Allgemeine Informationen zum Schulstart nach den Ferien

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Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz-
                          und Distanzunterricht (Stand: 27.01.2021)

    1. Allgemeine Informationen zum Schulstart nach den Ferien
Das Schuljahr 2020/2021 startet als angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten. An
der Blücherschule kann die Stundentafel nahezu vollständig abgedeckt werden. Dies
ist nur möglich, da alle Lehrkräfte dem Kollegium im Präsenzunterricht mit ihrer
jeweiligen individuellen wöchentlichen Lehrerstundenzahl zur Verfügung stehen, sie
unterrichten aber teilweise zu individuell angepassten Bedingungen.

Lediglich der Sportunterricht wird in Klasse 4 bis zu den Herbstferien um eine Stunde
gekürzt, in den anderen Jahrgängen wird der Sportunterricht das erste Halbjahr um
eine Stunde gekürzt. Da sich eine Lehrkraft über eine Sport-Qualifikationskurs bei
der Bezirksregierung zur Sportlehrerin ausbilden lässt, gehen wir davon aus, dass
die vorgeschriebenen drei Sportstunden in den Jahrgängen im zweiten Halbjahr
angeboten werden können.

Der Schwimmunterricht kann leider nicht im Jahrgang wöchentlich für beide dritten
Klassen angeboten werden, die Klassen wechseln sich wöchentlich ab (vgl.
ausführliche Informationen Ergänzungen des Hygienekonzeptes der Blücherschule).
Das hat mit den Vorgaben des Hygienekonzeptes im Nordbad zu tun.

Der Religionsunterricht findet an der Blücherschule in einem sog. „Religions-Band“
statt, da an der Blücherschule neben dem evangelischen und katholischen
Religionsunterricht auch syrisch-orthodoxer Religionsunterricht und REU (Religions-
Ersatz-Unterricht) angeboten wird. Die zwei wöchentlichen Stunden Religion finden
nur einmal wöchentlich als Religionsfachunterricht statt, da sich die Klassen nicht
mischen dürfen. In der anderen Stunde unterrichtet die Religionslehrkraft eine
Stunde soziales Lernen für die ganze Klasse. In Absprache mit der Klassenlehrerin
werden dort neben den Themen „Klassenrat“ oder dem Gewaltpräventionsprojekt
„Faustlos“ auch die Schulsozialarbeiterinnen mit einbezogen.

    2. Rechtsgrundlagen
Nach Vorgaben unseres Schulministeriums soll der Präsenzunterricht im
Klassenverband in voller Gruppenstärke der Regelfall sein. Dennoch kann es
aufgrund der individuellen Entbindung von Präsenzverpflichtungen von Lehrkräften
und Schülerinnen und Schülern, durch einen Lockdown oder einer Quarantäne zu
einem Wechsel des Präsenzunterrichts in den Distanzunterricht kommen.

Die zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG geben dem Distanzunterricht 1 seit dem
Schuljahr 2020/2021 einen rechtssicheren Rahmen. Demnach soll trotz der Corona-

1
 Distanzunterricht ist Unterricht in räumlicher Distanz, der in engem und planvollem Austausch zwischen
Lehrenden und Lernenden stattfindet.
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Pandemie der Unterricht im größtmöglichen Umfang umgesetzt werden (§1). Falls
aber nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten dieser Präsenzunterricht nicht vollständig
möglich ist, findet Unterricht mit räumlicher Distanz in engem und planvollem
Austausch der Lehrkräfte und Schüler*innen statt (§2).

Der Distanzunterricht ist inhaltlich und methodisch mit dem Präsenzunterricht
verknüpft und diesem im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden
der Schüler*innen wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig (§ 2
Abs. 3). Er soll sowohl analog als auch digital angelegt sein. Beim Distanzunterricht
handelt es sich nicht um sogenanntes „Homeschooling“ bei dem es um ein Lernen
ohne Beteiligung der Schule, ggf. gesteuert von den Eltern, geht. Beim
Distanzunterricht handelt es sich weiterhin um ein von der Schule veranlasstes und
von den Lehrerinnen und Lehrern begleitetes Lernen auf der Grundlage der
geltenden Richtlinien und Lehrpläne (vgl. Handreichung zur lernförderlichen
Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, MSB NRW 2020, S. 5).

Es ist Aufgabe der Schulleiterin, den Distanzunterricht im Rahmen der
Unterrichtsverteilung einzurichten. Sie informiert in dem Fall die Schulkonferenz und
die Schulaufsicht im Kreishaus Gütersloh. Die Schüler*innen erfüllen ihre Schulpflicht
im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht (§6 Abs. 1). Die
Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind der verpflichtenden Teilnahme am
Distanzunterricht nachkommt (§6).

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen (§6 Abs. 2).
Klassenarbeiten finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt (§ 6
Abs. 3).

Die Maxime des Schulministeriums gilt auch für die Lehrkräfte der Blücherschule:
„Plane den Unterricht stets so, dass er mit möglichst wenigen Änderungen sowohl im
Präsenz- als auch im reinen Distanzunterricht oder im Blended Learning 2
lernförderlich umsetzbar ist.“ Bei der Planung von Unterrichtsvorhaben sollte bereits
bedacht werden, welche Lernphasen der Reihe sich auch in Distanz eigenen und
welche unbedingt in Präsenz stattfinden sollten.

Dabei können lernförderlicher Distanzunterricht und Mischformen aus Distanz- und
Präsenzunterricht besonders gut funktionieren, wenn Schüler*innen ihre
Lernprozesse selbst steuern, mit anderen kommunizieren und kooperieren und
Lernwege und Lernprodukte kritisch reflektieren können. Die Schulung dieser
Fertigkeiten während der Präsenzphasen kommt deshalb einer besonderen
Bedeutung zu.

2
 Definition „Blended Learning“: Vermischtes Lernen von Präsenz- und Digitalunterricht als eine neue Form des
Lernens, bei dem digitale Medien in Bezug auf das individuelle Lernen genutzt werden. Dies ermöglicht ein
selbstständiges, selbstgesteuertes, ortsunabhängiges und kreatives Lernen. Je nach verfügbaren digitalen
Möglichkeiten kann es in einem sinnvollen Lernarrangement optimal verknüpft werden.
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Die Anforderungen an die Medienkompetenz der Schüler*innen orientieren sich an
den Grundlagen des Medienkompetenzrahmens NRW.

   3. Organisatorische Aspekte
Um zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 auf einen plötzlichen Wechsel von
Präsenz- in den Distanzunterricht vorbereitet zu sein, wurde von der Steuergruppe
auf der Grundlage der Fragebögen des MSB für die Lehrkräfte und Familien der
Blücherschule jeweils ein eigener Fragebogen erstellt, um die Ausgangslage aller
Beteiligten zu ermitteln. Diese Fragebögen sind als Vorlagen 1 und 2 in der Anlage
dieses Konzeptes zu finden.

   3.1 Definieren der Ausgangssituation

Mit Hilfe des Fragebogens für das pädagogische Personal wurden die
Personalsituation, die verfügbaren technischen Ressourcen, verfügbare
Anwendungstools und verfügbare digitale Lernmittel ermittelt.

Aufgrund des Fragebogens für die Familien wurden die Bedarfe in den Familien
ermittelt. Für die Erreichbarkeiten der Familien wurden die E-Mail-Adressen ermittelt.
Bis auf sieben Familien sind alle Familien der Blücherschule nun für die Schulleitung
direkt über einen E-Mail-Verteiler über die dienstliche E-Mail-Adresse der
Blücherschule 128053@schule.nrw.de erreichbar. Für die Familien, die keine E-Mail-
Adresse angegeben haben, gibt es Patenschaften mit Eltern innerhalb der Klassen,
die angeboten haben, die Informationen an die Familien weiterzugeben. In diesem
Zuge wurden auch die Telefonnummern aktualisiert, sofern das nicht auf den
Elternabenden passiert ist. Oft sind diese Eltern Teil einer Gruppe über einen
Messenger-Dienst, die die Klassenpflegschaftsvorsitzenden pflegen und für die
Klassen- und Fachlehrkräfte als Multiplikatoren dienen. Nachrichten aus der Schule
erhalten diese Familien auf dem Postweg, im Sekretariat wurden Adressaufkleber
entsprechend vorbereitet.

Insbesondere der Aspekt des „häuslichen ruhigen Arbeitsplatzes“ wurde erfragt.
Auch die Abfrage der technischen Voraussetzungen im häuslichen Umfeld der Kinder
sind wichtig.

   3.2 Entwicklung eines pädagogischen Plans

Diese Ergebnisse gelten dem Kollegium und der Steuergruppe als Grundlage für die
weiteren Planungen. Die Auswertungen der Fragebögen finden sich in der Anlage 3
bis 10 jeweils als Auswertung für die einzelnen acht Klassen in den vier Jahrgängen
und als Auswertung für das Kollegium unter Anlage 11 zu diesem Konzept.

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Im Falle einer Schulschließung benötigen in jeder Klasse etwa sieben Kinder einen
Einzelarbeitsplatz teils mit Rechner und WLAN-Zugang in der Schule. Unter
Wahrung der Hygienevorschriften können diese Kinder im Falle einer Schließung in
den Klassenräumen als sog. „Study Halls oder Study Rooms3“ betreut werden. Bei
der Begehung mit dem Schulträger wurden die Klassenräume des Altbaus für 9
Schüler*innen freigegeben, im Neubau können 10 Schüler*innen unter Wahrung der
Abstandsregeln betreut werden.

Die Schule verfügt über drei i-Pad-Koffersätze. 10 i-Pads wurden über die
Herbstferien verliehen, so dass im Falle einer Schließung noch weitere 24 zur
Verfügung stehen. Ein entsprechender Nutzungsvertrag wurde vom Schulträger, der
Stadt Gütersloh, der Blücherschule zur Verfügung gestellt.

Unser schulisches Konzept zum Lernen auf Distanz setzt auf eine Mischung aus
Lernen im eigenen Tempo mit Hilfe eines Wochenplans und Beratungs- und
Besprechungsphasen mit Fach- und Klassenlehrern telefonisch oder in Form von
Videochats.

Zusätzlich haben die Familien auf den Elternabenden zu Beginn des Schuljahres die
regelmäßigen Verteilaktionen als zuverlässiges Mittel beschrieben, um Kontakt zur
Schule zu halten. In kurzen Gesprächen mit den Klassen- und Fachlehrkräften
konnten die Kinder mit und ohne Eltern zur Schule kommen, das bearbeitete Material
vor Ort bei der Lehrkraft abgeben, Fragen stellen und den weiteren Wochenplan mit
dem Arbeitsmaterial wieder abholen. Dort vor Ort konnten die Lehrkräfte nahezu alle
Familien erreichen und die zusätzlichen individuellen Bedarfe ermitteln. Während
zuvor mehr als 60% der Familien postalisch mit Material versorgt werden mussten,
da sie zu Hause die technischen Voraussetzungen für das Empfangen, Ausdrucken
und Einscannen von Materialien nicht haben, konnten nach Einführung der
Verteilaktionen an die 97% der Familien persönlich erreicht werden.

An diesen Verteilaktionen waren auch die Schulsozialarbeiterinnen für die Kinder und
die Eltern vor Ort, so dass auch dort die Kontaktpflege im Vordergrund stand und
nach langer Zeit wieder möglich wurde. Auch dies wird im Falle einer weiteren
Schulschließung einen Teil des Konzeptes darstellen.

    3.3 Rahmenbedingungen der Kommunikation

Alle Lehrkräfte der Blücherschule verfügen über eine eigene E-Mail-Adresse. Sie
lautet immer der erste Buchstabe vom Vornamen.Nachname@bluecherschule-
guetersloh.de.

Über den E-Mail-Verteiler für die einzelnen Klassen sind die Eltern der Schülerinnen
und Schüler zu erreichen. Vier Kinder bzw. 2 Familien sind darüber noch nicht

3
 Definition Study Hall: Einzelarbeitsplätze werden innerhalb der Schule nach Bedarf der Schülerinnen und
Schüler individuell eingerichtet.
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Konzept der Blücherschule zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz-
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erreichbar, für diese Familien sind Adressaufkleber im Sekretariat hinterlegt, um
Ihnen wichtige Informationen wie Schulbriefe und Unterrichtsmaterial postalisch
zukommen zu lassen.

Die Klassen können über die Plattform zoom.us auch in Form Video-
Klassenkonferenzen zusammenkommen. Eine Kollegin hat die Voraussetzungen und
Abläufe dieses Videotools in der Lehrerkonferenz vom 28. September 2020 dem
Gesamtkollegium vorgestellt.

Bis zu den Weihnachtsferien haben die Klassen der Jahrgänge untereinander
Telefonpatenschaften gebildet. Innerhalb der Klassen wurden Schülerteams gebildet,
die bereits in einzelnen Settings proben konnten, sich gegenseitig telefonisch zu
erreichen und miteinander über das Gelernte oder Bearbeitete zu sprechen. Dieses
Angebot ist freiwillig und die Klassenleitungen entscheiden in ihren Klassen, ob sie
das benötigen und den Kindern bei der Bewältigung der Aufgaben im Distanzlernen
hilft.

Innerhalb der Jahrgänge arbeiten seit Beginn des Schuljahres die Klassenleitungen
mit einigen Fachlehrern in Jahrgangsteams zusammen, bereiten den Unterricht vor
und besprechen dort insbesondere auch die besonderen Unterstützungsbedarfe
einzelner Kinder in den wöchentlich stattfindenden Teamtreffen.

Mit Beschlüssen der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz wurden die einzelnen
Bausteine von Logineo NRW verabschiedet. Während Logineo NRW LMS bereits vor
den Herbstferien für alle Lehrkräfte eingerichtet wurde, werden die Listen der
Schüler*innen vorbereitet, um im Fall einer Schulschließung schnell reagieren zu
können. Die Schülerinnen und Schüler sollen bis Ende November 2020 ihre eigenen
Zugänge zu Logineo LMS erhalten. Anfangs lief Logineo NRW LMS leider noch nicht
schnell genug, um von Anfang an in akzeptabler Weise dieses Tool für die ganze
Schulgemeinde zu nutzen. Der Server, auf dem die schuleigene Homepage liegt, ist
kaum erreichbar und insgesamt sehr langsam. Nachdem die Support-Firma bereits
mehrfach darauf hingewiesen wurde, wurde von den Administratoren nun die
Schulaufsicht eingeschaltet. Seit den Herbstferien ist die Serverkapazität, auf dem
die Lernplattform liegt, deutlich erhöht worden, so dass nach den Herbstferien auch
mit den ersten Klassen gestartet werden kann.

Während der Herbstferien wurde Logineo NRW Messenger beauftragt. Die
Lehrkräfte haben nun bis zum 2.11. die Möglichkeit, sich in dem Messenger-Tool
anzumelden, bevor im Anschluss daran alle Schüler*innen und Eltern ebenfalls einen
Zugang erhalten.

Seit Mitte September liegt der Antrag auf Logineo NRW Basis beim Schulträger.
Dieser Antrag wurde im Oktober positiv entschieden, so dass Logineo NRW beim
Land beantragt werden kann.

Ende Januar konnte das Videokonferenztool Jitsi über den Logineo NRW Messenger
beauftragt werden. Sobald die Beauftragung erfolgt ist, werden keine
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Vidoekonferenzen mehr über Zoom angeboten, sondern die Eltern werden in den
Logineo NRW Messenger eingepflegt.

Da viele Familien über keinen eignen Drucker zu Hause verfügen, finden für diese
Familien wöchentliche Verteilaktionen statt, bei denen das Unterrichtsmaterial analog
von der Klassenleitung ausgehändigt wird. Diese Verteilaktionen dienen nicht nur der
Kontaktpflege, sondern Eltern können da auch das bearbeitete Material bei den
Klassenleitungen abgeben.

In der Eingangshalle werden Kisten für die einzelnen Klassen aufgestellt, in die die
Eltern auch zu anderen Zeiten das bearbeitete Material legen dürfen.

Die Klassenleitungen oder im Krankheitsfall deren Vertretung halten telefonischen
Kontakt zu den Kindern, sofern sie das mit den Eltern vereinbart haben.

   3.4 Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbewertung

Die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung und zur Leistungsbewertung
gelten auch für die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen. Dieses sollte in dem
Bereich der „sonstigen Leistungen“ mit einfließen.

Es ist Aufgabe der Fachkonferenzen, sich über die Grundsätze der
Leistungsbewertung im jeweiligen Fach zu verständigen. Es müssen geeignete
Formate für den individuellen Distanzunterricht abgestimmt werden, die auch den
Grundsatz der Chancengleichheit wahren.

Schriftliche Leistungen wie z.B. Klassenarbeiten oder Lernzielkontrollen finden in der
Regel im Präsenzunterricht statt. Auch Schüler*innen mit coronarelevanten
Vorerkrankungen sind verpflichtet, an den schriftlichen Leistungsüberprüfungen
teilzunehmen.

Die Leistungsüberprüfungen erfassen den Lernstand der Schüler*innen angemessen
und dienen als Grundlage für die weitere Förderung. Die Rückmeldung an die
Schüler*innen sollte daher differenziert Stärken und Schwächen hervorheben und
Hinweise     zum     Weiterlernen     geben.    Der    Lehrkraft   liefern   diese
Leistungsüberprüfungen wertvolle Hinweise zur Reflexion des eigenen Unterrichts.

Für eine Lernberatung und Förderung sind prozessbegleitende und
entwicklungsorientierte Feedbackphasen sowohl durch Mitschüler*innen als auch
durch die Lehrkräfte gerade im Distanzunterricht von besonderer Bedeutung. Die
Lehrkräfte geben insbesondere auch im Rahmen von Distanzunterricht sowohl Eltern
als auch den Schüler*innen selbst den Lernprozess begleitende Rückmeldungen
zum jeweiligen Leistungsstand und zu weiteren Möglichkeiten der Förderung (§44
SchulG).

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      3.5 Begleitung des Prozesses

Um die Akzeptanz der organisatorischen Absprachen zu erhöhen und eine
prozessbegleitende Evaluation zu initiieren, kann eine Arbeitsgruppe eingerichtet
werden, die aus Lehrkräften, Schulleitung und weiterem pädagogischen Personal
besteht, so dass Entscheidungen an die Mitglieder der einzelnen Gruppen schnell
kommuniziert werden können. Diese Gruppe kann auch Bedarfe der einzelnen am
Schulleben beteiligten in die Arbeitsgruppe einbringen und so dazu beitragen, dass
Veränderungen eingeleitet werden und diese schnell in der Schulgemeinde verankert
werden können. Neben der Akzeptanz für organisatorische Bedingungen kann auch
das Verständnis für sich verändernde Rollen von Schüler*innen, Eltern und
Lehrkräften geweckt und erhöht werden.

      4. Zwischen Präsenz- und Distanzunterricht: pädagogische, didaktische
         und methodische Aspekte

Unabhängig von den wechselnden Umständen u.a. durch das variable
Pandemiegeschehen muss im Schuljahr 2020/2021 ein kontinuierlicher
Unterrichtsbetrieb gewährleistet werden. Hierfür ist es sinnvoll, die Schüler*innen
möglichst von Beginn an im Rahmen des Präsenzunterrichts auf einen
möglicherweise bevorstehenden Distanzunterricht vorzubereiten, damit Präsenz- und
Distanzunterricht aufeinander aufgebaut werden und sich ergänzen kann.

Aus den besonderen Umständen im Schuljahr 2020/2021 ergeben sich nicht nur
organisatorische, sondern auch pädagogische bzw. methodisch-didaktische
Konsequenzen im Lehr- und Lernprozess. Diese müssen in dem Bewusstsein
geplant, initiiert und begleitet werden, dass der angepasste Regelbetrieb jederzeit
durch Distanzunterricht ergänzt werden kann oder muss. Nur so können den
unterschiedlichen fachlichen und sozialen Bedürfnissen aller Schüler*innen
außerhalb des Präsenzunterrichts gerecht werden, den Kompetenzerwerb gezielt
fördern, Leistungsdefizite kompensieren und Lernschwierigkeiten aufgefangen
werden. Dies kann im Präsenz- und Distanzunterricht analog oder digital erfolgen.

Unterricht vorausschauend zu planen bedeutet (nicht nur) im Schuljahr 2020/2021,
Lernprozesse bewusst so zu gestalten, dass sie nicht nur von der Anwesenheit im
Klassenzimmer abhängig sind, sondern der Maxime auf Seite 2 zu folgen.

Als Ausgangpunkt dienen sechs Impulse für das Lernen auf Distanz4:

      1. So viel Empathie und Beziehungsarbeit wie möglich, so viel Tools und Apps
         wie nötig.

4
    Nach Axel Krommer, Philippe Wampfler, Wanda KLee
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    2. So viel Vertrauen und Freiheit wie möglich, so viel Kontrolle und Struktur wie
       nötig.
    3. So viel einfache Technik wie möglich, so viel neue Technik wie nötig.
    4. So viel asynchrone Kommunikation5 wie möglich, so viel synchrone6 wie nötig.
    5. So viel offene Projektarbeit wie möglich, so viele kleinschrittige Übungen wie
       nötig.
    6. So viel Peer-Feedback wie möglich, so viel Feedback von Lernenden wie
       nötig.

Zu diesen sechs Impulsen wurde bereits im Mai 2020 ein didaktisches Reflexions-
und Unterstützungsangebot unter url.nrw/lad veröffentlicht.

Ebenfalls gibt es konkretisierte Unterrichtsvorhaben zur lernförderlichen Verknüpfung
von Präsenz- und Distanzunterricht auf den Internetseiten der QUA-LiS NRW. Diese
Unterrichtsvorhaben werden sukzessive im Laufe des kommenden Schuljahres
erweitert: www.schulentwicklung.nrw.de/cms/distanzunterricht/lehren-und-lernen-in-
distanz.

Zusätzlich bietet der Medienkompetenzrahmen NRW 7 eine Grundlage darüber, über
welche Medienkompetenzen die Schüler*innen verfügen müssen. Dieser umfasst die
folgenden Bereiche:

    1. Bedienen und Anwenden (z.B. Informationen systematisch speichern)
    2. Informieren     und    Recherchieren      (z.B.     relevante  Informationen
       zusammenstellen)
    3. Kommunizieren und Kooperieren (z.B. Arbeitsergebnisse mit anderen teilen)
    4. Produzieren und Präsentieren (z.B. ein Erklärvideo erstellen)
    5. Analysieren und Reflektieren (z.B. Medien kritisch beurteilen)
    6. Problemlösen und Modellieren (z.B. Bedeutung von Algorithmen für soziale
       Medien reflektieren)

Das Lehrerkollegium überarbeitet im Schuljahr 20/21 das Medienkonzept in Hinblick
auf den Medienkompetenzrahmen und die digitale Ausstattung der Blücherschule.

Ein dritter pädagogischer Ganztag findet am 08.02.2021 zu den Themen
Legamaster-Displays und der Lernplattform Logineo LMS statt.

    4.1 Synchrone und asynchrone Kommunikation

Bei der synchronen Kommunikation geht es darum, dass zwischen zwei
Kommunikationspartnern beim Senden oder beim Empfangen von Daten immer
synchronisiert, also gewartet (blockieren) wird, bis die Kommunikation

5
  Die Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden oder Lehrenden und Eltern findet zeitlich versetzt
statt.
6
  Die Kommunikation findet gleichzeitig: mit gleicher Geschwindigkeit (ab)laufend statt.
7
  https://medienkompetenzrahmen.nrw/
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abgeschlossen ist. Telefonieren, Chatten, Internet-Videokonferenzen sind Formen
der synchronen Kommunikation.

Das Senden und Empfangen von Daten ohne Blockieren des Prozesses bezeichnet
man als asynchrone Kommunikation. E-Mails, SMS, Diskussionsforen oder auch
Newsletter sind Formen der asynchronen Kommunikation.

   4.2 Unterricht planen

Aufgrund der häuslichen Voraussetzungen der Familien der Blücherschule wird
weiterhin digital und analog geplant und parallel angeboten. Familien erhalten in
Absprache mit der Schule das Material auch ausgedruckt und können es sich in der
Schule abholen. Die Klassenleitungen organisieren entsprechende Abholaktionen.

   4.2.1 Blended Learning

Blended learning bedeutet übersetzt „vermischtes Lernen“. In Bezug auf das Lernen
und Lehren in der Schule meint man damit zwei Lernformen: den Präsenzunterricht
und das Distanzlernen. Diese beiden Lernformen werden miteinander verknüpft.
Durch digitale Medien bietet das Blended learning viele Möglichkeiten eines
individualisierten Lernens, da es ein selbstständiges, selbstgesteuertes und kreatives
Lernen sowohl in der Schule als auch Zuhause ermöglicht.

Die Integration unserer Logineo NRW LMS Lernplattform in den Unterricht ermöglicht
es, dass verschiedene Phasen des Lernens in schulischer Präsenz und in Distanz zu
Hause sinnvoll zu ergänzen.

Während im Präsenzunterricht die soziale Interaktion und das Verhältnis zwischen
Lernenden und Lehrenden im Mittelpunkt steht und als entscheidend für den
Lernerfolg gilt, steht beim Lernen mit digitalen Medien das individuelle Lernen in
Bezug auf Lerntempo, Zeit, Ort und der Möglichkeit eigene inhaltliche Schwerpunkte
zu setzen im Mittelpunkt.

Es werden fünf Formen des Blended Learning unterschieden, die nicht alle
gleichermaßen für den schulischen Kontext geeignet sind. Mit dem Rotationsmodell
konnten wir im Mai/Juni 2020 bereits erste Erfahrungen sammeln. Dabei findet
Präsenz- und Distanzunterricht in einem ausgewogenen Verhältnis statt. Auch das
Flipped-Classroom-Konzept eignet sich im schulischen Kontext. Dabei werden
Präsenzphasen in sehr kurzen Zeitabständen zum Üben und Vertiefen eingebaut.
Das Enriched virtual Modell eignen sich ebenfalls für den schulischen Bereich. Es
werden immer am Anfang und am Ende eines Lerngegenstandes eine Präsenzphase
eingebaut. Das Flexmodell (ausschließlich Online-Kurse und die Kommunikation
findet über Foren und Chats statt) und das Modell des eigenen Blend (Lernende
suchen sich einen thematisch passenden Online-Kurs zu einem reinen
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Präsenzangebot) halten wir für die schulische Praxis in der Grundschule nicht
geeignet.

Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler das Lernen nach dem Blenden Learning-
Modell zu ermöglichen, so dass sie Erfahrungen und Kompetenzen mit dem digitalen
Lernen in Präsenz und Distanz machen können. Die Möglichkeiten hängen aber
auch von den technischen Voraussetzungen ab.

   4.2.2 Wochenplanarbeit

Den Kindern und Familien der Blücherschule wird je nach Bedarf und Angabe der
Eltern digital und analog während des Distanzlernens ein Wochenplan und das
notwendige Material ausgedruckt und auf der Lernplattform Logineo NRW LMS
angeboten.

   4.3 Unterricht durchführen

Während einer Schulschließung wird erst dann ein Videounterricht verbindlich
angeboten, wenn es ein datensicheres und datengeschütztes Videotool vom Land
NRW angeboten wird. Freiwillig können Lerngruppen auch über Zoom eine Art
Videounterricht   erproben.     Lehrerkonferenzen      können     in    kurzen
Dienstbesprechungen über Zoom angeboten werden, Zeugniskonferenzen etc.
müssen aber (auch aufgrund des Datenschutzes) in Präsenz abgehalten werden.

   4.4 Beratung und Feedback

Verbindlich werden die Materialien der vergangenen Woche/n immer von den
Klassenleitungen und Fachlehrern eingesammelt und korrigiert.

Über das LMS gibt es beispielsweise über die Chat-Funktion die Möglichkeit, mit
einzelnen Kindern in Kontakt zu treten und sie individuell zu beraten. Dies kann auch
telefonisch während einer Schulschließung erfolgen.

Bei Verteilaktionen werden ebenfalls Fragen geklärt.

In der Study Hall können Schülerinnen und Schüler an den Aufgaben des
Distanzlernens in Ruhe arbeiten. Sie werden dabei von Lehrkräften betreut, die
Lerninhalte erklären können.

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   5. Sonderpädagogische Unterstützung

Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erhalten diese Unterstützung
weiterhin wie in Präsenzzeiten. Sie erhalten individuelles Lernmaterial. Die
Sonderpädagogin oder der Sonderpädagoge stehen in engem Austausch mit der
Klassenleitung. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt ebenfalls das Angebot der
Study Hall.

   6. Fortbildungsplanung

Die Fortbildungsplanung erfolgt angepasst an die digitale Ausstattung und die
vorhandenen Möglichkeiten.

Neben dem Entwicklungsschwerpunkt zum Anpassen des Medienkonzeptes an die
neue digitale Ausstattung der Klassenräume und Klassen wird ebenfalls im Hinblick
auf den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht und dem Einführen der Logineo
NRW Module im Schuljahr 2020/2021 die weitere Fortbildungsplanung beeinflussen.
Es wird einen dritten pädagogischen Ganztag am 08.02.2021 mit den
Schwerpunkten zu den Legamaster Displays und dem Logineo NRW LMS geben.

   7. Logineo NRW
   7.1 Schulplattform Logineo NRW

Die Schulplattform ist seit Ende November eingerichtet. Die drei Administratoren
warten auf die Schulung seitens der Bezirksregierung. Vor der Schulung soll die
Plattform noch nicht genutzt werden, so die Aussage des Supports der
Schulplattform.

   7.2 Logineo NRW LMS (Lernmanagementsystem)

Seit der coronabedingten Schulschließung vom 14.12.2020 werden die Inhalte für
das Distanzlernen auf unsere Lernplattform Logineo LMS hochgeladen, so dass sie
spätestens montags für die Schülerinnen und Schüler für die Woche verfügbar sind.
Nachdem bis zu den Weihnachtsferien etwa 50% der Kinder die Lernplattform
erreicht haben, sind es im Laufe des Januars 2021 etwa 75% der Kinder geworden.

   7.3 Logineo NRW Messenger mit Videokonferenztool

Seit November 2020 sind die Lehrkräfte in dem Messenger angemeldet und testen
die Kommunikationsmöglichkeiten. Der Schulpflegschaft wurde durch die
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Schulleitung ebenfalls ein Zugang ermöglicht. Es hat aber nur etwa 50% der
Elternvertreter dieses Angebot angenommen. Solange das Videokonferenztool nicht
freigeschaltet ist, sieht das Kollegium keine Notwendigkeit auch alle Familien dort mit
zu integrieren. Die Familien sollen sich zunächst mit der Lernplattform beschäftigen.

Sobald das Videokonferenztool freigeschaltet wird, sollen auch die Eltern
klassenweise über den Messenger-Dienst erreichbar sein.

   8. Weitere Tools und Anwendungen

Über die Homepage wird den Familien zusätzliches Material angeboten, das über
das schulische Lernen hinausgeht. Dabei geht es beispielsweise um Angebote zu
gezielten Medienangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender, sportliche, kreative
oder musisch-künstlerische Angebote anerkannter Drittanbieter wie z. B. die tägliche
Sportstunde von ALBA-Berlin.

Schulische Apps wie z. B. antolin oder die Anton-App, die die Kinder aus der Schule
kennen, werden dort ebenfalls empfohlen.

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