Allgemeine Informationen zum Schulstart nach den Ferien
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Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) 1. Allgemeine Informationen zum Schulstart nach den Ferien Das Schuljahr 2020/2021 startet als angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten. An der Blücherschule kann die Stundentafel nahezu vollständig abgedeckt werden. Dies ist nur möglich, da alle Lehrkräfte dem Kollegium im Präsenzunterricht mit ihrer jeweiligen individuellen wöchentlichen Lehrerstundenzahl zur Verfügung stehen, sie unterrichten aber teilweise zu individuell angepassten Bedingungen. Lediglich der Sportunterricht wird in Klasse 4 bis zu den Herbstferien um eine Stunde gekürzt, in den anderen Jahrgängen wird der Sportunterricht das erste Halbjahr um eine Stunde gekürzt. Da sich eine Lehrkraft über eine Sport-Qualifikationskurs bei der Bezirksregierung zur Sportlehrerin ausbilden lässt, gehen wir davon aus, dass die vorgeschriebenen drei Sportstunden in den Jahrgängen im zweiten Halbjahr angeboten werden können. Der Schwimmunterricht kann leider nicht im Jahrgang wöchentlich für beide dritten Klassen angeboten werden, die Klassen wechseln sich wöchentlich ab (vgl. ausführliche Informationen Ergänzungen des Hygienekonzeptes der Blücherschule). Das hat mit den Vorgaben des Hygienekonzeptes im Nordbad zu tun. Der Religionsunterricht findet an der Blücherschule in einem sog. „Religions-Band“ statt, da an der Blücherschule neben dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht auch syrisch-orthodoxer Religionsunterricht und REU (Religions- Ersatz-Unterricht) angeboten wird. Die zwei wöchentlichen Stunden Religion finden nur einmal wöchentlich als Religionsfachunterricht statt, da sich die Klassen nicht mischen dürfen. In der anderen Stunde unterrichtet die Religionslehrkraft eine Stunde soziales Lernen für die ganze Klasse. In Absprache mit der Klassenlehrerin werden dort neben den Themen „Klassenrat“ oder dem Gewaltpräventionsprojekt „Faustlos“ auch die Schulsozialarbeiterinnen mit einbezogen. 2. Rechtsgrundlagen Nach Vorgaben unseres Schulministeriums soll der Präsenzunterricht im Klassenverband in voller Gruppenstärke der Regelfall sein. Dennoch kann es aufgrund der individuellen Entbindung von Präsenzverpflichtungen von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, durch einen Lockdown oder einer Quarantäne zu einem Wechsel des Präsenzunterrichts in den Distanzunterricht kommen. Die zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG geben dem Distanzunterricht 1 seit dem Schuljahr 2020/2021 einen rechtssicheren Rahmen. Demnach soll trotz der Corona- 1 Distanzunterricht ist Unterricht in räumlicher Distanz, der in engem und planvollem Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden stattfindet. 1
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) Pandemie der Unterricht im größtmöglichen Umfang umgesetzt werden (§1). Falls aber nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten dieser Präsenzunterricht nicht vollständig möglich ist, findet Unterricht mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrkräfte und Schüler*innen statt (§2). Der Distanzunterricht ist inhaltlich und methodisch mit dem Präsenzunterricht verknüpft und diesem im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schüler*innen wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig (§ 2 Abs. 3). Er soll sowohl analog als auch digital angelegt sein. Beim Distanzunterricht handelt es sich nicht um sogenanntes „Homeschooling“ bei dem es um ein Lernen ohne Beteiligung der Schule, ggf. gesteuert von den Eltern, geht. Beim Distanzunterricht handelt es sich weiterhin um ein von der Schule veranlasstes und von den Lehrerinnen und Lehrern begleitetes Lernen auf der Grundlage der geltenden Richtlinien und Lehrpläne (vgl. Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, MSB NRW 2020, S. 5). Es ist Aufgabe der Schulleiterin, den Distanzunterricht im Rahmen der Unterrichtsverteilung einzurichten. Sie informiert in dem Fall die Schulkonferenz und die Schulaufsicht im Kreishaus Gütersloh. Die Schüler*innen erfüllen ihre Schulpflicht im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht (§6 Abs. 1). Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind der verpflichtenden Teilnahme am Distanzunterricht nachkommt (§6). Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen (§6 Abs. 2). Klassenarbeiten finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt (§ 6 Abs. 3). Die Maxime des Schulministeriums gilt auch für die Lehrkräfte der Blücherschule: „Plane den Unterricht stets so, dass er mit möglichst wenigen Änderungen sowohl im Präsenz- als auch im reinen Distanzunterricht oder im Blended Learning 2 lernförderlich umsetzbar ist.“ Bei der Planung von Unterrichtsvorhaben sollte bereits bedacht werden, welche Lernphasen der Reihe sich auch in Distanz eigenen und welche unbedingt in Präsenz stattfinden sollten. Dabei können lernförderlicher Distanzunterricht und Mischformen aus Distanz- und Präsenzunterricht besonders gut funktionieren, wenn Schüler*innen ihre Lernprozesse selbst steuern, mit anderen kommunizieren und kooperieren und Lernwege und Lernprodukte kritisch reflektieren können. Die Schulung dieser Fertigkeiten während der Präsenzphasen kommt deshalb einer besonderen Bedeutung zu. 2 Definition „Blended Learning“: Vermischtes Lernen von Präsenz- und Digitalunterricht als eine neue Form des Lernens, bei dem digitale Medien in Bezug auf das individuelle Lernen genutzt werden. Dies ermöglicht ein selbstständiges, selbstgesteuertes, ortsunabhängiges und kreatives Lernen. Je nach verfügbaren digitalen Möglichkeiten kann es in einem sinnvollen Lernarrangement optimal verknüpft werden. 2
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) Die Anforderungen an die Medienkompetenz der Schüler*innen orientieren sich an den Grundlagen des Medienkompetenzrahmens NRW. 3. Organisatorische Aspekte Um zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 auf einen plötzlichen Wechsel von Präsenz- in den Distanzunterricht vorbereitet zu sein, wurde von der Steuergruppe auf der Grundlage der Fragebögen des MSB für die Lehrkräfte und Familien der Blücherschule jeweils ein eigener Fragebogen erstellt, um die Ausgangslage aller Beteiligten zu ermitteln. Diese Fragebögen sind als Vorlagen 1 und 2 in der Anlage dieses Konzeptes zu finden. 3.1 Definieren der Ausgangssituation Mit Hilfe des Fragebogens für das pädagogische Personal wurden die Personalsituation, die verfügbaren technischen Ressourcen, verfügbare Anwendungstools und verfügbare digitale Lernmittel ermittelt. Aufgrund des Fragebogens für die Familien wurden die Bedarfe in den Familien ermittelt. Für die Erreichbarkeiten der Familien wurden die E-Mail-Adressen ermittelt. Bis auf sieben Familien sind alle Familien der Blücherschule nun für die Schulleitung direkt über einen E-Mail-Verteiler über die dienstliche E-Mail-Adresse der Blücherschule 128053@schule.nrw.de erreichbar. Für die Familien, die keine E-Mail- Adresse angegeben haben, gibt es Patenschaften mit Eltern innerhalb der Klassen, die angeboten haben, die Informationen an die Familien weiterzugeben. In diesem Zuge wurden auch die Telefonnummern aktualisiert, sofern das nicht auf den Elternabenden passiert ist. Oft sind diese Eltern Teil einer Gruppe über einen Messenger-Dienst, die die Klassenpflegschaftsvorsitzenden pflegen und für die Klassen- und Fachlehrkräfte als Multiplikatoren dienen. Nachrichten aus der Schule erhalten diese Familien auf dem Postweg, im Sekretariat wurden Adressaufkleber entsprechend vorbereitet. Insbesondere der Aspekt des „häuslichen ruhigen Arbeitsplatzes“ wurde erfragt. Auch die Abfrage der technischen Voraussetzungen im häuslichen Umfeld der Kinder sind wichtig. 3.2 Entwicklung eines pädagogischen Plans Diese Ergebnisse gelten dem Kollegium und der Steuergruppe als Grundlage für die weiteren Planungen. Die Auswertungen der Fragebögen finden sich in der Anlage 3 bis 10 jeweils als Auswertung für die einzelnen acht Klassen in den vier Jahrgängen und als Auswertung für das Kollegium unter Anlage 11 zu diesem Konzept. 3
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) Im Falle einer Schulschließung benötigen in jeder Klasse etwa sieben Kinder einen Einzelarbeitsplatz teils mit Rechner und WLAN-Zugang in der Schule. Unter Wahrung der Hygienevorschriften können diese Kinder im Falle einer Schließung in den Klassenräumen als sog. „Study Halls oder Study Rooms3“ betreut werden. Bei der Begehung mit dem Schulträger wurden die Klassenräume des Altbaus für 9 Schüler*innen freigegeben, im Neubau können 10 Schüler*innen unter Wahrung der Abstandsregeln betreut werden. Die Schule verfügt über drei i-Pad-Koffersätze. 10 i-Pads wurden über die Herbstferien verliehen, so dass im Falle einer Schließung noch weitere 24 zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Nutzungsvertrag wurde vom Schulträger, der Stadt Gütersloh, der Blücherschule zur Verfügung gestellt. Unser schulisches Konzept zum Lernen auf Distanz setzt auf eine Mischung aus Lernen im eigenen Tempo mit Hilfe eines Wochenplans und Beratungs- und Besprechungsphasen mit Fach- und Klassenlehrern telefonisch oder in Form von Videochats. Zusätzlich haben die Familien auf den Elternabenden zu Beginn des Schuljahres die regelmäßigen Verteilaktionen als zuverlässiges Mittel beschrieben, um Kontakt zur Schule zu halten. In kurzen Gesprächen mit den Klassen- und Fachlehrkräften konnten die Kinder mit und ohne Eltern zur Schule kommen, das bearbeitete Material vor Ort bei der Lehrkraft abgeben, Fragen stellen und den weiteren Wochenplan mit dem Arbeitsmaterial wieder abholen. Dort vor Ort konnten die Lehrkräfte nahezu alle Familien erreichen und die zusätzlichen individuellen Bedarfe ermitteln. Während zuvor mehr als 60% der Familien postalisch mit Material versorgt werden mussten, da sie zu Hause die technischen Voraussetzungen für das Empfangen, Ausdrucken und Einscannen von Materialien nicht haben, konnten nach Einführung der Verteilaktionen an die 97% der Familien persönlich erreicht werden. An diesen Verteilaktionen waren auch die Schulsozialarbeiterinnen für die Kinder und die Eltern vor Ort, so dass auch dort die Kontaktpflege im Vordergrund stand und nach langer Zeit wieder möglich wurde. Auch dies wird im Falle einer weiteren Schulschließung einen Teil des Konzeptes darstellen. 3.3 Rahmenbedingungen der Kommunikation Alle Lehrkräfte der Blücherschule verfügen über eine eigene E-Mail-Adresse. Sie lautet immer der erste Buchstabe vom Vornamen.Nachname@bluecherschule- guetersloh.de. Über den E-Mail-Verteiler für die einzelnen Klassen sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Vier Kinder bzw. 2 Familien sind darüber noch nicht 3 Definition Study Hall: Einzelarbeitsplätze werden innerhalb der Schule nach Bedarf der Schülerinnen und Schüler individuell eingerichtet. 4
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) erreichbar, für diese Familien sind Adressaufkleber im Sekretariat hinterlegt, um Ihnen wichtige Informationen wie Schulbriefe und Unterrichtsmaterial postalisch zukommen zu lassen. Die Klassen können über die Plattform zoom.us auch in Form Video- Klassenkonferenzen zusammenkommen. Eine Kollegin hat die Voraussetzungen und Abläufe dieses Videotools in der Lehrerkonferenz vom 28. September 2020 dem Gesamtkollegium vorgestellt. Bis zu den Weihnachtsferien haben die Klassen der Jahrgänge untereinander Telefonpatenschaften gebildet. Innerhalb der Klassen wurden Schülerteams gebildet, die bereits in einzelnen Settings proben konnten, sich gegenseitig telefonisch zu erreichen und miteinander über das Gelernte oder Bearbeitete zu sprechen. Dieses Angebot ist freiwillig und die Klassenleitungen entscheiden in ihren Klassen, ob sie das benötigen und den Kindern bei der Bewältigung der Aufgaben im Distanzlernen hilft. Innerhalb der Jahrgänge arbeiten seit Beginn des Schuljahres die Klassenleitungen mit einigen Fachlehrern in Jahrgangsteams zusammen, bereiten den Unterricht vor und besprechen dort insbesondere auch die besonderen Unterstützungsbedarfe einzelner Kinder in den wöchentlich stattfindenden Teamtreffen. Mit Beschlüssen der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz wurden die einzelnen Bausteine von Logineo NRW verabschiedet. Während Logineo NRW LMS bereits vor den Herbstferien für alle Lehrkräfte eingerichtet wurde, werden die Listen der Schüler*innen vorbereitet, um im Fall einer Schulschließung schnell reagieren zu können. Die Schülerinnen und Schüler sollen bis Ende November 2020 ihre eigenen Zugänge zu Logineo LMS erhalten. Anfangs lief Logineo NRW LMS leider noch nicht schnell genug, um von Anfang an in akzeptabler Weise dieses Tool für die ganze Schulgemeinde zu nutzen. Der Server, auf dem die schuleigene Homepage liegt, ist kaum erreichbar und insgesamt sehr langsam. Nachdem die Support-Firma bereits mehrfach darauf hingewiesen wurde, wurde von den Administratoren nun die Schulaufsicht eingeschaltet. Seit den Herbstferien ist die Serverkapazität, auf dem die Lernplattform liegt, deutlich erhöht worden, so dass nach den Herbstferien auch mit den ersten Klassen gestartet werden kann. Während der Herbstferien wurde Logineo NRW Messenger beauftragt. Die Lehrkräfte haben nun bis zum 2.11. die Möglichkeit, sich in dem Messenger-Tool anzumelden, bevor im Anschluss daran alle Schüler*innen und Eltern ebenfalls einen Zugang erhalten. Seit Mitte September liegt der Antrag auf Logineo NRW Basis beim Schulträger. Dieser Antrag wurde im Oktober positiv entschieden, so dass Logineo NRW beim Land beantragt werden kann. Ende Januar konnte das Videokonferenztool Jitsi über den Logineo NRW Messenger beauftragt werden. Sobald die Beauftragung erfolgt ist, werden keine 5
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) Vidoekonferenzen mehr über Zoom angeboten, sondern die Eltern werden in den Logineo NRW Messenger eingepflegt. Da viele Familien über keinen eignen Drucker zu Hause verfügen, finden für diese Familien wöchentliche Verteilaktionen statt, bei denen das Unterrichtsmaterial analog von der Klassenleitung ausgehändigt wird. Diese Verteilaktionen dienen nicht nur der Kontaktpflege, sondern Eltern können da auch das bearbeitete Material bei den Klassenleitungen abgeben. In der Eingangshalle werden Kisten für die einzelnen Klassen aufgestellt, in die die Eltern auch zu anderen Zeiten das bearbeitete Material legen dürfen. Die Klassenleitungen oder im Krankheitsfall deren Vertretung halten telefonischen Kontakt zu den Kindern, sofern sie das mit den Eltern vereinbart haben. 3.4 Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbewertung Die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung und zur Leistungsbewertung gelten auch für die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen. Dieses sollte in dem Bereich der „sonstigen Leistungen“ mit einfließen. Es ist Aufgabe der Fachkonferenzen, sich über die Grundsätze der Leistungsbewertung im jeweiligen Fach zu verständigen. Es müssen geeignete Formate für den individuellen Distanzunterricht abgestimmt werden, die auch den Grundsatz der Chancengleichheit wahren. Schriftliche Leistungen wie z.B. Klassenarbeiten oder Lernzielkontrollen finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Auch Schüler*innen mit coronarelevanten Vorerkrankungen sind verpflichtet, an den schriftlichen Leistungsüberprüfungen teilzunehmen. Die Leistungsüberprüfungen erfassen den Lernstand der Schüler*innen angemessen und dienen als Grundlage für die weitere Förderung. Die Rückmeldung an die Schüler*innen sollte daher differenziert Stärken und Schwächen hervorheben und Hinweise zum Weiterlernen geben. Der Lehrkraft liefern diese Leistungsüberprüfungen wertvolle Hinweise zur Reflexion des eigenen Unterrichts. Für eine Lernberatung und Förderung sind prozessbegleitende und entwicklungsorientierte Feedbackphasen sowohl durch Mitschüler*innen als auch durch die Lehrkräfte gerade im Distanzunterricht von besonderer Bedeutung. Die Lehrkräfte geben insbesondere auch im Rahmen von Distanzunterricht sowohl Eltern als auch den Schüler*innen selbst den Lernprozess begleitende Rückmeldungen zum jeweiligen Leistungsstand und zu weiteren Möglichkeiten der Förderung (§44 SchulG). 6
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) 3.5 Begleitung des Prozesses Um die Akzeptanz der organisatorischen Absprachen zu erhöhen und eine prozessbegleitende Evaluation zu initiieren, kann eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die aus Lehrkräften, Schulleitung und weiterem pädagogischen Personal besteht, so dass Entscheidungen an die Mitglieder der einzelnen Gruppen schnell kommuniziert werden können. Diese Gruppe kann auch Bedarfe der einzelnen am Schulleben beteiligten in die Arbeitsgruppe einbringen und so dazu beitragen, dass Veränderungen eingeleitet werden und diese schnell in der Schulgemeinde verankert werden können. Neben der Akzeptanz für organisatorische Bedingungen kann auch das Verständnis für sich verändernde Rollen von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften geweckt und erhöht werden. 4. Zwischen Präsenz- und Distanzunterricht: pädagogische, didaktische und methodische Aspekte Unabhängig von den wechselnden Umständen u.a. durch das variable Pandemiegeschehen muss im Schuljahr 2020/2021 ein kontinuierlicher Unterrichtsbetrieb gewährleistet werden. Hierfür ist es sinnvoll, die Schüler*innen möglichst von Beginn an im Rahmen des Präsenzunterrichts auf einen möglicherweise bevorstehenden Distanzunterricht vorzubereiten, damit Präsenz- und Distanzunterricht aufeinander aufgebaut werden und sich ergänzen kann. Aus den besonderen Umständen im Schuljahr 2020/2021 ergeben sich nicht nur organisatorische, sondern auch pädagogische bzw. methodisch-didaktische Konsequenzen im Lehr- und Lernprozess. Diese müssen in dem Bewusstsein geplant, initiiert und begleitet werden, dass der angepasste Regelbetrieb jederzeit durch Distanzunterricht ergänzt werden kann oder muss. Nur so können den unterschiedlichen fachlichen und sozialen Bedürfnissen aller Schüler*innen außerhalb des Präsenzunterrichts gerecht werden, den Kompetenzerwerb gezielt fördern, Leistungsdefizite kompensieren und Lernschwierigkeiten aufgefangen werden. Dies kann im Präsenz- und Distanzunterricht analog oder digital erfolgen. Unterricht vorausschauend zu planen bedeutet (nicht nur) im Schuljahr 2020/2021, Lernprozesse bewusst so zu gestalten, dass sie nicht nur von der Anwesenheit im Klassenzimmer abhängig sind, sondern der Maxime auf Seite 2 zu folgen. Als Ausgangpunkt dienen sechs Impulse für das Lernen auf Distanz4: 1. So viel Empathie und Beziehungsarbeit wie möglich, so viel Tools und Apps wie nötig. 4 Nach Axel Krommer, Philippe Wampfler, Wanda KLee 7
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) 2. So viel Vertrauen und Freiheit wie möglich, so viel Kontrolle und Struktur wie nötig. 3. So viel einfache Technik wie möglich, so viel neue Technik wie nötig. 4. So viel asynchrone Kommunikation5 wie möglich, so viel synchrone6 wie nötig. 5. So viel offene Projektarbeit wie möglich, so viele kleinschrittige Übungen wie nötig. 6. So viel Peer-Feedback wie möglich, so viel Feedback von Lernenden wie nötig. Zu diesen sechs Impulsen wurde bereits im Mai 2020 ein didaktisches Reflexions- und Unterstützungsangebot unter url.nrw/lad veröffentlicht. Ebenfalls gibt es konkretisierte Unterrichtsvorhaben zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht auf den Internetseiten der QUA-LiS NRW. Diese Unterrichtsvorhaben werden sukzessive im Laufe des kommenden Schuljahres erweitert: www.schulentwicklung.nrw.de/cms/distanzunterricht/lehren-und-lernen-in- distanz. Zusätzlich bietet der Medienkompetenzrahmen NRW 7 eine Grundlage darüber, über welche Medienkompetenzen die Schüler*innen verfügen müssen. Dieser umfasst die folgenden Bereiche: 1. Bedienen und Anwenden (z.B. Informationen systematisch speichern) 2. Informieren und Recherchieren (z.B. relevante Informationen zusammenstellen) 3. Kommunizieren und Kooperieren (z.B. Arbeitsergebnisse mit anderen teilen) 4. Produzieren und Präsentieren (z.B. ein Erklärvideo erstellen) 5. Analysieren und Reflektieren (z.B. Medien kritisch beurteilen) 6. Problemlösen und Modellieren (z.B. Bedeutung von Algorithmen für soziale Medien reflektieren) Das Lehrerkollegium überarbeitet im Schuljahr 20/21 das Medienkonzept in Hinblick auf den Medienkompetenzrahmen und die digitale Ausstattung der Blücherschule. Ein dritter pädagogischer Ganztag findet am 08.02.2021 zu den Themen Legamaster-Displays und der Lernplattform Logineo LMS statt. 4.1 Synchrone und asynchrone Kommunikation Bei der synchronen Kommunikation geht es darum, dass zwischen zwei Kommunikationspartnern beim Senden oder beim Empfangen von Daten immer synchronisiert, also gewartet (blockieren) wird, bis die Kommunikation 5 Die Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden oder Lehrenden und Eltern findet zeitlich versetzt statt. 6 Die Kommunikation findet gleichzeitig: mit gleicher Geschwindigkeit (ab)laufend statt. 7 https://medienkompetenzrahmen.nrw/ 8
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) abgeschlossen ist. Telefonieren, Chatten, Internet-Videokonferenzen sind Formen der synchronen Kommunikation. Das Senden und Empfangen von Daten ohne Blockieren des Prozesses bezeichnet man als asynchrone Kommunikation. E-Mails, SMS, Diskussionsforen oder auch Newsletter sind Formen der asynchronen Kommunikation. 4.2 Unterricht planen Aufgrund der häuslichen Voraussetzungen der Familien der Blücherschule wird weiterhin digital und analog geplant und parallel angeboten. Familien erhalten in Absprache mit der Schule das Material auch ausgedruckt und können es sich in der Schule abholen. Die Klassenleitungen organisieren entsprechende Abholaktionen. 4.2.1 Blended Learning Blended learning bedeutet übersetzt „vermischtes Lernen“. In Bezug auf das Lernen und Lehren in der Schule meint man damit zwei Lernformen: den Präsenzunterricht und das Distanzlernen. Diese beiden Lernformen werden miteinander verknüpft. Durch digitale Medien bietet das Blended learning viele Möglichkeiten eines individualisierten Lernens, da es ein selbstständiges, selbstgesteuertes und kreatives Lernen sowohl in der Schule als auch Zuhause ermöglicht. Die Integration unserer Logineo NRW LMS Lernplattform in den Unterricht ermöglicht es, dass verschiedene Phasen des Lernens in schulischer Präsenz und in Distanz zu Hause sinnvoll zu ergänzen. Während im Präsenzunterricht die soziale Interaktion und das Verhältnis zwischen Lernenden und Lehrenden im Mittelpunkt steht und als entscheidend für den Lernerfolg gilt, steht beim Lernen mit digitalen Medien das individuelle Lernen in Bezug auf Lerntempo, Zeit, Ort und der Möglichkeit eigene inhaltliche Schwerpunkte zu setzen im Mittelpunkt. Es werden fünf Formen des Blended Learning unterschieden, die nicht alle gleichermaßen für den schulischen Kontext geeignet sind. Mit dem Rotationsmodell konnten wir im Mai/Juni 2020 bereits erste Erfahrungen sammeln. Dabei findet Präsenz- und Distanzunterricht in einem ausgewogenen Verhältnis statt. Auch das Flipped-Classroom-Konzept eignet sich im schulischen Kontext. Dabei werden Präsenzphasen in sehr kurzen Zeitabständen zum Üben und Vertiefen eingebaut. Das Enriched virtual Modell eignen sich ebenfalls für den schulischen Bereich. Es werden immer am Anfang und am Ende eines Lerngegenstandes eine Präsenzphase eingebaut. Das Flexmodell (ausschließlich Online-Kurse und die Kommunikation findet über Foren und Chats statt) und das Modell des eigenen Blend (Lernende suchen sich einen thematisch passenden Online-Kurs zu einem reinen 9
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) Präsenzangebot) halten wir für die schulische Praxis in der Grundschule nicht geeignet. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler das Lernen nach dem Blenden Learning- Modell zu ermöglichen, so dass sie Erfahrungen und Kompetenzen mit dem digitalen Lernen in Präsenz und Distanz machen können. Die Möglichkeiten hängen aber auch von den technischen Voraussetzungen ab. 4.2.2 Wochenplanarbeit Den Kindern und Familien der Blücherschule wird je nach Bedarf und Angabe der Eltern digital und analog während des Distanzlernens ein Wochenplan und das notwendige Material ausgedruckt und auf der Lernplattform Logineo NRW LMS angeboten. 4.3 Unterricht durchführen Während einer Schulschließung wird erst dann ein Videounterricht verbindlich angeboten, wenn es ein datensicheres und datengeschütztes Videotool vom Land NRW angeboten wird. Freiwillig können Lerngruppen auch über Zoom eine Art Videounterricht erproben. Lehrerkonferenzen können in kurzen Dienstbesprechungen über Zoom angeboten werden, Zeugniskonferenzen etc. müssen aber (auch aufgrund des Datenschutzes) in Präsenz abgehalten werden. 4.4 Beratung und Feedback Verbindlich werden die Materialien der vergangenen Woche/n immer von den Klassenleitungen und Fachlehrern eingesammelt und korrigiert. Über das LMS gibt es beispielsweise über die Chat-Funktion die Möglichkeit, mit einzelnen Kindern in Kontakt zu treten und sie individuell zu beraten. Dies kann auch telefonisch während einer Schulschließung erfolgen. Bei Verteilaktionen werden ebenfalls Fragen geklärt. In der Study Hall können Schülerinnen und Schüler an den Aufgaben des Distanzlernens in Ruhe arbeiten. Sie werden dabei von Lehrkräften betreut, die Lerninhalte erklären können. 10
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) 5. Sonderpädagogische Unterstützung Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erhalten diese Unterstützung weiterhin wie in Präsenzzeiten. Sie erhalten individuelles Lernmaterial. Die Sonderpädagogin oder der Sonderpädagoge stehen in engem Austausch mit der Klassenleitung. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt ebenfalls das Angebot der Study Hall. 6. Fortbildungsplanung Die Fortbildungsplanung erfolgt angepasst an die digitale Ausstattung und die vorhandenen Möglichkeiten. Neben dem Entwicklungsschwerpunkt zum Anpassen des Medienkonzeptes an die neue digitale Ausstattung der Klassenräume und Klassen wird ebenfalls im Hinblick auf den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht und dem Einführen der Logineo NRW Module im Schuljahr 2020/2021 die weitere Fortbildungsplanung beeinflussen. Es wird einen dritten pädagogischen Ganztag am 08.02.2021 mit den Schwerpunkten zu den Legamaster Displays und dem Logineo NRW LMS geben. 7. Logineo NRW 7.1 Schulplattform Logineo NRW Die Schulplattform ist seit Ende November eingerichtet. Die drei Administratoren warten auf die Schulung seitens der Bezirksregierung. Vor der Schulung soll die Plattform noch nicht genutzt werden, so die Aussage des Supports der Schulplattform. 7.2 Logineo NRW LMS (Lernmanagementsystem) Seit der coronabedingten Schulschließung vom 14.12.2020 werden die Inhalte für das Distanzlernen auf unsere Lernplattform Logineo LMS hochgeladen, so dass sie spätestens montags für die Schülerinnen und Schüler für die Woche verfügbar sind. Nachdem bis zu den Weihnachtsferien etwa 50% der Kinder die Lernplattform erreicht haben, sind es im Laufe des Januars 2021 etwa 75% der Kinder geworden. 7.3 Logineo NRW Messenger mit Videokonferenztool Seit November 2020 sind die Lehrkräfte in dem Messenger angemeldet und testen die Kommunikationsmöglichkeiten. Der Schulpflegschaft wurde durch die 11
Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021) Schulleitung ebenfalls ein Zugang ermöglicht. Es hat aber nur etwa 50% der Elternvertreter dieses Angebot angenommen. Solange das Videokonferenztool nicht freigeschaltet ist, sieht das Kollegium keine Notwendigkeit auch alle Familien dort mit zu integrieren. Die Familien sollen sich zunächst mit der Lernplattform beschäftigen. Sobald das Videokonferenztool freigeschaltet wird, sollen auch die Eltern klassenweise über den Messenger-Dienst erreichbar sein. 8. Weitere Tools und Anwendungen Über die Homepage wird den Familien zusätzliches Material angeboten, das über das schulische Lernen hinausgeht. Dabei geht es beispielsweise um Angebote zu gezielten Medienangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender, sportliche, kreative oder musisch-künstlerische Angebote anerkannter Drittanbieter wie z. B. die tägliche Sportstunde von ALBA-Berlin. Schulische Apps wie z. B. antolin oder die Anton-App, die die Kinder aus der Schule kennen, werden dort ebenfalls empfohlen. 12
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