LEITAKTION 1 AKKREDITIERUNG IN - Jugendbuero

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LEITAKTION 1 AKKREDITIERUNG IN - Jugendbuero
Version Mai 2020

AKKREDITIERUNG IN
  LEITAKTION 1
LEITAKTION 1 AKKREDITIERUNG IN - Jugendbuero
Inhalt

1.      Erklärung ......................................................................................................................................... 3
2.      Allgemeine Förderkriterien ............................................................................................................ 4
3.      Aufbau und Inhalt des Online-Antrags .......................................................................................... 6
     3.1 Hintergrund ................................................................................................................................... 9
     3.2 Erasmusplan ................................................................................................................................ 10
        3.2.1 Was ist ein Erasmusplan? .................................................................................................... 10
        3.2.2 Was beinhaltet ein guter Erasmusplan? ............................................................................. 10
        3.2.3 Erasmusplan - Ziele .............................................................................................................. 11
        3.2.4 Erasmusplan – Aktivitäten .................................................................................................. 11
        3.2.5 Erasmusplan – Management ............................................................................................... 12
     3.3 Qualitätsstandards ..................................................................................................................... 13
        3.3.1 Grundprinzipien ................................................................................................................... 13
        3.3.2 Gutes Management ............................................................................................................. 14
        3.3.3 Qualität liefern und Teilnehmer unterstützen ................................................................... 16
        3.3.4 Verbreitung von Ergebnissen und Wissen .......................................................................... 17
4.      Budgetantrag ................................................................................................................................ 18
5.      Endbericht ..................................................................................................................................... 19
6.      FAQ ................................................................................................................................................ 21
1. Erklärung

Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2020 den Aufruf zur Akkreditierung für das neue
Erasmus+ Programm 2021-2027 für folgende Bereiche veröffentlicht: Schulbildung,
Berufsbildung und Erwachsenenbildung.

 Die Erasmus-Akkreditierung bedeutet, Partner des neuen Programms innerhalb der
 Leitaktion 1 sein. Die Leitaktion 1 unterstützt internationale Mobilität von Lernenden und
 Personal. Sie müssen nur einmal akkreditiert werden und können dann während der
 siebenjährigen Laufzeit des Programms, beginnend ab 2021, Mittel für
 Mobilitätsaktivitäten erhalten. Der Besitz einer Erasmus-Akkreditierung ist eine Bestätigung
 des Engagements Ihrer Organisation für Erasmus+ und eine Garantie für die kontinuierliche
 Teilnahme an der Leitaktion 1 - der Hauptaktion zur Förderung der Mobilität von
 Einzelpersonen zu Lernzwecken.

Einrichtungen im Schul-, Berufs- und Erwachsenenbildungsbereich, die ihre Arbeit sowohl
intern als auch international weiterentwickeln möchten und ein längerfristiges Ziel verfolgen,
können sich als Partner in Form eines Online-Antrags (KA120) für das neue Programm
bewerben. Im Mittelpunkt des Antrags steht ein Erasmusplan, der die Einzelmobilitäten mit
den Bedürfnissen und Zielen der antragsstellenden Organisation verknüpft. Einmal
akkreditierte Einrichtungen erhalten dann einen vereinfachten Zugang zu den
Fördermöglichkeiten des Folgeprogramms und müssen jährlich oder alle zwei Jahre eine
geschätzte Anzahl Mobilitäten angeben.

Es besteht die Möglichkeit sich als einzelne Einrichtung oder sich als Koordinator eines
Konsortialantrags akkreditieren zu lassen:
      Koordinatoren von Konsortialanträgen werden zwingend akkreditiert sein müssen,
       Konsortialmitglieder hingegen nicht.
      Konsortialmitglieder müssen aus demselben Land wie der Konsortialantragsteller sein.
      Eine Einrichtung, die als Koordinator eines Konsortialantrags akkreditiert wird, ist
       gleichzeitig als einzelne Einrichtung akkreditiert.
      Eine einzelne Organisation kann gleichzeitig akkreditiert und Partner eines
       Konsortiums sein.
      Eine einmal akkreditierte Organisation kann im akkreditierten Bereich keine neuen
       Kurzzeitprojekte einreichen.

 Ein nationales Konsortium besteht aus mindestens drei Organisationen desselben Landes,
 um sich zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Projektes oder einer
 Projektaktivität zusammenzuschließen. Die koordinierende Organisation beantragt eine
 Finanzhilfe im Rahmen von Erasmus+ im Namen eines Konsortiums mehrerer
 Partnerorganisationen.
Wie lange ist eine Erasmus-Akkreditierung gültig?
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, bleibt die Erasmus-Akkreditierung Ihrer Organisation für die
Dauer des zukünftigen Programms (2021-2027) gültig, unter der Bedingung, dass Ihre
Organisation weiterhin die in der Aufforderung zur Einreichung von Erasmus-
Akkreditierungen festgelegten Verpflichtungen erfüllt.
Der Erasmusplan, den Sie mit diesem Antrag einreichen, kann einen kürzeren Zeitraum von
zwei bis fünf Jahren abdecken. Die Dauer Ihres Erasmusplans können Sie selbst wählen, indem
Sie Ihre Ziele definieren und die Anzahl der Mobilitätsaktivitäten schätzen, die Sie in den
nächsten Jahren organisieren möchten. Auf der Grundlage Ihres Antrags wird die Nationale
Agentur den Zeitplan für die periodischen Akkreditierungsfortschrittsberichte und die
zukünftigen Aktualisierungen Ihres Erasmusplans festlegen, um sicherzustellen, dass Ihr
Erasmusplan auf dem neuesten Stand bleibt. Wenn in Ihrer Organisation wichtige Änderungen
eintreten, können Sie auch selbst eine Aktualisierung Ihres Erasmusplans beantragen.
Ist nach Ablauf des Programmplanungszeitraums 2021-2027 für die Teilnahme an einer
Maßnahme eine Akkreditierung erforderlich, so kann die nationale Agentur die
Gültigkeitsdauer der Akkreditierung unter den von der Europäischen Kommission festgelegten
Bedingungen verlängern.
Die Akkreditierung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Einrichtung aufgelöst wird
oder, wenn dies von der nationalen Agentur und der akkreditierten Einrichtung vereinbart
wird.
Die nationale Agentur oder die akkreditierte Einrichtung können die Akkreditierung einseitig
beenden, wenn im Rahmen dieser Akkreditierung mindestens drei Jahre lang keine
Finanzmittel beantragt wurden.

   2. Allgemeine Förderkriterien

                    Erwachsenenbildung:
                       - Organisationen, die formale, informelle und nicht-formale
                            Erwachsenenbildung anbieten.
                       - Lokale        und     regionale      öffentliche   Behörden,
                            Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit einer
                            Rolle im Bereich der Erwachsenenbildung.
                    Berufliche Aus- und Weiterbildung:
                       - Organisationen, die berufliche Aus- und Weiterbildung
                            anbieten.
                       - Lokale        und     regionale      öffentliche   Behörden,
                            Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit einer
                            Rolle im Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung.
                       - Unternehmen und andere öffentliche oder private
 Wer darf einen             Organisationen, die Lernende und Auszubildende in der
 Antrag einreichen?         beruflichen Bildung aufnehmen oder ausbilden oder
                            anderweitig mit ihnen zusammenarbeiten.
                    Schulbildung:
                       - Schulen, die Allgemeinbildung im Vorschul-, Primar- oder
                            Sekundarbereich anbieten.
-  Lokale      und     regionale    öffentliche     Behörden,
                             Koordinierungsstellen und andere Organisationen mit einer
                             Rolle im Bereich der Schulbildung.
                     Alle drei Bereiche:
                     Die Anspruchsberechtigung von Organisationen unter Bedingung
                     (1) wird auf der Grundlage der von ihnen angebotenen
                     Bildungsprogramme und Aktivitäten bestimmt. Eine Organisation
                     kann in mehr als einem Bereich förderfähig sein, wenn sie
                     verschiedene Bildungsprogramme und -aktivitäten anbietet.
Förderfähige Länder Die antragstellenden Organisationen müssen ihren Sitz in einem der
                     folgenden Länder haben:
                         - Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union.
                         - Mit dem Programm assoziierte Drittländer, wie in der
                             Rechtsgrundlage festgelegt.
Antragsformular      Anträge     müssen      mit    dem     offiziellen   elektronischen
                     Antragsformular eingereicht werden:
                     https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-
                     applications/screen/home
Wo ist der Antrag zu Im Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft (und zwar
stellen?             anhand des Online-Antragformulars).
Wann ist der Antrag Bis zum 29. Oktober 2020 (12 Uhr mittags)
zu stellen?
Registrierung    der Antragsteller müssen über eine Organisations-ID (OID) verfügen,
Organisation         um sich für diesen Aufruf bewerben zu können.

                       Bewerber, die bereits an Erasmus+ (2014-2020) teilgenommen
                       haben, sollten ihre bestehende OID verwenden und sollte nicht
                       erneut registriert werden.

                       Antragsteller, die zuvor eine PIC-Nummer (Participant Identification
                       Code) verwendet haben sollten sich nicht erneut registrieren. Diese
                       Antragsteller haben automatisch einen OID erhalten. Sie können es
                       im Registrierungssystem der Organisation finden, indem Sie dem
                       untenstehenden Link folgen.

                     Bewerber, die noch nie an Erasmus+ (2014-2020) teilgenommen
                     haben, müssen sich für eine OID über das Registrierungssystem der
                     Organisation anmelden:
                     https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/organisation-
                     registration/screen/home
Art des Antrags      Antragsteller können sich als Einzelorganisation oder als
                     Koordinator eines Konsortiums akkreditieren lassen. Es ist nicht
                     möglich beide Arten innerhalb desselben Bereichs zu beantragen.
Erasmus-             Ein Mobilitätskonsortium ist eine Gruppe von Organisationen aus
Akkreditierung für   dem gleichen Land, die Mobilitätsaktivitäten als Teil eines
Koordinatoren von    gemeinsamen         Erasmus-Plans        durchführen.       Jedes
Mobilitätskonsortien Mobilitätskonsortium wird von einer federführenden Organisation
koordiniert:     einem      akkreditierten    Koordinator     des
                      Mobilitätskonsortiums.
                      Ein akkreditierter Koordinator eines Mobilitätskonsortiums kann
                      die Aktivitäten selbst organisieren (wie jede andere Organisation
                      mit einer individuellen Akkreditierung auch), und darüber hinaus
                      kann er anderen Mitgliedsorganisationen seines Konsortiums vier
                      Mobilitätsmöglichkeiten anbieten.

                      Antragsteller für Mobilitätskonsortium-Koordinatoren müssen im
                      Antrag den Zweck und die geplante Zusammensetzung ihres
                      Konsortiums beschreiben.

   3. Aufbau und Inhalt des Online-Antrags

Das Antragsformular für Erasmus-Akkreditierungen nimmt Ihnen einen großen Teil Ihrer
Arbeit ab.

     Der Antrag muss ein Originalvorschlag sein, der speziell für Ihre Organisation
      geschrieben wurde.
     Bei der Beantwortung von Fragen sollen Sie so konkret wie möglich sein,
      insbesondere im Abschnitt "Hintergrund", in dem Sie die Bedürfnisse und
      Herausforderungen beschreiben, die Sie in Ihrer Organisation angehen möchten.
Um für eine Akkreditierung in Frage zu kommen, müssen die folgenden Mindestpunktzahlen
erreicht werden:

    mindestens 70 von insgesamt 100 Punkten und
    mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der vier Kategorien für die
     Gewährungskriterien.

                  Ausmaß, in dem
                     das Profil, die Erfahrung, die Tätigkeiten und die Zielgruppe des
                      Antragstellers für den Bereich, für den der Antrag gestellt wird, und
                      die Ziele der vorliegenden Aufforderung relevant sind
    Relevanz         bei Koordinatoren eines Konsortiums gilt zusätzlich:
                      - inwieweit das Profil der geplanten Mitglieder des Konsortiums in
    (Maximal              Bezug auf den Zweck und die Ziele des Konsortiums, die im Antrag
    10 Punkte)            beschrieben sind, sowie für den Bereich, für den der Antrag
                          gestellt wird, und die Ziele dieser Aufforderung relevant ist
                      - inwieweit die Gründung des Konsortiums seinen Mitgliedern
                          einen eindeutigen Mehrwert in Bezug auf die Ziele dieser
                          Aufforderung bietet

                  Ausmaß, in dem
                     der vorgeschlagene Erasmus-Plan mit den Zielen diese Aufforderung
                      in Einklang steht
                     die Ziele des vorgeschlagenen Erasmus-Plans den Bedürfnissen der
                      antragstellenden Einrichtung, ihres Personals und ihrer Lernenden in
                      eindeutiger und konkreter Weise entsprechen
                      - Bei Koordinatoren eines Konsortiums gilt dieses Kriterium für das
    Erasmus-            gesamte geplante Konsortium; die Ziele des Erasmus-Plans
    Plan: Ziele         müssen mit dem im Antrag angegebenen Zweck des Konsortiums
                        in Einklang stehen.
    (Maximal         die Ziele und der Zeitplan des vorgeschlagenen Erasmus-Plans
    40 Punkte)        realistisch und ehrgeizig genug sind, damit eine positive Wirkung für
                      die Einrichtung (oder das Konsortium) erzielt wird
                     die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfolgung und Evaluierung der
                      Durchführung des Erasmus-Plans angemessen und konkret definiert
                      sind
                     – wenn der Antragsteller seinem Antrag strategische Dokumente
                      beifügt – die Verbindung zwischen dem vorgeschlagenen Erasmus-
                      Plan und den beigefügten Dokumenten klar erläutert wird
Ausmaß, in dem
                 die vorgeschlagene Zahl der Teilnehmer/innen an
                  Mobilitätsmaßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zur Größe
                  und Erfahrung der antragstellenden Einrichtung steht
Erasmus-          - Bei Koordinatoren eines Konsortiums wird die geplante Größe des
Plan:               Konsortiums zugrunde gelegt.
Aktivitäten      die vorgeschlagene Zahl der Teilnehmer/innen an
                  Mobilitätsmaßnahmen realistisch und den im Erasmus-Plan
                  definierten Zielen angemessen ist
(Maximal
20 Punkte)       die Profile der vorgesehenen Teilnehmer/innen für den Bereich, in
                  dem der Antrag gestellt wird, den vorgeschlagenen Erasmus-Plan und
                  die Ziele dieser Aufforderung relevant sind
                 bei geplanten Mobilitätsmaßnahmen für Lernende im Bereich der
                  Schul- und der Berufsbildung Teilnehmer/innen mit geringeren
                  Chancen einbezogen werden

              Ausmaß, in dem
                 der Antragsteller konkrete Wege vorgeschlagen hat, wie er zu den in
                  den Erasmus-Qualitätsstandards beschriebenen Grundsätzen der
                  Akkreditierung beizutragen beabsichtigt
                 der Antragsteller eine klare und umfassende Aufgabenverteilung im
                  Einklang mit den Erasmus-Qualitätsstandards vorgeschlagen hat
                 der Antragsteller angemessene Ressourcen für die Verwaltung der
Erasmus-          Programm-Aktivitäten im Einklang mit den Erasmus-
Plan:             Qualitätsstandards vorgesehen hat
Management
                 alle Verwaltungsebenen der Einrichtung auf angemessene Weise
                  einbezogen werden
(Maximal         geeignete Maßnahmen festgelegt wurden, um die Kontinuität der
30 Punkte)        Programmaktivitäten zu gewährleisten, falls es bei der
                  antragstellenden Einrichtung zu einem Personal- oder
                  Leitungswechsel kommt
                 die antragstellende Einrichtung konkrete und logische Schritte
                  vorgeschlagen hat, um die Ergebnisse der Mobilitätsmaßnahmen in
                  ihre reguläre Arbeit zu integrieren.
                  - Bei Koordinatoren eines Konsortiums gilt dieses Kriterium für das
                    gesamte geplante Konsortium.
3.1 Hintergrund

In diesem Abschnitt sollten Sie Ihre Organisation vorstellen und die Frage beantworten: „Wer
sind Sie als Organisation?“ Dies ist ein sehr wichtiger Abschnitt. Wenn Sie informative und
präzise Antworten geben, können die Personen, die Ihren Antrag beurteilen, Ihren Kontext
und Ihre Pläne verstehen.
Ein präziser und detaillierter Hintergrund ist eine gute Grundlage für die Beantwortung von
Fragen im zweiten Teil des Antrags. Wenn einige Unterfragen für Ihre Organisation nicht
relevant sind, geben Sie dies ausdrücklich an.
Wenn Sie sich im Namen einer größeren Organisation mit mehreren Abteilungen oder
Sektionen bewerben, ist es wichtig, dass Sie die Struktur der gesamten Organisation klar
beschreiben und erklären, welche Teile der Organisation in dem von diesem Antrag
abgedeckten Bereich tätig sind. Der Bereich, in dem der Antrag gestellt wird, ist im Abschnitt
"Kontext" angegeben und kann Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung oder
Schulbildung sein.

 Folgende Fragen sind im Antrag enthalten:

     Bitte stellen Sie Ihre Organisation kurz vor:

        Was sind die Hauptaktivitäten Ihrer Organisation?
        Seit wann und in welcher Weise sind Sie im Bereich der allgemeinen und beruflichen
         Bildung oder Erwachsenenbildung tätig?

     Bitte beschreiben Sie die Struktur Ihrer Organisation:

        Gibt es in Ihrer Organisation verschiedene Sektionen oder Abteilungen? Falls ja,
         erläutern Sie diese bitte.
        Wie sind Management und Aufsicht in Ihrer Organisation aufgebaut? Wer sind die
         verantwortlichen Schlüsselpersonen?
        Wenn möglich, fügen Sie bitte ein Organigramm in den Anhängen zum Antrag bei.
         Dies kann dazu beitragen, Ihre Antwort kürzer und klarer zu gestalten.

     Was sind die wichtigsten Bedürfnisse und Herausforderungen, mit denen Ihre
      Organisation derzeit konfrontiert ist?

     Wie kann Ihre Organisation zum Nutzen der Lernenden verbessert werden? Bitte
      illustrieren Sie Ihre Antworten mit konkreten Beispielen.
Strategische Dokumente:

Zur Ergänzung der obigen Antworten können Sie relevante strategische Dokumente zur
Unterstützung Ihres Antrags beifügen.
Relevant in diesem Fall wären z. B. die allgemeine Entwicklungsstrategie Ihrer Einrichtung,
die Sie vielleicht ohnehin schon verfasst haben, oder ein Konzept zu Ihrer
Internationalisierungsstrategie.

Strategische Dokumente sind kein obligatorischer Bestandteil Ihres Antrags. Sie können
jedoch einen nützlichen Kontext liefern, um Ihre Ziele im Programm zu erläutern. Wenn Sie
sich entscheiden, strategische Dokumente beizufügen, sollten Sie bei der Beantwortung der
Fragen zu Ihrem Erasmus-Plan unbedingt erklären, warum Sie diese Dokumente beigefügt
haben.

       3.2 Erasmusplan

              3.2.1 Was ist ein Erasmusplan?
Die Leitaktion 1 des Programms unterstützt Einzelmobilitäten zu Lehr-und Lernzwecken und
hat die Absicht die Organisationen in ihrer europäischen Dimension weiterzuentwickeln. Die
Finanzierung, die Ihre Organisation aus dem Programm erhält, sollte zu diesen beiden Zielen
beitragen. Das bedeutet, dass Sie durch die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Ihre
Teilnehmer auch an weiter gefassten Zielen Ihrer Organisation arbeiten sollten.
Um dies zu erreichen, muss Ihre Organisation einen Erasmusplan entwickeln: ein Plan, der die
Mobilitätsaktivitäten mit den Bedürfnissen und Zielen Ihrer Organisation verknüpft.
Der Erasmusplan besteht aus drei Teilen: Ziele, Aktivitäten und Planung für Management und
Ressourcen. Sie werden auch gebeten, eine Reihe von Erasmus-Qualitätsstandards zu
unterzeichnen, die einen gemeinsamen Satz von Richtlinien für Organisationen festlegen, die
in ganz Europa am Programm teilnehmen.

              3.2.2 Was beinhaltet ein guter Erasmusplan?
Das Wichtigste, das es zu beachten gilt, ist, dass Ihr Erasmusplan kohärent und auf Ihre
Organisation, Ihre Erfahrung und Ihre Ambitionen abgestimmt sein soll. Der Antrag muss ein
Originalvorschlag sein, der speziell für Ihre Organisation geschrieben wurde. Bei der
Beantwortung von Fragen und der Definition von Zielen sollen Sie so konkret wie möglich sein
und sich auf Ihre anderen Antworten beziehen, insbesondere auf diejenigen im Abschnitt
"Hintergrund", in dem Sie die Bedürfnisse und Herausforderungen beschrieben haben, die Sie
in Ihrer Organisation angehen möchten. Wenn Sie Ihrem Antrag strategische Dokumente
beigefügt haben, sollen Sie sich in Ihren Antworten ebenfalls auf diese beziehen. Soweit
möglich, sind Wiederholungen zu vermeiden. Zögern Sie jedoch nicht, eine wichtige
Information zu wiederholen, wenn Sie glauben, dass sie den Beurteilern hilft, Ihre Pläne und
Ziele zu verstehen.
Ihr Erasmusplan soll folgende Schlüsselfragen beantworten:

     Wie werden Sie die Mittel aus der Leitaktion 1 zum Nutzen Ihrer Organisation und
      aller ihrer Mitarbeiter und Lernenden einsetzen, unabhängig davon, ob diese an
      Mobilitätsaktivitäten teilnehmen oder nicht?

     Welcher Bedarf besteht bei Ihrer Einrichtung in den Bereichen Qualitätsentwicklung
      und Internationalisierung? Geben Sie die zentralen Bereiche an, in denen
      Verbesserungen erzielt werden sollen (z.B. neue Lern- und Lehrmethoden, Aufbau
      eines MINT-Konzeptes, Organisation von Lehre und Lernen, Sprachkenntnisse,
      Mitarbeiterkompetenzen, Managementkompetenzen, …)

     Wie werden Sie das Programm nutzen, um Ihre Einrichtung, Ihre Mitarbeiter und
      Ihre Lernenden am Programm teilhaben zu lassen?

              3.2.3 Erasmusplan - Ziele

Definieren Sie die Ziele, die Ihre Organisation durch die Umsetzung der Mobilitätsaktivitäten
der Leitaktion 1 erreichen möchte. Ihre Ziele sollten konkret und realistisch sein und einen
echten Nutzen für Ihre Organisation darstellen. Achten Sie darauf, sie mit den Bedürfnissen
Ihrer Organisation und Ihrer Lernenden zu verknüpfen.
Wenn Sie im Abschnitt "Hintergrund" strategische Dokumente beigefügt haben, sollten Sie
sicherstellen, dass relevante Ziele aus diesen Dokumenten in Ihren Erasmusplan in diesem
Abschnitt übersetzt werden. Falls erforderlich, können Sie auf Informationen aus früheren
Antworten hinweisen.
Wenn Ihre Akkreditierung genehmigt wird, werden Ihre Fortschritte bei der Erreichung der
Ziele des Erasmus-Plans Teil der Bewertung der von Ihnen durchgeführten Aktivitäten sein.
Daher müssen Sie Ziele auswählen, die nachvollziehbar sind, und Sie müssen erklären, wie Sie
Ihre Fortschritte bewerten werden. Sie können zwischen einem und zehn Zielen angeben.
              3.2.4 Erasmusplan – Aktivitäten
In diesem Abschnitt werden Sie darum gebeten, eine umfassende Planung für die Aktivitäten
zu beschreiben, die Sie organisieren möchten. Außerdem sollen sie ein Profil der Teilnehmer
erstellen, die Sie mit den Programmmitteln unterstützen möchten.
Die Aktivitäten, die Sie hier vorschlagen, sind weder für Ihre Organisation noch für die
Nationale Agentur bindend, da die endgültige Zahl der durchgeführten Aktivitäten von
verschiedenen Faktoren, einschließlich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln, abhängen kann.
 Wie viele Teilnehmer möchten Sie mit Programmmitteln unterstützen?
      Bitte schlagen Sie eine Schätzung für mindestens zwei Jahre vor!

     Welche Profile von Mitarbeitern und Lernenden wollen Sie einbeziehen?
      Bitte erläutern Sie die Gründe für Ihre Wahl und geben Sie an, ob Sie
      Teilnehmer/innen mit geringeren Möglichkeiten einbeziehen möchten.

 6 Fragen, die die Auswahl Ihrer Aktivitäten erleichtern können:
     Was ist das Ziel und warum?
     Wer ist verantwortlich?
     Wer nimmt an den Aktivitäten teil?
     Was wird/soll geschehen?
     Wo soll es hingehen?
     Wie wird es geschehen?

           3.2.5 Erasmusplan – Management
In diesem Abschnitt sollten Sie erläutern, wie Sie die Verwaltung der Mobilitätsaktivitäten der
Leitaktion 1 in Ihrer Organisation einrichten wollen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung
erfolgreich verläuft.
Beispiele für Projektmanagement: Standorte, Reise, Unterkunft, Versicherung, sprachliche
und persönliche Vorbereitung, schulische Ziele vs. persönliche Ziele und vieles mehr.

     Grundprinzipien:
          Was wird Ihre Organisation tun, um zu den in den Erasmus-
            Qualitätsstandards beschriebenen Grundprinzipien der Erasmus-
            Akkreditierung beizutragen (Inklusion, Nachhaltigkeit, Virtueller Austausch,
            Vorbildfunktion)?

     Management:
         Wie werden die Mobilitätsaktivitäten im Rahmen der Erasmus-
           Akkreditierung in Ihrer Organisation koordiniert und beaufsichtigt?
         Wenn es Veränderungen im Personal oder Management Ihrer Organisation
           gibt, wie wollen Sie dann sicherstellen, dass die Umsetzung der geplanten
           Mobilitätsaktivitäten fortgesetzt werden kann?
         Was werden Sie tun, um die Ergebnisse der durchgeführten
           Mobilitätsaktivitäten in die reguläre Arbeit Ihrer Organisation zu integrieren?
 Qualitätssicherung:
             Abgesehen vom Erasmus-Koordinator und anderen Personen, die in diesem
                Antrag als assoziierte Personen aufgeführt sind, welche anderen Personen
                werden wie beteiligt sein?
             Wer wird für die verschiedenen Durchführungsaufgaben (wie Finanzen,
                praktische Vorkehrungen, Vorbereitung und Überwachung der Teilnehmer,
                Inhalt der Aktivitäten oder Kommunikation mit Partnerorganisationen)
                verantwortlich sein?

        Verbreitung:
             Was wird Ihre Organisation tun, um die Ergebnisse ihrer Aktivitäten und ihr
                Wissen über das Programm intern, lokal und international weiterzugeben?

 Bitte lesen Sie in Punkt 3.3 die erläuterten Erasmus-Qualitätsstandards und diskutieren Sie
 diese mit Ihren Kollegen und dem Management. Ihre Antworten in diesem Abschnitt sollten
 zeigen, dass Ihre Organisation die Ressourcen und das Personal, die für die Umsetzung der
 geplanten Aktivitäten gemäß den festgelegten Standards benötigt werden, bewertet hat.

       3.3 Qualitätsstandards
Organisationen, die Erasmus-Mobilitätsaktivitäten durchführen, müssen sich an eine Reihe
von Erasmus-Qualitätsstandards halten. Diese Standards bestehen, um gute
Mobilitätserfahrungen und Lernergebnisse für Erasmus-Teilnehmer zu gewährleisten und um
sicherzustellen, dass alle Organisationen, die die Finanzierung des Programms erhalten, zu
den allgemeinen Zielen des Erasmus-Programms beitragen.

                3.3.1 Grundprinzipien

        Inklusion: Die begünstigte Organisation muss faire und gleiche Bedingungen für alle
         Teilnehmer gewährleisten. Wann immer möglich, sollte die begünstigte Organisation
         Teilnehmer mit geringeren Möglichkeiten aktiv in Erasmus-Aktivitäten einbinden und
         einbeziehen. Die begünstigte Organisation sollte die vom Programm zu diesem Zweck
         bereitgestellten Instrumente und Finanzmittel so weit wie möglich nutzen.

        Nachhaltigkeit: Die begünstigte Organisation muss Anstrengungen unternehmen, um
         ein ökologisch nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Verhalten unter ihren
         Teilnehmern zu fördern. Die begünstigte Organisation sollte die vom Programm
         bereitgestellten Mittel zur Unterstützung nachhaltiger Reisemöglichkeiten so weit wie
         möglich ausschöpfen.
   Virtueller Austausch: Die begünstigte Organisation sollte digitale Werkzeuge und
       Lernmethoden einsetzen, um die Aktivitäten der physischen Mobilität zu ergänzen
       oder die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen zu verbessern. Die begünstigte
       Organisation sollte die digitalen Werkzeuge, Online-Plattformen und die spezifische
       Finanzierung, die das Programm zu diesem Zweck bereitstellt, optimal nutzen.

      Vorbilder für andere Organisationen sein und unterstützend mitwirken: Eines der
       Ziele des Erasmus-Programms ist die Unterstützung der Entwicklung des Europäischen
       Bildungsraums. Um zu diesem Ziel beizutragen, sollten die begünstigten
       Organisationen versuchen, aktive Mitglieder des Erasmus-Netzwerks zu werden,
       indem sie an Aktivitäten zum Kontakt- und Wissensaustausch teilnehmen, die von den
       Nationalen Agenturen oder anderen Organisationen organisiert werden. Erfahrene
       Nutznießer sollten ihr Wissen mit Organisationen teilen, die keine oder nur wenig
       Erfahrung mit Erasmus haben, und ihnen Beratung, Mentoring oder andere
       Unterstützung anbieten. Schulen können zu diesem Ziel des Programms beitragen,
       indem sie Mitarbeiter und Lernende von anderen Schulen im Ausland aufnehmen. Zu
       den besonders wichtigen Beiträgen gehören die Aufnahme von Schülern und
       Mitarbeitern im Rahmen einer längerfristigen Mobilität (mehr als 30 Tage) sowie die
       Einrichtung bilateraler oder multilateraler Austauschprogramme mit anderen Schulen,
       die am Programm teilnehmen. Schulen können auch Lehrkräfte in der Ausbildung für
       ein Auslandspraktikum aufnehmen.

Diese vier Punkte stellen keine vollständige Liste der Ziele des Programms dar. Sie sollen als
klare Kriterien bei der Beurteilung der konkreten Beiträge der teilnehmenden Organisationen
dienen.

              3.3.2 Gutes Management

      Kernaufgabe – Überblick behalten: Während der Durchführung von Erasmus-
       Aktivitäten muss die begünstigte Organisation die Kontrolle über die Kernaufgaben der
       Durchführung behalten. Zu den Kernaufgaben gehören die finanzielle Verwaltung der
       Programmmittel, der Kontakt mit der Nationalen Agentur, die Berichterstattung über
       die durchgeführten Aktivitäten sowie alle Entscheidungen, die sich direkt auf den
       Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten auswirken. Zu
       diesen Entscheidungen gehören zum Beispiel die Wahl der Art und Dauer der Aktivität,
       die Wahl der gastgebenden Organisation, die Definition und Bewertung der
       Lernergebnisse, die Auswahl und Überwachung der Teilnehmer usw.

      Transparenz: Die begünstigte Organisation kann Beratung, Unterstützung oder
       Dienstleistungen von anderen Organisationen oder Einzelpersonen erhalten, solange
       sie die Kontrolle über den Inhalt, die Qualität und die Ergebnisse der durchgeführten
Aktivitäten behält. Wenn die begünstigte Organisation die Programmmittel
    verwendet, um solche Dienstleistungen zu bezahlen, müssen die Rechte und Pflichten
    beider     Parteien    (insbesondere     die     auszuführenden        Aufgaben,    die
    Qualitätskontrollmechanismen und die Konsequenzen im Falle einer schlechten oder
    nicht erbrachten Leistung seitens des Dienstleisters) formell festgelegt werden und der
    Nationalen Agentur zur Überprüfung zur Verfügung stehen.

   Verantwortung: Die begünstigte Organisation ist für die Ergebnisse und die Qualität
    der durchgeführten Aktivitäten verantwortlich, unabhängig von der Beteiligung
    anderer Organisationen oder Einzelpersonen.

   Kapazitätsaufbau: Die begünstigte Organisation sollte die durch das Erasmus-
    Programm bereitgestellten Mittel (und insbesondere die organisatorische
    Unterstützung) so verwenden, dass ihre Fähigkeit, international nachhaltig und
    langfristig zu arbeiten, gestärkt wird. Wann immer möglich, sollte organisatorische
    Unterstützung oder Teile davon in den Aufbau solcher Kapazitäten investiert werden.
    Im Falle von Konsortien sollte die Kapazität aller teilnehmenden Organisationen
    schrittweise entwickelt werden, wie im Punkt über die Koordinierung von
    Mobilitätskonsortien angegeben.

   Koordination von Mobilitätskonsortien: In Mobilitätskonsortien sollten die
    Kernaufgaben so aufgeteilt werden, dass die teilnehmenden Organisationen ihre Ziele
    für die Organisationsentwicklung am besten verfolgen können und ihre Fähigkeit zur
    Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Ausland unterstützt wird. Der
    Konsortialkoordinator ist dafür verantwortlich, dass die Aufgaben so verteilt werden,
    dass dieses Ziel unterstützt wird. Darüber hinaus muss der Koordinator die
    Organisationen im Konsortium aktiv unterstützen, um sicherzustellen, dass sie in der
    Lage sind, die Erasmus-Qualitätsstandards zu erfüllen.

   Resultate integrieren: Die begünstigte Organisation sollte Schritte unternehmen, um
    die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten (z.B. Kenntnisse, die von den
    Mitarbeitern in der beruflichen Entwicklung erworben wurden; oder Erfahrungen aus
    der Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen auf breiter Ebene) in ihren regulären
    Aktivitäten zu nutzen.

   Feedback der Teilnehmer sammeln und nutzen: Die begünstigte Organisation muss
    die Teilnehmer durch standardisierte Teilnehmerberichte, die von der Europäischen
    Kommission zur Verfügung gestellt werden, über ihre Berichtspflicht informieren und
    sie zur Vervollständigung ihrer Berichte ermutigen. Die begünstigte Organisation sollte
das von den Teilnehmern gelieferte Feedback nutzen, um zukünftige Aktivitäten zu
    verbessern.

           3.3.3 Qualität liefern und Teilnehmer unterstützen

   Praktische Unterstützung: Die begünstigte Organisation muss ein Mindestmaß an
    praktischen und logistischen Vorkehrungen (Reise, Unterkunft, Versicherung,
    Sicherheit, Visumanträge, Sozialversicherung usw.) gewährleisten. Wenn diese
    Aufgaben an den Teilnehmer oder einen Dienstleister delegiert werden, bleibt die
    begünstigte Organisation letztlich für die Überprüfung ihrer Bereitstellung und
    Qualität verantwortlich.

   Teilnehmer auswählen: Die Teilnehmer müssen in einem transparenten, fairen und
    integrativen Auswahlverfahren ausgewählt werden.
   Teilnehmer vorbereiten: Die Teilnehmer müssen im Hinblick auf die praktischen,
    beruflichen und kulturellen Aspekte ihres Aufenthalts im Gastland angemessen
    vorbereitet werden. Wann immer möglich, sollte die Vorbereitung in Zusammenarbeit
    mit der gastgebenden Organisation organisiert werden.

   Teilnehmer überwachen und betreuen: Die Teilnehmenden müssen beobachtet
    werden, um ihre Integration in der Aufnahmeorganisation und ihr Lernen während der
    Mobilitätsaktivitäten zu verfolgen. Die entsendende und die aufnehmende
    Organisation sollten die Teilnehmenden in diesem Prozess aktiv unterstützen.
    Mentoren oder Berater in der aufnehmenden Organisation müssen für alle Aktivitäten
    der Lernenden, die keine begleitenden Lehrkräfte oder Ausbilder umfassen, sowie für
    die Mobilität des Personals (mit Ausnahme von bezahlten Kursen und ähnlichen
    Ausbildungsaktivitäten) bestimmt werden.

   Teilnehmer unterstützen: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen während
    ihrer Mobilität jederzeit in der Lage sein, Unterstützung von ihren gastgebenden und
    entsendenden Organisationen zu beantragen und zu erhalten. Bevor die Mobilität
    stattfindet, müssen die Kontaktpersonen in beiden Organisationen und die
    Kontaktmöglichkeiten mit den Teilnehmenden vereinbart werden.

   Sprachliche Unterstützung: Die begünstigte Organisation muss eine angemessene
    Sprachausbildung gewährleisten, die den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen
    der Teilnehmer angepasst ist. Gegebenenfalls sollte die Organisation die spezifischen
    Instrumente und Finanzmittel, die das Programm zu diesem Zweck bereitstellt, so weit
    wie möglich nutzen (z.B. OLS: https://app.erasmusplusols.eu/ )
   Lernvereinbarung: Die erwarteten Lernergebnisse der Mobilitätsphase müssen für
    jeden Teilnehmer oder jede Gruppe von Teilnehmern klar definiert werden. Für
    individuelle Mobilitätsaktivitäten müssen die erwarteten Ergebnisse in einer
    schriftlichen Vereinbarung zwischen der entsendenden Einrichtung, dem Teilnehmer
    und        der    aufnehmenden       Einrichtung    definiert     werden.    Für
    Gruppenmobilitätsaktivitäten müssen die Lernergebnisse in einem Lernprogramm
    definiert werden, dem die entsendende und die aufnehmende Einrichtung zustimmen.

   Lernergebnisse evaluieren: Die Lernergebnisse und andere Vorteile für die Teilnehmer
    sollten nach der Mobilität systematisch evaluiert werden. Die Ergebnisse der
    Evaluierung sollten analysiert und zur Verbesserung künftiger Aktivitäten genutzt
    werden.
   Lernergebnisse anerkennen: Formale, informelle und nicht-formale Lernergebnisse
    und andere Ergebnisse, die von den Teilnehmern an Mobilitätsaktivitäten erzielt
    wurden, müssen in ihrer entsendenden Organisation angemessen anerkannt werden.
    Europäische und nationale Instrumente (insbesondere Europass und ECVET) sollten für
    die     Anerkennung       wann      immer      möglich     eingesetzt        werden.
    https://europass.cedefop.europa.eu/

    https://ec.europa.eu/education/resources-and-tools/the-european-credit-system-
    for-vocational-education-and-training-ecvet_en

          3.3.4 Verbreitung von Ergebnissen und Wissen

   Intern: Die begünstigten Organisationen sollten ihre Teilnahme am Erasmus-
    Programm innerhalb der Organisation weithin bekannt machen und Möglichkeiten für
    die Teilnehmer schaffen, ihre Mobilitätserfahrung mit Gleichaltrigen zu teilen.

   Lokal: Die begünstigten Organisationen sollten die Ergebnisse ihrer Aktivitäten mit
    anderen Organisationen und der Öffentlichkeit teilen.

   International: Die begünstigten Organisationen sollten ihre Teilnahme am Erasmus-
    Programm in ihrer Gemeinde, in der breiteren Öffentlichkeit und europaweit bekannt
    machen.
4. Budgetantrag

Sobald Sie Ihre Erasmus-Akkreditierung erhalten haben, können Sie jedes Jahr eine
Finanzierung beantragen, indem Sie bei Ihrer Nationalen Agentur einen Budgetantrag stellen.
Ein Budgetantrag unterscheidet sich von einem klassischen Antrag, da er nur grundlegende
Informationen wie die Anzahl der Teilnehmer und die Art der Aktivitäten verlangt, um das von
Ihnen benötigte Budget zu schätzen.

                                      Pauschalkosten

 Organisatorische Unterstützung                350€/Teilnehmer
 Individuelle Unterstützung                    x€/Tag je nach Aufnahmeland
 Reisekosten                                   x€ je nach Entfernung
 Kursgebühren                                  70€/Tag (max. 700€/Person)

                                   Tatsächliche Kosten

 Besondere Bedürfnisse                         100%ige Rückerstattung
 Außergewöhnliche Kosten/Sonderkosten          75%ige Rückerstattung

Wenn mehrere Aktivitätsarten angegeben wurden, müssen sie begründen, wo Ihre Prioritäten
liegen. Dafür gibt es eine vorgesehene Liste an Aktivitäten (in Bearbeitung).
Nachdem die Aktivitäten bestimmt wurden, haben Sie noch die Möglichkeit zusätzliche
Fördermittel zu beantragen:

       CO2-arme Reisen, Reisen aus abgelegenen Gebieten, Visa, …
       Sonderkosten für beeinträchtigte Personen
       Begleitpersonen
       Zusätzliche Unterstützung für virtuelle und gemischte Aktivitäten
       Sprachliche Unterstützung durch OLS
5. Endbericht
Am Ende der Laufzeit jeder im Rahmen einer Erasmus-Akkreditierung genehmigten
Finanzhilfevereinbarung legt die akkreditierte Einrichtung einen Abschlussbericht über die
durchgeführten Maßnahmen und die erreichten Ziele vor.

 Ziele:

     Welche Fortschritte haben Sie im Hinblick auf die in Ihrem Erasmus-Plan definierten
      Ziele gemacht? Wie haben Sie Ihre Fortschritte gemessen?

 Aktivitäten:

     Wie haben Sie die aufnehmenden Organisationen Ihrer Aktivitäten ausgesucht?
     Wie haben Sie die Teilnehmer ausgesucht?
     Beschreiben sie das Profil aller TN
     Haben Sie virtuelle Zusammenarbeit, virtuelle Mobilität oder gemischte
      Mobilitätsaktivitäten eingerichtet? Falls ja, bitte beschreiben!
     Haben Sie Ihre Pläne im Vergleich zu Ihrem Antrag in Bezug auf Art oder Anzahl der
      Aktivitäten, Teilnehmerprofile oder andere wichtige Aspekte der geplanten
      Aktivitäten geändert? Bitte beschreiben und begründen Sie die Änderungen, die Sie
      während der Implementierung vorgenommen haben. Was waren die
      Auswirkungen?

 Vorbereitung, Überwachung, Unterstützung der TN:

     Welche Art von Vorbereitung erhielten die Teilnehmer vor ihren Aktivitäten? Wie
      waren die gastgebenden Organisationen an der Vorbereitung der Teilnehmenden
      beteiligt?
     Wie wurden die Teilnehmer während ihrer Aktivitäten unterstützt und überwacht?
     OLS?

 Lernergebnisse und Anerkennung:

     Lehrende/Personal: Wie haben Sie die erwarteten Lernergebnisse und andere
      erwartete Ergebnisse für Teilnehmer an der Mitarbeitermobilität definiert?
     Lernende: Wie haben Sie die erwarteten Lernergebnisse und andere erwartete
      Ergebnisse für Teilnehmer an der Mobilität von Lernenden definiert?
     Wie haben Sie bewertet, ob die erwarteten Lernergebnisse und Resultate erreicht
      wurden? Was sind die wichtigsten Schlussfolgerungen Ihrer Evaluation? Wie planen
      Sie, diese Ergebnisse in Zukunft zu verbessern?
     Wie wurde die Teilnahme von Mitarbeitern/Lernenden an Mobilitätsaktivitäten
      anerkannt?

 Management:
 Wie haben Sie die Verwaltung der Erasmus-Mobilitätsaktivitäten in Ihrer
     Organisation eingerichtet? Bitte erklären Sie die Aufgabenverteilung und die Rolle
     des Managements der Organisation. Inwieweit entsprach die Umsetzung Ihren im
     Antrag auf Erasmus-Akkreditierung dargelegten Plänen?
    Wie haben Sie die praktischen und logistischen Aspekte der Mobilitätsaktivitäten
     organisiert (z.B. Reise, Unterkunft, Versicherung, Sicherheit und Schutz der
     Teilnehmer, Visum, Arbeitserlaubnis, soziale Sicherheit)? Wie haben Sie
     sichergestellt, dass die Qualität dieser Vereinbarungen angemessen war?
    Wie haben Sie umweltverträgliches und verantwortungsbewusstes Verhalten unter
     Ihren Teilnehmern gefördert? Wenn Sie spezifische, durch das Programm
     bereitgestellte Mittel verwendet haben, sollten Sie Ihre Bemühungen hier
     zusammenfassen.
    Welche      Erfahrungen       haben      Sie   in    der   Zusammenarbeit      mit
     Gastgeberorganisationen im Ausland gemacht?
         o Welche Art von vorbereitenden Aktivitäten haben Sie gemeinsam mit ihnen
             durchgeführt, bevor Sie Ihre Teilnehmer/innen entsandt haben?
         o Wie haben Sie die Rechte und Pflichten Ihrer Organisation und des
             aufnehmenden Partners definiert und formalisiert?
         o Was hat gut funktioniert, was könnte verbessert werden und wie?
    Haben Sie, abgesehen von der Zusammenarbeit mit den aufnehmenden
     Organisationen, Unterstützung oder Beratung von anderen Organisationen oder
     Experten erhalten oder haben Sie Dienstleistungen zur Durchführung bestimmter
     Aufgaben im Zusammenhang mit den Mobilitätsaktivitäten in Anspruch
     genommen? Falls ja, bitte beschreiben!
    Wie haben Sie die Ergebnisse der Erasmus-Aktivitäten in die reguläre Arbeit und die
     Aktivitäten Ihrer Organisation integriert?

Teilnehmer-Feedback:

    Was war das wichtigste Feedback von Ihren Teilnehmern? Wie werden Sie diese
     Informationen nutzen, um Ihre Mobilitätsaktivitäten in Zukunft zu verbessern?

Verbreitung und Nutzung:

    Was haben Sie getan, um Ihre Erasmus-Aktivitäten innerhalb Ihrer Organisation
     bekannt zu machen? Welche Aktivitäten haben Sie organisiert, um den Teilnehmern
     die Möglichkeit geben, ihre Mobilitätserfahrungen mit Gleichaltrigen zu teilen?
    Was haben Sie unternommen, um die Ergebnisse der Erasmus-Aktivitäten außerhalb
     Ihrer Organisation zu verbreiten? Wie haben Sie Ihre Teilnahme am Erasmus-
     Programm in Ihrer Gemeinde und in der breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht?
    [Nur für die Schulbildung] Haben Sie Teilnehmer aus anderen Erasmus-Projekten
     aufgenommen oder Schüler und Personal mit anderen Schulen im Ausland auf der
     Grundlage der Gegenseitigkeit ausgetauscht? Falls ja, was haben Sie unternommen?
    Haben Sie, abgesehen von der Organisation Ihrer Mobilitätsaktivitäten, an
     Aktivitäten mit anderen Organisationen teilgenommen, die an Erasmus teilnehmen
     oder teilnehmen wollen? Haben Sie zum Beispiel an Veranstaltungen oder
     Aktivitäten teilgenommen, die von den Nationalen Erasmus-Agenturen organisiert
     wurden, oder haben Sie andere Organisationen beraten, wie sie am Programm
teilnehmen oder ihre Aktivitäten verbessern können? Falls ja, was haben Sie
       unternommen?

Zusammenfassung:

    Bitte fassen Sie die von Ihnen durchgeführten Aktivitäten und ihre wichtigsten
     Ergebnisse zusammen. Die Zusammenfassung kann von der Europäischen
     Kommission und den Nationalen Agenturen veröffentlicht werden.

  6. FAQ

   Ist es möglich eine Akkreditierung in mehr als einem Bereich zu beantragen?

  Ja, aber es müssen getrennte Anträge für die Erwachsenenbildung, die Berufsbildung und die
  Schulbildung gestellt werden.

   Ist es möglich, einen Antrag als Einzelorganisation und einen weiteren als Koordinator eines
    Konsortiums einzureichen?

  Es ist nicht möglich, dass eine antragstellende Organisation zwei Anträge im selben Bereich
  einreicht, auch wenn einer der Anträge für eine einzelne Organisation und der andere für einen
  Koordinator eines Konsortiums gestellt wird.

   Ist es möglich, akkreditiert zu werden und ein Kurzzeitprojekt (nicht akkreditiert)
    durchzuführen?

  Im selben Bereich: Nein, erfolgreich akkreditierte Organisationen können sich nicht für ein nicht-
  akkreditiertes Projekt bewerben. Wenn die Organisation zu dem Zeitpunkt, an dem sie eine
  Akkreditierung erhält, ein Projekt durchführt, sollte sie ihre laufenden Projekte abschließen.

  In verschiedenen Bereichen: Es ist zulässig, dass eine Organisation in einem Bereich akkreditiert
  wird und gleichzeitig ein nicht akkreditiertes Projekt in einem anderen Bereich beantragt.

   Wird es im Jahr 2021 möglich sein, ein Mobilitätskonsortium zu beantragen, ohne über eine
    Erasmus-Akkreditierung zu verfügen?

  Nein. Ab 2021 müssen alle Koordinatoren von Mobilitätskonsortien über eine Erasmus-
  Akkreditierung verfügen. Organisationen, die ein Konsortium koordinieren wollen und sich nicht
  für die vorbereitende Aufforderung zur Akkreditierung 2020 bewerben, werden dies 2021 tun
  können.
 Ist es möglich, mehr als ein Konsortium gleichzeitig zu koordinieren?

Auf dem gleichen Gebiet: Nein - die Regel ist eine Akkreditierung pro Bereich. Eine
Konsortialakkreditierung kann mehrere Ziele und verschiedene Cluster von Organisationen mit
unterschiedlichen Themenschwerpunkten umfassen, so dass auch keine praktische
Notwendigkeit für mehrere Konsortialakkreditierungen besteht.

In verschiedenen Bereichen: Ja.

 Ist es für eine Organisation möglich, ein nicht akkreditiertes Projekt durchzuführen und als
  Mitglied an einem Mobilitätskonsortium teilzunehmen?
  Ja.

 Ist es möglich, als Mitglied eines Konsortiums an mehr als einem Konsortium gleichzeitig
  teilzunehmen?
  Ja.

 Ist es möglich, dass eine Organisation in einem Bereich akkreditiert ist und gleichzeitig als
  Mitglied eines Konsortiums in einem anderen Bereich teilnimmt?
  Ja.

 Ist es möglich, den Koordinator des Konsortiums zu wechseln/zu rotieren und die gleiche
  Akkreditierung beizubehalten?
  Nein, zumindest nicht formell. Die Akkreditierung wird an eine bestimmte Organisation
  vergeben und ist nicht übertragbar. Konsortien verfügen jedoch über eine große Flexibilität
  bei der Organisation ihrer internen Arbeit, so dass eine Form der "Rotation" der
  koordinierenden Zuständigkeiten eine praktische Möglichkeit für stabile Konsortien ist. Das
  Konsortium muss über eine solche Vereinbarung völlig transparent sein und sie bei Bedarf
  mit der NA besprechen.

 Können Konsortialkoordinatoren ihre "eigenen" Aktivitäten in den Konsortialantrag
  aufnehmen?
  Ja. Die Organisation des Koordinators sollte im Rahmen derselben Akkreditierung auf ihre
  eigenen Bedürfnisse eingehen, indem sie entsprechende Ziele und Aktivitäten im Antrag
  angibt.
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