Aufbauorganisation im Elektrobereich - Peter Neu 21. Fachtagung Elektro Hagen, 24.-25.09.2020 Bamberg, 03.-04.12.2020
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Aufbauorganisation im Elektrobereich Peter Neu 21. Fachtagung Elektro Hagen, 24.-25.09.2020 Bamberg, 03.-04.12.2020 www.tuev-seminare.de Seite 1 von 44
Agenda: - Notwendigkeit einer rechts- und normenkonformen Elektroorganisation - Dokumentation im Organisationshandbuch - Organisation und Pflichtenübertragung - Personelle Organisation - Pflichtenübertragung an die VEFK - Aufbauorganisation – (Ablauforganisation) - Auswahl, Qualifikation und Beauftragung von EFK, EFK-SK, EFK-FT und EuP www.tuev-seminare.de Seite 2 von 44
Leitsatz Grundgesetz Artikel 2 Jeder hat das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit! (Grundgesetz Artikel 2) www.tuev-seminare.de Seite 3 von 44
Bei Arbeitsunfällen Unzureichende Verantwortung kann strafrechtlich relevant werden Für Führungskräfte, die eine Weisungsbefugnis besitzen, kann ein Arbeitsunfall mit Körperverletzung ein straf- und zivilrechtliches Nachspiel haben. Darauf hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Würzburg, Dr. Klaus Gregor, hingewiesen. Komme es nach einem Arbeitsunfall mit Körperverletzung zu einer Anzeige, prüfe das Gericht die betriebliche Arbeitsschutzorganisation. In der besonderen Verantwortung stehen nach Gregors Angaben die Führungskräfte mit Weisungsbefugnis und nicht die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese haben laut Rechtsexperten lediglich eine Fachverantwortung für die korrekte Beratung der Führungskräfte. Gregor gibt den Führungskräften zur Prävention drei Empfehlungen mit auf den Weg: Sie sollen die Verantwortlichkeiten klären und transparent organisieren, die Arbeitsbedingungen seriös beurteilen und Schutzmaßnahmen umsetzen. Außerdem müssen alle Mitarbeiter angemessen auf Gefahren hingewiesen werden. aus VMBG Mitteilungen 3/2007 Weitere Informationen unter http://www.tuev-seminare.net/201_news_-_details.html?id=276 BAD/Ehg www.tuev-seminare.de Seite 4 von 44
Wie könnten sie antworten auf die Fragen: „Warum haben sie diesen Mitarbeiter mit dieser Tätigkeit beauftragt? Kannte er sich damit aus? Kannte er die Gefahren? Haben sie ihn auf diese Gefahren hingewiesen? Wann haben sie ihn letztmalig daraufhin unterwiesen?“ „Bitte zeigen sie uns ihre Dokumentation. Sie haben maximal 30 Minuten Zeit. Was dann nicht vorliegt, gilt als nicht vorhanden!“. Organigramm, Pflichtenübertragung, Gefährdungsbeurteilung Unterweisung, Betriebs- und Arbeitsanweisung, Prüfung, ….. www.tuev-seminare.de Seite 5 von 44
„Wer schreibt der bleibt, wer telefoniert der verliert“ Was nützt die beste Organisation ohne Dokumentation www.tuev-seminare.de Seite 6 von 44
Organisationhandbuch für den Elektrobereich Alle durchgeführten Maßnahmen sollten systematisch in die 10 Kapitel des Organisationshandbuches eingefügt werden : 1. Organisation (Notfall-; Personelle-; Materielle-; Schnittstellen) 2. Qualifikation, Unterweisung, Anweisung, Dokumentation 3. Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, PSA 4. Tätigkeiten in Energie-, Sicherheits-, Kommunikations- anlagen 5. Tätigkeiten in Elektrowerkstatt und Facility Management 6. Tätigkeiten in Produktion / Betrieb 7. Tätigkeiten mit besonderen Gefahren 8. Durchführung von Prüfungen Das Inhaltsverzeichnis für 9. Umgang mit Fremdfirmen das Organisationshandbuch 10. Regelwerk finden sie in der Anlage www.tuev-seminare.de Seite 7 von 44
Struktur des Organisationshandbuches im Bereich: Elektro 1_2_1_ 7 Freimesser 8 Fachkundiger Laserschutz Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 9 …………….. 1_Organisation 15 Betriebsverantwortlicher für Mittelspannung (TAB MS 2008) 16 …… 1_0_ Allgemein 1 Inhaltsverzeichnis Organisationshandbuch (OHB) (Erstellung OHB durch QS!) (Erstellung eines Rechtskatasters; Bestellungen, Beauftragungen) 2 Gesamtorganigramm Betrieb (Erstellung Organigramm durch den Betrieb) (Erstellung von Benennungen) 3 Fachorganigramm Elektro (Erstellung Organigramm durch die VEFK) (Erstellung diverser Bestellformulare) 4 Fabrik Layout; mit Verantwortlichkeiten in der Agenda dargestellt (Erstellung Layout) 5 ………. 1_2 _2_ Anlagen zu Bestellungen 1 Stellenbeschreibungen 1_1_ Notfallorganisation 2 Funktionsbeschreibungen zum entnehmen 1 Erste Hilfe (Ersthelfer; Verbandskasten; Verbandsbuch; Aushang; Schulung) 3 Rollenbeschreibungen 2 Brandschutz (Brandschutzhelfer; Übung Feuerlöscher Theorie + Praxis; auch CO²) 4 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung (AKV's) 3 Evakuierung (Evakuierungshelfer; Übung i.d.R. 1xjährlich) 5 ……… 4 (Erstellung von Stellen-; Funktions-; Rollenbeschreibungen; AKV's) ….. 1_2 _3_ Listen von Berechtigten/Beauftragten Personen 1_2_ Betriebliche Organisation (Erstellung Rechtskataster) 1 Liste der „Betriebsbeauftragten“ 2 Liste der „Zur Prüfung befähigten Personen“ 1_ Personelle Organisation (Bestellung / Beauftragung / Benennung) 3 Schlüsselliste (Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte) 1 Anlagenbetreiber (= Kostenstellenverantwortlicher; Auftraggeber) 4 ……. 2 Anlagenverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) (Erstellung diverser Listen von Beauftragten) 3 Arbeitsverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) 4 Koordinierende (Gesamt) Verantwortliche Elektrofachkraft 1_2 _4_ Materielle Organisation (Ausstattung mit Mitteln) 5 (Bereichs) Verantwortliche Elektrofachkraft (Konzession?) 1 Budget (Mittelfreigabeberechtigung, Unterschriftenreglung) 6 Elektrofachkraft mit Leitung und Aufsicht („Pate“ für EuP'en) 2 Personal (kurz-, mittel-, langfristige Personalplanung) 7_Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (Auswahl über Q-Matrix) 3 Räumlichkeiten und Investitionsgüter (Kostenstellen) 1 Schaltanweisungsberechtigter 4 Zeit (Umfang für VEFK Tätigkeit) 2 Schaltberechtigter 5_Versicherungen 3 AuS Monteur 1 Berufsgenossenschaft (Anteil bei Regressansprüchen) 4 EX - Anlagen 2 Betriebshaftpflicht (Zivilrechtliche Ansprüche z.B. bei Fremdfirmen) 5 ………… 3 Rechts- /Strafrechtschutz (z.B. Arbeitsrecht, Umweltrecht) 8 Elektrofachkraft (Einarbeitungsplan) 9 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Qualifikation, Einarbeitung, AA) 1_3_ Schnittstellen 10 Elektrotechnisch unterwiesene Person (Unterweisen, Einweisen) 1 Betreiber - Betreiber 11_Zur Prüfung befähigte Person (Auswahl über Q-Matrix) 2 Anlagenbetreiber - Anlagenbetreiber 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 Anlagenbetreiber - Instandhaltung 2 Arbeitsmittel 4 Anlagenbetreiber - Anlagenverantwortlicher - Arbeitsverantwortlicher 3 ÜA (z.B. EX) mit behördlicher Anerkennung 5 Business - Facility Management 4. ….. 6 Elektroorganisation - Einkauf 12 Fachkundiger (Unterwiesene Person) 7 Elektroorganisation - IT / EDV 13 Sachkundiger (Fachkundiger mit behördlicher Anerkennung) 8 Elektroorganisation - Netzbetreiber 14_Beauftragter Beschäftigter (Arbeiten mit besonderen Gefahren) 9 Elektroorganisation - Fremdfirmen 1 Staplerfahrer 10 Elektroorganisation - Projekte 2 Kranführer 11 Elektroorganisation - Dokumentation 3 Bediener von Hebebühnen 12 Vermieter - Mieter / Mieter – Vermieter 4 Bediener von Erdbaumaschinen 13 …… 5 Kettensägenführer (Erstellung von Schnittstellenbeschreibungen) www.tuev-seminare.de 6 "Aufzugswärter" Seite 8 von 44
Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches Notwendigkeit einer schriftlichen Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft und personellen Organisation im Elektrobereich Aufbauorganisation www.tuev-seminare.de Seite 9 von 44
Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 1_2_Betriebliche Organisation (Erstellung Rechtskataster) 1_Personelle Organisation (Bestellung / Beauftragung / Benennung) 1 Anlagenbetreiber (= Kostenstellenverantwortlicher; Auftraggeber) 2 Anlagenverantwortlicher (Rolle bei der Durchführung von Arbeiten) 3 Arbeitsverantwortlicher (Rolle bei der Durchführung von Arbeiten) 4 Koordinierende (Gesamt) VEFK (bei mehreren VEFK‘en) 5 (Bereichs) Verantwortliche Elektrofachkraft (kleine (innerbetrieblich) oder große Konzession (am Markt) ?) 6 Elektrofachkraft mit Leitung und Aufsicht (für EUP'en) 7_Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (Auswahl nach Q-Matrix) 1 Schaltanweisungsberechtigter 2 Schaltberechtigter 3 AuS Monteur 4 EX - Anlagen 5 ………… 8 Elektrofachkraft (Einarbeitungsplan) 9 Elektrofachkraft - FT ätigkeiten (Qualifikation, Einarbeitung, AA) 10 Elektrotechnisch unterwiesene Person (Unterweisen, Einweisen) www.tuev-seminare.de Seite 10 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung § 3 (2) ArbSchG Grundpflichten des Arbeitgebers Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen …… hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten …….. 1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen ……. § 4 (6) BetrSichV Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat die Belange des Arbeitsschutzes …… angemessen in seine betriebliche Organisation einzubinden und hierfür die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Organisation ist die oberste Führungsaufgabe ! „Der Betrieb (die E-Abteilung) muss laufen“ www.tuev-seminare.de Seite 11 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung ArbSchG § 13 „Verantwortliche Personen“ (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt (2. Abschnitt) ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber: 5. sonstige, nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesen Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. www.tuev-seminare.de Seite 12 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung Dem Arbeitgeber (Der VEFK) obliegende Pflichten nach 2. Abschnitt § 3 Organisation des Verantwortungsbereiches (u.a. Aufbauorganisation) §§ 4; 5; 6 Tätigkeits- und Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen § 7 Übertragung von Aufgaben (Auswahl von Mitarbeitern) § 8 Organisation der Arbeiten; Ablauforganisation (auch Fremdfirmen) § 9 Gefährliche Arbeiten; Arbeits- und Betriebsanweisungen, PSA § 10 Notfallorganisation: Erste Hilfe, Brandschutz, Evakuierung § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen § 12 Unterweisung von Mitarbeitern (allgemein und speziell) - allgemein – über Gefahren + Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung - speziell – Erwerb und Erhalt von Fach- / Sachkunde § 13 Beauftragung von „verantwortlichen“ Personen (z.B. EFK, zPbP, …) und Aufsichtsführung www.tuev-seminare.de Seite 13 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung DGUV Vorschrift 1 § 13 „Pflichtenübertragung“ Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen. ( schriftlicher Vertrag) ArbSchG § 13 und DGUV Vorschrift 1 § 13 Anforderungen an eine Pflichtenübertragung: • schriftliche Bestellung / Beauftragung • Verantwortungsbereich festlegen Siehe Anlagen: - Bestellformular VEFK • Befugnisse festlegen - Mündliche Bestellung • Aufgaben festlegen einer VEFK www.tuev-seminare.de Seite 14 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung DGUV V3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 3 „Grundsätze“ Abs. 1 Der Unternehmer (Die VEFK) hat dafür zu sorgen, das elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. (DIN VDE 1000-10, DIN VDE 0100-xxx, DIN VDE 0113-1, …) Der Unternehmer (Die VEFK) hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektro- technischen Regeln entsprechend betrieben werden. (DIN VDE 0105-100, …) DIN VDE 1000-10 DIN VDE 105-100 „Anforderung an die im Bereich „Betrieb von elektrischen Anlagen“ der Elektrotechnik tätigen Personen“ Aufbauorganisation: Ablauforganisation: - Verantwortliche Elektrofachkraft - Anlagenbetreiber - Elektrofachkraft - Anlagenverantwortlicher - Elektrotechnisch unterwiesene Person - Arbeitsverantwortlicher - Arbeitsteam www.tuev-seminare.de Seite 15 von 44
Aufbauorganisation - Ablauforganisation In der DIN VDE 0105-100 wird der Begriff der VEFK bewusst nicht verwendet, weil die Norm sich grundsätzlich nicht mit aufbauorganisatorischen Festlegungen befasst. In der DIN VDE 0105-100 sind die Verantwortlichkeiten durch die Begriffe „Anlagen- betreiber, Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher und Arbeitsteam“ geregelt Zur Verdeutlichung ist in der nachfolgenden Tabelle die Abgrenzung der Aufbauorganisation gegenüber der Ablauforganisation dargestellt Aufbauorganisation Ablauforganisation - Stellen (Linien-, Stabs-, - Aufgaben bzw. Aktivitäten, Leitungs-, Ausführungsstellen) Tätigkeiten - Organisationseinheiten höherer Ordnung - Unterstellungsverhältnisse - Vorgänger- Nachfolger im Sinne von Weisungs- Beziehungen im Sinne der und Tätigkeit, Entscheidungsbefugnissen oft ergänzt durch Informations- und sowie Berichtswesen Materialflüsse - Organigramm - Prozessablauf - Pflichtenübertragung - Ablaufdiagramm www.tuev-seminare.de Seite 16 von 44
1_0_3 Personelle Organisation mit einer VEFK Unternehmer B-Arzt FASI Beratende Funktion OHB Betriebs- beauftragte Werkleiter, Betrieb / Produktion Betriebsleiter Instandhaltung (Dienstleister) Produktions- Technischer leiter Leiter Gruppenleiter Gruppenleiter Meister Elektro Meister Mechanik Meister Linie 1 Linie 2 VEFK VTFK ………… MA MA Fachkundiger EFK-FT EuP EuP Personal-, Disziplinarverantwortung EFK Fach- und Aufsichtsverantwortung www.tuev-seminare.de Seite 17 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung ! Entwurf: DIN VDE 1000-10 3.2 Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Person, die als Elektrofachkraft nach 3.1 Fachverantwortung trägt und darüber hinaus mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist. ANMERKUNG 1 zum Begriff: Unternehmerpflichten sind z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht. Man kann nur Pflichten übertragen (keine Verantwortung) Aus der Pflichtenübertragung ergibt sich Verantwortung www.tuev-seminare.de Seite 18 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung Führungsverantwortung • Organisationsverantwortung (ArbSchG § 3) organisieren - Regeln aufstellen, anordnen, anweisen, unterweisen, informieren, schulen … „Oberste Führungsaufgabe - Der Betrieb (die E-Abteilung) muss laufen“ • Auswahlverantwortung (ArbSchG § 7) delegieren - einstellen, testen, einsetzen, einweisen, zusammenstellen … „Der richtige Mann am richtigen Platz“ • Aufsichtsverantwortung (ArbSchG§ 13) kontrollieren - kontrollieren, beobachten, korrigieren durch Stichproben und Erfolgskontrolle, Gespräche führen … „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – dokumentieren“ • Meldepflicht (DGUV V 1 § 16 Abs. 2) (nach oben) melden - wenn nicht eigene Aufgabe, Kompetenzbereich überschritten: – 2 Lösungen „Mit der Bitte um Prüfung, Endscheidung und Freigabe der Mittel“ Fürsorgepflicht (Garantenstellung) www.tuev-seminare.de Seite 19 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung Die Übertragung der Unternehmerpflichten wird geregelt durch: - Arbeitsvertrag (ggf. Nachtrag) - Stellen- / Funktionsbeschreibung - Förmliche Bestellung - Geschäftsverteilungsplan - Handbuch für betriebliche Organisation mit den Inhalten: - Verantwortungsbereich (ggf. Schnittstellen) - Befugnisse (Fachlich und Personell) - Weisungsfreiheit / Weisungsbefugnis (nach oben / nach unten) - Aufgaben (in einer Anlage beschrieben) - die zur Verfügung stehenden Mittel ( Rechte: Zeit, Personal, Budget, Räume, Inventar, ……..) www.tuev-seminare.de Seite 20 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung Gefährdungsbeurteilung im Bereich LOGO ADRESSE Elektrische Instandhaltung Tätigkeit / Arbeitsprozess Bericht Nr. Datum Seite: 1.2.1. Personelle Organisation 02062020A0001_GFB 02.06.2020 Seite/Seiten Be- Be- Kontrolle der Nr. Tätigkeit Gefährdung / Belastung Schutzmaßnahme Erledigt wer- wer- Wirksamkeit Arb.platz - Arb.mittel - Arb.stoff Technische - Organisatorische - Persönliche am / von tung tung am / von 5 Durchführung elektrotechnischer - fehlende Organisation hoch Verantwortlichkeiten festlegen: gering Arbeiten - fehlende Auswahl von Personen hoch (Schriftliche Bestellung dieser Person) gering Arbeiten an, mit oder in der Nähe - fehlende Aufsichtsführung hoch gering einer elektrischen Anlage: - Verantwortliche Elektrofachkraft - Errichten (VEFK) - Inbetriebnehmen Verantwortung für Organisation, - Instandhalten Auswahl und Aufsicht im Elektrobereich - Prüfen Der Unternehmer überträgt der VEFK die - Erproben Unternehmerpflicht für den Elektrobereich. - Messen Die VEFK stellt die Regeln auf, wählt geeignete - Auswechseln Mitarbeiter aus, prüft das die Regeln eingehalten - Ändern werden und meldet Mängel, die außerhalb des - Erweitern Kompetenzbereiches liegen. Übernahme der - Aufgaben u.a. (in der Bestellung zu beschreiben) Unternehmerverantwortung im Erhalt des ordnungsgemäßen und sicheren Elektrobereich Zustands Ausübung der Organisationspflicht der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Fach- und Aufsichtspflicht Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen Meldepflicht und Fürsorgepflicht Unterweisen der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen Durchführung von Prüfungen Anweisungen an die Beschäftigten Werkzeug und geeignete PSA zur Verfügung Festgelegte Maßnahmen stellen OHB Regelmäßige Schulungen zum Erhalt der Qualifikation www.tuev-seminare.de Seite 21 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung 1_2_1_5 Beispiel für eine förmliche Bestellung / Beauftragung: Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) Das Unternehmen „Firmenname“, vertreten durch Herrn/Frau „Name“ „Funktion“ bestellt hiermit mit sofortiger Wirkung/zum TT.MM.JJJ Herrn/Frau „Name der VEFK, ggf. Personalnummer“ OHB zur verantwortlichen Elektrofachkraft, gemäß DIN VDE 1000-10 Verantwortungsbereich, (Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen) Der von Ihnen wahrzunehmende Verantwortungsbereich umfasst: (mögliche Abgrenzungs-/Beschreibungsmöglichkeiten) •Den Firmenstandort in …. •Den Betrieb „Bezeichnung“ mit den Gebäuden „Bezeichnung“ •Alle Anlagen des 20-kV-Netzes / Niederspannungsanlagen, … In Ihrem Aufgabenbereich verantworten Sie die Umsetzung der technischen Regeln, insbesondere der DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 sowie der DGUV Vorschrift 3. Weitere Grundlagen dieser Bestellung sind: §9 OWiG (Handeln für einen anderen) §13 ArbSchG (verantwortliche Person) §13 DGUV V 1 (Pflichtenübertragung) §3 DGUV V 3 (Grundsätze) firmeninterne Regelungen (z.B. zu Organisation/Aufgaben Elektroabteilung, Delegation, …) Befugnisse, Zur Übernahme der Verantwortung • sind Sie persönlich und fachlich geeignet und verfügen über die notwendige Erfahrung, • werden Sie von fachlichen Weisungen ihrer disziplinarischen Vorgesetzten freigestellt und • stellt das Unternehmen die notwendigen Mittel (Zeit, Budget, Personal) zur Verfügung. Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Pflichten, welche sich aus dieser Bestellung ergeben an und Verpflichten sich die persönlichen/fachlichen Anforderungen zu erhalten und an den aktuellen Stand anzupassen. ________________________________________ _________________________________________ Aufgaben Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift Delegation Unternehmensvertreter/Funktion Verantwortliche Elektrofachkraft Annahme / Willenserklärung GF od. ppa./ Name Name Verteiler: Unternehmer, Verantwortliche Elektrofachkraft, Personalakte Anlagen: Eignungsnachweis, Konkretisiertes Aufgabenspektrum, Auszüge der genannten Gesetzestexte www.tuev-seminare.de Seite 22 von 44
Struktur des Organisationshandbuches im Bereich: Elektro 1_2_1_ 7 Freimesser Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 8 Fachkundiger Laserschutz 9 …………….. 1_Organisation 15 Betriebsverantwortlicher für Mittelspannung (TAB MS 2008) 16 …… 1_0_ Allgemein 1 Inhaltsverzeichnis Organisationshandbuch (OHB) (Erstellung OHB durch QS!) (Erstellung eines Rechtskatasters; Bestellungen, Beauftragungen) 2 Gesamtorganigramm Betrieb (Erstellung Organigramm durch den Betrieb) (Erstellung von Benennungen) 3 Fachorganigramm Elektro (Erstellung Organigramm durch die VEFK) (Erstellung diverser Bestellformulare) 4 Fabrik Layout; mit Verantwortlichkeiten in der Agenda dargestellt (Erstellung Layout) 5 ………. 1_2 _2_ Anlagen zu Bestellungen 1 Stellenbeschreibungen 1_1_ Notfallorganisation 2 Funktionsbeschreibungen 1 Erste Hilfe (Ersthelfer; Verbandskasten; Verbandsbuch; Aushang; Schulung) 3 Rollenbeschreibungen 2 Brandschutz (Brandschutzhelfer; Übung Feuerlöscher Theorie + Praxis; auch CO²) 4 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung (AKV's) 3 Evakuierung (Evakuierungshelfer; Übung i.d.R. 1xjährlich) 5 ……… 4 (Erstellung von Stellen-; Funktions-; Rollenbeschreibungen; AKV's) ….. 1_2 _3_ Listen von Berechtigten/Beauftragten Personen 1_2_ Betriebliche Organisation (Erstellung Rechtskataster) 1 Liste der „Betriebsbeauftragten“ 1_ Personelle Organisation (Bestellung / Beauftragung / Benennung) 2 Liste der „Zur Prüfung befähigten Personen“ 1 Anlagenbetreiber (= Kostenstellenverantwortlicher; Auftraggeber) 3 Schlüsselliste (Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte) 2 Anlagenverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) 4 ……. 3 Arbeitsverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) (Erstellung diverser Listen von Beauftragten) 4 Koordinierende (Gesamt) Verantwortliche Elektrofachkraft 5 (Bereichs) Verantwortliche Elektrofachkraft (Konzession?) 1_2 _4_ Materielle Organisation (Ausstattung mit Mitteln) 6 Elektrofachkraft mit Leitung und Aufsicht („Pate“ für EuP'en) 1 Budget (Mittelfreigabeberechtigung, Unterschriftenreglung) 7_Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (Auswahl über Q-Matrix) 2 Personal (kurz-, mittel-, langfristige Personalplanung) 1 Schaltanweisungsberechtigter 3 Räumlichkeiten und Investitionsgüter (Kostenstellen) 2 Schaltberechtigter 4 Zeit (Umfang für VEFK Tätigkeit) 3 AuS Monteur 5_Versicherungen 4 EX - Anlagen 1 Berufsgenossenschaft (Anteil bei Regressansprüchen) 5 ………… 2 Betriebshaftpflicht (Zivilrechtliche Ansprüche z.B. bei Fremdfirmen) 8 Elektrofachkraft (Einarbeitungsplan) 3 Rechts- /Strafrechtschutz (z.B. Arbeitsrecht, Umweltrecht) 9 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Qualifikation, Einarbeitung, AA) 10 Elektrotechnisch unterwiesene Person (Unterweisen, Einweisen) 1_3_ Schnittstellen 11_Zur Prüfung befähigte Person (Auswahl über Q-Matrix) 1 Betreiber - Betreiber 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 2 Anlagenbetreiber - Anlagenbetreiber 2 Arbeitsmittel 3 Anlagenbetreiber - Instandhaltung 3 ÜA (z.B. EX) mit behördlicher Anerkennung 4 Anlagenbetreiber - Anlagenverantwortlicher - Arbeitsverantwortlicher 4. ….. 5 Business - Facility Management 12 Fachkundiger (Unterwiesene Person) 6 Elektroorganisation - Einkauf 13 Sachkundiger (Fachkundiger mit behördlicher Anerkennung) 7 Elektroorganisation - IT / EDV 14_Beauftragter Beschäftigter (Arbeiten mit besonderen Gefahren) 8 Elektroorganisation - Netzbetreiber 1 Staplerfahrer 9 Elektroorganisation - Fremdfirmen 2 Kranführer 10 Elektroorganisation - Projekte 3 Bediener von Hebebühnen 11 Elektroorganisation - Dokumentation 4 Bediener von Erdbaumaschinen 12 Vermieter - Mieter / Mieter – Vermieter 5 Kettensägenführer 13 …… 6 "Aufzugswärter" (Erstellung von Schnittstellenbeschreibungen) www.tuev-seminare.de Seite 23 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung Personelle Organisation im Elektrobereich DIN VDE 0105-100 „Kommentar zur VEFK“ In Betrieben mit mehreren VEFK‘en muss eine geeignete Organisation gefunden und definiert werden um die Verantwortlichkeiten in elektrotechnischen Bereichen klar zu regeln Beispiel 1: Organisation mit mehreren VEFK‘en und einer G-VEFK Beispiel 2: Organisation mit mehreren VEFK‘en und einer K-VEFK www.tuev-seminare.de Seite 24 von 44
Beispiel 1: Personelle Organisation mit mehreren VEFK‘s und Gesamt-Verantwortliche Elektrofachkraft Arbeitgeber Beachten: - Gesamtverantwortung G-VEFK - Befugnisse - Aufgaben Beachten: - Bereichsverantwortung B-VEFK B-VEFK B-VEFK - Befugnisse Fachbereich 1 Fachbereich 2 Fachbereich 3 - Aufgaben EFK EFK EFK EuP EuP EuP Fach- und Aufsichtsverantwortung Hinweis: Funktioniert nur wenn die G-VEFK disziplinarischer Vorgesetzter ist ! www.tuev-seminare.de Seite 25 von 44
Beispiel 2: Personelle Organisation mit mehreren VEFK‘s und Koordinierende Verantwortliche Elektrofachkraft Arbeitgeber Berichtsebene Beachten: K-VEFK Koordinierende Tätigkeit (Organisationsverantwortung) Beachten: - Verantwortungsbereich B-VEFK B-VEFK B-VEFK - Befugnisse Fachbereich 1 Fachbereich 2 Fachbereich 3 - Aufgaben (Fach- und Aufsichts- verantwortung) EFK EFK EFK EuP EuP EuP Fach- und Aufsichtsverantwortung Organisationsverantwortung www.tuev-seminare.de Seite 26 von 44
Beispiel 2: Verantwortlichkeiten bei einer Organisation mit K-VEFK Koordinierende Verantwortliche Elektrofachkraft (K-VEFK) Bei einer Elektroorganisation mit mehreren Verantwortlichen Elektrofachkräften sollte einer K-VEFK die Organisationsverantwortung für den elektrotechnischen Betrieb übertragen werden. Die K-VEFK wird von der Geschäftsführung bestellt. Hauptaufgabe der K-VEFK ist es, eine geeignete rechts- und normenkonforme Elektroorganisation aufzubauen. In einem Organisationshandbuch sollte die Elektroorganisation transparent dargestellt werden. Die K-VEFK ist für alle organisatorischen Aufgaben innerhalb der Elektroorganisation verantwortlich. Sie ist Multiplikator und unterstützt die B-VEFK’en bei der Verfügbarkeit aller Formulare und Regelwerke. Sie trägt die Verantwortung für das Auf- und Sicherstellen geeigneter Prozesse. Die K-VEFK sollte mit den B-VEFK’en einen Steuerkreis bilden um zu informieren und fachgebietsübergreifende Themen zu klären. Die K-VEFK controlt die B-VEFK’en und führt ein Berichtswesen zur Geschäftsführung. Die K-VEFK unterstützt die Geschäftsführung bei der Auswahl und Bestellung der B-VEFK’en. Anmerkung: Die K-VEFK kann auch zusätzlich in einem Bereich B-VEFK in Personalunion sein. Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft (B-VEFK) B-VEFK‘en werden von der Geschäftsführung bestellt, die K-VEFK bestätigt die fachliche Qualifikation durch Unterschrift. B-VEFK’en ohne Personalverantwortung übernehmen die Fach- und Aufsichtsverantwortung in ihrem jeweiligen Fachgebiet. B-VEFK’en mit Personalverantwortung haben die Fach- und Führungsverantwortung in Ihrem jeweiligen Fachgebiet. Der Einsatz von Fachpersonal sowie die Umsetzung und Kontrolle aller Prozesse im Fachgebiet obliegt den B-VEFK’en. Die B-VEFK controlt alle in ihrem Elektrobereich tätigen Personen und führt ein Berichtswesen zur K-VEFK Anmerkung: Eine Verantwortung haben diese Personen ohnehin schon auf Grund Ihrer Stellung im Betrieb. Elektrofachkraft (EFK) Elektrofachkräfte werden vom disziplinarischen Vorgesetzten und der Bereichsverantwortlichen Elektrofachkraft bestellt. Sie tragen die Fachverantwortung für die Ausführung aller von ihnen durchgeführten Arbeiten. Eine Elektrofachkraft kann individuell die Rolle als Anlagenverantwortlicher und/oder Arbeitsverantwortlicher übernehmen. www.tuev-seminare.de Seite 27 von 44
Beispiel 2: Verantwortlichkeiten bei einer Organisation mit K-VEFK Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFK-FT) Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden vom disziplinarischen Vorgesetzten und der Bereichsverantwortlichen Elektrofachkraft bestellt. Sie tragen Fachverantwortung für die Ausführung aller von ihnen durchgeführten Arbeiten, die in Arbeitsanweisungen beschrieben sind. Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) Elektrotechnisch unterwiesene Personen werden vom disziplinarischen Vorgesetzten und der Bereichsverantwortlichen Elektrofachkraft „benannt“ (benannt = keine Pflichtenübertragung). Sie arbeiten unter Leitung und Aufsicht der Bereichsverantwortlichen Elektrofachkraft und dürfen Tätigkeiten durchführen die unter den Begriff „Gelegentliches Handhaben“ fallen, in die sie auch praktisch eingewiesen sind. Aufsicht führen heißt nicht, dass die Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft stets anwesend sein muss. Die Bereichsverantwortliche Elektrofachkraft (oder eine EFK) ist jedoch für die fachlich korrekte Ausführung der Tätigkeiten einer Elektrotechnisch unterwiesenen Person verantwortlich. Organisationshandbuch (OHB) In einem Organisationshandbuch werden Aufbauorganisation und Ablauforganisation beschrieben. Alle Verantwortlichkeiten und Prozesse werden in dem Organisationshandbuch transparent dargestellt. Es werden die Schnittstellen innerhalb der Elektrobereiche definiert. Ebenfalls werden die Schnittstellen zu Projekten und Fremdfirmen beschrieben. Es sollten nur regelwerkskonforme Textstellen ins Organisationshandbuch übernommen werden. „So einfach wie möglich“ www.tuev-seminare.de Seite 28 von 44
Organisation und Pflichtenübertragung Beispiel für eine Fachorganisation mit mehreren Bereichsverantwortlichen Elektrofachkräften (B-VEFK) und einer Koordinierenden verantwortlichen Elektrofachkraft (K-VEFK) mit Steuerkreis www.tuev-seminare.de Seite 29 von 44
Fachorganisation Elektro mit K-VEFK Berichtsebene Geschäftsführung Berichtsebene Hauptabteilungsleiter W1 Koordinierende VEFK Beachten: Abteilungsleiter - Koordinierende W 1.1 K-VEFK Betreiberverantwortung Tätigkeit Organisationsverantwortung Beachten: Bereichs-VEFK B-VEFK - Gesamtverantw. B-VEFK B-VEFK für den Bereich Fach- und Aufsichts- Facility verantwortung Produktion Projekte - Befugnisse Management - Aufgaben Elektrofachkräfte EFK EFK EFK Fachverantwortung EFK EFK Elektrofachkräfte für Festgelegte Tätigkeiten EFK-FT EFK-FT Personal-/ Disziplinarverantwortung Elektrotechnisch Organisationsverantwortung EUP EUP Fach- und Aufsichtsverantwortung unterwiesene Person www.tuev-seminare.de Seite 30 von 44
Fachorganisation Elektro mit K-VEFK und Steuerkreis Berichtsebene Geschäftsführung Berichtsebene Hauptabteilungsleiter W1 Steuerkreis K-VEFK Abteilungsleiter Organisations- W 1.1 K-VEFK verantwortung Betreiberverantwortung Leitung Steuerkreis Bereichs-VEFK B-VEFK B-VEFK B-VEFK Mitglieder im Fach- und Aufsichts- Facility Steuerkreis verantwortung Produktion Projekte Management Elektrofachkräfte EFK EFK EFK Fachverantwortung EFK EFK Elektrofachkräfte für Festgelegte Tätigkeiten EFK-FT EFK-FT Personal-/ Disziplinarverantwortung Elektrotechnisch Organisationsverantwortung EUP EUP Fach- und Aufsichtsverantwortung unterwiesene Person www.tuev-seminare.de Seite 31 von 44
Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 1_ Organisation 1_2_ Betriebliche Organisation (Erstellung Rechtskataster) 1_2_1_Personelle Organisation (Bestellung, Beauftragung, Benennung) 1 Anlagenbetreiber (= Kostenstellenverantwortlicher; erteilt den Arbeitsauftrag) 2 Anlagenverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) 3 Arbeitsverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) DIN VDE 0105-100 Kapitel 4 (Erläuterung) Jede dieser Personen übernimmt mit Durchführung der zu ihrer Rolle gehörenden Handlung die mit dieser Rolle verbundene Verantwortung. Dementsprechend wird eine Person nicht durch eine formelle oder gar dauerhafte Ernennung zum Anlagenverantwortlichen oder Arbeitsverantwortlichen, sondern aufgrund eines bestimmten Arbeitsauftrags. Ablauforganisation www.tuev-seminare.de Seite 32 von 44
Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 1_2_1_Personelle Organisation (Bestellung, Beauftragung, Benennung) 4 Koordinierende (Gesamt) Verantwortliche Elektrofachkraft (Konzession?) 5 (Bereichs) Verantwortliche Elektrofachkraft (zuverlässig und fachkundig) 6 Elektrofachkraft mit Leitung und Aufsicht („Pate“ für EuP'en) 7_Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (Spezialausbildung) 1 Schaltanweisungsberechtigter für Schalthandlungen 2 Schaltberechtigter Hochspannungsanlagen 3 AuS-Monteur für Arbeiten unter Spannung VDE 1000-10 (Entwurf) 4 EX-Anlagen - 3.1 VEFK (3.2) 5 ……… - 3.2 EFK (3.1) - 3.3 EUP (3.3) 8 Elektrofachkraft (Einarbeitungsplan) Aufbauorganisation 9 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Qualifikation, Einarbeitung, AA) 10 Elektrotechnisch unterwiesene Person (Unterweisen, Einweisen) www.tuev-seminare.de Seite 33 von 44
Entwurf: DIN VDE 1000-10 Neu ist nur die Nummerierung (aktuell 3.2) 3.1 Elektrofachkraft (EFK) Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann ANMERKUNG 1 zum Begriff: Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden Anhang A: Zu 3.1 Hier ist unter dem Begriff der „einschlägigen Normen“ nicht nur der enge Begriff der DIN-Normen oder DIN-VDE-Normen zu verstehen, sondern auch Vorschriften und Bestimmungen anderer Regelsetzer, z. B. Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen, Vorschriftenwerk der Unfallversicherungs- träger, Elektro-Bergverordnung. (auch z.B.: DVGW, VdS, VDI, VdTÜV, ….) Neuer Absatz 4.1 4.1 Jede im Bereich der Elektrotechnik tätige Person trägt für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung. Hierfür muss sie ausreichend qualifiziert sein. www.tuev-seminare.de Seite 34 von 44
Aufbauorganisation Begriffsdefinition „Elektrofachkraft“ Quelle: DGUV I 200-005 (BGI 8686 / 04.2012) Der Begriff „Elektrofachkraft“ ist keine Berufsbezeichnung, sondern stellt per Definition die Befähigung, das Vermögen und die Fertigkeit eines Mitarbeiters dar, elektrotechnische Arbeiten in einem bestimmten Bereich der Elektrotechnik selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen. Die Elektrofachkraft trägt immer Fachverantwortung, d.h. Die Elektrofachkraft steht für das fachliche Ergebnis der von ihr ausgeführten elektrotechnischen Arbeiten ein. Merke: Die Allround-Elektrofachkraft gibt es nicht. Die Auswahlverantwortung liegt bei der Siehe Anhang: Checkliste und Einarbeitungsplan Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK): zur Überprüfung der Qualifikation „Der richtige Mann am richtigen Platz“ einer Elektrofachkraft www.tuev-seminare.de Seite 35 von 44
Aufbauorganisation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFK-FT) (DGUV-V 3 § 2 Abs. 3 DA; DGUV-G 303-001) Angelernt mindestens 80 UE in Theorie + Praxis für eine gleichgeartete, wiederkehrende Tätigkeit, z.B.: • Anschluß von Heizungsanlagen an das Wechselstromnetz • Anschluß von Garagentoren, Jalousien, Markisen, … • Einsatz bei Wartung und Service, … (Fehlersuche) • Austausch von Betriebsmitteln (Motor, Schalter, ...) Eigenverantwortlich nur für die Tätigkeit, die in einer Arbeitsanweisung beschrieben ist www.tuev-seminare.de Seite 36 von 44
Aufbauorganisation Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) (DIN VDE 0105-100 Kapitel 3.2.5; DIN VDE 1000-10 Kapitel 3.3) Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. • über die ihr übertragenen Aufgaben • über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten • über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen auswählen unter Mitwirkung (Vetorecht) der VEFK unterweisen einweisen benennen Leitung und Aufsicht führen, durch die VEFK (bzw. EFK „Pate“) www.tuev-seminare.de Seite 37 von 44
Aufbauorganisation Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) Angelernt: mindestens 8 - 20 UE in Theorie + Praxis, z.B. für Tätigkeiten, die unter den Begriff "Gelegentliches Handhaben" (Stellteile + Wechselelemente) fallen : • Quittieren von Schutzeinrichtungen (LS, FI / RCD, MSS, …) • Entsperren von Relais (z.B. Bimetallrelais) • Auswechseln von: Schraubsicherung, Feinsicherungen, Anzeigelampen, Röhren, … oder … • Austausch von 3poligen Verlängerungs-, Geräteanschlussleitungen, … • Betreten / Öffnen abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mit geeignetem Prüfgerät (keine zPbP, nur Mitarbeit im Prüfteam) Ausführung aller Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft! Empfehlung: Arbeitsanweisungen / Arbeitsbuch / Kontrolle www.tuev-seminare.de Seite 38 von 44
Aufbauorganisation Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) (DIN VDE 0105-100 Kapitel 3.2.5; DIN VDE 1000-10 Kapitel 3.3) Die Elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Hinweis: Die VEFK kann eine Elektrofachkraft beauftragen die Leitung und Aufsicht über EuP‘en zu übernehmen („Pate“) Tut sie dies nicht, arbeiten die EuP‘en unter der Leitung und Aufsicht der VEFK. E-DIN-VDE-1000-10 Kap. 4.2 Anmerkung: Unter „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ ist nicht so zu verstehen, dass diese ständig zugegen sein muss. Sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, dass die erteilten Anweisungen beachtet werden. Diese Elektrofachkraft trägt insoweit auch für die übertragenen Tätigkeiten die Verantwortung. www.tuev-seminare.de Seite 39 von 44
Zusammenfassung Aufbauorganisation Qualifikationsstatus VEFK Übertragung der Unternehmerpflichten EFK-SK* Erwerb von Spezialkenntnissen Elektrofachkraft Erfahrungen + Kenntnisse Einarbeitung Geselle / Facharbeiter Prüfung Rahmen- Fachausbildung lehrplan Grundausbildung EFK-FT 80 Std. Ausbildung + Einarbeitung + AA EuP 1-2 Tg Unterrichtung + Anlernen (Einweisen) Ausbildungsbeginn Zeit Qualifikation, Erfahrungen, Kenntnisse elektrotechnischer Laie Übernahme der Anlagen- / Arbeitsverantwortung * EFK - SK Prüfung von elektrischen Anlagen Arbeiten unter Spannung - Spezialausbildung (Spezialkenntnisse) Mittelspannungs - Schaltberechtigung Arbeiten in EX-Bereichen (Wartung / Instandhaltung) www.tuev-seminare.de Seite 40 von 44
Zusammenfassung Aufbauorganisation Warum sollten ALLE im Elektrobereich tätigen Personen schriftlich beauftragt / bestellt / benannt werden? Dies entspricht dem § 10 (2) BetrSichV: „Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten durchgeführt werden“, § 12 (3) BetrSichV: „Ist die Verwendung (§ 2 (2) BetrSichV) von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden“ und Kap. 3.2 (4) TRBS 1112 „Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von Beschäftigten ausgeführt werden, die dafür geeignet und vom Arbeitgeber hierzu beauftragt sind. Vergleichen Sie diese Vorgehensweise mit einem Schaltberechtigten, dem Arbeiten unter Spannung oder ganz einfach einem „Gabelstaplerfahrer“. Auch diesen Personen erteilt man einmalig einen Generalauftrag: den Schaltberechtigungsausweis, den AuS-Pass oder den Fahrauftrag im „Staplerführerschein“. Hinweis: In die neue DIN VDE 1000-10 kommt die Forderung zur Beauftragung www.tuev-seminare.de Seite 41 von 44
Anlagen (auf Stick): - DKE Kommentar zur VEFK - Muster „Bestellformular VEFK“ - Muster „Bestellformular EFK (incl. ANVA und ARVA)“ - Muster „Bestellformular EFK-FT“ - Muster „Bestellformular EuP“ - Inhaltsverzeichnis Organisationshandbuch - Unterschied Arbeitgeber – Unternehmer - Unterschied Bestellung – Beauftragung – Benennung - Mündliche Bestellung einer VEFK - Historie der Gesetzlichen Unfallversicherung www.tuev-seminare.de Seite 42 von 44
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Peter Neu: - Handy 0170 - 331 09 51 - peter.neu@tuev-seminare.de - VEFK-Aktuell@tuev-seminare.de www.tuev-seminare.de Seite 43 von 44
Danke für ihre Aufmerksamkeit www.tuev-seminare.de Seite 44 von 44
Anlagen zum Vortrag „Aufbauorganisation im Elektrobereich“ www.tuev-seminare.de Seite 45 von 44
Vortrag „Aufbauorganisation im Elektrobereich“ Teil 2 www.tuev-seminare.de Seite 46 von 44
Struktur des Organisationshandbuches im Bereich: Elektro 1_2_1_ 7 Freimesser 8 Fachkundiger Laserschutz Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 9 …………….. 1_Organisation 15 Betriebsverantwortlicher für Mittelspannung (TAB MS 2008) 16 …… 1_0_ Allgemein 1 Inhaltsverzeichnis Organisationshandbuch (OHB) (Erstellung OHB durch QS!) (Erstellung eines Rechtskatasters; Bestellungen, Beauftragungen) 2 Gesamtorganigramm Betrieb (Erstellung Organigramm durch den Betrieb) (Erstellung von Benennungen) 3 Fachorganigramm Elektro (Erstellung Organigramm durch die VEFK) (Erstellung diverser Bestellformulare) 4 Fabrik Layout; mit Verantwortlichkeiten in der Agenda dargestellt (Erstellung Layout) 5 ………. 1_2 _2_ Anlagen zu Bestellungen 1 Stellenbeschreibungen 1_1_ Notfallorganisation 2 Funktionsbeschreibungen 1 Erste Hilfe (Ersthelfer; Verbandskasten; Verbandsbuch; Aushang; Schulung) 3 Rollenbeschreibungen 2 Brandschutz (Brandschutzhelfer; Übung Feuerlöscher Theorie + Praxis; auch CO²) 4 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung (AKV's) 3 Evakuierung (Evakuierungshelfer; Übung i.d.R. 1xjährlich) 5 ……… 4 (Erstellung von Stellen-; Funktions-; Rollenbeschreibungen; AKV's) ….. 1_2 _3_ Listen von Berechtigten/Beauftragten Personen 1_2_ Betriebliche Organisation (Erstellung Rechtskataster) 1 Liste der „Betriebsbeauftragten“ 2 Liste der „Zur Prüfung befähigten Personen“ 1_ Personelle Organisation (Bestellung / Beauftragung / Benennung) 3 Schlüsselliste (Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte) 1 Anlagenbetreiber (= Kostenstellenverantwortlicher; Auftraggeber) 4 ……. 2 Anlagenverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) (Erstellung diverser Listen von Beauftragten) 3 Arbeitsverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) 4 Koordinierende (Gesamt) Verantwortliche Elektrofachkraft 1_2 _4_ Materielle Organisation (Ausstattung mit Mitteln) 5 (Bereichs) Verantwortliche Elektrofachkraft (Konzession?) 1 Budget (Mittelfreigabeberechtigung, Unterschriftenreglung) 6 Elektrofachkraft mit Leitung und Aufsicht („Pate“ für EuP'en) 2 Personal (kurz-, mittel-, langfristige Personalplanung) 7_Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (Auswahl über Q-Matrix) 3 Räumlichkeiten und Investitionsgüter (Kostenstellen) 1 Schaltanweisungsberechtigter 4 Zeit (Umfang für VEFK Tätigkeit) 2 Schaltberechtigter 5_Versicherungen 3 AuS Monteur 1 Berufsgenossenschaft (Anteil bei Regressansprüchen) 4 EX - Anlagen 2 Betriebshaftpflicht (Zivilrechtliche Ansprüche z.B. bei Fremdfirmen) 5 ………… 3 Rechts- /Strafrechtschutz (z.B. Arbeitsrecht, Umweltrecht) 8 Elektrofachkraft (Einarbeitungsplan) 9 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Qualifikation, Einarbeitung, AA) 1_3_ Schnittstellen 10 Elektrotechnisch unterwiesene Person (Unterweisen, Einweisen) 1 Betreiber - Betreiber 11_Zur Prüfung befähigte Person (Auswahl über Q-Matrix) 2 Anlagenbetreiber - Anlagenbetreiber 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 Anlagenbetreiber - Instandhaltung 2 Arbeitsmittel 4 Anlagenbetreiber - Anlagenverantwortlicher - Arbeitsverantwortlicher 3 ÜA (z.B. EX) mit behördlicher Anerkennung 5 Business - Facility Management 4. ….. 6 Elektroorganisation - Einkauf 12 Fachkundiger (Unterwiesene Person) 7 Elektroorganisation - IT / EDV 13 Sachkundiger (Fachkundiger mit behördlicher Anerkennung) 8 Elektroorganisation - Netzbetreiber 14_Beauftragter Beschäftigter (Tätigkeiten mit besonderen Gefahren) 9 Elektroorganisation - Fremdfirmen 1 Staplerfahrer 10 Elektroorganisation - Projekte 2 Kranführer 11 Elektroorganisation - Dokumentation 3 Bediener von Hebebühnen 12 Vermieter - Mieter / Mieter – Vermieter 4 Bediener von Erdbaumaschinen 13 …… 5 Kettensägenführer (Erstellung von Schnittstellenbeschreibungen) www.tuev-seminare.de 6 "Aufzugswärter" Seite 47 von 44
Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 1_ 2_ 1_11_Zur Prüfung befähigte Person (zPbP) 1 Elektrische Anlagen 2 Arbeitsmittel 3 ÜA (z.B. EX) mit behördlicher Anerkennung 4. ….. 12 Fachkundiger (Unterwiesene Person, z.B. GuP; BuP; ….) 13 Sachkundiger (Fachkundiger mit behördlicher Anerkennung) 14_Beauftragter Beschäftigter (Tätigkeiten mit bes. Gefahren) 1 Staplerfahrer 2 Kranführer 3 Bediener von Hebebühnen 4 Bediener von Erdbaumaschinen 5 Kettensägenführer 6 Aufzugswärter 7 Freimesser 8 Fachkundiger Laserschutz 9 …………….. 15 Betriebsverantwortlicher für Mittelspannung (TAB MS 2008) 16 …… www.tuev-seminare.de Seite 48 von 44
Struktur des Organisationshandbuches im Bereich: Elektro 1_2_1_ 7 Freimesser 8 Fachkundiger Laserschutz Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 9 …………….. 1_Organisation 15 Betriebsverantwortlicher für Mittelspannung (TAB MS 2008) 16 …… 1_0_ Allgemein 1 Inhaltsverzeichnis Organisationshandbuch (OHB) (Erstellung OHB durch QS!) (Erstellung eines Rechtskatasters; Bestellungen, Beauftragungen) 2 Gesamtorganigramm Betrieb (Erstellung Organigramm durch den Betrieb) (Erstellung von Benennungen) 3 Fachorganigramm Elektro (Erstellung Organigramm durch die VEFK) (Erstellung diverser Bestellformulare) 4 Fabrik Layout; mit Verantwortlichkeiten in der Agenda dargestellt (Erstellung Layout) 5 ………. 1_2 _2_ Anlagen zu Bestellungen 1 Stellenbeschreibungen 1_1_ Notfallorganisation 2 Funktionsbeschreibungen 1 Erste Hilfe (Ersthelfer; Verbandskasten; Verbandsbuch; Aushang; Schulung) 3 Rollenbeschreibungen 2 Brandschutz (Brandschutzhelfer; Übung Feuerlöscher Theorie + Praxis; auch CO²) 4 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung (AKV's) 3 Evakuierung (Evakuierungshelfer; Übung i.d.R. 1xjährlich) 5 ……… 4 (Erstellung von Stellen-; Funktions-; Rollenbeschreibungen; AKV's) ….. 1_2 _3_ Listen von Berechtigten/Beauftragten Personen 1_2_ Betriebliche Organisation (Erstellung Rechtskataster) 1 Liste der „Betriebsbeauftragten“ 2 Liste der „Zur Prüfung befähigten Personen“ 1_ Personelle Organisation (Bestellung / Beauftragung / Benennung) 3 Schlüsselliste (Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte) 1 Anlagenbetreiber (= Kostenstellenverantwortlicher; Auftraggeber) 4 ……. 2 Anlagenverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) (Erstellung diverser Listen von Beauftragten) 3 Arbeitsverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) 4 Koordinierende (Gesamt) Verantwortliche Elektrofachkraft 1_2 _4_ Materielle Organisation (Ausstattung mit Mitteln) 5 (Bereichs) Verantwortliche Elektrofachkraft (Konzession?) 1 Budget (Mittelfreigabeberechtigung, Unterschriftenreglung) 6 Elektrofachkraft mit Leitung und Aufsicht („Pate“ für EuP'en) 2 Personal (kurz-, mittel-, langfristige Personalplanung) 7_Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (Auswahl über Q-Matrix) 3 Räumlichkeiten und Investitionsgüter (Kostenstellen) 1 Schaltanweisungsberechtigter 4 Zeit (Umfang für VEFK Tätigkeit) 2 Schaltberechtigter 5_Versicherungen 3 AuS Monteur 1 Berufsgenossenschaft (Anteil bei Regressansprüchen) 4 EX - Anlagen 2 Betriebshaftpflicht (Zivilrechtliche Ansprüche z.B. bei Fremdfirmen) 5 ………… 3 Rechts- /Strafrechtschutz (z.B. Arbeitsrecht, Umweltrecht) 8 Elektrofachkraft (Einarbeitungsplan) 9 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Qualifikation, Einarbeitung, AA) 1_3_ Schnittstellen 10 Elektrotechnisch unterwiesene Person (Unterweisen, Einweisen) 1 Betreiber - Betreiber 11_Zur Prüfung befähigte Person (Auswahl über Q-Matrix) 2 Anlagenbetreiber - Anlagenbetreiber 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 Anlagenbetreiber - Instandhaltung 2 Arbeitsmittel 4 Anlagenbetreiber - Anlagenverantwortlicher - Arbeitsverantwortlicher 3 ÜA (z.B. EX) mit behördlicher Anerkennung 5 Business - Facility Management 4. ….. 6 Elektroorganisation - Einkauf 12 Fachkundiger (Unterwiesene Person) 7 Elektroorganisation - IT / EDV 13 Sachkundiger (Fachkundiger mit behördlicher Anerkennung) 8 Elektroorganisation - Netzbetreiber 14_Beauftragter Beschäftigter (Arbeiten mit besonderen Gefahren) 9 Elektroorganisation - Fremdfirmen 1 Staplerfahrer 10 Elektroorganisation - Projekte 2 Kranführer 11 Elektroorganisation - Dokumentation 3 Bediener von Hebebühnen 12 Vermieter - Mieter / Mieter – Vermieter 4 Bediener von Erdbaumaschinen 13 …… 5 Kettensägenführer (Erstellung von Schnittstellenbeschreibungen) www.tuev-seminare.de 6 "Aufzugswärter" Seite 49 von 44
Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 1_2_2_Anlagen zu Bestellungen 1 Stellenbeschreibungen 2 Funktionsbeschreibungen 3 Rollenbeschreibungen 4 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung (AKV‘s) (Erstellung von Stellenbeschreibungen; Funktionsbeschreibungen; Rollenbeschreibungen; AKV's) www.tuev-seminare.de Seite 50 von 44
Struktur des Organisationshandbuches im Bereich: Elektro 1_2_1_ 7 Freimesser 8 Fachkundiger Laserschutz Rechts- und normenkonforme Organisation des Elektrobereiches 9 …………….. 1_Organisation 15 Betriebsverantwortlicher für Mittelspannung (TAB MS 2008) 16 …… 1_0_ Allgemein 1 Inhaltsverzeichnis Organisationshandbuch (OHB) (Erstellung OHB durch QS!) (Erstellung eines Rechtskatasters; Bestellungen, Beauftragungen) 2 Gesamtorganigramm Betrieb (Erstellung Organigramm durch den Betrieb) (Erstellung von Benennungen) 3 Fachorganigramm Elektro (Erstellung Organigramm durch die VEFK) (Erstellung diverser Bestellformulare) 4 Fabrik Layout; mit Verantwortlichkeiten in der Agenda dargestellt (Erstellung Layout) 5 ………. 1_2 _2_ Anlagen zu Bestellungen 1 Stellenbeschreibungen 1_1_ Notfallorganisation 2 Funktionsbeschreibungen 1 Erste Hilfe (Ersthelfer; Verbandskasten; Verbandsbuch; Aushang; Schulung) 3 Rollenbeschreibungen 2 Brandschutz (Brandschutzhelfer; Übung Feuerlöscher Theorie + Praxis; auch CO²) 4 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung (AKV's) 3 Evakuierung (Evakuierungshelfer; Übung i.d.R. 1xjährlich) 5 ……… 4 (Erstellung von Stellen-; Funktions-; Rollenbeschreibungen; AKV's) ….. 1_2 _3_ Listen von Berechtigten/Beauftragten Personen 1_2_ Betriebliche Organisation (Erstellung Rechtskataster) 1 Liste der „Betriebsbeauftragten“ 2 Liste der „Zur Prüfung befähigten Personen“ 1_ Personelle Organisation (Bestellung / Beauftragung / Benennung) 3 Schlüsselliste (Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte) 1 Anlagenbetreiber (= Kostenstellenverantwortlicher; Auftraggeber) 4 ……. 2 Anlagenverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) (Erstellung diverser Listen von Beauftragten) 3 Arbeitsverantwortlicher (Rolle während der Durchführung von Arbeiten) 4 Koordinierende (Gesamt) Verantwortliche Elektrofachkraft 1_2 _4_ Materielle Organisation (Ausstattung mit Mitteln) 5 (Bereichs) Verantwortliche Elektrofachkraft (Konzession?) 1 Budget (Mittelfreigabeberechtigung, Unterschriftenreglung) 6 Elektrofachkraft mit Leitung und Aufsicht („Pate“ für EuP'en) 2 Personal (kurz-, mittel-, langfristige Personalplanung) 7_Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (Auswahl über Q-Matrix) 3 Räumlichkeiten und Investitionsgüter (Kostenstellen) 1 Schaltanweisungsberechtigter 4 Zeit (Umfang für VEFK Tätigkeit) 2 Schaltberechtigter 5_Versicherungen 3 AuS Monteur 1 Berufsgenossenschaft (Anteil bei Regressansprüchen) 4 EX - Anlagen 2 Betriebshaftpflicht (Zivilrechtliche Ansprüche z.B. bei Fremdfirmen) 5 ………… 3 Rechts- /Strafrechtschutz (z.B. Arbeitsrecht, Umweltrecht) 8 Elektrofachkraft (Einarbeitungsplan) 9 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Qualifikation, Einarbeitung, AA) 1_3_ Schnittstellen 10 Elektrotechnisch unterwiesene Person (Unterweisen, Einweisen) 1 Betreiber - Betreiber 11_Zur Prüfung befähigte Person (Auswahl über Q-Matrix) 2 Anlagenbetreiber - Anlagenbetreiber 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 Anlagenbetreiber - Instandhaltung 2 Arbeitsmittel 4 Anlagenbetreiber - Anlagenverantwortlicher - Arbeitsverantwortlicher 3 ÜA (z.B. EX) mit behördlicher Anerkennung 5 Business - Facility Management 4. ….. 6 Elektroorganisation - Einkauf 12 Fachkundiger (Unterwiesene Person) 7 Elektroorganisation - IT / EDV 13 Sachkundiger (Fachkundiger mit behördlicher Anerkennung) 8 Elektroorganisation - Netzbetreiber 14_Beauftragter Beschäftigter (Arbeiten mit besonderen Gefahren) 9 Elektroorganisation - Fremdfirmen 1 Staplerfahrer 10 Elektroorganisation - Projekte 2 Kranführer 11 Elektroorganisation - Dokumentation 3 Bediener von Hebebühnen 12 Vermieter - Mieter / Mieter – Vermieter 4 Bediener von Erdbaumaschinen 13 …… 5 Kettensägenführer (Erstellung von Schnittstellenbeschreibungen) www.tuev-seminare.de 6 "Aufzugswärter" Seite 51 von 44
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