Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten des AMS OÖ bei Aus- und Weiterbildungen - Mag. Barbara Reitinger - Migrare

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Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten des AMS OÖ bei Aus- und Weiterbildungen - Mag. Barbara Reitinger - Migrare
Überblick über

        Unterstützungsmöglichkeiten

                          des AMS OÖ bei

             Aus- und Weiterbildungen

Mag. Barbara Reitinger
Fachtagung „Sprungbrett statt Hängematte“, 04.07.2017
Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten des AMS OÖ bei Aus- und Weiterbildungen - Mag. Barbara Reitinger - Migrare
Grundzüge der Aus- und Weiterbildungsbeihilfe
v Förderbarer Personenkreis:
§   Arbeitslose
§   Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Bruttoeinkommen unter EUR 2.300,--
§   Personen ohne aufrechtes DV, die KBG beziehen und dem Arbeitsmarkt binnen 1 Jahr wieder zur
     Verfügung stehen
§   Bauer/Bäuerinnen mit Einheitswert < EUR 17.020,--
§   TeilnehmerInnen am Unternehmensgründungsprogramm (UGP)
§   StiftungsteilnehmerInnen (KNK, DLU)
§   TeilnehmerInnen an einem Arbeitstraining/einer Arbeitserprobung
§   AQUA-TeilnehmerInnen (KNK, DLU)
§   FKS-BezieherInnen, wenn max. Pflichtschulabschluss (nur Kurskosten!)

v Nicht förderbar sind u.a.:
§   Nicht vormerkbare AusländerInnen
§   Personen, die Alterspension, Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension beziehen
§   etc.
Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten des AMS OÖ bei Aus- und Weiterbildungen - Mag. Barbara Reitinger - Migrare
Grundzüge der Aus- und Weiterbildungsbeihilfe
v Beihilfe zu den Kurskosten (KK):
§   Fördergegenstand:
•    Kursgebühr
•    Schulgeld
•    Lehrmittel
•    Gutachten
•    Schulungskleidung
•    Selbstbehalt Schulbücher
•    Gebärdensprachdolmetschkosten
•    evt. Förderunterricht für Lehrling (bei Gewährung einer Lehrstellenförderung)

§   Voraussetzungen:
•    Vorangehende Fördervereinbarung
•    Prüfung der amp. Sinnhaftigkeit durch das AMS
•    Bei Beschäftigte: Bruttoeinkommen < EUR 2.300,--, sonst Selbstbehalt
Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten des AMS OÖ bei Aus- und Weiterbildungen - Mag. Barbara Reitinger - Migrare
Grundzüge der Aus- und Weiterbildungsbeihilfe
v Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU):
§   Voraussetzungen:
•    Vorangehende Fördervereinbarung
•    Prüfung der amp. Sinnhaftigkeit durch das AMS
•    Nachvollziehbare Erhöhung der Vermittlungschancen
•    Kurs vor Schule
•    Kursdauer mind. 1 Woche und mind. 16 Wochenstunden (Selbstlernzeiten nur unter Aufsicht des
     Kursinstitutes und bestätigt durch dieses)
•    Möglicher AlVG-Anspruch < DLU-Höhe
Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten des AMS OÖ bei Aus- und Weiterbildungen - Mag. Barbara Reitinger - Migrare
Grundzüge der Aus- und Weiterbildungsbeihilfe
§   Höhe der Beihilfe:
Grundzüge der Aus- und Weiterbildungsbeihilfe
v Beihilfe zu den Kursnebenkosten (KNK)
§   Förderungsgegenstand:
•    Fahrtkosten zwischen Wohnort und Schulungsort (nicht Wohnort und Arbeitsplatz)
•    Selbstbehalt für Schülerfreifahrt (auschließlich Entfernung Wohnort und Schulungsort)
•    Unterkunft: wenn kein Öffi oder Zeitaufwand > 1 h 15 min oder Entfernung > 50 km UND
     Übernachtung notwendig)
•    Verpflegung: wie Unterkunft

§   Voraussetzungen:
•    Vorangehende Fördervereinbarung
•    Prüfung der amp. Sinnhaftigkeit durch das AMS
•    Beteiligung anderer Kursträger ist zu berücksichtigen
•    Unterkunft/Verpflegung nicht über Trägerförderung abgerechnet
Grundzüge der Aus- und Weiterbildungsbeihilfe
§   Höhe der Beihilfe:
•    Max. EUR 306,-- monatlich
•    Bei Personen mit körperlicher Einschränkung, die keine Öffis benützen können max. EUR 917,--
•    Bei Übernahme Unterkunft: max. EUR 917,-- monatlich

§   Pauschalersatz (PAU):
•    2017: 1,97 tgl.
Grundzüge der Aus- und Weiterbildungsbeihilfe
§   Arbeitserprobung (AE):
§   konkretes Arbeits- oder Lehrverhältnis
§   Feststellung der fachlichen (bis zu 1 Woche) oder persönlichen Eignung (bis zu 4 Wochen)

§   Arbeitstraining:
§   Mind. 4 bis max. 12 Wochen und mind. 25 Wochenstunden
§   Gravierende Eingliederungsprobleme
§   Zielgruppe:
•    Absolventinnen (alle Frauen – nicht nur FIT) von Ausbildungen ohne einschlägige Berufserfahrung
•    TeilnehmerInnen an Ausbildungen zum praktischen Wissenserwerb (max. 12 Wochen, sonst AQUA)
•    Personen mit besonderen Eingliederungsproblemen

§   Kein AE und AT:
§   vor und nach AQUA/IMP oder SÖB/GBP
§   bei Leasingfirmen (auch nicht eigene MitarbeiterInnen)
§   Unternehmen von Angehörigen
§   Unternehmen im Ausland
§   Keine AE für Personen mit Einstellzusage
§   Keine AE im Rahmen von Personalauswahlverfahren
Zahlen und Fakten
                               Weiterbeschäftigung nach AE in Oberösterreich

                   2016                                         2017 (01.01.2017 - 30.04.2017)

                           keine                    Anzahl                                 keine
Weiterbeschäf                                                 Weiterbesc
                in %     Weiterbesc   in %       auswertbarer                  in %      Weiterbesc    in %
   tigung                                                     häftigung
                         häftigung                    FF                                 häftigung
           79   56,43%           61     43,57%             33          21       63,64%            12   36,36%
           46   69,70%           20     30,30%             33          18       54,55%            15   45,45%
           51   56,04%           40     43,96%             16          10       62,50%             6   37,50%
           19   46,34%           22     53,66%             18           7       38,89%            11   61,11%
            8   47,06%            9     52,94%             11           5       45,45%             6   54,55%
           23   47,92%           25     52,08%             10           6       60,00%             4   40,00%
          121   51,49%          114     48,51%             72          25       34,72%            47   65,28%
           27   52,94%           24     47,06%             10           7       70,00%             3   30,00%
           22   44,00%           28     56,00%             11           5       45,45%             6   54,55%
           63   55,26%           51     44,74%             20           9       45,00%            11   55,00%
           32   50,79%           31     49,21%             17           9       52,94%             8   47,06%
           56   53,85%           48     46,15%             23          12       52,17%            11   47,83%
           35   54,69%           29     45,31%             26          12       46,15%            14   53,85%
           23   47,92%           25     52,08%             12           5       41,67%             7   58,33%
           64   48,85%           67     51,15%             35          20       57,14%            15   42,86%
          669   52,97%          594     47,03%            347         171       49,28%           176   50,72%
Zahlen und Fakten

                Anzahl der FF in OÖ (Stand 31.05.2017)   Arbeitserprobung   Arbeitstraining

401-Braunau
                                                                       96                  9
402-Eferding
                                                                       83                  1
403-Freistadt
                                                                       58                  6
404-Gmunden
                                                                       54                 12
406-Grieskirchen
                                                                       29                  8
407-Kirchdorf/Krems
                                                                       48                 13
409-Linz neu
                                                                      208                 83
411-Perg
                                                                       50                 17
412-Ried im Innkreis
                                                                       50                  4
413-Rohrbach
                                                                       60                  0
414-Schärding
                                                                       57                  0
415-Steyr
                                                                       75                 16
418-Vöcklabruck
                                                                       67                 24
419-Wels
                                                                       44                 12
421-Traun
                                                                      107                 37
Gesamtsumme
                                                                    1.086                242
Grundzüge von AQUA
Grundzüge von AQUA
v Abgrenzung zu IMP: Einzelfall eines konkreten, individuellen Bildungsbedarfs oder zur Erleichterung der Besetzung einzelner
     Stellenangebote
v Keine Beratung vor Rücksprache mit AMS, ob bei Person AQUA möglich ist

v Förderbarer Personenkreis:
§   Hauptwohnsitz zu AQUA-Beginn in OÖ
§   > 18 Jahre
§   Deutschkenntnisse mind. auf B1-Niveau

v Nicht förderbar sind u.a.:
§   Personen, die zum Zwecke einer AQUA ihr Dienstverhältnis ohne vorheriges Einvernehmen mit dem AMS lösen
§   Personen, die in den letzten 52 Wochen als Stamm- oder LeasingmitarbeiterInnen im Ausbildungsbetrieb über der
     Geringfügigkeitsgrenze tätig waren
Ausnahme:
•    keine verwertbare Ausbildung und Aufschulung zur/m FacharbeiterIn mit LAP UND freiwerdende Stelle wird mit AL-Person
     nachbesetzt ODER
•    Berufliche REHA mit PVA-Beteiligung
Grundzüge von AQUA
v Förderbare Ausbildungen:
§ Ausbildungen max. 24 Monate
§ Bei LAP max. ½ Lehrzeit (frühestmöglich); mind. 32 Wochenstunden (in absoluten Ausnahmefällen max. ¾ LZ und
  länger als 24 Monate)
§ Ohne LAP gilt 1/3 – 2/3 – Regelung (mind. 1/3 Theorie, max. 2/3 Praxis)
Ausnahme: bei schulischen Ausbildungen gilt die Ausbildungsverordnung mit gesetzlichen Vorgaben
§ Vollzeitausbildung (Summe Theorie + Praxis); Teilzeit nur mit Begründung
§ Keine Überstunden
§ Ausbildung überwiegend in Österreich (Theorie fallweise im Ausland; Praxis fallweise nur im
deutschsprachigen Grenzbereich

v Aufgaben der 31 Kooperationspartner:
§ Erstellung des Bildungsplans: Dauer, Ausbildung, Ausbildungsinstitute, Kosten, Theorie/Praxis,
§ Überprüfung der Einhaltung des Stundenausmaßes
§ Überprüfung des Ausbildungsverlaufs (regelmäßige Kontakte mit TeilnehmerIn und Betrieb, Kontrolle der
  Anwesenheitslisten)
§ Überprüfung der Einhaltung der Kooperationsvereinbarung
§ Coaching der TeilnehmerInnen
§ Klärung der DV-Übernahme
Grundzüge von AQUA
v Finanzierung:
§   AMS: Existenzsicherung der TeilnehmerInnen (ALG/NH/DLU/PAU/evt. KNK)
§   Land OÖ:
•    ausbildungsbedingter Zuschuss von ca. EUR 95,-- pro Monat an Kooperationspartner, der diesen an TNInnen
     weiterzahlt
•    Übernahme von 50 % der Ausbildungskosten bis max. EUR 1.500,-- ; bei Personen mit gesundheitlichen
     Einschränkungen 75 % bis max. EUR 2.000,-- und evt. Unternehmenszuschuss
§   Kooperationspartner:
•    Restlichen Ausbildungskosten
•    Ausbildungsbedingter Zuschuss an TNInnen
§   Betrieb:
•    Unternehmensbeitrag an Kooperationspartner (u.a. Erstattung der restlichen Ausbildungskosten)
§   PVA: Übergangsgeld im REHA-Fall
Grundzüge von AQUA
v AQUA ist nicht möglich bei:
§   Leasingunternehmen, die im Anschluss an AQUA die Personen an andere Firmen verleasen
§   Unternehmen, die die in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Qualitätsstandards nicht erfüllen
§   Unternehmen, die mehrmals die Einstellzusage nicht einhalten
§   Unternehmen mit einem AQUA, Arbeitstrainings- oder Arbeitserprobungs-Verbot
§   Unternehmen im Ausland
§   Unternehmen, wo Person geringfügig beschäftigt ist

v AQUA ist auch nicht möglich für:
§   Ausbildungen, bei denen im anschließenden DV der KV bzw. das branchenübliche Bruttoeinkommen unter EUR
     1.150,- liegt (ohne Provisionen, Diäten, etc.)
§   Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich -> evt. über Stiftung realisierbar
§   Ausbildungen in Provisionsberufen
§   Ausbildungen, die nur durch 1 Person im Unternehmen sichergestellt ist
§   Ausbildungen bei Religionsgemeinschaften, deren Einstellzusage an eine bestimmte Religionszugehörigkeit bzw.
     Glaubensgemeinschaft gebunden ist
§   Praktische Ausbildungen, die während zuschlagspflichtiger Zeiten stattfinden
§   Ausbildungen < 13 Wochen -> Arbeitstraining
Zahlen und Fakten
                   AQUA-­‐Eintri*e	
  OÖ	
  2016	
  
mit	
  LAP	
                                 1.072	
      86,00%	
  

ohne	
  LAP	
                                  148	
      14,00%	
  

Gesamt	
  OÖ	
                               1.220	
     100,00%	
  
Grundzüge der Implacementstiftung
Grundzüge der Implacementstiftung
v Abgrenzung zu AQUA: arbeitsmarktpolitisch bedeutsamer Mangel an Arbeitskräften eines oder mehrerer
     Unternehmen bzw. Unterstützung einer größeren Zielgruppe benachteiligter Arbeitskräfte
v Stiftungen werden nicht im Auftrag des AMS betrieben
v Stiftungen sind ein sozialpartnerschaftliches Arbeitsmarktinstrument
v Die gesetzliche Basis findet sich im AlVG, daher geht es um Rechtsansprüche

v Förderbarer Personenkreis:
§ Zugang in Implacementstiftungen:

•    Auf Vorschlag des AMS
•    Vorgemerkte geeignete Personen mit ALG Bezug
•    Ohne AlG-Bezug (DLU-Bezug) unter gleichen Bedingungen möglich ,aber keine „echte“ IMP

§   Zugang in Outplacementstiftungen:	
  
•    Personen der Zielgruppe im anerkannten Konzept
•    Anspruch auf ALG
•    Kein anderweitiges DV - Vermittlung bis Stiftungseintritt möglich
•    Anspruch auf Teilnahme
•    Verweigerung der Teilnahme nicht möglich
Grundzüge der Implacementstiftung
v Voraussetzungen:
§   Vollauslastung (Präsenzeiten 25 bei Vollzeit/16 bei Teilzeit):
       •    Während aller Module zu gewährleisten (BO, AWB, AAS)
       •    Ausmaß vorangegangener bzw. angestrebter Beschäftigung, min. aber 50% Vollbeschäftigung
       •    Nebenberuflich organisierte Ausbildungen ergeben alleine idR keine Vollauslastung, erfordert Ergänzung um
            weitere Ausbildungen, Praktika oder Selbstlernzeiten
       •    Wenn Vollauslastung nicht vorliegt: Beendigung der Stiftungsteilnahme, Unterbrechung

       §   Ausbildung:
       •    1/3 / 2/3 – Regelung, außer bei LAP (max. ½ Lehrzeit)

v Nicht förderbar sind u.a.:
       §   Personen, die anderweitig ohne weitere Schulung vermittelbar sind
       §   Personen, die ihr letztes DV zum Zwecke einer IMP selbst ohne vorheriges Einvernehmen mit dem AMS gelöst
            haben
       §   Personen, die während der letzten 52 Wochen als Stamm- oder LeasingmitarbeiterIn im
            Ausbildungsunternehmen tätig waren (Ausnahmen wie bei AQUA)
       §   Praktische Ausbildungen, die während zuschlagspflichtiger Zeiten stattfinden

v Aufgaben der Stiftungsträger:
§   Erstellung des Bildungsplans: Dauer, Ausbildung, Ausbildungsinstitute, Kosten, Theorie/Praxis,
§   Ähnlich AQUA
Grundzüge der Implacementstiftung
v Finanzierung:
§   AMS:
Während Personalauswahlverfahren:
Mit AlVG-Leistungsbezug: ALG/NH
Ohne AlVG-Leisungsbezug: nur unfallversichert
Während Stiftungsteilnahme: ALG-/NH-Bezug bzw. DLU-Beihilfe, evt. KNK
§   Land OÖ:
•    Übernahme von 75 % der Ausbildungskosten bis max. EUR 1.850,-- ; bei Personen mit gesundheitlichen
     Einschränkungen Übernahme von max. EUR 3.600,-- der Ausbildungskosten und des
     Unternehmensbeitrags an den Stiftungsträger für 12 Monate
§   Stifungsträger:
•    Restlichen Ausbildungskosten
•    Ausbildungsbedingter Zuschuss an TNInnen in Höhe von mind. EUR 150,--, nicht über der GFG
§   Betrieb: Unternehmensbeitrag an Stiftungsträger
JUST INTEGRATION Implacement für junge
        Erwachsene von 18 bis 30 Jahre
v Ziel: berufliche (Höher-)Qualifizierung auf Basis beruflicher Vorerfahrung (LAP)

§   Zielgruppe: Asylberechtigte oder Subsidiär Schutzberechtigte, sowie sonstige arbeitslose junge
     Erwachsene mit diversen Problemlagen OHNE abgeschlossene Lehre oder verwertbare
     Berufsausbildung
§   Voraussetzung:
•    18 – 30 Jahre
•    KON/SUB
•    Sprachniveau B1
•    Einschlägige berufliche Vorkenntnisse
•    Erfolglose Vermittlungsversuche seitens AMS
•    Kein LAP bzw. keine vergleichbare schulische Ausbildung
§   Finanzielles:
•    Unternehmen: Ausbildungszuschuss an TNInnen in Höhe von EUR 60,--
•    Betrieb: Unternehmensbeitrag von EUR 150,-- + 20% Ust an Stiftungsträger und restliche
     Ausbildungskosten
•    Land OÖ: 75 % der Ausbildungskosten bis max. EUR 1.850,--
•    AMS OÖ: Existenzsicherung
Zahlen und Fakten
                   Eintri*e	
  SBCungen	
  OÖ	
  2016	
  
IMP	
                                          2.218	
       66,40%	
  

OUT	
                                          1.121	
       33,60%	
  

Gesamt	
  OÖ	
                                 3.339	
      100,00%	
  
Grundzüge des Fachkräftestipendiums
v Wiedereinführung des FKS ab 01.01.2017 bis 31.12.2018 für 6.500 NEUE Personen
v Förderbarer Personenkreis:
§   Karenzierte
§   Beschäftigungslose
§   Vormals Selbstständige
v Voraussetzungen:
§   Mind. 208 Wochen alv-pflichtige unselbstständige oder pv-pflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit in den letzten 15
     Jahren (auch Präsenz-/Zivildienstzeiten/Ausländische Beschäftigungs-/Versicherungszeiten wenn diese zur
     Anwartwartschaft zählen)
§   Bisherige Qualifikation unter FH-Niveau
§   Nachweis über Aufnahmeprüfung bzw. Bildungs-/Karriereberatung durch BIZ, AK, WK
§   Wohnsitz in Österreich
v Nicht förderbar sind u.a.:
§   Nicht AL-vormerkbare AusländerInnen
§   Karenzierte von Bund, Land, Gemeinde
§   BezieherInnen von Übergangsgeld (AUVA , Unfallversicherung der Eisenbahnen od. Bauern, PV-Träger)
§   Personen in einem Lehrverhältnis
§   Arbeitsunfähige Personen
§   Personen mit Anspruch auf Pension
Grundzüge des Fachkräftestipendiums
v Förderbare Ausbildungen:
§   Ausbildungen aus Ausbildungsliste
NEU: - Pflegefachassistenz – NICHT Pfegeassistenz!
 - Vorbereitung auf außerordentliche LAP gem. BAG für Personen mit max. Pflichtschulabschluss – NICHT
     "FACHARBEITERPRÜFUNG" im land- und forstwirtschaftlichen Bereich (LFBAG).
§   zwischen 01.01.2017 und 31.12.2018 begonnen oder wiederaufgenommen
§   zur Gänze in Österreich absolviert

v NICHT förderbare Ausbildungen:
§   Vom AMS finanzierte Ausbildungen
§   Stiftungen
§   Tertiäre Ausbildungen
§   Fernlehrgänge
§   Ausbildungen, die planmäßig (ohne Wiederholung) nicht binnen 4 Jahre zu einem Abschluss führen
§   Vorgelagerte Ausbildungen, die für die Aufnahme in eine Ausbildung der Ausbildungsliste erforderlich sind (z.B.
     Vorbereitungslehrgänge auf Kollegs)
Grundzüge des Fachkräftestipendiums
v Welche Beihilfen / Leistungen der AlV können (zusätzlich ) geleistet werden
§   Beihilfe zu den Kurskosten für Personen mit max. Pflichtschulabschluss (amp. Prüfung erfolgt hier!)
§   ALG-/NH- Fortbezug
§   Bildungskarenz und anschließendes FKS ist möglich (nach derzeitiger Richtlinie, FKS-Beginn bis 31.12.2018)
§   FKS parallel zu KBG ist NICHT möglich
§   Unterstützung durch Beihilfe zu Kursnebenkosten (Reisekosten),
Kinderbetreuungsbeihilfe etc. ist NICHT mögich

v Einkommen während FKS:
§   Beschäftigung unter GfG (2017: EUR 425,70 mtl) ist möglich – auch beim letzten Arbeitgeber (evt. nur Höhe FKS, kein
     AL/NH-Fortbezug)
§   Einkommen aus land/forstwirtschaftlichem Besitz bis zum Einheitswertgrenzbetrag (2017: EUR 14.190,-)
§   Taschengeld von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (gem. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) bis zur
     GfG
Härtefallregelung: Übersteigt das Taschengeld erst während FKS die GfG kann FKS bis EUR ≤ 500,-- BRUTTO
     weitergewährt werden
§   Witwen- /Waisenpension zählt beim FKS nicht als Einkommen
Grundzüge des Fachkräftestipendiums
v Ausmaß der Ausbildung:
§   Durchschnittlich mind. 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildung gerechnet (Selbstlernzeiten, nur unter Aufsicht des
     Ausbildungsinstitutes mit Bestätigung)
§   Mind. 3 Monate Ausbildungsdauer

v Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen ist FKS zu gewähren

v Höhe der Förderung:
§   Mind. EUR 28,20 tgl.
§   Höhere Förderung wenn ALG-/NH- Fortbezug > EUR 28,20 tgl.
§   Bei Sperrfrist § 11 gebühren in dieser Zeit nur EUR 28,20 tgl.

v Sozialversicherung:
§   Kranken-, unfall-, pensionsversichert (bis zum 31.12.1954 Geborene -> Ersatzzeiten, ansonsten Beitragszeiten)

v Zwischen-/Endprüfungen durch AMS:
§   Nachweis über Ausbildungsfortschritt ca. alle 6 Monate mittels Zeugnis oder 75%-ige Anwesenheitsbestätigung
Grundzüge des Fachkräftestipendiums
v Dauer der Förderung:
§ Dauer der Ausbildung, längstens 3 Jahre (1.096 Tage)
§ Max. 1 Wiederholung zulässig, wenn Ausbildung trotzdem innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen werden kann
§ NUR 1 Ausbildung über FKS möglich
§ 2. Chance: Bei Abbruch einer Ausbildung ist für max. EINE neue Ausbildung (Beginn bis 31.12.2018) wieder FKS
  möglich, wieder für längstens 3 Jahre.
ABER auch die abgebrochene Ausbildung darf erst ab 01.01.2017 begonnen haben!

v Unterbrechungen/Änderungen während FKS:
§ Krankenstand: Bezugseinstellung ab bei ALG-/NH-Fortbezug ab 4. Tag, sonst ab 22. Tag
§ Ausbildungsfreie Zeiten (z.B. Ferien, Prüfungsvorbereitung ohne Unterricht): Unterbrechung, wenn deren Ausmaß
  mehr als 3 Monate pro Kalenderjahr beträgt
§ Auslandsaufenthalt bei ALG-/NH-Fortbezug: Nachsichtmöglichkeit gemäß §16/3, ohne Fortbezug keine Nachsicht
  notwendig
§ Bei Unterbrechungen > 62 Tage: neue Begehrensstellung erforderlich, neue Prüfung der Fördervoraussetzungen
Zahlen und Fakten

                                         FKS	
  nach	
  Alter	
  2015	
  
350	
  

300	
  

250	
  

200	
                                                                                          bis	
  <	
  25	
  Jahre	
  

                                                                                               >=	
  25	
  bis	
  <	
  45	
  Jahre	
  
150	
  
                                                                                               >=	
  45	
  Jahre	
  
100	
  

  50	
  

    0	
  
            Bgld	
   Ktn	
     NÖ	
     OÖ	
     Sbg	
   Stmk	
   Tirol	
   Vbg	
   Wien	
  
Zahlen und Fakten

                                 FKS	
  nach	
  MigraBonshintergrund	
  2015	
  
500	
  
450	
  
400	
  
350	
  
300	
  
250	
                                                                                                 Ohne	
  MigraEonshintergrund	
  

200	
                                                                                                 Mit	
  MigraEonshintergrund	
  
150	
  
100	
  
  50	
  
    0	
  
            Bgld	
     Ktn	
      NÖ	
     OÖ	
     Sbg	
     Stmk	
   Tirol	
     Vbg	
   Wien	
  
Zahlen und Fakten
Zahlen und Fakten

                         Personenkreis	
  2015
500
450
400
350
300
                                                               Beschäftigungslose
250
                                                               Karenzierte
200
                                                               vormals	
  Selbständige
150
100
50
 0
      Bgld   Ktn   NÖ   OÖ   Sbg   Stmk   Tirol   Vbg   Wien
Zahlen und Fakten
WAS	
  ist	
  das	
  Freiwillige	
  IntegraBonsjahr?	
  

    ein Arbeitstraining in einem gemeinnützigen Bereich – kein Dienstverhältnis

    Dauer: 6 – 12 Monate mit 16 – 34 Stunden pro Woche

    zusätzlich 150 Stunden Aus- und Weiterbildung:
•           Deutsch
•           Persönlichkeitsentwicklung
•           Vertiefung schulischer Vorbildung
•           etc.

    Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird weiterbezahlt

    unfall- und krankenversichert

    25 freie Tage
Wie	
  funkBoniert	
  das	
  Freiwillige	
  IntegraBonsjahr	
  

§   Keine anderen Beihilfen                                                  § Asylberechtigte/Subsidiär
§   Keine Sanktionen                                                            Schutzberechtigte mit
§   Status SC                                                                   Anerkennungsbescheid < 2 Jahren
§   Evtl. Zielgruppenbestätigung                                                UND BMSV
                                                                              § UV über Träger
     (DVC)
                                                                              § Krankenversichert über BMS

                                                                                www. Integrationsjahr.at
WARUM	
  soll	
  man	
  das	
  Freiwillige	
  IntegraBonsjahr	
  absolvieren?	
  

Integration in das österreichische gesellschaftliche Leben

Verbesserung der deutschen Sprache

Berufsorientierung

Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle

Aus- und Weiterbildung

Erwerb und Anwendung von Können in verschiedenen Berufen

Soziales Engagement
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN) -
§ Die	
  QBN	
  ist	
  ein	
  prävenBves	
  Förderinstrument	
  zur	
  Verhinderung	
  von	
  Arbeitslosigkeit:	
  
   Ziel	
  ist	
  v.a.	
  die	
  Erhöhung	
  der	
  Arbeitsplatzsicherheit,	
  aber	
  auch	
  die	
  	
  Verbesserung	
  der	
  
   Berufslaudahn	
  und	
  der	
  EinkommenssituaBon	
  
§ Die	
  Förderung	
  wird	
  Betrieben	
  (nicht	
  aber	
  KörperschaCen	
  öffent.	
  Rechts)	
  gewährt,	
  die	
  die	
  
   Kosten	
  der	
  beruflichen	
  Weiterbildung	
  ihrer	
  MItarbeiterInnen	
  tragen,	
  wenn	
  diese	
  
   besBmmten	
  Zielgruppen	
  angehören	
  und	
  die	
  Weiterbildung	
  selbst	
  besBmmte	
  Kriterien	
  
   erfüllt.	
  
§ Förderbar	
  ist	
  die	
  Weiterbildung	
  für	
  weibl.	
  MA	
  mit	
  max.	
  LE	
  oder	
  BMS,	
  für	
  männl.	
  MA	
  unter	
  
   45	
  ohne	
  abgeschlossene	
  Berufsausbildung	
  und	
  ab	
  45	
  für	
  alle	
  MA	
  	
  (egal	
  welche	
  
   Vorbildung).	
  Die	
  Weiterbildung	
  für	
  Lehrlinge	
  ist	
  nicht	
  QBN-­‐förderbar.	
  
§ Für	
  	
  (externe)	
  berufl.	
  Weiterbildungsangebote	
  (ausgen.	
  universitäre)	
  mit	
  mind.	
  24	
  Stunden	
  
   Dauer,	
  auch	
  in	
  Verbindung	
  mit	
  gesundheitsfördernden	
  Qualifizierungen.	
  
§ Die	
  Beihilfenhöhe	
  beträgt	
  50%	
  der	
  Kurskosten	
  und	
  	
  zusätzlich	
  50%	
  der	
  Lohnkosten	
  ab	
  der	
  
   24.	
  Ausbildungsstunde	
  bzw.	
  ab	
  der	
  1.	
  Stunde	
  für	
  Personen	
  mit	
  max.	
  PS,	
  wenn	
  die	
  
   Ausbildung	
  	
  während	
  der	
  bezahlten	
  Arbeitszeit	
  erfolgt.	
  (Max	
  €	
  10.000.-­‐	
  /Person	
  u.	
  
   Begehren)	
  
                                         Genehmigt	
  wurden	
  im	
  QBN-­‐Bereich

                                                           2015           2016
                                        Begehren               1.700          1.700
                                        Kurse                  2.000          2.100
                                        Teilnahmen             3.200          3.300
Vielen	
  Dank	
  für	
  die	
  
 Aufmerksamkeit	
  

Freude	
  an	
  der	
  Arbeit	
  lässt	
  das	
  Werk	
  trefflich	
  geraten	
  	
  
                              Aristoteles	
  
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