AUSGABE 01/2021 - MÄRZ - Versicherungsmakler

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AUSGABE 01/2021 - MÄRZ - Versicherungsmakler
AUSGABE 01/2021 – MÄRZ

                  © Valerie Potapova/Fotolia
AUSGABE 01/2021 - MÄRZ - Versicherungsmakler
02   DSV NACHRICHTEN | INHALTSVERZEICHNIS – ALLE WICHTIGEN THEMEN AUF EINEN BLICK

     INHALTSVERZEICHNIS –
     Alle wichtigen Themen auf einen Blick

     Seite 03              DSV INTERN–

                           Christian Tausch übernimmt zweite Amtszeit als Vorstand der WJ Würzburg

     Seite 04-05           NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS –

                           Auswirkungen im Rahmen internationaler Versicherungsprogramme

     Seite 06-07           MASCHINENVERSICHERUNG –

                           Reicht die einfache Inhalt denn nicht?

     Seite 08-09           VERSCHÄRFTE REGELN FÜR NUTZER –

                           Neues rund um den Betrieb von Drohnen

     Seite 10              SOZIALVERSICHERUNG –

                           Wichtige Kennzahlen ab Januar 2021

                           INFORMATIONEN ZUM JAHRESSTEUERGESETZ –

                           Erhöhung des steuerfreien Sachbezugs ab 2022

     Seite 11              PERSONELLES –

                           Jubilare, bestandene Abschlussprüfung

                           DISCLAIMER, IMPRESSUM

     IHR VERSICHERUNGSMAKLER INFORMIERT...
AUSGABE 01/2021 - MÄRZ - Versicherungsmakler
DSV INTERN – CHRISTIAN TAUSCH ÜBERNIMMT ZWEITE AMTSZEIT ALS VORSTAND DER WJ WÜRZBURG   03

DSV INTERN – Christian Tausch übernimmt zweite
Amtszeit als Vorstand der WJ Würzburg
Autor:      Dr. Schmitt GmbH Würzburg – Versicherungsmakler

                                                                            Mit der Wahl des neuen Vorstandes wurde auch das
                                                                            geplante Jahresprogramm 2021 der WJ Würzburg
                                                                            festgelegt. Die Herausforderung, das Jahrespro-
                                                                            gramm unter den aktuellen Pandemiebedingungen
                                                                            zu gestalten, wurde insbesondere in der Umgestal-
                                                                            tung des Berufsinformationstag BIT Würzburg mit
                                                                            umfangreichem Hygienekonzept umgesetzt. Auf
                                                                            dem Programm stehen zudem zahlreiche Networ-
                                                                            king Events, die Teilnahme am World Cleanup Day
                                                                            sowie Firmenbesichtigungen bei namhaften Unter-
                                                                            nehmen in Stadt und Landkreis Würzburg.

                                                                            Die WJ engagieren sich in den Bereichen Wirt-
                                                                            schaft, Politik, Aus- und Weiterbildung und knüpfen
                                                                            Kontakte auf nationaler und internationaler Ebene.
                                                                            Zu den Junioren gehören rund 210 Führungskräf-
                                                                            te und Unternehmer aus allen Bereichen der Wirt-
                                                                            schaft. Beheimatet sind sie in der Stadt und den
                                                                            Landkreisen Würzburg und Kitzingen.

                                                                            Die Dr. Schmitt GmbH Würzburg ist sehr stolz
                                                                            darauf, dass Christian Tausch Teil dieses be-
                                                                            sonderen Kreises ist und das Unternehmen
                                                                            dort ehrenwert vertritt.

Christian Tausch, Head of Sales und Mitglied der Geschäftsleitung

Die Wirtschaftsjunioren (WJ) Würzburg veranstal-
teten Mitte Dezember 2020 ihre jährliche Mitglie-
derversammlung – zum ersten Mal in digitalem
Format. Neben den Berichten des vergangenen
Geschäftsjahres fanden in diesem Rahmen auch
die Vorstandswahlen für 2021 statt.

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass unser
Christian Tausch, Head of Sales und Mitglied der
Geschäftsleitung, für eine zweite Amtszeit als ei-
ner der beiden Vorstände der Wirtschaftsjunioren
Würzburg bestätigt wurde.
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04   NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS – AUSWIRKUNGEN IM RAHMEN INTERNATIONALER VERSICHERUNGSPROGRAMME

     Novellierung des Versicherungssteuerrechts –
     Auswirkungen im Rahmen internationaler Versicherungsprogramme

     Autor:   Christian Siebenlist – Diplom-Betriebswirt (BA), Haftpflicht Underwriter (DVA), Handlungsbevollmächtigter

                                                                                                                      © itchaznong/Adobe.com

     Am 10.12.2020 trat das Gesetz zur Moderni-                             Im Prinzip (und in der Praxis) orientierte sich die Be-
     sierung des Versicherungsteuerrechts in Kraft.                         steuerung von Prämienanteilen für Auslands-Nie-
                                                                            derlassungen/-Betriebsstätten im Rahmen des in
     Gleich vorweg: Insbesondere für international                          Deutschland abgeschlossenen internationalen Ver-
     aufgestellte Unternehmen mit Risiken (z.B. rechtlich                   sicherungsprogramms (IVP) bislang ausschließlich
     selbstständigen Betriebsstellen/Niederlassungen)                       an den jeweiligen nationalen Steuerregeln der Län-
     im EWR-Ausland (sämtliche Länder außerhalb des                         der, in welchen die Tochterfirmen Ihren Sitz haben.
     Europäischen Wirtschaftsraum) ergeben sich hier-
     durch signifikante Kostensteigerungen durch zu-                        Der deutsche Steuergesetzgeber hat sich mit der
     sätzliche Steueraufwendungen.                                          Änderung des Versicherungssteuerrechts von die-
                                                                            sem Prinzip abgewendet und für bestimmte Fälle
     Steuerrechtlicher Hintergrund für diese Neuerung                       den Tatbestand für eine (zusätzliche) deutsche Steu-
     ist die Abkehr vom Prinzip der sogenannten Risiko-                     erpflicht eingeführt.
     belegenheit.
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NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS – AUSWIRKUNGEN IM RAHMEN INTERNATIONALER VERSICHERUNGSPROGRAMME                                      05

Novellierung des Versicherungssteuerrechts –
Auswirkungen im Rahmen internationaler Versicherungsprogramme

Autor:       Christian Siebenlist – Diplom-Betriebswirt (BA), Haftpflicht Underwriter (DVA), Handlungsbevollmächtigter

Vor dem Hintergrund möglicher Deckungsmodelle innerhalb internationaler Versicherungsprogramme ergibt
sich folgendes Bild:

    Deckungsmodell                    übliche Ländergruppen                               Besteuerung (bisher)                  Besteuerung (künftig*)

             FOS                         EU-Mitgliedstaaten                                   Besteuerung nach jeweils nationaler Steuergesetzgebung
    (freedom of service)

                                       Länder innerhalb des                              Besteuerung nach jeweils nationaler Steuergesetzgebung
                                            EWR ohne
                                      non-admitted-Verbot*,                          Keine Steuerpflicht in Deutschland weil „ausländisches“ Risiko
      Master-Cover,                     bsplw. EU-Staaten                            (i.d.R. aber Steuererhebung/-abführung durch den dt. Programmversicherer)
        DIC/DIL
(difference in conditions/
    difference in limits)                                                          Besteuerung nach jeweils                  Besteuerung nach jeweils
                                      Länder außerhalb des                       nationaler Steuergesetzgebung             nationaler Steuergesetzgebung
                                            EWR ohne
                                      non-admitted-Verbot*,                              Keine Steuerpflicht in                 Auch Steuerpflicht in
                                       bsplw. USA/Kanada                                   Deutschland weil                    Deutschland, weil kein
                                                                                        „ausländisches“ Risiko               „ausländisches“ Risiko mehr

                                       Länder weltweit mit
    Financial-Interest-                                                                           Besteuerung nach deutscher Gesetzgebung
                                      non-admitted-Verbot*,
         Cover                                                                               (weil: versichertes Risiko = „eingedeutschtes“ Risiko)
                                      bsplw. China, Schweiz

* vorbehaltlich Anpassungen / Änderungen in der Durchführung durch zuständigen Behörden
** non-admitted-Verbot = Verbot zur Versicherung inländischer Risiken durch Versicherer mit Sitz im Ausland

In Kombination der Novellierung der deutschen                                                        weils geltenden deutschen Versicherungssteuersatz
Steuergesetzgebung mit den möglichen am Markt                                                        von aktuell in den meisten Sparten 19%. Unabhän-
verfügbaren Deckungsmodellen innerhalb inter-                                                        gig von dieser – erstmalig auch – in Deutschland
nationaler Versicherungsprogramme, ergibt sich                                                       bestehenden Steuerpflicht bleibt die etwaige Steu-
damit konkret für folgenden Fall eine signifikante                                                   erpflicht nach der jeweils nationalen Steuergesetz-
Änderungen:                                                                                          gebung des Drittlandes erhalten. Es droht somit
                                                                                                     eine Doppelbesteuerung.
ƒ     Bei dem versicherten Risiko handelt es sich um
      eine Niederlassung/Betriebsstätte in einem                                                     Kurzum: Bei Master-Cover-Deckungen für Risiken
      Drittland (= EWR-Ausland) und                                                                  in einem EWR-Drittland wird es im Rahmen inter-
ƒ     die Niederlassung/Betriebsstätte ist im Rahmen                                                 nationaler Versicherungsprogramme zu einer neu-
      einer Master-Cover-Deckung in das internatio-                                                  en, zusätzlichen Besteuerung aufgrund geänderter
      nale Versicherungsprogramm eingebunden.                                                        Steuervorschriften kommen.

Für diese Risiken endet mit der Gesetzesnovellie-                                                    Gerne stehen wir bei Fragen und zur Erörterung
rung die Auslandsbelegenheit nach deutschem (!)                                                      alternativen Gestaltungspotentials des internatio-
Versicherungsrecht und diese werden in Deutsch-                                                      nalen Versicherungsprogramms zur Verfügung.
land voll versicherungsteuerpflichtig – mit den je-
06   MASCHINENVERSICHERUNG – REICHT DIE EINFACHE INHALT DENN NICHT?

     Maschinenversicherung –
     Reicht die einfache Inhalt denn nicht?
     Autor:   VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG

     Maschinen sind für Betriebe wie die Schere für den               werden, so werden die Kosten ermittelt, die jeweils
     Frisör, wie die Kuh für den Bauern oder die Farbe                notwendig wären, um die Maschinen in der vorlie-
     für den Maler. Darüber hinaus stellen sie für Be-                genden gleichen Art und Güte zuzüglich der Be-
     triebe jeder Branche in der Regel eine der größten               zugskosten wiederherzustellen.
     Einzelinvestitionen dar, die getätigt werden.
                                                                      Zur Vermeidung einer Unterversicherung wird die
     Gleichzeitig besteht eine hohe Abhängigkeit von                  Summen- und Anpassungsklausel (TK 2507 und TK
     der Funktionalität dieser Maschinen. Funktioniert                3507) vereinbart. Darin wird geregelt, dass die Ver-
     die Maschine und kann man damit arbeiten, hat                    sicherungssumme, und somit auch der Beitrag des
     man Umsatz. Daher ist weitreichenderer Schutz                    Vertrages, jährlich an den Preis und die Lohnent-
     kein Fehler.                                                     wicklung (gibt das Statistische Bundesamt und GDV
                                                                      den Versicherern vor) angeglichen wird.

     Die Maschinenversicherung
                                                                      Welche Schadensfälle sind versichert?
     Einige Gesellschaften bieten die Maschinenversi-
     cherung in Form einer Pauschalversicherung an.                   Es handelt sich um eine sogenannte Allgefahrende-
     Vorteil dieser: Es ist keine konkrete Auflistung und             ckung, d.h. jede Form von Beschädigung oder Zer-
     somit kein Anlagenverzeichnis mehr nötig!                        störung (Sachschaden) bis auf wenige Ausnahmen
                                                                      ist versichert wie beispielsweise
     Ansonsten ist für stationäre wie für fahrbare Geräte
     und Maschinen die Einzelversicherung üblich. Das                 ƒ   Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz-
     ist inzwischen auch gar nicht mehr so kompliziert,                   handlungen Dritter
     wie wir Ihnen im Folgenden zeigen möchten.                       ƒ   Kurzschluss oder Überspannung
                                                                      ƒ   Sturm, Frost, Eisgang
                                                                      ƒ   Mangel an Betriebsmitteln (Öl, Schmiermittel
     Versicherungswert und Versicherungssumme                             etc.)
                                                                      ƒ   Schäden aus Einbruchdiebstählen und Vanda-
     Grundsätzlich soll die Versicherungssumme dem                        lismus
     Versicherungswert entsprechen, also dem jeweils                  ƒ   Bruchschäden an der Verglasung
     gültigen Neuwert der zu versichernden Maschinen,
     auch wenn diese schon gebraucht sind. Neuwert ist
     der jeweils gültige Listenpreis der zu versichernden             Je nach Anbieter können optional zusätzliche Ge-
     Sache im Jahr der Anschaffung zuzüglich der Be-                  fahren und Schäden z.B. bei Tunnelarbeiten, Ar-
     zugskosten – das sind z.B. Kosten für Verpackung,                beiten unter Tage sowie durch „Versaufen“ oder
     Fracht, Zölle, Montage. Rabatte oder Preiszuge-                  „Verschlammen“ im Einsatz auf Wasserbaustellen
     ständnisse bleiben dabei unberücksichtigt.                       versichert bzw. inkludiert werden (bei gelegentli-
                                                                      chem Einsatz bis max. vier Wochen pro Jahr).
     Ist kein Listenpreis zu ermitteln, weil es sich bei-
     spielsweise um eine Sonderanfertigung handelt, so                Mit dem Ausschluss der Klausel für innere Betriebs-
     wird der an die Preisentwicklung angepasste Kauf-                schäden (Kaskodeckung) können Schäden z.B. an
     oder Lieferpreis zu Grunde gelegt. Können weder                  Motoren, Getrieben usw. vom Versicherungsschutz
     Listenpreis noch ein Kauf- oder Lieferpreis ermittelt            ausgeschlossen werden. Alle anderen Schäden
© ipopba/Adobe.com

(Montage oder Demontage, Vandalismus, Dieb-            Maschine, so liegt ein Totalschaden vor. Sinnvolle
stahl usw.) bleiben mitversichert!                     Ergänzungen bilden die Maschinenmehrkostenver-
                                                       sicherung – diese übernimmt z.B. die Kosten bei
                                                       Anmietung einer Leihmaschine oder die Vergabe
Unterscheidung von Teil- und Totalschaden              von Lohnaufträgen an Fremdfirmen. Auch eine Be-
                                                       triebsunterbrechungsversicherung, welche die fort-
Die Maschinenversicherung ist keine reine Neu-         laufenden Kosten und den entgangenen Betriebs-
wertversicherung. Sie leistet bis zur Grenze der       gewinn deckt, kann eine sehr sinnvolle Ergänzung
Entschädigung Neuwertersatz, jedoch nicht mehr         darstellen.
als den Zeitwert. Bei Teilschäden werden die an-
fallenden Reparaturkosten und Aufwendungen zur
Wiederherstellung erstattet. Sind die Wiederherstel-   Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne jeder-
lungskosten höher als der Zeitwert der versicherten    zeit zur Verfügung.
08   VERSCHÄRFTE REGELN FÜR NUTZER – NEUES RUND UM DEN BETRIEB VON DROHNEN

     Verschärfte Regeln für Nutzer –
     Neues rund um den Betrieb von Drohnen
     Autor:   VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG

     Seit dem 31.12.2020 gelten neue EU-Regelungen                Drohnen über 250 Gramm müssen ebenfalls regis-
     für unbemannte Fluggeräte (Drohnen). Wir fassen              triert werden. Die Registrierungsnummer muss auf
     die wichtigsten neuen Regeln für Drohnenbetreiber            jeder von einem registrierten Besitzer eingesetzten
     zusammen                                                     Drohne sichtbar angebracht werden.

     Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebs-               Neuer EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten
     kategorien unterteilt
                                                                  Ab einer Startmasse von 250 Gramm ist der Kom-
     ƒ   Kategorie „Offen“			                                     petenznachweis verpflichtend! Bisher war dies erst
         Die Kategorie „Offen“ betrifft den Betrieb von           ab einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm
         Drohnen, die eine Startmasse von weniger als             notwendig.
         25 Kilogramm haben, innerhalb einer Sicht-
         weite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und      Der Kompetenznachweis ist im Wesentlichen ein
         keine gefährlichen Güter transportieren oder      theoretischer Onlinetest auf der Webseite des Luft-
         Gegenstände abwerfen.                             fahrt-Bundesamtes (LBA). Je nach Nutzung der
                                                           Drohne muss zusätzlich zum Kompetenznachweis
     ƒ   Kategorie „Speziell“				 vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium ab-
         Die Kategorie „Speziell“ betrifft den Betrieb von geschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei
         Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen         einer vom LBA benannten Stelle bestanden werden.
         der „offenen“ Kategorie übersteigt, beispiels-
         weise beim Betrieb außerhalb der Sichtweite
         und/oder ab 25 Kilogramm Startmasse.              Erlaubnis und Genehmigungen

     ƒ   Kategorie „Zulassungspflichtig“ 		                       Der Betrieb von bestimmten Drohnen der Betriebs-
         In der Kategorie „Zulassungspflichtig“ wird der          kategorie „Offen“ ist grundsätzlich erlaubnisfrei.
         Betrieb von großen und schweren Drohnen auf-             Für den Drohnenbetrieb, der von den Anforderun-
         geführt, die z.B. zur Beförderung von Personen           gen der Kategorie „Offen“ abweicht und der dann
         oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.               in der „speziellen“ Kategorie stattfindet, wird eine
                                                                  Betriebsgenehmigung benötigt.

     Es gilt eine Registrierungspflicht                           Alternativ dazu ist auch eine Betriebserklärung oder
                                                                  ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) gemäß
     Eigentümer von Drohnen der Kategorien „Speziell“             den neuen EU-Regelungen möglich. Die Orte, an
     und „Zulassungspflichtig“ müssen ihre Geräte re-             und über denen der Drohnenbetrieb verboten ist,
     gistrieren lassen.                                           gelten bis zum Inkrafttreten der nationalen Gesetze
                                                                  grundsätzlich weiterhin. Dazu gehören beispiels-
     Ebenfalls registriert werden müssen Drohnen der              weise Krankenhäuser, Wohngrundstücke oder Na-
     „offenen“ Kategorie mit einem Gewicht unter 250              turschutzgebiete.
     Gramm, wenn diese mit einer Kamera oder einem
     anderen Sensor personenbezogene Daten erfassen
     können und sofern es sich nicht um ein Spielzeug
     gemäß Spielzeugrichtlinie handelt.
© cegli/Adobe.com

Übergangsregelungen im Jahr 2021                       Was grundsätzlich beachtet werden muss

Durch die Luftfahrtbehörde erteilte Erlaubnisse so-    Unabhängig von Größe und Gewicht benöti-
wie bei einer anerkannten Stelle erworbene natio-      gen Drohnenbetreiber in Deutschland eine Droh-
nale Kenntnisnachweise behalten bis längstens zum      nen-Haftpflichtversicherung   (Pflichtversicherung
1. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Außerdem hat das       gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz). Wenn diese nicht
LBA eine viermonatige Aussetzung der Registrie-        besteht, erfüllt dies den Tatbestand einer Ord-
rungspflicht für Betreiber der „offenen“ und „spezi-   nungswidrigkeit.
ellen“ Kategorie verfügt, wenn weiterhin Name und
Adresse des Betreibers über eine Plakette an der
Drohne angebracht werden. Somit bleibt den Be-         Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an – wir bera-
treibern genügend Zeit, sich in den ersten Monaten     ten Sie gerne jederzeit und helfen Ihnen bei offenen
des Jahres 2021 zu registrieren.                       Fragen.
10   SOZIALVERSICHERUNG – WICHTIGE KENNZAHLEN AB JANUAR 2021 | INFORMATIONEN ZUM JAHRESSTEUERGESETZ – ERHÖHUNG DES STEUERFREIEN SACHBEZUBS AB 2022

     Sozialversicherung –
     wichtige Kennzahlen ab Januar 2021
     Autor:    Jasmira Zeric – Vorsorgemanagement

     Neue Rechen-
                                                                               West                              Ost
     größen ab
     01. Januar 2021                                                           Monat            Jahr             Monat           Jahr

                                Beitragsbemessungsgrenze in
                                                                               4.837,50 €       58.050 €         4.837,50 €       58.050 €
                                der GKV

                                Versicherungspflichtgrenze in
                                                                               5.362,50 €       64.350 €         5.362,50 €       64.350 €
                                der GKV

                                Beitragsbemessungsgrenze: ge-
                                setzliche Renten-                              7.100,00 €       85.200 €         6.700,00 €      80.400 €
                                versicherung (allgemein)

                                Beitragsbemessungsgrenze: ge-
                                setzliche knappschaftliche                     8.700,00 € 104.400 €              8.250,00 €       99.000 €
                                Rentenversicherung

                                Vorläufiges Durchschnitts-
                                entgelt für 2021 in der                                          41.541 €                         41.541 €
                                Rentenversicherung

                                Bezugsgröße in der
                                                                               3.290,00 €        39.480 €        3.115,00 €       37.380 €
                                Sozialversicherung

     Informationen zum Jahressteuergesetz –
     Erhöhung des steuerfreien Sachbezugs ab 2022
     Autor:    Vorsorgemanagement

     Es gibt eine ganz erfreuliche Nachricht, die wir Ihnen                   50 € im Monat beschlossen. Diese Regelung tritt
     nicht vorenthalten möchten und für die Beratungs-                        ab dem 01.01.2022 in Kraft. Für die betriebliche
     praxis der bKV relevant ist. Im Rahmen des Jahres-                       Krankenversicherung können damit ab dem nächs-
     steuergesetzes wurde Ende 2020 eine Erhöhung                             ten Jahr höhere Beiträge steuer- und sozialversiche-
     des monatlichen Sachbezuges von 44 € auf                                 rungsfrei investiert werden.

                                                                                                                                       © Freepik.com
PERSONELLES – JUBILÄUM, BESTANDENE ABSCHLUSSPRÜFUNG                     11

Personelles –
Jubiläum, bestandene Abschlussprüfung
Autor:      Heike Müller – Assistentin der Geschäftsleitung | Angelina Scherpf – Marketing

Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum und                                          und die Ausbildung in unserem Haus zuständig.
bestandenen Abschlussprüfung
                                                                                 Wir gratulieren den beiden von Herzen und wün-
Am 01.01.2001 begann der Versicherungsfachwirt                                   schen weiterhin ganz viel Freude und Erfolg in un-
Peter Schneider bei uns seine Tätigkeit in der Le-                               serer DSV.
bensversicherungsabteilung und feierte nun sein
großartiges 20-jähriges Jubiläum. Zum 01. Januar
2004 wurde er zum Handlungsbevollmächtigten
und zum 01. Januar 2009 zum Prokuristen ernannt.
Als „Spezialist Betriebliche Altersversorgung (DVA)“
und Teamleiter ist er kompetenter Ansprechpartner
für alle Fragen zur Altersversorgung.

Im Januar dieses Jahres hat Elisabeth Nicola er-
folgreich ihre Prüfung zur Fachwirtin für Versiche-
rungen und Finanzen bestanden. Frau Nicola ist ein
wichtiger Teil einer unserer zwei Industrieabteilun-
gen. Ebenso ist sie für unser Qualitätsmanagement                                Peter Schneider                        Elisabeth Nicola

Disclaimer                                                                       Impressum

Die in dieser Publikation enthalte-       GmbH Würzburg - Versicherungs-         Herausgeber                             Erstellung
nen Informationen und Meinungen           makler - auf irgendeine Weise ver-     Dr. Schmitt GmbH Würzburg               Angelina Scherpf – Marketing
bezieht der Verfasser aus öffentlich      ändert oder an Dritte verteilt oder    – Versicherungsmakler –
zugänglichen Quellen und von Drit-        übermittelt werden.                    Dieselstraße 2-6                        Stand
ten, die er für zuverlässig hält. Trotz                                          97082 Würzburg                          März 2021
sorgfältiger Prüfung der Angaben          Die rechtlichen Ausführungen be-       Telefon 0 931 45075-0
haftet die Dr. Schmitt GmbH Würz-         rücksichtigen die im Zeitpunkt des     Telefax 0 931 45075-555                 Die hier enthaltenen Informatio-
burg - Versicherungsmakler - für          Erscheinens bekannte Rechtslage.       Internet www.dsv-wzbg.de                nen unterliegen einer sorgfältigen
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Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.        im Zeitverlauf beispielsweise durch                                            für die Richtigkeit kann jedoch nicht
Eine Haftung für Schäden, die auf         geänderte Gesetze, andere Rechts-      Geschäftsführer                         übernommen werden.
leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird     vorschriften oder Rechtsprechung       Gerd Kunert
dagegen nicht übernommen.                 ändern. Die Ausführungen sind                                                  Besuchen Sie uns auch auf
                                          allgemeiner Art und können natur-      Amtsgericht Würzburg, HRB 2406
Alle Meinungen geben die aktuelle         gemäß nicht die im Einzelfall beste-
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und stellen nicht notwendigerweise        tigen. Es wird daher empfohlen, bei    www.vermittlerregister.info
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oder mit ihr verbundener Unterneh-                                               Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
men dar.                                                                         (Versicherungsmakler) erteilt durch:

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