Aufwärts mit - Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: ...
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Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Gelenk-Teleskop-Arbeitsbühne mit Korbarm auf Raupenfahrgestell 300° Goldlift 14.70 Max.Belastung 200 kg (z.B. 1 Person 80 kg+Werkzeukasten 40kg) Technische Daten Gesamtlänge 3,92 m Gesamtbreite 0,85 m Gesamthöhe 2,00 m Gesamtgewicht 1700 kg Arbeitshöhe 14,00 m Plattformhöhe 12,00 m seitliche Reichweite mit 200 Kg im Korb 5,80 m mit 120 Kg im Korb 7,00 m Schwenkbereich 300° Antrieb 230V / Diesel Fahrwerk Gummiraupen Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Elektroscherenbühne SKYJACK SJ III 3230 Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Hinowa Lightlift 17.75 Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Gelenk-Teleskop-Arbeitsbühne mit Korbarm auf Raupenfahrgestell Arbeitshöhe: 25,20m Länge: 05,12m Breite: 1,10m ohne Korb Höhe: 1,93m ohne Korb 2,12m mit Korb Gewicht: 2,66t Abstützbreite: 3,10-3,60m max. Korbbelastung: 200kg Korbgröße: 1,45 x 0,70m Antrieb: Diesel / 230V selbstnivellierende Abstützung MultitelSMX25 Homefunktion Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts 160 mitALU Die preiswerte Gerüstalternative Multitel 160 Alu Technische Daten LKW-Arbeitsbühne (Führerscheinklasse B) Länge 7,15 m Breite 2,15 m Höhe 2,95 m Stützbreite 2,30 m Gewicht 3,50 t Maximale Arbeitshöhe 16,10 m Maximale Plattformhöhe 14,30 m Maximale seitliche Reichweite mit 200 Kg im Korb 7,50 m mit 80 Kg im Korb 10,20 m Schwenkbereich 360° Teleskopausschub 6,82 m Arbeitskorbabmesseungen (1,60x0,70x1,10) m Tragfähigkeit 200 kg Maximale zulässige Neigung 1° Abstützung 4 Stützen innerhalb der Fahrzeugbreite Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Arbeitshöhe: 16,20m Multitel 162 max. seitl. Reichweite: 10,00m / 11,50m Länge: 6,10m Breite: 2,18m Höhe: 2,95m Gewicht: 3.500kg Abstützbreite: 2,20/2,90/3,60m max. Korbbelastung: 300 / 230kg Korbgröße innen: 1,40m x 0,70m max. Stützdruck: 27KN Antrieb: Dieselmotor automatische Nivellierung, Homefunktion Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Multitel MT182 EX Technische Daten Maximale Arbeitshöhe 18,40 m Maximale Plattformhöhe 16,40 m Maximale seitliche Reichweite 10,20m (200kg) - 13,30m (80kg) Schwenkbereich 400° Hydraulische Korbdrehung 90°+90° Teleskopausschub 8,02 m Max Arbeitskorbabmessungen 1,40 x 0,70 x 1,10 m Tragfähigkeit 200 kg Maximale zulässige Neigung 1° 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 19 19 18 18 17 17 16 16 15 15 14 14 13 13 12 12 11 11 10 10 9 9 8 8 7 7 6 6 5 5 4 4 3 3 2 2 1 1 0 0 -1 -1 -2 -2 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Typ L20 (Lkw-Teleskoparbeitsbühne) Arbeitshöhe: 20,50m Länge: 6,37m Breite: 2,20m Höhe: 2,98m Gewicht: 3,5t Abstützbreite: 2,25/2,94/3,60m max. Korbbelastung: 300kg Korbgröße: 1,40 x 0,70m selbstnivellierende Abstützung Homefunktion Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de Seite 2
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Typ L20 (Lkw-Teleskoparbeitsbühne) Seite 2 Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Multitel MJ 226 (Lkw-Teleskoparbeitsbühne mit teleskopierbarem Korbarm) Arbeitshöhe: 22,40m Länge: 06,62m Breite: 2,20m Höhe: 3,20m Gewicht: 3,5t Abstützbreite: 2,26/2,93/3,60m max. Korbbelastung: 250kg Korbgröße: 1,40 x 0,70m selbstnivellierende H-Abstützung Homefunktion Multitel MJ 226 Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Multitel 20T Technische Daten LKW-Arbeitsbühne (Führerscheinklasse B) Länge 7,38m Breite 2,27m Höhe 3,20 m Stützbreite 7,40 m Gwicht 7,49 t max. Arbeitshöhe 20,00 m max. Plattformhöhe 18,20 m max. seitliche Reichweite mit 200 Kg im Korb 12,00 m mit 80 Kg im Korb 14,00 m Schwenkbereich 360° Arbeitskorbabmessungen ( 1,72x0,6x1,10) m Tragfähigkei 200 kg Maximale zulässige Neigung 1° Abstützung 4 senkrecht ausfahrbare Stützen Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Multitel 222 Technische Daten LKW-Arbeitsbühne (Führerscheinklasse B) Maximale Arbeitshöhe ca.: 22,20 m Maximale Plattformhöhe ca.: 20,20 m Maximale seitliche Reichweite ca.: 9,40 m (200 Kg) 12,00 m ( 80 Kg) Schwenkbereich: 360° Teleskopausschub ca.: 11,92 m Arbeitskorbabmessungen: LxBxH: 1,60x0,70x1,10 m Tragfähigkeit: 200 kg Korbdrehung: 90°+ 90° Abstützung: vorne - pantographische Stützen hinten - im Rahmen des Fahrzeugs Maximale zulässige Neigung: 1° Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Palfinger 260 B Technische Daten LKW-Arbeitsbühne (Führerscheinklasse B) max. Arbeitshöhe: 25,6 m max. Bodenhöhe: 23,6 m Länge in Transportstellung: 6,68 m Breite in Transportstellung: 2,15 m Höhe in Transportstellung: 2,95 m Böschungswinkel: 9º 4 hydraulische ausfahrbare Vertikalstützen Abstützbreite max./min.: 3,4 m / 2,15 m max. zulässige Aufstellneigung: 5º Schwenkbereich: 500º Arbeitskorb (L x B x H): 1,4 x 0,7 x 1,1 m max. zulässige Korblast: 200 kg Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Multitel 23 T Technische Daten LKW-Arbeitsbühne (Führerscheinklasse B) Länge 7,00 m Breite 2,32 m Höhe 3,30 m Stützbreite 2,40 m Gwicht 7,49 t max. Arbeitshöhe 23,00 m max. Plattformhöhe 21,20 m max. seitliche Reichweite mit 200 Kg im Korb 12,00 m mit 80 Kg im Korb 14,00 m Schwenkbereich 360° Arbeitskorbabmessungen (1,6x0,6x1,10) m Tragfähigkei 200 kg Maximale zulässige Neigung 1° Abstützung 4 senkrecht ausfahrbare Stützen Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Multitel MTE270EX Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Palfinger WT 270 LKW-Arbeitsbühne 10,5t Eigengewicht, ( LKW Führerschein) Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Multitel 29 TJ Technische Daten LKW-Arbeitsbühne 10,5t Eigengewicht, ( LKW Führerschein) Länge 7,30 m Breite 2,30 m Höhe 3,60 m Stützbreite 4,00 m Gewicht 10,50 t Maximale Arbeitshöhe 28,00 m Maximale Plattformhöhe 26,00 m Maximale seitliche Reichweite mit 200 Kg im Korb 18,00 m mit 120 Kg im Korb 20,00 m Schwenkbereich 360° endlos Arbeitskorbabmessungen (1,80x0,80x1,10)m Tragfähigkeit 300 kg Maximale zulässige Neigung 1° Abstützung 4 seitlich ausfahrbareStützen Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Multitel MX 290 Technische Daten LKW-Arbeitsbühne (Führerscheinklasse B) Maximale Arbeitshöhe ca.: 29,30 m Maximale Plattformhöhe ca.: 27,30 m Maximale seitliche Reichweite ca.: 13,20m (225kg) 14,90m(120kg) Schwenkbereich: 400° Teleskopausschub ca.: 13,23 m Arbeitskorbabmessungen: LxBxH: 1,70x0,80x1,10 m Tragfähigkeit: 225/120 kg Korbdrehung: 90°+ 90° Abstützung: H-Abstützung Eigengewicht 7,49t Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Palfinger P300KS Typ L30K (Lkw-Teleskoparbeitsbühne mit Korbarm) Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative 25 TJ Multitel 35 TJ Technische Daten Länge 8,70 m Breite 2,50 m Höhe 3,95 m Stützbreite 4,00 m Gewicht 17,5 t max. Arbeitshöhe 35,00 m max. Plattformhöhe 33,20 m max. seitliche Reichweite mit 400 Kg im Korb 19,00 m mit 280 Kg im Korb 21,20 m Schwenkbereich 360° endlos Teleskopausschub m Verdrehung des Korbarmes 0° Arbeitskorbabmessungen 2,2,x0,80x1,10 m Tragfähigkeit 280/400 kg Maximale zulässige Neigung 1° Abstützung 4 seitlich ausfahrbare Stützen Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Aufwärts mit Die preiswerte Gerüstalternative Multitel 45 TJ Technische Daten 44,90m mit 300kg Last 41,80m mit 600kg Last Länge: 10,03m Breite: 2,55m Höhe: 3,82m Gewicht: 17,5t Abstützbreite: 2,75 / 6,16m (voll variabel) max. Korbbelastung: 600kg Korbgröße: 2,20(3,80) x 1,00m Allradantrieb, selbstnivellierende variable Abstützung, Lastträgersystem Hubarbeitsbühnenvermietung Michael Just, Zum Wasserwerk 23, 03099 Kolkwitz-Eichow Telefon:035604/40631, Fax: 035604/64626, Mobil: 01729181091 e-mail:easyjust@nexgo.de www.easylift-cottbus.de
Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen Die häufigsten Unfallursachen Jedes Jahr ereignen sich beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen Unfälle - auch tödliche. Die anschließenden Unfalluntersuchungen zeigen oft, dass die Mitarbeiter weder ausreichend geschult wurden noch die Bedienungsanleitung gelesen hatten. Außerdem verfügten sie über keinerlei Kenntnisse bezüglich der Tragfähigkeit von Untergründen.In aller Regel sind die Bediener von Hubarbeitsbühnen vor Aufnahme ihrer Arbeit nur kurz in die Funktion der Arbeitsbühnen eingewiesen worden. Eine Sensibilität für mögliche Gefahren fehlte gänzlich. Dass eine solche Kurzeinweisung in keiner Weise ausreichend sein kann, zeigen die Erfahrungen der Berufsgenossenschaften. Nach ihnen dauert eine fundierte Schulung mit mehreren verschiedenen Gerätetypen mindestens zwei Tage. Die folgenden Unfallsituationen zeigen, wie komplex die Wechselwirkungen zwischen Hubarbeitsbühnen und der jeweiligen Arbeitsumgebung sind und was der Bediener gegen mögliche Unfallgefahren tun muss. Einsinken der Stützen in den Boden Viele Bediener wissen nicht, wie groß der maximale Stützdruck auf die Unterbauplatten ist. Als Faustregel gilt: Beim Ausfahren des Teleskoparms lastet schräg seitlich über eine Stütze hinweg ungefähr 80 Prozent des Gesamtgewichts der Hubarbeitsbühne auf dieser Stütze. Aus diesem Stützdruck und der Fläche der Unterbauplatte lässt sich die Flächenpressung auf den Boden errechnen. Die DIN 1054 gibt Werte für maximal zulässige Bodendrücke bei verschiedenen Bodenarten vor. Insbesondere bei vielen schweren Lkw-Hubarbeitsbühnen sind die Unterbauplatten im Verhältnis zum Stützdruck für weiche Böden zu klein. Bereits bei der Planung eines Einsatzes stellt sich deshalb die Frage nach der Bodenbeschaffenheit am Einsatzort. Reicht die Tragfähigkeit des Bodens aus, um die vorgesehene Hubarbeitsbühne ohne zusätzliches Material aufzubauen? Für den Aufbau auf weicheren Böden muss auf jeden Fall zusätzliches Unterbaumaterial an der Einsatzstelle bereitgestellt werden. Leider wird oft erst beim Abstützen festgestellt, dass die Hubarbeitsbühne nicht sicher steht, weil zum Beispiel eine Unterbauplatte sich schon in das Erdreich eingedrückt hat. Für diese Fälle müssen die Mitarbeiter die strikte Anweisung haben, die Arbeit sofort zu unterbrechen. Typische Werte für Bodenbelastbarkeiten unbefestigte Mutterböden 25-30 N/cm2 befestigte Böden 50-60 N/cm2 Straßen 75-100 N/cm2 Die Stützen einer Arbeitsbühne sind mit der maximalen Stützkraft gekennzeichnet. Aus den Angaben für die Bodenbelastbarkeit und der max. Stützkraft pro Stütze lässt sich die erforderliche Mindestfläche eines Stütztellers bzw. der Stützplatte errechnen. Hier einige Beispiele für unbefestigten Boden mit 25 N/cm2 Bodenbelastbarkeit: Stützkraft erforderliche Abstützfläche min. Abmaße Stützplatte 5KN (0,5 to) 200 cm2 15 x 15 cm 20KN (1 to) 800 cm2 29 x 29 cm 40KN (4 to) 1600 cm2 40 x 40 cm 60KN (6 to) 2400 cm2 49 x 49 cm 80KN (8 to) 3200 cm2 57 x 57 cm 100KN (10 to) 4000 cm2 64 x 64 cm Rechenbeispiel: F[cm²]=Stützkraft [N]:Bodenbelastbarkeit [N/m²] F = 40000 N:25N/cm² = 1600cm² Das bedeutet, dass die auf dem Fahrzeug vorhandenen Stützplatten nur für ganz spezielle Einsatzfälle gelten. Jeder Einsatzfall ist gesondert zu betrachten und die Fläche der Stützplatte neu zu bestimmen. Alle hier gemachten Angaben dienen nur als grobe Richtwerte und sind daher ohne Gewähr. Abrutschen der Stützen von den Unterlegplatten Sind die Reibwerte der möglichen Materialpaarungen niedrig, kann auch eine geringe Schiefstellung der Unterbauplatten zum Abgleiten der Stützen führen. Die Stützen bohren sich ins Erdreich und die Bühne stürzt um. Auch wenn das Abstützen der Hubarbeitsbühne aus geneigt verlegten Unterbauplatten gelingen sollte, können spätestens beim Bewegen des Hubarms so große dynamische Kräfte frei werden, dass die Stützen abrutschen. Bei Einsätzen im Gelände ist also immer für jede Unterbauplatte eine waagerechte Aufstandsfläche zu schaffen. Empfehlenswert: Immer einen Spaten und geeignete Unterleghölzer mit zur Einsatzstelle nehmen. Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum Alleine in Betrieben, die bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik versichert sind, ereigneten sich in den letzten Jahren vier tödliche Unfälle, die alle nach dem gleichen Muster verliefen: Die Hubarbeitsbühnen standen mangelhaft abgesichert auf viel befahrenen Straßen. Schwere Fahrzeuge, meist Lkw, fuhren gegen die Abstützung oder gegen den Arbeitskorb, der zu dicht über der Straße positioniert war. Die Arbeiter wurden aus dem Arbeitskorb geschleudert. Um solche Unfälle zu verhindern, muss die Einsatzstelle richtig abgesichert sein, die Mitarbeiter müssen sich im Korb mit einem Auffanggurt sichern und unter Korb und Teleskoparmen muss eine lichte Durchfahrtshöhe von mindestens vier Metern verbleiben. Umsturz von Anhängerbühnen In den Betrieben gibt es noch viele ältere Anhängerbühnen, die keine elektronischen Sicherheitssysteme haben. So ist es möglich, Stützen nur zum Teil auszufahren, ohne dass anschließend die seitliche Reichweite durch die Steuerung entsprechend verringert wird. Überall dort, wo der Platz zum vollständigen Ausfahren der Stützen nicht ausreicht, wie in Fertigungs- und Lagerhallen oder auf Fußgängerbrücken, ist die Umsturzgefahr so groß, dass eine andere Bühne angemietet werden sollte, zum Beispiel ein selbst fahrendes Gelenkteleskop. Quetschen zwischen Geländer und Gebäudeteilen Blickrichtung in Fahrtrichtung: Diesen Grundsatz beherzigen nicht alle Bediener. Auffallend häufig quetschen sich die Bediener von Scherenhubarbeitsbühnen in Rohbauhallen an Deckenunterzügen selbst ein. Solche Unfälle können nur verhindert werden, wenn beim seitlichen Verfahren sowohl der Fahrweg unten als auch alle möglichen Hindernisse in unterschiedlichen Höhen beobachtet werden. Beim Verfahren nach oben muss der Raum über der Hubarbeitsbühne im Auge behalten werden, beim Verfahren nach unten der Raum unter der Bühne. Scherenhubarbeitsbühnen, die schmaler als 1,2 und im Zusammengefahrenen Zustand nicht höher als zwei Meter sind, benötigen entsprechend der EN 280 "Hubarbeitsbühnen" keinen mechanischen Schutz gegen das Eingreifen in das Scherenpaket. Der Bediener muss deshalb beim Herunterfahren von Scherenhubarbeitsbühnen das gesamte Umfeld der Bühne beobachten und Dritte fernhalten. Umsturz durch Vertiefungen und Bodenöffnungen Scherenhubarbeitsbühnen und selbst fahrende Teleskophubarbeitsbühnen können auch bei voll hochgefahrenem Arbeitskorb langsam verfahren werden. Auf Baustellen gibt es eine Vielzahl von Bodenöffnungen wie Kabelkanäle, Abflussschächte oder Treppenabgänge. Teils sind sie abgedeckt, teils offen. Die meisten Umstürze ereignen sich beim Überfahren von nicht ausreichend tragfähigen Abdeckungen. Die Bediener haben meist keine Vorstellung davon, wie schwer die Geräte sind. Ein Blick auf das Typenschild oder in die Bedienungsanleitung gibt Auskunft. Übliche Materialien zur Abdeckung von Öffnungen wie Schaltafeln, Bretter und leichte Gitterroste halten dieser Belastung nicht stand. Deshalb sollte man das Überfahren von Bodenöffnungen also möglichst vermeiden.
BGR 500 Kapitel 2.10 Betreiben von Hebebühnen [Inhalte aus bisheriger VBG 14] Fachausschuss „Förder- und Lagertechnik“ der BGZ
Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 2.1 Beschäftigungsbeschränkung 2.2 Inbetriebnahme 2.3 Handhabung und Verhalten während des Betriebes 2.4 Verfahren mit personenbesetztem Lastaufnahmemittel 2.5 Einsatz von Hubarbeitsbühnen an oder in der Nähe ungeschützter elektrischer Anlagen 2.6 Zusätzliche Anforderungen beim Betrieb von Hubarbeitsbühnen 2.7 Außerbetriebnahme 2.8 Instandhaltung 2.9 Prüfungen 2.9.1 Regelmäßige Prüfungen 2.9.2 Außerordentliche Prüfungen 2.9.3 Prüfumfang 2.9.4 Prüfbuch
1 Anwendungsbereich Dieses Kapitel findet Anwendung auf das Betreiben von Hebebühnen. Hinsichtlich der Prüfung von Hebebühnen siehe Abschnitt 2.9. 2 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit 2.1Beschäftigungsbeschränkung Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden. 2.2 Inbetriebnahme 2.2.1 Die ordnungsgemäße Auflage von Abstützungen auf geeignetem Untergrund ist vor Inbetriebnahme der Hebebühne zu prüfen. 2.2.2 Kraftbetriebene Abstützungen sind beim Aus- und Einfahren zu beobachten. 2.3 Handhabung und Verhalten während des Betriebes 2.3.1 Hebebühnen dürfen nicht über die zulässige Belastung belastet werden. 2.3.2 Hebebühnen dürfen nur über die dafür bestimmten Zugänge bestiegen oder verlassen werden. 2.3.3 Hebebühnen dürfen nur von den bestimmungsgemäß vorgesehenen Steuerstellen aus gesteuert werden. 2.3.4 Die Bedienungspersonen haben bei allen Bewegungen der Hebebühne darauf zu achten, dass sie sich und andere Personen nicht gefährden. 2.3.5 Der unnötige Aufenthalt auf oder im Bewegungsbereich von Hebebühnen ist verboten. Verboten sind ferner: der Aufenthalt unter dem Lastaufnahmemittel und der Last, das Betreten des Lastaufnahmemittels, das Mitfahren auf dem Lastaufnahmemittel, die Verwendung der Hebebühne als Hubarbeitsbühne, sofern die Hebebühne nicht hierfür eingerichtet ist. 2.3.6 Fahrbare Hebebühnen dürfen nur verfahren werden, wenn sich das Lastaufnahmemittel in Fahrstellung befindet. Hiervon darf abgesehen werden, wenn die hierbei erforderliche Standsicherheit gegeben und im Prüfbuch nach Abschnitt 2.9.4 bescheinigt ist. 2.3.7 Lastaufnahmemittel dürfen nicht absichtlich in Schwingungen versetzt werden. Gegenstände dürfen weder auf das Lastaufnahmemittel geworfen noch von ihm abgeworfen werden.
2.4 Verfahren mit personenbesetztem Lastaufnahmemittel 2.4.1Das Verfahren mit personenbesetztem Lastaufnahmemittel ist nur als Versetzfahrt und nur unter folgenden Bedingungen zulässig: Das Verfahren mit personenbesetztem Lastaufnahmemittel muss im Hinblick auf die Standsicherheit im Prüfbuch bescheinigt sein. Folgende Fahrgeschwindigkeit dürfen nicht überschritten werden: a) bei auf Schienen verfahrbaren Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 280 „Fahrbare Hubarbeitsbühnen; Berechnung; Standsicherheit; Bau; Sicherheitsanforderungen und Prüfung“ 3,0 m/s, b) bei anderen Hebebühnen 1,6 m/s. Im Fahrbereich der Hebebühne dürfen sich keine Hindernisse befinden. Fahrbewegungen dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis zwischen den Personen auf dem Lastaufnahmemittel und dem Fahrer am Fahrerplatz durchgeführt werden. Der Fahrweg muss so beschaffen sein, dass die Standsicherheit nicht beeinträchtigt und die Personen auf dem Lastaufnahmemittel nicht gefährdet werden. Der Fahrzeugführer muss die Fahrbahn und den zu durchfahrenden Raum überblicken können, oder der Fahrbereich muss gesichert sein. 2.4.2 An Hubarbeitsbühnen dürfen Fahrbewegungen und gleichzeitig Bewegungen der Arbeitsbühne nur • im Zusammenhang mit Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Fahrleitungsanlagen und • im Beisein sowie nach Weisung eines Aufsichtführenden durchgeführt werden. Die Arbeitsbühne darf hierbei höchstens bis zu einer Ausladung von 5m, gemessen von der Begrenzung des Fahrzeuges oder des fahrbarenUntergestells, ausgefahren werden. Zwischen dem Aufsichtführenden und den beteiligten Personen muss eine gegenseitige Verständigung sichergestellt sein. Aufsichtführender ist, wer die Durchführung von Arbeiten zu überwachen und für die arbeitssichere Ausführung zu sorgen hat. Er muss hierfür ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen besitzen sowie weisungsbefugt sein. 2.5 Einsatz von Hubarbeitsbühnen an oder in der Nähe ungeschützter elektrischer Anlagen 2.5.1 Für Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten aktiven Teilen elektrischer Anlagen dürfen Hubarbeitsbühnen nur eingesetzt werden, wenn die Arbeitsbühne so isoliert ist, dass Personen durch ihren Standort auf der Arbeitsbühne gegen Erde und gegen die im unmittelbaren Arbeitsbereich befindlichen mit Erde oder einem anderen Potenzial in Verbindung stehenden Teile isoliert sind (Standortisolierung), die Isolierung für die Nennspannung der Anlage - mindestens aber für 1000 V - bemessen ist, leitfähige Teile die Standortisolierung nicht beeinträchtigen und die Arbeitsbühne beim Bruch von Isolatoren nicht abstürzen kann. 2.5.2 Sofern für Arbeiten im Bereich oberhalb von unter Spannung stehenden Oberleitungen elektrischer Bahnen oder Freileitungen Hubarbeitsbühnen verwendet
werden, die nicht so isoliert sind, dass die Spannung der Oberleitung oder der Fahrleitung durch die Hubeinrichtung weder auf die Arbeitsbühne noch auf das Fahrzeug oder das fahrbare Untergestell verschleppt wird, und bei denen die Isolation von Flur oder vom Fahrzeug oder vom fahrbaren Untergestell aus unbeabsichtigt überbrückt werden kann, ist sicherzustellen, dass Teile der Hubarbeitsbühne nicht die Leitungen berühren oder sich diesen soweit nähern können, dass die Gefahr einer Spannungsverschleppung auf die Hubarbeitsbühne besteht. 2.5.3 Werden von Hubarbeitsbühnen aus Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten aktiven Teilen elektrischer Anlagen ausgeführt, müssen sich mindestens zwei Personen auf der Arbeitsbühne aufhalten. Dies gilt nicht für Arbeiten geringen Umfanges, z.B. die Überwachung von Leuchten oder die Untersuchung von Oberleitungen. 2.5.4 Isolatoren an Hubarbeitsbühnen sind regelmäßig zu reinigen. 2.6 Zusätzliche Anforderungen beim Betrieb von Hubarbeitsbühnen 2.6.1Hubarbeitsbühnen, die nur für den Einsatz in geschlossenen Räumen geeignet sind, dürfen nicht außerhalb solcher Räume eingesetzt werden. 2.6.2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht an fahrbaren Hubarbeitsbühnen sind bei Aufstellung im Verkehrsbereich von Schienenfahrzeugen oder kraftbetriebenen gleislosen Fahrzeugen einzuschalten. 2.6.3 Sind bei Hubarbeitsbühnen seitlich ausgeschwenkte Arbeitsbühnen oder Tragkonstruktionen im Verkehrsbereich von Straßenfahrzeugen niedriger als 4,5 m über Flur abgesenkt, ist der Bereich unter der Arbeitsbühne und der Tragkonstruktion zu sichern. 2.6.4 Bei Hubarbeitsbühnen dürfen die betriebsmäßigen Bewegungen der Arbeitsbühne nur von dieser aus gesteuert werden. 2.6.5 Bei höheren Windstärken, als sie für den Betrieb zulässig sind, ist der Betrieb einzustellen und die Arbeitsbühne in Grundstellung zu bringen. 2.7 Außerbetriebnahme Kraftbetriebene und kraftbewegte Hebebühnen sind nach Außerbetriebnahme gegen unbefugte Benutzung zu sichern. 2.8 Instandhaltung 2.8.1Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten unter angehobenen Teilen von Hebebühnen sind diese gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern. 2.8.2 Nach Bruch eines Tragmittels sind Tragkonstruktionen und Triebwerk einschließlich der Sicherheitseinrichtungen zur Verhinderung eines Absturzes oder Absinkens des Lastaufnahmemittels bei Seil-, Ketten-, Riemen-, Getriebe- oder Tragmutterbruch oder bei Undichtigkeiten im hydraulischen oder pneumatischen Leitungssystem zu untersuchen. Beschädigte Teile sind zu erneuern. 2.8.3 Bei Spindelhubwerken, deren Tragmutter durch eine unbelastet mitlaufende Folgemutter gesichert ist, ist mit der Tragmutter stets auch die Folgemutter auszutauschen. Der Austausch von Druckschläuchen sowie von Trag- und
Folgemuttern ist im Prüfbuch nach Abschnitt 2.9.4 zu vermerken. 2.9 Prüfungen Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen). Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik. 2.9.1 Regelmäßige Prüfungen Hebebühnen sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hebebühnen hat und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE- Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand von Hebebühnen beurteilen kann. 2.9.2 Außerordentliche Prüfungen Hebebühnen mit mehr als 2 m Hubhöhe sowie Hebebühnen, die dafür bestimmt sind, dass Personen auf dem Lastaufnahmemittel mitfahren oder sich unter dem Lastaufnahmemittel oder der Last aufhalten, sind nach Änderungen der Konstruktion und nach wesentlichen Instandsetzungen an tragenden Teilen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Sachverständiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Hebebühnen hat und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE- Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) vertraut ist. Er muss Hebebühnen prüfen und gutachtlich beurteilen können. 2.9.3 Prüfumfang 2.9.3.1 Die regelmäßige Prüfung nach Abschnitt 2.9.1 ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Sie erstreckt sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und Vollständigkeit des Prüfbuches.
2.9.3.2 Der Umfang der außerordentlichen Prüfung nach Abschnitt 2.9.2 richtet sich nach Art und Umfang der Änderung der Konstruktion oder der Instandsetzung. 2.9.4 Prüfbuch 2.9.4.1 Über die Prüfung von Hebebühnen ist durch Prüfbuch Nachweis zu führen. 2.9.4.2 Das Prüfbuch hat die Befunde über die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie die regelmäßigen und außerordentlichen Prüfungen – gegebenenfalls die Bescheinigungen über die (EG-)Baumusterprüfung sowie die EG-Konformitätserklärung – zu enthalten. Die für die regelmäßigen Prüfungen erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt sein. 2.9.4.3 Der Befund muss enthalten: Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe der noch ausstehenden Teilprüfungen, Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel, Beurteilung, ob der Inbetriebnahme oder dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen, Angaben über notwendige Nachprüfungen, Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers. 2.9.4.4 Die Kenntnisnahme und die Abstellung festgestellter Mängel sind vom Unternehmer im Befund zu bestätigen.
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