LEITAKTION 1 AKKREDITIERUNG IN - Jugendbuero
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Inhalt 1. Erklärung ......................................................................................................................................... 3 2. Allgemeine Förderkriterien ............................................................................................................ 4 3. Aufbau und Inhalt des Online-Antrags .......................................................................................... 6 3.1 Hintergrund ................................................................................................................................... 9 3.2 Erasmusplan ................................................................................................................................ 10 3.2.1 Was ist ein Erasmusplan? .................................................................................................... 10 3.2.2 Was beinhaltet ein guter Erasmusplan? ............................................................................. 10 3.2.3 Erasmusplan - Ziele .............................................................................................................. 11 3.2.4 Erasmusplan – Aktivitäten .................................................................................................. 11 3.2.5 Erasmusplan – Management ............................................................................................... 12 3.3 Qualitätsstandards ..................................................................................................................... 13 3.3.1 Grundprinzipien ................................................................................................................... 13 3.3.2 Gutes Management ............................................................................................................. 14 3.3.3 Qualität liefern und Teilnehmer unterstützen ................................................................... 16 3.3.4 Verbreitung von Ergebnissen und Wissen .......................................................................... 17 4. Budgetantrag ................................................................................................................................ 18 5. Endbericht ..................................................................................................................................... 19 6. FAQ ................................................................................................................................................ 21
1. Erklärung Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2020 den Aufruf zur Akkreditierung für das neue Erasmus+ Programm 2021-2027 für folgende Bereiche veröffentlicht: Schulbildung, Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Die Erasmus-Akkreditierung bedeutet, Partner des neuen Programms innerhalb der Leitaktion 1 sein. Die Leitaktion 1 unterstützt internationale Mobilität von Lernenden und Personal. Sie müssen nur einmal akkreditiert werden und können dann während der siebenjährigen Laufzeit des Programms, beginnend ab 2021, Mittel für Mobilitätsaktivitäten erhalten. Der Besitz einer Erasmus-Akkreditierung ist eine Bestätigung des Engagements Ihrer Organisation für Erasmus+ und eine Garantie für die kontinuierliche Teilnahme an der Leitaktion 1 - der Hauptaktion zur Förderung der Mobilität von Einzelpersonen zu Lernzwecken. Einrichtungen im Schul-, Berufs- und Erwachsenenbildungsbereich, die ihre Arbeit sowohl intern als auch international weiterentwickeln möchten und ein längerfristiges Ziel verfolgen, können sich als Partner in Form eines Online-Antrags (KA120) für das neue Programm bewerben. Im Mittelpunkt des Antrags steht ein Erasmusplan, der die Einzelmobilitäten mit den Bedürfnissen und Zielen der antragsstellenden Organisation verknüpft. Einmal akkreditierte Einrichtungen erhalten dann einen vereinfachten Zugang zu den Fördermöglichkeiten des Folgeprogramms und müssen jährlich oder alle zwei Jahre eine geschätzte Anzahl Mobilitäten angeben. Es besteht die Möglichkeit sich als einzelne Einrichtung oder sich als Koordinator eines Konsortialantrags akkreditieren zu lassen: Koordinatoren von Konsortialanträgen werden zwingend akkreditiert sein müssen, Konsortialmitglieder hingegen nicht. Konsortialmitglieder müssen aus demselben Land wie der Konsortialantragsteller sein. Eine Einrichtung, die als Koordinator eines Konsortialantrags akkreditiert wird, ist gleichzeitig als einzelne Einrichtung akkreditiert. Eine einzelne Organisation kann gleichzeitig akkreditiert und Partner eines Konsortiums sein. Eine einmal akkreditierte Organisation kann im akkreditierten Bereich keine neuen Kurzzeitprojekte einreichen. Ein nationales Konsortium besteht aus mindestens drei Organisationen desselben Landes, um sich zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Projektes oder einer Projektaktivität zusammenzuschließen. Die koordinierende Organisation beantragt eine Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ im Namen eines Konsortiums mehrerer Partnerorganisationen.
Wie lange ist eine Erasmus-Akkreditierung gültig? Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, bleibt die Erasmus-Akkreditierung Ihrer Organisation für die Dauer des zukünftigen Programms (2021-2027) gültig, unter der Bedingung, dass Ihre Organisation weiterhin die in der Aufforderung zur Einreichung von Erasmus- Akkreditierungen festgelegten Verpflichtungen erfüllt. Der Erasmusplan, den Sie mit diesem Antrag einreichen, kann einen kürzeren Zeitraum von zwei bis fünf Jahren abdecken. Die Dauer Ihres Erasmusplans können Sie selbst wählen, indem Sie Ihre Ziele definieren und die Anzahl der Mobilitätsaktivitäten schätzen, die Sie in den nächsten Jahren organisieren möchten. Auf der Grundlage Ihres Antrags wird die Nationale Agentur den Zeitplan für die periodischen Akkreditierungsfortschrittsberichte und die zukünftigen Aktualisierungen Ihres Erasmusplans festlegen, um sicherzustellen, dass Ihr Erasmusplan auf dem neuesten Stand bleibt. Wenn in Ihrer Organisation wichtige Änderungen eintreten, können Sie auch selbst eine Aktualisierung Ihres Erasmusplans beantragen. Ist nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021-2027 für die Teilnahme an einer Maßnahme eine Akkreditierung erforderlich, so kann die nationale Agentur die Gültigkeitsdauer der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen verlängern. Die Akkreditierung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Einrichtung aufgelöst wird oder, wenn dies von der nationalen Agentur und der akkreditierten Einrichtung vereinbart wird. Die nationale Agentur oder die akkreditierte Einrichtung können die Akkreditierung einseitig beenden, wenn im Rahmen dieser Akkreditierung mindestens drei Jahre lang keine Finanzmittel beantragt wurden. 2. Allgemeine Förderkriterien Erwachsenenbildung: - Organisationen, die formale, informelle und nicht-formale Erwachsenenbildung anbieten. - Lokale und regionale öffentliche Behörden, Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit einer Rolle im Bereich der Erwachsenenbildung. Berufliche Aus- und Weiterbildung: - Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung anbieten. - Lokale und regionale öffentliche Behörden, Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit einer Rolle im Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung. - Unternehmen und andere öffentliche oder private Wer darf einen Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der Antrag einreichen? beruflichen Bildung aufnehmen oder ausbilden oder anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten. Schulbildung: - Schulen, die Allgemeinbildung im Vorschul-, Primar- oder Sekundarbereich anbieten.
- Lokale und regionale öffentliche Behörden, Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit einer Rolle im Bereich der Schulbildung. Alle drei Bereiche: Die Anspruchsberechtigung von Organisationen unter Bedingung (1) wird auf der Grundlage der von ihnen angebotenen Bildungsprogramme und Aktivitäten bestimmt. Eine Organisation kann in mehr als einem Bereich förderfähig sein, wenn sie verschiedene Bildungsprogramme und -aktivitäten anbietet. Förderfähige Länder Die antragstellenden Organisationen müssen ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben: - Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union. - Mit dem Programm assoziierte Drittländer, wie in der Rechtsgrundlage festgelegt. Antragsformular Anträge müssen mit dem offiziellen elektronischen Antragsformular eingereicht werden: https://webgate.ec.europa.eu/erasmus- applications/screen/home Wo ist der Antrag zu Im Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft (und zwar stellen? anhand des Online-Antragformulars). Wann ist der Antrag Bis zum 29. Oktober 2020 (12 Uhr mittags) zu stellen? Registrierung der Antragsteller müssen über eine Organisations-ID (OID) verfügen, Organisation um sich für diesen Aufruf bewerben zu können. Bewerber, die bereits an Erasmus+ (2014-2020) teilgenommen haben, sollten ihre bestehende OID verwenden und sollte nicht erneut registriert werden. Antragsteller, die zuvor eine PIC-Nummer (Participant Identification Code) verwendet haben sollten sich nicht erneut registrieren. Diese Antragsteller haben automatisch einen OID erhalten. Sie können es im Registrierungssystem der Organisation finden, indem Sie dem untenstehenden Link folgen. Bewerber, die noch nie an Erasmus+ (2014-2020) teilgenommen haben, müssen sich für eine OID über das Registrierungssystem der Organisation anmelden: https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/organisation- registration/screen/home Art des Antrags Antragsteller können sich als Einzelorganisation oder als Koordinator eines Konsortiums akkreditieren lassen. Es ist nicht möglich beide Arten innerhalb desselben Bereichs zu beantragen. Erasmus- Ein Mobilitätskonsortium ist eine Gruppe von Organisationen aus Akkreditierung für dem gleichen Land, die Mobilitätsaktivitäten als Teil eines Koordinatoren von gemeinsamen Erasmus-Plans durchführen. Jedes Mobilitätskonsortien Mobilitätskonsortium wird von einer federführenden Organisation
koordiniert: einem akkreditierten Koordinator des Mobilitätskonsortiums. Ein akkreditierter Koordinator eines Mobilitätskonsortiums kann die Aktivitäten selbst organisieren (wie jede andere Organisation mit einer individuellen Akkreditierung auch), und darüber hinaus kann er anderen Mitgliedsorganisationen seines Konsortiums vier Mobilitätsmöglichkeiten anbieten. Antragsteller für Mobilitätskonsortium-Koordinatoren müssen im Antrag den Zweck und die geplante Zusammensetzung ihres Konsortiums beschreiben. 3. Aufbau und Inhalt des Online-Antrags Das Antragsformular für Erasmus-Akkreditierungen nimmt Ihnen einen großen Teil Ihrer Arbeit ab. Der Antrag muss ein Originalvorschlag sein, der speziell für Ihre Organisation geschrieben wurde. Bei der Beantwortung von Fragen sollen Sie so konkret wie möglich sein, insbesondere im Abschnitt "Hintergrund", in dem Sie die Bedürfnisse und Herausforderungen beschreiben, die Sie in Ihrer Organisation angehen möchten.
Um für eine Akkreditierung in Frage zu kommen, müssen die folgenden Mindestpunktzahlen erreicht werden: mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier Kategorien für die Gewährungskriterien. Ausmaß, in dem das Profil, die Erfahrung, die Tätigkeiten und die Zielgruppe des Antragstellers für den Bereich, für den der Antrag gestellt wird, und die Ziele der vorliegenden Aufforderung relevant sind Relevanz bei Koordinatoren eines Konsortiums gilt zusätzlich: - inwieweit das Profil der geplanten Mitglieder des Konsortiums in (Maximal Bezug auf den Zweck und die Ziele des Konsortiums, die im Antrag 10 Punkte) beschrieben sind, sowie für den Bereich, für den der Antrag gestellt wird, und die Ziele dieser Aufforderung relevant ist - inwieweit die Gründung des Konsortiums seinen Mitgliedern einen eindeutigen Mehrwert in Bezug auf die Ziele dieser Aufforderung bietet Ausmaß, in dem der vorgeschlagene Erasmus-Plan mit den Zielen diese Aufforderung in Einklang steht die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans den Bedürfnissen der antragstellenden Einrichtung, ihres Personals und ihrer Lernenden in eindeutiger und konkreter Weise entsprechen - Bei Koordinatoren eines Konsortiums gilt dieses Kriterium für das Erasmus- gesamte geplante Konsortium; die Ziele des Erasmus-Plans Plan: Ziele müssen mit dem im Antrag angegebenen Zweck des Konsortiums in Einklang stehen. (Maximal die Ziele und der Zeitplan des vorgeschlagenen Erasmus-Plans 40 Punkte) realistisch und ehrgeizig genug sind, damit eine positive Wirkung für die Einrichtung (oder das Konsortium) erzielt wird die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfolgung und Evaluierung der Durchführung des Erasmus-Plans angemessen und konkret definiert sind – wenn der Antragsteller seinem Antrag strategische Dokumente beifügt – die Verbindung zwischen dem vorgeschlagenen Erasmus- Plan und den beigefügten Dokumenten klar erläutert wird
Ausmaß, in dem die vorgeschlagene Zahl der Teilnehmer/innen an Mobilitätsmaßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Erfahrung der antragstellenden Einrichtung steht Erasmus- - Bei Koordinatoren eines Konsortiums wird die geplante Größe des Plan: Konsortiums zugrunde gelegt. Aktivitäten die vorgeschlagene Zahl der Teilnehmer/innen an Mobilitätsmaßnahmen realistisch und den im Erasmus-Plan definierten Zielen angemessen ist (Maximal 20 Punkte) die Profile der vorgesehenen Teilnehmer/innen für den Bereich, in dem der Antrag gestellt wird, den vorgeschlagenen Erasmus-Plan und die Ziele dieser Aufforderung relevant sind bei geplanten Mobilitätsmaßnahmen für Lernende im Bereich der Schul- und der Berufsbildung Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen einbezogen werden Ausmaß, in dem der Antragsteller konkrete Wege vorgeschlagen hat, wie er zu den in den Erasmus-Qualitätsstandards beschriebenen Grundsätzen der Akkreditierung beizutragen beabsichtigt der Antragsteller eine klare und umfassende Aufgabenverteilung im Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards vorgeschlagen hat der Antragsteller angemessene Ressourcen für die Verwaltung der Erasmus- Programm-Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus- Plan: Qualitätsstandards vorgesehen hat Management alle Verwaltungsebenen der Einrichtung auf angemessene Weise einbezogen werden (Maximal geeignete Maßnahmen festgelegt wurden, um die Kontinuität der 30 Punkte) Programmaktivitäten zu gewährleisten, falls es bei der antragstellenden Einrichtung zu einem Personal- oder Leitungswechsel kommt die antragstellende Einrichtung konkrete und logische Schritte vorgeschlagen hat, um die Ergebnisse der Mobilitätsmaßnahmen in ihre reguläre Arbeit zu integrieren. - Bei Koordinatoren eines Konsortiums gilt dieses Kriterium für das gesamte geplante Konsortium.
3.1 Hintergrund In diesem Abschnitt sollten Sie Ihre Organisation vorstellen und die Frage beantworten: „Wer sind Sie als Organisation?“ Dies ist ein sehr wichtiger Abschnitt. Wenn Sie informative und präzise Antworten geben, können die Personen, die Ihren Antrag beurteilen, Ihren Kontext und Ihre Pläne verstehen. Ein präziser und detaillierter Hintergrund ist eine gute Grundlage für die Beantwortung von Fragen im zweiten Teil des Antrags. Wenn einige Unterfragen für Ihre Organisation nicht relevant sind, geben Sie dies ausdrücklich an. Wenn Sie sich im Namen einer größeren Organisation mit mehreren Abteilungen oder Sektionen bewerben, ist es wichtig, dass Sie die Struktur der gesamten Organisation klar beschreiben und erklären, welche Teile der Organisation in dem von diesem Antrag abgedeckten Bereich tätig sind. Der Bereich, in dem der Antrag gestellt wird, ist im Abschnitt "Kontext" angegeben und kann Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung oder Schulbildung sein. Folgende Fragen sind im Antrag enthalten: Bitte stellen Sie Ihre Organisation kurz vor: Was sind die Hauptaktivitäten Ihrer Organisation? Seit wann und in welcher Weise sind Sie im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung oder Erwachsenenbildung tätig? Bitte beschreiben Sie die Struktur Ihrer Organisation: Gibt es in Ihrer Organisation verschiedene Sektionen oder Abteilungen? Falls ja, erläutern Sie diese bitte. Wie sind Management und Aufsicht in Ihrer Organisation aufgebaut? Wer sind die verantwortlichen Schlüsselpersonen? Wenn möglich, fügen Sie bitte ein Organigramm in den Anhängen zum Antrag bei. Dies kann dazu beitragen, Ihre Antwort kürzer und klarer zu gestalten. Was sind die wichtigsten Bedürfnisse und Herausforderungen, mit denen Ihre Organisation derzeit konfrontiert ist? Wie kann Ihre Organisation zum Nutzen der Lernenden verbessert werden? Bitte illustrieren Sie Ihre Antworten mit konkreten Beispielen.
Strategische Dokumente: Zur Ergänzung der obigen Antworten können Sie relevante strategische Dokumente zur Unterstützung Ihres Antrags beifügen. Relevant in diesem Fall wären z. B. die allgemeine Entwicklungsstrategie Ihrer Einrichtung, die Sie vielleicht ohnehin schon verfasst haben, oder ein Konzept zu Ihrer Internationalisierungsstrategie. Strategische Dokumente sind kein obligatorischer Bestandteil Ihres Antrags. Sie können jedoch einen nützlichen Kontext liefern, um Ihre Ziele im Programm zu erläutern. Wenn Sie sich entscheiden, strategische Dokumente beizufügen, sollten Sie bei der Beantwortung der Fragen zu Ihrem Erasmus-Plan unbedingt erklären, warum Sie diese Dokumente beigefügt haben. 3.2 Erasmusplan 3.2.1 Was ist ein Erasmusplan? Die Leitaktion 1 des Programms unterstützt Einzelmobilitäten zu Lehr-und Lernzwecken und hat die Absicht die Organisationen in ihrer europäischen Dimension weiterzuentwickeln. Die Finanzierung, die Ihre Organisation aus dem Programm erhält, sollte zu diesen beiden Zielen beitragen. Das bedeutet, dass Sie durch die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Ihre Teilnehmer auch an weiter gefassten Zielen Ihrer Organisation arbeiten sollten. Um dies zu erreichen, muss Ihre Organisation einen Erasmusplan entwickeln: ein Plan, der die Mobilitätsaktivitäten mit den Bedürfnissen und Zielen Ihrer Organisation verknüpft. Der Erasmusplan besteht aus drei Teilen: Ziele, Aktivitäten und Planung für Management und Ressourcen. Sie werden auch gebeten, eine Reihe von Erasmus-Qualitätsstandards zu unterzeichnen, die einen gemeinsamen Satz von Richtlinien für Organisationen festlegen, die in ganz Europa am Programm teilnehmen. 3.2.2 Was beinhaltet ein guter Erasmusplan? Das Wichtigste, das es zu beachten gilt, ist, dass Ihr Erasmusplan kohärent und auf Ihre Organisation, Ihre Erfahrung und Ihre Ambitionen abgestimmt sein soll. Der Antrag muss ein Originalvorschlag sein, der speziell für Ihre Organisation geschrieben wurde. Bei der Beantwortung von Fragen und der Definition von Zielen sollen Sie so konkret wie möglich sein und sich auf Ihre anderen Antworten beziehen, insbesondere auf diejenigen im Abschnitt "Hintergrund", in dem Sie die Bedürfnisse und Herausforderungen beschrieben haben, die Sie in Ihrer Organisation angehen möchten. Wenn Sie Ihrem Antrag strategische Dokumente beigefügt haben, sollen Sie sich in Ihren Antworten ebenfalls auf diese beziehen. Soweit möglich, sind Wiederholungen zu vermeiden. Zögern Sie jedoch nicht, eine wichtige Information zu wiederholen, wenn Sie glauben, dass sie den Beurteilern hilft, Ihre Pläne und Ziele zu verstehen.
Ihr Erasmusplan soll folgende Schlüsselfragen beantworten: Wie werden Sie die Mittel aus der Leitaktion 1 zum Nutzen Ihrer Organisation und aller ihrer Mitarbeiter und Lernenden einsetzen, unabhängig davon, ob diese an Mobilitätsaktivitäten teilnehmen oder nicht? Welcher Bedarf besteht bei Ihrer Einrichtung in den Bereichen Qualitätsentwicklung und Internationalisierung? Geben Sie die zentralen Bereiche an, in denen Verbesserungen erzielt werden sollen (z.B. neue Lern- und Lehrmethoden, Aufbau eines MINT-Konzeptes, Organisation von Lehre und Lernen, Sprachkenntnisse, Mitarbeiterkompetenzen, Managementkompetenzen, …) Wie werden Sie das Programm nutzen, um Ihre Einrichtung, Ihre Mitarbeiter und Ihre Lernenden am Programm teilhaben zu lassen? 3.2.3 Erasmusplan - Ziele Definieren Sie die Ziele, die Ihre Organisation durch die Umsetzung der Mobilitätsaktivitäten der Leitaktion 1 erreichen möchte. Ihre Ziele sollten konkret und realistisch sein und einen echten Nutzen für Ihre Organisation darstellen. Achten Sie darauf, sie mit den Bedürfnissen Ihrer Organisation und Ihrer Lernenden zu verknüpfen. Wenn Sie im Abschnitt "Hintergrund" strategische Dokumente beigefügt haben, sollten Sie sicherstellen, dass relevante Ziele aus diesen Dokumenten in Ihren Erasmusplan in diesem Abschnitt übersetzt werden. Falls erforderlich, können Sie auf Informationen aus früheren Antworten hinweisen. Wenn Ihre Akkreditierung genehmigt wird, werden Ihre Fortschritte bei der Erreichung der Ziele des Erasmus-Plans Teil der Bewertung der von Ihnen durchgeführten Aktivitäten sein. Daher müssen Sie Ziele auswählen, die nachvollziehbar sind, und Sie müssen erklären, wie Sie Ihre Fortschritte bewerten werden. Sie können zwischen einem und zehn Zielen angeben. 3.2.4 Erasmusplan – Aktivitäten In diesem Abschnitt werden Sie darum gebeten, eine umfassende Planung für die Aktivitäten zu beschreiben, die Sie organisieren möchten. Außerdem sollen sie ein Profil der Teilnehmer erstellen, die Sie mit den Programmmitteln unterstützen möchten. Die Aktivitäten, die Sie hier vorschlagen, sind weder für Ihre Organisation noch für die Nationale Agentur bindend, da die endgültige Zahl der durchgeführten Aktivitäten von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln, abhängen kann.
Wie viele Teilnehmer möchten Sie mit Programmmitteln unterstützen? Bitte schlagen Sie eine Schätzung für mindestens zwei Jahre vor! Welche Profile von Mitarbeitern und Lernenden wollen Sie einbeziehen? Bitte erläutern Sie die Gründe für Ihre Wahl und geben Sie an, ob Sie Teilnehmer/innen mit geringeren Möglichkeiten einbeziehen möchten. 6 Fragen, die die Auswahl Ihrer Aktivitäten erleichtern können: Was ist das Ziel und warum? Wer ist verantwortlich? Wer nimmt an den Aktivitäten teil? Was wird/soll geschehen? Wo soll es hingehen? Wie wird es geschehen? 3.2.5 Erasmusplan – Management In diesem Abschnitt sollten Sie erläutern, wie Sie die Verwaltung der Mobilitätsaktivitäten der Leitaktion 1 in Ihrer Organisation einrichten wollen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung erfolgreich verläuft. Beispiele für Projektmanagement: Standorte, Reise, Unterkunft, Versicherung, sprachliche und persönliche Vorbereitung, schulische Ziele vs. persönliche Ziele und vieles mehr. Grundprinzipien: Was wird Ihre Organisation tun, um zu den in den Erasmus- Qualitätsstandards beschriebenen Grundprinzipien der Erasmus- Akkreditierung beizutragen (Inklusion, Nachhaltigkeit, Virtueller Austausch, Vorbildfunktion)? Management: Wie werden die Mobilitätsaktivitäten im Rahmen der Erasmus- Akkreditierung in Ihrer Organisation koordiniert und beaufsichtigt? Wenn es Veränderungen im Personal oder Management Ihrer Organisation gibt, wie wollen Sie dann sicherstellen, dass die Umsetzung der geplanten Mobilitätsaktivitäten fortgesetzt werden kann? Was werden Sie tun, um die Ergebnisse der durchgeführten Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit Ihrer Organisation zu integrieren?
Qualitätssicherung: Abgesehen vom Erasmus-Koordinator und anderen Personen, die in diesem Antrag als assoziierte Personen aufgeführt sind, welche anderen Personen werden wie beteiligt sein? Wer wird für die verschiedenen Durchführungsaufgaben (wie Finanzen, praktische Vorkehrungen, Vorbereitung und Überwachung der Teilnehmer, Inhalt der Aktivitäten oder Kommunikation mit Partnerorganisationen) verantwortlich sein? Verbreitung: Was wird Ihre Organisation tun, um die Ergebnisse ihrer Aktivitäten und ihr Wissen über das Programm intern, lokal und international weiterzugeben? Bitte lesen Sie in Punkt 3.3 die erläuterten Erasmus-Qualitätsstandards und diskutieren Sie diese mit Ihren Kollegen und dem Management. Ihre Antworten in diesem Abschnitt sollten zeigen, dass Ihre Organisation die Ressourcen und das Personal, die für die Umsetzung der geplanten Aktivitäten gemäß den festgelegten Standards benötigt werden, bewertet hat. 3.3 Qualitätsstandards Organisationen, die Erasmus-Mobilitätsaktivitäten durchführen, müssen sich an eine Reihe von Erasmus-Qualitätsstandards halten. Diese Standards bestehen, um gute Mobilitätserfahrungen und Lernergebnisse für Erasmus-Teilnehmer zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass alle Organisationen, die die Finanzierung des Programms erhalten, zu den allgemeinen Zielen des Erasmus-Programms beitragen. 3.3.1 Grundprinzipien Inklusion: Die begünstigte Organisation muss faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer gewährleisten. Wann immer möglich, sollte die begünstigte Organisation Teilnehmer mit geringeren Möglichkeiten aktiv in Erasmus-Aktivitäten einbinden und einbeziehen. Die begünstigte Organisation sollte die vom Programm zu diesem Zweck bereitgestellten Instrumente und Finanzmittel so weit wie möglich nutzen. Nachhaltigkeit: Die begünstigte Organisation muss Anstrengungen unternehmen, um ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Verhalten unter ihren Teilnehmern zu fördern. Die begünstigte Organisation sollte die vom Programm bereitgestellten Mittel zur Unterstützung nachhaltiger Reisemöglichkeiten so weit wie möglich ausschöpfen.
Virtueller Austausch: Die begünstigte Organisation sollte digitale Werkzeuge und Lernmethoden einsetzen, um die Aktivitäten der physischen Mobilität zu ergänzen oder die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern. Die begünstigte Organisation sollte die digitalen Werkzeuge, Online-Plattformen und die spezifische Finanzierung, die das Programm zu diesem Zweck bereitstellt, optimal nutzen. Vorbilder für andere Organisationen sein und unterstützend mitwirken: Eines der Ziele des Erasmus-Programms ist die Unterstützung der Entwicklung des Europäischen Bildungsraums. Um zu diesem Ziel beizutragen, sollten die begünstigten Organisationen versuchen, aktive Mitglieder des Erasmus-Netzwerks zu werden, indem sie an Aktivitäten zum Kontakt- und Wissensaustausch teilnehmen, die von den Nationalen Agenturen oder anderen Organisationen organisiert werden. Erfahrene Nutznießer sollten ihr Wissen mit Organisationen teilen, die keine oder nur wenig Erfahrung mit Erasmus haben, und ihnen Beratung, Mentoring oder andere Unterstützung anbieten. Schulen können zu diesem Ziel des Programms beitragen, indem sie Mitarbeiter und Lernende von anderen Schulen im Ausland aufnehmen. Zu den besonders wichtigen Beiträgen gehören die Aufnahme von Schülern und Mitarbeitern im Rahmen einer längerfristigen Mobilität (mehr als 30 Tage) sowie die Einrichtung bilateraler oder multilateraler Austauschprogramme mit anderen Schulen, die am Programm teilnehmen. Schulen können auch Lehrkräfte in der Ausbildung für ein Auslandspraktikum aufnehmen. Diese vier Punkte stellen keine vollständige Liste der Ziele des Programms dar. Sie sollen als klare Kriterien bei der Beurteilung der konkreten Beiträge der teilnehmenden Organisationen dienen. 3.3.2 Gutes Management Kernaufgabe – Überblick behalten: Während der Durchführung von Erasmus- Aktivitäten muss die begünstigte Organisation die Kontrolle über die Kernaufgaben der Durchführung behalten. Zu den Kernaufgaben gehören die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, der Kontakt mit der Nationalen Agentur, die Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich direkt auf den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken. Zu diesen Entscheidungen gehören zum Beispiel die Wahl der Art und Dauer der Aktivität, die Wahl der gastgebenden Organisation, die Definition und Bewertung der Lernergebnisse, die Auswahl und Überwachung der Teilnehmer usw. Transparenz: Die begünstigte Organisation kann Beratung, Unterstützung oder Dienstleistungen von anderen Organisationen oder Einzelpersonen erhalten, solange sie die Kontrolle über den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten
Aktivitäten behält. Wenn die begünstigte Organisation die Programmmittel verwendet, um solche Dienstleistungen zu bezahlen, müssen die Rechte und Pflichten beider Parteien (insbesondere die auszuführenden Aufgaben, die Qualitätskontrollmechanismen und die Konsequenzen im Falle einer schlechten oder nicht erbrachten Leistung seitens des Dienstleisters) formell festgelegt werden und der Nationalen Agentur zur Überprüfung zur Verfügung stehen. Verantwortung: Die begünstigte Organisation ist für die Ergebnisse und die Qualität der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich, unabhängig von der Beteiligung anderer Organisationen oder Einzelpersonen. Kapazitätsaufbau: Die begünstigte Organisation sollte die durch das Erasmus- Programm bereitgestellten Mittel (und insbesondere die organisatorische Unterstützung) so verwenden, dass ihre Fähigkeit, international nachhaltig und langfristig zu arbeiten, gestärkt wird. Wann immer möglich, sollte organisatorische Unterstützung oder Teile davon in den Aufbau solcher Kapazitäten investiert werden. Im Falle von Konsortien sollte die Kapazität aller teilnehmenden Organisationen schrittweise entwickelt werden, wie im Punkt über die Koordinierung von Mobilitätskonsortien angegeben. Koordination von Mobilitätskonsortien: In Mobilitätskonsortien sollten die Kernaufgaben so aufgeteilt werden, dass die teilnehmenden Organisationen ihre Ziele für die Organisationsentwicklung am besten verfolgen können und ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Ausland unterstützt wird. Der Konsortialkoordinator ist dafür verantwortlich, dass die Aufgaben so verteilt werden, dass dieses Ziel unterstützt wird. Darüber hinaus muss der Koordinator die Organisationen im Konsortium aktiv unterstützen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, die Erasmus-Qualitätsstandards zu erfüllen. Resultate integrieren: Die begünstigte Organisation sollte Schritte unternehmen, um die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten (z.B. Kenntnisse, die von den Mitarbeitern in der beruflichen Entwicklung erworben wurden; oder Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen auf breiter Ebene) in ihren regulären Aktivitäten zu nutzen. Feedback der Teilnehmer sammeln und nutzen: Die begünstigte Organisation muss die Teilnehmer durch standardisierte Teilnehmerberichte, die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt werden, über ihre Berichtspflicht informieren und sie zur Vervollständigung ihrer Berichte ermutigen. Die begünstigte Organisation sollte
das von den Teilnehmern gelieferte Feedback nutzen, um zukünftige Aktivitäten zu verbessern. 3.3.3 Qualität liefern und Teilnehmer unterstützen Praktische Unterstützung: Die begünstigte Organisation muss ein Mindestmaß an praktischen und logistischen Vorkehrungen (Reise, Unterkunft, Versicherung, Sicherheit, Visumanträge, Sozialversicherung usw.) gewährleisten. Wenn diese Aufgaben an den Teilnehmer oder einen Dienstleister delegiert werden, bleibt die begünstigte Organisation letztlich für die Überprüfung ihrer Bereitstellung und Qualität verantwortlich. Teilnehmer auswählen: Die Teilnehmer müssen in einem transparenten, fairen und integrativen Auswahlverfahren ausgewählt werden. Teilnehmer vorbereiten: Die Teilnehmer müssen im Hinblick auf die praktischen, beruflichen und kulturellen Aspekte ihres Aufenthalts im Gastland angemessen vorbereitet werden. Wann immer möglich, sollte die Vorbereitung in Zusammenarbeit mit der gastgebenden Organisation organisiert werden. Teilnehmer überwachen und betreuen: Die Teilnehmenden müssen beobachtet werden, um ihre Integration in der Aufnahmeorganisation und ihr Lernen während der Mobilitätsaktivitäten zu verfolgen. Die entsendende und die aufnehmende Organisation sollten die Teilnehmenden in diesem Prozess aktiv unterstützen. Mentoren oder Berater in der aufnehmenden Organisation müssen für alle Aktivitäten der Lernenden, die keine begleitenden Lehrkräfte oder Ausbilder umfassen, sowie für die Mobilität des Personals (mit Ausnahme von bezahlten Kursen und ähnlichen Ausbildungsaktivitäten) bestimmt werden. Teilnehmer unterstützen: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen während ihrer Mobilität jederzeit in der Lage sein, Unterstützung von ihren gastgebenden und entsendenden Organisationen zu beantragen und zu erhalten. Bevor die Mobilität stattfindet, müssen die Kontaktpersonen in beiden Organisationen und die Kontaktmöglichkeiten mit den Teilnehmenden vereinbart werden. Sprachliche Unterstützung: Die begünstigte Organisation muss eine angemessene Sprachausbildung gewährleisten, die den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen der Teilnehmer angepasst ist. Gegebenenfalls sollte die Organisation die spezifischen Instrumente und Finanzmittel, die das Programm zu diesem Zweck bereitstellt, so weit wie möglich nutzen (z.B. OLS: https://app.erasmusplusols.eu/ )
Lernvereinbarung: Die erwarteten Lernergebnisse der Mobilitätsphase müssen für jeden Teilnehmer oder jede Gruppe von Teilnehmern klar definiert werden. Für individuelle Mobilitätsaktivitäten müssen die erwarteten Ergebnisse in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der entsendenden Einrichtung, dem Teilnehmer und der aufnehmenden Einrichtung definiert werden. Für Gruppenmobilitätsaktivitäten müssen die Lernergebnisse in einem Lernprogramm definiert werden, dem die entsendende und die aufnehmende Einrichtung zustimmen. Lernergebnisse evaluieren: Die Lernergebnisse und andere Vorteile für die Teilnehmer sollten nach der Mobilität systematisch evaluiert werden. Die Ergebnisse der Evaluierung sollten analysiert und zur Verbesserung künftiger Aktivitäten genutzt werden. Lernergebnisse anerkennen: Formale, informelle und nicht-formale Lernergebnisse und andere Ergebnisse, die von den Teilnehmern an Mobilitätsaktivitäten erzielt wurden, müssen in ihrer entsendenden Organisation angemessen anerkannt werden. Europäische und nationale Instrumente (insbesondere Europass und ECVET) sollten für die Anerkennung wann immer möglich eingesetzt werden. https://europass.cedefop.europa.eu/ https://ec.europa.eu/education/resources-and-tools/the-european-credit-system- for-vocational-education-and-training-ecvet_en 3.3.4 Verbreitung von Ergebnissen und Wissen Intern: Die begünstigten Organisationen sollten ihre Teilnahme am Erasmus- Programm innerhalb der Organisation weithin bekannt machen und Möglichkeiten für die Teilnehmer schaffen, ihre Mobilitätserfahrung mit Gleichaltrigen zu teilen. Lokal: Die begünstigten Organisationen sollten die Ergebnisse ihrer Aktivitäten mit anderen Organisationen und der Öffentlichkeit teilen. International: Die begünstigten Organisationen sollten ihre Teilnahme am Erasmus- Programm in ihrer Gemeinde, in der breiteren Öffentlichkeit und europaweit bekannt machen.
4. Budgetantrag Sobald Sie Ihre Erasmus-Akkreditierung erhalten haben, können Sie jedes Jahr eine Finanzierung beantragen, indem Sie bei Ihrer Nationalen Agentur einen Budgetantrag stellen. Ein Budgetantrag unterscheidet sich von einem klassischen Antrag, da er nur grundlegende Informationen wie die Anzahl der Teilnehmer und die Art der Aktivitäten verlangt, um das von Ihnen benötigte Budget zu schätzen. Pauschalkosten Organisatorische Unterstützung 350€/Teilnehmer Individuelle Unterstützung x€/Tag je nach Aufnahmeland Reisekosten x€ je nach Entfernung Kursgebühren 70€/Tag (max. 700€/Person) Tatsächliche Kosten Besondere Bedürfnisse 100%ige Rückerstattung Außergewöhnliche Kosten/Sonderkosten 75%ige Rückerstattung Wenn mehrere Aktivitätsarten angegeben wurden, müssen sie begründen, wo Ihre Prioritäten liegen. Dafür gibt es eine vorgesehene Liste an Aktivitäten (in Bearbeitung). Nachdem die Aktivitäten bestimmt wurden, haben Sie noch die Möglichkeit zusätzliche Fördermittel zu beantragen: CO2-arme Reisen, Reisen aus abgelegenen Gebieten, Visa, … Sonderkosten für beeinträchtigte Personen Begleitpersonen Zusätzliche Unterstützung für virtuelle und gemischte Aktivitäten Sprachliche Unterstützung durch OLS
5. Endbericht Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen einer Erasmus-Akkreditierung genehmigten Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Einrichtung einen Abschlussbericht über die durchgeführten Maßnahmen und die erreichten Ziele vor. Ziele: Welche Fortschritte haben Sie im Hinblick auf die in Ihrem Erasmus-Plan definierten Ziele gemacht? Wie haben Sie Ihre Fortschritte gemessen? Aktivitäten: Wie haben Sie die aufnehmenden Organisationen Ihrer Aktivitäten ausgesucht? Wie haben Sie die Teilnehmer ausgesucht? Beschreiben sie das Profil aller TN Haben Sie virtuelle Zusammenarbeit, virtuelle Mobilität oder gemischte Mobilitätsaktivitäten eingerichtet? Falls ja, bitte beschreiben! Haben Sie Ihre Pläne im Vergleich zu Ihrem Antrag in Bezug auf Art oder Anzahl der Aktivitäten, Teilnehmerprofile oder andere wichtige Aspekte der geplanten Aktivitäten geändert? Bitte beschreiben und begründen Sie die Änderungen, die Sie während der Implementierung vorgenommen haben. Was waren die Auswirkungen? Vorbereitung, Überwachung, Unterstützung der TN: Welche Art von Vorbereitung erhielten die Teilnehmer vor ihren Aktivitäten? Wie waren die gastgebenden Organisationen an der Vorbereitung der Teilnehmenden beteiligt? Wie wurden die Teilnehmer während ihrer Aktivitäten unterstützt und überwacht? OLS? Lernergebnisse und Anerkennung: Lehrende/Personal: Wie haben Sie die erwarteten Lernergebnisse und andere erwartete Ergebnisse für Teilnehmer an der Mitarbeitermobilität definiert? Lernende: Wie haben Sie die erwarteten Lernergebnisse und andere erwartete Ergebnisse für Teilnehmer an der Mobilität von Lernenden definiert? Wie haben Sie bewertet, ob die erwarteten Lernergebnisse und Resultate erreicht wurden? Was sind die wichtigsten Schlussfolgerungen Ihrer Evaluation? Wie planen Sie, diese Ergebnisse in Zukunft zu verbessern? Wie wurde die Teilnahme von Mitarbeitern/Lernenden an Mobilitätsaktivitäten anerkannt? Management:
Wie haben Sie die Verwaltung der Erasmus-Mobilitätsaktivitäten in Ihrer Organisation eingerichtet? Bitte erklären Sie die Aufgabenverteilung und die Rolle des Managements der Organisation. Inwieweit entsprach die Umsetzung Ihren im Antrag auf Erasmus-Akkreditierung dargelegten Plänen? Wie haben Sie die praktischen und logistischen Aspekte der Mobilitätsaktivitäten organisiert (z.B. Reise, Unterkunft, Versicherung, Sicherheit und Schutz der Teilnehmer, Visum, Arbeitserlaubnis, soziale Sicherheit)? Wie haben Sie sichergestellt, dass die Qualität dieser Vereinbarungen angemessen war? Wie haben Sie umweltverträgliches und verantwortungsbewusstes Verhalten unter Ihren Teilnehmern gefördert? Wenn Sie spezifische, durch das Programm bereitgestellte Mittel verwendet haben, sollten Sie Ihre Bemühungen hier zusammenfassen. Welche Erfahrungen haben Sie in der Zusammenarbeit mit Gastgeberorganisationen im Ausland gemacht? o Welche Art von vorbereitenden Aktivitäten haben Sie gemeinsam mit ihnen durchgeführt, bevor Sie Ihre Teilnehmer/innen entsandt haben? o Wie haben Sie die Rechte und Pflichten Ihrer Organisation und des aufnehmenden Partners definiert und formalisiert? o Was hat gut funktioniert, was könnte verbessert werden und wie? Haben Sie, abgesehen von der Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Organisationen, Unterstützung oder Beratung von anderen Organisationen oder Experten erhalten oder haben Sie Dienstleistungen zur Durchführung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit den Mobilitätsaktivitäten in Anspruch genommen? Falls ja, bitte beschreiben! Wie haben Sie die Ergebnisse der Erasmus-Aktivitäten in die reguläre Arbeit und die Aktivitäten Ihrer Organisation integriert? Teilnehmer-Feedback: Was war das wichtigste Feedback von Ihren Teilnehmern? Wie werden Sie diese Informationen nutzen, um Ihre Mobilitätsaktivitäten in Zukunft zu verbessern? Verbreitung und Nutzung: Was haben Sie getan, um Ihre Erasmus-Aktivitäten innerhalb Ihrer Organisation bekannt zu machen? Welche Aktivitäten haben Sie organisiert, um den Teilnehmern die Möglichkeit geben, ihre Mobilitätserfahrungen mit Gleichaltrigen zu teilen? Was haben Sie unternommen, um die Ergebnisse der Erasmus-Aktivitäten außerhalb Ihrer Organisation zu verbreiten? Wie haben Sie Ihre Teilnahme am Erasmus- Programm in Ihrer Gemeinde und in der breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht? [Nur für die Schulbildung] Haben Sie Teilnehmer aus anderen Erasmus-Projekten aufgenommen oder Schüler und Personal mit anderen Schulen im Ausland auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ausgetauscht? Falls ja, was haben Sie unternommen? Haben Sie, abgesehen von der Organisation Ihrer Mobilitätsaktivitäten, an Aktivitäten mit anderen Organisationen teilgenommen, die an Erasmus teilnehmen oder teilnehmen wollen? Haben Sie zum Beispiel an Veranstaltungen oder Aktivitäten teilgenommen, die von den Nationalen Erasmus-Agenturen organisiert wurden, oder haben Sie andere Organisationen beraten, wie sie am Programm
teilnehmen oder ihre Aktivitäten verbessern können? Falls ja, was haben Sie unternommen? Zusammenfassung: Bitte fassen Sie die von Ihnen durchgeführten Aktivitäten und ihre wichtigsten Ergebnisse zusammen. Die Zusammenfassung kann von der Europäischen Kommission und den Nationalen Agenturen veröffentlicht werden. 6. FAQ Ist es möglich eine Akkreditierung in mehr als einem Bereich zu beantragen? Ja, aber es müssen getrennte Anträge für die Erwachsenenbildung, die Berufsbildung und die Schulbildung gestellt werden. Ist es möglich, einen Antrag als Einzelorganisation und einen weiteren als Koordinator eines Konsortiums einzureichen? Es ist nicht möglich, dass eine antragstellende Organisation zwei Anträge im selben Bereich einreicht, auch wenn einer der Anträge für eine einzelne Organisation und der andere für einen Koordinator eines Konsortiums gestellt wird. Ist es möglich, akkreditiert zu werden und ein Kurzzeitprojekt (nicht akkreditiert) durchzuführen? Im selben Bereich: Nein, erfolgreich akkreditierte Organisationen können sich nicht für ein nicht- akkreditiertes Projekt bewerben. Wenn die Organisation zu dem Zeitpunkt, an dem sie eine Akkreditierung erhält, ein Projekt durchführt, sollte sie ihre laufenden Projekte abschließen. In verschiedenen Bereichen: Es ist zulässig, dass eine Organisation in einem Bereich akkreditiert wird und gleichzeitig ein nicht akkreditiertes Projekt in einem anderen Bereich beantragt. Wird es im Jahr 2021 möglich sein, ein Mobilitätskonsortium zu beantragen, ohne über eine Erasmus-Akkreditierung zu verfügen? Nein. Ab 2021 müssen alle Koordinatoren von Mobilitätskonsortien über eine Erasmus- Akkreditierung verfügen. Organisationen, die ein Konsortium koordinieren wollen und sich nicht für die vorbereitende Aufforderung zur Akkreditierung 2020 bewerben, werden dies 2021 tun können.
Ist es möglich, mehr als ein Konsortium gleichzeitig zu koordinieren? Auf dem gleichen Gebiet: Nein - die Regel ist eine Akkreditierung pro Bereich. Eine Konsortialakkreditierung kann mehrere Ziele und verschiedene Cluster von Organisationen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten umfassen, so dass auch keine praktische Notwendigkeit für mehrere Konsortialakkreditierungen besteht. In verschiedenen Bereichen: Ja. Ist es für eine Organisation möglich, ein nicht akkreditiertes Projekt durchzuführen und als Mitglied an einem Mobilitätskonsortium teilzunehmen? Ja. Ist es möglich, als Mitglied eines Konsortiums an mehr als einem Konsortium gleichzeitig teilzunehmen? Ja. Ist es möglich, dass eine Organisation in einem Bereich akkreditiert ist und gleichzeitig als Mitglied eines Konsortiums in einem anderen Bereich teilnimmt? Ja. Ist es möglich, den Koordinator des Konsortiums zu wechseln/zu rotieren und die gleiche Akkreditierung beizubehalten? Nein, zumindest nicht formell. Die Akkreditierung wird an eine bestimmte Organisation vergeben und ist nicht übertragbar. Konsortien verfügen jedoch über eine große Flexibilität bei der Organisation ihrer internen Arbeit, so dass eine Form der "Rotation" der koordinierenden Zuständigkeiten eine praktische Möglichkeit für stabile Konsortien ist. Das Konsortium muss über eine solche Vereinbarung völlig transparent sein und sie bei Bedarf mit der NA besprechen. Können Konsortialkoordinatoren ihre "eigenen" Aktivitäten in den Konsortialantrag aufnehmen? Ja. Die Organisation des Koordinators sollte im Rahmen derselben Akkreditierung auf ihre eigenen Bedürfnisse eingehen, indem sie entsprechende Ziele und Aktivitäten im Antrag angibt.
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