anderen Infektionskrankheiten. Hat das akute Krankheitsbild COVID-19 keine Dauerfolgen hinterlassen, kann eine Annahme ohne Einschränkung erfolgen. Gibt es Dauerfolgen, so sind diese bei Antragstellung anzugeben und im Rahmen der Risikobewertung wird festgestellt werden, ob die Dauerfolgen eine Risikoerhöhung darstellen und sich daraus Konsequenzen ergeben (Prämienzuschlag, Ausschluss, Zurückstellen des Antrages, Ablehnung). 11. Ist eine Corona gesundete Person bei Allianz grundsätzlich versicherbar? Die Allianz differenziert gegenwärtig nicht zwischen Corona und anderen Infektionskrankheiten. Hat das akute Krankheitsbild COVID-19 keine Dauerfolgen hinterlassen, kann eine Annahme ohne Einschränkung erfolgen. Gibt es Dauerfolgen, so sind diese bei Antragstellung anzugeben und im Rahmen der Risikobewertung wird festgestellt werden, ob die Dauerfolgen eine Risikoerhöhung darstellen und sich daraus Konsequenzen ergeben (Prämienzuschlag, Ausschluss, Zurückstellen des Antrages, Ablehnung). 12. Wenn man es gar nicht weiß ob man Corona hatte, wie sieht es da aus, wenn man die Frage mit Nein beantwortet hat? Wenn ein Krankheitsbild nicht diagnostiziert wurde, besteht es folglich nicht und muss somit auch nicht angegeben werden. 13. Corona Impfung inkludiert in den Leistungen bei der Allianz? Gegenwärtig sind Corona-Impfungen für Privatpersonen käuflich nicht zu erwerben. So wie es aussieht wird zumindest für 2021 der Staat die Kosten zur Gänze übernehmen. Somit stellt sich die Frage derzeit noch nicht wirklich. Früher oder später wird der Tag kommen, an dem
aus COVID-19 eine Erkrankung wie jede andere wird. Ab diesem Zeitpunkt ist es natürlich vorstellbar, dass dann auch die Impfung aus dem staatlichen Programm rausfällt und zum Selbstkostenpreis erhältlich ist. In so einem Fall würden wir die Impfung dann in weiterer Folge auf jeden Fall aus der Impfposition heraus übernehmen. 14. Corona Tests: Kostenübernahme, ja oder nein? Hier muss man wie folgt unterscheiden: 1. Übernahme von Corona-Tests aus dem stationären Tarif Voraussetzung ist, dass ein stationär notwendiger Aufenthalt ansteht (geplant oder akut). Im Vorfeld bzw. bei Aufnahme des Aufenthaltes ist die Durchführung eines Corona-Tests notwendig. Mögliche Konstellationen: a) Aufnahme in ein öffentliches Vertragskrankenhaus Die Übernahme des Corona-Tests erfolgt in diesem Fall durch den Bund/Sozialversicherung. Weder der Allianz noch dem Kunden sollten in diesen Fällen Kosten entstehen. b) Aufnahme in ein privates Vertragskrankenhaus Die Allianz übernimmt die Kosten für die Corona-Tests. Dem Kunden darf (!) keine Rechnung gestellt werden bzw. bei geplanten Aufnahmen keine Testdurchführung im Vorfeld des Aufenthaltes auf eigene Kosten verlangt werden. c)Aufnahmen in Nicht – Vertragskrankenhäuser Die Allianz übernimmt dann die Kosten, wenn die öffentliche Hand nicht leistet UND die Testung in Zusammenhang mit dem stat. notw. Aufenthalt handelt steht. 2. Übernahme von Corona-Tests aus dem ambulanten Tarif: Nachdem mittlerweile ALLE Corona-Tests, welche in Zusammenhang mit Vorhandensein von Symptomen oder zur Abklärung symptomatischer Patienten vom Bund/Sozialversicherung übernommen werden, übernimmt die Allianz aus dem ambulanten Tarif KEINE Kosten. Tests die rein präventiven Charakter oder die aufgrund von nicht medizinischen Anforderungen gestellt werden, fallen somit nicht unter Versicherungsschutz. D.h. diese ganzen Antigen-Schnelltests werden von uns nicht übernommen, da der Versicherungsfall nicht eingetreten ist. 15. Unter welchen Bedingungen sind Schwangere versicherbar? Durch die Reduktion der Wartezeit bei Schwangerschaft (Entbindung) auf 7 Monate (gerechnet ab Versicherungsbeginn) entfallen individuelle Sonderregelungen bei Eintritt der Schwangerschaft bis max. 2 Monate vor Versicherungsbeginn, wie sie bisher üblich waren. Wichtig zu wissen (Auszug aus „Meine Gesundheitsversicherung – Einfach erklärt“): Wenn die Schwangerschaft nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, entfällt die Wartezeit. Als Nachweis gilt, dass der ärztlich errechnete Geburtstermin mindestens 9 Monate nach Versicherungsbeginn liegt 16. Ab welchem Alter wird vom Kinder- auf den Erwachsenentarif umgestellt? Für versicherte Kinder wird bis zum 1. Juli des Jahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, eine begünstigte Kinderprämie angewendet. Mit dem 1. Juli des Jahres, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wird, wird automatisch auf die Prämie für Erwachsene umgestellt. 17. Wie heißt der Tarif der Sonderklasse 2 Bett Zimmer Österreich, ohne od. mit minimalem Wahlarzt Tarif?
Sonderklasse Extra (SBH-Tarif) Daneben gibt es noch Sonderklasse Comfort (Optionstarif) und Sonderklasse Max (Vollkostentarif). Alle 3 Sonderklasse Pakete können mit jedem der 3 Wahlarztpakete (Comfort Extra Max) kombiniert werden 18. Wie ist die Prämienrückvergütung bei Allianz geregelt - pro Person, oder pro Vertrag? Bei der Ermittlung des Anspruchs auf Prämienrückerstattung wird jede in einem Paket versicherte Person einzeln betrachtet. Das Ausmaß der Prämienrückerstattung ist gestaffelt nach der Anzahl von aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, in denen keine Leistungen (einschließlich Kulanzzahlungen, ausgenommen Leistungen aus „Mein Digital-Doc“ und „Meine Mentalkraft“) durch uns erbracht wurden. Die Prämienrückerstattung beträgt • nach einem leistungsfreien Kalenderjahr: 2 Monatsprämien • nach zwei leistungsfreien Kalenderjahren: 3 Monatsprämien • nach drei leistungsfreien Kalenderjahren: 4 Monatsprämien • ab dem vierten leistungsfreien Kalenderjahr: 5 Monatsprämien Wichtig: Leistungen aus „Mein Digital-Doc“ und „Meine Mentalkraft“ werden nicht berücksichtigt! 19. Wartezeit bei Schwangerschaft: Wie ist die Regelung der WZ im ambulanten Tarif, wenn der eigentliche Geburtstermin nach der Wartezeit ist bzw. nachweislich die Schwangerschaft erst nach Vers.-Beginn eingetreten ist? Wenn die Schwangerschaft NICHT nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, gilt eine Wartezeit von 7 Monaten, d.h. Schwangerschaftsuntersuchungen sind erst mit Beginn des 8. Versicherungsmonats gedeckt. Wenn die Schwangerschaft nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, entfällt die Wartezeit. Als Nachweis gilt, dass der ärztlich errechnete Geburtstermin mindestens 9 Monate nach Versicherungsbeginn liegt. Wichtig: Diese Regelung gilt für Sonderklasse und Wahlarzttarife! 20. Muss bei Einreichung der Wahlarztrechnung vorher die Soz.Vers.Leistung eingereicht werden? Der Kunde muss seine Wahlarztrechnung nicht zwingend bei seinem Soz.VersTräger vorher einreichen. Aber es macht Sinn! Siehe Bedingungen: a) Sofern die gesetzliche Krankenversicherung eine Teilerstattung des Rechnungsbetrages geleistet hat, erstatten wir 100 % des verbleibenden Restbetrages. Der Erstattungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung ist uns vorzulegen. b) Hat die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung geleistet oder wurde die Rechnung nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht, erstatten wir 80 % des Rechnungsbetrages. 21. Gibt es Gruppentarife, falls ja wo ist eine Übersicht über diese? Es gibt eine Reihe an Rahmengruppenverträgen. Eine Liste kann über gesundheitsversicherung@allianz.at angefragt werden. 22. Schwangerschaft: Wartezeit und Frühgeburt - wie verhält sich die Allianz hier? Fehlgeburt vs Frühgeburt? Wenn die Schwangerschaft NICHT nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, gilt eine Wartezeit von 7 Monaten, d.h. Schwangerschaftsuntersuchungen, Fehlgeburten und Frühgeburten sind erst mit Beginn des 8. Versicherungsmonats gedeckt. Wenn die Schwangerschaft nachweislich nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, entfällt die Wartezeit. Als Nachweis gilt, dass der ärztlich errechnete Geburtstermin mindestens 9 Monate nach Versicherungsbeginn liegt. Wichtig: Diese Regelung gilt für Sonderklasse und Wahlarzttarife!
23. Wie waren die Wartezeiten beim alten KV-Produkt? Allgemeine Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit entfällt bei allen Tarifen. Besondere Wartezeiten: - Die besondere Wartezeit für Psychotherapie, Zahnbehandlung (inkl. Behandlungen zur Kieferregulierung), Zahnersatz und Mundhygiene beträgt 8 Monate. - Bei Schwangerschaft und Schwangerschaftserkrankungen, sowie bei Untersuchungen und Behandlungen wegen Fertilitätsstörungen (ungewollte Kinderlosigkeit) gilt eine besondere Wartezeit von 9 Monaten. 24. ANP-Rechner (Anmerkung Gesundheitsversicherung) auch für Konvertierung bestehender Verträge? Nein. Über das Digitale online-Tool können Vorschläge und Anträge berechnet, ausgedruckt, Antragsfragen beantwortet und nach Unterzeichnung durch VN/VPs im Unterschriftentoll auch digital beantragt werden. 25. Wo findet man die Anbieter für die ambulante Vorsorge (wie z.b.: Schwangerschaftsyoga)? Am leichtesten wahrscheinlich im Internet mittels Suchmaschine im Browser. Von unserer Seite gibt es keine Vorgabe aus einem definierten Pool eine Auswahl treffen zu müssen. 26. Im Rechner für die Unfallversicherung können viele Berechnungen nicht durch den Makler durchgeführt werden. Ist das im Bereich der Krankenversicherung auch so? Siehe auch betreffend Konvertierungen Frage 24. Krankenhaustaggeld und Tarife für Grenzgänger und Nicht Sozialversicherte sind noch nicht enthalten werden voraussichtlich Mitte des Jahres integriert. 27. Wir haben doch gehört das die Prämien Bemessung der Sonderklasse aufgrund des Bundeslandes erfolgt .... es ich jedoch bei der Berechnung komplett egal welche PLZ ich eingebe... immer die gleiche Prämie? Ich tue mir an dieser Stelle schwer zu beurteilen wo die Berechnung der Sonderklasse stattfand und was der Grund für die ident ausgewiesene Prämie ist. Um Ihnen aber diese Unterschiede in der Sonderklasse aufzeigen zu können bitte ich Sie den folgenden Link zu den Downloads auf unseren Maklerpages (siehe auch nachfolgend Frage 30.) zu öffnen. In den PDF mit Namen“Blicktarif/Prämientabelle…“ können Sie die Unterschiede je Bundesland (Ausnahme SVS-Gelsleister mit einer Prämie für ganz Österreich) erkennen: https://www.allianz.at/de_AT/makler/gesundheit-vorsorge/vorsorge- gesundheit/gesundheitsversicherung.html#downloads-tarifunterlagen 28. Gibt es Aktionen bzw. sind welche geplant? Nein. Derzeit sind keine Aktionen vorgesehen. 29. Welche Regelung gibt es bei bereits bestehender Schwangerschaft? Bislang gab es einen befristeten Prämienzuschlag. Siehe Fragen 15 und 19! 30. Was heißt Maklerpages? https://www.allianz.at/de_AT/makler/gesundheit-vorsorge/vorsorge- gesundheit/gesundheitsversicherung.html Maklerpages sind eigene für unsere Vertriebspartner zugängliche Webpages, auf denen diese Produktinformationen, Downloads, Vertriebsinfos, usw. leicht und unkompliziert aufrufen können. 31. Wie oft kann man die Zusatzleistungen nutzen? Mein Digital-Doc: Dzt. keine Begrenzung vorgesehen (Änderungen vorbehalten) Keine Anrechnung auf Jahreshöchstlimit!
Meine Mentalkraft: 4x p.a. (Änderungen vorbehalten) Keine Anrechnung auf Jahreshöchstlimit! Meine Energieladung: Alle 2 Versicherungsjahre Mein Vorsorgecheck: Starterpaket sofort und nach 3 Versicherungsjahren erstes Vorsorgepaket. Danach alle 2 Versicherungsjahre ein weiteres Vorsorgepaket ACHTUNG: Verkürzte Darstellung. Es gelten allein die jeweils gültigen Bedingungen in „Meine Gesundheitsversicherung – Einfach erklärt“
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