AUSGABE 01/2021 - MÄRZ - Versicherungsmakler
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02 DSV NACHRICHTEN | INHALTSVERZEICHNIS – ALLE WICHTIGEN THEMEN AUF EINEN BLICK INHALTSVERZEICHNIS – Alle wichtigen Themen auf einen Blick Seite 03 DSV INTERN– Christian Tausch übernimmt zweite Amtszeit als Vorstand der WJ Würzburg Seite 04-05 NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS – Auswirkungen im Rahmen internationaler Versicherungsprogramme Seite 06-07 MASCHINENVERSICHERUNG – Reicht die einfache Inhalt denn nicht? Seite 08-09 VERSCHÄRFTE REGELN FÜR NUTZER – Neues rund um den Betrieb von Drohnen Seite 10 SOZIALVERSICHERUNG – Wichtige Kennzahlen ab Januar 2021 INFORMATIONEN ZUM JAHRESSTEUERGESETZ – Erhöhung des steuerfreien Sachbezugs ab 2022 Seite 11 PERSONELLES – Jubilare, bestandene Abschlussprüfung DISCLAIMER, IMPRESSUM IHR VERSICHERUNGSMAKLER INFORMIERT...
DSV INTERN – CHRISTIAN TAUSCH ÜBERNIMMT ZWEITE AMTSZEIT ALS VORSTAND DER WJ WÜRZBURG 03 DSV INTERN – Christian Tausch übernimmt zweite Amtszeit als Vorstand der WJ Würzburg Autor: Dr. Schmitt GmbH Würzburg – Versicherungsmakler Mit der Wahl des neuen Vorstandes wurde auch das geplante Jahresprogramm 2021 der WJ Würzburg festgelegt. Die Herausforderung, das Jahrespro- gramm unter den aktuellen Pandemiebedingungen zu gestalten, wurde insbesondere in der Umgestal- tung des Berufsinformationstag BIT Würzburg mit umfangreichem Hygienekonzept umgesetzt. Auf dem Programm stehen zudem zahlreiche Networ- king Events, die Teilnahme am World Cleanup Day sowie Firmenbesichtigungen bei namhaften Unter- nehmen in Stadt und Landkreis Würzburg. Die WJ engagieren sich in den Bereichen Wirt- schaft, Politik, Aus- und Weiterbildung und knüpfen Kontakte auf nationaler und internationaler Ebene. Zu den Junioren gehören rund 210 Führungskräf- te und Unternehmer aus allen Bereichen der Wirt- schaft. Beheimatet sind sie in der Stadt und den Landkreisen Würzburg und Kitzingen. Die Dr. Schmitt GmbH Würzburg ist sehr stolz darauf, dass Christian Tausch Teil dieses be- sonderen Kreises ist und das Unternehmen dort ehrenwert vertritt. Christian Tausch, Head of Sales und Mitglied der Geschäftsleitung Die Wirtschaftsjunioren (WJ) Würzburg veranstal- teten Mitte Dezember 2020 ihre jährliche Mitglie- derversammlung – zum ersten Mal in digitalem Format. Neben den Berichten des vergangenen Geschäftsjahres fanden in diesem Rahmen auch die Vorstandswahlen für 2021 statt. Wir freuen uns mitteilen zu können, dass unser Christian Tausch, Head of Sales und Mitglied der Geschäftsleitung, für eine zweite Amtszeit als ei- ner der beiden Vorstände der Wirtschaftsjunioren Würzburg bestätigt wurde.
04 NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS – AUSWIRKUNGEN IM RAHMEN INTERNATIONALER VERSICHERUNGSPROGRAMME Novellierung des Versicherungssteuerrechts – Auswirkungen im Rahmen internationaler Versicherungsprogramme Autor: Christian Siebenlist – Diplom-Betriebswirt (BA), Haftpflicht Underwriter (DVA), Handlungsbevollmächtigter © itchaznong/Adobe.com Am 10.12.2020 trat das Gesetz zur Moderni- Im Prinzip (und in der Praxis) orientierte sich die Be- sierung des Versicherungsteuerrechts in Kraft. steuerung von Prämienanteilen für Auslands-Nie- derlassungen/-Betriebsstätten im Rahmen des in Gleich vorweg: Insbesondere für international Deutschland abgeschlossenen internationalen Ver- aufgestellte Unternehmen mit Risiken (z.B. rechtlich sicherungsprogramms (IVP) bislang ausschließlich selbstständigen Betriebsstellen/Niederlassungen) an den jeweiligen nationalen Steuerregeln der Län- im EWR-Ausland (sämtliche Länder außerhalb des der, in welchen die Tochterfirmen Ihren Sitz haben. Europäischen Wirtschaftsraum) ergeben sich hier- durch signifikante Kostensteigerungen durch zu- Der deutsche Steuergesetzgeber hat sich mit der sätzliche Steueraufwendungen. Änderung des Versicherungssteuerrechts von die- sem Prinzip abgewendet und für bestimmte Fälle Steuerrechtlicher Hintergrund für diese Neuerung den Tatbestand für eine (zusätzliche) deutsche Steu- ist die Abkehr vom Prinzip der sogenannten Risiko- erpflicht eingeführt. belegenheit.
NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS – AUSWIRKUNGEN IM RAHMEN INTERNATIONALER VERSICHERUNGSPROGRAMME 05 Novellierung des Versicherungssteuerrechts – Auswirkungen im Rahmen internationaler Versicherungsprogramme Autor: Christian Siebenlist – Diplom-Betriebswirt (BA), Haftpflicht Underwriter (DVA), Handlungsbevollmächtigter Vor dem Hintergrund möglicher Deckungsmodelle innerhalb internationaler Versicherungsprogramme ergibt sich folgendes Bild: Deckungsmodell übliche Ländergruppen Besteuerung (bisher) Besteuerung (künftig*) FOS EU-Mitgliedstaaten Besteuerung nach jeweils nationaler Steuergesetzgebung (freedom of service) Länder innerhalb des Besteuerung nach jeweils nationaler Steuergesetzgebung EWR ohne non-admitted-Verbot*, Keine Steuerpflicht in Deutschland weil „ausländisches“ Risiko Master-Cover, bsplw. EU-Staaten (i.d.R. aber Steuererhebung/-abführung durch den dt. Programmversicherer) DIC/DIL (difference in conditions/ difference in limits) Besteuerung nach jeweils Besteuerung nach jeweils Länder außerhalb des nationaler Steuergesetzgebung nationaler Steuergesetzgebung EWR ohne non-admitted-Verbot*, Keine Steuerpflicht in Auch Steuerpflicht in bsplw. USA/Kanada Deutschland weil Deutschland, weil kein „ausländisches“ Risiko „ausländisches“ Risiko mehr Länder weltweit mit Financial-Interest- Besteuerung nach deutscher Gesetzgebung non-admitted-Verbot*, Cover (weil: versichertes Risiko = „eingedeutschtes“ Risiko) bsplw. China, Schweiz * vorbehaltlich Anpassungen / Änderungen in der Durchführung durch zuständigen Behörden ** non-admitted-Verbot = Verbot zur Versicherung inländischer Risiken durch Versicherer mit Sitz im Ausland In Kombination der Novellierung der deutschen weils geltenden deutschen Versicherungssteuersatz Steuergesetzgebung mit den möglichen am Markt von aktuell in den meisten Sparten 19%. Unabhän- verfügbaren Deckungsmodellen innerhalb inter- gig von dieser – erstmalig auch – in Deutschland nationaler Versicherungsprogramme, ergibt sich bestehenden Steuerpflicht bleibt die etwaige Steu- damit konkret für folgenden Fall eine signifikante erpflicht nach der jeweils nationalen Steuergesetz- Änderungen: gebung des Drittlandes erhalten. Es droht somit eine Doppelbesteuerung. Bei dem versicherten Risiko handelt es sich um eine Niederlassung/Betriebsstätte in einem Kurzum: Bei Master-Cover-Deckungen für Risiken Drittland (= EWR-Ausland) und in einem EWR-Drittland wird es im Rahmen inter- die Niederlassung/Betriebsstätte ist im Rahmen nationaler Versicherungsprogramme zu einer neu- einer Master-Cover-Deckung in das internatio- en, zusätzlichen Besteuerung aufgrund geänderter nale Versicherungsprogramm eingebunden. Steuervorschriften kommen. Für diese Risiken endet mit der Gesetzesnovellie- Gerne stehen wir bei Fragen und zur Erörterung rung die Auslandsbelegenheit nach deutschem (!) alternativen Gestaltungspotentials des internatio- Versicherungsrecht und diese werden in Deutsch- nalen Versicherungsprogramms zur Verfügung. land voll versicherungsteuerpflichtig – mit den je-
06 MASCHINENVERSICHERUNG – REICHT DIE EINFACHE INHALT DENN NICHT? Maschinenversicherung – Reicht die einfache Inhalt denn nicht? Autor: VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG Maschinen sind für Betriebe wie die Schere für den werden, so werden die Kosten ermittelt, die jeweils Frisör, wie die Kuh für den Bauern oder die Farbe notwendig wären, um die Maschinen in der vorlie- für den Maler. Darüber hinaus stellen sie für Be- genden gleichen Art und Güte zuzüglich der Be- triebe jeder Branche in der Regel eine der größten zugskosten wiederherzustellen. Einzelinvestitionen dar, die getätigt werden. Zur Vermeidung einer Unterversicherung wird die Gleichzeitig besteht eine hohe Abhängigkeit von Summen- und Anpassungsklausel (TK 2507 und TK der Funktionalität dieser Maschinen. Funktioniert 3507) vereinbart. Darin wird geregelt, dass die Ver- die Maschine und kann man damit arbeiten, hat sicherungssumme, und somit auch der Beitrag des man Umsatz. Daher ist weitreichenderer Schutz Vertrages, jährlich an den Preis und die Lohnent- kein Fehler. wicklung (gibt das Statistische Bundesamt und GDV den Versicherern vor) angeglichen wird. Die Maschinenversicherung Welche Schadensfälle sind versichert? Einige Gesellschaften bieten die Maschinenversi- cherung in Form einer Pauschalversicherung an. Es handelt sich um eine sogenannte Allgefahrende- Vorteil dieser: Es ist keine konkrete Auflistung und ckung, d.h. jede Form von Beschädigung oder Zer- somit kein Anlagenverzeichnis mehr nötig! störung (Sachschaden) bis auf wenige Ausnahmen ist versichert wie beispielsweise Ansonsten ist für stationäre wie für fahrbare Geräte und Maschinen die Einzelversicherung üblich. Das Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz- ist inzwischen auch gar nicht mehr so kompliziert, handlungen Dritter wie wir Ihnen im Folgenden zeigen möchten. Kurzschluss oder Überspannung Sturm, Frost, Eisgang Mangel an Betriebsmitteln (Öl, Schmiermittel Versicherungswert und Versicherungssumme etc.) Schäden aus Einbruchdiebstählen und Vanda- Grundsätzlich soll die Versicherungssumme dem lismus Versicherungswert entsprechen, also dem jeweils Bruchschäden an der Verglasung gültigen Neuwert der zu versichernden Maschinen, auch wenn diese schon gebraucht sind. Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der zu versichernden Je nach Anbieter können optional zusätzliche Ge- Sache im Jahr der Anschaffung zuzüglich der Be- fahren und Schäden z.B. bei Tunnelarbeiten, Ar- zugskosten – das sind z.B. Kosten für Verpackung, beiten unter Tage sowie durch „Versaufen“ oder Fracht, Zölle, Montage. Rabatte oder Preiszuge- „Verschlammen“ im Einsatz auf Wasserbaustellen ständnisse bleiben dabei unberücksichtigt. versichert bzw. inkludiert werden (bei gelegentli- chem Einsatz bis max. vier Wochen pro Jahr). Ist kein Listenpreis zu ermitteln, weil es sich bei- spielsweise um eine Sonderanfertigung handelt, so Mit dem Ausschluss der Klausel für innere Betriebs- wird der an die Preisentwicklung angepasste Kauf- schäden (Kaskodeckung) können Schäden z.B. an oder Lieferpreis zu Grunde gelegt. Können weder Motoren, Getrieben usw. vom Versicherungsschutz Listenpreis noch ein Kauf- oder Lieferpreis ermittelt ausgeschlossen werden. Alle anderen Schäden
© ipopba/Adobe.com (Montage oder Demontage, Vandalismus, Dieb- Maschine, so liegt ein Totalschaden vor. Sinnvolle stahl usw.) bleiben mitversichert! Ergänzungen bilden die Maschinenmehrkostenver- sicherung – diese übernimmt z.B. die Kosten bei Anmietung einer Leihmaschine oder die Vergabe Unterscheidung von Teil- und Totalschaden von Lohnaufträgen an Fremdfirmen. Auch eine Be- triebsunterbrechungsversicherung, welche die fort- Die Maschinenversicherung ist keine reine Neu- laufenden Kosten und den entgangenen Betriebs- wertversicherung. Sie leistet bis zur Grenze der gewinn deckt, kann eine sehr sinnvolle Ergänzung Entschädigung Neuwertersatz, jedoch nicht mehr darstellen. als den Zeitwert. Bei Teilschäden werden die an- fallenden Reparaturkosten und Aufwendungen zur Wiederherstellung erstattet. Sind die Wiederherstel- Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne jeder- lungskosten höher als der Zeitwert der versicherten zeit zur Verfügung.
08 VERSCHÄRFTE REGELN FÜR NUTZER – NEUES RUND UM DEN BETRIEB VON DROHNEN Verschärfte Regeln für Nutzer – Neues rund um den Betrieb von Drohnen Autor: VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG Seit dem 31.12.2020 gelten neue EU-Regelungen Drohnen über 250 Gramm müssen ebenfalls regis- für unbemannte Fluggeräte (Drohnen). Wir fassen triert werden. Die Registrierungsnummer muss auf die wichtigsten neuen Regeln für Drohnenbetreiber jeder von einem registrierten Besitzer eingesetzten zusammen Drohne sichtbar angebracht werden. Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebs- Neuer EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten kategorien unterteilt Ab einer Startmasse von 250 Gramm ist der Kom- Kategorie „Offen“ petenznachweis verpflichtend! Bisher war dies erst Die Kategorie „Offen“ betrifft den Betrieb von ab einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm Drohnen, die eine Startmasse von weniger als notwendig. 25 Kilogramm haben, innerhalb einer Sicht- weite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und Der Kompetenznachweis ist im Wesentlichen ein keine gefährlichen Güter transportieren oder theoretischer Onlinetest auf der Webseite des Luft- Gegenstände abwerfen. fahrt-Bundesamtes (LBA). Je nach Nutzung der Drohne muss zusätzlich zum Kompetenznachweis Kategorie „Speziell“ vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium ab- Die Kategorie „Speziell“ betrifft den Betrieb von geschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen einer vom LBA benannten Stelle bestanden werden. der „offenen“ Kategorie übersteigt, beispiels- weise beim Betrieb außerhalb der Sichtweite und/oder ab 25 Kilogramm Startmasse. Erlaubnis und Genehmigungen Kategorie „Zulassungspflichtig“ Der Betrieb von bestimmten Drohnen der Betriebs- In der Kategorie „Zulassungspflichtig“ wird der kategorie „Offen“ ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Betrieb von großen und schweren Drohnen auf- Für den Drohnenbetrieb, der von den Anforderun- geführt, die z.B. zur Beförderung von Personen gen der Kategorie „Offen“ abweicht und der dann oder gefährlichen Gütern konstruiert sind. in der „speziellen“ Kategorie stattfindet, wird eine Betriebsgenehmigung benötigt. Es gilt eine Registrierungspflicht Alternativ dazu ist auch eine Betriebserklärung oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) gemäß Eigentümer von Drohnen der Kategorien „Speziell“ den neuen EU-Regelungen möglich. Die Orte, an und „Zulassungspflichtig“ müssen ihre Geräte re- und über denen der Drohnenbetrieb verboten ist, gistrieren lassen. gelten bis zum Inkrafttreten der nationalen Gesetze grundsätzlich weiterhin. Dazu gehören beispiels- Ebenfalls registriert werden müssen Drohnen der weise Krankenhäuser, Wohngrundstücke oder Na- „offenen“ Kategorie mit einem Gewicht unter 250 turschutzgebiete. Gramm, wenn diese mit einer Kamera oder einem anderen Sensor personenbezogene Daten erfassen können und sofern es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt.
© cegli/Adobe.com Übergangsregelungen im Jahr 2021 Was grundsätzlich beachtet werden muss Durch die Luftfahrtbehörde erteilte Erlaubnisse so- Unabhängig von Größe und Gewicht benöti- wie bei einer anerkannten Stelle erworbene natio- gen Drohnenbetreiber in Deutschland eine Droh- nale Kenntnisnachweise behalten bis längstens zum nen-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung 1. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Außerdem hat das gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz). Wenn diese nicht LBA eine viermonatige Aussetzung der Registrie- besteht, erfüllt dies den Tatbestand einer Ord- rungspflicht für Betreiber der „offenen“ und „spezi- nungswidrigkeit. ellen“ Kategorie verfügt, wenn weiterhin Name und Adresse des Betreibers über eine Plakette an der Drohne angebracht werden. Somit bleibt den Be- Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an – wir bera- treibern genügend Zeit, sich in den ersten Monaten ten Sie gerne jederzeit und helfen Ihnen bei offenen des Jahres 2021 zu registrieren. Fragen.
10 SOZIALVERSICHERUNG – WICHTIGE KENNZAHLEN AB JANUAR 2021 | INFORMATIONEN ZUM JAHRESSTEUERGESETZ – ERHÖHUNG DES STEUERFREIEN SACHBEZUBS AB 2022 Sozialversicherung – wichtige Kennzahlen ab Januar 2021 Autor: Jasmira Zeric – Vorsorgemanagement Neue Rechen- West Ost größen ab 01. Januar 2021 Monat Jahr Monat Jahr Beitragsbemessungsgrenze in 4.837,50 € 58.050 € 4.837,50 € 58.050 € der GKV Versicherungspflichtgrenze in 5.362,50 € 64.350 € 5.362,50 € 64.350 € der GKV Beitragsbemessungsgrenze: ge- setzliche Renten- 7.100,00 € 85.200 € 6.700,00 € 80.400 € versicherung (allgemein) Beitragsbemessungsgrenze: ge- setzliche knappschaftliche 8.700,00 € 104.400 € 8.250,00 € 99.000 € Rentenversicherung Vorläufiges Durchschnitts- entgelt für 2021 in der 41.541 € 41.541 € Rentenversicherung Bezugsgröße in der 3.290,00 € 39.480 € 3.115,00 € 37.380 € Sozialversicherung Informationen zum Jahressteuergesetz – Erhöhung des steuerfreien Sachbezugs ab 2022 Autor: Vorsorgemanagement Es gibt eine ganz erfreuliche Nachricht, die wir Ihnen 50 € im Monat beschlossen. Diese Regelung tritt nicht vorenthalten möchten und für die Beratungs- ab dem 01.01.2022 in Kraft. Für die betriebliche praxis der bKV relevant ist. Im Rahmen des Jahres- Krankenversicherung können damit ab dem nächs- steuergesetzes wurde Ende 2020 eine Erhöhung ten Jahr höhere Beiträge steuer- und sozialversiche- des monatlichen Sachbezuges von 44 € auf rungsfrei investiert werden. © Freepik.com
PERSONELLES – JUBILÄUM, BESTANDENE ABSCHLUSSPRÜFUNG 11 Personelles – Jubiläum, bestandene Abschlussprüfung Autor: Heike Müller – Assistentin der Geschäftsleitung | Angelina Scherpf – Marketing Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum und und die Ausbildung in unserem Haus zuständig. bestandenen Abschlussprüfung Wir gratulieren den beiden von Herzen und wün- Am 01.01.2001 begann der Versicherungsfachwirt schen weiterhin ganz viel Freude und Erfolg in un- Peter Schneider bei uns seine Tätigkeit in der Le- serer DSV. bensversicherungsabteilung und feierte nun sein großartiges 20-jähriges Jubiläum. Zum 01. Januar 2004 wurde er zum Handlungsbevollmächtigten und zum 01. Januar 2009 zum Prokuristen ernannt. Als „Spezialist Betriebliche Altersversorgung (DVA)“ und Teamleiter ist er kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zur Altersversorgung. Im Januar dieses Jahres hat Elisabeth Nicola er- folgreich ihre Prüfung zur Fachwirtin für Versiche- rungen und Finanzen bestanden. Frau Nicola ist ein wichtiger Teil einer unserer zwei Industrieabteilun- gen. Ebenso ist sie für unser Qualitätsmanagement Peter Schneider Elisabeth Nicola Disclaimer Impressum Die in dieser Publikation enthalte- GmbH Würzburg - Versicherungs- Herausgeber Erstellung nen Informationen und Meinungen makler - auf irgendeine Weise ver- Dr. Schmitt GmbH Würzburg Angelina Scherpf – Marketing bezieht der Verfasser aus öffentlich ändert oder an Dritte verteilt oder – Versicherungsmakler – zugänglichen Quellen und von Drit- übermittelt werden. Dieselstraße 2-6 Stand ten, die er für zuverlässig hält. Trotz 97082 Würzburg März 2021 sorgfältiger Prüfung der Angaben Die rechtlichen Ausführungen be- Telefon 0 931 45075-0 haftet die Dr. Schmitt GmbH Würz- rücksichtigen die im Zeitpunkt des Telefax 0 931 45075-555 Die hier enthaltenen Informatio- burg - Versicherungsmakler - für Erscheinens bekannte Rechtslage. Internet www.dsv-wzbg.de nen unterliegen einer sorgfältigen Mängel dieser Publikation nur bei Die rechtliche Beurteilung kann sich E-Mail kontakt@dsv-wzbg.de Prüfung durch uns. Eine Gewähr Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. im Zeitverlauf beispielsweise durch für die Richtigkeit kann jedoch nicht Eine Haftung für Schäden, die auf geänderte Gesetze, andere Rechts- Geschäftsführer übernommen werden. leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird vorschriften oder Rechtsprechung Gerd Kunert dagegen nicht übernommen. ändern. Die Ausführungen sind Besuchen Sie uns auch auf allgemeiner Art und können natur- Amtsgericht Würzburg, HRB 2406 Alle Meinungen geben die aktuelle gemäß nicht die im Einzelfall beste- Einschätzung des Verfassers wieder henden Besonderheiten berücksich- Versicherungsvermittlerregister und stellen nicht notwendigerweise tigen. Es wird daher empfohlen, bei www.vermittlerregister.info die Meinung der Dr. Schmitt GmbH konkreten rechtlichen Fragen einen Register-Nr. D-6HAK-PRKK5-89 Würzburg - Versicherungsmakler - Rechtsberater zu konsultieren. oder mit ihr verbundener Unterneh- Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO men dar. (Versicherungsmakler) erteilt durch: Weder diese Veröffentlichung noch IHK München und Oberbayern ihr Inhalt, noch eine Kopie dieser Max-Joseph-Straße 2 Veröffentlichung, darf ohne aus- 80333 München drückliche Erlaubnis der Dr. Schmitt www.muenchen.ihk.de
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