Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise

Die Seite wird erstellt Hortensia-Viktoria Fuhrmann
 
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Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise
Mit Ideenreichtum und Flexibilität
gegen die Corona-Krise

Noch bis zum 23. April 2021 läuft die Bewerbungsphase des Innovations- und
Wachstumspreis des Landes Hessen. Der Wettbewerb „Hessen-Champions“
würdigt auch in diesem Jahr besondere unternehmerische Erfolge in den
Kategorien: Innovation, Weltmarktführer und Jobmotor.
Der Schirmherr des landesweiten Wettbewerbs Wirtschaftsminister Tarek Al-
Wazir betont: „Viele hessische Unternehmen sind in einer ernsten Lage. Umso
mehr beeindrucken die Energie, die Flexibilität und der Ideenreichtum, mit denen
sie sich der Corona-Krise entgegenstellen. Deshalb möchten wir gerade in diesem
Jahr mit unserem Wettbewerb auf den enormen hessischen Unternehmergeist
hinweisen“.
Bewerben können sich alle Unternehmen mit Sitz in Hessen. Insbesondere auch
kleine und mittlere Unternehmen sind eingeladen, sich am Wettbewerb in der
Kategorie Innovation zu beteiligen. Eine hochkarätig besetzte Jury aus Wirtschaft,
Politik und Medien entscheidet in einem zweistufigen Auswahlverfahren über die
Gewinner in den drei Kategorien. Aus allen Bewerbungen werden zunächst drei
bis vier Unternehmen pro Kategorie für das Finale nominiert. Die Nominierten
stellen sich dann im September mit kurzen Präsentationen der Hauptjury aus
Wirtschaft, Politik und Medien vor. Die Gewinner werden im Rahmen des
Hessischen Unternehmertages am 26. Oktober 2021 in Wiesbaden bekannt
gegeben.
Auch Dr. Rainer Waldschmidt, Geschäftsführer der Hessen Trade & Invest GmbH,
ist sich sicher: „Top-Unternehmen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit,
Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise
Schaffung von Arbeitsplätzen und innovativen Produkten werden eine zentrale
Rolle bei der Bewältigung der Krise spielen“.
Weitere Informationen und Bewertungskriterien rund um den Wettbewerb finden
Sie unter: www.hessen-champions.de

Digital-Zuschuss Hessen 2021

Das Land Hessen fördert KMUs mit Landesmitteln bei der digitalen
Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung
ihrer IT-Sicherheit. Die Förderhöhe ist auf maximal 10.000 EUR begrenzt. Eine
Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR
erfolgen.

Der Förderantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen (WIBank) schriftlich – nicht elektronisch – zu stellen.
Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen
werden. Im Vorfeld der Antragstellung ist die Teilnahme am Förderaufruf
zwingend notwendig. Diese erfolgt über eine Online-Registrierung auf der
Homepage der WIBank:
https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digital-zuschuss-460940

Prüfen Sie anhand des Merkblattes, inwieweit Ihr Vorhaben oder Teile Ihres
Vorhabens förderfähig sind:
https://www.wibank.de/resource/blob/wibank/464736/f3cc872449598f6402d3ac38
b69f9d24/download-merkblatt-digitalisierungsmassnahmen-data.pdf
Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise
Für weitere Fragen zu dem Förderprogramm wenden Sie sich bitte an die
entsprechenden Ansprechpartner:
WIBank – Technologie
Tel.: 069 9132-7474

Aufbau von Ladeinfrastruktur
2021

Das hessische Förderangebot für den Aufbau von Ladeinfrastruktur geht in die
nächste Runde: Das Hessische Wirtschaftsministerium stellt Unternehmen und
Kommunen rund 7 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Hessen forciert die Umstellung auf die Elektromobilität. Ein wesentliches
Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar. Für Nutzer
und Nutzerinnen von Elektrofahrzeugen ist das Laden am Arbeitsplatz und an
öffentlich zugänglichen Parkplätzen attraktiv, weil sie nicht alle zu Hause über
eine entsprechende Ladeinfrastruktur verfügen. Daher erfolgt nun ein
Förderaufruf zum Arbeitgeberladen, erweitert um bedarfsgerechte
Anwendungsfälle im öffentlichen Raum. Antragsberechtigt sind alle
Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen, sonstige
juristische Personen, die in Hessen Mitarbeiterparkplätze oder öffentlich
zugängliche Parkplätze unterhalten oder öffentlich zugängliche Flächen für
Ladeinfrastruktur entwickeln, sowie Kommunen und kommunale Unternehmen
mit einem attraktiven Ladeinfrastruktur-Konzept.
Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise
Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der
Investitionskosten. Es können sowohl Normal- als auch Schnelladesäulen und
Wallboxen auf dem eigenen Betriebsgelände sowie an besonders frequentierten
Orten im öffentlichen Raum errichtet werden. Neben der Ladeinfrastruktur sind
auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen
Anschluss und die Installation förderfähig. Hierfür beträgt die Fördersumme
höchstens 10.000 Euro pro Ladestandort. Die Höhe der Gesamtausgaben für ein
Vorhaben muss mindestens 10.000 Euro und kann maximal 300.000 Euro
betragen.
Das Förderangebot wird von der Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen
Wirtschaftsministeriums als Projektträger betreut. Das Antragsverfahren ist
einstufig. Die Einreichfrist endet am 30.04.2021. Es gilt das Eingangsdatum
Ihrer postalischen Zusendung. Die Förderung endet spätestens am 31.10.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden
und die Ladeinfrastruktur muss in Betrieb genommen worden sein. Zur
Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal der Innovationsförderung
Hessen.

Jahresprogramm für Gründer/-
innen und Unternehmer/-innen
Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise
Das neue Jahresprogramm der Wirtschaftsförderung Limburg-Weilburg-Diez
(WFG) steht ab sofort für Interessierte unter www.wfg-limburg-weilburg-diez.de
zum Herunterladen zur Verfügung.

Unter dem Motto: LOS GEHT´S! startet die WFG mit Ihnen in das Jahr 2021 und
möchte Sie auf dem Weg in Ihre Selbstständigkeit und bei der Gründung Ihres
Unternehmens unterstützen. Eine Geschäftsidee und der Mut zur Umsetzung
genügt heute allein meist nicht mehr. In unseren Seminaren beantworten wir
Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Existenzgründung, nennen
Fallbeispiele, zeigen Ihnen Chancen und Risiken die eine Selbstständigkeit mit
sich bringen kann. Wir informieren Sie über Rechtsformen, Zuschüsse, Gesetze,
Anträge, Anmeldungen sowie den persönlichen Businessplan.

Das erste Existenzgründerseminar für dieses Jahr findet statt am:

Donnerstag, 18. März 2021, 14.00-16.00 Uhr

Thema:      Gewusst wie: Know-how für Gründer/-innen

Ort:         Onlineseminar

(kostenlose und unabhängige Informationsveranstaltung, Anmeldung
Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise
erforderlich!)

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Existenzgründung oder zu einem unserer
Seminare? Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne ein Programmheft zu. Sie
erreichen uns:
Rufnummer 06431-296-417 oder per E-Mail: rm@wfg-lwd, Schiede 20 (2. OG),
65549 Limburg an der Lahn.

Abschlagszahlungen für die
außerordentliche Wirtschaftshilfe
sind gestartet.

Die Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat
Dezember sind gestartet. Wie auch bereits bei der außerordentlichen
Wirtschaftshilfe für den Monat November können auch bei der außerordentlichen
Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe
von maximal 50.000 Euro gewährt werden; Soloselbständige können im eigenen
Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.
Mit Ideenreichtum und Flexibilität gegen die Corona-Krise
Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember können
diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach den November-
Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt
betroffen sind, auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des
Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen
Schäden erhalten. Die Antragstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe
für den Monat Dezember war zuvor am 22.12. für Soloselbständige und am 23.12.
für sogenannte prüfende Dritte (u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer)
gestartet. Ab heute fließen die Abschlagszahlungen.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember nochmal im
Überblick:

Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären
Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den
Regelungen der Novemberhilfe.
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von
bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für
die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.
Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von
derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete
Nachweise eines Schadens. Soweit es der beihilferechtliche
Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang
gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten
Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des
Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt
werden können. Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen
Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von Brüssel
genehmigt. Die Bundesregierung setzt sich zudem bei der
Europäischen Kommission dafür ein, dass die Höchstbeträge für
Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich
erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro laufen
weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, um eine
gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des
EU-Beihilferechts zu erreichen.
Die Antragstellung erfolgt wiederum über die bundesweit
einheitliche     IT-Plattform     der    Überbrückungshilfe
(www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag wird wie
bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht
mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge
mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Bürger-/Arbeitnehmerbefragung

Um drohenden Leerständen in der Stadt entgegenzusteuern und den Wirtschafts-
und Handelsstandort Limburg zu stärken, hat die Stadt eine Bürger- bzw.
Arbeitnehmerbefragung konzipiert.

Wie in vielen deutschen Städten, gewinnt auch in Limburg die Problematik
leerstehender Gewerbeimmobilien – begünstigt durch die derzeitige Corona-Krise
sowie den zunehmenden Online-Handel – immer mehr an Bedeutung.

Die WFG möchte die Stadt bei diesem wichtigen Vorhaben unterstützen.

Hier    geht    es   zum    Umfragelink:       www.limburg.de/umfrage
Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.

Novemberhilfe/Neustarthilfe für
Soloselbstständige

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
haben sich darauf verständigt, weitere Konkretisierungen und Verbesserungen
bei der Novemberhilfe vorzunehmen. So soll während der schwierigen Zeit der
befristeten Schließungen im November betroffenen Unternehmen umfassend
geholfen werden.

Sie haben sich außerdem darauf geeinigt, die bisherige Überbrückungshilfe über
das Jahresende hinaus zu verlängern und auszuweiten: Diese Überbrückungshilfe
III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu gehört auch die
sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Damit soll der besonderen
Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und
Kulturschaffenden Rechnung getragen werden. Zu den zu berücksichtigenden
Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von
25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Die Neustarthilfe beträgt
einmalig bis zu 5.000 Euro und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab.
Weitere Informationen finden Sie hier

Das Guts(ch)einportal der WFG –
Sie tun etwas Gutes
                                       Kaufen Sie Gutscheine für Ihre
                                       Lieblingsunternehmen und helfen diesen
                                       damit durch die Krise. Das Geld landet
                                       umgehend beim Unternehmen und hilft
                                       dabei, Mieten, Personal und andere
                                       Rechnungen zu bezahlen, obwohl der
                                       Betrieb zur Zeit nicht oder nur
eingeschränkt möglich ist. Sobald die Unternehmen wieder regulär öffnen dürfen,
können Sie Ihre erworbenen Gutscheine dann einlösen.

Der Fairness halber muss allerdings erwähnt sein, dass wahrscheinlich auch trotz
Ihrer Unterstützung leider nicht alle Unternehmen die Krise schadlos überstehen
werden. Ein Risiko bleibt also! Allerdings wäre es doch viel schlimmer, wenn wir
einfach nur rat- und tatlos zuschauen würden, wie zum Beispiel unser
Lieblingsrestaurant, der kleine Laden in der Altstadt oder der Bäcker mit den
leckeren Sonntagsbrötchen (und natürlich viele andere mehr!) ohne
Unterstützung noch stärker zu kämpfen hätten…

Mit wirsindlimburgweilburgdiez.de wird der heimischen Wirtschaft eine Plattform
geboten, um die aktuell am stärksten betroffenen Branchen, wie Gastronomie und
Einzelhandel, übersichtlich darzustellen und ihr durch die Möglichkeit, online
Gutscheine für den jeweiligen Lieblingsort zu bewerben, wichtige Unterstützung
zu leisten.

Da einige Betriebe bereits auf bestehende Lösungen oder eigene Shopsysteme
setzen, bietet wir keine weitere/eigene Gutscheinlösung an, sondern setzen auf
bestehende Möglichkeiten und sehen uns vor allem als zentrale Plattform für die
heimische Wirtschaft.

   Sie können ganz einfach Gutscheine zum Verkauf anbieten, indem Sie ein
eventuell schon bestehendes Gutscheinsystem nutzen und Ihr Unter- nehmen auf
    der Interentseite unter https://www.wirsindlimburgweilburgdiez.de/
                                darstellen lassen.

Bestens   für   die   Zukunft
gewappnet –CrefoZert für Klum
GmbH

(Bild aus dem Jahre 2019)

Die Creditreform Bad Homburg/Limburg hat der Klum GmbH am 28.10.2020 zum
zweiten Mal in Folge das CrefoZert Bonitätszertifikat verliehen. Mit dem
CrefoZert bescheinigt Creditreform dem Unternehmen aus Bad Camberg eine
hervorragende Bonität. Verliehen wird das Zertifikat an Unternehmen, die eine
gute bis ausgezeichnete Unternehmensbonität und insbesondere eine gute bis
sehr gute Bilanzbonität besitzen. Anhand verschiedener Kriterien und Daten wird
der sogenannte Bonitätsindex ermittelt. Dieser muss einen Wert zwischen 100
und 249 aufweisen. Zudem werden die vollständigen Jahresabschlüsse geprüft.
Die letzten beide Jahre
müssen lückenlos dargestellt werden können. Abschließend erfolgt die
Überprüfung der aktuellen Situation inklusive der Zukunftsperspektiven, um
mögliche Bonitätsrisiken zu identifizieren.Mit der aktuellen Zertifizierung gehört
die Klum GmbH zu einer kleinen Gruppe von Unternehmen, die sich für die
Verleihung des CrefoZert qualifiziert haben und damit zu den 2% der deutschen
Unternehmen, die exklusiv für eine außergewöhnlich gute Bonität ausgezeichnet
werden.

Steckbrief Klum GmbH:
Wir sind seit über 50 Jahren ein Familienunternehmen und sind stolz darauf. Wir
begleiten langjährige Kunden von der Planung, über die Ausführung hin zu
Wartung und Service ihrer Heizungs-, Kälte-, Lüftung-, Sanitär und
Klimaanalagen. Wir tragen Verantwortung – für unsere Kunden, Anlagen und
Installationen, aber auch für unserer Mitarbeiter/ -innen. Wir bleiben am Puls der
Zeit und aktualisieren unser Wissen um auf dem neuesten Stand von
Technologien und Entwicklungen zu sein.Wir möchten Ihr Partner sein – als
zufriedener Kunde und zufriedener Arbeitgeber.
http://www.klum.de

Weitere Informationen unter:
www.creditreform.de/crefozert, Creditreform Bad Homburg/Limburg, Markus
Längst, Abteilungsleiter Vertrieb / Büroleitung
Tel.: 06431 9607-24
m.laengst@limburg.creditreform.de
15 Jahre Kiebitzmarkt Zanger –
WFG gratuliert!

Leider konnte die Feier zum 15jährigen Bestehen durch die Corona-Lage nicht
stattfinden. Dennoch ließ sich der hessische Landtagsabgeordnete Andreas
Hofmeister einen Besuch, mit einer kleinen Abordnung, im Kiebitzmarkt Zanger
in Villmar nicht nehmen. Der Geschäftsführer Frank Zanger begrüßte die Gäste
und erläuterte bei einem Rundgang die einzelnen Geschäftsbereiche mit vielen
Hintergrundinformationen. Neben Frank Zanger arbeiten im Markt 1
Vollzeitkraft, mehrere Teilzeitkräfte und Aushilfen. Auch an den Nachwuchs wird
gedacht und jeweils 1 Ausbildungstelle zur Verfügung gestellt.

Auslöser für die Gründung des jetzt schon 15jährigen Marktes, war eine
Marktanalyse der Wirtschaftsförderung Limburg-Weilburg-Diez GmbH
(WFG). Die WFG stellte damals fest, daß in Villmar ein Tier- und Gartenmarkt
fehlt um das Angebot vor Ort abzurunden.

Frank Zanger und Otmar Zanger schritten zur Tat und im März 2005 wurde im
leerstehenden Lidl Markt der Kiebitzmarkt Zanger eröffnet. Nach nur zwei Jahren
platzte der Markt aus allen Nähten und es wurde in der Unicastraße ein neuer
Markt mit Gartencenter eröffnet. Mit der Übernahme des
Schreibwarengeschäftes Hanke, dem Schreib-und Spielwarengeschäft
Kinderleicht und dem Floristikgeschäft Blumenhütte entstand das heute
geschätzte und vielseitige Sortiment. Neueste Sparte ist der Naturkostbereich.
Unter dem Logo „Gutes aus Hessen“ wird Ahle Wurscht aus Nordhessen, Äpfel
und Birnen aus dem Vordertaunus, Honig aus Langhecke, Eier vom Hof
Schwartenberg und Wäller Nudeln angeboten. Ergänzend dazu gibt es
Mühlenprodukte der Minderleinsmühle, Feinkost von Berner, Rotbäckchensäfte
von Rabenhorst und Sekt und Wein aus dem Breisgau. Das Highligt der
Naturkostabteilung ist der Heidekartoffelvertrieb. Dieser wurde 2018
übernommen und beliefert zur Zeit über 400 Endverbraucher in der Region. Eine
Lottoannahmestelle und der Hermes Paketshop runden das Angebot ab.
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