Auslandsreisekrankenversicherung Tarif AK

Die Seite wird erstellt Helge Völker
 
WEITER LESEN
Auslandsreisekrankenversicherung
Tarif AK
Der private Krankenschutz auf Urlaubs- und Geschäftsreisen

Auch mit Notruf-Service!
Notrufnummer (Deutschland): +49 4441 905-4441

                                                                   AK
Gültig für Versicherungsabschlüsse bis zum 31.12.2020.
Nach diesem Zeitpunkt können andere Beiträge/Bedingungen gelten.
Ein Reisebegleiter für Ihre persönliche Sicherheit.
Der Auslandskrankenschutz des                     … brauchen Sie nur einmal abzuschließen.        In der Einzelversicherung (AK-E) beträgt der
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung              Danach läuft der Versicherungsvertrag auto-     Beitrag für Personen
von 1927 V.V.a.G. (AO) Tarif AK in den            matisch weiter. Sie brauchen sich um keine
                                                                                                  · bis 59 Jahre 11,40 EUR pro Jahr,
Tarifvarianten AK-E (Einzelversicherung) und      Formalitäten mehr zu kümmern.
                                                                                                  · von 60 bis 69 Jahre 33,60 EUR pro Jahr und
AK-F (Familienversicherung)
                                                  Der ALTE OLDENBURGER-Notruf-Service hilft       · ab 70 Jahre 51,60 EUR pro Jahr.
… schützt Sie vor unvorhergesehenen Krank-        Ihnen bei Fragen rund ums Gesundwerden,
                                                                                                  In der Familienversicherung (AK-F) ist das Alter
heitskosten im Ausland. Denn oft werden           zum Beispiel Vermittlung von Ärzten und Spe-
                                                                                                  des ältesten Familienmitgliedes maßgeblich.
Reisende im Ausland als Privatpatienten           zialkliniken, Abgabe von Zahlungsgarantien
                                                                                                  Er beträgt pro Familie
behandelt und müssen mit erheblichen Kos-         bei einem stationären Krankenhausaufenthalt
ten rechnen. Der gesetzliche oder private         oder Organisation und Durchführung eines        · bis 59 Jahre 26,40 EUR pro Jahr,
Krankenversicherungsschutz deckt in der           Krankenrücktransportes – an jedem Ort der       · von 60 bis 69 Jahre 66,60 EUR pro Jahr und
Regel nicht alle Risiken ab, die beim Auslands-   Welt und zu jeder Uhrzeit.                      · ab 70 Jahre 103,20 EUR pro Jahr.
aufenthalt auftreten können.
                                                  Jetzt günstig abschließen                       Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung.
… bietet Sicherheit während des ganzen Jah-       Mit      dem      eingehefteten     Versiche-   Die Durchschrift des Formulars ist Ihr Versiche-
res, bei jeder Auslandsreise – ob geschäftlich    rungsantrag oder einfach online unter           rungsschein. Bewahren Sie ihn sorgfältig auf.
oder privat – bis zu 8 Wochen Dauer.              www.alte-oldenburger.de schließen Sie den       Die Versicherungsscheinnummer (Vers.-Nr.)
                                                  Tarif AK nur einmal ab. Danach läuft der        entnehmen Sie bitte nach erfolgtem Beitrags-
… gilt weltweit: Tarif AK schützt Sie überall
                                                  Versicherungsvertrag ohne zusätzliche Forma-    abruf Ihrem Kontoauszug und tragen sie im
im Ausland – also in den Ländern, in denen Sie
                                                  litäten automatisch weiter.                     Versicherungsschein ein.
keinen ständigen Wohnsitz unterhalten.

 02

24-Stunden-Notruf-Service:                        tragszahlung, wenn die Lastschrift eingelöst    Der Beitrag beträgt in diesen Fällen in der
+49 4441 905-4441                                 werden kann.                                    Einzelversicherung (AK-E) monatlich 0,95 EUR,
                                                  Einzelheiten über Inhalt und Umfang des Ver-    nach Vollendung des 60. Lebensjahres 2,80
Sie erreichen uns telefonisch unter 04441 905-0
                                                  sicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den      EUR, nach Vollendung des 70. Lebensjahres
oder per Fax unter 04441 905-470.
                                                  in dieser Broschüre abgedruckten Allgemeinen    4,30 EUR.
Den beigehefteten Versicherungsantrag kön-        Versicherungsbedingungen.                       In der Familienversicherung (AK-F) beträgt der
nen Sie für Abschlüsse bis zum 31.12.2020                                                         Beitrag monatlich 2,20 EUR, nach Vollendung
                                                  Teilen Sie uns bitte Änderungen Ihrer Adresse
benutzen. Bitte senden Sie den vollständig                                                        des 60. Lebensjahres 5,55 EUR, nach Vollen-
                                                  oder Bankverbindung rechtzeitig mit.
ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an                                                       dung des 70. Lebensjahres 8,60 EUR.
den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung          Wenn bereits Versicherungsschutz bei der
von 1927 V.V.a.G., Postfach 1363, 49362 Vechta.   ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
                                                  besteht …
Wichtig: Die Beiträge werden im Lastschrift-
                                                  tragen Sie bitte die Versicherungsnummer in
verfahren von Ihrem Girokonto abgebucht.
                                                  den eingehefteten Antrag ein. Die Krankenver-
Andere Zahlungsarten sind bei Tarif AK nicht
                                                  sicherungsbeiträge können dann zusammen
möglich. Die Abrufermächtigung gilt als Bei-
                                                  entrichtet werden.

                                                                                                                                             03
I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N

 Private Krankenversicherung
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
 gemäß § 4 VVG-InfoV

 Unternehmen:
 ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.
 Rechtsform:                                                                                   Produkt:
 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Deutschland                                          Auslandsreisekrankenversicherung

Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Diese Informationen sind nicht
abschließend. Die vollständigen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem
Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine private Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 8 Wochen. Der Tarif AK kann in den Vari-
anten AK-E (Einzelversicherung) und AK-F (Familienversicherung) abgeschlossen werden. Versichern können sich Personen, deren ständiger Wohnsitz
in der Bundesrepublik Deutschland liegt und die nur vorübergehend ins Ausland reisen.

 04

                                                                I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N

         Was ist versichert?                                                      Was ist nicht versichert?
Tarif AK                                                                          Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer
                                                                                  der Gründe für den Antritt der Reise waren.
Bei Auslandsaufenthalt auf Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 8 Wochen
besteht für im Ausland eintretende Krankheiten Versicherungsschutz                Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei
u.a. für:                                                                         planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen.
     Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen                    Reisen, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages angetreten
     Rücktransport nach Hause                                                    werden.
     Todesfall im Ausland
                                                                                  Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind.
     Suche, Rettung und Bergung
     Betreuungsleistungen für Kinder                                     Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in den Allge-
                                                                          meinen Versicherungsbedingungen unter 13. „Wann zahlen wir nicht?“.
In der Familienversicherung (AK-F) sind neben dem Versicherungsneh-
mer auch dessen Familienangehörige versichert, wenn sie mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die genauen Tarifbeschreibungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen               Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Versicherungsbedingungen.
                                                                              !   Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind auf 5.000 Euro begrenzt.
                                                                          Weitere Beschränkungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungs-
                                                                          bedingungen unter 12. „Unsere Tarifleistungen“.

                                                                                                                                               05
I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N

                                                                                   ·   Die versicherte Person hat für die Minderung des Schadens zu
                                                                                       sorgen.
          Wo bin ich versichert?
                                                                               Die weiteren nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Pflich-
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit auf das Ausland.          ten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
     Die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.                    unter 17. „Was müssen Sie außerdem nach Eintritt des Versicherungsfalls
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbe-            beachten?“.
dingungen unter 4. „Wo gilt der Versicherungsschutz?“.

                                                                                       Wann und wie zahle ich?
          Welche Verpflichtungen habe ich?                                         ·   Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag.
      ·   Die Versicherungsfähigkeit (ständiger Wohnsitz in der Bundes-            ·   Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn an berechnet und ist
          republik Deutschland) ist auf unser Verlangen nachzuweisen.                  zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres fällig. Die Beiträge
          Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, kommt ein Versiche-                  werden im Lastschriftverfahren abgebucht. Andere Zahlungs-
          rungsvertrag trotz Beitragszahlung nicht zustande.                           arten sind nicht möglich.
      ·   Bei Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie unter anderem              ·   Kann der Erstbeitrag – aus Gründen, die Sie zu vertreten haben
          den Anspruch auf Versicherungsleistungen innerhalb von drei                  – von uns nicht eingezogen werden, kommt der Versicherungs-
          Monaten nach der Beendigung der Behandlung geltend zu                        vertrag nicht zustande.
          machen sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zur
          Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht            ·   Wenn Sie den Folgebeitrag nicht oder verspätet zahlen, kann es
          des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich sind.                        zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes kommen.

 06

                                                                    I N F O R M AT I O N S B L AT T Z U V E R S I C H E R U N G S P R O D U K T E N

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbe-            Weitere Einzelheiten zum Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
dingungen unter 5. „Wie wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen?“          können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter 7. „Wann
sowie 10. „Beitragszahlung“.                                                   beginnt der Versicherungsschutz?“ und 8. „Wann endet der Versiche-
                                                                               rungsschutz?“ entnehmen.

          Wann beginnt und endet die Deckung?
                                                                                       Wie kann ich den Vertrag kündigen?
      ·   Den von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn entnehmen
          Sie bitte dem Antrag/Versicherungsschein.                                ·   Der Versicherungsvertrag gilt vom vereinbarten Versiche-
                                                                                       rungsbeginn an für die Dauer eines Jahres. Das Versicherungs-
      ·   Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Versicherungsbe-
                                                                                       jahr beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt und endet nach
          ginn, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages
                                                                                       12 Monaten.
          und nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes.
                                                                                   ·   Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weite-
      ·   Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versi-
                                                                                       res Jahr, wenn er nicht durch Sie oder durch uns zum Ende eines
          cherungsfälle – jeweils mit Beendigung eines Auslandsaufent-
                                                                                       Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt
          haltes, spätestens jedoch nach Ablauf der achten Woche des
                                                                                       wird.
          Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungs-
          vertrages. Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder          Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbe-
          Unfallfolgen nicht bis zur Beendigung des Versicherungsschutzes      dingungen unter 6. „Wie lange dauert der Versicherungsvertrag?“.
          zurückreisen, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits
          eingetretenen Versicherungsfall so lange, bis sie wieder trans-
          portfähig ist.

                                                                                                                                                   07
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

Informationen zum Versicherungsvertrag bei dem ALTE OLDENBURGER
Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. gemäß § 1 VVG-InfoV
Die folgenden Informationen geben Ihnen           Sitz: Vechta, Rechtsform: Versicherungsverein     Bereich Versicherungsaufsicht, Graurheindor-
einen Überblick über die Grundlagen und           auf Gegenseitigkeit                               fer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de.
Rechte des Versicherungsvertrages. Bewah-
                                                   Ladungsfähige Anschrift/gesetzliche Vertreter    Wesentliche Merkmale der
ren Sie diese Verbraucherinformationen bitte
sorgfältig auf. Sie sind Bestandteil des Versi-    ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung             Versicherungsleistung
cherungsvertrages.                                 von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1,     Umfassende Angaben über die Leistungen
                                                   49377 Vechta / Postfach 1363, 49362 Vechta,      finden Sie in den Allgemeinen Versicherungs-
Identität des Versicherers                         vertreten durch den Vorstand Manfred             bedingungen einschließlich der Tarifbestim-
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung               Schnieders (Vors.), Dr. Dietrich Vieregge        mungen. Angaben über Art, Umfang, Fällig-
von 1927 V.V.a.G.                                                                                   keit und Erfüllung der Versicherungsleistung
Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta            Hauptgeschäftstätigkeit/Aufsichtsbehörde          können Sie den Versicherungsbedingungen
Telefon: 04441 905-0                              Hauptgeschäftstätigkeit des ALTE OLDENBUR-        u. a. unter den Punkten 12–14 (siehe Seite 15–19
Fax: 04441 905-470                                GER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G. ist     dieser Broschüre) entnehmen. Die Fälligkeit der
E-Mail: info@alte-oldenburger.de                  der direkte und indirekte Betrieb der Kranken-    Leistung richtet sich nach § 14 Versicherungs-
Internet: www.alte-oldenburger.de                 versicherung.                                     vertragsgesetz (VVG) (siehe Seite 21 dieser
Registergericht: Amtsgericht Oldenburg            Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bun-      Broschüre).
HRB 110012,                                       desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

 08

                                                                         I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

Gesamtpreis                                       38 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)        unterschrieben zugehen. Der Abschluss des
                                                  zum Verlust des Versicherungsschutzes.            Versicherungsvertrages erfolgt dann durch die
Die jeweiligen Jahresbeiträge können Sie dem
                                                  Wenn bereits Versicherungsschutz bei der          Zahlung des Beitrages im SEPA-Lastschriftver-
Antrag entnehmen.
                                                  ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG           fahren. Die Erteilung einer Ermächtigung zum
Zusätzliche Kosten                                besteht, wird der Beitrag zusammen mit der        Beitragsabruf gilt als Zahlung des Beitrages,
                                                  bereits bestehenden Krankenversicherung           wenn die Lastschrift eingelöst werden kann.
Weitere zusätzliche Steuern, Gebühren oder        entrichtet. In diesem Fall ist auch eine monat-
Kosten fallen für Sie nicht an.                   liche Zahlweise möglich. Die genaue Höhe der      Beginn des Versicherungsschutzes
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und         monatlichen Beiträge entnehmen Sie bitte          Den von Ihnen gewünschten Versicherungs-
Erfüllung                                         der Seite 3 dieser Broschüre.                     beginn entnehmen Sie bitte dem Antrag/
                                                                                                    Versicherungsschein. Als Versicherungsbeginn
Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn          Gültigkeit der Informationen
                                                                                                    kann nur der Erste eines Monats vereinbart
an berechnet und ist zu Beginn eines jeden        Die Verwendbarkeitsdauer insbesondere hin-        werden.
Versicherungsjahres fällig. Die Beiträge wer-     sichtlich der Höhe des Beitrages ist bis zum
den im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.                                                         Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ver-
                                                  31.12.2020 befristet.
Andere Zahlungsarten sind nicht möglich. Die                                                        sicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss
Abrufermächtigung gilt als Beitragszahlung,       Zustandekommen des Vertrages                      des Versicherungsvertrages und nicht vor
wenn die Lastschrift eingelöst werden kann.                                                         Beginn eines Auslandsaufenthaltes.
                                                  Der Versicherungsantrag inkl. Einzugser-
Kann der Erstbeitrag oder ein Folgebeitrag
                                                  mächtigung muss uns vor der Ausreise aus
von uns nicht eingezogen werden, führt
                                                  Deutschland ordnungsgemäß ausgefüllt und
dies unter den Voraussetzungen der §§ 37,

                                                                                                                                               09
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

 Widerrufsrecht                                     Widerrufsfolgen                                 hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
                                                                                                    empfangene Leistungen zurückzugewähren
 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb        Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet
                                                                                                    und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) her-
 von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in            der Versicherungsschutz, und wir erstatten
                                                                                                    auszugeben sind.
 Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.    Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des
 Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versiche-       Widerrufs entfallenden Teil der Prämien,        Besondere Hinweise
 rungsschein, die Vertragsbestimmungen ein-         wenn Sie zugestimmt haben, dass der             Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag
 schließlich der Allgemeinen Versicherungs-         Versicherungsschutz vor dem Ende der            auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl
 bedingungen, die weiteren Informationen            Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie,    von Ihnen als auch von uns vollständig
 nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver-        der auf die Zeit bis zum Zugang des Wi-         erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht aus-
 tragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis       derrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall     geübt haben.
 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung          einbehalten; dabei handelt es sich um einen
                                                                                                    Ende der Widerrufsbelehrung
 und diese Belehrung jeweils in Textform            Betrag, der sich errechnet durch die Anzahl
 erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufs-         der Tage an denen Versicherungsschutz          Vertragslaufzeit
 frist genügt die rechtzeitige Absendung des        bestanden hat multipliziert mit 1/360 des im
 Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:         Versicherungsschein ausgewiesenen Jahres-      Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer
 ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung               beitrages bzw. 1/30 des Monatsbeitrages bei    von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich
 von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1,       monatlicher Zahlungsweise. Die Erstattung      jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bedingungs-
 49377 Vechta / Postfach 1363, 49362 Vechta.        zurückzuzahlender Beträge erfolgt unver-       gemäß gekündigt wird.
 Bei einem Widerruf per Telefax ist der Wi-         züglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des
 derruf an folgende Faxnummer zu richten:           Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz
 04441 905-470.                                     nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,

 10

                                                                         I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

 Beendigung des Vertrages                          Vertragssprache                                 ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von
                                                                                                   1927 V.V.a.G.
 Der Versicherungsvertrag kann zum Ende            Sprache der Vertragsbedingungen, der Vor-
                                                                                                   Beschwerdemanagement
 eines jeden Versicherungsjahres mit einer         abinformationen sowie der Kommunikation
                                                                                                   Alte-Oldenburger-Platz 1
 Frist von einem Monat gekündigt werden.           während der Vertragslaufzeit ist Deutsch.
                                                                                                   49377 Vechta
Anwendbares Recht/Zuständiges Gericht              Der Versicherer kann eine beglaubigte Über-     Telefon: 04441 905-0
                                                   setzung der zur Prüfung der Leistungspflicht    Fax: 04441 905-470
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundes-     eingereichten Belege in die deutsche Sprache    E-Mail: beschwerde@alte-oldenburger.de
republik Deutschland Anwendung.                    verlangen.
                                                                                                   Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis
                                                   Beschwerde
gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig,                                                     Darüber hinaus haben Sie bei Meinungsver-
an dem Sie Ihren Wohnsitz oder in Erman-           Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden          schiedenheiten die Möglichkeit, den unab-
gelung eines solchen Ihren gewöhnlichen            wenden Sie sich bitte unter Angabe von Name,    hängigen und neutralen Ombudsmann der
Aufenthalt haben.                                  Anschrift und Versicherungsnummer über          Privaten Krankenversicherung in Anspruch zu
                                                   einen der unten aufgeführten Wege an uns.       nehmen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
Gegen uns gerichtete Klagen können bei dem
Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem ge-           Falls eine abschließende Bearbeitung nicht      OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflege-
wöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht         innerhalb von 5 Arbeitstagen möglich ist,       versicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin,
an unserem Sitz anhängig gemacht werden.           erhalten Sie einen Zwischenbescheid.            Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus den deut-

                                                                                                                                                11
I N F O R M AT I O N E N Z U M V E R S I C H E R U N G S V E R T R A G

schen Telefonnetzen), Fax: 030 20458931,                         Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde                            Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
Internet: www.pkv-ombudsmann.de                                                                                                 aufsicht (BaFin), Postfach 1253, 53002 Bonn,
                                                                 Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Bun-
                                                                                                                                Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550, E-Mail:
Die Möglichkeit für Sie als Versicherungsneh-                    desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                                                                                poststelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de
mer den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt                         (BaFin) einzuschalten.
hiervon unberührt.

     12

                                                                                                                                VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung,
Tarif AK in den Varianten AK-E (Einzelversicherung) und AK-F (Familienversicherung)
1.    Wer kann sich versichern?                                       und Geburtsdatum gemeldet wurde und wir Ihnen die              Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht
                                                                      Mitversicherung des Kindes durch eine gesonderte Mit-          nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.
      Versichern können sich Personen,                                teilung bestätigt haben. Liegen diese Voraussetzungen
                                                                      nicht vor, gilt: Die Versicherung eines mitversicherten        Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung
      · deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik                                                                               besteht kein Versicherungsschutz.
        Deutschland liegt und                                         Kindes endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
                                                                 2.   Was umfasst der Versicherungsschutz?                      4. Wo gilt der Versicherungsschutz?
      · die nur vorübergehend ins Ausland reisen.
                                                                      Wir bieten Versicherungsschutz bei Auslandsreisen für          Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland.
      Die Versicherungsfähigkeit ist auf unser Verlangen                                                                             Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte
      nachzuweisen. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben,           Krankheiten, Unfälle und andere in diesen Allgemeinen
                                                                      Versicherungsbedingungen genannte Ereignisse. Wir              Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bun-
      kommt ein Versicherungsvertrag trotz Beitragszahlung                                                                           desrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
      nicht zustande.                                                 ersetzen bei einem im Ausland eintretenden Versiche-
                                                                      rungsfall (siehe Nr. 11) dort entstehende Aufwendungen    5.   Wie wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen?
      In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungs-              für Heilbehandlung und erbringen sonst vereinbarte
      nehmer auch dessen Familienangehörige versichert,               Leistungen (z. B. Rücktransport, siehe Nr. 12.4 b)).           Benutzen Sie – abgesehen von Onlineabschlüssen
      wenn deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik                                                                            – ausschließlich das für den Abschluss vorgesehene
      Deutschland liegt und sie mit dem Versicherungsnehmer           Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus           Formular (einschließlich des SEPA-Lastschriftmandats);
      in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige        dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Verein-        dieses muss uns vor Ausreise aus Deutschland ord-
      gelten dabei der Ehepartner oder der Lebenspartner              barungen, diesen Versicherungsbedingungen sowie den            nungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben zugehen;
      sowie die minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv-          gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis         der Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgt dann
      und Pflegekinder).                                              unterliegt deutschem Recht.                                    durch die Zahlung des Beitrages im Lastschriftverfahren
                                                                 3.   Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz?        (siehe Nr. 10 b)).
      In der Familienversicherung (AK-F) gilt: Vollendet ein                                                                         Die Erteilung einer Ermächtigung zum Beitragsabruf
      mitversichertes Kind das 18. Lebensjahr, führen wir             Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von         gilt als Zahlung des Beitrages, wenn die Lastschrift
      dessen Versicherung als Einzelversicherung fort. Es gilt        der versicherten Person innerhalb eines Versicherungs-         eingelöst werden kann. Dem steht gleich, wenn die
      der dann gültige Beitrag. Dies gilt nur, wenn uns das           jahres unternommen werden und einen Zeitraum von               Einlösung der Lastschrift aus Gründen verhindert wird,
      Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit Name               8 Wochen nicht übersteigen (siehe Nr. 8). Dauert eine          die Sie nicht zu vertreten haben.

                                                                                                                                                                                        13
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

6. Wie lange dauert der Versicherungsvertrag?                         Neugeborene ein anderweitiger Versicherungsschutz                 Alter                                              Beitrag
                                                                      im Ausland nicht besteht – ab Vollendung der Geburt,
      Der Versicherungsvertrag gilt vom vereinbarten                  wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei            0 – 59                                           11,40 EUR
      Versicherungsbeginn an für die Dauer eines Jahres. Als          Monate nach diesem Tarif bei uns versichert ist und die           60 – 69                                         33,60 EUR
      Versicherungsbeginn kann nur der Erste eines Monats             Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate
      vereinbart werden. Das Versicherungsjahr beginnt mit                                                                              ab 70                                           51,60 EUR
                                                                      nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt, siehe
      dem vereinbarten Zeitpunkt und endet nach 12 Monaten.           jedoch Nr. 12.4 a).
                                                                                                                                        In der Familienversicherung (AK-F) richtet sich der Beitrag
      Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein      8. Wann endet der Versicherungsschutz?                               zunächst nach dem Alter des ältesten versicherten Fami-
      weiteres Jahr, wenn er nicht durch Sie oder durch uns                                                                             lienmitgliedes bei Beginn eines Versicherungsjahres. Er
      zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von            Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende               beträgt pro versicherte Familie und Versicherungsjahr:
      einem Monat gekündigt wird.                                     Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung des
                                                                      Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf               Alter                                              Beitrag
7.    Wann beginnt der Versicherungsschutz?                           der achten Woche des Auslandsaufenthaltes bzw. mit
                                                                      Beendigung des Versicherungsvertrages.                            0 – 59                                          26,40 EUR
      Der Versicherungsschutz beginnt
                                                                                                                                        60 – 69                                        66,60 EUR
      · mit dem Versicherungsbeginn (siehe Nr. 6),                    Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfall-
                                                                      folgen nicht bis zur Beendigung des Versicherungsschut-           ab 70                                          103,20 EUR
      · jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages         zes nach Abs. 1 zurückreisen, verlängert sich die Leistungs-
        (siehe Nr. 5) und                                             pflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall so        Sobald eine versicherte Person/das älteste versicherte
                                                                      lange, bis sie wieder transportfähig ist.                         Familienmitglied das 60. bzw. 70. Lebensjahr vollendet,
      · nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes.                                                                                    ist ab Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres
                                                                   9. Was kostet der Versicherungsschutz?                               der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.
      Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versiche-
      rungsvertrages eingetreten sind, wird nicht geleistet;          Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und richtet sich in der      10. Beitragszahlung
      dies gilt auch für Reisen, die vor Abschluss des Versiche-      Einzelversicherung (AK-E) zunächst nach dem Alter der
      rungsvertrages angetreten werden.                               versicherten Person bei Beginn eines Versicherungsjah-            a) Der Beitrag wird vom Versicherungsbeginn an berech-
                                                                      res. Er beträgt für die versicherte Person pro Versiche-             net. Er ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres
      Für die Einzelversicherung (AK-E) gilt: Bei Neugeborenen                                                                             fällig.
                                                                      rungsjahr:
      beginnt der Versicherungsschutz – soweit für das

     14

                                                                                                                                     VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

      b) Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich im SEPA-       12.1 Ambulante Heilbehandlung                                            Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
         Lastschriftverfahren.
                                                                      a) ärztliche Leistungen                                           Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Auf-
      c)   Kann der Erstbeitrag oder ein Folgebeitrag von                                                                               enthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten,
           uns nicht eingezogen werden, führt dies unter den          b) Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und             Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen frei.
           Voraussetzungen der §§ 37 und 38 Versicherungsver-            Osteopathen                                                    Arznei- und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel müssen
           tragsgesetz (VVG – siehe Anhang) zum Verlust des           c)   Arznei- und Verbandmittel                                    von den vorgenannten Leistungserbringern verordnet
           Versicherungsschutzes.                                                                                                       werden, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder
                                                                      d) Hilfsmittel                                                    von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle
11. Was ist ein Versicherungsfall?                                                                                                      bezogen werden.
                                                                           Wir erstatten Hilfsmittel, die erstmals aufgrund
      Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heil-               eines während des Auslandsaufenthaltes einge-                Wir leisten im vertraglichen Umfang für Untersuchungs-
      behandlung einer versicherten Person wegen Krankheit                 tretenen Versicherungsfalles erforderlich werden             oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von
      oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der             in einfacher Ausführung zur Gewährleistung einer             der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Wir
      Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem                    vorübergehenden Versorgung für die Dauer der                 leisten darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel,
      Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.                  versicherten Reise. Für Hilfsmittel erstatten wir die        die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend
      Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfall-              Mietgebühr. Falls eine Leihe nicht möglich ist, wird         bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine
      folge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten              der Kaufpreis erstattet. Kosten für Sehhilfen und            schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur
      nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit                 Hörgeräte erstatten wir nicht.                               Verfügung stehen; wir können jedoch unsere Leistungen
      ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gilt                                                                           auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung
      auch der Tod einer versicherten Person.                         e) Heilmittel
                                                                                                                                        vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arznei-
12. Unsere Tarifleistungen                                                 Das sind physikalisch-medizinische Leistungen (wie           mittel angefallen wäre.
                                                                           Wärmebehandlung, Elektrotherapie), wenn sie von
      Wir erstatten die Aufwendungen infolge eines während                                                                           12.2 Stationäre Heilbehandlung
                                                                           einem in eigener Praxis tätigen Physiotherapeuten
      des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Versicherungs-                ausgeführt werden.                                           a) ärztliche Leistungen
      falls. Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben
      sich aus den folgenden Bestimmungen:                            f)   Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder                   b) Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege,
                                                                           Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur                Unterkunft und Verpflegung

                                                                                                                                                                                              15
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   c)   einen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten          Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Auf-             · Die Rückführung ist medizinisch sinnvoll und
        Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste               enthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten                    vertretbar.
                                                                   oder Zahnärzten frei.
   Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehand-                                                                                  · Eine stationäre Heilbehandlung am Aufenthaltsort
   lung hat die versicherte Person freie Wahl unter den im      12.4 Sonstige Leistungen                                                  würde voraussichtlich länger als 14 Tage dauern.
   Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäu-
   sern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über       a) Schwangerschaft                                                   · Die voraussichtlichen Heilbehandlungskosten im
   ausreichende diagnostische sowie therapeutische Mög-                                                                                   Ausland würden die Kosten des Rücktransportes
                                                                       Als Versicherungsfall nach Nr. 11 gelten auch für die              übersteigen.
   lichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.                  Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetretene
   Die Einschaltung des Notrufservices ist unverzüglich                Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehl-              Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz
   vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich               geburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwan-                 der versicherten Person oder in ein Krankenhaus in
   (weitere Informationen erhalten Sie unter Nr. 14; zur               gerschaftsabbruch. Für diese Versicherungsfälle wird             Deutschland erfolgen. Bei Rückführung in ein Kran-
   Erstattung der Telefonkosten siehe auch Nr. 12.4 h)).               jedoch nicht geleistet, sofern sie nach Beendigung der           kenhaus sind die erstattungsfähigen Mehrkosten
                                                                       32. Schwangerschaftswoche eintreten, es sei denn,                auf diejenigen beschränkt, die bei einer Rückführung
12.3 Zahnärztliche Heilbehandlung                                      der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt                     an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort
                                                                       wurde durch einen vorherigen Eintritt eines Versiche-            nächsterreichbare geeignete Krankenhaus entstan-
   a) schmerzstillende Zahnbehandlung          einschließlich          rungsfalls oder dessen Folgen notwendig.                         den wären.
      Zahnfüllung in einfacher Ausführung                              Für die medizinisch notwendige Heilbehandlung des
   b) provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung                Frühgeborenen im Rahmen der Frühgeburt besteht                   Ebenfalls erstatten wir die Mehrkosten für die
                                                                       insoweit auch Versicherungsschutz.                               Begleitung durch eine nach diesem Tarif versicherte
   c)   Reparatur, Wiederherstellung der Funktion und Wie-
                                                                                                                                        Person, sofern die Begleitung medizinisch sinnvoll
        dereingliederung des bei Reiseantritt vorhandenen
                                                                   b) Rücktransport                                                     und vertretbar ist.
        Zahnersatzes in einfacher Ausführung
   Bitte beachten Sie: Wir leisten nicht für Einlagefüllungen          Wir organisieren einen Rücktransport und ersetzen                Bitte beachten Sie: Vor Durchführung des Rücktrans-
   und Neuanfertigungen von Zahnersatz (z.B. Kronen,                   die Mehrkosten, die durch den Eintritt des Versiche-             portes ist über unseren Notrufservice eine Leistungs-
   Brücken, Prothesen, Implantate) und auch nicht für                  rungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich               zusage (siehe Nr. 12.4 h) und Nr. 14) einzuholen. Ohne
   kieferorthopädische Maßnahmen. Für provisorischen                   entstehen, wenn eine der folgenden Voraussetzun-                 vorherige Leistungszusage werden maximal die Kos-
   Zahnersatz werden anfallende zahntechnische Laborar-                gen erfüllt wird:                                                ten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung
   beiten ebenfalls nicht erstattet.                                                                                                    des Notrufservice angefallen wären.

 16

                                                                                                                                 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   c)   Todesfall im Ausland                                           · Reisebetreuung für Kinder:                                f)   Krankenhaustagegeld
        Stirbt die versicherte Person während des Auslands-              Muss ein versichertes minderjähriges Kind                      Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland kön-
        aufenthaltes, organisieren wir die Überführung des               die Reise allein fortsetzen oder abbrechen,                    nen Sie zwischen Ersatz der erstattungsfähigen
        Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz                organisieren und bezahlen wir die Kosten für                   Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld
        und erstatten die unmittelbaren Kosten der Über-                 die Betreuung des Kindes und die zusätzlichen                  von 25,- EUR pro Tag des Krankenhausaufenthaltes
        führung.                                                         Rückreisekosten des Kindes. Voraussetzung                      wählen.
                                                                         dafür ist, dass die mitreisende(n) versicherte(n)
        Im Falle einer Beisetzung im Ausland übernehmen wir              Betreuungsperson(en) die Reise aufgrund eines im          g) Transport von Blutkonserven und Arzneimitteln
        die entstandenen Bestattungskosten. Wir erstatten                Ausland eingetretenen Versicherungsfalles wegen
        aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung                                                                            Fehlen zur Heilbehandlung Blutkonserven oder
                                                                         eines medizinisch notwendigen Krankenhausauf-                  sind lebensnotwendige Arzneimittel gestohlen
        entstanden wären.                                                enthaltes, Rücktransportes oder Tod nicht plan-                worden bzw. verdorben, so erstatten wir die Kosten
   d) Suche, Rettung und Bergung                                         mäßig fortführen kann bzw. können und keine                    ihres den Umständen angemessenen Transportes
                                                                         mitreisende Betreuungsperson die Betreuung des                 von der nächstgelegenen Abgabestelle (Apotheke,
        Muss die versicherte Person aufgrund einer im Aus-               Kindes übernehmen kann.                                        Krankenhaus oder andere behördlich zugelassene
        land eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder                                                                              Abgabestellen) bis zur versicherten Person.
        wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden,              Die Betreuung und die außerplanmäßige Rückreise
        erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu            des Kindes müssen erforderlich, sinnvoll und verhält-       h) Telefonkosten
        5.000,- EUR.                                                   nismäßig sein.
                                                                                                                                        Telefonkosten, die bei der ersten Kontaktaufnahme
   e) Betreuungsleistungen für Kinder                                  Bitte beachten Sie: Bei Eintritt des Versicherungsfalls          mit uns bzw. mit unserem Notrufservice entstehen,
                                                                       ist über unseren Notrufservice eine Leistungszusage              werden insgesamt pauschal ohne Einzelnachweis
        · Begleitperson für Kinder im Krankenhaus:                     (siehe Nr. 12.4 e) und Nr. 14) einzuholen. Ohne vorhe-           in Höhe von jeweils 10,- EUR erstattet, wenn sie
                                                                       rige Leistungszusage werden maximal die Kosten                   anlässlich einer stationären Heilbehandlung nach
         Bei stationärer Behandlung eines versicherten
                                                                       erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung                  Nr. 12.2 bzw. bei einer Rückführung aus dem Ausland
         minderjährigen Kindes erstatten wir die Kosten
                                                                       des Notrufservice angefallen wären.                              nach Nr. 12.4 b) anfallen.
         für die Unterbringung einer Begleitperson im
         Krankenhaus.

                                                                                                                                                                                         17
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

13. Wann zahlen wir nicht?                                              folgt eine entsprechende Reisewarnung des Auswär-         Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnah-
                                                                        tigen Amtes während des Auslandaufenthaltes, so           me, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch
   Keine Leistungen erhalten Sie für:                                   besteht Versicherungsschutz bei Kenntniserlangung         notwendige Maß, so können wir unsere Leistungen auf
   a) Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund                  der Reisewarnung, jedoch solange, wie – unverschul-       einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die
      oder einer der Gründe für den Antritt der Reise                   det – keine Möglichkeit besteht, das jeweilige Land       Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen
      waren;                                                            oder die jeweilige Region zu verlassen.                   Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den
                                                                                                                                  erbrachten Leistungen, sind wir insoweit nicht zur Leis-
   b) Krankheiten, von denen für die versicherte Person            d) auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle               tung verpflichtet.
      erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei              einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und
      planmäßiger Durchführung der Reise behandelt                    Entwöhnungsbehandlungen;                                    Haben Sie bzw. die versicherte Person wegen desselben
      werden müssen, es sei denn, dass die Reise wegen                                                                            Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere
                                                                   e) Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeuti-            Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die
      des Todes des Ehegatten bzw. des Lebenspartners                 sche Behandlung;
      gemäß § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG-                                                                         Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
      siehe Anhang) oder eines Verwandten ersten Grades            f)   Aufwendungen anlässlich einer der versicherten         14. Was tun im Schadenfall?
      unternommen wurde;                                                Person vor Antritt der Reise bekannten Schwanger-
                                                                        schaft, für Schwangerschaftsabbruch, Entbindung           ·    Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollten Sie bzw. die
   c)   solche Krankheiten und deren Folgen sowie für                   sowie für Wochenbetterkrankungen und deren                     versicherte Person unseren Notrufservice (unter der
        Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch               Folgen (soweit nicht von Nr. 12.4 a) erfasst);                 Telefonnummer +49 4441 905-4441) zur Beratung
        vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen                                                                             und Unterstützung einschalten.
        oder durch eine aktive Teilnahme an Kriegsereignis-        g) Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabi-                 Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu
        sen oder an inneren Unruhen verursacht worden                 litationsmaßnahmen;                                              erwartenden stationären Aufenthalt (siehe Nr. 12.2),
        sind.                                                                                                                          damit wir Ihnen z. B. ein geeignetes Krankenhaus
                                                                   h) Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner
        Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere          gemäß § 1 LPartG (siehe Anhang), Eltern oder Kinder.             suchen können und Sie nicht in Vorleistung der
        Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige                Sachkosten werden tarifgemäß erstattet;                          Krankenhauskosten treten müssen. Bei Rücktrans-
        Amt der Bundesrepublik Deutschland – zum Zeit-                                                                                 port aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für
        punkt des Reisebeginns oder während des Auslands-          i)   eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung                 Kinder muss der Notrufservice zur Vermeidung von
        aufenthaltes – vor Reisen in das jeweilige Land oder            bedingte Unterbringung.                                        Leistungseinschränkungen (siehe Nr. 12.4 b) und e))
        die jeweilige Region warnt oder von diesen abrät. Er-                                                                          in jedem Fall eingeschaltet werden.

 18

                                                                                                                               VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   ·    Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den         Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder          16. Belege in fremden Sprachen
        ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927              abgetreten noch verpfändet werden.
        V.V.a.G..                                                                                                                 Wir können eine beglaubigte Übersetzung der Belege in
                                                                15. Was müssen die Belege enthalten?                              die deutsche Sprache verlangen. Die hierfür anfallenden
   ·    Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur                                                                             Kosten können von den Leistungen abgezogen werden.
        gegen Vorlage der Originale sind wir zur Leistung          Rechnungen müssen enthalten:
        verpflichtet. Darüber hinaus müssen die von uns                                                                        17. Was müssen Sie außerdem nach Eintritt des Versiche-
                                                                   ·    Name und Anschrift des Leistungserbringers,                rungsfalls beachten?
        geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht
        erforderlichen Nachweise erbracht sein.                    ·    Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum der behan-            a) Der Anspruch auf Versicherungsleistungen ist
                                                                        delten Person,                                               innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung
   ·    Hat sich ein anderer Krankenversicherer an den Kos-
        ten beteiligt, so genügen Zweitschriften der Belege        ·    die Krankheitsbezeichnung (Diagnose) sowie                   der Behandlung geltend zu machen.
        mit dessen Original-Erstattungsvermerk.                                                                                   b) Sie und die als empfangsberechtigt benannte versi-
                                                                   ·    die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behand-
   ·    Der Anspruch auf Leistungen für die Mehrkosten                  lungsdaten.                                                  cherte Person (siehe Nr. 14) haben auf unser Verlan-
        einer Rückführung ist durch Kostenbelege sowie für                                                                           gen jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des
                                                                   Weiterhin ist zu beachten:                                        Versicherungsfalles oder unserer Leistungspflicht und
        Überführungs- bzw. Bestattungskosten zusätzlich
        durch die amtliche Sterbeurkunde zu begründen.                                                                               ihres Umfangs erforderlich ist.
                                                                   ·    Aus den Rezepten müssen der Name der versicherten
                                                                        Person, das verordnete Arzneimittel, der Preis und        c)   Sie bzw. die versicherte Person sind verpflichtet,
   ·    Die Belege und Nachweise werden unser Eigentum.
                                                                        der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen.                     uns die Einholung von erforderlichen Auskünften
   ·    Wir sind verpflichtet, an die versicherte Person zu                                                                            zu ermöglichen (insbesondere durch die Entbindung
                                                                   ·    Rezepte sind zusammen mit der dazugehörigen
        leisten, wenn Sie uns diese in Textform als Emp-                                                                               von der Schweigepflicht).
                                                                        Arztrechnung, Rechnungen über Heil- und Hilfsmit-
        fangsberechtigte für deren Versicherungsleistungen
                                                                        tel zusammen mit der Verordnung einzureichen.             d) Auf unser Verlangen ist die versicherte Person
        benannt haben. Liegt diese Voraussetzung nicht
        vor, können nur Sie als Versicherungsnehmer die                                                                              verpflichtet, sich durch einen von uns beauftragten
                                                                   ·    Bei zahnärztlicher Heilbehandlung nach Nr. 12.3 muss
        Leistung verlangen.                                                                                                          Arzt untersuchen zu lassen.
                                                                        die Rechnung die Bezeichnung der behandelten oder
                                                                        provisorisch ersetzten Zähne und die jeweils vorge-
   Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fäl-
                                                                        nommenen Leistungen tragen.
   ligkeit unserer Leistungen aus § 14 VVG (siehe Anhang).

                                                                                                                                                                                          19
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   e) Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die      19. Kosten für Überweisungen                                                   (siehe Anhang), die Verpflichtung, diese Ansprüche
      Minderung des Schadens zu sorgen und alle Hand-                                                                                         bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag
      lungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich              Kosten für Überweisungen der Versicherungsleistungen                    Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleis-
      sind.                                                           – mit Ausnahme auf ein inländisches Konto – können von                  tungen) geleistet wird, an uns schriftlich abzutreten.
                                                                      den Leistungen abgezogen werden.
   Bitte halten Sie sich an die oben aufgeführten Vorgaben.                                                                            b) Sie oder die versicherte Person haben ihren Ersatz-
   Wir sind ansonsten mit den in § 28 Abs. 2-4 VVG (siehe      20. Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen                       anspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruches
   Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder                 Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus                    dienendes Recht unter Beachtung der geltenden
   teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn            einem anderen privatrechtlichen Versicherungsvertrag                Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei
   eine der oben genannten Obliegenheiten (siehe Punkt                beansprucht werden, geht der anderweitige Vertrag                   dessen Durchsetzung durch uns soweit erforderlich
   a)-e)) verletzt wird. Die Kenntnis und das Verschulden             diesem vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser               mitzuwirken.
   der versicherten Person stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem            Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige
   Verschulden gleich.                                                                                                                 c)     Verletzen Sie oder eine versicherte Person vor-
                                                                      Haftung vereinbart ist, unabhängig davon, wann der                      sätzlich die in den Absätzen a) und b) genannten
18. Belege in ausländischer Währung                                   andere Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.                        Obliegenheiten, sind wir zur Leistung insoweit nicht
                                                                      Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, leisten                 verpflichtet, als wir infolgedessen keinen Ersatz von
   Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten wer-                 wir abweichend zu Satz 1 und 2 im tariflichen Umfang                    dem Dritten erlangen können. Im Falle einer grob
   den zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei            und werden uns zwecks Kostenerstattung direkt an                        fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir
   uns eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages              den anderen Versicherer wenden. Wir werden auf Ihren                    berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
   gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen              Antrag auf die Geltendmachung der Kostenerstattung                      des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
   Zentralbank. Für nicht gehandelte Währungen, für die               verzichten, soweit Sie nachweisen, dass Ihnen hierdurch                 kürzen.
   keine Referenzkurse festgelegt wurden, gilt der Kurs               ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
   gemäß „Währungen der Welt“, Veröffentlichungen der                                                                                  d) Steht Ihnen oder einer versicherten Person ein
   Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils          21. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzun-                  Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund
   neuestem Stand, es sei denn, die versicherte Person weist       gen bei Ansprüchen gegen Dritte                                        gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistun-
   durch Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der               a) Haben Sie oder eine versicherte Person Ersatzansprü-             gen zu, für die wir aufgrund des Versicherungsver-
   Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünsti-                     che gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des ge-                trages Erstattungsleistungen erbracht haben, sind
   geren Kurs erworben hat.                                              setzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG                   die Absätze a) bis c) entsprechend anzuwenden.

 20

                                                                                                                                VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

22. Aufrechnung                                                       wirksam. Sie können die Versicherung innerhalb von zwei    § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
                                                                      Monaten ab Zugang der Mitteilung zum Änderungszeit-
   Sie können gegen Forderungen unsererseits nur auf-                 punkt kündigen.                                            (1)        Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die
   rechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder                                                                                     vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versiche-
   rechtskräftig festgestellt ist.                              Anhang                                                                      rungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen
                                                                                                                                            ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines
23. Willenserklärungen und Anzeigen
                                                                Auszug aus dem Gesetz                                                       Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis
                                                                                                                                            erlangt hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es
   An uns gerichtete Willenserklärungen und Anzeigen            über den Versicherungsvertrag (VVG)                                         sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder
   bedürfen der Textform.
                                                                § 14 Fälligkeit der Geldleistung                                            auf grober Fahrlässigkeit.
24. Gerichtsstand
                                                                (1)    Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der       (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei
   Gegen uns gerichtete Klagen können bei dem Gericht an               Beendigung der zur Feststellung des Versicherungs-            Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfül-
   Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder bei                falles und des Umfanges der Leistung des Versiche-            lenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung
   dem Gericht an unserem Sitz anhängig gemacht werden.                rers notwendigen Erhebungen.                                  verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versiche-
                                                                                                                                     rungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt
   Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie         (2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines                 hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der
   ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren            Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles                  Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine
   Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren ge-             beendet, kann der Versicherungsnehmer Abschlags-                 Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des
   wöhnlichen Aufenthalt haben.                                     zahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der                 Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis
25. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen               Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen                 zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer
    und des Beitrags                                                hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die                 groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsneh-
                                                                    Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versiche-              mer.
   Wir können die Versicherungsbedingungen und den                  rungsnehmers nicht beendet werden können.
   Beitrag zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres                                                                             (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer               zur
   ändern. Die Neufestsetzung des Beitrags und die Ände-        (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der             Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung              der
   rungen werden frühestens einen Monat nach Mitteilung             Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen befreit              Obliegenheit weder für den Eintritt oder                  die
                                                                    wird, ist unwirksam.                                             Feststellung des Versicherungsfalles noch für             die

                                                                                                                                                                                               21
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

      Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht              vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn        Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschul-
      des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn       er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mit-              deten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann
      der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig             teilung in Textform oder durch einen auffälligen Hin-         mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden
      verletzt hat.                                                  weis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge             werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn
                                                                     der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht                der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt
(4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des            hat.                                                          mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versi-
    Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer                                                                            cherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich
    nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden            § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie                               hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn
    Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Vor-                                                                               der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats
    aussetzung, dass der Versicherer den Versicherungs-          (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt,
                                                                     kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer                  nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbe-
    nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf                                                                             stimmung verbunden worden ist, innerhalb eines
    diese Rechtsfolge hingewiesen hat.                               auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist
                                                                     bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen                Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz
(5) Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer bei              muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die            2 bleibt unberührt.
    Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit zum                  rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten        § 86 Übergang von Ersatzansprüchen
    Rücktritt berechtigt ist, ist unwirksam.                         im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt,
                                                                     die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf          (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch
§ 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie                                   verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen                gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den
(1)   Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht                 sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.                   Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden
      rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die                                                                         ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des
                                                                 (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und           Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
      Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag           ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der
      berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat           Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten             (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch
      die Nichtzahlung nicht zu vertreten.                           in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung              oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes
(2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt             verpflichtet.                                                  Recht unter Beachtung der geltenden Form- und
    des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versi-                                                                           Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durch-
                                                                 (3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag              setzung durch den Versicherer soweit erforderlich
    cherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der         ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der
    Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu                                                                               mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer

22

                                                                                                                               VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

      diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer            eine Lebenspartnerschaft. Die Erklärungen können           (4) Aus dem Versprechen, eine Lebenspartnerschaft
      zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge       nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung                zu begründen, kann nicht auf Begründung der Le-
      dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.            abgegeben werden.                                              benspartnerschaft geklagt werden. § 1297 Abs. 2 und
      Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie-                                                                         die §§ 1298 bis 1302 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
      genheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung     (2) Der Standesbeamte soll die Lebenspartner einzeln               gelten entsprechend.
      in einem der Schwere des Verschuldens des Versiche-            befragen, ob sie eine Lebenspartnerschaft begründen
      rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen;              wollen. Wenn die Lebenspartner diese Frage bejahen,
      die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben             soll der Standesbeamte erklären, dass die Lebenspart-
      Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.                  nerschaft nunmehr begründet ist. Die Begründung
                                                                     der Lebenspartnerschaft kann in Gegenwart von bis
(3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungs-               zu zwei Zeugen erfolgen.
    nehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt
    des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann           (3) Eine Lebenspartnerschaft kann nicht wirksam be-
    der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht                 gründet werden
    werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden                1.   mit einer Person, die minderjährig oder verheira-
    vorsätzlich verursacht.                                               tet ist oder bereits mit einer anderen Person eine
                                                                          Lebenspartnerschaft führt;
Auszug aus dem
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)                                  2.   zwischen Personen, die in gerader Linie miteinan-
                                                                          der verwandt sind;
§ 1 Form und Voraussetzungen
                                                                     3.   zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Ge-
(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber                     schwistern;
    dem Standesbeamten persönlich und bei gleich-
    zeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine                  4. wenn die Lebenspartner bei der Begründung der
    Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Le-                  Lebenspartnerschaft darüber einig sind, keine
    benspartnerinnen oder Lebenspartner), begründen                     Verpflichtungen gemäß § 2 begründen zu wollen.

                                                                                                                                                                                    23
Sie können auch lesen