Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise
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Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise Noch bis zum 23. April 2021 läuft die Bewerbungsphase des Innovations- und Wachstumspreis des Landes Hessen. Der Wettbewerb „Hessen-Champions“ würdigt auch in diesem Jahr besondere unternehmerische Erfolge in den Kategorien: Innovation, Weltmarktführer und Jobmotor. Der Schirmherr des landesweiten Wettbewerbs Wirtschaftsminister Tarek Al- Wazir betont: „Viele hessische Unternehmen sind in einer ernsten Lage. Umso mehr beeindrucken die Energie, die Flexibilität und der Ideenreichtum, mit denen sie sich der Corona-Krise entgegenstellen. Deshalb möchten wir gerade in diesem Jahr mit unserem Wettbewerb auf den enormen hessischen Unternehmergeist hinweisen“. Bewerben können sich alle Unternehmen mit Sitz in Hessen. Insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen sind eingeladen, sich am Wettbewerb in der Kategorie Innovation zu beteiligen. Eine hochkarätig besetzte Jury aus Wirtschaft, Politik und Medien entscheidet in einem zweistufigen Auswahlverfahren über die Gewinner in den drei Kategorien. Aus allen Bewerbungen werden zunächst drei bis vier Unternehmen pro Kategorie für das Finale nominiert. Die Nominierten stellen sich dann im September mit kurzen Präsentationen der Hauptjury aus Wirtschaft, Politik und Medien vor. Die Gewinner werden im Rahmen des Hessischen Unternehmertages am 26. Oktober 2021 in Wiesbaden bekannt gegeben. Auch Dr. Rainer Waldschmidt, Geschäftsführer der Hessen Trade & Invest GmbH, ist sich sicher: „Top-Unternehmen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit,
Schaffung von Arbeitsplätzen und innovativen Produkten werden eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Krise spielen“. Weitere Informationen und Bewertungskriterien rund um den Wettbewerb finden Sie unter: www.hessen-champions.de Digital-Zuschuss Hessen 2021 Das Land Hessen fördert KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit. Die Förderhöhe ist auf maximal 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen. Der Förderantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) schriftlich – nicht elektronisch – zu stellen. Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Im Vorfeld der Antragstellung ist die Teilnahme am Förderaufruf zwingend notwendig. Diese erfolgt über eine Online-Registrierung auf der Homepage der WIBank: https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digital-zuschuss-460940 Prüfen Sie anhand des Merkblattes, inwieweit Ihr Vorhaben oder Teile Ihres Vorhabens förderfähig sind: https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/464736/f3cc872449598f6402d3ac38 b69f9d24/download-merkblatt-digitalisierungsmassnahmen-data.pdf
Für weitere Fragen zu dem Förderprogramm wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner: WIBank – Technologie Tel.: 069 9132-7474 Aufbau von Ladeinfrastruktur 2021 Das hessische Förderangebot für den Aufbau von Ladeinfrastruktur geht in die nächste Runde: Das Hessische Wirtschaftsministerium stellt Unternehmen und Kommunen rund 7 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Hessen forciert die Umstellung auf die Elektromobilität. Ein wesentliches Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar. Für Nutzer und Nutzerinnen von Elektrofahrzeugen ist das Laden am Arbeitsplatz und an öffentlich zugänglichen Parkplätzen attraktiv, weil sie nicht alle zu Hause über eine entsprechende Ladeinfrastruktur verfügen. Daher erfolgt nun ein Förderaufruf zum Arbeitgeberladen, erweitert um bedarfsgerechte Anwendungsfälle im öffentlichen Raum. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen, sonstige juristische Personen, die in Hessen Mitarbeiterparkplätze oder öffentlich zugängliche Parkplätze unterhalten oder öffentlich zugängliche Flächen für Ladeinfrastruktur entwickeln, sowie Kommunen und kommunale Unternehmen mit einem attraktiven Ladeinfrastruktur-Konzept.
Art und Umfang der Förderung Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten. Es können sowohl Normal- als auch Schnelladesäulen und Wallboxen auf dem eigenen Betriebsgelände sowie an besonders frequentierten Orten im öffentlichen Raum errichtet werden. Neben der Ladeinfrastruktur sind auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation förderfähig. Hierfür beträgt die Fördersumme höchstens 10.000 Euro pro Ladestandort. Die Höhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben muss mindestens 10.000 Euro und kann maximal 300.000 Euro betragen. Das Förderangebot wird von der Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger betreut. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Einreichfrist endet am 30.04.2021. Es gilt das Eingangsdatum Ihrer postalischen Zusendung. Die Förderung endet spätestens am 31.10.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden und die Ladeinfrastruktur muss in Betrieb genommen worden sein. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal der Innovationsförderung Hessen. Jahresprogramm für Gründer/- innen und Unternehmer/-innen
Das neue Jahresprogramm der Wirtschaftsförderung Limburg-Weilburg-Diez (WFG) steht ab sofort für Interessierte unter www.wfg-limburg-weilburg-diez.de zum Herunterladen zur Verfügung. Unter dem Motto: LOS GEHT´S! startet die WFG mit Ihnen in das Jahr 2021 und möchte Sie auf dem Weg in Ihre Selbstständigkeit und bei der Gründung Ihres Unternehmens unterstützen. Eine Geschäftsidee und der Mut zur Umsetzung genügt heute allein meist nicht mehr. In unseren Seminaren beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Existenzgründung, nennen Fallbeispiele, zeigen Ihnen Chancen und Risiken die eine Selbstständigkeit mit sich bringen kann. Wir informieren Sie über Rechtsformen, Zuschüsse, Gesetze, Anträge, Anmeldungen sowie den persönlichen Businessplan. Das erste Existenzgründerseminar für dieses Jahr findet statt am: Donnerstag, 18. März 2021, 14.00-16.00 Uhr Thema: Gewusst wie: Know-how für Gründer/-innen Ort: Onlineseminar (kostenlose und unabhängige Informationsveranstaltung, Anmeldung
erforderlich!) Haben Sie weitere Fragen zum Thema Existenzgründung oder zu einem unserer Seminare? Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne ein Programmheft zu. Sie erreichen uns: Rufnummer 06431-296-417 oder per E-Mail: rm@wfg-lwd, Schiede 20 (2. OG), 65549 Limburg an der Lahn. Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe sind gestartet. Die Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember sind gestartet. Wie auch bereits bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November können auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt werden; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.
Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember können diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach den November- Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Die Antragstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember war zuvor am 22.12. für Soloselbständige und am 23.12. für sogenannte prüfende Dritte (u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) gestartet. Ab heute fließen die Abschlagszahlungen. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember nochmal im Überblick: Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können. Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von Brüssel genehmigt. Die Bundesregierung setzt sich zudem bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro laufen weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen. Die Antragstellung erfolgt wiederum über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe
(www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen. Bürger-/Arbeitnehmerbefragung Um drohenden Leerständen in der Stadt entgegenzusteuern und den Wirtschafts- und Handelsstandort Limburg zu stärken, hat die Stadt eine Bürger- bzw. Arbeitnehmerbefragung konzipiert. Wie in vielen deutschen Städten, gewinnt auch in Limburg die Problematik leerstehender Gewerbeimmobilien – begünstigt durch die derzeitige Corona-Krise sowie den zunehmenden Online-Handel – immer mehr an Bedeutung. Die WFG möchte die Stadt bei diesem wichtigen Vorhaben unterstützen. Hier geht es zum Umfragelink: www.limburg.de/umfrage
Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung. Novemberhilfe/Neustarthilfe für Soloselbstständige Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verständigt, weitere Konkretisierungen und Verbesserungen bei der Novemberhilfe vorzunehmen. So soll während der schwierigen Zeit der befristeten Schließungen im November betroffenen Unternehmen umfassend geholfen werden. Sie haben sich außerdem darauf geeinigt, die bisherige Überbrückungshilfe über das Jahresende hinaus zu verlängern und auszuweiten: Diese Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 5.000 Euro und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab.
Weitere Informationen finden Sie hier Das Guts(ch)einportal der WFG – Sie tun etwas Gutes Kaufen Sie Gutscheine für Ihre Lieblingsunternehmen und helfen diesen damit durch die Krise. Das Geld landet umgehend beim Unternehmen und hilft dabei, Mieten, Personal und andere Rechnungen zu bezahlen, obwohl der Betrieb zur Zeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Sobald die Unternehmen wieder regulär öffnen dürfen, können Sie Ihre erworbenen Gutscheine dann einlösen. Der Fairness halber muss allerdings erwähnt sein, dass wahrscheinlich auch trotz Ihrer Unterstützung leider nicht alle Unternehmen die Krise schadlos überstehen werden. Ein Risiko bleibt also! Allerdings wäre es doch viel schlimmer, wenn wir einfach nur rat- und tatlos zuschauen würden, wie zum Beispiel unser Lieblingsrestaurant, der kleine Laden in der Altstadt oder der Bäcker mit den leckeren Sonntagsbrötchen (und natürlich viele andere mehr!) ohne Unterstützung noch stärker zu kämpfen hätten… Mit wirsindlimburgweilburgdiez.de wird der heimischen Wirtschaft eine Plattform geboten, um die aktuell am stärksten betroffenen Branchen, wie Gastronomie und Einzelhandel, übersichtlich darzustellen und ihr durch die Möglichkeit, online Gutscheine für den jeweiligen Lieblingsort zu bewerben, wichtige Unterstützung zu leisten. Da einige Betriebe bereits auf bestehende Lösungen oder eigene Shopsysteme setzen, bietet wir keine weitere/eigene Gutscheinlösung an, sondern setzen auf bestehende Möglichkeiten und sehen uns vor allem als zentrale Plattform für die
heimische Wirtschaft. Sie können ganz einfach Gutscheine zum Verkauf anbieten, indem Sie ein eventuell schon bestehendes Gutscheinsystem nutzen und Ihr Unter- nehmen auf der Interentseite unter https://www.wirsindlimburgweilburgdiez.de/ darstellen lassen. Bestens für die Zukunft gewappnet –CrefoZert für Klum GmbH (Bild aus dem Jahre 2019) Die Creditreform Bad Homburg/Limburg hat der Klum GmbH am 28.10.2020 zum zweiten Mal in Folge das CrefoZert Bonitätszertifikat verliehen. Mit dem CrefoZert bescheinigt Creditreform dem Unternehmen aus Bad Camberg eine hervorragende Bonität. Verliehen wird das Zertifikat an Unternehmen, die eine
gute bis ausgezeichnete Unternehmensbonität und insbesondere eine gute bis sehr gute Bilanzbonität besitzen. Anhand verschiedener Kriterien und Daten wird der sogenannte Bonitätsindex ermittelt. Dieser muss einen Wert zwischen 100 und 249 aufweisen. Zudem werden die vollständigen Jahresabschlüsse geprüft. Die letzten beide Jahre müssen lückenlos dargestellt werden können. Abschließend erfolgt die Überprüfung der aktuellen Situation inklusive der Zukunftsperspektiven, um mögliche Bonitätsrisiken zu identifizieren.Mit der aktuellen Zertifizierung gehört die Klum GmbH zu einer kleinen Gruppe von Unternehmen, die sich für die Verleihung des CrefoZert qualifiziert haben und damit zu den 2% der deutschen Unternehmen, die exklusiv für eine außergewöhnlich gute Bonität ausgezeichnet werden. Steckbrief Klum GmbH: Wir sind seit über 50 Jahren ein Familienunternehmen und sind stolz darauf. Wir begleiten langjährige Kunden von der Planung, über die Ausführung hin zu Wartung und Service ihrer Heizungs-, Kälte-, Lüftung-, Sanitär und Klimaanalagen. Wir tragen Verantwortung – für unsere Kunden, Anlagen und Installationen, aber auch für unserer Mitarbeiter/ -innen. Wir bleiben am Puls der Zeit und aktualisieren unser Wissen um auf dem neuesten Stand von Technologien und Entwicklungen zu sein.Wir möchten Ihr Partner sein – als zufriedener Kunde und zufriedener Arbeitgeber. http://www.klum.de Weitere Informationen unter: www.creditreform.de/crefozert, Creditreform Bad Homburg/Limburg, Markus Längst, Abteilungsleiter Vertrieb / Büroleitung Tel.: 06431 9607-24 m.laengst@limburg.creditreform.de
15 Jahre Kiebitzmarkt Zanger – WFG gratuliert! Leider konnte die Feier zum 15jährigen Bestehen durch die Corona-Lage nicht stattfinden. Dennoch ließ sich der hessische Landtagsabgeordnete Andreas Hofmeister einen Besuch, mit einer kleinen Abordnung, im Kiebitzmarkt Zanger in Villmar nicht nehmen. Der Geschäftsführer Frank Zanger begrüßte die Gäste und erläuterte bei einem Rundgang die einzelnen Geschäftsbereiche mit vielen Hintergrundinformationen. Neben Frank Zanger arbeiten im Markt 1 Vollzeitkraft, mehrere Teilzeitkräfte und Aushilfen. Auch an den Nachwuchs wird gedacht und jeweils 1 Ausbildungstelle zur Verfügung gestellt. Auslöser für die Gründung des jetzt schon 15jährigen Marktes, war eine Marktanalyse der Wirtschaftsförderung Limburg-Weilburg-Diez GmbH (WFG). Die WFG stellte damals fest, daß in Villmar ein Tier- und Gartenmarkt fehlt um das Angebot vor Ort abzurunden. Frank Zanger und Otmar Zanger schritten zur Tat und im März 2005 wurde im leerstehenden Lidl Markt der Kiebitzmarkt Zanger eröffnet. Nach nur zwei Jahren platzte der Markt aus allen Nähten und es wurde in der Unicastraße ein neuer Markt mit Gartencenter eröffnet. Mit der Übernahme des Schreibwarengeschäftes Hanke, dem Schreib-und Spielwarengeschäft
Kinderleicht und dem Floristikgeschäft Blumenhütte entstand das heute geschätzte und vielseitige Sortiment. Neueste Sparte ist der Naturkostbereich. Unter dem Logo „Gutes aus Hessen“ wird Ahle Wurscht aus Nordhessen, Äpfel und Birnen aus dem Vordertaunus, Honig aus Langhecke, Eier vom Hof Schwartenberg und Wäller Nudeln angeboten. Ergänzend dazu gibt es Mühlenprodukte der Minderleinsmühle, Feinkost von Berner, Rotbäckchensäfte von Rabenhorst und Sekt und Wein aus dem Breisgau. Das Highligt der Naturkostabteilung ist der Heidekartoffelvertrieb. Dieser wurde 2018 übernommen und beliefert zur Zeit über 400 Endverbraucher in der Region. Eine Lottoannahmestelle und der Hermes Paketshop runden das Angebot ab.
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