Allgemeine Reisebedingungen von De Lijn, der VVM - Gültig ab 1. Februar 2021 - De Lijn - Motstraat 20 - 2800 Mechelen RPR Mechelen: ...

Die Seite wird erstellt Edeltraud Lohmann
 
WEITER LESEN
Allgemeine Reisebedingungen von De Lijn, der VVM - Gültig ab 1. Februar 2021 - De Lijn - Motstraat 20 - 2800 Mechelen RPR Mechelen: ...
Allgemeine Reisebedingungen
                 von De Lijn, der VVM
                  Gültig ab 1. Februar 2021

De Lijn - Motstraat 20 – 2800 Mechelen
RPR Mechelen: 0242.069.537 – MWST Nr: BE 242069537
2

       1.   PFLICHTEN DES PUBLIKUMS UND DER REISENDEN (FAHRGÄSTE) ........ 3
       1.1.   PFLICHTEN DES PUBLIKUMS IM ALLGEMEINEN ...................................... 3
       1.2.   SPEZIFISCHE RECHTE UND PFLICHTEN DER REISENDEN..................... 3
       1.3.   RECHTE UND PFLICHTEN VON DE LIJN ................................................... 5

       2.   TRÄGER VON TICKETS ................................................................................. 6
       2.1.   MOBIB-KARTE ............................................................................................. 6
       2.2.   KONTAKTLOSE EMV-MEDIEN .................................................................... 8
       2.3.   ELEKTRONISCHE TRÄGER ...................................................................... 10
       2.4.   SMS-NACHRICHT ...................................................................................... 10
       2.5.   IN-APP-NACHRICHT.................................................................................. 13
       2.6.   TRÄGER AUF PAPIER ODER E-MAIL ODER ELEKTRONISCHER
       DOWNLOAD. ......................................................................................................... 15

       3.   TICKETS ....................................................................................................... 16
       3.1.   ABONNEMENTS ........................................................................................ 17
       3.2.   TICKETS MIT EINER KÜRZEREN GÜLTIGKEITSDAUER ......................... 28
       3.3.   FREIKARTEN ............................................................................................. 31
       3.4.   KOMBITICKETS UND SPEZIFISCHE STADTTARIFE ................................ 32

       4.     DRITTZAHLERSYSTEME ............................................................................. 35

       5.   KONTROLLEN, VERWALTUNGSSTRAFEN UND -KOSTEN........................ 37
       5.1.  KONTROLLVERFAHREN........................................................................... 37
       5.2.  VERWALTUNGSSTRAFEN ........................................................................ 38

       6.     BELBUS (ANRUFBUS) ................................................................................. 39

       7.     GEFUNDENE GEGENSTÄNDE..................................................................... 40

       8.  VERARBEITUNG PERSONENGEBUNDENER DATEN ................................ 40
       LEXIKON

EINLEITUNG

Das Personal von De Lijn achtet darauf, dass die Reisenden und das Publikum im Allgemeinen
die Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen von De Lijn einhalten.

Anmerkungen vorab:

Für die dritte Person Einzahl wird in diesen „Allgemeinen Reisebedingungen” die männliche
Form “er” gebraucht. Der einzige Zweck besteht darin, sich nicht in gesuchten er/sie-
Konstruktionen zu verzetteln. Das grammatische Geschlecht hat nichts mit dem Geschlecht
von zum Beispiel einem Fahrer oder einer Reisenden zu tun.

Alle Beträge und Tarife sind in Addendum 1 verfügbar: „Tarife von De Lijn”, gültig ab dem 1.
Februar 2021 und werden immer in Euro ausgedrückt.

Eine Anzahl von Begriffen aus diesen „Allgemeinen Reisebedingungen” werden im Lexikon
erklärt.
3

1.     PFLICHTEN DES PUBLIKUMS UND DER REISENDEN (FAHRGÄSTE)

1.1.     Pflichten des Publikums im Allgemeinen

1.1.1.   Es ist nach Art. 64 des Beschlusses der Flämischen Regierung (=BVR) vom 14. Mai
         2004, geändert durch BVR vom 26. Januar 2007, nicht erlaubt,

         -   die Infrastruktur, die Installationen, die Geräte oder die Fahrzeuge der VVM zu
             verschmutzen oder unangemessen zu gebrauchen.
         -   in den Fahrzeugen, an den Haltestellen oder in den öffentlichen Räumen der
             VVM den Dienst der VVM zu behindern
         -   auf die Geleise, in die Fahrzeuge, Haltestellen oder öffentlichen Räume der VVM
             Material zu werfen oder es dort zu hinterlassen
         -   in den Fahrzeugen, an den Haltestellen oder in den öffentlichen Räumen der
             VVM im Besitz eines Gegenstands oder eines Materials zu sein, der/das
             eindeutig und direkt Personen verschmutzen oder behindern sowie Störungen
             verursachen kann, und
         -   in den Fahrzeugen, an den Haltestellen oder in den öffentlichen Räumen der
             VVM die öffentliche Ordnung zu stören oder auch die Ruhe der dort Anwesenden
             ernsthaft zu stören durch:
                  § eindeutig in einem Zustand der öffentlichen Betrunkenheit oder
                      Benebelung durch Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe zu sein;
                  § einen eindeutigen Zustand der Verwirrung;
                  § unerwünschte körperliche Kontakte;
                  § beleidigende, unsittliche, einschüchternde oder bedrohliche Äußerungen
                      oder Handlungen
         -   in den Fahrzeugen, in den Wartehäuschen und in den anderen überdachten
             öffentlichen Räumen der VVM zu rauchen, mit Vorbehalt der Anwendung der
             Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Mai 1990 zum Verbieten des
             Rauchens auf bestimmten öffentlichen Plätzen (die E-Zigarette fällt ebenso unter
             das Verbot)
         -   sich ohne Zustimmung Zugang zu den Diensträumen und Durchgängen zu
             verschaffen, die für die Öffentlichkeit verboten oder als derartig angegeben sind
         -   die Reservierungsmöglichkeiten bei der Zentrale für von der Nachfrage
             abhängigen Verkehr zu missbrauchen, wie vom Minister festgelegt, einschließlich
             der damit verbundenen Bedingungen
         -   sich über die Sicherheitsabschlüsse oder -markierungen der Bahnsteige zu
             beugen oder zu begeben
         -   sich zu weigern, den Anweisungen Folge zu leisten, die von den Fahrern der
             Fahrzeuge oder vom Personal von De Lijn gegeben werden, um die weiter oben
             und nachstehend angegebenen Bestimmungen zu befolgen.

1.1.2.   Nach Art. 65 des BVR vom 14. Mai 2004, geändert durch BVR vom 26. Januar
         2007, ist Folgendes nicht erlaubt:

         -   Die Infrastruktur, die Installationen oder Geräte der VVM zu beschädigen oder
             zerstören, die Fahrzeuge des VVM zu behindern, zu verzögern oder zu
             beschädigen
         -   die Signale der VVM zu berühren oder ihre Sichtbarkeit zu stören
         -   die elektrischen Leitungen und Installationen der VVM zu berühren
         -   in den Fahrzeugen, an den Haltestellen oder in den öffentlichen Räumen der
             VVM im Besitze eines Gegenstands oder eines Materials zu sein, der/das
             eindeutig und direkt Personen verletzen kann, oder sie einer anderen Gefahr für
             ihre körperliche Unversehrtheit aussetzen kann.

1.2.     Spezifische Rechte und Pflichten der Reisenden
4

1.2.1.   Reisende können die Busse und Straßenbahnen benutzen, die für den geregelten
         Verkehr van De Lijn bestimmt sind. Diese Fahrzeuge fahren nach dem Fahrplan
         oder werden nach Bedarf eingesetzt.

1.2.2.   Die Reisenden sind verpflichtet, vorne einzusteigen. Der obligatorische Einstieg gilt
         nur für Busse, nicht für Straßenbahnen und Trambusse. Die Busreisenden, die vorn
         einsteigen, müssen ihr Ticket dem Fahrer vorlegen oder an den dafür vorgesehenen
         Geräten einscannen. Reisende mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl dürfen in
         einen Bus an jeder Tür einsteigen. Auch Reisende, die nicht vorne einsteigen,
         müssen ihr Ticket einscannen.

1.2.3.   Sobald ein Reisender in ein Fahrzeug von De Lijn einsteigt, muss er im Besitz einer
         gültigen Fahrkarte oder einer gültigen Freikarte sein. Falls der Reisende kontaktlose
         EMV-Medien benutzt, wird er unverzüglich sein Medium vor das Endgerät
         (Terminal) halten, um ein Ticket zu erwerben. Er muss das Ticket je nach dem Typ
         des Tickets dem Fahrer vorzeigen oder bei jedem Einsteigen einscannen. Das
         Ticket muss für die gesamte Fahrt gültig sein, die er damit zurücklegt. Der Reisende
         muss sein gültiges Ticket, seine gültige Freikarte oder sein kontaktloses EMV-
         Medium während der gesamten Fahrt aufbewahren und immer den Personen
         zeigen können, die mit der Kontrolle beauftragt sind. Der Reisende muss jederzeit
         seine Identität nachweisen können (Art. 66 §1 des BVR vom 14. Mai 2004, geändert
         durch BVR vom 26. Januar 2007). Das gilt insbesondere dann, wenn der Reisende
         ein Namensticket benutzt, also einen Fahrschein, der auf seinen persönlichen
         Namen ausgegeben wurde.

1.2.4.   Wenn mehrere Personen mit einem gültigen Fahrschein zusammen reisen, dann
         müssen diese Personen auf der gesamten Fahrt zusammenbleiben. Wenn in
         diesem Fall doch jemand seine Reise unterbrechen sollte, dann müssen die übrigen
         Reisenden das Ticket während der gesamten übrigen Fahrt aufbewahren.

1.2.5.   Kinder bis zum Alter von 5 Jahren reisen gratis/kostenlos, ohne Ticket, wenn sie
         von einer Person im Alter von 12 Jahren oder darüber begleitet werden. Diese
         Person darf maximal 4 Kinder von unter sechs Jahren gratis mitnehmen. Für jedes
         zusätzliche Kind muss der Preis eines Tickets von einer (1) Fahrt bezahlt werden.

1.2.6.   Folgendes ist nach Art. 67, des BVR vom 14. Mai 2004, geändert durch BVR vom
         26. Januar 2007 nicht erlaubt:

         -   während der Fahrt den Fahrer oder einen anderen Mitarbeiter von VVM durch
             Auslösen von Alarm oder auf eine andere Weise irrezuführen;
         -   die Türen zu blockieren oder sich gegen sie zu lehnen;
         -   aus dem Fahrzeug einen Gegenstand oder ein Material zu werfen;
         -   die angegebenen Regeln für den ausschließlichen Gebrauch der Fahrzeugtüren
             der VVM nicht zu befolgen;
         -   sich zu weigern, den Anweisungen der Fahrer der Fahrzeuge oder der Personen
             Folge zu leisten, die mit der Überwachung der obenstehenden und nachstehend
             aufgeführten Artikel beauftragt sind.

1.2.7.   Es ist nach Art 68. des BVR vom 14. Mai 2004, geändert durch BVR vom 26. Januar
         2007, nicht erlaubt:

         -   in das Fahrzeug einzusteigen oder aus ihm auszusteigen, bevor es vollständig
             stillsteht oder wenn es beim Manövrieren ist;
         -   den Notruf (Notsignal) zu missbrauchen;
         -   die Notbedienung der Türen zu benutzen oder die Türen auf eine andere Art zu
             öffnen, außer im Falle von Gefahr oder wenn das Fahrzeug stillsteht;
         -   einen gefälschten Fahrausweis, einen gefälschten Beleg für kostenlosen
             Transport oder eine Tarifsenkung, oder auch eine gefälschte Ermäßigungskarte
             zu benutzen;
5

         -   ein personalisiertes Ticket, ein Beleg, der Anrecht auf kostenlosen Transport oder
             eine Tarifsenkung gibt, oder einer Ermäßigungskarte zu benutzen, jeweils auf
             den Namen einer anderen Person.

1.2.8.   Der Reisende darf auf der Fahrt den Fahrer nicht behindern, indem er unnötig mit
         ihm redet oder seine Sicht stört.

1.2.9.   Der Reisende wird gebeten, seinen Sitzplatz an Menschen mit einer Behinderung,
         an ältere Menschen, schwangere Frauen und Reisende mit kleinen Kindern
         abzutreten. Diese Personen haben Vorrang beim Einsteigen ins Fahrzeug.

1.2.10. Tiere, die ohne Belästigung auf dem Schoß gehalten werden können, Begleithunde
        für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Hunde, die einen Polizeibeamten
        begleiten, sind in den Fahrzeugen von De Lijn kostenlos zugelassen. Hunde, die
        nicht auf dem Schoß gehalten werden können, sind ebenfalls kostenlos zugelassen,
        wenn sie an der Leine gehalten werden und, wenn sie eine Gefahr für die anderen
        Reisenden ergeben können, einen Maulkorb tragen. Hunde, die nicht auf dem
        Schoß gehalten werden, müssen auf dem Boden sitzen. Der Reisende muss selbst
        auf das Tier achten, das er in einem Fahrzeug von De Lijn mitnimmt. Er kann für
        den Schaden oder die Verschmutzung haftbar gemacht werden, die von seinem
        Tier verursacht werden, das er in einem Fahrzeug mitnimmt, außer, es wird
        nachgewiesen, dass der Schaden oder die Verschmutzung durch die Schuld von
        De Lijn oder einer anderen Partei verursacht wurde.

1.2.11. Der Reisende darf kostenlos Handgepäck mitnehmen (maximal zwei Koffer von
        normaler Größe), einschließlich eines Rollstuhls, Kinderwagens, Einkaufswagens,
        Klapprades oder Klapprollers. Der Reisende muss selbst auf das Handgepäck
        achten, das er in einem Fahrzeug von De Lijn mitnimmt. Er kann für den Schaden
        haftbar gemacht werden, der durch sein Handgepäck verursacht wird, das er in
        einem Fahrzeug mitnimmt, außer dann, wenn bewiesen wird, dass der Schaden
        durch die Schuld von De Lijn verursacht wurde.

1.2.12. In der Kusttram (Küsten-Straßenbahn) ist der Transport eines Fahrrads erlaubt. Der
        Reisende muss selbst sein Fahrrad in die Kusttram ein- oder ausladen. Der Kunde
        muss pro Fahrrad ein zusätzliches Ticket entwerten. Es sind maximal 2 Fahrräder
        pro Fahrzeug erlaubt. Bei starkem Verkehr kann der Fahrer beschließen, im
        Fahrzeug kein Fahrrad zu erlauben. In anderen Diensten von De Lijn ist der
        Transport eines Fahrrads nicht zugelassen. Ein Klapprad oder ein Klapproller wird
        in den Diensten von De Lijn aber kostenlos transportiert. Die Voraussetzung ist
        aber, dass das Klapprad oder der Klapproller gefaltet wird und die Regeln des
        Transports von Handgepäck erfüllt.

1.2.13. Es ist einem Reisenden nicht erlaubt, in den Fahrzeugen von De Lijn zu essen oder
        zu trinken.

1.3.     Rechte und Pflichten von De Lijn

De Lijn hat als Aufgabe das Organisieren von Personenverkehr in Flandern nach dem Dekret
vom 20. April 2001 zur Organisation des Personenverkehrs auf den Straßen nach dem
Beschluss der Flämischen Regierung vom 14. Mai 2004 zum Betrieb und den Tarifen der VVM,
geändert durch Erlass vom 26. Januar 2007 und das Dekret vom 26. April 2019 zur
Basiserreichbarkeit.

1.3.1.   Die Mehrzahl der Fahrzeuge ist barrierefrei und der Status der Haltestellen ist auf
         der Website und der App von De Lijn angegeben. Dadurch haben Rollstuhlfahrer
         die Wahl, selbst den Status der Barrierefreiheit der Haltestellen zum Ein- oder
         Aussteigen zu überprüfen oder die Anmeldemöglichkeit über die Belbuszentrale zu
         nutzen. Bei Nutzung der Anmeldemöglichkeit wird zusätzlich die Verfügbarkeit
         eines barrierefreien Fahrzeugs überprüft. Der Fahrer legt, falls nötig, die
6

         Auffahrplatte aus. Auch ein Begleiter oder Mitreisender darf die Auffahrplatte
         auslegen. Der Rollstuhlfahrer betritt das Fahrzeug mit eigener Kraft, mit Hilfe eines
         Begleiters oder nicht, und positioniert sich auf eine korrekte Weise auf den
         vorgesehenen Rollstuhlplatz. Der Rollstuhlfahrer kann mitkommen, wenn er
         vorbehaltene Rollstuhlplatz im Fahrzeug zur Verfügung steht und die Haltestellen
         mindestens den Status barrierefrei bzw. ‚zugänglich‘ mit Assistenz haben. Wenn
         der Rollstuhlfahrer durch besondere Umstände nicht mitkommen kann, teilt der
         Fahrer dem betroffenen Reisenden die Ursache mit.

1.3.2.   Der Fahrer bittet den Reisenden, so im Fahrzeug Platz zu nehmen, dass die
         maximale Besetzung des Fahrzeugs möglich ist. Er lehnt Reisende ab, wenn das
         Fahrzeug voll besetzt ist.

1.3.3.   Der Fahrer eines Fahrzeugs von De Lijn und diejenigen Personen, die mit der
         Aufsicht betraut sind, können Reisende verweigern oder sie bitten, das Fahrzeug
         zu verlassen, wenn sie die Bestimmungen aus den Allgemeinen Reisebedingungen
         von De Lijn nicht befolgen.

1.3.4.   Der Fahrer kann Tiere ablehnen, wenn sie eine Gefahr für andere Reisende
         darstellen oder sie beschmutzen, behindern können oder Beschwerden
         verursachen können. Bei Überbesetzung kann der Fahrer den Transport von Tieren
         verweigern.

1.3.5.   Der Fahrer kann Päckchen, Pakete oder Gegenstände ablehnen, die aufgrund ihres
         Umfangs, ihrer Art oder ihres Geruchs die anderen Reisenden verletzen,
         beschmutzen, behindern oder ihnen Beschwerden machen können. Bei
         Überbestzungen kann der Fahrer den Transport von Gepäck ablehnen.

2.     TRÄGER VON TICKETS

Wenn ein Reisender die Verkehrsmitteldiensten von De Lijn nutzen möchte, muss er einen
Fahrschein bzw. Ticket von De Lijn kaufen. Mögliche Fahrscheine sind eine Einzelkarte (für
einfache Fahrt), ein Tagespass oder ein Omnipas-Abonnement. Diese werden in Kapitel 3
ausführlich beschrieben.

Ein Fahrschein wird auf einem Träger ausgegeben. Diese Träger können verschiedene
Formen annehmen. Mögliche Träger sind eine MOBIB-Karte, kontaktlose EMV-Medien
(cEMV), ein elektronischer Träger, ein magnetischer Träger, eine SMS-Nachricht, eine in-
App-Nachricht oder Papier. Diese werden in diesem Kapitel ausführlich beschrieben.

2.1.     MOBIB-Karte

Die MOBIB-Karte ist ein Träger für Abonnements von De Lijn. Die Allgemeinen
Reisebedingungen der MOBIB-Karte werden weiter unten erklärt.

Verwaltungskosten und Gültigkeit
Eine MOBIB-Karte hat immer eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren (= 60 Monaten). Nach dieser
Zeit können für die MOBIB-Karte keine neuen Fahrscheine mehr verkauft werden. Es betrifft
hier den Träger und nicht das Ticket oder Abonnement (Abo) an sich.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Kunde unter Beachtung der Verwaltungsgebühren
eine neue MOBIB-Karte beantragen, auf welche die noch laufenden Verträge der verfallenen
MOBIB-Karte übertragen werden.

Wenn der Kunde keine neue MOBIB-Karte beantragt, kann er die Rückerstattung bzw.
Rückzahlung der noch gültigen Verträge nach den bestehenden Rückzahlungsregeln
verlangen, so wie sie momentan in die Allgemeinen Reisebedingungen aufgenommen wurden.
Die MOBIB-Karte wird niemals zurückerstattet.
7

Für jede Erstellung und Personalisierung einer neuen MOBIB-Karte berechnet De Lijn 5,00
Euro Verwaltungsgebühren. Eine neue MOBIB-Karte wird als eine Ausgabe an einen Kunden
definiert, der noch keine gültige MOBIB-Karte von De Lijn besitzt, oder eine MOBIB-Karte hat,
die als Ersatz für eine abgelaufene oder verfallene MOBIB-Karte dient (nach dem Ablauf der
Geltungsdauer von 5 Jahren).

Für jede Erstellung und Personalisierung des Ersatzes einer MOBIB-Karte, die nicht auf den
Endverfallstag kommt, stellt De Lijn 10,00 Euro Verwaltungsgebühren in Rechnung. Konkret
geht es hier um den Ersatz bei Verlust oder Diebstahl.

Für die Personalisierung der Karte wird ein Foto auf der e-ID benutzt. Wenn das nicht da ist,
kann De Lijn genehmigen, dass der Kunde selbst ein Foto liefert. Dieses Foto muss jedoch
immer den Normen der I.C.A.O. (International Civil Aviation Organization) entsprechen.

Nicht erhaltene MOBIB Karte
Kunden, die ihre MOBIB-Karte nicht erhalten haben und De Lijn darüber innerhalb von 1 Monat
nach dem Anfangsdatum der MOBIB-Karte informieren, erhalten gratis eine neue Karte. Die
anfangs ausgegebene Karte wird auf ‚nicht aktiv‘ gesetzt. Die laufenden Verträge auf der
MOBIB-Karte werden übertragen.

Es wird maximal an 2 aufeinander folgenden Malen gratis eine neue Karte zugesandt (=
kumulativ mit derselben Regel bei defekter MOBIB-Karte, wie weiter unten erklärt). Ab dem
dritten Mal werden die Verwaltungsgebühren von 10 Euro auch bei Benachrichtigung innerhalb
von 3 Monaten nach dem Nicht-Erhalt einer MOBIB-Karte berechnet.

Bei einer zu spät erfolgten Nachricht oder Meldung (ab 1 Monat nach dem Anfangsdatum der
MOBIB-Karte) sieht De Lijn die nicht erhaltene Karte als eine verlorene MOBIB-Karte an, und
es werden immer Verwaltungsgebühren angerechnet.

Defekte Karte
Eine defekte Karte muss immer abgeliefert werden, sonst sprechen wir von einer verlorenen
Karte. Eine defekte oder schlecht funktionierende Karte, die bei De Lijn innerhalb von 3
Monaten nach der Ausgabe abgegeben wurde, wird von De Lijn gratis ersetzt. Sie wird maximal
2 aufeinanderfolgende Male gratis ersetzt (= kumulativ mit demselben Prinzip bei ‚nicht
erhaltener’ MOBIB-Karte). Ab dem dritten Mal werden die Verwaltungsgebühren von 10 Euro
auch bei Ersatz einer defekten Karte innerhalb der ersten 3 Monate angewendet.

Für den Ersatz einer defekten oder schlecht funktionierenden Karte, die bei De Lijn später als
3 Monate nach der Ausgabe eingereicht wurde, werden immer die Verwaltungsgebühren in
Höhe von 10,00 Euro in Rechnung gestellt.

Bei Beschädigung der MOBIB-Karte kann De Lijn nicht haftbar gemacht werden. Wenn der
Austausch oder Ersatz der Karte erforderlich ist, werden Verwaltungsgebühren von 10,00 Euro
berechnet.

Beschwerden im Zusammenhang mit Nutzung oder Inhalt der Karte
De Lijn behält sich das Recht vor, die Rückgabe oder Einwechselung der Karte auf erste
Anfrage zu fordern und/oder ihre Benutzung im Falle zwingender technischer Forderungen zu
verhindern.

Eigentumsrecht
Die MOBIB-Karte und die Daten auf dem Chip sind Eigentum von De Lijn. De Lijn ermächtigt
das Kontrollpersonal von STIB-MIVB, NMBS und TEC, sich in ihrem Netz Zugang zu den Daten
auf dem Chip der MOBIB-Karte zu verschaffen. Diese Ermächtigung wird auch automatisch
allen anderen Partnern verliehen, mit denen De Lijn eine interoperable Zusammenarbeit
eingeht, welche die MOBIB-Karte benutzt.
8

Alle Rechte auf geistiges Eigentum in Bezug auf die MOBIB-Karte und den Inhalt der Karte im
weiteren Sinne liegen ausschließlich bei De Lijn, ihren Lieferanten oder Dienstleistern. Der
Kunde erhält nur ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Die MOBIB-Karte muss auf Wunsch des dazu ermächtigten Personals zusammen mit der eID-
Karte übergeben werden.

Gebrauch
Der Inhaber verpflichtet sich, die mit der Benutzung verbundenen Bedingungen zu erfüllen. Die
Benutzung dieser Karte ist strikt persönlich.
    - Die Karte muss bei jeder Fahrt beim Einsteigen und bei jedem Umsteigen im Netz
        von De Lijn pflichtgemäß gescannt werden, um gültig reisen zu können.
    - Der Inhaber verpflichtet sich, De Lijn im Falle von Änderung ihrer
        personengebundenen Daten sofort zu benachrichtigen.
    - Der Inhaber verpflichtet sich dazu, De Lijn bei Verlust, Diebstahl, Defekt oder
        Beschädigung der Karte sofort zu informieren.

Verlust
Jeder Inhaber einer MOBIB-Karte, dem seine MOBIB-Karte (mit seinem Buzzy Pazz oder
Omnipas darauf) durch Verlust oder Diebstahl abhandenkam, muss die Abteilung für
Abonnements darüber in Kenntnis setzen.

Der Abonnent, dem seine MOBIB-Karte durch Verlust oder Diebstahl abhandenkam, kann
gegen Bezahlung der vorgesehenen Verwaltungsgebühren ein Duplikat bekommen. Der Preis
eines Duplikats für eine MOBIB-Karte beträgt 10,00 Euro. Nach Bezahlung der
Verwaltungsgebühren kann das Duplikat der MOBIB-Karte sofort über einen Lijnwinkel
abgegeben werden. In diesem Falle muss der Abonnent oder die Person, die das Duplikat
kauft, seine/ihre Identität gegenüber dem Mitarbeiter des Lijnwinkels beweisen. Die verlorene
MOBIB-Karte wird immer deaktiviert.

Im Falle von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der MOBIB-Karte mit Abonnement zahlt De
Lijn die Fahrscheine, die der Reisende im Zeitraum zwischen der Anfrage und der Abgabe des
Duplikats kauft, nicht zurück.

2.2.   Kontaktlose EMV-Medien

Ein kontaktloses EMV-Medium (cEMV) kann als Träger eines Tickets dienen.

In den Fahrzeugen der VVM De Lijn können keine Fahrscheine gegen direkte Bezahlung mit
Bargeld gekauft werden. Die Fahrzeuge der VVM De Lijn können daher nicht als
Verkaufsräume im Sinne von Artikel I.8.32.a) und b) des Wirtschaftsrechts-Gesetzbuches
(Wetboek Economisch Recht) vom 28. Februar 2013 angesehen werden. De Lijn akzeptiert
jedoch die Benutzung kontaktloser EMV-Medien in den Fahrzeugen: kontaktlose EMV-
Bankkarten (Debet-Karte, Kreditkarte und Prepaid-Bankkarte), Smartphones mit Bezahl-Apps
für kontaktloses Bezahlen (zum Beispiel von Banken, Google Pay, Apple Pay usw.) mit einer
damit verbundenen Bankkarte.

Nutzungsarten
Mit einem kontaktlosen EMV-Medium (cEMV) kann ein Reisender einsteigen, um seine Fahrt
mit Bus und Straßenbahn zu bezahlen. Durch seine Benutzung des kontaktlosen EMV-
Mediums kann der Reisende anzeigen, dass er mit gültigem Fahrschein reist. Kontaktlose
cEMV-Medien können in allen Bussen und Straßenbahnen von De Lijn verwendet werden, mit
Ausnahme der Anrufbusse (Belbussen) und der Limburger Schnelllinien.

Es kann nur mit kontaktlosen EMV-Medien gefahren werden, wenn diese akzeptiert werden;
anfänglich werden nur Mastercard/Maestro und Visa/VPay akzeptiert. De Lijn behält das Recht,
den Gebrauch Ihrer kontaktlosen EMV-Medien zu verweigern (zum Beispiel, wenn die
Bankkarte als gestohlen gemeldet wurde).
9

Ein kontaktloses EMV-Medium kann nur für 1 Reisenden benutzt werden. Das gemeinsame
Reisen mit mehreren Personen mit demselben kontaktlosen EMV-Medium ist nicht möglich.
Der Reisende muss das kontaktlose EMV-Medium während der Fahrt immer bei sich haben.

Um den richtigen Tarif für ein Einsteigen mit Umsteigen zu bezahlen, muss beim Umsteigen
dasselbe kontaktlose EMV-Medium verwendet werden. Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrer
kontaktlosen Bankkarte einsteigen und mit Ihrem Smartphone mit Google/Apple Pay
umsteigen, dann wird Ihnen zweimal eine einzige Fahrt berechnet.

Bei der ersten Benutzung des Tages eines kontaktlosen EMV-Mediums wird De Lijn die
Zustimmung erteilt, den Tarif von maximal 3 Einzelkarten auf die damit verbundene
Sichtrechnung zu reservieren, bis der Zahlungsvorgang effektiv ausgeführt wird (Art. 75 PSD
II). Bei der Verwendung einer kontaktlosen Debet-Karte muss genug Saldo auf dem damit
verbundenen Bankkonto stehen, mit einem Mindestbetrag des Tarifs von 3 Einzelkarten.

Bei jedem Einsteigen muss der Reisende sein kontaktloses EMV-Medium vor das dazu
vorgesehene Datenendgerät (Terminal) halten und ein positives Feedback vom Terminal
(grüner Haken) erhalten. Der Reisende braucht dabei keinen PIN-Code einzugeben. Wenn das
kontaktlose EMV-Medium nicht akzeptiert wurde, gibt das Terminal negatives Feedback
(Symbol: rotes Kreuz). Mögliche Gründe für negatives Feedback sind: nicht ausreichender
Saldo auf dem damit verbundenen Sichtkonto, verlorenes oder gestohlenes cEMV-Medium
usw. Der Reisende ist dann nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheins.

Umsteigen in andere Fahrzeuge darf unbegrenzt und kostenlos erfolgen, und zwar in einem
Zeitraum von 60 Minuten nach dem ersten Mal, in dem das kontaktlose Medium vom Terminal
akzeptiert wurde. Bei jedem Umsteigen muss der Reisende erneut das kontaktlose Medium vor
den Terminal halten und ein positives Feedback vom Terminal erhalten. Nach dem Umsteigen
innerhalb von 60 Minuten nach dem ersten Mal, in dem das kontaktlose Medium vor das
Terminal gehalten wurde, darf die Fahrt beendet werden, auch wenn der Zeitraum von 60
Minuten abgelaufen ist.

Dadurch dass das kontaktlose cEMV-Medium vor das Terminal gehalten wird, wird De Lijn die
Genehmigung erteilt, den entsprechenden Betrag der Fahrt zu verrechnen.

De Lijn kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn es einem Reisenden, aus welchen
Gründen auch immer, nicht gelingt, eine Fahrt mit einem kontaktlosen EMV-Medium zu
bezahlen. In vorliegenden Fall muss der Reisende über einen anderen Verkaufskanal einen
gültigen Fahrschein kaufen. Wenn das kontaktlose EMV-Medium nicht funktioniert, muss der
Reisende ein anderes kontaktloses EMV-Medium verwenden, oder er muss ein anderes
gültiges Ticket für seine Fahrt beschaffen.

Verzichtsrecht
Der Reisende verfügt nicht über das Recht, auf seinen Kauf eines Tickets zu verzichten, das
mit Hilfe eines kontaktlosen EMV-Mediums gekauft wurde.

Kontrolle
Bei Kontrolle gibt der Reisende das benutzte kontaktlose cEMV-Medium den Kontrolleur zur
Kontrolle, der überprüfen kann, ob das Medium richtig verwendet wurde, um zu bezahlen.

Verrechnung
Um 02.29 Uhr morgens wird berechnet, was De Lijn für alle Fahrten bezahlt werden muss, die
am vorangehenden Reisetag durchgeführt wurden. Das wird automatisch verrechnet.
Normalerweise erfolgt das innerhalb von ein paar Tagen, aber es kann in Ausnahmefällen bis
zu 30 Tage dauern.

Wenn eine Verrechnung durch De Lijn keinen Erfolg hat, gibt es offene Schulden. De Lijn wird
automatisch versuchen, offene Schulden über die Bank zu begleichen, und zwar innerhalb von
10

30 Tagen. Der Reisende kann seine Schulden auch über das Kundenportal bezahlen. Nach
dem Begleichen der Schulden kann das kontaktlose EMV-Medium erneut benutzt werden.

Kundenportal
Der Reisende hat online die Möglichkeit, zu überprüfen, welche Fahrten mit einem spezifischen
kontaktlosen EMV-Medium durchgeführt wurden. Das kann nur auf einer gesicherten Website
durch die Eingabe der Kartendaten oder des Referenzcodes erfolgen. Der Referenzcode findet
sich in der Übersicht Ihrer Kontobuchungen mit der Angabe ‘De Lijn’.

Terminal
Ein weißes cEMV-Terminal akzeptiert kontaktlose cEMV Medien. Auf einem funktionierenden
cEMV-Terminal werden mindestens die Logos der akzeptierten Kartenschemata angezeigt.
Wenn ein weißes cEMV-Terminal defekt ist, wird ein gelbes Feld mit schwarzen Radarrädern
angezeigt. Entweder muss der Reisende in diesem Fall ein anderes weißes cEMV-Terminal
in einer Straßenbahn verwenden, oder er muss ein anderes gültiges Ticket beschaffen.

2.3.    Elektronische Träger

Ein elektronischer Träger ist ein Papierticket mit einem eingearbeiteten Chip, der die nötigen
Daten dieses Fahrscheins enthält. Dieser Träger ist nicht aufladbar und kann mit anderen
Worten für eine Einzelkarte, einen Tagespass und/oder eine Lijn-Karte verwendet werden. Die
Allgemeinen Reisebedingungen des elektronischen Trägers werden weiter unten erklärt.

Verkaufskanäle
Elektronische Träger sind im Vorverkauf über Verkaufsautomaten (AVM), externen Vorverkauf
oder in die Lijnwinkels zu erstehen. Der Kaufort bringt keinen Unterschied im Tarif. Die
Standorte der Verkaufspunkte sind auf der Website von De Lijn abrufbar. Die aufgenommenen
Verkaufskanäle sind weder einschränkend noch rechtsverbindlich.

Scannen
Der elektronische Träger muss bei jedem Einsteigen in das Fahrzeug abgescannt werden.
Auch bei einem Umsteigen muss der elektronische Träger gescannt werden.

Wenn ein elektronischer Träger vom Scangerät abgelehnt wird, muss der Kunde einen anderen
gültigen Fahrschein kaufen.

Gültigkeit
Mit einer Fahrt mit einem Ticket auf elektronischem Träger ist immer ein Zeitlimit verbunden.
Dieses unterscheidet sich je nach Typ des Fahrscheins. Vor dem Verstreichen dieser Frist darf
der Reisende frei und unbegrenzt reisen und umsteigen. Der Reisende darf immer seine Fahrt
beenden, seit dann, wenn das Zeitlimit damit überschritten wird. Wenn der Reisende in dieser
Frist umsteigt, dann darf er auch diese Fahrt beenden, selbst wenn das Zeitlimit überschritten
werden sollte. Nach dem Zeitlimit darf er nicht mehr umsteigen.

Die Zeitangabe auf dem Entwertungsgerät legt das Zeitlimit fest. Bei einem elektronischen
Träger wird das Zeitlimit auf dem Chip abgespeichert.

Elektronische Träger verfallen spätestens 3 Jahre nach der Ausgabe. Das Verfallsdatum ist auf
der Rückseite des elektronischen Trägers angegeben. Wenn das Verfallsdatum verstrichen ist,
kann der Reisende die unbenutzten Tickets, die auf einem vereinbarten Träger ausgegeben
wurden, nicht zurückerhalten.

Rückerstattung
Ein Ticket auf einem elektronischen Träger wird bei Verlust weder ersetzt noch zurückbezahlt.

Der defekte elektronische Träger wird von De Lijn ersetzt, es sei denn, es ergibt sich aus einer
Kontrolle, dass:
    - Damit eine betrügerische Handlung erfolgte
11

       -       Das Ticket schuldhaft beschädigt wurde
       -       Das Ticket derart beschädigt ist, dass die wesentlichen Daten (Typ, Saldo usw.) auf
               dem Ticket unleserlich sind.

2.4.       SMS-Nachricht

Fahrscheine können in Form einer SMS-Nachricht ausgegeben werden. Diese SMS-Nachricht
kann der Träger von unter anderem einem SMS-Ticket oder einem SMS-Tagespass sein. Die
Allgemeinen Reisebedingungen dieser Träger werden weiter unten erklärt.

SMS-Tickets sind elektronische Fahrscheine in Form einer SMS-Nachricht, die durch das
Versenden einer SMS-Nachricht über ein GSM-Handy von denjenigen Reisenden gekauft
werden können, die für die SMS-Dienste eines belgischen Telekom-Anbieters berechtigt sind.

Antrag auf einen SMS-Fahrschein
Die Bezahlung des SMS-Tickets erfolgt über den Telekom-Anbieter.
Um einen gültigen SMS-Fahrschein zu kaufen, muss der Reisende eine SMS-Nachricht an die
Kurznummer 4884 versenden. Die Nachricht unterscheidet sich je nach dem Typ des Tickets:
Zum Beispiel ‚DL’ für ein SMS-Ticket oder ‚DLD’ für einen SMS-Tagespass.

Die Verwendung von Großbuchstaben und kleinen Buchstaben ist erlaubt (zum Beispiel ‚DL’,
‚dl’, ‚Dl’, …,) ebenso wie Leerstellen davor, darin und dahinter (zum Beispiel ‚ DL ’, ‚dl’, ‚ DL ‘
usw.). Fehlerhafte Nachrichten (zum Beispiel ‚DLA’, ‘DLL’) werden nicht akzeptiert. Für diese
Nachrichten werden keine SMS-Tickets abgegeben. Der beantragende Reisende wird darüber
durch eine Fehlermeldung pro SMS-Nachricht informiert. Diese Fehlermeldung ist kein gültiger
Fahrschein.
Ein SMS-Fahrschein kann nicht über ausländische Telekom-Anbieter gekauft werden.

Für Reisende, die für die SMS-Dienste eines Telekom-Anbieters infolge eines Handy-
Unternehmensabonnements berechtigt sind, hängt die Möglichkeit, SMS-Tickets zu kaufen,
von den Betriebsbedingungen ab, die für ihn in Bezug auf dieses GSM-Betriebsabonnement
gelten.

Wenn der Reisende eine SMS-Nachricht mit einer gültigen Botschaft an die Kurzwahlnummer
versendet hat und der beantragende Reisende über genügend Gesprächsguthaben verfügt,
erhält der Reisende einen SMS-Fahrschein mit den folgenden Informationen:

           -      Den Sicherheitscode, durch den das SMS-Ticket identifizierbar ist;
           -      Dem Zeitlimit des SMS-Tickets;
           -      Den Preis des SMS-Tickets.

Wenn aus technischen Gründen oder infolge nicht ausreichenden Gesprächsguthabens dem
Reisenden kein SMS-Ticket besorgt werden kann, wird der beantragende Reisende darüber
durch eine Fehlermeldung per SMS-Nachricht informiert. Diese Fehlermeldung ist kein gültiger
Fahrschein!

Der mit SMS-Ticket Reisende muss sich aus eigener Initiative vor dem Beginn der Reise ein
SMS-Ticket beschaffen. Das beinhaltet, dass der Reisende sein SMS-Ticket erhalten haben
muss, bevor er im Fahrzeug platznimmt.

Anbieter-Vergütung
Der Kunde bezahlt eine Anbieter-Vergütung in Höhe von 0,15 Euro für jede Nachricht, die an
die bezahlende Nummer 4884 versandt wurde. Dieser Betrag wird angerechnet, auch wenn
kein SMS-Ticket ausgegeben werden kann, zum Beispiel bei einer Fehlermeldung.
12

Erkennbar machen
Der Reisende mit einem SMS-Fahrschein muss sein SMS-Ticket bei jedem Einsteigen
spontan, klar und deutlich dem Fahrer anzeigen. In denjenigen Straßenbahnen, in denen der
Reisende auch an der Mittel- und Hintertür einsteigen darf, braucht man das nicht zu tun. Wenn
das SMS-Ticket auf der Anzeige des Handys nicht vollständig sichtbar ist, kann der Fahrer den
Reisenden bitten, das SMS-Ticket sowie die Versandnummer vollständig sichtbar zu machen.

Gültigkeit
SMS-Tickets gelten für die Dienstleistungen des Linienverkehrs von De Lijn, mit Ausnahme
der Limburger Schnelllinien.

Der Erhalt eines SMS-Fahrscheins gibt Anrecht auf eine bestimmte Höchstreisezeit (zum
Beispiel 60 Minuten für ein SMS-Ticket). Vor dem Verstreichen der Fahrzeit darf der Reisende
frei reisen und umsteigen. Dauert die Fahrt länger, dann muss er einen neuen SMS-Fahrschein
kaufen. Es ist nicht erlaubt, die Fahrt zu beenden, wenn die Frist verstrichen ist. Die maximale
Geltungsdauer des Fahrscheins wird in der erhaltenen SMS-Nachricht wiedergegeben.
Eventuelle weitere Bedingungen für die Verwendung spezieller SMS-Fahrscheine wurden in
den SMS-Fahrschein aufgenommen. Das betrifft zum Beispiel geografische Begrenzungen
oder ist nur in Verbindung mit dem Vorlegen des Parkscheins des P&R Parkplatzes gültig.

Ein SMS-Fahrschein ist immer mit der SIM-Karte des Reisenden verknüpft, der ein SMS-Ticket
kauft, und nicht mit seinem Handy, so dass immer, wenn die SIM-Karte ausgetauscht wird, und
zwar während der Geltungsdauer eines SMS-Tickets, auch der gültige SMS-Fahrschein
verschwindet.

Mehrere Personen, die gemeinsam reisen, können über ein und dasselbe Handy SMS-
Fahrscheine kaufen. Für jeden Reisenden muss über eine separate SMS-Nachricht ein SMS-
Fahrschein bestellt werden. Wenn mehrere Personen zusammen reisen, und zwar mit
mehreren gültigen SMS-Fahrscheinen (ein SMS-Fahrschein pro Reisenden), die auf
demselben Handy aufbewahrt werden, dann müssen diese Personen während der gesamten
Fahrt zusammenbleiben. Wenn in diesem Fall doch einer von ihnen seine Reise unterbrechen
sollte, dann müssen die übrigen Reisenden das Handy während der übrigen Fahrt bei sich
behalten.

Folgendes ist dem Reisenden nicht erlaubt:

        -   einen erhaltenen SMS-Fahrschein, dessen Zeitlimit noch nicht verstrichen ist,
            durch Aushändigung des Handys oder der separaten SIM-Karte an einen anderen
            Benutzer weiterzugeben;
        -   einen SMS-Fahrschein an einen anderen Benutzer weiterzusenden.

Das wird als eine Form von Betrug angesehen.

Rückzahlung
Der Preis des SMS-Tickets und die Betreibergebühren der SMS-Nachricht, mit der das SMS-
Ticket beantragt wird, werden nicht zurückbezahlt.
Verzichtsrecht
De Lijn kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es einem Reisenden, nicht gelingt, ein SMS-
Ticket zu kaufen. In vorliegenden Fall muss der Reisende über einen anderen Verkaufskanal
einen gültigen Fahrschein kaufen.

Der Reisende verfügt nicht über das Recht, auf den Kauf des SMS-Tickets zu verzichten.

Verarbeitung personengebundener Daten
Die Bestellung eines SMS-Fahrscheins durch einen Reisenden führt zur Verarbeitung
personengebundener Daten dieses Reisenden. De Lijn ist für die Verarbeitung dieser
personengebundenen Daten verantwortlich.
13

Kundendienst
Für weitere Informationen zum SMS-Ticketing geht der Reisende auf die Website von De Lijn
(delijn.be) oder zur LijnInfo. Bei Problemen mit einem spezifischen SMS-Ticket ist der Reisende
ebenso bei der LijnInfo unter der Telefonnummer 070 220 200 (0,30 Euro/Minute) richtig. Die
Öffnungszeiten von De LijnInfo sind auf der Website von De Lijn angegeben.

Besonderes Kontrollverfahren bei SMS-Tickets
Der Reisende der ein SMS-Ticket benutzt, muss jederzeit sein SMS-Ticket sowie den Zeitpunkt
des Erhalts des SMS-Tickets klar und deutlich lesbar dem Kontrolleur zeigen. Wenn das SMS-
Ticket auf der Handy-Anzeige nicht vollständig sichtbar ist, kann der Kontrolleur den Reisenden
bitten, das SMS-Ticket sowie die Absendernummer vollständig sichtbar zu machen.

Bei jeder Kontrolle muss der mit SMS-Ticket Reisende ein gültiges SMS-Ticket vorlegen
können. Der mit SMS-Ticket Reisende ist für das Vorzeigen eines gültigen SMS-Tickets bei der
Kontrolle verantwortlich. De Lijn kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es einem Reisenden
nicht gelingt, ein gültiges SMS-Ticket vorzulegen.

Der Kontrolleur ist bevollmächtigt, beim Kontrollieren von SMS-Tickets die Handynummer des
mit SMS-Ticket Reisenden zu erfragen. Der Kontrolleur kann diese Handynummer per Telefon
oder SMS-Nachricht an das Helpdesk weitergeben, wonach das Helpdesk anhand dieser
Handynummer den Kauf eines SMS-Tickets prüfen kann. Auf Wunsch des Kontrolleurs kann
der Kundendienst einen Kontrollbericht an die Handynummer versenden, wie sie vom
Reisenden angegeben wurde, zur Kontrolle des Kaufs eines SMS-Tickets.

2.5.    In-App-Nachricht

Tickets können in Form einer In-App-Nachricht abgegeben werden, die entweder über eine
mobile App von einem M-Lieferanten oder über die mobile App von De Lijn auf einem
Smartphone gekauft werden können. Diese Nachricht kann der Träger von unter anderem
einem M-Ticket, einem M-Tagespass, einer M-Karte10 sein. Die allgemeinen
Reisebedingungen dieses Trägers werden weiter unten erklärt.

Gebrauch der App
Reisende müssen die App von De Lijn oder von einem M-Lieferanten nach Wahl downloaden
und ein Konto (Account) eröffnen, um von den M-Diensten profitieren zu können. Danach
müssen Sie die Nutzungsbedingungen des Anbieters (De Lijn oder ein M-Lieferant)
akzeptieren.

Um einen M-Fahrschein bestellen zu können, muss der Reisende einen Vertrag mit seinem
Telekom-Anbieter haben, um anzurufen und mobil im Internet zu surfen. Sein Handy muss über
eine gültige SIM-Karte (Handy-Nummer) verfügen.

Ein M-Ticket ist nur gültig, nachdem es aktiviert wurde. In der App von De Lijn muss der
Reisende den M-Fahrschein selbst nach Kauf aktivieren, in den Anwendungen (Apps) von M-
Lieferanten wird der M-Fahrschein meistens beim Kauf automatisch aktiviert.

Bearbeitungsgebühr
Es ist zulässig, dass M-Lieferanten Bearbeitungsgebühren für den Download und/oder die
Nutzung ihrer App berechnen. Es ist dem M-Lieferanten nicht erlaubt, den Tarif des
Fahrscheins selbst zu erhöhen. De Lijn selbst stellt keine Bearbeitungsgebühr oder
Servicekosten für die Nutzung der De Lijn App in Rechnung.

Verkaufskanäle
Die Bezahlung des M-Fahrscheins erfolgt entweder über einen M-Lieferanten oder über De
Lijn. M-Lieferanten, die M-Produkte anbieten, verkaufen diese Produkte auf Namen und für
Rechnung von De Lijn.
14

Ein M-Fahrschein kann von jedem Smartphone-Benutzer erstanden werden, der ein Konto
entweder bei einem M-Lieferanten oder bei De Lijn hat, unabhängig davon, ob er direkt oder
über seinen Arbeitgeber Kunde eines inländischen oder ausländischen Telekom-Betreibers ist.

Wenn der Reisende einen M-Fahrschein bestellt hat, erhält der Reisende einen Fahrschein von
De Lijn mit den folgenden Informationen:
- Dem Sicherheitscode, durch den der M-Fahrschein identifizierbar ist;
- dem Zeitlimit des M-Fahrscheins;
- dem Preis des M-Fahrscheins.

Wenn aus technischen Gründen dem Reisenden kein M-Fahrschein besorgt werden kann, wird
der beantragende Reisende darüber vom M-Lieferanten durch eine Fehlermeldung pro in-App-
Nachricht informiert. Diese Fehlermeldung ist kein gültiger Fahrschein!

Wenn der Reisende sich an einem Standort befindet, an dem es keinen Bereich gibt, um einen
M-Fahrschein zu bestellen, oder er über zu wenig Guthaben verfügt, um dieses zu tun, oder er
ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht gelingt, einen M-Fahrschein zu kaufen, kann er
durch die Tatsache, dass kein M-Fahrschein bestellt werden kann, nicht an De Lijn oder den
M-Lieferanten verwiesen werden. Der Reisende muss dann einen anderen Fahrscheintyp
erstehen.

Je nach Anbieter des M-Fahrscheins (De Lijn oder ein M-Lieferant) muss der Fahrschein nach
dem Kauf noch aktiviert werden. Der Reisende muss über einen aktiven M-Fahrschein
verfügen, bevor er in das Fahrzeug einsteigt. Wenn der Reisende den Fahrschein nicht
aktiviert, wird der Reisende bei einer eventuellen Kontrolle als ein Reisender ohne gültigen
Fahrschein angesehen.

Erkennbar machen
Der Reisende muss seinen aktiven M-Fahrschein bei jedem Einsteigen spontan und auf
deutliche Weise dem Fahrer vorzeigen. In Fahrzeugen, in denen der Reisende auch an der
Mittel- oder Hintertür einsteigen darf, braucht man das nicht, außer wenn der Reisende vorne
einsteigt. Wenn der M-Fahrschein auf der Anzeige des Smartphones nicht vollständig sichtbar
ist, kann der Fahrer den Reisenden bitten, den M-Fahrschein sowie die Absendernummer
vollständig sichtbar zu machen.

Gültigkeit
M-Fahrscheine sind bei den Diensten des Linienverkehrs von De Lijn gültig, wobei es sich
versteht, dass M-Fahrscheine nicht auf den Limburger Schnelllinien verwendet werden können.

Ein aktivierter M-Fahrschein gibt Anrecht auf eine bestimmte Reise- und Fahrzeit. Vor dem
Ablauf dieser Zeit darf der Reisende ungehindert fahren und umsteigen. Dauert die Reise
länger, dann muss er einen neuen M-Fahrschein kaufen. Es ist nicht erlaubt, die Fahrt zu
beenden, wenn die Frist abgelaufen ist. Die maximale Gültigkeitsdauer des Fahrscheins ist im
erhaltenen M-Fahrschein angegeben. Eventuelle weitere Bedingungen für die Benutzung
spezieller M-Fahrscheine sind in den Fahrschein aufgenommen. Das betrifft zum Beispiel
geografische Einschränkungen und zeitgebundene Beschränkungen, oder er ist nur in
Verbindung mit der Vorlage eines Zugangsnachweises zum P&R-Parkplatz (Parkschein) gültig.

Ein M-Fahrschein ist zu Kontrollzwecken mit dem Konto des Reisenden und mit seiner
Handynummer verknüpft. Die SIM-Karte darf deshalb während der Geltungsdauer eines M-
Tickets nicht ausgetauscht werden.

Mehrere Menschen, die zusammen reisen, können über dasselbe Smartphone mehrere M-
Fahrscheine kaufen. Für jeden Reisenden muss ein M-Fahrschein bestellt werden. Wenn
mehrere Personen mit mehreren gültigen M-Fahrscheinen zusammen reisen (ein M-
Fahrschein je Reisenden), die auf demselben Smartphone gespeichert werden, dann müssen
diese Menschen während der gesamten Reise zusammenbleiben. Wenn in diesem Fall doch
eine dieser seine Reise unterbrechen sollte, dann müssen die übrigen Reisenden das
Smartphone während der restlichen Fahrt bei sich behalten. Wenn der M-Fahrschein auf den
15

Namen eines Reisenden ausgegeben wurde, dann muss der betreffende Reisende sich
während der gesamten Fahrt in der Reisegesellschaft befinden.

Folgendes ist dem Reisenden nicht erlaubt:
    - einen erhaltenen M-Fahrschein, dessen Frist noch nicht abgelaufen ist, durch das
       Aushändigen des Smartphones an einen anderen Benutzer weiterzugeben;
    - einen M-Fahrschein an einen anderen Benutzer weiterzusenden.

Das wird als eine Form von Betrug angesehen.

Rückerstattung
Der Preis des M-Fahrscheins wird unter gar keinen Umständen zurückerstattet.

Verzichtsrecht
Der Reisende verfügt nicht über das Recht, auf den Kauf eines M-Fahrscheins zu verzichten,
nachdem der M-Fahrschein aktiviert wurde. Bei einem Fahrschein, der das Recht auf mehrere
Reisen gibt (zum Beispiel die M-Card10), verfällt das Verzichtsrecht des Kunden, sobald er
eine (1) Fahrt des betreffenden M-Produktes aktiviert hat.

Verarbeitung personengebundener Daten
Die Bestellung eines M-Fahrscheins durch einen Reisenden führt zur Verarbeitung
personengebundener Daten dieses Reisenden. De Lijn ist für die Verarbeitung dieser
personengebundenen Daten verantwortlich, was die Lieferung des M-Tickets und seine
Kontrolle betrifft. Für alle übrigen Verarbeitungen ist der M-Lieferant der Verantwortliche für die
Verarbeitung.

Besonderes Kontrollverfahren bei M-Fahrscheinen
Derjenige Reisende, der einen M-Fahrschein benutzt, muss jederzeit seinen M-Fahrschein
sowie den Zeitpunkt der Aktivierung des M-Fahrscheins klar, deutlich und lesbar dem
Kontrolleur vorzeigen, Wenn der M-Fahrschein auf der Anzeige des Smartphones nicht
vollständig sichtbar ist, kann der Kontrolleur den Reisenden bitten, den M-Fahrschein sowie
die Absendernummer vollständig sichtbar zu machen.

Der Reisende ist für das Vorzeigen eines gültigen M-Fahrscheins bei der Kontrolle
verantwortlich. De Lijn kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn es einem Reisenden
nicht gelingt, einen gültigen M-Fahrschein vorzulegen.

Der Kontrolleur ist beauftragt, beim Kontrollieren von M-Fahrscheinen die Handynummer des
mit M-Fahrschein fahrenden Reisenden oder einen Identifizierungsausweis zu erfragen. Der
Kontrolleur kann diese Handynummer oder die Identifizierungsdaten an das Helpdesk
weitergeben, und zwar per Telefon oder SMS-Nachricht, wonach das Helpdesk anhand dieser
Handynummer oder dieser Identifizierungsdaten den Kauf eines M-Fahrscheins überprüfen
kann. Auf Wunsch des Kontrolleurs kann der Kundendienst einen Kontrollbericht an die
Handynummer versenden, so wie sie vom Reisenden angegeben wurde, alles zur Kontrolle
des Kaufs eines M-Fahrscheins.

2.6.       Träger auf Papier oder E-Mail oder elektronischer Download.

Fahrscheine auf Papier, E-Mail oder elektronischer Download können im Namen eines
spezifischen Reisenden abgegeben werden. Diese Fahrscheine können über die Website von
De Lijn oder über einen Dritten gekauft werden, mit dem De Lijn einen Vertrag hat.
Der Fahrschein auf Papier oder E-Mail muss immer die folgenden Daten enthalten:
       -     Namen und Vornamen des Reisenden.
       -     Einen einmaligen Sicherheitscode zum Identifizieren des Fahrscheins.
       -     Die Gültigkeitszeit des Fahrscheins, einschließlich Start- und Ende-Zeitpunkt.
16

       -   Wenn der Fahrschein erlaubt, dass mehrere Reisende gemeinsam fahren: Die
           Höchstzahl von Reisenden, die gleichzeitig mit dem Fahrschein reisen dürfen. Der
           Reisende, auf dessen Namen der Fahrschein ausgegeben wurde, muss sich immer
           in der Reisegruppe befinden.
       -   Eventuelle weitere Dokumente, über die der Reisende verfügen muss, um den
           Fahrschein zu benutzen, zum Beispiel Parkschein für den P&R oder zu einer
           Veranstaltung bzw. einem Event.
       -   Wenn zutreffend, weitere Einschränkungen in Bezug auf das Nutzungsrecht für den
           betreffenden Fahrschein, zum Beispiel bezüglich der geografischen Region, den
           Zeitrahmen oder die Liniennummer.

Verkaufskanäle
Der Kauf des Fahrscheins kann über die Website von De Lijn oder über die Website eines
Dritten erfolgen. Dieser kann den Fahrschein von De Lijn anbieten, auch in Verbindung mit
einem anderen Produkt oder einer Zugangskarte.

Registrierung und Kauf
Wenn Reisende einen Fahrschein über die Website von De Lijn kaufen, müssen sie sich
registrieren und ein Konto eröffnen. Das kann von der Website von De Lijn oder von der
Website des Dritten aus erfolgen. Danach müssen sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Um einen Fahrschein bestellen zu können, muss der Reisende über die Möglichkeit verfügen,
den Online-Kauf vervollständigen zu können. Bei der Eröffnung des Kontos muss der Reisende
eine Anzahl personengebundener Daten durchgeben, die den Reisenden eindeutig
identifizieren. Die Fahrscheine, die danach gekauft werden, müssen für den betreffenden
Reisenden ausgegeben werden.

Wenn dem Reisenden aus technischen Gründen kein Fahrschein besorgt werden kann, wird
der anfragende Reisende durch die Website von De Lijn oder durch den Dritten darüber
informiert. Diese Fehlermeldung ist kein gültiger Fahrschein oder Grund, um ohne gültigen
Fahrschein zu reisen!

De Lijn kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn es einem Reisenden, aus welchen
Gründen auch immer, nicht gelingt, einen gültigen Fahrschein zu kaufen. Im vorliegenden Fall
muss der Reisende über einen anderen Verkaufskanal einen gültigen Fahrschein kaufen.

Gültigkeit
Fahrscheine sind in den Diensten des Linienverkehrs von De Lijn gültig, mit Ausnahme der
Limburger Schnelllinien. Für manche Fahrscheine gelten weitere Beschränkungen, zum
Beispiel die Region, in der gefahren und gereist werden darf, oder die Liniennummer. Diese
zusätzlichen Beschränkungen werden ausdrücklich auf dem ausgegebenen Fahrschein
angegeben.

Ein Fahrschein gibt das Recht auf eine bestimmte Reisezeit. Vor Ablauf dieser Zeit darf der
Reisende unbegrenzt fahren und umsteigen. Dauert die Reise länger, dann muss er einen
neuen Fahrschein kaufen. Es ist nicht erlaubt, die Fahrt zu beenden, wenn die Frist, also das
Zeitlimit, abgelaufen ist. Die maximale Gültigkeitsdauer des Fahrscheins wird in dem
erhaltenen Fahrschein wiedergegeben.

Es ist dem einzelnen Reisenden nicht erlaubt, einen Fahrschein zu benutzen, der auf den
Namen eines anderen ausgegeben wurde. Das wird als eine Form von Betrug angesehen.
Wenn mehrere Menschen zusammen reisen, muss jeder Reisende über einen gültigen
Fahrschein verfügen, und der Reisende, auf dessen Namen der Fahrschein ausgegeben
wurde, muss sich immer in der Reisegruppe befinden.

Rückerstattung
Der Preis des Fahrscheins wird unter keiner Bedingung zurückbezahlt.

Verarbeitung personengebundener Daten
17

Die Bestellung eines Papier-Fahrscheins oder einer E-Mail durch einen Reisenden führt zur
Verarbeitung personengebundener Daten. De Lijn ist für die Verarbeitung dieser
personengebundenen Daten verantwortlich.

Besonderes Kontrollverfahren in Bezug auf Fahrscheine, die auf Papier oder E-Mail
ausgegeben wurden
Bei Kontrollen muss der Reisende immer einen deutlich lesbaren Ausdruck auf Papier oder
eine digitale Version des Fahrscheins vorlegen können, ebenso wie die eventuellen
zusätzlichen Dokumente und Unterlagen, die in den besonderen Bedingungen des
ausgegebenen Fahrscheins angegeben sind. Der Kontrolleur kann den Reisenden bitten, die
personengebundenen Daten sowie den Sicherheitscode vollständig sichtbar zu machen.

Der Kontrolleur ist ermächtigt, beim Kontrollieren von Fahrscheinen auf Papier oder E-Mails die
Identität des Reisenden zu überprüfen und diese an das Helpdesk per Telefon oder SMS-
Nachricht weiterzugeben, wonach das Helpdesk anhand dieser Informationen den gültigen
Kauf eines Fahrscheins überprüfen kann.

3.   TICKETS

Wenn ein Reisender die Verkehrsdienste von De Lijn benutzen möchte, muss er einen
Fahrschein von De Lijn kaufen. Mögliche Fahrscheine sind eine Einzelfahrt, ein Tagespass
oder ein Omnipas-Abonnement. Diese werden in diesem Kapitel ausführlich beschrieben.

Dieser Fahrschein wird auf einem Träger ausgegeben. Diese Träger nehmen verschiedene
Formen an. Mögliche Träger sind eine MOBIB-Karte, kontaktlose EMV-Medien (cEMV), ein
elektronischer Träger, ein magnetischer Träger, eine SMS-Nachricht, eine in-App-Nachricht
oder auch Papier. Diese werden in Kapitel 2 ausführlich beschrieben.

De Lijn bietet verschiedene Typen von Fahrscheinen an, mit denen spezifische Kennzeichen
verbunden sind, und zwar in Bezug auf Geltungsdauer, den geografischer Umfang, die
Modalitäten in Bezug auf Ihren Erhalt, die Art des Trägers usw. Diese Kennzeichen werden
für jeden Fahrschein in der Beschreibung festgelegt, die in diesem Dokument davon gegeben
wird. Die Tarife der verschiedenen Fahrscheine werden von der Flämischen Regierung
festgelegt. Daneben kann De Lijn – auch nach Rücksprache mit Partnern – besondere/zeitlich
begrenzte Fahrscheine anbieten, mit abweichenden spezifischen Kennzeichen.

Der Benutzer muss sich jederzeit und ohne Entschädigung jeder (Tarif- oder anderen)
Änderung seines Fahrscheins fügen, der benutzt wird, sowie jeder Änderung im Angebot von
De Lijn oder allgemeiner in den Zugangs- und Nutzungsbedingungen des öffentlichen
Verkehrsdienstes, infolge einer Entscheidung der zuständigen Behörde oder des zuständigen
Organs unter Beachtung der geltenden Regeln und Vorschriften, oder infolge von
Änderungen, die von den zuständigen Stellen oder Organen der anderen öffentlichen
Verkehrsnetze festgestellt oder mit ihnen vereinbart wurden, mit denen De Lijn im Rahmen
der Interoperabilität zusammenarbeitet (MIVB, TEC und NMBS).

Jeder Benutzer des Netzes von De Lijn muss einen gültigen Fahrschein bei sich haben.
Ausnahmsweise reisen Kinder unter 6 Jahren gratis, wenn sie von einem Volljährigen
begleitet sind, der im Besitz eines gültigen Fahrscheins ist, und dieser Erwachsene nicht von
mehr als 4 Kindern im Alter von unter 6 Jahren begleitet ist. Für jedes weitere Kind muss der
Preis eines Fahrscheins für eine (1) Fahrt entrichtet werden.

Der Benutzer muss seinen Fahrschein auf jede Aufforderung des Kontrollpersonals von De
Lijn vorlegen, das in Ausübung seiner Funktion auftritt. Wenn er im Besitz eines
namensgebundenen Fahrscheins ist, muss er seine Identität gegenüber jedem Mitglied des
Kontrollpersonals von De Lijn nachweisen, das in Ausübung seiner Funktion auftritt und
darum bittet.
Sie können auch lesen