Mitteilungsblatt der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen - Januar 2021 - Verwaltung 3plus

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Mitteilungsblatt der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen - Januar 2021 - Verwaltung 3plus
Mitteilungsblatt
 der Gemeinden Bözen, Elfingen
 und Hornussen – Januar 2021

Gemeinde Bözen
Vorinformation
Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Am Donnerstag, 28. Januar 2021 um 19.30 Uhr findet in Bözen eine ausserordentliche Einwohnerge-
meindeversammlungen mit den Traktanden Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19.
November 2020 und Verkauf Elektra statt.

Öffentliche Auflage Erstellung Schulstrasse
Das Bauprojekt für die Erstellung der Schulstrasse liegt gemäss § 95 Abs. 2 des Gesetzes über Raum-
entwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom Donnerstag, 14. Januar 2021 bis Freitag, 12.
Februar 2021 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.

Gegen das Bauprojekt kann gemäss § 95 Abs. 3 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat
schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen müssen begründet sein und haben einen Antrag
zu enthalten.

Öffentliche Auflage Beitragsplan Schulstrasse
Gestützt auf § 35 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) sowie des
kommunalen Strassenreglements liegt der Beitragsplan vom Donnerstag, 14. Januar 2021 bis Frei-
tag, 12. Februar 2021 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.

Gegen den Beitragsplan können die beitragspflichtigen Grundeigentümer innerhalb der Auflagefrist Ein-
sprache erheben. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat Bözen,
5076 Bözen, einzureichen.

Erstellung Kirchweg und Werkleitungssanierung
Am 11. Januar wird die Firma Erne AG, Laufenburg, mit den Bauarbeiten der Erstellung Kirchweg
(Strassenbau und Werkleitungen) beginnen. Das Projekt umfasst die Erstellung vom Kirchweg sowie
den Ersatz der Wasserleitung und Ausbau von Werkleitungen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich
bis Mitte Juli 2021. Der betroffene Bereich Unterer Kirchweg bis Parkplatz Kirche wird während der
Bauausführung für den Verkehr komplett gesperrt. Die Zufahrt für die Direktanstösser ist weitgehend
gewährleistet. Es wird auf die örtliche Signalisierung verwiesen.

Die Bauunternehmung und die Bauleitung sind bestrebt, die notwendigen Bauarbeiten mit grosser
Rücksichtnahme auf die Anwohner auszuführen. Die betroffenen Anwohner werden über Einschrän-
kungen jeweils informiert (Baustellensignalisation, Brief oder mündlich). Wir bitten um Kenntnisnahme
und bedanken uns für das Verständnis.

Gemeinderat Bözen

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Mitteilungsblatt der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen - Januar 2021 - Verwaltung 3plus
Seniorenausflug 2021 – Bözen, Effingen und Elfingen – Vorinformation
Auch in diesem Jahr findet der gemeinsame Seniorenausflug der Gemeinden Bözen, Effingen und El-
fingen statt. Dieser wird am Donnerstag, 02. September 2021 durchgeführt.

Wir bitten die Seniorinnen und Senioren sich diesen Termin bereits in der Agenda anzustreichen und
vorzumerken, damit möglichst viele teilnehmen können. Die persönlichen Einladungen mit den Anmel-
detalons werden im Juli 2021 verschickt.

Die Gemeinderäte freuen sich auf eine rege Teilnahme und einen tollen Ausflug.

Mittagstisch der Pro Senectute
Infolge der Covid 19 - Schutzmassnahmen kann der Mittagstisch bis auf weiteres nicht stattfinden. Wir
werden rechtzeitig bekannt geben, wann wir wieder damit starten dürfen. Für Rückfragen stehen Ihnen
Agatha Weiss, 062 875 13 50 und Margrit Vock, 062 876 10 26 gerne zur Verfügung.

Milch vom Dellenhof

Ab sofort steht unser neuer Milchautomat ganztags für Sie bereit. Die frische
Milch kann für 1.20 Franken pro Liter bezogen werden. Bitte bringen Sie ein
entsprechendes Gefäss mit. Unsere Kühe werden nach den höchsten Tierwohl-
standards gehalten und die Milch wird als IP-SUISSE Wiesenmilch vermarktet.
Kuhmilch ist reich an Calcium, Eisen sowie Vitaminen und Mineralstoffen, die
leicht vom Körper verwertbar sind. Zudem liefert die Milch Energie für den ganzen Tag.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Familien Büchli ,Dellenhof, Bözen

Gemeinde Elfingen
Seniorenausflug 2021 – Bözen, Effingen und Elfingen – Vorinformation
Siehe Beitrag Gemeinde Bözen.

Mittagstisch der Pro Senectute
Siehe Beitrag Gemeinde Bözen.

Gemeinde Hornussen
Seniorenausflug 2021 – Hornussen – Vorinformation
Auch in diesem Jahr findet der Seniorenausflug der Gemeinde Hornussen statt. Dieser wird am Mitt-
woch, 02. Juni 2021 durchgeführt.

Wir bitten die Seniorinnen und Senioren sich diesen Termin bereits in der Agenda anzustreichen und
vorzumerken, damit möglichst viele teilnehmen können.

Die Gemeinderäte freuen sich auf eine rege Teilnahme und einen tollen Ausflug.

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Mitteilungsblatt der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen - Januar 2021 - Verwaltung 3plus
Bachrevitalisierung- aus dem engen Korsett befreit
Kürzlich wurden in Hornussen die Arbeiten zur Revitalisierung des Zeiherbachs abgeschlossen. Damit
wurde der Bach, der einst wegen Landgewinn, gelegentlichen Überschwemmungen und damit verbun-
denen Schäden in ein rigides Bachbett gelegt worden war, nun aus seinem engen Korsett befreit.

Verbauung – Umdenken – Revitalisierung
Mit der Einzwängung von vielen Flüssen und Bächen in möglichst gerade
Kanäle, der Eindeckung oder der Eindohlung vor allem im 19. Jahrhundert
gingen wertvolle Lebensräume für viele Tiere und Pflanzenarten, aber auch
attraktiver Naherholungsraum verloren. Die Volksinitiative „Lebendiges
Wasser“ brachte die Wende und per 1.6.2011 eine Änderung der Gewäs-
serschutzgesetzgebung. Der Inhalt der langjährigen Gesetzesumsetzung ist
die Erhaltung vorhandener Naturwerte. Bis 2090 soll der Teil der Gewässer,
welche in einem schlechten Zustand sind, revitalisiert werden. Von einer Re-
vitalisierung spricht man, wenn einzelne Abschnitte eines Flusses oder Ba-
ches wieder möglichst naturnah zurückgebaut werden. Dabei wird versucht,
das ursprüngliche nichtbegradigte Flussbett wiederherzustellen, die Strö-
mungsgeschwindigkeit und damit die Überschwemmungsgefahr zu reduzie-
ren, sowie ursprüngliche standorttypische Pflanzenarten und Tiere wieder
anzusiedeln. Solche Investitionen sind richtig, stehen wir doch in der Ver-
antwortung künftiger Generationen.

Projekt-Ausführung durch den Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg
Im Auftrag des Kantons, Sektion Jagd und Fischerei, unter der Bauleitung des
Ingenieurbüros Götz, Liestal, hat der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg den
Abschnitt des Zeiherbachs in Hornussen auf einer Länge von 230 Metern revita-
lisiert. Der Bach, welcher seit Jahren in einem eintönigen Trapezprofil floss und
dessen beide Ufer und die Sohle mit Granitsteinen verbaut waren, liess keine
natürliche Dynamik zu. Mit schweren Maschinen mussten die Granitsteine ent-
fernt werden. In den „befreiten“ Bach wurden schlafende Ufersicherungen einge-
baut, welche teils eingedeckt, teils offen sichtbar sind. An einer Pfahlschwelle soll
das Geschwemmsel hängenbleiben und mit Einbauten von Schwellen und
Stammtriangeln wurden einerseits das Ufer gesichert, andererseits Stillwasser-
bereiche geschaffen. Mit Faschinen, teilweise überschüttet, wurde das weite Ge-
rinne stellenweise eingeengt. Um bei der Mündung des Zeiherbaches in die Sissle
den Mündungsbereich etwas auszuweiten, wurde mit Schlüsselholz die Erosion
des rechten Ufers initiiert.

Was zu Beginn der Arbeiten mit dem Auffahren der Maschinen nach
einem grösseren Eingriff in die Natur aussah, zeigt sich heute nach
Abschluss der Arbeiten in einem ganz anderen Licht und führt län-
gerfristig zu einem deutlichen Mehrwert für Natur und Mensch. Der
neugeschaffene, vernetzte Lebensraum für Tiere und Pflanzen und
der naturnahe Erholungsraum für die Bevölkerung laden geradezu
zu einem Spaziergang entlang des Gewässers ein.

Textbeitrag Vreni Weber, Elfingen

Verwaltung 3plus
Winterdienst
Die Einwohner werden gebeten, auch in diesem Winter die Fahrzeuge auf den privaten Grundstücken
zu parkieren, so dass der Winterdienst auf den Gemeindestrassen, unter den Brücken und auf öffentli-
chen Plätzen ohne Behinderung möglich ist. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für allfällige Schä-
den an Fahrzeugen, welche auf Gemeindestrassen abgestellt werden.

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Mitteilungsblatt der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen - Januar 2021 - Verwaltung 3plus
Informationen zum Trinkwasser der Gemeinden Bözen,
Elfingen und Hornussen
Gestützt auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vom 20. Juni 2014
(Lebensmittelgesetz, LMG) und der Verordnung des Eidgenössischen Departement des Inneren über
Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23. November 2005.

Datenherkunft                Untersuchungsbericht Amt für Verbraucherschutz und
                             Bachema AG Laboratorien, Schlieren

Beurteilung                  Die Beurteilung der Proben bezieht sich auf die vorgesehene
                             Verwendung. Sie ergaben einen einwandfreien Befund.

Gesamthärte                  Grundwasser               36.0 °fH (hart)
                             Quellwasser               35.2 °fH (hart)

                             Beachten Sie bitte die entsprechende Waschmitteldosierung.

Nitratgehalt                 Grundwasser               26 mg/l
                             Quellwasser               19 mg/l

                             Der Höchstwert liegt bei 40 mg/l, das Qualitätsziel bei max. 25 mg/l

Herkunft des Wassers         Wasser wird gemischt in der Wasserversorgung eingespiesen und aus
                             zwei Quellen: Grundwasser von Mülimatt und Quellwasser
                             von Mülihalde

Behandlung                   Das Wasser beider Quellen wird mit UV-Anlagen entkeimt.

Offizielle Erklärung zur Thematik Chlorothalonil
Der vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen festgelegte Grenzwert für Abbau-
produkte aus Chlorothalonil beträgt 0.1 Millionstel Gramm pro Liter Trinkwasser (0.1 Mikrogramm pro
Liter = 0.1 µg/L). Der Höchstwert für die Summe aller Pestizide und relevanten Abbauprodukte in Trink-
wasser liegt bei 0.5 µg/L. Es sind insbesondere die zwei Metaboliten R 417888 (Chlorothalonil-Sulfon-
säure) und R471811, welche geprüft werden müssen. (BLV)

Metabolit R417888
Sämtliches Trinkwasser, das ins Netz der Wasserversorgung Bözen-Elfingen-Hornussen (BEH) einge-
spiesen wird, unterschreitet den Grenzwert von 0.1 µg/L. An den aufgeführten Quellen konnten fol-
gende Konzentrationen gemessen werden:

Grundwasserpumpwerk Mühlimatt:
In der Wasserversorgung BEH wurden folgende Konzentrationen gemessen:
Grundwasserpumpwerk Mühlimatt: 0.22 µg/L
Quelle Mühlihalde: 0.16 µg/L

Aktuelle Informationen des Kantons Aargau sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.ag.ch/de/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediende-
tails_153344.jsp

Auskünfte                    Wasserverband BEH, Verwaltung 3plus

Veranstaltungskalender 2021
Auch dieses Jahr hat die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit den Vereinen und den Gemein-
deräten einen Kalender aller 2021 anstehenden Veranstaltungen zusammengestellt. Wie bereits im
Vorjahr verzichtet die Verwaltung auf das Versenden der Broschüre in alle Haushaltungen. Auf Wunsch
kann jederzeit auf der Gemeindekanzlei ein Exemplar bezogen werden. Ausserdem finden Sie die ak-
tuelle Version des Kalenders 2021 auf der Homepage der Verwaltung 3plus (Startseite rechts unten).

Abfallkalender 2021
Die Verwaltung 3plus hat den Abfallkalender für das Jahr 2021 angepasst. Die Altpapiersammlungen
in Bözen und Elfingen, welche durch die „Alti Führwehr Böze“ durchgeführt werden, finden am
10. April 2021 sowie am 06. November 2021 statt. Die Daten werden frühzeitig im Mitteilungsblatt pu-
bliziert.

Wie bereits im Vorjahr verzichtet die Verwaltung auf das Versenden des aktualisierten Abfallkalenders.
Sie können auf der Gemeindekanzlei jederzeit ein Exemplar abholen oder bestellen. Ausserdem finden
Sie die aktuelle Version auf der Homepage der Verwaltung 3plus.

Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amts-
dauer 2022/2025 für die Gemeinde Böztal; Wahltermine und Anmeldever-
fahren
Am Sonntag, 07. März 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022/2025 für
die Gemeinde Böztal statt. Folgende Behörden und Kommissionen werden neu gewählt:

   •   Gemeinderat (5 Mitglieder)
   •   Finanzkommission (3 Mitglieder)
   •   Wahlbüro (4 Stimmenzähler, 2 Ersatzmitglieder)
   •   Regionale Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der
Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde
Böztal zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 22.
Januar 2021, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, ein-
zureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeer-
klärung beizulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich. Nur
die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahl-
vorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zu-
gestellt wird.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahl-
fähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger
oder gleich viele wählbare Kandidaten (der Gemeinderat ist davon ausgenommen) für den zu
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besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmel-
defrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die
Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die
Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende
Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Die Wahl von Gemeindeammann und
Vizeammann finden zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Weitere Meldungen
Sirenentest 2021
Am Mittwochnachmittag, 03. Februar 2021, findet von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der ganzen
Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmass-
nahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit
denen die Einwohnerinnen und Einwohner in Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaff-
neten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig
auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Weiter werden die Wasseralarmsirenen getes-
tet.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, be-
deutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung
aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu infor-
mieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" auf den hin-
tersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 680 im Teletext sowie im Internet unter www.sire-
nentest.ch.

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkei-
ten gebeten.

Veteranen Hessenberg
Die Jahresversammlung im Januar 2021 kann auf Grund der Covid-19 Situation nicht stattfinden.
Über die Durchführung der nächsten Aktivitäten abhängig von der Corona Situation wird zu gegebe-
ner Zeit informiert.

Veteranenvereinigung Hessenberg (www.hessenberg.ch)

Nächstes Mitteilungsblatt Verwaltung 3plus
Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Beiträgen ins Mitteilungsblatt der Verwaltung
3plus:

-      Mitteilungsblatt Februar, Einsendeschluss Freitag, 15. Januar 2021
       Erscheinungsdatum Montag, 01. Februar 2021

-      Mitteilungsblatt März, Einsendeschluss Freitag, 12. Februar 2021
       Erscheinungsdatum Montag, 01. März 2021

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Die   Gemeinderäte    Bözen, Elfingen   und   Hornussen
sowie das gesamte Verwaltungspersonal wünscht Ihnen fürs
neue Jahr alles Gute.

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