Mitteilungsblatt der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen - Januar 2021 - Verwaltung 3plus
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mitteilungsblatt der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen – Januar 2021 Gemeinde Bözen Vorinformation Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung Am Donnerstag, 28. Januar 2021 um 19.30 Uhr findet in Bözen eine ausserordentliche Einwohnerge- meindeversammlungen mit den Traktanden Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2020 und Verkauf Elektra statt. Öffentliche Auflage Erstellung Schulstrasse Das Bauprojekt für die Erstellung der Schulstrasse liegt gemäss § 95 Abs. 2 des Gesetzes über Raum- entwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom Donnerstag, 14. Januar 2021 bis Freitag, 12. Februar 2021 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Gegen das Bauprojekt kann gemäss § 95 Abs. 3 BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen müssen begründet sein und haben einen Antrag zu enthalten. Öffentliche Auflage Beitragsplan Schulstrasse Gestützt auf § 35 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) sowie des kommunalen Strassenreglements liegt der Beitragsplan vom Donnerstag, 14. Januar 2021 bis Frei- tag, 12. Februar 2021 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Gegen den Beitragsplan können die beitragspflichtigen Grundeigentümer innerhalb der Auflagefrist Ein- sprache erheben. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat Bözen, 5076 Bözen, einzureichen. Erstellung Kirchweg und Werkleitungssanierung Am 11. Januar wird die Firma Erne AG, Laufenburg, mit den Bauarbeiten der Erstellung Kirchweg (Strassenbau und Werkleitungen) beginnen. Das Projekt umfasst die Erstellung vom Kirchweg sowie den Ersatz der Wasserleitung und Ausbau von Werkleitungen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte Juli 2021. Der betroffene Bereich Unterer Kirchweg bis Parkplatz Kirche wird während der Bauausführung für den Verkehr komplett gesperrt. Die Zufahrt für die Direktanstösser ist weitgehend gewährleistet. Es wird auf die örtliche Signalisierung verwiesen. Die Bauunternehmung und die Bauleitung sind bestrebt, die notwendigen Bauarbeiten mit grosser Rücksichtnahme auf die Anwohner auszuführen. Die betroffenen Anwohner werden über Einschrän- kungen jeweils informiert (Baustellensignalisation, Brief oder mündlich). Wir bitten um Kenntnisnahme und bedanken uns für das Verständnis. Gemeinderat Bözen -1-
Seniorenausflug 2021 – Bözen, Effingen und Elfingen – Vorinformation Auch in diesem Jahr findet der gemeinsame Seniorenausflug der Gemeinden Bözen, Effingen und El- fingen statt. Dieser wird am Donnerstag, 02. September 2021 durchgeführt. Wir bitten die Seniorinnen und Senioren sich diesen Termin bereits in der Agenda anzustreichen und vorzumerken, damit möglichst viele teilnehmen können. Die persönlichen Einladungen mit den Anmel- detalons werden im Juli 2021 verschickt. Die Gemeinderäte freuen sich auf eine rege Teilnahme und einen tollen Ausflug. Mittagstisch der Pro Senectute Infolge der Covid 19 - Schutzmassnahmen kann der Mittagstisch bis auf weiteres nicht stattfinden. Wir werden rechtzeitig bekannt geben, wann wir wieder damit starten dürfen. Für Rückfragen stehen Ihnen Agatha Weiss, 062 875 13 50 und Margrit Vock, 062 876 10 26 gerne zur Verfügung. Milch vom Dellenhof Ab sofort steht unser neuer Milchautomat ganztags für Sie bereit. Die frische Milch kann für 1.20 Franken pro Liter bezogen werden. Bitte bringen Sie ein entsprechendes Gefäss mit. Unsere Kühe werden nach den höchsten Tierwohl- standards gehalten und die Milch wird als IP-SUISSE Wiesenmilch vermarktet. Kuhmilch ist reich an Calcium, Eisen sowie Vitaminen und Mineralstoffen, die leicht vom Körper verwertbar sind. Zudem liefert die Milch Energie für den ganzen Tag. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Familien Büchli ,Dellenhof, Bözen Gemeinde Elfingen Seniorenausflug 2021 – Bözen, Effingen und Elfingen – Vorinformation Siehe Beitrag Gemeinde Bözen. Mittagstisch der Pro Senectute Siehe Beitrag Gemeinde Bözen. Gemeinde Hornussen Seniorenausflug 2021 – Hornussen – Vorinformation Auch in diesem Jahr findet der Seniorenausflug der Gemeinde Hornussen statt. Dieser wird am Mitt- woch, 02. Juni 2021 durchgeführt. Wir bitten die Seniorinnen und Senioren sich diesen Termin bereits in der Agenda anzustreichen und vorzumerken, damit möglichst viele teilnehmen können. Die Gemeinderäte freuen sich auf eine rege Teilnahme und einen tollen Ausflug. -2-
Bachrevitalisierung- aus dem engen Korsett befreit Kürzlich wurden in Hornussen die Arbeiten zur Revitalisierung des Zeiherbachs abgeschlossen. Damit wurde der Bach, der einst wegen Landgewinn, gelegentlichen Überschwemmungen und damit verbun- denen Schäden in ein rigides Bachbett gelegt worden war, nun aus seinem engen Korsett befreit. Verbauung – Umdenken – Revitalisierung Mit der Einzwängung von vielen Flüssen und Bächen in möglichst gerade Kanäle, der Eindeckung oder der Eindohlung vor allem im 19. Jahrhundert gingen wertvolle Lebensräume für viele Tiere und Pflanzenarten, aber auch attraktiver Naherholungsraum verloren. Die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ brachte die Wende und per 1.6.2011 eine Änderung der Gewäs- serschutzgesetzgebung. Der Inhalt der langjährigen Gesetzesumsetzung ist die Erhaltung vorhandener Naturwerte. Bis 2090 soll der Teil der Gewässer, welche in einem schlechten Zustand sind, revitalisiert werden. Von einer Re- vitalisierung spricht man, wenn einzelne Abschnitte eines Flusses oder Ba- ches wieder möglichst naturnah zurückgebaut werden. Dabei wird versucht, das ursprüngliche nichtbegradigte Flussbett wiederherzustellen, die Strö- mungsgeschwindigkeit und damit die Überschwemmungsgefahr zu reduzie- ren, sowie ursprüngliche standorttypische Pflanzenarten und Tiere wieder anzusiedeln. Solche Investitionen sind richtig, stehen wir doch in der Ver- antwortung künftiger Generationen. Projekt-Ausführung durch den Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg Im Auftrag des Kantons, Sektion Jagd und Fischerei, unter der Bauleitung des Ingenieurbüros Götz, Liestal, hat der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg den Abschnitt des Zeiherbachs in Hornussen auf einer Länge von 230 Metern revita- lisiert. Der Bach, welcher seit Jahren in einem eintönigen Trapezprofil floss und dessen beide Ufer und die Sohle mit Granitsteinen verbaut waren, liess keine natürliche Dynamik zu. Mit schweren Maschinen mussten die Granitsteine ent- fernt werden. In den „befreiten“ Bach wurden schlafende Ufersicherungen einge- baut, welche teils eingedeckt, teils offen sichtbar sind. An einer Pfahlschwelle soll das Geschwemmsel hängenbleiben und mit Einbauten von Schwellen und Stammtriangeln wurden einerseits das Ufer gesichert, andererseits Stillwasser- bereiche geschaffen. Mit Faschinen, teilweise überschüttet, wurde das weite Ge- rinne stellenweise eingeengt. Um bei der Mündung des Zeiherbaches in die Sissle den Mündungsbereich etwas auszuweiten, wurde mit Schlüsselholz die Erosion des rechten Ufers initiiert. Was zu Beginn der Arbeiten mit dem Auffahren der Maschinen nach einem grösseren Eingriff in die Natur aussah, zeigt sich heute nach Abschluss der Arbeiten in einem ganz anderen Licht und führt län- gerfristig zu einem deutlichen Mehrwert für Natur und Mensch. Der neugeschaffene, vernetzte Lebensraum für Tiere und Pflanzen und der naturnahe Erholungsraum für die Bevölkerung laden geradezu zu einem Spaziergang entlang des Gewässers ein. Textbeitrag Vreni Weber, Elfingen Verwaltung 3plus Winterdienst Die Einwohner werden gebeten, auch in diesem Winter die Fahrzeuge auf den privaten Grundstücken zu parkieren, so dass der Winterdienst auf den Gemeindestrassen, unter den Brücken und auf öffentli- chen Plätzen ohne Behinderung möglich ist. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für allfällige Schä- den an Fahrzeugen, welche auf Gemeindestrassen abgestellt werden. -3-
Informationen zum Trinkwasser der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen Gestützt auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vom 20. Juni 2014 (Lebensmittelgesetz, LMG) und der Verordnung des Eidgenössischen Departement des Inneren über Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23. November 2005. Datenherkunft Untersuchungsbericht Amt für Verbraucherschutz und Bachema AG Laboratorien, Schlieren Beurteilung Die Beurteilung der Proben bezieht sich auf die vorgesehene Verwendung. Sie ergaben einen einwandfreien Befund. Gesamthärte Grundwasser 36.0 °fH (hart) Quellwasser 35.2 °fH (hart) Beachten Sie bitte die entsprechende Waschmitteldosierung. Nitratgehalt Grundwasser 26 mg/l Quellwasser 19 mg/l Der Höchstwert liegt bei 40 mg/l, das Qualitätsziel bei max. 25 mg/l Herkunft des Wassers Wasser wird gemischt in der Wasserversorgung eingespiesen und aus zwei Quellen: Grundwasser von Mülimatt und Quellwasser von Mülihalde Behandlung Das Wasser beider Quellen wird mit UV-Anlagen entkeimt. Offizielle Erklärung zur Thematik Chlorothalonil Der vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen festgelegte Grenzwert für Abbau- produkte aus Chlorothalonil beträgt 0.1 Millionstel Gramm pro Liter Trinkwasser (0.1 Mikrogramm pro Liter = 0.1 µg/L). Der Höchstwert für die Summe aller Pestizide und relevanten Abbauprodukte in Trink- wasser liegt bei 0.5 µg/L. Es sind insbesondere die zwei Metaboliten R 417888 (Chlorothalonil-Sulfon- säure) und R471811, welche geprüft werden müssen. (BLV) Metabolit R417888 Sämtliches Trinkwasser, das ins Netz der Wasserversorgung Bözen-Elfingen-Hornussen (BEH) einge- spiesen wird, unterschreitet den Grenzwert von 0.1 µg/L. An den aufgeführten Quellen konnten fol- gende Konzentrationen gemessen werden: Grundwasserpumpwerk Mühlimatt:
In der Wasserversorgung BEH wurden folgende Konzentrationen gemessen: Grundwasserpumpwerk Mühlimatt: 0.22 µg/L Quelle Mühlihalde: 0.16 µg/L Aktuelle Informationen des Kantons Aargau sind unter folgendem Link zu finden: https://www.ag.ch/de/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediende- tails_153344.jsp Auskünfte Wasserverband BEH, Verwaltung 3plus Veranstaltungskalender 2021 Auch dieses Jahr hat die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit den Vereinen und den Gemein- deräten einen Kalender aller 2021 anstehenden Veranstaltungen zusammengestellt. Wie bereits im Vorjahr verzichtet die Verwaltung auf das Versenden der Broschüre in alle Haushaltungen. Auf Wunsch kann jederzeit auf der Gemeindekanzlei ein Exemplar bezogen werden. Ausserdem finden Sie die ak- tuelle Version des Kalenders 2021 auf der Homepage der Verwaltung 3plus (Startseite rechts unten). Abfallkalender 2021 Die Verwaltung 3plus hat den Abfallkalender für das Jahr 2021 angepasst. Die Altpapiersammlungen in Bözen und Elfingen, welche durch die „Alti Führwehr Böze“ durchgeführt werden, finden am 10. April 2021 sowie am 06. November 2021 statt. Die Daten werden frühzeitig im Mitteilungsblatt pu- bliziert. Wie bereits im Vorjahr verzichtet die Verwaltung auf das Versenden des aktualisierten Abfallkalenders. Sie können auf der Gemeindekanzlei jederzeit ein Exemplar abholen oder bestellen. Ausserdem finden Sie die aktuelle Version auf der Homepage der Verwaltung 3plus. Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amts- dauer 2022/2025 für die Gemeinde Böztal; Wahltermine und Anmeldever- fahren Am Sonntag, 07. März 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022/2025 für die Gemeinde Böztal statt. Folgende Behörden und Kommissionen werden neu gewählt: • Gemeinderat (5 Mitglieder) • Finanzkommission (3 Mitglieder) • Wahlbüro (4 Stimmenzähler, 2 Ersatzmitglieder) • Regionale Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied) Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Böztal zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 22. Januar 2021, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Verwaltung 3plus, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen, ein- zureichen. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeer- klärung beizulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr möglich. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahl- vorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zu- gestellt wird. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahl- fähige Person als Kandidat/Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten (der Gemeinderat ist davon ausgenommen) für den zu -5-
besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmel- defrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Die Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann finden zu einem späteren Zeitpunkt statt. Weitere Meldungen Sirenentest 2021 Am Mittwochnachmittag, 03. Februar 2021, findet von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmass- nahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohnerinnen und Einwohner in Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaff- neten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Weiter werden die Wasseralarmsirenen getes- tet. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, be- deutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu infor- mieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" auf den hin- tersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 680 im Teletext sowie im Internet unter www.sire- nentest.ch. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkei- ten gebeten. Veteranen Hessenberg Die Jahresversammlung im Januar 2021 kann auf Grund der Covid-19 Situation nicht stattfinden. Über die Durchführung der nächsten Aktivitäten abhängig von der Corona Situation wird zu gegebe- ner Zeit informiert. Veteranenvereinigung Hessenberg (www.hessenberg.ch) Nächstes Mitteilungsblatt Verwaltung 3plus Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Beiträgen ins Mitteilungsblatt der Verwaltung 3plus: - Mitteilungsblatt Februar, Einsendeschluss Freitag, 15. Januar 2021 Erscheinungsdatum Montag, 01. Februar 2021 - Mitteilungsblatt März, Einsendeschluss Freitag, 12. Februar 2021 Erscheinungsdatum Montag, 01. März 2021 -6-
Die Gemeinderäte Bözen, Elfingen und Hornussen sowie das gesamte Verwaltungspersonal wünscht Ihnen fürs neue Jahr alles Gute. -7-
Sie können auch lesen