AUFSTELLUNG EINES ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGEN-VORSORGEKONZEPTS - LEITFADEN FÜR DIE
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LEITFADEN FÜR DIE AUFSTELLUNG EINES ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGEN- VORSORGEKONZEPTS STAND: 17. JULI 2020
-3- INHALTSVERZEICHNIS 1. Ziele................................................................................................................................................................................. 4 2. Erste Schritte................................................................................................................................................................... 4 3. Hinweise zum Antragsverfahren ..................................................................................................................................... 6 4. Aufgaben des Ingenieurbüros ......................................................................................................................................... 6 5. Themen des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts......................................................................................... 7 6. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................................................... 8 7. Umsetzung des Hochwasservorsorgekonzepts .............................................................................................................. 9 8. Bewertung des aufgestellten Konzepts .......................................................................................................................... 9 9. Erfahrungen aus Pilotprojekten und fertigen Konzepten ............................................................................................. 10 Anhang .............................................................................................................................................................................. 12
-4- 1. ZIELE Hochwasser kann ungeahnte Ausmaße annehmen. Das Hochwasser im Juni 2013 im Donau- und Elbegebiet hat riesige Schäden verursacht. Vor allem dort, wo keine Erfahrungen mit Hochwasser dieses Ausmaßes vorliegen, sind alle überrascht und getroffen worden. In Sachsen, wo schon 2002 eine ähnlich große Flut aufgetreten ist, und man seitdem die Hochwasservorsorge vorangetrieben hat, waren 2013 die Schäden geringer. Darum geht es: Jetzt vorsorgen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Dies gilt auch für die Gefährdung durch sommerliche Gewitter in Verbindung mit Starkrege- nereignissen, die z. B. die Gemeinden im Moscheltal im September 2014 oder in der Eifel im Juni 2018 getroffen haben. Mit fortschreitendem Klimawandel werden Starkregenereignisse weiter zu- nehmen, und sie können überall in Deutschland auftreten. Dieser Leitfaden soll Städten und Gemeinden dabei helfen, die Hochwasser- und Starkregenvor- sorge zu verbessern und dadurch mögliche Schäden zu vermindern. Der Leitfaden zeigt auf, welche Schritte durchzuführen sind, um ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept aufzu- stellen. Grundlage ist die Tatsache, dass Hochwasservorsorge nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern zuerst eine Aufgabe jeder betroffenen Person und auch der Kommune vor Ort ist. Wirk- same Vorsorge ist aber nur möglich, wenn die kommunale Verwaltung die notwendigen Maßnah- men angeht und dabei die Betroffenen beteiligt. Daher werden in einem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept alle Fragen und Probleme zum Hochwasserschutz in der Ortschaft mit der Bevölkerung zusammengestellt und die Lösungen in Form von konkreten, umsetzbaren Maß- nahmen mit den dafür Verantwortlichen und Zeiträumen festgelegt. Nicht alle Wünsche können erfüllt werden, doch für alle Beteiligten werden plausibel und nachvollziehbar mögliche Maßnah- men diskutiert und machbare Maßnahmen festgelegt. Nehmen Sie deshalb die Hochwasservorsorge in Ihrer Stadt oder Gemeinde in die Hand! Sehen Sie dem Risiko ins Auge und gehen Sie die Aufgaben an! Stellen Sie Ihr Hochwasser- und Starkregenvor- sorgekonzept auf! Sie werden mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen; Fachleute aus der Wasser- wirtschaftsverwaltung und aus Fachbüros helfen Ihnen dabei. 2. ERSTE SCHRITTE Sie denken vielleicht, dass es bisher noch immer irgendwie gut gegangen ist und dass Ihre Feuer- wehr bei Hochwasser alles im Griff hat. Ist Hochwasser Routine? Ein Blick in die Hochwassergefah- renkarten zeigt Ihnen, was passiert, wenn Sie von einem ähnlich großen Hochwasser heimgesucht werden wie im Juni 2013 etliche Ortschaften an Donau und Elbe. Wissen Ihre Bürgerinnen und Bür- ger, wie sie dann betroffen sein können, und sind sie darauf vorbereitet? Können Sie Ihren Bürge- rinnen und Bürgern die erwartete Hilfe zukommen lassen?
-5- Das letzte Starkregenereignis liegt vielleicht schon einige Zeit zurück. Hat sich Ihre örtliche Gefah- renabwehr darauf eingestellt, dass so ein Ereignis jederzeit wiederkommen kann? Wird bei der Ge- wässerunterhaltung berücksichtigt, dass bei rasch ansteigenden Wasserständen, die im Übrigen nicht genau vorhergesagt werden können, der Wasserabfluss in der Ortslage gewährleistet sein muss? Wissen die Anwohner, dass ihre Häuser mit Rückstaueinrichtungen zu versehen sind? Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit „nein“ beantworten, sollten Sie unbedingt etwas daran ändern. Das müssen Sie tun: 1. Nehmen Sie Kontakt mit dem „Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge“ (IBH) oder der Wasserwirtschaftsverwaltung auf. Am besten tun Sie dies in einem Workshop der Hochwasserpartnerschaft, in der Sie mitarbeiten. Dort wird die Aufstellung von Hoch- wasser- und Starkregenvorsorgekonzepten thematisiert. Fragen? Wenden Sie sich an das IBH (Kontaktdaten s. Seite 14). Weitere Informationen finden Sie auch unter https://ibh.rlp- umwelt.de. 2. Wir kommen zu Ihnen und besprechen − gemeinsam mit einem Mitarbeiter / einer Mitar- beiterin des Kompetenzzentrums für Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanage- ment (KHH) bei der jeweiligen Regionalstelle der SGD (Kontaktdaten s. Seite 14) − den Um- fang und Inhalt des örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts. Für die Aufstel- lung Ihres Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts sollten Sie die fachliche Hilfe eines Ingenieurbüros in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür werden mit bis zu 90 Prozent vom Land Rheinland-Pfalz übernommen. Wir helfen Ihnen, die Aufgabenstellung zu formulieren und ein geeignetes Ingenieurbüro zu finden. 3. Stellen Sie in Absprache mit der Wasserwirtschaftsverwaltung (KHH) einen Förderantrag. In- formationen zu Ihrer/Ihrem regionalen Ansprechpartner/in finden Sie hier: www.khh.rlp- umwelt.de 4. Wenn Sie die Förderzusage der Wasserwirtschaftsverwaltung haben und die Beauftragung des Fachbüros in Ihren Gremien beschlossen ist, kann es losgehen. Wichtig ist, dass die Gemeinde oder Stadt die Hochwasservorsorge als einen Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge wahrnimmt und in ihrer Verantwortung für die örtlichen Belange Sorge dafür trägt, dass − auch bei extremen Hochwasserereignissen und Starkregen − Schäden minimiert werden und insbesondere die Menschen nicht zu Schaden kommen.
-6- 3. HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN Die Kommune holt Angebote von mindestens drei Ingenieurbüros ein. Sie entscheidet in eigener Verantwortung unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften über das wirtschaftlichste An- gebot. Dieses ist Grundlage für den Förderantrag. Die örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte werden nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung vom 30. November 2017 mit bis zu 90 Prozent Zuschüssen gefördert (Förderbereich 2.8 Hochwasserrisikomanagement, Zuwendungen 5.1.8). - Die Anträge sind im elektronischen Förderprogramm (MIP-Förderung) zu stellen, an das auch Ihre Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung angeschlossen ist. Die Anträge wer- den von der zuständigen Ansprechperson des KHH geprüft und zur Bewilligung an das Um- weltministerium weitergeleitet. Die üblichen Fristen zur Anmeldung für das Förderpro- gramm des Folgejahres (30. Juni bzw. 30. November) sind bei örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten nicht zu berücksichtigen. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Der Antrag sollte mit einem Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbe- ginn verbunden werden. Dieser wird für 9 Monate befristet erteilt, heißt: Förderanträge sollen erst gestellt werden, wenn ein Maßnahmebeginn innerhalb der nächsten 9 Monate auch wahrscheinlich ist - Aktualisierungsanträge F02 sollen immer erst gestellt werden, wenn Kosten nachweislich entstanden sind! (Rechnung als Anlage zum Förderantrag beifügen). - Die Billigung und Bewilligung solcher Anträge erfolgt in wenigen Tagen, so dass der Maß- nahmeträger sehr zeitnah die verausgabten Mittel abrufen kann. Auf diese Weise werden die Bewilligungen an den tatsächlichen Bedarf angepasst und Umbewilligungen vermieden. 4. AUFGABEN DES INGENIEURBÜROS Aufgabe des beauftragten Ingenieurbüros ist es, die Kommune bei der Aufstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts zu beraten und bei der Durchführung zu helfen. Im Einzelnen - erstellt das Büro zusammen mit der Kommune in einem Auftaktgespräch einen konkreten Zeitplan mit Terminen für die Veranstaltungen zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der weiteren Akteure, - macht sich das Büro im Vorfeld mit der Gefährdungssituation vor Ort vertraut. Dabei sind auch Extremereignisse einzubeziehen, die eventuell noch nicht aufgetreten sind,
-7- - informiert es sich über den Stand der kommunalen Hochwasservorsorge, bereits durchge- führte, laufende und geplante Hochwasservorsorge- und Schutzmaßnahmen sowie vorlie- gende Untersuchungen, - werden auf der Grundlage der beiden vorstehenden Punkte Problemstellen und -bereiche identifiziert, an denen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, - bereitet das Büro die Besprechungen und Versammlungen in Absprache mit der Gemeinde- oder Stadtverwaltung (und der Wasserwirtschaftsverwaltung sowie möglichen weiteren Be- hörden wie z. B. Fachabteilungen des Landkreises) inhaltlich und organisatorisch vor, - führt das Büro in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gespräche mit weiteren Akteuren, z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, LBM oder Ver- und Entsorgungsunternehmen, - berät das Büro bei Bedarf die Betroffenen zu Maßnahmen der Bauvorsorge an ihren Häu- sern, - moderiert es den Ablauf der Versammlungen, motiviert zur Mitarbeit und Diskussion und protokolliert die Veranstaltungen und - nimmt eine Auswertung vor, formuliert in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern die be- sprochenen Maßnahmen und Zeiträume für die Umsetzung und priorisiert die Maßnahmen- liste. 5. THEMEN DES HOCHWASSER- UND STARKREGENVORSORGEKONZEPTS Je nachdem ob Ihre Gemeinde von Hochwasser, Starkregen oder auch beidem betroffen ist, ergeben sich verschiedene möglichen Themen, die in Ihrem Vorsorgekonzept zu berücksichtigen sind: - Hochwasser- und Unwetterwarnung - Optimierung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes - Ergänzung des Alarm- und Einsatzplans Hochwasser um ein gemeindliches Notfallkonzept mit Information und Hilfe der Betroffenen - Aufrechterhaltung der Ver- und Entsorgung bei Hochwasser und Starkregen - Evakuierung - technischer Hochwasserschutz - Beratung zum privaten Objektschutz an Häusern durch Fachleute - Verhalten bei Hochwasser und Starkregen
-8- - Elementarschadenversicherung - Gewässerunterhaltung und -renaturierung - Freihaltung der Anliegergrundstücke von Ablagerungen und Einbauten - Identifizierung von Engstellen und Gefahrenpunkten in der Ortslage - Totholzmanagement und Treibgutrückhaltung - Schadlose Ableitung von wild abfließendem Wasser - Vermeidung von Erosion und Schlammeintrag in die Ortslagen 6. WEITERES VORGEHEN Die Gemeinde oder Stadt lädt alle Beteiligten, also insbesondere die Bevölkerung zu einer (ersten) Bürgerversammlung ein. Dies kann über die Presse, das Amtsblatt, soziale Medien oder persönliche Ansprache erfolgen (Beispiel s. Anhang). In der Bürgerversammlung wird die Gefährdungssituation bei Hochwasser und Starkregen betrach- tet. Dies umfasst auch die Frage, was bei Extremhochwasser und seltenen Starkregenereignissen passieren kann und womit die Betroffenen zu rechnen haben. Die Gemeinde stellt ihre Maßnahmen, insbesondere die Gefahrenabwehr, dar. Wichtig ist zu zeigen, was jeder und jede Einzelne tun kann. Bei dieser Veranstaltung sollen vor allem die Betroffenen zu Wort kommen. Oft lässt sich nicht alles klären, viele Themen werden nur angerissen. Das Ingenieurbüro wird die angesprochenen Fragen und Probleme in der weiteren Arbeit berücksichtigen und Anregungen und Lösungsvorschläge prü- fen. Bei Bedarf können diese in Folgeveranstaltungen vertieft behandelt werden. In einem ersten Fazit sollten daher die weiteren Schritte festgelegt werden. Weitere Workshops zu Einzelthemen wie - Hochwasserschutz im öffentlichen Bereich - Bauvorsorge im privaten Bereich (und in der Folge bei Bedarf entsprechende Einzelberatung) - Elementarschadenversicherung - Hochwasservorsorge in Gewerbebetrieben - Überflutungs- und Erosionsvorsorge mit der Landwirtschaft - Notfallkonzept für die Gemeinde - (…)
-9- können bei Bedarf geplant und durchgeführt werden. Alle Maßnahmen, die aus Veranstaltungen, Besprechungen, Ortsbegehungen usw. resultieren, wer- den vom Fachbüro in einem Maßnahmenkatalog (Beispiel s. Anhang) zusammengestellt und in einer Abschlussveranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert. Der gesamte Prozess wird von der Wasserwirtschaftsverwaltung und ggf. weiteren Behörden be- gleitet. 7. UMSETZUNG DES HOCHWASSERVORSORGEKONZEPTS Mit der Erstellung Ihres örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes haben Sie eine wichtige Grundlage zur Vermeidung und Verminderung von Schäden durch Hochwasser und Stark- regen in Ihrer Gemeinde geschaffen. Nun geht es an die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen, denn Ihr Konzept soll nicht nur auf dem Papier existieren! Dabei werden Sie von IBH und KHH unterstützt. Die Bevölkerung sollte kontinuierlich über den Fortschritt der Maßnahmen unterrichtet werden. Damit kann gezeigt werden, dass die Anliegen der Betroffenen ernst genom- men werden und an der Umsetzung des Konzepts gearbeitet wird. Auf keinen Fall darf sich der Eindruck verdichten, dass wieder einmal seitenweise Papier gefüllt, aber nichts umgesetzt wird. Setzen Sie als Gemeinde daher die eigenen Maßnahmen um bzw. mahnen Sie dies bei den im Kon- zept benannten zuständigen Personen und Institutionen an. Über den Fortgang der Umsetzung ist nach frühestens zwei Jahren in der örtlich arbeitenden Hochwasserpartnerschaft zu berichten. Wählen Sie zunächst die Maßnahmen aus, die als erste umgesetzt werden, führen Sie ggf. Aus- schreibungsverfahren für diese Maßnahmen durch und stellen Sie die entsprechenden Förderan- träge in Abstimmung mit dem oder der für Sie zuständigen Mitarbeiter/in des Kompetenzzent- rums für Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement (KHH). Die regionalen Ansprech- partner des KHHs bei den SGDen finden Sie unter www.khh.rlp-umwelt.de und auch im Anhang. 8. BEWERTUNG DES AUFGESTELLTEN KONZEPTS Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist eine Daueraufgabe. Vielleicht hat sich Ihr Vorsorgekon- zept bei einem Hochwasser- oder Starkregenereignis bereits bewähren müssen. Der Erfolg lässt sich anhand folgender Fragen bewerten: - Wie hat sich das Konzept bewährt? - Waren Sie besser vorbereitet? - Konnten Schäden vermieden oder vermindert werden?
- 10 - - Konnten Sie alle geplanten Vorkehrungen vornehmen? - Wurden alle bis dahin geplanten Maßnahmen umgesetzt? - Haben sich Fließwege verändert, z.B. durch neue Baumaßnahmen? - Sehen Sie Bedarf, das Konzept weiter zu entwickeln und an Veränderungen anzupassen? Zwei Jahre nach Aufstellung Ihres Konzeptes sollten Sie in der Hochwasserpartnerschaft davon be- richten und Ihre Erfahrungen austauschen. Vereinbaren Sie eine regelmäßige Berichterstattung! Sie haben die Möglichkeit, Ihr Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept kontinuierlich anzupas- sen, neue Maßnahmen zu entwickeln und aufzunehmen. KHH und IBH unterstützen Sie weiterhin bei dieser Aufgabe. 9. ERFAHRUNGEN AUS PILOTPROJEKTEN UND FERTIGEN KONZEPTEN Erste Erfahrungen mit örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten liegen bereits vor und ermutigen, diese Vorgehensweise allen Gemeinden und Städten zu empfehlen. Allgemein gilt: - Der Prozess, der mit einem örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept in Gang gesetzt wird, schafft Bewusstsein bei den Betroffenen für die Hochwasser- und Starkregen- gefahr – auch bei Extremereignissen. - Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich ernst genommen, weil sie in den Prozess eingebun- den werden. - Die Wünsche nach technischen Maßnahmen, die sofort nach einem Schadensereignis laut werden, relativieren sich oft, wenn ergebnisoffen die verschiedenen Argumente ausge- tauscht werden, z. B. die Wirtschaftlichkeit, die Konsequenzen für das Ortsbild, der organi- satorische Aufwand u. ä. - Örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte fördern die Eigeninitiative und Ei- genverantwortlichkeit für die private Hochwasservorsorge, eröffnen aber auch Möglichkei- ten der gemeinschaftlichen Vorsorge, z. B. indem ein Notfallkonzept erstellt wird, das bei Hochwasser die Hilfe von Freiwilligen koordiniert. In Pilotprojekten zur Erstellung von örtlichen Hochwasserschutzkonzepten wurden seit 2011 erste Erfahrungen gesammelt (z.B. in der Gemeinde Bobenheim-Roxheim oder in den Gemeinden im Mo- scheltal). Diese und weitere Erfahrungen aus laufenden oder fertigen Konzepten fließen in die Wei- terentwicklung der mittlerweile „örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten“ genann- ten Projekte ein. Einige abgeschlossene Konzepte und Maßnahmenlisten finden Sie unter https://ibh.rlp-umwelt.de/servlet/is/391/.
- 11 - Auf der Homepage des IBH sind darüber hinaus verschiedene Arbeitshilfen und Leitfäden verfügbar. Ziel ist es, für das ganze Land Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte zu erstellen. Nach ak- tuellem Stand vom Januar 2020 haben bereits rund 900 der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ein Kon- zept beauftragt, bearbeitet und / oder schon fertig gestellt.
- 12 - ANHANG ABLAUF EINES HOCHWASSER- UND STARKREGENVORSORGEKONZEPTS 1 IHR ANSPRECH- ARBEITSSCHRITTE PARTNER IBH IBH IBH IBH KHH/SGD Ingenieurbüro IBH Ingenieurbüro IBH 1 Der Ablauf ist hier beispielhaft dargestellt und kann im Einzelfall – je nach örtlichen Gegebenheiten – abweichen. Das Schema soll lediglich einen Überblick geben. In der zweiten Spalte des Ablaufschemas sind die jeweiligen Ansprech- partner für die Gemeinden benannt. IBH und KHH werden sich gegenseitig in Kenntnis setzen und entsprechend betei- ligen.
- 13 - Ingenieurbüro Ingenieurbüro KHH/SGD Ingenieurbüro IBH Ingenieurbüro KHH/SGD KHH/SGD KHH/SGD
- 14 - BEISPIEL FÜR EINE EINLADUNG ZU EINER BÜRGERVERSAMMLUNG
- 15 - MAßNAHMENLISTE AUS DEM ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGENVORSORGE- KONZEPT DER VG ALTENAHR (AUSZUG)
- 16 - ANSPRECHPARTNER Kompetenzzentrum für Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement (KHH) www.khh.rlp-umwelt.de Dr. Annalena Goll (MUEEF) Dr. Clemens Jacobs (Landesamt für Umwelt) Tel.: 06131 16 26 62 Tel.: 06131 6033 1711 E-Mail: annalena.goll@mueef.rlp.de E-Mail: clemens.jacobs@lfu.rlp.de Corinna Becker (SGD Nord – Reg.stelle Montabaur) Katharina Gottschalk (SGD Süd – Reg.stelle Mainz) Tel.: 02602 152 133 Tel.: 06131 2397 154 E-Mail: corinna.becker@sgdnord.rlp.de E-Mail: katharina.gottschalk@sgdsued.rlp.de Rainer Jodes (SGD Nord – Reg.stelle Trier) Christina Maus (SGD Nord – Reg.stelle Koblenz) Tel.: 0651 4601 413 Tel.: 0261 120 2612 E-Mail: rainer.jodes@sgdnord.rlp.de E-Mail: christina.maus@sgdnord.rlp.de Annabelle Eisenhuth (SGD Süd – Reg.stelle Kaisers- Frank Stappenbeck (SGD Süd - Reg.stelle Neustadt) lautern) Tel.: 06321 99 4169 Tel.: 0631 62 409 425 E-Mail: frank.stappenbeck@sgdsued.rlp.de E-Mail: annabelle.eisenhuth@sgdsued.rlp.de Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) www.ibh.rlp-umwelt.de Birgit Heinz-Fischer Dr. Barbara Manthe-Romberg Tel.: 06131 23 98 183 Tel.: 06131 23 98 184 E-Mail: ibh@gstbrp.de E-Mail: ibh@gstbrp.de Dr. Ute Eifler Tel.: 06131 23 98 186 E-Mail: ibh@gstbrp.de Christof Kinsinger Dr. Rita Ley Tel.: 06501 60 70 907 Tel.: 06501 60 70 908 E-Mail: christof.kinsinger@iksms-cipms.org E-Mail: rita.ley@iksms-cipms.org
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