ALERT: FRISTABLÄUFE IM JUNI 2021 - RSM Global

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ALERT: FRISTABLÄUFE IM JUNI 2021 - RSM Global
RSM NEWSLETTER | JUNI 2021

  ALERT: FRISTABLÄUFE IM JUNI 2021
  1.   Beantragung Ausfallsbonus für März und       50.000 € gedeckelt. Der gesamte Ausfallsbonus für März und April 2021
       April                                        beträgt daher (sofern der optionale Vorschuss auf den Fixkostenzu-
                                                    schuss mitbeantragt wird) in Summe 45% des berechneten Umsatzaus-
  Die Antragsfrist für den Ausfallsbonus für März   falls und maximal je 80.000 €.
  2021 endet am 15. Juni und jener für April
  2021 am 15. Juli 2021! Diese Fristen sind         2.   Ratengesuch für Covid-19 Abgabenrückstände
  nicht verlängerbar.
                                                    Covid-19-bedingte Abgabenrückstände wurden auf Antrag bis 30. Juni
  Der Ausfallsbonus kann von Unternehmen, die       2021 gestundet. Diese Stundungen werden nicht mehr verlängert; nach
  mindestens 40% Umsatzausfall in einem der         diesem Datum fällig werdende (d.h. künftig neu entstehende) Abgaben-
  Kalendermonate von November 2020 bis Juni         schulden sind dann (wie in Vor-Corona-Zeiten) zu den jeweiligen Fällig-
  2021 gegenüber dem Vergleichszeitraum erlei-      keitsterminen zu entrichten.
  den (unabhängig davon, ob sie unmittelbar von
  den Schließungen während des Lockdowns be-        Bei Abgabenrückständen besteht daher noch bis 30. Juni die Notwen-
  troffen sind/waren), beantragt werden. Der        digkeit, in das Covid-19 Ratenzahlungsmodell der Finanzbehörde zu
  Ausfallsbonus beträgt grundsätzlich 30% des       wechseln, sofern die Abgabenschuld nicht zum 30. Juni vollständig be-
  Umsatzausfalls und besteht normalerweise zur      glichen werden kann. Dieses sieht eine Rückzahlung in 2 Phasen vor, wo-
  Hälfte aus dem tatsächlichen Bonus und zur        bei Phase 1 von Juli 2021 bis September 2022 (somit 15 Monate) läuft,
  Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf       an welche Phase 2 von Oktober 2022 bis Juni 2024 anschließt. Die Til-
  den Fixkostenzuschuss II. Da Bonus und Vor-       gung überwiegend Covid-19-bedingter Rückstände kann daher über
  schuss jeweils mit 30.000 € pro Kalendermo-       längstens 36 Monate erstreckt werden.
  nat gedeckelt sind, kann der gesamte Ausfalls-
  bonus höchstens 60.000 € pro Kalendermonat        Der Zahlungsplan ist flexibel gestaltbar, sodass die jeweilige monatliche
  ausmachen.                                        Ratenhöhe zwar angemessen sein muss, aber variieren kann. In den ers-
                                                    ten drei Monaten kann die Ratenhöhe sogar nur jeweils mind 1% (bzw
  Für März und April 2021 wurde der Bonus-An-       bei Liquiditätsschwierigkeiten sogar nur 0,5%) des Covid-19-bedingten
  teil des Ausfallsbonus jedoch von 15% auf 30%     Abgabenrückstandes betragen („Safety-Car“-Phase). Es ist jedoch da-
  des Umsatzausfalls erhöht und ist mit             rauf zu achten, dass in Phase 1 zumindest 40% des Abgabenrückstandes
                                                    beglichen wird, um für Phase 2 antragsberechtigt zu sein.
Besteht die Gefahr eines Terminverlustes, so      tragsrückstände vor, so sind beide Ratenvereinbarungen gemeinschaft-
kann vor Eintritt eines solchen einmalig eine     lich an die Liquiditätssituation des Unternehmens anzupassen.
Neuverteilung der Raten beantragt werden. Ist
ein Terminverlust bereits eingetreten, kann       Eine Ratenvereinbarung ist nur möglich, wenn die in der Kurzarbeitsbei-
zwar grundsätzlich erneut ein Antrag auf Zah-     hilfe enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge bis zum 15. des auf die
lungserleichterung gestellt werden, das be-       Beihilfenzahlung zweitfolgenden Kalendermonats entrichtet werden.
günstigte Ratenzahlungsmodell kommt in die-       Das gilt auch für die Erstattung bei der Covid-19-Risikofreistellung und
sem Fall jedoch nicht mehr zur Anwendung,         Vergütung nach einer Absonderung aufgrund des Epidemiegesetzes.
sondern es gelten die allgemeinen Kriterien.
                                                  Eine Antragstellung via WEBEKU hat längstens bis zum 30. Juni zu erfol-
3.   Ratengesuch für Covid-19 ÖGK-Rück-           gen. Die ÖGK bietet Unternehmen hierzu eine unverbindliche Vorausbe-
     stände                                       rechnung der monatlich anfallenden Raten sowie der reduzierten Ver-
                                                  zugszinsen mittels Online-Ratenrechner (www.gesundheitskasse.at/ra-
Neben den Abgabenrückständen sind grund-          tenrechner) an.
sätzlich auch Covid-19-bedingte Beitragsrück-
stände in der Sozialversicherung bis spätes-      Die laufenden Beiträge für Beitragszeiträume ab Juni 2021 sind wieder
tens Ende Juni 2021 zu begleichen. Es bietet      zu den üblichen Fristen zu begleichen.
jedoch auch die ÖGK ein zur Finanzverwaltung
vergleichbares 2-phasiges Ratenzahlungsmo-        4.   Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer
dell an (Phase 1: Juli 2021 bis September
2022; Phase 2: Oktober 2022 bis Juni 2024).       Mit 30. Juni 2021 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittlän-
                                                  dern (z.B. Schweiz, Türkei) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichi-
Die Höhe der Raten werden zwischen dem            sche Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig
Dienstgeber und der ÖGK vereinbart. Anders        einen entsprechenden Antrag stellen.
als bei den Abgabenrückständen müssen die
einzelnen monatlichen Raten jedoch gleich         Die Frist gilt aber auch für ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb
hoch sein. Sollte Ihre Liquidationslage aktuell   der EU. Diese können bis zum 30. Juni 2021 einen Antrag auf Rücker-
noch sehr angespannt sein, können im Sinne        stattung der österreichischen Vorsteuern für das Jahr 2020 stellen. Die
einer „Safety-Car“-Phase die ersten drei Mo-      Frist ist nicht verlängerbar! Zuständig für die Anträge ist das Finanzamt
nate tilgungsfrei gestellt werden, sodass die     Graz-Stadt (Antragstellung mit dem Formular U5 und bei erstmaliger
erste Ratenzahlung spätestens am 30. Sep-         Antragstellung Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete
tember 2021 zu erfolgen hat.                      Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind dem Antrag im
                                                  Original beizulegen.
Um sich für Phase 2 (ab Oktober 2022) zu qua-
lifizieren, sind auch gegenüber der ÖGK in        Nicht zu verwechseln ist der Termin mit der Frist für die Vorsteuervergü-
Phase 1 mind 40% des Beitragsrückstandes zu       tung innerhalb der EU, welche erst am 30. September 2021 endet. An-
beglichen und es darf währenddessen zu kei-       träge für dieses Vergütungsverfahren müssen elektronisch via Finanz-
nem Terminverlust kommen. Bei einem bis           Online eingebracht werden. Die Frist zum 30. Juni gilt für das Vereinigte
September 2022 eintretenden Liquiditätseng-       Königreich erst wieder bzgl des Jahres 2021. Anträge auf Vorsteuerrück-
pass ist daher darauf zu achten, dass mit der     erstattung betreffend das Vereinigte Königreich für das Jahr 2020 muss-
ÖGK vor Eintritt des Terminverlustes eine Neu-    ten bis spätestens 31. März 2021 gestellt werden.
verteilung der Ratenzahlungen vereinbart wird.
Liegen daher sowohl Abgaben- als auch Bei-

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NEUREGELUNG VER-                                   allen anderen Mitgliedstaaten (Bestimmungsländer). Die Anmeldung
                                                   von EU-Unternehmern hat in dem EU-Mitgliedstaat zu erfolgen, in dem
SANDHANDEL                                         der Unternehmer seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Bei Re-
                                                   gistrierung zu EU-OSS sind sodann sämtliche Versandhandelsumsätze
                                                   über den EU-OSS zu erklären; eine Einschränkung auf einzelne Mitglied-
Mit 1. Juli 2021 treten im Bereich Umsatz-
                                                   staaten ist nicht möglich. Veranlagungsverfahren in anderen EU-Mit-
steuer die Maßnahmen des E-Commerce-Pa-
                                                   gliedstaaten sind daher nur mehr dann möglich, wenn ein EU-OSS Ver-
kets in Kraft. Dies hat unmittelbare Auswirkun-
                                                   fahren nicht gewählt wurde.
gen auf die Versandhandelsregelungen sowie
Compliance-Verpflichtungen.
                                                   Eine Registrierung zu EU-OSS hat in der Regel immer im Voraus zu erfol-
                                                   gen, wobei EU-OSS sodann ab dem auf die Registrierung folgenden Ka-
Bis 30. Juni 2021 kommt es bei Lieferungen
                                                   lendervierteljahr angewendet werden kann. Eine rückwirkende Anwen-
von ausländischen Lieferanten an österreichi-
                                                   dung ist regelmäßig nicht möglich. Verfügen Sie bereits über eine EU-
sche Nichtunternehmer (B2C) bis zu einer Lie-
                                                   MOSS („EU-Mini-One-Stop-Shop“) Registrierung, so erfolgt ab 1. Juli
ferschwelle von 35.000 € zu keiner Verlagerung
                                                   2021 eine automatische Umstellung auf EU-OSS.
des Lieferortes nach Österreich. Es ist somit
keine Registrierung in Österreich einschließlich
                                                   Sofern Sie Versandhandelslieferungen an andere EU-Mitgliedsländer
dem Erfordernis zur Abgabe von UVAs erforder-
                                                   ausführen, evaluieren wir mit Ihnen gemeinsam gerne, inwieweit eine
lich, da die Lieferung der Umsatzsteuer des Ab-
                                                   Umstellung auf eine EU-OSS-Registrierung möglich und vorteilhaft ist,
gangsortes unterliegt. Auch umgekehrt musste
                                                   um ihre umsatzsteuerlichen Compliance-Verpflichtungen zu reduzieren.
bei Lieferungen von österreichischen Unterneh-
mern an EU-Nichtunternehmer die jeweilige
Lieferschwelle berücksichtigt werden, sodass       STEUERLICHE FOLGEN FÜR AR-
erst ab Überschreiten der betreffenden Liefer-
schwelle in dem jeweiligen EU-Mitgliedsland        BEITNEHMER DURCH DIE NEUEN
eine umsatzsteuerliche Erfassung erforderlich
ist.                                               HOME-OFFICE REGELUNGEN
Die Lieferschwelle für Lieferungen innerhalb       Die Corona-Pandemie hat zu einem umfassenden Anstieg von Arbeit im
der EU an Nichtunternehmer (B2C) wird ab           Home-Office geführt. Anfang 2021 wurden diverse steuerliche Maßnah-
1. Juli abgeschafft. Innergemeinschaftliche        men beschlossen, um auch durch Home-Office hervorgerufene, höhere
Versandhandelslieferungen werden daher re-         Kosten für die Arbeitnehmer steuerlich auszugleichen. Bedeutsam ist
gelmäßig im Bestimmungsmitgliedstaat aus-          hierbei das sogenannte Home-Office Pauschale, welches vom Arbeitge-
geführt. Lediglich Kleinstunternehmer, deren       ber an den Arbeitnehmer nicht steuerbar ausgezahlt werden kann. Das
innergemeinschaftliche Versandhandelsliefe-        Pauschale ist mit 3 € pro Home-Office Tag für maximal 100 Tage im Ka-
rungen an das gesamte EU-Ausland 10.000 €          lenderjahr begrenzt. Sofern der Arbeitgeber diesen steuerfrei belassenen
p.a. nicht übersteigen, führen diese weiterhin     Kostenersatz nicht oder nicht in voller Höhe auszahlt, kann die Differenz
im Ursprungsland aus.                              auf die insgesamt 300 € vom Arbeitnehmer – unter der Annahme, dass
                                                   tatsächlich Home-Office Tage geleistet wurden – als pauschale Wer-
Grundsätzlich würde die Neuregelung eine Re-       bungskosten in der Veranlagung geltend gemacht werden. Zu beachten
gistrierung in jedem betreffenden EU-Mitglied-     ist dabei, dass der Arbeitnehmer im selben Kalenderjahr nicht Ausgaben
staat erfordern. Alternativ kann die Erklärung     für ein (häusliches) Arbeitszimmer ansetzt; selbst wenn dies im Rahmen
von EU-Versandhandelsumsätzen jedoch über          einer anderen (betrieblichen) Einkunftsart geschieht. In einer solchen
den EU-One-Stop-Shop („EU-OSS“) erfolgen.          Konstellation ist es daher vorteilhaft, wenn das Home-Office Pauschale
Die Registrierung für EU-OSS in einem einzigen     vom Arbeitgeber (ohne Steuerabzug) ausbezahlt wird. Unabhängig da-
EU-Mitgliedstaat ersetzt die Registrierungen in    von, ob das Home-Office Pauschale vom Arbeitgeber bezahlt wird oder

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es der Arbeitnehmer im Zuge der Veranlagung        Insgesamt betrachtet sind die neuen steuerlichen Home-Office Regelun-
geltend macht, kürzt es die steuerlich abzugs-     gen besonders dann interessant, wenn das Home-Office Pauschale und
fähigen „Ausgaben für digitale Arbeitsmittel zur   der Werbungskostenabzug für ergonomische Möbel in Anspruch genom-
Verwendung eines in der Wohnung eingerichte-       men werden können (vermindert die Einkünfte aus nichtselbständiger Ar-
ten Arbeitsplatzes“ in Höhe des geltend ge-        beit in einem Jahr um 600 €). Die bisherigen, teilweise sehr strengen An-
machten Home-Office Pauschales. Ungekürzt          forderungen an die steuerliche Abzugsfähigkeit iZm dem häuslichen Ar-
bleibt das allgemeine Werbungskostenpau-           beitszimmer bleiben durch die Corona-bedingten Home-Office Regelun-
schale iHv 132 €. Anders sieht es aus, wenn die    gen grundsätzlich unangetastet. Zukünftige mit dem Arbeitgeber abge-
digitalen Arbeitsmittel wie etwa Notebook, Dru-    schlossene Home-Office Vereinbarungen erleichtern die steuerliche An-
cker usw vom Arbeitgeber überlassen werden.        erkennung des häuslichen Arbeitszimmers voraussichtlich dahingehend,
Weder die Überlassung noch eine allfällige Pri-    dass der Mittelpunkt der nichtselbständigen Tätigkeit im häuslichen Ar-
vatnutzung stellen einen steuerpflichtigen         beitszimmer angenommen werden kann.
Sachbezug beim Arbeitnehmer dar.

Ab dem Jahr 2020 können zusätzlich Wer-            KEINE INLÄNDISCHE BESTEUER-
bungskosten für die Anschaffung ergonomisch
geeigneten Mobiliars für das Home-Office gel-
                                                   UNG RÜCKGEZAHLTER SOZIAL-
tend gemacht werden, wobei es sich insbeson-       VERSICHERUNGSBEITRÄGE BEI
dere um Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuch-
tung handelt. Wiederum wird vorausgesetzt,         AUSLANDSTÄTIGKEIT
dass im selben Kalenderjahr keine Aufwendun-
gen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend       Rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge, d.h. rückgezahlte Pflichtbei-
gemacht werden. Durch diese Regelung ist es        träge, sofern diese zur Gänze oder teilweise aufgrund des Vorliegens von
möglich, dass Arbeitnehmer ohne eigenes            Bezügen und Vorteilen aus einem Dienstverhältnis einbehalten worden
steuerliches Arbeitszimmer die Anschaffung         waren, gehören als gleichsam rückgängig gemachte Werbungskosten zu
von Möbeln in der eigenen Wohnung steuerlich       den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind im Regelfall steu-
absetzen können. Wenngleich ungewiss ist, wie      erpflichtig. Das BFG hatte sich (RV/7103519/2019) mit der Frage aus-
hoch die Anforderungen an die Ergonomie der        einanderzusetzen, ob die österreichische Steuerpflicht auch gilt, wenn es
Gegenstände tatsächlich sein werden, ist je-       sich um die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen iZm einer
denfalls bedeutsam, dass zumindest 26 Home-        im Ausland ausgeübten Tätigkeit handelt.
Office Tage (im Kalenderjahr) durch den Arbeit-
nehmer geleistet wurden. Der jährliche Höchst-     Konkret ging es darum, dass ausschließlich Auslandseinkünfte bezogen
betrag für ergonomische Möbel beträgt 300 €,       worden waren, welche von Österreich nach dem geltenden Doppelbe-
wobei der übersteigende Teil bis zum Kalender-     steuerungsabkommen unter Berücksichtigung des Progressionsvorbe-
jahr 2023 vortragsfähig ist. Der Höchstbetrag      halts steuerfrei gestellt wurden – Österreich hatte also keinerlei Besteu-
von 300 € gilt dabei pro Jahr für 2021 bis         erungsrecht daran. Seitens des Finanzamts wurden die rückgezahlten
2023. Für die Veranlagung 2020 können im-          Sozialversicherungsbeiträge steuerpflichtig behandelt, indem sie als
merhin schon 150 € steuerlich für die Anschaf-     rückerstattete Werbungskosten, welche von inländischen Einkünften in
fung ergonomisch geeigneten Mobiliars be-          Abzug gebracht worden waren, interpretiert wurden. Das BFG wider-
rücksichtigt werden – es wird dann jedoch die      sprach jedoch dieser Ansicht und bezog sich dabei auch auf einen ähn-
Höchstgrenze für das Jahr 2021 entsprechend        lich gelagerten, länger zurückliegenden Fall. Damals waren rückerstat-
gekürzt. In Summe können also für die drei         tete Sozialversicherungsbeiträge nicht als steuerpflichtige Einkünfte ge-
Jahre bzw vier Jahre 900 € an zusätzlichen Wer-    wertet worden, sofern durch deren Abzug kein steuerlicher Vorteil erlangt
bungskosten steuerlich abgesetzt werden.           werden konnte, d.h. originär keine Werbungskosten waren.

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Wenngleich es sich im vorliegenden Fall nicht
             um steuerfreie Einkünfte drehte, hat Österreich
             auch bei DBA-befreiten ausländischen Ein-
             künften kein Besteuerungsrecht, weshalb die
             gleiche Logik zur Anwendung gelangt. Dem BFG
             folgend erhöhen die rückgezahlten Sozialversi-
             cherungsbeiträge die Progressionseinkünfte –
             es kommt jedoch zu keiner Besteuerung in Ös-
             terreich.

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