AUFSTELLUNG EINES ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGEN-VORSORGEKONZEPTS - LEITFADEN FÜR DIE

Die Seite wird erstellt Maximilian Born
 
WEITER LESEN
AUFSTELLUNG EINES ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGEN-VORSORGEKONZEPTS - LEITFADEN FÜR DIE
LEITFADEN FÜR DIE
     AUFSTELLUNG EINES ÖRTLICHEN
     HOCHWASSER- UND STARKREGEN-
     VORSORGEKONZEPTS

STAND: 17. JULI 2020
AUFSTELLUNG EINES ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGEN-VORSORGEKONZEPTS - LEITFADEN FÜR DIE
-2-
AUFSTELLUNG EINES ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGEN-VORSORGEKONZEPTS - LEITFADEN FÜR DIE
-3-

INHALTSVERZEICHNIS

1. Ziele................................................................................................................................................................................. 4

2. Erste Schritte................................................................................................................................................................... 4

3. Hinweise zum Antragsverfahren ..................................................................................................................................... 6

4. Aufgaben des Ingenieurbüros ......................................................................................................................................... 6

5. Themen des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts......................................................................................... 7

6. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................................................... 8

7. Umsetzung des Hochwasservorsorgekonzepts .............................................................................................................. 9

8. Bewertung des aufgestellten Konzepts .......................................................................................................................... 9

9. Erfahrungen aus Pilotprojekten und fertigen Konzepten ............................................................................................. 10

Anhang .............................................................................................................................................................................. 12
AUFSTELLUNG EINES ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGEN-VORSORGEKONZEPTS - LEITFADEN FÜR DIE
-4-

1. ZIELE

Hochwasser kann ungeahnte Ausmaße annehmen. Das Hochwasser im Juni 2013 im Donau- und
Elbegebiet hat riesige Schäden verursacht. Vor allem dort, wo keine Erfahrungen mit Hochwasser
dieses Ausmaßes vorliegen, sind alle überrascht und getroffen worden. In Sachsen, wo schon 2002
eine ähnlich große Flut aufgetreten ist, und man seitdem die Hochwasservorsorge vorangetrieben
hat, waren 2013 die Schäden geringer. Darum geht es: Jetzt vorsorgen, um für den Ernstfall gerüstet
zu sein. Dies gilt auch für die Gefährdung durch sommerliche Gewitter in Verbindung mit Starkrege-
nereignissen, die z. B. die Gemeinden im Moscheltal im September 2014 oder in der Eifel im Juni
2018 getroffen haben. Mit fortschreitendem Klimawandel werden Starkregenereignisse weiter zu-
nehmen, und sie können überall in Deutschland auftreten.

Dieser Leitfaden soll Städten und Gemeinden dabei helfen, die Hochwasser- und Starkregenvor-
sorge zu verbessern und dadurch mögliche Schäden zu vermindern. Der Leitfaden zeigt auf, welche
Schritte durchzuführen sind, um ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept aufzu-
stellen. Grundlage ist die Tatsache, dass Hochwasservorsorge nicht nur eine Aufgabe des Staates,
sondern zuerst eine Aufgabe jeder betroffenen Person und auch der Kommune vor Ort ist. Wirk-
same Vorsorge ist aber nur möglich, wenn die kommunale Verwaltung die notwendigen Maßnah-
men angeht und dabei die Betroffenen beteiligt. Daher werden in einem Hochwasser- und
Starkregenvorsorgekonzept alle Fragen und Probleme zum Hochwasserschutz in der Ortschaft mit
der Bevölkerung zusammengestellt und die Lösungen in Form von konkreten, umsetzbaren Maß-
nahmen mit den dafür Verantwortlichen und Zeiträumen festgelegt. Nicht alle Wünsche können
erfüllt werden, doch für alle Beteiligten werden plausibel und nachvollziehbar mögliche Maßnah-
men diskutiert und machbare Maßnahmen festgelegt.

Nehmen Sie deshalb die Hochwasservorsorge in Ihrer Stadt oder Gemeinde in die Hand! Sehen Sie
dem Risiko ins Auge und gehen Sie die Aufgaben an! Stellen Sie Ihr Hochwasser- und Starkregenvor-
sorgekonzept auf! Sie werden mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen; Fachleute aus der Wasser-
wirtschaftsverwaltung und aus Fachbüros helfen Ihnen dabei.

2. ERSTE SCHRITTE

Sie denken vielleicht, dass es bisher noch immer irgendwie gut gegangen ist und dass Ihre Feuer-
wehr bei Hochwasser alles im Griff hat. Ist Hochwasser Routine? Ein Blick in die Hochwassergefah-
renkarten zeigt Ihnen, was passiert, wenn Sie von einem ähnlich großen Hochwasser heimgesucht
werden wie im Juni 2013 etliche Ortschaften an Donau und Elbe. Wissen Ihre Bürgerinnen und Bür-
ger, wie sie dann betroffen sein können, und sind sie darauf vorbereitet? Können Sie Ihren Bürge-
rinnen und Bürgern die erwartete Hilfe zukommen lassen?
AUFSTELLUNG EINES ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGEN-VORSORGEKONZEPTS - LEITFADEN FÜR DIE
-5-

Das letzte Starkregenereignis liegt vielleicht schon einige Zeit zurück. Hat sich Ihre örtliche Gefah-
renabwehr darauf eingestellt, dass so ein Ereignis jederzeit wiederkommen kann? Wird bei der Ge-
wässerunterhaltung berücksichtigt, dass bei rasch ansteigenden Wasserständen, die im Übrigen
nicht genau vorhergesagt werden können, der Wasserabfluss in der Ortslage gewährleistet sein
muss? Wissen die Anwohner, dass ihre Häuser mit Rückstaueinrichtungen zu versehen sind?

Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit „nein“ beantworten, sollten Sie unbedingt etwas daran
ändern. Das müssen Sie tun:

   1. Nehmen Sie Kontakt mit dem „Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge“
      (IBH) oder der Wasserwirtschaftsverwaltung auf. Am besten tun Sie dies in einem Workshop
      der Hochwasserpartnerschaft, in der Sie mitarbeiten. Dort wird die Aufstellung von Hoch-
      wasser- und Starkregenvorsorgekonzepten thematisiert. Fragen? Wenden Sie sich an das
      IBH (Kontaktdaten s. Seite 14). Weitere Informationen finden Sie auch unter https://ibh.rlp-
      umwelt.de.

   2. Wir kommen zu Ihnen und besprechen − gemeinsam mit einem Mitarbeiter / einer Mitar-
      beiterin des Kompetenzzentrums für Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanage-
      ment (KHH) bei der jeweiligen Regionalstelle der SGD (Kontaktdaten s. Seite 14) − den Um-
      fang und Inhalt des örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts. Für die Aufstel-
      lung Ihres Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts sollten Sie die fachliche Hilfe eines
      Ingenieurbüros in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür werden mit bis zu 90 Prozent vom
      Land Rheinland-Pfalz übernommen. Wir helfen Ihnen, die Aufgabenstellung zu formulieren
      und ein geeignetes Ingenieurbüro zu finden.

   3. Stellen Sie in Absprache mit der Wasserwirtschaftsverwaltung (KHH) einen Förderantrag. In-
      formationen zu Ihrer/Ihrem regionalen Ansprechpartner/in finden Sie hier: www.khh.rlp-
      umwelt.de

   4. Wenn Sie die Förderzusage der Wasserwirtschaftsverwaltung haben und die Beauftragung
      des Fachbüros in Ihren Gremien beschlossen ist, kann es losgehen.

Wichtig ist, dass die Gemeinde oder Stadt die Hochwasservorsorge als einen Teil der allgemeinen
Daseinsvorsorge wahrnimmt und in ihrer Verantwortung für die örtlichen Belange Sorge dafür trägt,
dass − auch bei extremen Hochwasserereignissen und Starkregen − Schäden minimiert werden und
insbesondere die Menschen nicht zu Schaden kommen.
-6-

3. HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN

Die Kommune holt Angebote von mindestens drei Ingenieurbüros ein. Sie entscheidet in eigener
Verantwortung unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften über das wirtschaftlichste An-
gebot. Dieses ist Grundlage für den Förderantrag.

Die örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte werden nach den Förderrichtlinien der
Wasserwirtschaftsverwaltung vom 30. November 2017 mit bis zu 90 Prozent Zuschüssen gefördert
(Förderbereich 2.8 Hochwasserrisikomanagement, Zuwendungen 5.1.8).

   -   Die Anträge sind im elektronischen Förderprogramm (MIP-Förderung) zu stellen, an das
       auch Ihre Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung angeschlossen ist. Die Anträge wer-
       den von der zuständigen Ansprechperson des KHH geprüft und zur Bewilligung an das Um-
       weltministerium weitergeleitet. Die üblichen Fristen zur Anmeldung für das Förderpro-
       gramm des Folgejahres (30. Juni bzw. 30. November) sind bei örtlichen Hochwasser- und
       Starkregenvorsorgekonzepten nicht zu berücksichtigen. Der Antrag kann jederzeit gestellt
       werden. Der Antrag sollte mit einem Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbe-
       ginn verbunden werden. Dieser wird für 9 Monate befristet erteilt, heißt: Förderanträge
       sollen erst gestellt werden, wenn ein Maßnahmebeginn innerhalb der nächsten 9 Monate
       auch wahrscheinlich ist

   -   Aktualisierungsanträge F02 sollen immer erst gestellt werden, wenn Kosten nachweislich
       entstanden sind! (Rechnung als Anlage zum Förderantrag beifügen).
   -
       Die Billigung und Bewilligung solcher Anträge erfolgt in wenigen Tagen, so dass der Maß-
       nahmeträger sehr zeitnah die verausgabten Mittel abrufen kann. Auf diese Weise werden
       die Bewilligungen an den tatsächlichen Bedarf angepasst und Umbewilligungen vermieden.

4. AUFGABEN DES INGENIEURBÜROS

Aufgabe des beauftragten Ingenieurbüros ist es, die Kommune bei der Aufstellung des Hochwasser-
und Starkregenvorsorgekonzepts zu beraten und bei der Durchführung zu helfen. Im Einzelnen

   -   erstellt das Büro zusammen mit der Kommune in einem Auftaktgespräch einen konkreten
       Zeitplan mit Terminen für die Veranstaltungen zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
       und der weiteren Akteure,

   -   macht sich das Büro im Vorfeld mit der Gefährdungssituation vor Ort vertraut. Dabei sind
       auch Extremereignisse einzubeziehen, die eventuell noch nicht aufgetreten sind,
-7-

   -   informiert es sich über den Stand der kommunalen Hochwasservorsorge, bereits durchge-
       führte, laufende und geplante Hochwasservorsorge- und Schutzmaßnahmen sowie vorlie-
       gende Untersuchungen,

   -   werden auf der Grundlage der beiden vorstehenden Punkte Problemstellen und -bereiche
       identifiziert, an denen Maßnahmen durchgeführt werden sollen,

   -   bereitet das Büro die Besprechungen und Versammlungen in Absprache mit der Gemeinde-
       oder Stadtverwaltung (und der Wasserwirtschaftsverwaltung sowie möglichen weiteren Be-
       hörden wie z. B. Fachabteilungen des Landkreises) inhaltlich und organisatorisch vor,

   -   führt das Büro in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gespräche mit weiteren Akteuren, z.B.
       Landwirtschaft, Forstwirtschaft, LBM oder Ver- und Entsorgungsunternehmen,

   -   berät das Büro bei Bedarf die Betroffenen zu Maßnahmen der Bauvorsorge an ihren Häu-
       sern,

   -   moderiert es den Ablauf der Versammlungen, motiviert zur Mitarbeit und Diskussion und
       protokolliert die Veranstaltungen und

   -   nimmt eine Auswertung vor, formuliert in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern die be-
       sprochenen Maßnahmen und Zeiträume für die Umsetzung und priorisiert die Maßnahmen-
       liste.

5. THEMEN DES HOCHWASSER- UND STARKREGENVORSORGEKONZEPTS

Je nachdem ob Ihre Gemeinde von Hochwasser, Starkregen oder auch beidem betroffen ist, ergeben
sich verschiedene möglichen Themen, die in Ihrem Vorsorgekonzept zu berücksichtigen sind:

   -   Hochwasser- und Unwetterwarnung

   -   Optimierung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes

   -   Ergänzung des Alarm- und Einsatzplans Hochwasser um ein gemeindliches Notfallkonzept
       mit Information und Hilfe der Betroffenen

   -   Aufrechterhaltung der Ver- und Entsorgung bei Hochwasser und Starkregen

   -   Evakuierung

   -   technischer Hochwasserschutz

   -   Beratung zum privaten Objektschutz an Häusern durch Fachleute

   -   Verhalten bei Hochwasser und Starkregen
-8-

   -   Elementarschadenversicherung

   -   Gewässerunterhaltung und -renaturierung

   -   Freihaltung der Anliegergrundstücke von Ablagerungen und Einbauten

   -   Identifizierung von Engstellen und Gefahrenpunkten in der Ortslage

   -   Totholzmanagement und Treibgutrückhaltung

   -   Schadlose Ableitung von wild abfließendem Wasser

   -   Vermeidung von Erosion und Schlammeintrag in die Ortslagen

6. WEITERES VORGEHEN

Die Gemeinde oder Stadt lädt alle Beteiligten, also insbesondere die Bevölkerung zu einer (ersten)
Bürgerversammlung ein. Dies kann über die Presse, das Amtsblatt, soziale Medien oder persönliche
Ansprache erfolgen (Beispiel s. Anhang).

In der Bürgerversammlung wird die Gefährdungssituation bei Hochwasser und Starkregen betrach-
tet. Dies umfasst auch die Frage, was bei Extremhochwasser und seltenen Starkregenereignissen
passieren kann und womit die Betroffenen zu rechnen haben. Die Gemeinde stellt ihre Maßnahmen,
insbesondere die Gefahrenabwehr, dar. Wichtig ist zu zeigen, was jeder und jede Einzelne tun kann.

Bei dieser Veranstaltung sollen vor allem die Betroffenen zu Wort kommen. Oft lässt sich nicht alles
klären, viele Themen werden nur angerissen. Das Ingenieurbüro wird die angesprochenen Fragen
und Probleme in der weiteren Arbeit berücksichtigen und Anregungen und Lösungsvorschläge prü-
fen. Bei Bedarf können diese in Folgeveranstaltungen vertieft behandelt werden. In einem ersten
Fazit sollten daher die weiteren Schritte festgelegt werden. Weitere Workshops zu Einzelthemen
wie

   -   Hochwasserschutz im öffentlichen Bereich

   -   Bauvorsorge im privaten Bereich (und in der Folge bei Bedarf entsprechende Einzelberatung)

   -   Elementarschadenversicherung

   -   Hochwasservorsorge in Gewerbebetrieben

   -   Überflutungs- und Erosionsvorsorge mit der Landwirtschaft

   -   Notfallkonzept für die Gemeinde

   -   (…)
-9-

können bei Bedarf geplant und durchgeführt werden.

Alle Maßnahmen, die aus Veranstaltungen, Besprechungen, Ortsbegehungen usw. resultieren, wer-
den vom Fachbüro in einem Maßnahmenkatalog (Beispiel s. Anhang) zusammengestellt und in einer
Abschlussveranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert.

Der gesamte Prozess wird von der Wasserwirtschaftsverwaltung und ggf. weiteren Behörden be-
gleitet.

7. UMSETZUNG DES HOCHWASSERVORSORGEKONZEPTS

Mit der Erstellung Ihres örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes haben Sie eine
wichtige Grundlage zur Vermeidung und Verminderung von Schäden durch Hochwasser und Stark-
regen in Ihrer Gemeinde geschaffen. Nun geht es an die Umsetzung der im Konzept aufgeführten
Maßnahmen, denn Ihr Konzept soll nicht nur auf dem Papier existieren! Dabei werden Sie von IBH
und KHH unterstützt. Die Bevölkerung sollte kontinuierlich über den Fortschritt der Maßnahmen
unterrichtet werden. Damit kann gezeigt werden, dass die Anliegen der Betroffenen ernst genom-
men werden und an der Umsetzung des Konzepts gearbeitet wird. Auf keinen Fall darf sich der
Eindruck verdichten, dass wieder einmal seitenweise Papier gefüllt, aber nichts umgesetzt wird.
Setzen Sie als Gemeinde daher die eigenen Maßnahmen um bzw. mahnen Sie dies bei den im Kon-
zept benannten zuständigen Personen und Institutionen an. Über den Fortgang der Umsetzung ist
nach frühestens zwei Jahren in der örtlich arbeitenden Hochwasserpartnerschaft zu berichten.

Wählen Sie zunächst die Maßnahmen aus, die als erste umgesetzt werden, führen Sie ggf. Aus-
schreibungsverfahren für diese Maßnahmen durch und stellen Sie die entsprechenden Förderan-
träge in Abstimmung mit dem oder der für Sie zuständigen Mitarbeiter/in des Kompetenzzent-
rums für Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement (KHH). Die regionalen Ansprech-
partner des KHHs bei den SGDen finden Sie unter www.khh.rlp-umwelt.de und auch im Anhang.

8. BEWERTUNG DES AUFGESTELLTEN KONZEPTS

Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist eine Daueraufgabe. Vielleicht hat sich Ihr Vorsorgekon-
zept bei einem Hochwasser- oder Starkregenereignis bereits bewähren müssen. Der Erfolg lässt
sich anhand folgender Fragen bewerten:

   -   Wie hat sich das Konzept bewährt?

   -   Waren Sie besser vorbereitet?

   -   Konnten Schäden vermieden oder vermindert werden?
- 10 -

   -   Konnten Sie alle geplanten Vorkehrungen vornehmen?

   -   Wurden alle bis dahin geplanten Maßnahmen umgesetzt?

   -   Haben sich Fließwege verändert, z.B. durch neue Baumaßnahmen?

   -   Sehen Sie Bedarf, das Konzept weiter zu entwickeln und an Veränderungen anzupassen?

Zwei Jahre nach Aufstellung Ihres Konzeptes sollten Sie in der Hochwasserpartnerschaft davon be-
richten und Ihre Erfahrungen austauschen. Vereinbaren Sie eine regelmäßige Berichterstattung!

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept kontinuierlich anzupas-
sen, neue Maßnahmen zu entwickeln und aufzunehmen. KHH und IBH unterstützen Sie weiterhin
bei dieser Aufgabe.

9. ERFAHRUNGEN AUS PILOTPROJEKTEN UND FERTIGEN KONZEPTEN

Erste Erfahrungen mit örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten liegen bereits vor
und ermutigen, diese Vorgehensweise allen Gemeinden und Städten zu empfehlen. Allgemein gilt:

   -   Der Prozess, der mit einem örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept in Gang
       gesetzt wird, schafft Bewusstsein bei den Betroffenen für die Hochwasser- und Starkregen-
       gefahr – auch bei Extremereignissen.

   -   Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich ernst genommen, weil sie in den Prozess eingebun-
       den werden.

   -   Die Wünsche nach technischen Maßnahmen, die sofort nach einem Schadensereignis laut
       werden, relativieren sich oft, wenn ergebnisoffen die verschiedenen Argumente ausge-
       tauscht werden, z. B. die Wirtschaftlichkeit, die Konsequenzen für das Ortsbild, der organi-
       satorische Aufwand u. ä.

   -   Örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte fördern die Eigeninitiative und Ei-
       genverantwortlichkeit für die private Hochwasservorsorge, eröffnen aber auch Möglichkei-
       ten der gemeinschaftlichen Vorsorge, z. B. indem ein Notfallkonzept erstellt wird, das bei
       Hochwasser die Hilfe von Freiwilligen koordiniert.

In Pilotprojekten zur Erstellung von örtlichen Hochwasserschutzkonzepten wurden seit 2011 erste
Erfahrungen gesammelt (z.B. in der Gemeinde Bobenheim-Roxheim oder in den Gemeinden im Mo-
scheltal). Diese und weitere Erfahrungen aus laufenden oder fertigen Konzepten fließen in die Wei-
terentwicklung der mittlerweile „örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten“ genann-
ten Projekte ein. Einige abgeschlossene Konzepte und Maßnahmenlisten finden Sie unter
https://ibh.rlp-umwelt.de/servlet/is/391/.
- 11 -

Auf der Homepage des IBH sind darüber hinaus verschiedene Arbeitshilfen und Leitfäden verfügbar.

Ziel ist es, für das ganze Land Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte zu erstellen. Nach ak-
tuellem Stand vom Januar 2020 haben bereits rund 900 der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ein Kon-
zept beauftragt, bearbeitet und / oder schon fertig gestellt.
- 12 -

ANHANG

ABLAUF EINES HOCHWASSER- UND STARKREGENVORSORGEKONZEPTS 1

                                                                                           IHR ANSPRECH-
                                 ARBEITSSCHRITTE
                                                                                              PARTNER

                                                                                                    IBH

                                                                                                    IBH

                                                                                                    IBH

                                                                                                    IBH

                                                                                               KHH/SGD

                                                                                            Ingenieurbüro
                                                                                                 IBH

                                                                                            Ingenieurbüro
                                                                                                 IBH

1
  Der Ablauf ist hier beispielhaft dargestellt und kann im Einzelfall – je nach örtlichen Gegebenheiten – abweichen. Das
Schema soll lediglich einen Überblick geben. In der zweiten Spalte des Ablaufschemas sind die jeweiligen Ansprech-
partner für die Gemeinden benannt. IBH und KHH werden sich gegenseitig in Kenntnis setzen und entsprechend betei-
ligen.
- 13 -

         Ingenieurbüro

         Ingenieurbüro

           KHH/SGD

         Ingenieurbüro

              IBH
         Ingenieurbüro

           KHH/SGD

           KHH/SGD

           KHH/SGD
- 14 -

BEISPIEL FÜR EINE EINLADUNG ZU EINER BÜRGERVERSAMMLUNG
- 15 -

MAßNAHMENLISTE AUS DEM ÖRTLICHEN HOCHWASSER- UND STARKREGENVORSORGE-
KONZEPT DER VG ALTENAHR (AUSZUG)
- 16 -

ANSPRECHPARTNER

Kompetenzzentrum für Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement (KHH)
www.khh.rlp-umwelt.de

 Dr. Annalena Goll (MUEEF)                           Dr. Clemens Jacobs (Landesamt für Umwelt)
 Tel.: 06131 16 26 62                                Tel.: 06131 6033 1711
 E-Mail: annalena.goll@mueef.rlp.de                  E-Mail: clemens.jacobs@lfu.rlp.de

 Corinna Becker (SGD Nord – Reg.stelle Montabaur)    Katharina Gottschalk (SGD Süd – Reg.stelle Mainz)
 Tel.: 02602 152 133                                 Tel.: 06131 2397 154
 E-Mail: corinna.becker@sgdnord.rlp.de               E-Mail: katharina.gottschalk@sgdsued.rlp.de

 Rainer Jodes (SGD Nord – Reg.stelle Trier)          Christina Maus (SGD Nord – Reg.stelle Koblenz)
 Tel.: 0651 4601 413                                 Tel.: 0261 120 2612
 E-Mail: rainer.jodes@sgdnord.rlp.de                 E-Mail: christina.maus@sgdnord.rlp.de

                                                     Annabelle Eisenhuth (SGD Süd – Reg.stelle Kaisers-
 Frank Stappenbeck (SGD Süd - Reg.stelle Neustadt)
                                                     lautern)
 Tel.: 06321 99 4169
                                                     Tel.: 0631 62 409 425
 E-Mail: frank.stappenbeck@sgdsued.rlp.de
                                                     E-Mail: annabelle.eisenhuth@sgdsued.rlp.de

Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH)
www.ibh.rlp-umwelt.de

 Birgit Heinz-Fischer                                Dr. Barbara Manthe-Romberg
 Tel.: 06131 23 98 183                               Tel.: 06131 23 98 184
 E-Mail: ibh@gstbrp.de                               E-Mail: ibh@gstbrp.de

 Dr. Ute Eifler
 Tel.: 06131 23 98 186
 E-Mail: ibh@gstbrp.de

 Christof Kinsinger                                  Dr. Rita Ley
 Tel.: 06501 60 70 907                               Tel.: 06501 60 70 908
 E-Mail: christof.kinsinger@iksms-cipms.org          E-Mail: rita.ley@iksms-cipms.org
Sie können auch lesen