Ausgabe 2/2021 Editorial Aus dem Gemeindehaus Aus dem Dorf Termine/Veranstaltungen Impressum - In dieser Ausgabe - Gemeinde Burg
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Ausgabe 2/2021 In dieser Ausgabe ♦ Editorial ♦ Aus dem Gemeindehaus ♦ Aus dem Dorf ♦ Termine/Veranstaltungen ♦ Impressum
Inhaltsverzeichnis Editorial 4 Aus dem Gemeindehaus Gemeinderechnung und Rechenschaftsbericht 2020 5 Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2021, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Burg 5 Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26. September 2021; Anmeldeverfahren 6 Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern 7 Sommeröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung 7 Trinkwasserqualität 8 Herrenlose Bienenschwärme 8 Prämienverbilligung 2022 8 MedicalGuide 9 Mittagstisch/Frühbetreuung 10 Angebote schweizerisches Rotes Kreuz 12 Höhenweg aargauSüd 12 Krimi-Trail Menziken 13 Fusionsprüfung Burg- Menziken 14 Aus dem Dorf Die Schule berichtet 15 KulturKommission 17 Termine/Veranstaltungen 18 Impressum 20 3
Editorial Liebe Burgerinnen und Burger Im November 2020 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden Menziken und Burg an den Gemeindeversammlun- gen dem Verpflichtungskredit zur Abklärung eines möglichen Ge- meinde-Zusammenschlusses zugestimmt. Marcel Schuller Gemeindeammann Auf der Webseite www.57365737.ch werden die Bürgerinnen und Bürger laufend über den Projektstand informiert. Die Einwohnerin- nen und Einwohner beider Gemeinden sind herzlich eingeladen, sich über die Kommentarfunktion auf der Webseite oder auch persönlich einzubringen. Der Kickoff-Event vom März dieses Jahres ist ebenfalls auf der Website aufgeschaltet und kann jederzeit abgerufen werden. Die 8 Arbeitsgruppen haben am 4. Mai 2021 ihre Arbeit aufgenom- Hans-Peter Steiner men und bereits die ersten beiden Workshops absolviert. Sie erar- Vizeammann beiten Grundlagen zu verschiedensten Themen und Aspekten für einen möglichen Gemeindezusammenschluss. Diese Arbeit setzt sich mit weiteren Workshops in den nächsten Wochen und Monaten fort. Wie Sie der Publikation im Wynentaler Blatt vom 12. Mai 2021 ent- nehmen konnten, endet per Ende dieses Jahres die vierjährige Amtsperiode der Gemeindebehörden und der Kommissionen. Susanne Schneider Gemeinderätin Um neue Amtsträger nicht ins kalte Wasser stossen zu müssen, stel- len sich alle momentan amtierenden Gemeinderatsmitglieder erneut einer Wahl und möchten mit ihrem gesammelten Erfahrungsschatz zu konsensfähigen Lösungen beitragen. Selbstverständlich steht es jedoch allen wahlberechtigten Burgerin- nen und Burgern frei, sich ebenfalls an einer Kandidatur zu beteili- gen. Hanspeter Boller Gemeinderat Sie, werte Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, am 26. Septem- ber 2021 bei den anstehenden Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 Ihre Wahl zu treffen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit und für Ihr ge- schätztes Engagement für unsere Gemeinde. Ursula Friederich Gemeinderätin Marcel Schuller, Hans-Peter Steiner, Susanne Schneider, Hanspeter Boller, Ursula Friederich 4
Gemeinde / Amtliches / Informationen Gemeinderechnung und Rechenschaftsbericht 2020 Die Rechnung 2020 der Einwohnergemeinde Burg schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 307‘456.85 ab. Die Gemeinde Burg erhält aus dem Finanz- und Lastenausgleich des Kantons einen Betrag von CHF 399‘400.00. Die Gemeinderechnung 2020 sowie der Rechenschaftsbericht 2020 sind ab dem 27. Mai auf der Homepage www.burg-ag.ch aufgeschaltet oder können bei der Gemeinde- kanzlei Burg in gedruckter Form bezogen werden. Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2021, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Burg Einwohnergemeinde • Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2020 • Rechenschaftsbericht 2020 • Gemeinderechnung 2020 • Kreditabrechnung Migration Leitungskataster Wasser und Abwasser • Festsetzung Gemeinderatsentschädigung für Amtsperiode 2022/2025 • Verpflichtungskredit über CHF 757‘050.00 für den Neubau des Regenüberlaufbeckens RüB 528 Menziken • Impuls Zusammenleben aargauSüd IZ 2.0 • Ermächtigung Gemeinderat zum Landverkauf im Dorfzentrum • Verschiedenes und Umfrage Ortsbürgergemeinde • Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. November 2020 • Rechenschaftsbericht 2020 • Gemeinderechnung 2020 • Ermächtigung Gemeinderat zum Landverkauf im Dorfzentrum • Verschiedenes und Umfrage Weitere Informationen betreffend der einzelnen Geschäfte entnehmen Sie bitte der Einla- dungsbroschüre, welche allen Stimmberechtigen rechtzeitig per Post zugestellt wird. 5
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26. September 2021; Anmeldeverfahren Am 26. September 2021 findet der 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Zu wählen sind: - 5 Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann - 5 Mitglieder der Finanzkommission - 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission - 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Burg zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Ge- meinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemäss § 30b GPR ist für Gemeinderatswahlen im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Wahlverfahren für die Gemeinderatswahlen Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im 1. Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen ausgeschlossen, weshalb in jedem Fall eine Urnenwahl stattfindet (§ 30b GPR). Eine Person kann als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Stille Wahlen Werden für Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vor- schläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der an- ordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro in stiller Wahl als gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a Abs. 3 GPR). Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 28. November 2021 statt. 6
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen sind verpflichtet, die in das Lichtraumpro- fil der Verkehrsflächen ragenden Bäume und Sträucher dau- erhaft zurückgeschnitten zu halten. Einfriedungen haben einen Abstand von 60 cm, gemessen ab Strassenmark, auf- zuweisen. Die gesetzlichen Mindesthöhen, die frei sein müs- sen, betragen: - bei Fahrbahnen 4.5 Meter - bei Gehwegen und Trottoirs 2.5 Meter Die Liegenschaftsbesitzer sind zum regelmässigen Rück- schnitt verpflichtet. Sie sind gleichzeitig aufgefordert, darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen nie verdeckt und die auferlegten Sichtzonen bei Aus- fahrten in öffentliche Strassen stets frei gehalten sind (30 m bei einer Beobach- tungsdistanz von 2.5 m). Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 19. Juni 2021 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Besitzer aufgeastet. Sommeröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Die Büros der Gemeindeverwaltung Menziken und Burg sind vom 5. Juli 2021 bis 6. August 2021 wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag 08.00 – 11.30 Uhr Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Während diesen Zeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ab dem 9. August 2021 sind wir zu den or- dentlichen Öffnungszeiten wieder für Sie da. 7
Trinkwasserqualität Die Qualität unseres Trinkwassers wird regelmässig kontrolliert und protokolliert. Im Auftrag der Ge- meinde Burg ist die EWS Energie AG für diese Kon- trollen zuständig. Die Kontrolle, welche letztmals im Februar 2021 durchgeführt wurde hat gezeigt, dass das Burger Trinkwasser trotz nachgewiesenen Ab- bauprodukten von Pflanzenschutzmitteln über eine sehr gute Qualität verfügt und bedenkenlos konsu- miert werden kann. Die detaillierten Berichte können über den Link in unserem Online-Schalter unter „Trinkwasser“ eingesehen werden. Herrenlose Bienenschwärme Im Frühling/Sommer kommt es vor, dass Bienenvölker ausschwärmen und sich an für sie geeigneten Orten als Schwarm ansammeln. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Bie- nenschwarm wieder in einen Bienenstock gebracht wird. Falls Sie herrenlose Bienenschwärme entdecken, wenden Sie sich bitte zum Einfangen der Schwärme an den zuständigen Imker: Felix Kellenberger, Pilatusstrasse 40, 5737 Menzi- ken, Tel. 079 550 57 37. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage www.bienen-ag.ch des aargauischen Verbands der Bienenzüchtervereine. Prämienverbilligung 2022 Die SVA Aargau hat die Informationsbroschüre „Prä- mienverbilligung 2022“ Ende April an alle Haushaltun- gen im Kanton Aargau verschickt. Im Flyer finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Beantra- gung der Prämienverbilligung. Personen mit einer de- finitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2019 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten automatisch einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2021. Wer keinen Code erhält, kann diesen ab Okto- ber 2021 direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellen. Im Video auf der Homepage www.sva-ag.ch/pv wird Ihnen das Prämienverbilli- gungsverfahren einfach erklärt. Bei Fragen steht Ihnen auch die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung. 8
Bitte beachten Sie: Wenn sich das Einkommen um mindestens 20 Prozent oder um mindestens CHF 20‘000.00 im Verhältnis zur massgebenden Steuerveranlagung verbessert oder ein Vermögenszu- wachs von CHF 20‘000.00 eintritt, müssen Sie dies innert 60 Tagen seit Veränderung bei der SVA melden. Meldepflichtverletzungen und/oder unwahre oder unvollständige Anga- ben können zudem sanktioniert und mit Busse bestraft werden. MedicalGuide „MedicalGuide“ wurde im September 2020 auf Initiative des Aargauischen Ärzteverbandes gemeinsam mit dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) und der Schweizer Fir- ma In4Medicine AG lanciert, welche der Bevölkerung den Zugang zu einer niederschwelli- gen medizinischen Ersteinschätzung ermöglicht und zur Entlastung der Notfallstrukturen beiträgt. Seit 1. Mai 2021 ist der Aargauische Apothekerverband offizieller Partner. Seit der Einführung im September 2020 haben bis Ende Februar 2021 rund 3‘000 Zugriffe auf die Web-App stattgefunden. Bei rund 10% handelte es sich um echte Notfälle, bei 35% war eine sofortige Hilfe angezeigt, bei 30 % eine Hilfe am gleichen Tag und bei 25 % reichte eine Hilfe in den nächsten Tagen. In 17.5 % der Aufrufe wurde die App an einem Sonntag aufgerufen. Dies entspricht übrigens ziemlich genau dem Anrufverhalten auf der kantonalen ärztlichen Notrufnummer 0900 401 501. Nach wie vor wenden sich viele Menschen aufgrund des Hausarztmangels auch bei harmlosen Be- schwerden an die Notaufnahmen der Spitäler. An- dere reagieren bei medizinischen Warnzeichen nicht oder zu spät. Und genau hier setzt „MedicalGuide“ an: Mit der Web-App lässt sich kostenlos die Dring- lichkeit von gesundheitlichen Beschwerden ermit- teln. Der Benutzer wird von jeder Plattform aus, egal ob PC, Tablet oder Mobile Phone, gezielt von Frage zu Frage geleitet. Im Hintergrund sorgt ein neuronales Netzwerk dafür, dass mögliche Warn- zeichen – sogenannte «Red Flags» – zum Gesundheitszustand erkannt und dem Anwender angezeigt werden. Je nach der ermittelten Dringlichkeit des Beschwerdebilds werden die Anwender dann einer angemessenen Versorgung zugeführt. Das Spektrum reicht vom so- fortigen Transport in die Notaufnahme über die Vorstellung in einer Arztpraxis oder einer ärztlichen Telekonsultation bis hin zu einer symptomatischen Behandlung in einer Apothe- ke oder der Empfehlung möglicher Selbstbehandlungsmassnahmen. Weitere Informatio- nen sowie den Zugang zu „MedicalGuide“ finden Sie unter www.medicalguide.ch. 9
Mittagstisch/Frühbetreuung Mittagstisch der Gemeinde Burg Die Gemeinde Burg bietet im Rahmen der Tagesstrukturen für alle Kinder ab dem Kinder- garten einen betreuten Mittagstisch an. Das Angebot steht allen SchülerInnen, welche die Schule resp. den Kindergarten in Burg besuchen das ganze Schuljahr (August 2021 bis Juli 2022), ausser in den Schulferien und an Feiertagen, offen. Der Standort des Mittagstisches ist im Gemeindehaus Burg, Hauptstrasse 80, 5736 Burg, Untergeschoss (Theorieraum) Der betreute Mittagstisch kann jeweils von Montag bis Freitag von 11.45 Uhr - 13.15 Uhr beansprucht werden. Unter der Leitung einer ausgebildeten Köchin wird für alle Kinder und Mitarbeiterinnen gekocht. Eine ausgewogene, saisongerechte Ernährung der Kinder ist uns sehr wichtig. Die Kosten pro Mittagessen mit Betreuung betragen Fr. 9.00. Die Be- treuung erfolgt durch erfahrene Mitarbeiterinnen. Wir bitten alle interessierten Eltern, ihre Kinder mit beiliegendem Anmeldetalon für den Mittagstisch bis am 30. Juni 2021 bei Frau Madeleine Rogger, Bäckerstrasse 5, 5736 Burg oder madeleine.rogger@bluewin.ch anzumelden. (Anmeldungen sind auch während des Schuljahres möglich.) Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie weitere Detailinformationen. 10
Frühbetreuung der Gemeinde Burg Die Gemeinde Burg bietet im Rahmen der Tagesstrukturen für alle Kinder ab dem Kinder- garten betreute Frühstunden an. Das Angebot steht allen SchülerInnen, welche den Kin- dergarten resp. die Schule in Burg besuchen das ganze Schuljahr (August 2021 bis Juli 2022), ausser in den Schulferien und an Feiertagen, offen. Die Frühbetreuung ist bei Fami- lie Rogger, Bäckerstrasse 5, 5736 Burg. Die Frühbetreuung kann jeweils von Montag bis Freitag von 06.30 Uhr - 08.00 Uhr bean- sprucht werden. Die Frühbetreuung kostet Fr. 6.00 ohne Frühstück bzw. Fr. 9.00 mit Früh- stück. Die Betreuung erfolgt durch erfahrene Mitarbeiterinnen. Wir bitten alle interessierten Eltern, ihre Kinder mit beiliegendem Anmeldetalon für die Frühbetreuung bis am 30. Juni 2021 bei Frau Madeleine Rogger, Bäckerstrasse 5, 5736 Burg oder madeleine.rogger@bluewin.ch anzumelden. (Anmeldungen sind auch während des Schuljahres möglich.) Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie weitere Detailinformationen. 11
Angebote schweizerisches Rotes Kreuz Mit rund 130 Mitarbeitenden und über 950 Freiwilligen setzt sich das schweizerische Rote Kreuz Sektion Aargau dafür ein, Personen mit verschiedensten Bedürfnissen durch die breite Palette von Hilfeleistungen zu unterstützen. Der Besuchs- und Begleitdienst unterstützt Menschen, die ihr soziales Netzwerk erwei- tern möchten oder sich für Besorgungen oder Freizeitaktivitäten eine Begleitung wün- schen. Unter der Rubrik Bildung werden verschiedene Kurse rund um die Themen Pflege und Betreuung sowie Familie und Kind angeboten. Über den Entlastungsdienst „Lumicino“ und „Dementia Care“ werden Angehörige von demenzkranken, pflege- oder betreuungsbedürftigen Menschen von ihrer Betreuungs- aufgabe entlastet. Mit dem Fahrdienst und Liegendtransport des SRK werden gesundheitlich beeinträch- tigte Menschen und solche, die auf Begleitung angewiesen sind, zum Arzt, zur Therapie oder zu Behandlungen ins Spital gebracht. Der Schreibdienst unterstützt Menschen beim Verfassen, Lesen und Verstehen von deutschsprachiger Korrespondenz. Über die Dienstleistung Patientenverfügung SRK und Vorsorgeauftrag wird über eine individuelle Patientenverfügung und dem Vorsorgeauftrag das Selbstbestimmungs- recht bei Urteils- oder Äusserungsunfähigkeit sichergestellt. Weitere Informationen zu diesen und ande- ren Dienstleistungen finden Sie auf der Homepage www.srk-aargau.ch oder bei der Regionalstelle Aarau, Tel. 062 835 70 50, srk-aarau@srk-aargau.ch. Höhenweg aargauSüd Geniessen Sie auf dem Höhenweg über dem See-, dem Wynen- und dem Ruedertal die Aussicht auf die Schweizer Alpenwelt und den Jura. Der Höhenweg aargauSüd und dessen Zubringerrouten basieren auf dem gut ausgebauten Wanderwegnetz der Aargauer und Luzerner Wanderwege. 12
Der Höhenweg ist an den wesentlichen Hauptpunkten entsprechend signalisiert. Ansonsten soll sich der Wanderer an den offiziellen Markierungen der kantonalen Wan- derwege orientieren. Über den Erzähl-Ponkt, welcher an speziellen Ruhebänken angebracht ist, können Sie zu- dem Geschichten und lokale Legenden hören. Alles was Sie dazu benötigen, ist ein Smart- phone mit Internetzugang. Weitere Informationen sowie das Wanderbüchlein finden Sie auf der Homepage www.aargausued.ch oder bei der Gemeindekanzlei Burg. Krimi-Trail Menziken Im Rahmen des Jubiläumsjahrs natürlich Menziken - 975 Jahre hat die Gemeinde Menzi- ken, dank der Volkshochschule Wynental als Sponsor, einen Krimitrail erhalten. „Bei der Gemeinde in Menziken ist ein Erpresserbrief eingegangen. Der Erpresser droht, Gebäude in der Gemeinde Menziken in Brand zu setzen, wenn die Gemeinde nicht eine Summe von CHF 100’000.- in bar ausbezahlt. Kurze Zeit später ging auf der Gemeinde ein Anruf ein, in welchem der Erpresser die Mo- dalitäten für die Übergabe bekannt gegeben hat. Da es sich bei der Telefonnummer um eine Nummer eines Prepaid-Handys handelt, konnte der Besitzer nicht ermittelt werden. 13
Der Erpresser verweist auf einen Brand im ehemaligen Restaurant Waag, den er 1976 ge- legt haben soll. Obwohl im Jahre 1976 Brandstiftung eigentlich ausgeschlossen wurde, gilt es, diesen Brand noch einmal aufzurollen.“ Die Unterlagen für die Teil- nahme können über die Webseite www.krimi- trails.ch, zu den Öffnungs- zeiten bei den Einwohner- diensten Menziken oder bei der Anmeldung des Spitals Menziken für CHF 25.00 pro Gruppen von max. 5 Perso- nen bezogen werden. Vo- raussetzung für die Teil- nahme ist der Einsatz eines Handys mit Internetverbin- dung. Es kann täglich bis 30. September 2022 gespielt werden. Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.krimi-trails.ch. Viel Vergnügen beim Ermitteln! Fusionsprüfung Burg-Menziken Ihre Meinung ist gefragt! Diskutieren Sie mit unter www.5736-5737.ch. Aktuelle Informationen über den Stand der Abklärungen finden Sie auf der Homepage. 14
Schule Die Schule Burg wächst Im Schuljahr 19/20 besuchten 73 Schülerinnen und Schüler den Kindergarten und die Pri- marschule, im Schuljahr 20/21 waren es 87 und auf Beginn des Schuljahres 21/22, wel- ches im August beginnt sind 91 Kinder gemeldet. Diese wachsenden Schülerzah- len stellen neue organisatori- sche Herausforderungen dar. So wird ab August 2021 seit lan- gem der Kindergarten Burg wie- der in zwei Abteilungen geführt. Wir haben die wunderbare Aus- gangslage, dass die beiden schon bewährten Lehrkräfte Claudia Kayrooz und Sabine Niederberger die beiden Abtei- lungen in enger Zusammenar- beit führen werden. Das Kinder- gartengebäude umfasst zwei Schulzimmer, die bis anhin grosszügig Raum boten für Gruppen- und Deutschzusatzun- terricht. Jetzt können gut zwei Abteilungen darin geführt werden. Notwendig waren ledig- lich Anschaffungen für zusätzliches Unterrichtsmaterial. Die Schule freut sich auf die gros- se Schar der Kindergartenkinder. Die 1./2. Klasse wird mit 24 Kindern ins neue Schuljahr starten. Auch diese Abteilung konnte mit genügend Stunden ausgestattet werden, dies dank der Tatsache, dass die Schulpflege/Schulleitung in der Verteilung der bewilligten Stunden seit August 2020 mehr Spielraum hat. Das Wachstum der Schule wird anhalten. Im Moment rechnen wir auf den Beginn des Schuljahres mit 100 Kindern. Repetitives Testen an der Schule Burg Der Aargauer Regierungsrat ist überzeugt, dass das Repetitive Testen einen wichtigen Bei- trag leistet, um aus der Pandemie herauszukommen. Unter dem Motto «Wir lassen jetzt nicht nach – solidarisch gegen Corona» wird den Schulen vom Bildungsdepartement das repetitive Testen empfohlen. Drei Viertel aller Aargauer Schulen haben sich freiwillig dazu gemeldet. So auch die Schule Burg. Das repetitive Testen ist vorerst für die Zeit von Mai bis September 2021 vorgesehen. Die Eltern konnten die Kinder freiwillig zur Teilnahme am 15
Test anmelden. Getestet wird einmal in der Woche mit Spuktest. Für die Abwicklung und die Formalitäten am Testtag konnte nach Vorgaben des DBKS eine geeignete Person von ausserhalb der Schule zugezogen werden. Frau Stephanie Wassmann ist eine erfahrene med. Praxisassistentin. Die Schule ist ihr sehr dankbar, dass sie die anspruchsvolle Aufga- be innerhalb des repetitiven Testens übernommen hat. Eine besondere Projektwoche Leider musste die Schule Burg das für Juni 2021 geplante Lager der ganzen Schule absa- gen. Die Coronalage war nicht so, dass man damit rechnen konnte, dass Lager im Juni durchgeführt werden können. Der Entscheid des Teams zur Absage machte den Weg frei zur Planung einer besonderen Projektwoche für die ganze Schule. So soll denn die Projektwoche unter dem Thema «Steinzeit» vom 7. – 11. Juni 2021 für die Schülerinnen und Schüler unvergessliche Erleb- nisse bringen, den Gemeinschaftssinn stärken und ein besonderer Abschluss sein für ein Schuljahr, in welchem coronabedingt so vieles nicht stattfinden konnte. 16
KulturKommission Ausblick ins 2. Coronajahr Die Kulturkommission wagt fürs bereits laufende 2021 folgende Anlässe. Coronabedingt werden diese vor allem draussen stattfinden. 27. August 2021 Openair-Kino 28. August 2021 Openair-Kino mit Vorprogramm (Pasta Amore, Komiker-Duo) 17. September 2021 Erzähltal-Anlass 28. November 2021 Stärnemärt: Ausstellungs-InteressentInnen können sich bereits melden bei Chrege Lehmann: chregele@bluewin.ch oder SMS 079 245 68 79 mit dem Vermerk Stärnemärt 17
Termine/Veranstaltungen Bemerkung: Allenfalls müssen weitere Termine infolge der Corona-Krise verscho- ben/abgesagt werden. Juni 2021 Anlass Do 03. Kehrichtabfuhr Do 03. Spielnachmittag im Huttli, Restaurant Frohsinn, ab 14. 00 Uhr Do 03. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Do 10. Kehrichtabfuhr Do 10. Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung So 13. Abstimmung Mo 14. Grünabfuhr Do 17. Kehrichtabfuhr Do 17. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Do 24. Kehrichtabfuhr Mo 28. Grünabfuhr Mi 30. Papiersammlung Juli 2021 Anlass Do 01. Kehrichtabfuhr Do 01. Spielnachmittag im Huttli, Restaurant Frohsinn, ab 14. 00 Uhr Do 01. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Sa 03. Schulferien bis 08. August Mo 05. Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung Do 08. Kehrichtabfuhr Mo 12. Grünabfuhr Do 15. Kehrichtabfuhr Do 22. Kehrichtabfuhr Mo 26. Grünabfuhr Do 29. Kehrichtabfuhr 18
August 2021 Anlass So 01. Bundesfeier – Augustbrunch Do 05. Kehrichtabfuhr Do 05. Spielnachmittag im Huttli, Restaurant Frohsinn, ab 14. 00 Uhr Mo 09. Schulbeginn Mo 09. Grünabfuhr Do 12. Kehrichtabfuhr Do 19. Kehrichtabfuhr Do 19. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Mo 23. Grünabfuhr Mi 25. Papiersammlung Do 26. Kehrichtabfuhr Fr 27. Kulturkommission; Openair-Kino Sa 28. Kulturkommission; Openair-Kino mit Vorprogramm So 29. Ref. Gottesdienst in Burg September 2021 Anlass Do 02. Kehrichtabfuhr Do 02. Spielnachmittag im Huttli, Restaurant Frohsinn, ab 14. 00 Uhr Do 02. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Mo 06. Grünabfuhr Do 09. Kehrichtabfuhr Do 16. Kehrichtabfuhr Do 16. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Fr 17. Kulturkommission; Erzähltal-Anlass Mo 20. Grünabfuhr Do 23. Kehrichtabfuhr So 26. Abstimmung Do 30. Kehrichtabfuhr 19
Impressum Ausgabe 2/2021 Leser < 1‘000 Produktion Gemeindeverwaltung 5736 Burg Patronat/Verantwortung Gemeinderat Burg Zuschriften/Koordination Gemeindeverwaltung Burg Hauptstrasse 42 5737 Menziken Vermerk «Burger Info» E-Mail: kanzlei@burg-ag.ch Telefon: 062 765 78 65 Nächster Redaktionsschluss 14. August 2021 20
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