AUSFALLSBONUS BRINGT BIS ZU 60.000 € PRO MONAT - Treuhand
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S t e u e r b e r a t u n g seit 1966 Tischendorf & Margreiter Steuerberatungs KG • A-8010 Graz, Katzianergasse 2 • Telefon: +43 316 82 51 01 • Fax: DW -99 office@treuhand.co.at • www.treuhand.co.at KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS FEBRUAR 2021 AUSFALLSBONUS BRINGT BIS ZU 60.000 € PRO MONAT INHALT FEBRUAR 2021 Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung der Ausfallsbonus zu einer Hälfte aus dem des Lockdowns wurden neue Maßnah- Ausfallsbonus und zu der anderen Hälfte » Ausfallsbonus bringt bis zu men beschlossen, um die Unternehmen aus einem Vorschuss auf den Fixkosten- 60.000 € pro Monat zu unterstützen und Arbeitsplätze zu zuschuss (800.000) zusammen. sichern. Nunmehr soll der sogenannte Der Antrag auf den Ausfallsbonus kann » Steuer- und sozialversicherungs- rechtliche Rahmenbedingungen für Ausfallsbonus zusätzliche Liquidität für – durch das Unternehmen selbst - monat- Home-Office die Unternehmen bringen. Wesentliches lich ab dem 16. des Monats für das Vor- Merkmal dieser COVID-19-Unterstützung monat gestellt werden (der Ausfallsbonus » Weitere Unterstützungsmaßnah- men in der Sozialversicherung ist mitunter, dass der Ausfallsbonus nicht für Jänner 2021 also ab 16. Februar 2021). gegen die Pandemie nur auf Unternehmen beschränkt ist, wel- Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs che unmittelbar von der Schließung wäh- erfolgt im Nachhinein durch einen Steu- » Steuerliche Neuerungen für rend des Lockdowns betroffen sind. Autofahrer ab 2021 - NoVA Neu erberater bei Abgabe des Antrags für den Vielmehr kann jedes Unternehmen, das Fixkostenzuschuss. Da der Ausfallsbonus » Meldepflicht bestimmter Vorjahres- mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich an den Fixkostenzuschuss gebunden ist, zahlungen bis 28.2.2020 zum jeweiligen Monatsumsatz im Jahr herrscht die grundsätzliche Verpflichtung, » Bis Ende Februar müssen spenden- 2019 zu beklagen hat, den Ausfallsbonus bis Jahresende einen Antrag auf den Fix- begünstigte Organisationen die beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30% kostenzuschuss zu stellen. erhaltenen Spenden melden des Umsatzausfalls und ist mit 60.000 € » Kurz-Info: Neue Postanschriften der pro Monat gedeckelt. Konkret setzt sich Finanzämter www.treuhand.co.at
KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS FEBRUAR 2021 STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR HOME-OFFICE Insbesondere in Zeiten des Lockdowns an Arbeitsmitteln des Arbeitgebers ver- Geltendmachung von Taggeldern – ein wird Home-Office als Allheilmittel ge- ursachen, soll der Arbeitnehmer haften. entsprechender Nachweis, dass im priesen, um die Mobilität der Bevölkerung Home-Office gearbeitet wurde. » Überdies gelten die Arbeitnehmer- einzuschränken und mögliche Ansteckun- schutzbestimmungen auch im Home- » Damit man auch im Home-Office z.B. gen mit dem Coronavirus verringern zu Office. Wenngleich das Arbeitsinspek- nicht auf einen den Rücken schonen- können. Neben praktischen Problemen torat kein Betretungsrecht für private den Bürosessel verzichten muss, sollen wie technischer Ausstattung (z.B. eine Wohnungen erhält, so soll - zwecks Ein- für die belegmäßig nachgewiesene An- entsprechend starke Internetverbindung), haltung der Schutzbestimmungen - ei- schaffung von ergonomischen Einrich- Vereinbarung mit Kinderbetreuung etc. ne entsprechende Unterweisung durch tungen für den Home-Office-Arbeits- hat es bislang im Home-Office auch an den Arbeitgeber zur Arbeitsplatzgestal- platz Werbungskosten bis zu 300 € im verbindlichen rechtlichen Rahmenbedin- tung verpflichtend werden. Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung gungen gefehlt. geltend gemacht werden können. Diese Ende Jänner hat nun der Ministerrat » Die Corona-Regelung zur Unfallversi- Maßnahme soll bereits für die Veranla- wichtige Eckpunkte einer Home-Office- cherung soll grundsätzlich auch für die gung 2020 gelten. Regelung beschlossen. Neben gegenseiti- Arbeit im Home-Office übernommen ger freiwilliger Basis (zwischen Arbeitge- werden. » Mitunter auch dadurch bedingt, dass ber und Arbeitnehmer) für die Arbeit im » Die Arbeitsmittel, wie z.B. ein Notebook, ein Ende des „Home-Office-Zeitalters“ Home-Office sind nachfolgende Punkte nicht unmittelbar abzusehen ist, sollen werden grundsätzlich vom Arbeitgeber von großer Bedeutung. die mit dem Home-Office zusammen- bereitgestellt. Arbeitnehmereigene hängenden steuer- und sozialversi- » Die Vereinbarung von Home-Office soll Arbeitsmittel sind zulässig, wofür eine cherungsrechtlichen Bestimmungen die Schriftform bedingen und es ist eigene Abgeltung nötig ist. vorerst bis 2023 befristet sein. eine gegenseitige Kündigungsfrist von » Die Bereitstellung digitaler Arbeitsmit- einem Monat vorgesehen. Wir werden Sie über die weiteren Entwick- tel soll keinen Sachbezug darstellen. lungen sowie über die Gesetzwerdung » Alle Arbeitszeit- und Arbeitsruhebe- Überdies soll der steuerfreie Ersatz von informieren. stimmungen haben auch im Home- Mehrkosten auf Seiten der Arbeitneh- Office Gültigkeit. Für Schäden, die mer möglich sein (für 100 Tage à 3 €). Haushaltszugehörige oder Haustiere Voraussetzung ist – vergleichbar der WEITERE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN IN DER SOZIALVERSICHERUNG GEGEN DIE PANDEMIE Neben kontinuierlichen Fördermaßnah- gesenkt. Ausgenommen von den Stun- eller Leistungsfähigkeit des betroffenen men und steuerlichen Unterstützungen dungen bzw. Ratenvereinbarungen sind Unternehmens - weitestgehend reduziert gegen den Umsatzausfall der Unterneh- werden. Als Mittel dafür dienen Ratenver- Sozialversicherungsbeiträge, welche in men (seitens des BMFs), ergreift auch die einbarungen bis längstens 30. Juni 2022. Beihilfen, Erstattungen oder Vergütungen Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofrei- Die Anträge auf diese Ratenvereinbarun- entsprechende Schritte, um von Seiten der gen können im März gestellt werden. stellung oder Absonderung enthalten Sozialversicherung die coronabedingten sind. Diese Beiträge müssen den gesetz- Phase 2 hat zum Ziel, etwaige am 30. Juni Liquiditätsprobleme der heimischen Be- 2022 noch verbleibende Beitragsrück-lichen Regelungen entsprechend bis zum triebe in den Griff zu bekommen. Überdies 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweit- stände mittelfristig abzubauen. Der dafür soll auch zur Planungs- und Rechtssicher- angesetzte zeitliche Rahmen geht bisfolgenden Kalendermonats an die ÖGK heit für die Unternehmen beigetragen entrichtet werden (auch um die Ratenver- 31.3.2024, wobei einige Anforderungen an werden. Konkret ist ein 2-Phasen-Modell einbarungen aufrechterhalten zu können). die Inanspruchnahme geknüpft sind (et- vorgesehen, durch welches noch (coro- Überdies ist zu beachten, dass trotz dieser wa die Glaubhaftmachung, dass der zum nabedingt) ausständige (Sozialversiche- Erleichterungen und der pandemiebe- 30.6.2022 verbliebene Beitragsrückstand rungs)Beiträge (d.h., Beitragsrückstände) dingten Ausnahmesituation die Grund- zusätzlich zu den laufend anfallenden möglichst bis Jahresende (2021) beglichen regeln der Lohnverrechnung weiterhin Sozialversicherungsbeiträgen entrichtet bzw. in weiterer Folge mit Ratenvereinba- werden kann). gelten und die gesetzlichen Fälligkeiten rungen getilgt werden können. und Zahlungsfristen eingehalten werden Als unterstützende Maßnahme werden müssen. Ebenso müssen Meldeverpflich- In Phase 1 sollen die bis einschließlich die gesetzlichen Verzugszinsen für den tungen fristgerecht erledigt werden. 31.3.2021 aufgelaufenen Beitragsrück- Zeitraum 1. April 2021 bis 30. Juni 2022 stände beglichen bzw. - je nach finanzi- um 2 Prozentpunkte und somit auf 1,38% 2
KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS FEBRUAR 2021 STEUERLICHE NEUERUNGEN FÜR AUTOFAHRER AB 2021 - NOVA NEU Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Zulassungssteuer und fällt in Öster- reich an, wenn ein Kraftfahrzeug in Öster- reich an einen Kunden geliefert wird oder erstmalig zum Verkehr zugelassen wird. Im Jahr 2021 kommt es für Autofahrer überwiegend zu Verteuerungen. Anbei die Änderungen im Überblick: ÄNDERUNGEN AB 1.1.2021 » Ab 1.1.2021 wurde die Berechnungs- formel für die NoVA neugestaltet, wodurch es bei rund 50% der neu in Österreich zugelassenen Fahrzeugen zu Preiserhöhungen kommen wird. Bereits vor längerer Zeit wurde die auch dem CO2-Ausstoß kommen damit Der Malus-Grenzwert wird per 1.7.2021 Berechnungsmethode der NoVA ge- künftig verringerte Werte zum Tragen. mit 253 g/km für Klein-LKW festgesetzt, ändert und das Messverfahren WLTP Das bedeutet, dass die motorbezogene der CO2-Ausstoß über dieser Grenze (Worldwide Harmonized Light-Duty Ve- Versicherungssteuer für Neufahrzeuge wird mit einem Malusbetrag von 50 € hicles Test Procedure) angepasst (siehe ab 2021 höher ausfallen wird als bisher. bestraft. Der Abzugsbetrag von 350 € auch KI 04/19). Nun kommt es zu einer gilt für Klein-LKW wie für PKW. Änderung der bisher angewandten ÄNDERUNGEN AB 1.7.2021 » Ab 1.7.2021 kommt für Motorräder ein Berechnungsformel. Künftig soll die Be- » Die bereits bis 2024 vorgesehenen Höchststeuersatz von 30% statt bisher rechnungsformel für die NoVA wie folgt jährlichen Verschärfungen für PKW 20% zur Anwendung. lauten: beinhalten ein weiteres Absenken des » Für Menschen mit Behinderung kommt (CO2 -Emissionswert in g/km - 112g/km) : 5 CO2-Abzugsbetrags und Malus-Grenz- es mit Jahresmitte zu einer positi- » Im Vergleich zur bisherigen Berech- wertes sowie eine Erhöhung des Ma- ven Neuerung hinsichtlich der NoVA: nungsweise wird also nun vom CO2- lusbetrags und des Höchststeuersatzes. ab 1.7.2021 ist die Befreiung von der Emissionswert nicht mehr der Wert Der Malus-Grenzwert wird ab 1.7.2021 Normverbrauchsabgabe auch beim 115, sondern nur mehr 112 abgezogen. auf 200 g/km gesenkt und verringert Fahrzeug-Leasing (statt wie bisher nur Wie bisher wird vorerst bei einem CO2- sich daraufhin laufend bis zum 1.1.2025. beim Fahrzeug-Kauf) möglich. Ausstoß über 275 g/km der Betrag je Für Fahrzeuge mit CO2-Emissionswer- Gramm über dieser Höchstgrenze mit ten über 200 g/km werden ab 1.7.2021 je » Generell gilt, dass sämtliche emissi- Gramm zusätzlich 50 € statt wie bisher onsfreie Kfz von der NoVa befreit sind, 40 Euro bestraft (sogenannter Malus- 40 € als Malusbetrag fällig. weshalb es zur Neuformulierung der betrag). Der einmalige Abzug von 350 € bisherigen Befreiung für elektrisch an- gilt auch weiterhin. » Für PKW wird der Höchststeuersatz ab getriebene Kfz gekommen ist. Dies gilt » Motorbezogene Versicherungssteuer: 1.7.2021 von 32% auf 50% angehoben. beispielsweise für rein elektrisch oder Bereits seit 1. Oktober 2020 kam bei Hiervon werden nur sehr hochpreisige durch eine Brennstoffzelle mit Was- der Berechnung der motorbezogenen Sport- oder Geländewägen betroffen serstoff angetriebene Kfz. Ausschlag- Versicherungssteuer eine neue Metho- sein. gebend für die Beurteilung sind der in de zur Anwendung. Ab 1.1.2021 gilt eine » Ab 1.7.2021 unterliegen nun auch Klein- den Fahrzeugpapieren eingetragene weitere Verschärfung bei den Abzugs- LKW der NoVA. Hierzu zählen Kfz, die CO2-Ausstoß und die Antriebsart. beträgen für die Leistung und den CO2- der Güterbeförderung dienen und eine Die neuen Regelungen ab dem 1.7.2021 Ausstoß. Statt der bisherigen Formel zulässige Gesamtmasse von nicht mehr gelten für alle Fahrzeuge, für die der Kauf- (kW – 65) * 0,72 + (CO2 – 115) * 0,72 = als 3.500 kg aufweisen. Prominente vertrag ab dem 1. Juni 2021 (unwiderruf- monatliche Steuer, wird die Kfz-Steuer Vertreter dieser Klasse sind z.B. der Fiat lich) abgeschlossen wird. Sofern der Kauf- (motorbezogene Versicherungssteuer) Ducato 2,3, Ford Transit Kastenwagen vertrag vor diesem Datum abgeschlossen ab 1. Jänner 2021 folgendermaßen be- und der VW Crafter. Bei der Berechnung wird und die Lieferung des Fahrzeuges rechnet: des Steuersatzes kommt folgende For- bis zum 31. Oktober 2021 nicht zu Stande (kW – 64) * 0,72 + (CO2 – 112) * 0,72 mel zur Anwendung: kommt, kommen auch die neuen Regelun- = monatliche Steuer (CO2-Emissionswert in g/km - 165 g/km) : 5 gen zur Anwendung. Sowohl beim Abzug für die Leistung als = Steuersatz in Prozent 3
KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS FEBRUAR 2021 MELDEPFLICHT BESTIMMTER VORJAHRESZAHLUNGEN KURZ-INFO BIS 28.2.2020 KURZ-INFO: NEUE Bis spätestens Ende Februar 2021 müs- Arbeit i.S.d. § 22 EStG, außerdem um Zah- POSTANSCHRIFTEN DER sen bestimmte Zahlungen, welche im lungen für bestimmte Vermittlungsleis- FINANZÄMTER Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch tungen sowie bei kaufmännischer und gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zah- technischer Beratung im Inland. Sinn und Im Zuge der Neuorganisation der Fi- lungen an natürliche Personen außerhalb Zweck dieser Regelung ist die steuerliche nanzverwaltung (siehe auch KI 04/20) eines Dienstverhältnisses, wenn diese Erfassung von Zahlungen, wobei es irre- ist es auch zu neuen Postanschriften Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, levant ist, ob die Zahlung an beschränkt der (Finanz)Ämter gekommen. Die fol- Stiftungsvorstand, selbständiger Vortra- oder unbeschränkt Steuerpflichtige genden Adressen sind für den Postver- gender, Versicherungsvertreter usw. tätig erfolgte oder sogar durch ein DBA freige- sand von Schriftstücken zu verwenden. waren. Eine solche Meldung gem. § 109a stellt wurde. Aus weiteren Grenzen und » Finanzamt Österreich EStG – analog zu einem Lohnzettel bei An- Besonderheiten der Mitteilungspflicht Postfach 260, 1000 Wien; gestellten - muss Name, Anschrift sowie von Auslandszahlungen (z.B. besteht kei- Versicherungsnummer bzw. Steuernum- ne Mitteilungspflicht für Zahlungen von » Finanzamt für Großbetriebe mer des Empfängers enthalten und kann unter 100.000 € an einen ausländischen Postfach 251, 1000 Wien; über Statistik Austria oder über http:// Leistungserbringer) ist hervorzuheben, » Amt für Betrugsbekämpfung www.elda.at (nicht aber FinanzOnline) dass bei vorsätzlich unterlassener Mel- Postfach 252, 1000 Wien; vorgenommen werden. Auf eine Meldung dung (gem. § 109b EStG) eine Finanzord- » Prüfdienst Lohnabgaben und kann unter gewissen Betragsgrenzen ver- nungswidrigkeit vorliegt, die bis zu einer Beiträge zichtet werden. Geldstrafe i.H.v. 20.000 € führen kann. Postfach 253, 1000 Wien. Bestimmte ins Ausland getätigte Zahlun- Im Falle der Meldungsverpflichtung nach § 109a EStG und § 109b EStG ist nur eine Als Übergangsbestimmung können gen im Jahr 2020 sind ebenso elektronisch einzige Meldung gem. § 109b EStG zu bis zum 31. Dezember 2021 auch noch zu melden (gem. § 109b EStG). Es handelt übermitteln. die bisherigen Postanschriften der Fi- sich dabei grundsätzlich um Zahlungen nanzämter (z.B. Finanzamt Wien 1/23 für in Österreich ausgeübte selbständige für den 1. und 23. Bezirk in Wien) ver- wendet werden. BIS ENDE FEBRUAR MÜSSEN SPENDENBEGÜNSTIGTE Überdies müssen die aktuellen Bank- verbindungen der entsprechenden ORGANISATIONEN DIE ERHALTENEN SPENDEN MELDEN Ämter verwendet werden, um Ver- waltungsmehraufwand zu vermeiden. Bei der steuerlichen Geltendmachung von FinanzOnline, wobei das verschlüsselte Eine etwaige Umbuchung aufgrund Spenden an spendenbegünstigte Empfän- bereichsspezifische Personenkennzeichen der Verwendung einer veralteten gerorganisationen (z.B. Museum, freiwil- für Steuern und Abgaben zur Anwendung Bankverbindung erfolgt auf Gefahr lige Feuerwehr, mildtätige und karitative kommt). Die von den Spendenempfängern des Abgabepflichtigen. Nähere Infos Einrichtungen, Tierschutzvereine etc.) ist beim Finanzamt eingelangten Übermitt- finden sich unter https://www.bmf. gv.at/themen/steuern/fristen-verfah- es schon vor längerer Zeit zu Vereinfachun- lungen können vom Spender in Finanz- ren/steuerzahlungen.html. gen für Spender gekommen. Anstelle der Online im Detail nachvollzogen werden Geltendmachung im Rahmen der Arbeit- (vergleichbar übermittelter Lohnzettel). nehmerveranlagung bzw. Steuererklärung Spenden können übrigens dann grund- durch den einzelnen Spender, übermittelt sätzlich nicht als Sonderausgabe berück- die spendenbegünstigte Organisation sichtigt werden, wenn dem Spendenemp- (mit fester örtlicher Einrichtung im Inland)fänger Vor- und Zuname wie auch das Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt unter bestimmten Voraussetzungen die Geburtsdatum des Spenders nicht be- die gewählte Form für beide Geschlechter. relevanten Informationen direkt an das Die veröffentlichten Beiträge sind kannt sind bzw. die Datenübermittlung an urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. Finanzamt, sodass die steuerliche Berück- das Finanzamt explizit untersagt wurde. Impressum: sichtigung automatisch erfolgt. In Ausnahmefällen, wie z.B. bei Fehlern im Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Klier, Krenn & Partner – Klienten-Info GmbH Die spendenbegünstigten Organisatio- Übermittlungsprozess, können glaubhaft Redaktion: 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 56/4. nen müssen den Gesamtbetrag der im gemachte Spenden im Wege der Veranla- Richtung: unpolitische, unabhängige Monatsschrift, die sich mit dem Wirtschafts- und Jahr 2020 von der jeweiligen Person geleis- gung steuerlich berücksichtigt werden. Steuerrecht beschäftigt und speziell für Klienten von Steuerberatungskanzleien bestimmt ist. teten Spenden bis spätestens Ende Febru- © www.klienten-info.at ar 2021 an das Finanzamt melden (mittels © Konzept & Design: DI(FH) Sylvia Fürst 4
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